Große Kreisstadt Winnenden - Gesundheits- und Wohnpark Zipfelbachtal Städtebaulicher Realisierungswettbewerb 2005

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Große Kreisstadt Winnenden

 Städtebaulicher Realisierungswettbewerb

Gesundheits- und Wohnpark Zipfelbachtal

                  2005
Teil A Rahmenbedingungen

1.    Auslober................................................................................................... 2

2.    Gegenstand des Wettbewerbs ................................................................ 2

3.    Wettbewerbsart , Verfahrensform , Wettbewerbsverfahren .................. 2

4.    Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs ..................................... 2

5.    Wettbewerbsteilnehmer........................................................................... 3

6.    Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer ........................................ 4

7.    Wettbewerbsunterlagen .......................................................................... 4

8.    Wettbewerbsleistungen, Kennzeichnung ............................................... 5

9.    Beurteilungskriterien ............................................................................... 7

10.   Termine .................................................................................................... 7

11.   Preise und Ankäufe ................................................................................. 9

12.   Abschluss des Wettbewerbs................................................................... 9

13.   Weitere Bearbeitung und Urheberrecht .................................................. 9

14.   Allgemeine Bedingungen ...................................................................... 10

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1.    Auslober (GRW 3.1)

Auslober:                          Große Kreisstadt Winnenden
                                   vertreten durch
                                   Herrn Oberbürgermeister Fritz

Koordination:                      Stadtverwaltung Winnenden
                                   Stadtentwicklungsamt
                                   Herr Dipl.-Ing. D. Güthler
                                   Torstraße 10, 71364 Winnenden

Wettbewerbsvorbereitung/           ORplan, Arbeitsgemeinschaft für Orts- und
Vorprüfung:                        Regionalplanung, Städtebau und Architektur
                                   Frau Dipl.-Ing. D. Locher,

Ausgabe der                        ORplan, Arbeitsgemeinschaft für Orts- und
Auslobungsunterlagen /             Regionalplanung, Städtebau und Architektur
Rückfragenadresse:                 Rotenbergstraße 20, 70190 Stuttgart
                                   Tel. 0711/92575-0, Fax 0711/92575-30
                                   E-Mail: post@orplan.de

2.    Gegenstand des Wettbewerbs

Gegenstand des Wettbewerbs (GRW 1.1) ist die Ausarbeitung von Planungsvor-
schlägen für den „Gesundheits- und Wohnpark Zipfelbachtal“ innerhalb des an-
gegebenen Wettbewerbsgebiets (siehe Anlage 1).

3.    Wettbewerbsart , Verfahrensform , Wettbewerbsverfahren

Der Wettbewerb ist als einstufiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb
(GRW 2.1.2) in Form eines offenen Wettbewerbs (GRW 2.3) ausgeschrieben.

Das Verfahren ist anonym (GRW 1.6).

Die Sitzung des Preisgerichts wird in zwei Phasen durchgeführt (GRW 5.7). In
der ersten Phase werden die Wettbewerbsarbeiten in einem vereinfachten Ver-
fahren vorgeprüft und danach vom Preisgericht zur Aufnahme in die nächste
Phase beurteilt. Die vom Preisgericht in der ersten Phase ausgewählten ca. 25
Wettbewerbsarbeiten werden anschließend einer eingehenden Vorprüfung un-
terzogen und danach abschließend vom Preisgericht beurteilt.

4.    Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs (GRW 2.3.1, 5.1.2)

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsrau-
mes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens
über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.

Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

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5.     Wettbewerbsteilnehmer * (GRW 3.2)

Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften von Stadtplanern, Garten- und
Landschaftsarchitekten und Architekten. Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
mit allen drei Fachrichtungen ist verbindlich gefordert.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres
Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich zur Führung
der Berufsbezeichnung Freier Stadtplaner, Freier Garten- und Landschaftsarchi-
tekt, Freier Architekt berechtigt sind, sofern sie am Tage der Auslobung an einem
Ort innerhalb des Zulassungsbereichs in die Architektenliste eingetragen sind.

Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der
für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss
jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht gere-
gelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner, Garten- und Land-
schaftsarchitekt oder Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder son-
stigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie), der Richtlinie 89/48/EWG(EG-
Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Das gleiche gilt sinngemäß für natür-
liche/ juristische Personen aus Bayern und Niedersachsen.

Die Belege/Nachweise der Befähigung, das heißt also zur entsprechenden Aus-
bildung und zur entsprechenden Berufserfahrung sind in diesen Fällen der Ver-
fassererklärung beizufügen.

Jedem Teilnahme-Interessierten wird dringend empfohlen, seine Teilnahmebe-
rechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und nur dann am Wettbewerb teilzu-
nehmen, wenn er teilnahmeberechtigt ist, da nach 6.2 (1) Satz 2 GRW 1995 „bei
mangelnder Teilnahmeberechtigung ... der zugeteilte Preis oder Ankauf abzuer-
kennen“ ist.

Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, zu deren satzungsgemä-
ßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistun-
gen gehören sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristi-
sche Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die
Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der
(die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an
natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.

Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeits-
gemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
zur Folge.

Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen.

Den Teilnehmern wird dringend empfohlen, einen Verkehrsplaner als sachver-
ständigen Berater hinzuziehen. Sachverständige Berater unterliegen nicht den
Teilnahmebedingungen.

* Die gewählten Bezeichnungen gelten immer für beide Geschlechter

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6.     Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer (GRW 3.3, 3.4)

Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen
Abfassung der Auslobung gehört.

6.1.Fachpreisrichter
Herr Dr. Ing. Bernd Fahle, Freier Stadtplaner, Freiburg
Herr Dipl.-Ing. Daniel Güthler, Amtsleiter Stadtentwicklungsamt, Winnenden
Herr Prof. Kai Haag, Freier Architekt, Stuttgart
Herr Prof. Leonhard Schenk, Freier Architekt, Stuttgart
Frau Dipl.-Ing. Elke Ukas, Freie Garten- und Landschaftsarchitektin, Karlsruhe

6.2.Stellvertretende Fachpreisrichter
Frau Dipl.-Ing. Odile Laufner, Freie Stadtplanerin, Stuttgart
Herr Prof. Jörg Stötzer, Freier Landschaftsarchitekt, Waldkirch

6.3.Sachpreisrichter
Herr Oberbürgermeister Bernhard Fritz
Herr Frank Rommel, Stadtrat
Herr Hanspeter Luckert, Stadtrat
Herr Heinz Egner, Stadtrat

6.4.Stellvertretende Sachpreisrichter
Herr Bürgermeister Norbert Sailer
Frau Christine Geiger, Stadträtin

6.5.Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)
Herr Dipl.-Ing. Klaus Hägele, Amtsleiter Stadtbauamt, Winnenden
Herr Kreisverwaltungsdirektor Joachim Karsten, Vertreter des Landkreises
Frau Dipl.-Kfm. Eva Seeger, Krankenhausdirektorin, Waiblingen
Frau Dipl.-Ing. Astrid Tiemann-Petri, Freie Architektin (Krankenhausbau) Stuttgart
Herr Prof. Gunter Kölz, Freier Verkehrsplaner, Stuttgart

6.6.Vorprüfer
ORplan, Arbeitsgemeinschaft für Orts- und
Regionalplanung, Städtebau und Architektur

7.     Wettbewerbsunterlagen (GRW 5.1.3)

Der Auslobungstext ist ab dem 04.07.2005 aus dem Internet unter
www.winnenden.de, Pfad „Bürgerservice & Rathaus“, „Rathaus“, „Öffentliche
Ausschreibungen“ abrufbar.

Der Auslobungstext besteht aus:
Teil A – Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
Teil B - Wettbewerbsaufgabe
Teil C – Anlage 1: Abgrenzung des Wettbewerbsgebiets
         Anlage 2: Ausschnitt FNP 2015
         Anlage 3: Stadtplan

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Die Wettbewerbsunterlagen werden nach schriftlicher Bestellung beim Wettbe-
werbsbetreuer gegen Zahlung einer Schutzgebühr im Form eines beigefügten
Verrechnungsschecks über EUR 100, - abgegeben. Die Schutzgebühr wird den
Wettbewerbsteilnehmern zurückerstattet, die eine den Anforderungen entspre-
chende Wettbewerbsarbeit eingereicht oder die Wettbewerbsunterlagen bis zum
19.08.2005 unbeschädigt beim Wettbewerbsbetreuer zurückgegeben haben.

Die digitalen Pläne werden dem Teilnehmer auf CD per Post zugesandt. Die di-
gitalen Pläne (CAD) stehen im dxf-Format Version 14 im Gauß-Krüger-
Koordinatensystem bzw. im pdf-Format zur Verfügung. Andere Formate können
nicht zur Verfügung gestellt werden.

Anlagen auf CD
Anlage 4: Besitzverhältnisse
Anlage 5: Luftbild
Anlage 6: Orthophoto
Anlage 7: Katasterplan M 1:2500
Anlage 8: Übersichtsplan zum verkehrstechnischen Entwurf M 1:2500
Anlage 9: Verkehrstechnischer Entwurf Kreisverkehr M 1:1000
Anlage 10: Funktions- u. Raumprogramm des Kreiskrankenhauses
Anlage 11: Wegerelevante Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kreiskranken-
           haus und Zentrum für Psychiatrie
Anlage 12: Schulwegeverbindungen
Anlage 13: Abholschein für Modellbau
Anlage 14: Verfassererklärung

Die Anlagen auf CD können auch als Papier- bzw. Transparentplotts gegen eine
Kostenerstattung vorab per Verrechnungsscheck in Höhe von EUR 120,-- in der
Rolle zugesandt werden.

Das Modell kann bei Modellbau Allgeier, Immenhofer Straße 42a, 70180 Stutt-
gart, Tel. 0711/604744 ab dem 04.07.2005 bestellt und abgeholt werden.

Auf Bestellung beim Modellbauer gegen eine Kostenerstattung vorab per Ver-
rechnungsscheck in Höhe von EUR 60.-- für Verpackungskiste, Verpackungs-
aufwand wird das Modell via Zustelldienst zugesandt. Die Versandkosten sind
zusätzlich zu tragen.

8.     Wettbewerbsleistungen (GRW 5.1.4), Kennzeichnung (GRW 5.4.1)
Im Einzelnen werden vom Teilnehmer folgende Leistungen gefordert:

8.1.Strukturplan M 1 : 2500
Darzustellen sind:

   Die Städtebauliche Struktur
   Das Nutzungskonzept
   Die verkehrliche Anbindung und die innere Erschließung,
   Das Netz der Geh- und Radwege, die Verknüpfung mit den umliegenden
    Stadtquartieren und der umliegenden Kulturlandschaft
   Grün- und Freiflächen

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8.2.Gestaltunsplan M 1 : 1000
Darzustellen sind:

   Die stadträumliche Struktur mit Darstellung der Baukörper, der Geschoßzahl,
    der Dachform, ggf. Dachmaterialien
   Die Nutzungen
   Das Stellplatzkonzept
   Das Freiraum- und Grünkonzept
   Das Erschließungskonzept

8.3.Erläuterungsbericht und darstellende Skizzen
Erläuterungsbericht zur eingereichten Wettbewerbsaufgabe auf maximal zwei
DIN A4 Seiten mit Erläuterungen der Entwicklungsziele und stadtgestalterischen
Vorstellungen. Darstellende Skizzen nach freier Wahl, wenn sie zur Erläuterung
der Entwurfsidee erforderlich sind.

8.4.Berechnungsplan M 1 : 1000
In Plan und Tabelle sind darzustellen:

   Geschossfläche GF und Geschosszahl GFZ
   Grundfläche GR und Grundflächenzahl GRZ
   Nettobauland Wohnen
   Nettobauland gemischte Nutzungen
   Nettobauland Kreiskrankenhaus
   Verkehrsflächen
   Ruhender Verkehr
   Grün-, Freiflächen
   Gesamtsumme und Teilsummen des Berechnungsplans

8.5.Modell M 1 : 1000 / Modellgröße 60 x 100 cm
Darstellung des städtebaulichen Entwurfs

8.6. Plansatz für die Vorprüfung
Neben den Präsentationsplänen ist ein gesonderter Plansatz aller Pläne für die
Vorprüfung abzugeben.

8.7.Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen

8.8.Kennzeichnung und Formatvorgabe
Die einzureichende Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen nur durch eine Kennzahl
aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm lang) zu kenn-
zeichnen.

Die Leistungen 8.1 – 8.3 sind auf 2 Plänen im Format 90 x 120 cm genordet dar-
zustellen. Die Pläne sind ungefaltet einzureichen. Neben der Abgabe aller Pläne
in Papierform ist ebenso die Abgabe aller Pläne im pdf-Format auf einer CD-Rom
erforderlich.

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8.9.Verfassererklärung

Die Verfassererklärung gemäß Anlage 8 (GRW 5.2) ist 2-fach in einem undurch-
sichtigem, verschlossenem Umschlag, bezeichnet als “Verfassererklärung” und
incl. Kennzahl abzugeben.

Bei Einreichung der Wettbewerbsarbeit haben die Teilnehmer in der Verfasserer-
klärung ihre Anschrift, Mitarbeiter und sachverständigen Berater/ Fachplaner an-
zugeben, juristische Personen, Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften au-
ßerdem den bevollmächtigten Vertreter.

Für die öffentliche Ausstellung wird zusätzlich eine Karte DIN A5 Format mit den
Namen der Verfasser und aller Beteiligten verlangt.

Jeder Verfasser hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen
und durch Beigabe von Kopien seines Befähigungsnachweises in der Wettbe-
werbssprache zu belegen.

Die nach Kapitel 5. geforderten Belege/ Nachweise zur entsprechenden Ausbil-
dung und zur entsprechenden Berufserfahrung natürlicher/ juristischer Person
aus Bayern und Niedersachsen sind im gegebenen Fall ebenfalls der Verfas-
sererklärung beizufügen.

9.       Beurteilungskriterien (GRW 5.1.5)

Die eingereichten Leistungen werden nach folgenden, mit dem Preisgericht be-
ratenen generellen Kriterien beurteilt:

     Qualität des Städtebaulichen Gesamtkonzepts
     Qualität des Grün- und Freiflächenkonzepts
     Qualität der Erschließungskonzeption
     Gestaltqualität
     Aufenthalts- und Gestaltqualität der öffentlichen Räume
     Realisierbarkeit
     Wirtschaftlichkeit
     Abschnittsbildung

10.      Termine

Tag der Bekanntmachung: 01.07.2005

Rückfragen können bis zum 27.07.2005 schriftlich an den Wettbewerbsvorberei-
ter (ORplan) gerichtet werden. Sie werden bis zum 05.08.2005 vom Auslober
bzw. einem bevollmächtigten Vertreter - soweit inhaltliche Fragen auftreten unter
Hinzuziehung von Fachpreisrichtern - schriftlich beantwortet und werden Be-
standteil der Auslobung.

Abgabetermin für die Pläne ist der 26.09.2005.
Abgabetermin für das Modell ist der 04.10.2005.

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Zu den Abgabeterminen müssen Pläne/ Modell beim Auslober eingereicht sein.
Bis 16 Uhr kann der Entwurf im Stadtentwicklungsamt Winnenden 3. Stockwerk
Zimmer 322 abgeliefert oder an die Postadresse aufgegeben werden.

Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Post, Bahn oder
anderen Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein angegebene
Datum unabhängig von der Uhrzeit, bei persönlicher Ablieferung beim Auslober
die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe.

Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitige
Einlieferung führen kann. Da der Tagesstempel auf dem Versandgut ein späteres
Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungs-
scheinbelege sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und
auf Anforderung vorzulegen.

Zur Wahrung der Anonymität ist bei Zusendung durch Post, Bahn oder andere
Transportunternehmen als Absender die Anschrift des Auslobers zu verwenden.

Das Preisgericht der 1.Phase tagt voraussichtlich am 14.10.2005.
Das Preisgericht der 2.Phase tagt voraussichtlich am 28.10.2005.

Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet voraussichtlich vom 29.10.2005
bis 06.11.2005 in statt.

Die mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des
Auslobers. Nicht prämierte Arbeiten können in der 47.KW vom 21.11. bis
25.11.2005 zu den üblichen Öffnungszeiten beim Stadtentwicklungsamt Winnen-
den Zimmer 322 abgeholt werden. Unterlagen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht
abgeholt wurden , werden auf schriftliches Verlangen an die Teilnehmer kosten-
frei zurückgesandt. Wird ein solches Verlangen nicht gestellt, werden die Unter-
lagen nach Ablauf der Abholfrist vernichtet.

Im Falle von Beschädigung oder Verlust einer Wettbewerbsarbeit haftet der
Auslober gemäß GRW 6.5.

Terminzusammenstellung:

Öffentliche Bekanntmachung:                  01.07.2005
Ausgabe der Unterlagen ab:                   04.07.2005
Frist für schriftliche Rückfragen:           27.07.2005
Beantwortung der Rückfragen:                 05.08.2005
Abgabe der Pläne:                            26.09.2005
Abgabe des Modells:                          04.10.2005
1. Preisgerichtssitzung (voraussichtlich):   14.10.2005
2. Preisgerichtssitzung (voraussichtlich):   28.10.2005
Ausstellungseröffnung (voraussichtlich):     29.10.2005
Ende der Ausstellung (voraussichtlich):      06.11.2005

                                                                              8
11.    Preise und Ankäufe (GRW 4)

Die Wettbewerbssumme errechnet sich auf der Basis der HOAI §42 – Sonstige
Städtebauliche Leistungen. Als Preis und Ankaufssumme wird ein Betrag von
72.000 € ausgelobt.

Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis                        24.000 Euro
2. Preis                        16.000 Euro
3. Preis                        11.000 Euro
4. Preis                         7.000 Euro

Ankäufe insgesamt:            14.000 Euro

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich vergütet.

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der
Wettbewerbssumme vorbehalten. Die Zahlungen erfolgen an die unter “Teilneh-
mer/innen” genannten Büros. Bei Zahlungen an im Ausland ansässige Teilneh-
mer wird der Vorsteuerbetrag einbehalten.

12.    Abschluss des Wettbewerbs (GRW 6)

Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmer/innen das Ergebnis des Wettbe-
werbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich
mit und macht es sobald möglich öffentlich bekannt.

Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung
festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober
rügen.

Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht mög-
lich.

Eine Rüge muß innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls
beim Auslober eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst
nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Aus-
stellung. Der Auslober trifft seine Feststellungen im Benehmen mit dem zuständi-
gen Wettbewerbsausschuss.

13.    Weitere Bearbeitung (GRW 7.1, 7.2) und Urheberrecht (GRW 7.3)

13.1.Weitere Bearbeitung

Der Auslober wird, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und
vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats, einen oder mehrere Preisträger
mit den weiteren Leistungen nach §40 bzw. §42 sowie §47 HOAI zu beauftragen.

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Weiterhin wird der Auslober bemüht sein, darauf hinzuwirken, dass Investoren
bei Realisierung einzelner Projekte Realisierungswettbewerbe ausloben und daß
die im Wettbewerb mit einem Preis oder Ankauf ausgezeichneten Verfasser dazu
eingeladen werden.

13.2.Vergütung der weiteren Bearbeitung

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits er-
brachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme
nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Tei-
len unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

13.3.Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch
den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.

13.4.Urheberrecht (GRW 7.3)

Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind
durch GRW 7.3 geregelt.

14.   Allgemeine Bedingungen

Die Auslobung wurde am 31.05.2005 erstellt.

Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die GRW 1995 in der novellierten
Fassung vom 22.12.2003 mit dem Einführungserlass des Landes Baden-
Württemberg vom 20.12.2004 zugrunde.

Die Anwendung und Anerkennung der Grundsätze und Richtlinien für Wettbe-
werbe (GRW) ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten ver-
bindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht.

An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der
Architektenkammer/ Ingenieurkammer des Landes Baden Würrtemberg beratend
mitgewirkt.

Die Auslobung ist dort unter der Nummer 2005-1-09 registriert und vom Auslober
vorschriftsgemäß bekanntgemacht worden.

Tag der Bekanntmachung: Winnenden 01.Juli 2005

Für den Auslober
Große Kreisstadt
Herr Oberbürgermeister Fritz

                                                                            10
Teil B Wettbewerbsaufgabe

1. Ausgangslage und Anlass ...........................................................................12

   2. Ziele ...........................................................................................................13

   3. Lage, Begrenzung, Größe.........................................................................15

   4. Wettbewerbsaufgabe ................................................................................15

      4.1. Mischgebiet an der Waiblinger Straße ..............................................15

      4.2. Wohnpark ...........................................................................................15

      4.3. Kreiskrankenhaus ..............................................................................17

      4.4 Werkstätten und Technikgebäude......................................................20

      4.5 Gesundheitszentrum...........................................................................21

      4.6 Frei- und Grünflächen .........................................................................22

      4.7 Erschließung .......................................................................................23

                                                                                                                      11
1. Ausgangslage und Anlass

Die Große Kreisstadt Winnenden befindet sich gegenwärtig in einer richtungs-
weisenden Phase der Stadtentwicklung. Infrastrukturelle und städtebauliche
Großprojekte wie der Bau der B 14 Westumfahrung, die Erweiterung des in Win-
nenden bereits ansässigen Bau- und Gartenmarktes auf 6.550 qm Verkaufsflä-
che und die Errichtung des Markthauses, eines innerstädtischen Wohn- und Ein-
kaufszentrums mit ca. 4.500 qm Verkaufsfläche, werden das künftige Erschei-
nungsbild von Winnenden entscheidend prägen und stellen die Weichen für eine
zukunftsfähige Entwicklung der Großen Kreisstadt.

Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage im Verdichtungsraum Stuttgart, des um-
fassenden infrastrukturellen Angebots und der Einbindung in einen reizvollen
Landschaftsraum bietet die Stadt beste Voraussetzungen als Wohn- und Wirt-
schaftsstandort. Neben der Sicherung und ortsangepassten Weiterentwicklung
der Wohnnutzung wird der Bestandspflege der ansässigen Wirtschaftsbetriebe
und sonstigen Einrichtungen hohe Priorität eingeräumt.

Hinsichtlich der Zahl der Arbeitsplätze bildet schon heute der Gesundheitssektor
einen Schwerpunktbereich in Winnenden. Einrichtungen wie das “Zentrum für
Psychiatrie und Neurologie” und die “Paulinenpflege” haben einen wesentlichen
Einfluss auf das städtische Leben und das soziale Miteinander in Winnenden.

Durch den Grundsatzbeschluss des Rems-Murr-Kreises, in Winnenden einen
Kreiskrankenhausneubau zu realisieren, besteht nun die Möglichkeit, die Stadt
als regionales Gesundheitszentrum weiter auszubauen und zu profilieren. Zen-
trales Ziel des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes “Gesundheits- und
Wohnpark Zipfelbachtal” ist die Erarbeitung von Grundlagenplanungen für den
am südlichen Rand der Innenstadt gelegenen zukünftigen Krankenhausstandort.
Der Wettbewerb soll städtebaulich und funktional tragfähige Lösungsansätze für
die Ansiedlung des Kreiskrankenhauses unter Berücksichtigung des angrenzen-
den baulichen Bestandes und der im Wettbewerbsgebiet vorhandenen natur-
räumlichen Potentiale aufzeigen.

Im Anschluss an den städtebaulichen Realisierungswettbewerb “Gesundheits-
und Wohnpark Zipfelbachtal” plant der Rems-Murr-Kreis die Durchführung eines
architektonischen Realisierungswettbewerbes für den Bau des Kreiskrankenhau-
ses. Es ist beabsichtigt, dass Ergebnisse aus dem städtebaulichen Wettbewerb
in die Auslobung des architektonischen Wettbewerbes einfließen.

Lage und Bedeutung der Stadt Winnenden
Die im Rems-Murr-Kreis gelegene Große Kreisstadt Winnenden zählt 27.827
Einwohner (Stand: 31.12.2004). Der überwiegende Teil der Bevölkerung – rund
zwei Drittel – wohnt in der Kernstadt, die auch den Ortsteil Schelmenholz um-
fasst.

Im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg und Regionalplan “Region
Stuttgart” ist die Stadt Winnenden als Unterzentrum ausgewiesen und dem Ver-
dichtungsraum Stuttgart zugeordnet. Überregionale Bedeutung erhält die Stadt

                                                                              12
Winnenden auch durch ihre Lage an der Landesentwicklungsachse Stuttgart -
Schwäbisch Hall.

Die Entfernung zum Stuttgarter Stadtzentrum beträgt ca. 25 km. Die überregio-
nale Verkehrsanbindung von Winnenden erfolgt über die Bundesstraße B 14 und
die Landesstraßen L 1120 und L 1140.

Der Bahnhof Winnenden bildet den direkten Anschlusspunkt an das Schienen-
netz. Die S-Bahn-Linie S 3 stellt eine attraktive Verbindung zur Landeshauptstadt
und den Kommunen im Verdichtungsraum dar. Neben der S-Bahn-Station verfügt
Winnenden über einen Regionalbahnhaltepunkt der Deutschen Bahn AG mit An-
schlüssen in Richtung Nürnberg und Stuttgart Hbf.

2. Ziele

2.1.Qualitätvoller Städtebau

Mit dem Wettbewerb soll der heute noch diffuse und weitgehend unbestimmte
Übergangsbereich zwischen der südwestlichen Innenstadt und der freien Land-
schaft der Zipfelbachaue für eine städtebauliche Neuordnung in hoher Qualität
vorbereitet werden.

Ziele sind
 die Entwicklung einer zusammenhängenden Konzeption, die das Gesamtge-
    biet im Übergang von der Stadt zur Landschaft erkennbar und “lesbar” macht;
 die Integration des Gesamtgebiets und seiner verschiedenen Nutzungs-
    schwerpunkte in das umgebende städtische wie landschaftlich geprägte
    Umfeld;
 die qualitätvolle Verbindung der einzelnen Nutzungsschwerpunkte unterein-
    ander und eine entsprechend qualitätvolle Gestaltung der Übergangsberei-
    che.

Mit der städtebaulichen Definition des Mischgebietsstreifens an der Waiblinger
Straße wird der Maßstab einer künftigen städtebaulichen Ordnung an dieser
Stadteinfahrt festgelegt, die nach Realisierung der B 14 Westumgehung mittelfri-
stig eine neue Qualität als integrierte Stadtstraße erhalten soll.

Mit dem “Wohnpark Nusser-Areal” wird ein qualitativ hochwertiges innerstädti-
sches Wohnquartier erwartet, das Leitfunktion für ein “neues Wohnen in der
Stadt” übernimmt.

Mit dem “Gesundheitspark” schließlich wird die zentralörtliche Bedeutung Win-
nendens einen neuen identitätsprägenden Baustein mit nachhaltiger Wirkung für
das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der Stadt erhalten, der auch ei-
nen entsprechenden baulichen Ausdruck erfahren muss.

                                                                               13
2.2.Verbindung von Stadt und Landschaft

Neben der im Norden der Innenstadt gelegenen Buchenbachaue ist die Zipfel-
bachaue der zweite Gewässerzug, in dem die umgebende Landschaft bis in die
Kernstadt hinein spürbar wird.

Diesen Gewässerzug im Sinne einer erlebbaren Verbindung zwischen der Stadt
und der offenen Landschaft zu entwickeln und zu stärken, ist zweites Hauptziel
der neuen städtebaulichen Ordnung.
Der Zipfelbach selbst ist nicht nur Namensgeber, sondern auch Rückgrat dieser
Verbindung. Er steht im Zentrum einer neuen Qualität von Landschaftsgestalt
und Landschaftssicherung.

Ziele sind
 die Formulierung einer erkennbaren Landschaftsgestaltungsidee für einen
    Gewässerzug im (klein)städtischen Kontext;
 die Verbindung der Ansprüche an eine Renaturierung und des Ausgleichs der
    nicht unwesentlichen Eingriffe im Zuge der baulichen Entwicklung mit den
    Qualitäten von stadtnahen Naherholungs- und Freizeitfunktionen;
 die Verbindung des Landschafts- und Gewässerzugs mit einem Wegenetz,
    das ihn aus allen benachbarten Stadtquartieren erreichbar und erlebbar
    macht;
 die Entwicklung einer Korrespondenz zwischen der Landschaft und dem je-
    weiligen städtebaulichen Umfeld in gestalterischer wie funktionaler Hinsicht.

2.3.Gesundheitspark

Im Zentrum der städtebaulichen Entwicklung des Wettbewerbsgebiets steht der
“Gesundheitspark” Winnenden und in diesem wiederum das neue Kreiskranken-
haus des Rems-Murr-Kreises.

Der “Gesundheitspark” Winnenden soll zum integralen Bestandteil der Stadtland-
schaft südwestlich der Innenstadt gestaltet werden.
Er soll Synergien entwickeln sowohl zu den östlich gelegenen bestehenden Klini-
keinrichtungen wie gleichermaßen zum nördlich und westlich gelegenen städti-
schen und südlich / südöstlich gelegenen landschaftlichen Umfeld.

Ziele sind
 die Disposition qualitätvoller Standorte für das Kreiskrankenhaus selbst und
    die angelagerten übrigen Einrichtungen im städtebaulichen Kontext;
 eine gleichsam städtebaulich verträgliche wie prägnante Definition der Bau-
    massen und Kubaturen in funktionsgerechten Typologien;
 eine verträgliche, das Umfeld wie die Einrichtungen selbst möglichst wenig
    belastende Ordnung der Erschließung (An- und Abfahrten, ruhender Verkehr,
    Noteinsatzwege, Hubschrauberlandeplatz);
 eine Einbindung der Zuwege in das örtliche und überörtliche Wegenetz;
 eine qualitätvolle Gestaltung der öffentlichen Räume und Freiflächen und
    ihrer Verbindung zu den benachbarten Stadtfeldern und dem umgebenden
    Landschaftsraum.

                                                                               14
Die Stadt Winnenden verbindet mit dem Wettbewerb die Absicht der planungs-
rechtlichen Sicherung der künftigen städtebaulichen Entwicklung des Wettbe-
werbsgebiets auf der Grundlage der ganzheitlichen Zielsetzungen des §1 des
Baugesetzbuches.

3. Lage, Begrenzung, Größe
Das Wettbewerbsgebiet liegt südwestlich der Innenstadt, zwischen der Kernstadt
und dem Ortsteil Schelmenholz. Die Entfernung zum historischen Zentrum be-
trägt 500 bis 1000 Meter, die Entfernung zur S-Bahnhaltestelle circa einen Kilo-
meter. Direkt im Osten grenzt ein großer Gemeinbedarfsbereich (Schulen, Sport-
flächen, Freibad, etc.) an das Gebiet. Über die Südumgehung und die B14 ist es
optimal an das System des motorisierten Individualverkehrs angebunden.

Das Wettbewerbsgebiet wird folgendermaßen begrenzt:
 Nord:     Waiblingerstraße (B 14)
 West:     Weidenstraße, Lindenstraße, Baugebiet “Lange Weiden”
 Süd:      Südumgehung Winnenden (L 1140)
 Ost:      Verlauf des Zipfelbaches

Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von ca. 23,5 ha.

4. Wettbewerbsaufgabe

4.1.Mischgebiet an der Waiblinger Straße

Die Bebauung an der Waiblinger Straße sowie die Wohngebäude Weidenstraße
1 – 5 sollen erhalten werden. Grundstücksbegradigungen zum freiwerdenden
Nusser-Areal sind möglich. Eine Neubaukonzeption für gemischte Nutzungen
wird erwartet, die den Bestand schrittweise ersetzen kann. Gemischte Nutzungen
sind auch geschossweise realisierbar. Bei entsprechender Lärmschutzbebauung
und Grundrissorganisation ist Wohnen in den Obergeschossen, nach Süden ori-
entiert, denkbar.
Die Erschließung für das angrenzende, hochwertige Wohngebiet durch das
Mischgebiet soll städtebaulich betont und gestalterisch ansprechend ausgeführt
werden.

4.2.Wohnpark

Das brachgefallene Gewerbeareal der Firma Nusser schließt im Süden an den
Mischgebietsstreifen an und umfasst heute eine Fläche von ca. 37.000 qm. Das
Areal ist im Süden mit den Flurstücken 835 und 850/10 begrenzt. Das zukünftige
Wohngebiet sollte mindestens bis zur Südgrenze des Flurstücks 835 reichen und
könnte sich nach Süden maximal bis zum Holunderweg ausdehnen. Die Be-
triebsgebäude und die Gewächshäuser des Zentrums für Psychiatrie Winnenden
auf Flurstück 850/2 stehen zur Disposition.
Die Kontamination der Gewerbeflächen ist bereits untersucht. Bis zum Baube-
ginn werden alle Kontaminationen beseitigt sein.

                                                                              15
Städtebaulicher Charakter
Es ist ein eigenständiges Wohnquartier mit hohem Identifikationswert zu entwik-
keln. Gestalterisch wie sozial, räumlich wie ökologisch soll ein Quartier mit eige-
nem Charakter entstehen. Straßen, Plätze und Grünbereiche sollen sich durch
eine besondere Aufenthaltsqualität auszeichnen. Bisherige Vorstellungen gehen
von einem Siedlungswasserkonzept aus, das die Sammlung von Oberflächen-
wasser zu einem zentralen, permanent wasserführenden Retentions-Teich zum
wesentlichen Gestaltungsmerkmal macht.
Gestalterisch und ökologisch anspruchsvolle Alternativen sind denkbar. So
könnte das Oberflächenwasser dem Zipfelbach auch direkt zugeführt werden.
Denkbar, aber nicht zwingend erforderlich, ist dem Thema „Wasser“ in der städ-
tebaulichen Planung ein hoher Stellenwert einzuräumen. Auf die Landschaftsbe-
züge zum aufgewerteten Zipfelbachtal und auf die Verbindungen zum freien
Landschaftsraum wird großer Wert gelegt.
Eine gewisse Flexibilität der städtebaulichen Planung bei sich ändernder Nach-
frage ist anzudenken.

Bauprogramm
Bei hoher Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßen- und Grünraum sowie auf
der eigenen Parzelle wird gleichzeitig eine angemessene Dichte angestrebt. Für
das Wohngebiet ist von einer Dichte von 35WE/ ha auszugehen. Hinsichtlich der
Wohnbautypologie bieten sich folgende Wohnformen an:
• Reihen-, Ketten-, und freistehende Häuser,
• sowie Eigentumswohnungen im Geschosswohnungsbau bzw. neue Wohn-
    formen.
Dabei könnte ein dominantes Gebäude einen städtebaulichen Akzent setzen.
Außerdem können gemeinschaftliche Einrichtungen für die Bewohner das soziale
Umfeld weiter positiv beeinflussen.

Erschließung
Die Haupterschließung soll über die Waiblinger Straße realisiert werden. Eine
untergeordnete Erschließung ist auch über die Weidenstraße/Lindenstraße
denkbar. Für das Wohngebiet selbst gilt
 verkehrsberuhigte Erschließung ohne Durchgangsverkehr,
 Mischverkehrsflächen mit Spielstraßencharakter,
 gute Fuß- und Radwegeverbindungen zur Stadtmitte und zur Naherholungs-
   landschaft mit Querungsmöglichkeiten am Zipfelbach.
Eine Ausweichzufahrt zum Krankenhaus, die nur benutzt werden soll, wenn die
Hauptzufahrt über die Südtangente blockiert ist, soll das Gebiet nur tangieren
und über die Weidenstraße, den nördlichen Teil der Lindenstraße sowie über
das bisherige Nusserareal zum Krankenhaus führen.

Parkierung
Es wird empfohlen, die Stellplätze für den Geschosswohnungsbau größtenteils in
Tiefgaragen anzuordnen. Die Stellplätze für die Reihen-, Ketten- und Einzelhäu-
ser sollten auf den Grundstücksparzellen oder in unmittelbarer Nähe zu den Ge-
bäuden angeordnet werden. Denkbar sind auch kleine, dezentrale Sammelpar-
kierungen.

Nachhaltige Gebietsentwicklung
Bereits bei der Konzipierung des städtebaulichen Entwurfs ist darauf zu achten,
dass günstige Voraussetzungen für eine möglichst hohe Energieeinsparung und

                                                                                 16
den Einsatz regenerativer Energiequellen geschaffen werden. Es wird ange-
strebt, den “Wohnpark Zipfelbachtal” als ein energetisch beispielhaftes
Stadtquartier zu fördern und zu entwickeln.

Die Stellung der Baukörper soll eine optimale Ausnutzung der Solarenergie aktiv
(Kollektoren, Photovoltaik) und passiv ermöglichen bei gleichzeitiger Berücksich-
tigung stadträumlicher Qualitäten. Trotz der geforderten urbanen Dichte soll die
Verschattung durch Nachbargebäude und Bepflanzung möglichst gering gehal-
ten werden. Baukörper sollen kompakt, d.h. mit einem günstigen Oberflächen-
Volumen- Verhältnis (A/V) realisiert werden können.

Weitere Aspekte der nachhaltigen Gebietsentwicklung
 Passive und aktive Solarnutzung
 Hoher Anteil südausgerichteter Wohneinheiten
 Retentionsflächen
 Regenwasserrückhaltung
 Regenwasserableitung in offenen Rinnen, keine Versickerung

4.3. Kreiskrankenhaus

Das Krankenhaus ist als Krankenhaus der Zentralversorgung mit einer Bele-
gungsgröße von 550 Betten konzipiert. Als Bruttogeschossfläche des gesamten
Krankenhauses kann von ca. 71.000 qm ausgegangen werden.

Es ist geplant das Krankenhaus in enger Kooperation mit dem „Zentrum für
Psychiatrie Winnenden“ zu betreiben und dabei Synergieeffekte nutzbar zu ma-
chen. So könnten unter anderem folgende Bereiche gemeinsam unterhalten
werden: Verwaltung, Küche, Fuhrpark, Lagerlogistik, Labor, Radiologie, Apothe-
ke, Psychosomatik. (siehe hierzu Anlage 11).

Aufgrund der Kooperation ist eine Minimierung der Wege zwischen Kreiskran-
kenhaus und dem „Zentrum für Psychiatrie Winnenden“ für einen effizienten Ar-
beitsablauf sehr wichtig.

Funktionsprogramm
Die Organisation des Krankenhauses setzt sich aus folgenden Funktionsberei-
chen zusammen, die im weiteren kurz beschrieben werden. Eine detailliertere
Beschreibung findet sich in der Anlage 10.

                                            Nutzfläche             BGF Geschosshöhe
Untersuchung und Behandlung                 10.100 qm        21.200 qm             4,00 m
Pflege                                      13.700 qm        25.500 qm             3,20 m
Verwaltung                                   2.500 qm         4.200 qm             3,20 m
Ver- und Entsorgung                          6.300 qm        11.300 qm             4,00 m
interdisziplinäres Bildungszentrum           1.500 qm         2.600 qm             3,20 m
Serviceinrichtungen                          3.200 qm         6.100 qm             3,20 m
BRI ca. 256.000 cbm                      ca. 37.300 qm       70.900 qm

                                                    (auf der Grundlage von HWP – Stuttgart)

                                                                                        17
Im Bereich Untersuchung und Behandlung befinden sich alle Einrichtungen
der Diagnose, der Notfallversorgung und der Operationsabläufe, aber auch alle
Therapieeinrichtugen, sowie Pathologie und Geburtshilfe. Dieser Bereich ist im
Erdgeschoß und den darauf folgenden Geschossen anzuordnen und bildet den
Kern des Krankenhauses, um den sich die anderen Bereiche gruppieren.

Der Bereich der Pflege umfasst insgesamt 550 Betten, wobei der Großteil der
Betten auf die Allgemeine Pflege mit 14 Stationen zu je 30 Betten entfällt. Die
übrigen Betten verteilen sich auf Intensiv-, Neugeborenen-, und Wöchnerinnen-
pflege sowie weitere Pflegestationen. Für die Krankenzimmerfronten ist Süd bis
Süd-Ost günstig: angenehme Morgensonne, geringer Wärmestau, wenig Son-
nenschutzmaßnahmen, temperierte Abendzeit.

Im Bereich Verwaltung finden sich Klinikleitung, Allgemeine Verwaltung, Zen-
trales Archiv sowie das Rechenzentrum.

Die Ver- und Entsorgung beinhaltet folgende Einrichtungen: Sterilaufbereitung,
Geräteversorgung, Bettenaufbereitung, Wäscherei, Zentrallager, Wartungs- und
Reperaturbereich, Abfallbeseitigung, Reinigungsdienst und Transportdienst. Die-
se Einrichtungen werden in der Regel zum überwiegenden Teil in Untergeschos-
sen untergebracht und stehen in Teilen in direkter Verbindung zum Wirtschafts-
hof.

Innerhalb des Krankenhauses ist ein interdisziplinäres Bildungszentrum vor-
gesehen, welches eine Krankenpflegeschule, Schulungszentrum für Mitarbeiter
sowie eine Schule für Kranke beinhaltet. Das Bildungszentrum steht in keinem
engen Zusammenhang mit den übrigen Funktionsbereichen.

Die Serviceeinrichtungen für die Patienten umfassen Kiosk, Cafeteria, Biblio-
thek und Andachtsraum, sie sind räumlich dem zentralen Foyer zugeordnet, und
könnten in Teilen gemeinsam mit einem Gesundheitszentrum genutzt werden.

Für das Personal stehen ein Personalcasino sowie eine zentrale Umkleide zur
Verfügung.

Bauform
Aufgrund der im Krankenhausbau heute üblichen inneren Organisation, wird der
Neubau der Rems-Murr-Kliniken im Wesentlichen nicht mehr abteilungsbezogen
gegliedert sein, sondern in Zentrenbildung der zukünftig geforderten Interdiszipli-
narität Rechnung tragen. Dies fordert in der baulichen Umsetzung ein hohes Maß
an Kompaktheit und kurze Wege, insbesondere für das ärztliche – in verschiede-
nen Zentren tätige – Personal. Nicht der Patient kommt zu den verschiedenen
Ärzten, sondern die verschiedenen Ärzte kommen zum Patienten.

Dabei wird die Form des Gebäudes stark durch die Wahl der inneren Erschlie-
ßung und der Wegeführung bestimmt. Es können zwei grundsätzliche Kranken-
hauserschließungssysteme unterschieden werden: die Magistralenlösung mit
davon abzweigenden Fachbereichen und Pflegestationen in Form eines Kam-
mes, sowie die Erschließung von einem zentralen Kern aus in kreuzförmig ange-
ordnete Flügelbauten. Dies legt die Bauformen Kamm und Kreuz und deren Ab-
wandlungen nahe.

                                                                                 18
Wegen des hohen Grundwasserspiegels sollte nur ein Untergeschoß vorgesehen
werden.

Erschließung/ Zufahrten/ Stellplätze/ Wegebeziehungen
Das Krankenhaus bedarf vier getrennter Zugänge bzw. Erschließungen:
• eine gemeinsame Erschließung für Patienten (ambulant und stationär) als
    Haupteingang in direkter Verbindung mit Empfang, Cafeteria, Lobby etc.
• eine getrennte Erschließung für Liegendkranke und Notaufnahme (gleichzei-
    tig auch Nachteingang); günstig ist die Lage dieser Zufahrt auf der gegen-
    überliegenden Seite des Haupteingangs, Berührungen mit Besuchern oder
    anderen Patienten werden so vermieden.
• eine eigene Erschließung für die Prosektur in Form einer überdachten Vor-
    fahrt
• eine separate Zufahrt für LKW zu einem Wirtschaftshof mit Ver- und Entsor-
    gungsaufgaben und entsprechenden Rangierflächen.
Bis auf die in 4.2 erwähnte Ausweichzufahrt, die von Norden her das Kranken-
haus an die Waiblingerstraße(B14) anbinden soll, sind alle anderen Zufahrten
von der Südumgehung Winnenden her zu konzipieren.

Die eingangs beschriebenen engen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kreis-
krankenhaus und Zentrum für Psychiatrie Winnenden verlangen nicht nur eine
enge Verknüpfung von Fußwegebeziehungen, sondern auch funktionsfähige
Fahrverbindungen.

   Hubschrauberlandeplatz
Es wird empfohlen, einen ebenerdigen Landeplatz in unmittelbarer Nähe des
Krankenhauses anzubieten; von einem Landeplatz auf dem Dach des Kranken-
hauses sollte aufgrund hoher Sicherheitsvorkehrungen abgesehen werden. Bei
einem Landeplatz in größerer Entfernung zur Notaufnahme müssen die Patienten
transportbedingt umgebettet werden, dies wäre bei einem Landeplatz in unmit-
telbarer Nähe nicht nötig und damit vorteilhafter.

Zu beachten sind die An- und Abflugschneisen. Hindernisse müssen vom Rand
der Landefläche gemessen unterhalb bestimmter Winkel bleiben: In Startrichtung
unter 4,5% aufsteigender Linie, in Anflugrichtung unter ca. 10 % aufsteigender
Linie, seitlich 50% (1:2). Wohnnutzungen führen zu keiner Vergrößerung der Ab-
standsflächen. Zu beachten ist die Hauptwindrichtung des Wettbewerbsgebietes
von West, die einen Anflug von Ost nahelegt. Ebenso ist bei der Positionierung
des Landeplatzes die Lage der Hochspannungsleitung zu bedenken. Die Aus-
maße der Landefläche betragen 30 x 30 m, zuzüglich eines begrünbaren Rand-
streifens. Die Höhe bestehender Bäume in der Anflugschneise vom Osten her
darf in begründeten Fällen unberücksichtigt bleiben.

 Stellplätze
Für das Kreiskrankenhaus sind ca. 500 Stellplätze nachzuweisen. Zu beachten
ist die Erhöhung der Stellplatzzahl bei einer eventuellen späteren Erweiterung
des Krankenhauses.

                                                                            19
Grundstücksgröße
Als Untergrenze der Grundstücksgröße ist von 4 ha auszugehen; im Sinne eines
sparsamen Flächenverbrauchs sollte eine Obergrenze von 8 ha nicht überschrit-
ten werden.

Das im FNP 2015 (Anlage 2) eingezeichnete Kreiskrankenhausgrundstück ist bei
einem überzeugenden Entwurfsgedanken veränderbar und könnte in einem
späteren Änderungsverfahren des FNP angepaßt werden.

Ebenso sollte die im Vorentwurf des FNP 2015 eingezeichnete und bereits be-
stehende 110 KV Hochspannungsleitung beim Entwurf berücksichtigt werden. In
begründeten Fällen könnte die Hochspannungsleitung verlegt werden. Rechts
und links der Hochspannungsleitung (Spannungsmittelpunkt) ist ein Schutzstrei-
fen von 15m von Bebauung freizuhalten. Ebenso ist darauf zu achten in unmit-
telbarer Nähe der Hochspannungsleitung keine Kinderspielplätze anzulegen.

Freiflächenbedarf
Der Freiflächenbedarf des Kreiskrankenhauses für Erholung und Rekreation soll
über die Mitbenutzung des Parks des “Zentrums für Psychiatrie und Neurologie”
und über den neu zu gestaltenden Naturraum entlang des Zipfelbaches gedeckt
werden. Es ist kein dem Krankenhaus exklusiv zugeordneter Patientenpark vor-
zusehen.

Erweiterungsflächen
Eine mögliche Erweiterung des Krankenhauses zu einem späteren Zeitpunkt
sollte in die Planung miteinbezogen werden. Für den Bereich Untersuchung und
Behandlung sowie für den Bereich Pflege ist für die Planung von einer Erweite-
rung um ca. 30% auszugehen, dabei kann beim erst genannten Bereich von ei-
ner Ausdehnung in die Fläche und beim Bereich Pflege von einer Entwicklung in
die Höhe ausgegangen werden. Für die übrigen Bereiche kann von einer Erwei-
terung von ca. 20% ausgegangen werden und einer Entwicklung überwiegend in
die Fläche.

4.4 Werkstätten und Technikgebäude
Die auf dem Wettbewerbsgebiet liegenden Werkstätten des “Zentrums für
Psychiatrie Winnenden” dienen bisher als Räume der Arbeits- und Beschäfti-
gungstherapie, der Bau- und Haustechnik sowie des Fuhrparks. Bei einer Städ-
tebaulichen Neuordnung stehen diese zur Disposition und könnten bei Bedarf
rückgebaut und in neuer Form und neuem Funktionsprogramm wiederhergestellt
werden. Eine bauliche Integrierung der Werkstätten für die Bau- und Haustechnik
in das neue Kreiskrankenhaus wäre möglich.

Das Raumprogramm für die Bau-     und Haustechnik könnte folgende Einrichtun-
gen und Werkstätten beinhalten:
 Schreinerei                      •   Zentrallager
 Schlosserei                      •   Technikleitung
 Elektriker                       •   Bauaktenarchiv
 Sanitär                          •   Schlüsselverwaltung
 Maler                            •   Sattlerei

                                                                             20
Es kann von einer Bruttogeschossfläche von ca.1800 qm für die Werkstätten
ausgegangen werden. Aufgrund der Arbeitsabläufe in den einzelnen Werkstätten
ist eine ebenerdige Anordnung erwünscht.

Ein neuer Fuhrpark des Zentrums für Psychiatrie (5 Transporter zu je 7,5 Ton-
nen, sowie 10 PKW) wäre in räumlicher Verbindung mit den Werkstätten unter-
zubringen. Der umbaute Raum für das Technikgebäude betrüge ca. 9.100 cbm.
Zusätzlich hierzu wären notwendige Rangierflächen und Anlieferungen zu be-
achten.

4.5 Gesundheitszentrum

Die Stadt Winnenden hält sich unabhängig vom Krankenhausträger die Option
frei, auf dem Wettbewerbsgebiet in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus ein
Gesundheitszentum anzudenken. Dieses könnte sich zusammensetzen aus ei-
nem Ärztehaus und einem Patientenhotel und gemeinsam mit dem neuen Kreis-
krankenhaus und dem „Zentrum für Psychiatrie Winnenden“ eine moderne und
komplexe Gesundheitsinfrastruktur bilden.

Ärztehaus
Das Ärztehaus könnte die stationären und ambulanten Angebote des Kranken-
hauses ergänzen und abrunden. Dies würde durch die enge Zusammenarbeit mit
niedergelassenen Ärzten, Therapeuten und sonstigen Gesundheitsdienstleistern
geschehen.

Durch die räumliche Nähe würde zum Wohle des Patienten der Informations-
austausch gefördert, aber auch Doppeluntersuchungen vermieden. Nach folgen-
dem Raumprogramm könnte das Ärztehaus konzipiert sein:

   4-6 Facharztpraxen (ca. 200qm NF/ Praxis)
   1 Radiologe, bevorzugt im UG (ca. 600qm NF)
   1 Apotheke (ca. 100 qm NF)
   4 Therapiepraxen: KG, Massage, Ergotherapie, etc. (ca. 150 qm NF/Praxis)
   Sanitätshaus (ca. 200qm NF)
   Gemeinsame Wartebereiche und Empfang (ca. 100qm NF)

Insgesamt könnte von einer Bruttogeschossfläche von ca. 4.500 qm ausgegan-
gen werden. Dabei würde sich ein Bedarf von 80 Stellplätzen ergeben, die eben-
erdig oder in einer Tiefgarage untergebracht werden könnten.

Zu bedenken wäre, ob Einrichtungen wie Patientencafeteria, Pforte und Warte-
bereiche mit dem Patientenhotel gekoppelt werden könnten, sowie ob Operati-
onssäle und Großgeräte gemeinsam mit dem Krankenhaus betrieben werden
könnten.

Patientenhotel
Das Patientenhotel könnte der Nachbetreuung, der im Krankenhaus behandelten
Patienten dienen, die nach den heute geltenden Bestimmungen zwar nicht mehr
im Krankenhaus sein dürfen, die aber noch nicht in einer Nachsorge- oder Dau-

                                                                               21
erpflegeeinrichtung untergebracht werden können. Auch jüngere, allein lebende
Patienten, könnten nach ambulanten Eingriffen die Kurzzeitpflege in Anspruch
nehmen. Diese Form der Pflegeeinrichtung der Kurzzeit- und vor allem Über-
gangspflege könnte das Krankenhaus entlasten.

Das Patientenhotel könnte einer Pflegegröße von 35 bis 45 Betten entsprechen
und dabei einer Nachsorgeeinrichtung entsprechend unter anderem Funktions-
bereiche beinhalten wie Pflege, Therapie, Wellness, Versorgung, Verwaltung,
Restaurant und Café, soweit diese Funktionsbereiche nicht in Zusammenhang
mit dem Kreiskrankenhaus oder dem Ärztehaus betrieben werden.

Es kann von einer Bruttogeschossfläche von ca. 40 – 50 qm je Bett und einer
gesamten BGF von ca. 2000qm ausgegangen werden. Je nach Bettenzahl wäre
von einem maximalen Bedarf von insgesamt ca. 10 Stellplätzen auszugehen.
Weiterhin wären eine Taxi- sowie eine Liegendkrankenvorfahrt vorzusehen die in
Verbindung mit dem Haupteingang angeordnet werden könnten.

Für eine eventuelle Erweiterung des Hauses, sollte es gegebenenfalls möglich
sein, ein Drittel der Bruttogeschossfläche in der Höhe oder der Fläche anzubau-
en.

Der Freiflächenbedarf sollte wenn möglich über die Anbindung an das renatu-
rierte Zipfelbachtal sowie über die Mitbenutzung des Parks des “Zentrums für
Psychiatrie und Neurologie” gedeckt werden.

4.6 Frei- und Grünflächen

Bestand
   Der südliche und der mittlere Teil des Wettbewerbgebietes wird derzeit als
    extensives Grünland genutzt . Der Zipfelbach, der das Wettbewerbsgebiet im
    Osten begrenzt ist überwiegend begradigt und bietet wenig naturräumliche
    Qualitäten.
   Südlich des Wettbewerbsgebietes beginnt die freie Landschaft, die sich ent-
    lang des Zipfelbaches Richtung Winnenden-Hanweiler erstreckt.
   Am südöstlichen Ende des Wettbewerbsgebietes schließt das “Wunnebad”
    an.
   Der Baumbestand entlang des Zipfelbaches sollte erhalten werden.
   Kleine Teiche auf dem Gelände der Werkstätten, können in die neue Planung
    miteinbezogen werden
   Der südliche, an die “Sportanlage Zipfelbachtal” angrenzende Bereich der
    Zipfelbachaue ist als § 24 a NatSchG Biotop festgesetzt. (Anlage 2)

Restriktionen:
• Bei den im FNP 2015 (Anlage 2) festgelegten Überschwemmungsflächen
   sind Bau- und Nutzungsbeschränkungen zu beachten.
• Ein Gewässerrandstreifen von je 5 m ab Gewässermitte ist links und rechts
   des Zipfelbaches auf ganzer Länge von jeglicher Bebauung freizuhalten.
 Erhalt des § 24 a NatSchG Biotops (siehe Anlage 2)

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Ziele:
   Ziel ist es, die bestehenden Freiflächen entlang des Zipfelbachs in eine at-
    traktive Grünlandschaft umzuwandeln, die für den neuen Stadtteil wie für die
    bestehenden Wohngebiete zum Landschafts- und Erholungsraum werden.
   Wichtig ist hierbei die Ausgestaltung der Grünverbindungen entlang des Zip-
    felbaches, sowie zur Altstadt und in die angrenzenden Wohngebiete.
   Renaturierung des Zipfelbaches
   Erlebbarmachen der naturräumlichen Qualitäten
   Landschaftsgestalterische Aufwertung der Zipfelbachaue

4.7Erschließung

Motorisierter Individualverkehr MIV
Die Stadt Winnenden hat eine Verkehrstechnische Untersuchung erarbeiten las-
sen, die die zukünftige Verkehrsentwicklung
 im allgemeinen Trend,
 in und um Winnenden im Zuge des Neubaus der B14 als Umgehungsstraße,
 für zwei größere Neubauprojekte in der Nähe des Ortskerns
untersucht. Das eine Neubauprojekt ist die Erweiterung des OBI Bau- und Gar-
tenmarktes, das nördlich der Waiblinger Straße über die Friedrich-List-Straße
erschlossen werden soll. Das zweite Neubauprojekt ist der Bau des Kreiskran-
kenhauses östlich des Wohngebiets “Lange Weiden”. Das Ergebnis der Ver-
kehrsstechnischen Untersuchung liegt seit April 2005 vor. Zur Bewältigung des
Verkehrs sind bei den genannten Bauvorhaben zwei Kreisverkehre vorgesehen
(siehe Anlage 8). Die Prognose im Planungsfall „Kreiskrankenhaus und OBI-
Erweiterung“ für 2020 sieht eine Knotenbelastung des Kreisverkehrs Zufahrt
Kreiskrankenhaus von ca. 3.500 Pkw-E/h (zur Spitzenstunde Werktag Nachmit-
tags) vor.

“Das geplante Kreiskrankenhaus wird über eine Hauptzu- und –ausfahrt an die
L 1140 (Südumgehung) angeschlossen. Hierzu wird ein neuer vierarmiger Kno-
tenpunkt (KP 07) geschaffen. (s. Anlage 9)

Über den vierten Knotenpunktarm wird die dann verlegte Forststraße ange-
schlossen. Diese wird verschwenkt und mündet künftig nicht mehr auf Höhe der
Einmündung Lange Weiden in die L 1140 ein. Sowohl der Ortsteil Schelmenholz
als auch die “Paulinenpflege” sind dann über diesen Knotenpunkt zu erreichen.
Die bisherige Trasse der Forststraße dient künftig als reine Erschließung der
“Paulinenpflege”. Im Zuge dieser Netzänderung werden in einem Fall die Nut-
zungen entlang der Linsenhalde, die heute direkt westlich des Knotenpunktes L
1140 / Lange Weiden / Forststraße in die Forststraße einmünden, abgehängt und
über die K 1911 erschlossen.

Über eine Nebenzu- und –ausfahrt erhält das Kreiskrankenhaus über die Wei-
denstraße einen weiteren Anschluss an das öffentliche Straßennetz. Diese Ne-
benzu- und –ausfahrt soll vor allem von Krankentransporten und in Notfällen ge-
nutzt werden. Die Hauptfrequenzen (Beschäftigten-, Patienten- und Besucher-
verkehr) werden über den Hauptanschluss (L 1140) abgewickelt.”
(Quelle: Verkehrstechnische Untersuchung von BS Ingenieure, Ludwigsburg, 2005)

Die Lage des Kreisverkehrs kann nach Süden geringfügig modifiziert werden.

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