Große Kreisstadt Winnenden - Gesundheits- und Wohnpark Zipfelbachtal Städtebaulicher Realisierungswettbewerb 2005
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Große Kreisstadt Winnenden Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Gesundheits- und Wohnpark Zipfelbachtal 2005
Teil A Rahmenbedingungen 1. Auslober................................................................................................... 2 2. Gegenstand des Wettbewerbs ................................................................ 2 3. Wettbewerbsart , Verfahrensform , Wettbewerbsverfahren .................. 2 4. Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs ..................................... 2 5. Wettbewerbsteilnehmer........................................................................... 3 6. Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer ........................................ 4 7. Wettbewerbsunterlagen .......................................................................... 4 8. Wettbewerbsleistungen, Kennzeichnung ............................................... 5 9. Beurteilungskriterien ............................................................................... 7 10. Termine .................................................................................................... 7 11. Preise und Ankäufe ................................................................................. 9 12. Abschluss des Wettbewerbs................................................................... 9 13. Weitere Bearbeitung und Urheberrecht .................................................. 9 14. Allgemeine Bedingungen ...................................................................... 10 1
1. Auslober (GRW 3.1) Auslober: Große Kreisstadt Winnenden vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Fritz Koordination: Stadtverwaltung Winnenden Stadtentwicklungsamt Herr Dipl.-Ing. D. Güthler Torstraße 10, 71364 Winnenden Wettbewerbsvorbereitung/ ORplan, Arbeitsgemeinschaft für Orts- und Vorprüfung: Regionalplanung, Städtebau und Architektur Frau Dipl.-Ing. D. Locher, Ausgabe der ORplan, Arbeitsgemeinschaft für Orts- und Auslobungsunterlagen / Regionalplanung, Städtebau und Architektur Rückfragenadresse: Rotenbergstraße 20, 70190 Stuttgart Tel. 0711/92575-0, Fax 0711/92575-30 E-Mail: post@orplan.de 2. Gegenstand des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs (GRW 1.1) ist die Ausarbeitung von Planungsvor- schlägen für den „Gesundheits- und Wohnpark Zipfelbachtal“ innerhalb des an- gegebenen Wettbewerbsgebiets (siehe Anlage 1). 3. Wettbewerbsart , Verfahrensform , Wettbewerbsverfahren Der Wettbewerb ist als einstufiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb (GRW 2.1.2) in Form eines offenen Wettbewerbs (GRW 2.3) ausgeschrieben. Das Verfahren ist anonym (GRW 1.6). Die Sitzung des Preisgerichts wird in zwei Phasen durchgeführt (GRW 5.7). In der ersten Phase werden die Wettbewerbsarbeiten in einem vereinfachten Ver- fahren vorgeprüft und danach vom Preisgericht zur Aufnahme in die nächste Phase beurteilt. Die vom Preisgericht in der ersten Phase ausgewählten ca. 25 Wettbewerbsarbeiten werden anschließend einer eingehenden Vorprüfung un- terzogen und danach abschließend vom Preisgericht beurteilt. 4. Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs (GRW 2.3.1, 5.1.2) Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsrau- mes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. 2
5. Wettbewerbsteilnehmer * (GRW 3.2) Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften von Stadtplanern, Garten- und Landschaftsarchitekten und Architekten. Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit allen drei Fachrichtungen ist verbindlich gefordert. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich zur Führung der Berufsbezeichnung Freier Stadtplaner, Freier Garten- und Landschaftsarchi- tekt, Freier Architekt berechtigt sind, sofern sie am Tage der Auslobung an einem Ort innerhalb des Zulassungsbereichs in die Architektenliste eingetragen sind. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht gere- gelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner, Garten- und Land- schaftsarchitekt oder Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder son- stigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie), der Richtlinie 89/48/EWG(EG- Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Das gleiche gilt sinngemäß für natür- liche/ juristische Personen aus Bayern und Niedersachsen. Die Belege/Nachweise der Befähigung, das heißt also zur entsprechenden Aus- bildung und zur entsprechenden Berufserfahrung sind in diesen Fällen der Ver- fassererklärung beizufügen. Jedem Teilnahme-Interessierten wird dringend empfohlen, seine Teilnahmebe- rechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und nur dann am Wettbewerb teilzu- nehmen, wenn er teilnahmeberechtigt ist, da nach 6.2 (1) Satz 2 GRW 1995 „bei mangelnder Teilnahmeberechtigung ... der zugeteilte Preis oder Ankauf abzuer- kennen“ ist. Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, zu deren satzungsgemä- ßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistun- gen gehören sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristi- sche Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeits- gemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen. Den Teilnehmern wird dringend empfohlen, einen Verkehrsplaner als sachver- ständigen Berater hinzuziehen. Sachverständige Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. * Die gewählten Bezeichnungen gelten immer für beide Geschlechter 3
6. Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer (GRW 3.3, 3.4) Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört. 6.1.Fachpreisrichter Herr Dr. Ing. Bernd Fahle, Freier Stadtplaner, Freiburg Herr Dipl.-Ing. Daniel Güthler, Amtsleiter Stadtentwicklungsamt, Winnenden Herr Prof. Kai Haag, Freier Architekt, Stuttgart Herr Prof. Leonhard Schenk, Freier Architekt, Stuttgart Frau Dipl.-Ing. Elke Ukas, Freie Garten- und Landschaftsarchitektin, Karlsruhe 6.2.Stellvertretende Fachpreisrichter Frau Dipl.-Ing. Odile Laufner, Freie Stadtplanerin, Stuttgart Herr Prof. Jörg Stötzer, Freier Landschaftsarchitekt, Waldkirch 6.3.Sachpreisrichter Herr Oberbürgermeister Bernhard Fritz Herr Frank Rommel, Stadtrat Herr Hanspeter Luckert, Stadtrat Herr Heinz Egner, Stadtrat 6.4.Stellvertretende Sachpreisrichter Herr Bürgermeister Norbert Sailer Frau Christine Geiger, Stadträtin 6.5.Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht) Herr Dipl.-Ing. Klaus Hägele, Amtsleiter Stadtbauamt, Winnenden Herr Kreisverwaltungsdirektor Joachim Karsten, Vertreter des Landkreises Frau Dipl.-Kfm. Eva Seeger, Krankenhausdirektorin, Waiblingen Frau Dipl.-Ing. Astrid Tiemann-Petri, Freie Architektin (Krankenhausbau) Stuttgart Herr Prof. Gunter Kölz, Freier Verkehrsplaner, Stuttgart 6.6.Vorprüfer ORplan, Arbeitsgemeinschaft für Orts- und Regionalplanung, Städtebau und Architektur 7. Wettbewerbsunterlagen (GRW 5.1.3) Der Auslobungstext ist ab dem 04.07.2005 aus dem Internet unter www.winnenden.de, Pfad „Bürgerservice & Rathaus“, „Rathaus“, „Öffentliche Ausschreibungen“ abrufbar. Der Auslobungstext besteht aus: Teil A – Allgemeine Wettbewerbsbedingungen Teil B - Wettbewerbsaufgabe Teil C – Anlage 1: Abgrenzung des Wettbewerbsgebiets Anlage 2: Ausschnitt FNP 2015 Anlage 3: Stadtplan 4
Die Wettbewerbsunterlagen werden nach schriftlicher Bestellung beim Wettbe- werbsbetreuer gegen Zahlung einer Schutzgebühr im Form eines beigefügten Verrechnungsschecks über EUR 100, - abgegeben. Die Schutzgebühr wird den Wettbewerbsteilnehmern zurückerstattet, die eine den Anforderungen entspre- chende Wettbewerbsarbeit eingereicht oder die Wettbewerbsunterlagen bis zum 19.08.2005 unbeschädigt beim Wettbewerbsbetreuer zurückgegeben haben. Die digitalen Pläne werden dem Teilnehmer auf CD per Post zugesandt. Die di- gitalen Pläne (CAD) stehen im dxf-Format Version 14 im Gauß-Krüger- Koordinatensystem bzw. im pdf-Format zur Verfügung. Andere Formate können nicht zur Verfügung gestellt werden. Anlagen auf CD Anlage 4: Besitzverhältnisse Anlage 5: Luftbild Anlage 6: Orthophoto Anlage 7: Katasterplan M 1:2500 Anlage 8: Übersichtsplan zum verkehrstechnischen Entwurf M 1:2500 Anlage 9: Verkehrstechnischer Entwurf Kreisverkehr M 1:1000 Anlage 10: Funktions- u. Raumprogramm des Kreiskrankenhauses Anlage 11: Wegerelevante Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kreiskranken- haus und Zentrum für Psychiatrie Anlage 12: Schulwegeverbindungen Anlage 13: Abholschein für Modellbau Anlage 14: Verfassererklärung Die Anlagen auf CD können auch als Papier- bzw. Transparentplotts gegen eine Kostenerstattung vorab per Verrechnungsscheck in Höhe von EUR 120,-- in der Rolle zugesandt werden. Das Modell kann bei Modellbau Allgeier, Immenhofer Straße 42a, 70180 Stutt- gart, Tel. 0711/604744 ab dem 04.07.2005 bestellt und abgeholt werden. Auf Bestellung beim Modellbauer gegen eine Kostenerstattung vorab per Ver- rechnungsscheck in Höhe von EUR 60.-- für Verpackungskiste, Verpackungs- aufwand wird das Modell via Zustelldienst zugesandt. Die Versandkosten sind zusätzlich zu tragen. 8. Wettbewerbsleistungen (GRW 5.1.4), Kennzeichnung (GRW 5.4.1) Im Einzelnen werden vom Teilnehmer folgende Leistungen gefordert: 8.1.Strukturplan M 1 : 2500 Darzustellen sind: Die Städtebauliche Struktur Das Nutzungskonzept Die verkehrliche Anbindung und die innere Erschließung, Das Netz der Geh- und Radwege, die Verknüpfung mit den umliegenden Stadtquartieren und der umliegenden Kulturlandschaft Grün- und Freiflächen 5
8.2.Gestaltunsplan M 1 : 1000 Darzustellen sind: Die stadträumliche Struktur mit Darstellung der Baukörper, der Geschoßzahl, der Dachform, ggf. Dachmaterialien Die Nutzungen Das Stellplatzkonzept Das Freiraum- und Grünkonzept Das Erschließungskonzept 8.3.Erläuterungsbericht und darstellende Skizzen Erläuterungsbericht zur eingereichten Wettbewerbsaufgabe auf maximal zwei DIN A4 Seiten mit Erläuterungen der Entwicklungsziele und stadtgestalterischen Vorstellungen. Darstellende Skizzen nach freier Wahl, wenn sie zur Erläuterung der Entwurfsidee erforderlich sind. 8.4.Berechnungsplan M 1 : 1000 In Plan und Tabelle sind darzustellen: Geschossfläche GF und Geschosszahl GFZ Grundfläche GR und Grundflächenzahl GRZ Nettobauland Wohnen Nettobauland gemischte Nutzungen Nettobauland Kreiskrankenhaus Verkehrsflächen Ruhender Verkehr Grün-, Freiflächen Gesamtsumme und Teilsummen des Berechnungsplans 8.5.Modell M 1 : 1000 / Modellgröße 60 x 100 cm Darstellung des städtebaulichen Entwurfs 8.6. Plansatz für die Vorprüfung Neben den Präsentationsplänen ist ein gesonderter Plansatz aller Pläne für die Vorprüfung abzugeben. 8.7.Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen 8.8.Kennzeichnung und Formatvorgabe Die einzureichende Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen nur durch eine Kennzahl aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm lang) zu kenn- zeichnen. Die Leistungen 8.1 – 8.3 sind auf 2 Plänen im Format 90 x 120 cm genordet dar- zustellen. Die Pläne sind ungefaltet einzureichen. Neben der Abgabe aller Pläne in Papierform ist ebenso die Abgabe aller Pläne im pdf-Format auf einer CD-Rom erforderlich. 6
8.9.Verfassererklärung Die Verfassererklärung gemäß Anlage 8 (GRW 5.2) ist 2-fach in einem undurch- sichtigem, verschlossenem Umschlag, bezeichnet als “Verfassererklärung” und incl. Kennzahl abzugeben. Bei Einreichung der Wettbewerbsarbeit haben die Teilnehmer in der Verfasserer- klärung ihre Anschrift, Mitarbeiter und sachverständigen Berater/ Fachplaner an- zugeben, juristische Personen, Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften au- ßerdem den bevollmächtigten Vertreter. Für die öffentliche Ausstellung wird zusätzlich eine Karte DIN A5 Format mit den Namen der Verfasser und aller Beteiligten verlangt. Jeder Verfasser hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und durch Beigabe von Kopien seines Befähigungsnachweises in der Wettbe- werbssprache zu belegen. Die nach Kapitel 5. geforderten Belege/ Nachweise zur entsprechenden Ausbil- dung und zur entsprechenden Berufserfahrung natürlicher/ juristischer Person aus Bayern und Niedersachsen sind im gegebenen Fall ebenfalls der Verfas- sererklärung beizufügen. 9. Beurteilungskriterien (GRW 5.1.5) Die eingereichten Leistungen werden nach folgenden, mit dem Preisgericht be- ratenen generellen Kriterien beurteilt: Qualität des Städtebaulichen Gesamtkonzepts Qualität des Grün- und Freiflächenkonzepts Qualität der Erschließungskonzeption Gestaltqualität Aufenthalts- und Gestaltqualität der öffentlichen Räume Realisierbarkeit Wirtschaftlichkeit Abschnittsbildung 10. Termine Tag der Bekanntmachung: 01.07.2005 Rückfragen können bis zum 27.07.2005 schriftlich an den Wettbewerbsvorberei- ter (ORplan) gerichtet werden. Sie werden bis zum 05.08.2005 vom Auslober bzw. einem bevollmächtigten Vertreter - soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Fachpreisrichtern - schriftlich beantwortet und werden Be- standteil der Auslobung. Abgabetermin für die Pläne ist der 26.09.2005. Abgabetermin für das Modell ist der 04.10.2005. 7
Zu den Abgabeterminen müssen Pläne/ Modell beim Auslober eingereicht sein. Bis 16 Uhr kann der Entwurf im Stadtentwicklungsamt Winnenden 3. Stockwerk Zimmer 322 abgeliefert oder an die Postadresse aufgegeben werden. Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Post, Bahn oder anderen Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, bei persönlicher Ablieferung beim Auslober die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da der Tagesstempel auf dem Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungs- scheinbelege sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Zur Wahrung der Anonymität ist bei Zusendung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift des Auslobers zu verwenden. Das Preisgericht der 1.Phase tagt voraussichtlich am 14.10.2005. Das Preisgericht der 2.Phase tagt voraussichtlich am 28.10.2005. Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet voraussichtlich vom 29.10.2005 bis 06.11.2005 in statt. Die mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Nicht prämierte Arbeiten können in der 47.KW vom 21.11. bis 25.11.2005 zu den üblichen Öffnungszeiten beim Stadtentwicklungsamt Winnen- den Zimmer 322 abgeholt werden. Unterlagen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt wurden , werden auf schriftliches Verlangen an die Teilnehmer kosten- frei zurückgesandt. Wird ein solches Verlangen nicht gestellt, werden die Unter- lagen nach Ablauf der Abholfrist vernichtet. Im Falle von Beschädigung oder Verlust einer Wettbewerbsarbeit haftet der Auslober gemäß GRW 6.5. Terminzusammenstellung: Öffentliche Bekanntmachung: 01.07.2005 Ausgabe der Unterlagen ab: 04.07.2005 Frist für schriftliche Rückfragen: 27.07.2005 Beantwortung der Rückfragen: 05.08.2005 Abgabe der Pläne: 26.09.2005 Abgabe des Modells: 04.10.2005 1. Preisgerichtssitzung (voraussichtlich): 14.10.2005 2. Preisgerichtssitzung (voraussichtlich): 28.10.2005 Ausstellungseröffnung (voraussichtlich): 29.10.2005 Ende der Ausstellung (voraussichtlich): 06.11.2005 8
11. Preise und Ankäufe (GRW 4) Die Wettbewerbssumme errechnet sich auf der Basis der HOAI §42 – Sonstige Städtebauliche Leistungen. Als Preis und Ankaufssumme wird ein Betrag von 72.000 € ausgelobt. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 24.000 Euro 2. Preis 16.000 Euro 3. Preis 11.000 Euro 4. Preis 7.000 Euro Ankäufe insgesamt: 14.000 Euro Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich vergütet. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Die Zahlungen erfolgen an die unter “Teilneh- mer/innen” genannten Büros. Bei Zahlungen an im Ausland ansässige Teilneh- mer wird der Vorsteuerbetrag einbehalten. 12. Abschluss des Wettbewerbs (GRW 6) Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmer/innen das Ergebnis des Wettbe- werbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald möglich öffentlich bekannt. Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht mög- lich. Eine Rüge muß innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls beim Auslober eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Aus- stellung. Der Auslober trifft seine Feststellungen im Benehmen mit dem zuständi- gen Wettbewerbsausschuss. 13. Weitere Bearbeitung (GRW 7.1, 7.2) und Urheberrecht (GRW 7.3) 13.1.Weitere Bearbeitung Der Auslober wird, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats, einen oder mehrere Preisträger mit den weiteren Leistungen nach §40 bzw. §42 sowie §47 HOAI zu beauftragen. 9
Weiterhin wird der Auslober bemüht sein, darauf hinzuwirken, dass Investoren bei Realisierung einzelner Projekte Realisierungswettbewerbe ausloben und daß die im Wettbewerb mit einem Preis oder Ankauf ausgezeichneten Verfasser dazu eingeladen werden. 13.2.Vergütung der weiteren Bearbeitung Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits er- brachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Tei- len unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. 13.3.Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. 13.4.Urheberrecht (GRW 7.3) Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch GRW 7.3 geregelt. 14. Allgemeine Bedingungen Die Auslobung wurde am 31.05.2005 erstellt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die GRW 1995 in der novellierten Fassung vom 22.12.2003 mit dem Einführungserlass des Landes Baden- Württemberg vom 20.12.2004 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der Grundsätze und Richtlinien für Wettbe- werbe (GRW) ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten ver- bindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer/ Ingenieurkammer des Landes Baden Würrtemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung ist dort unter der Nummer 2005-1-09 registriert und vom Auslober vorschriftsgemäß bekanntgemacht worden. Tag der Bekanntmachung: Winnenden 01.Juli 2005 Für den Auslober Große Kreisstadt Herr Oberbürgermeister Fritz 10
Teil B Wettbewerbsaufgabe 1. Ausgangslage und Anlass ...........................................................................12 2. Ziele ...........................................................................................................13 3. Lage, Begrenzung, Größe.........................................................................15 4. Wettbewerbsaufgabe ................................................................................15 4.1. Mischgebiet an der Waiblinger Straße ..............................................15 4.2. Wohnpark ...........................................................................................15 4.3. Kreiskrankenhaus ..............................................................................17 4.4 Werkstätten und Technikgebäude......................................................20 4.5 Gesundheitszentrum...........................................................................21 4.6 Frei- und Grünflächen .........................................................................22 4.7 Erschließung .......................................................................................23 11
1. Ausgangslage und Anlass Die Große Kreisstadt Winnenden befindet sich gegenwärtig in einer richtungs- weisenden Phase der Stadtentwicklung. Infrastrukturelle und städtebauliche Großprojekte wie der Bau der B 14 Westumfahrung, die Erweiterung des in Win- nenden bereits ansässigen Bau- und Gartenmarktes auf 6.550 qm Verkaufsflä- che und die Errichtung des Markthauses, eines innerstädtischen Wohn- und Ein- kaufszentrums mit ca. 4.500 qm Verkaufsfläche, werden das künftige Erschei- nungsbild von Winnenden entscheidend prägen und stellen die Weichen für eine zukunftsfähige Entwicklung der Großen Kreisstadt. Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage im Verdichtungsraum Stuttgart, des um- fassenden infrastrukturellen Angebots und der Einbindung in einen reizvollen Landschaftsraum bietet die Stadt beste Voraussetzungen als Wohn- und Wirt- schaftsstandort. Neben der Sicherung und ortsangepassten Weiterentwicklung der Wohnnutzung wird der Bestandspflege der ansässigen Wirtschaftsbetriebe und sonstigen Einrichtungen hohe Priorität eingeräumt. Hinsichtlich der Zahl der Arbeitsplätze bildet schon heute der Gesundheitssektor einen Schwerpunktbereich in Winnenden. Einrichtungen wie das “Zentrum für Psychiatrie und Neurologie” und die “Paulinenpflege” haben einen wesentlichen Einfluss auf das städtische Leben und das soziale Miteinander in Winnenden. Durch den Grundsatzbeschluss des Rems-Murr-Kreises, in Winnenden einen Kreiskrankenhausneubau zu realisieren, besteht nun die Möglichkeit, die Stadt als regionales Gesundheitszentrum weiter auszubauen und zu profilieren. Zen- trales Ziel des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes “Gesundheits- und Wohnpark Zipfelbachtal” ist die Erarbeitung von Grundlagenplanungen für den am südlichen Rand der Innenstadt gelegenen zukünftigen Krankenhausstandort. Der Wettbewerb soll städtebaulich und funktional tragfähige Lösungsansätze für die Ansiedlung des Kreiskrankenhauses unter Berücksichtigung des angrenzen- den baulichen Bestandes und der im Wettbewerbsgebiet vorhandenen natur- räumlichen Potentiale aufzeigen. Im Anschluss an den städtebaulichen Realisierungswettbewerb “Gesundheits- und Wohnpark Zipfelbachtal” plant der Rems-Murr-Kreis die Durchführung eines architektonischen Realisierungswettbewerbes für den Bau des Kreiskrankenhau- ses. Es ist beabsichtigt, dass Ergebnisse aus dem städtebaulichen Wettbewerb in die Auslobung des architektonischen Wettbewerbes einfließen. Lage und Bedeutung der Stadt Winnenden Die im Rems-Murr-Kreis gelegene Große Kreisstadt Winnenden zählt 27.827 Einwohner (Stand: 31.12.2004). Der überwiegende Teil der Bevölkerung – rund zwei Drittel – wohnt in der Kernstadt, die auch den Ortsteil Schelmenholz um- fasst. Im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg und Regionalplan “Region Stuttgart” ist die Stadt Winnenden als Unterzentrum ausgewiesen und dem Ver- dichtungsraum Stuttgart zugeordnet. Überregionale Bedeutung erhält die Stadt 12
Winnenden auch durch ihre Lage an der Landesentwicklungsachse Stuttgart - Schwäbisch Hall. Die Entfernung zum Stuttgarter Stadtzentrum beträgt ca. 25 km. Die überregio- nale Verkehrsanbindung von Winnenden erfolgt über die Bundesstraße B 14 und die Landesstraßen L 1120 und L 1140. Der Bahnhof Winnenden bildet den direkten Anschlusspunkt an das Schienen- netz. Die S-Bahn-Linie S 3 stellt eine attraktive Verbindung zur Landeshauptstadt und den Kommunen im Verdichtungsraum dar. Neben der S-Bahn-Station verfügt Winnenden über einen Regionalbahnhaltepunkt der Deutschen Bahn AG mit An- schlüssen in Richtung Nürnberg und Stuttgart Hbf. 2. Ziele 2.1.Qualitätvoller Städtebau Mit dem Wettbewerb soll der heute noch diffuse und weitgehend unbestimmte Übergangsbereich zwischen der südwestlichen Innenstadt und der freien Land- schaft der Zipfelbachaue für eine städtebauliche Neuordnung in hoher Qualität vorbereitet werden. Ziele sind die Entwicklung einer zusammenhängenden Konzeption, die das Gesamtge- biet im Übergang von der Stadt zur Landschaft erkennbar und “lesbar” macht; die Integration des Gesamtgebiets und seiner verschiedenen Nutzungs- schwerpunkte in das umgebende städtische wie landschaftlich geprägte Umfeld; die qualitätvolle Verbindung der einzelnen Nutzungsschwerpunkte unterein- ander und eine entsprechend qualitätvolle Gestaltung der Übergangsberei- che. Mit der städtebaulichen Definition des Mischgebietsstreifens an der Waiblinger Straße wird der Maßstab einer künftigen städtebaulichen Ordnung an dieser Stadteinfahrt festgelegt, die nach Realisierung der B 14 Westumgehung mittelfri- stig eine neue Qualität als integrierte Stadtstraße erhalten soll. Mit dem “Wohnpark Nusser-Areal” wird ein qualitativ hochwertiges innerstädti- sches Wohnquartier erwartet, das Leitfunktion für ein “neues Wohnen in der Stadt” übernimmt. Mit dem “Gesundheitspark” schließlich wird die zentralörtliche Bedeutung Win- nendens einen neuen identitätsprägenden Baustein mit nachhaltiger Wirkung für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben der Stadt erhalten, der auch ei- nen entsprechenden baulichen Ausdruck erfahren muss. 13
2.2.Verbindung von Stadt und Landschaft Neben der im Norden der Innenstadt gelegenen Buchenbachaue ist die Zipfel- bachaue der zweite Gewässerzug, in dem die umgebende Landschaft bis in die Kernstadt hinein spürbar wird. Diesen Gewässerzug im Sinne einer erlebbaren Verbindung zwischen der Stadt und der offenen Landschaft zu entwickeln und zu stärken, ist zweites Hauptziel der neuen städtebaulichen Ordnung. Der Zipfelbach selbst ist nicht nur Namensgeber, sondern auch Rückgrat dieser Verbindung. Er steht im Zentrum einer neuen Qualität von Landschaftsgestalt und Landschaftssicherung. Ziele sind die Formulierung einer erkennbaren Landschaftsgestaltungsidee für einen Gewässerzug im (klein)städtischen Kontext; die Verbindung der Ansprüche an eine Renaturierung und des Ausgleichs der nicht unwesentlichen Eingriffe im Zuge der baulichen Entwicklung mit den Qualitäten von stadtnahen Naherholungs- und Freizeitfunktionen; die Verbindung des Landschafts- und Gewässerzugs mit einem Wegenetz, das ihn aus allen benachbarten Stadtquartieren erreichbar und erlebbar macht; die Entwicklung einer Korrespondenz zwischen der Landschaft und dem je- weiligen städtebaulichen Umfeld in gestalterischer wie funktionaler Hinsicht. 2.3.Gesundheitspark Im Zentrum der städtebaulichen Entwicklung des Wettbewerbsgebiets steht der “Gesundheitspark” Winnenden und in diesem wiederum das neue Kreiskranken- haus des Rems-Murr-Kreises. Der “Gesundheitspark” Winnenden soll zum integralen Bestandteil der Stadtland- schaft südwestlich der Innenstadt gestaltet werden. Er soll Synergien entwickeln sowohl zu den östlich gelegenen bestehenden Klini- keinrichtungen wie gleichermaßen zum nördlich und westlich gelegenen städti- schen und südlich / südöstlich gelegenen landschaftlichen Umfeld. Ziele sind die Disposition qualitätvoller Standorte für das Kreiskrankenhaus selbst und die angelagerten übrigen Einrichtungen im städtebaulichen Kontext; eine gleichsam städtebaulich verträgliche wie prägnante Definition der Bau- massen und Kubaturen in funktionsgerechten Typologien; eine verträgliche, das Umfeld wie die Einrichtungen selbst möglichst wenig belastende Ordnung der Erschließung (An- und Abfahrten, ruhender Verkehr, Noteinsatzwege, Hubschrauberlandeplatz); eine Einbindung der Zuwege in das örtliche und überörtliche Wegenetz; eine qualitätvolle Gestaltung der öffentlichen Räume und Freiflächen und ihrer Verbindung zu den benachbarten Stadtfeldern und dem umgebenden Landschaftsraum. 14
Die Stadt Winnenden verbindet mit dem Wettbewerb die Absicht der planungs- rechtlichen Sicherung der künftigen städtebaulichen Entwicklung des Wettbe- werbsgebiets auf der Grundlage der ganzheitlichen Zielsetzungen des §1 des Baugesetzbuches. 3. Lage, Begrenzung, Größe Das Wettbewerbsgebiet liegt südwestlich der Innenstadt, zwischen der Kernstadt und dem Ortsteil Schelmenholz. Die Entfernung zum historischen Zentrum be- trägt 500 bis 1000 Meter, die Entfernung zur S-Bahnhaltestelle circa einen Kilo- meter. Direkt im Osten grenzt ein großer Gemeinbedarfsbereich (Schulen, Sport- flächen, Freibad, etc.) an das Gebiet. Über die Südumgehung und die B14 ist es optimal an das System des motorisierten Individualverkehrs angebunden. Das Wettbewerbsgebiet wird folgendermaßen begrenzt: Nord: Waiblingerstraße (B 14) West: Weidenstraße, Lindenstraße, Baugebiet “Lange Weiden” Süd: Südumgehung Winnenden (L 1140) Ost: Verlauf des Zipfelbaches Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von ca. 23,5 ha. 4. Wettbewerbsaufgabe 4.1.Mischgebiet an der Waiblinger Straße Die Bebauung an der Waiblinger Straße sowie die Wohngebäude Weidenstraße 1 – 5 sollen erhalten werden. Grundstücksbegradigungen zum freiwerdenden Nusser-Areal sind möglich. Eine Neubaukonzeption für gemischte Nutzungen wird erwartet, die den Bestand schrittweise ersetzen kann. Gemischte Nutzungen sind auch geschossweise realisierbar. Bei entsprechender Lärmschutzbebauung und Grundrissorganisation ist Wohnen in den Obergeschossen, nach Süden ori- entiert, denkbar. Die Erschließung für das angrenzende, hochwertige Wohngebiet durch das Mischgebiet soll städtebaulich betont und gestalterisch ansprechend ausgeführt werden. 4.2.Wohnpark Das brachgefallene Gewerbeareal der Firma Nusser schließt im Süden an den Mischgebietsstreifen an und umfasst heute eine Fläche von ca. 37.000 qm. Das Areal ist im Süden mit den Flurstücken 835 und 850/10 begrenzt. Das zukünftige Wohngebiet sollte mindestens bis zur Südgrenze des Flurstücks 835 reichen und könnte sich nach Süden maximal bis zum Holunderweg ausdehnen. Die Be- triebsgebäude und die Gewächshäuser des Zentrums für Psychiatrie Winnenden auf Flurstück 850/2 stehen zur Disposition. Die Kontamination der Gewerbeflächen ist bereits untersucht. Bis zum Baube- ginn werden alle Kontaminationen beseitigt sein. 15
Städtebaulicher Charakter Es ist ein eigenständiges Wohnquartier mit hohem Identifikationswert zu entwik- keln. Gestalterisch wie sozial, räumlich wie ökologisch soll ein Quartier mit eige- nem Charakter entstehen. Straßen, Plätze und Grünbereiche sollen sich durch eine besondere Aufenthaltsqualität auszeichnen. Bisherige Vorstellungen gehen von einem Siedlungswasserkonzept aus, das die Sammlung von Oberflächen- wasser zu einem zentralen, permanent wasserführenden Retentions-Teich zum wesentlichen Gestaltungsmerkmal macht. Gestalterisch und ökologisch anspruchsvolle Alternativen sind denkbar. So könnte das Oberflächenwasser dem Zipfelbach auch direkt zugeführt werden. Denkbar, aber nicht zwingend erforderlich, ist dem Thema „Wasser“ in der städ- tebaulichen Planung ein hoher Stellenwert einzuräumen. Auf die Landschaftsbe- züge zum aufgewerteten Zipfelbachtal und auf die Verbindungen zum freien Landschaftsraum wird großer Wert gelegt. Eine gewisse Flexibilität der städtebaulichen Planung bei sich ändernder Nach- frage ist anzudenken. Bauprogramm Bei hoher Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßen- und Grünraum sowie auf der eigenen Parzelle wird gleichzeitig eine angemessene Dichte angestrebt. Für das Wohngebiet ist von einer Dichte von 35WE/ ha auszugehen. Hinsichtlich der Wohnbautypologie bieten sich folgende Wohnformen an: • Reihen-, Ketten-, und freistehende Häuser, • sowie Eigentumswohnungen im Geschosswohnungsbau bzw. neue Wohn- formen. Dabei könnte ein dominantes Gebäude einen städtebaulichen Akzent setzen. Außerdem können gemeinschaftliche Einrichtungen für die Bewohner das soziale Umfeld weiter positiv beeinflussen. Erschließung Die Haupterschließung soll über die Waiblinger Straße realisiert werden. Eine untergeordnete Erschließung ist auch über die Weidenstraße/Lindenstraße denkbar. Für das Wohngebiet selbst gilt verkehrsberuhigte Erschließung ohne Durchgangsverkehr, Mischverkehrsflächen mit Spielstraßencharakter, gute Fuß- und Radwegeverbindungen zur Stadtmitte und zur Naherholungs- landschaft mit Querungsmöglichkeiten am Zipfelbach. Eine Ausweichzufahrt zum Krankenhaus, die nur benutzt werden soll, wenn die Hauptzufahrt über die Südtangente blockiert ist, soll das Gebiet nur tangieren und über die Weidenstraße, den nördlichen Teil der Lindenstraße sowie über das bisherige Nusserareal zum Krankenhaus führen. Parkierung Es wird empfohlen, die Stellplätze für den Geschosswohnungsbau größtenteils in Tiefgaragen anzuordnen. Die Stellplätze für die Reihen-, Ketten- und Einzelhäu- ser sollten auf den Grundstücksparzellen oder in unmittelbarer Nähe zu den Ge- bäuden angeordnet werden. Denkbar sind auch kleine, dezentrale Sammelpar- kierungen. Nachhaltige Gebietsentwicklung Bereits bei der Konzipierung des städtebaulichen Entwurfs ist darauf zu achten, dass günstige Voraussetzungen für eine möglichst hohe Energieeinsparung und 16
den Einsatz regenerativer Energiequellen geschaffen werden. Es wird ange- strebt, den “Wohnpark Zipfelbachtal” als ein energetisch beispielhaftes Stadtquartier zu fördern und zu entwickeln. Die Stellung der Baukörper soll eine optimale Ausnutzung der Solarenergie aktiv (Kollektoren, Photovoltaik) und passiv ermöglichen bei gleichzeitiger Berücksich- tigung stadträumlicher Qualitäten. Trotz der geforderten urbanen Dichte soll die Verschattung durch Nachbargebäude und Bepflanzung möglichst gering gehal- ten werden. Baukörper sollen kompakt, d.h. mit einem günstigen Oberflächen- Volumen- Verhältnis (A/V) realisiert werden können. Weitere Aspekte der nachhaltigen Gebietsentwicklung Passive und aktive Solarnutzung Hoher Anteil südausgerichteter Wohneinheiten Retentionsflächen Regenwasserrückhaltung Regenwasserableitung in offenen Rinnen, keine Versickerung 4.3. Kreiskrankenhaus Das Krankenhaus ist als Krankenhaus der Zentralversorgung mit einer Bele- gungsgröße von 550 Betten konzipiert. Als Bruttogeschossfläche des gesamten Krankenhauses kann von ca. 71.000 qm ausgegangen werden. Es ist geplant das Krankenhaus in enger Kooperation mit dem „Zentrum für Psychiatrie Winnenden“ zu betreiben und dabei Synergieeffekte nutzbar zu ma- chen. So könnten unter anderem folgende Bereiche gemeinsam unterhalten werden: Verwaltung, Küche, Fuhrpark, Lagerlogistik, Labor, Radiologie, Apothe- ke, Psychosomatik. (siehe hierzu Anlage 11). Aufgrund der Kooperation ist eine Minimierung der Wege zwischen Kreiskran- kenhaus und dem „Zentrum für Psychiatrie Winnenden“ für einen effizienten Ar- beitsablauf sehr wichtig. Funktionsprogramm Die Organisation des Krankenhauses setzt sich aus folgenden Funktionsberei- chen zusammen, die im weiteren kurz beschrieben werden. Eine detailliertere Beschreibung findet sich in der Anlage 10. Nutzfläche BGF Geschosshöhe Untersuchung und Behandlung 10.100 qm 21.200 qm 4,00 m Pflege 13.700 qm 25.500 qm 3,20 m Verwaltung 2.500 qm 4.200 qm 3,20 m Ver- und Entsorgung 6.300 qm 11.300 qm 4,00 m interdisziplinäres Bildungszentrum 1.500 qm 2.600 qm 3,20 m Serviceinrichtungen 3.200 qm 6.100 qm 3,20 m BRI ca. 256.000 cbm ca. 37.300 qm 70.900 qm (auf der Grundlage von HWP – Stuttgart) 17
Im Bereich Untersuchung und Behandlung befinden sich alle Einrichtungen der Diagnose, der Notfallversorgung und der Operationsabläufe, aber auch alle Therapieeinrichtugen, sowie Pathologie und Geburtshilfe. Dieser Bereich ist im Erdgeschoß und den darauf folgenden Geschossen anzuordnen und bildet den Kern des Krankenhauses, um den sich die anderen Bereiche gruppieren. Der Bereich der Pflege umfasst insgesamt 550 Betten, wobei der Großteil der Betten auf die Allgemeine Pflege mit 14 Stationen zu je 30 Betten entfällt. Die übrigen Betten verteilen sich auf Intensiv-, Neugeborenen-, und Wöchnerinnen- pflege sowie weitere Pflegestationen. Für die Krankenzimmerfronten ist Süd bis Süd-Ost günstig: angenehme Morgensonne, geringer Wärmestau, wenig Son- nenschutzmaßnahmen, temperierte Abendzeit. Im Bereich Verwaltung finden sich Klinikleitung, Allgemeine Verwaltung, Zen- trales Archiv sowie das Rechenzentrum. Die Ver- und Entsorgung beinhaltet folgende Einrichtungen: Sterilaufbereitung, Geräteversorgung, Bettenaufbereitung, Wäscherei, Zentrallager, Wartungs- und Reperaturbereich, Abfallbeseitigung, Reinigungsdienst und Transportdienst. Die- se Einrichtungen werden in der Regel zum überwiegenden Teil in Untergeschos- sen untergebracht und stehen in Teilen in direkter Verbindung zum Wirtschafts- hof. Innerhalb des Krankenhauses ist ein interdisziplinäres Bildungszentrum vor- gesehen, welches eine Krankenpflegeschule, Schulungszentrum für Mitarbeiter sowie eine Schule für Kranke beinhaltet. Das Bildungszentrum steht in keinem engen Zusammenhang mit den übrigen Funktionsbereichen. Die Serviceeinrichtungen für die Patienten umfassen Kiosk, Cafeteria, Biblio- thek und Andachtsraum, sie sind räumlich dem zentralen Foyer zugeordnet, und könnten in Teilen gemeinsam mit einem Gesundheitszentrum genutzt werden. Für das Personal stehen ein Personalcasino sowie eine zentrale Umkleide zur Verfügung. Bauform Aufgrund der im Krankenhausbau heute üblichen inneren Organisation, wird der Neubau der Rems-Murr-Kliniken im Wesentlichen nicht mehr abteilungsbezogen gegliedert sein, sondern in Zentrenbildung der zukünftig geforderten Interdiszipli- narität Rechnung tragen. Dies fordert in der baulichen Umsetzung ein hohes Maß an Kompaktheit und kurze Wege, insbesondere für das ärztliche – in verschiede- nen Zentren tätige – Personal. Nicht der Patient kommt zu den verschiedenen Ärzten, sondern die verschiedenen Ärzte kommen zum Patienten. Dabei wird die Form des Gebäudes stark durch die Wahl der inneren Erschlie- ßung und der Wegeführung bestimmt. Es können zwei grundsätzliche Kranken- hauserschließungssysteme unterschieden werden: die Magistralenlösung mit davon abzweigenden Fachbereichen und Pflegestationen in Form eines Kam- mes, sowie die Erschließung von einem zentralen Kern aus in kreuzförmig ange- ordnete Flügelbauten. Dies legt die Bauformen Kamm und Kreuz und deren Ab- wandlungen nahe. 18
Wegen des hohen Grundwasserspiegels sollte nur ein Untergeschoß vorgesehen werden. Erschließung/ Zufahrten/ Stellplätze/ Wegebeziehungen Das Krankenhaus bedarf vier getrennter Zugänge bzw. Erschließungen: • eine gemeinsame Erschließung für Patienten (ambulant und stationär) als Haupteingang in direkter Verbindung mit Empfang, Cafeteria, Lobby etc. • eine getrennte Erschließung für Liegendkranke und Notaufnahme (gleichzei- tig auch Nachteingang); günstig ist die Lage dieser Zufahrt auf der gegen- überliegenden Seite des Haupteingangs, Berührungen mit Besuchern oder anderen Patienten werden so vermieden. • eine eigene Erschließung für die Prosektur in Form einer überdachten Vor- fahrt • eine separate Zufahrt für LKW zu einem Wirtschaftshof mit Ver- und Entsor- gungsaufgaben und entsprechenden Rangierflächen. Bis auf die in 4.2 erwähnte Ausweichzufahrt, die von Norden her das Kranken- haus an die Waiblingerstraße(B14) anbinden soll, sind alle anderen Zufahrten von der Südumgehung Winnenden her zu konzipieren. Die eingangs beschriebenen engen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Kreis- krankenhaus und Zentrum für Psychiatrie Winnenden verlangen nicht nur eine enge Verknüpfung von Fußwegebeziehungen, sondern auch funktionsfähige Fahrverbindungen. Hubschrauberlandeplatz Es wird empfohlen, einen ebenerdigen Landeplatz in unmittelbarer Nähe des Krankenhauses anzubieten; von einem Landeplatz auf dem Dach des Kranken- hauses sollte aufgrund hoher Sicherheitsvorkehrungen abgesehen werden. Bei einem Landeplatz in größerer Entfernung zur Notaufnahme müssen die Patienten transportbedingt umgebettet werden, dies wäre bei einem Landeplatz in unmit- telbarer Nähe nicht nötig und damit vorteilhafter. Zu beachten sind die An- und Abflugschneisen. Hindernisse müssen vom Rand der Landefläche gemessen unterhalb bestimmter Winkel bleiben: In Startrichtung unter 4,5% aufsteigender Linie, in Anflugrichtung unter ca. 10 % aufsteigender Linie, seitlich 50% (1:2). Wohnnutzungen führen zu keiner Vergrößerung der Ab- standsflächen. Zu beachten ist die Hauptwindrichtung des Wettbewerbsgebietes von West, die einen Anflug von Ost nahelegt. Ebenso ist bei der Positionierung des Landeplatzes die Lage der Hochspannungsleitung zu bedenken. Die Aus- maße der Landefläche betragen 30 x 30 m, zuzüglich eines begrünbaren Rand- streifens. Die Höhe bestehender Bäume in der Anflugschneise vom Osten her darf in begründeten Fällen unberücksichtigt bleiben. Stellplätze Für das Kreiskrankenhaus sind ca. 500 Stellplätze nachzuweisen. Zu beachten ist die Erhöhung der Stellplatzzahl bei einer eventuellen späteren Erweiterung des Krankenhauses. 19
Grundstücksgröße Als Untergrenze der Grundstücksgröße ist von 4 ha auszugehen; im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauchs sollte eine Obergrenze von 8 ha nicht überschrit- ten werden. Das im FNP 2015 (Anlage 2) eingezeichnete Kreiskrankenhausgrundstück ist bei einem überzeugenden Entwurfsgedanken veränderbar und könnte in einem späteren Änderungsverfahren des FNP angepaßt werden. Ebenso sollte die im Vorentwurf des FNP 2015 eingezeichnete und bereits be- stehende 110 KV Hochspannungsleitung beim Entwurf berücksichtigt werden. In begründeten Fällen könnte die Hochspannungsleitung verlegt werden. Rechts und links der Hochspannungsleitung (Spannungsmittelpunkt) ist ein Schutzstrei- fen von 15m von Bebauung freizuhalten. Ebenso ist darauf zu achten in unmit- telbarer Nähe der Hochspannungsleitung keine Kinderspielplätze anzulegen. Freiflächenbedarf Der Freiflächenbedarf des Kreiskrankenhauses für Erholung und Rekreation soll über die Mitbenutzung des Parks des “Zentrums für Psychiatrie und Neurologie” und über den neu zu gestaltenden Naturraum entlang des Zipfelbaches gedeckt werden. Es ist kein dem Krankenhaus exklusiv zugeordneter Patientenpark vor- zusehen. Erweiterungsflächen Eine mögliche Erweiterung des Krankenhauses zu einem späteren Zeitpunkt sollte in die Planung miteinbezogen werden. Für den Bereich Untersuchung und Behandlung sowie für den Bereich Pflege ist für die Planung von einer Erweite- rung um ca. 30% auszugehen, dabei kann beim erst genannten Bereich von ei- ner Ausdehnung in die Fläche und beim Bereich Pflege von einer Entwicklung in die Höhe ausgegangen werden. Für die übrigen Bereiche kann von einer Erwei- terung von ca. 20% ausgegangen werden und einer Entwicklung überwiegend in die Fläche. 4.4 Werkstätten und Technikgebäude Die auf dem Wettbewerbsgebiet liegenden Werkstätten des “Zentrums für Psychiatrie Winnenden” dienen bisher als Räume der Arbeits- und Beschäfti- gungstherapie, der Bau- und Haustechnik sowie des Fuhrparks. Bei einer Städ- tebaulichen Neuordnung stehen diese zur Disposition und könnten bei Bedarf rückgebaut und in neuer Form und neuem Funktionsprogramm wiederhergestellt werden. Eine bauliche Integrierung der Werkstätten für die Bau- und Haustechnik in das neue Kreiskrankenhaus wäre möglich. Das Raumprogramm für die Bau- und Haustechnik könnte folgende Einrichtun- gen und Werkstätten beinhalten: Schreinerei • Zentrallager Schlosserei • Technikleitung Elektriker • Bauaktenarchiv Sanitär • Schlüsselverwaltung Maler • Sattlerei 20
Es kann von einer Bruttogeschossfläche von ca.1800 qm für die Werkstätten ausgegangen werden. Aufgrund der Arbeitsabläufe in den einzelnen Werkstätten ist eine ebenerdige Anordnung erwünscht. Ein neuer Fuhrpark des Zentrums für Psychiatrie (5 Transporter zu je 7,5 Ton- nen, sowie 10 PKW) wäre in räumlicher Verbindung mit den Werkstätten unter- zubringen. Der umbaute Raum für das Technikgebäude betrüge ca. 9.100 cbm. Zusätzlich hierzu wären notwendige Rangierflächen und Anlieferungen zu be- achten. 4.5 Gesundheitszentrum Die Stadt Winnenden hält sich unabhängig vom Krankenhausträger die Option frei, auf dem Wettbewerbsgebiet in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus ein Gesundheitszentum anzudenken. Dieses könnte sich zusammensetzen aus ei- nem Ärztehaus und einem Patientenhotel und gemeinsam mit dem neuen Kreis- krankenhaus und dem „Zentrum für Psychiatrie Winnenden“ eine moderne und komplexe Gesundheitsinfrastruktur bilden. Ärztehaus Das Ärztehaus könnte die stationären und ambulanten Angebote des Kranken- hauses ergänzen und abrunden. Dies würde durch die enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, Therapeuten und sonstigen Gesundheitsdienstleistern geschehen. Durch die räumliche Nähe würde zum Wohle des Patienten der Informations- austausch gefördert, aber auch Doppeluntersuchungen vermieden. Nach folgen- dem Raumprogramm könnte das Ärztehaus konzipiert sein: 4-6 Facharztpraxen (ca. 200qm NF/ Praxis) 1 Radiologe, bevorzugt im UG (ca. 600qm NF) 1 Apotheke (ca. 100 qm NF) 4 Therapiepraxen: KG, Massage, Ergotherapie, etc. (ca. 150 qm NF/Praxis) Sanitätshaus (ca. 200qm NF) Gemeinsame Wartebereiche und Empfang (ca. 100qm NF) Insgesamt könnte von einer Bruttogeschossfläche von ca. 4.500 qm ausgegan- gen werden. Dabei würde sich ein Bedarf von 80 Stellplätzen ergeben, die eben- erdig oder in einer Tiefgarage untergebracht werden könnten. Zu bedenken wäre, ob Einrichtungen wie Patientencafeteria, Pforte und Warte- bereiche mit dem Patientenhotel gekoppelt werden könnten, sowie ob Operati- onssäle und Großgeräte gemeinsam mit dem Krankenhaus betrieben werden könnten. Patientenhotel Das Patientenhotel könnte der Nachbetreuung, der im Krankenhaus behandelten Patienten dienen, die nach den heute geltenden Bestimmungen zwar nicht mehr im Krankenhaus sein dürfen, die aber noch nicht in einer Nachsorge- oder Dau- 21
erpflegeeinrichtung untergebracht werden können. Auch jüngere, allein lebende Patienten, könnten nach ambulanten Eingriffen die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Diese Form der Pflegeeinrichtung der Kurzzeit- und vor allem Über- gangspflege könnte das Krankenhaus entlasten. Das Patientenhotel könnte einer Pflegegröße von 35 bis 45 Betten entsprechen und dabei einer Nachsorgeeinrichtung entsprechend unter anderem Funktions- bereiche beinhalten wie Pflege, Therapie, Wellness, Versorgung, Verwaltung, Restaurant und Café, soweit diese Funktionsbereiche nicht in Zusammenhang mit dem Kreiskrankenhaus oder dem Ärztehaus betrieben werden. Es kann von einer Bruttogeschossfläche von ca. 40 – 50 qm je Bett und einer gesamten BGF von ca. 2000qm ausgegangen werden. Je nach Bettenzahl wäre von einem maximalen Bedarf von insgesamt ca. 10 Stellplätzen auszugehen. Weiterhin wären eine Taxi- sowie eine Liegendkrankenvorfahrt vorzusehen die in Verbindung mit dem Haupteingang angeordnet werden könnten. Für eine eventuelle Erweiterung des Hauses, sollte es gegebenenfalls möglich sein, ein Drittel der Bruttogeschossfläche in der Höhe oder der Fläche anzubau- en. Der Freiflächenbedarf sollte wenn möglich über die Anbindung an das renatu- rierte Zipfelbachtal sowie über die Mitbenutzung des Parks des “Zentrums für Psychiatrie und Neurologie” gedeckt werden. 4.6 Frei- und Grünflächen Bestand Der südliche und der mittlere Teil des Wettbewerbgebietes wird derzeit als extensives Grünland genutzt . Der Zipfelbach, der das Wettbewerbsgebiet im Osten begrenzt ist überwiegend begradigt und bietet wenig naturräumliche Qualitäten. Südlich des Wettbewerbsgebietes beginnt die freie Landschaft, die sich ent- lang des Zipfelbaches Richtung Winnenden-Hanweiler erstreckt. Am südöstlichen Ende des Wettbewerbsgebietes schließt das “Wunnebad” an. Der Baumbestand entlang des Zipfelbaches sollte erhalten werden. Kleine Teiche auf dem Gelände der Werkstätten, können in die neue Planung miteinbezogen werden Der südliche, an die “Sportanlage Zipfelbachtal” angrenzende Bereich der Zipfelbachaue ist als § 24 a NatSchG Biotop festgesetzt. (Anlage 2) Restriktionen: • Bei den im FNP 2015 (Anlage 2) festgelegten Überschwemmungsflächen sind Bau- und Nutzungsbeschränkungen zu beachten. • Ein Gewässerrandstreifen von je 5 m ab Gewässermitte ist links und rechts des Zipfelbaches auf ganzer Länge von jeglicher Bebauung freizuhalten. Erhalt des § 24 a NatSchG Biotops (siehe Anlage 2) 22
Ziele: Ziel ist es, die bestehenden Freiflächen entlang des Zipfelbachs in eine at- traktive Grünlandschaft umzuwandeln, die für den neuen Stadtteil wie für die bestehenden Wohngebiete zum Landschafts- und Erholungsraum werden. Wichtig ist hierbei die Ausgestaltung der Grünverbindungen entlang des Zip- felbaches, sowie zur Altstadt und in die angrenzenden Wohngebiete. Renaturierung des Zipfelbaches Erlebbarmachen der naturräumlichen Qualitäten Landschaftsgestalterische Aufwertung der Zipfelbachaue 4.7Erschließung Motorisierter Individualverkehr MIV Die Stadt Winnenden hat eine Verkehrstechnische Untersuchung erarbeiten las- sen, die die zukünftige Verkehrsentwicklung im allgemeinen Trend, in und um Winnenden im Zuge des Neubaus der B14 als Umgehungsstraße, für zwei größere Neubauprojekte in der Nähe des Ortskerns untersucht. Das eine Neubauprojekt ist die Erweiterung des OBI Bau- und Gar- tenmarktes, das nördlich der Waiblinger Straße über die Friedrich-List-Straße erschlossen werden soll. Das zweite Neubauprojekt ist der Bau des Kreiskran- kenhauses östlich des Wohngebiets “Lange Weiden”. Das Ergebnis der Ver- kehrsstechnischen Untersuchung liegt seit April 2005 vor. Zur Bewältigung des Verkehrs sind bei den genannten Bauvorhaben zwei Kreisverkehre vorgesehen (siehe Anlage 8). Die Prognose im Planungsfall „Kreiskrankenhaus und OBI- Erweiterung“ für 2020 sieht eine Knotenbelastung des Kreisverkehrs Zufahrt Kreiskrankenhaus von ca. 3.500 Pkw-E/h (zur Spitzenstunde Werktag Nachmit- tags) vor. “Das geplante Kreiskrankenhaus wird über eine Hauptzu- und –ausfahrt an die L 1140 (Südumgehung) angeschlossen. Hierzu wird ein neuer vierarmiger Kno- tenpunkt (KP 07) geschaffen. (s. Anlage 9) Über den vierten Knotenpunktarm wird die dann verlegte Forststraße ange- schlossen. Diese wird verschwenkt und mündet künftig nicht mehr auf Höhe der Einmündung Lange Weiden in die L 1140 ein. Sowohl der Ortsteil Schelmenholz als auch die “Paulinenpflege” sind dann über diesen Knotenpunkt zu erreichen. Die bisherige Trasse der Forststraße dient künftig als reine Erschließung der “Paulinenpflege”. Im Zuge dieser Netzänderung werden in einem Fall die Nut- zungen entlang der Linsenhalde, die heute direkt westlich des Knotenpunktes L 1140 / Lange Weiden / Forststraße in die Forststraße einmünden, abgehängt und über die K 1911 erschlossen. Über eine Nebenzu- und –ausfahrt erhält das Kreiskrankenhaus über die Wei- denstraße einen weiteren Anschluss an das öffentliche Straßennetz. Diese Ne- benzu- und –ausfahrt soll vor allem von Krankentransporten und in Notfällen ge- nutzt werden. Die Hauptfrequenzen (Beschäftigten-, Patienten- und Besucher- verkehr) werden über den Hauptanschluss (L 1140) abgewickelt.” (Quelle: Verkehrstechnische Untersuchung von BS Ingenieure, Ludwigsburg, 2005) Die Lage des Kreisverkehrs kann nach Süden geringfügig modifiziert werden. 23
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