Hessens reiche Kommunen klagen gegen den KFA2016 vor dem Staatsgerichtshof - Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Wirtschaftsweiser Prof. Dr. Dr. h ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Hessisches Ministerium der Finanzen Hessens reiche Kommunen klagen gegen den KFA2016 vor dem Staatsgerichtshof Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Wirtschaftsweiser Prof. Dr. Dr. h. c. Lars P. Feld Mittwoch, 14. November 2018
Hessisches Ministerium der Finanzen Hessens reiche Kommunen klagen gegen KFA2016 - Gerade 4 % von Hessens Kommunen haben 2016 gegen den KFA2016 geklagt. Kommunale Spitzenverbände verzichteten auf Klageempfehlung. - Kreisangehörige Klägerinnen gehören zu den reichsten Kommunen Hessens. Klage richtet sich v.a. gegen die Solidaritätsumlage. - Es ist gerecht, dass reiche Kommunen ärmeren helfen. Staatsgerichtshof: „Finanzausgleich wird durch Gedanken der interkommunalen Solidarität geprägt“. Dem trägt KFA-Reform Rechnung. - Wichtig: Zahlung der Solidaritätsumlage ändert nichts an Finanzkraftreihenfolge: reiche Kommunen bleiben reich. Das ist Solidarität mit Augenmaß. - Klägerin Frankfurt hat bundesweit unter den Großstädten höchste Steuereinnahmen pro Kopf. - Reform berücksichtigt Sonderrolle Frankfurts als größter Stadt Hessens mit Metropolzuschlag. - Wirtschaftsweise Prof. Feld: Zuschlag führt zu Besserstellung Frankfurts. Beklagter ist formal das Land. In Wahrheit klagen wenige reiche hessische 2 Kommunen gegen ihre weniger privilegierte kommunale Familie.
Hessisches Ministerium der Finanzen Die Reform des KFA und die Klage - „Alsfeld“-Urteil des Staatsgerichtshofs verlangt im Mai 2013 Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs. - Beispielloser Dialogprozess mit Kommunaler Familie wird begonnen. Finanzminister besuchte u.a. erstmals alle Bürgermeisterdienstversammlungen. - Landesregierung, Kommunale Spitzenverbände und Regierungsfraktionen treffen im Juli 2015 Übereinkunft. Ergebnis u.a.: Spitzenverbände sehen einen vertretbaren Kompromiss und verzichten darauf, ihren Mitgliedern eine Klage gegen die Neuordnung zu empfehlen. - Der neue KFA2016 tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Er ist klar, fair und ausgewogen. - Von 447 hessischen Kommunen entscheiden sich 18 dennoch zur Klage gegen den KFA. Das sind gerade 4 % der Kommunalen Familie in Hessen. 3
Hessisches Ministerium der Finanzen Diese reichen Kommunen klagen gegen den neuen KFA Rangfolge Steuerkraft Kreisfreie Städte Rang KFA 2016 Rang KFA 2018 Frankfurt am Main 1 1 Rangfolge Steuerkraft Kreisangehörige Rang KFA 2016 Rang KFA 2018 Kommunen Eschborn 1 1 Biebergemünd 2 4 Gernsheim 3 38 Schwalbach am Taunus 4 2 Philippsthal 5 418 Sulzbach (Taunus) 6 3 4 Zahlung einer Solidaritätsumlage im entsprechenden KFA-Jahr
Hessisches Ministerium der Finanzen Diese reichen Kommunen klagen gegen den neuen KFA Rangfolge Steuerkraft Kreisangehörige Rang KFA2016 Rang KFA2018 Kommunen Dietzhölztal 7 5 Walluf 8 14 Kronberg im Taunus 10 6 Neu-Isenburg 11 7 Stadtallendorf 12 13 Langenselbold 13 23 Heringen (Werra) 15 407 Niederdorfelden 20 8 Bickenbach 22 32 Wehrheim 27 12 Aßlar 67 62 5 Zahlung einer Solidaritätsumlage im entsprechenden KFA-Jahr
Hessisches Ministerium der Finanzen Bedeutung und Funktionen des Kommunalen Finanzausgleichs Hauptfunktionen des KFA: - Aufstockung der Finanzmittel - Ausgleich von Finanzkraftunterschieden 6 Ausgewählte Einnahmen der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2016 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt; KFA-Daten: HMdF
Hessisches Ministerium der Finanzen Welche zentralen Aussagen sind im „Alsfeld-Urteil“ des Staatsgerichtshofs enthalten? Aussagen zur Finanzausstattung: - aufgabenbezogene, bedarfsgerechte Finanzausstattung - Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung (unabhängig von Finanzkraft des Landes) - Anspruch auf weitergehende Finanzausstattung (abhängig von Finanzkraft des Landes) Aussagen zur Bedarfsermittlung: - Differenzierung nach den drei kommunalen Gruppen - Finanzbedarf nicht nach objektiven Kriterien feststellbar - erhebliche Gestaltungs- und Einschätzungsspielräume - nicht alle Ausgaben sind ausgleichsrelevant - Zulässigkeit einer Angemessenheitsprüfung - Bedarfsermittlung erstreckt sich auch auf den horizontalen Finanzausgleich - übergemeindlicher Finanzausgleich wird durch den Gedanken der interkommunalen Solidarität geprägt 7
Hessisches Ministerium der Finanzen So hat der Staatsgerichtshof in seinem Urteil den Weg für eine Solidaritätsumlage bereitet „Der übergemeindliche Finanzausgleich wird durch den Gedanken der interkommunalen Solidarität geprägt, der seinem Wesen nach nicht nur Rechte, sondern auch eine Verantwortung der Gemeinden untereinander begründet. Hierdurch wird ein Ausgleich zwischen Eigenverantwortlichkeit und Individualität der Gemeinden auf der einen und solidargemeinschaftlicher Mitverantwortung für die Existenz der übrigen Gemeinden auf der anderen Seite begründet.“ StGH, Urteil vom 21. Mai 2013, juris Rn. 191 8
Hessisches Ministerium der Finanzen Was sind die wesentlichen Neuerungen im KFA? - KFA-Volumen wird nicht mehr auf Basis einer festen Quote (Steuerverbundquote) bestimmt - Jährliche Bedarfsermittlung auf Basis der tatsächlichen Ein- und Auszahlungen der Kommunen - Bei der Bemessung der Mindestausstattung: Ausschließlich gruppenbezogene Betrachtungen; keine individuelle Bedarfsermittlung einzelner Kommunen - Bemessung der Mindestausstattung unter Berücksichtigung einer Angemessenheitsprüfung („Korridorverfahren“) - Berücksichtigung von Sonderbedarfen (z.B. Einwohnerrückgang, ländlicher Raum, Metropolfunktion der Stadt Frankfurt am Main) - Einführung einer Solidaritätsumlage für abundante, d.h. überdurchschnittlich steuerstarke Kommunen 9
Hessisches Ministerium der Finanzen Wie haben sich die Neuerungen im KFA auf die Kommunen ausgewirkt? Vergleich KFA2016 (neu) gegenüber KFA 2016 (nach alter Rechtslage) 10
Hessisches Ministerium der Finanzen Wie hat sich das KFA-Volumen seit der Reform entwickelt? 11 Quelle: HMdF, Haushaltspläne
Hessisches Ministerium der Finanzen Was sind die Kritikpunkte der klagenden Kommunen . . . - Berücksichtigung von Ist-Daten (gemäß der Jahresrechnungsstatistiken) - Gruppenbildung (Zusammensetzung der Gruppe der kreisfreien Städte) - Korridorverfahren (zur Bemessung der Mindestausstattung) - Metropolenzuschlag (zusätzliche Gewichtung der Einwohner der Stadt Frankfurt am Main) - Solidaritätsumlage (Umlage auf abundante, d.h. überdurchschnittlich hohe Steuerkraft) 12
Hessisches Ministerium der Finanzen . . . und wie sehen wir das? - Berücksichtigung von Ist-Daten (gemäß der Jahresrechnungsstatistiken) Die Verwendung der amtlichen Statistik ist klar, transparent und nachvollziehbar. Sie bietet eine belastbare Datengrundlage und kommt ohne subjektive Einschätzungen aus. - Gruppenbildung (Zusammensetzung der Gruppe der kreisfreien Städte) Der Staatsgerichtshof hat explizit die Gruppe der kreisfreien Städte benannt. Dazu gehört auch Frankfurt. - Korridorverfahren (zur Bemessung der Mindestausstattung) Der Staatsgerichtshof hat auf dieses Verfahren in seinem Urteil verwiesen. Es ist bereits in Thüringen verfassungsrechtlich bestätigt worden. 13
Hessisches Ministerium der Finanzen . . . und wie sehen wir das? - Metropolenzuschlag (zusätzliche Gewichtung der Einwohner der Stadt Frankfurt am Main) Der bestehende KFA enthält eine 10%ige Höhergewichtung der Einwohner Frankfurts (Metropolenzuschlag). Ein höherer Bedarf ist nicht nachvollziehbar. - Solidaritätsumlage (Umlage auf abundante Steuerkraft) Eine Umverteilung überschießender („abundanter“) Steuereinnahmen ist unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten geboten. Allerdings: Die Reichen bleiben auch weiterhin reich – nur eben ein bisschen weniger. Und zudem: Eine solche Umlage gibt es in 10 von 13 Flächenländern. 14
Hessisches Ministerium der Finanzen Gutachten von Prof. Dr. Feld Das Land hat Prof. Dr. Lars Feld, Direktor des Walter Eucken Instituts und Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Die fünf Wirtschaftsweisen“), um ein Gutachten zur finanzwissenschaftlichen Bewertung des neuen KFA gebeten. Er sagt u.a.: - „Mit dem Metropolenzuschlag will der Gesetzgeber erklärtermaßen einen Ausgleich dafür schaffen, dass sich die Leistungen der Stadt Frankfurt nicht auf ihr eigenes Gemeindegebiet beschränken, sondern auf das direkte Umland, die Region und im weiteren Sinne sogar auf ganz Hessen wirken. Dass der Stadt Frankfurt dadurch eine relativ stärkere Zentralitätsfunktion zukäme, lässt sich durch Zahlen allerdings kaum belegen. So ist die Einpendlerquote (Anteil der Einpendler an der Bevölkerung) Frankfurts durchgängig geringer, als jene von Offenbach und Darmstadt.“ 15
Hessisches Ministerium der Finanzen Gutachten von Prof. Dr. Feld - „Es ist somit nicht ersichtlich, wo der Stadt Frankfurt a.M. weitere, aus einer zusätzlichen Aufgabenwahrnehmung resultierende Bedarfe entstehen, die nicht bereits ausreichend anerkannt und abgedeckt sind, sei es durch die – im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten deutlich höhere – eigene Finanzmittelausstattung, sei es durch den einzig der Stadt Frankfurt zukommenden und im Kern systemfremden Metropolenzuschlag. Es kann daher mitnichten davon die Rede sein, der hessische KFA weise einen systemischen Mangel zum Nachteil der Stadt Frankfurt auf. Im Gegenteil scheint der Frankfurt zugebilligte und systemfremde Metropolenzuschlag im Ergebnis eher zu einer systemischen Besserstellung Frankfurts im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten zu führen.“ 16
Hessisches Ministerium der Finanzen Gutachten von Prof. Dr. Feld - „Der hessische KFA schafft ein nachvollziehbares und allgemeingültiges Ausgleichssystem, das die kommunale Finanzausstattung sachgerecht und realitätsnah an den aufgabenbezogenen Bedarfen der Kommunen misst und diese absichert.“ - „Tatsächlich übererfüllt der Gesetzgeber in vielen Punkten sogar die Vorgaben des StGH und die finanzwissenschaftlich gebotenen Mindestanforderungen an die Finanzausstattung der hessischen Kommunen. Das Land handelt damit in weiten Bereichen des KFA ausgesprochen kommunenfreundlich und nutzt seinen Ermessensspielraum zu Gunsten der kommunalen Ebene über das geforderte Maß hinaus.“ 17
Hessisches Ministerium der Finanzen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sie können auch lesen