Pfullingen Stadt natürlich erlebenswert
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Amtsblatt der Stadt Pfullingen 17. November 2022, Nummer 46 Stadt 2 Pfullingen Notfalldienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst natürlich erlebenswert Montag bis Freitag: ab 18.00 Uhr Notrufnummern... Notarzt und Rettungsdienst 112 Telefon 116 117 Feuerwehr112 Wochenende und Feiertage: Polizei110 durchgehend Telefon 116 117 Polizeirevier Pfullingen 9918-0 Ab sofort gelten auch für die augen-, Giftnotruf 0761 19240 kinder- und HNO-ärztlichen Klinikum am Steinenberg 200-0 Notfalldienste die bundesweite Krankentransport19222 Rufnummer 116117 (Anruf ist kostenlos) für den ärztlichen Störung Strom und Gas (Tag und Nacht) 582 3222 Bereitschaftsdienst vermittelt. Störung Wasser und Wärme (Tag und Nacht)7030-9222 Über diese Rufnummer werden auch die medizinisch Soziale Einrichtungen notwendigen Hausbesuche koordiniert. Hospizgruppe Die Brücke (Sitzwachen) 973432 Adressen und Öffnungszeiten der Notfallpraxen: Selbsthilfegruppe Lebenschance-Depression 790768 beim Klinikum am Steinenberg Steinenbergstraße 31, 72764 Reutlingen Weißer Ring Opfertelefon (Landkr. Reutlingen) 504859 Erwachsene Öffnungszeiten: Mo. bis Do. 18.00 bis 22.00 Uhr Kinder- und Jugendtelefon (anonym und kostenlos) 116111 Fr. 18.00 bis 22.00 Uhr; Sa., So., Ft., 8:00 bis 22:00 Uhr Telefonseelsorge (gebührenfrei) 0800 1110111 Kinder Öffnungszeiten: Sa., So., Ft., 9:00 bis 13:00 Uhr und Bestattungsdienst Mutschler und Betz 79526 15:00 bis 20:00 Uhr Bestattungsdienst Weible 78048 Apotheken-Notdienst jeweils von 08:30 bis 08:30 Freitag - 18.11.2022 Mühlen-Apotheke, Steinachstr. 9, 72770 Reutlingen Alb-Apotheke, Erpfinger Str. 4, 72820 Sonnenbühl-Undingen Samstag - 19.11.2022 Uhland-Apotheke Pfullingen ,Schulstr. 10, 72793 Pfullingen Birken-Apotheke, Römersteinstraße 4, 72766 Reutlingen Sonntag - 20.11.2022 Hirsch-Apotheke MACHE ,Wilhelmstr. 53, 72764 Reutlingen Alb-Apotheke Bästenhardt, Albblickstr. 23, 72116 Mössingen Montag - 21.11.2022 Burkhardt'sche Apotheke ,Hauptstr. 59, 72800 Eningen Hohbuch-Apotheke, Pestalozzistr. 7, 72762 Reutlingen Dienstag - 22.11.2022 Sonnen-Apotheke, Wilhelmstr. 10, 72764 Reutlingen Mittwoch - 23.11.2022 Markt-Apotheke, Obere Wässere 3-7, 72764 Reutlingen Härten Apotheke, Emil-Martin-Str. 17, 72127 Kusterdingen Donnerstag - 24.11.2022 easyApotheke Reutlingen, Föhrstr. 40, 72760 Reutlingen Für den Inhalt von Beilagen, die über den Fink-Verlag mit Markt-Apotheke, Hirschstraße 5, 72813 St. Johann dem Amtsblatt verteilt werden, ist der Auftraggeber/die Auftraggeberin selbst verantwortlich, da diese Beilagen Zahnärztlicher Notfalldienst 01805 9 11-6 40 weder den amtlichen noch den redaktionellen Teil des Amtsblatts betreffen. Abfalltermine Pfullinger Markttage: Dienstags: 15:00 – 18:00 Uhr Bio-Regio-Markt bis auf Weiteres auf dem Laiblinsplatz Bezirk Biotonne und Restmüll Freitags: 7:00 – 13:00 Uhr Wochenmarkt bis auf Weiteres auf dem Laiblinsplatz (Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben) IIIa Montag, 21. November 2-wöchentliche Leerung Impressum: IIIb Dienstag, 22. November Herausgeber für den amtlichen und redaktionellen Teil (ohne Anzei- und gen) des „Amtsblatts“ ist der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt: Stadt Pfullingen, Marktplatz 5, 72793 Pfullingen, Telefon 07121 7030-0, IVa Mittwoch, 23. November 4-wöchentliche E-Mail: amtsblatt@pfullingen.de. Leerung Herausgeber für den weiteren Inhalt ist der Verlag: Fink GmbH, Druck und Verlag, Sandwiesenstraße 17, 72793 Pfullingen, IVb Donnerstag, 24. November Telefon 07121 9793-0, Fax 07121 9793-993.
17. November 2022, Nummer 46 Amtsblatt der Stadt Pfullingen Stadt 3 Pfullingen malen und verzieren durften. Die Ergebnisse – ein beeindruckendes Ensemble von 20 Bäumchen – werden im Rahmen des Weihnachts- natürlich erlebenswe marktes zum ersten Mal präsentiert und sollen auch danach die Adventszeit hindurch den Marktplatz schmücken. Jahresablesung der Energie- und Wasserzähler Die Öffnungszeiten des Pfullinger Weihnachtsmarktes sind wie Für die Jahresablesung in Pfullingen versendet die FairNetz folgt: Freitag, 25. November, von 17:00 bis 22:00 Uhr. Samstag, GmbH seit dem 14.11.2022 Ablesekarten zur Erfassung der 26. November, von 12:00 bis 22:00 Uhr und Sonntag, 27. Novem- Strom-, Gas,- Wärme- und Wasserzähler. ber, von 12:00 bis 18:00 Uhr. Die Kunden, sowie Eigentümer unbewohnter Häuser und Wohnun- gen, werden gebeten, die Ablesung vorzunehmen und die Zähler- stände der FairNetz online, schriftlich oder telefonisch unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-0752472 (Mo.-Fr. 07:30-18:00 Uhr) bzw. Telefax-Nr. (07121) 582-3439 mitzuteilen. So geht´s, online: Scannen Sie den QR Code auf Ihrer Ablesekarte und geben Ihre Daten auf unserer Internetseite ein, oder Sie verwenden die auf der Ablesekarte angegebenen Login-Daten für die Zählerstander- fassung im Webportal: www.fairnetzgmbh.de/ablesung.html oder per Mail: ablesung@fairnetzgmbh.de Hinweis: Die FairNetz GmbH ist nach Vorgaben des Energiewirtschaftsge- setzes als grundzuständiger Messstellenbetreiber verpflichtet, Die Pfullinger Weihnachtsmarkttassen des Jahres 2022, links die Er- mindestens einmal jährlich alle Strom- und Erdgaszähler abzule- wachsenentasse und rechts die Jugendtasse. (Markus Hehn/Stadt sen bzw. ablesen zu lassen. Die Ablesung erfolgt unabhängig vom Pfullingen) jeweiligen Energielieferanten. Gratulation zu 25-jährigem Dienstjubiläum Seit 1999 ist Thomas Gösele bereits Mitarbeiter auf dem städti- schen Bauhof in Pfullingen. Zwei Jahre Grundwehrdienst hinzu- Pfullinger Weihnachtsmarkt zurück auf neuem genommen, ergibt dies eine 25-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Für seine treue Arbeit hat ihm Bürgermeister Stefan Wörner Marktplatz nun mit einer Urkunde und einem Präsent gedankt. Im städtischen Der Pfullinger Weihnachtsmarkt kehrt zurück! Nach pandemiebe- Bauhof gilt Gösele als vielseitig einsetzbarer Allrounder. Seinen ar- dingtem Ausfallen findet er von Freitag, 25. November, bis Sonn- beitstechnischen Schwerpunkt hat er auf der Pfullinger Erddeponie tag, 27. November, endlich wieder statt – traditionell am ersten gefunden. Dort organisiert er die Annahme und die Kontrolle des Adventswochenende. Gleichzeitig ist es auch eine Rückkehr auf angelieferten Material sowie dessen Einbau. den Marktplatz. Auch wenn dessen neue Oberfläche bis dahin noch nicht bis auf den letzten Stein fertig gebaut ist, wird der Großteil der Stände dort zu finden sein. Auf dem Marktplatz, auf dem Passyplatz und in der Kirchstraße bieten über 65 Stände in vorweihnachtlicher Atmosphäre vom Adventskranz über deftige Speisen und Getränke bis zum Weihnachtsgebäck alles, was das Herz begehrt. Auch programmatisch wird einiges geboten sein: An allen Tagen gibt es ein Kinderkarussell und Alpakas, außerdem laden die Christ- lichen Pfadfinder Royal Rangers täglich zum Stockbrotbacken ein. Freitags und samstags veranstaltet der CVJM einen Flohmarkt im Paul-Gerhardt-Haus, am Sonntag dürfen sich die Kinder über ein Kaspertheater im Sitzungssaal des Rathauses II freuen – und auch an Live-Musik wird es an keinem der drei Weihnachtsmarkttage mangeln. Die offizielle Eröffnung des 35. Pfullinger Weihnachtsmarktes durch Bürgermeister Stefan Wörner, umrahmt von der Bläserklasse der Wilhelm-Hauff-Realschule unter Leitung von Frank Hild, findet am Freitag um 17:00 Uhr statt. Bei der Gelegenheit werden auch die neuen Sammeltassen und der lebendige Adventskalender vor- (Foto: Markus Hehn/Stadtverwaltung Pfullingen) gestellt. Die Jugendtasse wurde in diesem Jahr von der 14-jährigen Jana Balliet entworfen, die Erwachsenentasse hat Angelika Lotfey gestaltet – auch die beiden werden bei der Eröffnung zugegen sein. Ehrungen für insgesamt 375 Blutspenden Eine ganz besondere, neue Aktion steuern in diesem Jahr die Nach zweijähriger Corona-Pause hat es in Pfullingen wieder eine Pfullinger Kindergärten bei: eine Ausstellung von Kunst-Weih- offizielle Ehrungsfeier für Blutspenderinnen und Blutspender ge- nachtsbäumchen von und für Kinder. Dazu haben alle Kindergärten geben. Bürgermeister Stefan Wörner und DRK-Ortsverbandschef in der Stadt vor einigen Wochen einen kleinen, weißen Baum aus Hubert Gulde prämierten am Mittwoch vergangene Woche die Kunstharz erhalten, den die Kinder dann nach Lust und Laune be- „Blutspende-Jubilare“, die sich mit 10, 25, 50 oder in einem Falle
Amtsblatt der Stadt Pfullingen 17. November 2022, Nummer 46 Stadt 4 Pfullingen sogar mit 75 Blutspenden eine Belohnung wahrlich verdient haben. „Ich freue mich, dass Pfullingen mit insgesamt 759 Blutspenden natürlich erlebenswert im vergangenen Jahr einen wichtigen Beitrag dazu leisten konnte, gedeckt werden, also aus erneuerbaren Energien stammen und verstärkt Abwärme nutzen. Größtenteils aufs Gas setzen aktuell auch noch die Pfullinger die Blutversorgung in Deutschland abzudecken“, resümierte Stefan Stadtwerke, wenn es um die Wärmeversorgung ihrer Kunden geht. Wörner das zurückliegende Blutspende-Jahr. Dass sich 45 Pfullin- Für die Klimaneutralität 2040 ist also an dieser Stelle eine andere gerinnen und Pfullinger dabei das erste Mal für eine Blutspende Ausrichtung zwingend. „Der Wärmeplan wird uns auch für die Neu- entschieden haben, freute den Bürgermeister besonders. aufstellung unserer eigenen Stadtwerke leiten“, so Stefan Wörner. Im Zentrum der Ehrung standen freilich die treuen Spenderinnen Wie genau der passende Wärmeversorgungs-Mix in der Echazstadt und Spender, die es gemeinsam auf 375 Spenden brachten: Für aussehen könnte, soll nun der kommunale Wärmeplan herausar- bemerkenswerte 75 Blutspenden ausgezeichnet wurde Hermann beiten. Dessen schrittweises Vorgehen umfasst zunächst eine Raiser. Eine Ehrung für jeweils 50 geleistete Spenden wurde Joa- Bestandsanalyse zum Wärmebedarf und zur Versorgungsstruktur chim Tölke, Uwe Schwille und Sandra Martin zuteil. Weitere Ehren- sowie eine Analyse der vorhandenen Potenziale zur Wärmeversor- nadeln gingen in diesem Jahr an Suse Pfeiffer, Silke Keppler-Klauß, gung mittels erneuerbarer Energien. Darauf aufbauend kann dann Jens Gräßler und Tobias Bahlo. Sie haben jeweils 25-mal ihr Blut die Stadt ein Szenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung gespendet. Und die Ehrennadel für 10 Blutspenden erhielten Silke im Jahr 2040 erstellen. Außerdem wird eine Strategie entwickelt, Winkler, Simone Schubert, Alexander Pflaum, Michael Maurer und wie dieser Umbau gelingen kann und wie die Prioritäten zu setzen Ralf Henschel. Neben den Ehrennadeln bekamen alle eine Urkunde sind, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung aller Gebäude zu des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg sowie als Ge- ermöglichen. schenk der Stadt eine Flasche Wein und einen Pfulben-Gutschein. Das Land fördert die Erstellung eines solchen Wärmeplans großzü- Jedes Jahr scheiden deutschlandweit etwa 100.000 aktive Blut- gig: Von den kalkulierten Kosten von etwa 75.000 Euro könnten spender aus. So werden die Blutreserven immer knapper und er- bis zu 80 Prozent gefördert werden. Der Stadt blieb so am Ende reichen bei bestimmten Blutgruppen sogar einen kritischen Stand. ein Eigenanteil von lediglich rund 15.000 Euro. Der Bauausschuss Und das obwohl jeder Dritte in seinem Leben einmal auf eine Blut- hat am 25. Oktober entschieden, dass die „greenventory GmbH“ spende angewiesen ist. Daher ist es umso wichtiger, dass enga- aus Freiburg den Plan federführend erstellen soll. Damit kann der gierte Menschen wie Sie sich dazu bereiterklären und sogar mehr- Förderantrag eingereicht werden. Die tatsächliche Aufstellung der mals freiwillig ihr Blut spenden, um dieser Bedrohung entgegen zu freiwilligen kommunalen Wärmeplanung wird nach Bewilligung der wirken. Die aktuellen Blutspende-Termine in Pfullingen gibt das Fördermittel voraussichtlich im Mai 2023 starten können und ein DRK auf seiner Homepage bekannt unter: www.drk-pfullingen.de gutes Jahr andauern. Nächste Woche Donnerstag: Bürgersprechstunde Am Donnerstag, 24. November, bietet Stefan Wörner wieder eine Bürgersprechstunde an. Ab 17:30 Uhr haben die Pfullingerinnen und Pfullinger die Gelegenheit, ihre Anliegen direkt mit dem Bür- germeister zu besprechen. Eine vorherige Anmeldung ist unbedingt notwendig. Interessierte Bürgerinnen und Bürger melden sich dafür bitte bei Frau Cornelia Gekeler, entweder per Mail an cornelia.gekeler@pfullingen.de oder telefonisch unter 07121 7030-1112 . Dies wird die letzte Bürgersprechstunde in diesem Jahr sein. Heute: Pfullinger Martinimarkt (Krämermarkt) beim Bröcker-Areal BM Stefan Wörner und DRK-Chef Hubert Gulde (beide Mitte) Der letzte Pfullinger Krämermarkt in diesem Jahr findet am Don- ehren Blutspender. nerstag, 17. November 2022, auf dem Bröcker-Areal bei der Uh- landturnhalle statt. Die Stände werden auf den Parkplätzen hinter Stadt nimmt kommunale Wärmeplanung auf – dem „Haus am Stadtgarten“ aufgestellt sein. Neuaufstellung der Stadtwerke Die Markthändler freuen sich, in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr Die Stadt Pfullingen will die Wärmewende. Das Ziel: Einen kli- Haushaltswaren, Lederwaren, Süßwaren, Spielzeug, modische Ac- maneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2040 erreichen. Denn cessoires, Textilien für die ganze Familie und einen Schleifservice in Deutschland wird aktuell noch immer mehr als ein Drittel des Ge- anbieten zu können. samtenergieverbrauchs für die Erzeugung von Wärme verwendet. Nächster Pfullinger Krämermarkt ist dann am 2. März 2023 der Und geheizt wird dabei zu über 70 Prozent mit Gas und Heizöl, also Matthiasmarkt. mit fossilen Stoffen - davon bildet auch Pfullingen keine Ausnah- me. Um sich für die Zukunft neu auszurichten, hat der Pfullinger Morgen: Autorin Suza Kolb liest aus Emil Ein- Gemeinderat bereits in seiner Oktobersitzung der Aufstellung einer stein anlässlich des bundesweiten Vorlesetages sogenannten freiwilligen kommunalen Wärmeplanung zugestimmt. Am morgigen Freitag, 18. November, findet der bundesweite Vor- „Um die klimaneutrale Wärmeversorgung in unserer Stadt bis 2040 lesetag statt und auch die Stadtbücherei Pfullingen beteiligt sich realisieren zu können, müssen wir bereits heute die strategischen daran. In Kooperation mit dem Regierungspräsidium Tübingen, der Weichen richtig stellen“, sagt Stefan Wörner. Der Bürgermeister Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen, lädt die Stadtbü- sieht dabei zwei Schwerpunkte: Zum einen gelte es, den Energie- cherei Kinder ab 6 Jahren zu einer Autorinnenlesung ein. Die be- bedarf der Gebäude ganz generell deutlich zu senken. Zum ande- kannte Autorin Suza Kolb ist zu Gast und liest aus ihrer Buchreihe ren müsste der dann noch bleibende Energiebedarf klimaneutral „Emil Einstein“.
17. November 2022, Nummer 46 Amtsblatt der Stadt Pfullingen 5 Der Inhalt ver- Zufahrt zum Wanderparkplatz Gielsberg seit spricht eine per- dieser Woche gesperrt fekte Mischung Wegen Holzeinschlag muss die Zufahrt von der Stuhlsteige zum aus Spaß und Wanderparkplatz Gielsberg in den nächsten Wochen gesperrt wer- Spannung: Etwas den. Die Sperrung erfolgte am Montag, 14. November, und soll nach Ungewöhnliches Abschluss der Arbeiten, die etwa vier Wochen andauern werden, passiert an Emil wieder aufgehoben werden. Einsteins sechstem Geburtstag. Das heißt, eigentlich sind es mehrere un- gewöhnliche Din- ge: Erst bekommt Wer sparen will, muss den Energieverbrauch beeinflussen er ein Geschenk, Die Einstellung des Thermostats auf die richtige Stufe und das über das er sich Entlüften der Heizung sind wichtige Stellschrauben für effizientes anfangs überhaupt Heizverhalten. Nun kann zusätzlich Heizenergie eingespart wer- nicht freuen kann. den, wenn darauf geachtet wird, dass die erzeugte Raumwärme Dann kribbelt es nicht gleich wieder entweicht. Daher sollten nachts die Rollläden wie verrückt auf geschlossen werden. In vielen Wohnungen und Häusern kommt kal- seinem Kopf. Und te Luft durch den Spalt unter der Türe in die Räume. Türdichtschi- plötzlich hat er eine enen, die unten an die Türe befestigt werden, helfen dabei, Wär- großartige Idee! meverluste zu reduzieren. Wichtig ist, dass weiterhin regelmäßig Großartige Ideen kann Emil immer gebrauchen ... Er ist nämlich ein gelüftet wird, da sonst die Gefahr von Schimmelbildung besteht. Erfinder! So sollte die 3*3*3 Regel zum Entfeuchten der Wohnung beachtet Die Veranstaltung beginnt um 14:30 Uhr – Dauer ca. 60-75 Mi- werden. Das heißt: 3 Minuten Lüften, 3 Minuten Luft wieder auf- nuten, Eintritt: 3 Euro. Eintrittskarten sind in der Stadtbücherei wärmen und diesen Ablauf 3 Mal hintereinander. Pfullingen erhältlich. Im Rahmen des Klimaschutzmanagements der Stadt Pfullingen bietet die KlimaschutzAgentur kostenlose Energieberatungen an. Terminanfragen 07121 14 32 571 / info@klimaschutzagentur- Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren reutlingen.de. Von den in Pfullingen lebenden Alters- und Ehejubilaren übermit- telt die Stadtverwaltung Pfullingen auf der Grundlage von § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz monatlich Namen, akademische Grade Veröffentlichung unter Bezugnahme auf § 4, Abs. 4 der Gemeinde- sowie Tag und Art des Jubiläums an die örtliche Tagespresse, das ordnung: Pfullinger Journal und die Kirchen. Die Veröffentlichung erfolgt zum Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften 70. Geburtstag und danach jeweils in 5-Jahres-Schritten, ebenso dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen zur Feier der Goldenen, Diamantenen und Eisernen Hochzeit. sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig Ihre personenbezogenen Daten (Geburtsdatum, Vor- und Zuname, zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Geburtsname) werden ausschließlich für die Veröffentlichung Ih- 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, res Geburtstages und Ehejubiläums verwendet. Die Bereitstellung 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit Ihrer Daten ist freiwillig; Sie können jederzeit der Weitergabe Ih- widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist rer Daten schriftlich widersprechen. Für Altersjubilare, die in den die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die vergangenen Jahren bereits einer Veröffentlichung widersprochen Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Ge- haben, gilt diese Sperre auch weiterhin. meinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be- gründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Jubilare, die keine Veröffentlichung und/oder keinen Besuch Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann wünschen und Jubilare, die keinen Telefonbucheintrag haben, auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet- einen Besuch aber wünschen, werden um eine entsprechende zung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die rechtzeitige Mitteilung an Frau Cornelia Gekeler, Bürgermeister- Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfah- amt, Rathaus 1, Zimmer 6, Marktplatz 5, 72793 Pfullingen (Tel.: rens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. 07121 7030-1112, Fax: 07121 7030-1110, cornelia.gekeler@ Stadt Pfullingen pfullingen.de) gebeten. Landkreis Reutlingen Stadt Pfullingen Bürgermeisteramt Feuerwehrsatzung vom 8. November 2022 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Ab- Römerstraße nächste Woche an zwei Tagen satz 1 Satz 3 und Absatz 3, § 7 Absatz 1 Satz 1, § 8 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1, § 18 Absatz 1 Satz 1 gesperrt und Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat Wegen Markierungsarbeiten muss die L 382 (Römerstraße) vom am 8. November 2022 folgende Satzung beschlossen: Kreisverkehr Bismarckstraße bis zur Uhlandstraße in der KW 47 an zwei Tagen zwischen ca. 8:30 Uhr und 15:30 Uhr für den Verkehr Hinweis: Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Sat- voll gesperrt werden. zung beziehen sich auf alle Geschlechter, soweit sich aus dem Sinn Der Verkehr wird innerörtlich umgeleitet. Der Bus-Linienverkehr der Regelung nichts Anderes ergibt. wird die Haltestellen beim Aldi wie gewohnt anfahren. § 1 Name und Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr Die Maßnahmen sind witterungsabhängig, weshalb die genauen (1) Die Freiwillige Feuerwehr Pfullingen, in dieser Satzung „Feu- Tage noch nicht genannt werden können. erwehr“ genannt, ist eine gemeinnützige, der Nächstenhil-
Amtsblatt der Stadt Pfullingen 17. November 2022, Nummer 46 6 fe dienende Einrichtung der Stadt Pfullingen ohne eigene 9. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB Rechtspersönlichkeit. verurteilt wurden. (2) Die Feuerwehr besteht als Gemeindefeuerwehr aus Die Dienstzeit nach Nummer 5 soll mindestens 10 Jahre be- 1. der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr tragen. 2. den aufgabenbezogenen Sondereinheiten und der Dekon- (2) Die Aufnahme in die Einsatzabteilung der Feuerwehr erfolgt gruppe P des ABC-Zuges des Landkreises Reutlingen für die ersten zwölf Monate auf Probe. Innerhalb der Probezeit 3. der Altersabteilung soll der Feuerwehrangehörige erfolgreich an einem Grundaus- 4. der Jugendfeuerwehr bildungslehrgang (Truppmannausbildung Teil 1) teilnehmen. Aus begründetem Anlass kann die Probezeit verlängert wer- § 2 Aufgaben den. Die Probezeit kann weggelassen oder abgekürzt werden, (1) Die Feuerwehr hat wenn Angehörige der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabtei- 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen lung übertreten oder eine Person eintritt, die bereits einer Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen anderen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr angehört oder vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und angehört hat. 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedroh- (3) Bei Personen mit besonderen Fähigkeiten und Kenntnissen (§ lichen Lagen technische Hilfe zu leisten. 11 Absatz 4 FwG) kann der Feuerwehrausschuss im Einzelfall Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen die Aufnahme abweichend von Absatz 1 regeln sowie Aus- Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis. Das Er- nahmen von der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehr- eignis führt zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevor- dienstes nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 und den Dienstpflichten stehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Men- nach § 5 Absatz 5 und 6 zulassen. schen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter, (4) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Feuerwehrkom- von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht mandanten zu richten. Vor Vollendung des 18. Lebensjahrs bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur erforderlich. Über die Aufnahme auf Probe, die Verkürzung durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder oder Verlängerung der Probezeit und die endgültige Aufnah- verhindert werden kann. me entscheidet der Feuerwehrausschuss. Neu aufgenomme- (2) Der Bürgermeister kann die Feuerwehr (§ 11 Absatz 2 Haupt- ne Angehörige der Feuerwehr werden vom Feuerwehrkom- mandanten durch Handschlag verpflichtet. satzung) (5) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ab- 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für lehnung ist dem Antragsteller vom Bürgermeister schriftlich Menschen, Tiere und Schiffe und mitzuteilen. 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der (6) Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält einen vom Dienstaus- Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brand- weis. sicherheitswache beauftragen. § 4 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (3) Soweit die Erfüllung der Aufgaben nach § 2 Absatz 1 und 2 (1) Der ehrenamtliche Feuerwehrdienst in der Einsatzabteilung FwG nicht beeinträchtigt wird, kann die Feuerwehr auf beson- der Feuerwehr endet, wenn der Feuerwehrangehörige dere Anordnung des Feuerwehrkommandanten auch andere, 1. die Probezeit nicht besteht, außerhalb ihres gesetzlichen Aufgabenbereichs liegende 2. während oder mit Ablauf der Probezeit seinen Austritt er- Leistungen erbringen, für die sie aufgrund ihrer Ausstattung klärt, besonders geeignet ist (nicht hoheitliche Einsätze). 3. seine Dienstverpflichtung nach § 12 Absatz 2 FwG erfüllt § 3 Aufnahme in die Feuerwehr hat, (1) In die Einsatzabteilung der Feuerwehr können aufgrund frei- 4. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehr- williger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenom- dienstes nicht mehr gewachsen ist, men werden, die 5. das 65. Lebensjahr vollendet hat, 1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach 6. infolge Richterspruchs nach § 45 StGB die Fähigkeit zur Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen Bekleidung öffentlicher Ämter verloren hat, 2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehr- 7. Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB dienstes gewachsen sind (dies ist mit der ärztlichen Be- mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaub- scheinigung über die Eignungsbeurteilung von Einsatz- nis) unterworfen wird oder kräften der Freiwilligen Feuerwehr nachzuweisen), 8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB verurteilt wurde. 3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeig- (2) Der Feuerwehrangehörige ist auf seinen Antrag vom Bürger- net sind, meister aus dem Feuerwehrdienst in der Einsatzabteilung zu 4. einen guten Ruf besitzen (zum Nachweis ist ein polizeili- entlassen, wenn ches Führungszeugnis vorzulegen) 1. er nach § 6 Absatz 2 Satz 1 in die Altersabteilung über- 5. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, wechseln möchte, 6. bereit sind, Atemschutz zu tragen und an den erforderli- 2. der Dienst in der Einsatzabteilung aus persönlichen oder chen Ausbildungen teilzunehmen, soweit und solange es beruflichen Gründen nicht mehr möglich ist, der Gesundheitszustand zulässt, 3. er seine Wohnung in eine andere Gemeinde verlegt oder 7. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetz- 4. er nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte buchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher in eine andere Gemeinde verlegt. Ämter verloren haben, In den Fällen der Nummern 3 und 4 kann der Feuerwehrange- 8. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach hörige nach Anhörung des Feuerwehrausschusses auch ohne § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der seinen Antrag entlassen werden. Der Betroffene ist vorher Fahrerlaubnis) unterworfen sind und anzuhören.
17. November 2022, Nummer 46 Amtsblatt der Stadt Pfullingen 7 (3) Der Antrag auf Entlassung ist unter Angabe der Gründe (6) Die Feuerwehrangehörigen haben eine Abwesenheit von län- schriftlich beim Feuerwehrkommandanten einzureichen. ger als zwei Tagen dem Feuerwehrkommandanten oder dem (4) Ein Feuerwehrangehöriger, der seine Wohnung in eine andere von ihm Beauftragten, rechtzeitig vorher anzuzeigen und eine Gemeinde verlegt, hat dies binnen einer Woche dem Feuer- Dienstverhinderung bei ihrem Vorgesetzten vor dem Dienst- wehrkommandanten anzuzeigen. Das gleiche gilt, wenn er beginn zu melden, spätestens jedoch am folgenden Tage die nicht in der Gemeinde wohnt und er seine Arbeitsstätte in Gründe hierfür zu nennen. eine andere Gemeinde verlegt. (7) Aus beruflichen, gesundheitlichen, familiären oder persön- (5) Der Gemeinderat kann nach Anhörung des Feuerwehraus- lichen Gründen kann ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger schusses den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst eines Feu- der Feuerwehr auf Antrag vom Feuerwehrkommandanten erwehrangehörigen aus wichtigem Grund beenden. Dies gilt vorübergehend von seinen Dienstpflichten nach Absatz 5 insbesondere Nummern 1 und 2 befreit werden. Unter den gleichen Vo- 1. bei fortgesetzter Nachlässigkeit im Dienst, raussetzungen kann der Feuerwehrkommandant nach Anhö- 2. bei schweren Verstößen gegen die Dienstpflichten, rung des Feuerwehrausschusses auf Antrag Dienstpflichten 3. bei erheblicher schuldhafter Schädigung des Ansehens der nach Absatz 5 Nummern 1 und 2 dauerhaft beschränken. Feuerwehr oder (8) Ist ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr 4. wenn sein Verhalten eine erhebliche und andauernde Stö- gleichzeitig Mitglied einer Berufsfeuerwehr, einer Werkfeu- rung des Zusammenlebens in der Feuerwehr verursacht erwehr oder hauptamtlicher Feuerwehrangehöriger, haben hat oder befürchten lässt. die sich hieraus ergebenden Pflichten Vorrang vor den Dienst- Der Betroffene ist vorher anzuhören. Der Bürgermeister hat pflichten nach Absatz 5 Nummern 1 und 2. die Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes (9) Verletzt ein ehrenamtlich tätiger Angehöriger der Feuerwehr durch schriftlichen Bescheid festzustellen. schuldhaft die ihm obliegenden Dienstpflichten, kann ihm der (6) Feuerwehrangehörige, die ausgeschieden sind, erhalten auf Feuerwehrkommandant einen Verweis erteilen. Grobe Verstö- Antrag eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit zur Feu- ße kann der Bürgermeister auf Antrag des Feuerwehrkom- erwehr. mandanten mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro ahnden. Der (7) Feuerwehrangehörige, die ihren Dienst in der Feuerwehr Bürgermeister kann zur Vorbereitung eines Beschlusses des beenden, haben die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegen- Gemeinderats auf Beendigung des Feuerwehrdienstes nach stände und den Dienstausweis innerhalb von 14 Tagen beim § 4 Absatz 5 den Feuerwehrangehörigen auch vorläufig des Feuerwehrkommandanten zurückzugeben. Dienstes entheben, wenn andernfalls der Dienstbetrieb oder (8) Bei Verzug bzw. Nichtabgabe der Ausrüstungsgegenstände die Ermittlungen beeinträchtigt würden. Der Betroffene ist werden diese in Rechnung gestellt. vor einer Entscheidung nach den Sätzen 1 bis 3 anzuhören. § 5 Rechte und Pflichten der Angehörigen der Feuerwehr § 6 Altersabteilung (1) Die Angehörigen der Einsatzabteilung der Feuerwehr haben (1) In die Altersabteilung wird unter Überlassung der Dienstklei- das Recht, den ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandant, dung übernommen, wer nach § 4 Absatz 1 Nummern 3 bis 5 die ehrenamtlich tätigen Stellvertreter und die Mitglieder des und Absatz 2 Nummern 2 bis 4 aus dem ehrenamtlichen Feu- Feuerwehrausschusses zu wählen. erwehrdienst in der Einsatzabteilung ausscheidet und keine (2) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhal- gegenteilige Erklärung abgibt. ten nach Maßgabe des § 16 FwG und der örtlichen Satzung (2) Der Feuerwehrausschuss kann auf ihren Antrag Angehörige über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehöri- der Feuerwehr, die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder gen der Feuerwehr eine Entschädigung. 25 Jahre Dienst in der Einsatzabteilung geleistet haben, unter (3) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr erhal- Belassung der Dienstkleidung aus der Einsatzabteilung in die ten bei Sachschäden, die sie in Ausübung oder infolge des Altersabteilung übernehmen (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1). Feuerwehrdienstes erleiden einen Ersatz nach Maßgabe des (3) Der Leiter der Altersabteilung und sein Stellvertreter werden § 17 FwG. von den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von fünf (4) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind für Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des die Dauer der Teilnahme an Einsätzen oder an der Aus- und Feuerwehrausschusses zu der Wahl durch den Feuerwehr- Fortbildung nach Maßgabe des § 15 FwG von der Arbeits- oder kommandanten bestellt. Sie haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Dienstleistung freigestellt. Amtszeit oder im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum (5) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr sind Dienstantritt eines Nachfolgers weiterzuführen. Sie können verpflichtet (§ 14 Absatz 1 FwG) vom Gemeinderat nach Anhörung des Feuerwehrausschusses 1. am Dienst- und an Aus- und Fortbildungslehrgängen regel- abberufen werden. mäßig und pünktlich teilzunehmen, (4) Der Leiter der Altersabteilung ist für die ordnungsgemäße 2. bei Alarm sich unverzüglich zum Dienst einzufinden, Erfüllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen, unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird vom stell- 4. im Dienst ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich vertretenden Leiter der Altersabteilung unterstützt und von den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber ka- ihm in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten meradschaftlich zu verhalten, vertreten. 5. die Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften für (5) Die Angehörigen der Altersabteilung, die hierfür die erforder- den Feuerwehrdienst zu beachten, lichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfül- 6. die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände und Ein- len, können vom Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen richtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienst- mit dem Leiter der Altersabteilung zu Übungen und Einsätzen lichen Zwecken zu benutzen, und herangezogen werden. 7. über alle Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren, von denen sie im Rahmen ihrer Dienstausübung Kennt- § 7 Jugendfeuerwehr nis erlangen und deren Geheimhaltung gesetzlich vorge- (1) Die Jugendfeuerwehr hat die Aufgabe, Jugendliche für den schrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach Dienst am Nächsten im Allgemeinen und für den Feuerwehr- erforderlich ist. dienst im Besonderen zu gewinnen und anzuleiten.
Amtsblatt der Stadt Pfullingen 17. November 2022, Nummer 46 8 (2) In die Jugendfeuerwehr können Personen zwischen dem voll- zur Förderung des Brandschutzes wesentlich beigetragen endeten 11. Lebensjahr und dem vollendeten 17. Lebensjahr haben und/oder 25 Jahre Dienst in der Einsatzabteilung der aufgenommen werden, wenn sie Feuerwehr geleistet haben, die Eigenschaft als Ehrenmitglied 1. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehr- verleihen. dienstes gewachsen sind, (2) Der Gemeinderat kann auf Vorschlag des Feuerwehrausschus- 2. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeig- ses bewährten Feuerwehrkommandanten nach Beendigung net sind, ihrer aktiven Dienstzeit die Eigenschaft als Ehrenkomman- 3. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären, dant verleihen. 4. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetz- § 9 Organe der Feuerwehr buchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Organe der Feuerwehr sind Ämter verloren haben, 1. Feuerwehrkommandant, 5. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 7 2. Leiter der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr, des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) mit Ausnahme der Ent- 3. Feuerwehrausschuss, ziehung der Fahrerlaubnis unterworfen sind und 4. Abteilungsausschuss der Altersabteilung und der Jugend- 6. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306c StGB feuerwehr, verurteilt wurden. 5. Hauptversammlung, 7. nach Gründung einer Kindergruppe können Personen ab 6. Abteilungsversammlung der Altersabteilung und die Mit- dem vollendeten 6. Lebensjahr aufgenommen werden. gliederversammlung der Jugendfeuerwehr. Die Aufnahme muss mit schriftlicher Zustimmung der Erzie- § 10 Feuerwehrkommandant und Stellvertreter hungsberechtigten beantragt werden. Über die Aufnahme (1) Der Leiter der Feuerwehr ist der Feuerwehrkommandant. entscheidet der Feuerwehrausschuss. (2) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine (3) Die Zugehörigkeit des Angehörigen der Jugendfeuerwehr zur Stellvertreter werden von den Angehörigen der Einsatzab- Jugendfeuerwehr endet, wenn teilung der Feuerwehr aus deren Mitte in geheimer Wahl ge- 1. er in die Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgenommen wählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. wird, (3) Die Wahlen des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandan- 2. er aus der Jugendfeuerwehr austritt, ten und seiner Stellvertreter werden in der Hauptversamm- 3. die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung schriftlich lung durchgeführt. zurücknehmen, (4) Zum ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkommandanten und sei- 4. er den gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr ge- ner Stellvertreter kann nur bestellt werden, wer wachsen ist, 1. der Einsatzabteilung der Feuerwehr angehört, 5. er das 18. Lebensjahr vollendet oder 2. über die für dieses Amt erforderlichen Kenntnisse und Er- 6. der Feuerwehrausschuss den Dienst in der Jugendfeu- fahrungen verfügt und erwehr aus wichtigem Grund beendet. § 4 Absatz 5 gilt 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministe- entsprechend. riums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraus- (4) Der Leiter der Jugendabteilung (Jugendfeuerwehrwart) und setzungen erfüllt. seine Stellvertreter werden vom Feuerwehrausschuss auf (5) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und Stellvertreter werden nach der Wahl und nach Zustimmung durch den Feuerwehrkommandanten bestellt. Sie haben ihr durch den Gemeinderat vom Bürgermeister bestellt. Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder im Falle ihres vorzeiti- (6) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant und seine gen Ausscheidens bis zum Dienstantritt eines Nachfolgers Stellvertreter haben ihr Amt nach Ablauf ihrer Amtszeit oder weiterzuführen. Der Feuerwehrkommandant kann geeignet im Falle ihres vorzeitigen Ausscheidens bis zum Dienstantritt erscheinende Angehörige der Feuerwehr mit der vorläufigen eines Nachfolgers weiterzuführen. Kommt binnen drei Mona- Leitung der Jugendfeuerwehr beauftragen. Der Jugendfeu- ten nach frei werden der Stelle oder nach Versagung der Zu- erwehrwart und seine Stellvertreter müssen der Einsatzab- stimmung keine Neuwahl zustande, bestellt der Bürgermeis- teilung der Feuerwehr angehören und sollen den Lehrgang ter den vom Gemeinderat gewählten Feuerwehrangehörigen zum Jugendfeuerwehrwart besucht haben. Sie müssen einen zum Feuerwehrkommandanten oder seiner Stellvertreter (§ guten Ruf besitzen und dies durch ein polizeiliches Führungs- 8 Absatz 2 Satz 3 FwG). Diese Bestellung endet mit der Be- zeugnis nachweisen. Der Jugendfeuerwehrwart und seine stellung eines Nachfolgers nach Absatz 5. Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des (7) Gegen eine Wahl des ehrenamtlich tätigen Feuerwehrkom- Feuerwehrausschusses abberufen werden. mandanten und seiner Stellvertreter kann binnen einer Woche (5) Der Jugendfeuerwehrwart ist für die ordnungsgemäße Er- nach der Wahl von jedem Wahlberechtigten Einspruch bei der füllung der Aufgaben seiner Abteilung verantwortlich; er Gemeinde erhoben werden. Nach Ablauf der Einspruchsfrist unterstützt den Feuerwehrkommandanten. Er wird von den können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend ge- stellvertretenden Leitern der Jugendfeuerwehr unterstützt macht werden. Gegen die Entscheidung über den Einspruch und von ihnen in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und können der Wahlberechtigte, der Einspruch erhoben hat, und Pflichten vertreten. der durch die Entscheidung betroffene Bewerber unmittelbar (6) Der Jugendgruppenleiter und sein Stellvertreter werden von Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben. den Angehörigen ihrer Abteilung auf die Dauer von 1 Jahr (8) Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Feuerwehr- gewählt. Ihr Mindestalter muss 17 Jahre betragen. kommandanten oder eines hauptberuflich tätigen Stellvertre- (7) Die Angehörigen der Jugendfeuerwehr erhalten einen Mit- ters ist der Feuerwehrausschuss zu hören. gliedsausweis. (9) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit § 8 Ehrenmitglieder der Feuerwehr verantwortlich (§ 9 Absatz 1 Satz 1 FwG) und (1) Der Feuerwehrausschuss kann Personen, die sich um das ört- führt die ihm durch Gesetz und diese Satzung übertragenen liche Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben oder Aufgaben durch. Er hat insbesondere
17. November 2022, Nummer 46 Amtsblatt der Stadt Pfullingen 9 1. eine Alarm- und Ausrückordnung für die Aufgaben nach (3) Der Kassenverwalter hat die Kameradschaftskasse (§ 19) zu § 2 FwG aufzustellen und fortzuschreiben und sie dem verwalten und sämtliche Einnahmen und Ausgaben nach der Bürgermeister mitzuteilen, Ordnung des Wirtschaftsplans zu verbuchen. Zahlungen darf 2. auf die ordnungsgemäße feuerwehrtechnische Ausstat- er nur aufgrund von Belegen und schriftlichen Anweisungen tung hinzuwirken, des Feuerwehrkommandanten annehmen und leisten. Die 3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuer- Gegenstände des Sondervermögens sind ab einem Wert von wehr und 500 Euro in einem Bestandsverzeichnis nachzuweisen. 4. für die Instandhaltung der Feuerwehrausrüstungen und (4) Die Gerätewarte sind für die Einsatzbereitschaft der Feuer- -einrichtungen zu sorgen (§ 9 Absatz 1 Satz 2 FwG), wehrfahrzeuge, der Feuerwehrgeräte und –ausrüstung ver- 5. die Zusammenarbeit in der Einsatzabteilung bei Übungen antwortlich. Mängel sind unverzüglich dem Feuerwehrkom- und Einsätzen zu regeln, mandanten zu melden. Die Aufgabenbereiche werden durch 6. die Tätigkeit des Leiters der Altersabteilung und der Ju- den Feuerwehrkommandanten im Einvernehmen mit dem gendfeuerwehr sowie des Kassenverwalters und der Ge- Bürgermeister festgelegt. rätewarte zu überwachen, (5) Der Hausmeister ist Angehöriger der Einsatzabteilung. Vor 7. dem Bürgermeister über Dienstbesprechungen zu berich- seiner Bestellung ist der Feuerwehrausschuss zu hören. Die ten, Aufgaben sind in einer Dienstordnung zu regeln. 8. Beanstandungen in der Löschwasserversorgung dem Bür- § 13 Feuerwehrausschuss, Abteilungsausschüsse germeister mitzuteilen. (1) Der Feuerwehrausschuss besteht aus dem Feuerwehrkom- Die Gemeinde hat ihn bei der Durchführung seiner Aufgaben mandanten als dem Vorsitzenden und aus acht auf fünf Jahre angemessen zu unterstützen (§ 9 Absatz 1 Satz 2 FwG). in der Hauptversammlung geheim gewählten Mitgliedern der (10) Der Feuerwehrkommandant hat den Bürgermeister und den Einsatzabteilung der Feuerwehr. Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenhei- (2) Dem Feuerwehrausschuss gehören als Mitglied außerdem an: ten von sich aus zu beraten. Er soll zu den Beratungen der - die Stellvertreter des Feuerwehrkommandanten mit Stimm- Gemeindeorgane über Angelegenheiten der Feuerwehr mit berechtigung, beratender Stimme zugezogen werden. - der Jugendfeuerwehrwart mit Stimmberechtigung, (11) Die ehrenamtlich tätigen Stellvertreter haben den Feuerwehr- kommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesen- - der Schriftführer und heit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. - der Kassenverwalter (12) Der ehrenamtlich tätige Feuerwehrkommandant uns seine Sofern Schriftführer und Kassenverwalter nicht nach Absatz 1 Stellvertreter können vom Gemeinderat nach Anhörung des in den Feuerwehrausschuss gewählt sind, gehören sie diesem Feuerwehrausschusses abberufen werden (§ 8 Absatz 2 Satz ohne Stimmberechtigung an. 5 FwG). Bei Angelegenheiten, welche die Altersabteilung betreffen, ist der Leiter der Altersabteilung beratend zu hören. § 11 Unterführer (3) Der Vorsitzende beruft die Sitzungen des Feuerwehraus- (1) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) dürfen nur bestellt schusses ein. Er ist hierzu verpflichtet, wenn dies mindes- werden, wenn sie tens ein Drittel der Mitglieder verlangt. Die Einladung mit der 1. der Einsatzabteilung der Feuerwehr angehören, Tagesordnung soll den Mitgliedern spätestens drei Tage vor 2. über die für ihr Amt erforderlichen, Kenntnisse und Erfah- der Sitzung zugehen. Der Feuerwehrausschuss ist beschluss- rungen verfügen und fähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten 3. die nach den Verwaltungsvorschriften des Innenministe- Mitglieder anwesend ist. riums erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraus- (4) Der Bürgermeister ist von den Sitzungen des Feuerwehr- setzungen erfüllen. ausschusses durch Übersenden einer Einladung mit Tages- (2) Die Unterführer werden vom Feuerwehrkommandanten auf ordnung rechtzeitig zu benachrichtigen. Er kann an den Sit- Vorschlag des Feuerwehrausschusses auf die Dauer von fünf Jahren bestellt. Der Feuerwehrkommandant kann die Bestel- zungen jederzeit teilnehmen oder sich durch Beauftragte lung nach Anhörung des Feuerwehrausschusses widerrufen. vertreten lassen. Die Unterführer haben ihre Dienststellung nach Ablauf ihrer (5) Beschlüsse des Feuerwehrausschusses werden mit einfacher Amtszeit oder im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens bis zur Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit ist der An- Bestellung des Nachfolgers wahrzunehmen. trag abgelehnt. (3) Die Unterführer führen ihre Aufgaben nach den Weisungen (6) Die Sitzungen des Feuerwehrausschusses sind nicht öffent- der Vorgesetzten aus. lich. Über jede Sitzung wird eine Niederschrift gefertigt. Sie ist dem Bürgermeister sowie den Ausschussmitgliedern zu- § 12 Schriftführer, Kassenverwalter, Gerätewart, Haus- zustellen. Die Niederschriften sind den Angehörigen der Ein- meister satzabteilung auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. (1) Der Schriftführer und der Kassenverwalter werden vom Feu- (7) Der Feuerwehrkommandant kann zu den Sitzungen auch an- erwehrausschuss auf fünf Jahre gewählt. Die Gerätewarte dere Angehörige der Feuerwehr beratend hinzuziehen. werden vom Feuerwehrkommandanten nach Anhörung des (8) Für die Durchführung der Sitzungen des Feuerwehrausschus- Feuerwehrausschusses im Einvernehmen mit dem Bürger- ses gilt § 15 Absatz 6 sowie § 15 Absatz 4 entsprechend. meister eingesetzt und abberufen. Vor der Bestellung eines hauptberuflich tätigen Gerätewarts oder der Übertragung der § 14 Ausschüsse bei der Altersabteilung und der Jugend- Aufgaben des Gerätewarts auf einen Gemeindebediensteten feuerwehr ist der Feuerwehrausschuss zu hören. (1) Bei der Altersabteilung und der Jugendfeuerwehr werden (2) Der Schriftführer hat über die Sitzungen des Feuerwehr- Ausschüsse gebildet. Sie bestehen aus den Leitern der Ab- ausschusses und über die Hauptversammlung jeweils eine teilungen als den Vorsitzenden und Niederschrift zu fertigen und in der Regel die schriftlichen - bei der Altersabteilung aus max. 4 Mitgliedern, welche für Arbeiten der Feuerwehr zu erledigen. die Dauer von 5 Jahren gewählt werden,
Amtsblatt der Stadt Pfullingen 17. November 2022, Nummer 46 10 - bei der Jugendfeuerwehr aus Gruppensprechern, welche für § 16 Wahlen die Dauer von einem Jahr gewählt werden. (1) Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durch- (2) Den Ausschüssen gehören als Mitglied außerdem der Stell- zuführenden Wahlen werden vom Feuerwehrkommandanten vertreter des Leiters der Abteilung, der Schriftführer und bei geleitet. Steht er selbst zur Wahl, bestellen die Wahlberech- der Jugendfeuerwehr auch der Kassenverwalter an. tigten einen Wahlleiter. (3) Für die Ausschüsse nach Absatz 1 gilt § 13 Absatz 3 bis 8 ent- Bei der Durchführung von Wahlen nach Absatz 7 leitet und sprechend. Der Feuerwehrkommandant ist zu den Sitzungen organisiert der Bürgermeister oder eine von ihm beauftragte einzuladen; er kann sich an den Beratungen jederzeit beteili- Person, unter Mitwirkung der Angehörigen der Feuerwehr, die gen. Wahl. Die beauftragte Person nach Satz 3 kann ein Angehö- § 15 Hauptversammlung und Abteilungsversammlungen riger der Feuerwehr sein. (1) Unter dem Vorsitz des Feuerwehrkommandanten findet jähr- (2) Wahlen werden geheim mit Stimmzetteln durchgeführt. Wah- lich mindestens eine ordentliche Hauptversammlung der An- len in digitaler Form nach Absatz 7 Buchstabe c) werden ohne gehörigen der Feuerwehr statt. Der Hauptversammlung sind Stimmzettel durchgeführt. alle wichtigen Angelegenheiten der Feuerwehr, soweit für (3) Bei der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stell- deren Behandlung nicht andere Organe zuständig sind, zur vertreter ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. der anwesenden Wahlberechtigten erhalten hat. Wird diese (2) In der Hauptversammlung hat der Feuerwehrkommandant Stimmenzahl nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen einen Bericht über das vergangene Jahr und der Kassen- den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt, bei verwalter einen Bericht über den Rechnungsabschluss des der die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit Sondervermögens für die Kameradschaftspflege (§ 17) zu entscheidet das Los. Steht nur ein Bewerber zur Wahl und erstatten. Die Hauptversammlung beschließt über den Rech- erreicht dieser im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit nungsabschluss. nicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem der Bewerber (3) Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberech- einberufen. Sie ist binnen eines Monats einzuberufen, wenn tigten erhalten muss. mindestens ein Drittel der Angehörigen der Einsatzabtei- (4) Die Wahl der Mitglieder des Feuerwehrausschusses wird als lungen der Feuerwehr dies schriftlich unter Angaben von Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung durch- Gründen verlangt. Zeitpunkt und Tagesordnung der Haupt- geführt. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Aus- versammlung sind den Mitgliedern sowie dem Bürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben. schussmitglieder zu wählen sind. In den Feuerwehrausschuss (4) Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens sind diejenigen Angehörigen der Feuerwehr gewählt, die die die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilung der Feuer- meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit ent- wehr anwesend ist oder an der Hauptversammlung nach Ab- scheidet das Los. Die nicht gewählten Mitglieder sind in der satz 6 Buchstabe b) in digitaler Form teilnimmt. Bei Beschluss- Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen Ersatzmitglieder. Scheidet unfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen ein gewähltes Ausschussmitglied aus, so rückt für den Rest werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden bzw. der Amtszeit das Ersatzmitglied nach, das bei der Wahl die in digitaler Form teilnehmenden Angehörigen der Einsatzab- höchste Stimmenanzahl erzielt hat. teilung der Feuerwehr beschlussfähig ist. Beschlüsse der (5) Die Niederschrift über die Wahl des Feuerwehrkommandan- Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit ten und seiner Stellvertreter ist innerhalb einer Woche nach gefasst. Auf Antrag ist geheim abzustimmen. der Wahl dem Bürgermeister zur Vorlage an den Gemeinderat (5) Über die Hauptversammlung wird eine Niederschrift gefer- zu übergeben. Stimmt der Gemeinderat der Wahl nicht zu, fin- tigt. Dem Bürgermeister ist die Niederschrift auf Verlangen det innerhalb von drei Monaten eine Neuwahl statt. vorzulegen. (6) Kommt binnen eines Monats die Wahl der ehrenamtlich tätigen (6) Sofern die Hauptversammlung in Form einer Präsenzveran- Stellvertreter nicht zustande oder stimmt der Gemeinderat staltung aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsge- der Wahl nicht zu, so hat der Feuerwehrausschuss dem Bür- mäß durchgeführt werden kann, entscheidet der Bürgermeis- germeister ein Verzeichnis aller Angehörigen der Feuerwehr ter nach Anhörung des Feuerwehrausschusses, ob vorzulegen, die sich aufgrund ihrer Ausbildung und Bewäh- a) die Hauptversammlung auf einen zeitnahen Termin, jedoch rung im Feuerwehrdienst zur kommissarischen Bestellung (§ maximal bis zu einem Jahr, verschoben wird oder 8 Absatz 2 Satz 3 FwG) eignen. b) die Hauptversammlung in digitaler Form abgehalten wird. (7) Sofern die Hauptversammlung nach § 15 Absatz 6 nicht in Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere bei Naturkatastro- Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, ent- phen, aus Gründen des Infektionsschutzes, bei sonstigen außerge- scheidet der Bürgermeister nach Anhörung des Feuerwehr- wöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ausschusses, ob ordnungsgemäße Durchführung unzumutbar wäre vor. a) die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung durch- Die Hauptversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Ange- zuführenden Wahlen und Beschlussfassungen in gehei- hörigen der Feuerwehr kann nach Absatz 6 Buchstabe b) durchge- mer Abstimmung in einer Präsenzveranstaltung (Wahlver- führt werden, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch sammlung) durchgeführt werden oder zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter tech- b) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch Ver- nischer Hilfsmittel, insbesondere in Form von Videokonferenz, sammlung in Form einer Briefwahl herbei- bzw. durchge- möglich ist. Die nach dem Feuerwehrgesetz und dieser Satzung führt werden oder durchzuführende Wahlen und die Fassung von Beschlüssen in c) zu treffende Beschlüsse in der bzw. die Wahlen durch Ver- geheimer Abstimmung sind im Rahmen einer Hauptversammlung sammlung in Form einer Online-Abstimmung bzw. –Wahl nach Absatz 6 Buchstabe b) nicht möglich. Für sie gilt § 16 Absatz 7. herbei- bzw. –durchgeführt werden. (7) Für die Abteilungsversammlung der Altersabteilung und der (8) Für die Wahlen bei der Altersabteilung und der Jugendfeuer- Jugendfeuerwehr gelten die Absätze 1 bis 6 entsprechend. wehr gelten die Absätze 2 bis 7 sinngemäß.
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