Gasmarkt Schweiz 2021 - EVU Partners
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Vorwort Editorial Sehr geehrte Leserinnen und Leser Wir freuen uns, Ihnen mit der vorliegenden «Gasmarktstu- die Schweiz 2021» bereits die 4. Ausgabe unserer Umfrage zur aktuellen Situation und den zukünftigen Herausforde- rungen der Schweizer Gasbranche präsentieren zu dürfen. Seit der Inkraftsetzung der Verbändevereinbarung im Jahr 2012 haben sich die Rahmenbedingungen in der schwei- zerischen Gaswirtschaft wesentlich verändert. Die Gas- versorgungsunternehmen wurden durch den Zerfall der Handelspreise gefordert und mussten flexibler auf die sich wandelnden Kundenbedürfnisse im Segment der marktzu- gangsberechtigten Kunden reagieren. Zeitgleich stieg auch der Druck von regulatorischer Seite. So wurde 2019 der erste Entwurf eines zukünftigen Gasversorgungsgesetzes (GasVG) durch das Bundesamt für Energie in die Vernehmlassung ge- schickt, die Preisüberwachung veranlasste Tarifsenkungen und untersagte Tariferhöhungen und die Wettbewerbskom- mission öffnete 2020 aufgrund von diskriminierendem Ver- halten von Gasversorgungsunternehmen den Gasmarkt in der Zentralschweiz für alle Kunden. Dies geschah im Kontext der Energiewende, welche bis 2050 eine klimaneutrale Ge- sellschaft («Netto-Null») anstrebt und für die Branche exis- tenzielle Fragestellungen auslöst. Mit der «Gasmarktstudie Schweiz 2021» haben wir die er- warteten Entwicklungen und Tendenzen im schweizerischen Gasmarkt aus Sicht von Entscheidungsträgern aus der Bran- che und von interessierten Dritten mit Fokus auf die Ver- nehmlassungsunterlagen zum GasVG sowie den Einfluss der Dekarbonisierung abgefragt und analysiert. Die Resultate sollen dazu dienen, eigene Einschätzungen im Kontext der erhobenen Meinungen zu überprüfen, Chancen und Risiken zu erkennen sowie daraus allfällige Handlungs- optionen für das eigene Unternehmen abzuleiten. An dieser Stelle bedanken wir uns herzlich bei allen Studien teilnehmenden und wünschen Ihnen eine interessante Lek- türe mit vielen spannenden Erkenntnissen zum Schweizer Gasmarkt. Freundliche Grüsse Nico Waldmeier Sven Schlittler Geschäftsführender Partner Leitender Berater EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 2
Inhalt 9 Marktöffnung und Regulierung 27 Unternehmerisches Verhalten 21 Marktstruktur und Wettbewerb
Schlüsselerkenntnisse Schlüsselerkenntnisse der Studie Marktöffnung und Regulierung engen Definition des regulierten Kundensegments besteht das Risiko von unverhältnismässig hohen Kosten, welche Aus Sicht der schweizerischen Gasversorgungsunternehmen die Wettbewerbsfähigkeit des Energieträgers beeinträch- überwiegen die Vorteile eines regulierten Netzzugangs im tigen könnten. Vergleich zur aktuellen Situation. Mit ihrer Entscheidung in der Zentralschweiz hat die WEKO eine unklare Situation ge- Mit Inkraftsetzung einer gesetzlichen Regulierung erwarten schaffen. Die Entscheidung bzw. die einvernehmliche Rege- die Gasversorgungsunternehmen eine Kapitalverzinsung, lung betrifft nur zwei Netzbetreiber, hat aber eine Signal- welche das ungünstigere Risikoprofil von Gas gegenüber wirkung auf alle anderen Marktteilnehmer. Die bestehende Strom berücksichtigen sollte. Erwartet wird im Mittel ein Auf- Übergangszeit bis zur Inkraftsetzung eines GasVG wird nun schlag von 0.5 % gegenüber dem Kapitalkostensatz in der massgeblich von Unsicherheiten geprägt sein. Erst mit ei- Stromversorgung von 3.83 %. Dabei zeigt sich ein hetero- nem regulierten Netzzugang mit klaren Spielregeln wird die genes Bild. Während rund 30 % der Branchenvertreter den erforderliche Rechtssicherheit für eine geordnete Marktöff- gleichen Zinssatz wie in der Stromversorgung als angemes- nung geschaffen. sen beurteilen, erachten aufgrund der grossen Unsicher- heiten im Kontext der Dekarbonisierung rund 20 % einen Seit der Publikation der WEKO-Entscheidung wurden über Risikoaufschlag von über 1.0 % als angemessen. 50 % der Gasversorgungsunternehmen mit Netzzugangs- gesuchen von gemäss Verbändevereinbarung nicht markt- zugangsberechtigten Endkunden konfrontiert. Die Mehrheit Marktstruktur und Wettbewerb der Unternehmen (71 %) beabsichtigt, zukünftig allen End- Aufgrund von bereits ersten feststellbaren Marktaktivi- kunden eine Marktversorgung zu ermöglichen. Es ist abseh- täten erwarten die Studienteilnehmenden zukünftig den bar, dass sich bis zu einer gesetzlichen Regelung in der Pra- grössten Wettbewerbsdruck aus der schweizerischen Gas- xis viele unterschiedliche Lösungen für die Belieferung durch branche, gefolgt von Akteuren aus der Stromwirtschaft. Dritte etablieren werden (z.B. in den Bereichen Bilanzierung Letztere werden insbesondere von grossen Gasversor- und Messwesen). Dies wird insbesondere kleine Gasversor- gungsunternehmen als relevant betrachtet, weil diese be- gungsunternehmen stark fordern, welche in der Regel nur züglich Beschaffungs-/ Vertriebskompetenz auch aufgrund über eingeschränkte Ressourcen verfügen und daher bis zur der bereits gemachten Erfahrungen im Strommarkt gute Vo- Klärung der zukünftigen rechtlichen Rahmenbedingungen raussetzungen für einen erfolgreichen Markteintritt mitbrin- stärker an den bisherigen Regeln und Bedingungen der Ver- gen. Weiter haben diese nicht nur die Endkunden, sondern bändevereinbarung festhalten wollen. auch kleine und mittlere Gasversorgungsunternehmen im Fokus. Sollte es den neuen Marktplayern gelingen, sich als Eine Marktzugangsgrenze von 100 MWh erscheint den mögliche Alternative zur bestehenden Lieferantenkette zu meisten Studienteilnehmenden als nicht angemessen. etablieren, könnte dies eine Entsolidarisierung der Branche Während die Branchenvertreter eine Marktzugangsgren- begünstigen. ze von rund 850 MWh erwarten, liegt diese bei weiteren Fachpersonen bei rund 250 MWh. Dabei gilt es aber an- Im aktuellen Kontext mit der Entscheidung der WEKO und ei- zumerken, dass jedes dritte Gasversorgungsunternehmen nem absehbaren GasVG stieg die erwartete mengenbasier- und sogar jede zweite Meinung von Dritten eine vollstän- te jährliche (Lieferanten-) Wechselquote von bisher 2.4 % dige Marktöffnung befürworten würde. Daraus lässt sich (2017) auf 7.7 % (2020) deutlich an. Unter Berücksichtigung schliessen, dass eine grosse Mehrheit entweder eine hohe der in den Vernehmlassungsunterlagen formulierten Markt- oder gar keine Marktzugangsgrenze wünscht. Dies ist inso- zugangsgrenze von 100 MWh würde dies zu jährlichen fern nachvollziehbar, als dass eine gesetzliche Regulierung Wechseln im Umfang von rund 1.9 TWh 1 bzw. rund 3’000 tendenziell zu höheren Kosten führen würde. Bei einer zu Kunden führen. Nach wie vor schätzen dabei die Unterneh- 1 Gemäss den Vernehmlassungsgrundlagen soll der Gasmarkt ab einem Endverbrauch von 100 MWh geöffnet werden. Dies umfasst rund 40‘000 Endkunden oder 70 % des Energieabsatzes. 35 TWh x 70 % x 7.7 % = 1.88 TWh. EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 4
Schlüsselerkenntnisse men im Mittel die eigenen Fähigkeiten zur Kundenbindung Aufgrund der unklaren langfristigen Rentabilität der Gas- besser als diejenigen der anderen Gasversorgungsunter- netze verfolgen die Unternehmen mittlerweile eine zu- nehmen ein. Auffallend dabei ist, dass die Gasversorgungs- rückhaltende Netzentwicklungsstrategie. Während in den unternehmen mit einer Absatzmenge unter 250 GWh in der früheren Studien ein arrondierender Ausbau der Netzin- vorliegenden Studie erstmalig im eigenen Netzgebiet von frastruktur noch eine mittlere Relevanz aufwies, sank die einer höheren Wechselquote und somit überproportionalen Bedeutung mit der aktuellen Umfrage deutlich. Wichtiger Kundenverlusten ausgehen. hingegen werden Massnahmen, welche den langfristigen Fortbestand und /oder die Optimierung der Netze im Fo- Rund die Hälfte der Unternehmen beabsichtigt, mögliche kus haben (bspw. Assetmanagement und Konvergenz der Kundenverluste nicht ausserhalb des eigenen Netzgebiets Netze). zu kompensieren. Erwartungsgemäss steigt mit zunehmen- der Unternehmensgrösse die Bereitschaft zur Kompensa- Im Bereich der Beschaffungs- und Handelsthemen wird be- tion von Kundenverlusten ausserhalb des eigenen Netzge- schaffungsseitigen Kooperationen und Allianzen die höchs- biets an. te Bedeutung zugemessen. Dabei zeigt sich eine weitere Entsolidarisierung der Unternehmen. Grössere Gasversor- In Rahmen der diesjährigen Umfrage wurden erstmals ex- gungsunternehmen beabsichtigen, die eigenen Beschaf- plizit auch Endverbraucher zu einer Teilnahme eingeladen. fungs- und Handelsfähigkeiten weiterzuentwickeln. Sie se- Dabei erachten diese die aktuellen Bedingungen (bspw. hen sich als möglicher Kooperationspartner von kleineren Kriterien für Netzzugang, Spannweite der Durchleitungs- Gasversorgungsunternehmen. tarife, weitere Verwendung von integrierten Preissystemen) als wenig transparent und fühlen sich teilweise insbeson- Aus vertrieblicher Sicht stehen neben der Ökologisierung dere vom angestammten Lieferanten nicht als Kunden auf der bestehenden Produktpalette und der Verstärkung von Augenhöhe wahrgenommen. Kundenbindungsmassnahmen auch die Digitalisierung des Angebots im Fokus. Die Akquisition von Neukunden im be- Unternehmerisches Verhalten stehenden Netzgebiet (Verdichtung) und /oder ausserhalb des bestehenden Netzgebiets (gas-to-gas Wettbewerb) Im Kontext der angestrebten Dekarbonisierung bis 2050 nahm in der Wichtigkeit weiter ab. Dabei gilt es anzumer- wird erwartet, dass gegenüber der heutigen Situation re- ken, dass ein Wettbewerb ausserhalb des eigenen Netz- levante Anteile der bestehenden Gasnetzinfrastruktur zu- gebiets erwartungsgemäss nur aus Sicht der grösseren rückgebaut bzw. zumindest stillgelegt werden und sich der Gasversorgungsunternehmen überhaupt eine Rolle spielen Endverbrauch mehr als halbieren könnte. Daher haben die wird. Gasversorgungsunternehmen zurecht erkannt, dass auf- grund des langfristigen Charakters des Netzgeschäfts Massnahmen in Folge der Dekarbonisierung an Bedeu- tung gewinnen werden. Ein eigentlicher Rückbau bzw. eine eigentliche Stilllegung der Netzinfrastruktur spielt aktuell aber erst für vereinzelte Gasversorgungsunternehmen eine wichtige Rolle. Vielmehr steht im Fokus, dass Teile der heu- tigen Infrastruktur einen langfristen Beitrag zur erneuer- baren Energieversorgung von Morgen erbringen könnten. Daher streben die Unternehmen verstärkt auch eine wei- tere Ökologisierung der bestehenden Produktpalette (inkl. Erschliessung von möglichen Quellen) an. Nur wenn es ge- lingt, die erneuerbaren Anteile signifikant zu erhöhen, wer- den die Gasnetze eine langfristige Rolle spielen können. EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 5
Conclusions clés Conclusions clés de l�étude Ouverture du marché et réglementation les coûts. Une définition trop étroite du domaine réglementé comporte le risque de coûts disproportionnellement élevés, Du point de vue des entreprises gazières suisses, un accès propres à entraver la compétitivité de l’agent énergétique. au marché réglementé présente des avantages par rap- port à la situation actuelle. Par sa décision concernant la Avec l’entrée en vigueur d’une nouvelle loi, les entreprises Suisse centrale, la COMCO a semé le trouble. La décision, gazières comptent sur un financement du capital qui tienne ou plus précisément l’accord amiable concerne seulement compte du profil de risque moins favorable du gaz par rap- deux gestionnaires de réseau, mais a un effet de signal port à l’électricité. Elles souhaitent en moyenne une majora- pour les autres acteurs du marché. La période de transi- tion de 0.5 % par rapport au taux de rétribution du capital tion qui s’ouvre jusqu’à l’entrée en vigueur de la LApGaz du domaine de l’électricité (3.83 %). Mais le tableau n’est est maintenant grevée de grosses incertitudes. Seul un ac- pas homogène. Alors que 30 % des représentants de la cès réglementé au marché, avec une réglementation claire, branche jugent que le taux de l’électricité est approprié, créera la sécurité juridique nécessaire à une ouverture or- quelque 20 % d’entre eux estiment qu’une prime de risque donnée du marché. supérieure à 1 % est indiquée en raison des grandes incer- titudes liées à la décarbonisation. Depuis la publication de la décision de la COMCO, plus de 50 % des entreprises gazières ont dû faire face à des de- mandes d’accès au réseau formulées par des clients finaux Structure du marché et concurrence non éligibles aux termes de la convention de branche. La Au vu des premières constatations, les participants à majorité des entreprises (71 %) a l’intention de permettre l’étude pensent que la plus grosse pression concurren- à l’avenir à tous les clients finaux de s’approvisionner aux tielle viendra du secteur gazier suisse, suivi par les acteurs conditions du marché. En fait, il est prévisible qu’un grand du secteur de l’électricité. Ces derniers sont intéressants nombre de solutions différentes de livraison par des tiers surtout pour les grandes entreprises gazières, car ils pos- s’établiront jusqu’à l’entrée en vigueur de la nouvelle loi sèdent déjà de solides compétences en matière d’acqui- (dans les domaines de l’équilibrage du bilan et de la mesure, sition et de vente du fait de leur expérience sur le marché p. ex.). Cela mettra en difficulté surtout les petites entreprises de l’électricité et réunissent ainsi les conditions d’une en- gazières, qui disposent en règle générale de ressources limi- trée réussie sur le marché. Ils ne visent en outre pas seule- tées et sont de ce fait plus attachées aux règles et conditions ment les clients finaux, mais encore les petites et moyennes actuellement fixées par la convention de branche jusqu’à la entreprises gazières. Si les nouveaux acteurs du marché mise en place du cadre juridique futur. réussissent à s’établir comme une alternative possible à la chaîne de fournisseurs actuels, cela pourrait favoriser une Un seuil d’accès au marché à 100 MWh apparaît inapproprié désolidarisation au sein du secteur gazier. aux yeux de la plupart des participants à l’étude. Alors que les représentants du secteur gazier attendent un seuil aux Dans le contexte actuel, marqué par la décision de la COM- environs de 850 MWh, d’autres experts le placent à envi- CO et la perspective d’une LApGaz, le taux de change- ron 250 MWh. Il faut cependant préciser qu’une entreprise ment (de fournisseur) attendu en volume bondit de 2.4 % gazière sur trois et même chaque deuxième opinion de tiers en 2017 à 7.7 % en 2020. En tenant compte du seuil d’accès seraient favorables à une ouverture totale du marché. On au marché de 100 MWh prévu dans les documents mis en peut en conclure qu’une grosse majorité souhaite soit un consultation, cela reviendrait à des changements annuels seuil élevé, soit pas de seuil du tout. C’est compréhensible si équivalant à environ 1.9 TWh 1, soit quelque 3’000 clients. l’on songe qu’une réglementation légale tendrait à accroître Par ailleurs, les entreprises estiment en moyenne qu’elles 1 Selon le dossier mis en consultation, le marché gazier sera ouvert à partir d’une consommation finale de 100 MWh. Cela représente environ 40’000 clients finaux ou 70 % des ventes de gaz. 35 TWh x 70 % x 7.7 % = 1.88 TWh. EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 6
Conclusions clés sont encore mieux armées pour fidéliser leurs clients que Vu les incertitudes qui pèsent sur la rentabilité à long terme les autres entreprises gazières. Fait frappant, les entre- des réseaux gaziers, les entreprises suivent désormais une prises gazières dont le volume de vente est inférieur à 250 stratégie de développement de réseau prudente. Alors GWh pensent pour la première fois dans la présente étude qu’un développement complémentaire de l’infrastructure qu’elles devront faire face à un taux de changement plus éle- réseau présentait encore une importance moyenne dans vé et donc à une perte de clients plus que proportionnelle. les études précédentes, l’intérêt a clairement chuté dans l’enquête actuelle. En revanche, les mesures qui vont dans Environ la moitié des entreprises ne visent pas à compenser le sens d’une pérennisation à long terme ou d’une optimi- de possibles pertes de clients hors de leur propre réseau. sation des réseaux gagnent en importance (assets mana- Comme on pouvait s’y attendre, la disposition à compenser gement et convergence des réseaux, p. ex.). les pertes de clients hors du propre réseau s’accroît avec la taille de l’entreprise. Dans le domaine des achats et du négoce, l’accent majeur est mis sur les coopérations et les alliances. On observe une Cette année, les consommateurs finaux ont pour la pre- poursuite de la désolidarisation entre les entreprises. Les mière fois été explicitement invités à participer à l’enquête. entreprises gazières d’une certaine taille ont l’intention de Ils jugent les conditions actuelles peu transparentes (cri- développer leurs propres compétences d’achat et de né- tères d’accès au réseau, fourchette des tarifs d’achemi- goce, tout en se voyant comme des partenaires potentiels nement, poursuite de l’application de systèmes de prix pour de plus petites entreprises. intégrés, etc.) et ne se sentent pas tous en situation de négocier, surtout face au fournisseur historique. Du côté des ventes, au-delà de l’écologisation de l’éven- tail actuel de produits et du renforcement des mesures de Esprit d’entreprise fidélisation, la numérisation de l’offre est au centre des préoccupations. L’importance de l’acquisition de nouveaux Dans le contexte de la décarbonisation visée à l’horizon clients sur le réseau existant (densification) ou hors du 2050, on s’attend à ce que des parties importantes de l’in- propre réseau (concurrence gaz-gaz) a continué de s’éro- frastructure des réseaux gaziers soient démantelées ou der. Il convient de noter à cet égard qu’une concurrence tout au moins mises hors service, avec à la clé une diminu- hors du propre réseau ne pourra entrer en ligne de compte tion de plus de moitié de la consommation finale par rap- que pour les grandes entreprises gazières. port à la situation actuelle. Compte tenu de la spécificité des activités à long terme du secteur gazier, les entreprises gazières ont reconnu à raison que les mesures qui vont dans le sens de la décarbonisation vont gagner en impor- tance. Cela dit, le démantèlement ou la mise hors service de l’infrastructure réseau n’est actuellement une option im- portante que pour un petit nombre d’entreprises gazières. Plus généralement, l’accent est mis sur la contribution que pourrait apporter l’infrastructure actuelle à l’approvision- nement en énergie renouvelable de demain. Dans cet es- prit, les entreprises persévèrent sur la voie de l’écologi- sation de leur éventail actuel de produits, en considérant aussi de nouvelles sources d’énergie. Cela dit, les réseaux gaziers devront impérativement passer par un accroisse- ment significatif de la part d’énergie renouvelable pour jouer un rôle à long terme. EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 7
Marktöffnung und Regulierung Erwartete mittlere Marktzugangsgrenze (MWh) 848 Aufschlag gegenüber dem Kapitalkostensatz von 3.8 % 252 GVU Dritte Vernehmlassung GasVG 0.5 % «Vernehmlassungsvorschlag eher zu tief, «Im Mittel erwarten die Gasversorgungs wobei jedes dritte Gasversorgungsunter- unternehmen einen Aufschlag von 0.5 % nehmen eine vollständige Liberalisierung gegenüber der Stromversorgung.» bevorzugen würde.»
Marktöffnung und Regulierung Einfluss GasVG Für die Mehrheit der Entscheidungsträger der Gasbranche Abbildung 1: Beurteilung regulierter Netzzugang überwiegen die Chancen eines regulierten Netzzugangs leicht (vgl. Abbildung 1). Während insbesondere kleine (5.6) und mittlere (5.1) Gasversorgungsunternehmen eher ein ausgeglichenes Chancen- / Risikoprofil erwarten, über- Branche 5.9 wiegen aus Sicht der grossen Gasversorgungsunternehmen mit einer Absatzmenge von über 1’000 GWh pro Jahr die Dritte 7.8 Chancen (6.5). Diese Erwartungshaltung wird massgeb- lich von der unsicheren Lage in Folge der Entscheidung der Wettbewerbskommission (WEKO) in der Zentralschweiz ge- 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 prägt, welche faktisch zu einer «wilden Marktöffnung» in Risiken Chancen der ganzen Schweiz führt. Aus rechtlicher Sicht entschied überwiegen überwiegen die WEKO in einem Einzelfall, dass der Lieferantenwechsel von zwei Gasnetzbetreibern (Verteilnetz- und Transport- netzbetreiber) unrechtmässig verweigert wurde. Der Ent- scheid in Form einer einvernehmlichen Regelung ist nur für die beiden betroffenen Unternehmen verbindlich. Trotzdem geht von diesem Entscheid eine Signalwirkung für die ganze Schweizer Gaswirtschaft aus. Sofern sich Gasversorgungs- unternehmen und Endkunden nicht einigen können, besteht jederzeit das Damoklesschwert einer vertieften Prüfung nach den gleichen Massstäben durch die WEKO. Aufgrund deren Sanktionsmöglichkeit und des Reputationsrisikos wird sich jeder Netzbetreiber gut überlegen müssen, wie er sich bei Fragen zum Netzzugang bis zu einem Inkrafttreten eines GasVG verhalten soll. Dabei geht es nicht nur um den eigentlichen Netzzugang, sondern insbesondere auch um dessen Abwicklung. Es ist absehbar, dass sich bis zu einer gesetzlichen Regelung in der Praxis viele unterschiedliche Lösungen für die Belieferung durch Dritte etablieren werden (z.B. in den Bereichen Bilanzierung und Messwesen). Erst mit einem regulierten Netzzugang mit klaren Spielregeln wird die Rechtssicherheit für eine geordnete Marktöffnung ge- schaffen. Erwartungsgemäss beurteilen Dritte die Chancen eines re- gulierten Netzzugangs deutlich positiver. Dies ist soweit nachvollziehbar, weil durch ein GasVG einheitliche und verbindliche Vorgaben erwartet werden können und die (grösseren) Endkunden tendenziell von günstigeren Prei- sen in Folge der Netzregulierung sowie vom Wettbewerb im Energiemarkt ausgehen. Mögliche Kostensteigerungen aufgrund der zunehmenden Komplexität und des grösseren Regulierungsaufwands werden als untergeordnet beurteilt. EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 10
Marktöffnung und Regulierung Integration Transit Abbildung 2: Integration Transit in das schweizerische Entgeltsystem Dritte 86% 14% Unternehmenskategorien nach Gesamt 57% 43% Jahresabsatzmenge in GWh >1’000 36% 64% Gaswirtschaft >250 72% 28%
Marktöffnung und Regulierung Marktzugangsgrenze unter GasVG Abbildung 3: Erwartete Gasmarktzugangsgrenze den. Ein Preiswettbewerb könnte zu einer aus politischer Sicht unerwünschten Attraktivitätssteigerung des Energie- 1‘400 trägers Gas gegenüber (erneuerbaren) Substituten führen. Zudem könnten in einem freien Wettbewerb nur beschränkt 1‘227 1‘200 erneuerbare Gasanteile (Biomethan) vorgesehen werden. Beides steht im Widerspruch zur Energie- und Klimapolitik 1‘000 und wird daher vom Bund als Argumentation für eine Regu- lierung der Gaslieferung bis zu einem Jahresverbrauch von 848 855 100 MWh angeführt. Auf Basis dieser Argumentation wäre MWh 800 jedoch auch eine deutlich höhere Marktzugangsgrenze als 100 MWh begründbar. Mit zunehmender Zugangsgrenze 600 506 nimmt jedoch die Liquidität des Marktes ab und die At- traktivität für einen Markteintritt für alternative Lieferanten 400 reduziert sich aufgrund eingeschränkter Skalierungseffekte. 252 Beides geht zu Lasten eines effizienten Wettbewerbs. 200 Eine Teilmarktöffnung führt zwangsläufig zur Frage, wie mit dem regulierten Teil der Versorgung umzugehen ist. Zwar 0 ist die Gasversorgung in Bezug auf das Energiegeschäft Gesamt 250 >1‘000 deutlich einfacher strukturiert als die Stromversorgung, da Gaswirtschaft Dritte mit Ausnahme des Biogasanteils das gesamte Gas aus dem Ausland importiert wird. Dennoch besteht die Gefahr, dass Unternehmenskategorien nach Jahresabsatzmenge in GWh man sich mit einer regulierten Versorgung (und damit der Ausdehnung der «Cost+»-Regulierung auf das Energiege- schäft) die gleichen Probleme einhandelt, wie sie im Strom im Rahmen der Grundversorgung seit Jahren bestehen.3 Es Gemäss dem Entwurf des GasVG soll die zukünftige Markt- drohen komplexe administrative Abläufe und langwierige zugangsgrenze in Anlehnung an die heutigen Regeln bei rechtliche Verfahren sowie – und das kann für betroffene der Stromversorgung 100 MWh betragen (Art. 6 Stromver- Versorger einschneidend sein – vergleichsweise tiefe, regu- sorgungsgesetz / StromVG). Im Unterschied zur Stromversor- lierte Margen. Mit der nun durch den Bund vorgeschlage- gung handelt es dabei aber nicht um eine zeitlich befristete nen Marktzugangsgrenze würden nur rund 10 % der End- Teilmarktöffnung 2, sondern um eine dauernde Teilmarktöff- verbraucher, aber 70 % des Gesamtverbrauchs von den nung. Eine Teilmarktöffnung bietet aus Sicht des Bundes den Bedingungen eines freien Markts profitieren. Vorteil, dass in der regulierten Versorgung kein eigentlicher Gaswettbewerb, sondern nur ein Substitutionswettbewerb Im Rahmen der Studie beurteilen die Teilnehmenden die vom zwischen verschiedenen Energieträgern stattfindet. Zudem Bund vorgeschlagene Marktzugangsgrenze von 100 MWh werden Transaktionskosten (v. a. Lieferantenwechsel) ver- tendenziell als eher zu tief (vgl. Abbildung 3). Selbst Dritte mieden, welche bspw. bei einem Kochgaskunden signifi- – unter anderem Vertreter von grossen Endkunden – erach- kante Auswirkungen auf die kundenspezifische Rentabilität ten eine höhere Marktzugangsgrenze als zielführend. Dabei haben können. Durch die Ausklammerung des Wettbewerbs gilt es aber anzumerken, dass jedes dritte Gasversorgungs- kann aus Sicht des Bundes ein ruinöser Preiswettbewerb zu unternehmen und mehr als die Hälfte der übrigen Umfrage- Beginn einer Liberalisierungsentwicklung vermieden wer- teilnehmenden eine vollständige Marktöffnung begrüssen 2 Die vollständige Marktöffnung beim Strom hätte gemäss Art. 34 Abs. 3 StromVG fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes per 1. Januar 2013 durch einen dem fakultativen Referendum unterstehenden Bundesbeschluss in Kraft gesetzt werden müssen. Dies ist bis heute nicht passiert und wird aktuell im Rahmen der geplanten Revision des StromVG nach wie vor diskutiert. 3 Vgl. auch EVU Partners (2017): «Grundversorgung als Angelpunkt von Förderung und Liberalisierung». Erhältlich unter www.evupartners.ch/ publikationen. EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 12
Marktöffnung und Regulierung würden (vgl. Abbildung 4). Daraus lässt sich schliessen, dass Abbildung 4: Verteilung Gasmarktzugangsgrenze eine grosse Mehrheit entweder eine hohe oder gar keine (nur Gaswirtschaft) Marktzugangsgrenze wünscht. Zudem kann aufgrund von qualitativen Rückmeldungen darauf geschlossen werden, 14% dass einzelne Gasversorgungsunternehmen in erster Prio- rität eine eher hohe Grenze oder – falls sich dies nicht als 29% möglich erweist – eine vollständige Liberalisierung wün- schen. Dies scheint nachvollziehbar, zumal die Marktzu- gangsgrenze von 100 MWh aus Sicht der energiewirtschaft- lichen Wertigkeit im Vergleich zum Strom deutlich zu tief liegt. Es besteht durchaus die Gefahr, dass eine zu «enge» Regulierung unver- «Daraus lässt sich hältnismässige Kos- 37% ten bei begrenzten schliessen, dass eine Verdienstmöglich- 20% grosse Mehrheit ent keiten verursachen könnte. Zudem zei- weder eine hohe oder gen die Erfahrun- 0 MWh 1’000 MWh gen beim Strom, 1–999 MWh >1’001 MWh gar keine Marktzu- dass eine künstliche gangsgrenze wünscht.» Marktzugangsgren- ze zu erheblichem Abgrenzungs- und Regulierungsbedarf führen kann (bspw. Durchschnittspreismethode) 4. Dies alles vor dem Hinter- grund, dass der Energieträger Gas in den letzten Jahren einem immer härteren Substitutionswettbewerb ausge- setzt ist. Auch kann davon ausgegangen werden, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Energieträgers im Kontext der Dekarbonisierung weiter abnehmen wird (u. a. CO 2-Abga- be, Energierichtplanungen). Daher sollte die Marktzugangs- grenze so bestimmt werden, dass ein volkswirtschaftliches Optimum resultiert. Dieses liegt auch aus Sicht der vom Bun- desamt für Energie beauftragten Studienautoren bei einer vollständigen Marktöffnung, so dass sich die Regulierung auf das Notwendige, nämlich den Netzzugang, beschrän- ken kann. 5 4 Vgl. auch EVU Partners (2017): «Wie weiter mit der Regulierung der Grundversorgung?». Erhältlich unter www.evupartners.ch/publikationen. 5 Vgl. Frontier Economics und Infras (2016): Studie betreffend möglicher Vorgehensweisen bei einer Öffnung des Schweizer Gasmarktes. EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 13
Marktöffnung und Regulierung Kapitalkostensatz Abbildung 5: Erwarteter Kapitalkostensatz dies auf die Kapitalverzinsung bei den Lokalnetzbetreibern auswirken wird, kann derzeit noch nicht abschliessend be- 6% urteilt werden. 5.0% 5% Durchschnittlich erwarten die Gasversorgungsunternehmen 4.5% 4.3% einen Aufschlag von 0.5 % gegenüber dem Kapitalkosten- 4% 3.9% satz in der Stromversorgung. Dadurch sollen höhere unter- nehmerische Risiken wie die signifikante Volatilität bei den 3% Absatzmengen aufgrund der ausgeprägten Temperatur- abhängigkeit, die zu- 2% nehmende Substitution «Risikoaufschlag von Gas (z.B. durch er- neuerbare Wärme- oder von 0.5% gegenüber 1% Stromanwendungen) der Stromversorgung sowie mögliche langfris- 0% tige Effekte im Kontext erwartet.» Umfrage Umfrage Umfrage Umfrage der Dekarbonisierung, 2015 2017 2020 2020 welche voraussichtlich zu einer zumindest teilweisen Still- Gaswirtschaft Dritte legung von Infrastrukturanlagen der Gasversorgung führen wird, abgegolten werden. Dritte gehen im Mittel von einer angemessenen Kapitalverzinsung in der Höhe der Stromver- Innerhalb der Gasbranche zeigt sich ein heterogenes Bild in sorgung aus. Dabei gilt festzuhalten, dass die Mehrheit der Bezug auf den zukünftig erwarteten gewichteten Kapital- Rückmeldungen (55 %) einen Kapitalkostensatz von 3.8 % kostensatz («Weighted Average Cost of Capital» / WACC). bzw. 4.0 % als angemessen beurteilt. Rund die Hälfte der Gasversorgungsunternehmen erachten eine deutliche höhere Verzinsung als beim Strom aufgrund Im Zeitverlauf zeigt sich eine stetige Abnahme bei den durch des nicht vergleichbaren Risikoprofils für angemessen. Die die Branche erwarteten Kapitalkostensätzen für die Gasver- andere Hälfte geht von einer mit der Stromversorgung ver- sorgung trotz eines in der jüngeren Vergangenheit stabilen gleichbaren Kapitalverzinsung von rund 4.0 % bzw. einem Kapitalkostensatzes in der Stromversorgung von 3.83 % (vgl. Risikoaufschlag gegenüber der Stromversorgung von rund Abbildung 5). Aufgrund des anhaltend tiefen Zinsniveaus 0.2 % aus. Dieser Aufschlag orientiert sich an der Über- wird die Kapitalverzinsung in der Stromversorgung aktuell gangslösung der einvernehmlichen Regelung zwischen den jedoch vertieft überprüft und ab dem Jahr 2022 möglicher- Hochdrucknetzbetreibern und dem Preisüberwacher aus weise angepasst. Für die Gasbranche kann dies bedeuten, dem Jahr 2014 , welche per 1. Oktober 2020 aktualisiert 6 dass die aktuell vergleichsweise attraktive Verzinsung der und bis ins Jahr 2024 verlängert wurde 7. Dabei wurde der Kapitalkosten insbesondere in den Verteilnetzen mit einem weitere Absenkpfad des Kapitalkostensatzes konkretisiert. GasVG unter Druck kommen wird. Aufgrund des objektiv Während der WACC im Gasjahr 2020 / 2021 noch bei 4.2 % ungünstigeren Risikoprofils von Gas gegenüber Strom er- liegt, wird dieser bis im Gasjahr 2023 / 24 auf 3.8 % – und scheint ein Aufschlag gegenüber dem geltenden Kapital- damit auf das heutige Niveau in der Stromversorgung – ab- kostensatz in der Stromversorgung im Grundsatz als ge- gesenkt. Eine direkte Koppelung an den WACC in der Strom- rechtfertigt. Die Höhe des Risikoaufschlags sollte jedoch versorgung besteht jedoch mit der neuen einvernehmlichen nicht nur aufgrund von Kapitalmarktmodellen, sondern Regelung nicht mehr. Ob und in welcher Ausprägung sich auch unter Berücksichtigung der zukünftigen regulato- 6 Vgl. Preisüberwachung (2014): «Einvernehmliche Regelung mit HD-Gasnetzbetreibern betr. Netznutzungsentgelte des schweizerischen Hoch- druck-Erdgasnetzes». 7 Vgl. Preisüberwachung (2020): «Einvernehmliche Regelung mit HD-Gasnetzbetreibern». EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 14
Marktöffnung und Regulierung rischen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Dabei dürften Vorgaben zur Bildung von Rückstellungen für De- karbonisierungsmassnahmen oder zur Verkürzung der Nutzungsdauer im Kontext eines steigenden Stilllegungs- risikos von besonderer Relevanz sein 8. Eine reine Vergütung der möglichen Risiken durch einen Kapitalkostenzuschlag dürfte dabei aber keine Option darstellen, weil nicht alle Gasversorgungsunternehmen im gleichen Umfang von Still- legungen betroffen sein werden. So würde die Gefahr be- stehen, dass einzelne Gasversorgungsunternehmen keine vollständige Kostendeckung hätten, während andere mit wenigen vorzeitigen Stilllegungen möglicherweise Zusatz- gewinne erwirtschaften könnten. 8 Vgl. auch EVU Partners im Auftrag des Bundesamt für Energie (2019): «Studie zu regulatorischen Aspekten der Stilllegung von Gasnetzes.» EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 15
Marktöffnung und Regulierung Liberalisierung Messwesen Abbildung 6: Liberalisierung Messwesen Gaswirtschaft Dritte 5% 24% 29% 2% 69% 71% Reguliertes Messwesen Liberalisiertes Messwesen Reguliertes/Liberalisiertes Messwesen in Abhängigkeit zum Strom (gleiche Ausprägung) Neben der konsequenten Entflechtung der heutigen Gas- bewerbsbereichen genutzt werden. Dies führte in jüngerer tarife in Netznutzung, Energielieferung und Abgaben soll Vergangenheit im Strombereich zu mehreren Untersuchun- gemäss Vernehmlassung des GasVG neu auch das Messwe- gen gegen Stromversorgungsunternehmen. sen ein separater Bereich werden und damit das Mess- vom Eine deutliche Mehrheit der Teilnehmenden aus der Gas- Netznutzungsentgelt entflochten werden. Beim Messwesen branche (69 %) spricht sich gegen eine Liberalisierung des handelt es sich, anders als bei einem Rohrleitungsnetz, nicht Messwesens aus (vgl. Abbildung 6). Im Fokus stehen dabei um ein natürliches Monopol. Zwar hängen der Netzbetrieb mögliche Effizienz- und Synergieverluste sowie neue Schnitt- und das Messwesen eng zusammen, jedoch ist eine Tren- stellen zwischen den verschiedenen Akteuren (Netzbetrei- nung der beiden Bereiche bzw. die Ausführung der Auf- ber, Messstellenbetreiber und Messdienstleiter), welche aus gaben im Messwesen durch einen Dritten technisch mög- Sicht der Branche insgesamt eher zu Kostensteigerungen für lich. Dies bedingt jedoch ein umfassendes Regelwerk zur die Endverbraucher führen werden. Daneben gibt es auch Sicherstellung von effizienten Schnittstellen zwischen den sicherheitstechnische Anforderungen, welche gerade im Netzbetreibern und den Messdienstleistern. Im Rahmen Gasbereich relevant sind. Nachvollziehbar ist zudem, dass der Vernehmlassung des GasVG wurden zwei Varianten im insbesondere Querverbundsunternehmen nach Möglichkeit Bereich des Messwesens vorgeschlagen. Entweder bleibt eine für alle Sparten einheitliche Lösung anstreben. das Messwesen reguliert und verbleibt beim Netzbetreiber, Im Gegensatz dazu erwarten Dritte und mit ihnen die End- oder aber der Endkunde kann seinen Messdienstleister frei kunden in grosser Ausprägung (71 %) ein vollständig libera- wählen (Liberalisierung). Es ist davon auszugehen, dass lisiertes Messwesen. Sie versprechen sich neben finanziel- der Bund letztlich eine möglichst einheitliche Lösung im re- len Vorteilen in Folge des Wettbewerbs unter den Anbietern vidierten StromVG und im neuen GasVG anstreben wird, da mögliche Synergien mit der geplanten Plattform für den Messdienstleister in der Regel beide Medien abdecken. Mit Datenaustausch («Datahub») im Strombereich. Ein wesent- den Entflechtungsvorschriften sollen insbesondere Quer- licher Treiber sind hier Kunden mit mehreren Standorten (sog. subventionen zwischen den Bereichen und /oder Wettbe- «Multi-Site-Kunden»), welche ein grosses Interesse haben, werbsvorteile verhindert werden. Letzteres umfasst insbe- einen einzigen Anbieter für Dienstleistungen im Messwesen sondere auch die Nutzung von Daten, welche im Rahmen wählen zu können. des monopolistischen Netzbetriebs gewonnen und in Wett- EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 16
Marktöffnung und Regulierung Wichtig scheint zudem, dass zukünftig das Mess- vom Netz- entgelt separiert und die Herleitung des Messentgelts ver- einheitlicht wird. Heute publiziert nur eine Minderheit der Gasversorgungsunternehmen separate Messentgelte. Die Spannweite zwischen den aktuell publizierten Entgelten ist dabei aus Sicht der Endkunden erklärungsbedürftig. Das Messwesen wird unabhängig von der gewählten Umset- zungsvariante neuen Anforderungen gerecht werden müs- sen (bspw. Echtzeitdaten, Kundenwechselprozess) und wird erwartungsgemäss auch im regulierten Fall entgeltmässig unter Druck geraten. EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 17
Marktöffnung und Regulierung Auswirkungen des WEKO-Entscheids auf die Gaswirtschaft Abbildung 7: Netzzugangsgesuche von gemäss Verbändevereinbarung nicht marktzugangsberechtigten Endkunden nach WEKO-Entscheid >1‘000 100% Unternehmenskategorien nach Jahresabsatzmenge in GWh >250 57% 43% Gaswirtschaft
Marktöffnung und Regulierung bändevereinbarung festhalten. Bei Unternehmen mit einem Abbildung 9: Unmittelbarer Handlungsbedarf in Folge jährlichen Absatz von unter 100 GWh steigt die Zustimmung WEKO-Entscheid für die vorübergehende Beibehaltung der Bedingungen der Verbändevereinbarung auf rund 67 %. Diese Unternehmen sind von einer aufgeweichten Zugangsgrenze auch über- Netznutzungs- tarifierung (NEMO) 4.3 proportional betroffen. Sie verfügen in der Regel nur über eingeschränkte Ressourcen und Möglichkeiten, neben dem Umsetzung der Ent- flechtung zwischen 4.1 Tagesgeschäft neue Prozesse zu implementieren. Dies auch Netz und Energie vor dem Hintergrund, dass die zukünftigen Anforderungen Messung und und Ausprägungen der zukünftigen Prozesse derzeit noch 4.0 Abrechnung unklar sind und bei Inkraftsetzung eines GasVG mit grosser Optimierung und Wahrscheinlichkeit nochmals angepasst werden müssen. Beschaffung 3.8 Der unmittelbare unternehmerische Handlungsbedarf in Vertragswesen 3.6 Folge des WEKO-Entscheids ist aus Sicht der Gasversor- gungsunternehmen vielfältig (vgl. Abbildung 9). Als wich- Proaktive 3.6 tigste Massnahme wird die konsequente Umsetzung der Kundensprache in der Verbändevereinbarung seit mehreren Jahren vor- gegebenen Netznut- Standardlastprofile 3.0 «Mehrheit der Unter- zungstarifierung (4.3) genannt. Heute pu- 1 2 3 4 5 nehmen will z ukünftig blizieren nur Unter- Unwichtig Wichtig alle kundenseitigen nehmen mit nach Ver- bändevereinbarung Netzzugangsgesuche marktzugangsberech- werden. So soll in der Zentralschweiz ein Marktkunde mit einem Jahresverbrauch unter 500 MWh mit einem kommu- tigten Endkunden die bewilligen.» Durchleitungstarife nikationsfähigen Zähler ausgestattet und auf Tagesbasis bilanziert werden. Zudem muss er mit jeder Netzebene ei- und zwar ausschliess- nen eigenen Netznutzungsvertrag vereinbaren. Dabei ist lich für dieses Kundensegment. Die publizierten Daten las- es offensichtlich, dass eine Marktversorgung aufgrund der sen darauf schliessen, dass noch nicht alle Unternehmen Kostentragung und möglichen Ausgleichsrisiken nicht für den Branchenstandard anwenden bzw. bei vielen Unter- alle Kundensegmente gleichermassen geeignet ist. Die Gas- nehmen die konsequente Umsetzung inkl. entsprechender versorgungsunternehmen dürften daher primär von grös- Prozesse und Systeme noch nicht erfolgt. Ein zentrales The- seren Kunden bzw. von Multi-Site-Kunden entsprechende ma ist dabei die Entflechtung von Netz und Energie (4.1) Netzzugangsanfragen erhalten. sowie die Durchgängigkeit des Kalkulationsprozesses mit Vor- und Nachkalkulation und der Ermittlung entsprechen- der Deckungsdifferenzen. Sofern das Netznutzungsentgelt nach dem Branchenstandard NEMO zertifiziert ist, sollten die entsprechenden Prozesse und die Entflechtung zumin- dest intern in den Gasversorgungsunternehmen umgesetzt sein. Dies bildet die Voraussetzung, um entsprechende Netzzugangsgesuche überhaupt beantworten zu können. Ein wichtiges Thema aus Sicht der Gasversorgungsunter- nehmen ist auch die Messung und Abrechnung von markt- basierten Lieferungen. Während in der Vernehmlassung des GasVG von Standardlastprofilen für Kunden mit einem Verbrauch von unter 1 GWh pro Verbrauchstätte ausgegan- gen wird, sollen während der Übergangsphase bis zum In- krafttreten eines GasVG auch andere Lösung angewendet EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 19
Marktstruktur und Wettbewerb Erwartete Wechselquote 2025 7.7% «Entspricht bei einer Marktzugangs grenze von 100 MWh einem jährlichen Wechsel von rund 1.9 TWh bzw. 3’000 Endkunden.» Kompensation Kundenverluste ausser- halb eigenem Netzgebiet 38% «Jedes dritte Gasversorgungsunter nehmen beabsichtigt mögliche Kundenverluste zu kompensieren.»
Marktstruktur und Wettbewerb Zukünftige Wettbewerber und Zeitpunkt Markteintritt Abbildung 10: Erwartete Wettbewerbsintensität nach Mitbewerber Höchste 5 4.9 Wettbewerbs- 4.6 4.5 4.6 4.3 intensität 4.0 4.1 4.0 4.1 4 3.8 3.6 3.7 3.4 3.2 3.2 3.0 3.1 3 2.8 2.4 2 1 Kein 0 Wettbewerb Akteure der Akteure aus Ausländische Schweizerische Unabhängige in-/ heutigen der übrigen Akteure der Akteure ausserhalb ausländische schweizerischen schweizerischen «traditionellen» der Energiewirtschaft Vertriebgesellschaften Gaswirtschaft Energiewirtschaft Energiewirtschaft 2020 2017 2015 2013 Der bereits in den bisherigen Studien festgestellte Wandel Playern zu unterstützen. Eine deutliche Mehrheit der Gas- bezüglich der zu erwarteten «Bedrohung» durch Wettbe- versorgungsunternehmen erwartet deshalb bereits vor In- werber hat sich in der diesjährigen Umfrage bestätigt (vgl. krafttreten eines GasVG einen Markteintritt von weiteren Abbildung 10). Während früher die unabhängigen (ausländi- Anbietern (vgl. Abbildung 11). schen) Vertriebsgesellschaften als besonders relevant emp- funden wurden, stehen diese heute nicht mehr im Fokus der Abbildung 11: Markteintritt von weiteren Marktplayern Wahrnehmung. Analog der Ergebnisse der letzten Umfrage (ausserhalb Gasbranche, neben BKW wird die höchste Wettbewerbsintensität zwischen den bis- und Axpo) herigen «Verbündeten» innerhalb der schweizerischen Gas- branche erwartet. Diese Meinung ist bei kleinen (5.2) und 2% 9% mittleren (5.1) Gasversorgungsunternehmen deutlich stärker ausgeprägt als bei den grossen Gasversorgungsunterneh- men (4.5), welche die höchste Wettbewerbsintensität eher von anderen Akteuren der schweizerischen Energiewirt- schaft (4.6) erwarten. Dabei stehen die grossen Stromkon- zerne im Vordergrund, weil diese in der Regel über einen eigenen Energiehandel und eine professionelle Vertriebs- organisation verfügen, aber bisher nicht oder nur indirekt im Endkundengeschäft der Gasversorgung tätig waren. Mehrheitlich bewirtschaften diese bereits heute Gasport- 89% folien in ausländischen Märkten. Aufgrund der vergleichba- ren Anforderungen bezüglich vertrieblicher Kompetenzen, Nein, der Gasmarkt ist zu wenig attraktiv für einen Prozessen und Systemen ist ein kombiniertes Angebot der Markteintritt von weiteren Playern beiden Energieträger Gas und Strom aufgrund der zu er- wartenden Skaleneffekte und verstärkten Konvergenz nur Nein, weitere Unternehmen warten tendenziell die Weiterentwicklung der zukünftigen regulatorischen konsequent. Zudem scheint das im Vergleich zu den um- Rahmenbedigungen (GasVG) ab liegenden Märkten eher attraktive Preisniveau für Gaslie- Ja, vorbereitete Unternehmen werden versuchen, ferungen in der Schweiz einen Markteintritt von weiteren sich frühzeitig zu positionieren EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 22
Marktstruktur und Wettbewerb Wechselquote Abbildung 12: Erwartete jährliche mengenbasierte Wechselquote der marktzugangsberechtigten Kunden in der ganzen Schweiz 10% 8.9% 9% 7.9% 7.9% 8% 7.7% 7.4% 7.5% 7.0% 7.1% 7% 6.4% 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% Gesamt 250 >1‘000 Gaswirtschaft Dritte Unternehmenskategorien nach Jahresabsatzmenge in GWh Wechselquote CH Wechselquote CH im eigenen Netzgebiet Die erwarteten mengenbasierten jährlichen Wechselquo- weise auch mit Grossverbrauchern begründen, welche in ten in den kommenden fünf Jahren und somit voraussicht- einem einzelnen Netzgebiet einen dominanten Absatzan- lich nach dem Inkrafttreten einer gesetzlichen Regulierung teil aufweisen. Auffallend ist, dass die mittleren Gasversor- (GasVG) haben sich in jüngerer Vergangenheit stark ver- gungsunternehmen schweizweit die höchste Wechselquote ändert. Gegenüber der letzten Umfrage im Jahr 2017 ist (8.9 %), zeitgleich aber im eigenen Netzgebiet eine deutlich ein deutlicher Anstieg der erwarteten schweizweiten Wech- tiefere Wechselquote (7.0 %) erwarten. selquote bei den marktzugangsberechtigten Kundenseg- Dritte gehen von einer menten von 2.4 % auf 7.7 % erkennbar (vgl. Abbildung 12). vergleichbaren Wech- «Erwartete mengen- selquote wie die mitt- Gleiches gilt auch bezüglich der erwarteten Wechselquote im eigenen Netzgebiet, welche zwischen den beiden Um- lere Branchenmeinung basierte Wechsel- fragen von 1.9 % auf 7.4 % ebenfalls deutlich anstieg. An- aus. Zum Vergleich be- quote 7.7% im 2025.» zumerken ist, dass in allen bisherigen Umfragen die er- trug die jährliche men- warteten Wechselquoten im eigenen Netzgebiet immer genbasierte Wechselquote im deutschen Markt bei Kunden unter der erwarteten schweizweiten Wechselquote lagen. mit einem jährlichen Verbrauch über 300 MWh im Durch- Die Unternehmen schätzen somit ihre eigenen Fähigkeiten schnitt der letzten fünf Jahre rund 10.4 % und bei Haus- zur Kundenbindung besser als die des Gesamtmarktes ein. haltungen im Jahr 2018 rund 12.5 %. Die deutschen Quoten Während dies in den bisherigen Gasmarktstudien für alle liegen somit über den erwarteten Wechselquoten in der Unternehmensgrössen zutraf, erwarten die kleinen Gasver- Schweiz. Langfristig kann davon ausgegangen werden, sorgungsunternehmen erstmalig eine höhere Wechselquote dass sich in Abhängigkeit zum Marktöffnungsgrad und zur im eigenen Netzgebiet. Neben tendenziell eingeschränk- Preis- bzw. Margenentwicklung die mengenbasierte Wech- ten vertrieblichen Ressourcen könnte sich dies möglicher- selquote in der Schweiz dem deutschen Niveau annähern könnte. EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 23
Marktstruktur und Wettbewerb Kompensation in fremden Netzgebieten Rund die Hälfte der Unternehmen beabsichtigt aktu- Abbildung 13: Kompensation von Kundenverlusten ell keine Kompensation von möglichen Kundenverlusten ausserhalb des eigenen Netzgebiets ausserhalb des eigenen Netzgebiets (vgl. Abbildung 13). Erwartungsgemäss steigt mit zunehmender Unterneh- 13% mensgrösse die Bereitschaft zur Kompensation von Kun- denverlusten ausserhalb des eigenen Netzgebiets an. Während bei den kleinen Gasversorgungsunternehmen 38% lediglich jedes Fünfte eine Kompensation möglicher Kun- denverluste anstrebt, sind es bei den grossen Gasversor- gungsunternehmen bereits rund 80 %. Dies begründet sich hauptsächlich in den notwendigen vertrieblichen Ressour- cen, Prozessen und Systemen, welche bei grösseren Unter- nehmen bereits heute etabliert sind. Vielfach fehlt aber 49% insbesondere aus Eigentümersicht der strategische Wille und Auftrag, sich aktiv auf einen Wettbewerb ausserhalb des eigenen Netzgebiets einzulassen. Dies ist nicht weiter verwunderlich, zumal der Wettbewerb im Strommarkt lange Ja Nein Keine relevanten Kundenverluste Zeit ruinöse Züge zeigte und Volumen vor Deckungsbei- erwartet trag stand. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass der Energieträger Gas eher in seiner Bedeutung abnehmen wird und insbesondere die öffentliche Hand – vielfach als Eigentümerin der Gasversorgungsunternehmen – aufgrund der politisch angestrebten Dekarbonisierung eher passive Strategien vorsieht bzw. mittelfristig sogar Desinvestitio- nen prüft. Grössere Gasversorgungsunternehmen (in der Regel als Querverbund) verfügen bereits über einen eher aktiven Verkauf und können dadurch mit wenig Aufwand die möglichen zusätzlichen Potentiale erschliessen und ent- sprechende Deckungsbeiträge generieren. EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 24
Marktstruktur und Wettbewerb Wechselzeitpunkt und -fristen Abbildung 14: Kündigungszeitpunkt Dritte 28% 47% 25% Branche 7% 26% 67% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Jederzeit (Deutschland) Monatlich (jeweils Ende Monat) Jährlich (jeweils Ende hydrologisches Jahr oder Ende Kalenderjahr) Eine grosse Mehrheit der Branchenvertreter wünscht sich Abbildung 15: Wechselfristen (sofern kein Sondervertrag in einem GasVG in Bezug auf Wechselfristen ein vergleich- besteht) bares Vorgehen wie im Strommarkt (vgl. Abbildung 14 und 9% Abbildung 15) oder die Beibehaltung der aktuellen Ab- wicklung gemäss Verbändevereinbarung. Der Kunde kann 30% zwischen der Grund- und der Marktversorgung per Anfang eines Kalenderjahres oder hydrologischen Jahres und mit einer Frist von drei Monaten wechseln. Weil dadurch alle Wechsel faktisch auf einen Zeitpunkt hin terminiert sind, orientiert sich heute die Mehrheit der Stromlieferverträge am Kalenderjahr, wobei die Verträge in der Regel meh- rere Lieferjahre umfassen. Dies ist aus Sicht der Gasver- sorgungsunternehmen sowie auch aus Endkundensicht 61% wünschenswert, weil erstens die Planung und Abwicklung vereinfacht wird und zweitens bei der Beschaffung und Preisfestlegung tendenziell Vorteile resultieren. Demge- 3 Wochen (gemäss Vorgabe EU) genüber führt eine Konzentrierung auf einen Zeitpunkt hin 3 Monate zu einem Peak, welche die Anforderungen an Ressourcen Sonstige und zugrunde liegende Abwicklungssysteme deutlich er- höht. Tendenziell kann davon ausgegangen werden, dass agile Vertriebseinheiten von flexiblen Lösungen profitieren würden. Erwartungsgemäss bevorzugen Dritte flexiblere zeitliche Lösungen bezüglich der Kündigungspunkte. Be- züglich der Wechselfristen haben sie eine vergleichbare Meinung wie die Gasversorgungsunternehmen. EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 25
Marktstruktur und Wettbewerb Kundensicht Im Rahmen der diesjährigen Studie wurden explizit erstmals Während sich die Endverbraucher bei Drittanbietern – dies Endkunden direkt zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen. gilt auch für Gasversorgungsunternehmen, welche als Dritt- Diese wurden gebeten, drei zusätzliche Fragen zu beantwor- lieferant tätig sind – durchgängig gut betreut fühlen, beurtei- ten. Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse und Er- len sie die Betreuungsqualität der angestammten Lieferanten kenntnisse ohne Anspruch auf Repräsentativität aufgezeigt unterschiedlich (vgl. Abbildung 16). Dabei ist eine beachtliche und erläutert. Mehrheit eher unzufrieden mit der heutigen Betreuungsqua- lität. Dies sollte den Gasversorgungsunternehmen im Hinblick Die befragten Endkunden erachten die heutigen Netzent- auf weitere Marktöffnungsschritte klar bewusst sein. gelte erwartungsgemäss als hoch. Möglicherweise spielt bei dieser Einschätzung auch die sehr heterogene Tarif- Abbildung 16: Wahrnehmung der Betreuungsqualität aus landschaft der einzelnen Gasversorgungsunternehmen eine Sicht der industriellen Endkunden zentrale Rolle. Der Branchenstandard NEMO überlässt den Unternehmen im Vergleich zur Stromregulierung heute eher hohe Freiheitsgrade bei der Ausgestaltung der Netzentgelt- 17% 17% systematik. Dadurch ist die Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Gasnetzbetreibern eingeschränkt. Eine Beurteilung der Angemessenheit der Netztarife wird dadurch deutlich erschwert. Wichtig ist festzuhalten, dass, sofern ein Gasver- sorgungsunternehmen über ein gültiges Zertifikat der Netz- entgelte verfügt, die relevanten Punkte der Diskriminierungs- 17% freiheit, Angemessenheit und Überleitung zum in der Regel integrierten («all-in») Preissystem sowie die Einhaltung des Branchenstandards durch eine unabhängige Prüfung sicher- gestellt sind. Trotzdem ist im Zuge der Weiterentwicklung 50% der Netzentgeltsystematik eine gewisse Harmonisierung zwischen den einzelnen Gasversorgungsunternehmen und «Bittsteller» Eingeschränkte Betreuung ein steigender Druck auf die Netzentgelte und damit auf die Netzkosten zu erwarten. Letzteres wird insbesondere Angemessene Betreuung «Willkommener Kunde» vor dem Hintergrund der Auswirkungen einer Dekarbonisie- rung mit steigenden Netzkosten zu einem herausfordernden Spannungsfeld. Weiter wurde nach derzeit möglichen wettbewerbsbehin- dernden Hürden gefragt. Die meisten befragten Unterneh- men erachten dabei insbesondere die Marktzugangsbe- rechtigung gemäss Verbändevereinbarung sowie die heute noch mehrheitlich angewendeten integrierten Preissysteme als relevante Hürde. Es wird erwartet, dass beide Themen im Rahmen eines GasVG adressiert werden. EVU Partners | Gasmarkt Schweiz 2021 26
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