Hessens reiche Kommunen klagen gegen den KFA2016 vor dem Staatsgerichtshof - Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Wirtschaftsweiser Prof. Dr. Dr. h ...

Die Seite wird erstellt Lennard Fink
 
WEITER LESEN
Hessens reiche Kommunen klagen gegen den KFA2016 vor dem Staatsgerichtshof - Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Wirtschaftsweiser Prof. Dr. Dr. h ...
Hessisches Ministerium
der Finanzen

              Hessens reiche Kommunen klagen
         gegen den KFA2016 vor dem Staatsgerichtshof

Staatsminister Dr. Thomas Schäfer
Wirtschaftsweiser Prof. Dr. Dr. h. c. Lars P. Feld

Mittwoch, 14. November 2018
Hessens reiche Kommunen klagen gegen den KFA2016 vor dem Staatsgerichtshof - Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Wirtschaftsweiser Prof. Dr. Dr. h ...
Hessisches Ministerium der Finanzen

Hessens reiche Kommunen klagen gegen KFA2016
-     Gerade 4 % von Hessens Kommunen haben 2016 gegen den KFA2016 geklagt.
      Kommunale Spitzenverbände verzichteten auf Klageempfehlung.
-     Kreisangehörige Klägerinnen gehören zu den reichsten Kommunen Hessens.
      Klage richtet sich v.a. gegen die Solidaritätsumlage.
-     Es ist gerecht, dass reiche Kommunen ärmeren helfen. Staatsgerichtshof:
      „Finanzausgleich wird durch Gedanken der interkommunalen Solidarität geprägt“.
      Dem trägt KFA-Reform Rechnung.
-     Wichtig: Zahlung der Solidaritätsumlage ändert nichts an Finanzkraftreihenfolge:
      reiche Kommunen bleiben reich. Das ist Solidarität mit Augenmaß.
-     Klägerin Frankfurt hat bundesweit            unter   den   Großstädten      höchste
      Steuereinnahmen pro Kopf.
-     Reform berücksichtigt Sonderrolle Frankfurts als größter Stadt Hessens mit
      Metropolzuschlag.
-     Wirtschaftsweise Prof. Feld: Zuschlag führt zu Besserstellung Frankfurts.
               Beklagter ist formal das Land. In Wahrheit klagen wenige reiche hessische
                                                                                     2
               Kommunen gegen ihre weniger privilegierte kommunale Familie.
Hessens reiche Kommunen klagen gegen den KFA2016 vor dem Staatsgerichtshof - Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Wirtschaftsweiser Prof. Dr. Dr. h ...
Hessisches Ministerium der Finanzen

Die Reform des KFA und die Klage

-     „Alsfeld“-Urteil des Staatsgerichtshofs verlangt im Mai 2013 Neuordnung des
      Kommunalen Finanzausgleichs.
-     Beispielloser Dialogprozess mit Kommunaler Familie wird begonnen.
      Finanzminister besuchte u.a. erstmals alle Bürgermeisterdienstversammlungen.
-     Landesregierung, Kommunale Spitzenverbände und Regierungsfraktionen treffen
      im Juli 2015 Übereinkunft. Ergebnis u.a.: Spitzenverbände sehen einen
      vertretbaren Kompromiss und verzichten darauf, ihren Mitgliedern eine Klage
      gegen die Neuordnung zu empfehlen.
-     Der neue KFA2016 tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. Er ist klar, fair und
      ausgewogen.
-     Von 447 hessischen Kommunen entscheiden sich 18 dennoch zur Klage gegen den
      KFA. Das sind gerade 4 % der Kommunalen Familie in Hessen.

                                                                              3
Hessens reiche Kommunen klagen gegen den KFA2016 vor dem Staatsgerichtshof - Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Wirtschaftsweiser Prof. Dr. Dr. h ...
Hessisches Ministerium der Finanzen

Diese reichen Kommunen klagen gegen den neuen KFA

                                                  Rangfolge Steuerkraft
  Kreisfreie Städte                     Rang KFA 2016                   Rang KFA 2018
  Frankfurt am Main                               1                          1

                                                  Rangfolge Steuerkraft
  Kreisangehörige                       Rang KFA 2016                   Rang KFA 2018
  Kommunen
  Eschborn                                        1                          1
  Biebergemünd                                    2                          4
  Gernsheim                                       3                          38
  Schwalbach am Taunus                            4                          2
  Philippsthal                                    5                         418
  Sulzbach (Taunus)                               6                          3
                                                                                        4
          Zahlung einer Solidaritätsumlage im entsprechenden KFA-Jahr
Hessens reiche Kommunen klagen gegen den KFA2016 vor dem Staatsgerichtshof - Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Wirtschaftsweiser Prof. Dr. Dr. h ...
Hessisches Ministerium der Finanzen

Diese reichen Kommunen klagen gegen den neuen KFA

                                                  Rangfolge Steuerkraft
  Kreisangehörige                        Rang KFA2016                   Rang KFA2018
  Kommunen
  Dietzhölztal                                    7                          5
  Walluf                                          8                          14
  Kronberg im Taunus                             10                          6
  Neu-Isenburg                                   11                          7
  Stadtallendorf                                 12                          13
  Langenselbold                                  13                          23
  Heringen (Werra)                               15                         407
  Niederdorfelden                                20                          8
  Bickenbach                                     22                          32
  Wehrheim                                       27                          12
  Aßlar                                          67                          62        5
          Zahlung einer Solidaritätsumlage im entsprechenden KFA-Jahr
Hessens reiche Kommunen klagen gegen den KFA2016 vor dem Staatsgerichtshof - Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Wirtschaftsweiser Prof. Dr. Dr. h ...
Hessisches Ministerium der Finanzen

Bedeutung und Funktionen des Kommunalen Finanzausgleichs

                                                                                  Hauptfunktionen des KFA:
                                                                                  - Aufstockung der Finanzmittel
                                                                                  - Ausgleich von Finanzkraftunterschieden

                                                                                                                   6
 Ausgewählte Einnahmen der Kernhaushalte der hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2016
 Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt; KFA-Daten: HMdF
Hessens reiche Kommunen klagen gegen den KFA2016 vor dem Staatsgerichtshof - Staatsminister Dr. Thomas Schäfer Wirtschaftsweiser Prof. Dr. Dr. h ...
Hessisches Ministerium der Finanzen

Welche zentralen Aussagen sind im „Alsfeld-Urteil“ des
Staatsgerichtshofs enthalten?
Aussagen zur Finanzausstattung:
- aufgabenbezogene, bedarfsgerechte Finanzausstattung
-     Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung (unabhängig von Finanzkraft des Landes)
-     Anspruch auf weitergehende Finanzausstattung (abhängig von Finanzkraft des Landes)

Aussagen zur Bedarfsermittlung:
- Differenzierung nach den drei kommunalen Gruppen
-     Finanzbedarf nicht nach objektiven Kriterien feststellbar
-     erhebliche Gestaltungs- und Einschätzungsspielräume
-     nicht alle Ausgaben sind ausgleichsrelevant
-     Zulässigkeit einer Angemessenheitsprüfung
-     Bedarfsermittlung erstreckt sich auch auf den horizontalen Finanzausgleich
-     übergemeindlicher Finanzausgleich wird durch den Gedanken der
      interkommunalen Solidarität geprägt
                                                                                      7
Hessisches Ministerium der Finanzen

So hat der Staatsgerichtshof in seinem Urteil den Weg für
eine Solidaritätsumlage bereitet

       „Der übergemeindliche Finanzausgleich wird durch den Gedanken der
       interkommunalen Solidarität geprägt, der seinem Wesen nach nicht nur
       Rechte, sondern auch eine Verantwortung der Gemeinden untereinander
       begründet. Hierdurch wird ein Ausgleich zwischen Eigenverantwortlichkeit
       und Individualität der Gemeinden auf der einen und
       solidargemeinschaftlicher Mitverantwortung für die Existenz der übrigen
       Gemeinden auf der anderen Seite begründet.“

                                      StGH, Urteil vom 21. Mai 2013, juris Rn. 191
                                                                                     8
Hessisches Ministerium der Finanzen

Was sind die wesentlichen Neuerungen im KFA?

-     KFA-Volumen wird nicht mehr auf Basis einer festen Quote (Steuerverbundquote)
      bestimmt
-     Jährliche Bedarfsermittlung auf Basis der tatsächlichen Ein- und Auszahlungen der
      Kommunen
-     Bei der Bemessung der Mindestausstattung: Ausschließlich gruppenbezogene
      Betrachtungen; keine individuelle Bedarfsermittlung einzelner Kommunen
-     Bemessung der Mindestausstattung unter Berücksichtigung einer
      Angemessenheitsprüfung („Korridorverfahren“)
-     Berücksichtigung von Sonderbedarfen (z.B. Einwohnerrückgang, ländlicher Raum,
      Metropolfunktion der Stadt Frankfurt am Main)
-     Einführung einer Solidaritätsumlage für abundante, d.h. überdurchschnittlich
      steuerstarke Kommunen

                                                                                     9
Hessisches Ministerium der Finanzen

Wie haben sich die Neuerungen im KFA auf die Kommunen
ausgewirkt?
Vergleich KFA2016 (neu) gegenüber KFA 2016 (nach alter Rechtslage)

                                                                     10
Hessisches Ministerium der Finanzen

Wie hat sich das KFA-Volumen seit der Reform entwickelt?

                                                           11
Quelle: HMdF, Haushaltspläne
Hessisches Ministerium der Finanzen

Was sind die Kritikpunkte der klagenden Kommunen . . .

 - Berücksichtigung von Ist-Daten (gemäß der Jahresrechnungsstatistiken)
 - Gruppenbildung (Zusammensetzung der Gruppe der kreisfreien Städte)
 - Korridorverfahren (zur Bemessung der Mindestausstattung)
 - Metropolenzuschlag (zusätzliche Gewichtung der Einwohner der Stadt
   Frankfurt am Main)
 - Solidaritätsumlage (Umlage auf abundante, d.h. überdurchschnittlich hohe
   Steuerkraft)

                                                                              12
Hessisches Ministerium der Finanzen

. . . und wie sehen wir das?

 - Berücksichtigung von Ist-Daten (gemäß der Jahresrechnungsstatistiken)
  Die Verwendung der amtlichen Statistik ist klar, transparent und
   nachvollziehbar. Sie bietet eine belastbare Datengrundlage und kommt
   ohne subjektive Einschätzungen aus.
 - Gruppenbildung (Zusammensetzung der Gruppe der kreisfreien Städte)
  Der Staatsgerichtshof hat explizit die Gruppe der kreisfreien Städte
   benannt. Dazu gehört auch Frankfurt.
 - Korridorverfahren (zur Bemessung der Mindestausstattung)
  Der Staatsgerichtshof hat auf dieses Verfahren in seinem Urteil
   verwiesen. Es ist bereits in Thüringen verfassungsrechtlich bestätigt
   worden.

                                                                           13
Hessisches Ministerium der Finanzen

. . . und wie sehen wir das?

 - Metropolenzuschlag (zusätzliche Gewichtung der Einwohner der Stadt Frankfurt
   am Main)
  Der bestehende KFA enthält eine 10%ige Höhergewichtung der
   Einwohner Frankfurts (Metropolenzuschlag). Ein höherer Bedarf ist nicht
   nachvollziehbar.
 - Solidaritätsumlage (Umlage auf abundante Steuerkraft)
  Eine Umverteilung überschießender („abundanter“) Steuereinnahmen ist
   unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten geboten. Allerdings: Die Reichen
   bleiben auch weiterhin reich – nur eben ein bisschen weniger.
   Und zudem: Eine solche Umlage gibt es in 10 von 13 Flächenländern.

                                                                                  14
Hessisches Ministerium der Finanzen

Gutachten von Prof. Dr. Feld

Das Land hat Prof. Dr. Lars Feld, Direktor des Walter Eucken Instituts und Mitglied des
Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Die
fünf Wirtschaftsweisen“), um ein Gutachten zur finanzwissenschaftlichen Bewertung
des neuen KFA gebeten. Er sagt u.a.:

-     „Mit dem Metropolenzuschlag will der Gesetzgeber erklärtermaßen einen
      Ausgleich dafür schaffen, dass sich die Leistungen der Stadt Frankfurt nicht auf ihr
      eigenes Gemeindegebiet beschränken, sondern auf das direkte Umland, die Region
      und im weiteren Sinne sogar auf ganz Hessen wirken. Dass der Stadt Frankfurt
      dadurch eine relativ stärkere Zentralitätsfunktion zukäme, lässt sich durch Zahlen
      allerdings kaum belegen. So ist die Einpendlerquote (Anteil der Einpendler an der
      Bevölkerung) Frankfurts durchgängig geringer, als jene von Offenbach und
      Darmstadt.“

                                                                                      15
Hessisches Ministerium der Finanzen

Gutachten von Prof. Dr. Feld

-     „Es ist somit nicht ersichtlich, wo der Stadt Frankfurt a.M. weitere, aus einer
      zusätzlichen Aufgabenwahrnehmung resultierende Bedarfe entstehen, die nicht
      bereits ausreichend anerkannt und abgedeckt sind, sei es durch die – im Vergleich
      zu den anderen kreisfreien Städten deutlich höhere – eigene
      Finanzmittelausstattung, sei es durch den einzig der Stadt Frankfurt zukommenden
      und im Kern systemfremden Metropolenzuschlag. Es kann daher mitnichten davon
      die Rede sein, der hessische KFA weise einen systemischen Mangel zum Nachteil
      der Stadt Frankfurt auf. Im Gegenteil scheint der Frankfurt zugebilligte und
      systemfremde Metropolenzuschlag im Ergebnis eher zu einer systemischen
      Besserstellung Frankfurts im Vergleich mit den anderen kreisfreien Städten zu
      führen.“

                                                                                   16
Hessisches Ministerium der Finanzen

Gutachten von Prof. Dr. Feld

-     „Der hessische KFA schafft ein nachvollziehbares und allgemeingültiges
      Ausgleichssystem, das die kommunale Finanzausstattung sachgerecht und
      realitätsnah an den aufgabenbezogenen Bedarfen der Kommunen misst und diese
      absichert.“

-     „Tatsächlich übererfüllt der Gesetzgeber in vielen Punkten sogar die Vorgaben des
      StGH und die finanzwissenschaftlich gebotenen Mindestanforderungen an die
      Finanzausstattung der hessischen Kommunen. Das Land handelt damit in weiten
      Bereichen des KFA ausgesprochen kommunenfreundlich und nutzt seinen
      Ermessensspielraum zu Gunsten der kommunalen Ebene über das geforderte
      Maß hinaus.“

                                                                                   17
Hessisches Ministerium der Finanzen

                             Vielen Dank für
                          Ihre Aufmerksamkeit.
Sie können auch lesen