HELVETICA SWISS LIVING (HSL FUND) - EMISSIONSPROSPEKT KAPITALERHÖHUNG - Helvetica Property

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HELVETICA SWISS LIVING (HSL FUND) - EMISSIONSPROSPEKT KAPITALERHÖHUNG - Helvetica Property
HELVETICA SWISS
LIVING (HSL FUND)
Immobilienfonds schweizerischen Rechts
für qualifizierte Anleger

EMISSIONSPROSPEKT
KAPITALERHÖHUNG
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

Helvetica Swiss Living (HSL FUND)

Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art
Immobilienfonds für qualifizierte Anleger

Emissionsprospekt
Ausgabe von Fondsanteilen gegen Bezugsrechte

Kapitalerhöhung des HSL FUND

2. März 2020
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

Fondsname

Helvetica Swiss Living (HSL Fund)

Fondskategorie

Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Kategorie Immobilienfonds für qualifizierte Anleger

Fondsleitung

Helvetica Property Investors AG
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Sitz: Gartenstrasse 23, Zürich

Depotbank

Banque Cantonale Vaudoise
Rechtsform: Institut des öffentlichen Rechts
Sitz: Place St-François 14, Lausanne

Zahlstelle

Banque Cantonale Vaudoise
Rechtsform: Institut des öffentlichen Rechts
Sitz: Place St-François 14, Lausanne

Prüfgesellschaft

PricewaterhouseCoopers AG
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Sitz: Birchstrasse 160, Zürich

Fassung

2. März 2020

Fondsleitung:                                          Depotbank:

Teil I                                                                                                                    2/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

Emission neuer Anteile Frühling 2020

  Emissionsvolumen:                    Maximal CHF 45 Millionen (gerundet)

  Bezugsverhältnis:                    1 bisheriger Anteil berechtigt zum Bezug von 1 neuem Anteil
                                       des HSL Fund

  Anzahl bestehende Anteile:           423’715

  Anzahl neue Anteile:                 Maximal 423’715

  Ausgabepreis pro Anteil:             CHF 105.19 netto (inkl. Ausgabekommission von 1.5%)

  Bezugsrechtshandel:                  Es findet kein offizieller Bezugsrechtshandel statt

  Bezugsrechtsabgang:                  2. März 2020

  Bezugsfrist:                         2. März 2020 - 13. März 2020, 12.00 Uhr (MEZ)

  Zuteilung:                           16. März 2020

  Liberierung/Lieferung:               18. März 2020

  Erster ausserbörslicher Handel:      18. März 2020

  Verwendung des Emissionserlöses:     Mit dem zusätzlichen Eigenkapital wird im Rahmen der
                                       Anlagepolitik des Immobilienfonds in Immobilienwerte und
                                       Immobilienprojekte investiert.

  Fondsleitung:                        Helvetica Property Investors AG, Zürich

  Depotbank:                           Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne

  Clearing:                            SIX SIS, Olten

  Valorennummer / ISIN                 Anteile:          49527566 / CH0495275668
                                       Bezugsrechte:     52686489 / CH0526864894

Teil I                                                                                                             3/25
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Inhaltsverzeichnis

Teil I     Emissionsprospekt................................................................................................................................... 1
1          Wichtige Hinweise .................................................................................................................................... 2
1.1        Inhalt des Emissionsprospekts ................................................................................................................... 2
1.2        Keine Empfehlung ...................................................................................................................................... 2
2          Zeichnungsangebot.................................................................................................................................. 3
2.1        Rechtsgrundlage......................................................................................................................................... 3
2.2        Bezugsfrist .................................................................................................................................................. 3
2.3        Bezugsverhältnis ........................................................................................................................................ 3
2.4        Best-Effort-Emission ................................................................................................................................... 3
2.5        Ausgabepreis .............................................................................................................................................. 4
2.6        Mindestzeichnung ....................................................................................................................................... 4
2.7        Ausübung des Bezugsrechts / Nicht ausgeübte Bezugsrechte .................................................................. 4
2.8        Bezugsrechtshandel ................................................................................................................................... 4
2.9        Ablehnung / Zuteilung ................................................................................................................................. 4
2.10       Liberierung .................................................................................................................................................. 5
2.11       Lieferung ..................................................................................................................................................... 5
2.12       Anlegerkreis ................................................................................................................................................ 5
2.13       Ausserbörslicher Handel der Anteile .......................................................................................................... 5
2.14       Verurkundung ............................................................................................................................................. 5
2.15       Ausschüttungen .......................................................................................................................................... 5
2.16       Verwendung des Emissionserlöses ............................................................................................................ 5
2.17       Anzahl der zu emittierenden Anteile ........................................................................................................... 5
2.18       Valorennummer / ISIN / GIIN / Ticker ......................................................................................................... 6
2.19       Verkaufsrestriktionen .................................................................................................................................. 6
2.20       Force Majeure............................................................................................................................................. 6
2.21       Zusammenfassung Ablauf .......................................................................................................................... 7
3          Informationen über den HSL Fund.......................................................................................................... 7
3.1        Allgemeine Angaben zum Immobilienfonds................................................................................................ 7
3.2        Ausblick ...................................................................................................................................................... 8
3.3        Fondsvolumen ............................................................................................................................................ 8
3.4        Verkehrswert der Liegenschaften ............................................................................................................... 8
3.5        Kapitalveränderungen................................................................................................................................. 9
3.6        Kursentwicklung des HSL Fund seit der Erstemission ............................................................................... 9
3.7        Portfolioveränderungen seit dem 31. Dezember 2019 ............................................................................... 9
3.8        Gerichts-. Schieds- und Administrationsverfahren ..................................................................................... 9
3.9        Anlageentscheide ....................................................................................................................................... 9
3.10       Anlageziel und Anlagepolitik des Immobilienfonds ................................................................................... 10
3.11       Einsatz von Derivaten ............................................................................................................................... 11
3.12       Profil des typischen Anlegers ................................................................................................................... 11
3.13       Für den Immobilienfonds relevante Steuervorschriften ............................................................................ 11
4          Informationen über die Fondsleitung ................................................................................................... 12
5          Informationen über die Depotbank ....................................................................................................... 12
6          Die wesentlichen Risiken ....................................................................................................................... 13
7          Weitere Informationen ............................................................................................................................ 17
7.1        Weitere Angaben ...................................................................................................................................... 17
7.2        Kontakte.................................................................................................................................................... 17
7.3        Verantwortlichkeit für den Prospektinhalt ................................................................................................. 18

Teil II    Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag

Teil III   Jahresabschluss per 31. Dezember 2019 (ungeprüft)

Teil I                                                                                                                                                                4/25
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Teil I        Emissionsprospekt
Dieser Emissionsprospekt (Prospekt) sowie der Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag und der vereinfachte
Prospekt bilden die ausschliessliche Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen des HSL Fund (nachstehend
auch der «Immobilienfonds» genannt). Potentielle Anleger werden aufgefordert, den Prospekt sowie den
Fondsprospekt und insbesondere das Kapitel „Risiken“ sorgfältig zu lesen und nötigenfalls qualifizierte Berater
beizuziehen. Der Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag bildet einen integrierten Bestandteil dieses
Emissionsprospektes.

Gültigkeit haben nur Informationen, die in diesem Prospekt, im Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag und
im vereinfachten Prospekt enthalten sind.

Teil I                                                                                                                   1/25
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1 Wichtige Hinweise

1.1      Inhalt des Emissionsprospekts
         Die Veröffentlichung dieses Emissionsprospekts bedeuten nicht, dass seit der Drucklegung dieses
         Emissionsprospekts keine Veränderungen betreffend den HSL Fund stattgefunden haben oder dass die
         in diesem Dokument enthaltenen Informationen zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Drucklegung dieses
         Emissionsprospekts vollständig und korrekt sind.
         Die zukunftsbezogenen Aussagen in diesem Emissionsprospekt enthalten Vorhersagen, Einschätzungen
         und Prognosen, die sich auf Informationen stützen, über welche die Fondsleitung zum Zeitpunkt der
         Drucklegung dieses Emissionsprospekts verfügt. Die zukunftsbezogenen Aussagen geben die
         gegenwärtigen Ansichten und Prognosen der Fondsleitung wieder. Sie stellen keine historischen
         Tatsachen dar und bieten keine Gewähr für die zukünftige Finanzlage, Geschäftstätigkeit, Performance
         oder die zukünftigen Ergebnisse des HSL Fund. Verschiedene Faktoren, Risiken und Ungewissheiten
         können die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen und die Bewertung
         des Fondsvermögens negativ beeinflussen, was zu einer Verminderung des Anteilswertes (bis zu einem
         Totalverlust) führen kann. Insbesondere sind dies die folgenden Faktoren, Risiken und Ungewissheiten:
         1. Zinsschwankungen;
         2. Konjunkturelle Schwankungen;
         3. Änderungen von Gesetzen, Reglementen oder Praktiken in Kantonen, in denen der HSL Fund tätig
            ist;
         4. Schwankungen an den in- und ausländischen Finanzmärkten;
         5. verschiedene Ereignisse wie Epidemien, Kriege und Terroranschläge, die das
            Konsumentenverhalten erheblich beeinflussen.

         Ausdrücke wie „denken“, „erwarten“, „absehen“, „beabsichtigen“, „planen“, „vorhersehen“, „einschätzen“,
         „vorhaben“, „können“ und „würden unter Umständen“ sowie alle davon abgeleiteten Ausdrücke dienen
         dazu, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Prospekt zu kennzeichnen. Zukunftsgerichtete
         Aussagen müssen jedoch nicht unbedingt anhand von solchen Ausdrücken kenntlich gemacht werden.

         Weder die Fondsleitung noch die Depotbank ist dazu verpflichtet, die in diesem Emissionsprospekt
         enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen, auch dann nicht, wenn
         sich diese aufgrund neuer Informationen und Ereignisse oder anderer Umstände als überholt und
         unzutreffend erweisen. Alle nachfolgenden, dem HSL Fund zuzuordnenden, schriftlichen oder mündlichen
         Aussagen über die Zukunft müssen gesamthaft und unter Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren
         betrachtet werden.

         Die Fondsleitung hat niemanden dazu ermächtigt, Informationen zu verbreiten oder von diesem
         Emissionsprospekt abweichende Aussagen zu machen. Sollte es dennoch zur Verbreitung solcher
         Informationen bzw. zu solchen Aussagen kommen, sind diese als nicht autorisiert zu betrachten.

1.2      Keine Empfehlung
         Beschliesst ein Anleger, Anteile des HSL Fund zu kaufen oder zu verkaufen, so sollte er seinem Entscheid
         seine eigene Analyse des HSL Fund zugrunde legen und die mit solchen Anteilen verbundenen Vorteile
         und Risiken berücksichtigen. Der Anleger wird insbesondere aufgefordert, vor Abschluss eines Geschäfts
         sein Risikoprofil einer genauen Prüfung zu unterziehen, die besonderen Risiken der Anteile des HSL Fund
         abzuwägen und sich über die Risiken im Wertschriftenhandel zu informieren, indem er die von der
         Schweizerischen Bankiervereinigung herausgegebene und revidierte Broschüre „Risiken im Handel mit
         Finanzinstrumenten“ liest (verfügbar unter folgender Internetadresse: www.swissbanking.org).

Teil I                                                                                                                     2/25
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2 Zeichnungsangebot

2.1      Rechtsgrundlage
         Die Helvetica Property Investor AG hat als Fondsleitung des HSL Fund am 17. Februar 2020 die Ausgabe
         von

         maximal 423‘715 neuen Anteilen des HSL Fund beschlossen.

         Damit erhöht sich die Anzahl der sich im Umlauf befindenden Anteile von 423‘715 auf maximal 847‘430
         Anteile. Die Emission wird kommissionsweise („best effort basis“) im Rahmen eines Bezugsangebotes in
         der Schweiz durchgeführt. Nicht gezeichnete Anteile werden allenfalls nicht emittiert, wodurch sich der
         Emissionsbetrag reduziert. Die Fondsleitung behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Bezugsfrist
         allenfalls nicht gezeichnete Anteile zu übernehmen und anschliessend zusammen mit der Depotbank oder
         Dritten mit der gebotenen Sorgfalt im Markt zu platzieren. Nach dem Ende der Bezugsfrist gibt die
         Fondsleitung die Anzahl der effektiv zu emittierenden Anteilen bekannt.

         Es wird ein Emissionsvolumen von bis zu CHF 45 Mio. (gerundet) angestrebt.

         Die Fondsleitung und die Depotbank behalten sich das Recht vor, die Kapitalerhöhung jederzeit vor der
         Liberierung abzubrechen.

         Die neuen Anteile werden zu folgenden Bedingungen zur Zeichnung angeboten:

2.2      Bezugsfrist
         2. März bis 13. März 2020, 12.00 Uhr (MEZ).

         Die Fondsleitung behält sich das Recht vor, die Zeichnungsfrist vorzeitig zu beenden. Später eingereichte
         Ausübungserklärungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ausübung der Bezugsrechte ist
         unwiderruflich. Es findet kein offizieller Bezugsrechtshandel statt.

2.3      Bezugsverhältnis
         1 bisheriger HSL Fund Anteil gibt Anrecht auf den Bezug von 1 neuem HSL Fund Anteil gegen Bezahlung
         des Emissionspreises in Schweizer Franken (CHF).

2.4      Best-Effort-Emission
         Die Anzahl der neuen Anteile wird von der Fondsleitung nach Ablauf der Zeichnungsfrist auf Grundlage
         der eingegangenen Zeichnungsanträge festgelegt. Deshalb kann sich das definitive Emissionsvolumen
         auf weniger als 423’715 Anteile belaufen.

Teil I                                                                                                                        3/25
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2.5      Ausgabepreis

         CHF 105.19 netto je neuen Anteil des HSL Fund

         Der Ausgabepreis wurde gemäss Fondsvertrag (§ 17 Ziffer 3) festgelegt. Er beruht auf dem
         Nettoinventarwert per 31. Dezember 2019 und umfasst die Ausgabekommission in Höhe von 1.5%,
         1% Verwässerungsschutz, Wertveränderungen der Liegenschaften bis zur Liberierung sowie Nettoerträge
         und Nebenkosten gemäss Budget des laufenden Geschäftsjahrs bis zum Liberierungsdatum. Die
         Fondsleitung deckt mit der Ausgabekommission insbesondere die Kosten für die Aufsetzung des
         Immobilienfonds und die Platzierung der Fondsanteile.

         Die Liegenschaften des HSL Fund wurden durch die unabhängigen Schätzungsexperten per 01. Oktober
         2019 geschätzt bzw. überprüft. Diese Schätzungen bildeten die Grundlage für die Errechnung des
         Ausgabepreises.

         Es können nur ganze Anteile gezeichnet werden. Es sind keine Fraktionen möglich.

2.6      Mindestzeichnung
         Keine

2.7      Ausübung des Bezugsrechts / Nicht ausgeübte Bezugsrechte
         Jenen Anlegern, die ihre Anteile im offenen Depot bei einer Bank aufbewahren, werden die Bezugsrechte
         direkt eingebucht. Die Ausübung der Bezugsrechte hat nach den Weisungen der Depotbank zu erfolgen.

         Es können nur ganze Anteile gezeichnet werden (keine Fraktionsanteile möglich).

         Bezugsrechte, welche während der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, werden nach Ablauf der
         Bezugsfrist durch die neuen oder über ihre Bezugsrechte hinaus zeichnenden Investoren entgolten.

         Die Abgeltung berechnet sich gemäss folgender Formel: (Durchschnitt der Geldkurse des Fondsanteils
         während der Zeichnungsfrist – Ausgabepreis)/1*1). Ergibt diese Formel keinen positiven Wert, dann ist
         der Wert des Bezugsrechts null. Sollte nach Berücksichtigung der ausgebübten Bezugsrechte am Ende
         der Zeichnungsfrist die Nachfrage nach neuen Anteilen das Angebot übersteigen, so wird die Fondsleitung
         über die Zuteilung und allfällige Kürzungen entscheiden.

2.8      Bezugsrechtshandel
         Während der Zeichnungsfrist findet kein offizieller Bezugsrechtshandel statt.

2.9      Ablehnung / Zuteilung
         Die Fondsleitung und die Vertriebsträgerin kann Zeichnungen zurückweisen, namentlich bei Verletzung
         der Verkaufsrestriktionen. Bei Überschreitung des Maximalbetrags der Emission entscheidet die
         Fondsleitung über die Zuteilung und gegebenenfalls über Kürzungen.

         Die Zuteilung der Anteile am Immobilienfonds erfolgt voraussichtlich am 16. März 2020 (bei einer
         Verkürzung oder Verlängerung der Zeichnungsfrist ändert sich dieses Datum).

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2.10     Liberierung
         Die Liberierung der Anteile am Immobilienfonds erfolgt durch Einzahlung in Schweizer Franken (CHF)
         voraussichtlich am 18. März 2020. Bei einer Verkürzung oder Verlängerung der Zeichnungsfrist ändert
         sich dieses Datum.

2.11     Lieferung
         Über die Ausübung der Bezugsrechte gezeichneten Anteile werden über die SIX SIS AG geliefert. Die
         über die Platzierung nicht ausgeübter Bezugsrechte emittierten Anteile werden über die Depotbank
         geliefert.

2.12     Anlegerkreis
         Der Immobilienfonds steht nur qualifizierten Anlegern im Sinne von Art. 10 Abs. 3 und 3ter KAG offen.

2.13     Ausserbörslicher Handel der Anteile
         Ein ausserbörslicher Handel der Anteile erfolgt über die Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne.

2.14     Verurkundung
         Der Anleger ist nicht berechtigt die Aushändigung eines Anteilsscheins zu verlangen. Es werden nur ganze
         Anteile ausgegeben. Fraktionen sind ausgeschlossen.

2.15     Ausschüttungen
         Die neuen Anteile partizipieren am Erfolg des HSL Fund ab der Lancierung (06.11.2019). Es wurden noch
         keine Ausschüttungen vorgenommen.

2.16     Verwendung des Emissionserlöses
         Der Erlös dieser Emission wird im Rahmen der Anlagepolitik des Immobilienfonds in Immobilienwerte und
         Immobilienprojekte in der ganzen Schweiz investiert (siehe zur Anlagepolitik des Immobilienfonds § 8 des
         Fondsvertrags).

2.17     Anzahl der zu emittierenden Anteile
         Die genaue Anzahl der effektiv neu zu emittierenden Anteilen werden nach Ablauf der Bezugsfrist durch
         die Fondsleitung in einer Medienmitteilung und auf www.swissfunddata.ch bekanntgegeben.

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2.18     Valorennummer / ISIN / GIIN / Ticker

         Anteile

         Valorennummer: 49527566

         ISIN:             CH0495275668

         GIIN:             J5099H.99999.SL.756

         Ticker:           HSL

         Bezugsrechte

         Valorennummer: 52686489

         ISIN:             CH0526864894

2.19     Verkaufsrestriktionen
         Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: Schweiz.

         Anteile dieses Immobilienfonds dürfen nur von qualifizierten Anlegern gemäss Art. 10 Abs. 3 und 3ter KAG
         gezeichnet werden.

         Anteile dieser kollektiven Kapitalanlagen dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einem ihrer
         Territorien oder Besitzungen gemäss deren Rechtsprechung oder an US-Personen bzw. zugunsten von
         US-Personen weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. US-Personen sind (i) natürliche
         Personen, die (a) Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind, oder (b) ihr Domizil in den
         Vereinigten Staaten von Amerika haben, oder (c) über eine ständige Aufenthaltsbewilligung in den
         Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, oder (d) im Besitze einer gültigen oder abgelaufenen
         Greencard der Vereinigten Staaten von Amerika sind, oder (e) in den Vereinigten Staaten von Amerika
         (umfassend deren Territorien und Besitzungen) geboren wurden, oder (f) aufgrund sonstiger Tatsachen in
         den Vereinigten Staaten von Amerika steuerpflichtig sind; sowie (ii) Personengesellschaften,
         Kapitalgesellschaften oder andere Rechtsgebilde, die nach dem Recht der Vereinigten Staaten von
         Amerika bzw. eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten errichtet
         wurden oder verwaltet werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in die Vereinigten Staaten von
         Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig.

2.20     Force Majeure
         Die Fondsleitung und die Banque Cantonale Vaudoise als Depotbank haben das Recht, jederzeit vor dem
         Liberierungsdatum    aufgrund    von    bedeutenden     Ereignissen      nationaler       oder      internationaler,
         währungspolitischer, finanzieller, wirtschaftlicher, politischer oder abwicklungstechnischer Natur oder bei
         Eintreten von Vorkommnissen anderer Art, die den Erfolg des Angebots ernsthaft in Frage stellen würden,
         die Emission der Anteile zu verschieben bzw. diese nicht durchzuführen.

         Alle Mitteilungen, welche Ergänzungen oder Änderungen der Emissionsbedingungen beinhalten, bilden
         einen Zusatz zum Emissionsprospekt und integrierter Bestandteil dieses Prospekts.

Teil I                                                                                                                       6/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

2.21     Zusammenfassung Ablauf

              •   Beginn Zeichnungsfrist:                         2. März 2020

              •   Ende Zeichnungsfrist:                           13. März 2020, 12 Uhr (MEZ)

              •   Zuteilung:                                      16. März 2020

              •   Liberierung:                                    18. März 2020

              •   Erster ausserbörslicher Handel:                 18. März 2020

         Bei einer Verkürzung oder Verlängerung der Zeichnungsfrist können sich diese Daten ändern.

3 Informationen über den HSL Fund

3.1      Allgemeine Angaben zum Immobilienfonds
         Der HSL Fund ist ein Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "Immobilienfonds" gemäss
         Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG) für qualifizierte Anleger im
         Sinne von Art. 10 Absatz 3 und 3ter KAG. Der Fondsvertrag wurde von der Helvetica Property Investors
         AG, Zürich, als Fondsleitung aufgestellt und mit Zustimmung der Banque Cantonale Vaudoise als
         Depotbank der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unterbreitet und von dieser erstmals am
         5. Juli 2018 genehmigt.

         Der Immobilienfonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die
         Fondsleitung verpflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am
         Immobilienfonds zu beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag
         selbständig und im eigenen Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch
         Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil.

         Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und
         Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder
         zu vereinigen.

         Der HSL Fund ist nicht in Anteilsklassen unterteilt.

         Auf Gesuch der Fondsleitung und mit Zustimmung der Depotbank hat die Aufsichtsbehörde in Anwendung
         von Art. 10 Abs. 5 KAG folgende Vorschrift als nicht anwendbar erklärt:

         a)   die Pflicht zur Erstellung eines Halbjahresberichtes (Art. 10 Abs. 5 lit. c KAG);
         b)   die Pflicht, die Belastung i.S.v. Art. 96 Abs. 1 KKV aller zum Fondsvermögen gehörigen Grundstücke
              auf durchschnittlich maximal einen Drittel des Verkehrswertes zu beschränken. Diese Ausnahme gilt
              während der ersten fünf Jahre nach Ablauf der Lancierung des Immobilienfonds. Danach darf die
              Belastung aller Grundstücke einen Drittel des Verkehrswertes nicht mehr übersteigen.

Teil I                                                                                                                         7/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

         Per 31. Dezember 2019 weist der HSL Fund die folgenden Ergebnisse aus (ungeprüfter Abschluss):

                                                                                                   31. Dezember 2019
          Gesamtfondsvermögen (GAV)                                                                     CHF 75’772’672
          Nettofondsvermögen (NAV)                                                                      CHF 43’061’439
          Nettoinventarwert pro Anteil                                                                       CHF 101.63
          Ausschüttungsbetrag pro Anteil                                                                                   -
          Total Expense RatioTER GAV                                                                               1.49 %
          Anzahl Liegenschaften                                                                                           9
          Anlagerendite                                                                                                    -
          Leerstand                                                                                                19.3 %
          Leerstand (exkl. baubedingter Leerstand)*                                                                10.3 %
          Fremdfinanzierungsquote                                                                                50.84 %

         * Leerstand (inkl. Zukäufe im Januar 2020) HSL Portfolio per 31. Januar 2020: 13.6 %
         * Leerstand (inkl. Zukäufe im Januar 2020) HSL Portfolio per 31. Januar 2020
           (exkl. baubedingter Leerstand): 10.1 %

3.2      Ausblick
         Das Portfolio des HSL Fund wurde seit November 2019 zu einem attraktiven, diversifizierten und qualitativ
         hochwertigen Liegenschafsportfolio ausgebaut. Die Liegenschaften befinden sich in guten Schweizer
         Wirtschaftsregionen und verfügen über nachhaltige Erträge.

         Die Fondsleitung strebt den weiteren Ausbau und Diversifikation des Portfolios gemäss der
         Anlagestrategie an. Dabei wird ein Schwerpunkt insbesondere auf das Liegenschaftsmanagement und
         Optimierung im Bestand gelegt (Leerstandsmanagement).

         Das Fondsmanagement ist täglich auf der Suche nach geeigneten Immobilien und verfügt über eine gut
         gefüllte und vielversprechende Akquisitionspipeline. Zur weiteren Entwicklung des Portfolios konnte die
         Fondsleitung bereits zusätzliche Liegenschaften für den Fonds sichern. Darüber hinaus verhandelt sie,
         teilweise exklusiv, über den Ankauf von weiteren Liegenschaften mit einem Gesamtvolumen von rund 120
         Millionen Schweizerfranken. Bis Ende Jahr wird das Gesamtfondsvermögen voraussichtlich die 200
         Millionen Schweizerfranken-Grenze überschritten haben.

3.3      Fondsvolumen
         Das Nettofondsvermögen gemäss dem ungeprüften Abschluss per 31. Dezember 2019 betrug CHF
         43‘061‘439

3.4      Verkehrswert der Liegenschaften
         Der Verkehrswert der Liegenschaften per 31. Dezember 2019 betrug CHF 63‘228‘000.

Teil I                                                                                                                     8/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

3.5      Kapitalveränderungen
         Die Erstemission des HSL Fund erfolgte am 06. November 2019. Das erste Rechnungsjahr endet am 31.
         Dezember 2020. Es liegen daher noch keine weiteren Zahlen zu den Kapitalveränderungen vor.

          Nettofondsvermögen                                                Veränderungen
          31. Dezember 2019                                                 CHF 43‘061‘439

          Verkehrswert der Liegenschaften                                   Veränderungen
          31. Dezember 2019                                                 CHF 63‘228‘000

          Ausschüttungen                                                    Veränderungen
          31. Dezember 2019                                                 -

3.6      Kursentwicklung des HSL Fund seit der Erstemission

          105
          104
          103
          102
          101
          100
           99
           98
           97
            11.2019                         12.2019                             01.2020                                     02.2020
                                                      Helvetica Swiss Living TR

3.7      Portfolioveränderungen seit dem 31. Dezember 2019
         Am 03. Januar 2020 wurde ein weiteres Portfolio (bestehend aus 5 Liegenschaften) zum Marktwert von
         CHF 24‘935‘000 gekauft. Die Netto-Mietzinseinnahmen SOLL p.a. belaufen sich auf CHF 1.1 Millionen
         Schweizer Franken. Die Leerstandsquote per Datum Eigentumsübertragung beträgt rund 3%.

3.8      Gerichts-. Schieds- und Administrationsverfahren
         Es liegen keine Gerichts-, Schieds- und Administrativverfahren vor, welche die Fondsleitung bzw. den HSL
         Fund betreffen.

3.9      Anlageentscheide
         Die Fondsleitung trifft die Anlageentscheide für den HSL Fund selbst. Die Mitarbeiter der Helvetica
         Property Investors AG zeichnen sich durch ihre langjährige Erfahrung im Bereich der indirekten und
         direkten Immobilienanlagen aus.

Teil I                                                                                                                     9/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

3.10     Anlageziel und Anlagepolitik des Immobilienfonds
         Der HSL Fund ist ein Schweizer Wohnimmobilienfonds, der in wohnwirtschaftlich genutzte Liegenschaften
         in der ganzen Schweiz investiert. Der Anlagefokus liegt dabei auf Wohnliegenschaften mit bezahlbaren
         Wohnungen, die der Immobilienfonds besitzt, instand hält und setzt, entwickelt und bewirtschaftet. Die
         Wohnobjekte setzen sich zusammen aus traditionellen Mietwohnungen und zeitgemässen, innovativen
         Wohnformen, die den gesamten Wohn-Lebenszyklus der Bewohnern der Liegenschaften abdecken und
         in Metropolregionen und urbanen Lagen, sowie in prosperierenden Wachstumsregionen liegen, die
         aufgrund des demographischen Wandels in der Zukunft besonders attraktiv erscheinen, immer mit Fokus
         auf «bezahlbares Wohnen». Insbesondere das Wachstum zweier Altersgruppen sorgt in Zukunft für eine
         erhöhte Nachfrage: Die junge Generation zwischen 20-35 Jahre sowie Senioren ab 60 Jahre, die vermehrt
         auch zeitgemässe, innovative Wohnformen wünschen. Eine weitere wichtige Zielgruppe bilden die
         Familien, die familiengerechten und bezahlbaren Wohnraum im mittleren Preissegment nachfragen.

         Im Anlagefokus stehen sowohl neuwertige Bestandesliegenschaften (traditionelle Mietwohnungen, Mikro-
         Apartments, Mehrgenerationenwohnungen, Studentenwohnungen, Shared-Living, betreutes Wohnen,
         temporäres Wohnen (Boardinghaus), Serviced Appartements etc.), als auch Liegenschaften mit
         Unterhalts- und Instandsetzungsbedarf. Es kann auch in bewilligte Wohn-Bauprojekte und Wohn-
         Projektentwicklungen investiert werden. Der Immobilienfonds wird sich auf Liegenschaften konzentrieren,
         die sich an Lagen mit einer guten Infrastruktur (ÖV, Individualverkehr, Einkauf, Freizeit etc.) sowie mit
         einer stabilen Bevölkerungsentwicklung befinden. Zum Aufbau eines diversifizierten Immobilien-Portfolios,
         fokussiert sich der Immobilienfonds in der ersten Phase auf Bestandesliegenschaften mit stabilen
         Einnahmen und in einer zweiten Phase zusätzlich auf bewilligte Wohn-Bauprojekte und Wohn-
         Projektentwicklungen.

         Darüber hinaus kann der Immobilienfonds in andere zulässige Anlagen investieren. In diesem Rahmen ist
         der Immobilienfonds berechtigt auch gemischt genutzte und kommerzielle Liegenschaften zu erwerben
         soweit diese im Zuge des Erwerbs von wohnwirtschaftlichen Liegenschaften miterworben werden (z.B.
         der Erwerb eines Ladenlokals im Erdgeschoss einer Liegenschaft oder eine kommerzielle Liegenschaft,
         die im Rahmen eines Portfolio-Kaufs erworben wird).

         Dieser Immobilienfonds investiert in erster Linie in Grundstücke und andere gemäss Fondsvertrag
         zulässigen Anlagen.

         Die Anlagen sind nach Objekten, Nutzungsart, Alter, Bausubstanz und Lage zu verteilen.

         Die Anlagen sind auf mindestens zehn Grundstücke zu verteilen. Siedlungen, die nach den gleichen
         baulichen Grundsätzen erstellt worden sind, sowie aneinandergrenzende Parzellen gelten als ein einziges
         Grundstück.

         Die Fondsleitung beachtet in Bezug auf das Fondsvermögen folgende Anlagebeschränkungen:

         a)   Einzelne Liegenschaft bis höchstens 25%;
         b)   Baurechtsgrundstücke bis höchstens 30%;
         c)   Bauland, einschliesslich Abbruchobjekte, und angefangene Bauten bis höchstens 30%;
         d)   Beteiligungen an anderen Immobilienfonds und anderen Immobiliengesellschaften bis maximal 25%;
         e)   Schuldbriefe und andere vertragliche Grundpfandrechte bis höchstens 10%.

         Die Anlagen nach Buchstaben b) und c) in Summe nicht mehr als 40%.

         Unbebaute Grundstücke müssen erschlossen und für eine umgehende Überbauung geeignet sein sowie
         über eine rechtskräftige Baubewilligung für deren Überbauung verfügen. Mit der Ausführung der
         Bauarbeiten muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der jeweiligen Baubewilligung begonnen werden
         können.

Teil I                                                                                                                    10/25
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3.11     Einsatz von Derivaten
         Die Fondsleitung setzt keine Derivate ein.

3.12     Profil des typischen Anlegers
         Der HSL Fund Immobilienfonds steht ausschliesslich qualifizierten Anlegern offen.

         Der HSL Fund eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont. Die Anleger können
         zeitweilige Schwankungen des Inventarwertes der Fondsanteile verkraften und sind nicht auf einen
         bestimmten Termin hin auf eine Realisierung der Anlage angewiesen.

         Der HSL Fund ist besonders geeignet für institutionelle Anleger und private Anleger mit hohem
         Anlagevolumen, sofern Sie als qualifizierte Anleger gelten.

3.13     Für den Immobilienfonds relevante Steuervorschriften
         Der Immobilienfonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unterliegt grundsätzlich weder
         einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Eine Ausnahme bilden Immobilienfonds mit direktem Grundbesitz.
         Die Erträge aus direktem Grundbesitz unterliegen gemäss dem Bundesgesetz über die direkte
         Bundessteuer der Besteuerung beim Fonds selbst und sind dafür beim privaten Anteilinhaber steuerfrei.
         Kapitalgewinne aus direktem Grundbesitz sind ebenfalls nur beim Immobilienfonds steuerbar. Der HSL
         Fund investiert nicht in direkten Grundbesitzt, sondern hält seine Immobilien über einzelne
         Zweckgesellschaften.

         Die im Immobilienfonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann
         von der Fondsleitung für den Immobilienfonds vollumfänglich zurückgefordert werden.

         Die Ertragsausschüttungen des Immobilienfonds (an in der Schweiz und im Ausland domizilierte Anleger)
         unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Die je mit separatem
         Coupon ausgeschütteten Erträge und Kapitalgewinne aus direktem Grundbesitz und Kapitalgewinne aus
         der   Veräusserung       von    Beteiligungen   und   übrigen   Vermögenswerten             unterliegen        keiner
         Verrechnungssteuer.

         In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration
         in der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern.

         Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz
         und ihrem Domizilland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem
         Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit.

         Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeitigen Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der
         Gesetzgebung, Rechtsprechung beziehungsweise der Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben
         ausdrücklich vorbehalten.

         Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen
         oder Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuergesetzlichen Vorschriften im Domizilland
         des Anlegers. Für diesbezügliche Auskünfte wenden sich Anleger an ihren Steuerberater. Der Kauf oder
         Verkauf von Fondsanteilen unterliegt der Schweizer Umsatzabgabe, sofern ein Schweizer Effektenhändler
         in die Transaktion involviert ist.

         Dieser Immobilienfonds hat folgenden Steuerstatus:

         Internationaler automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (automatischer
         Informationsaustausch):

Teil I                                                                                                                     11/25
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         Dieser Immobilienfonds qualifiziert für die Zwecke des automatischen Informationsaustausches im Sinne
         des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
         und Entwicklung (OECD) für Informationen über Finanzkonten (GMS) als nicht meldendes Finanzinstitut.

         FATCA:

         Die Fondsleitung wurde bei der US-Steuerbehörde als Certified Deemed-Compliant Advisor and
         Investment Manager im Sinne der Section 1471 – 1472 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account
         Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlass, „FATCA“) registriert. Der Immobilienfonds
         wurde als Nonreporting IGA FFI qualifiziert und bei den US-Steuerbehörden mit folgender Global
         Intermediary Identification Number (GIIN) registriert: J5099H.99999.SL.756.

4 Informationen über die Fondsleitung
         Fondsleitung ist die Helvetica Property Investors AG. Seit der Gründung im Jahre 2007 als
         Aktiengesellschaft ist die Fondsleitung mit Sitz in Zürich im Immobiliengeschäft und seit 2016 im
         Fondsgeschäft tätig.

         Die Höhe des gezeichneten Aktienkapitals der Fondsleitung beträgt am 31. Dezember 2019
         CHF 1'000'000. Das Aktienkapital ist in 1'000 Namenaktien eingeteilt und zu 100% einbezahlt.

         Adresse:
         Helvetica Property Investors AG
         Gartenstrasse 23
         CH-8002 Zürich

         Internetseite:
         http://www.HelveticaProperty.com

         Der Inhalt dieser Internetseite bildet keinen Bestandteil dieses Prospekts.

         Die Fondsleitung trifft die Anlageentscheide für den HSL Fund selbst. Die Mitarbeiter der Helvetica
         Property Investors AG zeichnen sich durch ihre langjährige Erfahrung im Bereich der indirekten und
         direkten Immobilienanlagen aus.

5 Informationen über die Depotbank
         Die Depotbank ist die Banque Cantonale Vaudoise (nachfolgend die BCV). Die BCV wurde durch Dekret
         des Waadtländer Grossrats vom 19. Dezember 1845 auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie ist eine öffentlich-
         rechtliche Aktiengesellschaft. Sitz und Geschäftsleitung befinden sich am Place St-François 14 in 1003
         Lausanne / Schweiz. Sie kann Tochtergesellschaften, Filialen, Geschäftsstellen und Vertretungen haben.

         Die BCV ist eine Universalbank mit mehr als 170 Jahren Geschäftserfahrung, rund 2000 Mitarbeitenden
         und 66 Filialen im Kanton Waadt. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört es, kantonsweit alle Sektoren der
         Privatwirtschaft zu fördern und die öffentlichen Körperschaften bei der Finanzierung ihrer Aufgaben zu
         unterstützen sowie den Bedarf an Hypothekarkrediten zu decken. Zu diesem Zweck führt sie alle üblichen
         Bankgeschäfte für eigene Rechnung und für Rechnung Dritter aus (Art. 4 Loi sur la Banque Cantonale
         Vaudoise und Art. 4 der Bankstatuten). Die BCV geht ihren Geschäften vorwiegend im Kanton Waadt
         nach; liegt es im Interesse der Waadtländer Wirtschaft, kann sie auch an anderen Orten in der Schweiz
         und im Ausland tätig werden. Als Kantonalbank setzt sie sich namentlich für die Entwicklung der

Teil I                                                                                                                      12/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

         kantonalen Wirtschaft nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung ein, unter Berücksichtigung
         wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Kriterien.

         Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des
         Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für
         Finanzinstrumente darf die Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen.
         Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an
         beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender
         Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es
         mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch
         das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie
         organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden.

         Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen
         kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt
         angewendet hat.

         Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als ein ausländisches Finanzinstitut, das den
         Meldepflichten gemäss Modell 2 des zwischenstaatlichen Abkommens im Sinne der Sections 1471–1474
         des U.S. Internal Revenue Code unterliegt („Reporting Model 2 FFI“), registriert.

6 Die wesentlichen Risiken
         Der HSL Fund untersteht den Anlegerschutzvorschriften des Bundesgesetzes über die kollektiven
         Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG). Diese Vorschriften können die erwähnten Risiken allenfalls
         mindern, nicht jedoch ausschliessen. Anleger, die den Kauf von Immobilienfondsanteilen des HSL Fund
         in Erwägung ziehen, sollten die nachstehenden, jedoch nicht abschliessenden Risikofaktoren
         berücksichtigen. Solche Risiken können einzeln oder in Kombination die Ertragslage des Immobilienfonds
         und die Bewertung des Fondsvermögens negativ beeinflussen und zu einer Verminderung des
         Anteilswertes (bis zu einem Totalverlust) führen. Insbesondere bestehen die folgenden Faktoren, Risiken
         und Ungewissheiten:

         Konjunkturelle Entwicklung           Der HSL Fund investiert in Immobilien und Immobilienprojekte in der
                                              Schweiz. Der Anlagefonds ist mithin von der konjunkturellen
                                              Entwicklung und von den allgemeinen wirtschaftlichen
                                              Rahmenbedingungen in der Schweiz abhängig.

                                              Negative konjunkturelle Entwicklungen können namentlich zu
                                              höheren Leerständen bei den vom Immobilienfonds gehaltenen
                                              Liegenschaften führen. Allgemeine wirtschaftliche Abschwächungen,
                                              Änderungen der Teuerungsrate in der Schweiz oder eine
                                              verminderte Standortattraktivität der zentralen Wirtschaftsräume der
                                              Schweiz im internationalen Vergleich können den Anlagefonds
                                              ebenfalls negativ beeinflussen.

Teil I                                                                                                                     13/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

         Veränderungen des Schweizer     Auf dem Schweizer Immobilienmarkt kann es zu Schwankungen bei
         Immobilienmarkts                Angebot und Nachfrage kommen, welche im Einklang mit, aber auch
                                         unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung auftreten können.
                                         Solche Schwankungen können auch in Zukunft sowohl auf dem
                                         Mieter- als auch auf dem Eigentümermarkt auftreten. So kann
                                         insbesondere ein Überangebot zu einer Reduktion der Mieterträge
                                         und der Immobilienpreise führen.

                                         Dies kann auch negative Auswirkungen für den Immobilienfonds
                                         haben. Es können indessen keine zuverlässigen Aussagen zur
                                         künftigen Entwicklung des schweizerischen Immobilienmarkts
                                         gemacht werden. Zudem ist nicht auszuschliessen, dass die
                                         Wertentwicklung von Immobilien je nach ihrem Standort sehr
                                         unterschiedlich sein kann.

                                         Auch bei langfristig vermieteten Immobilien gibt es keine Garantie,
                                         dass diese nach Auslaufen des Mietvertrags wieder zu mindestens
                                         ebenso guten Konditionen vermietet werden können.

         Risiken im Zusammenhang mit Die Bewertung von Immobilien basiert auf zahlreichen Faktoren und
         der Bewertung der Immobilien hängt nicht zuletzt von einer gewissen subjektiven Einschätzung
                                      dieser Faktoren durch den Schätzungsexperten ab. Die vom
                                      Immobilienfonds per jeweiligen Stichtag festgelegten und von
                                      Schätzungsexperten geprüften Werte der Liegenschaften können
                                      deshalb von dem bei einem Verkauf der Liegenschaft zu erzielenden
                                      Preis abweichen, zumal der Verkaufspreis von Angebot und
                                      Nachfrage zum Zeitpunkt des Verkaufs abhängt.

         Zinsentwicklung und             Kredit- und Kapitalmarktzinssätze sind ständigen, nicht immer
         Refinanzierungsrisiko           vorhersehbaren Veränderungen ausgesetzt. Insbesondere
                                         Veränderungen des Hypothekarzinssatzes und der Inflation bzw.
                                         Inflationserwartungen können einen massgeblichen Einfluss auf den
                                         Wert der Immobilien und die Entwicklung der Mieterträge wie auch
                                         auf die Finanzierungskosten haben. Es besteht das Risiko, dass die
                                         Erneuerung von Finanzierungen nicht oder nur zu höheren Kosten
                                         möglich ist.

         Risiken im Zusammenhang mit Der HSL Fund investiert in Immobilien und Immobilienprojekte in der
         der Erstellung von Bauten und Schweiz. Es liegt in der Natur von Projekten im Zusammenhang mit
         Bauprojekten                  dem Bau, dem Umbau und der Renovation von Immobilien, dass
                                       diese längere Zeit in Planung und anfällig für Verzögerungen sind.
                                       Verzögerungen bei der Realisierung von Immobilienprojekten
                                       können sich insbesondere daraus ergeben, dass Baubewilligungen
                                       aufgrund von Einsprachen und anderen Rechtsmitteln lange Zeit
                                       nicht rechtskräftig werden. Auch können unvorhergesehene
                                       Schwierigkeiten mit dem zu bebauenden Grundstück oder der
                                       Bausubstanz wie auch Probleme aufseiten der Generalunternehmer
                                       oder deren Subunternehmer auftreten, auf welche die Fondsleitung
                                       keinen Einfluss hat. Während der Realisierung des Projekts fallen
                                       keine Erträge an.

                                         Bei der Realisierung von Bauprojekten kommt es häufig zu
                                         Überschreitungen der budgetierten Kosten, etwa aufgrund
                                         behördlicher Auflagen, Unfällen, ungenügender
                                         Versicherungsdeckung, wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten
                                         beim Bau oder aufgrund von Fehlern in der Plan- oder
                                         Ausführungsphase aufseiten der General- und Subunternehmer.
                                         Baumängel und Konstruktionsfehler können unerwartete und
Teil I                                   möglicherweise überdurchschnittliche Sanierungs- oder       14/25
                                         Unterhaltskosten verursachen, welche sich ungünstig auf die
                                         Ertragssituation auswirken.
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

         Gesetzes- und                    Gesetze und andere Vorschriften wie auch die Praxis von Behörden
         Praxisänderungen                 können sich ändern. Veränderungen im Bereich des Steuer-, Miet-,
                                          Umweltschutz-, Raumplanungs- und Baurechts sowie des
                                          Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch
                                          Personen im Ausland (Lex Koller) können einen Einfluss auf
                                          Immobilienpreise sowie die Kosten und Erträge haben.
                                          Entsprechende Veränderungen können sich damit auch in der
                                          Bewertung des Fondsvermögens niederschlagen und sind nicht
                                          immer vorhersehbar.

         Gerichtsverfahren und sonstige Die Gesellschaft kann in gerichtliche und behördliche Verfahren und
         Rechtsstreitigkeiten           andere Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Solche Streitigkeiten
                                        können sich namentlich im Zusammenhang mit dem Kauf oder
                                        Verkauf von Immobilien, deren Vermietung oder der Beseitigung von
                                        Altlasten ergeben. Solchen Verfahren wohnen teilweise beträchtliche
                                        Kosten- und Reputationsrisiken inne.

         Mieterbonität                    Der HSL Fund ist von der Bonität der Liegenschaftsmieter abhängig.
                                          Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenzen von Mietern können
                                          aufseiten des Anlagefonds zu Ertragsausfällen führen.

         Umweltrisiken                    Trotz sorgfältiger Prüfung umweltrelevanter Risiken beim Erwerb
                                          einer Liegenschaft können Altlasten unerkannt bleiben. Wenn solche
                                          Altlasten später zutage treten, kann dies zu erheblichen, nicht
                                          vorgesehenen Sanierungskosten mit entsprechenden negativen
                                          Auswirkungen auf die Bewertung des Fondsvermögens führen.

         Wettbewerb                       Die Bewirtschaftung insbesondere von Geschäftsimmobilien kann
                                          sich verändern (Miete statt Kauf, Ausgliederung von Immobilien
                                          und/oder des Immobilienmanagements) und den Wettbewerb
                                          verstärken. Dies kann (negative) Auswirkungen auf die Preise haben
                                          und zu einem sich bereits abzeichnendem Konzentrationsprozess
                                          führen.

         Ereignisse höherer Gewalt        Immobilien können Elementen höherer Gewalt ausgesetzt sein, etwa
                                          Naturereignissen (z.B. Wirbelstürme, Erdbeben und
                                          Überschwemmungen), kriegerischen oder terroristischen
                                          Ereignissen, Sabotageakten sowie Streiks. Nicht für alle Ereignisse
                                          besteht ein Versicherungsschutz und sofern ein solcher besteht,
                                          kann es sein, dass die Versicherung die Schäden nicht im vollen
                                          Umfang ersetzt. Entsprechende Ereignisse können die Ertrags- und
                                          Finanzlage negativ beeinflussen.

Teil I                                                                                                                 15/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

         Liquiditätsrisiken            Der schweizerische Immobilienmarkt ist beschränkt liquide, was sich
                                       dadurch zeigt, dass insbesondere bei grösseren Objekten ein
                                       kurzfristiger Kauf oder Verkauf nur mit entsprechenden
                                       Konzessionen beim Kaufpreis möglich ist. Die beschränkte Liquidität
                                       des Immobilienmarktes kann zur Folge haben, dass nicht alle
                                       verfügbaren flüssigen Mittel umgehend in direkte Immobilienanlagen
                                       investiert werden können und diese vorübergehend eine grössere
                                       Position in den Büchern der Gesellschaft darstellen. Dies wiederum
                                       kann einen Einfluss auf die Anlagerendite haben. Auf
                                       Bargeldguthaben bei Banken sind gegebenenfalls Negativzinsen zu
                                       bezahlen.

         Preisbildung                  Es gibt keine Gewissheit, dass stets ein genügend liquider Markt für
                                       etwaige Fondsanteile bzw. Bezugsrechte des HSL Fund vorhanden
                                       sein wird. Eine ungenügende Liquidität kann die Handelbarkeit der
                                       Anteile negativ beeinflussen. Es kann nicht gewährleistet werden,
                                       dass die Anteile zum oder über dem Ausgabepreis oder Inventarwert
                                       gehandelt werden.

                                       Die Fondsleitung ist zur Rücknahme der Anteile unter Einhaltung
                                       einer Kündigungsfrist von 12 Monaten auf das Ende eines
                                       Rechnungsjahres zu den im Fondsvertrag festgelegten Bedingungen
                                       (§ 5 Ziff. 5 des Fondsvertrages) verpflichtet.

         Risiken im Zusammenhang       Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist von einer funktionierenden
         mit IT                        IT-Umgebung abhängig. Insbesondere die Datensicherheit und ein
                                       Ausbleiben von Funktionsstörungen und -unterbrechungen können
                                       nicht immer garantiert werden. Eine Verwirklichung solcher Risiken
                                       kann Auswirkungen auf die Finanzlage der Gesellschaft haben.

         Dritt- und Sammelverwahrung   Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland
                                       mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen. Die Dritt-
                                       und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an
                                       den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur
                                       noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer
                                       überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den
                                       Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt
                                       werden. Ferner birgt die Dritt- und Sammelverwahrung das Risiko,
                                       dass die Depotbank diese Dritt- und Sammelverwahrer nur
                                       beschränkt überwachen kann.

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Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

7 Weitere Informationen

7.1      Weitere Angaben
         Weitere Angaben, insbesondere zum Immobilienfonds (Fondsportrait), den Anlagezielen, der Fondsleitung
         und der Depotbank, gehen im Detail aus dem Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag hervor. Der
         Fondsprospekt    mit   integriertem   Fondsvertrag   bildet   einen    integrierten        Bestandteil        dieses
         Emissionsprospektes.

         Der ungeprüfte Jahresabschluss per 31. Dezember 2019 ist Bestandteil dieses Emissionsprospekts (Teil
         III). Er kann kostenlos bei der Fondsleitung bezogen werden. Die in der Vergangenheit erzielte
         Performance bietet keine Gewähr für die gegenwärtige oder künftige Entwicklung. Der Emissionsprospekt,
         der Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag, der vereinfachte Prospekt und die jeweils aktuellen
         Finanzberichte können bei der Fondsleitung und der Depotbank kostenlos bezogen werden.

7.2      Kontakte
         Fondsleitung

          Adresse:                        Helvetica Property Investors AG, Gartenstrasse 23, 8002 Zürich

          Telefon:                        + 41 43 544 70 84

          Kontakt:                        Peter R. Vogel

          E-Mail:                         prv@HelveticaProperty.com

         Depotbank

                                          Banque Cantonale Vaudoise, Banque dépositaire (180-1436),
          Adresse:
                                          Postfach 300, 1002 Lausanne

          Telefon:                        + 41 21 212 40 96

          Fax:                            + 41 21 212 16 56

          Kontakt:                        Luc Byrde

          E-Mail:                         luc.byrde@bcv.ch / immo.desk@bcv.ch

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Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

7.3      Verantwortlichkeit für den Prospektinhalt
         Die Fondsleitung übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des vorliegenden Prospekts und erklärt
         hiermit, dass ihres Wissens die darin enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände
         ausgelassen worden sind.

         Dieser Emissionsprospekt inklusive Beilagen können bei der Fondsleitung und der Depotbank kostenlos
         bezogen werden.

         Zürich, 2. März 2020

         Die Fondsleitung

                            Helvetica Property Investors AG

         Die Depotbank

         Banque Cantonale Vaudoise

Teil I                                                                                                                 18/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020

Teil II Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag

Teil II
HELVETICA SWISS
LIVING (HSL FUND)
Immobilienfonds schweizerischen Rechts
für qualifizierte Anleger

PROSPEKT MIT INTEGRIERTEM
FONDSVERTRAG
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