INFORMATIONEN ZUR GYMNASIALEN OBERSTUFE EINFÜHRUNGS- UND QUALIFIKATIONSPHASE (GÜLTIG AB DEM ABITUR 2021) - CVD GYMNASIUM GOSLAR
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Informationen zur gymnasialen Oberstufe Einführungs- und Qualifikationsphase (gültig ab dem Abitur 2021) Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase sowie in eine zweijährige Qualifikationsphase. Ziele des Unterrichts sind es nun, das selbstständige Lernen und das wissenschaftliche Arbeiten zu stärken, so dass eine allgemeine Studierfähigkeit erworben werden kann. Neben einer breiten und vertieften Allgemeinbildung soll die Vermittlung methodischer Kenntnisse und Fähigkeiten einen deutlichen Schwerpunkt im Unterricht bil- den. Aufbau der gymnasialen Oberstufe
2 Hinweise zur Einführungsphase In die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe kann eintreten, wer den „Erweiterten Sekundarschluss I“ erfolgreich erreicht hat. Nur diejenigen Fä- cher, die in der Einführungsphase belegt worden sind, können auch in der Qua- lifikationsphase als Prüfungsfächer belegt werden. Fächer Wochenstunden Pflichtfächer Deutsch 3 fortgeführte Fremdsprache 3 weitere Fremdsprache 3 Kunst oder Musik* 2 Geschichte 2 Politik-Wirtschaft 2 Religion oder Werte und Nor- 2 men 3 Mathematik 3 Biologie** 2 Chemie** 2 Physik** 2 Sport 2 Wahlfächer Informatik** 2 Wahlangebote Arbeitsgemeinschaften 2 Förderunterricht Mathe 2 *Die Schülerin / der Schüler kann ein Fach für die gesamte Einführungsphase wählen oder für das zweite Schulhalbjahr ein anderes Fach als im ersten Schulhalbjahr. **Die Schülerin / der Schüler muss die Fächer Biologie, Chemie und Physik in der gesam- ten Einführungsphase belegen. Zusätzlich kann Informatik angewählt werden. • Wahlen für die Einführungsphase o Kunst oder Musik: Da nur das Fach Kunst im musisch-künstleri- schen Profil in der Qualifikationsphase als Schwerpunktfach ge- wählt werden kann, sollte es von den an diesem Schwerpunkt in- teressierten Schülerinnen und Schülern über zwei Schulhalbjahre belegt werden. Das Fach Musik kann nicht als Prüfungsfach ge- wählt werden. o evangelische Religion oder katholische Religion oder Werte und Normen: Sollten sich genügend Schülerinnen und Schüler mit ka- tholischer Konfession im 11. Jahrgang befinden, findet katholi- scher Religionsunterricht statt, wenn schulorganisatorische Gründe nicht entgegensprechen. Religion sowie Werte und Nor- men können als viertes oder fünftes Prüfungsfach im Abitur ge- wählt werden.
3 • Berufsorientierung o Am Christian-von-Dohm-Gymnasium findet für den 11. Jahrgang ein dreiwöchiges Berufspraktikum statt, und zwar immer im Ja- nuar. Die Betreuung erfolgt durch die Fachlehrer und Fachlehre- rinnen innerhalb der Klasse. • Notengebung Note 6 5- 5 5+ 4- 4 4+ 3- 3 3+ 2- 2 2+ 1- 1 1+ Punkte 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 Versetzung in die Qualifikationsphase (12./13. Jg.)
4 Hinweise zur Qualifikationsphase (12./13. Jg.) Anders als in den Jgg. 5-11 findet der Unterricht ausschließlich in Kursen statt. Jeder Schüler / jede Schülerin muss sich am Ende von Jg. 11 für die Wahl eines Schwerpunktprofils entscheiden, das den Rahmen für die zu be- legenden Unterrichtsfächer absteckt. • Schwerpunktprofile o Musisch-künstlerischer Schwerpunkt (A-Profil) o Sprachlicher Schwerpunkt (A-Profil) o Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt (B-Profil) o Mathematisch-naturwissenschaftlicher Schwerpunkt (C-Profil) • Aufgabenfelder (Es werden nur diejenigen Fächer aufgeführt, die in der Oberstufe an- gewählt werden können) Aufgabenfeld A Aufgabenfeld B Aufgabenfeld C (sprachlich, lite- (gesellschafts- (mathematisch- rarisch, künstle- wissenschaftlich naturwissen- risch) schaftlich) Deutsch Geschichte Mathematik Sport Englisch Politik-Wirt- Physik Sportheorie Französisch schaft Biologie Seminarfach Spanisch Religion Chemie Latein Werte und Nor- Informatik Kunst men Musik • Unterrichtsfächer o Kernfächer (Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik) o Schwerpunktfächer (die beiden jeweiligen Schwerpunkte kenn- zeichnenden Fächer) o Ergänzungsfächer (alle sonstigen Fächer, in denen Mindestbe- legungs- und Einbringungsverpflichtungen bestehen) o Seminarfach (Fach, in dem studien- bzw. berufsvorbereitende Arbeitsmethoden, wissenschaftspropädeutisches Arbeiten, selbstgesteuertes Lernen sowie fächerübergreifendes Arbeiten eingeübt werden kann) o Wählfächer (alle übrigen Fächer, die freiwillig angewählt wer- den können)
5 • Anforderungsniveaus in den Fächern Die Schülerpflichtstundenzahl beträgt in den Schulhalbjahren jeweils min- destens 32 Wochenstunden. Der Unterricht wird in Kursen erteilt, die ent- weder auf erhöhtem Anforderungsniveau mit 5 Stunden pro Woche oder auf grundlegendem Anforderungsniveau mit 3 Stunden pro Woche liegen. o Unterricht auf erhöhtem Anforderungsniveau [P1 / P2 / P3] (vertief- tes wissenschaftspropädeutisches Arbeiten mit selbstständigen Ar- beitsphasen) o Unterricht auf grundlegendem Niveau • Belegungsverpflichtung in den Profilen allgemein o Sprachliches Profil mit den Schwerpunktfächern fortgeführte Fremdsprache und weitere fortgeführte Fremdsprache oder Deutsch o Mathematisch-naturwissenschaftliches Profil mit den Schwer- punktfächern zwei Naturwissenschaften oder eine Naturwis- senschaft und Mathematik oder eine Naturwissenschaft und In- formatik oder Mathematik und Informatik o Musisch-künstlerisches Profil mit den Schwerpunktfächern Kunst und Deutsch oder Kunst und Mathematik o Gesellschaftswissenschaftliches Profil mit den Schwerpunktfä- chern Geschichte und Politik-Wirtschaft • Belegungsverpflichtungen
6 • Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation • Prüfungsfächer und Prüfungsfächerkombinationen Aus dem Angebot der Schule sind fünf Fächer als Prüfungsfächer zu wäh- len: Prüfungsfach Anforderungs- Std. Belegungsverpflichtung* niveau P1 erhöht 5 • Hier müssen die beiden P2 erhöht 5 profil-bezogenen Schwer- punktfächer erfasst sein. P3 erhöht 5 P4 grundlegend 3 • Es müssen innerhalb von P5 grundlegend 3 P1-P5 alle Aufgabenfel- der (A,B,C) abgedeckt (mündlich) sein. • Zwei der Fächer inner- halb der fünf Prüfungsfä- cher müssen Deutsch, Fremdsprache oder Ma- thematik sein. *Wird Sport als Prüfungsfach P5 gewählt, sollte zusätzlich ein Fach so belegt werden, dass es Prüfungsfach werden kann.
7 • Neue Profiloberstufe am Christian-von-Dohm-Gymnasium • Wahlmöglichkeiten innerhalb der Profile für die Kurse P1-P3 o Musisch-künstlerisches Profil Zeit- Wochen- Leiste Wahlmöglichkeiten raum std. Q1-Q4 5 P1 Kunst Q1-Q4 5 P2 Deutsch oder Mathe Q1-Q4 5 P3 Französisch oder Spanisch oder Physik oder Biologie oder Geschichte o Sprachliches Profil Zeit- Wochen- Leiste Wahlmöglichkeiten raum std. Q1-Q4 5 P1 Englisch Q1-Q4 5 P2 Deutsch Q1-Q4 5 P3 Französisch oder Spanisch oder Physik oder Biologie oder Ge- schichte
8 o Gesellschaftswissenschaftliches Profil Zeit- Wochen- Leiste Wahlmöglichkeiten raum std. Q1-Q4 5 P1 PoWi Q1-Q4 5 P2 Deutsch oder Englisch Q1-Q4 5 P3 Geschichte o Naturwissenschaftliches Profil Zeit- Wochen- Leiste Wahlmöglichkeiten raum std. Q1-Q4 5 P1 Chemie oder Englisch Q1-Q4 5 P2 Mathe oder Englisch Q1-Q4 5 P3 Physik oder Biologie Die Belegungsmöglichkeiten in den Prüfungsfächern P4 und P5 variieren je nach Wahl der Prüfungsfächer P1, P2, P3 innerhalb der Schwerpunkte sowie den amtlichen Vorgaben. Außerdem können nicht alle Fächer gleichermaßen sowohl auf grundlegendem als auch auf erhöhtem Niveau angeboten wer- den. Die Konkretisierung der Wahlmöglichkeiten und Belegungsverpflich- tungen erfolgt durch die Oberstufenleitung während mehrerer Infor- mationsveranstaltungen. Alle Veränderungen bezüglich der Oberstu- fenwahl und Fachwahlbelegung bedürfen der Genehmigung der Ober- stufenleitung.
9 Belegungs- / Einbringungsverpflichtungen nach Profilen in der Qualifi- kationsphase Belegungsverpflichtungen / Einbringungsverpflichtungen Fach A-Profil B-Profil C-Profil Kunst Deutsch 4/4 4/4 4/4 4/4 Fremdsprache 4/4 4/4 4/4 4/4 weitere 4/4 -- -- -- Fremdsprache Kunst -- -- -- 4/4 Kunst o. Musik 2/2 2/2 2/2 -- Musik -- -- -- 2/2 Politik - Wirt- 2/2 4/4 2/2 2/2 schaft Geschichte 2/2 4/4 2/2 2/2 Religion / Werte 2/2 2/2 2/2 2/2 und Normen Mathematik 4/4 4/4 4/4 4/4 Naturwissen- 4/4 4/4 4/4 4/4 schaft weitere Naturwis- -- -- 4/4 -- senschaft weitere Fremd- -- sprache oder Na- turwissenschaft -- 2/2 -- Seminarfach* 3/2 3/2 3/2 3/2 Sport** 4/0 4/0 4/0 4/0 Für alle diejenigen Fächer, bei denen nur zwei Schulhalbjahre eingebracht werden müssen, gilt, dass auch eine Belegungs- und Einbringungsmöglichkeit für alle vier Schulhalbjahre besteht. *Das Facharbeitssemester (i.d.R. Q2) muss eingebracht werden. **Im Fach Sport können maximal drei Kurse eingebracht werden. Beispiel: Fachwahl im A-Profil Fach Wo- Q1 Q2 Q3 Q4 Als Schwerpunktfächer wur- chenstd. den Englisch und Deutsch auf P1 Englisch 5 X X X X erhöhtem Niveau [P1,P2] ge- P2 Deutsch 5 X X X X wählt. P3 Physik 5 X X X X Alle 5 Prüfungsfächer decken P4 Geschichte 3 X X X X die Aufgabenbereiche A (Eng, P5 Sport 3 X X X X De), B (Ge), C (Phy) ab. Zwei der drei Prüfungsfächer Ergän- Latein 3 X X X X sind Deutsch und eine Fremd- zungs- Musik 3 -- -- X X sprache. fächer PoWi 3 X X -- -- / WN 3 X X -- -- Wahl- Mathe 3 X X X X Eine weitere Belegungsver- fächer Seminarfach 2 X X X -- pflichtung besteht für die Fä- Sport 2 X X X X cher Latein, Musik, PoWi, 37 37 34 32 Werte und Normen, Mathe, Seminarfach, Sport.
10 Beispiel: Fachwahl im B-Profil Fach Wo- Q1 Q2 Q3 Q4 Als Schwerpunktfächer wur- chenstd. den Geschichte und PoWi auf P1 Geschichte 5 X X X X erhöhtem Niveau [P1,P3] ge- P2 Deutsch 5 X X X X wählt. P3 PoWi 5 X X X X Alle 5 Prüfungsfächer decken P4 Biologie 3 X X X X die Aufgabenbereiche A (De, P5 Englisch 3 X X X X Eng), B (Ge, PoWi), C (Biolo- gie) ab. Ergän- Spanisch 3 X X X X Zwei der drei Prüfungsfächer zungs- Kunst 3 -- -- X X sind Deutsch und eine Fremd- fächer Religion 3 X X -- -- sprache. / Mathe 3 X X X X Wahl- Seminarfach 2 X X X -- Eine weitere Belegungsver- fächer Sport 2 X X X X pflichtung besteht für die Fä- 34 34 34 32 cher Spanisch, Kunst, Reli- gion, Mathe, Seminarfach, Sport. Beispiel: Fachwahl im C-Profil Fach Wo- Q1 Q2 Q3 Q4 Als Schwerpunktfächer wur- chenstd. den Chemie und Physik auf P1 Chemie 5 X X X X erhöhtem Niveau [P1,P3] ge- P2 Mathe 5 X X X X wählt. P3 Physik 5 X X X X Alle 5 Prüfungsfächer decken P4 Geschichte 3 X X X X die Aufgabenbereiche A P5 Englisch 3 X X X X (Eng), B (Ge), C (Phy, Che, Mathe) ab. Ergän- Deutsch 3 X X X X Zwei der drei Prüfungsfächer zungs- Musik 3 -- -- X X sind Mathe und eine Fremd- fächer PoWi 3 X X -- -- sprache. / Religion 3 X X -- -- Wahl- Seminarfach 2 X X X -- fächer Sport 2 X X X X Eine weitere Belegungsver- pflichtung besteht für die Fä- 34 34 31 29 cher Deutsch, Musik, PoWi, Religion, Seminarfach, Sport. Beispiel: Fachwahl im Kunst-Profil Fach Wo- Q1 Q2 Q3 Q4 Als Schwerpunktfächer wur- chenstd. den Kunst und Deutsch auf P1 Kunst 5 X X X X erhöhtem Niveau [P1,P3] ge- P2 Deutsch 5 X X X X wählt. P3 Biologie 5 X X X X Alle 5 Prüfungsfächer decken P4 W/N 3 X X X X die Aufgabenbereiche A (De, P5 Englisch 3 X X X X Eng), B (WN), C (Bio) ab. Zwei der drei Prüfungsfächer Ergän- Musik 3 -- -- X X sind Deutsch und eine Fremd- zungs- PoWi 3 X X X X sprache. fächer Geschichte 3 -- -- X X / Mathe 3 X X X X Eine weitere Belegungsver- Wahl- Seminarfach 2 X X X -- pflichtung besteht für die Fä- fächer Sport 2 X X X X cher Mathe, Musik, PoWi, 31 31 34 32 Werte und Normen, Seminar- fach, Sport.
11 Aufgaben des Tutors / der Tutorin In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe wird die Klassenlehrkraft durch eine Tutorin bzw. einen Tutoren ersetzt. In erster Linie ist der Tutor / die Tutorin Ansprechpart- ner*in und Berater*in bei schulischen Belangen jeder Art. Als mögliche Tutoren kommen nur diejenigen Lehrkräfte in Frage, die die Schülerinnen und Schüler in den Fächern auf erhöhtem Niveau (P1-P3) unterrichten, da aufgrund des zeitlichen Umfangs von fünf Stun- den ein enger Kontakt besteht. Bei einer starken Differenz in den Anwahlzahlen entscheidet das Los. Dabei übernimmt er / sie folgende Aufgaben der Schulverwaltung: • Überblick über die Leistungen o Während der pädagogische Dienstbesprechungen vertreten die Tutor*innen ihre jeweiligen Schülerinnen und Schüler. Dafür erhalten Sie in der Woche vor der Konferenz das Notenbild und überlegen zusammen mit der Oberstufenlei- tung, ob es Schwierigkeiten bei Leistungen oder Fehlzeiten gibt, welche Per- spektiven aufgezeigt werden können und welche Vorschläge der Konferenz unterbreitet werden sollen. • Ansprechpartner (z.B. bei Krankheiten) • Kontakt zu Eltern und Erziehungsberechtigten (sofern das 18. Lebensjahr nicht voll- endet worden ist) • Informationsübermittlung (per E-Mail oder mündlich) • Überblick über Fehlzeiten o Liegt die Fehlzeit einer Schülerin / eines Schülers über 25%, so wird der Kurs in der Regel mit 00 Punkten bewertet. Eine Warnung über das Erreichen einer kritischen Fehlzeit ist dem Schüler / der Schülerin bzw. den Erziehungsbe- rechtigten rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. • Informationen über Verhalten im Krankheitsfall: o Bei Krankheit o.Ä. wird das Sekretariat rechtzeitig telefonisch informiert. o Sollte bei einem versäumten Klausurtermin (oder Präsentationstag) keine Be- nachrichtigung über eine Krankheit vorliegen, so wird die nicht erbrachte Leis- tung mit 00 Punkten bewertet. Generell sollte bis zum Beginn der Klausur das Sekretariat informiert werden und eine ärztliche Bescheinigung nachgereicht werden. • Teilnahme an Konferenzen in beratender Form, die den Tutanden / die Tutandin be- treffen. • Teilnahme an mündlichen Prüfungen in beratender Form nach Absprache mit dem Tutanden / der Tutandin. • Zeugnisausgabe (ggf. durch die Oberstufenleitung bei weiteren dienstlichen Ver- pflichtungen) im Rahmen einer Vollversammlung des Abiturjahrgangs. • Vergabe der Abiturzeugnisse in der Kaiserpfalz zusammen mit der Schulleitung. • Die Studienfahrt wird von den Seminarfachlehrern durchgeführt. Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO), Fassung ab 01.08.2018, geändert durch VO vom 04.09.2018; Ergänzende Bestim- mungen zur VO-GO (EB-VO-GO), Fassung ab 01.08.2018, geändert durch RdErl. d. MK vom 04.09.2018: 5.7 Jede Schülerin und jeder Schüler wählt spätestens bei Eintritt in die Qualifikationsphase eine Lehrkraft der Schule zur Tutorin oder zum Tutor. Diese Wahl gilt in der Regel für die gesamte Qualifikationsphase. 5.8 Die Tutorin oder der Tutor nimmt mit beratender Stimme an allen Konferenzen teil, die die von ihr oder von ihm zu betreuenden Schülerinnen und Schüler betreffen. Das Stimmrecht als Fach- lehrkraft bleibt unberührt. Für die Abiturprüfung gelten besondere Bestimmungen. (Nr. 6 der Ergänzenden Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg - EB-AVO-GOBAK). EB-AVO-GOBAK, §6 Fachprüfungsausschüsse für die Abiturprüfung: 6.1 Die Tutorin oder der Tutor soll als nicht stimmberechtigtes Mitglied berufen werden, wenn sie oder er es in Absprache mit der Schülerin oder dem Schüler für erforderlich hält und dieser Berufung dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
12 Gesamtqualifikation und Abiturprüfung
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