Informationen zur Abiturprüfung 2019 - IGS Buchholz
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Informationen zur Abiturprüfung 2019 Meldung zum Abitur Termine zum schriftlichen und mündlichen Abitur Schriftliche Abiturprüfungen §§ aus dem Erlass Nichtteilnahme Täuschungsversuche Störungen Mündliche Abiturprüfungen Einbringung und Abiturnote
Informationen zur Abiturprüfung 2019 Voraussetzung zum Bestehen des Abiturs zusätzliche mündliche Prüfungen einige Termine Einsicht in Prüfungsakten Stift und Papier zur Hand nehmen. JEDER muss zur Teilnahme an den Abiturprüfungen die herumgehende Liste unterschreiben!
Meldung zum Abitur • Herzlichen Dank für die Bereitschaft, Zuhörer zuzulassen!
Abitur-Termine 2019 Schriftliches Abitur: • Die Termine sind auf ISERV Bitte dennoch am eingetragen und Morgen der Prüfung hängen rechtzeitig auf den mit den Vertretungsplan Prüfungsräumen schauen! im Infokasten. Mündliches Abitur: • Ab Fr, 24.05. im
Schriftliche Prüfung I • Beginn 8:00 Uhr • Bearbeitungszeit und Auswahlzeit: P1 – P3: eA-Fächer 300*) + 20 min**) P4: gA-Fach 220 + 20 min**) *) Sport 240 Minuten **) Mathematik und Deutsch 30 Minuten • Auswahl treffen und möglichst nicht revidieren! • Blätter für Reinschrift (liniert, kariert) & Konzeptpapier werden von der Schule gestellt • Schreibgeräte und Verpflegung vor Prüfungsbeginn rauslegen, Taschen vorne abstellen • Blätter durchnummerieren • Vorder- und Rückseite beschreiben (falls möglich)
Schriftliche Prüfung II • Ständige Aufsicht o Sitzplatzkärtchen beachten o Protokoll mit Sitzplan o Zeitangaben zum Verlassen des Prüfungsraums • Nur zugelassene Hilfsmittel sind erlaubt (Rechtschreibduden, Fremdwörterlexikon, Laptop wg. GeoGebra, Formels., Atlas, ...) • Hilfen dürfen nur nach Rücksprache mit PK gegeben werden • Abgabe der Abiturarbeit o mehr als 45 Min. vorher: Verlassen des Schulgeländes
Schriftliche Prüfung - Bewertung • Bewertung durch o Referent/in o Korreferent/in o Fachprüfungsleiter/in • Verstöße gegen sprachliche Richtigkeit oder äußere Form: o Abzug von 1 Punkt bei durchschnittlich 5 Fehlern pro Seite o bei mehr Fehlern: 2 Punkte Abzug • Heranziehen von Entwürfen zur Bewertung, wenn sie zusammenhängend konzipiert sind und die Reinschrift schon ¾ des Gesamtumfangs ausmacht
§20: Nichtteilnahme • Gründe für Nichtteilnahme unverzüglich vor Prüfungsbeginn mitteilen: Kontakt mit Herrn Blenck herstellen (Handy mit Schulnummer 04181/928660 mitnehmen) • Erkrankung: ärztliches Attest erforderlich o Entscheidung durch Prüfungskommission 1. Bei Nichtanerkennung: versäumter Prüfungsteil 00 Punkte 2. Bei Anerkennung: Nachschreibtermin
§21: Täuschungsversuch • Täuschungsversuch: Prüfungsteil 00 Punkte • Geben unerlaubter Hilfen (von Mitschüler): 00 Punkte • In schweren Fällen: Nichtbestehen des gesamten Abiturs Achtung: Die Aberkennung des Abiturs ist innerhalb eines Jahres noch möglich! • Verlassen des Prüfungsraums nur für kurze Zeit (Toilette), Gespräche gelten als Täuschungsversuch. • => Kontrollen im Prüfungstrakt finden statt! Achtung: Handys/Smartphones/Smartwatches am Körper sind schon ein Täuschungsversuch => VORHER abgeben!
§22: Störungen • Stört ein Prüfling die Prüfung so nachhaltig, dass die ordnungsgemäße Durchführung nicht möglich ist, so kann die Prüfungskommission den Prüfling von der weiteren Prüfung ausschließen und seine gesamte Prüfung für nicht bestanden erklären. • Verspätetes Erscheinen stellt eine Störung dar. Die Prüfungskommission entscheidet, ob der Prüfling trotz Verspätung an der Prüfung teilnehmen darf. • Die Prüfungszeit verlängert sich bei eigenem Verschulden der Verspätung NICHT.
Mündliche Prüfung - Organisation • Aufenthalt in der Aula; 5 Minuten vor Beginn der Vorbereitungszeit in den Aufenthaltsraum gehen o Mitnehmen: Schreibutensilien • Vorbereitung unter Aufsicht: 20 Minuten • Prüfungsplan: Termin Vorbereitung, Termin Prüfung • Prüfung: mindestens 20, höchstens 30 Minuten
Raumplan
Mündliche Prüfung - Bewertung • Zwei Teile o Zusammenhängender Vortrag o Prüfungsgespräch o gesamte Dauer 20-30 Minuten • Fachprüfungsleiter/in kann Fragen stellen • Bewertung durch den Fachprüfungsausschuss • Bekanntgabe der Ergebnisse am Ende des Prüfungstages in der Aula (siehe Stellwand im Forum).
Bestehen des Abiturs – Block II Ergebnis = Punktzahl 4 (vierfache Wertung) Zwei Voraussetzungen: • von den 5 Prüfungen müssen in mindestens 3 Prüfungen mindestens 20 Punkte erreicht werden • (maximal 2 Unterkurse, die jedoch ausgeglichen werden müssen, bei 3 Unterkursen (nach möglichen Nachprüfungen) ist kein Bestehen mehr möglich) • mindestens 100 Punkte insgesamt Zusätzliche mündliche Prüfungen möglich 1. Festsetzung durch Prüfungskommission 2. „Freie“ Entscheidung des Prüflings
Zusätzliche mündliche Prüfungen Note schriftliche Prüfung : Note mündliche Prüfung 2 : 1 * * jeweils in vierfacher Wertung der Einzelergebnisse
Zusätzliche mündliche Prüfungen Note schriftliche Prüfung : Note mündliche Prüfung Zwei Voraussetzungen: • mind. 3 Prüfungen mit mind. 20 Punkten 2 : 1 • mind. 100 Punkte in Block II (Ergebnis schriftl. x 4 x 2 + Ergebnis mdl. x 4) : 3 = siehe Tabelle Fach Sch. Mdl. Pkt. P1 04 16 P2 06 24 P3 03 08 12 19 P4 04 08 21 16 P5 --- 05 20 88 93 100 Abitur bestanden!
Zusätzliche mündliche Prüfungen • Mitteilung der schriftlichen Ergebnisse (und der angesetzten Nachprüfungen): Montag, 17.06.2019, 10:30 Uhr (Aula) • Abgabe der Anträge auf Teilnahme an den Nachprüfungen bis Mittwoch, 19.06.2019, 09:30 Uhr • Mündliche Nachprüfungen: Montag-Mittwoch 24.-26.06.2019 nachmittags
Falls Abitur nicht bestanden Wiederholung des 3. und 4. Schulhalbjahres sowie der Abiturprüfung oder Abgang mit der Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Block I Belegungs- und Einbringungsverpflichtung Die folgenden Fächer müssen je nach Schwerpunkt belegt und eingebracht werden. Damit ein Schulhalbjahr als belegt zählt, muss das Schulhalbjahresergebnis mindestens 01 Punkt sein. Es müssen 32-36 Ergebnisse eingebracht werden. Es gilt die VOGO in der aktuell gültigen Fassung.
Block I Belegungs- und Einbringungsverpflichtung Die folgenden Fächer müssen je nach Schwerpunkt belegt und eingebracht werden. Damit ein Schulhalbjahr als belegt zählt, muss das Schulhalbjahresergebnis mindestens 01 Punkt sein. Es müssen 32-36 Ergebnisse eingebracht werden. Folgende Auflistung ist ohne Gewähr. Es gilt die VOGO in der aktuell gültigen Fassung.
Einbringung und Abiturnote I
Einbringung und Abiturnote II
Hannes A. Q1 Q2 Q3 Q4 (MuKu) Block 1 P1 De 22 24 26 28 P2 Ku 22 24 26 28 P3 En 20 20 20 20 P4 Ge 08 08 08 08 P5 Bi 11 11 11 12 DSp 13 13 PoWi 12 12 Ge 08 10 Re (13) 13 15 (07) Ma 14 14 14 14 Sem (05) 10 10 (01) Sp (02) (04) 14 14 Block I 40 x P : S 40 x 557 : 48 = 464 Punkte P = Punktsumme S= Anzahl der der Halbjahresergebni Halbjahresergebni sse, wobei P1-P3
Hannes A. (MuKu) Block 2 P1 De 60 (15x4) Abiturergebnis P2 Ku 44 (11x4) Block I 464 P3 En 40 (10x4) Block II 168 P4 Ge 20 (05x4) Gesamt 632 P5 Bi 04 (01x4) Abiturnote 2,1 Block II 168
Einbringung und Abiturnote II
Einsicht in die Prüfungsakten • Innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Gesamtergebnisses • unter Aufsicht • Aufzeichnungen und auszugsweise Abschriften sind erlaubt
Ende der Information • Hat jeder in der Liste unterschrieben?
Sie können auch lesen