HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 - Halbjahresbericht 2021 - Structured Invest
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HVB Stiftungsportfolio- Fonds 1 Halbjahresbericht 2021 Investmentfonds nach Luxemburger Recht „Fonds Commun de Placement“ (FCP) Verwaltungsgesellschaft: Structured Invest S.A. HR R.C.S. Luxemburg B 112 174 30. April 2021
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HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 INHALT WICHTIGE HINWEISE 4 VERWALTUNG UND ADMINISTRATION 5 HALBJAHRESBERICHT HVB STIFTUNGSPORTFOLIO-FONDS 1 Zusammensetzung des Nettofondsvermögens 7 Statistische Angaben 7 Wertpapierbestand und sonstige Nettovermögenswerte 8 Geographische Aufstellung des Wertpapierbestandes 11 Wirtschaftliche Aufstellung des Wertpapierbestandes 12 Anmerkungen zum Halbjahresbericht - Aufstellung der derivativen Finanzinstrumente 13 Weitere Anmerkungen zum Halbjahresbericht 16 Sonstige Angaben 23 Seite 3
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 WICHTIGE HINWEISE Auf der alleinigen Grundlage dieses Halbjahresberichts können keine Zeichnungen vorgenommen werden. Zeichnungen sind nur gültig, wenn sie auf der Grundlage der Wesentlichen Anlegerinformationen und des aktuellen Verkaufsprospekts erfolgen, welche Informationen über die Verwaltung und die maßgeblichen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für den Fonds enthalten. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Luxemburg und in allen anderen maßgeblichen Rechtsgebieten sind die Wesentlichen Anlegerinformationen und der Verkaufsprospekt, die Jahresberichte, inklusive geprüften Jahresabschlüssen (sofern zutreffend) sowie die ungeprüften Halbjahresberichte kostenfrei am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Verwahrstelle sowie bei allen Zahlstellen des Fonds erhältlich. Seite 4
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 VERWALTUNG UND ADMINISTRATION Verwaltungsgesellschaft Structured Invest S.A. 8-10, rue Jean Monnet L-2180 Luxemburg Vorsitzender des Verwaltungsrates Christian Voit UniCredit Bank AG Arabellastraße 12 D-81925 München Verwaltungsratsmitglieder Amit Sharma Laurent Dupeyron (bis zum 31. Januar 2021) UniCredit Bank AG UniCredit Bank AG Moor House, 120 London Wall Palazzina C, Piazza Gae Aulenti 4 UK-London EC2Y 5ET I-20154 Mailand Sandro Boscolo Anzoletti Stefan Lieser UniCredit Bank AG Structured Invest S.A. Arabellastrasse 12 8-10, rue Jean Monnet D-81925 München L-2180 Luxemburg Dr. Joachim Beckert UniCredit International Bank (Luxembourg) S.A. 8-10, rue Jean Monnet L-2180 Luxemburg Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft Stefan Lieser Rüdiger Herres Fondsmanagement Verwaltungsgesellschaft Investmentmanager Structured Invest S.A. UniCredit International Bank (Luxembourg) S.A. 8-10, rue Jean Monnet 8-10, rue Jean Monnet L-2180 Luxemburg L-2180 Luxemburg Verwahrstelle, Hauptverwaltung und Zahlstelle in Luxemburg CACEIS Bank, Luxembourg Branch 5, allée Scheffer L-2520 Luxemburg Internet: www.structuredinvest.lu E-Mail: fonds@unicredit.lu Reuters: LU1932640342.LUF (Anteilklasse I) LU1932640425.LUF (Anteilklasse R) Bloomberg: HVBST1I LX [Equity] (Anteilklasse I) HVBST1R LX [Equity] (Anteilklasse R) Seite 5
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 VERWALTUNG UND ADMINISTRATION (FORTSETZUNG) Sammel-, Zahl- und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland CACEIS Bank S.A., Germany Branch Lilienthalallee 36 D-80939 München Vertriebsstelle für die Bundesrepublik Deutschland UniCredit Bank AG Arabellastraße 12 D-81925 München Zugelassener Abschlussprüfer des Fonds Deloitte Audit S.à r.l. Cabinet de Révision Agréé 20, Boulevard de Kockelscheuer L-1821 Luxemburg Zugelassener Abschlussprüfer der Verwaltungsgesellschaft Deloitte Audit S.à r.l. Cabinet de Révision Agréé 20, Boulevard de Kockelscheuer L-1821 Luxemburg Seite 6
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 Nettovermögensaufstellung zum 30. April 2021 Zusammensetzung des Nettofondsvermögens zum 30. April 2021 Ausgedrückt in EUR Aktiva 60.820.243,04 Wertpapierbestand zum Marktwert 56.955.368,42 Optionen zum Marktwert 44.700,00 Bankguthaben 3.505.556,80 Zinsforderungen aus Anleihen 192.112,05 Gründungskosten Anm. 3 1.385,22 Forderungen aus Zeichnungen 9.907,60 Forderungen aus Dividenden 111.212,95 Passiva 219.060,00 Bankzinsen 801,03 „Taxe d'Abonnement" Anm. 6 1.620,97 Nicht realisierter Verlust aus Termingeschäften 128.487,67 Verwaltungsvergütung Anm. 4 65.035,45 Sonstige Verbindlichkeiten 23.114,88 Nettofondsvermögen 60.601.183,04 Statistische Angaben 30. April 2021* 31. Oktober 2020 31. Oktober 2019 Nettofondsvermögen EUR 60.601.183,04 37.773.257,41 21.788.205,28 Anteilklasse I Anzahl Anteile 25.561,00 22.996,00 17.318,00 Nettoinventarwert pro Anteil EUR 1.061,15 984,22 1.008,64 Anteilklasse R Anzahl Anteile 317.816,00 155.479,00 42.995,00 Nettoinventarwert pro Anteil EUR 105,33 97,38 100,49 * Folgende Ausschüttungen fanden in der abgelaufenen Geschäftsperiode statt: Anteilklasse I 10,47 EUR und Anteilklasse R 0,34 EUR. Die nachfolgenden Anmerkungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Halbjahresberichts. Seite 7
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 Wertpapierbestand und sonstige Nettovermögenswerte zum 30. April 2021 Ausgedrückt in EUR Anzahl % des Bezeichnung Währung AK ¹ Marktwert Nennwert NFV ² Wertpapiere, die an einer amtlichen Wertpapierbörse zugelassen sind oder an einem 55.057.933,06 55.983.657,92 92,38 anderen geregelten Markt gehandelt werden Aktien 22.148.725,55 23.359.521,24 38,55 Deutschland 4.571.956,90 4.930.975,82 8,14 818 ADIDAS AG NAMEN AKT EUR 238.762,72 210.103,30 0,35 5.417 ALLIANZ SE REG SHS EUR 1.054.664,26 1.172.238,80 1,93 13.404 BMW AG EUR 1.104.249,18 1.117.893,60 1,84 73.568 DEUTSCHE TELEKOM AG REG SHS EUR 1.078.762,16 1.177.088,00 1,94 10.737 SAP AG EUR 1.095.518,58 1.253.652,12 2,08 Frankreich 3.506.267,20 3.955.392,46 6,53 49.900 AXA SA EUR 999.073,85 1.173.897,50 1,94 5.503 BNP PARIBAS SA EUR 284.640,60 293.805,17 0,48 7.714 CAPGEMINI SE EUR 1.121.530,77 1.175.613,60 1,94 49.531 VEOLIA ENVIRONNEMENT SA EUR 1.101.021,98 1.312.076,19 2,17 Großbritannien 2.329.854,99 2.399.438,78 3,96 79.836 GLAXOSMITHKLINE PLC GBP 1.309.020,39 1.230.068,50 2,03 2.237.722 LLOYDS BANKING GROUP PLC GBP 1.020.834,60 1.169.370,28 1,93 Irland 549.708,83 601.208,02 0,99 15.253 CRH PLC GBP 549.708,83 601.208,02 0,99 Italien 1.051.403,40 1.117.640,53 1,84 135.193 ENEL SPA EUR 1.051.403,40 1.117.640,53 1,84 Niederlande 1.267.480,48 1.489.067,94 2,46 1.986 DSM KONINKLIJKE EUR 284.978,79 296.311,20 0,49 274.260 POSTNL NV EUR 982.501,69 1.192.756,74 1,97 Schweden 1.426.027,36 1.417.048,36 2,34 11.849 SANDVIK AB SEK 275.939,84 243.638,44 0,40 57.743 VOLVO AB -B- SEK 1.150.087,52 1.173.409,92 1,94 Schweiz 3.036.922,60 3.006.744,92 4,96 18.765 ALCON - REGISTERED SHS CHF 1.141.483,64 1.170.729,54 1,94 3.015 NESTLE SA REG SHS CHF 280.312,29 298.987,39 0,49 16.333 NOVARTIS AG REG SHS CHF 1.179.688,90 1.159.725,56 1,91 1.392 ROCHE HOLDING LTD CHF 435.437,77 377.302,43 0,62 Vereinigte Staaten von Amerika 4.409.103,79 4.442.004,41 7,33 3.142 ABBVIE INC USD 278.759,66 291.022,60 0,48 27.891 CONOCOPHILLIPS CO USD 1.213.440,18 1.184.869,36 1,95 1.370 NEWMONT CORPORATION USD 83.345,05 71.026,50 0,12 18.058 OTIS WORLDWIDE CORPORATION USD 1.060.900,46 1.168.114,69 1,93 4.933 PROCTER AND GAMBLE CO USD 553.784,52 546.736,05 0,90 24.585 VERIZON COMMUNICATIONS INC USD 1.218.873,92 1.180.235,21 1,95 Anleihen 27.311.057,51 27.055.174,68 44,64 Australien 252.404,39 255.577,02 0,42 360.000 AUSTRALIA 5.50 11-23 21/04S AUD 252.404,39 255.577,02 0,42 Dänemark 205.020,00 203.590,00 0,34 200.000 NYKREDIT REALKR 0.7500 20-27 20/01A EUR 205.020,00 203.590,00 0,34 Deutschland 6.916.424,19 6.855.827,20 11,31 300.000 ALSTRIA OFFICE REIT 0.50 19-25 26/09A EUR 301.050,00 302.854,50 0,50 200.000 BAYER AG 0.375 21-29 12/01A EUR 199.300,00 195.698,00 0,32 400.000 BUNDESREPUB. DE 0.0000 19-29 15/08A EUR 410.848,89 411.056,00 0,68 500.000 COMMERZBANK AG 0.25 19-24 16/09A EUR 499.940,00 501.260,00 0,83 100.000 COMMERZBANK AG 4.00 16-26 23/03A EUR 108.640,00 111.748,50 0,18 500.000 CONTINENTAL AG 2.50 20-26 27/08A EUR 557.800,00 555.640,00 0,92 1.400.000 DE BAHN FIN. 1.125 19-28 18/01A EUR 1.526.000,00 1.507.457,00 2,49 200.000 DEUTSCHE LUFTHA 0.2500 19-24 06/09A EUR 200.580,00 192.390,00 0,32 1.150.000 GERMANY 0.50 14-30 15/04A EUR 1.468.354,50 1.474.975,22 2,43 1.000.000 KFW 0.75 20-30 30/09S USD 804.330,80 763.743,98 1,26 800.000 VOLKSWAGEN FIN 1.5 19-24 01/10A EUR 839.580,00 839.004,00 1,38 Finnland 724.450,00 717.542,00 1,18 700.000 NORDEA BANK AB 0.5000 20-27 14/05A EUR 724.450,00 717.542,00 1,18 Frankreich 5.856.095,00 5.733.986,00 9,46 400.000 ACCOR SA 1.25 17-24 25/01A EUR 416.000,00 416.362,00 0,69 400.000 BNP PARIBAS 0.1250 19-26 04/09A EUR 399.060,00 396.722,00 0,65 550.000 EDF 5.625 03-33 21/02A EUR 888.095,00 852.054,50 1,41 1.400.000 FRANCE 1.50 15-31 25/05A EUR 1.617.980,00 1.598.520,00 2,65 500.000 FRANCE 2.50 13-30 25/05A EUR 642.050,00 614.062,50 1,01 ¹ AK = Anschaffungskosten ² NFV = Nettofondsvermögen Die nachfolgenden Anmerkungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Halbjahresberichts. Seite 8
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 Wertpapierbestand und sonstige Nettovermögenswerte zum 30. April 2021 Ausgedrückt in EUR Anzahl % des Bezeichnung Währung AK ¹ Marktwert Nennwert NFV ² 100.000 RCI BANQUE SA 1.625 18-26 24/05A EUR 104.650,00 105.477,50 0,17 200.000 RCI BANQUE SA 0.75 19-23 10/04A EUR 201.800,00 202.870,00 0,33 1.500.000 SNCF EPIC 0.625 20-30 14/04A EUR 1.586.460,00 1.547.917,50 2,55 Großbritannien 1.355.064,58 1.331.019,31 2,20 400.000 BARCLAYS 1.375 18-26 24/01A EUR 417.500,00 416.662,00 0,69 700.000 COCA-COLA EUROPEAN 0.20 20-28 02/12A EUR 702.440,00 682.608,50 1,13 200.000 UK TREASURY STOCK 8.00 96-21 07/06S GBP 235.124,58 231.748,81 0,38 Italien 846.380,00 843.818,50 1,39 300.000 INTESA SANPAOLO 1.0000 19-24 04/07A EUR 302.080,00 308.931,00 0,51 400.000 IREN SPA 1.9500 18-25 19/09A EUR 437.800,00 430.148,00 0,71 100.000 TELECOM ITALIA 2.50 17-23 19/07A EUR 106.500,00 104.739,50 0,17 Jersey Inseln 317.530,00 315.775,50 0,52 300.000 APTIV PLC 1.50 15-25 10/03A EUR 317.530,00 315.775,50 0,52 Luxemburg 1.462.910,00 1.490.012,50 2,46 700.000 AROUNDTOWN SA 0.625 19-25 09/07A EUR 681.940,00 713.016,50 1,18 800.000 GRAND CITY PROPERTIES 0.125 21-28 11/01A EUR 780.970,00 776.996,00 1,28 Neuseeland 235.234,02 238.823,70 0,39 400.000 NEW ZEALAND 6.00 08-21 15/05S NZD 235.234,02 238.823,70 0,39 Niederlande 6.174.936,00 6.136.149,76 10,13 1.368.000 ABN AMRO REGS 1.50 15-30 30/09A EUR 1.584.276,00 1.553.801,76 2,56 600.000 ACHMEA BV 1.5 20-27 26/05A EUR 643.090,00 641.148,00 1,06 600.000 AIRBUS SE 2.00 20-28 07/04A EUR 674.060,00 665.235,00 1,10 100.000 ALLIANZ FIN II 1.375 16-31 21/04A EUR 113.000,00 110.187,00 0,18 200.000 ALLIANZ FINANCE 0.5000 20-31 14/01A EUR 207.000,00 202.486,00 0,33 500.000 DAIMLER INTL FI 0.8750 18-24 09/04A EUR 514.830,00 514.700,00 0,85 1.800.000 RABOBANK 1.375 15-27 03/02A EUR 1.962.710,00 1.944.792,00 3,22 300.000 REPSOL INTL FINANCE 0.25 19-27 02/08A EUR 270.690,00 300.984,00 0,50 200.000 ZF EUROPE FINANCE BV 1.250 16-23 23/10A EUR 205.280,00 202.816,00 0,33 Norwegen 242.629,33 225.429,69 0,37 2.250.000 NORWAY 3.75 10-21 25/05A NOK 242.629,33 225.429,69 0,37 Österreich 878.890,00 894.232,50 1,48 600.000 BAWAG PSK 0.3750 19-27 03/09A EUR 584.290,00 592.398,00 0,98 300.000 CA IMMOBILIEN-ANLAGEN 0.875 20-27 05/02A EUR 294.600,00 301.834,50 0,50 Schweden 734.900,00 710.041,50 1,17 700.000 SKANDINAVISKA E 0.6250 19-29 12/11A EUR 734.900,00 710.041,50 1,17 Schweiz 403.440,00 394.840,00 0,65 400.000 UBS GROUP FIX TO FLOAT 20-28 05/11A EUR 403.440,00 394.840,00 0,65 Spanien 704.750,00 708.509,50 1,17 200.000 BANCO BILBAO VIZCAYA 0.5 20-27 14/01A EUR 195.900,00 201.227,00 0,33 500.000 SANTANDER CONS FIN 0.00 19-22 06/05A EUR 508.850,00 507.282,50 0,84 Renten mit variablem Zinssatz 5.598.150,00 5.568.962,00 9,19 Dänemark 301.230,00 303.111,00 0,50 300.000 DANSKE BANK A/S FL.R 19-25 27/08A EUR 301.230,00 303.111,00 0,50 Deutschland 1.434.220,00 1.405.729,00 2,31 1.300.000 ALLIANZ SE FL.R 12-42 17/10A EUR 1.434.220,00 1.405.729,00 2,31 Frankreich 345.710,00 351.074,50 0,58 350.000 RCI BANQUE SA FL.R 18-23 12/01Q EUR 345.710,00 351.074,50 0,58 Großbritannien 1.084.180,00 1.083.191,00 1,79 600.000 LLOYDS BANKING GROUP FL.R 20-26 01/04A EUR 679.380,00 677.301,00 1,12 400.000 LLOYDS BANKING GROUP PL 0.5 19-25 12/11A EUR 404.800,00 405.890,00 0,67 Niederlande 399.870,00 391.608,00 0,65 400.000 ING GROEP NV FL.R 20-29 18/02A EUR 399.870,00 391.608,00 0,65 Schweiz 1.128.690,00 1.125.696,50 1,86 400.000 UBS AG FL.R 17-22 20/09Q EUR 402.860,00 400.836,00 0,66 700.000 UBS GROUP SA FL.R 18-25 17/04A EUR 725.830,00 724.860,50 1,20 Vereinigte Staaten von Amerika 904.250,00 908.552,00 1,50 700.000 BANK OF AMERICA FL.R 18-24 25/04Q EUR 706.650,00 705.572,00 1,17 200.000 DEUTSCHE POSTBANK SUB.FL.R 04-XX 23/12A EUR 197.600,00 202.980,00 0,33 Sonstige übertragbare Wertpapiere 1.003.430,00 971.710,50 1,60 Anleihen 1.003.430,00 971.710,50 1,60 Deutschland 574.750,00 550.712,50 0,91 500.000 DEUTSCHE BAHN 1.375 18-31 28/09A EUR 574.750,00 550.712,50 0,91 ¹ AK = Anschaffungskosten ² NFV = Nettofondsvermögen Die nachfolgenden Anmerkungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Halbjahresberichts. Seite 9
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 Wertpapierbestand und sonstige Nettovermögenswerte zum 30. April 2021 Ausgedrückt in EUR Anzahl % des Bezeichnung Währung AK ¹ Marktwert Nennwert NFV ² Niederlande 428.680,00 420.998,00 0,69 400.000 AEGON BANK 0.75 17-27 27/06A EUR 428.680,00 420.998,00 0,69 Summe Wertpapiere 56.061.363,06 56.955.368,42 93,98 Bankguthaben/(-verbindlichkeiten) 3.505.556,80 5,78 Sonstige Nettoaktiva/(-verbindlichkeiten) 140.257,82 0,24 Nettofondsvermögen 60.601.183,04 100,00 ¹ AK = Anschaffungskosten ² NFV = Nettofondsvermögen Die nachfolgenden Anmerkungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Halbjahresberichts. Seite 10
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 Geographische Aufstellung des Wertpapierbestandes % des Aufgliederung nach Staaten Nettofondsvermögens Deutschland 22,67 Frankreich 16,57 Niederlande 13,93 Vereinigte Staaten von Amerika 8,83 Großbritannien 7,95 Schweiz 7,47 Schweden 3,51 Italien 3,23 Luxemburg 2,46 Österreich 1,48 Finnland 1,18 Spanien 1,17 Irland 0,99 Dänemark 0,84 Jersey Inseln 0,52 Australien 0,42 Neuseeland 0,39 Norwegen 0,37 93,98 Die nachfolgenden Anmerkungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Halbjahresbericht. Seite 11
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 Wirtschaftliche Aufstellung des Wertpapierbestandes % des Aufgliederung nach Sektoren Nettofondsvermögens Banken und Kreditinstitute 22,00 Holdings und Finanzgesellschaften 10,70 Staaten und Regierungen 8,33 Versicherungen 6,69 Strom-, Wasser-, Gasversorger 6,13 Pharma und Kosmetik 5,04 Transport 4,84 Kraftfahrzeugindustrie 4,30 Kommunikation 4,06 Internet und Internet-Dienstleistungen 4,02 Immobiliengesellschaften 3,46 Maschinenbau 2,33 Mineralöl 1,95 Gesundheits und Sozialwesen 1,94 Nahrungsmittel und Getränke 1,62 Luft- und Raumfahrtindustrie 1,10 Baustoffe und Handel 0,99 Reifen und Gummi 0,92 Diverse Konsumgüter 0,90 Chemie 0,81 Hotels und Restaurants 0,69 Wirtschaftszweige 0,69 Textile und Stoffe 0,35 Edelmetalle und -steine 0,12 93,98 Die nachfolgenden Anmerkungen sind wesentlicher Bestandteil dieses Halbjahresbericht. Seite 12
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 Anmerkungen zum Jahresabschluss - Aufstellung der derivativen Finanzinstrumente Seite 13
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 OPTIONEN Zum 30. April 2021 standen folgende Optionen offen: HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 Nicht realisierter Verpflichtung Marktwert Gewinn/-Verlust Kontrakte Bezeichnung Währung (in EUR) (in EUR) (in EUR) Option auf Börsenindizes 75 DJ EURO STOXX MAY 3950.0 21.05.21 PUT EUR - 44.700,00 -5.165,75 44.700,00 -5.165,75 Seite 14
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 FUTURES Zum 30. April 2021 standen folgende Finanzterminkontrakte offen: HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 Verpflichtung Nicht realisierter (in EUR) Gewinn/-Verlust Kontrakte Bezeichnung Währung (in EUR) Gegenpartei Index -90 DJ EURO STOXX 50 06/21 EUR 3.577.266,00 -135.450,00 UniCredit Bank AG -135.450,00 Währung 9 EUR/USD (CME) 06/21 USD 1.125.000,00 6.962,33 UniCredit Bank AG 6.962,33 Seite 15
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 Weitere Anmerkungen zum Halbjahresbericht Seite 16
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 WEITERE ANMERKUNGEN ZUM HALBJAHRESBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 1. Der Fonds a. Allgemeines Der HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 (der „Fonds“) ist am 1. April 2019 als „Fonds Commun de Placement“ (FCP) gemäß Teil I des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 gegründet worden und erfüllt die Voraussetzungen eines Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW). Das Verwaltungsreglement des Fonds trat erstmals am 1. April 2019 in Kraft. Das Sonderreglement des Fonds trat erstmals am 1. April 2019 in Kraft. Der Fonds besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und stellt ein gemeinschaftliches Eigentum an Wertpapieren dar, das von der Verwaltungsgesellschaft, der Structured Invest S.A. (Tochter der UniCredit), in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsreglement im Interesse der Anleger verwaltet wird. b. Anlageziel Das Hauptziel der Anlagepolitik des HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 ist es, den Wert unter Ausgleich des inflationsbedingtem Kaufkraftverlustes über einen mittel- bis langfristigen Zyklus zu erhalten, unabhängig von den allgemeinen Marktbedingungen im Rahmen einer Multi-Asset-Strategie mit ausgewogenem Chance-Risiko- Verhältnis und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien. c. Anlagestrategie Nachhaltigkeits-Ansatz Die Investments unterliegen einer definierten, nachhaltigen Anlagepolitik, welche auf dem Nachhaltigkeits-Research (Sustainability Research) renommierter Anbieter basiert. Bestandteil der verantwortungsbewussten Vermögensanlage sind ökologische, soziale oder ethische Aspekte und deren positive Auswirkungen auf die Umwelt und Gesellschaft. Dazu zählen unter anderem nachhaltiges Wirtschaften, effizienter Einsatz von Ressourcen, Verringerung von schädlichen Umwelteinflüssen, Herstellung Erneuerbarer Energien, soziale (Arbeits-) Bedingungen oder ethische und soziale Verantwortung. Anlageinstrumente & -grenzen Das Nettofondsvermögen wird überwiegend (zu mindestens 51 %) in fest- und variabel verzinsliche Wertpapiere, Aktienanleihen, Exchange Traded Funds (ETFs, die den Vorgaben des Artikel 41 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 entsprechen), Delta-1-Zertifikate (die Delta 1 Zertifikate sind konform mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 und dem Reglement Grand Ducal von 2008), Investmentfonds, Geldmarktinstrumente und Einlagen angelegt. Des Weiteren wird das Nettofondsvermögen nach Maßgabe der im Verwaltungsreglement und im Sonderreglement des Fonds aufgeführten Anlagegrundsätze und –beschränkungen zu mindestens 25 % in Aktien angelegt, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt 1 zugelassen oder in diesen einbezogen sind, und die nicht Anteile eines Investmentfonds sind. Das Durchschnittsrating (bezogen auf den Marktwert) aller verzinslichen Wertpapiere des Nettofondsvermögens darf BBB entsprechend der Standard & Poor‘s Rating Definitionen oder einem vergleichbaren Rating von Moody’s Investors Service oder Fitch Ratings nicht unterschreiten. Im Falle eines Split-Ratings ist das jeweils beste Ratingergebnis der Ratingagenturen Standard & Poor‘s, Moody’s Investors Service und Fitch Ratings entscheidend. Maximal 5 % des Nettofondsvermögens dürfen in "Non-Investmentgrade"-Anleihen oder „Non-Rated“-Anleihen investiert werden. 1 Die Berechnung der 25 %-Mindestaktienquote basierend auf dem Aktivvermögen erfolgt wie folgt: Die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten des Investmentfonds. Seite 17
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 WEITERE ANMERKUNGEN ZUM HALBJAHRESBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 (FORTSETZUNG) Maximal 10 % des Nettofondsvermögens dürfen in Wandelanleihen oder andere strukturierte Anleihen, wobei Aktienanleihen der Aktienquote zuzuordnen sind, investiert werden. Die Anlagegrenze je Emittent beträgt bei Unternehmensanleihen 10 % des Nettofondsvermögens. Die maximale Aktienquote des Nettofondsvermögens beträgt 49 %. Der maximale Anteil an Aktien einer Branche ist mit 20 % der Aktienquote begrenzt. Der maximale Anteil an Aktien eines Emittenten aus einem Staat ist mit 20 % der Aktienquote begrenzt. Abweichend kann die Aktienquote bis zu 100 % Aktien aus Deutschland beinhalten. In geographischer Hinsicht erfolgt die Anlage in Aktien und Unternehmensanleihen in solche aus Europäischen- und Nordamerikanische Staaten, die Anlage in Staatsanleihen in solche aus OECD-Staaten. Es erfolgt ausschließlich eine Investition in Aktien, bei welchen am vorangegangenen Dividendenstichtag eine Dividendenzahlung geleistet wurde oder bei welchen am folgenden Dividendenstichtag eine Dividendenzahlung erwartet wird. Ausgenommen davon ist die einmalige Aussetzung einer Dividendenzahlung. Maximal 10 % des Nettofondsvermögens dürfen in Edelmetallinvestments, zulässig sind Investments in Gold-ETFs, die den Vorgaben des Artikel 41 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 entsprechen, investiert werden. Abweichend vom Verwaltungsreglement darf der Fonds Anteile anderer OGAW und anderer OGA nur in Höhe von insgesamt 10 % des Nettofondsvermögens erwerben. Der Fonds darf zum Zwecke der Absicherung und zur Risikosteuerung derivative Finanzinstrumente sowie sonstige Techniken und Instrumente einsetzen. Der Investitionsgrad2 des Anlagevermögens darf durch den Einsatz von Derivaten nicht gehebelt werden. Der Verkauf von Kaufoptionen auf Aktien (Short Calls) ist zulässig, sofern es sich um eine im Fondsvermögen gedeckte Aktienposition handelt. Das Nominal der verkauften Aktienoptionen darf 30 % des Nettofondsvermögens nicht überschreiten. Ferner ist es möglich, die Aktienquote über Aktien-Futures ganz oder teilweise abzusichern. Die Steuerung der Zinsduration wird durch den Einsatz von Derivaten gewährleistet, wobei hier nur Absicherungsgeschäfte zulässig sind. Unter keinen Umständen sollen diese Transaktionen zu einer Abweichung von der Anlagepolitik und den Beschränkungen führen. Der Einsatz von Derivaten (einschließlich Futures, Optionen und Swaps) sowie sonstigen Techniken und Instrumenten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der Einschränkungen gemäß Artikel 5 des Verwaltungsreglements. Die Investition in Hedge-Fonds oder ein Direktinvestment in Private Equity ist nicht zulässig. Für den Fonds dürfen daneben flüssige Mittel gehalten werden. Die Verwaltungsgesellschaft darf, nach dem Grundsatz der Risikostreuung, bis zu 100 % des Nettofondsvermögens in Wertpapiere verschiedener Emissionen anlegen, die von einem EU-Mitgliedsstaat oder seinen Gebietskörperschaften, von einem anderen OECD-Mitgliedsstaat oder von internationalen Organismen öffentlich- rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EU-Mitgliedsstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, sofern diese Wertpapiere im Rahmen von mindestens 6 verschiedenen Emissionen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus ein und derselben Emission 30 % des Nettofondsvermögens des Fonds nicht überschreiten dürfen. 2 Ein oben genanntes Absicherungsgeschäft sowie der Verkauf von Kaufoptionen auf gedeckte Aktienpositionen stellt keine Erhöhung des Investitionsgrads dar. Seite 18
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 WEITERE ANMERKUNGEN ZUM HALBJAHRESBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 (FORTSETZUNG) Sonstiges Im Zusammenhang mit Derivaten sind insbesondere die Bestimmungen von Artikel 5.6 des Verwaltungsreglements betreffend das Risiko-Managementverfahren zu beachten. Die Anlage erfolgt in Vermögenswerte, die auf Euro oder andere Währungen lauten. Um das Währungsrisiko zu minimieren, können Vermögenswerte, die nicht auf Euro lauten, gegen Wechselkursschwankungen abgesichert werden. Dabei sollen mindestens 60 % der Vermögenswerte in Euro angelegt oder in Euro abgesichert sein. Der Fonds wird unter keinen Umständen Fremdkapital als Hebel zu Anlagezwecken einsetzen. Ein Rückgang des Fondsvermögens aufgrund des Einsatzes von Fremdkapital ist daher ausgeschlossen. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik tatsächlich erreicht werden. 2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze a. Allgemeines Die Erstellung der Finanzberichte erfolgt in Übereinstimmung mit den luxemburgischen Vorschriften in Bezug auf Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren. b. Bewertung der Anlagen Vermögenswerte, die an einer Börse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wenn ein Vermögenswert an mehreren Börsen notiert ist, ist der letzte verfügbare Kurs an jener Börse maßgebend, die der Hauptmarkt für diesen Vermögenswert ist. Vermögenswerte, die nicht an einer Börse notiert sind, die aber an einem anderen geregelten, anerkannten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Markt gehandelt werden, werden zu dem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht höher als der Briefkurs zur Zeit der Bewertung sein darf und den die Verwaltungsgesellschaft für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Vermögenswerte verkauft werden können. Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder auf einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für Vermögenswerte, welche an einer Börse oder auf einem anderen Markt wie vorerwähnt notiert oder gehandelt werden und die Kurse entsprechend den Regelungen in den beiden ersten Paragraphen den tatsächlichen Marktwert der entsprechenden Vermögenswerte nicht angemessen widerspiegeln, werden diese Vermögenswerte zum jeweiligen Veräußerungswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsregeln festlegt. Die auf Vermögenswerte entfallenden anteiligen Zinsen werden mit einbezogen, soweit sie sich nicht im Kurswert ausdrücken. Der Liquidationswert von Forwards oder Optionen, die nicht an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt werden, wird gemäß den Richtlinien der Verwaltungsgesellschaft auf einer konsistent für alle verschiedenen Arten von Verträgen angewandten Grundlage festgestellt. Der Liquidationswert von Futures oder Optionen, welche an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt werden, wird auf der Grundlage der letzten verfügbaren Abwicklungspreise solcher Verträge an den Börsen oder organisierten Märkten, auf welchen diese Futures oder Optionen vom Fonds gehandelt werden, berechnet; sofern ein Future, Forward oder eine Option an einem Tag, für welchen der Nettoinventarwert bestimmt wird, nicht liquidiert werden kann, wird die Bewertungsgrundlage für einen solchen Vertrag von der Geschäftsführung in angemessener und vernünftiger Weise bestimmt. Flüssige Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich anteiliger Zinsen bewertet. Festgelder können zum jeweiligen Renditekurs bewertet werden, vorausgesetzt, ein entsprechender Vertrag zwischen dem Finanzinstitut, welches die Festgelder verwahrt, und der Verwaltungsgesellschaft sieht vor, dass diese Festgelder zu jeder Zeit kündbar sind und dass im Falle einer Kündigung ihr Realisierungswert diesem Renditekurs entspricht. Seite 19
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 WEITERE ANMERKUNGEN ZUM HALBJAHRESBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 (FORTSETZUNG) Zielfondsanteile werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Nettoinventarwert bewertet. Falls für Investment- anteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden die Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Veräußerungswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben auf der Grundlage des wahrscheinlich errechenbaren Veräußerungswertes festlegt. Alle nicht auf die Fondswährung lautenden Vermögenswerte werden zum letzten verfügbaren Devisenkurs in die betreffende Fondswährung umgerechnet. Gewinne oder Verluste aus Devisentransaktionen werden hinzugerechnet oder abgesetzt. Sämtliche sonstigen Wertpapiere oder sonstigen Vermögenswerte werden zu ihrem angemessenen Veräußerungswert bewertet, wie dieser nach Treu und Glauben von der Verwaltungsgesellschaft und nach einem von ihr festgelegten Verfahren bestimmt wird. c. Erträge Dividenden werden an dem Datum, an dem die betreffenden Wertpapiere erstmals als „Ex-Dividende“ notiert werden, als Ertrag verbucht. Zinserträge laufen täglich auf. d. Realisierte Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren Realisierte Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren werden nach der Durchschnittskostenmethode ermittelt. 3. Gründungskosten Die Kosten für die Gründung des Fonds und die Erstausgabe von Anteilen können über einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren abgeschrieben werden. 4. Verwaltungsvergütung1 Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf eine jährliche Vergütung. Diese Vergütung wird bewertungstäglich berechnet, abgegrenzt und rückwirkend ausbezahlt. Die Vergütung beträgt für Anteilklasse I: • 0,73 % p. a. bei einem Nettofondsvermögen bis zu EUR 50 Mio. wobei Mindestgebühren in Höhe von EUR 30.000 p. a. auf 0,14 % p. a. anfallen. (Keine Mindestgebühren im ersten Jahr nach Auflage sowie keine Minimumgebühren in Höhe von EUR 30.000 p. a., welche auf 0,27 % p. a. anfallen, jedoch fallen Mindestgebühren von EUR 10.000 im ersten Jahr nach Auflage an). • 0,72 % p. a. für die nachfolgenden Nettofondsvermögen von EUR 50 Mio. bis zu 100 Mio. • 0,71 % p. a. für die nachfolgenden Nettofondsvermögen von EUR 100 Mio. bis zu 200 Mio. • 0,70 % p. a. für die nachfolgenden Nettofondsvermögen von EUR 200 Mio. bis zu 500 Mio. • 0,69 % p. a. für die nachfolgenden Nettofondsvermögen über EUR 500 Mio. Die Vergütung beträgt für Anteilklasse R: • 1,39 % p. a bei einem Nettofondsvermögen bis zu EUR 50 Mio. wobei Mindestgebühren in Höhe von EUR 30.000 p. a. auf 0,14 % p. a. anfallen. (Keine Mindestgebühren im ersten Jahr nach Auflage sowie Minimumgebühren in Höhe von EUR 30.000 p. a., welche auf 0,27 % p. a. anfallen, jedoch fallen Mindestgebühren von EUR 10.000 im ersten Jahr nach Auflage an). • 1,38 % p. a. für die nachfolgenden Nettofondsvermögen von EUR 50 Mio. fallen bis 100 Mio. • 1,37 % p. a. für die nachfolgenden Nettofondsvermögen von EUR 100 Mio. bis 200 Mio. • 1,36 % p. a. für die nachfolgenden Nettofondsvermögen von EUR 200 Mio. bis 500 Mio. • 1,35 % p. a. für die nachfolgenden Nettofondsvermögen über EUR 500 Mio. 1 Etwaig anfallende Vertriebskosten und Gebühren des Investmentmanagers werden aus der Verwaltungsvergütung gezahlt. Die aus der Verwaltungsvergütung getätigten Zahlungen für Vertriebskosten verstehen sich inklusive einer etwaigen Mehrwertsteuer. Seite 20
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 WEITERE ANMERKUNGEN ZUM HALBJAHRESBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 (FORTSETZUNG) Mit dieser Verwaltungsvergütung sind alle Kosten des Fonds bis auf die nachfolgend genannten abgegolten. Erwirbt ein Fonds Anteile anderer OGAW und/oder sonstiger OGA, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Verwaltungsgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Verwaltungsgesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder durch eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, so darf die Verwaltungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft für die Zeichnung oder den Rückkauf von Anteilen der anderen OGAW und/oder anderen OGA durch den Fonds keine Gebühren berechnen. Zusätzlich kann die Verwaltungsgesellschaft für die Koordination von Sonderreportings (z.B. Solvency II, VAG) sowie die Aufarbeitung von unterliegenden Daten für regulatorische Reportings eine Gebühr von maximal EUR 1.500,00 pro Reporting bzw. Zulieferung berechnen. 5. Verwahrstellen-, Hauptverwaltungs- und Zahlstellenvergütung Die Zentralverwaltungsvergütung beträgt : • 0,040 % p. a. für die ersten EUR 100 Mio. des Nettofondsvermögens • 0,030 % p. a. von EUR 100 Mio. bis 250 Mio. des Nettofondsvermögens • 0,025 % p. a. von EUR 250 Mio. bis 500 Mio. des Nettofondsvermögens • 0,020 % p. a. für die folgenden Nettofondsvermögen über EUR 500 Mio. mindestens jedoch EUR 13.800 p. a. Die Verwahrstellenvergütung beträgt : • 0,017 % p. a. auf Fondsvolumen für Zone 1 Länder1 • 0,023 % p. a. auf Fondsvolumen für Zone 2 Länder2 • 0,065 % p. a. auf Fondsvolumen für Zone 3 Länder3 • 0,020 % p. a. auf Fondsvolumen für regulierte Zielfonds4 • 0,035 % p. a. für Off-shore Fonds und zusätzliche Transaktionsgebühren Die Verwahrstelle und die Zentralverwaltung erhalten diese Vergütung für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Diese Vergütung wird bewertungstäglich berechnet, abgegrenzt und rückwirkend ausbezahlt. Die Verwahrstellen- und Zentralverwaltungsvergütung versteht sich zuzüglich einer etwaigen Mehrwertsteuer. 6. Besteuerung Taxe d’Abonnement Gemäß Art. 174 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 unterliegt das Fondsvermögen im Großherzogtum Luxemburg einer Steuer („Taxe d'Abonnement“) von 0,05 % p. a., die vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Nettofondsvermögen zahlbar ist. In Bezug auf Fonds bzw. Anteilklassen, die institutionellen Investoren vorbehalten sind, beträgt die Taxe d’Abonnement 0,01 % p. a. Die Anteilklasse I ist institutionellen Anlegern vorbehalten. 7.Aufstellung über die Entwicklung des Wertpapierbestands Auf Anfrage ist am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Verwahrstelle sowie bei allen Zahl- und Informationsstellen des Fonds eine kostenfreie Aufstellung mit detaillierten Angaben über sämtliche während der Berichtsperiode getätigten Käufe und Verkäufe erhältlich. 8. Gewinnverwendung Die ordentlichen Nettoerträge des Fonds werden ausgeschüttet. 1 Zone 1 Länder: USA, UK, Clearstream / Euroclear, ESES 2 Zone 2 Länder: Deutschland, Irland, Spanien, Italien, Japan, Kanada, Schweiz, Portugal, Finnland, Schweden, Dänemark, Norwegen, Griechenland, Österreich, Australien, Süd-Afrika 3 Zone 3 Länder: Südkorea, Indonesien, Taiwan, Hong Kong, Indien, Singapur und andere OECD Länder 4 Regulierte Zielfonds: jeder regulierte Zielfonds registriert in einem Europäischen Land oder Zielfonds mit ähnlichen Zeichnungsprozessen (Absätze und Rückflüsse) Seite 21
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 WEITERE ANMERKUNGEN ZUM HALBJAHRESBERICHT ZUM 30. APRIL 2021 (FORTSETZUNG) 9. Risikomanagement-Verfahren Die Verwaltungsgesellschaft setzt für den Fonds ein Risikomanagementverfahren im Einklang mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 und sonstigen anwendbaren Vorschriften ein, insbesondere den CSSF-Rundschreiben 11/512 und 18/698. Mit Hilfe des Risikomanagementverfahrens erfasst und misst die Verwaltungsgesellschaft das Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und alle sonstigen Risiken, einschließlich operationellen Risiken, die für den Fonds wesentlich sind. Im Rahmen des Risikomanagement-Verfahrens wird das Gesamtrisiko des Fonds durch die sogenannte Relative Value- at-Risk (VaR)-Methode gemessen und kontrolliert. Das Referenzportfolio für den Fonds besteht 20 % EuroStoxx 50 TR (SX5T), 20 % S&P 500 (SPX), 40 % iBoxx € Corporate Overall (QW5A), 20 % iBoxx Eurozone Sovereign 3-5y (QW1I). Detailliertere Informationen über das Vergleichsvermögen sind bei der Verwaltungsgesellschaft kostenfrei erhältlich. Die Verwaltungsgesellschaft berechnet die Höhe der Hebelwirkung (englisch „leverage”) des Fonds mit Hilfe des Ansatzes der Summe der Nennwerte der Derivate und erwartet, dass die Höhe der Hebelwirkung bei maximal 100 % (bezogen auf das Nettofondsvermögen) liegen wird. In Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass die Hebelwirkung über diesem Wert liegt. 10.Transaktionskosten Die Transaktionskosten, resultierend aus den Käufen und Verkäufen der Wertpapiere für das am 30. April 2021 endenden Geschäftsjahr, betrugen EUR 7.210,49. 11.Umrechnung der ausländischen Währungen Sowohl die Buchführung als auch der Jahresabschluss erfolgen in Euro (EUR). Die Bankguthaben, die anderen Nettovermögenswerte sowie die Bewertung von Vermögenswerten, die nicht in Euro notieren, werden zum Kurs des Bilanzstichtages in Euro (EUR) umgerechnet. 1 EUR 1,55845 AUD 1 EUR 10,00140 NOK 1 EUR 1,09795 CHF 1 EUR 1,67780 NZD 1 EUR 7,43665 DKK 1 EUR 10,17900 SEK 1 EUR 0,86945 GBP 1 EUR 1,20380 USD Der Einstandswert der Wertpapiere, die auf andere Währungen als Euro (EUR) lauten, wird zu dem am Tag des Erwerbs gültigen Kurs in Euro (EUR) umgerechnet. Erträge und Aufwendungen, die auf andere Währungen als Euro (EUR) lauten, werden zum Kurs des Transaktionstages umgerechnet. 12. Wesentliche Ereignisse während des Geschäftsjahres und nach Bilanzstichtag zum 30. April 2021 Die Folgen der weltweiten Ausbreitung und dynamischen Entwicklung rund um das neuartige Corona-Virus auf die Weltwirtschaft sind spürbar. Weitere Konjunkturhilfen von Regierungen und verschiedener Notenbanken versprechen aber eine Gegenbewegung. Die Entdeckung sowie die laufenden Genehmigungsverfahren für mögliche Impfstoffe können ebenfalls eine positive Auswirkung auf die Wirtschaft haben. Wann von einer beständigen Erholung der Folgen dieser Pandemie gesprochen werden kann, ist jedoch noch unklar. Das Fondsmanagement verfolgt die Entwicklung der Situation und deren potentiellen Auswirkungen, auch auf diesen Fonds, weiterhin äußerst sorgsam. Informationen zur Entwicklung der ungeprüften Nettoinventarwerte des Fonds sind auf der Website der Structured Invest S.A. einsehbar. Das Portfolio des Fonds ist aufgrund der immer noch sehr volatilen Märkte ständigen Änderungen unterworfen, weshalb keine Aussage über eine Wertentwicklung unter Einfluss der COVID-19 Krise gezeigt werden kann. Seit Beginn der Krise im Frühjahr 2020 kam es zu keinen bedeutend großen Rückgaben in den Fonds durch die Anleger. Das Management der Structured Invest S.A. geht davon aus, dass die Fortführung der Geschäftstätigkeit nicht in Gefahr ist, kann allerdings über zukünftige Entwicklungen der Fonds keine Aussage treffen. Seite 22
HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 SONSTIGE ANGABEN Fondsangaben HVB Stiftungsportfolio-Fonds 1 Fondstyp Mischfonds Fondswährung EUR Fondsauflage 01.04.2019 Stückelung Globalurkunde Anteilklasse I Auflagedatum der Anteilklasse 08.04.2019 WKN A2PBP7 ISIN LU1932640342 1 Total Expense Ratio (TER) 0,95 % Anteilklasse R Auflagedatum der Anteilklasse 08.04.2019 WKN A2PBQH ISIN LU1932640425 1 Total Expense Ratio (TER) 1,66 % 2 Risikomaß Value at Risk 2,46 % Pflichten im Hinblick auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfte – Verordnung zur Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTR) - Ergänzende Angaben Am 23. Dezember 2015 wurde die Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (SFTR) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die SFTR regelt im Wesentlichen Verpflichtungen im Hinblick auf sogenannte „Wertpapierfinanzierungsgeschäfte“ (WFG). Durch die SFTR werden für den Abschluss, die Änderung oder Beendigung von WFG neben den nach EMIR bereits bestehenden Reportingverpflichtungen (die aber für WFG grundsätzlich nicht anwendbar sind) zusätzliche Meldepflichten begründet. Es fanden keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte im zum 30. April 2021 endenden Geschäftsjahr statt. Die Meldepflichten aus der oben genannten Regulierung finden daher keine Anwendung. 1 Die Berechnung nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung von Transaktionskosten, für den Berichtszeitraum vom 1. November 2020 bis zum 30. April 2021. 2 Das Risikomaß gibt an, welchen Wert der Verlust des Portfolios mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,00 % bei einer Haltedauer von 20 Tagen nicht überschreitet (siehe Anmerkung 9). Seite 23
Herausgeber Structured Invest S.A. 8 - 10, rue Jean Monnet L-2180 Luxemburg
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