Hygieneplan für die Grundschule Am Hedernfeld - Schuljahr 2020/2021 - GRUNDSCHULE AM HEDERNFELD

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Hygieneplan für die Grundschule Am Hedernfeld - Schuljahr 2020/2021 - GRUNDSCHULE AM HEDERNFELD
GRUNDSCHULE AM HEDERNFELD
                                           Am Hedernfeld 42 – 44
                                                 81375 München
                                              Tel: 089 5204659-0
                                            Fax: 089 5204659-40
                   E-Mail: gs-am-hedernfeld-42-44@muenchen.de
                      Web: www. grundschule-am-hedernfeld.de

   Hygieneplan für die
Grundschule Am Hedernfeld

    Schuljahr 2020/2021
INHALT:

Vorbemerkung

1. Persönliche Hygiene und individuelle Maßnahmen

2. Regelungen für die Räumlichkeiten der Schule

3. Pausen, Unterrichtsbeginn und -schluss

4. Aufsicht

5. Fluchtpläne

6. Besprechungen und Konferenzen, Elternversammlungen

7. Meldepflicht
VORBEMERKUNG

Alle Schulen verfügen nach §36 i.V.m. §33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen
schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte geregelt sind, um durch ein
hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schüler*innen und aller an der Schule Beteiligten
beizutragen.

Der vorübergehende Hygieneplan dient als Ergänzung und gilt, solange die Pandemie-
Situation im Land besteht.

Alle Personen, die an der Schule verkehren sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die
Hygienehinweise der zuständigen Gesundheitsbehörde zu beachten.

Über die Hygienemaßnahmen wird das Personal, die Schüler*innen sowie die
Erziehungsberechtigten der Schulfamilie in geeigneter Weise durch die Schulleitung oder
eine von ihr beauftragte Person unterrichtet.

Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln wird mit allen Schüler*innen
altersangemessen thematisiert.

Schulfeste, schulische Veranstaltungen und Schülerfahrten finden bis auf Weiteres nicht
statt. Lese- und Lernpartnerschaften sind weiterhin ausgesetzt.

Sport- und Musikunterricht dürfen unter Berücksichtigung der kultusministeriellen Vorgaben
stattfinden.  (vgl. dazu Rahmen-Hygieneplan vom 02.09.2020, S. 19 – 22 Punkt 6a/b)

1. PERSÖNLICHE HYGIENE UND INDIVIDUELLE MAßNAHMEN

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der
Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion, vor allem direkt über die Schleimhäute
der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder
Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine
Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen: Persönliche Hygiene

Folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind zu beachten

   regelmäßiges Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden

   Abstandhalten (mindestens 1,5 m), soweit dieser Rahmen-Hygieneplan keine Ausnahme
    vorsieht (siehe Nr. 2)
       Einhaltung der Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein
        Taschentuch

       Verzicht auf Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen,
        Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen oder
        pädagogischen Notwendigkeiten ergibt

       Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund

       Mitbringen kleiner Mülltüten von den Kindern zur Entsorgung persönlicher, sekrethaltiger
        Abfälle wie Taschentücher, angebissene Lebensmittel, Strohhalme etc. (Reduzierung
        einer Verbreitung durch Tröpfcheninfektion)

       klare Kommunikation der Regeln an Erziehungsberechtigte, Schüler*innen, Lehrkräfte
        und sonstiges Personal vorab auf geeignete Weise (per Rundschreiben, Aushänge im
        Schulhaus etc.)

Das Augenmerk soll auf die Händehygiene (häufiges Händewaschen, s. o.) gelegt
werden.

        Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-
         Bedeckung/MNB/Behelfsmasken) müssen beim Betreten und Verlassen des
         Schulgebäudes, in den Gängen, im Sanitärbereich und in den Pausen getragen
         werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt. Im
         Unterricht ist das Tragen von Masken nicht erforderlich, aber auf freiwilliger Basis
         erlaubt. Das korrekte Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist einzuhalten

2. REGELUNGEN FÜR DIE RÄUMLICHKEITEN DER SCHULE

Um Kontakte mit Türklinken u. ä. zu verringern bleiben die Türen permanent geöffnet
stehen. Türstopper werden nicht entfernt.

Jede Klasse/Gruppe nutzt ausschließlich den ihr zugewiesenen Raum. Die Nutzung von
anderen gemeinschaftlich genutzten Fachräumen und Dingen (Klassenspielzeug,
Freiarbeitsmaterialien) ist möglich, wenn vorher die Hände mit Seife gewaschen werden.

Soweit die Entwicklung des Infektionsgeschehen es zulässt, kann auf die Einhaltung des
Mindestabstands von 1,5 m zwischen den Schülern*innen des Klassen- bzw.
Lernverbandes verzichtet werden. Die Schüler*innen sollen eine feste Sitzordnung
einhalten, die dokumentiert wird. Der Schulleitung ist eine Kopie vorzulegen. Diese
Dokumentation muss dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen
unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können.
Partner- oder Gruppenarbeiten, Sitzkreise, Treffen an einem bestimmten Ort,
Lernspaziergänge sind in der Lerngruppe gestattet. Die Lehrkraft hat einen Abstand von
mindestens 1,5 m einzuhalten.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft
ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 45 Minuten, in jeder Pause und vor
jeder Schulstunde, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete
Fenster min. 5 Minuten lang vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da
durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster
müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Können
aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden,
ist er für den Unterricht nicht geeignet.

Folgende Areale sollten mit den üblichen Reinigungsmitteln (Detergenzien) täglich
gereinigt werden:

• Türklinken und Griffe (Reinigungskräfte),

• Umgriff der Türen im Verwaltungstrakt (Reinigungskräfte),

• Treppen- und Handläufe (Reinigungskräfte),

• Lichtschalter (Reinigungskräfte),

• Tische (Reinigungskräfte),

• alle sonstigen Griffbereiche (Reinigungskräfte),

• Telefone (jeweilige*r Nutzer*in),

• Kopierer (jeweilige*r Nutzer*in),

• Lehrerlaptop (Tastatur und Maus) (Lehrkraft).

In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und
Händetrockenmöglichkeiten (Endlostuchrollen) bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt
werden. Bei Endlostuchrollen ist die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die Schüler*innen
müssen einzeln auf die Toilette gehen. Es ist darauf zu achten, dass die äußere Toilettentür
stets offensteht. Der angebrachte Türstopper darf nicht entfernt werden. Die Toiletten sind
regelmäßig auf Funktions- und Hygienemängel zu prüfen. Funktions- und Hygienemängel
sind unverzüglich an den Hausmeister zu melden.
Die Klassenlehrkräfte besprechen die Notwendigkeit des Händewaschens nach dem
Toilettengang.

3. PAUSEN, UNTERRICHTSBEGINN UND -SCHLUSS

Auch in den Pausen und unmittelbar vor Unterrichtsbeginn bzw. unmittelbar nach
Unterrichtschluss muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird.

Um eine Ballung im Eingangsbereich und in der Aula zu Unterrichtsbeginn und
Unterrichtsschluss zu vermeiden sollen die beiden Schulflügel getrennt voneinander
betreten werden.

Schülerinnen und Schüler, die im „orangenen Flügel“ (Schulhaustrakt, der Richtung
Parkplatz zeigt) unterrichtet werden, betreten und verlassen das Schulgebäude durch den
Haupteingang und das orangene Treppenhaus. Ausnahme: Die Klasse 2a betritt und
verlässt das Schulhaus über das blaue Treppenhaus.

Schülerinnen und Schüler, die im „blauen Flügel“ (Schulhaustrakt, der Richtung Spielplatz
zeigt) unterrichtet werden, betreten und verlassen das Schulgebäude durch den Ein- und
Ausgang des blauen Treppenhauses.

Unterrichtsbeginn:

Vor Unterrichtsbeginn stellen sich die Kinder mit MNS an den dafür vorgesehenen
Sammelpunkten auf:

                          Uhrzeit                         Sammelpunkt

1. Klassen       7.45 Uhr – 7.55 Uhr       Hedi-Pausenhof

2. Klassen       7.45 Uhr – 7.55 Uhr       Verkehrsübungsplatz

3. Klassen       bis spätestens 7.45 Uhr   Verkehrsübungsplatz

4. Klassen       bis spätestens 7.45 Uhr   Hedi-Pausenhof

Die beiden Pausen werden in eine Klassenzimmerpause und eine Pausenhofpause
eingeteilt.
Die Klassen 1 und 2 verbringen die erste Pause draußen auf dem Pausenhof und die
zweite Pause im Klassenzimmer, die Klassen 3 und 4 genau umgekehrt. Der Pausenhof
wird für alle Klassen in Zonen mit rollierendem System eingeteilt.

Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die
Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Um ein Aufeinandertreffen
verschiedener Gruppen zu vermeiden, muss vorab von der Lehrperson geprüft werden, ob
das zugehörige Treppenhaus „frei“ ist. Es sollte sich nicht mehr als eine Gruppe im
Treppenhaus aufhalten. Auch im Treppenhaus soll die Abstandsregel eingehalten werden.

4. AUFSICHT

Abstand halten gilt überall, z. B. auch im Lehrerzimmer, im Sekretariat, im Kopierzimmer
und in der Teeküche. Soweit erforderlich trifft die Schulleitung Vorkehrungen zur Steuerung
des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines
Mindestabstands von 1,5 Metern.

Die Lehrkräfte beaufsichtigen die ihnen zugeteilte Gruppe und achten dabei auf die
Einhaltung des Hygieneplans Das gilt auch für das Betreten und Verlassen des
Schulgebäudes sowie die Pausen.

5. FLUCHTPLÄNE

Der hauseigene Fluchtplan besteht weiterhin. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich
mit der Lehrperson zum regulären Sammelplatz und stellen sich dort mit dem
größtmöglichen Abstand auf.

6. BESPRECHUNGEN UND KONFERENZEN, ELTERNVERSAMMLUNGEN

Besprechungen und Konferenzen müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.

Klassenelternversammlungen dürfen nur abgehalten werden, wenn sie unabdingbar sind.
Der Mindestabstand muss eingehalten werden. Pro Kind kommt nur ein Elternteil.

7. MELDEPFLICHT
Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Schulleitung von den Erkrankten
bzw. deren Sorgeberechtigten mitzuteilen. Das gilt auch für das gesamte Personal der
Schule.

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des
Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch
das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.
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