Hintergrund der Grundsteuerreform - Steuerberater Esens-Jever

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Hintergrund der Grundsteuerreform - Steuerberater Esens-Jever
Beilage Grundsteuerreform

Hintergrund der Grundsteuerreform                                        Land- und Forstwirtschaft
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Grundsteuer in ih-             Für die Land- und Forstwirtschaft wenden
rer bisherigen Form als verfassungswidrig eingestuft und eine            alle Länder die Regelungen des Bundes-
verfassungskonforme Neuregelung verlangt, die ab 2025 greift.            modells an. Daraus ergeben sich im Ver-
                                                                         gleich zu bisher folgende Änderungen:
Mit einem jährlichen Aufkommen von über 13 Mrd. Euro gehört die           Westdeutschland: In den westlichen
Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen.               Bundesländern kommt es durch die Re-
Gleichzeitig ist sie schon lange eine der kontroversesten Steuern.         form zu einer Aufteilung der beste-
Politisch umstritten ist die Grundsteuer, weil sie in ihrer jetzigen       henden wirtschaftlichen Einheiten.
Form die Spekulation mit Bauland begünstigt und damit die Wohn-            Wohngebäude oder Gebäudeteile, die
raumknappheit eher fördert als ihr entgegenzuwirken. Deutlich äl-          innerhalb eines land- und forstwirt-
ter ist die verfassungsrechtliche Kritik an der Grundsteuer, die das       schaftlich genutzten Hofs Wohnzwe-
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Frühjahr 2018 bestätigt hat.          cken dienen, sind mit den zugehörigen
                                                                           Freiflächen ab 2022 dem Grundvermö-
Die der Besteuerung derzeit zugrundeliegenden Einheitswerte ba-            gen zuzurechnen. Sie werden aus dem
sieren nämlich auf Wertverhältnissen aus den Jahren 1964 (West-            Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
deutschland) und 1935 (Ostdeutschland). Zu den heutigen Werten             herausgelöst und erhalten als eigen-
von Grundbesitz und Gebäuden hat die Bemessungsgrundlage der               ständige wirtschaftliche Einheit ein
Grundsteuer also nur noch wenig Bezug. Dieser Argumentation hat            separates Aktenzeichen.
sich das BVerfG in vollem Umfang angeschlossen und entschieden,           Ostdeutschland: In den ostdeutschen
dass die Regelungen zur Bewertung des Grundvermögens für die               Bundesländern kommt es zum Wechsel
Grundsteuer mindestens seit 2002 verfassungswidrig sind.                   von der Nutzer- zur Eigentümerbe-
                                                                           steuerung. Danach ist nun der Eigen-
Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber daher aufgegeben, spätestens              tümer des Grundbesitzes zur Erklä-
bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung der Grundsteuer zu              rungsabgabe verpflichtet und nicht
finden. Nach Verkündung einer Neuregelung dürfen die verfas-               mehr der Nutzer.
sungswidrigen Regeln für weitere fünf Jahre ab der Verkündung,           Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
längstens also bis zum 31. Dezember 2024 angewandt werden. Das           im Sinne des Bewertungsgesetzes setzt
BVerfG erkennt mit dieser langen Übergangsfrist an, dass eine            weder eine Mindestgröße noch eine voll-
Neuregelung der Grundsteuer zwangsläufig auch langwierige Neu-           wertige land- und forstwirtschaftliche
bewertungen des Grundbesitzes erfordert.                                Bewirtschaftung oder eine Selbstbewirt-
                                                                         schaftung voraus. Auch einzelne, verpach-
                                                                         tete genutzte Grundstücke können ein Be-
                                                                         trieb der Land- und Forstwirtschaft sein.
Umsetzung der Grundsteuerreform
In diesem Jahr müssen alle Immobilieneigentümer eine Fest-               Zusammenfallen mit dem Zensus
stellungserklärung abgeben, damit das Finanzamt die Bemes-
                                                                         In diesem Jahr findet in Deutschland wie-
sungsgrundlage für die neue Grundsteuer berechnen kann.
                                                                         der ein Zensus statt, der oft auch als
Bund und Länder sind der Aufforderung des Bundesverfassungsge-           Volkszählung bezeichnet wird. Mit dem
richts 2019 nachgekommen und haben eine umfassende Reform                Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer
der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Weil man sich dabei nicht          EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011
                                                                         alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund
auf ein bundeseinheitliches Modell einigen konnte, wurde den
                                                                         der Corona-Pandemie wurde der anste-
Bundesländern mit einer Änderung des Grundgesetzes die Möglich-
                                                                         hende Zensus in das Jahr 2022 verscho-
keit gegeben, eigene Regeln für die Bemessungsgrundlage der              ben. Damit findet die ab Mai 2022 im
Grundsteuer festzulegen. Davon haben Baden-Württemberg, Bay-             Rahmen des Zensus stattfindende Gebäu-
ern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen Gebrauch gemacht.                 de- und Wohnungszählung nun fast gleich-
Sachsen und das Saarland haben das Bundesmodell übernommen,              zeitig mit der Abgabe der Feststellungser-
aber abweichende Steuermesszahlen festgelegt.                            klärungen zur Grundsteuerreform statt.
                                                                         Eine parallele Datenerhebung ist unver-
Unabhängig von der Regelung im jeweiligen Bundesland sollen die          meidlich, da unterschiedliche Merkmale
Kommunen 2025 die Grundsteuer zum ersten Mal nach den neuen              abgefragt und erhoben werden. Aus Da-
Regeln erheben. Die lange Vorlaufzeit ist notwendig, weil die Fi-        tenschutzgründen können die Befragung
nanzämter Zeit brauchen, um für die rund 35 Millionen Immobilien         im Rahmen des Zensus und die Erklä-
in Deutschland alle notwendigen Daten zusammenzutragen.                  rungsabgabepflicht gegenüber dem Fi-
                                                                         nanzamt nicht zusammengelegt werden.
Dafür werden in diesem Jahr alle Immobilienbesitzer zur Abgabe           Auch ein Austausch der abgefragten Daten
einer Feststellungserklärung zur Grundsteuer aufgefordert. Die           untereinander ist deshalb ausgeschlossen.
entsprechenden Allgemeinverfügungen hat die Finanzverwaltung             Daher müssen Immobilienbesitzer dieses
im März veröffentlicht, in den meisten Bundesländern sollen die          Jahr beiden Erklärungspflichten nach-
Immobilienbesitzer zusätzlich ein Informationsschreiben per Post         kommen, wenn sie auch vom Zensus für
erhalten, das im Mai oder Juni versendet wird.                           die Befragung ausgewählt wurden.

                                                                                                                 G1
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Beilage Grundsteuerreform

                                            Bundesweit gilt dabei der 1. Januar 2022 als Stichtag für die Neu-
Baden-Württemberg                           bewertung. Sowohl die Wert- als auch die Besitzverhältnisse an
Baden-Württemberg hat von allen Bundes-     diesem Stichtag werden bei der Ermittlung der Bemessungsgrund-
ländern das einfachste Verfahren für die    lage zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass Sie eine Feststellungser-
Ermittlung der neuen Grundsteuer. Bei       klärung auch dann abgeben müssen, wenn Sie Ihre Immobilie nach
diesem modifizierten Bodenwertmodell        dem Jahresbeginn verkauft oder verschenkt haben.
basiert die Bewertung im Wesentlichen
auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche
                                            Wer die Feststellungserklärung nicht vom Steuerberater erstellen
und dem Bodenrichtwert, die miteinander     lassen will, kann dies ab 1. Juli 2022 elektronisch über ELSTER er-
multipliziert werden und den sogenannten    ledigen. Bestehende ELSTER-Registrierungen können auch für die
Grundsteuerwert ergeben. Auf die Bebau-     Feststellungserklärung verwendet werden. Andernfalls ist eine
ung kommt es dabei nicht an. Allerdings     rechtzeitige Erstregistrierung erforderlich. Eine Abgabe in Papier-
wird die Steuermesszahl für Grundstücke,    form ist nur auf Antrag in begründeten Ausnahmefällen möglich.
die überwiegend Wohnzwecken dienen,         Die Abgabefrist läuft bis zum 31. Oktober 2022.
um 30 % verringert. Begünstigt werden
ebenfalls der soziale Wohnungsbau und       Anhand der Angaben in der Feststellungserklärung berechnet das
Kulturdenkmäler. Damit kann sich bei-       Finanzamt dann den Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag
spielsweise für ein Grundstück mit Wohn-    und stellt entsprechende Bescheide aus. Die Bescheide sind dann
gebäude eine niedrigere Grundsteuer er-     die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Stadt
geben als für ein gleichgroßes unbebautes   oder Gemeinde. Die diesjährige Erklärungspflicht ist die erste
Nachbargrundstück.                          Hauptfeststellung für die neue Grundsteuer. Danach wird es alle
                                            sieben Jahre eine neue Hauptfeststellung geben, zu der wieder ei-
Bayern                                      ne aktuelle Feststellungserklärung abzugeben ist. 

Das Bayerische Grundsteuergesetz wendet
ein wertunabhängiges Flächenmodell an.
Entscheidend sind dabei nur die Flächen
                                            Das Bundesmodell für die Grundsteuer
des Grundstücks und Gebäudes sowie die      Im Bundesmodell für die Grundsteuerreform werden viele Da-
Gebäudenutzung. Der Wert des Grund-
                                            ten für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage berücksichtigt.
stücks und damit auch der Bodenrichtwert
spielen dabei keine Rolle. Für die Grund-   Für die Mehrzahl der Bürger wird bei der Grundsteuer das Bundes-
steuer werden die Flächen mit landesweit    modell zur Anwendung kommen. Dabei wurden im Vorfeld viele
einheitlichen Äquivalenzzahlen angesetzt,   Vorschläge diskutiert, die unter Namen wie „Bodensteuer“, „Äqui-
die für die Fläche des Grund und Bodens     valenzmodell“ oder „Kostenwertmodell“ ins Rennen gingen.
0,04 Euro/m² und für Gebäudeflächen
0,50 Euro/m² betragen. Die Summe aus        Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre also die ideale Ge-
den Äquivalenzbeträgen ergibt dann den      legenheit gewesen, die Grundsteuer einfacher zu gestalten, den
Grundsteuermessbetrag. Für Wohnflächen      Verwaltungsaufwand zu mini-
wird ein Abschlag von 30 % gewährt, al-     mieren und die finanzielle Be-
lerdings nur auf die Gebäudefläche und      lastung in Großstädten mit be-
nicht auf die Grundstücksfläche. Daneben
                                            sonders hohen Mieten zu redu-
ist für den sozialen Wohnungsbau und
Baudenkmäler eine zusätzliche Ermäßi-
                                            zieren. Die Regelungen, die
gung von 25 % vorgesehen.                   jetzt im Bundesmodell enthal-
                                            ten sind, erreichen jedoch kei-
                                            nes dieser Ziele wirklich. Hier
Hamburg                                     ist ein Überblick:
Beim hamburgischen Wohnlagemodell            Wohnimmobilien: Das statistische Bundesamt ermittelt alle
wird die Grundsteuer vorrangig anhand         vier Jahre Durchschnittsmieten für verschiedene Gebäudetypen
der Grundstücksgröße, der Gebäudefläche
                                              und Baujahreszeiträume. Bei Wohnimmobilien wird diese
und der Wohnlage des Grundstücks ermit-
                                              Durchschnittsmiete zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage in
telt. Für die Grundstücksfläche werden
0,04 Euro/m² und für Gebäudeflächen           Abhängigkeit von der Mietniveaustufe der Gemeinde um bis zu
0,50 Euro/m² angesetzt. Für Wohnflächen       22,5 % vermindert oder um bis zu 32,5 % erhöht. Die unter-
reduziert sich der Wert der Gebäudeflä-       schiedlichen Miethöhen in verschiedenen Wohnlagen innerhalb
che um 30 %. Bei der Wohnlage wird zwi-       einer Gemeinde bleiben aber unberücksichtigt. Der so ermittel-
schen „normaler“ und „guter“ Wohnlage         te Rohertrag wird um nicht umlagefähige Betriebskosten redu-
unterschieden. Grundlage dafür ist das        ziert, für die typisierte Prozentsätze gelten, die vom Gebäude-
beim Mietspiegel bewährte Hamburger           typ und Baujahr abhängen. Für öffentlich geförderten Wohn-
Wohnlagenverzeichnis. Für eine normale        raum gibt es außerdem eine Ermäßigung der Steuermesszahl um
Wohnlage gibt es einen weiteren Abschlag      25 %. Der Bewertungsansatz mit diesem „vereinfachten Er-
von 25 %. Weitere Ermäßigungen von 25 %
                                              tragswertverfahren“ anhand der Durchschnittsmiete gilt für alle
gibt es für denkmalgeschützte Objekte
und für den sozialen Wohnungsbau.

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Beilage Grundsteuerreform

  Wohnimmobilien, also sowohl für vermieteten Wohnraum als
  auch für selbst genutzte Immobilien.                                 Hessen

 Grund und Boden: Ausgangspunkt für die Bewertung von                 Hessen hat sich für ein Flächen-Faktor-
  Grund- und Boden sowohl unbebauter Grundstücke als auch des          Verfahren entschieden, das sich am bay-
  Bodenwertanteils bebauter Grundstücke sind die Bodenricht-           erischen Flächenmodell orientiert und
                                                                       auch die dort gültigen Äquivalenzbeträge
  werte. Als unbebaut gelten Grundstücke, auf denen sich keine
                                                                       von 0,04 Euro/m² für Grund und Boden
  benutzbaren Gebäude befinden.                                        und 0,50 Euro/m² für die Gebäudefläche
 Gewerbeimmobilien: Anders als bei Wohngrundstücken werden            übernimmt. Allerdings wird die Summe
  für vermietete Geschäftsgrundstücke keine statistischen Daten        der Flächenäquivalenzbeträge noch mit
                                                                       einem Faktor multipliziert. Dieser fällt
  erhoben, die für die Bewertung genutzt werden könnten. Daher
                                                                       umso höher aus je besser die Lage ist. Um
  kommt bei der Bewertung von Gewerbeimmobilien ein verein-
                                                                       dies zu beurteilen, wird der Bodenricht-
                                      fachtes Sachwertverfah-          wert für das Grundstück mit dem durch-
                                      ren zur Anwendung. Die-          schnittlichen Bodenrichtwert in der Ge-
                                      ses Verfahren berücksich-        meinde verglichen. Die Bodenrichtwerte
                                      tigt bei der Wertermitt-         bekommt das Finanzamt automatisch von
                                      lung insbesondere die ty-        der Katasterverwaltung. Wie in anderen
                                      pischen Herstellungskos-         Bundesländern gibt es auch hier einen Ab-
                                      ten für die jeweilige            schlag von 30 % für Wohnflächen.
                                      Gebäudeart und den Bo-
                                      denrichtwert. Alle diese         Niedersachsen
  Werte sind im Bewertungsgesetz festgeschrieben und müssen
  nicht vom Eigentümer ermittelt werden. Statt bisher 30 Anga-         In Niedersachsen liegt der Grundsteuer
  ben sind daher nur noch 8 Angaben erforderlich, hauptsächlich        ein Flächen-Lage-Modell zugrunde, das
  zur Größe und zum Alter der Immobilie. Auch bei gemischt ge-         im Prinzip identisch ist mit dem Hessi-
                                                                       schen Modell. Die Flächen werden mit
  nutzten Grundstücken, die teils geschäftlich und teilweise zu
                                                                       landesweit einheitlichen Äquivalenzzah-
  Wohnzwecken genutzt werden, kommt das vereinfachte Sach-
                                                                       len angesetzt, die für den Grund und Bo-
  wertverfahren zur Anwendung.                                         den 0,04 Euro/m² und für Gebäudeflä-
 Land- und Forstwirtschaft: Bei der Bewertung von land- und           chen 0,50 Euro/m² betragen. Für Wohn-
  forstwirtschaftlichem Grundbesitz (Grundsteuer A) bleibt es bei      flächen wird ein Abschlag von 30 % ge-
                                                                       währt, allerdings nur auf die Gebäudeflä-
  dem bisher praktizierten Verfahren. Diese Flächen wurden be-
                                                                       che und nicht auf die Grundstücksfläche.
  reits in der Vergangenheit nach dem typisierten Ertragswert          Daneben ist für den sozialen Wohnungs-
  bewertet, der stets einen realitätsgerechten Wert aufweist. Das      bau und Baudenkmäler eine zusätzliche
  Verfahren wurde nun weiter vereinfacht. Auf der anderen Seite        Ermäßigung von 25 % vorgesehen. Die
  unterliegen land- und forstwirtschaftliche Wohngebäude künftig       Summe der Flächenansätze wird mit dem
  nicht mehr nur in Ostdeutschland, sondern bundeseinheitlich          Lage-Faktor multipliziert. Dieser fällt um-
  der Grundsteuerregelung für Wohnimmobilien.                          so höher aus, je besser die Lage ist. Um
                                                                       dies zu beurteilen, wird der Bodenricht-
 Baulandmobilisierung: Die Kommunen erhalten künftig die              wert für das Grundstück mit dem durch-
  Möglichkeit, auf baureife, unbebaute Grundstücke einen eige-         schnittlichen Bodenrichtwert in der Ge-
  nen Hebesatz (Grundsteuer C) zu erheben. In Kommunen, die            meinde verglichen. Die Formel enthält ei-
  von dieser Option Gebrauch machen, wird für solche Grundstü-         ne dämpfende Komponente, sodass bei-
  cke somit künftig erheblich mehr Grundsteuer zu zahlen sein als      spielsweise ein im Vergleich zum Durch-
  bisher. Damit können die Gemeinden unter bestimmten Voraus-          schnitt doppelt so hoher Bodenrichtwert
  setzungen einen Anreiz für den Bau neuer Wohnungen schaffen          den Grundsteuerwert nur um gut 23 % er-
  und Bodenspekulationen entgegenwirken. Hat sich eine Ge-             höht, während ein halb so hoher Boden-
  meinde für die Erhebung der Grundsteuer C entschieden, muss          richtwert den Grundsteuerwert um knapp
                                                                       19 % reduziert.
  der Hebesatz für alle baureifen Grundstücke in der Gemeinde
  einheitlich und höher als der reguläre Hebesatz für die übrigen
  Grundstücke in der Gemeinde sein.                                    Saarland und Sachsen
 Steuermesszahl: Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage           Das Saarland und Sachsen wenden zwar
  der Grundsteuer wird der nach den unterschiedlichen Verfahren        das Bundesmodell für die Ermittlung der
  ermittelte Wert mit der Grundsteuermesszahl multipliziert. Bis-      Bemessungsgrundlage an, haben aber
  her beträgt diese Steuermesszahl 0,35 %. Um aber einen drasti-       teilweise abweichende Steuermesszahlen
  schen Anstieg der Grundsteuer zu verhindern, werden die neuen,       festgelegt. Das Saarland hat sich im Ver-
                                                                       gleich zum Bundesmodell für höhere
  nun im Vergleich zu bisher deutlich höheren Grundstückswerte
                                                                       Steuermesszahlen entschieden, während
  in einem zweiten Schritt durch die radikale Absenkung der            in Sachsen gewerbliche Flächen doppelt
  Steuermesszahl korrigiert. Aktuell ist im Gesetz eine Messzahl       so hoch bewertet werden wie Wohnflä-
  vorgesehen, die weniger als ein Zehntel des alten Wertes be-         chen und unbebaute Grundstücke.
  trägt. Das Bundesfinanzministerium will aber vor Inkrafttreten

                                                                                                                G3
Beilage Grundsteuerreform

  der neuen Grundsteuerfestsetzungen überprüfen, ob hier noch weiterer Anpassungsbedarf besteht. 

Übersicht der Modelle und benötigte Daten
In der folgenden Tabelle finden Sie einen Vergleich der verschiedenen Modelle einschließlich der im jeweiligen
Bundesland für die Feststellungserklärung benötigten Daten. Zu einigen der notwendigen Daten finden Sie im
Anschluss noch Hinweise, wo Sie diese Angaben finden können.

                                     Baden-Württemberg            Bayern, Hamburg,          alle anderen
                                                                Hessen, Niedersachsen       Bundesländer
                                      (Bodenwertmodell)            (Flächenmodelle)        (Bundesmodell)

 Informationen zum Grundstück
   (Einheitswertaktenzeichen                   Ja                            Ja                   Ja
  oder Gemarkung & Flurstück)

         Name & Anschrift
                                               Ja                            Ja                   Ja
       des/der Eigentümer(s)

         Grundstücksfläche                     Ja                            Ja                   Ja

                                                                         Teilweise ja
          Bodenrichtwert                       Ja                                                 Ja
                                                                        Teilweise nein

       Nutzungsart (Wohnen                                                                Ja (mit weiteren
                                               Ja                            Ja
     oder gewerbliche Nutzung)                                                           Differenzierungen)

         Wohn-/Nutzfläche                    Nein                            Ja                   Ja

           Immobilientyp
      (Ein-/Zweifamilienhaus,
                                             Nein                           Nein                  Ja
         Mehrfamilienhaus,
        Eigentumswohnung)

              Baujahr                        Nein                           Nein                  Ja

     Anzahl Garagen/Stellplätze              Nein                           Nein                  Ja

 Grundstücksdaten: Das Einheitswertaktenzeichen für Ihre Immobilie finden Sie beispielsweise im jährlichen
  Grundsteuerbescheid der Kommune oder in den Grundlagenbescheiden des Finanzamts, die Sie nach Kauf
  der Immobilie erhalten haben. Alternativ bzw. in manchen Fällen zusätzlich ist die Angabe der Gemarkung
  und des Flurstücks notwendig. Für Eigentumswohnungen und Teileigentum ist außerdem der Miteigen-
  tumsanteil wichtig, der auf die Wohnung oder das Teileigentum entfällt. Gemarkung, Flurstück und ggf.
  Miteigentumsanteile finden Sie im Grundbuchauszug oder im Kaufvertrag, den Miteigentumsanteil notfalls
  oft auch in der Hausgeldabrechnung der Hausverwaltung.
 Fläche: Die Grundstücksfläche finden Sie im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug. Für Gebäude ist außer
  in Baden-Württemberg zusätzlich die Wohn- oder Nutzfläche anzugeben, die jedoch nicht immer im Kauf-
  vertrag ausgewiesen wird. Hierzu braucht es eine Wohn-/Nutzflächenberechnung, die der Architekt erstellt
  hat oder die im Fall von Altbauten oder Umbauten ggf. neu erstellt werden muss.
 Bodenrichtwert: Einige Bundesländer verzichten auf die Angabe des Bodenrichtwerts, weil dieser vom Fi-
  nanzamt automatisch ermittelt wird oder für die Berechnung keine Rolle spielt (Bayern, Hamburg). Einen
  vorläufigen Eindruck vom Bodenrichtwert können Sie sich im Bodenrichtwertinformationssystem BORIS ver-
  schaffen, das Sie online unter https://www.bodenrichtwerte-boris.de finden. Für die Feststellungserklärung
  bauen die einzelnen Bundesländer aber separate Portale auf, weil hier teilweise abweichende Werte anzu-
  geben sind. Die Adresse des jeweiligen Portals werden die Bundesländer in ihren Informationsschreiben an
  die Bürger mitteilen oder ab 1. Juli 2022 auf der BORIS-Seite veröffentlichen. 

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