Hinweise für Wassersportler - auf den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau im Bezirk der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd ...
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Wir machen Schifffahrt möglich. Hinweise für Wassersportler auf den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau im Bezirk der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd
2 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Hinweise...........................4 4 Besondere Regelungen 5 Elektronisches Wasserstraßen- für Wassersportler............................. 32 Informationssystem (ELWIS).............56 2 Rechtsvorschriften ...............................6 4.1 Main..........................................................32 4.1.1 Wasserskistrecken am Main .................32 6 Zuständige Behörden.........................57 3 Allgemeine Regelungen 4.1.2 Wassermotorradstrecken am Main ....34 6.1 Dienststellen und Adressen...................57 für Wassersportler . ..............................8 4.1.3 Einsatzstellen für Kleinfahr- 6.2 Verbände und sonstige Stellen.............58 3.1 Befähigungsnachweise ........................... 8 zeuge am Main........................................34 3.2 Kennzeichnung für 4.2 Main-Donau-Kanal (MDK).....................39 7 Veröffentlichungen............................59 Kleinfahrzeuge........................................10 4.2.1 Wasserskistrecken am MDK..................39 3.3 Bootsausrüstung . ...................................12 4.2.2 Wassermotorradstrecken am MDK......39 3.4 Fahrwasser/Fahrrinne/Bezeich- 4.2.3 Bootsschleusen und Bootsum- nung der Wasserstraße .........................12 setzanlagen am MDK..............................39 3.5 Schutz der Schifffahrtszeichen..............13 4.2.4 Einsatzstellen für Kleinfahrzeuge Herausgeber 3.6 Verbot des Einbringens von am MDK....................................................40 Wasser- und Schifffahrtsdirektion Süd Gegenständen in die Wasserstraße......14 4.2.5 Befahren der Altwässer..........................41 Wörthstraße 19, 97082 Würzburg 3.7 Verhalten in Notfällen...........................14 4.3 Donau........................................................42 Telefon: (0931) 4105 - 0 3.8 Verhalten von Kleinfahrzeugen 4.3.1 Wasserskistrecken an der Donau.........42 Telefax: (0931) 4105 - 380 gegenüber anderen Verkehrs- 4.3.2 Wassermotorradstrecken an der Donau..42 wsd-sued@wsv.bund.de teilnehmern ........................................... 14 4.3.3 Durchfahren der Bootsschleusen www.wsd-sued.wsv.de 3.9 Fahrt bei unsichtigem Wetter ..............15 und Bootsgassen der Staustufe 3.10 Höchstgeschwindigkeit ........................16 Bad Abbach und Regensburg................43 Redaktion 3.11 Ankern und Stillliegen ...........................16 4.3.4 Fahrt im Bereich des Donau- Jürgen Seubert, WSD Süd 3.12 Sprechfunk ..............................................17 Südarms in Regensburg.........................46 Ellen Höfer, WSD Süd 3.13 Benutzung von Bootsanlagen 4.3.5 Fahrt im Bereich der Staustufen Dr. Kai Fischer, Pro Natur GmbH und Schiffsschleusen . ............................18 Geisling, Straubing, Kachlet und 3.14 Wasserskilaufen .....................................20 Jochenstein...............................................46 Design 3.15 Fahren mit Wassermotorrädern ..........22 4.3.6 Einsetzstellen für Kleinfahrzeuge Pro Natur GmbH, Frankfurt 3.16 Segelsurfen ..............................................23 auf der Donau..........................................48 3.17 Kitesurfen.................................................23 4.3.7 Befahren der Altwässer..........................51 Bildnachweis 3.18 Charterscheinregelung..........................23 4.3.8 Fahrterlaubnisschein.............................51 S. 21: moechen/pixelio.de; 3.19 Badeverbote.............................................24 4.3.9 Sonderregelungen im Bereich der S. 23: Kurt/pixelio.de; 3.20 Benutzung bundeseigener deutsch-österreichischen Grenzstrecke S. 45: Bayerisches Landesamt für Umwelt; Grundstücke............................................24 und im Bereich der Stauhaltung Geisling.. 51 Sonstige Bilder: WSD Süd 3.21 Naturschutz.............................................25 4.4 Bootsschleusen, -treppen, 3.22 10 goldene Tipps für -schleppen und -gassen am Main, Stand sicheres Rudern . ....................................26 Main-Donau-Kanal und an der 1/2010 3.23 10 goldene Regeln für die deutschen Donau zwischen Kelheim Umwelt und den Naturschutz.............. 30 und Jochenstein.......................................52 4.4.1 Main..........................................................52 4.4.2 Main-Donau-Kanal.................................54 4.4.3 Donau........................................................55
2 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 3 Hinweise für Wassersportler auf den Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau Main von der Mündung in den Rhein bis oberhalb der Eisenbahnbrücke Hallstadt, WSA Schweinfurt Main-Donau-Kanal 50 0 WSA Aschaffenburg R 50 WNA Aschaffenburg ot We er i s se r Ma in von der Abzweigung aus dem Main M ai Ma n bis zur Einmündung in die Donau 350 20 in 0 Mai bei Kelheim, R he in 100 WSD Süd n 0 R eg 250 R ni he 300 in E E 150 tz Donau von Kelheim bis zur deutsch-öster- Pegnitz reichischen Grenze (Jochenstein). Tau 50 Zusätzlich hat das Bundesministe- ber rium für Verkehr, Bau und Stadtent- M a in - wicklung die Broschüre „Sicherheit b Naa WSA Nürnberg Fachstelle für Maschinenwesen Süd auf dem Wasser“ herausgebracht. Dort sind zahlreiche Tipps und Don Hinweise nachlesbar. au- 0 10 Regen Ka nal 150 240 DONA 0 23 U 05 00 23 WSA Regensburg Fachstelle für Geoinformationen 50 22 u na Isa r Do 00 22
4 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 5 1. Allgemeine Hinweise Diese Broschüre soll den Wasser- Allen Verkehrsvorschriften voran Der Schiffsführer und sonstige sportlern auf den Bundeswasser- steht der Grundsatz nach § 1.04 der Personen an Bord, die vorüberge- straßen Main, Main-Donau-Kanal genannten Vorschriften, dass der hend selbständig den Kurs und die und Donau eine Hilfe sein. Sie Schiffsführer alle Maßnahmen Geschwindigkeit des Fahrzeugs verweist auf wichtige Rechtsvor- zu treffen hat, welche die allgemei- bestimmen, dürfen nicht durch schriften, die zu beachten sind und ne Sorgfalt sowie die berufliche Übermüdung, Einwirkung von gibt Hinweise und Empfehlungen. und die wassersportliche Übung Alkohol, Medikamenten, Drogen Auch auf dem Wasser gibt es ver- gebieten, um oder aus einem anderen Grund bindliche Regeln für das Verhalten beeinträchtigt sein. der Freizeitskipper. Sicherheit auf • die Gefährdung von Menschen- unseren Wasserstraßen lässt sich leben, Bei einer Menge von 0,25 mg/l oder nur erreichen, wenn sich jeder Ver- mehr Alkohol in der Atemluft oder kehrsteilnehmer im Rahmen seiner • die Beschädigung des eigenen bei einer Blutalkoholkonzentration Verantwortung den Vorschriften sowie anderer Fahrzeuge, von 0,5 oder mehr Promille oder und den nautischen Übungen ge- einer Alkoholmenge im Körper, mäß verhält. • die Behinderung der Schifffahrt die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, ist Die Kenntnis des Inhalts dieser Bro- zu vermeiden und es dem Schiffsführer verboten, ein schüre entbindet den Fahrzeugfüh- Fahrzeug zu führen. rer nicht von der Verpflichtung, • jede Beeinträchtigung der Um- sich vor Fahrtantritt über die jeweils welt zu verhüten. gültigen Verkehrsvorschriften zu informieren. Die Schifffahrt auf Zur Abwehr einer unmittelbar dem Main und dem Main- Donau- drohenden Gefahr müssen unter Kanal ist durch die Binnenschiff- gültigen Fassung sowie durch Berücksichtigung der besonderen fahrtsstraßen-Ordnung, auf der die dazu erlassenen und bekannt Umstände auch dann alle erfor- Donau durch die Donauschifffahrts- gemachten Einzelanordnungen derlichen Maßnahmen ergriffen polizeiverordnung, in der jeweils geregelt. werden, wenn diese ein Abweichen von den Vorschriften notwendig machen.
6 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 7 2. Rechtsvorschriften Für die Beteiligung am Schiffsver- Verordnung über das Führen Binnenschifffahrtsstraßen Strompolizeiverordnung kehr auf den Bundeswasserstraßen von Sportbooten auf den (Wasserskiverordnung) zum Schutz bundeseigener Main, Main-Donau-Kanal und Do- Binnenschifffahrtstraßen vom 17. Januar 1990 (BGBl. I S. 107). Schifffahrts- und Betriebsanlagen nau gelten im Bereich des Wasser- (Sportboot FüV-Bin) an Bundeswasserstraßen sports im Wesentlichen folgende vom 22. März 1989 (BGBl. I S. 536). Verordnung über das Fahren (Betriebsanlagenverordnung) Rechtsvorschriften in der nach dem mit Wassermotorrädern auf den im Bereich der Wasser- und Stand nachträglicher Änderungen Verordnung zur Inkraftsetzung der Binnenschifffahrtsstraßen (Wasser- Schifffahrtsdirektion Süd jeweils neuesten Fassung (siehe Verordnung über die Erteilung von motorräder-Verordnung) vom 15. September 1993 „ELWIS“ unter Nr. 5). Radarpatenten (RadarPatV) vom 31. Mai 1995 (BGBl. I S. 769). (VkBl. S 701). vom 26. Juni 2000 (BGBl. II. S. 818). Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung Verordnung über das Verordnung über das Baden (BinSchStrO) Verordnung über den Betrieb Inverkehrbringen von Sportbooten und Schwimmen in den vom 08. Oktober 1998 von Sprechfunkanlagen auf Ultra – 10. GSGV Bundeswasserstraßen im (BGBl. I S. 3148 – Anlageband). kurzwellen in der Binnenschifffahrt vom 18. Dezember 1995 Bereich der Wasser- und und den Erwerb des UKW Sprech (BGBl. I S. 1936). Schifffahrtsdirektion Süd Donauschifffahrtspolizeiverord- funkzeugnisses für den Binnen vom 29. Juli 1993 (VkBl. S. 658). nung (DonauSchPV) schifffahrtsfunk (BinSchSprFunkV) Verordnung über die vom 27. Mai 1993 vom 18. Dezember 2002 gewerbsmäßige Vermietung Daneben gelten die von der Was- (BGBl. I S. 741 – Anlage A). (BGBl. I S. 4569). von Sportbooten sowie ser- und Schifffahrtsdirektion Süd deren Benutzung auf den sowie den nachgeordneten Wasser- Verordnung über die Verordnung über die Binnenschifffahrtstraßen und Schifffahrtsämtern erlassenen Schiffssicherheit in der Kennzeichnung von auf (BinSch-SportbootVermV) Anordnungen, die Regelungen Binnenschifffahrt (BinSchUO) Binnenschifffahrtsstraßen vom 18. April 2000 (BGBl. I S. 572). vorübergehender Art enthalten vom 06. Dezember 2008 verkehrenden Kleinfahrzeugen (siehe „ELWIS“ unter Nr. 5). (BGBl. I S. 2450). (KiFzKV-BinSch) vom 21. Februar 1995 (BGBl. I S. 226). Verordnung über Befähigungs Verordnung über das zeugnisse in der Binnenschifffahrt Wasserskilaufen auf (BinSchPatentV) vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3066).
8 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 9 3. Allgemeine Regelungen für Wassersportler 3.1 Befähigungsnachweise bereits ab einem Alter von 12 Jah- schifferpatentverordnung. Dieser ren Kleinfahrzeuge mit Maschinen- Befähigungsnachweis gilt auf allen Die Führer von Wasserfahrzeugen antrieb gefahren werden. Binnenschifffahrtsstraßen außerhalb mit Antriebsmaschine benötigen des Rhein und streckenkundepflich- für die Fahrt auf Bundeswasser- Personen mit Wohnsitz außerhalb tiger Wasserstraßenabschnitte. Im straßen in der Regel einen Befähi- Deutschlands müssen für den Befähi- Bereich der Wasser- und Schifffahrts- gungsnachweis (Fahrerlaubnis). gungsnachweis die Bedingungen direktion Süd ist dies die Donaustre- Die Art des Befähigungsnachweises ihres Heimatlandes erfüllen. Ist im cke zwischen Donau-km 2322,02 richtet sich dabei im Wesentlichen Heimatland kein Befähigungsnach- (Straubing) und Donau-km 2249,85 nach der Länge und Motorisierung weis vorgeschrieben, benötigen (Vilshofen). des Fahrzeugs. sie auch auf den Wasserstraßen in Deutschland keine Fahrerlaubnis. Der Sportbootführerschein-Binnen Sportpatent Darüber hinaus müssen Führer Ansonsten gilt der Befähigungs- kann bei den Prüfungsausschüssen Das auf dem Rhein zum Führen von von Kleinfahrzeugen mit Antriebs- nachweis des Heimatlandes. Diese des Deutschen Motoryachtverbandes Sportfahrzeugen mit einer Länge von maschine Regelung gilt für alle Personen mit (DMYV) und des Deutschen Segler- 15 Meter oder mehr erforderliche Wohnsitz in Staaten, die im Gegen- verbandes (DSV), erworben werden. Sportpatent nach der Rheinpatent- • mindestens 16 Jahre alt sein, zug bei Personen mit Wohnsitz in verordnung gilt mit Ausnahme der Deutschland den deutschen Befähi- Der hier abgebildete Sportbootfüh- streckenkundepflichtigen Wasser- • körperlich und geistig zum gungsnachweis anerkennen. rerschein zeigt das Zertifikat zum straßenabschnitte für alle übrigen Führen eines Kleinfahrzeugs Führen von Sport- und Freizeitfahr- Binnenschifffahrtsstraßen. geeignet sein, Sportbootführerschein – Binnen zeugen. Ihr bisheriger Führerschein Der Führer eines Sportbootes von bleibt aber auch ohne Umschrei- Das Sportschifferzeugnis und das • die zum Führen erforderliche weniger als 15 Meter Länge mit bung weiterhin gültig. Sportpatent können durch eine Prü Befähigung in einer Prüfung einer Motorleistung von mehr als fung bei den zuständigen Wasser- nachgewiesen haben. 3,68 kW (5 PS) muss im Besitz des Sportschifferzeugnis und Schifffahrtsdirektionen erwor- Sportbootführerschein-Binnen oder Wer ein Sportfahrzeug mit einer ben werden. Am Main können im Steinheimer eines gleichgestellten Befähigungs- Länge von 15 Meter bis 25 Meter Altarm (Main-km 57,90 – 58,30) nachweises sein. Dies gilt auch für führen will, benötigt eine Fahr- Weitere Auskünfte erteilen Ihnen die mit der B1-Lizenz des Deutschen den Führer eines Wassermotorrades. erlaubnis der Klasse E - Sportschif- Wasser- und Schifffahrtsämter. Motoryachtverbandes (DMYV) ferzeugnis gemäß der Binnen-
10 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 11 3.2 Kennzeichnung für oder oder Hat der Eigentümer seinen Wohn- Kleinfahrzeuge – die für das Fahrzeug sitz im Ausland, wird die dort vor- erteilte Schiffsregister- • mit einem amtlich anerkannten geschriebene Kennzeichnung mit Nach der Kennzeichnungsver- nummer, gefolgt von dem Kennzeichen; das ist, Nationalitätskennzeichen akzep- ordnung (KIFzKV-BinSch) müssen Kennbuchstaben B, mit – die Nummer des Internationa- tiert. Gibt es dort keine Regelung, deutsche Kleinfahrzeuge d. h.: Namen und Heimatort, len Bootsscheins für Wasser- muss das Fahrzeug mit seinem fahrzeuge (IBS) mit einem Namen und Heimatort sowie dem • Wasserfahrzeuge mit einer oder Kennbuchstaben M für Namen und der Anschrift seines Länge von bis zu 20 Meter und – das Funkrufzeichen Deutscher Motoryachtver- Eigentümers gekennzeichnet sein. einer Motorleistung von mehr band (DMYV), S für Deutscher Dies gilt nur, soweit Gegenseitigkeit als 2,21 kW (3 PS) oder Seglerverband (SDV) und A für gewährleistet ist, d. h., dass deutsche – die IMO-Nummer für im Allgemeiner Deutscher Auto- Kennzeichen auch im jeweiligen sowie Seeschiffsregister einge- mobilclub (ADAC). Herkunftsland akzeptiert werden. tragene Fahrzeuge, • Segelboote mit einer Kleinfahrzeuge, die dieser Kenn- Länge von mehr als 5,5 Meter oder zeichnungspflicht nicht unterliegen – die Nummer des vom Bundes (Ruder- oder Paddelboote, Segel- auf Binnenschifffahrtsstraßen wie amt für Seeschifffahrt und boote bis 5,5 Meter Länge, Motor- folgt gekennzeichnet sein: Hydrographie ausgestellten boote mit weniger als 2,21 kW Flaggenzertifikates, gefolgt (3 PS) Motorleistung), müssen nach • mit einem amtlichen vom Kennbuchstaben F, der BinSchStrO/DonauSchPV mit Kennzeichen; das ist: ihrem Namen oder ihrer Devise auf – ein von einem Wasser- und oder beiden Außenseiten des Kleinfahr- Schifffahrtsamt erteiltes – ein nach Landesrecht zeugs in gut lesbaren, mindestens Kennzeichen, erteiltes und von Bundesminis- 10 Zentimeter hohen lateinischen terium für Verkehr, Bau und Schriftzeichen dauerhaft gekenn- Stadtentwicklung (BMVBS) zeichnet werden. Außerdem ist der anerkanntes Kennzeichen, Name und die Anschrift des Eigen- tümers an der Innen- und Außensei- te des Kleinfahrzeugs anzubringen.
12 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 13 3.4 Fahrwasser/Fahrrinne/Be- 3.5 Schutz der zeichnung der Wasserstraße Schifffahrtszeichen Fahrwasser Schifffahrtszeichen dienen der Als Fahrwasser bezeichnet man Sicherheit des Schiffsverkehrs. Es ist den Teil der Wasserstraße, der den daher nicht gestattet, Schifffahrts- örtlichen Umständen nach vom zeichen (z. B. Tonnen, Hektome- 3.3 Bootsausrüstung durchgehenden Schiffsverkehr Die Tonnen bezeichnen den Rand terzeichen, Schwimmerstangen, benutzt wird. Das ist in der Regel der Fahrrinne. Baken) zum Festmachen oder Ver- Folgende Mindestsicherheitsaus- die Wasseroberfläche von Ufer zu holen von Fahrzeugen zu benutzen, rüstung wird je nach Fahrzeugart Ufer, auf der auch die Sportfahrzeu- Eine Fahrrinnenspaltung wird sie zu beschädigen oder unbrauch- empfohlen: ge fahren. durch waagerecht rot-grün ge- bar zu machen. Jeder Schiffsführer streifte Kugeltonnen mit ist im Interesse der Sicherheit des • eine ohnmachtssichere Ret- Fahrrinne rundem Toppzeichen angezeigt. Schiffsverkehrs verpflichtet, die tungsweste mit CE-Kennzeichen Die Fahrrinne ist der Teil des Fahr- nächste zuständige Behörde (siehe für jedes Besatzungsmitglied, wassers, in dem für die Schifffahrt Bei Bedarf werden Hindernisse wie Abschnitt 6.1) unverzüglich zu • mindestens ein Rettungsring, bestimmte Breiten und Tiefen im Buhnen, Parallelbauwerke und benachrichtigen, wenn er • ein Anker mit langer Leine Rahmen des Möglichen vorgehal Kiesbänke in oder an der Wasser- (Regel: Wassertiefe x 5), ten werden. straße durch waagerecht rot-weiß • ein Schifffahrtszeichen von • Leinen zum Festmachen, oder grün-weiß gestreifte Baken seinem Platz verschoben hat, • Bootshaken, Bezeichnung der Wasserstraße oder Radarbaken bezeichnet. • Paddel, Die Bezeichnung der Fahrrinne • eine zur Bezeichnung der Was- • Fender, erfolgt immer in Fließrichtung des serstraße dienende Einrichtung • ein geprüfter, tragbarer Feuer- Gewässers (der Talfahrt) gesehen beschädigt hat, löscher der Brandklasse ABC, • Erste-Hilfe-Ausrüstung, • an der rechten Seite mit roten • Veränderungen an den Schiff- • ein Schöpfgefäß, Stumpftonnen mit stumpfen fahrtszeichen (z. B. Erlöschen • Handlappen, Toppzeichen, eines Lichtes, falsche Lage einer • eine rote Flagge zur Kennzeich- Tonne, Zerstörung eines Zei- nung der Manövrierunfähigkeit. • an der linken Seite mit grünen chens) festgestellt hat. Spitztonnen mit spitzen Toppzeichen.
14 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 15 3.6 Verbot des Einbringens ihnen ausweichen. Der Großschiff- von Gegenständen in die fahrt ist durch rechtzeitige und Wasserstraße vorschriftsmäßige Änderungen des Kurses und Anpassung der Ge- Aus Gründen der Sicherheit des schwindigkeit das eigene Fahrver- Schiffsverkehrs sowie des Umwelt- halten deutlich zu machen. Dabei schutzes ist es nicht gestattet, feste ist unbedingt zu berücksichtigen, Gegenstände oder Flüssigkeiten, dass die Schiffsführer der Groß- die geeignet sind, die Schifffahrt schifffahrt einen großen Bereich oder sonstige Benutzer der Was- vor dem Bug ihres Fahrzeugs nicht serstraße zu behindern oder zu • bei Tag: kreisförmiges einsehen können. Der Sichtschat- 3.9 Fahrt bei gefährden oder das Wasser zu Schwenken einer roten Flagge ten beträgt je nach Fahrzeug bis zu unsichtigem Wetter verunreinigen, in die Wasserstraße oder eines sonstigen geeigne- 250 Meter. zu werfen, zu gießen oder sonst wie ten Gegenstandes; Bei unsichtigem Wetter müssen einzubringen oder einzuleiten. Kleinfahrzeuge untereinander ha- alle Fahrzeuge und damit auch • bei Nacht: kreisförmiges ben nach den Verkehrsvorschriften die Sportboote ihre Geschwindig- 3.7 Verhalten in Notfällen Schwenken eines Lichtes auszuweichen. keit der verminderten Sicht, dem beliebiger Farbe oder Läuten übrigen Verkehr und den örtlichen In der Schifffahrt ist es ein selbstver- einer Glocke oder wiederholte Im engen Fahrwasser gelten auch Gegebenheiten entsprechend ständliches Gebot, in Not geratenen Abgabe langer Töne. die §§ 6.07 BinSchStrO beziehungs- anpassen. Werden sie von Nebel, Menschen und Fahrzeugen jede weise DonauSchPV, welche das starkem Regen oder anderen, die mögliche Hilfe zu leisten. Hilfeleis- 3.8 Verhalten von Begegnen im engen Fahrwasser re- Sicht erheblich verschlechternden tungen untereinander sind erste Kleinfahrzeugen geln (siehe ELWIS Schifffahrtsrecht). Gegebenheiten überrascht, sollten und vornehmste Pflicht eines jeden gegenüber anderen Darüber hinaus befindet sich jeweils sie zum eigenen Schutz die Fahrt Schifffahrtstreibenden, ob Berufs- Verkehrsteilnehmern ein Merkblatt mit einer Tabelle für unterbrechen und einen sicheren Ort schiffer oder Wassersportler – aber den Main und den Main-Donau- außerhalb der Fahrrinne aufsuchen. auch gesetzliche Verpflichtung. Kleinfahrzeuge müssen allen üb- Kanal, in welchem die Engstellen Bei derartigen Sichtverhältnissen rigen Fahrzeugen den für deren genannt sind, in dem Portal ELWIS ist die erforderliche Nachtbezeich Ein in Not befindliches Fahrzeug, Kurs und zum Manövrieren not- unter Nachrichten für die Binnen- nung zu setzen und eventuell ein das Hilfe herbeirufen will, kann wendigen Raum lassen. Sie kön- schifffahrt – Fahrrinneneinschrän- Ausguck auf dem Vorschiff aufzu- folgende Zeichen geben: nen nicht verlangen, dass diese kungen. stellen.
16 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 17 3.10 Höchstgeschwindigkeit der Sportschifffahrt in der Öffent- 3.12 Sprechfunk lichkeit Geschwindigkeiten, die mit Folgende Geschwindigkeiten dür- starker Wellenbildung und Lärm Alle mit Sprechfunk ausgerüsteten fen nicht überschritten werden: nicht nur andere, insbesondere still- Fahrzeuge – auch Kleinfahrzeuge – liegende Fahrzeuge, sondern auch müssen während der Fahrt ständig Main die im Wasser und am Ufer leben- im Verkehrskreis Schiff-Schiff emp- den Tiere und Pflanzen sowie Spa- fangsbereit sein. Die Benutzung • im Schleusenkanal Gerlachs- ziergänger auf den Uferwegen und des Sprechfunks unterliegt den hausen 7 km/h, Anlieger unnötig beeinträchtigen. allgemeinen Bestimmungen der BinSchSprFunkV und den Verkehrs- • auf der Strecke von der Abzwei- 3.11 Ankern und Stillliegen vorschriften. Um den Sprechfunk gung des Main-Donau-Kanals durchführen zu können, ist ein bis oberhalb der Eisenbahn Sportfahrzeuge und Schwimm- Sprechfunkzeugnis für den Binnen- brücke Hallstadt 15 km/h, körper müssen ihren Anker- oder schifffahrtsfunk, genannt UBI, Liegeplatz so nahe am Ufer wählen, erforderlich. Nähere Informationen • im Wehrarm Volkach 10 km/h. wie es ihr Tiefgang und die örtli- findet man unter chen Verhältnisse gestatten. Sie www.wsv.de/fvt/ubi/. Main-Donau-Kanal dürfen jedoch nicht dort stillliegen, wo es nach den Verkehrsvorschrif- • Fahrzeuge mit bis zu 1,30 Meter ten verboten ist. Auf dem Main- Tiefgang 13 km/h, Donau-Kanal ist das Ankern zum Schutz des Bauwerkes vor Schäden • Fahrzeuge mit über 1,30 Meter an der Dichtung nur an einigen, Tiefgang 11 km/h. in derBinSchStrO festgelegten Strecken zugelassen. Das Stillliegen Im Übrigen sollte die Fahrtgeschwin- von unbesetzten Kleinfahrzeugen digkeit den örtlichen Gegeben- ist grundsätzlich verboten. Bitte heiten oder Verkehrssituationen suchen Sie daher einen der Sport- angepasst sein. Bitte vermeiden Sie boothäfen auf. im Interesse eines guten Ansehens
18 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 19 3.13 Benutzung von Bootsanlagen und Schiffsschleusen Für Sportboote als Kleinfahrzeuge Schleusenfernsteuerstelle über Bin- gewerbliche Schifffahrt oder • Bei gemeinsamer Schleusung stehen, soweit es ihre Abmessungen nenschifffahrtsfunk, Mobiltelefon eine Gruppe von Kleinfahrzeu- von Kleinfahrzeugen mit erlauben, in erster Linie die vorhan- oder über im Bereich der Vorhäfen/ gen zu erwarten ist, mit der das anderen Fahrzeugen dürfen denen Bootsschleusen, Bootsgassen Sportbootanlagen gegebenenfalls Kleinfahrzeug mitgeschleust Kleinfahrzeuge erst nach den oder Bootsumsetzanlagen zur Ver- vorhandene Wechselsprecheinrich- werden kann. Im Nachtver- anderen Fahrzeugen in die fügung (siehe Abschnitt 4.4). Im tungen anzumelden. Die Einfahrt in kehr (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) Schleuse einfahren. Unterwasser der Schleusen ist im die Schleusenkammer erfolgt nur in können Kleinfahrzeuge mit den Bereich der Zufahrten zu den Absprache mit dem diensthabenden angemeldeten Fahrzeugen der • In den Schleusenkammern haben Bootsschleusen jedoch mit Behin Schichtleiter. Dabei ist zu klären, gewerblichen Schifffahrt mit- sich alle Fahrzeuge innerhalb derungen infolge ständiger Verän wann und in welcher Reihenfolge geschleust werden, wenn sich der durch gelbe Markierungen derungen der Gewässersohle durch in die Schleusenkammer eingefah- daraus keine Verzögerung im an den Kammerwänden gekenn Ablagerungen zu rechnen. Bei ren, sowie an welcher Stelle diese angemeldeten Schleusenablauf zeichneten Bereiche aufzuhalten. höherer beziehungsweise niedriger belegt wird, um den aus Gründen ergeben. Wasserführung sind die Boots- der Sicherheit erforderlichen Sicht- • Alle Fahrzeuge müssen wäh- schleusen teilweise nicht benutzbar. kontakt zur Schleusenbetriebsstelle • Findet keine Schleusung für die rend des Füllens oder Leerens beziehungsweise Schleusenfern- Großschifffahrt statt, können der Schleusenkammer bis zur Ist die Nutzung der Sportbootanla- steuerstelle herzustellen. Den An Kleinfahrzeuge auch einzeln Freigabe der Ausfahrt festge- gen nicht möglich, dürfen Klein- weisungen der Schichtleiter ist zur geschleust werden. Hierbei macht sein. Die Befestigungs- fahrzeuge die Schleusen für die Vermeidung von Unfällen unbe- können im Interesse eines wirt- mittel sind laufend dem sich Großschifffahrt (Schiffsschleusen) dingt Folge zu leisten. schaftlichen Schleusenbetriebs verändernden Wasserstand benutzen, wenn sie dafür geeig- Wartezeiten nicht ausgeschlos- anzupassen. Der Antrieb darf in net sind. Hierbei ist auf Folgen- Grundsätzlich gilt: sen werden. dieser Zeit nicht benutzt wer- des zu achten: Die Absicht, eine den, es sein denn, dass dies aus Schiffsschleuse zu benutzen, ist • Kleinfahrzeuge können im • Kleinfahrzeuge sind nicht Sicherheitsgründen kurzfristig vor der Einfahrt in den oberen Tagverkehr (06:00 Uhr bis berechtigt, eine besondere erforderlich ist. oder unteren Schleusenvorhafen 22:00 Uhr) auch einzeln ge- Schleusung zu verlangen. bei der Schleusenbetriebsstelle schleust werden, sofern inner- beziehungsweise der zuständigen halb der nächsten Stunde keine
20 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 21 Ergänzende Hinweise: jeweiligen Wasser- und Schifffahrt- durch Zusatzschilder unter den seitlich am ziehenden Fahr- Die Schiffsschleusen im Bezirk der samt in den einschlägigen Mittei- Tafelzeichen bestimmte Zeiten zeug fest angebrachten Stange Wasser- und Schifffahrtsdirektion lungsblättern und ELWIS bekannt festgesetzt sind. Bei verminder- oder sonstigen Vorrichtung Süd werden nach und nach für den gegeben. ter Sicht ist das Wasserskilaufen sowie das Drachenfliegen und Betrieb über mit Personal besetzten verboten. das Fallschirmfliegen durch Schleusenfernsteuerstellen um In Anbetracht der für einzelne Bootsschlepper bedürfen der gerüstet (kein Automatikbetrieb!). Schleusen – auch kurzfristig – ange- • Wird der Wasserskiläufer von Erlaubnis des zuständigen Was- Die Fernsteuerstellen können sich ordneten besonderen Regelungen einem Motorboot oder einem ser- und Schifffahrtsamtes. an Schleusen, jedoch auch in nicht ist es zweckmäßig, sich rechtzeitig insoweit zugelassenen Wasser- unmittelbar an Schleusen gelegenen vor Fahrtantritt beim zuständigen motorrad geschleppt, ist das • Das Wasserskilaufen darf nur Dienstgebäuden, befinden. Die Wasser- und Schifffahrtsamt zu Motorboot beziehungsweise betrieben werden, wenn der Überwachung des Schleusungs- informieren (siehe Abschnitt 6.1). das Wassermotorrad neben Läufer eine verkehrssicherheits- betriebs erfolgt über Kameras. Die dem Fahrer mit einer weiteren technisch geeignete Wasserski- Rettungskette ist durch vorhande- 3.14 Wasserskilaufen geeigneten Person zu besetzen, ausrüstung trägt. ne Wechselsprecheinrichtungen die in der Lage ist, den geschlepp an den Bootsschleusen, Vorhäfen Das Wasserskilaufen ten Wasserskiläufer sowie die • Ein Wassermotorrad darf als zie- ist nur in den Stre- und weiteren Punkten der Schleu- cken erlaubt, die Fahrtstrecke zu beobachten. hendes Fahrzeug nur eingesetzt senanlagen sichergestellt. Von durch quadratische werden, wenn es zusätzlich zu dort werden alle Meldungen an die blaue Tafeln mit • Während der Vorbeifahrt an den Anforderungen nach Satz 1 einem stilisierten zuständige Schleusenbetriebsstelle Wasserskifahrer ge- Fahrzeugen und Schwimmkör- über ausreichende Kippstabilität beziehungsweise Fernsteuerstelle kennzeichnet sind. pern sowie Schwimmern und verfügt und sein Typ in einer weitergeleitet. Badenden müssen sich die Was- amtlichen Liste (Verkehrsblatt) Wasserskilaufen darf nur unter serskiläufer im Kielwasser des des Bundesministeriums für Die Benutzung der ferngesteuerten Beachtung folgender Kriterien schleppenden Fahrzeugs halten. Verkehr, Bau und Stadtentwick- Schiffsschleusen und die hierfür ausgeführt werden: Schleifen- und Slalomfahrten lung enthalten ist. Beim Einsatz mit den Fernsteuerstellen zu tref- sind in derartigen Situationen eines Wassermotorrades als fenden Absprachen erfolgen wei- • Auf den freigegebenen Stre- untersagt. ziehendes Fahrzeug ist die Was terhin wie vorstehend beschrieben cken und Wasserflächen ist das sermotorräder-Verordnung zu über Schiffsfunk, Mobiltelefon etc. Wasserskilaufen in der Zeit von • Das Wasserskilaufen von beachten. Die über Fernsteuerung betriebe- Sonnenaufgang bis Sonnenun- mehreren Personen (eine Per- nen Schiffsschleusen werden vom tergang erlaubt, sofern nicht son ist erlaubnisfrei) an einer
22 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 23 3.15 Fahren mit • Die Fahrtgeschwindigkeit ist tragen, die mindestens den An- henden Person mit einem Drachen Wassermotorrädern so einzurichten, dass Anlagen, forderungen nach EN 393 ent- über das Wasser. Schifffahrtszeichen und die sprechen oder in anderer Weise Das Fahren mit Ufervegetation nicht beschädigt einen Auftrieb von mindestens Diese Sportart ist auf den Bun- Wassermotorrädern ist grundsätzlich nur werden; dazu ist ein Sicherheits- 50 Newton gewährleisten. deswasserstraßen im Bezirk der innerhalb der dafür abstand von mindestens Wasser- und Schifffahrtsdirektion freigegebenen Was- 10 Meter einzuhalten. Wassermotorräder müssen – wie Süd verboten. serflächen gestattet (quadratische blaue alle Kleinfahrzeuge mit einem Tafel mit stilisiertem Gefahren werden darf nur amtlichen Kennzeichen versehen 3.18 Charterscheinregelung Wassermotorrad). sein (siehe Abschnitt 3.2); bei einer • in der Zeit von 07:00 Uhr bis Motorleistung von mehr als 3,68 kW Grundsätzlich benötigt der Bootsfüh- Beim Fahren mit Wassermotor- 20:00 Uhr, jedoch nicht vor Son- (5 PS) ist für das Führen ein Sport- rer das für die jeweilige Bootsgröße rädern („Wasserskibob“, „Was- nenaufgang und nach Sonnen- bootführerschein erforderlich. erforderliche Befähigungszeugnis. serscooter“, „Jetbike“ oder „Jetski“ untergang, oder sonstigen gleichartigen Fahr- 3.16 Segelsurfen Davon abweichend ist es für die zeugen) ist Folgendes zu beachten: • bei Wetter mit einer Sicht von Fahrt auf einigen Binnenschiff- mehr als 1000 Meter, Segelsurfbretter sind Kleinfahrzeu- fahrtsstraßen außerhalb des Bezirks • Außerhalb dieser Wasserflächen ge unter Segel und haben daher der Wasser- und Schifffahrtsdirekti- darf nur gefahren werden, um • wenn durch entsprechende die Fahrregeln dieser Fahrzeuge zu on Süd möglich, dass Vermietungs- die nächstgelegene freigegebe- technische Einrichtungen beachten. unternehmen Charterbescheini- ne Wasserfläche zu erreichen; sichergestellt ist, das sich im gungen ausstellen. Dies gilt jedoch ansonsten sind Touren- und Fall des Überbordgehens des Das Segelsurfen darf in der Zeit von nur für Sportboote, deren Länge, Wanderfahrten zugelassen, Fahrzeugführers der Motor Sonnenuntergang bis Sonnenauf Motorleistung, Höchstgeschwin- wenn dabei ein stetiger, klar automatisch abschaltet oder auf gang und bei eingeschränkten Sicht- digkeit und zulässige Personenzahl erkennbarer Geradeauskurs kleinste Fahrstufe zurückschal- verhältnissen nicht ausgeübt werden. begrenzt ist. eingehalten wird. tet und dass das Wassermotor- rad eine Kreisbahn einschlägt, 3.17 Kitesurfen Näheres kann der Verordnung • Beim Fahren auf den freigege- über die gewerbsmäßige Vermie- benen Wasserflächen darf kein • wenn Fahrzeugführer und Kitesurfen ist das Ziehen einer auf tung von Sportbooten sowie deren anderer gefährdet oder behin- Begleitpersonen die nach der einem Surfboard, auf Wasserskiern Benutzung auf den Binnenschiff- dert werden. Wassermotorräder-Verordnung oder sonstigen Gegenständen ste- fahrtsstraßen entnommen werden. geforderten Schwimmhilfen
24 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 25 3.19 Badeverbote • in den bundeseigenen Schutz- Verboten ist dagegen unter ande häfen und Bauhäfen, rem das Befahren der Schifffahrts- Das Baden und Schwimmen ist und Betriebsanlagen, Ufergrund- verboten: • im Umkreis von 100 Meter von stücke und Betriebswege oder das in der Wasserstraße eingesetz- Abstellen von sonstigen Fahrzeu- • in einem Abstand von weni- ten schwimmenden Geräten, gen aller Art (Pkw und Trailer), das ger als 300 Meter vor in Fahrt Zelten, Reiten oder das Entzünden befindlichen Fahrzeugen und • im Umkreis von 10 Meter von von Feuer. Schwimmkörpern, Pegeln und sonstigen gewässer- kundlichen Messeinrichtungen, 3.21 Naturschutz • näher als 30 Meter an vorbei- fahrenden Fahrzeugen und • am Main im Schleusenkanal Der Schiffsführer und sonstige Per- Schwimmkörpern, Gerlachshausen (km 299,60 sonen an Bord müssen die nach den bis km 305,60). Umständen gebotene Sorgfalt an- • in ausgewiesenen Strecken für wenden, um eine Verschmutzung Wasserski oder Wassermotorrä- 3.20 Benutzung bundes- der Wasserstraße zu vermeiden. der in einem Abstand von mehr eigener Grundstücke Daher sollte die Menge des entste- als 10 Meter vom jeweiligen Ufer, henden Schiffsabfalls so gering wie Für die Benutzung bundeseigener möglich gehalten und eine Vermi- • von 100 Meter oberhalb bis 100 Schifffahrts- und Betriebsanlagen schung verschiedener Abfallarten Meter unterhalb von Wehr- und (z. B. die Schleusenanlagen, Ufer- vermieden werden. Abfälle dürfen Schleusenanlagen, einschließ- grundstücke und die an den Ufern auf keinen Fall ins Wasser gewor- lich Schleusenvorhäfen, Kraft- entlang führenden Betriebswege) fen werden, sondern sind an Land werksanlagen, Hafeneinfahrten gilt die Betriebsanlagenverord- ordnungsgemäß zu entsorgen. und Brücken, nung der Wasser- und Schifffahrts- direktion Süd. Danach ist das Be- Darüber hinaus sind die Lebens- • von 50 Meter oberhalb bis 50 treten der Ufergrundstücke durch räume von Pflanzen und Tieren in Meter unterhalb von Sperrtoren, Fußgänger oder das Befahren der Gewässern und Feuchtgebieten zu Schiffsliegeplätzen, Parallelhä- Betriebswege durch Radfahrer, schützen, um den Bestand nicht zu fen, Umschlagstellen, Anle- jeweils auf eigene Gefahr, gestattet. gefährden. gestellen, Schiffswerften und Fähranlagen,
26 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 27 3.22 10 goldene Tipps für 2. Tragen Sie grellfarbene Schiffer Sie nicht sehen. Gehen viel Platz und können nicht sicheres Rudern (orangefarbene oder gelbe) Sie daher immer auf Nummer immer einen Sogeffekt und Kleidung! sicher und sorgen Sie für eine Wellenschlag vermeiden. Blei 1. Schauen Sie häufig Aufgrund der Tatsache, dass Sie rechtzeitige Änderung Ihres ben Sie also in Kurven sowie in genug hinter sich! flach über dem Wasser fahren, Kurses und Ihrer Geschwindig- der Nähe von Hafenmündun- Als Ruderer schauen Sie in die fallen Sie in Ihrem schmalen keit, so dass Sie sichtbar bleiben. gen nicht still liegen. Richtung, aus welcher Sie kom- Ruderboot nicht direkt auf. Mit Wenn Sie das Steuerhaus des men. Es ist daher lebenswichtig, grellfarbener (orangefarbener Binnenschiffs sehen können, kann 6. Kooperieren Sie beim dass Sie sich regelmäßig in die oder gelber) Kleidung sind Sie der Schiffer auch Sie sehen. Heran- und Vorbeifahren Ruderrichtung umblicken. Dies entscheidend besser zu erkennen. von Schiffen! ist umso wichtiger, als Schiffe Somit können andere Nutzer 5. Fahren Sie einen Setzen Sie den Rudervorgang sich mitunter schneller fort- der Wasserstraße eher Rück- deutlichen Kurs! neben oder unmittelbar vor der bewegen, als Sie denken. Ein sicht auf Sie nehmen. Nur so Geben Sie rechtzeitig zu erken- übrigen Schifffahrt nicht fort. modernes, nicht beladenes sind Sie sicher. nen, was Sie vorhaben, fahren Wenn Schiffe sich Ihnen nähern Binnenschiff kann eine Ge- Sie keinen Zickzack-Kurs und oder an Ihnen vorbeifahren wol- schwindigkeit von 20 Kilome- 3. Rudern Sie so dicht wie verursachen Sie keine plötzli- len, sollten Sie zur Zusammen- tern pro Stunde erreichen. In möglich am Ufer entlang! chen Kursänderungen. Wenn arbeit bereit sein. Machen Sie bestimmten Gebieten dürfen Lassen Sie der Berufsschifffahrt Sie auf großer Entfernung gera- ausreichend Platz und drosseln Speed-Boote sogar schneller und den anderen Wassersport- dewegs vor einem sich nähern- Sie Ihre Geschwindigkeit, aber fahren. Die größte Gefahr droht lern genügend Platz und fahren den Schiff herfahren, verringern nicht urplötzlich. Je schneller aus der Richtung, in welche Sie Sie dich am Ufer entlang. Den- Sie dann nicht urplötzlich Ihre das Schiff an Ihnen vorbeigefah- rudern. Schauen Sie also häufig ken Sie aber auch an Fischer am Geschwindigkeit. ren ist, desto eher werden Sie genug hinter sich, wenn Sie in Ufer, sofern die Schifffahrt dies wieder sicher rudern können. einem Ruderboot ohne Steuer- zulässt. Machen Sie ausreichend Platz Rudern Sie nur dann nebenei- mann rudern. für die Berufsschifffahrt. Vor nander, wenn keine anderen 4. Denken Sie an den allem in der Nähe von Kurven Schiffe in der Nähe sind. toten Winkel! sowie in der Nähe von Hafenein- Der tote Winkel der Berufsschiff und Hafenausfahrten benöti- fahrt kann sage und schreibe bis gen Berufsschiffer besonders zu 250 Meter betragen. Innerhalb des toten Winkels können die
28 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 29 7. Seien Sie besonders 8. Rudern Sie nur 9. Warnsignal! 10. Machen Sie sich die Vorschrif- aufmerksam beim Einfahren bei guter Sicht! Schiffer können bei drohender ten der Binnenschifffahrts- in Wasserstraßen! Bei schlechten Sichtverhältnis- Gefahr mittels eines pneumati- straßen-Ordnung und der Ihr Ruderboot liegt flach auf sen fahren Berufsschiffer mit schen Signalhorns ein Warnsig- Donauschifffahrtspolizei- dem Wasser. Dadurch kann es Hilfe von Radar- und Funk- nal abgeben. Dies ist ein langer verordnung zu eigen! vorkommen, dass Sie beim Aus- einrichtungen. Sie sprechen Ton von ungefähr 4 Sekunden Die Wasserstraßenverkehrsvor- fahren aus einem Hafen – zum sich beispielsweise über Funk Länge. Ein solches Warnsignal schriften für kleine Fahrzeuge Beispiel aufgrund des Vorhan- miteinander ab, wie sie anei- kann auch für Sie bestimmt sollten Ihnen als Ruderer denseins von Buhnen – erst nander vorbeifahren werden. sein! Reagieren Sie in solch vertraut sein. Auf diese Weise gesehen werden, wenn Sie sich Dies können die Berufsschiffer einem Fall aufmerksam und können Sie besser auf die jewei- bereits auf der Wasserstraße mit Ihnen nicht tun. Darüber hi- lassen Sie den anderen Wasser- ligen Bedingungen reagieren. befinden. naus sind Ruderboote auf dem straßennutzern genügend Platz. Das Erlangen des Sportbootfüh- Radarschirm schlecht sichtbar. Oder noch besser: Versuchen rerscheins – Binnen wird Ihnen Auf einem Kanal kann es sicher Rudern Sie deshalb nur bei einer Sie, solche Warnsignale zu ver- dabei sicher helfen! er sein, ein Ruderboot erst dann Sichtweite von mindestens 500 meiden! zu Wasser zu lassen oder es erst Metern und seien Sie sich der Entlang der Wasserstraßen ste- dann aus dem Wasser zu ziehen, Gefahr bewusst, dass Schiffer hen Verkehrszeichen, und Schif- wenn keine fahrenden Schif- Sie nicht gut sehen können. fer können akustische Signale fe mehr in der Nähe sind. Sie Begeben Sie sich zum Schutz vor abgeben. Daher ist es wichtig, haben dann auch keine Schwie- Regen nicht unter eine Brücke, dass Sie in der Lage sind, diese rigkeiten aufgrund von Sog denn dann sind Sie auf dem Ra- Zeichen richtig einzuordnen. oder Wellenschlag und können darschirm mit Sicherheit nicht sicherer ein- und aussteigen. zu erkennen. Und das Rudern Seien Sie also aufmerksam beim bei Dunkelheit sollten Sie voll- Einfahren in Wasserstraßen! kommen unterlassen. Denken Sie niemals „Die werden mich schon sehen“!
30 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 31 3.23 10 goldene Regeln für 2. Halten Sie einen ausreichenden seltener Tier- und Pflanzenar- 8. Beobachten und fotografieren die Umwelt und den Mindestabstand zu Röhricht- ten und sind daher besonders Sie Tiere nur aus der Ferne. Naturschutz beständen, Schilfgürteln und schutzwürdig. anderen unübersichtlichen be- 9. Helfen Sie das Wasser sauber Helfen Sie mit, die Lebensmöglich- wachsenen Ufergehölzen – auf 5. Benutzen Sie beim Landen die zuhalten. Abfälle gehören nicht keiten der Pflanzen- und Tierwelt großen Flüssen beispielsweise dafür vorgesehenen Plätze oder ins Wasser, z. B. der Inhalt von in Gewässern und Feuchtgebieten 30 bis 50 Meter. Halten Sie einen solche Stellen, an denen sicht- Chemietoiletten. Diese Abfälle zu bewahren und zu fördern. Auch ausreichenden Mindestabstand bar kein Schaden angerichtet müssen genauso wie Altöle in bei uns in Mitteleuropa sind viel zu zu Vogelansammlungen auf werden kann. bestehenden Sammelstellen der viele Pflanzen und Tierarten bereits dem Wasser, wenn möglich, Häfen abgegeben werden. Be- in ihrem Bestand gefährdet. mehr als 100 Meter. 6. Nähern Sie sich auch von Land nutzen Sie in Häfen ausschließlich her nicht Schilfgürteln und der die sanitären Anlagen an Land. Die Bemühungen für den Schutz 3. Befolgen Sie in Naturschutzge- sonstigen dichten Ufervegetati- der Natur kommen letztlich auch bieten unbedingt die geltenden on, um nicht in den Lebensraum Lassen Sie beim Stillliegen dem Menschen selbst zugute, denn Vorschriften. Häufig ist Wasser- von Vögeln, Fischen, Kleintie- den Motor Ihres Bootes nicht er ist nicht nur Teil der Natur, son- sport in Naturschutzgebieten ren und Pflanzen einzudringen unnötig laufen, um die Umwelt dern benötigt für sein Wohlerge- ganzjährig, zumindest aber zeit- und diese zu gefährden. nicht zusätzlich durch Abgase hen eine intakte Umwelt. Beachten weilig völlig untersagt oder nur zu belasten. Sie insbesondere die folgenden unter ganz bestimmten Bedin- 7. Laufen Sie im Bereich der Watten Regeln: (Diese Regeln wurden von gungen möglich. Wildwasser keine Seehundbänke an, um die 10. Informieren Sie sich vor Ihren den Wassersportspitzenverbänden fahrer dürfen unter keinen Tiere nicht zu stören oder zu Fahrten über die für Ihr Fahrt- im Deutschen Sportbund und Umständen das Flussbett verän- vertreiben. Halten Sie mindes- gebiet bestehenden Bestim- dem Deutschen Naturschutzring dern, etwa durch Ausräumen tens 300 bis 500 Meter Abstand mungen und sorgen Sie dafür, erarbeitet) störender Felsbrocken. zu Seehundliegeplätzen und dass diese Kenntnisse und Ihr Vogelansammlungen. Bleiben eigenes vorbildliches Verhalten 1. Meiden Sie das Einfahren in 4. Nehmen Sie in „Feuchtgebieten Sie hier auf keinen Fall in der gegenüber der Umwelt auch an Röhrichtbestände, Schilfgürtel, internationaler Bedeutung“ bei Nähe des markierten Fahrwas- die Jugend und an nicht organi- Ufergehölze und in alle sonsti der Ausübung von Wassersport sers. Fahren Sie mit langsamer sierte Wassersportler weiterge- gen dicht und unübersichtlich besondere Rücksicht. Diese Fahrstufe. (Informationshalber, geben werden. bewachsenen Uferpartien. Mei- Gebiete dienen als Lebensstätte falls Küstengewässer befahren den Sie darüber hinaus Kies-, werden). Sand- und Schlammbänke (Rast- und Aufenthaltsplatz von Vögeln).
32 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 33 4. Besondere Regelungen für Wassersportler Binnenschiff- fahrtsstraße Lage o = oberhalb, u = unterhalb Bemerkungen km-Begrenzung 176,20 – 177,20 zwischen Trennfeld und Marktheidenfeld 187,70 – 188,80 u. Neustadt zwischen km 194,40 und195,40 darf zum rechten Ufer nur bis zu 190,50 – 195,60 Höhe Rodenbach den ausliegenden roten Tonnen gefahren werden 4.1 Main 209,60 – 210,80 u. Gemünden überstaute Buhnenfelder 4.1.1 Wasserskistrecken am Main 220,80 – 224,20 zwischen Karlburg und Staustufe Harrbach überstaute Buhnenfelder Binnenschiff- Lage Bemerkungen 233,80 – 234,80 u. Straßenbrücke Zellingen überstaute Buhnenfelder fahrtsstraße o = oberhalb, u = unterhalb km-Begrenzung mit Ausnahme des oberen 259,00 – 259,80 o. Staustufe Randersacker Schleusenvorhafens 45,16 – 47,60 Höhe Fechenheim 260,70 – 262,20 o. BAB-Brücke Randersacker zwischen Hafen Hanau und Mainaltarm mit Ausnahme des oberen 57,80 – 59,00 269,20 – 270,00 o. Staustufe Goßmannsdorf Steinheimer Bogen Schleusenvorhafens links- und rechtsseitig 65,00 – 66,60 u. Kahlmündung 278,00 – 279,80 zwischen Marktsteft und Segnitz überstaute Buhnenfelder 79,60 – 81,50 u. Autobahnbrücke Kleinostheim 287,91 – 289,78 zwischen Mainstockheim und Kitzingen montags bis freitags links- und rechtsseitig 296,40 – 298,50 Höhe Straßenbrücke bei Schwarzenau 09:00 bis 12:00 und überstaute Buhnenfelder 14:00 bis 21:00 Uhr 81,50 – 83,20 u. Hafen Aschaffenburg samstags, sonntags und feiertags 306,00 – 307,50 o. Straßen- und Eisenbahnbrücke Volkach teils überstaute Buhnenfelder 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 19:00 Uhr zwischen Fähre Obereisenheim 311,80 – 313,20 und Fähre Fahr 94,00 – 95,00 o. Ländeplatz Obernau 316,26 – 316,80 im Wehrarm der Staustufe Wipfeld linksseitig überstaute 106,15 – 107,10 u. Schutzhafen Erlenbach Buhnenfelder 320,00 – 322,80 zwischen Fähre Garstadt und Hirschfeld 115,20 – 116,50 zwischen Röllfeld und Laudenbach 333,23 – 333,98 u. Schweinfurt Höllenbachmündung nur linke (südliche) Flusshälfte linksseitig überstaute 127,00 – 128,50 o. Ländeplatz Bürgstadt Buhnenfelder 333,98 – 334,68 o. Schweinfurt Höllenbachmündung 137,90 – 139,70 o. Collenberg 348,05 – 350,40 zwischen Ober- und Untertheres linksseitig überstaute Buhnenfelder rechtsseitig überstaute 151,30 – 153,00 o. Hafen Wertheim 368,23 – 372,50 Höhe Eltmann teils überstaute Buhnenfelder Buhnenfelder linksseitig überstaute mit Ausnahme des Schleusen- 163,80 – 165,91 o. Urphar 381,30 – 384,19 u. Regnitzmündung Buhnenfelder vorhafens Viereth
34 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 35 Main- Ufer- nächste Hinweise Objekt/Art km seite Ortsbezeichnung (Betreiber, Nutzer o. ä.) 65,75 LU Kleinkrotzenburg E Marina – Untermain 66,93 RU Kahl Fa. Lässig privat 71,16 RU Großwelzheim WSC- Selingenstadt E 71,16 LU Kleinwelzheim E 74,20 LU Mainhausen Absprache mit der Gemeinde ehem. Fährrampe 4.1.2 Wassermotorradstrecken am Main 75,12 RU Karlstein E Binnenschiff- Lage Bemerkungen fahrtsstraße 75,12 LU Mainhausen E km-Begrenzung 86,70 RU Aschaffenburg öffentl. Floßhafen 48,50 – 49,30 Raum Offenbach/Rumpenheim rechte Stromseite 98,00 LU/RU Niedernberg öffentlich E 168,20 – 170,00 Raum Trennfeld 100,3 LU/RU Groß- Kleinwallstadt öffentlich 206,20 – 207,60 Raum Neuendorf/Langenprozelten Schranke 104,16 RU WSC- Erlenbach privat geschlossen 325,00 – 326,00 Raum Bergrheinfeld/Grafenrheinfeld 108,25 RU Stegmann privat 346,30 – 347,30 Raum Ottendorf/Untertheres 110,35 LU Stadt Wörth öffentlich 111,70 LU Trennfurt Burkhard Wöber Schranke 4.1.3 Einsatzstellen für Kleinfahrzeuge am Main Schranke 115,20 RU Röllfeld Campingplatz Verw. GmbH geschlossen Main- Ufer- nächste Hinweise 120,70 LU/RU Groß- Kleinheubach öffentlich Objekt/Art km seite Ortsbezeichnung (Betreiber, Nutzer o. ä.) 124,00 RU Miltenberg öffentlich 4,56 RU Hochheim Segelclub Hochheim E Schlüssel beim 126,50 LU Bürgstadt WSC- Bürgstadt Markt Bürgstadt 4,56 LU Bischofsheim Wehrbereichskommando E od. WSC Bürgstadt 16,55 RU Okriftel Fa. Schindling E 132,85 LU Freudenberg öffentlich 16,55 LU Kelsterbach Wehrbereichskommando E 136,40 LU/RU Collenberg öffentlich ehem. Fährrampe 17,90 LU/RU Okriftel Keine Angaben alte Fährrampe 137,70 RU Collenberg Campingplatz Niklos S 24,78 LU Schwanheim Fa. Speck und Söhne gegen Gebühr 140,82 RU Dorfprozelten öffentlich ehem. Fährrampe 48,94 LU/RU Rumpenh./Dörnigh. E 144,65 RU Stadtprozelten öffentlich ehem. Fährrampe 60,90 LU/RU Großauheim E 154,85 LU Wertheim Campingplatz Freizeit-Recra GmbH S 65,75 RU Großkrotzenburg verschlossen E 156,81 RU Kreuzwertheim
36 Hinweise für Wasserspor tler Hinweise für Wasserspor tler 37 Main- Ufer- nächste Hinweise Main- Ufer- nächste Hinweise Objekt/Art Objekt/Art km seite Ortsbezeichnung (Betreiber, Nutzer o. ä.) km seite Ortsbezeichnung (Betreiber, Nutzer o. ä.) Sportboothafen Wassersport- Ersatzübergang Frickenhausen, 167,00 LU Bettingen S 273,000 RU + LU Frickenhausen S verein Wertheim. Bettingen oberhalb der Zuckerfabrik Alte Fahrrampe im Bereich 167,20 LU Bettingen Campingplatz Hupp S 276,950 LU Marktbreit der Breitbachmündung, S unterstromig 175,90 RU Triefenstein Ges. f. Freizeit u. Erholung S Alte Fahrrampe, 277,000 RU Segnitz S unterhalb des Parkplatzes 179,27 LU Marktheidenfeld Stadt Marktheidenfeld Alte Fahrrampe, 281,000 RU Sulzfeld S unterhalb Sulzfeld ehemalige 182,40 RU Hafenlohr öffentlich Über Radweg Hohenfeld/ Fährrampe 284,700 LU Hohenfeld/Kitzingen S Kitzingen alte Fahrrampe (klein) ehemalige 185,10 LU/RU Rothenfels / Zimmern öffentlich Campingplatz Kitzingen Fährrampe 285,800 LU Kitzingen S (Schiefer Turm nicht öffentlich) Auf der B 26 Richtung Lohr, 198,130 RU Stadt Lohr S an der Lände Lohr 287,100 RU Kitzingen Ruderclub Kitzingen S 199,870 LU Stadt Lohr/Steinbach Im UW der Schleuse Steinbach S Mainfähre Mainstockheim/ 290,600 LU + RU Mainstockheim S Albertshofen Fährrampen 202,140 RU Langenprozelten Auf der B 26 Richtung S Sportboothafen Yacht Club 290,750 RU Mainstockheim S Ansbach e. V. (nicht öffentlich) Bootsclub Wernfeld, 215,900 LU Kleinwernfeld über Kreisstraße S Mainfähre Dettelbach / 294,400 RU + LU Dettelbach S MSP 11 (nicht öffentlich) Mainsondheim Fährrampen Bootsclub Maselli DLRG Dettelbach 227,500 LU Laudenbach S 294,400 LU Dettelbach S (nicht öffentlich) an der Fährrampe Alte Fährrampe oberhalb der Campingplatz Schwarzenau 235,440 LU Zellingen S 298,630 LU Schwarzenau S Mainbrücke Zellingen (nicht öffentlich) Bootsslipanlage Wasserwacht Von Gerlachshausen n. Sommer- 238,060 RU Thüngersheim S 300,650 LU Gerlachshausen S Thüngersheim, am Schwimmbad ach nach der Mainbrücke links Thüngersheim/ Alte Fährrampe, Anfahrt über OT Am Sportplatz Sommerach 240,465 RU S 302,050 LU Sommerach S Staustufe Staustufe alte Fährrampe Alte Fährrampe, Ortsmitte ober- Campingplatz Sommerach 243,800 LU Margetshöchheim S 302,060 LU Sommerach S halb, Fußgängersteg (nicht öffentlich) Segelclub Maintal, am Sportplatz Campingplatz Eschendorf 244,340 LU Margetshöchheim S+K 307,150 RU Escherndorf S oberhalb Margetshöchheim (nicht öffentlich) Alte Fährrampe, unterhalb der Alte Fährrampe Volkach v. 244,350 RU Veitshöchheim S 305,800 LU Volkach S Mainfrankensäle Volkach vor der Mainbrücke links Bootsbau Seubert, oberhalb Übungsgelände DLRG Volkach 253,220 LU Würzburg S 306,200 LU Volkach S Löwenbrücke (nicht öffentlich) Campingplatz Volkach 258,270 LU Randersacker Alte Fährrampe Heidingsfeld S 306,400 LU Volkach S (nicht öffentlich) Alte Fährrampe Randersacker, Übungsgelände der BW 258,270 RU Eibelstadt S 311,000 RU + LU Fahr S am Parkplatz u. US Streitkräfte Alte Fährrampe, unterhalb des 311,100 RU + LU Fahr Fährrampe (Fähre in Betrieb) S 263,030 RU Eibelstadt S Sportplatzes 269,900 RU Kleinochsenfurt Alte Fahrrampe, Ortsmitte S 313,400 RU + LU Obereisenheim Fährrampe (Fähre in Betrieb) S
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