Heute nachhaltig für morgen bauen - Ausstellung | Sponsoring - Deutscher Bautechnik-Tag, virtuell 16. März 2023
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Ausstellung | Sponsoring Heute nachhaltig für morgen bauen Deutscher Bautechnik-Tag, virtuell 16. März 2023
Editorial Heute nachhaltig für morgen bauen Ein großes Motto, eine große Aufgabe – die wir angesichts des Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen zahlreiche Klimawandels und dessen Folgen sowie den Herausforderungen Möglichkeiten für Ausstellung und Sponsoring vor. durch Mangel und Krise nur gemeinsam lösen können. Und müssen. Dabei reicht das Angebot vom Ausstellungsstand Die Zeit drängt. mit Livedemos über virtuelle Kaffeetische bis hin zu spielerischen Elementen, um mit den Teilnehmern Am 16. März 2023 setzt der Deutsche Bautechnik-Tag dazu Impulse persönlich zu kommunizieren. für zukünftiges Handeln. Seien Sie als Aussteller und/oder Sponsor auf der maßgeschneiderten, virtuellen Eventplattform dabei! Zeigen Präsentieren Sie sich der Branche und zeigen Sie Sie Ihre Lösungskompetenz für die Zukunftsfragen und kommen Sie Ihre Lösungen für ein nachhaltiges Morgen. ins Gespräch mit dem Netzwerk des Planens und Bauens. Mit dem virtuellen Format setzen wir angesichts zahlreicher Unwäg- barkeiten erneut auf Durchführungssicherheit und kalkulierbare Preise für Teilnahme, Ausstellung und Sponsoring. Dr. Matthias Jacob Nach der erfolgreichen Premiere 2021 im virtuellen Raum freuen DBV-Vorsitzender wir uns erneut auf 1 500 Akteure aus Bauwirtschaft, Planung, Politik © Implenia und Verwaltung sowie Wissenschaft und Forschung, darunter 250 Studierende. 2
Deutscher Bautechnik-Tag 2023 Inhalt Programmablauf 16. März 2023 ______________________________________ 4 Sponsoring ______________________________________________________________________ 21 Phasen der Eventplattform ______________________________________________ 5 Logopaket Premium _______________________________________________________ 22 Logopaket Basic _____________________________________________________________ 23 Virtuelle Eventplattform ___________________________________________________ 6 Branding Foyer _______________________________________________________________ 24 Foyer ___________________________________________________________________________________ 7 Branding Programmpunkte ___________________________________________ 25 Vortragsräume | Livedemos ____________________________________________ 8 Branding Networking Lounge ________________________________________ 26 Networking Lounge __________________________________________________________ 9 Messehalle ______________________________________________________________________ 10 Zeitleiste & Stichtage _______________________________________________________ 27 Ausstellerstände _______________________________________________________________ 11 Kontakt ____________________________________________________________________________ 28 Ausstellung ______________________________________________________________________ 12 Bronze _____________________________________________________________________________ 13 Anmeldung Ausstellung | Sponsoring ____________________________ 29 Silber ________________________________________________________________________________ 14 Gold __________________________________________________________________________________ 15 1:1-Videochat __________________________________________________________________ 16 Livedemos ________________________________________________________________________ 17 Extras _______________________________________________________________________________ 18 Zusatzoption: Quiz ___________________________________________________________ 19 Übersicht _________________________________________________________________________ 20 3
Deutscher Bautechnik-Tag 2023 Programmablauf 16. März 2023 Die Plattform öffnet bereits am 13. März 2023. 09:00 09:30 10:00 10:30 11:00 11:30 12:00 12:30 13:00 13:30 14:00 14:30 15:00 15:30 16:00 16:30 17:00 virtuelle Plattform Vortragsraum 1 Fachsitzung 1 Fachsitzung 3 Fachsitzung 5 Fachsitzung 7 Eröffnung Eröffnung Plenum Finale Impulse Vortragsraum 2 Fachsitzung 2 Fachsitzung 4 Fachsitzung 6 Fachsitzung 8 Livedemos Livedemos Ausstellung Networking Lounge 15 45 Min 60 Min 15 60 Min 45 Min 45 Min 60 Min 15 60 Min 60 Min Fachprogramm Livedemos Ausstellung Networking Stand: 08.11.2022 | Änderungen vorbehalten 4
Deutscher Bautechnik-Tag 2023 Phasen der Eventplattform Januar Februar März April Mai Juni Juli August September 16.03.2023 Deutscher Bautechnik-Tag 13.03.2023 30.09.2023 Plattform Plattform wird geht online geschlossen 09.01. – 12.03.2023 Uploadphase Aussteller 13.03. – 30.09.2023 Plattform ist online 16.–31.03.2023 Livedemos 20.03. – 30.09.2023 Videos vom Fachprogramm für registrierte Teilnehmende zum Streamen auf der Plattform Weitere Termine und Deadlines für Aussteller und Sponsoren finden Sie unter „Zeitleiste & Stichtage“ auf Seite 27. Stand: 08.11.2022 | Änderungen vorbehalten 5
Deutscher Bautechnik-Tag 2023 Virtuelle Eventplattform Der virtuelle Raum des Deutschen Bautechnik-Tages kann es mit den analogen der Vergangenheit locker aufnehmen: Vom Foyer mit Programmvorschau und persönlicher Agenda gelangen die Teilnehmer ohn lange Laufwege zu den Vortragsräumen und in die Messehalle. Auch der beliebte Austausch am Kaffeetisch in der Networking Lounge sowie der direkte Kontakt per Textnachricht sind wieder möglich. 6
Eventplattform Foyer Unverbindliche Visualisierung Das Foyer ist die Startseite der Eventplattform. Nach dem Login gelangen die Teilnehmenden direkt auf diese Seite. Hier finden die Gäste: Zugang zu den Veranstaltungsräumen, z. B. Fachsitzungen, Ausstellung, Livedemos, Networking Lounge mit virtuellen Kaffeetischen Programmvorschau, persönliche Agenda Platzierung Premiumsponsoren Helpdesk mit Chat bei technischen Fragen zur Veranstaltung 7
Eventplattform Vortragsräume Unverbindliche Visualisierung In den Vortragsräumen finden die Programmpunkte Eröffnung, Fachsitzungen, Impulsvorträge und Finale sowie die Livedemos der Goldaussteller statt. In jedem Vortragsraum finden Sie: Bühne für Vorträge, Diskussionsrunden und Präsentationen Interaktionsbereich mit Eingabefeldern für Fragen und Abstimmungen Infos zum Thema der Fachsitzung oder Livedemo, zu Referenten und zu den nächsten Programmpunkten Publikationen zum Downloaden (nur beim Fachprogramm) Mehr Infos zu den Livedemos der Goldaussteller siehe Seite 16. 8
Eventplattform Networking Unverbindliche Visualisierung Lounge Netzwerken und persönlicher Austausch stehen auch im virtuellen Raum an erster Stelle. Auf der Eventplattform bieten wir mit der Networking Lounge den dafür geeigneten Raum. An virtuellen Kaffeetischen können die Teilnehmenden per Videochat persönlich in Kontakt treten. Die Benutzung ist einfach und intuitiv und erfordert keine Installation von Software oder Plug-ins. 9
Eventplattform Messehalle Unverbindliche Visualisierung Der Ausstellerbereich auf der Eventplattform bietet Ausstellern und Sponsoren die Gelegenheit zur Präsentation ihrer Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen. In der virtuellen Messehalle erhalten die Besucher der Eventplattform eine Übersicht über alle Aussteller. Wenn Sie als Aussteller das Silber- oder Goldpaket gebucht haben, prangt Ihr Logo unübersehbar gleich auf der Logowand. Alle Aussteller werden in einer Liste mit Logo und Kurzbeschreibung dar gestellt. Über eine Filterfunktion finden die Teilnehmenden im virtuellen Raum die für sie interessanten Aussteller. 10
Eventplattform Ausstellerstände Unverbindliche Visualisierung Jeder Aussteller erhält einen eigenen virtuellen Stand, um Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren. Das Preismodell für die Ausstellerpakete sieht drei Stufen vor, die sich in Gestaltung, Umfang, Funktionalität und Platzierung unterscheiden. Details zu den drei Stufen finden Sie ab Seite 12. 11
Deutscher Bautechnik-Tag 2023 Ausstellung Als Aussteller haben Sie im virtuellen Raum viele Möglichkeiten, sich zu präsentieren und mit den Teilnehmenden in Kontakt zu treten. Dabei ist die Ausstellung der erste Anlaufpunkt. Neben gebündelten Paketen für Aussteller finden Sie bei uns individuelle Angebote für diesen Bereich. 12
Ausstellung Bronze Unverbindliche Visualisierung Messehalle Logo in der Ausstellerliste Kurzbeschreibung zum Unternehmen, max. 300 Zeichen Virtueller Ausstellungsstand Headerbild frei wählbar Text zum Unternehmen, max. 800 Zeichen bis zu zwei PDFs, z. B. Broschüren, Produktblätter o. Ä. zum Download zwei Bilder Kontaktformular Extras zusätzlich kostenfreie Kongressteilnahme für zwei Personen drei Rabattcodes à 25 %* auf den Teilnahmepreis für Ihre Kunden Werbebanner in drei gängigen Onlineformaten mit Weißraum für das eigene Logo * je ein Rabattcode pro Person anwendbar, nicht kombinierbar, nicht auszahlbar 1.875,– EUR zzgl. MwSt. für DBV-Mitglieder 2.500,– EUR zzgl. MwSt. für sonstige Aussteller 13
Ausstellung Silber Unverbindliche Visualisierung Messehalle Logo auf der Logowand und in der Ausstellerliste Kurzbeschreibung zum Unternehmen, max. 300 Zeichen Virtueller Ausstellungsstand Headerbild frei wählbar Text zum Unternehmen, max. 1 600 Zeichen bis zu vier PDFs, z. B. Broschüren, Produktblätter o. Ä. zum Download drei Bilder Bildslider mit bis zu fünf Bildern Kontaktformular 1:1-Videochat Extras zusätzlich kostenfreie Kongressteilnahme für drei Personen fünf Rabattcodes à 25 %* auf den Teilnahmepreis für Ihre Kunden Werbebanner in drei gängigen Onlineformaten mit Weißraum für das eigene Logo Zugang zum Nachwuchskräftepool * je ein Rabattcode pro Person anwendbar, nicht kombinierbar, nicht auszahlbar 3.900,– EUR zzgl. MwSt. für DBV-Mitglieder 4.750,– EUR zzgl. MwSt. für sonstige Aussteller 14
Ausstellung Unverbindliche Visualisierung Gold Messehalle Logo auf der Logowand und in der Ausstellerliste Kurzbeschreibung zum Unternehmen, max. 300 Zeichen Virtueller Ausstellungsstand Headerbild frei wählbar Text zum Unternehmen, max. 2 400 Zeichen bis zu sechs PDFs, z. B. Broschüren, Produktblätter o. Ä. zum Download drei Bilder Bildslider mit bis zu acht Bildern ein Video, z. B. Firmen- oder Produktvideo Kontaktformular 1:1-Videochat Livedemos, bis zu zehn nacheinander Extras zusätzlich kostenfreie Kongressteilnahme für drei Personen sieben Rabattcodes à 25 %* auf den Teilnahmepreis für Ihre Kunden Bewerbung Ihrer Livedemos über den DBV: ein Post auf LinkedIn und Xing und ein Beitrag in einem DBV-Mailing (Deadline: 15. Februar 2023) Werbebanner in drei gängigen Onlineformaten mit Weißraum für das eigene Logo Zugang zum Nachwuchskräftepool * je ein Rabattcode pro Person anwendbar, nicht kombinierbar, nicht auszahlbar 6.250,– EUR zzgl. MwSt. für DBV-Mitglieder 7.500,– EUR zzgl. MwSt. für sonstige Aussteller 15
Ausstellung 1:1-Videochat Im 1:1-Videochat können Sie Interessenten persönlich in einem Vier-Augen-Gespräch beraten. Die Benutzung ist einfach und intuitiv und erfordert keine Installation von Software oder Plug-ins. Enthalten in den Paketen Silber und Gold Unverbindliche Visualisierung 16
Ausstellung Livedemos Unverbindliche Visualisierung Als Goldaussteller haben Sie die Möglichkeit, Ihre Produkte und Dienst- leistungen in bis zu zehn Livedemos nacheinander in eigenen Vortrags- räumen zu präsentieren. Bis zu 50 Personen können pro Livedemo teilnehmen, Fragen per Chat oder Kamera/Mikrofon stellen und so aktiv mit Ihnen in Kontakt treten. Alle Livedemos werden sowohl unter einem gesonderten Menüpunkt als auch auf dem jeweiligen Ausstellerstand dargestellt. So finden die Teilnehmenden bequem die für sie interessanten Livedemos und können diese auf ihre persönliche Agenda setzen. Neu: Livedemos können über den Deutschen Bautechnik-Tag am 16. März 2023 hinaus bis einschließlich 31. März 2023 für registrierte Teilnehmende auf der Eventplattform angeboten werden. Sie haben die Möglichkeit, auch spontan weitere Termine einzustellen und so auf Anfragen und Wünsche der Teilnehmenden zu reagieren. Der DBV bewirbt Ihre Livedemos in einem Post auf LinkedIn und Xing sowie über ein DBV-Mailing (Deadline: 15. Februar 2023). So nutzen Sie die Reichweite des DBV, um Ihre Livedemos zu bewerben. Enthalten im Paket Gold 17
Ausstellung Extras Rabattcodes – 25 % auf den Teilnahmepreis Werbebanner Zugang zum Nachwuchskräftepool Deutscher Bautechnik- Tag 16. März 2023 bautechniktag.de Heute nachhaltig für morgen bauen Unverbindliche Visualisierung Im Web. Wir sind dabei. Sie auch? Deutscher Bautechnik-Tag, virtuell Heute nachhaltig 16. März 2023 IHR LOGO für morgen bauen Im Web. Wir sind dabei. Sie auch? Deutscher Heute nachhaltig Im Web. IHR LOGO Bautechnik-Tag für morgen bauen Wir sind dabei. Sie auch? IHR LOGO 16. März 2023 | bautechniktag.de Je nach Ausstellerpaket erhalten Aussteller bis zu Alle Aussteller und Sponsoren erhalten Studierende, die von potenziellen Arbeitgebern sieben Rabattcodes, die sie an ihre Kunden, Werbebanner des #bautechniktag in drei kontaktiert werden möchten, erhalten im Vorfeld Partner oder Mitarbeiter weitergeben können. gängigen Onlineformaten, jeweils mit Weiß- die Möglichkeit, ein persönliches Profil auszu- Bei der Buchung eines Tickets werden nach raum zur Platzierung des eigenen Firmenlogos. füllen. Dieses enthält z. B. Angaben zu Studien- Eingabe des Codes automatisch 25 % Rabatt Die Werbebanner können in den eigenen schwerpunkt, Expertise und Interessen. Alle vom Teilnahmepreis abgezogen. Werbekanälen publiziert werden, z. B. in E-Mail- Profile werden in einem Nachwuchskräftepool Bronzepaket: drei Rabattcodes Signaturen, Newslettern, auf der Webseite gesammelt. Aussteller der Pakete Silber und Gold Silberpaket: fünf Rabattcodes sowie als Beiträge auf Facebook, LinkedIn oder erhalten nach dem Deutschen Bautechnik-Tag Goldpaket: sieben Rabattcodes anderen sozialen Kanälen des Unternehmens. eine Übersicht und können mit den für sie interes- santen Nachwuchskräften persönlich in Kontakt * je ein Rabattcode pro Person anwendbar, In allen Ausstellerpaketen enthalten nicht kombinierbar, nicht auszahlbar treten. In den Ausstellerpaketen Silber und Gold In allen Ausstellerpaketen enthalten enthalten 18
Ausstellung Zusatzoption: Quiz Alle Besucher des Deutschen Bautechnik-Tages können an einem Quiz teilnehmen und attraktive Sachpreise gewinnen. Acht knifflige Fragen müssen im Multiple-Choice-Prinzip korrekt beantwortet werden. Hinweise auf die richtigen Antworten erhalten die Teilnehmenden z. B. durch den Besuch von Ausstellerständen oder Livedemos. Acht Aussteller erhalten die Möglichkeit, entsprechende Fragen und Antworten zur Verfügung zu stellen und so die Quizteilnehmenden spielerisch auf ihre Leistungen und Produkte aufmerksam zu machen. Frage im Quiz, max. acht Plätze 575,– EUR zzgl. MwSt. Zubuchbar für alle Aussteller 19
Ausstellung Übersicht Bronze Silber Gold Messehalle Logo auf der Logowand 3 3 Logo in der Ausstellerliste 3 3 3 Kurzbeschreibung zum Unternehmen 3 3 3 Ausstellerstand Headerbild frei wählbar 3 3 3 Text zum Unternehmen 800 Zeichen 1 600 Zeichen 2 400 Zeichen PDFs zum Downloaden 2 PDFs 4 PDFs 6 PDFs Bilder 2 3 3 Bildslider mit bis zu 5 Bildern mit bis zu 8 Bildern Video 3 1:1-Videochat 3 3 Livedemos, bis zu zehn nacheinander 3 Kontaktformular 3 3 3 Kontaktbox 3 3 3 Extras Kostenfreie Kongressteilnahme für 2 Personen für 3 Personen für 3 Personen 25 % Rabattcodes auf den Teilnahmepreis für Kunden 3 Rabattcodes 5 Rabattcodes 7 Rabattcodes Bewerbung der Livedemos über den DBV 3 Werbebanner in drei gängigen Onlineformaten 3 3 3 Zugang zum Nachwuchskräftepool 3 3 Preis für DBV-Mitglieder 1.875,– EUR zzgl. MwSt. 3.900,– EUR zzgl. MwSt. 6.250,– EUR zzgl. MwSt. Preis für sonstige Aussteller 2.500,– EUR zzgl. MwSt. 4.750,– EUR zzgl. MwSt. 7.500,– EUR zzgl. MwSt. 20
Deutscher Bautechnik-Tag 2023 Sponsoring Für die Unternehmen und Partner, die ihre Sichtbarkeit nicht nur auf die Ausstellung beschränken wollen, bieten wir Logopräsenzen und Brandings an verschiedenen Stellen auf der Eventplattform und darüber hinaus an. 21
Sponsoring Logopaket Premium Die klassische Art des Sponsorings: Ihr Logo wird in den diversen digitalen Medien des Deutschen Bautechnik-Tages in einer exklusiven Top-Bereich der Logowand Logoleiste mit insgesamt maximal acht Partnern präsentiert. auf der Eventplattform Die Logoleiste kommt u. a. in folgenden digitalen Medien zum Einsatz: Einladung Newsletter, mind. zwei Ausgaben bautechniktag.de, inkl. Verlinkung auf Ihre Webseite Anmeldeseite Foyer (Homepage der Eventplattform, diekt nach dem Login) Zusätzlich wird das Logo prägnant im oberen Bereich der Logowand auf der Eventplattform unter dem gesonderten Menüpunkt „Sponsoren“ angezeigt. max. acht Plätze Mit freundlicher Unterstützung von Unverbindliche Visualisierung 5.750,– EUR zzgl. MwSt. Forward Business Consulting AG Master GENTCH AG TECHSLY SYSTEMFITITY Networking Beispiel: Logoleiste auf bautechniktag.de 22
Sponsoring Logopaket Basic Unverbindliche Visualisierung Auf der Eventplattform werden alle Sponsoren unter einem gesonderten Menüpunkt „Sponsoren“ in Form einer Logowand angezeigt. Im Logopaket Basic wird Ihr Unternehmen im unteren Seitenbereich präsentiert. 575,– EUR Logo auf der Logowand im unteren Seitenbereich 23
Sponsoring Branding Headerbild Branding Foyer Unverbindliche Visualisierung Eine besonders auffällige und unübersehbare Platzierung Ihres Logos bietet das virtuelle Foyer nach dem Login auf die Eventplattform. Im oberen Seitenbereich der Eventplattform befindet sich ein Headerbild, welches das Foyer sowie die Zugänge zu den diversen virtuellen Räumen darstellt. Auf dem Headerbild können maximal vier Sponsoren mit Logo dargestellt werden. max. vier Plätze 2.500,– EUR 24
Sponsoring Branding Unverbindliche Visualisierung Programmpunkte Als Sponsor haben Sie die Möglichkeit, einzelne Programmpunkte exklusiv zu präsentieren. So treten Sie mit Ihrem Logo sowie dem Textzusatz „Mit freundlicher Unterstützung von ...“ an folgenden Stellen in Erscheinung: Werbebanner auf der Seite des Programmpunkts auf den Zwischenfolien (z. B. „Der Vortrag startet in Kürze“ etc.) Eröffnung 2.850,– EUR zzgl. MwSt. Fachsitzungen je 1.150,– EUR zzgl. MwSt. Plenum 1.950,– EUR zzgl. MwSt. Finale 2.875,– EUR zzgl. MwSt. pro Programmpunkt nur ein Mal buchbar Zusätzlich können Sie sich in einem Intro- und Outro-Trailer (max. 20 Werbebanner Sekunden) zu Beginn und am Ende des Programmpunktes präsentieren. Produktion und Bereitstellung des Trailers liegen in Ihrer Verantwortung. Intro- und Outro-Trailer 1.150,– EUR zzgl. MwSt. nur in Kombination mit dem Branding eines Programmpunktes buchbar 25
Sponsoring Branding Headerbild Branding Unverbindliche Visualisierung Networking Lounge In der Networking Lounge haben Sie folgende Sponsoringmöglichkeiten: Branding Headerbild max. zwei Plätze 1.000,– EUR Branding virtueller Kaffeetisch max. vier Plätze Sie bestimmen das Thema eines virtuellen Kaffeetischs. Dieser wird mit Ihrem Firmennamen gebrandet. je 850,– EUR zzgl. MwSt. Branding virtueller Kaffeetisch 26
Aussteller & Sponsoren Zeitleiste & Stichtage bis 24.02.2023 Buchungsphase • Aussteller/Sponsoren kontaktieren den DBV und buchen die gewünschten Optionen per Anmeldeformular. • Nach erfolgreicher Buchung erhalten die Aussteller/Sponsoren eine Bestätigung sowie eine Anzahlungsrechnung per E-Mail durch den DBV. bis 03.03.2023 Bereitstellungsphase Sponsoren • Die Sponsoren senden ihre Logos und weitere Daten per E-Mail an unseren Anbieter BESL. • BESL prüft die Daten und fügt Logos und Werbebanner an den entsprechenden Stellen auf der Eventplattform ein. 09.01. – 12.03.2023, 23:59 Uhr Uploadphase Aussteller • Die Aussteller laden ihre Inhalte (Logos, Texte, Bilder, PDFs usw.) über das Backend hoch. • Die Daten können während dieses Zeitraums zwischengespeichert und jederzeit aktualisiert werden. • Ab 13. März ist das Tool geschlossen. Aussteller können dann keine Daten mehr hochladen oder aktualisieren. 06.03. – 10.03.2023 Prüfung und Qualitätssicherung durch BESL • Unser Anbieter BESL prüft in der Woche vor dem Live-Gang der Eventplattform die eingegangenen Daten, hält bei Bedarf Rücksprache mit Ausstellern/Sponsoren und fordert ggf. Daten/Informationen an. 13.03.2023, 08:00 Uhr Live-Gang der Eventplattform • Die Eventplattform des Deutschen Bautechnik-Tages 2023 geht online. • Hinweis: Vom 13. – 16. März 2023 können in der Live-Umgebung keine Korrekturen mehr vorgenommen werden. 16.03.2023 Deutscher Bautechnik-Tag 2023 16.03. – 31.03.2023 Livedemos auf der Eventplattform • Goldaussteller können weitere Livedemos für angemeldete Teilnehmende anbieten. 30.09.2023, 23:59 Uhr Schließung der Eventplattform • Die Eventplattform des Deutschen Bautechnik-Tages 2023 wird geschlossen. 27
Deutscher Bautechnik-Tag 2023 Wir sind gerne behilflich Ansprechpartnerinnen Jenny Fähsing T 030 236096-41 faehsing@bautechniktag.de Anja Muschelknautz T 030 236096-45 muschelknautz@bautechniktag.de DBV Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E. V. Kurfürstenstraße 129 10785 Berlin bautechniktag.de 28
Deutscher Bautechnik-Tag 16. März 2023 Anmeldung Ausstellung | Sponsoring 1. Firma: (zum Eintrag in das Ausstellerverzeichnis) Adresse: Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: 2. Ansprechpartner für die Ausstellung: Adresse: Telefon: Telefax: E-Mail: Abteilung: 3. Rubriken: Bauunternehmen Öffentliche Hand Produkte | Dienstleistungen Zulieferindustrie Medien Planung | Beratung Wissenschaft | Forschung Preis Preis Nr. Ausstellerpaket Bezeichnung DBV-Mitglieder sonstige Aussteller 1 Bronze Seite 13 im Booklet 1.875,– EUR* 2.500,– EUR* 2 Silber Seite 14 im Booklet 3.900,– EUR* 4.750,– EUR* 3 Gold Seite 15 im Booklet 6.250,– EUR* 7.500,– EUR* 4 Zusatzoption: Quiz Seite 19 im Booklet 575,– EUR* * Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
Deutscher Bautechnik-Tag 16. März 2023 Mehrfachauswahl möglich Nr. Sponsorenpaket Bezeichnung Preis 1 Logopaket Premium, Seite 22 im Booklet 5.750,– EUR* 2 Logopaket Basic, Seite 23 im Booklet 575,– EUR 3 Branding Foyer, Seite 24 im Booklet 2.500,– EUR 4 Branding Programmpunkte, Seite 25 im Booklet Eröffnung 2.850,– EUR* Fachsitzungen je 1.150,– EUR* Plenum 1.950,– EUR* Finale 2.875,– EUR* Intro- und Outro-Trailer 1.150,– EUR* Networking Lounge, Seite 26 im Booklet 5 Branding 1.000,– EUR Headerbild Networking Lounge, Seite 26 im Booklet 6 Branding je 850,– EUR* Virtueller Kaffeetisch * Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. Wir haben folgende Idee: Bitte rufen Sie uns zu diesem Thema an! Mit der Unterschrift werden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Veranstaltungen des Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. anerkannt. Mit der Anmeldung erklären Sie Ihre Einwilligung, dass wir Ihre E-Mail-Adresse zum Zweck der Zusendung von Werbung per E-Mail verarbeiten und nutzen dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Mehr erfahren Sie in unseren Datenschutzhinweisen für Aussteller und Sponsoren. Diese finden Sie angefügt ab Seite 9 und auf www.bautechniktag.de/datenschutzhinweise. Ort , Datum Rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein E.V. | Kurfürstenstraße 129, 10785 Berlin | T 030 236096-0 | F 030 236096-23 | info@betonverein.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für digitale Veranstaltungen des Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V. 1. Geltungsbereich dieser AGB 3. Preise / Zahlungsbedingungen 1.1 Allgemeines 3.1 Preise Diese Bedingungen gelten für den Vertrag zwischen uns als Es gelten die Preise gemäß der jeweiligen Veranstaltungs- Veranstalter und Ihnen als Aussteller oder Sponsor für den beschreibung. digital durchgeführten Deutschen Bautechnik-Tag 2023. 3.2 Preiserhöhungen 1.2 Ihre AGB Wir können die vereinbarten Kosten nachträglich angemessen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, soweit wir und anteilig erhöhen, wenn sich Beschaffungskosten, Produk- ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. tionskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben und/ oder Energiekosten, Kosten durch Umweltauflagen, Kosten durch Währungsregularien oder öffentliche Abgaben (Faktoren) 2. Vertragsschluss / Vertragsgegenstand / Zulassung erhöhen, und wenn diese Kosten unsere vertraglich vereinbar- ten Leistungen mittelbar oder unmittelbar beeinflussen und 2.1 Zustandekommen wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung der Waren bzw. Der Vertrag kommt nur durch schriftliche Vereinbarung zustande. Erbringung der Leistung mehr als 4 Monate liegen. Sie geben das Angebot ab, indem Sie das Anmeldeformular 3.3 Preisbestandteile ausfüllen und an uns senden, sowie durch ggf. mündliche Anmeldung. Soweit nicht anders vereinbart, sind Sie an Ihr Mit den Preisen sind nur diejenigen Kostenbestandteile abge- Angebot 4 Wochen gebunden. deckt, die sich aus dem jeweils gebuchten Paket ergeben. Für jeden virtuellen Ausstellungsstand bzw. jede Sponsoring- Im Preis der Aussteller ist ein Eintrag im Ausstellerverzeichnis präsenz muss eine Anmeldung getätigt werden. enthalten (online). Wenn Sie dies nutzen wollen, laden Sie die erforderlichen Inhalte selbst im Ausstellerbackend hoch. Wir Wir erklären die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung. können, soweit dies redaktionell notwendig ist, Ihren Text ändern, soweit dadurch nicht der Kerngehalt des Textes ver- 2.2 Zulassung als Aussteller ändert wird. Nachträglich können diese Texte nur gegen Auf- wandsentschädigung geändert werden. Für die Inhalte Wir können angemeldete Interessenten nach eigenem Ermessen gilt insbesondere Ziffer 9. zulassen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Zugelassen werden Sie für die Onlinepräsenz im Rahmen der 3.4 Sonstiges zu den Preisen digitalen Veranstaltung „Deutscher Bautechnik-Tag 2023“ mit einem virtuellen Ausstellungsstand oder einer Sponsoring- Die Information, ob es sich um Netto- oder Bruttopreise präsenz innerhalb der Onlineplattform. handelt, finden Sie hinter jedem Preis in der Broschüre bzw. dem Anmeldeformular. 2.3 Inhalte, Umfang Etwaige mit der Zahlung/Überweisung verbundenen Kosten tragen Sie. Vertragsgegenstand ist der sich aus dem Anmeldeformular bzw. der Bestätigung ergebende Leistungsumfang (eines der drei Ausstellungspakete mit jeweils unterschiedlichen Leistun- 3.5 Zahlungsbedingungen gen oder die Sponsoringleistungen). Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 50 % fällig, die 14 Zusätzliche Leistungen können bzw. müssen kostenpflichtig Tage vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingegangen sein muss. hinzugebucht werden. Der Restbetrag und alle weiteren entstandenen Kosten werden mit Rechnungsstellung nach der Veranstaltung fällig. 2.4 Erklärungen von/an Mitarbeiter Die Ihnen erteilten Rechnungen sind nach 30 Tagen fällig. Angestellte, freie Mitarbeiter, Vertreter der Veranstaltungs- stätte oder Dienstleister von uns sind nicht berechtigt, münd- Bei Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % liche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen geltend zu machen, ebenso den tatsächlichen Schaden. zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen, es Maßgeblich ist der unwiderrufliche Zahlungseingang auf sei denn, dass wir diese Person zuvor ausdrücklich als berechtigt unserem Konto. benannt haben. 3.6 Nichtzahlung Zusätzliche Leistungen können bzw. müssen kostenpflichtig hinzugebucht werden. Erfolgt der unwiderrufliche Zahlungseingang nicht vor den in Ziffer 3.5 genannten Terminen, sind wir berechtigt, anderweitig 2.5 Anspruch auf Teilnahme über die Standfläche bzw. Sponsoringleistung zu verfügen; wir behalten aber unseren Zahlungsanspruch. Aus einer Teilnahme in Vorjahren, einer Reservierung oder Vor- merkung können Sie keinen Anspruch auf Teilnahme herleiten, 3.7 Nicht-Teilnahme sofern die Reservierung oder Vormerkung durch uns nicht aus- drücklich als verbindlich vorgenommen wurde. Die vereinbarten Preise und Kosten sind auch dann zu bezah- len, wenn Sie Ihren Stand aus von uns nicht zu vertretenden und
in diesen AGB nicht geregelten Gründen nicht besetzen, bespie- ebenfalls auf dem Stand digital präsent ist und Leistungen, len bzw. betreuen bzw. vereinbarte Leistungen nicht annehmen Waren oder (s)eine Person als Gesprächspartner anbietet. oder nutzen. 5.2.2 Gemeinschaftsaussteller 3.8 Risikotragung Gemeinschaftsaussteller sind Aussteller, die am Stand und Die Anzahl der Aussteller, die Anzahl der Livedemos und der- gegenüber Veranstaltungsbesuchern gemeinsam (z. B. als Ver- gleichen und/oder die Anzahl von Teilnehmenden bzw. Ihre bund, Netzwerk o. Ä.) auftreten und sich als Gemeinschafts- Erwartungen über diese Zahlen bzw. Erfahrungen anderer aussteller anmelden. Zur Definition eines weiteren Ausstellers Veranstaltungen berechtigt Sie nicht zu einer Minderung der siehe Ziffer 5.2.1. vereinbarten Preise, zum Rücktritt oder zur Kündigung oder anderen Auflösungsgründen, soweit wir nicht diese Zahlen 5.3 Gemeinsame Haftung konkret beziffert und zugesichert haben; Ihre Erwartungen bzw. Erfahrungen sind auch keine Geschäftsgrundlage, sofern wir Der Hauptaussteller schuldet seine Ausstellerpreise sowie ggf. diese nicht ausdrücklich zahlenmäßig konkret beziffert und als durch weitere Bestellungen zusätzlich anfallende Kosten. Geschäftsgrundlage vereinbart haben. Der Hauptaussteller und jeder Mitaussteller schulden gesamt- schuldnerisch, die auf den Mitaussteller entfallende Aussteller- preise sowie ggf. durch weitere durch den Mitaussteller veran- 4. Digitaler Standplatz für Aussteller lassten Bestellungen zusätzlich anfallende Kosten. 4.1 Anspruch auf bestimmten Platz, Verlegung des Platzes Der Hauptaussteller garantiert und steht dafür ein, dass von ihm angemeldete Gemeinschafts- und Mitaussteller Kenntnis Wir können die Flächen in eigenem Ermessen den Ausstellern von diesen AGB erlangen und diese einhalten. zuordnen, ein Anspruch auf eine bestimmte Fläche besteht nur, wenn dies verbindlich schriftlich vereinbart ist. Gemeinschaftsaussteller haften gesamtschuldnerisch für alle Ansprüche aus diesem Austellervertragsverhältnis. Wir können die zugewiesene Standfläche, soweit nicht verbind- lich vereinbart, innerhalb der virtuellen Eventplattform ver- 5.4 Verhandlungen, Vereinbarungen, Befolgen von Weisungen legen, soweit die Verlegung für Sie zumutbar ist und den Vertragszweck nicht beeinträchtigt. Gemeinschaftsaussteller benennen eine Person, im Zweifel ist das die Person, die die Anmeldung einreicht, die für alle 4.2 Bedingung der Überlassung der Standfläche Gemeinschaftsaussteller verbindliche Erklärungen abgeben und empfangen kann. Die Überlassung eines Standplatzes erfolgt unter der Bedingung, dass der Ausstellungsstand, seine Inhalte, dort präsentierte 5.5 Widerruf der Zulassung oder Kündigung Waren, die Art der Präsentation und das Personal Dritte nicht belästigen, insbesondere dem Veranstaltungszweck entgegen- Die Kündigung oder der Widerruf einer Zulassung kann auch nur stehen und am Stand keine Waren oder Leistungen oder Gegen- gegenüber einem oder mehreren Gemeinschafts- oder Mitaus- stände präsentiert werden, die Rechte Dritter verletzen (z. B. stellern erfolgen. Markenrechte). Erfolgt die Kündigung oder der Widerruf einer Zulassung gegenüber dem Hauptaussteller, gilt sie auch gegenüber allen 4.3 Überlassung an Dritte nicht gekündigten und formal noch zugelassenen Mitausstel- Eine Überlassung der Ihnen zugewiesenen Fläche an Dritte lern, soweit nicht einer ausdrücklich und schriftlich die Pflichten (auch Unter- oder Mitaussteller) ist nur nach vorheriger schrift- des Hauptausstellers übernimmt. licher Zustimmung durch uns erlaubt (siehe Ziffer 5). 6. Unsere Leistungen 5. Mitaussteller Unsere konkreten Leistungen ergeben sich aus dem individu- ellen Angebot bzw. Vertrag. 5.1 Allgemeines Gibt es neben dem Aussteller weitere Mitaussteller auf einer 6.1 Flächenbeschreibung Standfläche, müssen diese angemeldet und von uns zugelassen Soweit nicht anders vereinbart, stellen wir einen virtuellen werden. Wir können einzelne Mitaussteller von der Zulassung Ausstellungsstand innerhalb der virtuellen Eventplattform zur aus wichtigem Grund ausnehmen, die Anmeldung der übrigen Verfügung. bleibt davon unberührt. 6.2 Videochat 5.2. Hauptaussteller Soweit im Ausstellerpaket der Videochat enthalten ist, gilt Hauptaussteller ist, wer die Anmeldung abgibt. Es kann pro Folgendes: Stand nur einen Hauptaussteller geben. Im Videochat nehmen die Teilnehmenden mit ihrem Klarnamen 5.2.1 Mitaussteller teil, unter dem sie zur Veranstaltung angemeldet sind. Dies gilt auch für die Aussteller, die auch mit dem Bild der von Ihnen Mitaussteller ist, wer im Verhältnis zu, (Haupt-)Aussteller eine vertretenen Personen zu sehen sind. andere Rechtsform, einen anderen Firmennamen, eine andere Gesellschafterstruktur, eine andere Steuernummer, eine andere Das Hausrecht auf der virtuellen Eventplattform verbleibt bei Zielgruppe und/oder ein anderes Leistungsportfolio hat und uns.
6.3 Livedemo friedlichen Ablauf der Veranstaltung zu stören bzw. zu beein- trächtigen. Soweit im Ausstellerpaket die Livedemo enthalten ist, gilt Folgendes: 7.2 Standbetrieb Am 16. März 2023 von 10:00 bis 16:00 Uhr können Sie eine Sie dürfen an Ihrem Stand nur Ihre oder von Ihren mitzugelasse- Livedemo (nicht mehrere parallel) anbieten. Sie müssen dazu nen Gemeinschaftsausstellern oder Mitausstellern zugeordnete Uhrzeiten und Titel/Namen in Ihrem Backend eintragen, damit Waren, Leistungen, Exponate usw. präsentieren. Sie auf der Plattform in dem Programmpunkt erscheinen und von den Teilnehmern „betreten“ werden können. Sie müssen Ihren Stand während der gesamten Veranstaltungs- zeiten sowohl mit kundigem Personal als auch mit angemel- Am 16. März 2023 können maximal 10 Livedemos (zeitlich hin- deten (Werbe-)Materialien und Waren vollständig und durch- tereinander) eingetragen werden. gehend „besetzt“ halten, d. h. entsprechendes Personal muss Ab dem 17. März bis zum 31. März 2023 können Sie auf der digital präsent und erreichbar sein. Plattform weitere Livedemos für die angemeldeten und ein- Sie dürfen ausschließlich die Leistungen, Produkte und Waren geloggten Teilnehmer anbieten. anbieten, für die Sie angemeldet sind. 6.4 Ersetzung von Leistungen Lizenzen der GEMA und anderer Verwertungsgesellschaften haben Sie selbst auf Ihre Kosten einzuholen. Wir können einzelne Leistungen durch ähnliche Leistungen ersetzen, soweit sie für Sie zumutbar sind und den Vertrags- Verboten ist die Werbung für Dritte, soweit diese Dritte nicht zweck nicht beeinträchtigen. angemeldete und zugelassene Mitaussteller sind. 6.5 Nichtinanspruchnahme von bestellten Leistungen 8. Nutzung von Marken, Kennzeichen, Urheberrechten usw. Leistungen, die von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden, Beide Vertragspartner sichern zu, dass der jeweils andere führen nicht zu einer Minderung eines etwa vereinbarten Preises Vertragspartner Namen, Werke, Titel, Kennzeichen und Marken bzw. der Kosten, soweit die Nichtinanspruchnahme nicht durch (im Weiteren nur noch: Kennzeichen) öffentlich zum Zwecke der uns verschuldet ist oder andere hier in diesen AGB geregelte Vertragsdurchführung nutzen darf (z. B. für die Nutzung Ihres Fälle greifen. Logos im Ausstellerverzeichnis) und dazu jeweils ein einfaches Nutzungsrecht erhält. 7. Pflichten des Ausstellers und des Sponsors Beide Vertragspartner stellen sich gegenseitig zur Durchfüh- rung der Veranstaltung und Umsetzung der Leistungen und 7.1 Allgemeines Zuständigkeiten, die für diesen Zweck notwendigen Rechte an Alle Aussteller, Sponsoren, Teilnehmende und wir als Veran- den Kennzeichen kostenfrei zur Verfügung und stehen dafür ein, stalter haben ein Interesse daran, dass die Ausstellung sowohl dass diese Rechte frei von Rechten Dritter sind. direkt nach Beginn und bis zum Veranstaltungsende möglichst Durch die vertragsgemäße Nutzung eines Kennzeichens erwirbt attraktiv, interessant und vollständig ist. Daher haben wir einige der nutzende Vertragspartner keine über diesen Vertrag weiter- auch strenge Regeln aufgestellt, die allen Ausstellern und Spon- gehenden Rechte daran. soren einerseits Pflichten auferlegen, andererseits damit aber dazu beitragen, dass alle Aussteller und Sponsoren bestmöglich Beide Vertragspartner verpflichten sich auch, die bestehenden von einer gelungenen Ausstellung profitieren können. Kennzeichen nicht in anderen Ländern einzutragen oder ein- tragen zu lassen oder sonst zu verwenden oder verwenden zu Ihr Stand und angebotene Leistungen, alle dargebotenen Inhal- lassen, um dort Rechte zu generieren. te sowie das Auftreten Ihrer Beschäftigten bzw. Gehilfen müssen dem Veranstaltungszweck entsprechen. Außerdem gilt: 9. Vertraulichkeit / Geheimnisschutz • Verherrlichung oder Verniedlichung von Gewalt, Krieg, Rassismus, Diskriminierung, Extremismus und dergleichen ist Sie und wir sind verpflichtet, Inhalte dieses Vertrags ausschließ- verboten und zu unterlassen bzw. zu unterbinden. lich auftragsgemäß zu verwenden und im Übrigen auch über das Ende des Vertrags hinaus Stillschweigen zu bewahren. • Die Verwendung bzw. das Zeigen von Waffen, waffenähnlicher Gebilde, gefährlicher Gegenstände oder anderer Inhalte, die gesundheitsgefährdend oder dem Veranstaltungszweck wider- 10. Aufzeichnung der Veranstaltung sprechend sein können, ist verboten. Wir sind berechtigt, auf der Veranstaltung unter Beachtung der • Verboten sind allgemein politische, diskriminierende, rassisti- Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden und Rechte Dritter sche, sexistische, gewaltverherrlichende, extremistische, selbst Foto- und/oder Videoaufnahmen zu fertigen und diese zu propagandistische oder sonst gegen die guten Sitten ver- Referenz- und eigenen werblichen Zwecken zu verwenden, sofern stoßende Äußerungen, Andeutungen oder Darstellungen. Sie dies nicht zuvor aus wichtigem Grund ausdrücklich ablehnen. In jedem Fall sind wir berechtigt, Aufnahmen zu Dokumentati- • Äußerungen, Andeutungen oder Darstellungen, die mit demo- ons- und Beweiszwecken zu fertigen. kratischen Grundwerten und/oder dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar sind und/oder sich Sie sind verpflichtet, mit anderen beteiligten Rechteinhabern aus auf das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutsch- Ihrem Einflussbereich, insbesondere Beschäftigten und Unterbe- land bzw. dem Land, in dem die Veranstaltung stattfindet, auftragten und etwaigen Mitausstellern, entsprechende Verein- negativ auswirken, sind verboten. barungen zu treffen, aus denen die Erlaubnis an uns hervorgeht, die Darbietungen und Leistungen aufzuzeichnen. • Ebenso verboten sind Handlungen, die Gäste, Teilnehmende oder andere Personen dazu veranlassen könnten, den
Sie dürfen die Veranstaltung außerhalb Ihrer Standfläche nur 13.4 Haftung für Mängel, die bereits vor Vertragsschluss mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung aufzeichnen. vorhanden sind Im Falle einer Zustimmung sind Sie selbst dafür verantwortlich, Unsere verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Rechte Dritter zu beachten (z. B. Teilnehmende usw.). Absatz 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln im Rahmen einer Vermietung, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 11. Freistellungsverpflichtung durch Sie als Aussteller/Sponsor vorhanden sind, ist ausgeschlossen, soweit wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben oder soweit es sich um eine Sie sind verpflichtet, uns von jeglicher Inanspruchnahme durch wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“, also eine Pflicht, Dritte und Kosten freizustellen, die durch eine Inanspruchnahme deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die Sie vertrauen durch Dritte entstehen, soweit die Inanspruchnahme auf einem dürfen) handelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt sinngemäß Verstoß von Ihnen gegen eine der hier vereinbarten Regelun- auch für unsere Haftung im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher gen, Vereinbarungen aus einem Einzelauftrag, aus einer spä- Aufwendungen. teren Vereinbarung, oder gegen eine gesetzliche oder sonstige Vorschrift oder einem sonst rechtswidrigen Verhalten beruht. 13.5 Haftung bzgl. Internet Diese Freistellungsverpflichtung gilt im Rahmen der gesetz- Soweit wir zur Erfüllung des Vertrags externe technische Dienst- lichen Verjährung auch nach Vertragsende fort, wenn die In- leister oder Plattformen o. Ä. einsetzen, haften wir nicht, soweit anspruchnahme erst nach Vertragsende erfolgt. Dies gilt auch, dort technische Probleme auftreten, die zu Störungen beim wenn der Vertrag vorzeitig durch Höhere Gewalt oder andere Vertragsgegenstand führen und wir dies nicht unmittelbar Ereignisse beendet wurde. selbst (also durch unmittelbares eigenes Tun oder Unterlassen) zu vertreten haben. 12. Vertragsstrafe 13.6 Übrige Haftungsbeschränkungen Sie sind verpflichtet, für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes gegen den Vertrag eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Wir haften für bei Ihnen verursachte Sach- und Vermögens- In diesem Fall können wir die Höhe der Vertragsstrafe nach schäden, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen leicht eigenem Ermessen bestimmen, deren Angemessenheit im Streit- fahrlässig verursacht wurden, nur im Falle der Verletzung einer fall von dem an unserem Geschäftssitz zuständigen Gericht wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungs- überprüft werden kann. gemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Ein etwaiger darüberhinausgehender Schadenersatzanspruch Diese Haftung ist in der Höhe beschränkt auf die bei Ver- wird von der Vertragsstrafe nicht berührt. tragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung Diese Vertragsstrafenverpflichtung gilt im Rahmen der gesetz- typischerweise gerechnet werden muss. lichen Verjährung auch nach Vertragsende fort, wenn der die Wir haften für bei Ihnen verursachte Sach- und Vermögens- Vertragsstrafe auslösende Grund erst nach Vertragsende schäden unbeschränkt, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen entsteht oder uns erst nach Vertragsende bekannt wird. Dies grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. gilt auch, wenn der Vertrag vorzeitig durch Höhere Gewalt oder andere Ereignisse beendet wurde. Für bei Ihnen von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen ver- ursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haften wir unbeschränkt, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für 13. Unsere Gewährleistung und Haftung Vorsatz. Die Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ihre Ansprüche aus Produkthaftung und aus gesetzlich zwingenden 13.1 Allgemeines Haftungstatbeständen. Wir haften nicht und gewähren keinen Erfolg durch die Teilnahme an der Veranstaltung bspw. durch Zugewinn von 14. Kündigung / Widerruf der Zulassung Kunden, Steigerung der Bekanntheit o. Ä. Der Vertrag ist nur für die konkret vereinbarte Veranstaltung 13.2 Garantiehaftung geschlossen und endet, wenn sie im Verhältnis zwischen uns und Ihnen vollständig abgewickelt ist. Der Sponsoren- bzw. Ausstel- Eine Garantiehaftung wird ausgeschlossen. lerertrag kann nach folgender Maßgabe gekündigt bzw. die Zulassung als Aussteller widerrufen werden. 13.3 Minderungsrecht 14.1 Vorrang der Regelungen, wenn mehrere Tatbestände Ebenso wird das Minderungsrecht ausgeschlossen. Der Aus- zutreffen schluss des Minderungsrechts gilt aber nicht für Mängel, die von uns arglistig verschwiegen sind, sowie für durch uns zuge- Regelungen zur Höheren Gewalt haben Vorrang, Regelungen sicherte Eigenschaften. Ferner gilt dieser Ausschluss nicht bei zur Stornierung treten hinter die Kündigung bzw. den Widerruf unstreitigen oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen von der Zulassung zurück. Ihnen. Die Minderung ist auch nur insoweit ausgeschlossen, als Ihnen das Recht untersagt ist, die Minderung durch Abzug des 14.2 Kündigung durch uns vereinbarten Preises durchzusetzen. Sie können bzw. müssen etwaige Rückforderungsansprüche gemäß § 812 BGB selbst Wir können bei einer erhöhten und/oder nicht vorhergesehe- geltend machen und durchsetzen. nen, die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbaren Gefahrenlage oder aus wichtigem Grund den Vertrag kündigen bzw. die Zulassung als Aussteller widerrufen.
Dies gilt auch und insbesondere, wenn: Kündigen Sie aus wichtigem Grund, ist der vereinbarte Preis bis auf den Teil zu kürzen, den Sie anderweitig verwerten können • anzunehmen ist, dass sich von Ihnen oder, wenn Sie Aussteller und/oder der für Sie bereits von Nutzen war. sind, Ihren Mitausstellern veranlasste Aktionen, Darbietungen und Maßnahmen im Laufe der Veranstaltung ohne unser Zu- Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Regelung liegt nicht vor, tun unmittelbar auf politische Vorgänge in Deutschland und/ wenn Ihre Erwartung an Zahlen von Ausstellern, Sponsoren oder dem Ausland beziehen und/oder dabei Meinungen und/oder Teilnehmenden nicht erfüllt sind, soweit diese nicht erörtert und/oder kundgetan werden oder werden sollen, die ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind oder von uns mit demokratischen Grundwerten und/oder dem Grundgesetz zugesichert wurden. der Bundesrepublik Deutschland bzw. bzw. dem Land, in dem die Veranstaltung stattfindet, unvereinbar sind und/oder sich 14.4 Sonstiges zur Kündigung auf das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutsch- land oder dem Herkunftsland des Veranstalters oder in dem Im Übrigen ist eine Kündigung ausgeschlossen. Land, in dem die Veranstaltung stattfindet, negativ auswirken, • gegen folgende Verbote verstoßen wird: 15. Höhere Gewalt / Nichtdurchführung der Veranstaltung - Strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligen- 15.1 Unmöglichkeit der Veranstaltungsdurchführung de Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften, Im Falle Höherer Gewalt, die zu einem Ausfall, einem Abbruch oder einer Unterbrechung der Veranstaltung führt, werden wir - das Tragen, Mitbringen, Mitsichführen, Benutzen, Zeigen von unserer Leistungspflicht – bei teilbaren Leistungen, soweit oder Verwenden, oder die Aufforderung oder Veranlassung für Sie zumutbar, auch teilweise hinsichtlich des betroffenen hierzu, von einzelner oder uniformer Bekleidung, Fahnen, Teils – befreit (§ 275 Absatz 1 BGB). Signets, Abzeichen, Parolen, Grußformen, Kennzeichen, Banner, Schilder, Symbole, Flugblätter oder vergleichbarer Höhere Gewalt, die die Durchführung der Veranstaltung mittel- Gegenstände, mit folgenden Inhalten: Links- oder rechts- bar unmöglich macht oder im Sinne des § 275 Absatz 2 BGB oder anders extremistisch, Kennzeichen i. S. d. § 86a StGB, stört, macht auch die Durchführung des Vertrags zwischen menschenverachtend, rassistisch, fremdenfeindlich, militä- Ihnen und uns unmöglich. Insoweit ist der Bestand des Vertrags risch, gewaltverherrlichend, politisch-extremistisch, religiös zwischen Ihnen und uns also abhängig von der Möglichkeit der (soweit sie nicht als anerkannte und gewöhnliche Kenn- Durchführung der Veranstaltung. zeichen oder Bekleidungsstücke einer anerkannten Religion dienen), obszön anstößig, beleidigend, dem Veranstaltungs- 15.2 Rechtsfolgen zweck zuwiderlaufend oder solche von für verfassungswidrig erklärten oder sonst verbotenen Parteien oder Vereinigun- Wir können den Teil der vereinbarten Preise und Kosten verlan- gen. Dies gilt auch für die Kundgabe und Äußerung bzw. gen bzw. einbehalten, der den von uns bereits vertragsgemäß dem Veranlassen hierzu mit den vorstehend genannten und in berechtigter Erwartung der Durchführung der Veranstal- Inhalten. Dies gilt auch für Personal und Gehilfen, auch tung erbrachten Leistungen entspricht, soweit wir diese nicht solche der Mitaussteller und eingeladener bzw. zum anderweitig verwerten können und die wir berechtigterweise Erscheinen veranlasster Gäste, für erforderlich halten durften; Es wird – für Sie und uns jeweils widerleglich – vermutet, dass der Aufwendungsersatz 30 % der - Mitnahme, Mitsichführen oder Nutzen von Gegenständen vereinbarten Preise beträgt. Sie und wir haben jeweils das Recht oder Verhaltensweisen, die geeignet und üblicherweise nachzuweisen, dass der Betrag angemessen höher oder niedri- dafür bestimmt sind, den ordnungsgemäßen Ablauf der ger anzusetzen ist, wobei für Ihren Nachweis eine substantiierte Veranstaltung zu stören oder Schaden zu verursachen. Behauptung ausreicht. • ein wichtiger Grund gegeben ist, der eine weitere Zusammen- Wir können bereits tatsächlich erbrachte Werbeleistungen und arbeit von uns mit Ihnen unzumutbar werden lässt und andere Leistungen für die Veranstaltung entsprechend dem der Grund nicht oder nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung vorstehenden Absatz anteilig abrechnen. und auch nicht endgültig eingestellt bzw. beseitigt werden kann. Soweit eine Umlage auf alle Aussteller erfolgt, geschieht dies anteilig zur jeweiligen Standgröße. Die Anzahl der Aussteller be- Kündigen wir nicht aus einem vorstehend genannten Grund, ist misst sich nach der Summe aller zahlenden bzw. zahlungspflich- diese Nichtkündigung kein Anerkenntnis oder keine Akzeptanz tigen Aussteller (inklusive Mitaussteller) zum billigen Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage und schließt die Geltendmachung der Berechnung der Umlage; Das Risiko des Zahlungsausfalls weiterer Rechte nicht aus. einzelner Aussteller geht zu unseren Lasten. Bei einer solchen Kündigung schulden Sie uns die vereinbarten Soweit eine Umlage auf alle Sponsoren erfolgt, geschieht dies Preise, Kosten und Vergütung, abzüglich etwa ersparter Auf- anteilig zum jeweiligen Umfang des gebuchten Pakets. wendungen und abzüglich der Einnahmen, die wir durch eine Neuvergabe an einen anderen Aussteller erzielen können. Im Übrigen sind erfolgte Leistungen nach §§ 346 BGB rück- abzuwickeln. 14.3 Kündigung durch Sie aus wichtigem Grund Schadenersatzansprüche, entgangener Gewinn, Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen u. Ä. uns gegenüber sind Sie können den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgeschlossen, soweit wir die Absage bzw. den Abbruch nicht kündigen, wenn Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interes- sen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstel- Diese Folgen gelten auch, soweit Unmöglichkeit gemäß § 275 lung der Leistungen und/oder bis zur vereinbarten Beendigung Absatz 2 oder Absatz 3 BGB vorliegt. aufgrund eines Verhaltens von uns nicht zugemutet werden kann. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Höheren Gewalt.
15.3 Ausfall relevanter Personen Zwischen Absendung der ersten Bekanntgabe (also Informa- tion per E-Mail) und zweiten Bekanntgabe (nochmals Infor- Es wird vereinbart, dass Ziffer 15 auch gilt, wenn eine für die mation per E-Mail) liegen mindestens 7 Tage (Montag bis digitale Veranstaltungsdurchführung unerlässliche Person Sonntag). solche Krankheitssymptome aufweist, die nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts oder einer staatlichen Stelle zu einem • Wir weisen in allen diesen Informationen ausdrücklich und zwingenden oder empfohlenen Ausschluss von der körperlichen deutlich auf die Rechtsfolgen der Ziffer 17.3 hin. Anwesenheit bei der Produktion der Veranstaltung (z. B. Regie, Kameraführung, Hauptreferenten) führen und wenn diese 16.5 Rechtsfolgen bei ausdrücklicher Zustimmung Person nicht zumutbar durch eine andere Person ersetzt werden kann und die sichere Durchführung der Veranstaltung damit Stimmen Sie der Verlegung ausdrücklich zu, gilt Ziffer 16.3 nicht mehr gewährleistet ist. entsprechend. 15.4 Vorhersehbarkeit 16.6 Rechtsfolgen bei einem Rücktritt oder bei Nichtdurchführung Beide Vertragspartner können sich auf Rechtsinstitute wie bspw. Höhere Gewalt oder Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen Treten Sie vom Vertrag zurück oder nehmen beim neuen Termin auch dann, wenn bei Vertragsschluss nicht mehr unvorher- nicht ausreichend Aussteller oder Sponsoren teil, gilt Ziffer 15 sehbar war, dass ein bestehendes oder bekanntes Ereignis entsprechend. zur Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit führen könnte; diese Vereinbarung steht vor dem Hintergrund, dass beide Vertrags- 17. Sonstiges partner berechtigterweise hoffen, dass auch bei bestehenden oder bekannten Ereignissen wie bspw. die SARS-CoV-2-Pan- 17.1 Abtretung demie oder der bewaffnete Konflikt in der Ukraine der Vertrag dennoch ausgeführt werden kann und soll. Die Abtretung von nicht auf Geld gerichteten Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen, soweit wir ein schützenswertes Interesse an dem Ausschluss haben oder Ihre berechtigten 16. Verlegung des Termins Belange an der Abtretbarkeit unsere berechtigten Belange an der Nichtabtretbarkeit nicht überwiegen. 16.1 Allgemeines Als milderes Mittel vor einer Absage der Veranstaltung auf- 17.2 Gerichtsstand grund eines Ereignisses im Sinne der Ziffer 15 können wir die Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Verhältnis mit Ihnen Veranstaltung zeitlich verlegen. ist unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, den Gerichts- stand an Ihrem Geschäftssitz zu wählen. 16.2 Rücktrittsrecht Sie haben das Recht, ohne Angabe von Gründen von dem 17.3 Rechtswahl Vertrag zurückzutreten. Es gilt deutsches Recht. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn wir bei Vertragsschluss bereits den neuen Ort und/oder den neuen Termin bereits als 17.4 Sprache Alternative(n) konkret benannt haben. Sollten diese Allgemeinen Bedingungen neben der deutschen Sprache in eine andere Sprache übersetzt sein, hat im Zweifel 16.3 Rechtsfolgen bei nicht erklärtem Rücktritt stets die deutsche Version Vorrang. Erklären Sie keinen Rücktritt binnen 14 Tagen nach Zugang un- serer Information (siehe Ziffer 16.4, maßgeblich ist das Datum 17.5 Geltungserhaltung des Zugangs von E-Mails), gilt der ursprüngliche Vertrag als auf Sie und wir sind verpflichtet, dann, wenn einzelne oder mehre- den neuen Ort und neuen Termin umgetragen und wirksam. re Regelungen aus anderen Gründen als den Bestimmungen Etwa vereinbarte Fristen beginnen nicht neu zu laufen. betreffend das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach §§ 305 bis 310 BGB unwirksam oder nichtig sind oder eine Wir können die Durchführung der verlegten Veranstaltung da- ausfüllungsbedürftige Regelungslücke entsteht, durch eine wirk- von abhängig machen, dass für eine wirtschaftlich zumutbare same Regelung ersetzen bzw. die Lücke ausfüllen, die in ihrem Durchführung zum neuen Termin eine ausreichende Anzahl von rechtlichen und wirtschaften Gehalt der unwirksamen oder Ausstellern und Sponsoren zusagt oder nicht vom Vertrag zu- nichtigen Regelung und dem Vertragszweck entspricht. rücktritt. Die Entscheidung muss spätestens bis 2 Wochen nach der Information (s. u.) bekanntgegeben werden. § 139 BGB (Teilnichtigkeit) wird ausgeschlossen. Beruht die Unwirksamkeit einer Regelung auf einem in ihr fest- 16.4 Voraussetzungen für eine Zustimmung durch Schweigen gelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Termin oder Frist), Die Rechtsfolgen des 16.3 können nur eintreten, wenn wir so ist diese Regelung mit einem dem ursprünglichen Maß am folgende Voraussetzungen erfüllen: nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren. • Wir informieren Sie schriftlich über den neuen Termin und/oder neuen Ort. • Die Information versenden wir 2 x jeweils per E-Mail und per Post an Sie (maßgeblich sind die Daten der Anmeldung bzw. zuletzt in unserer Kommunikation verwendeten Daten).
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