Hygieneplan für die Grundschule Am Hedernfeld - Schuljahr 2020/2021 - GRUNDSCHULE AM HEDERNFELD
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GRUNDSCHULE AM HEDERNFELD Am Hedernfeld 42 – 44 81375 München Tel: 089 5204659-0 Fax: 089 5204659-40 E-Mail: gs-am-hedernfeld-42-44@muenchen.de Web: www. grundschule-am-hedernfeld.de Hygieneplan für die Grundschule Am Hedernfeld Schuljahr 2020/2021
INHALT: Vorbemerkung 1. Persönliche Hygiene und individuelle Maßnahmen 2. Regelungen für die Räumlichkeiten der Schule 3. Pausen, Unterrichtsbeginn und -schluss 4. Aufsicht 5. Fluchtpläne 6. Besprechungen und Konferenzen, Elternversammlungen 7. Meldepflicht
VORBEMERKUNG Alle Schulen verfügen nach §36 i.V.m. §33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schüler*innen und aller an der Schule Beteiligten beizutragen. Der vorübergehende Hygieneplan dient als Ergänzung und gilt, solange die Pandemie- Situation im Land besteht. Alle Personen, die an der Schule verkehren sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der zuständigen Gesundheitsbehörde zu beachten. Über die Hygienemaßnahmen wird das Personal, die Schüler*innen sowie die Erziehungsberechtigten der Schulfamilie in geeigneter Weise durch die Schulleitung oder eine von ihr beauftragte Person unterrichtet. Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln wird mit allen Schüler*innen altersangemessen thematisiert. Schulfeste, schulische Veranstaltungen und Schülerfahrten finden bis auf Weiteres nicht statt. Lese- und Lernpartnerschaften sind weiterhin ausgesetzt. Sport- und Musikunterricht dürfen unter Berücksichtigung der kultusministeriellen Vorgaben stattfinden. (vgl. dazu Rahmen-Hygieneplan vom 02.09.2020, S. 19 – 22 Punkt 6a/b) 1. PERSÖNLICHE HYGIENE UND INDIVIDUELLE MAßNAHMEN Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion, vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Wichtigste Maßnahmen: Persönliche Hygiene Folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind zu beachten regelmäßiges Händewaschen mit Seife für 20 - 30 Sekunden Abstandhalten (mindestens 1,5 m), soweit dieser Rahmen-Hygieneplan keine Ausnahme vorsieht (siehe Nr. 2)
Einhaltung der Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch Verzicht auf Körperkontakt (z. B. persönliche Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln), sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen oder pädagogischen Notwendigkeiten ergibt Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund Mitbringen kleiner Mülltüten von den Kindern zur Entsorgung persönlicher, sekrethaltiger Abfälle wie Taschentücher, angebissene Lebensmittel, Strohhalme etc. (Reduzierung einer Verbreitung durch Tröpfcheninfektion) klare Kommunikation der Regeln an Erziehungsberechtigte, Schüler*innen, Lehrkräfte und sonstiges Personal vorab auf geeignete Weise (per Rundschreiben, Aushänge im Schulhaus etc.) Das Augenmerk soll auf die Händehygiene (häufiges Händewaschen, s. o.) gelegt werden. Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen- Bedeckung/MNB/Behelfsmasken) müssen beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes, in den Gängen, im Sanitärbereich und in den Pausen getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht vom Schulträger gestellt. Im Unterricht ist das Tragen von Masken nicht erforderlich, aber auf freiwilliger Basis erlaubt. Das korrekte Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist einzuhalten 2. REGELUNGEN FÜR DIE RÄUMLICHKEITEN DER SCHULE Um Kontakte mit Türklinken u. ä. zu verringern bleiben die Türen permanent geöffnet stehen. Türstopper werden nicht entfernt. Jede Klasse/Gruppe nutzt ausschließlich den ihr zugewiesenen Raum. Die Nutzung von anderen gemeinschaftlich genutzten Fachräumen und Dingen (Klassenspielzeug, Freiarbeitsmaterialien) ist möglich, wenn vorher die Hände mit Seife gewaschen werden. Soweit die Entwicklung des Infektionsgeschehen es zulässt, kann auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen den Schülern*innen des Klassen- bzw. Lernverbandes verzichtet werden. Die Schüler*innen sollen eine feste Sitzordnung einhalten, die dokumentiert wird. Der Schulleitung ist eine Kopie vorzulegen. Diese Dokumentation muss dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können.
Partner- oder Gruppenarbeiten, Sitzkreise, Treffen an einem bestimmten Ort, Lernspaziergänge sind in der Lerngruppe gestattet. Die Lehrkraft hat einen Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens alle 45 Minuten, in jeder Pause und vor jeder Schulstunde, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster min. 5 Minuten lang vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Lehrkraft geöffnet werden. Können aufgrund baulicher Maßnahmen Fenster in einem Raum dauerhaft nicht geöffnet werden, ist er für den Unterricht nicht geeignet. Folgende Areale sollten mit den üblichen Reinigungsmitteln (Detergenzien) täglich gereinigt werden: • Türklinken und Griffe (Reinigungskräfte), • Umgriff der Türen im Verwaltungstrakt (Reinigungskräfte), • Treppen- und Handläufe (Reinigungskräfte), • Lichtschalter (Reinigungskräfte), • Tische (Reinigungskräfte), • alle sonstigen Griffbereiche (Reinigungskräfte), • Telefone (jeweilige*r Nutzer*in), • Kopierer (jeweilige*r Nutzer*in), • Lehrerlaptop (Tastatur und Maus) (Lehrkraft). In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Händetrockenmöglichkeiten (Endlostuchrollen) bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Bei Endlostuchrollen ist die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Die Schüler*innen müssen einzeln auf die Toilette gehen. Es ist darauf zu achten, dass die äußere Toilettentür stets offensteht. Der angebrachte Türstopper darf nicht entfernt werden. Die Toiletten sind regelmäßig auf Funktions- und Hygienemängel zu prüfen. Funktions- und Hygienemängel sind unverzüglich an den Hausmeister zu melden.
Die Klassenlehrkräfte besprechen die Notwendigkeit des Händewaschens nach dem Toilettengang. 3. PAUSEN, UNTERRICHTSBEGINN UND -SCHLUSS Auch in den Pausen und unmittelbar vor Unterrichtsbeginn bzw. unmittelbar nach Unterrichtschluss muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Um eine Ballung im Eingangsbereich und in der Aula zu Unterrichtsbeginn und Unterrichtsschluss zu vermeiden sollen die beiden Schulflügel getrennt voneinander betreten werden. Schülerinnen und Schüler, die im „orangenen Flügel“ (Schulhaustrakt, der Richtung Parkplatz zeigt) unterrichtet werden, betreten und verlassen das Schulgebäude durch den Haupteingang und das orangene Treppenhaus. Ausnahme: Die Klasse 2a betritt und verlässt das Schulhaus über das blaue Treppenhaus. Schülerinnen und Schüler, die im „blauen Flügel“ (Schulhaustrakt, der Richtung Spielplatz zeigt) unterrichtet werden, betreten und verlassen das Schulgebäude durch den Ein- und Ausgang des blauen Treppenhauses. Unterrichtsbeginn: Vor Unterrichtsbeginn stellen sich die Kinder mit MNS an den dafür vorgesehenen Sammelpunkten auf: Uhrzeit Sammelpunkt 1. Klassen 7.45 Uhr – 7.55 Uhr Hedi-Pausenhof 2. Klassen 7.45 Uhr – 7.55 Uhr Verkehrsübungsplatz 3. Klassen bis spätestens 7.45 Uhr Verkehrsübungsplatz 4. Klassen bis spätestens 7.45 Uhr Hedi-Pausenhof Die beiden Pausen werden in eine Klassenzimmerpause und eine Pausenhofpause eingeteilt.
Die Klassen 1 und 2 verbringen die erste Pause draußen auf dem Pausenhof und die zweite Pause im Klassenzimmer, die Klassen 3 und 4 genau umgekehrt. Der Pausenhof wird für alle Klassen in Zonen mit rollierendem System eingeteilt. Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern und in die Schulhöfe gelangen. Um ein Aufeinandertreffen verschiedener Gruppen zu vermeiden, muss vorab von der Lehrperson geprüft werden, ob das zugehörige Treppenhaus „frei“ ist. Es sollte sich nicht mehr als eine Gruppe im Treppenhaus aufhalten. Auch im Treppenhaus soll die Abstandsregel eingehalten werden. 4. AUFSICHT Abstand halten gilt überall, z. B. auch im Lehrerzimmer, im Sekretariat, im Kopierzimmer und in der Teeküche. Soweit erforderlich trifft die Schulleitung Vorkehrungen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern. Die Lehrkräfte beaufsichtigen die ihnen zugeteilte Gruppe und achten dabei auf die Einhaltung des Hygieneplans Das gilt auch für das Betreten und Verlassen des Schulgebäudes sowie die Pausen. 5. FLUCHTPLÄNE Der hauseigene Fluchtplan besteht weiterhin. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich mit der Lehrperson zum regulären Sammelplatz und stellen sich dort mit dem größtmöglichen Abstand auf. 6. BESPRECHUNGEN UND KONFERENZEN, ELTERNVERSAMMLUNGEN Besprechungen und Konferenzen müssen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Klassenelternversammlungen dürfen nur abgehalten werden, wenn sie unabdingbar sind. Der Mindestabstand muss eingehalten werden. Pro Kind kommt nur ein Elternteil. 7. MELDEPFLICHT
Das Auftreten einer Infektion mit dem Coronavirus ist der Schulleitung von den Erkrankten bzw. deren Sorgeberechtigten mitzuteilen. Das gilt auch für das gesamte Personal der Schule. Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem Gesundheitsamt zu melden.
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