Hier fühlen wir uns daheim! - Gemeinde Schwörstadt
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Freitag, 22.01.2021 • Nr. 03 Mitteilungsblatt der Gemeinde Hier fühlen wir uns daheim! Unsere Freiwillige Feuerwehr! Sehr wertvoll, vielseitig, spannend, mit guter Kameradschaft. Interesse mitzumachen? Ein kleiner Einblick über das letzte Jahr: Rekordjahr 2020: So viele Einsätze wie nie zuvor Die Freiwillige Feuerwehr Schwörstadt wurde im vergangenen Jahr bei 43 Einsätzen gefordert. Dabei konnte ein Mensch gerettet werden, für einen weiteren kam leider jede Hilfe zu spät. Bei neun Einsätzen rückten unsere beiden Abteilungen Schwörstadt und Dossenbach gemeinsam aus, zusätzlich 25 Einsätze bewältigte die Abteilung Schwörstadt und neun Einsätze wurden von der Abteilung Dossenbach gefahren. Im Detail waren es drei Kleinbrände, ein Mit- telbrand, zwei Großbrände, 24 Technische Hilfen (hierbei handelte es sich 2020 hauptsächlich um Bäume auf Straßen), eine Ölspur, sieben sonstige Hilfeleistungen, aber leider auch fünf sog. „Blinde Alarme“. Alleine am 28.01. bzw. 10.02.2020 hatten wir 14 Einsatzstellen infol- ge von Sturmböen zu bewältigen. Die Feuerwehren aus Rheinfelden, Wehr und Schopfheim unterstützten uns bei vier Einsätzen mit ihren Drehleitern bzw. Tanklöschfahrzeugen. Bei zwei Rheinalarmen, bei denen Menschen im Wasser gemeldet wurden, unterstützten wir die Feuerwehren Bad Säckingen und Wehr in unserem Abschnitt. Wir bedanken uns bei allen Kameraden für die tolle Zusammenarbeit, was aber auch für die Einsatzkräfte von Polizei und Rettungsdienst gilt und insbesondere auch den Leitstellen-Disponenten für deren Unterstützung. Unsere Arbeit ist spannend und vielseitig. Eine tolle Kameradschaft in einem wertvollen Ehrenamt für unsere Gesellschaft verbindet uns alle. Außerdem fördern wir soziale Kompetenzen und schulen technisches know-how. Haben Sie Interesse mitzuhelfen? Dann kommen Sie zu uns – wir brauchen Sie!!! WIR RETTEN LEBEN! Ihre Feuerwehr Schwörstadt
Seite 2 Freitag, 22. Januar 2021 BEREITSCHAFTSDIENST DER ÄRZTE UND APOTHEKEN - WICHTIGE RUFNUMMERN Ärztlicher Bereitschaftsdienst Deutscher Kinderschutzbund - Ortsverband Schopfheim e. V. Apothekennotdienste Allgemein ärztlicher Bereitschaftsdienst täglich 9 - 12 Uhr Tel. 07622 – 63929, Beginnend um 08:30 Uhr bis folgenden Tag 08:30 Uhr An den Wochenenden und Feiertagen sowie Fax.07622 – 667 59 60 Samstag, 23.01.2021 zu den sprechstundenfreien Zeiten stehen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren Pa- Stadt-Apotheke Wehr tientinnen und Patienten für die Notfallversor- Fachdienst Kindertagespflege Hauptstr. 69 gung wie gewohnt zur Verfügung. Die Num- täglich von 9 – 12 Uhr Tel. 07622/667 42 62 79664 Wehr, Baden mer für den ärztl. Notdienst lautet: Tel: 07762 52280 116 117 Forstverwaltung Stadt-Apotheke Weil am Rhein Hauptstr. 302 Über die Leitstelle wird Ihnen ein Diensthaben- Revierförster für Gemarkung Schwörstadt und 79576 Weil am Rhein der Arzt vermittelt, sofern der eigene Hausarzt Dossenbach Tel: 07621 73060 oder behandelnde Facharzt nicht erreichbar Herr Thomas Hirner, Tel. 07623/79 53 68 ist. Bei akut lebensbedrohlichen Notfällen bitte Fax +49 7623 7416932 Klettgau-Apotheke Lauchringen Mobil 0172/7 60 29 49 Hauptstr. 37 weiterhin die Rufnummer Tel. 112 wählen. 79787 Lauchringen Tel: 07741 2703 Rettungsdienst: 112 Bezirksschornsteinfeger Schwörstadt: Allgemeiner Notfalldienst: 116 117 Eberhard Rastetter Tel. 07623/43 90 Fax 07623/4 61 53 Sonntag, 24.01.2021 Kinderärztlicher Notfalldienst: 116 117 Augenärztlicher Notfalldienst: 116 117 Löwen-Apotheke Rheinfelden-D Friedrichplatz 5 Bezirksschornsteinfeger für Dossenbach, Niederdossenbach und Hollwanger: 79618 Rheinfelden Hausärztliche Bereitschaftspraxis Notfallpraxis Marc-Philipp Hoffmann Tel. 0171/2822056 Tel: 07623 8569 Bad Säckingen 116 117 Meisenhardtweg 14 (im ehemaligen Spital) Stadt-Apotheke Bad Säckingen Öffnungszeiten: Münsterplatz 26 Samstag, Sonntag und an DRK Servicestelle SeniorInnen: 79713 Bad Säckingen Feiertagen: 9 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Kontakt: Lucia Woldert, Tel. 07761 920124, Tel: 07761 4333 Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säckingen, Wiesental-Apotheke Zell servicestelle@drk-saeckingen.de Schopfheimer Str. 5 Freiwillige Feuerwehr Weitere Infos im Internet unter 79669 Zell im Wiesental www.drk-saeckingen.de Schwörstadt Tel: 07625 Notrufnummer: 112 Postfiliale Schwörstadt Polizeirevier Rheinfelden Montag - Freitag 14:30 - 16:30 Uhr; Samstag 18:30 - 19:30 Uhr 07623/7404-0 Allgemeines Öffnungszeit Mülldeponie Lachengraben, Frauenhaus Lörrach Tel. 07621/4 93 25 Tag und Nacht erreichbar Tel. 07761/8981 Werktags 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:30 Uhr IMPRESSUM Samstags von 09:00 - 12:00 Uhr. Herausgeber: Gemeindeverwaltung 79739 Schwörstadt, Tel. 07762/5220-0 Frauenberatungsstelle Lörrach Tel. 07621 - 87105 Gemeindeverwaltung Schwörstadt, Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Beratung für Frauen und Mädchen ab dem 14. Tel. 07762/5220-0 Gemeindeverwaltung 79739 Schwörstadt, Tel. 07762/5220-0 Lebensjahr bei sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt, bei Ess-Störungen und in Erreichbarkeit telefonisch und E-Mail: Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Trennungs-und Krisensituationen. Beratung von Montag, Mittwoch und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Bürgermeisteramt Bezugspersonen und Fachkräften. Mittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr Verantwortlich für die Fraktionsmitteilungen: E-Mail: frauenberatungsstelle@web.de Dienstag und Donnerstag geschlossen. Die jeweilige Fraktion bzw. der/ die Vorsitzende der jeweiligen Fraktion. Verantwortlich für die Kirchen- & Vereinsmitteilungen: Haus Notruf-Zentrale Tel.: 07761/9 20 10 Die jeweilige Kirche bzw. der/ die Vorsitzende des jeweili- gen Vereins. TelefonSeelsorge Lörrach-Waldshut BITTE BEACHTEN: Für den Anzeigenteil und Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, gebührenfrei Tel. 0800/1 11 01 11 Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, Tel. 07771 9317-11, und 0800/1 11 02 22 Redaktionsschluss ist Fax 07771 9317-40, jeweils mittwochs um 9:00 Uhr E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de, www.primo-stockach.de Nummer gegen Kummer In Wochen, welche einen Feiertag Das Amtsblatt der Gemeinde Schwörstadt erscheint Montag – Samstag Tel. 0800/1110333 beinhalten, wird der Redaktionsschluss wöchentlich und wird an alle erreichbaren Haushalte der Gemeinde Schwörstadt im Abonnementverfahren von 14 -20 Uhr auf dienstags um 9:00 Uhr vorverlegt. für 22,90 € jährlich inkl. 7% MwSt. verteilt
Freitag, 22. Januar 2021 Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen Einladung Zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung am Montag, 25. Januar 2021 um 18.00 Uhr im Bürgersaal in Dossenbach, Herweghstraße 15 ist die Bevölkerung freundlichst eingeladen. Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil: 1. Feststellung über den Verlust der Bürgereigenschaft von Ortschaftsrat Thomas Schmidt zum 30.11.2020 2. Verabschiedung von Ortschaftsrat Thomas Schmidt 3. Nachrücken eines Ortschaftsrates; Feststellung, ob Hinderungsgründe gemäß § 29 Gemeindeordnung vorliegen 4. Verpflichtung von Ute Meyer zur Ortschaftsrätin 5. Wahl des Stellvertreters des Ortsvorstehers 6. Vorberatung des Haushaltes 2021 der Gemeinde Schwörstadt 7. Vorberatung des Wirtschaftsplans 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Schwörstadt 8. Bürgerantrag zur Anbringung eines Zebrastreifens in der Landstraße 9. Bekanntgaben, Anregungen 10. Fragestunde Mit freundlichen Grüßen gez. Arndt Schönauer, Ortsvorsteher Wir bitten Sie, beim Betreten der Halle die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren und Ihren Mund-Nasen- Schutz anzuziehen. Außerdem bitten wir Sie um Einhaltung der Verhaltensregeln aufgrund der Corona-Pandemie, insbesondere das Ein- halten des Mindestabstands von 1,50 Metern. Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schwörstadt Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen Benutzungsordnung in Schwörstadt für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Ba- In den Kindertageseinrichtungen werden die Hierüber muss eine Bescheinigung vorge- in Schwörstadt den-Württemberg i.V. mit § 22 SGB VIII hat Kinder, ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis legt werden. Maßgeblich für die Aufnah- der Gemeinderat der Gemeinde Schwörstadt in der Regel zum Besuch der Grundschule, in me ist, je nach Lebensalter des Kindes zum am 03.12.2020 folgende Satzung erlassen: verschiedenen Betreuungsangeboten zu be- für Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung Zeitpunkt der Aufnahme, Baden-Württemberg i.V. mit §die letzte 22 SGB ärztliche VIII hat der Gemeinderat der Gemeinde Schwörstadt am 03.12.2020 folgende Satzung erlassen: stimmten Zeiten ihrem Alter entsprechend Untersuchung (U1 bis U9). Die ärztliche Un- § 1 Aufgabe der Einrichtung betreut. tersuchung darf nicht länger als drei Monate Die Gemeinde Schwörstadt betreibt die Kin- §1 vor Aufnahme Aufgabe in die Einrichtung zurücklie- der Einrichtung dertageseinrichtungen als öffentliche Ein- gen. Es wird empfohlen, von den nach dem Die Gemeinde Schwörstadt betreibt die Kindertageseinrichtungen als öffentliche richtung. § 2 Aufnahme Einrichtung. SGB V vorgesehenen kostenlosen Vorsor- 1. Die gemeindeeigenen Tageseinrichtun- geuntersuchungen regelmäßig Gebrauch zu Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erzie- gen nehmen entsprechend ihrenBildungs- unterstützen. Durch Kapazitä- machen. und Erziehungsangebote fördert sie die körperliche, geistige hung der Kinder in der Familie zu ergänzen ten vorrangig Kinder auf, die und seelische ihren Haupt- Entwicklung des Kindes. und zu unterstützen. Durch Bildungs- und b) Im Interesse Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags wohnsitz in derMitarbeiter/innen Gemeinde Schwörstadt des Kindes in der Einrichtung und sich orientieren entspre- die an den durch Aus- und Fortbildung vermittelten wissenschaftlichen Erziehungsangebote fördert sie die körperli- haben. In die Einrichtung Erkenntnissenwerden Kinder ab chend der Kleinkindpsychologie der jeweiligen Konzeptionen findet in und -pädagogik sowie an ihren Erfahrungen aus der che, geistige und seelische Entwicklung des dem vollendetenpraktischen 1. LebensjahrArbeitbis in der der Re- den Kindertageseinrichtungen eine Einge- in Tageseinrichtung. Kindes. wöhnungsphase Die Kinder lernen dort frühzeitig den gruppenbezogenen entsprechend Umgang miteinander unddem Einge- werden gel zum Besuch der Grundschule aufgenom- zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet. wöhnungskonzept statt. Sollten die Perso- men. Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungs- Die Erziehung in der Einrichtung nimmt nensorgeberechtigten auf die durch die Herkunftnicht bereit der Kinder sein, die bedingten auftrags in der Einrichtung orientieren sich Eingewöhnungsphase unterschiedlichen sozialen, weltanschaulichen zu begleiten, und religiösen Gegebenheiten Rücksicht.kann 2. Die Reihenfolge derKindertageseinrichtungen In den Vergabe richtet sich werden die Kinder, ab dem vollendeten 1. Lebensjahr die Mitarbeiter/innen an den durch Aus- und die Aufnahme abgelehnt werden. Fortbildung vermittelten wissenschaftlichen nach den Kriterienbisdes § 24 in der SGBzum Regel VIII.Besuch Über dieder Grundschule, in verschiedenen Betreuungsangeboten zu bestimmten Zeiten ihrem Alter entsprechend betreut. Erkenntnissen der Kleinkindpsychologie und Aufnahme der Kinder entscheidet im Rah- c) Die Aufnahme kann erst erfolgen, wenn -pädagogik sowie an ihren Erfahrungen aus men der vom Träger erlassenen Aufnahme- alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und der praktischen Arbeit in der Tageseinrich- bestimmungen die Leitung der Einrichtung. § die 2 Aufnahme Aufnahmeunterlagen von allen Perso- tung. 1. Die gemeindeeigenen Tageseinrichtungen nensorgeberechtigten nehmen entsprechend unterzeichnet ihren Kapazitäten wur- 3. Die Aufnahme vorrangig erfolgt möglichst wohnort- Kinder auf, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schwörstadt haben. In die den. Einrichtung werden Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis in der Regel zum Besuch Die Kinder lernen dort frühzeitig den grup- nah. Ein Anspruchder auf wohnortnahe Betreu- Grundschule aufgenommen. penbezogenen Umgang miteinander und ung sowie auf ein individuelles Betreuungs- d) Kommt ein Kind nicht zum vereinbarten angebot bestehen 2. jedoch Die Reihenfolge nicht. der Vergabe richtetAufnahmetermin sich nach den Kriterien des § 24 SGB VIII. Über die werden zu partnerschaftlichem Verhalten in die Kindertagesein- Aufnahme der Kinder entscheidet im Rahmen der vom Träger erlassenen Aufnahmebe- angeleitet. stimmungen die Leitung der Einrichtung. richtung und wird diese nicht unverzüglich 4. Weitere Voraussetzung für eine Aufnahme verständigt, wird der Platz anderweitig ver- sind: 3. Die Aufnahme erfolgt möglichst wohnortnah. Ein Anspruch auf wohnortnahe Betreuung Die Erziehung in der Einrichtung nimmt auf geben. sowie auf ein individuelles Betreuungsangebot bestehen jedoch nicht. die durch die Herkunft der Kinder bedingten a) Jedes Kind muss vor Aufnahme nach § 4 unterschiedlichen sozialen, weltanschau- Kindertagesbetreuungsgesetz ärztlich 4. Weitere Voraussetzung un-Aufnahme für eine e) Diesind: Personensorgeberechtigten verpflich- lichen und religiösen Gegebenheiten Rück- tersucht werden. a)AlsJedes ärztliche Untersuchung ten sich, Änderungen in der Personensorge, Kind muss vor Aufnahme nach § 4 Kindertagesbetreuungsgesetz ärztlich sicht. gelten die Vorsorgeuntersuchungen. der Anschrift untersucht werden. Als ärztliche Untersuchung unddieder gelten Bankverbindung un- Vorsorgeuntersuchungen.
Seite 4 Freitag, 22. Januar 2021 verzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für Än- ungs-zeit einschließlich Elternbeitrag auf Die monatlichen Beiträge sind in der Anlage derungen der privaten und geschäftlichen Grund geänderter örtlicher Bedarfsplanung 1 enthalten. Anlage 1 ist wesentlicher Be- Telefonnummern, um bei plötzlicher Krank- wird verweigert. standteil der Benutzungsordnung. heit des Kindes oder anderen Notfällen er- reichbar zu sein. f ) Die Aufnahme wurde durch unwahre An- Die jeweilige Gebühr wird zum 15. eines Mo- gaben erreicht. nats fällig und ist für 11 Monate zu entrich- 5. Der Nachweis über die ärztliche Impfbe- ten, für den Monat August ist keine Gebühr ratung nach §34 Abs. 10 a des Infekti-ons- fällig. Die Benutzungsgebühren erhöhen schutzgesetzes über die Impfberatung ist § 4 Besuch der Einrichtung sich jährlich um ca. 3 %. Eine Änderung der verpflichtend. 1. Das Kindergartenjahr beginnt und endet Beiträge bleibt vorbehalten. mit dem Ende der Sommerferien der Ein- 6. Es wird empfohlen, vor der Aufnahme richtung. 2. Bei Abmeldung eines Kindes ist der Eltern- des Kindes entsprechend den Empfehlun- beitrag bis zum Ende des Monats zu entrich- gen der Ständigen Impfkommission des 2. Im Interesse des Kindes und der Gruppe ten, in dem das Kind abgemeldet wurde. Robert-Koch-Instituts Schutzimpfungen soll die Einrichtung regelmäßig besucht vornehmen zu lassen, z.B. und insbesondere werden. 3. Der Elternbeitrag ist auch für die Ferien gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizel- der Einrichtung und für Zeiten, in denen len (Windpocken). Die Vorhaltung einer Ko- 3. Fehlt ein Kind voraussichtlich länger als die Einrichtung aus besonderem Anlass ge- pie des aktuellen Impfstatus ist erwünscht. drei Tage, ist die Gruppen- oder Einrich- schlossen ist, zu entrichten. tungsleiterin zu benachrichtigen. 7. Das Benutzungsverhältnis beginnt mit der Aufnahme des Kindes in die Betreu-ungs- 4. Die Einrichtung ist regelmäßig von Mon- § 7 Versicherung, Haftung einrichtung (§ 2 Abs. 2). Die Aufnahme des tag bis Freitag, mit Ausnahme der gesetzli- 1. Die Kinder sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 a) des Kindes erfolgt nach Unterzeichnung des chen Feiertage und der Ferien der Einrich- Siebten Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich Anmeldebogens der Eltern bzw. der Sorge- tung geöffnet. Die regelmäßigen täglichen gegen Unfall versichert berechtigten sowie der Vorlage der Beschei- Öffnungszeiten werden bei Aufnahme den nigung über die ärztliche Untersuchung. Eltern bekannt gegeben. a) auf dem direkten Weg von der und zur Einrichtung, 5. Es wird gebeten, die Kinder möglichst bis § 3 Abmeldung / Kündigung spätestens eine halbe Stunde nach Öffnung b) während des Aufenthalts in der Einrich- 1. Die Abmeldung kann nur auf das Ende ei- der Einrichtung, jedoch keinesfalls vor der tung, nes Monats erfolgen. Sie ist mindestens vier Öffnung zu bringen und pünktlich mit Ende Wochen vorher schriftlich der Leitung der der Öffnungszeiten abzuholen. Für Kinder in c) während aller Veranstaltungen der Ein- Einrichtung zu übergeben. richtung außerhalb des Einrichtungsgelän- der Eingewöhnungszeit können besondere des (Spaziergänge, Feste etc.). Absprachen getroffen werden. 2. Für Kinder, die in die Schule aufgenom- men werden und bis zum Ende des Kin- 2. Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von dergartenjahres die Einrichtung besuchen, der Einrichtung eintreten, müssen der Lei- § 5 Öffnungszeiten, Ferien und Schlie- erübrigt sich eine schriftliche Abmeldung. tung der Einrichtung unverzüglich gemel- ßung der Einrichtung aus besonderem Abweichend von Satz 1 kann das Betreu- det werden. Anlass ungsverhältnis eines Kindes, das zum Ende des laufenden Kindergartenjahres in die 1. Die Kindertageseinrichtung ist geschlos- 3. Für den Verlust, die Beschädigung und die Schule überwechselt, unter Einhaltung der sen an Samstagen, Sonntagen und gesetzli- Verwechselung der Garderobe und anderer Kündigungsfrist nur bis spätestens zum chen Feiertagen, bei Fortbildungsveranstal- persönlicher Gegenstände des Kindes wird Ende des Monats April gekündigt werden. tungen der erzieherisch tätigen Mitarbeiter/ keine Haftung übernommen. Es wird emp- Ist eine Wiederbesetzung des freigeworde- innen und in den Ferien. Die Ferienzeiten fohlen, die Sachen mit dem Namen des Kin- nen Platzes sofort möglich, kann die Kündi- werden jeweils für ein Jahr festgesetzt und des zu versehen. gung auch später angenommen werden. rechtzeitig bekanntgegeben. 4. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten 3. Die Gemeinde Schwörstadt kann im Falle 2. Das Kindergartenjahr beginnt am 1. Sep- zufügt, haften unter Umständen die Eltern. von erheblichen Störungen oder Verletzung tember und endet am 31. August des dar- Es wird deshalb empfohlen, eine private von Pflichten den Aufnahmevertrag mit ei- auffolgenden Jahres. Haftpflichtversicherung abzuschließen. ner Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen, insbesondere aus fol- 3. Muss die Einrichtung oder eine Gruppe genden Gründen: aus besonderem Anlass (z. B. wegen Er- § 8 Regelung in Krankheitsfällen krankung, behördlicher Anordnung, Streiks, 1. Sollte das Kind einen oder mehrere Tage a) Das Kind fehlt mindestens zusammen- dienstlicher Verhinderung, usw.) geschlos- die Einrichtung nicht besuchen können, ist hängend vier Wochen unentschuldigt. sen bleiben, werden die Eltern hiervon das Betreuungspersonal zu benachrichti- rechtzeitig unterrichtet. Der Träger der Ein- gen. Detaillierte Regelungen hierzu trifft die b) Das Kind bzw. die Personensorgebe- richtung ist bemüht, eine über die Dauer jeweilige Einrichtung in ihrer Konzeption. rechtigen hält/halten die Regelungen der von drei Tagen hinausgehende Schließung Einrichtung nicht ein und stört/stören den der Einrichtung oder der Gruppe zu vermei- 2. Für Regelungen in Krankheitsfällen, ins- geordneten Betrieb der Einrichtung in unzu- den. Dies gilt nicht, wenn die Einrichtung zur besondere zur Meldepflicht, zum Besuchs- mutbarer Weise. Vermeidung der Übertragung ansteckender verbot bzw. bei der Wiederaufnahme des Krankheiten geschlossen werden muss. Kindes in die Tageseinrichtung nach einer c) Der Gebührenpflichtige ist mit zwei Mo- Krankheit, ist das Infektionsschutzgesetz natsgebühren nach Fälligkeit im Rückstand maßgebend. d) Es bestehen nicht auszuräumende erheb- § 6 Benutzungsentgelt (Elternbeitrag) liche Auffassungsunterschiede über das Er- 1. Für den Besuch der Einrichtung wird ein 3. Das Infektionsschutzgesetz bestimmt u.a., ziehungskonzept zwischen Sorgeberechtig- Elternbeitrag, gegebenenfalls zusätzlich ein dass ein Kind die Tageseinrichtung nicht be- ten und der Einrichtung. Essensgeld erhoben. Der Beitrag ist in der suchen darf, wenn jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des e) Die Zustimmung des Sorgeberechtigten Monats an zu entrichten, in dem das Kind in a) es an einer schweren Infektion erkrankt zur Änderung der Betriebsform und Betreu- die Einrichtung aufgenommen wird. ist, z.B. Diphtherie oder Brechdurchfall,
Freitag, 22. Januar 2021 Seite 5 b) eine Infektionskrankheit vorliegt, die in 2. Für den Auftrag der Beobachtung und wählenden Elternbeirat an der Arbeit der Einzelfällen schwer und kompliziert verlau- Dokumentation zur individuellen Entwick- Einrichtung beteiligt. fen kann, z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, lungsbegleitung und Förderung des Kindes Scharlach, Hepatitis, Handmundfuß-Krank- im Rahmen des Orientierungsplans und ins- 2. Zum Wohle des Kindes sind ein wert- heit, besondere zur Umsetzung der Verwaltungs- schätzender Umgang und eine konstruktive vorschrift zur Einschulungsuntersuchung Zusammenarbeit zwischen pädagogischen c) es unter Kopflaus- und Krätzmilbenbefall werden in den Tageseinrichtungen fachlich Fachkräften und Personensorgeberechtig- leidet und die Behandlung noch nicht abge- geprüfte Datenschutzverfahren angewandt, ten unerlässlich. Diese bedarf insbesonde- schlossen ist, auf die im Kontext des Aufnahmegesprächs re der regelmäßigen Teilnahme an Eltern- hingewiesen werden. abenden, an Entwicklungsgesprächen und d) es an einer infektiösen Magen-Darm-Er- sonstigen Veranstaltungen und der Mitge- krankung erkrankt ist oder ein entsprechen- staltung der Eingewöhnungszeit sowie des der Verdacht besteht. § 10 Aufsicht täglichen Übergangs zwischen dem Eltern- 1. Während der Öffnungszeiten der Einrich- haus und der Tageseinrichtung. 4. Auch bei unspezifischen fiebrigen Erkäl- tung sind grundsätzlich die pädagogisch tungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall, tätigen Mitarbeiter/innen für die ihnen an- 3. Die Personensorgeberechtigten tragen Fieber und Ähnlichem dürfen die Kinder die vertrauten Kinder verantwortlich. dafür Sorge, dass Tageseinrichtung nicht besuchen. 2. Die Aufsichtspflicht des Trägers der Ein- a) die Kinder der Jahreszeit und der Aktivität 5. Damit die Tageseinrichtung die erforder- richtung beginnt erst mit der Übernahme der Tageseinrichtung angemessen geklei- lichen Infektionsschutzmaßnahmen treffen des Kindes durch die Betreuungskräfte in det sind, kann, ist das Auftreten einer entsprechen- der Einrichtung und endet mit dem Ver- den ansteckenden Krankheiten sind die un- lassen derselben. Auf dem Weg von und b) Kleidungsstücke mit dem voll ausge- ter § 8 Nummer 3 aufgeführt sind, von den zur Kindertageseinrichtung sowie auf dem schriebenen Namen versehen sind. Heimweg obliegt die Aufsichtspflicht allei- Personensorgeberechtigten unverzüglich ne den Personensorgeberechtigten. Dem mitzuteilen. ordnungsgemäßen Übergang in den je- § 12 Inkrafttreten weils anderen Aufsichtspflichtbereich ist 6. In besonderen Fällen werden ärztlich Die Benutzungsordnung tritt am 1. Januar besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die verordnete Medikamente, die eine Ein- 2021 in Kraft. Personensorgeberechtigten können durch nahme in der Tageseinrichtung während schriftliche Erklärung gegenüber dem Trä- der Betreuungszeit notwendig machen, ger entscheiden, ob das Kind alleine nach Schwörstadt, den 3. Dezember 2020 nur ausnahmsweise und nach schriftlicher Hause gehen darf. Dies ist bei Kindern im Vereinbarung zwischen Personensorgebe- Schulalter nicht erforderlich. Christine Trautwein-Domschat rechtigten, auf ärztliche Anordnung von der Bürgermeisterin Einrichtungsleitung verabreicht. Die Einrich- 3. Kinder, die sich vor oder nach der Über- tung ist nicht zur Übernahme dieser Aufga- gabe oder außerhalb der Öffnungszeiten be/Betreuung verpflichtet. auf dem Grundstück der Tageseinrichtung Hinweis: befinden, unterstehen grundsätzlich nicht Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- 7. Bevor das Kind nach einer ansteckenden der Aufsichtspflicht des Personals der Tages- oder Formvorschriften der Gemeindeord- Krankheit - auch in der Familie - die Einrich- einrichtung. nung für Baden-Württemberg (GemO) oder tung wieder besucht, ist eine ärztliche Un- von auf Grund der GemO erlassener Verfah- bedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. 4. Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit rensvorschriften beim Zustandekommen den Personensorgeberechtigten (z.B. Fes- dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO ten, Ausflügen) sind die Personensorgebe- unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder § 9 Datenschutz rechtigten aufsichtspflichtig, sofern vorher elektronisch innerhalb eines Jahres seit der 1. Zur Aufnahme der Kinder in eine Kinder- keine andere schriftliche Absprache über Bekanntmachung dieser Satzung gegen- tageseinrichtung ist die Erhebung, Verarbei- die Wahrnehmung der Aufsicht getroffen über der Gemeinde Schwörstadt geltend tung und Nutzung von personenbezogenen wurde. gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Daten erforderlich. Die Erhebung, Verarbei- Verletzung begründen soll, ist zu bezeich- tung (Speichern, Verändern, Übermitteln, nen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften Sperren, Löschen) und Nutzung personen- § 11 Elternbeirat/Erziehungspartner- über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- bezogener Daten erfolgt entsprechend den schaft und Elternbeteiligung nehmigung oder die Bekanntmachung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 1. Die Eltern werden durch einen jährlich zu Satzung verletzt worden sind. Anlage 1 Zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen in Schwörstadt vom 05.11.2020 Zu § 6 Benutzungsentgelt (Elternbeitrag) Kindergarten Dossenbach: Der Elternbeitrag berücksichtigt die Anzahl der Kinder unter 18 Jah- Krippenkinder unter 3 Jahren / Halbtagsbetreuung: ren im Haushalt. Der monatliche Beitrag beträgt ab 1. Januar 2021 294,00 €. Kindergartenkinder von 3 – 6 Jahren / Halbtagsbetreuung: Kinder unter 3 | Ganztagsbetreuung Die jeweilige Gebühr wird zum 15. eines Monats fällig und ist für 11 Der monatliche Beitrag beträgt: Ab 1. Januar 2021 Monate zu entrichten, für den Monat August ist keine Gebühr fällig. Die Benutzungsgebühren erhöhen sich jährlich um ca. 3 %. 1 Kind 121,60 € 2 Kinder 92,10 € Eine Änderung der Beiträge bleibt vorbehalten. 3 Kinder 60,80 € Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Schwörstadt Ab 4 Kinder 19,70 €
Seite 6 Freitag, 22. Januar 2021 Grundsteuer 2021 Stricken und nähen für die Neugeborenen in unserer Gemeinde Wer hat Lust für unsere neugeborenen Für das Jahr 2021 werden Grundsteuer- Bürgerlein Babysöckchen in verschie- jahresbescheide nur zugesandt, soweit densten Farben zu stricken oder Lätzchen dies wegen einer Änderung des Messbe- zu nähen? Kleine Geste für kleine Neu- trages, der Eigentumsverhältnisse oder bürger*innen. aus anderen Gründen erforderlich ist. In unserer Gemeinde werden im Durch- Falls sich keine Änderungen ergeben, schnitt jährlich ca.30 Babys geboren, als wird die Grundsteuer für das Jahr 2021 kleine Geste für kleine Neubürger*innen durch die öffentliche Bekanntmachung und um den Zusammenhalt und das Will- in gleicher Höhe wie im Vorjahr festge- kommensein in diesen außergewöhnli- setzt. chen Zeiten zu stärken. Als Zeichen dafür würde die Gemeinde gerne zusammen Ein neuer Bescheid für 2021 ergeht mit dem Willkommensbrief den kleinen Erdenbürgern dieses Willkommensgeschenk über- nicht! senden. 1. Steuerfestsetzung Für die Umsetzung brauchen wir aber Ihre Unterstützung. Wer hat Freude daran, uns selbst- Gemäß der am 19.12.2019 erlasse- gestrickt Söckchen oder selbstgenähte Lätzchen dafür zur Verfügung zu stellen? Wir würden die Einzelstücke mit dem Namen der Herstellerin versehen. Sollte das nicht gewünscht sein, nen Haushaltssatzung der Gemeinde darf auch gerne anonym gespendet werden. Schwörstadt betragen die Hebesätze für: Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung an Carola Bachthaler (Tel.: 5220-18 ) und sagen jetzt Betriebe der Land- und Forstwirtschaft schon Dankeschön für diese Herzensache. (Grundsteuer A) = 360 v.H. Grundstücke (Grundsteuer B) = 360 v.H. 2. Zahlungsaufforderung Der letzte Grundsteuerbescheid gilt für LANDRATSAMT LÖRRACH das Jahr 2021 weiter. Die dort festgesetz- Pressestelle / 07621 410-8200 / ten Raten und Fälligkeiten sind zu beach- pressestelle@loerrach-landkreis.de PRESSEMITTEILUNG ten, eine gesonderte Zahlungsaufforde- PRESSEMITTEILUNG rung erfolgt nicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Start des15.Kreisimpf- Lörrach, Januar 2021 Für Abbucher ist gewährleistet, dass kei- zentrums am 22. Januar ne Zahlungstermine versäumt werden. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Start des Landkreis Lörrach.Kreisimpfzentrums Mit dem baldigen Start amder Kreisimpfzentren 22. Januar stellen sich viele Fragen. Falls Grundsteuerzahler am SEPA-Last- Die häufigsten versuchen wir hier zu beantworten. Viele wichtige Informationen gibt es auch schriftverfahren noch nicht teilnehmen, im Internet unter www.kiz-loerrach.de. empfehlen wir, ein SEPA-Lastschrift- Landkreis Lörrach. Mit dem baldigen Start der Kreisimpfzentren stellen sich viele Fragen. Die häufigsten versuchen wir hier zu beantworten. Viele wichtige Informationen gibt es auch im mandat zu erteilen. Vordrucke können Wer ist jetzt impfberechtigt? Internet unter www.kiz-loerrach.de. telefonisch unter der Telefonnummer Welche Gruppen zuerst geimpft werden, wird durch die Impfstrategie des Bundes bestimmt. 07762/5220-17 angefordert werden. Zur Gruppe der höchsten Priorität gehören Menschen ab 80 Jahren, Menschen in Pflegehei- Wer ist jetzt impfberechtigt? men, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen Welche Gruppen zuerst geimpft werden, wird durchund Rettungsdiensten. die Impfstrategie Erst wenn die- des Bundes bestimmt. Zur Gruppe der höchsten Priorität gehören Menschen ab 80 Jahren, Menschen in Die Steuerfestsetzung durch öffentliche se Gruppen geimpft sind, haben weitere Menschen einen Anspruch auf Impfung. Der Land- Pflegeheimen, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und Rettungsdiensten. Erst Bekanntmachung hat für die betroffenen kreis Lörrach wird rechtzeitig darüber wenn diese Gruppen informieren, geimpft auch sind, haben weitere im Internet Menschen unterauf einen Anspruch www.kiz-loerrach. Impfung. Der Landkreis Lörrach wird rechtzeitig darüber informieren, auch im Internet unter www.kiz- de. Mehr Infos dazu, wer wann impfberechtigt steht in der Corona-Impfverordnung unter: Steuerschuldner die gleichen Rechtswir- loerrach.de. Mehr Infos dazu, wer wann impfberechtigt steht in der Corona-Impfverordnung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Co- unter: kungen, wie ein Ihnen am heutigen Tage https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/ ronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf zugegangener schriftlicher Steuerbe- Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf scheid (§ 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz). Wann startet das Impfzentrum? Wann startet das Impfzentrum? Ab dem 22. Januar Ab beginnen nunbeginnen dem 22. Januar auch die 50 Kreisimpfzentren nun auch landesweit die 50 Kreisimpfzentren landesweit mit mit den den Impfun- Impfungen. 3. Rechtsbehelfsbelehrung gen. VoraussichtlichVoraussichtlich ab dem 19. ab Januar können dem 19. Januar erste können ersteTermine gebucht Termine gebucht werden. werden. Gegen diese durch öffentliche Bekannt- Gleichzeitig starten auch die Mobilen Impfteams aus Lörrach, in den Alten- und Pflegeheimen Gleichzeitig startenzuauch impfen.die Mobilen Impfteams aus Lörrach, in den Alten- und Pflegehei- machung bewirkte Steuerfestsetzung men zu impfen. Seit SeitEnde Dezember Ende Dezember impfenimpfen bereits diebereits die neun neun Zentralen Zentralen Impfzentren Impfzentren (ZIZ) (ZIZ) in Baden- Württemberg und haben mit ihren Mobilen Impfteams auch erste Altenheime im Landkreis kann innerhalb eines Monats nach in Baden-WürttembergLörrachund haben mit ihren Mobilen Impfteams auch erste Altenheime im geimpft. dieser öffentlichen Bekanntmachung Landkreis Lörrach geimpft. Widerspruch erhoben werden. Der Wi- Wie können Termine vereinbart werden? derspruch ist beim Bürgermeisteramt Wie können Termine vereinbart werden? Die Terminvereinbarung ist einheitlich geregelt. Sobald die Termine für die Kreisimpfzentren voraussichtlich ab dem 19. Januar freigeschaltet sind, können über die bundesweite Hotline Schwörstadt schriftlich einzureichen oder Die Terminvereinbarung 116117 Termine telefonisch geregelt. ist einheitlich Sobald vereinbart werden. diekönnen Termine Termine aber für auchdie Kreisimpfzentren online über zur Niederschrift zu erklären. Die Einle- voraussichtlich ab dem 19. Januar freigeschaltet www.impfterminservice.de gemacht werden. sind, können Der Termin über für die die bundesweite Zweitimpfung nach 21 Tagen Hotline wird ebenfalls gleich festgelegt. gung des Widerspruchs kann auch beim 116117 Termine telefonisch vereinbart werden. Termine können aber auch online über www. Landratsamt Lörrach mit fristwahrender impfterminservice.de gemacht werden. Der Termin für die Zweitimpfung nach 21 Tagen wird Wie viel Impfstoff steht zur Verfügung? Wirkung erfolgen. Der Widerspruch hat ebenfalls gleich festgelegt. Rund 1.100 Impfdosen alle 14 Tage hat das Land derzeit zugesagt. Davon gehen 60 Prozent keine aufschiebende Wirkung, das heißt, direkt an die Mobilen Impfteams, die in den Alten- und Pflegeheimen impfen werden. Auch der Einzug der festgesetzten Grundsteu- Wie viel Impfstoff Klinikpersonal mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wird Impfungen erhalten. Für das steht zur Verfügung? er wird dadurch nicht aufgehalten. Rund 1.100 Impfdosen alle 14 Tage hat das Land derzeit zugesagt. Davon gehen 60 Prozent direkt an die Mobilen Impfteams, die in den Alten- und Pflegeheimen impfen werden. Auch Schwörstadt, den 22.01.2021 Klinikpersonal mit erhöhtem LÖRRACH LANDRATSAMT Ansteckungsrisiko wird / Pressestelle / 07621 Impfungen 410-8200 erhalten. Für das Krei- / pressestelle@loerrach-landkreis.de simpfzentrum bedeutet dies: Es wird in den kommenden Wochen weniger als 200 Termine gez. Christine Trautwein-Domschat pro Woche geben. Es wird erwartet, dass es noch mehrere Wochen dauern wird, bis genug Bürgermeisterin Impfstoff verfügbar ist. Fest steht: Wir verimpfen den verfügbaren Impfstoff, so schnell wie möglich. Bis das Kreisimpfzentrum seine Kapazität von rund 800 Impfungen pro Tag aber
Freitag, 22. Januar 2021 Seite 7 ausschöpfen kann, braucht es noch Geduld. Wenn es dazu Neuigkeiten gibt, wird auch auf www.kiz-loerrach.de darüber informiert. PRESSEMITTEILUNG Wie sind die Öffnungszeiten des Kreisimpfzentrums? Die Öffnungszeiten hängen davon ab, wie viel Impfstoff vorhanden ist. Zunächst wird es sehr wenig Impfstoff geben, so dass derzeit von weniger als 200 Termine pro Woche ausgegangen LANDRATSAMT LÖRRACH / wird. Das Impfzentrum wird zunächst mangels Impfstoff somit nur an einem oder anderthalb Pressestelle / 07621 410-8200 / 2021 Lörrach, 15. Januar Tagen in der Woche geöffnet sein. Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, werden die pressestelle@loerrach-landkreis.de Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Start des PRESSEMITTEILUNG Öffnungszeiten umgehend erweitert. Kreisimpfzentrums am 22. Januar Welche Unterstützungsmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren gibt es? Kreisimpfzentrum: Termine Viele Städte und Gemeinden prüfen derzeit, welche Unterstützungsangebote Landkreis Lörrach. Mitsie demihren für die nächsten drei Wochen baldigen Start der Kreisimpfzentren stellen sich viele Fragen. Die Bürgerinnen und Bürgern machen können. In erster Linie geht es häufigsten dabei um versuchen wir hier zu beantworten. Viele wichtige Informationen gibt es auch im Unterstützung Internet unter www.kiz-loerrach.de. bei der Terminvereinbarung oder um die Klärung organisatorischer Fragen zum Ablauf der nach kurzer Zeit ausgebucht Impfung. Unterstützen können auch die Kreisseniorenbeauftragten, die wie die Städte Wer ist jetzt impfberechtigt? und Weitere Termine werden sukzessive Gemeinden mit dem Landratsamt in Kontakt stehen. Nicht möglich Welche sind dagegen Beratungs- Gruppen zuerst geimpft werden, wird durch die Impfstrategie des Bundes bestimmt. freigeschaltet Zur Gruppe der höchsten Priorität gehören Menschen ab 80 Jahren, Menschen in gespräche zur Impfung durch den Kreis oder die Kommunen. Pflegeheimen, Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen und Rettungsdiensten. Erst Landkreis Lörrach. Seit heute ist es landes- wenn diese Gruppen geimpft sind, haben weitere Menschen einen Anspruch auf Impfung. Der Landkreis Lörrach wird rechtzeitig darüberweit möglich, informieren, Termine auch im fürwww.kiz- Internet unter die Kreisimpfzen- Ein ärztliches Aufklärungsgespräch wird es im Vorfeld der Impfung geben.Mehr loerrach.de. Ebenfalls Infos dazu,kön- wer wann impfberechtigt steht in der Corona-Impfverordnung nen wegen des erhöhten Infektionsrisiko keine Sammeltransporte zum Kreisimpfzentrum unter: tren zu vereinbaren. Innerhalb kurzer Zeit für ältere Menschen angeboten werden. Wenn nicht anders möglich, kann bei medizinisch waren alle Termine für die kommenden drei https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/ Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf notwendigen Transporten der Hausarzt einen sogenannten Transportschein ausstellen. Die Wochen im Kreisimpfzentrum ausgebucht. Kosten dafür werden in diesen Fällen von den Krankenkassen übernommen. Das genaue Da die Termine nur 21 Tage im Voraus ge- Wann startet das Impfzentrum? Vorgehen kann mit dem Hausarzt geklärt werden. Zuvor muss regulär Ab dem 22. Januar beginnen ein Termin beim Krei- nun auch bucht die werden können, 50 Kreisimpfzentren landesweit werden nun sukzes- mit den Impfungen. Voraussichtlich ab dem 19. Januar können ersteneue sive Termine gebucht werden. Termine freigeschaltet. Informati- simpfzentrum gebucht werden. Gleichzeitig starten auch die Mobilen Impfteams aus Lörrach, in den Alten- und Pflegeheimen zu impfen. onen zur Terminvereinbarung gibt es unter Seit Ende Dezember impfen bereits die neun Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Baden- Wenn der Termin steht und ein Transport vereinbart ist, muss noch eine kurzeund Württemberg Anmeldung haben mit ihrenanMobilenwww.kiz-loerrach.de. Impfteams auch erste Altenheime im Landkreis Lörrach geimpft. impfzentrum@loerrach-landkreis.de erfolgen mit Angaben zur Person und zum Impftermin erfolgen. So wird sichergestellt, dass vor Ort notwendige Vorbereitungen getroffen werden Die Termine für das KIZ Lörrach wurden wie können. Wie können Termine vereinbart werden? geplant ab 8 Uhr heute Morgen freigeschal- Die Terminvereinbarung ist einheitlich geregelt. Sobald die Termine für die Kreisimpfzentren tet. Auf voraussichtlich ab dem 19. Januar freigeschaltet sind, die Terminvergabe können über die bundesweiteselbst Hotline hat der Was muss ich zur Impfung mitbringen? 116117 Termine telefonisch vereinbart werden.Landkreis jedoch Termine können aberkeinen Einfluss, auch online über da dies www.impfterminservice.de gemacht werden. Der Termin für die Zweitimpfung nach 21 Tagen Personalausweis, Krankenkassenkarte, Impfausweis sowie Terminbestätigung benötigen wird ebenfalls gleich festgelegt. Sie landesweit einheitlich über die Rufnum- noch einen Nachweis, dass Sie zur priorisierten Gruppe gehören mer 116117 oder online über die Plattform - Impfberechtig aufgrund Ihres Alters: Personalausweis Wie viel Impfstoff steht zur Verfügung?www.impfterminservice.de organisiert ist. Rund 1.100 Impfdosen alle 14 Tage hat das Land derzeit zugesagt. Davon gehen 60 Prozent - Impfberechtigt aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit: Arbeitgeberbescheinigung direkt an die Mobilen Impfteams, die in den Am Morgen Alten- gab es und Pflegeheimen mehrere impfen werden. AuchMeldungen Klinikpersonal - Impfberechtigt aus medizinischen Gründen: ärztliche Bescheinigung, bspw.mit erhöhtem auch überwird Ansteckungsrisiko Gesund- Probleme sowohl Impfungen erhalten. Fürbei das der Online-Ter- heits-Pass, Diabetiker-Pass, Blutverdünner-Pass etc. minvergabe als auch telefonischen Termin- vergabe. Dennoch waren die Termine nach Bei Personen, die unter Betreuung stehen, muss der gesetzliche Betreuer persönlich den kurzer Zeit/ ausgebucht. LANDRATSAMT LÖRRACH / Pressestelle / 07621 410-8200 pressestelle@loerrach-landkreis.de Impftermin begleiten. Da derzeit sehr wenig Impfstoff für die Krei- Wer macht die Termine für die Impfungen in Alten- und Pflegeheimen? simpfzentren zur Verfügung steht, sind zu Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen müssen keine eigenen Termi- Beginn pro Woche nach Vorgabe des So- ne machen. Die Einrichtungen regeln dies gemeinsam mit den Impfzentren. Erste Pflege- zialministeriums zu Beginn maximal 150 heimen im Landkreis wurden bereits über das Mobile Impfteam aus Freiburg geimpft. Ab Termine buchbar. Das betrifft alle Kreisimpf- dem Januar wird auch das Mobile Impfteam aus Lörrach beginnen können, in Alten- und zentren des Landes. Das bedeutet, dass zu Pflegeheimen zu impfen Beginn lediglich an zwei Tagen in der Wo- che im Kreisimpfzentrum Lörrach geimpft Können Menschen auch zu Hause geimpft werden, die keine Möglichkeit haben ins wird. Es wird erwartet, dass es noch mehrere Impfzentrum zu kommen? Wochen dauern wird, bis genug Impfstoff Eine Impfung zu Hause bei den Menschen ist nicht möglich und ist in der Impfstrategie des verfügbar ist, um die Kapazitäten des Krei- Bundes nicht vorgesehen. Das liegt unter anderem daran, dass die verfügbaren Impfstoff- simpfzentrums Lörrach mit rund 800 mög- mengen noch sehr gering sind und prioritär in den Impfzentren und Alten- und Pflegehei- lichen Impfungen am Tag auszuschöpfen. men eingesetzt werden. Hinzu kommt derzeit, dass der aktuell eingesetzte Impfstoff der Fir- Daneben fängt auch das Mobile Impfteam ma BioNTech sehr aufwendig vorbereitet werden muss und dann nicht mehr ohne weiteres in Lörrach am Freitag an in den Alten- und transportierbar ist. Pflegeheimen zu impfen. Auch die Kreiskli- niken erhalten Impfstoff für Klinikpersonal Derzeit ist vorgesehen, dass ab Sommer die Hausärzte ebenfalls impfen werden. Bis dahin mit besonders hohem Ansteckungsrisiko. wird es mehr Impfstoff geben. Wir bitten in diesem Fall daher noch um Geduld. Jeder, der geimpft werden möchte, wird geimpft, auch wenn es länger dauern kann, als viele zunächst erhofft haben. Können in Ausnahmen auch Personen geimpft werden, die im Moment nicht zur höchs- ten Prioritätsstufe gezählt werden? WOCHE FÜR WOCHE Nein, Ausnahmen sind nicht möglich. Vor allem angesichts des knappen Impfstoffs sind wir verpflichtet, uns strikt an die Vorgaben der Impfstrategie des Bundes zu halten AKTUELLES, INFORMATIVES, Kann ich ohne Termin kommen? WISSENSWERTES Nein, es wird darum gebeten, das Impfzentrum nicht ohne Termin aufzusuchen. Personen ohne Termin müssen abgewiesen werden. IN IHREM HEIMATBLATT
Seite 8 Freitag, 22. Januar 2021 Gedanken zum Jahresanfang Jeder Tag möge schöne Stunden dir PRESSEMITTEILUNG schenken, die das ganze Jahr dich beglei- ten Möge jeder Morgen dir Freude brin- gen und jeder Abend Frieden. Die Sorgen LANDRATSAMT LÖRRACH / Lörrach, 15. Januar 2021 dagegen sollen nur wenig sich mehren. Lörrach, 15. Januar Lörrach, 15. Januar 2021 Pressestelle / 07621 410-8200 / 2021 Wegen Schneefall kommt es (Irischer Segensspruch) pressestelle@loerrach-landkreis.de Fragen PRESSEMITTEILUNG und Antworten zum Start des zu Beeinträchtigungen und Wegen Schneefall kommt es zu Beeinträchtigungen und Alles Gute und Gottes Segen für die kom- ums am 22. Januar Verzögerungen im Sammelbetrieb Verzögerungen im mende Woche, das wünscht Ihnen allen Landkreisweiter Bitte Sammelbetrieb verzichten Sie nach Möglichkeit auf Fahrten zu den Entsorgungseinrichtungen von Herzen Sirenenprobealarm m baldigen Start der Kreisimpfzentren stellen sich vieleam Fragen. Die Lörrach Die aktuelle Bitte verzichten Sie auf nach Möglichkeit im auf ier zu beantworten. Viele wichtige Informationen gibtLandkreis es auch im Wetterlage hat Auswirkungen die Abfallentsorgung Ihr Pfarrer Matthias Kirner rach.de. Mittwoch, 3. Februar Fahrten Landkreis. So kann es zu Verzögerungen bei zu den Entsorgungseinrichtun- der Leerung von Abfallbehältern, Glascontainern und den Containern auf den Entsorgungsanlagen wie Recyclinghöfen und genAuch ist vielerorts die Zufahrt zu den Anlagen erschwert. Grünschnittannahmestellen kommen. gt? Funktionsprüfung mit Signalton / Gleich- zeitiger impft werden, wird Test durch die in der des Impfstrategie Schweiz Landkreis Die Abfallwirtschaft bittet daher um Bundes bestimmt. Lörrach Verständnis für Die die aktuellen aktuelle und Verzögerungen Wetterlage empfiehlt Gottesdienstzeiten: gleichzeitig, Fahrten zu den Entsorgungsanlagen hat Auswirkungennach Möglichkeit auf diezu verschieben. Abfallentsorgung Priorität gehören Menschen ab 80 Jahren, Menschen in Abkürzungen: Landkreis f Intensivstationen, Lörrach. in Notaufnahmen Im gesamten und Rettungsdiensten. Landkreis Erst Aktuelle Informationen finden Sieim auf Landkreis. So (www.abfallwirtschaft-loerrach- unserer Homepage kann es zu Verzögerungen pft sind, haben Lörrach findeteinen weitere Menschen amAnspruch Mittwoch, auf 3. Februar, Impfung. landkreis.de) Der ein Abfall-App. und in unserer W = Wehr, Ö = Öflingen, S = Schwörstadt, htzeitig darüber informieren, auch im Internet unter www.kiz- bei der Leerung von Abfallbehältern, Glas- SE = Seelsorgeeinheit Sirenenprobealarm zu, wer wann impfberechtigt statt, um die Funktions- steht in der Corona-Impfverordnung containern und den Containern auf den Ent- fähigkeit bestehender und Es neu installierter informierte Sie: sorgungsanlagen wie Recyclinghöfen und heitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/ Sirenenanlagen zu überprüfen. Der Probe- Sa. 23.01.2021, 18:00 Uhr V_-_De_Buette.pdf Anna Sebastian Grünschnittannahmestellen kommen. Auch Mariengedächtnis am Samstag alarm beginnt um 13.30 Uhr mit dem Signal- Landkreis Abfallwirtschaft ist vielerorts Lörrach die Zufahrt zu den Anlagen er- ton „Warnung“, bestehend aus einem einmi- Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit & Presse Ö Eucharistiefeier ntrum? schwert. en nun auch die nütigen auf- und 50 Kreisimpfzentren abschwellenden landesweit Warnton. mit den Impfungen. Telefon: 07621/410-1455 Januar können erste Termine gebucht werden. Anschließend folgt das Signal „Entwarnung“, E-Mail: pressestelle-abfallwirtschaft@loerrach-landkreis.de So. 24.01.2021, 10:30 Uhr e Mobilen Impfteams aus Lörrach, in den Alten- und Pflegeheimen Web: Die Abfallwirtschaft bittet daher um Ver- abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de 3. SONNTAG IM JAHRESKREIS bestehend aus einem Dauerton von einer n bereits die neun Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Baden- ständnis für die aktuellen Verzögerungen W Eucharistiefeier Minute. Alle Bürger werden in diesem Zu- it ihren Mobilen Impfteams auch erste Altenheime im Landkreis und empfiehlt gleichzeitig, Fahrten zu den sammenhang gebeten, den Notruf 110 oder Entsorgungsanlagen nach Möglichkeit zu So. 24.01.2021, 10:30 Uhr 112 nur im tatsächlichen Notfall anzurufen. verschieben. S Wortgottesfeier einbart werden? Das Sobald einheitlich geregelt. Landratsamt die Termine weist zudem darauf hin, für die Kreisimpfzentren zum Thema des Leitbildes der Seel- Januar freigeschaltet sind, können über die bundesweite Hotline Aktuelle Informationen finden Sie auf unse- sorgeeinheit zum Abschluss der h vereinbart werden. Termine können aber von dass am selben Tag 13.30über auch online bis 15 Uhr der rer Homepage (www.abfallwirtschaft-loer- PGR-Klausur gemacht werden.jährliche gesamtschweizerische Der Termin Sirenenpro- für die Zweitimpfung nach 21 Tagen legt. rach-landkreis.de) und in unserer Abfall-App. bealarm stattfindet. Di. 26.01.2021, 18:00 Uhr ur Verfügung? Es informierte Sie: Heilige Timotheus und Titus, Bischöfe ZurLand 14 Tage hat das Überprüfung derzeit zugesagt.der Funktionsfähigkeit Davon gehen 60 Prozent der Anna Sebastian Ö Eucharistiefeier Sirenen eams, die in den und Alten- und um dieimpfen Pflegeheimen Bedeutung der Sirenen- werden. Auch m Ansteckungsrisiko wird Impfungen erhalten. Für das Abfallwirtschaft Landkreis Lörrach signale bei der Bevölkerung in Erinnerung Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit & Presse Mi. 27.01.2021, 18:00 Uhr zu rufen, sind solche Probealarme in regel- mäßigen Abständen erforderlich. ABFALLWIRTSCHAFT LANDKREISTelefon: 07621/410-1455 LÖRRACH / Pressestelle E-Mail: pressestelle-abfallwirtschaft@ Mittwoch der 3. Woche im Jahreskreis / Pressestelle / 07621 410-8200 / pressestelle@loerrach-landkreis.de W Eucharistiefeier loerrach-landkreis.de Der warnende Heulton bedeutet: Gefahr! Web: abfallwirtschaft-loerrach-landkreis.de Do. 28.01.2021, 18:00 Uhr Schützende Räumlichkeiten aufsuchen, Ra- dio oder Fernseher einschalten, durchgege- Heiliger Thomas von Aquin bene Verhaltensmaßnahmen befolgen. S Eucharistiefeier Die Warnung der Bevölkerung vor Gefahren Sa. 30.01.2021, 18:00 Uhr ist eine wichtige Aufgabe der Kommunen. Abfuhrtermine Mariengedächtnis am Samstag Eine bewährte Möglichkeit, die Einwohner W Eucharistiefeier, Vorabendmesse mit auf eine Gefahr aufmerksam zu machen, ist Kerzenweihe und Blasiussegen dabei die Auslösung eines akustischen Sig- Biotmülllltonne nals durch Sirenen. Grundsätzlich sind diese Dienstag, 26. Januar 2021 So. 31.01.2021, 10:30 Uhr insbesondere zur Warnung bei größeren, 4. SONNTAG IM JAHRESKREIS auch gemeindeübergreifenden Schadens- S Eucharistiefeier mit Kerzenweihe und lagen, wie bei Erdbeben, Hochwasser oder Blasiussegen auch bei industriellen Störfällen, ein effekti- ves Mittel. Kirchliche Mitteilungen für alle Pfarrgemeinden Nachrichten der SE: Für die Mitfeiernden der Gottesdienste Kath. Kirchengemeinde Wehr/ gilt: IST IHRE HAUSNUMMER Die Anzahl der Gottesdienstbesucher ist Öflingen/Schwörstadt GUT ERKENNBAR? begrenzt. Bitte die Markierungen in der Öffnungszeiten Pfarrbüro Schwörstadt: Kirche beachten und den Weisungen der Im Notfall Telefonisch und per Mail erreichbar. Ordner folgen. Wir bitten Sie ausdrück- kann diese Rheinstraße 1, Tel. 07762/8501. lich darum, während des ganzen Got- entscheidend E-Mail: tesdienstes eine Alltagsmaske vor Mund für rasche Hilfe schwoerstadt@seelsorgeeinheit-wehr.de und Nase zu tragen. Bitte nutzen Sie vor und nach dem Gottesdienst die bereit- durch den Arzt Sprechzeiten Pfarrer: nach Vereinbarung gestellten Handdesinfektionsmittel. Wir oder den möchten nochmals ausdrücklich darauf Rettungsdienst Sprechzeiten Gemeindeassistentin: hinweisen, dass im Gottesdienst das Sin- sein! Täglich, Pfarrbüro Öflingen, gen von Liedern nicht erlaubt ist. Eine Tel. 07761 5534731, Mobil 015128112891 Schola des Kirchenchores wird in Vertre-
Freitag, 22. Januar 2021 Seite 9 tung den Gemeindegesang übernehmen. Firmung wird am Wochenende 18.-20. Juni Personen mit Krankheitssymptomen 2021 für die ganze Seelsorgeeinheit in St. können an der Feier des Gottesdienstes Martin, Wehr stattfinden. Unsere Vereine nicht teilnehmen. berichten Fragen zur Firmung? Teilnehmererfassung: www.se-wehr.de (Firmung) oder Alle Teilnehmer eines Gottesdienstes Ulrich Jurkiewicz, Sportverein Schwörstadt SV Sch müssen für eine eventuelle Kontaktnach- T: 077627/8782, M: 0179 7074347, WIR BRAUCHEN EURE Vertreten durch verfolgung mit Namen, Adressen oder E-Mail: firmung@seelsorgeeinheit-wehr.de Alexander Burk Telefon-Nr. erfasst werden. Die Daten UNTERSTÜTZUNG Rheinbadstraß werden vertraulich behandelt. Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des Evangelisches Pfarramt SV Schwörstadt, die Technik der Flutlichtan- Klausur des Pfarrgemeinderates mit Got- lage auf unserem Sportplatz ist nach überBRAUCH 40 tesdienstfeier: Dossenbach Jahren Betriebszeit WIR Am Samstag, 23.01.2021 findet eine sanierungsbedürftig. Daher haben wir be- Evang. Pfarramt Dossenbach SV Schwörstadt 1927 e.V. Liebe Mitglieder, Freunde und PGR-Klausur als Video-Konferenz zum The- schlossen die Anlage im Sommer 2021 zu ma „Pastoralkonzeption“ statt. Schopfheimer Str. 13 erneuern und die Leuchten aufdiemoderneTechnik der Flutlichta 79739 Schwörstadt sanierungsbedürftig. Daher LED-Technik umzurüsten. Die neuen Leuch- durchTel.: den07762 8846 Fax: 07762 Vorstand 7770 Leuchten auf moderne LED-T Zum Abschluss der Klausur findet Vertreten am Sonn- geschäftsführenden ten besitzen eine Lebensdauer von etwaund 30 Jahren 30ermöglichen e tag, 24.01.2021 um 10.30 Uhr für Alexander die Pfarr-Burkart, Marco Probst, Raphael Burkart Jahren und ermöglichen es, denDie Stromver- Gesamtkosten der Sanie gemeinderäte eine Wortgottesfeier Rheinbadstraße in der Beratung und Schwörstadt 6-8, 79739 Hilfe in familiären, psychischen Förderungen (Bund, BSB, Ge brauch um bis zu 65% zu reduzieren. Pfarrkirche Schwörstadt statt. und finanziellen Problemen bieten die Mitar- Summe aufbringen zu könne beiter des Diakonischen Werks Schopfheim, Damit unsere Fußballerinnen Die Gesamtkosten der Sanierungabendliche belaufen Trainingseinheiten Mariä Lichtmess mit Kerzenweihe in Co- Hauptstraße 94, (Tel.: 07622 6975960) an. Schwörstadt, den 14.12.20 sich auf ca. 42.000€. Nach Abzug Namen der Eigen- des SV Schwörstadt rona-Zeiten: leistungen und der Förderungen (Bund, die zweckg Wir garantieren Der 2. Februar ist traditionell der Tag, an Liebe Mitglieder unserer Evangelischen BSB, Gemeinde) liegt der vom Verein selbstverständlich erhaltet Ih aufzu- WIR BRAUCHEN EURE UNTERSTÜTZUNG Verbindung. dem die Kerzen für das neue Jahr geweiht Kirchengemeinde, bringende Betrag bei ca. 16.000€. Um diese werden. Das Licht symbolisiert Christus. Die noch gibt es nichts Neues von der Coro- Summe aufbringen zu können, sind wir auf geweihten Kerzen werden beim häuslichen na-Front zu vermelden, die Einschrän- Spenden angewiesen. Spendenkonto IBAN: DE23 6835 0048 0002 Gebet, vor allem bei Unwettern, angezün- kungen bleiben bestehen und sind beim Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner des SV Schwörstadt, BIC: SKLODE66XXX det. Wegen Corona können die Kerzen nicht Erscheinen dieses Amtsblattes vermutlich Damit unsere Fußballerinnen und Fußbal- Verwendungszweck: Flutlicht wie bisher an einem zentralen Ort in der Kir- noch verschärft worden. ler von jung bis alt auch in Zukunft nicht che abgestelltdie Technik der Flutlichtanlage auf unserem Sportplatz ist nach werden. über 40 im Dunkeln Jahren stehen Betriebszeit und abendliche Trai- Ansprechpartner sanierungsbedürftig. Daher haben wir beschlossen Die Herausforderungen der die Anlage Pandemie im Sommer wer- 2021 und ningseinheiten zu erneuern und Spiele weiterhin Raphaeldie sicher Burkart, Vorstand Fi raphael.burkart@svschwoers Bitte behaltenLeuchten Sie Ihre mitgebrachten auf moderneKer- LED-Technik umzurüsten.bewertet den unterschiedlich Die neuen und Leuchten durchgeführt rufen besitzen eine werden können,von Lebensdauer bitten etwawir zen bei sich in30 derJahren Kirchenbank. Unser Pfar- es, und ermöglichen auchdenStreit Stromverbrauch um biskann hervor. Die Gräben man zu Euch zu 65% im Namen des SV Schwörstadt um Un- reduzieren. rer wird durch den Mittelgang gehen und nicht einfach zuschütten, aber für glauben- terstützung. die Kerzen mit DieAbstand Gesamtkosten der Sanierung mit Weihwasser belaufenistsich de Menschen auf ca. 42.000€. ein Blickwechsel Nach Abzug der Eigenleistungen und der ist mög- besprengen und Förderungen segnen. Die(Bund, BSB, Gemeinde) Gottesdienst- lich, der liegt der vom Verein die Probleme aufzubringende nicht einfach nur Wir Betrag garantieren die16.000€. bei ca. Um diese zweckgebundene Ver- zeiten mit Kerzenweihe können Sie der Summe aufbringen zuGot- können, sind wirWir verdrängt. aufbefinden Spenden unsangewiesen. in der Epiphani- wendung Eurer Spende zur Sanierung des tesdiensttafel entnehmen. Flutlichts. Und selbstverständlich erhaltet Damit unsere Fußballerinnenaszeit des Kirchenjahres – Epiphanias heißt und Fußballer von jung bis alt auch in ZukunftIhr auf nicht Wunschim Dunkeln stehen und eine Spendenbescheini- „Erscheinung“, „Offenbarwerden“, das meint: abendliche Heiliger Blasius Trainingseinheiten von Sebaste, Nothelfer: und Spiele weiterhin sicher durchgeführt Jesus ist nach seiner Geburt vor aller Welt werden gung. Setztkönnen, Euch bitten dazu bittewir mitEuch uns inim Ver- NamenBlasius, Der Märtyrerbischof des SV derSchwörstadt vorher als um Unterstützung. sichtbar geworden; dafür stehen die drei bindung. Arzt tätig war, soll ein Kind, das eine Fisch- Weisen aus dem Morgenland.Eurer Spende zur Sanierung des Flutlichts. Und Wir garantieren die gräte verschluckt hatte, vor dem Erstickenzweckgebundene Verwendung Spendenkonto gerettet haben.selbstverständlich Seither erteilt dieerhaltet Kirche Ihr auf Wunsch eine Spendenbescheinigung. Setzt Euch dazu bitte mit uns in Und dieser Jesus „ist der Abglanz von Got- IBAN: DE23 6835 0048 0002 0984 57 Verbindung. den Blasiussegen zum Schutz gegen Hals- BIC: SKLODE66XXX tes Herrlichkeit und das Ebenbild seines krankheiten. Der Heilige Blasius zählt zu den Verwendungszweck: Flutlicht2021 Wesens und trägt alle Dinge mit seinem vierzehn Nothelfern. Ansprechpartner kräftigen Wort“ (Hebr 1,3). Raphael Burkart, Vorstand Finanzen Blasiussegen Spendenkonto in Corona-Zeiten nicht als raphael.burkart@svschwoerstadt.de Er trägt die Welt auch mit ihren finsteren, IBAN: DE23 6835 0048 0002 bedrohlichen Einzelsegen möglich: 0984 57 Seiten wie der Corona-Pan- Am 3. FebruarBIC: feiernSKLODE66XXX wir das Fest des Heili- gen Blasius. AnVerwendungszweck: dessen Gedenktag wird der demie. Viele Fachleute arbeiten daran, die Flutlicht2021 Probleme der Menschheit zu lösen. Fürbitte „Blasiussegen“ vor allem gegen Halskrank- heiten erteilt. Normalerweise spendet der ist nötig, Selbstüberschätzung ist gefährlich! Priester jedem Einzelnen mit zwei gesegne- – In einem Magazin, das die Ereignisse um ten, vor dem Ansprechpartner Hals gekreuzten brennenden die US-Wahl und den Fortschritt in der Ent- Raphael Kerzen den Segen. Burkart, Wegen Vorstand Corona wicklung eines Impfstoffes schilderte, stand kann Finanzen diesmal kein raphael.burkart@svschwoerstadt.de persönlicher Einzelsegen er- zu lesen, „dass die Menschheit ihr Schicksal svschwoerstadt.de/flutlicht2021 teilt werden. Deshalb wird der Blasiussegen selbst in der Hand hat“. Das ist mir als Hoff- global vom Altar aus durch unseren Pfarrer nungsgrund zu überheblich und zu zweifel- gespendet. haft. Da vertraue ich doch lieber auf den, der Die Gottesdienstzeiten mit Blasiussegen hinter und jenseits von allen menschlichen können Sie der Gottesdiensttafel entneh- Bemühungen „alle Dinge trägt mit seinem men. kräftigen Wort“. Er kann dem menschlichen Bemühen Gelingen geben und alles zu ei- Anmeldung zur Firmung 2021 verpasst? nem guten Ende führen. Darauf vertraue ich Wir entschuldigen uns für die Veröffent- und gehe zuversichtlich in die kommende lichung unterschiedlicher Anmelde- Zeit. Gehen Sie mit? schlusstermine. Wir haben deshalb die An- meldemöglichkeit für die Firmvorbereitung Herzlich grüßt Sie Ihr Pfarrer bis zum Samstag, 23.01.2021 verlängert. Die Clemens Ickelheimer
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