HOCHWASSERSCHUTZ IN RHEINLAND-PFALZ - HOCHWASSERRISIKOMANAGEMENT NACH WASSERHAUSHALTSGESETZ UND EUROPÄISCHEN VORGABEN - BESTANDSAUFNAHME 2014 UND ...
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MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, ERNÄHRUNG, WEINBAU UND FORSTEN Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz Hochwasserrisikomanagement nach Wasserhaushaltsgesetz und europäischen Vorgaben – Bestandsaufnahme 2014 und Ausblick Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz
Impressum Herausgeber: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 1 • 55116 Mainz www.mulewf.rlp.de Bearbeitung und Herstellung: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 7 • 55116 Mainz www.luwg.rlp.de Druck: gedruckt auf RecySatin, Recycling-Mix 2. überarbeitete Auflage © Juli 2014 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers
Vorwort Unser Land ist von Flusslandschaften geprägt. Nach dem katastrophalen Hochwasser im Juni Der Schutz der dort lebenden Menschen vor 2013 an Elbe und Donau wurde ein „Nationales Hochwasserschäden steht für uns an erster Hochwasserschutzprogramm“ beschlossen. Die- Stelle. Ein umfassendes Hochwasserrisikoma- ses werden wir nutzen, damit unsere Maßnah- nagement soll den heutigen und kommen- men schneller finanziert und umgesetzt werden den Generationen Perspektiven für ein Leben können. mit dem Hochwasser an Rhein, Mosel und al- Hochwasserrisikomanagement ist eine Gemein- len hochwasserrisikoreichen Gewässern eröff- schaftsaufgabe. Nur durch die Zusammenarbeit nen. Das Zusammenwirken von technischem aller Verantwortlichen, der Bürgerinnen und Hochwasserschutz, von natürlichem Hoch- Bürger, der Verbände, der Landkreise, Städte und wasserrückhalt in der Fläche und vor allem der Gemeinden sowie der Landesbehörden lassen Hochwasservorsorge sind die Säulen unseres sich dauerhafte, wirksame Hochwasservorsorge- Hochwasserrisikomanagements. maßnahmen umsetzen. Durch Umsetzung der europäischen Hochwas- In Rheinland-Pfalz planen wir nicht über die serrisikomanagement-Richtlinie wird dieser Weg Köpfe der Menschen hinweg sondern setzen auf konsequent fortgesetzt. Information und Dialog. Als Land wissen wir uns Vieles ist heute schon auf den Weg gebracht. Die ganz besonders in die Pflicht genommen. Wir Deichertüchtigung und der Polderbau am Ober- unterstützen deshalb die Initiativen vor Ort, die rhein sowie der örtliche Hochwasserschutz sind Hochwasserpartnerschaften der Kommunen und weit fortgeschritten. Bereits im ganzen Land er- die Vorsorgemaßnahmen der Bürgerinnen und lebbar ist die naturnahe Gestaltung der Fließge- Bürger. Unser Ziel ist, dass wir Rheinland-Pfälzer wässer im Rahmen der Aktion Blau Plus. in Zukunft gut vorbereitet am und mit dem Was- ser leben können. Ulrike Höfken Staatsministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Hochwasserrisikomanagement RLP 3
inhalt Einführung 7 Hochwasserrisikomanagement – Ziele und gesetzliche Vorgaben 9 Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge – Bestandsaufnahme 2014 13 Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos 13 Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten 14 Natürlicher Wasserrückhalt – Aktion Blau Plus 16 Hochwasserschutz am Oberrhein 19 Örtlicher Hochwasserschutz 21 Hochwasservorsorge 22 Örtliche Hochwasserschutzkonzepte 25 Hochwasser – Risikomanagementpläne 27 Zuständigkeiten und Handlungsbereiche 27 Vorgaben und Grundlagen 30 Hochwasserpartnerschaften 30 Aufstellung und Überprüfung 31 Information der Öffentlichkeit 31 Klima – Berücksichtigung des Klimawandels 33 Zusammenfassung 36 Anhang 40 Bildnachweis 57 Hochwasserrisikomanagement RLP 5
Einführung Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge sind seit langem ein wesentlicher Bestandteil der Da- seinsvorsorge des Landes Rheinland-Pfalz und wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Entwick- lung der rheinland-pfälzischen Flusstäler sowie ein bedeutsamer Standortfaktor für die Wirtschaft. Dieses bewährte Hochwasserrisikomanagement ist auch europäisch geregelt. Mit der Veröffentli- chung im Amtsblatt der Europäischen Union am 6. November 2007 ist die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Manage- ment von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie – HWRM-RL) am 26. Novem- ber 2007 in Kraft getreten (Anlage 1). Mit der Richtlinie wird ein Rahmen für die Bewältigung von Hochwasserrisiken*, auch bei Extremer- eignissen, in den EU-Mitgliedsstaaten geschaffen. Die entsprechend Artikel 17 der HWRM-RL erfor- derliche Umsetzung in nationales Recht ist durch Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erfolgt (Gesetz zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31.Juli 2009 und Novelle vom 21. Januar 2013). Die Vorgaben der Richtlinie wurden 1:1 in das WHG übernommen. Das Hochwasserrisikomanagement in Rheinland-Pfalz kann auf das rheinland-pfälzische Hochwas- serschutzkonzept aufbauen, das auch Grundlage für die internationalen Aktionspläne Hochwasser für den Rhein der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und der Internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) war. Das Hochwasserschutzkonzept des Landes und seine umgesetzten Maßnahmen erfüllen bereits viele Anforderungen des jetzt auch in WHG und HWRM-RL vorgeschriebenen Hochwasserrisikomanage- ments. Allerdings wurde das Hochwasserschutzkonzept erweitert und in das Hochwasserrisikoma- nagement wurden die ebenfalls zuständigen weiteren Ressorts und Stellen, vor allem die kommuna- len Gebietskörperschaften und der Katastrophenschutz, verstärkt einbezogen. Die konsequente Weiterführung der Hochwasserschutzpolitik des Landes ist aufgrund von Richtlinie und WHG nun auch eine gesetzliche Vorgabe. Die Umsetzung des rheinland-pfälzischen Hochwasser- schutzkonzeptes und der vorhandenen Hochwasseraktionspläne im Rheingebiet läuft verstärkt und unverzögert weiter. ----------------- *Unter „Hochwasserrisiko“ ist dabei die „Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hoch- wasserereignisses und der hochwasserbedingten potenziellen nachteiligen Folgen“ zu verstehen. Hochwasserrisikomanagement RLP 7
Ziele und gesetzliche Vorgaben Hochwasser ist als Teil des natürlichen Was- Ausgangspunkt ist die Analyse des Hochwas- serkreislaufes ein Naturereignis, das nicht ver- serrisikos in einem betroffenen Gebiet. Darauf hindert werden kann. Die Natur kennt keine aufbauend sind Maßnahmen in den einzelnen Hochwasserschäden. Hochwasser führt erst Handlungsbereichen (Abbildung 1) zu entwickeln zu Schäden, wenn der Mensch betroffen ist. Je und einzuleiten mit dem Ziel, die nachteiligen intensiver die Nutzung im Überschwemmungs- Auswirkungen von Hochwasser auf folgende gebiet, desto größer können die Schäden sein. Schutzgüter Hochwasserrisikomanagement bedeutet, die ■■ menschliche Gesundheit, gesamte Spanne der Hochwasserbetroffenheit, auch bei Extremereignissen, und das Spektrum ■■ Umwelt, möglicher Maßnahmen zu berücksichtigen, um ■■ Kulturerbe sowie Hochwasserschäden zukünftig möglichst weitge- hend zu verhindern. ■■ wirtschaftlichen Tätigkeiten und die Infrastrukturen Für ein nachhaltiges Hochwasserrisikomanage- ment müssen die in umseitiger Abbildung 1 dar- zu vermindern. Dabei ist der Klimawandel zu gestellten Handlungsbereiche berücksichtigt berücksichtigen. werden. Die Bestandsaufnahme zu Hochwas- serschutz und Hochwasservorsorge in Rhein- land-Pfalz ist daher bereits entsprechend dieser Handlungsbereiche gegliedert. Schwerpunkt des Hochwasserrisikomanage- ments ist die Hochwasservorsorge. Hierzu ge- hören zum großen Teil auch nicht-wasserwirt- schaftliche Maßnahmen der Raumordnung, der Bauleitplanung, der Gefahrenabwehr, des Katas- trophenschutzes sowie der Eigenvorsorge. Hochwasserrisikomanagement RLP 9
Abbildung 1: Handlungsbereiche des Hochwasserrisikomanagements (in Anlehnung an die EU-Vorgaben; siehe auch Anlage 7) Wie bei der europäischen Wasserrahmenrichtli- 2. Die Erstellung von Hochwassergefahren- und nie wird gewässereinzugsgebietsweit und grenz- -risikokarten erfolgt für die Gewässer, an denen übergreifend vorgegangen. nach der vorläufigen Bewertung ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko besteht. Die- WHG bzw. HWRM-RL geben zur Erreichung ihrer se Karten sind bis Ende 2013 zu erstellen (§ 74 Zielsetzung folgende Arbeitsschritte mit zugehö- WHG/Art. 6 HWRM-RL). rigen Durchführungsfristen vor: 3. Für die Gebiete bzw. Gewässer mit potenziell 1. Mit der vorläufigen Bewertung des Hochwas- signifikantem Hochwasserrisiko sind Hoch- serrisikos werden die Gebiete bzw. Gewässer wasserrisikomanagement-Pläne (HWRM- bestimmt, an denen potenziell signifikan- Pläne) zu erstellen. Diese Pläne sind über te Hochwasserrisiken bestehen. Diese Be- Verwaltungs- und Staatsgrenzen hinweg ab- wertung ist erfolgt (§ 73 WHG/Art. 4/Art. 5 zustimmen und bis Ende 2015 zu erarbeiten HWRM-RL). (§ 75 WHG/Art. 7 HWRM-RL). 10 Hochwasserrisikomanagement RLP
Die Zielsetzung ist nicht kurzfristig, sondern nur der Internationalen Kommission zum Schutz in Schritten zu erreichen. Hochwasserrisikoma- des Rheins (IKSR) und der Internationalen Kom- nagement ist daher als ein kontinuierlicher, lang- missionen zum Schutze der Mosel und der Saar fristiger Prozess zu sehen, in dem es je nach dem (IKSMS). Die vorhandenen Hochwasseraktions- Stand der Kenntnisse und der Beteiligung der pläne für Rhein, Mosel/Saar, Nahe und Sieg kor- Betroffenen immer wieder Weiterentwicklungen respondieren in ihren Zielen zwar mit den Anfor- und Anpassungen geben wird. Deshalb sieht die derungen von WHG und Richtlinie, müssen aber Richtlinie eine Überprüfung der Hochwasserrisi- inhaltlich vor allem im Hinblick auf eine umfas- kobewertung (erstmals Ende 2018), der Karten sende Berücksichtigung der Hochwasservorsor- und HWRM-Pläne alle 6 Jahre vor. ge sowie die Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes Nach § 73 WHG bzw. Artikel 3 der HWRM-RL konkretisiert, überarbeitet und ergänzt werden. sollen für das Hochwasserrisikomanagement möglichst die für die europäische Wasserrah- Nach der Übergangsregelung gemäß §§ 73 bis menrichtlinie (EG-WRRL) getroffenen Festlegun- 74 WHG bzw. Artikel 13 der HWRM-RL können gen über die Zuordnung von Einzugsgebieten zu bereits bis zum 22. Dezember 2010 vorhande- Flussgebietseinheiten und die zuständigen Be- ne Unterlagen zur Erfüllung der Vorgaben der hörden beibehalten werden. Abweichungen hier- HWRM-RL genutzt werden. In Rheinland-Pfalz von waren der EU-Kommission bis zum 26. Mai wird die Übergangsregelung gemäß Artikel 13 2010 mitzuteilen. Für Rheinland-Pfalz wurden der Richtlinie für die Bewertung des Hochwas- die Benennungen der EG-WRRL übernommen serrisikos sowie die Hochwassergefahren- und (Anlage 2). Hochwasserrisikokarten genutzt. HWRM-RL und EG-WRRL werden entsprechend § 80 WHG bzw. Art. 9 der HWRM-RL besonders im Hinblick auf die Verbesserung der Effizienz, den Informationsaustausch und gemeinsame Vorteile für die Erreichung der Umweltziele der EG-WRRL (Art. 4) koordiniert. Weiterhin sollen laut Anhang, Satz I.4 HWRM-RL die Maßnah- men, die auf die Verwirklichung der Ziele des Hochwasserrisikomanagements abzielen, auch die UVP-Richtlinie (Umweltverträglichkeitsprü- fung, 1985), die Seveso-II-Richtlinie (1996) und die SUP-Richtlinie (Strategische Umweltprüfung, 2001) berücksichtigen. An der Erstellung der Hochwasserrisikomanage- ment-Pläne werden die zuständigen und inter- essierten Stellen aktiv beteiligt. Der Öffentlich- keit wird nach § 79 WHG bzw. Art. 10 Abs. 1 HWRM-RL der Zugang zur ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu den Hochwassergefah- ren- und -risikokarten sowie den HWRM-Plänen ermöglicht. Der Informationsaustausch und die interna- tionale Koordination bei der Umsetzung der HWRM-RL im Rheingebiet erfolgen im Rahmen Historische Hochwassermarke in Mainz Hochwasserrisikomanagement RLP 11
Hochwasserschutz & Hochwasservorsorge
Bestandsaufnahme 2014 Grundpfeiler von Hochwasserschutz und Hoch- bzw. HWRM-RL vorgeschriebenen Hoch- wasservorsorge in Rheinland-Pfalz ist das von al- wasserrisikomanagements. Die nachfolgen- len Parteien des Landtags seit 1995 unterstützte de Bestandsaufnahme verdeutlicht dies und landesweite Hochwasserschutzkonzept mit den ist eine Grundlage für die Erarbeitung der Programmpunkten: Hochwasserrisikomanagement-Pläne. ■■ Förderung des natürlichen Wasserrückhaltes In Ergänzung zu dem Hochwasserschutzkonzept auf der Fläche und in den Gewässerauen (Ak- und bereits im Hinblick auf die Umsetzung von tion Blau Plus), WHG bzw. HWRM-RL wurden eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos durchgeführt ■■ Technischer Hochwasserschutz durch si- und Hochwassergefahren- und Hochwasserrisi- chere Deiche, Rückhalteräume und örtliche kokarten erstellt. Schutzmaßnahmen, ■■ Weitergehende Hochwasservorsorge zur Vermeidung von Schäden und Stärkung der Vorläufige Bewertung des Eigenvorsorge. Hochwasserrisikos Nur für die Gewässer und Einzugsgebiete mit Dieses Hochwasserschutzkonzept umfasst ein potenziell signifikantem Hochwasserrisiko sind heute schon realisiertes bzw. absehbares Inves- nach den Vorgaben von WHG bzw. HWRM-RL titionsvolumen von über 1,4 Milliarden Euro. Bis Hochwassergefahren- und Hochwasserrisiko- Ende 2013 sind rund 900 Millionen Euro inves- karten sowie Hochwasserrisikomanagement- tiert worden. Nach den heutigen Erkenntnissen Pläne zu erstellen. Ausgangspunkt ist die vor- sind es zukünftig weitere 500 Millionen Euro, d.h. läufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf das Konzept wird auch weiterhin konsequent der Grundlage verfügbarer Daten. Bekannte umgesetzt. Hochwasserereignisse und aufgetretene Schä- den sind auszuwerten. Die Methodik zur Ermitt- Die bereits umgesetzten bzw. geplanten lung der Gebiete mit potenziell signifikantem Maßnahmen sind Bestandteil des in WHG Hochwasserrisikomanagement RLP 13
Hochwasserrisiko ist grundsätzlich in der Bund- Diese werden bzw. sind an den Grenzen mit den Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Nachbarstaaten und den benachbarten Bundes- bundesweit abgestimmt. ländern abgestimmt. Ergebnis ist, dass rd. 60 Gewässerabschnitte mit rd. 2000 Gewässerkilo- Ein potenziell signifikantes Hochwasserrisiko ist metern ein potenziell signifikantes Hochwasser- z.B. vorhanden, wenn ein überwiegend öffent- risiko aufweisen (siehe Anlagen 3 und 4). liches Interesse am Hochwasserschutz besteht und die potenziell Betroffenen im Rahmen ihrer Die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos Möglichkeiten nicht selbst Vorsorgemaßnah- in Rheinland-Pfalz ist im Internet veröffentlicht men zum Schutz vor Hochwassergefahren tref- (siehe www.hochwassermanagement.rlp.de). fen können. Öffentliches Interesse besteht dann, wenn „durch Überschwemmungen das Leben der Bevölkerung bedroht ist“ und „häufige Sach- Hochwassergefahren- und schäden in außerordentlichem Maße bei einer Hochwasserrisikokarten größeren Zahl von Betroffenen“ eintreten. Damit sind vornehmlich die Gewässer als signifikant Hochwassergefahren- und Hochwasserrisiko- risikobehaftet einzustufen, bei denen infolge von karten sind die wirksamste Informationsgrund- Überschwemmungen ein hohes Schadenspoten- lage über die hochwassergefährdeten Flächen zial besteht. Dies ist insbesondere in Siedlungs- und das Ausmaß der dort vorhandenen Risi- gebieten der Fall. ken. Durch die Karten soll erreicht werden, dass die kommunalen Gebietskörperschaften ihre Für Rheinland-Pfalz liegt die vorläufige Bewer- Hochwasservorsorgemaßnahmen verbessern tung und Festlegung der Risikogewässer vor. 14 Hochwasserrisikomanagement RLP
und dass die betroffene Bevölkerung eines In den Hochwassergefahrenkarten sind für die hochwassergefährdeten Gebietes von vornher- drei Hochwasserszenarien ein Schadenspotenzial reduziert oder Schäden ■■ das Ausmaß der Überflutung (Fläche), ausschließt. ■■ die Wassertiefe bzw. gegebenenfalls der Was- Hochwassergefahrenkarten serstand in den Überflutungsgebieten sowie Hochwassergefahrenkarten berücksichtigen ■■ gegebenenfalls die Fließgeschwindigkeit oder nach § 74 WHG drei Hochwasserszenarien: der relevante Wasserabfluss ■■ Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit dargestellt. (Extremereignisse, die im statistischen Mittel viel seltener als alle 100 Jahre auftreten), ■■ Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit In Rheinland-Pfalz wurden bereits Hochwasser- (Ereignisse, die im statistischen Mittel alle 100 gefahrenkarten für rd. 3.000 Gewässerkilometer Jahre und seltener auftreten), zur Festsetzung von Überschwemmungsgebie- ten in Siedlungsflächen mit hohem Schadenspo- ■■ Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit tenzial sowie zur Sicherung vorhandener Reten- (Ereignisse, die im statistischen Mittel etwa tionsräume mit Kosten von rund 10 Millionen alle 10 Jahre auftreten). Euro erstellt. Die Karten enthalten die von WHG Hochwasserrisikomanagement RLP 15
bzw. HWRM-RL geforderten Angaben, sind in Natürlicher Wasserrückhalt – Aktion Blau das Internet eingestellt und damit öffentlich für Plus jedermann zugänglich (siehe www.hochwasser- management.rlp.de). Durch mehr Wasserrückhalt auf der Fläche des Einzugsgebietes und in den Gewässerauen dau- Für den Rhein sind die Hochwassergefahren- ert es länger, bis Hochwasser entsteht. Vor allem karten bereits im IKSR-Atlas 2001 dargestellt Hochwasser in kleinen Einzugsgebieten kann re- (www.iksr.de). Die gemäß den Vorgaben von duziert und dadurch die anthropogen verursach- WHG und HWRM-RL überarbeiteten Gefahren- te Hochwasserverschärfung teilweise rückgängig karten für den rheinland-pfläzischen Rheinab- gemacht werden. Hohe und extreme Hochwas- schnitt wurden länder- und staatenübergreifend ser in größeren Flüssen entstehen erst, wenn die abgestimmt. natürlichen Wasserspeicher weitgehend gefüllt Hochwasserrisikokarten sind. Die Maßnahmen für mehr natürlichen Wasserrückhalt werden im Rahmen der „Akti- Während in den Hochwassergefahrenkarten on Blau Plus“ (vorher Aktion Blau) umgesetzt, das Ausmaß von Überschwemmungen (Fläche, seit 1994 das landesweit erfolgreiche Programm Wassertiefe) dargestellt wird, enthalten die vor- für mehr dezentralen Wasserrückhalt und die geschriebenen Hochwasserrisikokarten (§ 74 Gewässerökologie. WHG) Angaben über Zur Steigerung der natürlichen Wasseraufnah- ■■ die Anzahl der potenziell betroffenen mefähigkeit des Bodens unterstützt das Land Einwohner, Rheinland-Pfalz sowohl die Landwirtschaft als ■■ die Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in auch die Forstwirtschaft. Hierfür wird das um- dem potenziell betroffenen Gebiet (Nutzun- fassende Instrumentarium zur Förderung um- gen) und weltschonender Wirtschaftsweisen in der Land- wirtschaft eingesetzt. In Rheinland-Pfalz sind ■■ die in Anhang I der Richtlinie 96/61/EG (IVU- mit jährlichen Kosten von rd. 25 Millionen Euro Richtlinie) erhobenen Anlagen, von denen bei derzeit rd. 165.000 ha einbezogen, fast ein Vier- Überschwemmung eine störfallbedingte Ver- tel der gesamten landwirtschaftlich genutzten unreinigung ausgehen kann, und durch Hoch- Fläche. wasser betroffene Schutzgebiete aus Anhang IV, 1, i, iii, v) der Richtlinie 2000/60/EG (Was- Rheinland-Pfalz fördert die naturnahe Waldent- serrahmenrichtlinie), also Gebiete zur Trink- wicklung durch Anlagestandortgerechte Misch- wassergewinnung, Freizeitgewässer einschl. wälder. Auch Aufforstungen von bislang brach Badegewässer und Natura 2000-Gebiete. liegenden oder landwirtschaftlich bewirtschaf- teten Flächen kommt ein hoher wasserwirt- Die nach diesen Vorgaben erstellten Hochwas- schaftlicher Stellenwert zu. Rheinland-Pfalz hat serrisikokarten für Rheinland-Pfalz (siehe www. seit 1995 Erstaufforstungen von rd. 2.900 ha hochwassermanagement.rlp.de) sind Ergebnis mit einem finanziellen Aufwand des Landes von einer Verschneidung vorhandener Daten in ei- rd. 15 Millionen Euro gefördert (Investitions- und nem geographischen Informationssystem und Erhaltungsaufwand). ergänzen die Hochwassergefahrenkarten mit den o. g. zusätzlichen Informationen über das Das Gebot, Niederschlagswasser in der Fläche Hochwasserrisiko. Die kommunalen Gebietskör- zu belassen, wurde schon 1995 im rheinland- perschaften können daraus ihre Betroffenheit pfälzischen Landeswassergesetz formuliert direkt erkennen. und ergänzt das moderne Konzept der Nieder- schlagswasserbewirtschaftung in Siedlungen. Diesem Konzept folgen bereits vor allem jüngere 16 Hochwasserrisikomanagement RLP
Siedlungsgebiete mit geschätzt rd. 10.000 ha. Fläche. Für die kommunalen Gebietskörperschaften als Unterhaltungspflichtige an den Gewässern ver- fügt Rheinland-Pfalz mit der Aktion Blau Plus mehr als 15 Jahre über ein attraktives Konzept und Förderinstrumentarium, um Hochwasser- rückhalteflächen zu schaffen und Flüsse und Bäche naturnah zu entwickeln. Seit 1994 wurden rd. 260 Millionen Euro in die Aktion Blau Plus und damit in den naturnahen Zustand unserer Gewässer investiert. Die Aktion Blau Plus umfasst etwa 240 Ge- wässerpflegepläne mit rd. 4.000 km Länge und ca. 1.300 Gewässerrückbauprojekte an rd. 900 Gewässerkilometern sind in Planung oder Um- setzung. Dies war nur möglich in Verbindung mit der ländlichen Bodenordnung. Die Aktion Blau Plus wird außerdem durch rund 745 Bachpaten unterstützt, die rund 2800 Kilometer Gewässer betreuen. Im Jahr 2005 wurde die Förderkulisse für die Städte, Gemeinden und Landkreise weiter ver- bessert, in dem jetzt für Maßnahmen der Aktion Blau Plus eine Förderung bis zu 90% möglich ist. Damit soll erreicht werden, dass über die Aktion Blau Plus der ökologische Umbau der Gewässer, der zugleich dem Hochwasserschutz dient, be- schleunigt wird. Standortgerechte Land- und Forstwirtschaft, de- zentraler Wasserrückhalt und naturnahe Gewäs- ser schaffen Wasserrückhalt in der Landschaft Hochwasserrisikomanagement RLP 17
Attraktiv gestaltetes Überschwemmungsgebiet in Kamp-Bornhofen Gestaltung der Überschwemmungsgebiete am Mittelrhein Das Land unterstützt die attraktive Gestaltung Kamp-Bornhofen ist das Pilotprojekt, das zeigt, der Überschwemmungsgebiete des Welterbeta- wie das Überschwemmungsgebiet des Mittel- les Mittelrhein, da es sich gezeigt hat, dass nicht rheins wieder attraktiver gestaltet und seine zuletzt wegen der wesentlichen Verbesserung vielfältigen Funktionen gestärkt werden können. der Wasserbeschaffenheit das Leben am Fluss Neben diesem Pilotprojekt ist die Vorlandge- heute wieder interessant ist. Hierzu hat die Lan- staltung in St. Goarshausen fertig gestellt. Die- desregierung Rheinland-Pfalz mit dem Rahmen- se wertet das Gelände ökologisch auf, schafft konzept Mittelrhein eine Diskussion zur Um- und gleichzeitig Retentionsraum und war Initialmaß- Neugestaltung der Überschwemmungsgebiete nahme für die weitere, innerstädtische Entwick- am Mittelrhein angestoßen. Ziel ist es, in den lung. Die fertig gestellte Vorlandgestaltung am einzelnen Ortschaften des Mittelrheintales un- Campingplatz gegenüber der Loreley lässt die ter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger eine Kulisse des Loreleyfelsens auch für die Öffent- politische Willensbildung und letztlich politische lichkeit erlebbar werden. Weitere Maßnahmen Beschlüsse zur Verwirklichung konkreter Maß- sind bei St. Goar flussaufwärts des Hafens, im nahmen zu erwirken. Bereich Braubach-Lahnstein und in Bacharach zu finden. St. Goarshausen vor der Umgestaltung der Uferbereiche (links) und nach Fertigstellung (rechts) 18 Hochwasserrisikomanagement RLP
Hochwasserschutz am Oberrhein Der Schwerpunkt im technischen Hochwasser- schutz liegt in Rheinland-Pfalz beim Hochwas- serschutz am Oberrhein, da in der durch eine ge- schlossene Deichlinie geschützten und potenziell durch Hochwasser gefährdeten Oberrheinniede- rung zwischen Iffezheim und Bingen rd. 700.000 Menschen rechts und links des Rheins gefährdet sind, davon in Rheinland-Pfalz rd. 265.000 Men- schen. Es besteht zudem ein riesiges Hochwas- serschadenspotenzial; beim Bruch aller Deiche, Polder Kollerinsel am Oberrhein wie zuletzt beim Hochwasser zur Jahreswende 1882/83, sind Schäden von insgesamt bis zu 13 Milliarden Euro (in Rheinland-Pfalz bis zu 6 Milli- arden Euro) möglich. Rheinland-Pfalz wird rund 62 Mio. m3 Rückhal- Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein teraum errichten (Anlage 5). Das Bauprogramm Zur Wiederherstellung der vor dem Staustufen- (Polder und Deichrückverlegung) ist schon weit bau am Oberrhein von 1955–1977 vorhandenen fortgeschritten, seit Frühjahr 2013 sind insge- 200jährlichen Hochwassersicherheit sollen ins- samt rd. 52 Mio. m3 fertig gestellt; dies sind die gesamt 288 Mio. m3 Hochwasserrückhalteraum Polder Daxlanderau, die Deichrückverlegung und gemeinsam mit Frankreich und Baden-Württem- der Polder Wörth/Jockgrim, die Polder Mech- berg geschaffen werden. tersheim, Flotzgrün, Kollerinsel, Bodenheim/Lau- benheim und Ingelheim sowie die Rückhaltung Frankreich stellt mit dem Sonderbetrieb der Worms-Mittlerer Busch. Rheinkraftwerke sowie mit den Poldern Moder und Erstein davon bereits rd. ein Fünftel. Weitere Der Planfeststellungsbeschluss für die Rückhal- rd. drei Fünftel sollen von Baden-Württemberg tung Waldsee/Altrip/Neuhofen wird beklagt. zur Verfügung gestellt werden. Dies wird die Umsetzung verzögern. Einlassbauwerk am Polder Bodenheim/Laubenheim Hochwasserrisikomanagement RLP 19
Deichertüchtigung und Deichrückverlegung am Oberrhein Neben dem Bau der Hochwasserrückhaltungen ist das schon weit fortgeschrittene Programm zur Ertüchtigung der rd. 180 km langen Rhein- hauptdeichstrecke von der Grenze bei Lauter- burg bis nach Bingen zweites Standbein des Hochwasserschutzes am Oberrhein; bis Ende 2025 wird die Deichertüchtigung abgeschlossen sein. Im Rahmen der Deichertüchtigung wird auch immer geprüft, ob eine Rückverlegung der Deiche möglich ist. Herausragendes Beispiel ist die Deichrückverlegung Worms-Bürgerweide, in der 2 Mio. m3 zusätzlicher Retentionsraum für 9,5 Millionen Euro geschaffen wurden. Das Po- tenzial für weitere Deichrückverlegungen am Oberrhein wird untersucht. Für die Deichertüchtigung und die Schöpfwer- ke am Oberrhein sind Gesamtinvestitionen von rund 265 Millionen Euro notwendig. Rheinbegradigung durch Tulla zwischen 1817 und 1880 Allein der Bau der Hochwasserrückhaltungen in Rheinland-Pfalz wird über 247 Millionen Euro kosten. Diese Kosten tragen anteilig der Bund (40 %), Rheinland-Pfalz (40 %) und Hessen (20 %). Rheinland-Pfalz hat bislang rd. 225 Mil- lionen Euro in den Bau der rheinland-pfälzischen Rückhaltungen und – im Rahmen vertraglich geregelter Beteiligungen – in Rückhaltungen in Baden-Württemberg und Frankreich investiert. Durch die einsatzbereiten Rückhalteräume am Oberrhein ist heute bereits wieder am frei flie- ßenden Rhein unterhalb der letzten Staustufe bei Iffezheim ein über 100-jährlicher Hochwas- serschutz erreicht. Deichertüchtigung am Oberrhein 20 Hochwasserrisikomanagement RLP
Hochwasser in Bad Kreuznach 2011 Reserveräume für Extremhochwasser Im Hinblick auf die mögliche Hochwasserver- erfolgt. Das Raumordnungsverfahren ist im schärfung durch den Klimawandel und zur Ab- Sommer 2014 abgeschlossen. wehr von extremen, über das 200jährliche Schutzniveau hinausgehenden Hochwasserereig- nissen wird in Rheinland-Pfalz schon heute ge- Örtlicher Hochwasserschutz handelt. In der Rheinniederung sollen zusätzlich „Reserveräume für Extremhochwasser“ zur Ver- In hochwassergefährdeten, historisch gewach- fügung gestellt werden. Diese sollen eingesetzt senen Siedlungsgebieten können Hochwasser- werden, wenn trotz des Einsatzes aller anderen schäden durch technischen Hochwasserschutz Maßnahmen die Deiche am Oberrhein gefährdet vermieden bzw. reduziert werden. Das darf aber sind und um unkontrollierte Überflutungen der nicht dazu führen, weitere Überschwemmungs- Deiche mit all ihren Konsequenzen zu vermeiden. gebiete zu bebauen. Diese sollen als Retentions- Damit kann das Schutzniveau hinter den Dei- räume erhalten bleiben. Deiche und Hochwas- chen in den Tiefgestaden des Oberrheines noch serschutzmauern werden nur gebaut, soweit es einmal erhöht werden. im überwiegenden öffentlichen Interesse erfor- derlich ist. Die Bemessung dieser Hochwasser- Konkrete Planungen gibt es bereits in den Räu- schutzanlagen erfolgt immer für die Randbedin- men Hördt und Eich-Guntersblum, von denen gungen des Einzelfalles und orientiert sich am auch die Nachbarländer und Unterlieger pro- Hochwasserschadenspotenzial und der gefähr- fitieren werden. Für den Reserveraum für Ext- deten Bevölkerung. Weitere Voraussetzung ist remhochwasser in der Hördter Rheinniederung die wirtschaftliche Vertretbarkeit. (bis zu 32 Millionen m3) ist das Raumordnungs- verfahren abgeschlossen und die Planfest- Vor allem an Mittelrhein und Mosel, aber auch stellungsunterlagen werden vorbereitet. Die an der Nahe kann nur durch örtlich angepasste Abgrenzung des Reserveraumes für Extrem- Hochwasserschutzprojekte die Überschwem- hochwasser im Bereich Eich-Guntersblum (bis zu mungshäufigkeit verringert werden. Bisher wur- 29 Millionen m³) ist als Ergebnis eines Moderati- den für 34 örtliche Hochwasserschutzprojekte onsverfahren unter Beteiligung der Betroffenen rd. 193 Millionen Euro investiert. Hochwasserrisikomanagement RLP 21
Bereits fertig gestellt sind am Mittelrhein die Hochwasservorsorge Hochwasserschutzanlagen in Bingen, Braubach (Altstadt und Neustadt), Koblenz-Ehrenbreit- Technische Bauwerke wie Mauern, Deiche und stein und Andernach, die Maßnahmen in Nittel, Hochwasserrückhaltebecken können die Nut- Oberbillig, Trier-Pfalzel, Lieser, Zell, Alf, Briedel zung an den Gewässern zwar ermöglichen, die und Kesten sowie an der Nahe der Hochwasser- Hochwassergefahr als solche aber nicht ganz schutz Bad Kreuznach. beseitigen. Jedes Bauwerk bietet nur so lange Schutz, bis das Bemessungsziel erreicht ist. Da- Weiterhin sind die Hochwasserschutzmaßnah- rüber hinausgehende Hochwasser, die es von men für Rosport-Rahlingen an der Sauer fertig- Natur aus immer geben wird, überfluten auch gestellt. Der Hochwasserschutz für die Koblen- die geschützten Gebiete. Diesem Restrisiko muss zer Stadtteile Lützel und Neuendorf gegen ein durch Flächenvorsorge, Bauvorsorge, Risikovor- 10-jährliches Hochwasser soll bis 2015 fertig sorge, Verhaltensvorsorge und Informationsvor- gestellt sein. sorge Rechnung getragen werden, um die mögli- chen Schäden in den von Hochwasser bedrohten Ortschaften so gering wie nur möglich zu halten. Für Hochwasservorsorgemaßnahmen vor Ort sind in vielen Handlungsbereichen (Anlage 7) die Kreise, Städte und Gemeinden zuständig. Vor- gaben gibt es sowohl in wasserrechtlicher als auch in baurechtlicher Hinsicht. Weitergehende Hochwasservorsorge ist aber auch Aufgabe jedes einzelnen potenziell „Betroffenen“. Die Voraus- setzungen für mehr Eigenvorsorge in Rheinland- Pfalz sind u.a. durch Hochwassermeldedienst und Hochwasserfrühwarnung sowie durch Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokar- ten geschaffen. Flächenvorsorge Das Hochwasserflächenmanagement als we- Hochwasserschutzmauer mit mobilen Schutzelementen in Oberbillig an der Mosel sentlicher Handlungsbereich des Hochwasser- risikomanagements ist Aufgabe von Landes- planung, Raumordnung, Bauleitplanung und Hochwasserschutz findet nicht nur an den gro- Wasserwirtschaft. ßen Flüssen statt. Auch die Menschen im Ein- Im Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV des zugsgebiet der kleineren Gewässer profitieren. Landes Rheinland-Pfalz werden in der Leitbild- Seit 1995 haben Land und Kommunen rund 190 karte „Hochwasserschutz“ landesweit bedeut- kleinere Hochwasserrückhaltebecken, die ihre same Bereiche für den Hochwasserschutz dar- Wirkung vor allem im Nahbereich haben, reali- gestellt, die durch Ausweisung von Vorrang- und siert. Diese Maßnahmen werden auch weiterhin Vorbehaltsgebieten in den regionalen Raum- von der Landesregierung gefördert. ordnungsplänen (RROP) konkretisiert sind, auch Hierzu gehört auch der Hochwasserschutz Kor- hinter den Deichen am Oberrhein. Damit ist der del an der Kyll und der Hochwasserschutz der Rahmen für die künftige Entwicklung der Kom- Gemeinde Alsenz an der Alsenz. munen vorgegeben. 22 Hochwasserrisikomanagement RLP
In Rheinland-Pfalz sind alle Überschwemmungs- gebiete erfasst, die zum Schutz des vorhande- nen und notwendigen Retentionsraumes und zur Vermeidung weiterer Schadenspotenziale an den Flüssen erforderlich sind. Hierbei handelt es sich um rd. 3.600 km von 24.500 km Gewässer in Rheinland-Pfalz. Diese sind bereits als Über- schwemmungsgebiet rechtlich gesichert, voll- ständig an den Gewässern 1. Ordnung wie Rhein, Mosel, Lahn und Nahe sowie weitgehend voll- ständig an den Gewässern 2. Ordnung. Für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten wurden bisher rd. 4 Millionen Euro ausgegeben. Bauvorsorge Bauvorsorge bedeutet, die vorhandenen bauli- chen Anlagen der Hochwassergefahr anzupassen. Ziel ist, dass die Betroffenen in Überschwem- mungsgebieten und in überschwemmungsge- fährdeten Gebieten frühzeitig bauliche Vorkeh- rungen zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie ihres Eigentums treffen; dies u.a. durch eine hochwasserangepasste Nutzung in Form ■■ Fachinformationen und Forschung zur hochwasserunempfindlicher Baumaterialien und Bauvorsorge, eine hochwasserangepasste Infrastruktur wie Stromversorgung und Heizung. Über die vorhan- ■■ Weiterbildung von Architekten, Ingenieuren denen Möglichkeiten informiert das Land seine und Handwerkern und Hinwirken auf eine Bevölkerung, Bauherren sowie Architekten und Verbesserung der Ausbildung an Hochschulen Planer mit der Broschüre „Land unter – Ein Rat- und beim Handwerk, geber für Hochwassergefährdete und solche, die ■■ Beratung und Bereitstellung von Informatio- es nicht werden wollen“ (www.wasser.rlp.de). nen für Kommunen, Die größten Hochwasserschäden entstehen ■■ Bereitstellung von Informationen im Internet nach wie vor in der bestehenden Bebauung. Um für betroffene Bürgerinnen und Bürger. die Betroffenen über die Möglichkeiten zu bera- ten, ihre Häuser hochwassersicher auszurüsten, Risikovorsorge wurde im Januar 2009 das „Kompetenzzentrum für Hochwassermanagement und Bauvorsorge“ Letztendlich bleibt auch bei verstärkten Bemü- gegründet. Es wurde im Rahmen des INTERREG hungen um optimalen Hochwasserschutz immer IVA-Projekts „Hoch- und Niedrigwassermanage- das Risiko einer Überflutung. Es ist Aufgabe der ment im Mosel- und Saareinzugsgebiet (FLOW potenziell Betroffenen, für ihre hochwasserge- MS)“ an der TU Kaiserlautern eingerichtet und ist fährdeten Werte Risikovorsorge zu treffen, da international tätig. Es hat folgende Aufgaben: eine Hilfe durch die öffentliche Hand in der Re- gel nur begrenzt möglich sein wird. Zur Information der Betroffenen über die Versi- cherungsmöglichkeiten gegen Hochwasserschä- den gibt es die Elementarschadenkampagne des Hochwasserrisikomanagement RLP 23
Landes mit folgenden Informationsmöglichkei- Hochwasserereignissen durchzuführen und im ten: Ernstfall das Hochwasser möglichst weitgehend abzuwehren. Die Wasserwirtschaftsverwaltung ■■ Internetseite www.naturgefahren.rlp.de mit stellt die Fachinformationen wie Hochwasser- Einbindung des Computerspiels „SchaVis“ gefahrenkarten, Flutungssimulationen, Karten (Hochwasser-SchadensVisualisierung), der Zufahrtswege zu den Deichen sowie deren ■■ Informationsflyer über die Befahrbarkeit bei steigenden Wasserständen zu Elementarschadenskampagne, Verfügung und berät im Ernstfall die Einsatzkräf- te. Dabei ist der Hochwassermeldedienst für die ■■ Informationstelefon bei der Einsatzvorbereitung und den Einsatz von ele- Verbraucherzentrale, mentarer Bedeutung. ■■ Beratung in den Verbraucherzentralen, Im Rahmen eines internationalen, von der EU ■■ Veranstaltungen im Rahmen der geförderten Projekts wurde das Flutinformations- Hochwasserpartnerschaften, und -warnsystem FLIWAS entwickelt, das er- möglicht, Hochwasseralarm- und -einsatzpläne ■■ Veranstaltungen im Rahmen von örtlichen digital zu erfassen, die Maßnahmen zu verknüp- Hochwasserschutzkonzepten. fen und ihre Durchführung zu „managen“. Über das Internet können alle an der Hochwasserbe- wältigung beteiligten Stellen vernetzt werden, so Verhaltensvorsorge, Gefahrenabwehr und dass überall aktuelle Informationen zur Verfü- Katastrophenschutz gung stehen. Dieses Hochwassermanagement- Für die Hochwasserabwehr vor Ort sind die system steht den Kommunen in Rheinland-Pfalz kommunalen Gebietskörperschaften zuständig. zukünftig zur Verfügung. Im Katastrophenfall werden die Katastrophen- Um die Effektivität der Alarm- und Einsatzplä- schutzbehörden tätig. Ihre Aufgabe ist es, vorbe- ne im Ernstfall zu gewährleisten, sind regelmä- reitende Maßnahmen bei Schaden bringenden ßige Übungen – auch unter Einbeziehung der 24 Hochwasserrisikomanagement RLP
Öffentlichkeit – zur prakti- schen Überprüfung der Alarm- und Einsatzplanungen erfor- derlich. Mit der landesweiten Hochwasserkatastrophen- schutzübung FLORIAN im November 2004 hat das Land zusammen mit dem Wehrbe- reichskommando II seine Ein- satzpläne und Strukturen bei einer überregionalen Hoch- wasserkatastrophe am Ober- rhein und an der Mosel erfolg- reich getestet. Diese Übungen werden im kleineren Maßstab bzw. örtlich begrenzt regelmä- ßig fortgesetzt. Hochwassermeldedienst und Hochwasserfrühwarnung (Informationsvorsorge) Für die großen Gewässer des Landes ist der rheinland-pfäl- zische Hochwassermelde- dienst die Vorraussetzung für www.hochwasser-rlp.de die frühzeitige Vorbereitung auf Hochwasser. Er ist seit 1985 für die Menschen an Rhein, Mosel, Örtliche Hochwasserschutzkonzepte Saar, Sauer, Our und Lahn, Sieg, Nahe und Glan die wichtigste Informationsquelle für eigenver- Hochwasserrisikomanagement ist in jeder durch antwortliche Vorsorge. Der Hochwassermelde- Hochwasser gefährdeten Kommune zur Ver- dienst hat seit 1995 seine Warnzeiten verlängert meidung und Reduzierung der Hochwasserschä- sowie die Vorhersagen präzisiert und so Vertrau- den erforderlich. Vorrangiges Ziel der örtlichen en und Ansehen in der Bevölkerung erworben. Konzepte ist die Aktivierung der Eigenvorsorge Die enge Zusammenarbeit der Länder im Rhein- der Kommunen und der Betroffenen. In Abhän- gebiet von der Schweiz bis in die Niederlande ist gigkeit der örtlichen Randbedingungen werden beispielhaft für Europa. angepasste Vorsorgemaßnahmen zusammen- Ergänzend gibt es seit 2008 eine landesweite gestellt und umgesetzt. Die von Hochwasser- Hochwasserfrühwarnung für die Gewässer, für schäden Betroffenen werden eingebunden. Die die ein herkömmlicher Hochwassermeldedienst Aufstellung der örtlichen Hochwasserschutzkon- aufgrund kurzer Fließwege und der damit ver- zepte unterstützt das Land im Rahmen der För- bundenen kurzen Vorwarnzeit nicht möglich ist derrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung (siehe www.hochwasser-rlp.de). mit bis zu 90%. In Hochwassermeldedienst und Hochwasser- Beispiele gibt es schon am Rhein in Leutes- frühwarnung wurden bisher rd. 6 Millionen Euro dorf, Vallendar sowie Lahnstein, an der Mo- investiert. sel in Kobern-Gondorf und an der Nahe in Bad Münster-Ebernburg. Hochwasserrisikomanagement RLP 25
Hochwasser
Risikomanagementpläne Hochwasserrisikomanagement-Pläne (HWRM- Die bei der Aufstellung und Umsetzung der Pläne) sind das zentrale Element der HWRM- HWRM-Pläne zu beteiligenden interessierten RL (§ 75 WHG). In einem bundesweit bedeut- Stellen sind, neben den zuständigen Behörden samen Pilotprojekt von Rheinland-Pfalz und und kommunalen Gebietskörperschaften, an- Nordrhein-Westfalen wurde die Vorgehenswei- erkannte Verbände (z. B. Land- und Forstwirt- se zur Aufstellung von HWRM-Plänen erarbei- schaft, Umweltverbände, Organisationen des tet. Diese war Grundlage für die unter Feder- Kulturgüterschutzes, maßgebliche Vertreter der führung von Rheinland-Pfalz fertig gestellten Wirtschaft und des Handels) sowie im Einzel- Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsge- fall festzulegende weitere Interessensgruppen meinschaft Wasser (LAWA) zur Aufstellung von wie die mit Grundstücksnutzungen Befassten HWRM-Plänen (siehe www.lawa.de). (z. B. Versicherer, Energieversorger, Architekten, Ingenieure). Die Beteiligung auf der Ebene des gesamten Zuständigkeiten und Handlungsbereiche Landes erfolgt, in Anlehnung an die bewähr- te Struktur bei der Umsetzung der Wasserrah- In Rheinland-Pfalz sind für den Hochwasser- menrichtlinie, durch einen begleitenden Beirat, schutz und die Hochwasservorsorge verschiede- in dem neben den betroffenen Ministerien die ne Verwaltungs- und Fachbereiche auf verschie- kommunalen Spitzenverbände und zahlreiche denen Ebenen zuständig. Entsprechend ihrer andere Interessensgruppierungen vertreten sind zentralen Rolle wird die Wasserwirtschaftsver- (Zusammensetzung siehe Anlage 6). Auf der waltung die Erstellung der HWRM-Pläne initiie- regionalen Ebene erfolgt in den jeweiligen Ein- ren und anschließend koordinieren (Abb. 2). zugsgebieten die Beteiligung im Rahmen von Bei der Bewältigung der Folgen von extremen Hochwasserpartnerschaften. Hochwasserereignissen hat sich das solidarische Ein HWRM-Plan ist ein „Aktionsprogramm“, Zusammenwirken der dargestellten verschiede- das alle Handlungsbereiche des Hochwasserri- nen Fachdisziplinen bereits bewährt. sikomanagements beinhaltet. Für die nachfol- gend beschriebenen und zu berücksichtigenden Hochwasserrisikomanagement RLP 27
Abbildung 2: Mitwirkende Stellen und Akteure bei der Aufstellung vom HWRM-Plänen Handlungsbereiche nach Anlage 7 sind verschie- im Einzugsgebiet, von Deichen, Dämmen, dene Stellen zuständig: Hochwasserschutzmauern und mobilen Hochwasserschutzanlagen zum Schutz der ■■ Natürlicher Wasserrückhalt: Für die Ver- Bebauung sowie die Freihaltung der Hoch- besserung der natürlichen Rückhaltung auf wasserabflussquerschnitte im Siedlungsraum land- und fortwirtschaftlichen Flächen im sind nach Landeswassergesetz an Gewässern Einzugsgebiet und die Wiedergewinnung von 1. Ordnung das Land sowie an den Gewässern Überschwemmungsgebieten in den Gewäs- 2. und 3. Ordnung die kommunalen Gebiets- serauen sind Land- und Forstwirtschaft, Na- körperschaften zuständig. Weiterhin werden turschutz, kommunale Gebietskörperschaften hierzu Objektschutzschutzmaßnahmen an und Wasserwirtschaft zuständig. gefährdeten Anlagen und Anwesen gerechnet, ■■ Technischer Hochwasserschutz: Für den Bau für die i.d.R. die Betroffenen (Private, Indust- von Stauanlagen zur Hochwasserrückhaltung rie/Gewerbe) zuständig sind. 28 Hochwasserrisikomanagement RLP
■■ Flächenvorsorge: Für regionalplanerische und Hochwasserschäden, aber auch die Bildung bauleitplanerische Maßnahmen (raumord- von Rücklagen sind i.d.R. die Betroffenen (Pri- nerische Sicherung, Vorgaben in Bauleitplä- vate, Industrie/Gewerbe) zuständig. nen) sind die Planungsgemeinschaften und ■■ Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenab- kommunalen Gebietskörperschaften zustän- wehr und des Katastrophenschutzes: Für die dig, ebenso für Vorgaben für die angepasste Alarm- und Einsatzplanung, die Organisation Nutzung in hochwassergefährdeten Berei- von Ressourcen, die Durchführung von Übun- chen. Die wasserrechtliche Festsetzung von gen, die Ausbildung von Rettungskräften und Überschwemmungsgebieten ist Aufgabe der die zivil-militärische Zusammenarbeit sind der Wasserwirtschaftsverwaltung. Katastrophenschutz (Ministerium des Innern ■■ Bauvorsorge: Für Maßnahmen des hochwas- (ISM), Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion serangepassten Planens und Bauens und die (ADD)) und die kommunalen Gebietskörper- hochwasserangepasste Lagerung wasserge- schaften zuständig. fährdender Stoffe sind i.d.R. die Betroffenen ■■ Verhaltensvorsorge: Für die Aufklärung der (Private, Industrie/Gewerbe) zuständig. Hier- betroffenen Bevölkerung über Hochwasser- zu gehört auch die hochwasserangepasste risiken sind Land und kommunale Gebiets- Ausführung von Architekten-, Ingenieur- und körperschaften zuständig, für Vorbereitungs- Handwerksleistungen. maßnahmen auf den Hochwasserfall auch die ■■ Risikovorsorge: Für die finanzielle Absiche- Betroffenen. rung, vor allem durch Versicherungen gegen Hochwasserrisikomanagement RLP 29
■■ Informationsvorsorge: Vorhersagen und In- ■■ angemessene Ziele für das Hochwasserrisiko- formationen zur Hochwasserlage stellt der management und seine Handlungsbereiche, Hochwassermeldedienst des Landes zur Ver- ■■ Maßnahmen sowie deren Rangfolge zur Ver- fügung, die Warnung aller Betroffenen obliegt wirklichung der Ziele und eine den kommunalen Gebietskörperschaften ent- sprechend dem jeweiligen Alarm- und Einsatz- ■■ Beschreibung der Methode zur Überwachung plan Hochwasser. der Umsetzung der Maßnahmen ■■ Bewältigung des Hochwasserereignisses: Die enthalten. Bewältigung setzt ein, wenn das Hochwas- WHG bzw. HWRM-RL enthalten keine konkre- serereignis stattfindet. Sie besteht aus den ten Vorgaben zur Art der zu ergreifenden Maß- Handlungsbereichen Abwehr der katastropha- nahmen oder Termine, bis zu welchem Zeitpunkt len Hochwasserwirkungen, Hilfe für die Be- Maßnahmen ergriffen bzw. umgesetzt sein müs- troffenen, Aufbauhilfe und Wiederaufbau. In sen. Sie fordern nur, dass für die Gewässer mit den HWRM-Plan sollen die Vorbereitung der potenziell signifikantem Risiko auf die örtliche Auswertung abgelaufener Hochwasser und Situation und Erfordernisse angepasste „ange- Schlussfolgerungen für die Verbesserung der messene“ Ziele und Maßnahmen formuliert wer- Hochwasservorsorge aufgenommen werden. den. Im Unterschied zur europäischen Wasser- Die o.g. LAWA-Empfehlungen enthalten einen rahmenrichtlinie (Ziel: „guter Zustand“) gibt die Katalog, in dem die Handlungsbereiche weiter in HWRM-RL somit keine konkreten, definierten Handlungsfelder aufgegliedert sind (Anlage 7). Hochwasserschutzziele vor. Vielmehr werden die Ziele und Maßnahmen vor dem Hintergrund der örtlichen Situation, der festgestellten Risiko- Vorgaben und Grundlagen ausprägung, den bereits vorhandenen Schutzein- richtungen und gegebenenfalls unter Berücksich- Die Hochwasserrisiken sollen durch die Maß- tigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten von den nahmen in den HWRM-Plänen reduziert werden. zuständigen Behörden und Betroffenen selbst Deshalb sollen die Pläne an die örtliche Situation festgelegt. angepasste Grundsätzlich sollen alle Handlungsbereiche (Anlage 7) für das Einzugsgebiet eines Gewässers mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko im HWRM-Plan berücksichtigt werden. Hochwasserpartnerschaften In Rheinland-Pfalz spielt die frühzeitige und um- fangreiche Einbeziehung der für die Hochwasser- vorsorge zuständigen Stellen (kommunale Ge- bietskörperschaften und andere) eine sehr große Rolle. Der Aufstellungsprozess wird so gestaltet, dass die Erarbeitung der Ziele und Maßnahmen von „unten nach oben“ erfolgt. Im September 2009 haben die kommunalen Spitzenverbände, das Innenministerium und das Umweltministerium Rheinland-Pfalz eine Rheinpegel Mainz – ein wichtiger Pegel im Hochwassermeldedienst 30 Hochwasserrisikomanagement RLP
Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die Umsetzungszeiträume. Zeithorizont im Hin- vorsieht, dass überall im Land, wo bedeutsame blick auf die Umsetzung ist dabei zumindest Hochwasserrisiken für Gefahrengemeinschaf- das Jahr 2021 (Überprüfung und Aktualisie- ten an einem Fluss vorliegen, „Hochwasserpart- rung der Pläne nach Art. 14 der Richtlinie). Be- nerschaften“ eingerichtet werden sollen. Dabei rücksichtigt werden auch Maßnahmen, die handelt es sich um „runde Tische“, an denen nach anderen Richtlinien festgelegt wurden sich die an einem Flussabschnitt liegenden, ge- (z. B. in den Maßnahmenprogrammen nach meinsam betroffenen Kreise, Städte, Gemeinden, der EG-WRRL). Soweit aus fachlichen Gesichts- Fachverwaltungen und weitere Institutionen punkten erforderlich, erfolgt eine Koordinati- und Verbände freiwillig zusammensetzen. Die on über Verwaltungsgrenzen hinweg durch die Hochwasserpartnerschaften dienen als Forum Wasserwirtschaftsverwaltung. zur Diskussion und Vereinbarung von Zielen und Für jeden HWRM-Plan muss nach dem Ge- Maßnahmen, die den Inhalt der Hochwasserrisi- setz über die Umweltverträglichkeitsprüfung komanagement-Pläne bilden. (UVPG, Anlage 3 Nr. 1.3) eine strategische Um- Zur Initiierung und organisatorischen Unterstüt- weltprüfung (SUP) durchgeführt werden. Durch zung der Hochwasserpartnerschaften wurde das die frühzeitige Beteiligung und Information der „Informations- und Beratungszentrum Hoch- Naturschutzbehörden sowie anderer Träger öf- wasservorsorge Rheinland-Pfalz (IBH)“ in Mainz fentlicher Belange und der Öffentlichkeit sollen eingerichtet. Es ist beim Gemeinde- und Städte- bereits bei der Erstellung der Maßnahmenlisten bund Rheinland-Pfalz angesiedelt und wird vom die Eingriffe minimiert und die Umweltverträg- Umweltministerium finanziert. lichkeit gwährleistet werden. Es zeigt sich immer wieder, dass zwischen den Die HWRM-Pläne in Rheinland-Pfalz umfassen Kenntnissen und dem Verständnis der Fachleu- die Einzugsgebiete von rd. 50 rheinland-pfälzi- te in den unterschiedlichen Verwaltungen und schen Gewässerabschnitten (rd. 2.000 km). den Praktikern vor Ort große Differenzen beste- hen können. Eine zentrale Aufgabe für die Hoch- wasserpartnerschaften ist deshalb der Informa- Information der Öffentlichkeit tionsaustausch durch direkte Kommunikation. Die Zusammenarbeit in den Hochwasserpart- Nach § 79 WHG muss der Öffentlichkeit Zugang nerschaften erfolgt in Form von thematischen zur ersten Bewertung des Hochwasserrisikos, zu Workshops. den Gefahren- und Risikokarten sowie zu den HWRM-Plänen ermöglicht werden. Die Handlungsbereiche und ihre Teilbereiche umfassen Maßnahmen, die nicht nur in der Zu- Die HWRM-Pläne werden ebenso wie schon die ständigkeit des Landes sondern oftmals auch in Abgrenzung der Gebiete mit potenziell signifi- der Zuständigkeit der kommunalen Gebietskör- kantem Risiko, die Hochwassergefahrenkarten perschaften und weiterer Behörden liegen. Diese und die Hochwasserrisikokarten über das Inter- werden in den Hochwasser-Partnerschaften um- net öffentlich zugänglich gemacht: fangreich beteiligt, um Ziele, Maßnahmen und www.Hochwassermanagement.rlp.de Umsetzungszeiträume zu formulieren. Wie bei der Umsetzung der EG-WRRL soll die Bevölkerung zusätzlich mit Broschüren, Faltblät- Aufstellung und Überprüfung tern, Internetpräsentationen und Veranstaltun- gen z. B. im Rahmen der Hochwasserpartner- Der HWRM-Plan enthält als Ergebnis die er- schaften, bei denen Maßnahmen in größerem mittelten Maßnahmen in den einzelnen Umfang vorgesehen sind, informiert werden. Handlungsbereichen und die vorgesehenen Hochwasserrisikomanagement RLP 31
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