HELVETICA SWISS LIVING (HSL FUND) - EMISSIONSPROSPEKT KAPITALERHÖHUNG - Helvetica Property
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HELVETICA SWISS LIVING (HSL FUND) Immobilienfonds schweizerischen Rechts für qualifizierte Anleger EMISSIONSPROSPEKT KAPITALERHÖHUNG
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 Helvetica Swiss Living (HSL FUND) Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art Immobilienfonds für qualifizierte Anleger Emissionsprospekt Ausgabe von Fondsanteilen gegen Bezugsrechte Kapitalerhöhung des HSL FUND 2. März 2020
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 Fondsname Helvetica Swiss Living (HSL Fund) Fondskategorie Vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts der Kategorie Immobilienfonds für qualifizierte Anleger Fondsleitung Helvetica Property Investors AG Rechtsform: Aktiengesellschaft Sitz: Gartenstrasse 23, Zürich Depotbank Banque Cantonale Vaudoise Rechtsform: Institut des öffentlichen Rechts Sitz: Place St-François 14, Lausanne Zahlstelle Banque Cantonale Vaudoise Rechtsform: Institut des öffentlichen Rechts Sitz: Place St-François 14, Lausanne Prüfgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG Rechtsform: Aktiengesellschaft Sitz: Birchstrasse 160, Zürich Fassung 2. März 2020 Fondsleitung: Depotbank: Teil I 2/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 Emission neuer Anteile Frühling 2020 Emissionsvolumen: Maximal CHF 45 Millionen (gerundet) Bezugsverhältnis: 1 bisheriger Anteil berechtigt zum Bezug von 1 neuem Anteil des HSL Fund Anzahl bestehende Anteile: 423’715 Anzahl neue Anteile: Maximal 423’715 Ausgabepreis pro Anteil: CHF 105.19 netto (inkl. Ausgabekommission von 1.5%) Bezugsrechtshandel: Es findet kein offizieller Bezugsrechtshandel statt Bezugsrechtsabgang: 2. März 2020 Bezugsfrist: 2. März 2020 - 13. März 2020, 12.00 Uhr (MEZ) Zuteilung: 16. März 2020 Liberierung/Lieferung: 18. März 2020 Erster ausserbörslicher Handel: 18. März 2020 Verwendung des Emissionserlöses: Mit dem zusätzlichen Eigenkapital wird im Rahmen der Anlagepolitik des Immobilienfonds in Immobilienwerte und Immobilienprojekte investiert. Fondsleitung: Helvetica Property Investors AG, Zürich Depotbank: Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne Clearing: SIX SIS, Olten Valorennummer / ISIN Anteile: 49527566 / CH0495275668 Bezugsrechte: 52686489 / CH0526864894 Teil I 3/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 Inhaltsverzeichnis Teil I Emissionsprospekt................................................................................................................................... 1 1 Wichtige Hinweise .................................................................................................................................... 2 1.1 Inhalt des Emissionsprospekts ................................................................................................................... 2 1.2 Keine Empfehlung ...................................................................................................................................... 2 2 Zeichnungsangebot.................................................................................................................................. 3 2.1 Rechtsgrundlage......................................................................................................................................... 3 2.2 Bezugsfrist .................................................................................................................................................. 3 2.3 Bezugsverhältnis ........................................................................................................................................ 3 2.4 Best-Effort-Emission ................................................................................................................................... 3 2.5 Ausgabepreis .............................................................................................................................................. 4 2.6 Mindestzeichnung ....................................................................................................................................... 4 2.7 Ausübung des Bezugsrechts / Nicht ausgeübte Bezugsrechte .................................................................. 4 2.8 Bezugsrechtshandel ................................................................................................................................... 4 2.9 Ablehnung / Zuteilung ................................................................................................................................. 4 2.10 Liberierung .................................................................................................................................................. 5 2.11 Lieferung ..................................................................................................................................................... 5 2.12 Anlegerkreis ................................................................................................................................................ 5 2.13 Ausserbörslicher Handel der Anteile .......................................................................................................... 5 2.14 Verurkundung ............................................................................................................................................. 5 2.15 Ausschüttungen .......................................................................................................................................... 5 2.16 Verwendung des Emissionserlöses ............................................................................................................ 5 2.17 Anzahl der zu emittierenden Anteile ........................................................................................................... 5 2.18 Valorennummer / ISIN / GIIN / Ticker ......................................................................................................... 6 2.19 Verkaufsrestriktionen .................................................................................................................................. 6 2.20 Force Majeure............................................................................................................................................. 6 2.21 Zusammenfassung Ablauf .......................................................................................................................... 7 3 Informationen über den HSL Fund.......................................................................................................... 7 3.1 Allgemeine Angaben zum Immobilienfonds................................................................................................ 7 3.2 Ausblick ...................................................................................................................................................... 8 3.3 Fondsvolumen ............................................................................................................................................ 8 3.4 Verkehrswert der Liegenschaften ............................................................................................................... 8 3.5 Kapitalveränderungen................................................................................................................................. 9 3.6 Kursentwicklung des HSL Fund seit der Erstemission ............................................................................... 9 3.7 Portfolioveränderungen seit dem 31. Dezember 2019 ............................................................................... 9 3.8 Gerichts-. Schieds- und Administrationsverfahren ..................................................................................... 9 3.9 Anlageentscheide ....................................................................................................................................... 9 3.10 Anlageziel und Anlagepolitik des Immobilienfonds ................................................................................... 10 3.11 Einsatz von Derivaten ............................................................................................................................... 11 3.12 Profil des typischen Anlegers ................................................................................................................... 11 3.13 Für den Immobilienfonds relevante Steuervorschriften ............................................................................ 11 4 Informationen über die Fondsleitung ................................................................................................... 12 5 Informationen über die Depotbank ....................................................................................................... 12 6 Die wesentlichen Risiken ....................................................................................................................... 13 7 Weitere Informationen ............................................................................................................................ 17 7.1 Weitere Angaben ...................................................................................................................................... 17 7.2 Kontakte.................................................................................................................................................... 17 7.3 Verantwortlichkeit für den Prospektinhalt ................................................................................................. 18 Teil II Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag Teil III Jahresabschluss per 31. Dezember 2019 (ungeprüft) Teil I 4/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 Teil I Emissionsprospekt Dieser Emissionsprospekt (Prospekt) sowie der Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag und der vereinfachte Prospekt bilden die ausschliessliche Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen des HSL Fund (nachstehend auch der «Immobilienfonds» genannt). Potentielle Anleger werden aufgefordert, den Prospekt sowie den Fondsprospekt und insbesondere das Kapitel „Risiken“ sorgfältig zu lesen und nötigenfalls qualifizierte Berater beizuziehen. Der Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag bildet einen integrierten Bestandteil dieses Emissionsprospektes. Gültigkeit haben nur Informationen, die in diesem Prospekt, im Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag und im vereinfachten Prospekt enthalten sind. Teil I 1/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 1 Wichtige Hinweise 1.1 Inhalt des Emissionsprospekts Die Veröffentlichung dieses Emissionsprospekts bedeuten nicht, dass seit der Drucklegung dieses Emissionsprospekts keine Veränderungen betreffend den HSL Fund stattgefunden haben oder dass die in diesem Dokument enthaltenen Informationen zu irgendeinem Zeitpunkt nach der Drucklegung dieses Emissionsprospekts vollständig und korrekt sind. Die zukunftsbezogenen Aussagen in diesem Emissionsprospekt enthalten Vorhersagen, Einschätzungen und Prognosen, die sich auf Informationen stützen, über welche die Fondsleitung zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Emissionsprospekts verfügt. Die zukunftsbezogenen Aussagen geben die gegenwärtigen Ansichten und Prognosen der Fondsleitung wieder. Sie stellen keine historischen Tatsachen dar und bieten keine Gewähr für die zukünftige Finanzlage, Geschäftstätigkeit, Performance oder die zukünftigen Ergebnisse des HSL Fund. Verschiedene Faktoren, Risiken und Ungewissheiten können die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen Erwartungen und die Bewertung des Fondsvermögens negativ beeinflussen, was zu einer Verminderung des Anteilswertes (bis zu einem Totalverlust) führen kann. Insbesondere sind dies die folgenden Faktoren, Risiken und Ungewissheiten: 1. Zinsschwankungen; 2. Konjunkturelle Schwankungen; 3. Änderungen von Gesetzen, Reglementen oder Praktiken in Kantonen, in denen der HSL Fund tätig ist; 4. Schwankungen an den in- und ausländischen Finanzmärkten; 5. verschiedene Ereignisse wie Epidemien, Kriege und Terroranschläge, die das Konsumentenverhalten erheblich beeinflussen. Ausdrücke wie „denken“, „erwarten“, „absehen“, „beabsichtigen“, „planen“, „vorhersehen“, „einschätzen“, „vorhaben“, „können“ und „würden unter Umständen“ sowie alle davon abgeleiteten Ausdrücke dienen dazu, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem Prospekt zu kennzeichnen. Zukunftsgerichtete Aussagen müssen jedoch nicht unbedingt anhand von solchen Ausdrücken kenntlich gemacht werden. Weder die Fondsleitung noch die Depotbank ist dazu verpflichtet, die in diesem Emissionsprospekt enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen auf den neuesten Stand zu bringen, auch dann nicht, wenn sich diese aufgrund neuer Informationen und Ereignisse oder anderer Umstände als überholt und unzutreffend erweisen. Alle nachfolgenden, dem HSL Fund zuzuordnenden, schriftlichen oder mündlichen Aussagen über die Zukunft müssen gesamthaft und unter Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren betrachtet werden. Die Fondsleitung hat niemanden dazu ermächtigt, Informationen zu verbreiten oder von diesem Emissionsprospekt abweichende Aussagen zu machen. Sollte es dennoch zur Verbreitung solcher Informationen bzw. zu solchen Aussagen kommen, sind diese als nicht autorisiert zu betrachten. 1.2 Keine Empfehlung Beschliesst ein Anleger, Anteile des HSL Fund zu kaufen oder zu verkaufen, so sollte er seinem Entscheid seine eigene Analyse des HSL Fund zugrunde legen und die mit solchen Anteilen verbundenen Vorteile und Risiken berücksichtigen. Der Anleger wird insbesondere aufgefordert, vor Abschluss eines Geschäfts sein Risikoprofil einer genauen Prüfung zu unterziehen, die besonderen Risiken der Anteile des HSL Fund abzuwägen und sich über die Risiken im Wertschriftenhandel zu informieren, indem er die von der Schweizerischen Bankiervereinigung herausgegebene und revidierte Broschüre „Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten“ liest (verfügbar unter folgender Internetadresse: www.swissbanking.org). Teil I 2/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 2 Zeichnungsangebot 2.1 Rechtsgrundlage Die Helvetica Property Investor AG hat als Fondsleitung des HSL Fund am 17. Februar 2020 die Ausgabe von maximal 423‘715 neuen Anteilen des HSL Fund beschlossen. Damit erhöht sich die Anzahl der sich im Umlauf befindenden Anteile von 423‘715 auf maximal 847‘430 Anteile. Die Emission wird kommissionsweise („best effort basis“) im Rahmen eines Bezugsangebotes in der Schweiz durchgeführt. Nicht gezeichnete Anteile werden allenfalls nicht emittiert, wodurch sich der Emissionsbetrag reduziert. Die Fondsleitung behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Bezugsfrist allenfalls nicht gezeichnete Anteile zu übernehmen und anschliessend zusammen mit der Depotbank oder Dritten mit der gebotenen Sorgfalt im Markt zu platzieren. Nach dem Ende der Bezugsfrist gibt die Fondsleitung die Anzahl der effektiv zu emittierenden Anteilen bekannt. Es wird ein Emissionsvolumen von bis zu CHF 45 Mio. (gerundet) angestrebt. Die Fondsleitung und die Depotbank behalten sich das Recht vor, die Kapitalerhöhung jederzeit vor der Liberierung abzubrechen. Die neuen Anteile werden zu folgenden Bedingungen zur Zeichnung angeboten: 2.2 Bezugsfrist 2. März bis 13. März 2020, 12.00 Uhr (MEZ). Die Fondsleitung behält sich das Recht vor, die Zeichnungsfrist vorzeitig zu beenden. Später eingereichte Ausübungserklärungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Ausübung der Bezugsrechte ist unwiderruflich. Es findet kein offizieller Bezugsrechtshandel statt. 2.3 Bezugsverhältnis 1 bisheriger HSL Fund Anteil gibt Anrecht auf den Bezug von 1 neuem HSL Fund Anteil gegen Bezahlung des Emissionspreises in Schweizer Franken (CHF). 2.4 Best-Effort-Emission Die Anzahl der neuen Anteile wird von der Fondsleitung nach Ablauf der Zeichnungsfrist auf Grundlage der eingegangenen Zeichnungsanträge festgelegt. Deshalb kann sich das definitive Emissionsvolumen auf weniger als 423’715 Anteile belaufen. Teil I 3/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 2.5 Ausgabepreis CHF 105.19 netto je neuen Anteil des HSL Fund Der Ausgabepreis wurde gemäss Fondsvertrag (§ 17 Ziffer 3) festgelegt. Er beruht auf dem Nettoinventarwert per 31. Dezember 2019 und umfasst die Ausgabekommission in Höhe von 1.5%, 1% Verwässerungsschutz, Wertveränderungen der Liegenschaften bis zur Liberierung sowie Nettoerträge und Nebenkosten gemäss Budget des laufenden Geschäftsjahrs bis zum Liberierungsdatum. Die Fondsleitung deckt mit der Ausgabekommission insbesondere die Kosten für die Aufsetzung des Immobilienfonds und die Platzierung der Fondsanteile. Die Liegenschaften des HSL Fund wurden durch die unabhängigen Schätzungsexperten per 01. Oktober 2019 geschätzt bzw. überprüft. Diese Schätzungen bildeten die Grundlage für die Errechnung des Ausgabepreises. Es können nur ganze Anteile gezeichnet werden. Es sind keine Fraktionen möglich. 2.6 Mindestzeichnung Keine 2.7 Ausübung des Bezugsrechts / Nicht ausgeübte Bezugsrechte Jenen Anlegern, die ihre Anteile im offenen Depot bei einer Bank aufbewahren, werden die Bezugsrechte direkt eingebucht. Die Ausübung der Bezugsrechte hat nach den Weisungen der Depotbank zu erfolgen. Es können nur ganze Anteile gezeichnet werden (keine Fraktionsanteile möglich). Bezugsrechte, welche während der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, werden nach Ablauf der Bezugsfrist durch die neuen oder über ihre Bezugsrechte hinaus zeichnenden Investoren entgolten. Die Abgeltung berechnet sich gemäss folgender Formel: (Durchschnitt der Geldkurse des Fondsanteils während der Zeichnungsfrist – Ausgabepreis)/1*1). Ergibt diese Formel keinen positiven Wert, dann ist der Wert des Bezugsrechts null. Sollte nach Berücksichtigung der ausgebübten Bezugsrechte am Ende der Zeichnungsfrist die Nachfrage nach neuen Anteilen das Angebot übersteigen, so wird die Fondsleitung über die Zuteilung und allfällige Kürzungen entscheiden. 2.8 Bezugsrechtshandel Während der Zeichnungsfrist findet kein offizieller Bezugsrechtshandel statt. 2.9 Ablehnung / Zuteilung Die Fondsleitung und die Vertriebsträgerin kann Zeichnungen zurückweisen, namentlich bei Verletzung der Verkaufsrestriktionen. Bei Überschreitung des Maximalbetrags der Emission entscheidet die Fondsleitung über die Zuteilung und gegebenenfalls über Kürzungen. Die Zuteilung der Anteile am Immobilienfonds erfolgt voraussichtlich am 16. März 2020 (bei einer Verkürzung oder Verlängerung der Zeichnungsfrist ändert sich dieses Datum). Teil I 4/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 2.10 Liberierung Die Liberierung der Anteile am Immobilienfonds erfolgt durch Einzahlung in Schweizer Franken (CHF) voraussichtlich am 18. März 2020. Bei einer Verkürzung oder Verlängerung der Zeichnungsfrist ändert sich dieses Datum. 2.11 Lieferung Über die Ausübung der Bezugsrechte gezeichneten Anteile werden über die SIX SIS AG geliefert. Die über die Platzierung nicht ausgeübter Bezugsrechte emittierten Anteile werden über die Depotbank geliefert. 2.12 Anlegerkreis Der Immobilienfonds steht nur qualifizierten Anlegern im Sinne von Art. 10 Abs. 3 und 3ter KAG offen. 2.13 Ausserbörslicher Handel der Anteile Ein ausserbörslicher Handel der Anteile erfolgt über die Banque Cantonale Vaudoise, Lausanne. 2.14 Verurkundung Der Anleger ist nicht berechtigt die Aushändigung eines Anteilsscheins zu verlangen. Es werden nur ganze Anteile ausgegeben. Fraktionen sind ausgeschlossen. 2.15 Ausschüttungen Die neuen Anteile partizipieren am Erfolg des HSL Fund ab der Lancierung (06.11.2019). Es wurden noch keine Ausschüttungen vorgenommen. 2.16 Verwendung des Emissionserlöses Der Erlös dieser Emission wird im Rahmen der Anlagepolitik des Immobilienfonds in Immobilienwerte und Immobilienprojekte in der ganzen Schweiz investiert (siehe zur Anlagepolitik des Immobilienfonds § 8 des Fondsvertrags). 2.17 Anzahl der zu emittierenden Anteile Die genaue Anzahl der effektiv neu zu emittierenden Anteilen werden nach Ablauf der Bezugsfrist durch die Fondsleitung in einer Medienmitteilung und auf www.swissfunddata.ch bekanntgegeben. Teil I 5/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 2.18 Valorennummer / ISIN / GIIN / Ticker Anteile Valorennummer: 49527566 ISIN: CH0495275668 GIIN: J5099H.99999.SL.756 Ticker: HSL Bezugsrechte Valorennummer: 52686489 ISIN: CH0526864894 2.19 Verkaufsrestriktionen Für folgende Länder liegt eine Vertriebsbewilligung vor: Schweiz. Anteile dieses Immobilienfonds dürfen nur von qualifizierten Anlegern gemäss Art. 10 Abs. 3 und 3ter KAG gezeichnet werden. Anteile dieser kollektiven Kapitalanlagen dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einem ihrer Territorien oder Besitzungen gemäss deren Rechtsprechung oder an US-Personen bzw. zugunsten von US-Personen weder angeboten, verkauft noch ausgeliefert werden. US-Personen sind (i) natürliche Personen, die (a) Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika sind, oder (b) ihr Domizil in den Vereinigten Staaten von Amerika haben, oder (c) über eine ständige Aufenthaltsbewilligung in den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, oder (d) im Besitze einer gültigen oder abgelaufenen Greencard der Vereinigten Staaten von Amerika sind, oder (e) in den Vereinigten Staaten von Amerika (umfassend deren Territorien und Besitzungen) geboren wurden, oder (f) aufgrund sonstiger Tatsachen in den Vereinigten Staaten von Amerika steuerpflichtig sind; sowie (ii) Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften oder andere Rechtsgebilde, die nach dem Recht der Vereinigten Staaten von Amerika bzw. eines Bundesstaates, Territoriums oder einer Besitzung der Vereinigten Staaten errichtet wurden oder verwaltet werden. Spätere Übertragungen von Anteilen in die Vereinigten Staaten von Amerika bzw. an US-Personen sind unzulässig. 2.20 Force Majeure Die Fondsleitung und die Banque Cantonale Vaudoise als Depotbank haben das Recht, jederzeit vor dem Liberierungsdatum aufgrund von bedeutenden Ereignissen nationaler oder internationaler, währungspolitischer, finanzieller, wirtschaftlicher, politischer oder abwicklungstechnischer Natur oder bei Eintreten von Vorkommnissen anderer Art, die den Erfolg des Angebots ernsthaft in Frage stellen würden, die Emission der Anteile zu verschieben bzw. diese nicht durchzuführen. Alle Mitteilungen, welche Ergänzungen oder Änderungen der Emissionsbedingungen beinhalten, bilden einen Zusatz zum Emissionsprospekt und integrierter Bestandteil dieses Prospekts. Teil I 6/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 2.21 Zusammenfassung Ablauf • Beginn Zeichnungsfrist: 2. März 2020 • Ende Zeichnungsfrist: 13. März 2020, 12 Uhr (MEZ) • Zuteilung: 16. März 2020 • Liberierung: 18. März 2020 • Erster ausserbörslicher Handel: 18. März 2020 Bei einer Verkürzung oder Verlängerung der Zeichnungsfrist können sich diese Daten ändern. 3 Informationen über den HSL Fund 3.1 Allgemeine Angaben zum Immobilienfonds Der HSL Fund ist ein Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art "Immobilienfonds" gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG) für qualifizierte Anleger im Sinne von Art. 10 Absatz 3 und 3ter KAG. Der Fondsvertrag wurde von der Helvetica Property Investors AG, Zürich, als Fondsleitung aufgestellt und mit Zustimmung der Banque Cantonale Vaudoise als Depotbank der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unterbreitet und von dieser erstmals am 5. Juli 2018 genehmigt. Der Immobilienfonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (Fondsvertrag), in dem sich die Fondsleitung verpflichtet, den Anleger nach Massgabe der von ihm erworbenen Fondsanteile am Immobilienfonds zu beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und Fondsvertrag selbständig und im eigenen Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und Fondsvertrag übertragenen Aufgaben am Fondsvertrag teil. Gemäss Fondsvertrag steht der Fondsleitung das Recht zu, mit Zustimmung der Depotbank und Genehmigung der Aufsichtsbehörde jederzeit verschiedene Anteilsklassen zu schaffen, aufzuheben oder zu vereinigen. Der HSL Fund ist nicht in Anteilsklassen unterteilt. Auf Gesuch der Fondsleitung und mit Zustimmung der Depotbank hat die Aufsichtsbehörde in Anwendung von Art. 10 Abs. 5 KAG folgende Vorschrift als nicht anwendbar erklärt: a) die Pflicht zur Erstellung eines Halbjahresberichtes (Art. 10 Abs. 5 lit. c KAG); b) die Pflicht, die Belastung i.S.v. Art. 96 Abs. 1 KKV aller zum Fondsvermögen gehörigen Grundstücke auf durchschnittlich maximal einen Drittel des Verkehrswertes zu beschränken. Diese Ausnahme gilt während der ersten fünf Jahre nach Ablauf der Lancierung des Immobilienfonds. Danach darf die Belastung aller Grundstücke einen Drittel des Verkehrswertes nicht mehr übersteigen. Teil I 7/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 Per 31. Dezember 2019 weist der HSL Fund die folgenden Ergebnisse aus (ungeprüfter Abschluss): 31. Dezember 2019 Gesamtfondsvermögen (GAV) CHF 75’772’672 Nettofondsvermögen (NAV) CHF 43’061’439 Nettoinventarwert pro Anteil CHF 101.63 Ausschüttungsbetrag pro Anteil - Total Expense RatioTER GAV 1.49 % Anzahl Liegenschaften 9 Anlagerendite - Leerstand 19.3 % Leerstand (exkl. baubedingter Leerstand)* 10.3 % Fremdfinanzierungsquote 50.84 % * Leerstand (inkl. Zukäufe im Januar 2020) HSL Portfolio per 31. Januar 2020: 13.6 % * Leerstand (inkl. Zukäufe im Januar 2020) HSL Portfolio per 31. Januar 2020 (exkl. baubedingter Leerstand): 10.1 % 3.2 Ausblick Das Portfolio des HSL Fund wurde seit November 2019 zu einem attraktiven, diversifizierten und qualitativ hochwertigen Liegenschafsportfolio ausgebaut. Die Liegenschaften befinden sich in guten Schweizer Wirtschaftsregionen und verfügen über nachhaltige Erträge. Die Fondsleitung strebt den weiteren Ausbau und Diversifikation des Portfolios gemäss der Anlagestrategie an. Dabei wird ein Schwerpunkt insbesondere auf das Liegenschaftsmanagement und Optimierung im Bestand gelegt (Leerstandsmanagement). Das Fondsmanagement ist täglich auf der Suche nach geeigneten Immobilien und verfügt über eine gut gefüllte und vielversprechende Akquisitionspipeline. Zur weiteren Entwicklung des Portfolios konnte die Fondsleitung bereits zusätzliche Liegenschaften für den Fonds sichern. Darüber hinaus verhandelt sie, teilweise exklusiv, über den Ankauf von weiteren Liegenschaften mit einem Gesamtvolumen von rund 120 Millionen Schweizerfranken. Bis Ende Jahr wird das Gesamtfondsvermögen voraussichtlich die 200 Millionen Schweizerfranken-Grenze überschritten haben. 3.3 Fondsvolumen Das Nettofondsvermögen gemäss dem ungeprüften Abschluss per 31. Dezember 2019 betrug CHF 43‘061‘439 3.4 Verkehrswert der Liegenschaften Der Verkehrswert der Liegenschaften per 31. Dezember 2019 betrug CHF 63‘228‘000. Teil I 8/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 3.5 Kapitalveränderungen Die Erstemission des HSL Fund erfolgte am 06. November 2019. Das erste Rechnungsjahr endet am 31. Dezember 2020. Es liegen daher noch keine weiteren Zahlen zu den Kapitalveränderungen vor. Nettofondsvermögen Veränderungen 31. Dezember 2019 CHF 43‘061‘439 Verkehrswert der Liegenschaften Veränderungen 31. Dezember 2019 CHF 63‘228‘000 Ausschüttungen Veränderungen 31. Dezember 2019 - 3.6 Kursentwicklung des HSL Fund seit der Erstemission 105 104 103 102 101 100 99 98 97 11.2019 12.2019 01.2020 02.2020 Helvetica Swiss Living TR 3.7 Portfolioveränderungen seit dem 31. Dezember 2019 Am 03. Januar 2020 wurde ein weiteres Portfolio (bestehend aus 5 Liegenschaften) zum Marktwert von CHF 24‘935‘000 gekauft. Die Netto-Mietzinseinnahmen SOLL p.a. belaufen sich auf CHF 1.1 Millionen Schweizer Franken. Die Leerstandsquote per Datum Eigentumsübertragung beträgt rund 3%. 3.8 Gerichts-. Schieds- und Administrationsverfahren Es liegen keine Gerichts-, Schieds- und Administrativverfahren vor, welche die Fondsleitung bzw. den HSL Fund betreffen. 3.9 Anlageentscheide Die Fondsleitung trifft die Anlageentscheide für den HSL Fund selbst. Die Mitarbeiter der Helvetica Property Investors AG zeichnen sich durch ihre langjährige Erfahrung im Bereich der indirekten und direkten Immobilienanlagen aus. Teil I 9/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 3.10 Anlageziel und Anlagepolitik des Immobilienfonds Der HSL Fund ist ein Schweizer Wohnimmobilienfonds, der in wohnwirtschaftlich genutzte Liegenschaften in der ganzen Schweiz investiert. Der Anlagefokus liegt dabei auf Wohnliegenschaften mit bezahlbaren Wohnungen, die der Immobilienfonds besitzt, instand hält und setzt, entwickelt und bewirtschaftet. Die Wohnobjekte setzen sich zusammen aus traditionellen Mietwohnungen und zeitgemässen, innovativen Wohnformen, die den gesamten Wohn-Lebenszyklus der Bewohnern der Liegenschaften abdecken und in Metropolregionen und urbanen Lagen, sowie in prosperierenden Wachstumsregionen liegen, die aufgrund des demographischen Wandels in der Zukunft besonders attraktiv erscheinen, immer mit Fokus auf «bezahlbares Wohnen». Insbesondere das Wachstum zweier Altersgruppen sorgt in Zukunft für eine erhöhte Nachfrage: Die junge Generation zwischen 20-35 Jahre sowie Senioren ab 60 Jahre, die vermehrt auch zeitgemässe, innovative Wohnformen wünschen. Eine weitere wichtige Zielgruppe bilden die Familien, die familiengerechten und bezahlbaren Wohnraum im mittleren Preissegment nachfragen. Im Anlagefokus stehen sowohl neuwertige Bestandesliegenschaften (traditionelle Mietwohnungen, Mikro- Apartments, Mehrgenerationenwohnungen, Studentenwohnungen, Shared-Living, betreutes Wohnen, temporäres Wohnen (Boardinghaus), Serviced Appartements etc.), als auch Liegenschaften mit Unterhalts- und Instandsetzungsbedarf. Es kann auch in bewilligte Wohn-Bauprojekte und Wohn- Projektentwicklungen investiert werden. Der Immobilienfonds wird sich auf Liegenschaften konzentrieren, die sich an Lagen mit einer guten Infrastruktur (ÖV, Individualverkehr, Einkauf, Freizeit etc.) sowie mit einer stabilen Bevölkerungsentwicklung befinden. Zum Aufbau eines diversifizierten Immobilien-Portfolios, fokussiert sich der Immobilienfonds in der ersten Phase auf Bestandesliegenschaften mit stabilen Einnahmen und in einer zweiten Phase zusätzlich auf bewilligte Wohn-Bauprojekte und Wohn- Projektentwicklungen. Darüber hinaus kann der Immobilienfonds in andere zulässige Anlagen investieren. In diesem Rahmen ist der Immobilienfonds berechtigt auch gemischt genutzte und kommerzielle Liegenschaften zu erwerben soweit diese im Zuge des Erwerbs von wohnwirtschaftlichen Liegenschaften miterworben werden (z.B. der Erwerb eines Ladenlokals im Erdgeschoss einer Liegenschaft oder eine kommerzielle Liegenschaft, die im Rahmen eines Portfolio-Kaufs erworben wird). Dieser Immobilienfonds investiert in erster Linie in Grundstücke und andere gemäss Fondsvertrag zulässigen Anlagen. Die Anlagen sind nach Objekten, Nutzungsart, Alter, Bausubstanz und Lage zu verteilen. Die Anlagen sind auf mindestens zehn Grundstücke zu verteilen. Siedlungen, die nach den gleichen baulichen Grundsätzen erstellt worden sind, sowie aneinandergrenzende Parzellen gelten als ein einziges Grundstück. Die Fondsleitung beachtet in Bezug auf das Fondsvermögen folgende Anlagebeschränkungen: a) Einzelne Liegenschaft bis höchstens 25%; b) Baurechtsgrundstücke bis höchstens 30%; c) Bauland, einschliesslich Abbruchobjekte, und angefangene Bauten bis höchstens 30%; d) Beteiligungen an anderen Immobilienfonds und anderen Immobiliengesellschaften bis maximal 25%; e) Schuldbriefe und andere vertragliche Grundpfandrechte bis höchstens 10%. Die Anlagen nach Buchstaben b) und c) in Summe nicht mehr als 40%. Unbebaute Grundstücke müssen erschlossen und für eine umgehende Überbauung geeignet sein sowie über eine rechtskräftige Baubewilligung für deren Überbauung verfügen. Mit der Ausführung der Bauarbeiten muss vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der jeweiligen Baubewilligung begonnen werden können. Teil I 10/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 3.11 Einsatz von Derivaten Die Fondsleitung setzt keine Derivate ein. 3.12 Profil des typischen Anlegers Der HSL Fund Immobilienfonds steht ausschliesslich qualifizierten Anlegern offen. Der HSL Fund eignet sich für Anleger mit einem langfristigen Anlagehorizont. Die Anleger können zeitweilige Schwankungen des Inventarwertes der Fondsanteile verkraften und sind nicht auf einen bestimmten Termin hin auf eine Realisierung der Anlage angewiesen. Der HSL Fund ist besonders geeignet für institutionelle Anleger und private Anleger mit hohem Anlagevolumen, sofern Sie als qualifizierte Anleger gelten. 3.13 Für den Immobilienfonds relevante Steuervorschriften Der Immobilienfonds besitzt in der Schweiz keine Rechtspersönlichkeit. Er unterliegt grundsätzlich weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Eine Ausnahme bilden Immobilienfonds mit direktem Grundbesitz. Die Erträge aus direktem Grundbesitz unterliegen gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer der Besteuerung beim Fonds selbst und sind dafür beim privaten Anteilinhaber steuerfrei. Kapitalgewinne aus direktem Grundbesitz sind ebenfalls nur beim Immobilienfonds steuerbar. Der HSL Fund investiert nicht in direkten Grundbesitzt, sondern hält seine Immobilien über einzelne Zweckgesellschaften. Die im Immobilienfonds auf inländischen Erträgen abgezogene eidgenössische Verrechnungssteuer kann von der Fondsleitung für den Immobilienfonds vollumfänglich zurückgefordert werden. Die Ertragsausschüttungen des Immobilienfonds (an in der Schweiz und im Ausland domizilierte Anleger) unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Die je mit separatem Coupon ausgeschütteten Erträge und Kapitalgewinne aus direktem Grundbesitz und Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Beteiligungen und übrigen Vermögenswerten unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. durch separaten Verrechnungssteuerantrag zurückfordern. Im Ausland domizilierte Anleger können die Verrechnungssteuer nach dem allfällig zwischen der Schweiz und ihrem Domizilland bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Bei fehlendem Abkommen besteht keine Rückforderungsmöglichkeit. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeitigen Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung beziehungsweise der Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Fondsanteilen richten sich nach den steuergesetzlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. Für diesbezügliche Auskünfte wenden sich Anleger an ihren Steuerberater. Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen unterliegt der Schweizer Umsatzabgabe, sofern ein Schweizer Effektenhändler in die Transaktion involviert ist. Dieser Immobilienfonds hat folgenden Steuerstatus: Internationaler automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (automatischer Informationsaustausch): Teil I 11/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 Dieser Immobilienfonds qualifiziert für die Zwecke des automatischen Informationsaustausches im Sinne des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Informationen über Finanzkonten (GMS) als nicht meldendes Finanzinstitut. FATCA: Die Fondsleitung wurde bei der US-Steuerbehörde als Certified Deemed-Compliant Advisor and Investment Manager im Sinne der Section 1471 – 1472 des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlass, „FATCA“) registriert. Der Immobilienfonds wurde als Nonreporting IGA FFI qualifiziert und bei den US-Steuerbehörden mit folgender Global Intermediary Identification Number (GIIN) registriert: J5099H.99999.SL.756. 4 Informationen über die Fondsleitung Fondsleitung ist die Helvetica Property Investors AG. Seit der Gründung im Jahre 2007 als Aktiengesellschaft ist die Fondsleitung mit Sitz in Zürich im Immobiliengeschäft und seit 2016 im Fondsgeschäft tätig. Die Höhe des gezeichneten Aktienkapitals der Fondsleitung beträgt am 31. Dezember 2019 CHF 1'000'000. Das Aktienkapital ist in 1'000 Namenaktien eingeteilt und zu 100% einbezahlt. Adresse: Helvetica Property Investors AG Gartenstrasse 23 CH-8002 Zürich Internetseite: http://www.HelveticaProperty.com Der Inhalt dieser Internetseite bildet keinen Bestandteil dieses Prospekts. Die Fondsleitung trifft die Anlageentscheide für den HSL Fund selbst. Die Mitarbeiter der Helvetica Property Investors AG zeichnen sich durch ihre langjährige Erfahrung im Bereich der indirekten und direkten Immobilienanlagen aus. 5 Informationen über die Depotbank Die Depotbank ist die Banque Cantonale Vaudoise (nachfolgend die BCV). Die BCV wurde durch Dekret des Waadtländer Grossrats vom 19. Dezember 1845 auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie ist eine öffentlich- rechtliche Aktiengesellschaft. Sitz und Geschäftsleitung befinden sich am Place St-François 14 in 1003 Lausanne / Schweiz. Sie kann Tochtergesellschaften, Filialen, Geschäftsstellen und Vertretungen haben. Die BCV ist eine Universalbank mit mehr als 170 Jahren Geschäftserfahrung, rund 2000 Mitarbeitenden und 66 Filialen im Kanton Waadt. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört es, kantonsweit alle Sektoren der Privatwirtschaft zu fördern und die öffentlichen Körperschaften bei der Finanzierung ihrer Aufgaben zu unterstützen sowie den Bedarf an Hypothekarkrediten zu decken. Zu diesem Zweck führt sie alle üblichen Bankgeschäfte für eigene Rechnung und für Rechnung Dritter aus (Art. 4 Loi sur la Banque Cantonale Vaudoise und Art. 4 der Bankstatuten). Die BCV geht ihren Geschäften vorwiegend im Kanton Waadt nach; liegt es im Interesse der Waadtländer Wirtschaft, kann sie auch an anderen Orten in der Schweiz und im Ausland tätig werden. Als Kantonalbank setzt sie sich namentlich für die Entwicklung der Teil I 12/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 kantonalen Wirtschaft nach den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung ein, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Kriterien. Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen, soweit dies im Interesse einer sachgerechten Verwahrung liegt. Für Finanzinstrumente darf die Übertragung nur an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer erfolgen. Davon ausgenommen ist die zwingende Verwahrung an einem Ort, an dem die Übertragung an beaufsichtigte Dritt- oder Sammelverwahrer nicht möglich ist, wie insbesondere aufgrund zwingender Rechtsvorschriften oder der Modalitäten des Anlageprodukts. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Die Depotbank haftet für den durch den Beauftragten verursachten Schaden, sofern sie nicht nachweisen kann, dass sie bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung die nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat. Die Depotbank ist bei den US-Steuerbehörden als ein ausländisches Finanzinstitut, das den Meldepflichten gemäss Modell 2 des zwischenstaatlichen Abkommens im Sinne der Sections 1471–1474 des U.S. Internal Revenue Code unterliegt („Reporting Model 2 FFI“), registriert. 6 Die wesentlichen Risiken Der HSL Fund untersteht den Anlegerschutzvorschriften des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (KAG). Diese Vorschriften können die erwähnten Risiken allenfalls mindern, nicht jedoch ausschliessen. Anleger, die den Kauf von Immobilienfondsanteilen des HSL Fund in Erwägung ziehen, sollten die nachstehenden, jedoch nicht abschliessenden Risikofaktoren berücksichtigen. Solche Risiken können einzeln oder in Kombination die Ertragslage des Immobilienfonds und die Bewertung des Fondsvermögens negativ beeinflussen und zu einer Verminderung des Anteilswertes (bis zu einem Totalverlust) führen. Insbesondere bestehen die folgenden Faktoren, Risiken und Ungewissheiten: Konjunkturelle Entwicklung Der HSL Fund investiert in Immobilien und Immobilienprojekte in der Schweiz. Der Anlagefonds ist mithin von der konjunkturellen Entwicklung und von den allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz abhängig. Negative konjunkturelle Entwicklungen können namentlich zu höheren Leerständen bei den vom Immobilienfonds gehaltenen Liegenschaften führen. Allgemeine wirtschaftliche Abschwächungen, Änderungen der Teuerungsrate in der Schweiz oder eine verminderte Standortattraktivität der zentralen Wirtschaftsräume der Schweiz im internationalen Vergleich können den Anlagefonds ebenfalls negativ beeinflussen. Teil I 13/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 Veränderungen des Schweizer Auf dem Schweizer Immobilienmarkt kann es zu Schwankungen bei Immobilienmarkts Angebot und Nachfrage kommen, welche im Einklang mit, aber auch unabhängig von der konjunkturellen Entwicklung auftreten können. Solche Schwankungen können auch in Zukunft sowohl auf dem Mieter- als auch auf dem Eigentümermarkt auftreten. So kann insbesondere ein Überangebot zu einer Reduktion der Mieterträge und der Immobilienpreise führen. Dies kann auch negative Auswirkungen für den Immobilienfonds haben. Es können indessen keine zuverlässigen Aussagen zur künftigen Entwicklung des schweizerischen Immobilienmarkts gemacht werden. Zudem ist nicht auszuschliessen, dass die Wertentwicklung von Immobilien je nach ihrem Standort sehr unterschiedlich sein kann. Auch bei langfristig vermieteten Immobilien gibt es keine Garantie, dass diese nach Auslaufen des Mietvertrags wieder zu mindestens ebenso guten Konditionen vermietet werden können. Risiken im Zusammenhang mit Die Bewertung von Immobilien basiert auf zahlreichen Faktoren und der Bewertung der Immobilien hängt nicht zuletzt von einer gewissen subjektiven Einschätzung dieser Faktoren durch den Schätzungsexperten ab. Die vom Immobilienfonds per jeweiligen Stichtag festgelegten und von Schätzungsexperten geprüften Werte der Liegenschaften können deshalb von dem bei einem Verkauf der Liegenschaft zu erzielenden Preis abweichen, zumal der Verkaufspreis von Angebot und Nachfrage zum Zeitpunkt des Verkaufs abhängt. Zinsentwicklung und Kredit- und Kapitalmarktzinssätze sind ständigen, nicht immer Refinanzierungsrisiko vorhersehbaren Veränderungen ausgesetzt. Insbesondere Veränderungen des Hypothekarzinssatzes und der Inflation bzw. Inflationserwartungen können einen massgeblichen Einfluss auf den Wert der Immobilien und die Entwicklung der Mieterträge wie auch auf die Finanzierungskosten haben. Es besteht das Risiko, dass die Erneuerung von Finanzierungen nicht oder nur zu höheren Kosten möglich ist. Risiken im Zusammenhang mit Der HSL Fund investiert in Immobilien und Immobilienprojekte in der der Erstellung von Bauten und Schweiz. Es liegt in der Natur von Projekten im Zusammenhang mit Bauprojekten dem Bau, dem Umbau und der Renovation von Immobilien, dass diese längere Zeit in Planung und anfällig für Verzögerungen sind. Verzögerungen bei der Realisierung von Immobilienprojekten können sich insbesondere daraus ergeben, dass Baubewilligungen aufgrund von Einsprachen und anderen Rechtsmitteln lange Zeit nicht rechtskräftig werden. Auch können unvorhergesehene Schwierigkeiten mit dem zu bebauenden Grundstück oder der Bausubstanz wie auch Probleme aufseiten der Generalunternehmer oder deren Subunternehmer auftreten, auf welche die Fondsleitung keinen Einfluss hat. Während der Realisierung des Projekts fallen keine Erträge an. Bei der Realisierung von Bauprojekten kommt es häufig zu Überschreitungen der budgetierten Kosten, etwa aufgrund behördlicher Auflagen, Unfällen, ungenügender Versicherungsdeckung, wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten beim Bau oder aufgrund von Fehlern in der Plan- oder Ausführungsphase aufseiten der General- und Subunternehmer. Baumängel und Konstruktionsfehler können unerwartete und Teil I möglicherweise überdurchschnittliche Sanierungs- oder 14/25 Unterhaltskosten verursachen, welche sich ungünstig auf die Ertragssituation auswirken.
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 Gesetzes- und Gesetze und andere Vorschriften wie auch die Praxis von Behörden Praxisänderungen können sich ändern. Veränderungen im Bereich des Steuer-, Miet-, Umweltschutz-, Raumplanungs- und Baurechts sowie des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) können einen Einfluss auf Immobilienpreise sowie die Kosten und Erträge haben. Entsprechende Veränderungen können sich damit auch in der Bewertung des Fondsvermögens niederschlagen und sind nicht immer vorhersehbar. Gerichtsverfahren und sonstige Die Gesellschaft kann in gerichtliche und behördliche Verfahren und Rechtsstreitigkeiten andere Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden. Solche Streitigkeiten können sich namentlich im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien, deren Vermietung oder der Beseitigung von Altlasten ergeben. Solchen Verfahren wohnen teilweise beträchtliche Kosten- und Reputationsrisiken inne. Mieterbonität Der HSL Fund ist von der Bonität der Liegenschaftsmieter abhängig. Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenzen von Mietern können aufseiten des Anlagefonds zu Ertragsausfällen führen. Umweltrisiken Trotz sorgfältiger Prüfung umweltrelevanter Risiken beim Erwerb einer Liegenschaft können Altlasten unerkannt bleiben. Wenn solche Altlasten später zutage treten, kann dies zu erheblichen, nicht vorgesehenen Sanierungskosten mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf die Bewertung des Fondsvermögens führen. Wettbewerb Die Bewirtschaftung insbesondere von Geschäftsimmobilien kann sich verändern (Miete statt Kauf, Ausgliederung von Immobilien und/oder des Immobilienmanagements) und den Wettbewerb verstärken. Dies kann (negative) Auswirkungen auf die Preise haben und zu einem sich bereits abzeichnendem Konzentrationsprozess führen. Ereignisse höherer Gewalt Immobilien können Elementen höherer Gewalt ausgesetzt sein, etwa Naturereignissen (z.B. Wirbelstürme, Erdbeben und Überschwemmungen), kriegerischen oder terroristischen Ereignissen, Sabotageakten sowie Streiks. Nicht für alle Ereignisse besteht ein Versicherungsschutz und sofern ein solcher besteht, kann es sein, dass die Versicherung die Schäden nicht im vollen Umfang ersetzt. Entsprechende Ereignisse können die Ertrags- und Finanzlage negativ beeinflussen. Teil I 15/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 Liquiditätsrisiken Der schweizerische Immobilienmarkt ist beschränkt liquide, was sich dadurch zeigt, dass insbesondere bei grösseren Objekten ein kurzfristiger Kauf oder Verkauf nur mit entsprechenden Konzessionen beim Kaufpreis möglich ist. Die beschränkte Liquidität des Immobilienmarktes kann zur Folge haben, dass nicht alle verfügbaren flüssigen Mittel umgehend in direkte Immobilienanlagen investiert werden können und diese vorübergehend eine grössere Position in den Büchern der Gesellschaft darstellen. Dies wiederum kann einen Einfluss auf die Anlagerendite haben. Auf Bargeldguthaben bei Banken sind gegebenenfalls Negativzinsen zu bezahlen. Preisbildung Es gibt keine Gewissheit, dass stets ein genügend liquider Markt für etwaige Fondsanteile bzw. Bezugsrechte des HSL Fund vorhanden sein wird. Eine ungenügende Liquidität kann die Handelbarkeit der Anteile negativ beeinflussen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Anteile zum oder über dem Ausgabepreis oder Inventarwert gehandelt werden. Die Fondsleitung ist zur Rücknahme der Anteile unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten auf das Ende eines Rechnungsjahres zu den im Fondsvertrag festgelegten Bedingungen (§ 5 Ziff. 5 des Fondsvertrages) verpflichtet. Risiken im Zusammenhang Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist von einer funktionierenden mit IT IT-Umgebung abhängig. Insbesondere die Datensicherheit und ein Ausbleiben von Funktionsstörungen und -unterbrechungen können nicht immer garantiert werden. Eine Verwirklichung solcher Risiken kann Auswirkungen auf die Finanzlage der Gesellschaft haben. Dritt- und Sammelverwahrung Die Depotbank kann Dritt- und Sammelverwahrer im In- und Ausland mit der Aufbewahrung des Fondsvermögens beauftragen. Die Dritt- und Sammelverwahrung bringt es mit sich, dass die Fondsleitung an den hinterlegten Wertpapieren nicht mehr das Allein-, sondern nur noch das Miteigentum hat. Sind die Dritt- und Sammelverwahrer überdies nicht beaufsichtigt, so dürften sie organisatorisch nicht den Anforderungen genügen, welche an Schweizer Banken gestellt werden. Ferner birgt die Dritt- und Sammelverwahrung das Risiko, dass die Depotbank diese Dritt- und Sammelverwahrer nur beschränkt überwachen kann. Teil I 16/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 7 Weitere Informationen 7.1 Weitere Angaben Weitere Angaben, insbesondere zum Immobilienfonds (Fondsportrait), den Anlagezielen, der Fondsleitung und der Depotbank, gehen im Detail aus dem Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag hervor. Der Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag bildet einen integrierten Bestandteil dieses Emissionsprospektes. Der ungeprüfte Jahresabschluss per 31. Dezember 2019 ist Bestandteil dieses Emissionsprospekts (Teil III). Er kann kostenlos bei der Fondsleitung bezogen werden. Die in der Vergangenheit erzielte Performance bietet keine Gewähr für die gegenwärtige oder künftige Entwicklung. Der Emissionsprospekt, der Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag, der vereinfachte Prospekt und die jeweils aktuellen Finanzberichte können bei der Fondsleitung und der Depotbank kostenlos bezogen werden. 7.2 Kontakte Fondsleitung Adresse: Helvetica Property Investors AG, Gartenstrasse 23, 8002 Zürich Telefon: + 41 43 544 70 84 Kontakt: Peter R. Vogel E-Mail: prv@HelveticaProperty.com Depotbank Banque Cantonale Vaudoise, Banque dépositaire (180-1436), Adresse: Postfach 300, 1002 Lausanne Telefon: + 41 21 212 40 96 Fax: + 41 21 212 16 56 Kontakt: Luc Byrde E-Mail: luc.byrde@bcv.ch / immo.desk@bcv.ch Teil I 17/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 7.3 Verantwortlichkeit für den Prospektinhalt Die Fondsleitung übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des vorliegenden Prospekts und erklärt hiermit, dass ihres Wissens die darin enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Dieser Emissionsprospekt inklusive Beilagen können bei der Fondsleitung und der Depotbank kostenlos bezogen werden. Zürich, 2. März 2020 Die Fondsleitung Helvetica Property Investors AG Die Depotbank Banque Cantonale Vaudoise Teil I 18/25
Kapitalerhöhung des HSL Fund vom 2. bis 13. März 2020 Teil II Fondsprospekt mit integriertem Fondsvertrag Teil II
HELVETICA SWISS LIVING (HSL FUND) Immobilienfonds schweizerischen Rechts für qualifizierte Anleger PROSPEKT MIT INTEGRIERTEM FONDSVERTRAG
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