RECHENSCHAFTSBERICHT 2020/2021 - 3 Banken Bond-Mix 2026 Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ISIN - 3 Banken-Generali
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RECHENSCHAFTSBERICHT 2020/2021 3 Banken Bond-Mix 2026 Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG ISIN (R) (A) AT0000A2FP17 (I) (A) AT0000A2FP25
3 Banken Bond-Mix 2026 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Untere Donaulände 36 4020 Linz, Österreich www.3bg.at Gesellschafter Generali Holding Vienna AG, Wien Oberbank AG, Linz Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck BKS Bank AG, Klagenfurt Aufsichtsrat Erich Stadlberger, MBA, Vorsitzender Axel Sima, Vorsitzender-Stellvertreter Mag. Paul Hoheneder Dr. Nikolaus Mitterer Mag. Michael Oberwalder Dr. Gottfried Wulz Staatskommissär MR Dr. Ingrid Ehrenböck-Bär MR Mag. Regina Reitböck, Stellvertreterin Geschäftsführer Alois Wögerbauer Mag. Dietmar Baumgartner Gerhard Schum Zahlstelle in Österreich Oberbank AG, Linz BKS Bank AG, Klagenfurt Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck Zahl- und Vertriebsstelle in Deutschland Oberbank AG, Niederlassung Deutschland, München Depotbank/Verwahrstelle Oberbank AG, Linz Fondsmanagement 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Prüfer KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 2
3 Banken Bond-Mix 2026 Die Entwicklung des 3 Banken Bond-Mix 2026 im abgelaufenen Rumpfrechnungsjahr Die 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. legt hiermit den Bericht des 3 Banken Bond-Mix 2026, Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG, über das Rumpfrechnungsjahr vom 15. Mai 2020 (Gründung) bis 30. April 2021 vor. Das Fondsvermögen betrug zum 30. April 2021 EUR 29.374.183,61. Umlaufende Anteile 15. Mai 2020 30. April 2021 AT0000A2FP17 (R) 229.647,50 224.711,50 AT0000A2FP25 (I) 5.671,00 5.021,00 Der errechnete Wert eines Ausschüttungsanteiles der Retailtranche belief sich zu Beginn des Rumpfrechnungsjahres auf EUR 100,00 und lag am 30. April 2021 bei EUR 106,80. Das ist eine Wertsteigerung von 6,80 %. Der errechnete Wert eines Ausschüttungsanteiles der institutionellen Tranche belief sich zu Beginn des Rumpfrechnungsjahres auf EUR 1.000,00 und lag am 30. April 2021 bei EUR 1.070,70. Das ist eine Wertsteigerung von 7,07 %. Ausschüttung für das Rumpfrechnungsjahr vom 15. Mai 2020 (Gründung) bis 30. April 2021. Für Ausschüttungsanteile der Retailtranche wird eine Ausschüttung in der Höhe von EUR 1,4500 je Anteil vorgenommen. Die ermittelte Kapitalertragsteuer beträgt EUR 0,5869 je Ausschüttungsanteil. Für Ausschüttungsanteile der institutionellen Tranche wird eine Ausschüttung in der Höhe von EUR 17,0000 je Anteil vorgenommen. Die ermittelte Kapitalertragsteuer beträgt EUR 6,5151 je Ausschüttungsanteil. Die Ausschüttung erfolgt ab 1. Juli 2021 durch das depotführende Kreditinstitut. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet die Kapitalertragsteuer von der Ausschüttung einzubehalten und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. 3
3 Banken Bond-Mix 2026 Wertentwicklung im letzten Rumpfrechnungsjahr Die dargestellte Wertentwicklung bezieht sich auf die ausschüttende Anteilsklasse (R) und ist repräsentativ für alle Anteilsklassen. 108 107 Wertentwicklung in % 106 105 104 103 102 101 100 99 Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jän Feb Mär Apr 20 20 20 20 20 20 20 20 21 21 21 21 Vergleichende Übersicht Ausschüttungsanteile (R) AT0000A2FP17 Fondsvermögen Errechneter Wert je Ausschüttung Wertentwicklung Rechnungsjahr gesamt Anteil in EUR je Anteil in EUR in % *) in EUR Gründung --- 100,00 --- --- 15.05.2020 – 30.04.2021 29.374.183,61 106,80 1,4500 6,80 **) Ausschüttungsanteile (I) AT0000A2FP25 Fondsvermögen Errechneter Wert je Ausschüttung Wertentwicklung Rechnungsjahr gesamt Anteil in EUR je Anteil in EUR in % *) in EUR Gründung --- 1.000,00 --- --- 15.05.2020 – 30.04.2021 29.374.183,61 1.070,70 17,0000 7,07 **) *) Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. **) Da für diese Periode noch kein vollständiger Zwölfmonatszeitraum vorliegt, wird die Wertentwicklung nur für den verfügbaren Zeitraum angegeben. 4
3 Banken Bond-Mix 2026 Die Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte und Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Rumpfrechnungsjahr Marktentwicklung Hatten die Kredit- und Aktienmärkte im März 2020 noch unter den Folgen der Coronakrise zu leiden, so fand zu Beginn des Berichtzeitraums eine regelrechte Aufholjagd statt. Die weltweiten Aktienmärkte konnten bis Ende des Berichtzeitraums ihre Vorkrisenniveaus teilweise deutlich übersteigen. Die Risikoaufschläge für Unternehmensanleihen aus dem Investmentgrade-Bereich sanken von knapp über 90 Basispunkte im Mai auf rund 45 Basispunkte im Tief. Zinsseitig war die Entwicklung etwas volatiler. Sorgten sinkende Renditen bis zum Jahreswechsel noch für zusätzliche Kursgewinne, so kam es ausgehend von einem Ansprung der Inflation wieder zu einem Anstieg bis Ende April. Bereits Ende August verkündete die US Zentralbank FED, von ihrem bisherigen harten 2 %- Inflationsziel abzuweichen und in Zukunft auch eine Inflation von über 2 % zu tolerieren. Die Inflationserwartungen in den USA stiegen darauf leicht an. Ende September fand die erste Debatte zwischen Donald Trump und Joe Biden statt. Die gesamte Debatte gestaltete sich sehr chaotisch. Der Oktober war zum einen durch die anstehende Präsidentschaftswahl in den USA geprägt, zum anderen entstand zusätzliche Unsicherheit aufgrund der wieder steigenden Corona-Infektionszahlen und den damit einhergehenden strengeren Corona-Maßnahmen, vor allem in der Europäischen Union. Durchaus euphorisch zeigten sich die Anleger im November. Im Wesentlichen war dies auf die Wahl Joe Bidens zum 46. Präsidenten der Vereinigten Staaten zurückzuführen. Neben der US- Wahl führten auch positive Entwicklungen der Corona-Impfstoffstudien von Pfizer, Moderna und AstraZeneca zu einer erneuten Rückeroberung der Bullen an den Aktienmärkten, trotz weltweit steigender Fallzahlen. Das ereignisreiche Kalenderjahr endete mit einem historischen Schulterschluss der europäischen Länder. Trotz Unstimmigkeiten mit Ungarn und Polen konnte man sich auf ein 1,8 Billionen Euro großes Finanzpaket bestehend aus dem mehrjährigen Finanzrahmen und dem Corona-Wiederaufbaufonds einigen. Erstmals werden hierzu gemeinsame Schulden ab 2021 aufgenommen. Ein ungeordneter Brexit zum Jahreswechsel konnte nach schwierigen Verhandlungen noch im letzten Moment verhindert werden. In den USA verständigten sich Republikaner und Demokraten auf ein weiteres dringend benötigtes Stimuluspaket über 900 Milliarden USD. Mit diesem Übereinkommen summieren sich die US Konjunkturpakete auf deutlich mehr als drei Billionen Dollar innerhalb eines Jahres. Die Märkte hatten die Entwicklungen genau verfolgt und schalteten in den Risk-On Modus mit neuen Rekordhochs. Mit dem Start in das neue Kalenderjahr stieg allerdings erneut das Schlagzeilenrisiko aufgrund der Nachrichtenlage über die verschiedenen Virusmutationen und die Verlängerungen der Lockdown- Maßnahmen, vor allem hier in Europa. Die Aktienmärkte ließen sich davon aber nicht nachhaltig beunruhigen, genauso wenig die Risikoprämien der Unternehmensanleihen. Mit steigender Zuversicht hinsichtlich der Durchimpfungsrate und dem damit einhergehenden Ausblick auf mehr Normalität, setzten erste Diskussionen über höhere Inflationsraten ein. Die Inflationserwartungen hatten sich zu diesem Zeitpunkt deutlich von den Tiefständen losgelöst. Gold konnte sich nach Kursrückschlägen zum Ausbruch der Corona-Krise deutlich erholen und notiert auf Jahressicht im Plus. Allerdings liegt das Edelmetall seit den Kursspitzen im vergangenen August deutlich niedriger und konnte sich gegen Ende des Berichtszeitraumes im Zuge der Inflationsdiskussionen nur leicht vom März-Tief erholen. In den Vereinigten Staaten von Amerika konnte ein weiteres Stimuluspaket auf den Weg gebracht werden. Eine Konsumunterstützung für die Bürger wird als Ziel verfolgt. Die FED wird ihren Kurs beibehalten und deutet ein niedriges Zinsniveau trotz erwartbaren Aufschwungs 5
3 Banken Bond-Mix 2026 an. Die Verlängerung des PEPP-Kaufprogrammes der EZB bis März 2022 sowie die Erwartung, dass die Notenbank im Notfall weitere Stützungsmaßnahmen ergreifen würde, sollten auch in den kommenden Monaten eine wichtige Stütze für die Anleihenmärkte sein. Tätigkeitsbericht Der 3 Banken Bond-Mix 2026 ist ein aktiv gemanagter Anleihenfonds, dessen Managementansatz nicht durch eine Benchmark beeinflusst wird. Der Fondsstart hätte vom Zeitpunkt her wohl kaum besser sein können. Nach dem Einbruch aufgrund der Coronakrise speziell noch im März 2020 kam es bei Fondsauflage bereits zu einer regelrechten Aufholjagd an den Kreditmärkten. Die Risikoaufschläge für Unternehmensanleihen aus dem Investmentgrade-Bereich sanken von knapp über 90 Basispunkte im Mai auf rund 45 Basispunkte im Tief. Noch deutlich stärker war die Einengung der Risikoprämien bei Hochzinsanleihen, welche von rund 540 Basispunkten im Mai auf zeitweise unter 240 Basispunkte rutschten. Ebenso positive Beiträge lieferte die Beimischung im Bereich Emerging Markets sowie die Basisrenditen, welche bis Ende 2020 weiter absanken. Erst seit Jahresbeginn 2021 zeigte der Fonds „lediglich“ eine Seitwärtsbewegung. Betrachtet man aber den doch recht deutlichen Anstieg der Basiszinsen in den ersten vier Monaten des Jahres (die Rendite 10-jähriger deutscher Staatspapiere kletterte um rund 30 Basispunkte) und ein Rangetrading der Risikoaufschläge, so ist die Entwicklung doch recht erfreulich. Auch die Korrektur der Emerging Markets seit Jahresbeginn 2021 konnte kompensiert werden. Nach Fondsstart wurden nur kleine Anpassungen gemacht. Gewinnmitnahmen gab es bei Thyssenkrupp, Dufry, Adif-Alta und Allied Irish Bank – neu investiert wurde in Rumänien, Banco Sabadell sowie ZF Finance. Die Verlängerung des PEPP-Kaufprogrammes der EZB bis März 2022 sowie die Erwartung, dass die Notenbank im Notfall weitere Stützungsmaßnahmen ergreifen würde, sollten auch in den kommenden Monaten eine wichtige Stütze für die Anleihenmärkte sein. 6
3 Banken Bond-Mix 2026 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Rumpfrechnungsjahr 2020/2021 1. Wertentwicklung des Rumpfrechnungsjahr (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages: Retailtranche - Ausschüttungsanteil *) Anteilswert zu Beginn des Rumpfrechnungsjahr 100,00 Anteilswert am Ende des Rumpfrechnungsjahr 106,80 Nettoertrag pro Ausschüttungsanteil (224.711,50 Anteile) 6,80 Wertentwicklung eines Ausschüttungsanteiles im Rumpfrechnungsjahr **) 6,80 % Institutionelle Tranche - Ausschüttungsanteil *) Anteilswert zu Beginn des Rumpfrechnungsjahr 1.000,00 Anteilswert am Ende des Rumpfrechnungsjahr 1.070,70 Nettoertrag pro Ausschüttungsanteil (5.021,00 Anteile) 70,70 Wertentwicklung eines Ausschüttungsanteiles im Rumpfrechnungsjahr **) 7,07 % *) Die OeKB ermittelt die Performance der österreichischen Investmentfonds; bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. **) Unterschiede in der Wertentwicklung sind auf verschiedene Ausgestaltungsmerkmale der Anteilscheine zurückzuführen. 7
3 Banken Bond-Mix 2026 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Ergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge 595.214,37 Quellensteuern aus Zinserträgen -2.736,53 Zinsaufwendungen -0,01 sonstige Erträge 0,00 592.477,83 Aufwendungen Vergütung an die KAG -118.599,47 Wertpapierdepotgebühren -13.215,47 Kosten für die Fondsbuchhaltung -10.550,05 Publizitätskosten -4.186,19 sonstige Verwaltungsaufwendungen -984,28 Bestandsprovisionen aus Subfonds 0,00 -147.535,46 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 444.942,37 Realisiertes Kursergebnis 1) 2) Realisierte Gewinne 36.682,23 Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten 252.092,97 Realisierte Verluste -1.812,72 Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten 0,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 286.962,48 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 731.904,85 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 3) 1.222.959,71 Ergebnis des Rumpfrechnungsjahres 4) 1.954.864,56 c. Ertragsausgleich -24.378,22 FONDSERGEBNIS gesamt 1.930.486,34 8
3 Banken Bond-Mix 2026 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rumpfrechnungsjahres 235.318,50 Anteile 28.635.750,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen 0,00 Rücknahme von Anteilen -1.216.430,95 Ertragsausgleich 24.378,22 -1.192.052,73 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) 1.930.486,34 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RUMPFRECHNUNGSJAHRES 229.732,50 Anteile 29.374.183,61 1) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rumpfrechnungsjahr. 2) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR 1.509.922,19 3) Veränderung der nicht realisierten Kursergebnisse: unrealisierte Gewinne: EUR 1.465.333,03 unrealisierte Verluste: EUR -242.373,32 4) Im Fondsrumpfechnungsjahr entstanden Transaktionskosten in Höhe von EUR 28.434,18. 9
3 Banken Bond-Mix 2026 Vermögensaufstellung zum 30.04.2021 ISIN BEZEICHNUNG STÜCKE/ KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT ANTEIL NOMINALE ZUGÄNGE ABGÄNGE IN EUR IN % IN TSD Wertpapiervermögen Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere Anleihen lautend auf EUR XS2063261155 0,2500 % SWEDBANK 19/24 MTN 200,00 200,00 100,86 201.710,00 0,69 XS2050933899 0,6000 % KASACHSTAN 19/26 MTN REGS 400,00 400,00 100,10 400.408,00 1,36 XS2015231413 0,6250 % JYSKE BK 19/24 FLR MTN 400,00 400,00 101,56 406.228,00 1,38 XS1991219442 0,8750 % PHILIPPINEN 19/27 400,00 400,00 101,73 406.912,00 1,39 XS2100404396 0,9000 % INDONESIA 20/27 400,00 400,00 101,29 405.168,00 1,38 XS1508912646 1,0000 % ACEA S.P.A. 16/26 MTN 2 300,00 300,00 104,10 312.291,00 1,06 XS1595704872 1,0000 % E.ON INTL FIN. 17/25 MTN 200,00 200,00 103,64 207.284,00 0,71 XS1709433509 1,0000 % POSTNL N.V. 17/24 300,00 300,00 103,28 309.849,00 1,05 XS1823246803 1,1250 % BMW FIN. NV 18/26 MTN 300,00 300,00 105,70 317.094,00 1,08 DE000CZ40MC5 1,1250 % COBA MTN 17/25 400,00 400,00 103,26 413.024,00 1,41 XS1953833750 1,1250 % ELISA OYJ 19/26 300,00 300,00 104,71 314.118,00 1,07 XS1198117670 1,1250 % ESSITY 15/25 MTN 300,00 300,00 104,21 312.618,00 1,06 XS2026171079 1,1250 % FERROVIE 19/26 MTN 400,00 400,00 105,28 421.108,00 1,43 XS1577951715 1,1510 % ASAHI GROUP HDLS 17/25 250,00 250,00 104,53 261.320,00 0,89 XS1441773550 1,2000 % BROWN-FORMAN 16/26 300,00 300,00 105,93 317.787,00 1,08 XS1485608118 1,2500 % CITYCON TREAS. 16/26 150,00 150,00 99,36 149.038,50 0,51 XS2176783319 1,2500 % ENI 20/26 MTN 200,00 200,00 105,75 211.504,00 0,72 XS1440976535 1,2500 % MOLSON COORS BEV. 16/24 400,00 400,00 103,49 413.952,00 1,41 DE000SYM7720 1,2500 % SYMRISE AG ANL.19/25 300,00 300,00 104,13 312.384,00 1,06 ES0211845302 1,3750 % ABERTIS INFRA. 16-26 300,00 300,00 104,80 314.394,00 1,07 FR0012599892 1,3750 % EDENRED 15-25 200,00 200,00 105,06 210.116,00 0,72 XS1539114287 1,3750 % JOHNSON CONTR.INTL 16/25 100,00 100,00 104,84 104.837,00 0,36 XS1511787589 1,3750 % MORGAN STANLEY 16/26 MTN 300,00 300,00 106,03 318.081,00 1,08 XS1877846110 1,4950 % TELEFONICA EM. 18/25 MTN 300,00 300,00 106,15 318.459,00 1,08 XS1197775692 1,5000 % APTIV 15/25 300,00 300,00 105,22 315.651,00 1,07 FR0012452191 1,5000 % ARKEMA 15/25 MTN 300,00 300,00 105,85 317.541,00 1,08 XS2080318053 1,5000 % BALL 19/27 100,00 100,00 102,17 102.167,00 0,35 XS1840618059 1,5000 % BAYER CAP.CORP. 18/26 200,00 200,00 105,69 211.384,00 0,72 XS2093881030 1,5000 % BERRY GLOB. 20/27 REGS 100,00 100,00 101,57 101.568,00 0,35 XS1991190361 1,5000 % CESKE DRAHY 19/26 400,00 400,00 104,38 417.524,00 1,42 FR0013287273 1,5000 % ILIAD 17/24 400,00 400,00 101,68 406.736,00 1,38 XS1174469137 1,5000 % JPMORGAN CHASE 15/25 MTN 300,00 300,00 105,63 316.893,00 1,08 XS1405782407 1,5000 % KRAFT HEINZ FOODS 16/24 100,00 100,00 103,72 103.718,00 0,35 XS1567174286 1,5000 % MCKESSON 17/25 400,00 400,00 105,97 423.868,00 1,44 XS1203941775 1,5000 % METRO MTN 15/25 130,00 130,00 103,73 134.845,10 0,46 FR0013259116 1,5000 % SEB S.A. 17/24 300,00 300,00 103,48 310.428,00 1,06 DE000A1ZY989 1,5000 % VONOVIA FINANCE 15/25 MTN 200,00 200,00 106,30 212.596,00 0,72 XS1558491855 1,6250 % ATLANTIA 17/25 MTN 150,00 150,00 102,22 153.333,00 0,52 XS1319820541 1,6250 % FEDEX CORP. 16/27 400,00 400,00 107,50 429.980,00 1,46 FR0013281946 1,6250 % INGENICO GROUP 17/24 400,00 400,00 104,36 417.448,00 1,42 XS1974394675 1,6250 % MEXICO 19/26 MTN 400,00 400,00 105,52 422.064,00 1,44 XS1813593313 1,6250 % MONDI FINANCE 18/26 MTN 300,00 300,00 106,65 319.947,00 1,09 FR0013139482 1,6250 % VALEO SA 16-26 MTN 200,00 200,00 103,69 207.388,00 0,71 XS1327504087 1,7500 % AUTOSTRADE IT. 15/26MTN 3 100,00 100,00 102,53 102.528,00 0,35 FR0013383213 1,7500 % CARREFOUR 18/26 MTN 200,00 200,00 107,76 215.522,00 0,73 XS1678966935 1,7500 % CNH INDUSTR.FIN.EUR.17/25 300,00 300,00 106,63 319.893,00 1,09 AT0000A27LQ1 1,7500 % VOESTALPINE 19/26 MTN 400,00 400,00 104,59 418.360,00 1,42 AT0000A22H40 1,8750 % CA IMMO 18-26 300,00 300,00 104,59 313.767,00 1,07 XS1564337993 1,8750 % MOELNLYCKE HLDG 17/25 300,00 300,00 106,60 319.791,00 1,09 XS1211044075 1,8750 % TEVA PH.F.NL.II 15/27 200,00 200,00 93,11 186.216,00 0,63 FR0013176310 1,8750 % VIVENDI S.A. 16/26 300,00 300,00 107,94 323.811,00 1,10 XS1142279782 2,0000 % THERMO FISH.SCI. 14/25 200,00 200,00 107,43 214.854,00 0,73 XS1239502328 2,0000 % TRANSURBAN FIN.CO. 15/25 300,00 300,00 107,82 323.472,00 1,10 XS1651444140 2,1250 % EUROF.SCIENTIF. 17/24 400,00 400,00 105,79 423.140,00 1,44 XS1138360166 2,1250 % WALGREENS BO. A. 14/26 400,00 400,00 109,45 437.800,00 1,49 XS1372839214 2,2000 % VODAFONE GRP 16/26 MTN 300,00 300,00 111,01 333.021,00 1,13 10
3 Banken Bond-Mix 2026 XS1114159277 2,2500 % ADIDAS AG ANL. 14/26 250,00 250,00 111,49 278.715,00 0,95 XS1492457665 2,2500 % MYLAN II 16/24 300,00 300,00 106,85 320.538,00 1,09 XS1148073205 2,2500 % REPSOL INTL F. 14/26 MTN 300,00 300,00 112,44 337.314,00 1,15 XS1071713470 2,5000 % CARLSBERG BREW. 14/24 MTN 200,00 200,00 107,49 214.970,00 0,73 XS1795409082 2,5000 % GAZ CAPITAL 18/26 MTN 350,00 350,00 103,83 363.419,00 1,24 DE000A289RN6 2,6250 % DAIMLER AG.MTN 20/25 400,00 400,00 110,48 441.900,00 1,51 XS1785467751 2,6250 % FAURECIA 18/25 130,00 130,00 101,61 132.098,20 0,45 XS1185941850 2,6250 % SPP INFRA.FIN. 15/25 300,00 300,00 109,49 328.458,00 1,12 BE6265142099 2,7000 % AB INBEV 14/26 MTN 200,00 200,00 113,14 226.288,00 0,77 XS1064307058 2,7500 % COCA-COLA EU.P. 14/26 300,00 300,00 112,47 337.422,00 1,15 XS1077882394 2,7500 % ETISALAT 2026 300,00 300,00 113,22 339.663,00 1,16 XS2178857285 2,7500 % RUMAENIEN 20/26 MTN REGS 300,00 300,00 110,33 330.990,00 1,13 AT0000A2AX04 2,7500 % UBM DEVELOP. 19/25 100,00 100,00 101,02 101.019,00 0,34 AT000B121967 2,7500 % VOLKSBANK WIEN 17-27 FLR 100,00 100,00 102,81 102.808,00 0,35 FR0013076353 2,8000 % CREDIT AGRI. 16-26BMTN 400,00 400,00 109,59 438.368,00 1,50 XS1222597905 2,8550 % INTESA SAN. 15/25 MTN 150,00 150,00 106,08 159.115,50 0,54 FR0013510179 2,8750 % AUCHAN HLDG 20/26 MTN 100,00 100,00 111,45 111.451,00 0,38 XS1378880253 2,8750 % BNP PARIBAS 16/26 MTN 300,00 300,00 112,09 336.282,00 1,14 DE000LB1B2E5 2,8750 % LBBW NACHR.MTN 16/26 300,00 300,00 109,82 329.463,00 1,12 XS1849518276 2,8750 % SMURF.KAPP.ACQ. 18/26 140,00 140,00 110,57 154.800,80 0,53 XS1991114858 3,0000 % DOMETIC GRP 19/26 MTN 100,00 100,00 105,72 105.719,00 0,36 XS1117298916 3,0000 % KROATIEN 15/25 300,00 300,00 111,30 333.912,00 1,14 XS1078218218 3,0000 % SANDVIK 14/26 MTN 300,00 300,00 115,09 345.261,00 1,18 XS2231715322 3,0000 % ZF FINANCE GMBH MTN 20/25 100,00 100,00 105,97 105.969,00 0,36 XS1418788599 3,1250 % AURIZON NET.PTY.16/26 MTN 300,00 300,00 113,66 340.989,00 1,16 XS1598757760 3,2000 % GRIFOLS 17/25 REGS 200,00 200,00 100,94 201.882,00 0,69 XS1384064587 3,2500 % BCO SANTANDER 16/26 MTN 400,00 400,00 112,73 450.908,00 1,55 XS1854830889 3,2500 % K+S AG ANL. 18/24 100,00 100,00 101,00 100.999,00 0,34 XS1602130947 3,3750 % LEVI STRAUSS 17/27 100,00 100,00 103,56 103.563,00 0,35 XS2004438458 3,6250 % IHO VERW.GMBH 19/25 REG.S 100,00 100,00 102,10 102.095,00 0,35 XS1419869885 3,6250 % TELECOM ITALIA 16/26 MTN 140,00 140,00 111,22 155.701,00 0,53 XS1680281133 3,7500 % KRONOS INT. 17/25 REGS 150,00 150,00 101,85 152.776,50 0,52 XS1062900912 4,1250 % GENERALI 14/26 MTN 300,00 300,00 117,83 353.493,00 1,20 DE000A2YNQW7 4,5000 % BILFINGER SE ANL 19/24 100,00 100,00 109,91 109.907,00 0,37 XS0502286908 4,8750 % CEZ AS 10/25 MTN 300,00 300,00 119,00 356.997,00 1,22 XS0215093534 4,8750 % LEONARDO 05/25 MTN 140,00 140,00 115,19 161.266,00 0,55 XS1405136364 5,6250 % BCO DE SABADELL 16/26 MTN 100,00 100,00 116,99 116.985,00 0,40 XS2015264778 6,7500 % UKRAINE 19/26 REGS 300,00 300,00 107,30 321.912,00 1,10 lautend auf USD USY54788AA57 3,1790 % MALAYSIA SU.G. 16/26 REGS 250,00 250,00 109,30 225.538,59 0,77 USP3143NAY06 3,6250 % CO.NAC.COB.CHILE 17/27 400,00 400,00 109,31 360.894,76 1,23 US698299BE38 3,7500 % PANAMA 15/25 400,00 400,00 108,95 359.732,56 1,22 US715638BU55 4,1250 % PERU 15/27 300,00 300,00 110,75 274.239,37 0,93 XS1372846003 4,2500 % NTPC 16/26 MTN 400,00 400,00 107,27 354.179,12 1,21 USP3699PGE18 4,3750 % COSTA RICA 13/25 REGS 200,00 200,00 101,83 168.107,30 0,57 US760942BB71 4,3750 % URUGUAY 15/27 300,00 300,00 114,39 283.265,37 0,96 US195325CX13 4,5000 % COLOMBIA 15/26 400,00 400,00 109,75 362.357,41 1,23 USY9384RAA87 4,8000 % VIETNAM 14/24 REGS 400,00 400,00 112,01 369.822,53 1,26 XS1319820897 6,8750 % SOUTH.GAS COR. 16/26 REGS 200,00 200,00 120,30 198.596,78 0,68 Summe Anleihen 28.879.089,39 98,32 Summe Wertpapiervermögen 28.879.089,39 98,32 ISIN BEZEICHNUNG STÜCKE/KONTRAKTE KURS WERT ANTEIL NOMINALE IN EUR IN % Derivative Produkte Devisentermingeschäfte Verkauf DTG_TAX_3408290 USD/EUR Laufzeit bis 13.04.2022 -3.500.000 29.268,58 0,10 Summe Devisenterminkontrakte (Verkauf) 29.268,58 0,10 Summe Derivate 29.268,58 0,10 11
3 Banken Bond-Mix 2026 Bankguthaben/Verbindlichkeiten EUR-Konten 99.929,17 0,34 nicht EU-Währungen 103.733,35 0,35 Summe Bankguthaben / Verbindlichkeiten 203.662,52 0,69 sonstiges Vermögen/Verbindlichkeiten Zinsansprüche 262.163,12 0,89 Summe sonstiges Vermögen / Verbindlichkeiten 262.163,12 0,89 Fondsvermögen 29.374.183,61 100,00 Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu folgenden Devisenkursen umgerechnet: WÄHRUNG KURS US-Dollar (USD) 1,21150 12
3 Banken Bond-Mix 2026 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind ISIN BEZEICHNUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE NOMINALE IN TSD NOMINALE IN TSD Wertpapiervermögen Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere Anleihen XS1325125158 0,0000 % ALLIED IRISH 15/25FLR MTN 140,00 140,00 XS1410417544 1,0000 % KELLOGG CO. 16/24 300,00 300,00 ES0200002006 1,8750 % ADIF-ALTA VE. 15/25 MTN 300,00 300,00 XS2079388828 2,0000 % DUFRY ONE B. 19/27 100,00 100,00 DE000A14J587 2,5000 % THYSSENKRUPP MTN 15/25 150,00 150,00 ISIN BEZEICHNUNG Gewinn / Verlust Derivative Produkte DTG_TAX_3407794 DTG SPEST USDEUR VERFALL 16.04.2021 OBERBANK AG 102.339,60 DTG_TAX_3407795 DTG SPEST USDEUR VERFALL 16.04.2021 OBERBANK AG 85.032,16 DTG_TAX_3407796 DTG SPEST USDEUR VERFALL 16.04.2021 OBERBANK AG 62.646,10 DTG_TAX_3408289 DTG SPEST USDEUR VERFALL 16.04.2021 OBERBANK AG 2.075,11 13
3 Banken Bond-Mix 2026 Besondere Hinweise Bewertungsgrundsätze Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Fonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Verwaltungsgesellschaft zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. c) Anteile an einem OGAW oder OGA werden mit den zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen bewertet bzw. sofern deren Anteile an Börsen oder geregelten Märkten gehandelt werden (z.B. ETFs) mit den jeweils zuletzt verfügbaren Schlusskursen. d) Der Liquidationswert von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren Abwicklungspreises berechnet. Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). Risikobemessung Für den Fonds wird zur Gesamtrisikobemessung der Commitment Ansatz angewendet. Die Ermittlung des Risikobeitrags des einzelnen Derivats erfolgt durch die Umrechnung des dem Derivat zugrundeliegenden Basiswertes (Basiswertäquivalent) in einen Marktwert. Die Summe dieser Basiswertäquivalente darf, nach Abzug von Netting- und Hedgingmethoden den Gesamtrechenwert des Fonds nicht überschreiten. Angaben zu Verwaltungsgebühren Die maximale Höhe der Verwaltungsgebühren des Kapitalanlagefonds ist in Artikel 7 der im Rechenschaftsbericht enthaltenen Fondsbestimmungen geregelt. 14
3 Banken Bond-Mix 2026 Angaben zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß SFT-VO (EU) 2015/2365 Gemäß den aktuell gültigen Fondsbestimmungen sind Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte) nicht zulässig. Zudem findet kein Einsatz von Total Return Swaps (Gesamtrenditeswaps) oder vergleichbaren Derivatgeschäften im Rahmen der Anlagepolitik statt. Mangels Anwendung der vorgenannten Techniken müssen auch keine weiteren Angaben zum collateral management sowie gemäß VO 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung gemacht werden. Angaben zur Sicherheitenbestellung gemäß der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/2251 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 Um das Kontrahentenrisiko bei außerbörslichen Geschäften mit derivativen Instrumenten zu reduzieren, werden Vereinbarungen über die Leistungen von Sicherheiten abgeschlossen. Derartige Sicherheiten haben den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Liquidität, Bewertung, Bonität, Korrelation und Risiken zu entsprechen. Eine Wiederverwendung erhaltener und gestellter Sicherheiten ist jedenfalls ausgeschlossen. Alle OTC-Derivate werden über die Oberbank AG gehandelt. Die Sicherheitenbestellung erfolgt ausschließlich in Form von Euro-Cash. 15
3 Banken Bond-Mix 2026 Vergütungspolitik Angaben Vergütung gemäß § 49 Abs. 2 InvFG 2011 iVm Anlage I zu Artikel 2 InvFG 2011 Schema B Z 9 bzw. § 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) gezahlten EUR 4.499.612,00 Vergütungen im Jahr 2020 (Stichtag 31.12.2020) hiervon fixe Vergütung EUR 4.009.166,00 hiervon variable Vergütung EUR 490.446,00 Anzahl der Mitarbeiter während dieses Geschäftsjahres (VZÄ) 58,42 hiervon Begünstigte (VZÄ) 58,42 1) Gesamtsumme der Vergütungen an Geschäftsleiter EUR 737.617,00 Gesamtsumme der Vergütungen an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion 2) EUR 176.620,00 Gesamtsumme der Vergütungen an sonstige risikorelevante Mitarbeiter EUR 1.789.867,00 (exkl. Mitarbeiter mit Kontrollfunktion) 3) Gesamtsumme der Vergütung an Mitarbeiter, die sich in derselben EUR 0,00 Einkommensstufe wie Geschäftsleiter befinden Carried Interests EUR 0,00 Auflistung der festgestellten Unregelmäßigkeiten im Rahmen der in § 17c Abs. 1 Z 3 und 4 InvFG 2011 durch den Aufsichtsrat / Interne Revision genannten Überprüfungen: Es wurden im Prüfungsjahr (2020) keine Unregelmäßigkeiten im Zuge der Überprüfung durch den Aufsichtsrat bzw. Interne Revision festgestellt. Im Jahr 2020 wurden keine wesentlichen Änderungen an der angenommenen Vergütungspolitik vorgenommen. Carried Interests 4) (Vergütungen direkt von OGAW/AIF) sind in der 3 Banken-Generali Investment- Gesellschaft m.b.H. nicht vorgesehen. Die Angaben zur Vergütung beruhen auf Daten laut OeNB-Materialiensammlung zur Vergütungspolitik unkonsolidiert Anlage A3e und A3f. Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik sind auch unter www.3bg.at erhältlich und werden auf Anfrage kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt. Die ausgewiesenen Zahlen beziehen sich auf die im Gesamtinstitut gezahlten Vergütungen und werden nicht auf Ebenen des Fonds offen gelegt. 1) iSv. § 3 Abs. 2 Z 22 InvFG 2011 iVm. gemäß § 6 Abs. 2 Z 10 (Geschäftsleitung excl. Prokuristen); Geschäftsleiter ist im Sinne von „Führungskräfte“ laut AIFMG zur verstehen (Personen, welche die Geschäfte tatsächlich führen). 2)beinhaltet sämtliche Mitarbeiter des höheren Managements, welche nicht in der Kategorie „Geschäftsleiter“ oder „sonstige risikorelevante Mitarbeiter“ enthalten sind, um Doppelmeldungen zu vermeiden. 3)beinhaltet sämtliche Mitarbeiter des höheren Managements, welche nicht in der Kategorie „Geschäftsleiter“ oder „Mitarbeiter mit Kontrollfunktion“ enthalten sind, um Doppelmeldungen zu vermeiden. 4) vgl. Begriffsbestimmung gem. § 2 Abs. 1 Z 4 AIFMG. 16
3 Banken Bond-Mix 2026 Beschreibung, wie die Vergütung und sonstige Zuwendungen berechnet werden Die Vergütungspolitik der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und auch langfristigen Interessen der Gesellschaft. Sie ist in der Art aufgebaut, dass sie die Verwaltungsgesellschaft und ihre Mitarbeiter nicht daran hindert, im besten Interesse der Anleger bzw. der Fonds zu handeln. Das Vergütungssystem ist so gestaltet, dass die Entlohnung der Mitarbeiter keinerlei Anreizwirkung, auch nicht finanzieller Art, bietet, Risiken für die Gesellschaft einzugehen, die über den vorgegebenen Sorgfaltsmaßstab hinausgehen. Es gelangen ausschließlich auf eine langfristig erfolgreiche und nachhaltige Geschäftsentwicklung ausgerichtete Beurteilungsparameter zur Anwendung. Maßgebliche Beurteilungsparameter für die Gestaltung des Fixgehalts sind u.a. Ausbildung, Fachkenntnisse und Fähigkeiten, Berufserfahrung, spezielle Fachkompetenzen und die konkret auszuführende Tätigkeit in der einzelnen Gruppe. Die Auszahlung ist unabhängig von der Leistung des Mitarbeiters bzw. vom wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft. Bei der Berechnung der variablen Vergütung wird primär auf das quantitative Kriterium des finanziellen Gesamtergebnisses der Gesellschaft abgestellt, sekundär werden qualitative Elemente (z.B. Einhaltung regulatorischer Bestimmungen, Einhaltung der übertragenen Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Teamfähigkeit, Führungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Engagement, etc.), die im Rahmen des Mitarbeiter-Jahresgespräches als individuelle Leistungs- und Entwicklungsziele vereinbart werden, berücksichtigt. Das Eingehen von nicht adäquaten Risiken fließt in die Berechnung der variablen Vergütung ein. Die interne Vergütungspolitik und –praxis wird einmal jährlich vom Aufsichtsrat genehmigt und von der Internen Revision geprüft. 17
3 Banken Bond-Mix 2026 Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 30. April 2021 3 Banken Bond-Mix 2026, Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG Anteil am EUR Fondsvermögen Wertpapiervermögen 28.879.089,39 98,32 % Derivate 29.268,58 0,10 % Bankguthaben / Verbindlichkeiten 203.662,52 0,69 % sonstiges Vermögen / Verbindlichkeiten 262.163,12 0,89 % Fondsvermögen 29.374.183,61 100,00% Umlaufende Ausschüttungsanteile (R) 224.711,50 Umlaufende Ausschüttungsanteile (I) 5.021,00 Ausschüttungsanteilswert – Nettobestandswert (R) 106,80 Ausschüttungsanteilswert – Nettobestandswert (I) 1.070,70 Linz, am 30. Juli 2021 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Alois Wögerbauer, CIIA e.h. Mag. Dietmar Baumgartner e.h. Gerhard Schum e.h. 18
3 Banken Bond-Mix 2026 Bestätigungsvermerk Bericht zum Rechenschaftsbericht Prüfungsurteil Wir haben den Rechenschaftsbericht der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz, über den von ihr verwalteten 3 Banken Bond-Mix 2026, Miteigentumsfonds, bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 30. April 2021, der Ertragsrechnung für das an diesem Stichtag endende Rumpfrechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. April 2021 sowie der Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rumpfrechnungsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die Vermögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011 vorgesehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir geben dazu keine Art der Zusicherung. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Rechenschaftsbericht oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. 19
3 Banken Bond-Mix 2026 Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft betreffend den von ihr verwalteten Fonds. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Rechenschaftsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. 20
3 Banken Bond-Mix 2026 Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Christian Grinschgl. Linz, am 30. Juli 2021 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Christian Grinschgl Wirtschaftsprüferin 21
3 Banken Bond-Mix 2026 Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des 3 Banken Bond-Mix 2026 (R) (A) Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Rechnungsjahr: 15.05.2020 30.04.2021 Ausschüttung: 05.07.2021 ISIN: AT0000A2FP17 Währung: EUR Betrieblicher Betrieblicher Betrieblicher Privatanleger Privatanleger Pos. Beschreibung Anleger Anleger Anleger Privatstiftung mit Option ohne Option mit Option ohne Option jur. Person 1. Fondsergebnis der Meldeperiode 2,5307 2,5307 2,5307 2,5307 2,5307 2,5307 2. Zuzüglich 2.1 Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte 0,0097 0,0097 0,0097 0,0097 0,0097 0,0097 Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. 2.5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag 2.6 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 auf neue Rechnung) 3. Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3.2 Steuerfreie Zinserträge 3.2.1 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zB 3.2.2 0,0000 0,0000 0,0000 Wohnbauanleihen 3.3 Steuerfreie Dividendenerträge 3.3.1 Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 3.3.2 Inlandsdividenden steuerfrei gem. § 10 KStG 0,0000 0,0000 3.3.3 Auslandsdividenden steuerfrei gem. § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG 2) 0,0000 0,0000 3.4 Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge 3.4.1 Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3.4.3 Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 3.5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 § 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile 3.6 steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. 0,4063 0,4063 0,4063 Altemissionen) 3.7 Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 4. Steuerpflichtige Einkünfte 11) 2,1341 2,1341 2,5404 2,5404 2,5404 2,1341 4.1 Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 2,1341 2,1341 1,5246 1,5246 4.2 Nicht endbesteuerte Einkünfte 0,0000 0,0000 1,0158 1,0158 2,5404 2,1341 Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von 4.2.1 Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' 2,1341 (§ 22 Abs.2 KStG) In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus 4.3 0,6095 0,6095 1,0158 1,0158 1,0158 0,6095 Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die 5. 1,4500 1,4500 1,4500 1,4500 1,4500 1,4500 Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche 5.1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte 5.2 aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) 5.4 In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 5.5 Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis 1,0807 1,0807 1,0807 1,0807 1,0807 1,0807 Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen 5.6 1,4500 1,4500 1,4500 1,4500 1,4500 1,4500 Meldung vornimmt 22
3 Banken Bond-Mix 2026 Betrieblicher Betrieblicher Betrieblicher Privatanleger Privatanleger Pos. Beschreibung Anleger Anleger Anleger Privatstiftung mit Option ohne Option mit Option ohne Option jur. Person 6. Korrekturbeträge 14) Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren 6.1 2,1244 2,1244 2,5307 2,5307 2,5307 2,1244 Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte 6.2 1,4500 1,4500 1,4500 1,4500 1,4500 1,4500 Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten 7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung 7.1 Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 7.2 Zinsen 1,4839 1,4839 1,4839 1,4839 1,4839 1,4839 7.3 Ausschüttungen von Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im 7.4 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Ausland einem Steuerabzug unterlagen Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland 8. entrichteten Steuern sind auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA 8.1 4) 5) 6) anrechenbar Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des 8.1.1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 matching credit) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des 8.1.2 0,0089 0,0089 0,0089 0,0089 0,0089 0,0089 matching credit) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne 8.1.3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Berücksichtigung des matching credit) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland 8.1.4 abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 § 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 8.1.5 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 8.2 Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7) 8.2.1 Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 8.2.2 Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 8.2.3 Steuern auf Ausschüttungen Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 8.2.4 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1998 8.3 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 8.4 Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe 0,0000 0,0000 9. Begünstigte Beteiligungserträge 9.1 Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 KStG) 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG, ohne 9.2 8) 0,0000 0,0000 Schachteldividenden) 9.4 Steuerfrei gemäß DBA 0,0000 0,0000 10. Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) 10.1 Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 1,5246 1,5246 1,5246 1,5246 1,5246 1,5246 10.2 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 10.3 Ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 10.4 Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder 10.6 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs 10.9 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 (80%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus 10.14 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 10.15 10) 11) 0,6095 0,6095 0,6095 0,6095 0,6095 0,6095 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 23
3 Banken Bond-Mix 2026 Betrieblicher Betrieblicher Betrieblicher Privatanleger Privatanleger Pos. Beschreibung Anleger Anleger Anleger Privatstiftung mit Option ohne Option mit Option ohne Option jur. Person Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den 11. Fonds einbehalten wurde 11.1 KESt auf Inlandsdividenden 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) 0,5869 0,5869 0,5869 0,5869 0,5869 0,5869 12.1 KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,4193 0,4193 0,4193 0,4193 0,4193 0,4193 12.2 KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.3 KESt auf ausländische Dividenden 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.8 KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 9) 10) 12) 0,1676 0,1676 0,1676 0,1676 0,1676 0,1676 12.9 Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 15. Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt 15.1 steuerpflichtige Anleger) 1) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich. 8) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 12) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerng erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom dempotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. 24
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