RECHENSCHAFTSBERICHT 2020/2021 - 3 Banken Bond-Mix 2026 Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ISIN - 3 Banken-Generali

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RECHENSCHAFTSBERICHT 2020/2021

3 Banken Bond-Mix 2026
Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG
ISIN   (R) (A)   AT0000A2FP17
       (I) (A)   AT0000A2FP25
3 Banken Bond-Mix 2026

         3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H.
                                            Untere Donaulände 36
                                            4020 Linz, Österreich
                                                 www.3bg.at

Gesellschafter
Generali Holding Vienna AG, Wien
Oberbank AG, Linz
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck
BKS Bank AG, Klagenfurt

Aufsichtsrat
Erich Stadlberger, MBA, Vorsitzender
Axel Sima, Vorsitzender-Stellvertreter
Mag. Paul Hoheneder
Dr. Nikolaus Mitterer
Mag. Michael Oberwalder
Dr. Gottfried Wulz

Staatskommissär
MR Dr. Ingrid Ehrenböck-Bär
MR Mag. Regina Reitböck, Stellvertreterin

Geschäftsführer
Alois Wögerbauer
Mag. Dietmar Baumgartner
Gerhard Schum

Zahlstelle in Österreich
Oberbank AG, Linz
BKS Bank AG, Klagenfurt
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck

Zahl- und Vertriebsstelle in Deutschland
Oberbank AG, Niederlassung Deutschland, München

Depotbank/Verwahrstelle
Oberbank AG, Linz

Fondsmanagement
3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H.

Prüfer
KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

                                                                                              2
3 Banken Bond-Mix 2026

Die Entwicklung des 3 Banken Bond-Mix 2026 im abgelaufenen
Rumpfrechnungsjahr

Die 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. legt hiermit den Bericht des
3 Banken Bond-Mix 2026, Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG, über das
Rumpfrechnungsjahr vom 15. Mai 2020 (Gründung) bis 30. April 2021 vor.

Das Fondsvermögen betrug zum 30. April 2021 EUR 29.374.183,61.

Umlaufende Anteile
                                            15. Mai 2020                   30. April 2021
  AT0000A2FP17 (R)                          229.647,50                         224.711,50
  AT0000A2FP25 (I)                             5.671,00                          5.021,00

Der errechnete Wert eines Ausschüttungsanteiles der Retailtranche belief sich zu Beginn des
Rumpfrechnungsjahres auf EUR 100,00 und lag am 30. April 2021 bei EUR 106,80. Das ist eine
Wertsteigerung von 6,80 %.

Der errechnete Wert eines Ausschüttungsanteiles der institutionellen Tranche belief sich zu
Beginn des Rumpfrechnungsjahres auf EUR 1.000,00 und lag am 30. April 2021 bei EUR 1.070,70.
Das ist eine Wertsteigerung von 7,07 %.

Ausschüttung
für das Rumpfrechnungsjahr vom 15. Mai 2020 (Gründung) bis 30. April 2021.

Für Ausschüttungsanteile der Retailtranche wird eine Ausschüttung in der Höhe von EUR 1,4500
je Anteil vorgenommen. Die ermittelte Kapitalertragsteuer beträgt EUR 0,5869 je
Ausschüttungsanteil.

Für Ausschüttungsanteile der institutionellen Tranche wird eine Ausschüttung in der Höhe von
EUR 17,0000 je Anteil vorgenommen. Die ermittelte Kapitalertragsteuer beträgt EUR 6,5151 je
Ausschüttungsanteil.

Die Ausschüttung erfolgt ab 1. Juli 2021 durch das depotführende Kreditinstitut. Die
kuponauszahlende Bank ist verpflichtet die Kapitalertragsteuer von der Ausschüttung einzubehalten
und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.

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3 Banken Bond-Mix 2026

Wertentwicklung im letzten Rumpfrechnungsjahr
Die dargestellte Wertentwicklung bezieht sich auf die ausschüttende Anteilsklasse (R) und ist repräsentativ für alle
Anteilsklassen.

                                                  108

                                                  107

                           Wertentwicklung in %
                                                  106

                                                  105

                                                  104

                                                  103

                                                  102

                                                  101

                                                  100

                                                  99
                                                        Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jän Feb Mär Apr
                                                        20 20 20 20 20 20 20 20 21 21 21 21

Vergleichende Übersicht

Ausschüttungsanteile (R)
AT0000A2FP17

                                                  Fondsvermögen
                                                                         Errechneter Wert je    Ausschüttung        Wertentwicklung
     Rechnungsjahr                                    gesamt
                                                                            Anteil in EUR      je Anteil in EUR         in % *)
                                                      in EUR

        Gründung                                            ---                100,00                ---                  ---
 15.05.2020 – 30.04.2021                            29.374.183,61              106,80              1,4500                 6,80 **)

Ausschüttungsanteile (I)
AT0000A2FP25

                                                  Fondsvermögen
                                                                         Errechneter Wert je    Ausschüttung        Wertentwicklung
     Rechnungsjahr                                    gesamt
                                                                            Anteil in EUR      je Anteil in EUR         in % *)
                                                      in EUR

        Gründung                                            ---               1.000,00               ---                  ---
 15.05.2020 – 30.04.2021                            29.374.183,61             1.070,70             17,0000                7,07 **)

*) Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines
    Fonds zu.
**) Da für diese Periode noch kein vollständiger Zwölfmonatszeitraum vorliegt, wird die Wertentwicklung nur für den
    verfügbaren Zeitraum angegeben.

                                                                                                                                     4
3 Banken Bond-Mix 2026

Die Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte und
Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Rumpfrechnungsjahr

Marktentwicklung

Hatten die Kredit- und Aktienmärkte im März 2020 noch unter den Folgen der Coronakrise zu leiden,
so fand zu Beginn des Berichtzeitraums eine regelrechte Aufholjagd statt. Die weltweiten
Aktienmärkte konnten bis Ende des Berichtzeitraums ihre Vorkrisenniveaus teilweise deutlich
übersteigen. Die Risikoaufschläge für Unternehmensanleihen aus dem Investmentgrade-Bereich
sanken von knapp über 90 Basispunkte im Mai auf rund 45 Basispunkte im Tief. Zinsseitig war die
Entwicklung etwas volatiler. Sorgten sinkende Renditen bis zum Jahreswechsel noch für zusätzliche
Kursgewinne, so kam es ausgehend von einem Ansprung der Inflation wieder zu einem Anstieg bis
Ende April.

Bereits Ende August verkündete die US Zentralbank FED, von ihrem bisherigen harten 2 %-
Inflationsziel abzuweichen und in Zukunft auch eine Inflation von über 2 % zu tolerieren. Die
Inflationserwartungen in den USA stiegen darauf leicht an. Ende September fand die erste Debatte
zwischen Donald Trump und Joe Biden statt. Die gesamte Debatte gestaltete sich sehr chaotisch.
Der Oktober war zum einen durch die anstehende Präsidentschaftswahl in den USA geprägt, zum
anderen entstand zusätzliche Unsicherheit aufgrund der wieder steigenden Corona-Infektionszahlen
und den damit einhergehenden strengeren Corona-Maßnahmen, vor allem in der Europäischen
Union. Durchaus euphorisch zeigten sich die Anleger im November. Im Wesentlichen war dies auf
die Wahl Joe Bidens zum 46. Präsidenten der Vereinigten Staaten zurückzuführen. Neben der US-
Wahl führten auch positive Entwicklungen der Corona-Impfstoffstudien von Pfizer, Moderna und
AstraZeneca zu einer erneuten Rückeroberung der Bullen an den Aktienmärkten, trotz weltweit
steigender Fallzahlen. Das ereignisreiche Kalenderjahr endete mit einem historischen
Schulterschluss der europäischen Länder. Trotz Unstimmigkeiten mit Ungarn und Polen konnte man
sich auf ein 1,8 Billionen Euro großes Finanzpaket bestehend aus dem mehrjährigen Finanzrahmen
und dem Corona-Wiederaufbaufonds einigen. Erstmals werden hierzu gemeinsame Schulden ab
2021 aufgenommen. Ein ungeordneter Brexit zum Jahreswechsel konnte nach schwierigen
Verhandlungen noch im letzten Moment verhindert werden. In den USA verständigten sich
Republikaner und Demokraten auf ein weiteres dringend benötigtes Stimuluspaket über 900
Milliarden USD. Mit diesem Übereinkommen summieren sich die US Konjunkturpakete auf deutlich
mehr als drei Billionen Dollar innerhalb eines Jahres. Die Märkte hatten die Entwicklungen genau
verfolgt und schalteten in den Risk-On Modus mit neuen Rekordhochs.

Mit dem Start in das neue Kalenderjahr stieg allerdings erneut das Schlagzeilenrisiko aufgrund der
Nachrichtenlage über die verschiedenen Virusmutationen und die Verlängerungen der Lockdown-
Maßnahmen, vor allem hier in Europa. Die Aktienmärkte ließen sich davon aber nicht nachhaltig
beunruhigen, genauso wenig die Risikoprämien der Unternehmensanleihen. Mit steigender
Zuversicht hinsichtlich der Durchimpfungsrate und dem damit einhergehenden Ausblick auf mehr
Normalität, setzten erste Diskussionen über höhere Inflationsraten ein. Die Inflationserwartungen
hatten sich zu diesem Zeitpunkt deutlich von den Tiefständen losgelöst. Gold konnte sich nach
Kursrückschlägen zum Ausbruch der Corona-Krise deutlich erholen und notiert auf Jahressicht im
Plus. Allerdings liegt das Edelmetall seit den Kursspitzen im vergangenen August deutlich niedriger
und konnte sich gegen Ende des Berichtszeitraumes im Zuge der Inflationsdiskussionen nur leicht
vom März-Tief erholen. In den Vereinigten Staaten von Amerika konnte ein weiteres Stimuluspaket
auf den Weg gebracht werden. Eine Konsumunterstützung für die Bürger wird als Ziel verfolgt. Die
FED wird ihren Kurs beibehalten und deutet ein niedriges Zinsniveau trotz erwartbaren Aufschwungs

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3 Banken Bond-Mix 2026

an. Die Verlängerung des PEPP-Kaufprogrammes der EZB bis März 2022 sowie die Erwartung, dass
die Notenbank im Notfall weitere Stützungsmaßnahmen ergreifen würde, sollten auch in den
kommenden Monaten eine wichtige Stütze für die Anleihenmärkte sein.

Tätigkeitsbericht

Der 3 Banken Bond-Mix 2026 ist ein aktiv gemanagter Anleihenfonds, dessen Managementansatz
nicht durch eine Benchmark beeinflusst wird.

Der Fondsstart hätte vom Zeitpunkt her wohl kaum besser sein können. Nach dem Einbruch
aufgrund der Coronakrise speziell noch im März 2020 kam es bei Fondsauflage bereits zu einer
regelrechten Aufholjagd an den Kreditmärkten. Die Risikoaufschläge für Unternehmensanleihen aus
dem Investmentgrade-Bereich sanken von knapp über 90 Basispunkte im Mai auf rund 45
Basispunkte im Tief. Noch deutlich stärker war die Einengung der Risikoprämien bei
Hochzinsanleihen, welche von rund 540 Basispunkten im Mai auf zeitweise unter 240 Basispunkte
rutschten. Ebenso positive Beiträge lieferte die Beimischung im Bereich Emerging Markets sowie die
Basisrenditen, welche bis Ende 2020 weiter absanken. Erst seit Jahresbeginn 2021 zeigte der Fonds
„lediglich“ eine Seitwärtsbewegung. Betrachtet man aber den doch recht deutlichen Anstieg der
Basiszinsen in den ersten vier Monaten des Jahres (die Rendite 10-jähriger deutscher Staatspapiere
kletterte um rund 30 Basispunkte) und ein Rangetrading der Risikoaufschläge, so ist die Entwicklung
doch recht erfreulich. Auch die Korrektur der Emerging Markets seit Jahresbeginn 2021 konnte
kompensiert werden. Nach Fondsstart wurden nur kleine Anpassungen gemacht. Gewinnmitnahmen
gab es bei Thyssenkrupp, Dufry, Adif-Alta und Allied Irish Bank – neu investiert wurde in Rumänien,
Banco Sabadell sowie ZF Finance. Die Verlängerung des PEPP-Kaufprogrammes der EZB bis März
2022 sowie die Erwartung, dass die Notenbank im Notfall weitere Stützungsmaßnahmen ergreifen
würde, sollten auch in den kommenden Monaten eine wichtige Stütze für die Anleihenmärkte sein.

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3 Banken Bond-Mix 2026

Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens
Rumpfrechnungsjahr 2020/2021

1. Wertentwicklung des Rumpfrechnungsjahr (Fonds-Performance)

Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode
pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages:

Retailtranche - Ausschüttungsanteil *)
Anteilswert zu Beginn des Rumpfrechnungsjahr                                                       100,00

Anteilswert am Ende des Rumpfrechnungsjahr                                                         106,80
Nettoertrag pro Ausschüttungsanteil (224.711,50 Anteile)                                              6,80
Wertentwicklung eines Ausschüttungsanteiles im
Rumpfrechnungsjahr **)                                                                            6,80 %

Institutionelle Tranche - Ausschüttungsanteil *)
Anteilswert zu Beginn des Rumpfrechnungsjahr                                                    1.000,00

Anteilswert am Ende des Rumpfrechnungsjahr                                                      1.070,70

Nettoertrag pro Ausschüttungsanteil (5.021,00 Anteile)                                              70,70
Wertentwicklung eines Ausschüttungsanteiles im
Rumpfrechnungsjahr **)                                                                            7,07 %

*) Die OeKB ermittelt die Performance der österreichischen Investmentfonds; bei Fonds mit ausschüttender und
thesaurierender Tranche kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen zu
unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

**) Unterschiede in der Wertentwicklung sind auf verschiedene Ausgestaltungsmerkmale der Anteilscheine zurückzuführen.

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3 Banken Bond-Mix 2026

2. Fondsergebnis

a. Realisiertes Fondsergebnis

  Ordentliches Ergebnis
  Erträge (ohne Kursergebnis)
  Zinserträge                                             595.214,37
  Quellensteuern aus Zinserträgen                          -2.736,53
  Zinsaufwendungen                                             -0,01
  sonstige Erträge                                              0,00    592.477,83

  Aufwendungen
  Vergütung an die KAG                                    -118.599,47
  Wertpapierdepotgebühren                                  -13.215,47
  Kosten für die Fondsbuchhaltung                          -10.550,05
  Publizitätskosten                                         -4.186,19
  sonstige Verwaltungsaufwendungen                            -984,28
  Bestandsprovisionen aus Subfonds                               0,00   -147.535,46

  Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)                                   444.942,37

  Realisiertes Kursergebnis 1)   2)

  Realisierte Gewinne                                      36.682,23
  Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten        252.092,97
  Realisierte Verluste                                     -1.812,72
  Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten             0,00

  Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)                                    286.962,48

  Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)                                   731.904,85

b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2)
  Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 3)                                1.222.959,71

  Ergebnis des Rumpfrechnungsjahres 4)                                                 1.954.864,56

c. Ertragsausgleich                                                                      -24.378,22

  FONDSERGEBNIS gesamt                                                                1.930.486,34

                                                                                                  8
3 Banken Bond-Mix 2026

3. Entwicklung des Fondsvermögens

     Fondsvermögen am Beginn des Rumpfrechnungsjahres
                 235.318,50 Anteile                                                                                             28.635.750,00

     Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

     Ausgabe von Anteilen                                                                                          0,00
     Rücknahme von Anteilen                                                                               -1.216.430,95
     Ertragsausgleich                                                                                         24.378,22          -1.192.052,73

     Fondsergebnis gesamt
     (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)                                                                    1.930.486,34

     FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RUMPFRECHNUNGSJAHRES
                        229.732,50 Anteile                                                                                      29.374.183,61

1)
     Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten
     Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rumpfrechnungsjahr.
2)
     Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht
     realisierten Kursergebnisses):             EUR 1.509.922,19
3)
     Veränderung der nicht realisierten Kursergebnisse:
     unrealisierte Gewinne:                      EUR             1.465.333,03
     unrealisierte Verluste:                     EUR              -242.373,32
4)
     Im Fondsrumpfechnungsjahr entstanden Transaktionskosten in Höhe von EUR 28.434,18.

                                                                                                                                             9
3 Banken Bond-Mix 2026

Vermögensaufstellung zum 30.04.2021
ISIN              BEZEICHNUNG                             STÜCKE/        KÄUFE       VERKÄUFE   KURS       KURSWERT          ANTEIL
                                                         NOMINALE       ZUGÄNGE      ABGÄNGE                 IN EUR           IN %
                                                           IN TSD

Wertpapiervermögen

Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere

Anleihen

lautend auf EUR
XS2063261155      0,2500 % SWEDBANK 19/24 MTN                  200,00       200,00                100,86        201.710,00       0,69
XS2050933899      0,6000 % KASACHSTAN 19/26 MTN REGS           400,00       400,00                100,10        400.408,00       1,36
XS2015231413      0,6250 % JYSKE BK 19/24 FLR MTN              400,00       400,00                101,56        406.228,00       1,38
XS1991219442      0,8750 % PHILIPPINEN 19/27                   400,00       400,00                101,73        406.912,00       1,39
XS2100404396      0,9000 % INDONESIA 20/27                     400,00       400,00                101,29        405.168,00       1,38
XS1508912646      1,0000 % ACEA S.P.A. 16/26 MTN 2             300,00       300,00                104,10        312.291,00       1,06
XS1595704872      1,0000 % E.ON INTL FIN. 17/25 MTN            200,00       200,00                103,64        207.284,00       0,71
XS1709433509      1,0000 % POSTNL N.V. 17/24                   300,00       300,00                103,28        309.849,00       1,05
XS1823246803      1,1250 % BMW FIN. NV 18/26 MTN               300,00       300,00                105,70        317.094,00       1,08
DE000CZ40MC5      1,1250 % COBA MTN 17/25                      400,00       400,00                103,26        413.024,00       1,41
XS1953833750      1,1250 % ELISA OYJ 19/26                     300,00       300,00                104,71        314.118,00       1,07
XS1198117670      1,1250 % ESSITY 15/25 MTN                    300,00       300,00                104,21        312.618,00       1,06
XS2026171079      1,1250 % FERROVIE 19/26 MTN                  400,00       400,00                105,28        421.108,00       1,43
XS1577951715      1,1510 % ASAHI GROUP HDLS 17/25              250,00       250,00                104,53        261.320,00       0,89
XS1441773550      1,2000 % BROWN-FORMAN 16/26                  300,00       300,00                105,93        317.787,00       1,08
XS1485608118      1,2500 % CITYCON TREAS. 16/26                150,00       150,00                 99,36        149.038,50       0,51
XS2176783319      1,2500 % ENI 20/26 MTN                       200,00       200,00                105,75        211.504,00       0,72
XS1440976535      1,2500 % MOLSON COORS BEV. 16/24             400,00       400,00                103,49        413.952,00       1,41
DE000SYM7720      1,2500 % SYMRISE AG ANL.19/25                300,00       300,00                104,13        312.384,00       1,06
ES0211845302      1,3750 % ABERTIS INFRA. 16-26                300,00       300,00                104,80        314.394,00       1,07
FR0012599892      1,3750 % EDENRED 15-25                       200,00       200,00                105,06        210.116,00       0,72
XS1539114287      1,3750 % JOHNSON CONTR.INTL 16/25            100,00       100,00                104,84        104.837,00       0,36
XS1511787589      1,3750 % MORGAN STANLEY 16/26 MTN            300,00       300,00                106,03        318.081,00       1,08
XS1877846110      1,4950 % TELEFONICA EM. 18/25 MTN            300,00       300,00                106,15        318.459,00       1,08
XS1197775692      1,5000 % APTIV 15/25                         300,00       300,00                105,22        315.651,00       1,07
FR0012452191      1,5000 % ARKEMA 15/25 MTN                    300,00       300,00                105,85        317.541,00       1,08
XS2080318053      1,5000 % BALL 19/27                          100,00       100,00                102,17        102.167,00       0,35
XS1840618059      1,5000 % BAYER CAP.CORP. 18/26               200,00       200,00                105,69        211.384,00       0,72
XS2093881030      1,5000 % BERRY GLOB. 20/27 REGS              100,00       100,00                101,57        101.568,00       0,35
XS1991190361      1,5000 % CESKE DRAHY 19/26                   400,00       400,00                104,38        417.524,00       1,42
FR0013287273      1,5000 % ILIAD 17/24                         400,00       400,00                101,68        406.736,00       1,38
XS1174469137      1,5000 % JPMORGAN CHASE 15/25 MTN            300,00       300,00                105,63        316.893,00       1,08
XS1405782407      1,5000 % KRAFT HEINZ FOODS 16/24             100,00       100,00                103,72        103.718,00       0,35
XS1567174286      1,5000 % MCKESSON 17/25                      400,00       400,00                105,97        423.868,00       1,44
XS1203941775      1,5000 % METRO MTN 15/25                     130,00       130,00                103,73        134.845,10       0,46
FR0013259116      1,5000 % SEB S.A. 17/24                      300,00       300,00                103,48        310.428,00       1,06
DE000A1ZY989      1,5000 % VONOVIA FINANCE 15/25 MTN           200,00       200,00                106,30        212.596,00       0,72
XS1558491855      1,6250 % ATLANTIA 17/25 MTN                  150,00       150,00                102,22        153.333,00       0,52
XS1319820541      1,6250 % FEDEX CORP. 16/27                   400,00       400,00                107,50        429.980,00       1,46
FR0013281946      1,6250 % INGENICO GROUP 17/24                400,00       400,00                104,36        417.448,00       1,42
XS1974394675      1,6250 % MEXICO 19/26 MTN                    400,00       400,00                105,52        422.064,00       1,44
XS1813593313      1,6250 % MONDI FINANCE 18/26 MTN             300,00       300,00                106,65        319.947,00       1,09
FR0013139482      1,6250 % VALEO SA 16-26 MTN                  200,00       200,00                103,69        207.388,00       0,71
XS1327504087      1,7500 % AUTOSTRADE IT. 15/26MTN 3           100,00       100,00                102,53        102.528,00       0,35
FR0013383213      1,7500 % CARREFOUR 18/26 MTN                 200,00       200,00                107,76        215.522,00       0,73
XS1678966935      1,7500 % CNH INDUSTR.FIN.EUR.17/25           300,00       300,00                106,63        319.893,00       1,09
AT0000A27LQ1      1,7500 % VOESTALPINE 19/26 MTN               400,00       400,00                104,59        418.360,00       1,42
AT0000A22H40      1,8750 % CA IMMO 18-26                       300,00       300,00                104,59        313.767,00       1,07
XS1564337993      1,8750 % MOELNLYCKE HLDG 17/25               300,00       300,00                106,60        319.791,00       1,09
XS1211044075      1,8750 % TEVA PH.F.NL.II 15/27               200,00       200,00                 93,11        186.216,00       0,63
FR0013176310      1,8750 % VIVENDI S.A. 16/26                  300,00       300,00                107,94        323.811,00       1,10
XS1142279782      2,0000 % THERMO FISH.SCI. 14/25              200,00       200,00                107,43        214.854,00       0,73
XS1239502328      2,0000 % TRANSURBAN FIN.CO. 15/25            300,00       300,00                107,82        323.472,00       1,10
XS1651444140      2,1250 % EUROF.SCIENTIF. 17/24               400,00       400,00                105,79        423.140,00       1,44
XS1138360166      2,1250 % WALGREENS BO. A. 14/26              400,00       400,00                109,45        437.800,00       1,49
XS1372839214      2,2000 % VODAFONE GRP 16/26 MTN              300,00       300,00                111,01        333.021,00       1,13

                                                                                                                                 10
3 Banken Bond-Mix 2026

XS1114159277      2,2500 % ADIDAS AG        ANL. 14/26          250,00      250,00     111,49          278.715,00       0,95
XS1492457665      2,2500 % MYLAN II 16/24                       300,00      300,00     106,85          320.538,00       1,09
XS1148073205      2,2500 % REPSOL INTL F. 14/26 MTN             300,00      300,00     112,44          337.314,00       1,15
XS1071713470      2,5000 % CARLSBERG BREW. 14/24 MTN            200,00      200,00     107,49          214.970,00       0,73
XS1795409082      2,5000 % GAZ CAPITAL 18/26 MTN                350,00      350,00     103,83          363.419,00       1,24
DE000A289RN6      2,6250 % DAIMLER AG.MTN 20/25                 400,00      400,00     110,48          441.900,00       1,51
XS1785467751      2,6250 % FAURECIA 18/25                       130,00      130,00     101,61          132.098,20       0,45
XS1185941850      2,6250 % SPP INFRA.FIN. 15/25                 300,00      300,00     109,49          328.458,00       1,12
BE6265142099      2,7000 % AB INBEV 14/26 MTN                   200,00      200,00     113,14          226.288,00       0,77
XS1064307058      2,7500 % COCA-COLA EU.P. 14/26                300,00      300,00     112,47          337.422,00       1,15
XS1077882394      2,7500 % ETISALAT 2026                        300,00      300,00     113,22          339.663,00       1,16
XS2178857285      2,7500 % RUMAENIEN 20/26 MTN REGS             300,00      300,00     110,33          330.990,00       1,13
AT0000A2AX04      2,7500 % UBM DEVELOP. 19/25                   100,00      100,00     101,02          101.019,00       0,34
AT000B121967      2,7500 % VOLKSBANK WIEN 17-27 FLR             100,00      100,00     102,81          102.808,00       0,35
FR0013076353      2,8000 % CREDIT AGRI. 16-26BMTN               400,00      400,00     109,59          438.368,00       1,50
XS1222597905      2,8550 % INTESA SAN. 15/25 MTN                150,00      150,00     106,08          159.115,50       0,54
FR0013510179      2,8750 % AUCHAN HLDG 20/26 MTN                100,00      100,00     111,45          111.451,00       0,38
XS1378880253      2,8750 % BNP PARIBAS 16/26 MTN                300,00      300,00     112,09          336.282,00       1,14
DE000LB1B2E5      2,8750 % LBBW NACHR.MTN 16/26                 300,00      300,00     109,82          329.463,00       1,12
XS1849518276      2,8750 % SMURF.KAPP.ACQ. 18/26                140,00      140,00     110,57          154.800,80       0,53
XS1991114858      3,0000 % DOMETIC GRP 19/26 MTN                100,00      100,00     105,72          105.719,00       0,36
XS1117298916      3,0000 % KROATIEN 15/25                       300,00      300,00     111,30          333.912,00       1,14
XS1078218218      3,0000 % SANDVIK 14/26 MTN                    300,00      300,00     115,09          345.261,00       1,18
XS2231715322      3,0000 % ZF FINANCE GMBH MTN 20/25            100,00      100,00     105,97          105.969,00       0,36
XS1418788599      3,1250 % AURIZON NET.PTY.16/26 MTN            300,00      300,00     113,66          340.989,00       1,16
XS1598757760      3,2000 % GRIFOLS 17/25 REGS                   200,00      200,00     100,94          201.882,00       0,69
XS1384064587      3,2500 % BCO SANTANDER 16/26 MTN              400,00      400,00     112,73          450.908,00       1,55
XS1854830889      3,2500 % K+S AG ANL.         18/24            100,00      100,00     101,00          100.999,00       0,34
XS1602130947      3,3750 % LEVI STRAUSS 17/27                   100,00      100,00     103,56          103.563,00       0,35
XS2004438458      3,6250 % IHO VERW.GMBH 19/25 REG.S            100,00      100,00     102,10          102.095,00       0,35
XS1419869885      3,6250 % TELECOM ITALIA 16/26 MTN             140,00      140,00     111,22          155.701,00       0,53
XS1680281133      3,7500 % KRONOS INT. 17/25 REGS               150,00      150,00     101,85          152.776,50       0,52
XS1062900912      4,1250 % GENERALI 14/26 MTN                   300,00      300,00     117,83          353.493,00       1,20
DE000A2YNQW7      4,5000 % BILFINGER SE ANL 19/24               100,00      100,00     109,91          109.907,00       0,37
XS0502286908      4,8750 % CEZ AS 10/25 MTN                     300,00      300,00     119,00          356.997,00       1,22
XS0215093534      4,8750 % LEONARDO 05/25 MTN                   140,00      140,00     115,19          161.266,00       0,55
XS1405136364      5,6250 % BCO DE SABADELL 16/26 MTN            100,00      100,00     116,99          116.985,00       0,40
XS2015264778      6,7500 % UKRAINE 19/26 REGS                   300,00      300,00     107,30          321.912,00       1,10

lautend auf USD
USY54788AA57      3,1790 % MALAYSIA SU.G. 16/26 REGS            250,00      250,00     109,30          225.538,59       0,77
USP3143NAY06      3,6250 % CO.NAC.COB.CHILE 17/27               400,00      400,00     109,31          360.894,76       1,23
US698299BE38      3,7500 % PANAMA 15/25                         400,00      400,00     108,95          359.732,56       1,22
US715638BU55      4,1250 % PERU 15/27                           300,00      300,00     110,75          274.239,37       0,93
XS1372846003      4,2500 % NTPC 16/26 MTN                       400,00      400,00     107,27          354.179,12       1,21
USP3699PGE18      4,3750 % COSTA RICA 13/25 REGS                200,00      200,00     101,83          168.107,30       0,57
US760942BB71      4,3750 % URUGUAY 15/27                        300,00      300,00     114,39          283.265,37       0,96
US195325CX13      4,5000 % COLOMBIA 15/26                       400,00      400,00     109,75          362.357,41       1,23
USY9384RAA87      4,8000 % VIETNAM 14/24 REGS                   400,00      400,00     112,01          369.822,53       1,26
XS1319820897      6,8750 % SOUTH.GAS COR. 16/26 REGS            200,00      200,00     120,30          198.596,78       0,68

Summe Anleihen                                                                                     28.879.089,39       98,32

Summe Wertpapiervermögen                                                                        28.879.089,39        98,32

ISIN              BEZEICHNUNG                            STÜCKE/KONTRAKTE            KURS          WERT             ANTEIL
                                                         NOMINALE                                 IN EUR             IN %

Derivative Produkte

Devisentermingeschäfte

Verkauf
DTG_TAX_3408290   USD/EUR Laufzeit bis 13.04.2022            -3.500.000                                 29.268,58       0,10

Summe Devisenterminkontrakte (Verkauf)                                                                29.268,58         0,10

Summe Derivate                                                                                      29.268,58          0,10

                                                                                                                         11
3 Banken Bond-Mix 2026

Bankguthaben/Verbindlichkeiten
EUR-Konten                                                                                   99.929,17       0,34
nicht EU-Währungen                                                                          103.733,35       0,35

Summe Bankguthaben / Verbindlichkeiten                                                   203.662,52        0,69

sonstiges Vermögen/Verbindlichkeiten
Zinsansprüche                                                                               262.163,12       0,89

Summe sonstiges Vermögen / Verbindlichkeiten                                             262.163,12        0,89

Fondsvermögen                                                                         29.374.183,61 100,00

Devisenkurse
Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu folgenden Devisenkursen umgerechnet:

WÄHRUNG                                                                                                  KURS

US-Dollar (USD)                                                                                          1,21150

                                                                                                             12
3 Banken Bond-Mix 2026

Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe,
soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind
ISIN              BEZEICHNUNG                                                               KÄUFE              VERKÄUFE
                                                                                         ZUGÄNGE                ABGÄNGE
                                                                                   NOMINALE IN TSD       NOMINALE IN TSD

Wertpapiervermögen

Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere

Anleihen

XS1325125158      0,0000 % ALLIED IRISH 15/25FLR MTN                                         140,00                  140,00
XS1410417544      1,0000 % KELLOGG CO. 16/24                                                 300,00                  300,00
ES0200002006      1,8750 % ADIF-ALTA VE. 15/25 MTN                                           300,00                  300,00
XS2079388828      2,0000 % DUFRY ONE B. 19/27                                                100,00                  100,00
DE000A14J587      2,5000 % THYSSENKRUPP MTN 15/25                                            150,00                  150,00

ISIN              BEZEICHNUNG                                                                              Gewinn / Verlust

Derivative Produkte
DTG_TAX_3407794   DTG SPEST USDEUR VERFALL 16.04.2021 OBERBANK AG                                                102.339,60
DTG_TAX_3407795   DTG SPEST USDEUR VERFALL 16.04.2021 OBERBANK AG                                                 85.032,16
DTG_TAX_3407796   DTG SPEST USDEUR VERFALL 16.04.2021 OBERBANK AG                                                 62.646,10
DTG_TAX_3408289   DTG SPEST USDEUR VERFALL 16.04.2021 OBERBANK AG                                                  2.075,11

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3 Banken Bond-Mix 2026

Besondere Hinweise

Bewertungsgrundsätze

Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds
einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds
ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente,
Fonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen,
Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der
Verwaltungsgesellschaft zu ermitteln.

Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:

a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt
   notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren
   Kurses ermittelt.

b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert
   oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem
   anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht
   angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf
   Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden
   zurückgegriffen.

c) Anteile an einem OGAW oder OGA werden mit den zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen
   bewertet bzw. sofern deren Anteile an Börsen oder geregelten Märkten gehandelt werden (z.B.
   ETFs) mit den jeweils zuletzt verfügbaren Schlusskursen.

d) Der Liquidationswert von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen
   geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren
   Abwicklungspreises berechnet.

Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse
bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können
(Bewertungsrisiko).

Risikobemessung

Für den Fonds wird zur Gesamtrisikobemessung der Commitment Ansatz angewendet. Die
Ermittlung des Risikobeitrags des einzelnen Derivats erfolgt durch die Umrechnung des dem Derivat
zugrundeliegenden Basiswertes (Basiswertäquivalent) in einen Marktwert. Die Summe dieser
Basiswertäquivalente darf, nach Abzug von Netting- und Hedgingmethoden den Gesamtrechenwert
des Fonds nicht überschreiten.

Angaben zu Verwaltungsgebühren

Die maximale Höhe der Verwaltungsgebühren des Kapitalanlagefonds ist in Artikel 7 der im
Rechenschaftsbericht enthaltenen Fondsbestimmungen geregelt.

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3 Banken Bond-Mix 2026

Angaben zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß SFT-VO (EU) 2015/2365

Gemäß den aktuell gültigen Fondsbestimmungen sind Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
(Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte) nicht zulässig. Zudem findet kein Einsatz von
Total Return Swaps (Gesamtrenditeswaps) oder vergleichbaren Derivatgeschäften im Rahmen der
Anlagepolitik statt. Mangels Anwendung der vorgenannten Techniken müssen auch keine weiteren
Angaben zum collateral management sowie gemäß VO 2015/2365 über die Transparenz von
Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung gemacht werden.

Angaben zur Sicherheitenbestellung gemäß der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/2251
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Um das Kontrahentenrisiko bei außerbörslichen Geschäften mit derivativen Instrumenten zu
reduzieren, werden Vereinbarungen über die Leistungen von Sicherheiten abgeschlossen. Derartige
Sicherheiten haben den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Liquidität, Bewertung, Bonität, Korrelation
und Risiken zu entsprechen. Eine Wiederverwendung erhaltener und gestellter Sicherheiten ist
jedenfalls ausgeschlossen. Alle OTC-Derivate werden über die Oberbank AG gehandelt. Die
Sicherheitenbestellung erfolgt ausschließlich in Form von Euro-Cash.

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3 Banken Bond-Mix 2026

Vergütungspolitik

Angaben Vergütung gemäß § 49 Abs. 2 InvFG 2011                                   iVm     Anlage     I   zu
Artikel 2 InvFG 2011 Schema B Z 9 bzw. § 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG

     Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) gezahlten
                                                                                   EUR         4.499.612,00
     Vergütungen im Jahr 2020 (Stichtag 31.12.2020)
                   hiervon fixe Vergütung                                          EUR         4.009.166,00
                   hiervon variable Vergütung                                      EUR           490.446,00
     Anzahl der Mitarbeiter während dieses Geschäftsjahres (VZÄ)                                   58,42
                   hiervon Begünstigte (VZÄ)                                                       58,42
                                                           1)
     Gesamtsumme der Vergütungen an Geschäftsleiter                                EUR           737.617,00
     Gesamtsumme der Vergütungen an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion 2)            EUR           176.620,00
     Gesamtsumme der Vergütungen an sonstige risikorelevante Mitarbeiter
                                                                                   EUR         1.789.867,00
     (exkl. Mitarbeiter mit Kontrollfunktion) 3)
     Gesamtsumme der Vergütung an Mitarbeiter, die sich in derselben
                                                                                   EUR                  0,00
     Einkommensstufe wie Geschäftsleiter befinden
     Carried Interests                                                             EUR                  0,00

     Auflistung der festgestellten Unregelmäßigkeiten im Rahmen der in § 17c Abs. 1 Z 3 und 4 InvFG
     2011 durch den Aufsichtsrat / Interne Revision genannten Überprüfungen:
     Es wurden im Prüfungsjahr (2020) keine Unregelmäßigkeiten im Zuge der Überprüfung durch den
     Aufsichtsrat bzw. Interne Revision festgestellt.
     Im Jahr 2020 wurden keine wesentlichen Änderungen an der angenommenen Vergütungspolitik
     vorgenommen.

Carried Interests 4) (Vergütungen direkt von OGAW/AIF) sind in der 3 Banken-Generali Investment-
Gesellschaft m.b.H. nicht vorgesehen.

Die Angaben zur Vergütung beruhen auf Daten laut OeNB-Materialiensammlung zur
Vergütungspolitik unkonsolidiert Anlage A3e und A3f. Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik
sind auch unter www.3bg.at erhältlich und werden auf Anfrage kostenlos in Papierform zur
Verfügung gestellt.
Die ausgewiesenen Zahlen beziehen sich auf die im Gesamtinstitut gezahlten Vergütungen und
werden nicht auf Ebenen des Fonds offen gelegt.

1) iSv. § 3 Abs. 2 Z 22 InvFG 2011 iVm. gemäß § 6 Abs. 2 Z 10 (Geschäftsleitung excl. Prokuristen);
Geschäftsleiter ist im Sinne von „Führungskräfte“ laut AIFMG zur verstehen (Personen, welche die Geschäfte
tatsächlich führen).
2)beinhaltet sämtliche Mitarbeiter des höheren Managements, welche nicht in der Kategorie „Geschäftsleiter“
oder „sonstige risikorelevante Mitarbeiter“ enthalten sind, um Doppelmeldungen zu vermeiden.
3)beinhaltet sämtliche Mitarbeiter des höheren Managements, welche nicht in der Kategorie „Geschäftsleiter“
oder „Mitarbeiter mit Kontrollfunktion“ enthalten sind, um Doppelmeldungen zu vermeiden.
4)   vgl. Begriffsbestimmung gem. § 2 Abs. 1 Z 4 AIFMG.

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3 Banken Bond-Mix 2026

Beschreibung, wie die Vergütung und sonstige Zuwendungen berechnet werden

Die Vergütungspolitik der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. steht im Einklang mit
der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und auch langfristigen Interessen der Gesellschaft. Sie
ist in der Art aufgebaut, dass sie die Verwaltungsgesellschaft und ihre Mitarbeiter nicht daran hindert,
im besten Interesse der Anleger bzw. der Fonds zu handeln.
Das Vergütungssystem ist so gestaltet, dass die Entlohnung der Mitarbeiter keinerlei Anreizwirkung,
auch nicht finanzieller Art, bietet, Risiken für die Gesellschaft einzugehen, die über den
vorgegebenen Sorgfaltsmaßstab hinausgehen. Es gelangen ausschließlich auf eine langfristig
erfolgreiche und nachhaltige Geschäftsentwicklung ausgerichtete Beurteilungsparameter zur
Anwendung.
Maßgebliche Beurteilungsparameter für die Gestaltung des Fixgehalts sind u.a. Ausbildung,
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, Berufserfahrung, spezielle Fachkompetenzen und die konkret
auszuführende Tätigkeit in der einzelnen Gruppe. Die Auszahlung ist unabhängig von der Leistung
des Mitarbeiters bzw. vom wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft.
Bei der Berechnung der variablen Vergütung wird primär auf das quantitative Kriterium des
finanziellen Gesamtergebnisses der Gesellschaft abgestellt, sekundär werden qualitative Elemente
(z.B. Einhaltung regulatorischer Bestimmungen, Einhaltung der übertragenen Aufgaben im Rahmen
der gesetzlichen Vorgaben, Teamfähigkeit, Führungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit,
Engagement, etc.), die im Rahmen des Mitarbeiter-Jahresgespräches als individuelle Leistungs- und
Entwicklungsziele vereinbart werden, berücksichtigt. Das Eingehen von nicht adäquaten Risiken
fließt in die Berechnung der variablen Vergütung ein.
Die interne Vergütungspolitik und –praxis wird einmal jährlich vom Aufsichtsrat genehmigt und von
der Internen Revision geprüft.

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3 Banken Bond-Mix 2026

Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 30. April 2021
3 Banken Bond-Mix 2026,
Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG

                                                                                       Anteil am
                                                                   EUR
                                                                                  Fondsvermögen

Wertpapiervermögen                                            28.879.089,39              98,32 %

Derivate                                                            29.268,58             0,10 %

Bankguthaben / Verbindlichkeiten                                   203.662,52             0,69 %

sonstiges Vermögen / Verbindlichkeiten                             262.163,12             0,89 %

Fondsvermögen                                                 29.374.183,61             100,00%

Umlaufende Ausschüttungsanteile (R)                                224.711,50

Umlaufende Ausschüttungsanteile (I)                                  5.021,00

Ausschüttungsanteilswert – Nettobestandswert (R)                         106,80

Ausschüttungsanteilswert – Nettobestandswert (I)                     1.070,70

Linz, am 30. Juli 2021

                     3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H.

Alois Wögerbauer, CIIA e.h.        Mag. Dietmar Baumgartner e.h.            Gerhard Schum e.h.

                                                                                             18
3 Banken Bond-Mix 2026

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Rechenschaftsbericht

Prüfungsurteil

Wir haben den Rechenschaftsbericht der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz,
über den von ihr verwalteten

                                   3 Banken Bond-Mix 2026,
                                      Miteigentumsfonds,

bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 30. April 2021, der Ertragsrechnung für das an
diesem Stichtag endende Rumpfrechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B
Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. April 2021 sowie der
Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rumpfrechnungsjahr in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den
Bestimmungen des InvFG 2011.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 in Übereinstimmung mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze
erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten
nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere
sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
diesem Datum zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die
Vermögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011
vorgesehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht erstreckt sich nicht auf diese sonstigen
Informationen und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts haben wir die Verantwortlichkeit,
diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Rechenschaftsbericht oder zu unseren bei der Abschlussprüfung
erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

                                                                                               19
3 Banken Bond-Mix 2026

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des
Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen,
dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir
verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu
berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den
Rechenschaftsbericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft betreffend den von ihr verwalteten Fonds.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Rechenschaftsberichts

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die
die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche
Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen
einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage
dieses Rechenschaftsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern
beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der
gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

 Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Grund von
  dolosen Handlungen oder Irrtümern im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als
  Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend
  und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
  dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
  ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
  Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
  oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

 Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
  Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
  angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen
  Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

                                                                                                20
3 Banken Bond-Mix 2026

 Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
  Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
  dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende
  Angaben.

 Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts
  einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden
  Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild
  erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christian
Grinschgl.

Linz, am 30. Juli 2021

                                         KPMG Austria GmbH
                         Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

                                      Mag. Christian Grinschgl
                                         Wirtschaftsprüferin

                                                                                               21
3 Banken Bond-Mix 2026

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des 3 Banken Bond-Mix 2026 (R) (A)

Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.

Rechnungsjahr:                                                                                           15.05.2020
                                                                                                         30.04.2021
Ausschüttung:                                                                                            05.07.2021
ISIN:                                                                                                AT0000A2FP17
Währung:                                                                                                      EUR

                                                                                                                                     Betrieblicher   Betrieblicher    Betrieblicher
                                                                                                   Privatanleger Privatanleger
Pos.    Beschreibung                                                                                                                   Anleger         Anleger           Anleger    Privatstiftung
                                                                                                    mit Option   ohne Option
                                                                                                                                      mit Option     ohne Option       jur. Person

1.      Fondsergebnis der Meldeperiode                                                                     2,5307           2,5307          2,5307           2,5307          2,5307         2,5307

2.      Zuzüglich
2.1     Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte                                0,0097           0,0097          0,0097           0,0097          0,0097         0,0097

        Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl.
2.5                                                                                                        0,0000           0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
        Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag

        Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag
2.6                                                                                                        0,0000           0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
        auf neue Rechnung)

3.      Abzüglich
3.1     Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren                                  0,0000           0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
3.2     Steuerfreie Zinserträge
3.2.1   Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge                                              1)                  0,0000           0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000

        Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zB
3.2.2                                                                                                      0,0000           0,0000                                                          0,0000
        Wohnbauanleihen

3.3     Steuerfreie Dividendenerträge
3.3.1   Gemäß DBA steuerfreie Dividenden                                                                                                                                     0,0000         0,0000
3.3.2   Inlandsdividenden steuerfrei gem. § 10 KStG                                                                                                                          0,0000         0,0000
3.3.3   Auslandsdividenden steuerfrei gem. § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG                  2)                                                                                    0,0000         0,0000
3.4     Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge
3.4.1   Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80%                                0,0000           0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
3.4.3   Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds                               0,0000           0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000

        Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem.
3.5                                                                                                        0,0000           0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
        § 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge

        Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile
3.6     steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl.                                 0,4063           0,4063                                                          0,4063
        Altemissionen)

3.7     Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge                                        0,0000           0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
4.      Steuerpflichtige Einkünfte                                                     11)                 2,1341           2,1341          2,5404           2,5404          2,5404         2,1341
4.1     Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert                                                  2,1341           2,1341          1,5246           1,5246
4.2     Nicht endbesteuerte Einkünfte                                                                      0,0000           0,0000          1,0158           1,0158          2,5404         2,1341

        Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von
4.2.1   Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer'                                                                                                                       2,1341
        (§ 22 Abs.2 KStG)

        In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus
4.3                                                                                                        0,6095           0,6095          1,0158           1,0158          1,0158         0,6095
        Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres

        Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die
5.                                                                                                         1,4500           1,4500          1,4500           1,4500          1,4500         1,4500
        Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen

        In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche
5.1                                                                                                        0,0000           0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
        Gewinnvorträge

        In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte
5.2     aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder                                          0,0000           0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
        Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen)

5.4     In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung                              13)                 0,0000           0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
5.5     Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis                                                                1,0807           1,0807          1,0807           1,0807          1,0807         1,0807

        Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen
5.6                                                                                                        1,4500           1,4500          1,4500           1,4500          1,4500         1,4500
        Meldung vornimmt

                                                                                                                                                                                              22
3 Banken Bond-Mix 2026

                                                                                                                                     Betrieblicher   Betrieblicher   Betrieblicher
                                                                                                       Privatanleger Privatanleger
Pos.    Beschreibung                                                                                                                   Anleger         Anleger          Anleger    Privatstiftung
                                                                                                        mit Option   ohne Option
                                                                                                                                      mit Option     ohne Option      jur. Person

6.      Korrekturbeträge                                                               14)

        Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten
        (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind)

        Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung
        zu korrigieren
6.1                                                                                                           2,1244        2,1244          2,5307          2,5307          2,5307         2,1244
        Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige
        sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus
        Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte)

        Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen

        Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF

        Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte
6.2                                                                                                           1,4500        1,4500          1,4500          1,4500          1,4500         1,4500
        Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und
        ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten

7.      Ausländische Erträge, DBA Anrechnung
7.1     Dividenden                                                                                            0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
7.2     Zinsen                                                                                                1,4839        1,4839          1,4839          1,4839          1,4839         1,4839
7.3     Ausschüttungen von Subfonds                                                                           0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000

        Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im
7.4                                                                                                           0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        Ausland einem Steuerabzug unterlagen

        Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland
8.
        entrichteten Steuern sind

        auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA
8.1                                                                                    4)    5)   6)
        anrechenbar

        Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des
8.1.1                                                                                                         0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        matching credit)

        Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des
8.1.2                                                                                                         0,0089        0,0089          0,0089          0,0089          0,0089         0,0089
        matching credit)

        Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne
8.1.3                                                                                                         0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        Berücksichtigung des matching credit)

        Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland
8.1.4   abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem.                                      0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        § 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998

8.1.5   Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit)                           3)                     0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
8.2     Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten                    6)    7)
8.2.1   Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)                                                           0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
8.2.2   Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)                                                             0,0006        0,0006          0,0006          0,0006          0,0006         0,0006
8.2.3   Steuern auf Ausschüttungen Subfonds                                                                   0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000

        Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG
8.2.4                                                                                                         0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        1998

8.3     Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern                                                   0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
8.4     Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe                                                                                               0,0000         0,0000
9.      Begünstigte Beteiligungserträge
9.1     Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 KStG)                                 8)                     0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000

        Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG, ohne
9.2                                                                                    8)                                                                                   0,0000         0,0000
        Schachteldividenden)

9.4     Steuerfrei gemäß DBA                                                                                                                                                0,0000         0,0000
10.     Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen                                        9)    10) 11)
10.1    Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei                                                        1,5246        1,5246          1,5246          1,5246          1,5246         1,5246
10.2    Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge                                              1)                     0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
10.3    Ausländische Dividenden                                                                               0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
10.4    Ausschüttungen ausländischer Subfonds                                                                 0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000

        Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder
10.6                                                                                                          0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne)

        Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs
10.9                                                                                                          0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        (80%)

        Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus
10.14                                                                                                         0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        AIFs oder ImmoAIFs

        KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und
10.15                                                                                  10) 11)                0,6095        0,6095          0,6095          0,6095          0,6095         0,6095
        4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen)

                                                                                                                                                                                             23
3 Banken Bond-Mix 2026

                                                                                                                                  Betrieblicher   Betrieblicher    Betrieblicher
                                                                                                 Privatanleger Privatanleger
Pos.   Beschreibung                                                                                                                 Anleger         Anleger           Anleger    Privatstiftung
                                                                                                  mit Option   ohne Option
                                                                                                                                   mit Option     ohne Option       jur. Person

       Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den
11.
       Fonds einbehalten wurde

11.1   KESt auf Inlandsdividenden                                                 8)                     0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000
12.    Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird                   9)   10) 12)           0,5869          0,5869          0,5869           0,5869          0,5869          0,5869
12.1   KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei                                           0,4193          0,4193          0,4193           0,4193          0,4193          0,4193
12.2   KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge                                 1)                     0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000
12.3   KESt auf ausländische Dividenden                                           8)                     0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000
12.4   Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer                                                     0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000
12.5   KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds                                                            0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000
12.8   KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 9)      10) 12)           0,1676          0,1676          0,1676           0,1676          0,1676          0,1676
12.9   Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt                           0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000
15.    Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber

       KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt
15.1
       steuerpflichtige Anleger)

1)     Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt
       geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.
2)     Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden
       Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5
        und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.
3)     Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden.
4)     für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.
       Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.
5)     Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch
       Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
6)     Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
7)     Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet
       werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des
       Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.
8)     Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert.
       Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw.
       rückerstattet werden.
9)     Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung
       führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.
10)    Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der
       KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG).
       Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw.
       rückerstattet werden.
11)    Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher
       Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann).
12)    Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar.
13)    Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.
14)    Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerng erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils.
       Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom dempotführenden Kreditinstitut berücksichtigt.

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