Hochwasserrisikomanagementplan (2022-2027) - nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die ...

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Hochwasserrisikomanagementplan (2022-2027) - nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die ...
2. Hochwasserrisikomanagement-
plan (2022-2027)
nach Richtlinie 2007/60/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates
vom 23.10.2007 über die Bewertung und
das Management von Hochwasserrisiken
Hochwasserrisikomanagementplan (2022-2027) - nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die ...
2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland                                               Stand Januar 2022

2. Hochwasserrisikomanagementplan (2022-2027) für das Saarland

Seitenzahl:            36 (einschließlich Anhang)
Zahl der Anlagen :     1 (Maßnahmentabelle im 2. Zyklus)
Aufgestellt:           Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Saarbrücken, Januar 2022

Der Bericht darf nur ungekürzt vervielfältigt werden. Die Vervielfältigung und eine Veröffentlichung be-
dürfen der schriftlichen Genehmigung des MUV Saarland

Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz • Keplerstraße 18 • 66117 Saarbrücken;
MUV_Abteilung_E_Poststelle@umwelt.saarland.de

                                                                   Foto Deckblatt: Oster am 10.2.2016
                                                                                          Quelle: MUV

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Hochwasserrisikomanagementplan (2022-2027) - nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die ...
2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland                                                                                                    Stand Januar 2022

INHALT

1 EINFÜHRUNG ............................................................................................................................................ 5
    1.1               Veranlassung und Hintergrund .................................................................................................... 5
           1.1.1 Anforderungen aus HWRM-RL und WHG.................................................................................. 5
           1.1.2 Anforderungen und Vorgaben der LAWA .................................................................................. 5
    1.2               Gemeinsamer HWRM-Plan der FGG Rhein 2021-2027 ......................................................... 5
    1.3               2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland ......................................................................... 6
    1.4               Hochwasserrisikomanagement im Saarland ............................................................................ 6
           1.4.1 Hochwasserpartnerschaften ........................................................................................................ 7
           1.4.2 Beirat zur Umsetzung der HWRM-RL........................................................................................ 10
2 ÜBERPRÜFUNG DER BEWERTUNG DES HOCHWASSERRISIKOS ................................................... 11
    2.1               Veranlassung und Zielsetzung ................................................................................................... 12
    2.2               Vorgehen zur Überprüfung der Risikobewertung .................................................................. 13
    2.3               Ergebnis der Überprüfung der Risikobewertung im Saarland............................................. 13
           2.3.1 Überprüfung der Risikogebiete des 1. Zyklus hinsichtlich neuer signifikanter
                 Schadensereignisse oder wesentlicher Veränderungen der Schadenspotenziale ........ 13
           2.3.2 Überprüfung der Gewässer, die außerhalb der Risikogebiete des 1. Zyklus liegen ....... 13
    2.4               Zusammenfassung der Ergebnisse der aktualisierten Risikobewertung ......................... 14
    2.5               Grenzüberschreitende Abstimmung bei Änderung der Risikogebiete in den
                      Nachbarländern ............................................................................................................................. 14
    2.6               Berücksichtigung der voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels ................... 14
3 ÜBERPRÜFUNG DER HOCHWASSERGEFAHRENKARTEN UND HOCHWASSERRISIKOKARTEN . 15
    3.1               Veranlassung und Zielsetzung ................................................................................................... 15
    3.2               Vorgehen und Überprüfung der saarländischen Hochwassergefahrenkarten und
                      Hochwasserrisikokarten .............................................................................................................. 16
           3.2.1 Prüfung des Aktualisierungserfordernisses Hochwassergefahrenkarten ........................ 16
           3.2.2 Prüfung des Aktualisierungserfordernisses Hochwasserrisikokarten .............................. 18
4 MAßNAHMENPLANUNG ....................................................................................................................... 19
    4.1               Neue Maßnahmen im 2. Zyklus ................................................................................................. 19
           4.1.1 Pilotprojekte Starkregenvorsorgekonzepte und Handlungsanleitung zur Erstellung von
                 Starkregengefahrenkarten (Maßn-Nr. 101) ............................................................................. 20
           4.1.2 Kommunale Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte (Maßn-Nr. 104, 111) ..... 20
           4.1.3 Schutzgebiete-App „NaSaarWas“ (Maßn-Nr. 103) ................................................................ 22
           4.1.4 Saarländisches Bündnis zum Schutz vor Elementarschadensereignissen
                 (Hochwasser/Starkregen) (Maßn.-Nr. 107)............................................................................. 22
    4.2               Status der Maßnahmen ............................................................................................................... 24
5 ZIELERREICHUNG DER MAßNAHMEN ................................................................................................ 25
    5.1               LAWA-Methodik zur Messung der Zielerreichung................................................................. 26
           5.1.1 Realisierungsparameter ............................................................................................................... 27
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Hochwasserrisikomanagementplan (2022-2027) - nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die ...
2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland                                                                                              Stand Januar 2022

           5.1.2 Wirkungsweise und Effekte ........................................................................................................ 27
    5.2               Fortschritte bei der Zielerreichung im Saarland..................................................................... 28
6 ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................................................... 33
7 LITERATURVERZEICHNIS ..................................................................................................................... 34
8 ANHANG .................................................................................................................................................. 35

TABELLENVERZEICHNIS
TABELLE 1: ÜBERSICHT ÜBER DIE WORKSHOPS DER HWP IM 2. ZYKLUS                                                                                               9
TABELLE 2: ÜBERSICHT ÜBER DIE BEIRATSSITZUNGEN IM 2. ZYKLUS                                                                                              11
TABELLE 3: ÜBERSICHT ÜBER DIE RISIKOGEBIETE UND IHRE APSFR-CODES                                                                                         11
TABELLE 4: NEUE VOM MUV ABGELEITETE MAßNAHMEN IM 2. ZYKLUS                                                                                               19
TABELLE 5: ÜBERSICHT ÜBER DIE BEZEICHNUNG DES STATUS DER MAßNAHMEN AUS DEM 1. UND 2. ZYKLUS                                                              24
TABELLE 6: KRITERIEN ZUR EINSTUFUNG DER EFFEKTE DER LAWA-MAßNAHMEN                                                                                       28
TABELLE 7: ZIELE ZUR VERMEIDUNG NEUER RISIKEN                                                                                                            28
TABELLE 8: ZIELE ZUR REDUKTION BESTEHENDER RISIKEN                                                                                                       30
TABELLE 9: ZIELE ZUR REDUKTION NACHTEILIGER FOLGEN WÄHREND EINES HOCHWASSEREREIGNISSES                                                                   31
TABELLE 10: ZIELE ZUR REDUKTION NACHTEILIGER FOLGEN NACH EINEM HOCHWASSEREREIGNIS                                                                        32

ABBILDUNGSVERZEICHNIS
ABBILDUNG 1: EU-ASPEKTE, MAßNAHMENARTEN UND LAWA-HANDLUNGSBEREICHE IM KREISLAUF DES
              HWRM (QUELLE: LAWA 2019)                                                                                                                     7
ABBILDUNG 2: ÜBERSICHT ÜBER DIE HOCHWASSERPARTNERSCHAFTEN (HPI, STAND 2020)                                                                                8
ABBILDUNG 3: ANSICHT DER SCHUTZGEBIETE-APP „NASAARWAS“                                                                                                   22
ABBILDUNG 4: ÜBERBLICK ÜBER DIE METHODIK ZUR BEWERTUNG DER ZIELERREICHUNG                                                                                26
ABBILDUNG 5: BISHERIGE FORTSCHRITTE BEI DER ZIELERREICHUNG ZUM OBERZIEL 1: VERMEIDUNG NEUER
              RISIKEN (IM VORFELD EINES HOCHWASSERS) IM RISIKOGEBIET                                                                                     29
ABBILDUNG 6: GESAMTFORTSCHRITT BEI DER ZIELERREICHUNG ZU OBERZIEL 1                                                                                      29
ABBILDUNG 7: BISHERIGE FORTSCHRITTE BEI DER ZIELERREICHUNG ZUM OBERZIEL 2: REDUKTION
              BESTEHENDER RISIKEN (IM VORFELD EINES HOCHWASSERS) IM RISIKOGEBIET                                                                         30
ABBILDUNG 8: GESAMTFORTSCHRITT BEI DER ZIELERREICHUNG ZU OBERZIEL 2                                                                                      31
ABBILDUNG 9: BISHERIGE FORTSCHRITTE BEI DER ZIELERREICHUNG ZUM OBERZIEL 3: REDUKTION
              NACHTEILIGER FOLGEN WÄHREND EINES HOCHWASSEREREIGNISSES                                                                                    31
ABBILDUNG 10: GESAMTFORTSCHRITT BEI DER ZIELERREICHUNG ZU OBERZIEL 3                                                                                     32
ABBILDUNG 11: BISHERIGE FORTSCHRITTE BEI DER ZIELERREICHUNG ZUM OBERZIEL 4: REDUKTION
              NACHTEILIGER FOLGEN NACH EINEM HOCHWASSEREREIGNIS                                                                                          32
ABBILDUNG 12: GESAMTFORTSCHRITT BEI DER ZIELERREICHUNG ZU OBERZIEL 4                                                                                     33

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Hochwasserrisikomanagementplan (2022-2027) - nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die ...
2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland                                             Stand Januar 2022

1     EINFÜHRUNG

1.1        Veranlassung und Hintergrund

1.1.1       Anforderungen aus HWRM-RL und WHG
Mit Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 am 01.03.2010 ist die europä-
ische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 23.10.2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
(HWRM-RL) vom 26.11.2007 in deutsches Recht umgesetzt worden (WHG 2009). In § 75 WHG ist die
Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen (HWRM-Pläne) verbindlich geregelt. Die Veröf-
fentlichung des HWRM-Plans ist im 2. Zyklus bis zum 22.12.2021 vorgesehen.
Nach § 75 WHG wird für Gebiete, für die im Rahmen der vorläufigen Risikobewertung ein potenzielles
signifikantes Hochwasserrisiko festgestellt wurde, ein HWRM-Plan erstellt. Dieser ist alle sechs Jahre
zu überprüfen und zu aktualisieren. Ziel des HWRM-Plans ist die Reduzierung des Hochwasserrisikos,
d.h. der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die vier Schutzgüter
      • menschliche Gesundheit
      • die Umwelt
      • das Kulturerbe und
      • die wirtschaftlichen Tätigkeiten
innerhalb dieser Risikogebiete. Grundlage bilden dabei die erstellten Hochwassergefahren- und –risi-
kokarten (§ 74 WHG; Art. 6 HWRM-RL). Das Ziel der Verringerung des Hochwasserrisikos soll mit
konzertierten und koordinierten Maßnahmen aller Akteure im Rahmen eines Hochwasserrisikomana-
gements erreicht werden.

1.1.2       Anforderungen und Vorgaben der LAWA
Mit den „Empfehlungen zur Aufstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen“ hat die Bund/Län-
der-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) im September 2013 Hilfestellungen zur Erarbeitung von
HWRM-Plänen beschlossen (LAWA 2013). Hierin werden die Ziele erläutert, die beteiligten Stellen und
Akteure benannt, und die Aufstellung eines HWRM-Plans exemplarisch beschrieben. Für den 2. Zyklus
wurden in der LAWA die „Empfehlungen zur Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung von Hoch-
wasserrisikomanagementplänen“ erarbeitet und veröffentlicht 2019 (LAWA 2019). In diesen Empfeh-
lungen wird u.a. die Bewertung der Fortschritte bei der Zielerreichung erläutert.

1.2        Gemeinsamer HWRM-Plan der FGG Rhein 2021-2027
Zum Abschluss des 1. Zyklus der HWRM-RL wurden im Jahr 2015 die ersten HWRM-Pläne von den
jeweiligen Bundesländern im Rheineinzugsgebiet veröffentlicht. Insgesamt gab es im deutschen Teil
des Rheineinzugsgebietes 26 Einzelpläne.
Anders als 2015 gibt es zur Fortschreibung der Pläne im 2. Zyklus für das deutsche Rheingebiet nur
noch einen gemeinsamen länderübergreifenden Plan. Dieser wurde von allen acht angrenzenden Bun-
desländern der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Rhein einvernehmlich erarbeitet. Der gemeinsame
HWRM-Plans 2021–2027 Rhein (https://fgg-rhein.de/servlet/is/88087/) wurde durch ein Büro auf der
Basis der 26 HWRM-Pläne des Rheineinzugsgebietes 2015–2021 des 1. Zyklus erstellt. Als Berichts-
ebene wurden Bearbeitungsgebiete festgelegt, um die große abzudeckende Fläche nicht zu kleingliedrig
zu gestalten. Des Weiteren handelt es sich bei dem gemeinsamen HWRM-Plan Rhein 2021–2027 um

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Hochwasserrisikomanagementplan (2022-2027) - nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die ...
2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland                                                 Stand Januar 2022

ein Dokument auf der strategischen Ebene, in dem die HWRM-Maßnahmen der Länder in ausschließlich
aggregierter Form enthalten sind. Grund dafür ist die grobgliedrige Berichtsebene des gemeinsamen
FGG-HWRM-Plans sowie die Vollzugskompetenz der Länder in Bezug auf die Maßnahmenumsetzung.
Vor der endgültigen Fertigstellung gab es im Rahmen der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung
(SUP) eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Vom 22. März bis zum 22. Juni 2021 waren dafür die Entwürfe
des HWRM-Plans und des zugehörigen Umweltberichts für die interessierte Öffentlichkeit in der Offen-
legung, im Anschluss daran wurden die eingegangenen Stellungnahmen beantwortet. Die Veröffentli-
chung des Planes im 2. Berichtszeitraum erfolgt zusammen mit dem Umweltbericht bis Ende 2021.
Für das Saarland wurde die Möglichkeit wahrgenommen, zusätzlich zum gemeinsamen HWRM-Plan
Rhein ein saarlandspezifisches Hintergrunddokument mit konkreten HWRM-Maßnahmen zu erstellen.
Die Aktualisierung des HWRM-Plans für das Saarland aus dem 1. Zyklus wird im Folgenden beschrie-
ben.

1.3       2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland
Um dem Anspruch der saarländischen Politik und Bevölkerung Rechnung zu tragen und den relativ
großen räumlichen Abstand von Saar und Mosel zum Rhein etwas zu überwinden, wurde beschlossen,
die grobskalige Ebene des gemeinsamen HWRM-Plans der FGG-Rhein auf Maßnahmenebene des Saar-
lands herunterzubrechen. Dieses Hintergrunddokument zum gemeinsamen HWRM-Plan der FGG Rhein
2021-2027 beinhaltet daher detailgenauere saarlandweite Informationen zum HWRM des 2. Zyklus
und stellt eine Ergänzung zum 1. HWRM-Plan des Saarlandes aus dem Jahr 2015 dar. Wichtiger Be-
standteil ist neben den Ergebnissen der Fortschritte zur Zielerreichung die detaillierte aktualisierte Maß-
nahmentabelle des Saarlands (siehe Anlage), die v.a. der Information der saarländischen Bürgerinnen
und Bürger, den Kommunen sowie allen weiteren beteiligten Akteuren im HWRM dienen soll.

1.4       Hochwasserrisikomanagement im Saarland
Das HWRM im Saarland orientiert sich an den in der folgenden Abbildung des Kreislaufs des HWRM
dargestellten Aspekten:
      • den dargestellten EU-Aspekten des HWRM (Vermeidung, Schutz, Vorsorge und Wiederherstel-
         lung)
      • den Aspekten zugeordneten Maßnahmenarten (fett) und
      • den LAWA-Handlungsbereichen (Klammerausruck in kursiv).

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Hochwasserrisikomanagementplan (2022-2027) - nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die ...
2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland                                         Stand Januar 2022

Abbildung 1: EU-Aspekte, Maßnahmenarten und LAWA-Handlungsbereiche im Kreislauf des HWRM
              (Quelle: LAWA 2019)

Im 1. HWRM-Plan für das Saarland (MUV 2015) wurden die im HWRM zuständigen Akteure wie z.B.
das Ministerium für Umwelt und Verbaucherschutz (MUV), das Landesamt für Umwelt und Arbeits-
schutz (LUA), die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), Kommunen und Landkreis, die Hochwas-
serpartnerschaften (HWP), der Beirat zur Umsetzung der HWRM-RL, Wirtschaftsunternehmen sowie
Verbände vorgestellt.
Wegen der hervorgehobenen Rolle der Hochwasserpartnerschaften als Schnittstelle zu den Kommu-
nen, denen im Hochwasserrisikomanagement eine hohe Bedeutung zukommt, sollen deren Aktivitäten
hier besonders Erwähnung finden.

1.4.1     Hochwasserpartnerschaften
Die Hochwasserpartnerschaften (HWP) sind seit ihrer Gründung zwischen 2009 und 2013 ein wichti-
ges Instrument im Hochwasserrisikomanagement. Sie sind ein freiwilliger und ressortübergreifender
Zusammenschluss von Kommunen, Behörden und Akteuren an allen größeren Flussabschnitten im
Saarland und in Rheinland-Pfalz.
Ziele der Arbeit in den HWP sind
  • die Förderung der Bewusstseinsbildung für Hochwassergefahren bei den Betroffenen auf lokaler
    Ebene
  • Erfahrungsaustausch und Verbesserung der Zusammenarbeit im Hochwasserschutz
  • die Stärkung der Ebene der Kommunen, ihrer Verbände und der betroffenen Bürger
  • Ideenwerkstatt für Maßnahmenvorschläge für den HWRM-Plan.

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Hochwasserrisikomanagementplan (2022-2027) - nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die ...
2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland                                           Stand Januar 2022

Die Betreuung der HWP erfolgt im Saarland durch das HPI (Internationales Betreuungszentrum für
Hochwasserpartnerschaften, angesiedelt bei den Internationalen Kommissionen zum Schutze von Mo-
sel und Saar (IKSMS), Schillerarkaden 2, 54329 Konz). Unter http://www.hpi-iksms.org/serv-
let/is/391/) finden sich weitere Informationen zu den HWP.
Im Saarland arbeiten im 2. Zyklus fünf HWP (vgl. Abbildung 2), davon eine länderüberschreitend mit
Frankreich (HWP Untere Blies / Obere Saar). Die HWP „Dreiländermosel“ mit Luxembourg und Rhein-
land-Pfalz ruht seit 2015. Die Partner (Gde. Perl sowie die rheinlandpfälzischen Verbandsgemeinden
Konz und Saarburg-Kell) sind in der HWP Untere Saar integriert worden. Die Gemeinden der HWP Nahe
beteiligen sich auf eigenen Wunsch in der HWP Obere Blies.

Abbildung 2: Übersicht über die Hochwasserpartnerschaften (HPI, Stand 2020)

Die HWP-Veranstaltungen sind ein wichtiges Forum zur Aufstellung der HWRM-Pläne. Kernpunkt der
HWP sind regelmäßige Treffen aller Beteiligten, v.a. in Workshops. Im 1. Zyklus der HWRM-RL wur-
den in fast allen HWP folgende Themen behandelt (vgl. MUV 2015).
        • Wasserrückhalt im Einzugsgebiet und in den Gewässerauen (z.T.)
        • Bauvorsorge
        • Gewässerunterhaltung und Hochwasservorsorge (z.T.)
        • Vorstellung der Hochwassergefahren- und Risikokarten
        • Verhaltensvorsorge und Information der Bevölkerung
        • Hochwasservorsorge für Industrie- und Gewerbebetriebe / kritische Infrastrukturen
        • Hochwasservorsorge in der Landesplanung und der Bauleitplanung
        • Alarm- und Einsatzplan im Hochwasserfall
        • Hochwasserereignisse im Bereich der HWP (z.T.)
        • Grenzüberschreitende Gefahrenabwehr (z.T.)
        • Vorstellung des Entwurfs des Hochwasserrisikomanagementplans für das Saarland.

Tabelle 1 listet die einzelnen HWP-Workshops (inkl. Termine und Orte) für den 2. Bearbeitungszyklus
seit 2016 auf. Drei geplante HWP, die im Dezember 2021 stattfinden sollten, mussten wegen der pan-
demischen Coronalage abgesagt werden.

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Hochwasserrisikomanagementplan (2022-2027) - nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die ...
2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland                                                     Stand Januar 2022

Tabelle 1: Übersicht über die Workshops der HWP im 2. Zyklus
 Workshops HWP Mittlere Saar
 Nr.   Datum            Ort                        Thema
 10    21.9.2016        Rathaus Völklingen         Starkregen/Sturzfluten – was können die Kommunen tun?
 11    08.09.2017       Rathaus Völklingen         Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Saarland
 12    23.01.2019       Rathaus Riegelsberg        Starkregenvorsorge im Saarland
                                                   Bilanzierung der Maßnahmen im HWRM-Plan und Ausblick
 13    13.11.2019       Rathaus Riegelsberg
                                                   für den 2. Zyklus.
                                                   Verbesserung der Notfallplanung für Hochwasser- und
                        Riegelsberghalle,
 14    21.10.2021                                  Starkregenereignisse und erste Konsequenzen aus der Flut-
                        Riegelsberg
                                                   katastrophe für das Saarland.
 Workshops HWP Obere Blies
 Nr.   Datum            Ort                        Thema
                        Feuerwehrgerä-
 10    11.06.2016                                  Starkregen/Sturzfluten – was können die Kommunen tun?
                        tehaus Ottweiler
                        Feuerwehrgerä-
 11    17.05.2017                                  Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Saarland
                        tehaus Ottweiler
                        Feuerwehrgerä-
 12    16.01.2019                                  Starkregenvorsorge im Saarland
                        tehaus Ottweiler
                        Feuerwehrgerä-             Bilanzierung der Maßnahmen im HWRM-Plan und Ausblick
 13    06.02.2020
                        tehaus Ottweiler           für den 2. Zyklus.
       16.12.2021                                  Verbesserung der Notfallplanung für Hochwasser- und
                        Schlosstheater      Ott-
 14    Corona-bedingt                              Starkregenereignisse und erste Konsequenzen aus der Flut-
                        weiler
       abgesagt                                    katastrophe für das Saarland.
 Workshops HWP Prims
 Nr.   Datum            Ort                        Thema
 9     06.07.2016       Rathaus Lebach             Starkregen/Sturzfluten – was können die Kommunen tun?
 10    07.09.2017       Rathaus Lebach             Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Saarland
 11    04.09.2018       Rathaus Lebach             Starkregenvorsorge im Saarland
                                                   Bilanzierung der Maßnahmen im HWRM-Plan und Ausblick
 12    14.11.2019       Rathaus Lebach
                                                   für den 2. Zyklus.
       13.12.2021                                  Verbesserung der Notfallplanung für Hochwasser- und
 13    Corona-bedingt   Stadthalle Lebach          Starkregenereignisse und erste Konsequenzen aus der Flut-
       abgesagt                                    katastrophe für das Saarland.
 Workshops HWP Untere Blies – Obere Saar
 Nr.   Datum            Ort                        Thema
 9     14.09.2016       Rathaus Blieskastel        Starkregen/Sturzfluten – was können die Kommunen tun?
 10    10.05.2017       Rathaus Blieskastel        Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Saarland
                        Hôtel de la commun-        Hochwasservorsorge im Einzugsgebiet der Blies und Saar –
 11    20.11.2017
                        auté, Sarreguemines        auch eine Aufgabe für Kommunen und die Bevölkerung!
                        Sitzungssaal     Ge-
 12    05.09.2018       meinde Kleinblitters-      Starkregenvorsorge im Saarland
                        dorf
                        Hôtel de la commun-        Umsetzung der HWRM-Pläne/ PAPI in Einzugsgebiet von
 13    15.02.2020
                        auté, Sarreguemines        Saar und Blies
                                                   Verbesserung der Notfallplanung für Hochwasser- und
                        Sitzungssaal der Ge-
 14    29.11.2021                                  Starkregenereignisse und erste Konsequenzen aus der Flut-
                        meinde Gersheim
                                                   katastrophe für das Saarland.

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Hochwasserrisikomanagementplan (2022-2027) - nach Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die ...
2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland                                                    Stand Januar 2022

 Workshops Untere Saar - Obermosel
 Nr.     Datum            Ort                     Thema
                                                  Hochwasservorsorge bei Industrie- und Gewerbebetrieben
 7       27.01.2016       Rathaus Mettlach
                                                  / kritische Infrastruktur
                          Rathaus       Dillin-
 8       26.9.2016                                Starkregen/Sturzfluten – was können die Kommunen tun?
                          gen/Saar
 9       13.09.2017       Rathaus Merzig          Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Saarland

 10      28.11.2018       Rathaus Merzig          Starkregenvorsorge im Saarland

                                                  Bilanzierung der Maßnahmen im HWRM-Plan und Ausblick
 11      19.02.2020       Rathaus Merzig
                                                  für den 2. Zyklus.
         02.12.2021                               Verbesserung der Notfallplanung für Hochwasser- und
                          Cloef-Atrium, Mett-
 12      Corona-bedingt                           Starkregenereignisse und erste Konsequenzen aus der Flut-
                          lach-Orscholz
         abgesagt                                 katastrophe für das Saarland.

Ein besonderer Termin in der Arbeit des HPI in Zusammenhang mit den HWP im 2. Zyklus war die
Vorbereitung und Durchführung einer zweitägigen dt.-frz. Gedenkveranstaltung am 21./22.9.2018. An-
lass war der 25. Jahrestags der 1993er Flusshochwasser an Blies und Saar.

1.4.2       Beirat zur Umsetzung der HWRM-RL
Der 2012 ins Leben gerufene Beirat zur Umsetzung der Europäischen HWRM-RL, der als Beratungsgre-
mium der Landesregierung des Saarlandes fungiert, besteht aus folgenden im HWRM beteiligten Be-
hörden, Kammern, Verbänden und Insitutionen der Wissenschaft.
      • Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV)
      • Ministerium für Inneres, Bau und Sport (MIBS)
      • Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA)
      • Saarländischer Städte- und Gemeindetag
      • Universität des Saarlandes
      • Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW)
      • Ingenieurkammer Saarland
      • Architektenkammer des Saarlandes
      • BUND Saarland e.V.
      • NABU Saarland
      • BWK-Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
      • DWA Landesverband Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland
      • Handwerkskammer des Saarlandes (HWK Saarland)
      • Industrie- und Handelskammer des Saarlands (IHK Saarland)
      • Bauernverband Saar e.V.
      • Landwirtschaftskammer für das Saarland (LWK Saarland)
      • Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU)
Die jährlich stattfindende Sitzung dient nicht nur der frühzeitigen Information der Mitglieder zum Stand
der Bearbeitung, sondern auch zu deren aktiver Beteiligung im Prozess der Umsetzung der HWRM-RL,
in den dann wiederum die Ergebnisse zurückfließen. Nachfolgende Tabelle 2 gibt die Termine der Bei-
ratssitzungen wieder. Leider musste aufgrund des allgemeines Wunsches einer Präsenzsitzung diese
pandemiebedingt Ende 2020 verschoben und aufgrund der erneuten pandemischen Lage Ende 2021
wiederholt nach hinten terminiert werden.

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2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland                                               Stand Januar 2022

Tabelle 2: Übersicht über die Beiratssitzungen im 2. Zyklus
 Nr.    Datum
 6      23.11.2016
 7      8.12.2017
 8      14.11.2018
 9      20.11.2019
        18.11.2020 (Wg. Corona-Pandemie verschoben, nun ter-
 10
        miniert auf 9.2.2022)

2      ÜBERPRÜFUNG DER BEWERTUNG DES HOCHWASSERRISIKOS
Die Auswertung der landesweiten Berechnungen im Rahmen der vorläufigen Bewertung des Hochwas-
serrisikos im 1. Bearbeitungszyklus ergab die Identifizierung von 52 Gebieten mit signifikantem Hoch-
wasserrisiko (Risikogebieten). Die Risikogebiete sind die Gewässer oder Gewässerabschnitte, die ein
entsprechendes Schadenspotenzial aufweisen (vgl. MUV 2010). Für die Berichterstattung an die EU
wurden bundesweit diesen Risikogebieten APSFR-Codes zugewiesen. APSFR steht für Areas of Poten-
tially Significant Flood Risk, also die Gebiete bzw. Gewässer oder Gewässerabschnitte mit potenziell
signifikantem Hochwasserrisiko. Diese APSFR enthalten im Saarland die Gewässerkennziffer sowie die
Planungseinheit (vgl. Tabelle 3).

Tabelle 3: Übersicht über die Risikogebiete und ihre APSFR-Codes
APSFR des Risikogebietes             Gewässername          Gewässerabschnitt
DESL_RG_2646844_MOS_PRI              Als-Bach              Als-Bach ab Marpingen-Alsweiler
DESL_RG_264224_MOS_BLS               Betzelbach            Bleischbach / Betzelbach ab St. Wendel-Hof
DESL_RG_264234_MOS_BLS               Bexbach               Bexbach ab Bexbach
DESL_RG_26452_MOS_SAA                Bist                  Bist ab Wadgassen-Differten
DESL_RG_2642_MOS_BLS                 Blies                 Blies ab Oberthal
DESL_RG_26454_MOS_SAA                Bommersbach           Bommersbach ab Schwalbach-Derlen
DESL_RG_26458_MOS_SAA                Ellbach               Ellbach ab Saarwellingen–Reisbach
DESL_RG_264924_MOS_SAA               Dellbach              Dellbach ab Losheim am See–Rimlingen
DESL_RG_26424_MOS_BLS                Erbach                Erbach ab Homburg
DESL_RG_26436_MOS_SAA                Fischbach             Fischbach ab Quierschied
DESL_RG_254114_MRH_NAH               Freisbach             Freisbach ab Freisen
DESL_RG_26423292_MOS_BLS             Heinitzbach           Heinitzbach ab Neunkirchen
DESL_RG_2642122_MOS_BLS              Hettersbach           Hettersbach ab Einmündung des Wallesbachs
DESL_RG_264666_MOS_PRI               Hölzbach              Hölzbach ab Weiskirchen–Rappweiler
DESL_RG_264684_MOS_PRI               Ill                   Ill ab Marpingen–Urexweiler
DESL_RG_264618_MOS_PRI               Imsbach               Imsbach ab Nonnweiler–Mettnich
DESL_RG_26438_MOS_SAA                Köllerbach            Köllerbach ab Heusweiler
DESL_RG_26476_MOS_SAA                Kondeler Bach         Kondeler Bach ab Beckingen
DESL_RG_264252_MOS_BLS               Lamsbach              Lamsbach ab Homburg–Kirrberg
DESL_RG_26448_MOS_SAA                Lauterbach            Lauterbach ab Völklingen–Lauterbach
DESL_RG_2645722_MOS_SAA              Lochbach              Lochbach ab Schwalbach–Hülzweiler

                                                   11
2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland                                            Stand Januar 2022

DESL_RG_26466_MOS_PRI              Losheimer Bach       Panzbach / Losheimerbach ab Losheim am See
DESL_RG_26_MOS_MOS                 Mosel                Mosel (innerhalb des Saarlandes)
DESL_RG_264298_MOS_BLS             Mandelbach           Mandelbach ab Mandelbach–Bebelsheim
DESL_RG_264782_MOS_SAA             Mackenbach           Mackenbach ab Beckingen-Oppern
DESL_RG_26478_MOS_SAA              Mühlenbach           Mühlenbach ab Einmündung des Mackenbachs
DESL_RG_254_MRH_NAH                Nahe                 Nahe ab Nohfelden–Selbach
DESL_RG_2648_MOS_SAA               Nied                 Nied ab Rehlingen-Siersburg–Hemmersdorf
DESL_RG_2646_MOS_PRI               Prims                Prims ab Nonnweiler–Kastel
DESL_RG_26434_MOS_SAA              Rohrbach             Kleberbach / Rohrbach ab St. Ingbert
DESL_RG_2644_MOS_SAA               Rossel               Rossel ab Einmündung des Lauterbachs
DESL_RG_264_MOS_SAA                Saar                 Saar (innerhalb des Saarlandes
DESL_RG_26432_MOS_SAA              Saarbach             Saarbach ab Mandelbachtal – Ommersheim
DESL_RG_264686_MOS_PRI             Saubach              Saubach ab Lebach – Gresaubach
DERP_RG_26426_MOS_BLS              Schwarzbach          Schwarzbach (bei Einöd) ab Landesgrenze
DESL_RG_26492_MOS_SAA              Seffersbach          Seffersbach ab Merzig-Brotdorf
                                                        Schwambach / Schiffsweiler Mühlenbach /
DESL_RG_264232_MOS_BLS             Sinnerbach           Sinnerbach
DESL_RG_254112_MRH_NAH             Söterbach            Söterbach ab Nohfelden – Türkismühle
DESL_RG_264354_MOS_SAA             Sulzbach             Ruhbach / Sulzbach ab Sulzbach / Saar
DESL_RG_26468_MOS_PRI              Theel                Theel ab Tholey – Theley
DESL_RG_264212_MOS_BLS             Tod-Bach             Großbach / Tod-Bach ab St. Wendel
DESL_RG_26464_MOS_PRI              Wadrill              Wadrill ab Wadern – Wandrill
DESL_RG_264384_MOS_SAA             Wahlbach             Wahlbach ab Heusweiler
DESL_RG_264654_MOS_PRI             Wahnbach             Wahnbach ab Wadern – Morscholz
DESL_RG_26421222_MOS_BLS           Wallesbach           Wallersbach / Allerbach ab Namborn
DESL_RG_2646846_MOS_PRI            Wiesbach             Wiesbach ab Eppelborn – Wiesbach
DESL_RG_264328_MOS_SAA             Wogbach              Wogbach / Wieschbach ab Saarbrücken
DESL_RG_26428_MOS_BLS              Würzbach             Würzbach ab St. Ingbert – Oberwürzbach
DESL_RG_264228_MOS_BLS             Lautenbach           Lautenbach ab Ottweiler – Lautenbach
DESL_RG_26422_MOS_BLS              Oster                Oster ab Freisen – Oberkirschen
DESL_RG_26457222_MOS_SAA           Petersborn           Petersborn ab Hülzweiler
DESL_RG_264288_MOS_BLS             Kirkeler Bach        Kirkeler Bach ab Blieskastel – Lautzkirchen

2.1     Veranlassung und Zielsetzung
Nach § 73 Absatz 1 WHG ist durch die zuständigen Behörden der Länder das Hochwasserrisiko zu
bewerten wonach die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) zu bestimmen sind.
Diese Bewertung erfolgte erstmalig im 1. Zyklus zum 22.12.2011 und im 2. Bearbeitungszyklus zum
22.12.2018.
Das „Hochwasserrisiko“ ist dabei gemäß der Definition in § 73 Absatz 1 WHG die Kombination der
Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hoch-
wasserfolgen für die vier Schutzgüter (menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe sowie wirt-
schaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte).
Die Signifikanz ist grundsätzlich für die Gebiete anzunehmen, in denen infolge von Überschwemmun-
gen ein hohes Schadenspotenzial besteht. Dies ist insbesondere in Siedlungsgebieten der Fall.
Nach § 73 Absatz 6 WHG sind die Risikobewertung und die Bestimmung der Risikogebiete nach
§ 73 Absatz 1 WHG sowie die Entscheidungen und Maßnahmen nach § 73 Absatz 5 Satz 2 WHG bis

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zum 22.12.2018 und danach alle sechs Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.
Dabei ist den voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels auf das Hochwasserrisiko Rechnung
zu tragen.

2.2     Vorgehen zur Überprüfung der Risikobewertung
Nach § 73 Absatz 2 WHG i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 der HWRM-RL soll die vorläufige Bewertung auf
Grundlage vorhandener oder leicht abzuleitender Informationen durchgeführt werden (z. B. Topogra-
phie, Flächennutzung, Beschreibung von Hochwasserereignissen der Vergangenheit und ihren Auswir-
kungen). Da die HWRM-RL explizit vorgibt, dass für die vorläufige Risikobewertung vorhandene Daten
genutzt und nicht neue produziert werden sollen, sind entsprechende Unterschiede zwischen den Län-
dern systemimmanent und damit richtlinienkonform. Die Ausgestaltung der Risikobewertung erfolgt in
der Zuständigkeit der Bundesländer. Sie wird koordiniert über die Flussgebietsgemeinschaften und die
LAWA. Die gewählten Methoden müssen an unterschiedlichen flussräumlichen und wasserwirtschaft-
lichen Gegebenheiten, vorhandener Datenlage und regionalen Randbedingungen ausgerichtet werden.
Bei grenzüberschreitenden Gewässern sind die Bewertung des Hochwasserrisikos und die Bestimmung
der Risikogebiete zwischen den Ländern abzustimmen.
Die Überprüfung der im 1. Bearbeitungszyklus identifizierten Risikogebiete erfolgte auf der Basis der
LAWA-„Empfehlungen für die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und der
Risikogebiete nach EU-HWRM-RL“ (LAWA 2017). Somit fand die Überprüfung grundsätzlich durch Ana-
lyse solcher Gewässerabschnitte statt, für die seit der ersten vorläufigen Bewertung neue risiko- oder
schadensrelevante Erkenntnisse und Daten vorlagen. Dies betraf signifikante Änderungen bezüglich der
Risikosituation aufgrund der Risikobewertungen in den Hochwassergefahren- und Hochwasserrisiko-
karten oder im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Planung. Weiterhin einzubeziehen waren
neuen Erkenntnisse und Daten neuer signifikante Schadensereignisse oder wesentliche Veränderungen
der Schadenspotenziale.
Für die Gewässer, die außerhalb der Risikokulisse des 1. Zyklus liegen war zu prüfen, inwieweit zwi-
schenzeitlich eingetretene Schadensereignisse oder neue Betroffenheiten mit Bezug zu den Schutzgü-
tern (menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten) eine Neubewertung der
Risiken angezeigt erscheinen lassen.

2.3     Ergebnis der Überprüfung der Risikobewertung im Saarland

2.3.1     Überprüfung der Risikogebiete des 1. Zyklus hinsichtlich neuer signifikanter Schaden-
          sereignisse oder wesentlicher Veränderungen der Schadenspotenziale
Für den Zeitraum ab 2011 waren in den im 1. Zyklus identifizieren Risikogebieten weder neue signifi-
kante Schadensereignisse aufgetreten, noch waren wesentliche Veränderungen der Schadenspotenzi-
ale zu verzeichnen, die eine abweichende Einstufung bezüglich des signifikanten Hochwasserscha-
denspotenzials zur Folge gehabt hätten.

2.3.2     Überprüfung der Gewässer, die außerhalb der Risikogebiete des 1. Zyklus liegen
Auch hier waren zwischenzeitlich keine signifikanten Schadensereignisse oder neue Betroffenheiten
mit Bezug zu den Schutzgütern festzustellen, die eine Neubewertung der Risiken angezeigt erscheinen
ließen. Zwar traten infolge von Starkregenereignissen in den Jahren 2016 und 2018 lokal begrenzt
kurzzeitig an einigen Gewässern erhöhte Pegelstände auf, diese sind jedoch nicht als signifikantes
Hochwasserrisiko im Sinne des § 73 Abs. 1 WHG einzustufen (LAWA 2018a). Der Grund hierfür liegt
darin, dass

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  •   konvektive Niederschlagsereignisse mit hohen Niederschlagshöhen und hohen Intensitäten
      grundsätzlich überall in Deutschland auftreten können.
  •   Starkregenereignisse auf lokaler Ebene stattfinden und sich räumlich stark begrenzt auswirken.
Je nachdem, wo sich einzelne oder mehrere Gewitterzellen entladen sowie in Abhängigkeit von der
geomorphologischen und städtebaulichen Beschaffenheit, besteht auch fernab von Flüssen die Gefahr
von Überflutungen.
Um der Bedeutung von vergangenen Starkregenereignissen gerecht zu werden, werden präventive
Maßnahmen zum Starkregenrisikomanagement seitens des MUV durch starke finanzielle Förderung
über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikomanage-
ments (FRL-HWS) besonders unterstützt. Das sind einerseits solche kommunale Maßnahmen, die Sy-
nergien beim Umgang mit Flusshochwasser aufweisen oder andererseits die im Rahmen der Erstellung
von kommunalen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten erarbeitenen Maßnahmen sowie de-
ren Umsetzung (siehe Abschnitt 4.1.1).
Eine Erforderlichkeit zur Änderung der Risikogebiete ergibt sich jedoch nicht aus starkregeninduzierten
abschnittsweise erhöhten Abflusswerten an Gewässern.

2.4     Zusammenfassung der Ergebnisse der aktualisierten Risikobewertung
Als Ergebnis der Überprüfung der Risikobewertung im Saarland ist festzuhalten, dass die im Rahmen
des 1. Umsetzungszyklus der HWRM-RL ermittelte Risikokulisse, die im Saarland 52 Risikogebiete mit
ca. 620 Gewässerkilometer umfasst, beibehalten werden konnte.

2.5     Grenzüberschreitende Abstimmung bei Änderung der Risikogebiete in den
        Nachbarländern
Obwohl sich im Saarland keine Änderung der Risikogebietskulisse ergab, war es dennoch erforderlich,
bei grenzüberschreitenden Gewässern die Bewertung des Hochwasserrisikos und die Bestimmung der
Risikogebiete zwischen den Ländern abzustimmen. Da diese Abstimmung bereits zum 1. Zyklus durch-
geführt worden war, war es im Rahmen der erneuten Überprüfung der Risikogebiete lediglich notwen-
dig, die Gewässer, bei denen sich im Nachbarland Änderungen der Einstufung ergeben haben, abzu-
stimmen.
Der Abstimmungsprozess wurde hierbei im Rahmen der Tätigkeiten der IKSMS, sowie mit Wallonien
im Jahr 2018 durchgeführt. Hierbei erfolgt ein Vergleich der jeweils beidseits der Verwaltungsgrenzen
ausgewählten Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko an Grenzgewässern und grenzübergreifen-
den Gewässern mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 km².
Die Auswertung im Rahmen des Abstimmungsprozesses hat ergeben, dass sich in erster Linie Unter-
schiede in der Klassifizierung (Risikogebiet/Nichtrisikogebiet) beim gleichen grenzüberschreitenden
Gewässer aus folgendem Grund ergeben: Dort, wo der Oberlauf eines Gewässers weitestgehend im
Nachbarland liegt und z. B. durch geringe Bebauung ein geringes Schadenspotenzial aufweist und so-
mit kein Risikogebiet darstellt, ergibt sich hingegen im weiteren Verlauf durch die Erhöhung der Scha-
denspotenziale ein Risikogebiet.

2.6     Berücksichtigung der voraussichtlichen Auswirkungen des Klimawandels
Erwartet wird, dass der Klimawandel zu einer Hochwasserverschärfung führt. Generell ist festzustellen,
dass belastbare Prognosen zu den Auswirkungen des Klimawandels umso schwieriger sind, je größer
das betrachtete Hochwasserereignis ist. Insbesondere ist beispielsweise die Abschätzung eines selte-

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nen Hochwasserereignisses (HQextrem), das im Bereich eines 500- bis 1000-jährlichen Hochwasser-
ereignisses angesetzt werden kann, nicht nur aus statistischen Gründen mit großen Unsicherheiten be-
haftet, sondern auch methodisch äußerst schwierig. Dies betrifft die sehr heterogenen Aussagen ver-
schiedener Klimaprojektionen aufgrund methodischer Unsicherheiten. Des Weiteren bilden die bereits
vorliegenden Ergebnisse der verschiedenen Klimaprojektionen eine enorme Bandbreite, die insbeson-
dere bei Betrachtung der fernen Zukunft sehr groß ist. Auf dieser Grundlage ist eine belastbare statisti-
sche Einordnung extremer Hochwasserereignisse unmöglich.
Im Zuge der vorläufigen Risikobewertung werden die Auswirkungen des Klimawandels insofern be-
rücksichtigt, dass die angewendeten Szenarien in allen Analysen die jeweils zum Zeitpunkt der Ermitt-
lung bekannten zukünftigen Entwicklungen einbeziehen. Da die vorläufige Risikobewertung überwie-
gend auf den aktuellen Nutzungen in Risikogebieten basiert, ist ein maßgeblicher Einfluss des Klima-
wandels auf die Abgrenzung bzw. Überprüfung von Risikogebieten nicht zu erwarten. Insofern ergab
sich hieraus nicht die Erforderlichkeit einer Aktualisierung der festgestellten Risikogebiete.

3     ÜBERPRÜFUNG DER HOCHWASSERGEFAHRENKARTEN UND HOCHWASSERRISIKOKARTEN

3.1      Veranlassung und Zielsetzung
Für die nach § 73 WHG bzw. Art. 4 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 der HWRM-RL bestimmten Risikogebiete
werden Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten erstellt (§ 74 WHG bzw. Art. 6 Abs. 1
HWRM-RL). Die Karten geben Auskunft über die von Hochwasser verschiedener Szenarien betroffenen
Flächen und das Ausmaß der Gefahren und Risiken. Diese Karten wurden erstmals zum 22. Dezember
2013 fertiggestellt. Die HWRM-RL gibt vor, dass die Karten bis Ende 2019 und danach alle sechs Jahre
zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren sind (§ 74 Abs. 6 WHG bzw. Kapitel VIII, Art. 14,
Satz 2 HWRM-RL).
Gemäß Artikel 14 der HWRM-RL wurde auf Basis der LAWA-Empfehlungen zur Aufstellung von Hoch-
wassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (LAWA 2018b) im Saarland eine Bewertung vorge-
nommen und hieraus der Bedarf zur Aktualisierung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasser-
risikokarten abgeleitet. Grundlage waren die nach Artikel 14 HWRM-RL bis Ende 2018 identifizierten,
überprüften und aktualisierten Gebiete mit potenziellem signifikantem Hochwasserrisiko (vgl. Kapi-
tel 2).
Wie bei der Bewertung des Hochwasserrisikos dargestellt, konnte im Saarland für die Hochwasserrisi-
kogebiete kein Aktualisierungserfordernis festgestellt werden (vgl. Abschnitt 2). Daher entspricht die
Gebietskulisse für die das Saarland gemäß Artikel 14 HWRM-RL die Hochwassergefahren- und Hoch-
wasserrisikokarten nach Artikel 6 HWRM-RL bis zum 22. Dezember 2019 erstellen bzw. aktualisieren
muss, der Risikokulisse des ersten Zyklus.
Zusätzlich unterliegt laut Artikel 6 Abs. 2 HWRM-RL die Erstellung von Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten für nach Artikel 5 HWRM-RL bestimmte Gebiete, die von mehreren Mitglied-
staaten geteilt werden, einem vorherigen Informationsaustausch zwischen den betreffenden Mitglied-
staaten. Für unverändert weitergeführte Karten wurde die erforderliche Abstimmung bereits im voraus-
gegangenen Zyklus durchgeführt.

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3.2     Vorgehen und Überprüfung der saarländischen Hochwassergefahrenkarten und
        Hochwasserrisikokarten

3.2.1     Prüfung des Aktualisierungserfordernisses Hochwassergefahrenkarten
Hydrologie
a) Untersuchungen/Betrachtungen hinsichtlich des Aktualisierungserfordernisses
An Fließgewässern, für die ein signifikantes Hochwasserrisiko identifiziert wurde, wurden im vergan-
genen Zyklus im Rahmen der Erstellung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
Hochwasserabflüsse entsprechend der Eintrittswahrscheinlichkeiten für die im HWRM-Richtlinientext
definierten Szenarien ermittelt. In Mündungsbereichen wurden, bezogen auf die maßgeblichen Ab-
flüsse der Vorfluter, relevante Lastfallkombinationen berücksichtigt.
Im Rahmen der Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten war der jeweilige Bedarf zur Aktualisie-
rung der hydrologischen Grundlagen zu prüfen. Die Bemessungskennwerte der Berechnung waren ge-
gebenenfalls zu aktualisieren. Signifikante Veränderungen des hydrologischen Abflussregimes, wie sie
sich zum Beispiel aufgrund der Inbetriebnahme von Rückhaltebecken, Talsperren oder sonstiger maß-
geblich abflussverändernder Bauwerke ergeben, können ebenso eine Aktualisierung nach sich ziehen.
Da der bisher wirksam gewordene Einfluss von Klimaveränderungen in den Daten der hydrologischen
Statistiken bereits enthalten ist, konnte auch ein eventuelles Aktualisierungserfordernis bedingt durch
den Klimawandel hierüber identifiziert werden.
b) Ergebnis zur Aktualisierungserfordernis im Bereich „Hydrologie“
Im Zyklus bis 2019 waren keine Hochwasserereignisse zu verzeichnen, die eine Aktualisierung der hyd-
rologischen Grundlagen erforderlich gemacht hätten. Auch signifikante Veränderungen des hydrologi-
schen Abflussregimes waren im Beobachtungszeitraum nicht zu beobachten. Die Errichtung kleinerer
Rückhaltebecken und Bauwerke hatte hier keine maßgeblichen Abflussveränderungen zur Folge.
Beim Würzbach konnte ein Bereich identifiziert werden, bei dem die Stadt Blieskastel zurzeit prüft, in-
wieweit zukünftig ein Betrieb des Würzbacher Weihers als Rückhalteraum realistisch ist. Da die Über-
legungen hierzu jedoch noch nicht abgeschlossen sind, können die eventuellen Auswirkungen auf das
hydrologische Abflussregime noch nicht ermittelt werden. Sollte sich hier zum nächsten Zyklus eine
Konkretisierung ergeben, wird diese bei der nächsten Aktualisierung berücksichtigt.
Aufgrund des relativ kurzen Beobachtungszeitraumes war ein eventuelles Aktualisierungserfordernis
bedingt durch den Klimawandel nicht zu identifizieren.
Topographie
a) Untersuchungen/Betrachtungen hinsichtlich des Aktualisierungserfordernisses
Im vergangenen Zyklus zur Erstellung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
fand eine Aufnahme der Topographie von Gerinne (Flussschlauch) und Gewässer statt, die eine weitere
Voraussetzung für die Ermittlung von Hochwassergefahrenflächen darstellt.
Signifikante Änderungen dieser Topographie oder relevanter Bauwerke im und am Gewässer (Wehre,
Brücken, Deiche, Mauern etc.) sowie Durchlässe (Verdolungen) können eine Aktualisierung der Hoch-
wassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten erforderlich machen. Ebenso kann die Identifika-
tion und Korrektur möglicher Fehler (z.B. Vermessungsfehler) im Falle signifikanter Auswirkungen auf
das Abflussverhalten eine Aktualisierung der Karten erforderlich machen. Zusätzlich sind Hochwasser-
schutzsysteme zu berücksichtigen, wie auch im Einzelfall signifikant wirksame Änderungen von Gebäu-
deumrissen.

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Die Verwendung signifikant qualitativ verbesserter hydraulischer Modelle (z. B. ein wesentlich verbes-
sertes hochauflösendes Digitales Geländemondell - DGM - für Vorländer) kann bei vorheriger schlechter
Datengrundlage ebenfalls aufgrund des entscheidenden Einflusses auf die Ergebnisse der Fließgewäs-
serhydraulik (Überschwemmungsflächen, Wassertiefen, etc.) und Aktualisierungen der Karten erfor-
derlich machen.
b) Ergebnis des Aktualisierungserfordernisses im Bereich „Topographie“
Grundsätzlich konnte festgestellt werden, dass es hinsichtlich der verwendeten hydraulischen Modelle
in den vergangenen sechs Jahren keine signifikante Verbesserung ergeben hat, die entscheidenden Ein-
fluss auf die Ergebnisse der Fließgewässerhydraulik hätten und eine Aktualisierung der Karten erfor-
derlich machen würden. Ebenso wenig konnten signifikant wirksame Änderungen infolge von Bauwer-
ken identifiziert werden, zumal Voraussetzung bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im fest-
gesetzten Überschwemmungsgebiet ist, dass die beantragten Maßnahmen den Hochwasserabfluss
und die Rückhaltung nicht wesentlich beeinträchtigen dürfen.
Durch Meldungen der Stadt Lebach wurde ein Vermessungsfehler im Bereich der Hochwasserschutz-
mauer im Innenstadtbereich identifiziert, der korrigiert wurde. Hierdurch erfolgte auf Basis der korrek-
ten Werte eine Korrektur in den Hochwassergefahren- und –risikokarten, die sich im Wesentlichen
dadurch zusammenfassen lässt, dass vormals als „ungeschützt“ dargestellte Bereiche nun als ge-
schützte Bereiche (gelb) gekennzeichnet werden konnten.
Bodenbedeckung und Rauheit
a) Untersuchungen/Betrachtungen hinsichtlich des Aktualisierungserfordernisses
Der als Rauheit definierte Reibungswiderstand der Bodenbedeckung der Vorländer bzw. der Beschaf-
fenheit der Gewässersohle hat entscheidenden Einfluss auf die Hydraulik bei Hochwasser. Informatio-
nen zur Oberflächenrauheit wurden aus Flächennutzungskartierungen abgeleitet und mit Beiwerten
aus der einschlägigen Fachliteratur belegt. Vorklassifizierte Daten wurden zum Beispiel über das Amt-
liche Topographisch-Kartographische Informationssystem (ATKIS), das Amtliche Liegenschaftskatas-
terinformationssystem (ALKIS) oder den Datensatz CORINE bezogen. Generell wurden die Rauheiten im
Rahmen der Modellkalibrierung den örtlichen Gegebenheiten sowie dem relevanten Jahreszeitenaspekt
angepasst, wobei Ortsbegehungen und die Nutzung von Orthofotos hier eine fachgerechte Beurteilung
unterstützten.
b) Ergebnis des Aktualisierungserfordernisses im Bereich Bodenbedeckung und Rauheit
Die Erkenntnisse aus dem abgelaufenen Berichtszeitraums ergaben keine Indizien für die Erforderlich-
keit einer Aktualisierung hinsichtlich der Rauheiten. In zukünftigen Aktualisierungszeiträumen erfolgt
jedoch weiterhin die Prüfung, ob sich die örtlichen Gegebenheiten hier signifikant ändern oder aufgrund
neuer Datengrundlagen (z.B. infolge neuer Kalibrierungswerte durch neue Hochwasserereignisse) eine
Aktualisierung erforderlich ist.
Fließgewässerhydraulik
a) Untersuchungen/Betrachtungen hinsichtlich des Aktualisierungserfordernisses
Die Methoden der Fließgewässerhydraulik dienen der Berechnung der Überschwemmungscharakteris-
tik (Überschwemmungsflächen, Strömungsgeschwindigkeiten, Wasserstände und -tiefe) für definierte
Abflussszenarien. Je nach Gebietsstruktur und Fließgewässertyp können verschiedene Modellarten zur
Anwendung kommen.
Die zur hydraulischen Simulation von Hochwasserereignissen verwendeten Modelle können in ein- und
mehrdimensionale Modelle eingeteilt werden. Auch gekoppelte bzw. hybride Modelle (1D/2D) können

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ebenso wie die Nutzung GIS-basierter Ansätze Anwendung finden. Die hydraulische Berechnung kann
stationär oder instationär erfolgen.
Für die Modellkalibrierung sind Pegelaufzeichnungen, Hochwasserspiegelfixierungen und Kartierungen
abgelaufener Ereignisse von Vorteil, um eine hohe Qualität der Berechnungsergebnisse zu gewährleis-
ten. Neue Erkenntnisse in diesen Bereichen, z.B. durch die Dokumentation neuer abgelaufener Hoch-
wasserereignisse können hier einen entscheidenden Einfluss auf die Erforderlichkeit von Aktualisierun-
gen haben, insbesondere, wenn die Datenlage für die Kalibrierung der Modelle zuvor schlecht war und
es sich um ein sehr sensitives Modell handelt (Modell reagiert sensibel auf Änderungen in den Rau-
heitsbeiwerten).
b) Ergebnis des Aktualisierungserfordernisses im Bereich „Fließgewässerhydraulik“
Aufgrund der Tatsache, dass im vergangenen Berichtszeitraum keine Hochwasserereignisse stattgefun-
den haben, die hier zu neuen Erkenntnissen geführt hätten, konnte ein Aktualisierungserfordernis hin-
sichtlich der Fließgewässerhydraulik zurzeit nicht identifiziert werden.
Im Ausblick ist jedoch zu sagen, dass die Verbesserung der vorhandenen Modelle zum Beispiel durch
das Zusammenführen mehrerer vorhandener Modelle in gemeinsame (grenzüberschreitende) Modelle,
eine verstärkte Nutzung von 2D-Modellen und die Prüfung neuer modelltechnischer Entwicklungen mit
dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung der Simulationsqualität auch ereignisunabhängig ange-
strebt wird.
So werden seit Anfang 2020 mit Unterstützung der Internationalen Kommissionen von Mosel und Saar
(IKSMS) gemeinsam mit Frankreich Planungen zur Erstellung eines grenzüberschreitenden 2D-Modells
der Blies besprochen. Dies hat zum Ziel, das jeweilige international abgestimmte französische bzw.
deutsche Modell der Blies zu ersetzen und in ein einziges Modell zu überführen, um hier eine höhere
Qualität der Modellierung zu erreichen.

3.2.2     Prüfung des Aktualisierungserfordernisses Hochwasserrisikokarten
a) Untersuchungen/Betrachtungen hinsichtlich des Aktualisierungserfordernisses
Da sich das Hochwasserrisiko aus der Kombination von Gefahr und möglicher Betroffenheit ermittelt,
können auch Änderungen der Datengrundlage im Bereich der potentiellen Betroffenheit ein Aktualisie-
rungserfordernis bedingen.
b) Ergebnis des Aktualisierungserfordernisses im Bereich „Hochwasserrisiko“
Änderungen und Aktualisierungen bei den IED-Anlagen werden der EU berichtet und in den Karten des
Geoportals nachgeführt. Bezüglich der Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner wird davon ausge-
gangen, dass die grundsätzlichen Berechnungsansätze des letzten Zyklus weiterhin Gültigkeit haben.
Trotz einer Verringerung der Gesamt-Einwohnerzahl des Saarlandes um etwas weniger als 3% seit der
Erhebung für die Ersterstellung der Hochwassergefahren- und –risikokarten konnte in den Risikogebie-
ten selbst keine signifikante Verringerung der Einwohnerdichte beobachtet werden.

Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass die Hochwassergefahren- und –risikokarten im Saar-
land abgesehen von kleinen Fehlerkorrekturen in lokal eng begrenzten Bereichen kein Aktualisierungs-
erfordernis im 2. Zyklus aufwiesen. Die aktuellen Hochwassergefahren- und –risikokarten sind im Ge-
oportal des Saarlandes einzusehen (https://geoportal.saarland.de/article/Wasser/).

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2. HWRM-Plan (2022-2027) für das Saarland                                            Stand Januar 2022

4     MAßNAHMENPLANUNG
Die Maßnahmen zur Verringerung des Hochwasserrisikos bilden die wesentlichen Bestandteile im
Hochwasserrisikomanagement, weshalb die Maßnahmentabelle das Herzstück des HWRM-Plans dar-
stellt. Während die Maßnahmen im HWRM-Plan auf FGG-Rheinebene aggregiert sind, wird die im
2. Zyklus aktualisierte Maßnahmentabelle des 2. HWRM-Plans für das Saarland dezidiert aufgelistet
(siehe Anlage). Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit der Tabelle wurde der Geltungsbereich der Maß-
nahmen in Bezug auf das jeweilige Risikogebiet (bzw. den APSFR-Code) nicht aufgeführt.
Die Maßnahmentabelle des 2. HWRM-Plans für das Saarland besteht aus Maßnahmen des 1. und 2.
Zyklus. Bei den Maßnahmen aus dem 1. Zyklus handelt es sich entweder dauerhafte Maßnahmen oder
Maßnahmen, die im 1. Zyklus nicht abgeschlossen wurden. Die Maßnahmen, die im 2. Zyklus hinzuge-
kommen sind, werden als neue Maßnahmen bezeichnet und werden im Folgenden beschrieben.

4.1     Neue Maßnahmen im 2. Zyklus
Genau wie bei der Maßnahmenplanung im 1. Zyklus wurden die neuen Maßnahmen des 2. Berichts-
zeitraumes innerhalb der HWP, des Beirats zur Umsetzung der HWRM-RL oder im MUV aufgestellt (vgl.
Maßnahmentabelle mit Maßnahmen-Nummern 90 bis 115). Insgesamt sind vier der neuen Maßnah-
men kommunale Maßnahmen, die i. R. der HWP abgeleitet wurden (Maßn-Nr. 96, 97, 98, 111). Vier
weitere Maßnahmen wurden im Beirat zur Umsetzung der HWRM-RL erarbeitet (Maßn-Nr 90, 91, 92,
95).
Elf neue vom MUV abgeleitete Maßnahmen im 2. Zyklus sind konzeptionelle Maßnahmen (LAWA-Nr.
501 bis 511, vgl. LAWA-BLANO-Maßnahmenkatalog, LAWA 2020) und für das gesamte Land gelten.
Folgende Tabelle 4 zeigt diese, gruppiert nach vier unterschiedlichen Zielsetzungen. (Die Maßnahmen-
nummer der saarländischen Maßnahmentabelle (siehe Anlage) steht in Klammern nach der Bezeich-
nung der Maßnahme.)

Tabelle 4: Neue vom MUV abgeleitete Maßnahmen im 2. Zyklus
 Zielsetzung           Bezeichnung der Maßnahmen
 Verbesserung Hoch-    • Pilotprojekte und Handlungsanleitung zur Erstellung von Starkregenge-
 wasser- und Starkre-     fahrenkarten (Maßn-Nr. 101)
 genrisikomanage-      • Förderung von Maßnahmen des Hochwasser- und Starkregenrisikoma-
 ment                     nagements (FRL-HWS) z. B. finanzielle Förderung HW- und SR-Vorsor-
                          gekonzepte (Maßn-Nr. 104)
                       • Erstellung einer landesweiten Starkregengefahrenkarte für Extremer-
                          eignisse (Maßn-Nr. 113)
 Verbesserung Stark-   •  Geoportal: über Mobilen Klienten des Geoportals ist Abfragemöglich-
 regen- und Hochwas-      keit für Bürger in Bezug auf Lage von Heizölverbraucheranlagen (z. B. in
 serinformation           ÜSG oder HQextrem) geschaffen worden (Maßn-Nr. 102)
                       • Schutzgebiete-App (inkl. ÜSG): Zur Information der Bürger wird nieder-
                          schwellige Abfragemöglichkeit für den Bürger geschaffen werden. Ab-
                          frage der eventuellen Lage in einem Schutzgebiet (z. B. ÜSG) (Maßn-Nr.
                          103)
                       • Erstellung einer MUV-Starkregenvorsorge-Homepage (Maßn-Nr. 110)

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