Haushaltsentwurf 2021 - Haushaltsrede des Landrats - in der Sitzung des Kreistags am 15. Dezember 2020

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Haushaltsentwurf 2021
                         – Haushaltsrede des Landrats –
                         in der Sitzung des Kreistags am
                                  15. Dezember 2020

Folie 1: Haushaltsplan 2021
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
als ich vor gut einem Jahr meinen ersten Haushalt als neu gewählter Landrat des Landkreises
Rastatt eingebracht habe, konnten wir gemeinsam noch optimistisch in die Zukunft schauen.
Keiner von uns hat auch nur im Entferntesten damit gerechnet, dass ein winziges Virus die
gesamte Weltbevölkerung bedrohen und die Weltwirtschaft in die Knie zwingen könnte. Nun
ist das Unerwartete eingetreten und – das zeichnet uns als Gesellschaft aus - wir haben da-
rauf reagiert und lernen mit der Bedrohung zu leben. Schneller als gedacht, sollen nun Impf-
stoffe zur Verfügung stehen. Unsere Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, ein Kreis-
Impfzentrum aufzubauen, damit wir unsere Bevölkerung so schnell als möglich vor weiteren
Infektionen schützen können. In dieser existenziellen Krise konnten wir uns auf die großen
Stärken unseres Gemeinwesens verlassen: Die Solidarität, das Verständnis und die Disziplin
der Bevölkerung, die Kraft unserer Wirtschaft, die Entwicklungsfähigkeit unseres Schulwesens
und die Organisationskraft der staatlichen Organe. Ich empfand es außerordentlich beeindru-
ckend, wie Bund, Länder und Kommunen von Anfang an zusammengestanden sind und sich
gemeinsam dieser gewaltigen Herausforderung gestellt haben. Nicht zuletzt haben die
dadurch aufgespannten Rettungsschirme auch unserem Landkreis und seinen 23 Städten und
Gemeinden geholfen, einigermaßen unbeschadet durch die wirtschaftliche Krise zu kommen.
Wir alle dürfen dem Bund und dem Land Baden-Württemberg außerordentlich dankbar sein,
für die finanzielle Unterstützung, die wir erhalten.

Nach den vorliegenden Haushaltsprognosen für das laufende Jahr können wir als Landkreis
unsere geplanten Projekte weitgehend umsetzen, werden mit einem positiven Ergebnis ab-
schließen und müssen keinen Rucksack an Belastungen in das kommende Jahr mitnehmen.

Folie 2: Rahmen der Haushaltsplanung
Wenn ich heute den Haushalt 2021 in den Kreistag einbringe, dann tue ich das im Bewusst-
sein, dass wir Ihnen ein ganz besonderes Planwerk vorlegen, welches nur bedingt durch die
Pandemie beeinflusst wird. Sie kennen die beiden wesentlichen Säulen der Finanzierung des
Landkreises: Es sind die Erträge aus der Kreisumlage mit 35 % und die aus den Zahlungen

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des Landes im Rahmen des FAG mit 25 %. Bei Letzteren steigen die Schlüsselzuweisungen
erfreulicherweise deutlich um mehr als 10 Mio. € an. Dagegen ist die Steuerkraftsumme unse-
rer Städte und Gemeinden im Jahr 2019 entgegen dem um 1 % gestiegenen Landestrend um
fast 11 % dramatisch gesunken. Damit stehen wir am Tabellenende aller 35 Landkreise in
Baden-Württemberg. Diese Entwicklung, meine Damen und Herren, habe ich bereits in meiner
letztjährigen Haushaltsrede vorhergesagt. Das hat jedoch überhaupt nichts mit der Corona-
Pandemie zu tun, sondern ist ausschließlich auf die Eintrübung im Automobilsektor zurückzu-
führen, von der wir als industriell geprägter Landkreis in besonderem Maße betroffen sind.

In diesem Kontext war die Bemessung des Hebesatzes für die Kreisumlage für uns eine ver-
antwortungsvolle Herausforderung. Wir haben uns nach intensiver Erörterung und Abwägung
der Optionen dazu entschlossen, Ihnen die Beibehaltung des Hebesatzes bei 29 % vorzu-
schlagen und die Städte und Gemeinden des Landkreises dadurch um 11,4 Mio. € im kom-
menden Jahr zu entlasten. Wir werden solidarisch mit Ihnen die Lasten der Pandemie ge-
meinsam tragen in dem Bewusstsein, dass wir schon traditionell einen geringeren Hebesatz
und auch ein geringeres Pro-Kopf-Aufkommen aus der Kreisumlage als der Durchschnitt aller
35 Landkreise im Land benötigen.

Meine Damen und Herren, ich möchte nun auf die wesentlichen Projekte und Aufgaben des
Landkreises in den kommenden Jahren eingehen und beginne mit dem von mir initiierten Zu-
kunftsprojekt 2030.

Folie 3: Landkreis 2030
Die Idee des Zukunftsprogramms Landkreis 2030 ist in dieser schwierigen Zeit wichtiger denn
je. Wir müssen die Dinge selbst in die Hand nehmen, um uns eine gute Zukunft im Landkreis
zu sichern.

Die ersten Arbeitsschritte auf dem Weg dahin sind wir gegangen. Innerhalb der Landkreisver-
waltung haben wir unter Beteiligung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus rund 900
Statements in sieben Handlungsfeldern – von B wie Bildung bis W wie Wirtschaft - in ver-
schiedenen Beteiligungsrunden rund 40 Ziele und mögliche Maßnahmenpakete herausgefiltert,
die wir in 2021 als „Pool“ gemeinsam mit den Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und
Bürgern diskutieren möchten.

Das große Interesse und die hohe Bereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich in die
Entwicklung des Zukunftsprogramms einzubringen, haben mir gezeigt, dass es richtig ist, auf

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eine partnerschaftliche Erarbeitung zu setzen, statt auf Gutachten „von der Stange“ zurückzu-
greifen. Ich bin überzeugt, dass wir Ende des Jahres 2021 ein von allen Akteuren im Landkreis
gemeinsam getragenes Zukunftsprogramm vorlegen, das wir bis 2030 umsetzen werden.

Eine ganz besondere Herausforderung im Zusammenhang mit dem Projekt Landkreis 2030
sehen wir in der Gestaltung der Zukunft unseres Klinikums.

Folie 4: Klinikum Mittelbaden gGmbH (KMB)
Die Bedeutung eines funktionierenden Gesundheitswesens wurde uns in den letzten Monaten
nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie deutlich vor Augen geführt. Insbesondere die rei-
bungslos funktionierende Zusammenarbeit unseres Gesundheitsamtes mit den Verantwortli-
chen in unseren Kliniken konnte weitere negative Folgen für unsere Bevölkerung verhindern.
Außerdem standen während der gesamten Pandemie ausreichend Intensivkapazitäten zur
Verfügung und durch die Bildung von medizinischen Schwerpunkten in den Vorjahren war
neben der Versorgung der Corona-Patienten, auch die der Notfallpatienten sowie onkologi-
schen Patienten jederzeit gewährleistet.

Nicht zuletzt deshalb ist die nachhaltige Sicherung der medizinischen Versorgung unser wich-
tigstes Ziel. Um dieses zu erreichen, wurde die von den Gesellschaftern beschlossene Kon-
zentration der fünf auf nunmehr drei Standorte realisiert. Damit haben wir zwar einen wichti-
gen Zwischenschritt auf dem Weg zu einer zukunftsfähigen Klinikstruktur erreicht, das reicht
aber noch nicht. Aufgrund des zwischenzeitlichen Alters der Bestandsgebäude steigen die In-
standhaltungsaufwendungen deutlich und stellen die verteilte Krankenhausinfrastruktur und
deren Betriebsfähigkeit vor ganz erhebliche Herausforderungen.

Neben der Neuausrichtung der Akutkliniken stehen auch im Pflegebereich wichtige Weichen-
stellungen an: Nach dem erfolgreichen Abschluss der Generalsanierung des KMB Baden-Baden
Lichtental Schafberg im September und des Ausbaus des Pflegestandortes Forbach steht im
nächsten Jahr die Weiterentwicklung des KMB Martha-Jäger-Haus Rastatt im Mittelpunkt un-
serer Anstrengungen. Wir müssen in Kürze entscheiden, ob der Betrieb am derzeitigen Stand-
ort in der Herrenstraße weitergeführt werden kann, oder ein Umzug zum Jahresende 2021 in
das neu entstehende Pflegeheim auf dem Hatz-Areal erforderlich wird. Darüber hinaus soll im
nächsten Jahr auch der Baubeginn des gemeinsam mit einer Stiftung geplanten Pflegeheims
in Kuppenheim erfolgen, durch das mit einem Kurzzeitpflegeangebot sowie einem Angebot
speziell für junge Pflegebedürftige eine Versorgungslücke im Landkreis geschlossen werden

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soll. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird dazu beitragen, die Position als größter regiona-
ler Anbieter in der stationären Pflege im Interesse unserer Pflegegäste weiter auszubauen.

Folie 5: Wirtschaftliche Entwicklung KMB
Noch selten war die Wirtschaftsplanung der Akutkliniken mit einer so großen Unsicherheit
versehen wie in diesem Jahr. Neben den Folgen der Corona-Pandemie liegt der Hauptgrund
hierfür in der Tatsache, dass die für das Jahr 2020 vom Gesetzgeber vorgesehene Ausgliede-
rung der Pflege am Bett bislang noch von keiner Klinik in Baden-Württemberg umgesetzt wer-
den konnte. Grund hierfür sind die für die Krankenkassen zu erwartenden Mehrausgaben, da
die um ca. 10% über dem Bundesdurchschnitt liegenden Personalkosten im Land erstmals
vollständig finanziert werden müssen. Außerdem bestanden zwischen den Kliniken und den
Krankenkassen unterschiedliche Auslegungen bei der Frage, welche Tätigkeiten zum Pflege-
budget gezählt werden können. Nachdem hierzu eine zwischenzeitliche Einigung der Selbst-
verwaltungsparteien auf Bundesebene erzielt werden konnte, besteht zumindest die berech-
tigte Hoffnung, hierzu in diesem Jahr noch einen Abschluss erzielen zu können. Auch wenn
die Höhe des Anstiegs des Landesbasisfallwertes für Baden-Württemberg noch nicht feststeht,
ist davon auszugehen, dass sich die Veränderungsrate mit 2,53% nahezu vollständig nieder-
schlagen sollte. Durch die Herausnahme der Pflege am Bett aus dem DRG-System, sollte diese
Steigerung für die Kompensation der tariflichen Mehrkosten ausreichen. Gleiches gilt für unse-
re Pflegeeinrichtungen, bei denen bereits seit einigen Jahren die Tarifsteigerungen für alle
Berufsgruppen durch Pflegesatzsteigerungen kompensiert werden konnten.

Eine Sondersituation nimmt im nächsten Jahr bei den Pflegeeinrichtungen neben dem KMB
Martha-Jäger-Haus noch unser Pflegestandort Forbach ein, da hier bis zur Erreichung der Ge-
samtkapazität von ca. 50 Plätzen aufgrund der Vorhaltekosten mit einem deutlich negativen
Betriebsergebnis gerechnet werden muss.

Folie 6: Perspektiven KMB
Durch die insgesamt schwierigen Rahmenbedingungen der Krankenhausfinanzierung werden
wir das Betriebsergebnis nicht wesentlich verbessern können, weshalb wir auch im Geschäfts-
jahr 2021 einen Verlust erwarten, der über den Abschreibungen und Zinsen der mit Eigenmit-
teln finanzierten Anlagegüter liegen wird. Nachdem die Gesellschafter Landkreis Rastatt und
Stadt Baden-Baden in den letzten drei Jahren mit Investitionszuschüssen von insgesamt 10,7
Mio. Euro die unzureichende Förderung des Landes für die erforderlichen Investitionen aus-
gleichen konnten, wird dies im nächsten Haushaltsjahr aufgrund der negativen Auswirkungen
der Corona-Pandemie auf deren Finanzlage nicht möglich sein. Ab dem Jahr 2022 haben wir

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dafür jedoch wieder jährlich 2 Mio. € eingeplant. Als weiterer Beweis des Bekenntnisses zur
kommunalen Trägerschaft werden wir im nächsten Jahr bereits zum dritten Mal einen Aus-
gleich des Jahresverlustes von 4,5 Mio. € vorsehen.

Meine Damen und Herren, wenn ich mir die großen Aufgaben im Gesundheitswesen anschaue
und unsere finanziellen Beiträge für ÖPNV, Schulen und Verkehrsinfrastruktur in Relation set-
ze, dann sage ich Ihnen voller Überzeugung, dass wir und unser Mitgesellschafter Baden-
Baden auch in den kommenden Jahren das Notwendige tun werden, um Angebot, Qualität
und Wirtschaftlichkeit „unseres“ kommunalen Klinikums zukunftsfähig auszurichten. Deshalb
werden wir im nächsten Jahr konsequent die weiteren Beratungen und Entscheidungen zur
zukünftigen Ausrichtungen unserer Kliniken vornehmen, um die bestmögliche medizinische
Versorgung unserer Bevölkerung für die nächsten Jahrzehnte sichern zu können.

Folie 7: Breitbandversorgung
Auch unser weiteres Großprojekt, die Breitbandversorgung, sichert die Zukunft unseres Ge-
meinwesens. Gerade in diesem Jahr haben wir erfahren müssen, wie abhängig eine Gesell-
schaft von einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur ist, um Bildung, Wirtschaft und Kom-
munikation auch im privaten Bereich in Pandemie-Zeiten sicherzustellen. Dabei haben wir
teilweise schmerzlich erfahren, dass unsere heutige Infrastruktur noch nicht zukunftssicher ist.
Nicht alle Videokonferenzen und das Fernlernen an Schulen verliefen technisch reibungslos.

Ich bin daher mehr als erleichtert, dass der Landkreis endlich mit dem Ausbau des Glasfaser-
netzes starten konnte und im Laufe des Projekts insbesondere 53 Schulen im Landkreis bis
Anfang 2022 an das schnelle Internet angebunden werden. Die finalen Förderbescheide von
Bund und Land sichern uns eine Fördersumme von 28,36 Mio. € für diese so notwendige Inf-
rastruktur. Der Eigenbetrieb Breitbandversorgung treibt das Projekt zügig voran und konnte
bereits rund 70 km des insgesamt 200 km umfassenden Netzes verlegen. Daneben werden
rund 150 km bestehende Leitungen angepachtet. Der Landkreis wird dafür im Jahr 2021 einen
Betriebskostenzuschuss von rund 300.000 € sowie einen weiteren Investitionszuschuss von
2,5 Mio. € leisten.

Lassen Sie mich nun zu einem weiteren großen Beteiligungsunternehmen des Landkreises
kommen: dem Abfallwirtschaftsbetrieb.

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Folie 8: Entwicklung der Abfallgebühren
Im Jahr 2006 wurde im Landkreis Rastatt das bis heute praktizierte System der Identtechnik
für die Restmüllbehälter sowie die Einführung des Grundstückstarifes vorgenommen. Seitdem
konnten wir sowohl die Grund- als auch die Leerungsgebühren bis zum heutigen Tag nicht nur
stabil halten, sondern sogar kontinuierlich verringern. So beträgt bspw. die Gebühr für einen
60-Liter Restabfallbehälter heute gut 35 % weniger als noch im Jahr 2006. Im Bereich der
Bioabfallbehälter zeigt sich, dass wir die Gebühren seit dem Jahr 2010 stabil gehalten haben.
Eine derart positive Gebührenentwicklung über so viele Jahre hinweg dürfte sicherlich nicht in
vielen Landkreisen vorzufinden sein. Möglich war diese Kontinuität insbesondere aufgrund
hoher Verwertungserlöse auf dem Wertstoffsektor einerseits sowie guter Ausschreibungser-
gebnisse für Entsorgungs- und Verwertungsleistungen andererseits. Die hierdurch erzielten
Gebührenüberschüsse konnten wir der Überschussrückstellung zuführen und so ein Polster für
schlechtere Zeiten aufbauen.

Die Kosten- und Ertragsplanung ergibt für das Jahr 2021 einen um knapp 2,8 Mio. € höheren
gebührenfähigen Gesamtaufwand als noch im Vorjahr. Die für das kommende Jahr prognosti-
zierten Entwicklungen beruhen insbesondere auf den angespannten Entwicklungen auf dem
Wertstoffsektor und damit einhergehenden Einbrüchen bei den Verwertungserlösen sowie
starken Kostensteigerungen im Rahmen der neueren Ausschreibungsergebnisse. Durch diese
Einflussfaktoren ist eine Gebührenerhöhung im Jahr 2021 sowohl im Bereich der Behälter- als
auch der Selbstanlieferergebühren unvermeidbar geworden.

Die gute Nachricht ist jedoch: Der Landkreis Rastatt wird auch weiterhin unter dem landes-
weiten Durchschnitt der Behältergebühren für einen 4-Personen-Haushalt liegen und damit
unverändert zu den gebührenfreundlichsten Landkreisen zählen.

Um auch in diesen turbulenteren Zeiten die Basis für ein weiterhin stabiles Gebührensystem
im Landkreis Rastatt zu schaffen, stellt die jetzige Gebührenanpassung unter den derzeit be-
kannten Einflussfaktoren und Marktentwicklungen die notwendige Konsequenz dar. Das Ziel
des Abfallwirtschaftsbetriebes, auch in den kommenden Jahren die Abfallgebühren stabil zu
halten, bleibt hierbei stets im Fokus. Mehr denn je stellt die Abfallvermeidung die größte Ein-
flussgröße dar, die eigenen Abfallgebühren gering zu halten. Dieser Anreiz bleibt im Gebüh-
rensystem des Landkreises Rastatt unverändert verankert.

Der AWB geht im Übrigen ohne Schulden und ohne Kreditaufnahme in das Jahr 2021, da die
Investitionen aus laufenden Einnahmen finanziert werden können.

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Folie 9: Projekte AWB
Der Vermögensplan sieht für das Jahr 2021 rd. 3,4 Mio. € für Investitionen und knapp 900 T€
für Nachsorgemaßnahmen vor. Bei den Investitionen stehen auf der Entsorgungsanlage „Hin-
tere Dollert“ neben der Optimierung der Entgasungsanlage auch eine Anpassung der Sicker-
wassereinrichtung an den neuesten Stand der Technik an. Für die Ausweitung der Umwelt-
und Abfallpädagogik ist die Errichtung der Umweltbildungsstation auf der Entsorgungsanlage
„Hintere Dollert“ dieses Jahr größtenteils vollendet worden, sodass für die Restarbeiten vor
Inbetriebnahme im Frühsommer 2021 nur noch geringfügige Mittel bereitgestellt werden müs-
sen. Für einen möglichen Wertstoffhof im nördlichen Landkreisgebiet sind im Planjahr 2021
die notwendigen Mittel für einen Grunderwerb sowie damit verbundene Planungsleistungen
eingestellt.

Im Bereich der Bodenaushub- und Bauschuttdeponien belaufen sich die Investitionsausgaben
auf rd. 1,15 Mio. €. Davon entfallen ca. 2/3 der eingeplanten Mittel auf die Bodenaushubde-
ponie Bühl-Balzhofen, knapp 300 T€ auf die Bodenaushubdeponie Gernsbach sowie 50 T€ auf
die Bodenaushubdeponie Durmersheim.

Der bevorstehende Umzug des AWB in das neue Dienstgebäude in der Lyzeumstraße 23 ver-
ursacht im Planjahr Ausgaben von knapp 200 T€ für die notwendige Ausstattung. Zudem sind
Weiterentwicklungen unserer Abfall-App sowie der AWB-Homepage geplant.

Folie 10: Finanzierung Schulträgeraufgaben
Eine ausgezeichnete Schulbildung und passgenaue Bildungsangebote sind essentielle Bestand-
teile einer erfolgreichen Zukunft der Schülerinnen und Schüler unseres Landkreises. Um John
F. Kennedy zu zitieren: „Es gibt nur eins was teurer ist als Bildung; das ist keine Bildung.“
Deshalb stellt der Landkreis Rastatt im kommenden Jahr 23 Mio. € für seine 9 beruflichen
Schulen, die 5 Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie das Wil-
helm-Hausenstein-Gymnasium zur Verfügung.

Von dieser Summe entfallen rund 18 Mio. € auf den laufenden Schulbetrieb und 1,5 Mio. € auf
investive Baumaßnahmen. Für die rund 8.450 Schülerinnen und Schülern an den Landkreis-
schulen, aber auch für die Kooperationspartner in der Ausbildung sind das notwendige Inves-
titionen in die Ausbildung – für beste Startvoraussetzungen ins Leben.

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Folie 11: Schulbudget
Im Gesamtvolumen ist das Schulbudget für die 15 Schulen des Landkreises enthalten. 2,6
Mio. € stehen den Schulen zur selbstständigen Bewirtschaftung zur Verfügung. Das Schul-
budget wird neben der Bereitstellung von Lern- und Unterrichtsmaterial auch dafür eingesetzt,
die Schulausstattung in Stand zu halten und Neuanschaffungen – aktuell vor allem im Rahmen
der Digitalisierung – zu tätigen.

Das Ziel, eine qualitativ anspruchsvolle und für alle Schülerinnen und Schüler verlässliche und
erreichbare Schulbildung zu gewährleisten, ist auch mit der notwendigen finanziellen Auf-
merksamkeit versehen.

Folie 12: Schule während der Pandemiezeit
Die Pandemie hat ganz erheblich auch die Schulen betroffen und verändert diese spürbar.
Masken und Hygienemaßnahmen stehen im Fokus. Die Pandemie hat aber auch aufgezeigt,
dass digitales Lernen, Online-Unterricht und Distanced Learning zwar in vielen Bereichen noch
Neuland sind, jedoch viele Chancen bieten. Der Unterricht und das Lernen können auch in der
Quarantäne fortgeführt werden. Die dazugewonnene Flexibilität ist ein Vorteil, aber auch für
alle Beteiligten eine Herausforderung.

Eine nicht unwesentliche Hürde ist die Ausstattung an den Schulen und die der Schülerinnen
und Schüler. Nicht wenigen von ihnen fehlte es an einem PC, Laptop oder Tablet, um an digi-
talen Lernangeboten teilnehmen zu können. Dank des Sofortausstattungsprogrammes von
Bund und Land, mit einer Gesamtsumme von rund 740.000 € für die kreiseigenen Schulen,
konnten in kurzer Zeit mehr als 1.000 mobile Endgeräte angeschafft sowie digitale Lernange-
bote ausgebaut werden. Dies stellte eine enorme Unterstützung dar und ermöglicht den
Schulträgern, Geräte an Schülerinnen und Schüler für das Lernen zu Hause zur Verfügung zu
stellen.

Folie 13: Digitalisierung der kreiseigenen Schulen
Die Digitalisierung der Schulen hat sich landesweit zu einem zentralen Anliegen entwickelt. An
unseren Landkreisschulen sind digitale Lernangebote seit einigen Jahren etabliert und werden
stetig weiterentwickelt, z.B. Tabletklassen, flipped-Classroom-Modelle, Lernwelten 4.0 uvm.

Durch den DigitalPakt Schule stehen dem Landkreis in einem 5-Jahres-Zeitraum zusätzliche
3,6 Mio. € zur Verfügung. Dadurch ist es möglich, an allen Schulen die notwendigen Rahmen-
bedingungen zu schaffen: von der strukturierten Verkabelung, über eine verlässliche Netzwer-

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kinfrastruktur bis hin zu den erforderlichen Anzeige- und Endgeräten. Im Jahr 2020 konnten
bereits 30% der Fördermittel gebunden werden, was einer Gesamtsumme von mehr als 1
Mio. € entspricht. Im kommenden Jahr planen wir, weitere Projekte mit einem Gesamtvolu-
men von ca. 1,6 Mio. € umzusetzen.

Schulen entwickeln, Fördermittel gezielt einsetzen, Schulen bedarfsorientiert ausstatten und
Schülerinnen und Schülern ein zeitgemäßes und unterstützendes Lernumfeld bieten, darauf
zielen die Investitionen in die Digitalisierung.

Folie 14: Baumaßnahmen
Der Substanzerhalt des Vermögens stellt unverändert eines unserer wichtigsten Haushaltsziele
dar. Wir werden daher abermals mehr als 5 Mio. € für Bauunterhalt und Wartung unserer Ge-
bäude zur Verfügung stellen, wovon 76 % in die kreiseigenen Schulen fließen werden. Das
entspricht rd. 1,24 % des Gebäudeneuwertes und folgt der Empfehlung der KGSt für einen
nachhaltigen Bauunterhalt. Wenn man das Volumen der im Finanzhaushalt veranschlagten
Maßnahmen von rd. 1,74 Mio. € berücksichtigt, beträgt der finanzielle Einsatz für die Gebäu-
deunterhaltung im kommenden Haushaltsjahr tatsächlich sogar 1,66 %. Von den investiven
Baumaßnahmen entfällt ein Anteil von ca. 88 % auf unsere Schulen. Wir planen im kommen-
den Jahr insgesamt 633 Baumaßnahmen, davon 157 Maßnahmen im Bauunterhalt, 468 War-
tungen und 8 investive Hochbaumaßnahmen.

Die größten Einzelmaßnahmen sind der 5. Bauabschnitt der Innensanierung des WHG
Durmersheim mit einem Budget von ca. 710.000 € und die energetische Sanierung des Dachs
des Dienstgebäudes Robert-Koch-Str. 8 in Bühl mit 600.000 €. Für den Umbau des Dienstge-
bäudes Lyzeumstraße 23 in Rastatt sind Schlusszahlungen mit 210.000 € eingeplant. Nach
heutigem Stand kann das vorgegebene Budget von 6,2 Mio. € eingehalten werden. Aufgrund
von Verzögerungen im Bauablauf und der Corona-Pandemie ist der Einzug des AWB und ASD
mit ca. 60 Arbeitsplätzen im April 2021 vorgesehen.

Zu den größten Hochbaumaßnahmen zählen der 3. Bauabschnitt der Generalsanierung der
Anne-Frank-Schule mit 848.000 €, die Fertigstellung der Sanierung der Verwaltung der Josef-
Durler-Schule Rastatt mit 249.000 € und die Vorbereitung der energetischen Sanierung der
Carl-Benz-Schule in Gaggenau mit einer Planungsrate von 150.000 €.

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Folie 15: ÖPNV
Bei der Finanzierung des ÖPNV erwarten wir sowohl bei der Landesfinanzierung als auch aus-
gabenseitig bei der Verbundfinanzierung an den KVV ähnliche Ansätze wie in den Vorjahren.
Wesentlich schwieriger kalkulierbar ist jedoch angesichts der Pandemie die Prognose des drit-
ten Finanzierungsbausteins, nämlich des Einnahmenbereichs des KVV. Hier hatten wir im lau-
fenden Jahr 2020 erhebliche Mindereinnahmen, die über den Rettungsschirm des Bundes und
Landes weitgehend ausgeglichen wurden. Es ist absehbar, dass wir auch im kommenden Jahr
mit Mindereinnahmen rechnen müssen, deren Ausgleich noch offen ist.

Unser ÖPNV-Haushaltsansatz für 2021 orientiert sich daher zunächst am bisherigen. Hinzu
kommen Mehrkosten aus den Regiobuskonzepten, Linienbündel-Ausschreibungsergebnissen,
Nationalparkplanungen, KVV-Organisationskosten und kalkulierten Mindereinnahmen aufgrund
der Corona-Pandemie. Der Haushaltsansatz 2021 beläuft sich auf 12,27 Mio. €. Diesen Auf-
wendungen stehen Erträge von 5,89 Mio. € gegenüber, wodurch sich eine Unterdeckung von
6,38 Mio. € ergibt. Zusammen mit den Stadtverkehrszuschüssen an die Großen Kreisstädte
ergibt sich eine ÖPNV-Unterdeckung von 6,65 Mio. €, also ca. 600.000 € mehr als 2020. Der
Landkreis Rastatt fördert somit den ÖPNV mit rd. 28,74 € je Einwohner im Jahr 2021.

Folie 16: Schülerbeförderung
Im Bereich der Schülerbeförderung stehen weiterhin kontinuierlich steigende Aufwendungen
den stagnierenden Erträgen aus dem FAG und den Eigenanteilen gegenüber. Gründe hierfür
sind insbesondere steigende Betriebskosten, Inklusionsfälle, problematische Einzelbeförderun-
gen sowie das anzuwendende Mindestlohngesetz. Weiterhin werden regelmäßig zusätzliche
Beförderungsleistungen notwendig, da im Vergleich zu den sinkenden Schülerzahlen im
ÖPNV-Bereich die Schülerzahlen im kostenintensiven freigestellten Schülerverkehr tendenziell
ansteigen. Der Umgang mit der Pandemie erfordert kostentreibende Änderungen der Touren-
planungen sowie zusätzliche Betriebsleistungen aufgrund von Vorgaben bei der Abstandsrege-
lung. Dem auf 5,92 Mio. € steigenden Haushaltsansatz stehen Erträge von 3,63 Mio. € gegen-
über, wodurch sich eine Unterdeckung von 2,29 Mio. € ergibt.

Folie 17: WRM
Im Juli 2020 hat die Mitgliederversammlung der Interessengemeinschaft Wirtschaftsregion
Mittelbaden beschlossen, die WRM in einen eingetragenen Verein zu überführen. Seit der
Gründung 2012 hat sich die WRM zu einem aktiven und starken Netzwerk in der Region ent-
wickelt, dem neben bedeutenden Unternehmen alle Städte und Gemeinden im Landkreis Ras-
tatt, der Landkreis Rastatt selbst und die Stadt Baden-Baden angehören. Mit mehr als 80 Mit-

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gliedern ist nun ein Reifegrad erreicht, der eine weitere Professionalisierung erfordert. Mit der
Überführung in einen e. V. im Frühjahr 2021 soll die WRM einen verlässlichen rechtlichen
Rahmen für ihre künftige Arbeit erhalten. Dabei bin ich mir sicher, dass sich die WRM bei den
aktuellen Wirtschaftsfragen unserer Region – Corona-Folgen, Digitalisierung, Strukturwandel,
Mobilität – als wichtige Plattform für den Austausch und als Treiber erweisen kann.

Folie 18: Zensus
Am 5. November 2020 hat der Bundestag beschlossen, den „Zensus 2021“ aufgrund der
Corona-Pandemie um genau ein Jahr zu verschieben. Geplanter neuer Stichtag ist nun der 15.
Mai 2022. Die Vorbereitungen zur Durchführung im Landkreis werden jedoch bereits zur Jah-
resmitte 2021 anlaufen.

Folie 19: Straßenbaumaßnahmen / Radwege
Für neue Straßenbaumaßnahmen planen wir zurückhaltend mit einem Investitionsvolumen
von rund 2,2 Mio. €.

Bei der K 3737 sind für den Anbau eines Radwegs zwischen der B36 neu und der Ortsdurch-
fahrt Bietigheim (Kreisverkehrsplatz am Feuerwehrhaus) sowie für die Instandsetzung der
Brücken über die DB und die B36 alt und die Fahrbahnerneuerung insgesamt 1,5 Mio. € ein-
geplant. Zur Restabwicklung der K 3711, Radweg Lückenschluss Förch/L67, inkl. Kreisverkehr
sind 280.000 € vorgesehen.

Für Planungsleistungen verschiedener Straßenbauprojekte sind insgesamt 390.000 € veran-
schlagt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die K 3716, Ausbau zwischen Rastatt und
Niederbühl, Bauabschnitt Mitte (200.000 €), die K 3747, Ersatz-Neubau Laufbachbrücke
(80.000 €), die K 3749, Ausbau in der Ortsdurchfahrt Kappelwindeck und Ausbau in der Orts-
durchfahrt Hub (jeweils 30.000 €).

Um Aufträge frühzeitig vergeben zu können, sind Verpflichtungsermächtigungen von insge-
samt 3,9 Mio. € vorgesehen, und zwar für die K 3736, Radweg zwischen Weitenung und Lei-
berstung, für die K 3749, Ausbau in der Ortsdurchfahrt Kappelwindeck und für die K 3749,
Ausbau in der Ortsdurchfahrt Hub.

Folie 20: Deckenmaßnahmen / lfd. Unterhaltung Kreisstraßen / SMen
Bei der in 2020 durchgeführten Zustandserfassung und -bewertung der Kreisstraßen wurde
eine erneute Verschlechterung des Zustandes der Kreisstraßen festgestellt. Um hier eine

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Trendwende einzuleiten, haben wir trotz der schwierigen Finanzlage 1 Mio. € für Deckensanie-
rungen eingeplant. Der Planansatz ist vorgesehen zur Sanierung der K 3737 zwischen Bietig-
heim und Elchesheim-Illingen, für die K 3760 zwischen Iffezheim und der Kreisgrenze zu Ba-
den-Baden sowie für die K 3767 in der Ortsdurchfahrt Hörden.

Jeweils 50.000 € sind für kleinere Instandhaltungsarbeiten an Brückenbauwerken und die be-
reits laufende Machbarkeitsstudie zur Wintersdorfer Brücke veranschlagt. 100.000 € werden
für Felssicherungen an der K 3703 zwischen Gernsbach-Scheuern und Lautenbach und an der
K 3754 nach Bermersbach aufgewendet.

Für den Fuhr- und Gerätepark der Straßenmeistereien sind 415.000 € vorgesehen. Ergänzend
sind 400.000 € an Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt, um den langen Lieferfristen,
insbesondere von größeren Fahrzeugen, entgegenwirken zu können.

Folie 21: Umwelt/PFC
Der Großteil der Verdachtsflächen auf PFC konnte bereits untersucht werden. Durch Bepro-
bungen bei lokalen Baumaßnahmen kamen weitere Verdachtsflächen hinzu. Bis Ende 2021
sollen die potentiellen Flächen, die nach dem Untersuchungskonzept als Verdachtsflächen
ermittelt wurden, erkundet werden. Weiter sind Beprobungen und Analysen des Grundwas-
sers und der Oberflächengewässer nach wie vor notwendige Untersuchungen der Daseinsvor-
sorge.

Die Ingenieurleistungen für die Detailuntersuchung in Steinbach-Bühl-Vimbuch wurde beauf-
tragt. Im Rahmen des Sofortvollzugs soll die Erkundung Anfang 2021 beginnen. Die Kosten
für die notwendigen Untersuchungsmaßnahmen werden auf 750.000 € geschätzt. Zur Refi-
nanzierung haben wir einen Ertragsansatz in gleicher Höhe als Kostenerstattung des Landes
gebildet. Die Erkundungsmaßnahmen dieser Detailuntersuchung sollen innerhalb von zwei
Jahren durchgeführt werden. Diese Maßnahme wird uns auch in den kommenden Jahren wei-
terhin beschäftigen und Kapazitäten in unserer Umweltverwaltung binden.

Folie 22: Bruttoaufwendungen Sozialamt und Jugendamt
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle zum, mit 146 Mio. €
mit Abstand gewichtigsten Budget unseres Haushalts kommen, dem Sozialhaushalt. Der Net-
toressourcenbedarf für soziale Leistungen und das Jugendamt liegt bei fast 96,8 Mio. € und
benötigt mehr als 103,5 % unseres Kreisumlageaufkommens.

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Haushaltsentwurf 2021 – Haushaltsrede des Landrats
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Folie 23: Nettoressourcenbedarf Jugendamt
Im Jugendhilfehaushalt erhöht sich der Nettoressourcenbedarf auf mehr als 27 Mio. €. Dies
entspricht einer Steigerung um rund 2,76 Mio. € gegenüber dem aktuellen Planansatz. Ursa-
chen sind weiterhin steigende Fallzahlen der Jugendhilfe, Entgeltsteigerungen aufgrund von
Tarifanpassungen sowie verlängerte Laufzeiten der Hilfemaßnahmen. Deutlich verstärkt haben
sich vor allem die Bedarfe für junge Menschen mit komplexeren Störungsbildern und Verhal-
tensauffälligkeiten, die besonderer Interventionen bedürfen. Gerade die finanziell aufwendi-
gen Leistungen der teil- und vollstationären Hilfen sowie der Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche wie Autismustherapie und Schulbegleitungen wirken sich
auf den Haushalt aus.

Trotz dieser Entwicklung geben wir je Jugendeinwohner weniger aus als der Durchschnitt aller
Landkreise und erheblich weniger, als dies unsere sozialstrukturellen Rahmenbedingungen
erwarten lassen. Neben den steigenden Fallzahlen reduzieren sich die Erträge aufgrund der
Tatsache, dass der Ansatz für das Haushaltjahr 2020 sehr optimistisch kalkuliert war.

Folie 24: Soziale Leistungen - Transferaufwand
Im Haushalt 2021 sind rd. 78,5 Mio. € für Transferleistungen im Amt für Soziales, Teilhabe
und Versorgung eingeplant, 5,4 Mio. € mehr als im laufenden Jahr. Rechnet man den Auf-
wand für die Kosten der Unterkunft im SGB II hinzu, so liegen wir bei Aufwendungen von fast
100 Mio. € und damit um rd. 6,6 Mio. € über dem Planansatz 2020.

Ursächlich für die Steigerungen sind im Bereich der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pfle-
ge Vergütungserhöhungen infolge des TVöD. Bei der Eingliederungshilfe kommen Leistungs-
erweiterungen und -verbesserungen durch das Bundesteilhabegesetz hinzu, die zusammen
mit steigenden Fallzahlen und der Zunahme komplexer und kostenintensiver Hilfefälle zu hö-
heren Aufwendungen führen.

Bei der Hilfe zur Pflege ist eine deutliche Fallzahlensteigerung festzustellen, die zum Teil auf
die Auswirkungen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes und die Einschränkung der Heranzie-
hung unterhaltspflichtiger Angehöriger zurückzuführen ist.

Bei den Hilfen für Flüchtlinge führt die längere Verweildauer von Personen, deren Asylantrag
rechtskräftig abgelehnt wurde, zu steigenden Aufwendungen. In diesen Fällen bestehen oft
Abschiebehindernisse, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, wegen fehlender Ausweispapiere
oder weil das Herkunftsland die Aufnahme verweigert.

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Haushaltsentwurf 2021 – Haushaltsrede des Landrats
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Erfreulich ist, dass sich das Land weiterhin an den Kosten der Anschlussunterbringung betei-
ligt. Hierfür wurde im Jahr 2021 ein Ertrag von rd. 4,3 Mio. € eingeplant. Des Weiteren ge-
währt der Bund den Stadt- und Landkreisen über die Beteiligung an den Aufwendungen für
Kosten der Unterkunft und Heizung eine Entlastung für die Eingliederungshilfe, den so ge-
nannten Anteil „Stärkung Kommunalfinanzen“. Die geplante Erstattung von rd. 4,2 Mio. € ent-
lastet den Landkreishaushalt spürbar und nachhaltig.

Folie 25: Kosten der Unterkunft (SGB II)
Aufgrund der ungünstigeren Arbeitsmarktlage ist die Zahl der Leistungsbezieher der Grundsi-
cherung für Arbeitsuchende im Jahr 2020 gestiegen. Es ist davon auszugehen, dass diese
Entwicklung anhalten wird. Damit steigen auch unsere Aufwendungen für Unterkunft und Hei-
zung um 1,14 Mio. € auf rd. 18,75 Mio. €. Beim Kommunalen Finanzierungsanteil an den Ver-
waltungskosten des Jobcenters wurde mit rd. 1,34 Mio. € der gleiche Ansatz wie im Jahr 2020
veranschlagt.

Folie 26: Flüchtlingsunterkünfte
Seit Beginn der Flüchtlingskrise bis heute wurden dem Landkreis Rastatt 4.650 Flüchtlinge
zugewiesen. Zwischenzeitlich haben sich die monatlichen Zuweisungen auf einem Niveau von
durchschnittlich 15 Flüchtlingen eingependelt. Nach dem dynamischen Aufbau der Kapazitäten
in der vorläufigen Unterbringung wurden sukzessiv überzählige Unterbringungskapazitäten mit
fast 2.300 Plätzen abgebaut.

Aktuell betreiben wir noch 2 Flüchtlingsunterkünfte in Gaggenau und Rastatt mit etwa 340
Plätzen. Aufgrund der Corona-Pandemie haben wir in Rastatt und Gaggenau etwa 100 Plätze
ausgewiesen, die als Quarantänestation für Corona-Fälle bzw. deren Kontaktpersonen vorge-
halten werden. 2 Objekte stehen leer. Die Verhandlungen mit den Vermietern über eine vor-
zeitige Vertragsauflösung ruhen aktuell, da das Land Baden-Württemberg das Abbaukonzept
aufgrund der derzeitigen politischen Weltlage und Corona ausgesetzt hat. Im laufenden Jahr
haben wir ca. 240 Flüchtlinge und 15 Spätaussiedler aufgenommen und belegen unsere bei-
den Flüchtlingsunterkünfte mit ca. 300 Personen.

Für das kommende Jahr rechnen wir mit einer monatlichen Zuweisung von ca. 15 Flüchtlin-
gen. Somit sind wir bei unserer aktuellen Aufnahmeverpflichtung gut aufgestellt. Dies setzt
voraus, dass unsere Kommunen weiterhin ihrer Aufnahmeverpflichtung nachkommen, woran
ich nach den bisherigen Erfahrungen keinen Zweifel habe.

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Haushaltsentwurf 2021 – Haushaltsrede des Landrats
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Die Integration der Geflüchteten stellt nach wie vor eine bestimmende Aufgabe für uns dar.
Mit dem Integrationskonzept haben wir die Leitlinien geschaffen, mit denen ein gedeihliches
Zusammenleben aller Menschen – ob mit oder ohne Migrationshintergrund – im Landkreis
Rastatt gelingen kann. Dazu trägt auch das Jobcenter Rastatt bei, welches im laufenden Jahr
bisher bereits 192 Flüchtlinge in Arbeit vermitteln konnte, davon 36 Personen in eine duale
Ausbildung. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten in 2020 leider viele bereits geplante
Veranstaltungen und auch Deutschkurse für die Geflüchteten abgesagt werden. Sobald es die
Umstände erlauben, werden diese soweit möglich nachgeholt.

Folie 27: Personalaufwand
Die Personalaufwendungen für unsere fast 1.300 Beschäftigten steigen um rd. 2,1 Mio. € auf
62,7 Mio. €. Der Anstieg um 3,5 % ist im Vergleich zum Vorjahr mit 5,1 % deutlich geringer.
In den Kostensteigerungen sind enthalten: rd. 1,3 Mio. € (2,2 %) für Tarif-, Besoldungs- und
Umlageerhöhungen, 730 T€ für zusätzliche Stellen, denen allerdings entsprechende Mehrein-
nahmen von rd. 580 T€ gegenüberstehen.

Trotz der nach wie vor großen Herausforderungen in der Bekämpfung der Corona-Pandemie,
der Digitalisierung der Verwaltung und der stetigen Übertragung/Übernahme von neuen Auf-
gaben (z.B. Umsetzung Digitalpakt, Klimaschutz, Breitbandversorgung) wollen wir den bishe-
rigen Weg einer soliden und effizienten Personalwirtschaft weitergehen und die Personalaus-
stattung der Landkreisverwaltung konsequent den sich verändernden Aufgabenstellungen
anpassen.

Darüber hinaus sind wir durch eine zielgerichtete Organisations- und Personalentwicklung in
den vergangenen Jahren (Stichworte: Demografiekonzept / Digitalisierung / Wissensmanage-
ment / Employer Branding / Vereinbarkeit Lebensphasen & Familie / Gesundheitsmanagement
etc.) sehr gut auf die Herausforderungen der Zukunft vorbereitet. Erkenntnisse aus dem Ar-
beiten in der Corona-Pandemie (Stichworte: Technikausstattung / Home-Office / Videokonfe-
renzen / Terminvereinbarung etc.) sollen zusätzlich in die Überlegungen mit einfließen.

Durch die Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Umsetzung des Digitalpakts
sind weitere Stellenmehrungen (insgesamt 12: 3 Digitalpakt / 4 Stärkung des öffentlichen
Gesundheitswesens / 2 Bundesteilhabegesetz – Fallmanagement Eingliederungshilfe / 0,5
Pflegekonferenz / 1,5 ASD / 1 Breitband) notwendig. Dagegen können Einsparungen beim
Flüchtlingsmanagement (- 1,5 UMA) und durch den Abschluss der Inventurarbeiten (- 2) er-
reicht werden. Die Gesamtzahl der Stellen wird netto um 8,5 auf rd. 857 Stellen steigen. Ei-

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Haushaltsentwurf 2021 – Haushaltsrede des Landrats
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nem Großteil der Mehraufwendungen durch die Stellenmehrungen stehen Mehrerträge beim
FAG-und aus dem Digitalpakt gegenüber.

Nicht berücksichtigt im Stellenplan sind voraussichtlich notwendige befristete Mehrstellen in
2021 zur Unterstützung des Gesundheitsamtes bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie
(derzeit sind über 170 Mitarbeiter/innen - davon rd. 150 LRA - im Schichtbetrieb beim Ge-
sundheitsamt eingesetzt).

Entgegen der Vorgehensweise anderer Landkreise wollen wir weiter auf Sicht fahren und zu-
sätzlich befristetes Personal nur dann einstellen, wenn aufgrund dauerhaft hoher Infektions-
zahlen eine interne kollegiale Unterstützung durch Mitarbeiter/innen der Landkreisverwaltung
nicht mehr ausreicht bzw. längerfristig nicht mehr gewährleistet werden kann.

Folie 28: Ergebnishaushalt 2021 - Quervergleich
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Erträge des Ergebnishaushalts werden um 4,4 Mio. auf 266,5 Mio. € steigen. Der Aufwand
hingegen erhöht sich um 10,4 Mio. € auf fast 267 Mio. €. Per Saldo planen wir erstmals ein
negatives Gesamtergebnis von rd. -0,5 Mio. €.

Folie 29: Finanzhaushalt 2021 im Quervergleich
Im kommenden Jahr planen wir aufgrund der Ertragskraft des Ergebnishaushalts und dem
sparsamen Umgang mit unseren Aufwendungen einen Zahlungsmittelüberschuss von 5,9 Mio.
€ ein. Mit diesem erwirtschaften wir sowohl die ordentliche Tilgung von 4,1 Mio. € als auch
eine „freie Spitze“ von 1,8 Mio. € zur anteiligen Finanzierung unserer Investitionen. Den feh-
lenden Betrag von 5,1 Mio. € müssen wir einerseits aus unserem Finanzierungsmittelbestand
entnehmen und andererseits benötigen wir eine Kreditaufnahme von 3 Mio. €, die jedoch un-
terhalb der ordentlichen Tilgung liegt und daher keine Nettoneuverschuldung verursacht.

Folie 30: Entwicklung der Verschuldung
Unserem Haushaltsziel, die Verschuldung des Landkreises stetig zurückzuführen, werden wir
auch im kommenden Jahr wieder gerecht werden. Seit 2007, als wir infolge der Finanzierung
des neuen Landratsamts den höchsten Schuldenstand erreicht hatten, konnten wir beachtliche
41 Mio. € tilgen. Diese verantwortungsvolle Finanzpolitik der Generationengerechtigkeit wollen
wir im kommenden Jahr fortsetzen und planen einen weiteren Schuldenabbau auf ca. 42 Mio.
€. Aktuell beträgt unsere Pro-Kopf-Verschuldung 204 €/Ew. Damit haben wir uns im Vergleich
mit den anderen 34 Landkreisen bereits auf Platz 18 vorgearbeitet. Dieser konsequente Abbau

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Haushaltsentwurf 2021 – Haushaltsrede des Landrats
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der Verschuldung ist aber kein Selbstzweck. Er verschafft uns die notwendigen Spielräume die
wir für zukünftige Investitionen z.B. im Bereich des Gesundheitswesens dringend benötigen
werden.

Folie 31: Weiteres Vorgehen
Das Schulbudget wurde am 2. Dezember 2020 im Ausschuss für Schulen und Kultur, der Wirt-
schaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes im Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes
am 7. Dezember 2020 und das Budget für den Bauunterhalt im AUBP am 8. Dezember 2020
vorberaten.

Der Jugendhilfeausschuss wird seinen Bereich am 25. Januar 2021 erörtern. Am 26. Januar
2021 wird der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen den Haushaltsentwurf und den Wirt-
schaftsplan des Eigenbetriebs Breitbandversorgung insgesamt vorberaten, bevor der Haus-
haltsentwurf 2021 dem Kreistag am 23. Februar 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Folie 32: Ende
Meine Damen und Herren,
ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine konstruktive Haushaltsbera-
tung.

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