Ich bin Grenzgänger mit Wochenaufenthalt in der Schweiz Grenzgänger e.V - UB Basel

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Ich bin Grenzgänger mit Wochenaufenthalt in der Schweiz Grenzgänger e.V - UB Basel
Ich bin Grenzgänger mit Wochenaufenthalt in der Schweiz

   Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V.

                                                                                Zentrale
                                                                  Lörracher Strasse 50 c
                                                              79541 Lörrach – Brombach
                                                                   Tel: 07621      5083
                                                                   Fax: 07621      5085
                                                                info@grenzgaenger.de

                                                              Romanshornerstrasse 70
                                                                 CH-8280 Kreuzlingen
                                                                   Tel: 071 6887803
                                                      Aus Deutschland 07531 697855

                                                                   www.aufenthalter.ch

                                                                 www.grenzgaenger.de

                                                            www.wochenaufenthalt.ch

                                                                        Copyright und Auflage

                                                                     01. Auflage aus 08 / 2013
            Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers
                                                   © Copyright des Grenzgänger I•N•F•O e.V.
                                                    © Copyright des Aufenthalter I•N•F•O e.V.

                                                                ISBN 9783939039xxx      € 9,90
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                                 © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.
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Inhaltsverzeichnis

Seite 4         _________________                  Vorwort
Seite 9         _________________                  Die Kantone
Seite 10        _________________                  Währung
Seite 11        _________________                  Definition Grenzgänger, Aufenthalter und Wochenaufenthalter
Seite 12         _________________                 Bewilligung generell
Seite 13         _________________                 Bewilligung Grenzgänger
Seite 14         _________________                 Bewilligung Aufenthalter
Seite 16         _________________                 Adresslisten der kantonalen Behörden
Seite 18         _________________                 Die Unterschiede
Seite 21         _________________                 Bewerbung und Arbeitsvertrag
Seite 26        _________________                  Sozialversicherung
Seite 27        _________________                  Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Seite 29        _________________                  Invalidenversicherung (IV)
Seite 30        _________________                  Personalvorsorgeeinrichtung (BVG)
Seite 32        _________________                  Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Seite 33        _________________                  Unfallversicherung (UVG)
Seite 34        _________________                  Krankenversicherung für Grenzgänger (KVG)
Seite 35        _________________                  Vier Möglichkeiten der Krankenversicherung für Grenzgänger
Seite 37        _________________                  Krankenversicherung für Aufenthalter (KVG)
Seite 39        __________________                 Krankentagegeld (KTG)
Seite 41         _________________                 Arbeitslosenversicherung bei Grenzgängern (ALV)
Seite 43         _________________                 Arbeitslosenversicherung bei Aufenthaltern (ALV)
Seite 45         _________________                 Kindergeld
Seite 47         _________________                 Elterngeld
Seite 48         _________________                 Kinderbetreuungsplatz Betreuungsgeld
Seite 49         _________________                 Steuern Grenzgänger
Seite 52         _________________                 Wochenaufenthalt
Seite 53         _________________                 Nettolohnberechnung
Seite 58         _________________                 60-Tage-Regelung
Seite 59         _________________                 Steuern Aufenthalter in der Schweiz
Seite 61         _________________                 Besonderheiten
Seite 63         _________________                 Zollvorschriften
Seite 64         _________________                 Beendigung der Arbeitnehmertätigkeit in der Schweiz

Die Broschüre wurde mit größter Sorgfalt unter Einbezug moderner Technik erstellt. Eine Haftung für die Texte
und Muster kann dennoch nicht übernommen werden.

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                                 © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.
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Vorwort
Die föderalistische Schweiz besteht aus 26 Kantonen, wobei jeder Kanton eine eigene Verwaltungseinheit ist, sodass die
Kantone teilweise sehr unterschiedliche, historisch bedingte Rechtsvorschriften haben.

Die Schweiz ist kein EU-Staat. Eine Initiative zu Beitrittsverhandlungen wurde vom Schweizer Volk 1997 abgelehnt. Um
doch mit den wichtigsten Handelspartnern zusammenzuarbeiten, wurden verschiedene bilaterale Verträge zwischen der EU
und der Schweiz geschlossen. Das wichtigste Abkommen, die Personenfreizügigkeit, ist seit dem 01.06.2002 in Kraft und
vollzieht einen 12-jährigen Prozess, an dessen Ende die volle Personenfreizügigkeit steht.

Am Anfang dieses Prozesses stand die Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen und die Koordinierung der Sozialsys-
teme. Am 01.06.2004 trat die zweite Stufe des Abkommens zur Personenfreizügigkeit in Kraft. Sie brachte weitere Erleich-
terungen für Staatsangehörige der EU / EFTA, die in der Schweiz arbeiten möchten. In einer dritten Stufe, seit dem
01.06.2007, steht dem Wohnen und Arbeiten in der Schweiz für EU- / EFTA-Bürger nichts mehr im Wege. Dazu gibt dieser
Ratgeber zahllose hilfreiche Hinweise.

Diese Broschüre richtet sich in erster Linie an Personen, die mit dem Gedanken spielen, in der Schweiz zu arbeiten und
vielleicht auch dort wochenweise zu wohnen. Es soll helfen, sich in den in der Schweiz geltenden Vorschriften zurecht zu
finden. Darüber hinaus ist zu empfehlen, sich unbedingt persönlich, vor Ort, beraten zu lassen.

Wer nicht Staatsangehöriger eines EU- / EFTA-Staates oder der Schweiz ist, sollte sich nochmals genau über seine Mög-
lichkeiten informieren.

Der Inhalt dieses Buches ist das Ergebnis gründlicher Recherchen und praktischer Erfahrung der letzten 30 Jahre in der
Beratung von Grenzgängern und Aufenthaltern in der Schweiz.

Der Autor

Wichtig:

 Die Belange der Grenzgänger in die Schweiz sind in Arial geschrieben.
 Die Belange der Aufenthalter in der Schweiz sind in Arial kursiv geschrieben.

Begriffe, die eine weibliche und eine männliche Form aufweisen können, werden grundsätzlich nicht unterschieden, son-
dern jeweils in der einen oder anderen Form verwendet. Sie sind somit als gleichwertig zu betrachten.

Fragen und Probleme sind stets an die Vereine zu richten. Für Verbesserungsvorschläge, Hinweise, Fehler oder aktuelle
Änderungen bitten die Vereine um Mitteilung.

Die Vereine

Grenzgänger I•N•F•O e. V., eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221.
Aufenthalter I•N•F•O e. V., eingetragen beim Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562.

Die Vereine Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V. für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz
wurden gegründet, weil keine Anlaufstellen bestanden, die zentral über die Probleme des Arbeitens in der Schweiz beraten
und informiert haben.

Dank der vernetzten Arbeit mit anderen Organisationen, eines engagierten Teams und der Kontakte zu Steuerberatern,
Rechtsanwälten und Versicherungsfachleuten konnten die Vereine erheblich von deren Kompetenz und jahrelanger Erfah-
rung profitieren.

Die Vereine leisten jährlich über 15.000 Beratungen – telefonisch, schriftlich, per E-mail oder persönlich. Die Beratung, die
Hilfe und Unterstützung sind kostenlos, von einer Vereinsmitgliedschaft nicht abhängig und verpflichten den Interessenten
in keiner Weise. Somit sind die Vereine auf Spenden, Gönner und Fördermitglieder angewiesen.

Die Vereine sind weder versicherungsberatend, noch rentenberatend oder steuerberatend tätig.
Auch arbeiten die Vereine nicht gemeinnützig.

Versicherungsfragen werden weitergeleitet an „RE Dienstleistungen für Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter
I•N•F•O e. V.“ und dort bearbeitet. Wichtige Broschüre „Versicherungen für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz“

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                                    © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.
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_________________________________________ Wochenaufenthalt                 _____________________________
Der Werdegang der Vereine

1991   Gründung des Grenzgänger I•N•F•O Verein
1992   Broschüre: „Ich bin Grenzgänger in der Schweiz“
1993   Entwicklung D-CH Krankenversicherungsmodell
1994   Zusammenarbeit mit Steuerberatern
1995   Eintragung im Vereinsregister
1996   Nettolohnberechnung computergestützt
1998   Erste Webseite im Internet www.grenzgaenger.de
1998   Broschüre: „Ich arbeite in der Schweiz und werde Mutter“
1999   Differenzkindergeld
1999   Broschüre: „60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz“
2000   Broschüre: „Ich bin Aufenthalter in der Schweiz“
2001   Entwicklung D-CH Krankenversicherungsmodell für Aufenthalter
2001   Gründung Aufenthalter I•N•F•O Verein
2001   www.aufenthalter.ch
2001   Broschüre: „Ich arbeite in der Schweiz und werde Rentner“
2002   Broschüre: „Ich suche einen Job in der Schweiz“
2002   Enge Zusammenarbeit mit Behörden zur Einführung der bilateralen Verträge z. B. Arbeitsamt, KVG Schweiz
2003   Enge Zusammenarbeit mit den EURES-Beratern
2003   Computergestützte Vorsorgeberechnung
2004   Zusammenarbeit „RE Dienstleistungen für Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V.“
2004   Broschüre: „Versicherungen für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz“
2004   www.sachversichert.ch,
2004   www.krankenversichert.ch
2005   Broschüre: „Ich bin Grenzgänger andersherum, von der Schweiz nach Deutschland“,
2005   Broschüre: „Immobilienerwerb durch Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz
2005   www.verein.biz
2005   www.lohnabzuege.ch
2005   www.schweizjob.ch
2005   Entwicklung D-CH Krankenversicherungsmodell EU für Aufenthalter
2006   Broschüre: „Ich bin Niedergelassener in der Schweiz“
2006   www.niedergelassener.ch
2006   www.60tageregelung.de
2006   www.pensions-kassen.de
2007   Schutz Marken Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V. durch das Europäische Markenamt
2007   www.3tesaeule.ch
2007   www.grenzgaengerimmobilien.de
2007   www.grenzgaengerrente.de
2007   Broschüre: „Ich bin Student in der Schweiz“
2008   Broschüre:„Grenzgänger in die Schweiz und die steuerlichen Konsequenzen von Einmalauszahlungen aus der
         Schweizer Pensionskasse“ Copyright StB Dipl.-Kfm. G. Miessl, Konstanz
2010   www.schweizlohn.de „Was kann ich in der Schweiz verlangen?“ Richtwertesammlung
2011   www.wochenaufenthalt.ch
2012   Broschüre: „Steuererklärung erstellen als Grenzgänger“
2013   Broschüre: „Ich arbeite in der Schweiz und zahle Steuern"
2013   Broschüre: „Ich bin Rückzüger, aus der Schweiz nach Deutschland“
2013   Broschüre: „Ich bin Grenzgänger mit Wochenaufenthalt in der Schweiz“
2013   www.rueckzueger.de

Expertenforum: Fragen Sie uns, wir antworten schnell und kompetent: www.verein.biz/formular_anfrage.htm

Mitgliedsbeitrag und Gönnerbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 24 pro Jahr. Einmalige Aufnahmegebühr EUR 10. Der Mitgliedsantrag steht im Internet
zum Download bereit: www.verein.biz/wirueberuns.htm

Ein Gönnerbeitrag ist möglich:

Deutsche Bank Lörrach, Konto 16 74 373 00, BLZ 683 700 24, Kontoinhaber: Grenzgänger I•N•F•O e. V. oder
Deutsche Bank Lörrach, Konto 16 74 373 01, BLZ 683 700 24, Kontoinhaber: Aufenthalter I•N•F•O e. V.

Mitgliedsbeiträge sowie Gönnerbeiträge können gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz Deutschland als Wer-
bungskosten angesetzt werden: Werbungskosten sind auch „Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden,
deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.“

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                                   © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.
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_________________________________________ Wochenaufenthalt                  _____________________________
Datenschutz und Beratungskosten

Die Vereine sind berechtigt, Beratungen gegen Honorar zu leisten; dies geschieht nach vorheriger Anzeige.
Es wird dem Interessenten mitgeteilt und er willigt ein, dass personenbezogene Daten gespeichert werden, deren Löschung
er jederzeit beantragen kann. Die Vereine Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V. sowie „RE Dienstleis-
tungen für Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V.“ verpflichten sich, alle Vorkehrungen zur Einhaltung der
massgebenden gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes zu treffen. Die Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Personendaten werden in der Regel in elektronischer Form aufbewahrt. Zugleich werden sämtliche Angaben nur mit aus-
drücklichem Einverständnis an Drittpersonen weitergeleitet. Ebenso stimmt der Interessent einer Kontaktaufnahme - per-
sönlich, telefonisch, schriftlich, elektronisch - und der Betreuung durch die Aktiv-Mitglieder bzw. Berater der Vereine zu,
bzw. der Kontaktaufnahme durch „RE Dienstleistungen für Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.“.

Haftung

Die Umsetzung der Ergebnisse aus den hier vorliegenden Informationen und den persönlichen Beratungen liegen außer-
halb des Einflussbereiches des Grenzgänger I•N•F•O e. V. und des Aufenthalter I•N•F•O e. V., weshalb hierfür auch keine
Haftung übernommen werden kann. Dies gilt sowohl für die Inhalte der veröffentlichten eigenen Broschüren und Websites
als auch für die empfohlenen Broschüren und Websites. Gleiches gilt für die Beratungen persönlicher, elektronischer,
schriftlicher oder telefonischer Art. Für die Inhalte und die Richtigkeit der in der Broschüre genannten Websites, Zeitungen,
Zeitschriften, Adressen, Hotels, Pensionen, der Bahn-, Bus-, und Verkehrsverbindungen, einschließlich der hier genannten
Preise, Öffnungszeiten, Telefonnummern, Faxnummern, E-Mail- und Websiteadressen sowie der Wohn- und Geschäftsad-
ressen etc., kann keine Haftung übernommen werden.

Broschüren

Die Broschüren wurden mit größter Sorgfalt und unter Einbezug moderner Technik erstellt. Sie gehen vertieft auf besonde-
re Fragen ein, die sich bei einem Arbeitsverhältnis in der Schweiz – oder bei einem Wohnsitzwechsel in die Schweiz (mit
oder ohne Arbeitsaufnahme) – stellen können. Gesetzliche oder sonstige Änderungen werden schnellstmöglich übernom-
men. Die Angaben sollen aber lediglich Informationen der allgemeinen Art darstellen, die nicht auf die besonderen Bedürf-
nisse bestimmter Personen innerhalb der Personengruppe Grenzgänger, Aufenthalter oder sonstiger Einrichtungen abge-
stimmt sind. Eine Haftung für die Texte und Muster kann dennoch nicht übernommen werden.

Weitere Broschüren und Homepages                                                                  ISBN

Ich bin Grenzgänger in der Schweiz                                                                9783939039396
Ich bin Aufenthalter in der Schweiz                                                               9783939039013
Ich bin Niedergelassener in der Schweiz                                                           9783939039501
Ich arbeite in der Schweiz und werde Rentner                                                      9783939039105
Ich arbeite in der Schweiz und werde Mutter                                                       9783939039259
Ich suche einen Job in der Schweiz                                                                9783939039303
60 Tage Regelung Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz                                 9783939039334
Immobilienerwerb durch Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz                                9783939039426
Versicherungen für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz                                    9783939039051
Ich bin Student in der Schweiz                                                                    9783939039006
Ich arbeite in der Schweiz und zahle Steuern                                                      9783939039136
Ich bin Rückzüger, aus der Schweiz nach Deutschland                                               9783939039292
Ich bin Grenzgänger mit Wochenaufenthalt in der Schweiz                                           9783939039xxx

www.grenzgaenger.de                                                       www.schweizjob.ch
www.aufenthalter.ch                                                       www.60tageregelung.de
www.niedergelassener.ch                                                   www.krankenversichert.de
www.sachversichert.ch                                                     www.rueckzueger.de
www.lohnabzuege.ch                                                        www.verein.biz
www.schweizlohn.de                                                        www.wochenaufenthalt.ch
www.3tesaeule.ch                                                          www.grenzgaengerrente.de
www.pensions-kassen.de                                                    www.grenzgaengerimmobilien.de

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_________________________________________ Wochenaufenthalt                _____________________________
Unsere Dienstleistungen

       Persönliche Beratungsgespräche
       z. B. Bewilligung, Sozialversicherung, Umzug und Zoll, Krankenversicherungspflicht, Quellensteuer, Kindergeld
       Beratung Direktversicherung für Grenzgänger, Beratung 3te Säule für Aufenthalter
       elektronische Nettolohnberechnung für Grenzgänger und Aufenthalter
       günstige Versicherungsprämien durch Gruppen- oder Kollektivverträge über
       RE Dienstleistungen für Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V.
       1993 Erfindung des D – CH Krankenversicherungsmodell für Grenzgänger www.krankenversichert.de
       Günstige Versicherungsprämien für schweizerische Sach- und Personenversicherungen (Kfz, Hausrat-,
        Haftpflicht-, Rechtsschutzversicherung) in der Schweiz. www.sachversichert.ch
       Empfehlung Schweizer Jobvermittler
       13 verschiedene Broschüren
       17 Homepages mit verschiedenen Themen und für unterschiedliche Probleme
       100 MegaBite Formulare, I·N·F·O Blätter, Merkblätter, E-Formulare, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzestexte,
        Broschüren, Kommentare etc. auf unserer Homepage www.verein.biz zum herunterladen.
       Expertenforum im Internet – Fragen und Antworten www.verein.biz/formular_anfrage.htm
       Regelmäßige Newsletter per E-Mail
       Individuelle Vorsorgeberechnung
       Vorsorgeberatung
       Steuerberaterempfehlungen
       Schweizer Rechtsanwälte für Arbeitsrecht
       Drei Beratungsstandorte: Zentrale Lörrach-Brombach bei Basel, Stuttgart, CH Kreuzlingen am Bodensee
       täglich bis 19 Uhr zu erreichen
       Wissen und Know how seit 1980
       Grenzgänger I•N•F•O e.V und Aufenthalter I•N•F•O e.V sind eingetragene Marken beim Europäischen Markenamt
       Immobilien für Grenzgänger im Grossraum Basel
       Was kann ich in der Schweiz verlangen?“ Richtwertesammlung, www.schweizlohn.de

Quellennachweis:

Länderinformationsschrift Schweiz, Bundesverwaltungsamt Köln, Deutschland,
Eidgenössische Finanzverwaltung, Bern, Schweiz,
Eidgenössische Steuerverwaltung, Bern, Schweiz,
Eidgenössische Zollverwaltung, Bern, Schweiz,
Bundesamt für Sozialversicherung, Bern, Schweiz,
Bundesamt für Gesundheit, Bern, Schweiz,
Bundesministerium der Finanzen, Berlin, Deutschland,
Fachschriften Chambre de Commerce Allemagne - Suisse, Zürich, Schweiz,
Basler Volkswirtschaftsbund, Basel, Schweiz,
Bundesamt für Migration, Bern, Schweiz
Bundesamt für Ausländerfragen, Bern, Schweiz,
Bundesamt für Landestopographie, Bern, Schweiz,
Bundesamt für Statistik, Bern, Schweiz,
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, Bern, Schweiz,
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, Bern, Schweiz,
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Bern, Schweiz,
Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Bern, Schweiz,
Bundesfinanzhof München, Deutschland
Fachschriften der Regio Basiliensis, Basel, Schweiz,
Kanton Basel-Stadt, Schweiz,
Kanton Basel-Land, Schweiz,
Kanton Zürich, Schweiz
Kanton St. Gallen, Schweiz
Kanton Thurgau, Schweiz
Kanton Aargau, Schweiz
Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Deutschland

                                  Bei Rückfragen stehen die Vereine zur Verfügung:
                                  © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V.

Lörracher Strase 50 c     Romanshornerstrasse 70                                              www.grenzgaenger.de
79541 Lörrach-Brombach    CH 8280 Kreuzlingen                                                 info@grenzgaenger.de
Telefon 07621 5083        Telefon 071 6887803                                                 www.aufenthalter.ch
Telefax 07621 5085        aus Deutschland 07531 697855                                        info@aufenthalter.ch

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_________________________________________ Wochenaufenthalt _____________________________
Anteil der Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz
Nationalität                                   Anzahl Grenzgänger                 Anzahl Aufenthalter
Deutsche                                                   55.914                            275.471
Franzosen                                                 142.648                             99.551
Italiener                                                  62.387                            289.111
Österreicher                                                8.135                             37.488
Spanier                                                                                       65.113
Portugiesen                                                                                  205.255
Übrige                                                      1.100                            428.615
Gesamt Anzahl Ausländer         Stand 03 / 2013           270.184 Stand 12 / 2012          1.816.500

Was sind die Gründe für diese hohe Ausländeranzahl

Im Vergleich zu den EU- / EFTA-Staaten werden oft höhere Löhne gezahlt, und es bestehen für Arbeitnehmer in vielen Be-
rufen bessere Möglichkeiten, eine interessante Arbeitsstelle zu finden. Ebenso besteht ein akuter Arbeitskräftemangel in
der Schweiz.

Arbeitslosenquote

Die Erwerbslosenquote in der Schweiz betrug im Dezember 2012 3,8 %; das sind umgerechnet 148.636 Arbeitnehmer. Im
internationalen Vergleich weist die Schweiz damit nach wie vor eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten auf.

Anteile deutscher Grenzgänger an der Beschäftigung in der Nordwestschweiz nach Branchen
                                                    Anteil der Grenzgänger (in Prozent)
Branche
Druckereien                                                                                                   5,4 %
Energie / Wasser / Bergbau                                                                                    5,6 %
Nahrungsmittel / Getränke                                                                                     6,2 %
Chemie/Pharma                                                                                                14,5 %
Maschinen/Apparate                                                                                           10,7 %
Elektronik/Präzisionsinstrumente                                                                             10,2 %
Übrige Industrie                                                                                              7,8 %
Industrie                                                                                                    11,8 %
Metallindustrie                                                                                               6,7 %
Großhandel                                                                                                    1,8 %
Banken/Finanzdienstleistungen                                                                                 4,6 %
Versicherungen                                                                                                7,3 %
Transport/Sped./Lagerung                                                                                      7,8 %
Informatik                                                                                                   18,4 %
Dienstleistungen für Unternehmen                                                                             11,3 %
Großverteiler                                                                                                 6,5 %
Übrige Dienstleistungen                                                                                       9,6 %
Bauwirtschaft                                                                                                10,5 %

Landessprache der Schweizer Bevölkerung

      73,4 % der Bevölkerung sprechen deutsch
      20,5 % der Bevölkerung sprechen französisch
       4,1 % der Bevölkerung sprechen italienisch
       0,7 % der Bevölkerung sprechen rätoromanisch

                                   Bei Rückfragen stehen die Vereine zur Verfügung:

                                   © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V.

Lörracher Strase 50 c      Romanshornerstrasse 70                                              www.grenzgaenger.de
79541 Lörrach-Brombach     CH 8280 Kreuzlingen                                                 info@grenzgaenger.de
Telefon 07621 5083         Telefon 071 6887803                                                 www.aufenthalter.ch
Telefax 07621 5085         aus Deutschland 07531 697855                                        info@aufenthalter.ch

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_________________________________________ Wochenaufenthalt               _____________________________
Die Kantone

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_________________________________________ Wochenaufenthalt                 _____________________________
Währung
Die Landeswährung ist der Schweizer Franken. Der ISO-Währungscode lautet CHF.

Währungsrisiko

Seit den 70er Jahren ist der Schweizer Franken gegenüber der D-Mark eine starke Währung. Nachfolgend die Wechselkur-
se des deutschen Finanzamts:

Wechselkurs-Übersicht CHF 100 = x DM

1972: 80 DM       1978: 130 DM    1985: 120 DM       1990: 110 DM        1996: 120 DM          1997: 118 DM
1998: 120 DM      1999: 121 DM    2000: 124 DM       2001: 128 DM

Wechselkurs-Übersicht CHF 100 = x EUR

2002: 68 EUR      2003: 65,50 EUR 2004: 65 EUR       2005: 64,50 EUR 2006: 63,50 EUR 2007: 60,50 EUR
2008: 63 EUR      2009: 66 EUR    2010: 72 EUR       2011: 81 EUR    2012: 82,50 EUR

Schweizer Banken

Ein Konto kann nur persönlich und vor Ort eröffnet werden. Benötigt werden der Personalausweis und ggf. die Bewilligung.
Die Eröffnung des Kontos dauert z. B. bei der Postfinance ca. 14 Tage. Kontoführungsgebühren sind im Vergleich sehr
hoch. Onlinebanking führt in der Regel zu Vergünstigungen.

Wohnsitz im Ausland

Für Grenzgänger und Wochenaufenthalter wird bei vielen Banken eine zusätzliche monatliche Gebühr erhoben.

Deutsche Banken

Ein Konto kann auch ohne persönliches erscheinen eröffnet werden, insbesondere bei den Internetbanken. Es muss aber
immer eine Legitimationsprüfung erfolgen, dies wird durch ein spezielles Formular der jeweiligen Bank am Postschalter ei-
ner beliebigen Poststelle in Deutschland ermöglicht. Kontoführungsgebühren sind in Deutschland niedrig.

Gehaltstransfer

Die Gehaltszahlungen erfolgen unbar und werden in der Regel auf ein Konto bei einer Schweizer Bank überwiesen. Der
monatliche Geldtransfer von der Schweiz in die EU ist gebührenfrei durch SEPA(Single Euro Payments Area). Je nach
Bank werden die CHF zu verschiedenen Konditionen umgerechnet. Die Dauer der Überweisung sowie das Datum der Gut-
schrift können abweichen. Dies ist bei der Kontoeröffnung zu beachten.

Ein Übertrag vom schweizer Arbeitgeber direkt auf ein EURO Konto wird nicht empfohlen, da dann wieder CHF zurückge-
wechselt werden müssen.

                                   Bei Rückfragen stehen die Vereine zur Verfügung:

                                   © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V.

Lörracher Strasse 50 c     Romanshornestrasse 70                                                 www.grenzgaenger.de
79541 Lörrach-Brombach     CH 8280 Kreuzlingen                                                   info@grenzgaenger.de
Telefon 07621 5083         Telefon 071 6887803                                                   www.aufenthalter.ch
Telefax 07621 5085         aus Deutschland 07531 697855                                          info@aufenthalter.ch

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_________________________________________ Wochenaufenthalt
Definition Grenzgänger, Aufenthalter und Wochenaufenthalter

Grenzgänger

Der Begriff „Grenzgänger“ wird wie folgt definiert: „Grenzgänger sind Staatsangehörige, die im Gebiet der einen Vertrags-
partei wohnen und im Gebiet der anderen Vertragspartei einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen.“

Diese Umschreibung des Grenzgängerbegriffs deckt sich nicht mit derjenigen, der für die Besteuerung zugrund liegt.

In der Definition des Grenzgängers aus der Sicht des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland - Schweiz (gültig seit
01. Januar 1994) wird auf das Erfordernis der regelmässigen Rückkehr nach der Arbeit an den Wohnort hingewiesen.

Es ist somit zu beachten, dass die Grenzgängerbestimmungen des Sozialversicherungsrechts auch auf Personen Anwen-
dung finden können, die nach den ausländerrechtlichen Vorschriften keine Grenzgänger-Bewilligung erhalten müssen.
Oder ein Sozialversicherungsrechtlicher Grenzgänger muss keine Steuerrechtlicher Grenzgänger sind.

Aufenthalter

Der Begriff „Aufenthalter“ wird wie folgt definiert: „Aufenthalter sind Staatsangehörige, die im Gebiet der anderen Vertrags-
partei wohnen und dort einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachgehen, aber nicht dessen Staatsangehörigkeit tragen.“

Wochenaufenthalter, richig müsste es heissen Wochengrenzgänger

Der Begriff Wochenaufenthalter entspringt dem schweizer Sprachgebrauch.

Leider führte das zur Benutzung des Begriffs Wochenaufenthalter, der richtig Wochengrenzgänger heissen sollte, damit
keine Verwechslung zum Aufenthalter entsteht.

Der Aufenthalter wohnt dauerhaft in der Schweiz und pendelt in der Regel nicht.

Wie ist der Begriff Wochenaufenthalter ursprünglich entstanden

Es finden sich viele Internetseiten und auch Gerichtsurteile die über den Wochenaufenthalt berichten. Dies bezieht sich al-
les auf das Innerschweizer Verhältnis das man in einem Kanton wohnhaft ist und in einem anderen Kanton arbeitet und
während der Arbeitswoche dort wohnt, also in der Regel während der Woche in dem einem Kanton wohnt, wo die Arbeit ist
und am Wochenende in einen anderen Kanton geht, dort wo die Familie zu Hause ist.

Da die steuerlichen Regelungen in der Schweiz auch auf die Gemeinden und den Kantone ausgerichtet sind, kommt es
dann darüber zum Streit, wo die Steuern innerhalb der Schweiz zu bezahlen sind.

Man muss bedenken, dass es in der Schweiz rund 2.900 Gemeinden gibt, und jede Gemeinde erhebt einen anderen Steu-
ersatz. Und es gibt 26 Kantone, die verschiedene Steuern erheben.

Dies ist alles in Deutschland kein Problem, weil in ganz Deutschland, trotz der 16 Bundesländer, der gleiche Steuertarif gilt.

Woher kommt der Begriff Wochenaufenthalt im Verhältnis zum Europäischen Ausland

Der Begriff Wochenaufenthalter ist im Verhältnis zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz EU entstanden.

Zum 01.Juni 2007 wurde der Begriff Grenzgänger durch das Freizügigkeitsabkommen erweitert. Bis zu diesem Zeitpunkt
musste der Grenzgänger gemäss den Regeln zur Erlangung einer Grenzgängerbewilligung im Grenzgebiet zur Schweiz
wohnen und täglich in seinen Heimatstaat zurückkehren.

Diese Regelung wurde erweitert, dass der Grenzgänger nun nicht mehr aus dem Grenzgebiet kommen muss und nicht
mehr täglich an seinen Wohnsitz zurückkehren muss. Es genügt die wöchentliche Rückkehr an den Wohnsitz in der EU.

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_________________________________________ Wochenaufenthalt                   _____________________________
Bewilligung generell
Wer in der Schweiz arbeiten möchte, benötigt eine Bewilligung – oder es muss zumindest eine Meldung an die entprechen-
den Behörden erfolgen. Diese Bewilligung oder Meldung hat vor Aufnahme einer Arbeit zu geschehen.

Bewilligungsfrei

8 Tage innerhalb von 360 Tagen

Strafbar

Der Arbeitnehmer, welcher in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausübt, ohne im Besitz einer gültigen Bewilligung zu sein,
macht sich strafbar, unabhängig davon, ob als Grenzgänger oder Aufenthalter. Es genügt nicht, dass die Bewilligung beant-
ragt ist, auch dann wird eine Verwarnung ergehen. Diese Verwarnung beträgt mindestens CHF 2.000. Der Arbeitnehmer
hat die Bewilligung stets bei sich zu tragen und diese auf Verlangen der schweizerischen Grenzpolizei oder den Behörden
vorzuweisen.

Tourist

Rechtmäßig eingereiste ausländische Besucher, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, benötigen für einen Aufenthalt bis zu
drei Monaten keine Bewilligung. Nach drei Monaten muss der Aufenthalt in der Schweiz für mindestens einen Monat un-
terbrochen werden. Insgesamt darf der Aufenthalt höchstens sechs Monate innerhalb von zwölf Monaten betragen. Visum-
pflichtige Personen haben die im Visum eingetragene Aufenthaltsdauer zu beachten.

2. Kreis-Regelung für Bürger, die aus keinem EU- bzw. EFTA-Land kommen auch als Selbstständige

Die Schweiz hat die Welt in 2 Kreise aufgeteilt:

1. Kreis EU / EFTA,
2. Kreis übrige Welt.

Somit gelten für Personen, die nicht EU- oder EFTA-Bürger sind, die bestehenden Regeln des Bundesgesetzes über die
Ausländerinnnen und Ausländer (AuG) vom 01.01.2008.

Gesuchstellung für eine Bewilligung

Um ein Gesuch vorschriftsmäßig prüfen und einen Entscheid treffen zu können, benötigt die ausstellende Behörde folgende
Auskünfte und Unterlagen:

   namentliches Gesuch
   ggf. ein/zwei aktuelle Fotos
   Arbeitsvertrag aus dem ersichtlich das das Gehalt orts- und branchenüblich ist
   ganz selten in Einzelfällen heimatliches Führungszeugnis

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Bewilligung Grenzgänger

Grenzgänger

Der Grenzgänger als EU- / EFTA-Bürger benötigt keine Aufenthaltserlaubnis. Dem Grenzgänger wird eine Sonderbeschei-
nigung ausgestellt, die sogenannte G-Bewilligung.

Wechsel zwischen Grenzgänger und Aufenthalter

Der Grenzgänger hat jederzeit die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung B zu beantragen.

Geltungsdauer der Bewilligung

Die Bewilligung wird erstmals in der Regel für fünf Jahre erteilt. Bei unsicherer Arbeitsmarktlage kommt auch eine kurzfristi-
gere Bewilligung in Betracht.

Verlängerung der Grenzgängerbewilligung

Die Verlängerung erfolgt um weitere 5 Jahre, sofern der Grenzgänger nachweist, dass er eine Erwerbstätigkeit ausübt.

Stellen- und Kantonswechsel

Der Stellenwechsel und/oder der Kantonswechsel ist bei den schweizerischen Behörden meldepflichtig, ebenso ein Adres-
senwechsel oder Zivilstandswechsel. Es können sogenannte Mutationskarten verwendet werden.

Wöchentliche Rückkehr

Der Grenzgänger verpflichtet sich, einmal pro Woche an seinen Wohnsitz in der EU / EFTA zurückzukehren. Es ist der Auf-
enthalt in der ganzen Schweiz möglich.

Alleine aus einem wöchentlichen Aufenthalt innerhalb der Schweiz lässt sich keine Besteuerung in der Schweiz ableiten.

Wochenaufenthalter, richtig Wochengrenzgänger

Die Grenzgänger Bewilligung erlaubt den wochenweisen Aufenthalt in der Schweiz, es ist eine Meldung an die schweizeri-
sche Einwohnergemeinde zu machen, anlog der Wohnsitzanmeldung.

                                     Bei Rückfragen stehen die Vereine zur Verfügung:

                                     © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e.V.

Lörracher Strasse 50 c      Romanshornerstrasse 70                                               www.grenzgaenger.de
79541 Lörrach-Brombach      CH 8280 Kreuzlingen                                                  info@grenzgaenger.de
Telefon 07621 5083          Telefon 071 6887803                                                  www.aufenthalter.ch
Telefax 07621 5085          aus Deutschland 07531 697855                                         info@aufenthalter.ch

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                                     © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.
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_________________________________________ Wochenaufenthalt                   _____________________________
Bewilligung für Aufenthalter

Aufenthalter

Der Aufenthalter als EU- / EFTA-Bürger benötigt eine Aufenthaltserlaubnis. Dem Aufenthalter wird eine B-Bescheinigung
ausgestellt, die sogenannte B-Bewilligung.

Stellen- und Kantonswechsel für Aufenthalter

Für den Aufenthalter ist ein Stellen- und Kantonswechsel in der gesamten Schweiz erlaubt. Die Meldepflicht muss beachtet
werden.

Geltungsdauer der Bewilligung für Aufenthalter

Die Bewilligung wird erstmals in der Regel für fünf Jahre erteilt. Bei unsicherer Arbeitsmarktlage kommt auch eine kurzfristi-
gere Bewilligung in Betracht.

Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung B

Die Verlängerung erfolgt automatisch um weitere 5 Jahre.
Bei Aufenthaltern wird eine Niederlassungsbewilligung C erteilt, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Bei der ersten
Verlängerung kann die Bewilligung aber auch auf ein Jahr beschränkt werden, wenn seit über 12 Monaten eine unfreiwillige
Arbeitslosigkeit besteht.

Broschüre: „Ich bin Niedergelassener in der Schweiz“
www.niedergelassener.ch

Lange Kurzaufenthalter

Inhaber von L-Bewilligungen, die während mindestens 30 Monaten ununterbrochen oder mit Unterbrechungen in der
Schweiz Aufenthalter waren, haben das Recht auf Umwandlung in eine B-Bewilligung, sofern eine dauerhafte Beschäfti-
gung nachgewiesen werden kann.

Verbleiberecht in der Schweiz besteht für nachfolgende Situationen

Verbleiberecht nach Beendigung der Erwerbstätigkeit in der Schweiz:

   Vorgeschriebenes Rentenalter ist erreicht, die Geltendmachung einer Altersrente ist erfolgt, während der letzten drei
    Jahre hat ein ständiger Wohnsitz in der Schweiz bestanden, und in den letzten 12 Monaten lag eine Erwerbstätigkeit in
    der Schweiz vor.
   Dauernd erwerbsunfähig und während der letzten zwei Jahre ständig in der Schweiz Aufenthalter.
   Arbeitsunfall oder berufsunfähig geworden – und deshalb Anspruch auf eine Rente eines schweizerischen Versiche-
    rungsträgers.
   Nach drei Jahren Erwerbstätigkeit und ständigem Aufenthalt in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit in einem EU-Staat,
    der Wohnsitz bleibt in der Schweiz bestehen, mindestens einmal Rückkehr pro Woche in die Schweiz.

Stellensuche in der Schweiz

Zur Stellensuche ist die Einreise in die Schweiz möglich. Es wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung erstellt. Die Bewilligung
wird für 3 Monate erstellt und kann um weitere 3 Monate verlängert werden. Sollte in diesem Zeitraum keine Stelle gefun-
den worden sein, hat üblicherweise die Ausreise zu erfolgen. Für 3 Monate kann in der Schweiz Arbeitslosengeld von den
Schweizer Behörden bezogen werden. Es ist das Formular PD U 2 vorzulegen. Auch besteht Krankenversicherungspflicht
in der Schweiz.

www.schweizjob.ch.
Broschüre „Ich suche einen Job in der Schweiz“

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                                     © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.
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_________________________________________ Wochenaufenthalt _____________________________
Kurzaufenthaltsbewilligung L bis 4 Monate, auch 120-Tage-Bewilligung
Zuständigkeit                               Amt für Migration, kein Ausweis, nur Zusicherung
Stellenwechsel                              nicht möglich
Berufswechsel                               nicht möglich
Kantonswechsel                              nicht möglich
Bewilligungsfähiger Personenkreis           Arbeitnehmer
Voraussetzung                               Befristeter Arbeitsvertrag
Selbstständigkeit                           nicht möglich
Familiennachzug                             nicht möglich, nur Besuchsrecht
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart nicht möglich
Krankenversicherungspflicht                 Befreiung ggf. möglich www.kurzaufenthalter.ch

Jahresbewilligung L 4 bis 12 Monate (violetter Ausweis)
Zuständigkeit                               Amt für Migration
Stellenwechsel                              möglich
Berufswechsel                               möglich
Kantonswechsel                              möglich
Bewilligungsfähiger Personenkreis           Arbeitnehmer und Selbstständige
Voraussetzung                               bis 12 Monate befristeter Arbeitsvertrag
Selbstständigkeit                           möglich
Familiennachzug                             möglich
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart B-Bewilligung
Krankenversicherungspflicht                 keine Befreiung möglich www.krankenversichert.ch

Jahresbewilligung B (grauer Ausweis)
Laufzeit                                      5 Jahre
Zuständigkeit                                 Amt für Migration
Stellenwechsel                                möglich
Berufswechsel                                 möglich
Kantonswechsel                                möglich
Bewilligungsfähiger Personenkreis             Arbeitnehmer und Selbstständige
Voraussetzung                                 unbefristeter Arbeitsvertrag
Selbstständigkeit                             möglich
Familiennachzug                               möglich
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart    C-Bewilligung, nach 5 Jahren
Krankenversicherungspflicht                   keine Befreiung möglich www.krankenversichert.ch

Niederlassungsbewilligung C (grüner Ausweis)
Zuständigkeit                             Amt für Migration
Stellenwechsel                            möglich
Berufswechsel                             möglich
Kantonswechsel                            möglich
Gründe für die Bewilligungserteilung      Heirat eines Schweizer Bürgers, 5 Jahre B-Bewilligung, pensionier-
                                          te DB-Mitarbeiter, BIZ- und Konsulatsmitarbeiter, Innehaben einer
                                          Professur, nach Genehmigung durch Bundesamt in Bern
Bewilligungsfähiger Personenkreis         Arbeitnehmer und Selbstständige
Selbstständigkeit                         möglich
Familiennachzug                           möglich
Krankenversicherungspflicht               keine Befreiung möglich www.krankenversichert.ch

Grenzgängerbewilligung (brauner Ausweis)
Laufzeit                                      5 Jahre
Zuständigkeit                                 Amt für Migration
Stellenwechsel                                möglich
Berufswechsel                                 möglich
Kantonswechsel                                möglich
Bewilligungsfähiger Personenkreis             Arbeitnehmer und Selbstständige
Voraussetzung                                 12-monatiger oder unbefristeter Arbeitsvertrag
Selbstständigkeit                             möglich
Familiennachzug                               möglich
Umwandlung in nächsthöhere Bewilligungsart    B-Bewilligung
Krankenversicherungspflicht                   Befreiung möglich für Grenzgänger aus Deutschland, nicht für an-
                                              dere EU-Länder. www.krankenversichert.de

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                                                      _____________________________
_________________________________________ Wochenaufenthalt
Adressliste der kantonalen Behörden, die zuständig sind für Grenzgänger- und Aufenthalts-
und Wochenaufenthaltsbewilligung, richtig Grenzgängerbewilligung mit Wochenaufenthalt.
AG
Migrationsamt Kanton Aargau, Bahnhofstrasse 86/88, Postfach, 5001 Aarau
Tel.: 062/835 18 60 Fax: 062/835 18 38

AI
Amt für Ausländerfragen des Kantons Appenzell-IR, Marktgasse 2, 9050 Appenzell
Tel.: 071/788 95 21 Fax: 071/788 95 29

AR
Migrationsamt des Kantons Appenzell-AR, Landsgemeindeplatz 5, 9043 Trogen
Tel.: 071/343 63 33 Fax: 071/343 63 39

BE
Migrationsdienst des Kantons Bern, Eigerstrasse 73, 3011 Bern
Tel.: 031/633 53 15 Fax: 031/633 47 39

Fremdenpolizei der Stadt Bern, Predigergasse 5, 3000 Bern 7
Tel.: 031/321 51 51 Fax: 031/321 52 09

Fremdenpolizei der Stadt Biel, Neuengasse 28, 2502 Biel
Tel.: 032/326 12 25 Fax: 032/326 12 91

BL
Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft, Parkstrasse 3, 4402 Frenkendorf
Tel.: 061/925 51 61 Fax: 061/921 04 24

BS
Justiz- und Sicherheitsdepartment Basel Stadt, Bevolkerungsdienst und Migration, Spiegelgasse 6, 4001 Basel
Tel.: 061/267 71 71 Fax.: 061/267 70 80 www.ewd-bs.ch

FL
Ausländer- und Passamt, Städtle 38, 9490 Vaduz/FL
Tel.: 00423/236 61 41 Fax: 00423/236 61 66

FR
Service de la population et des migrants, Rte d`Englisberg 11, 1763 Granges-Paccot
Tel.: 026/305 14 92 Fax: 026/466 17 85

GE
Office cantonal de la population, Service Étrangers et Confédérés, Rte de Chancy 88, 1213 Onex
Tel.: 022/546 48 88 Fax: 022/546 48 10

GL
Fachstelle Migration des Kantons Glarus, Postgasse 29, 8750 Glarus
Tel.: 055/646 68 90 Fax: 055/646 68 91

GR
Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht des Kantons Graubünden, Fremdenpolizei GR, Karlihof 4, 7000 Chur
Tel.: 081/257 21 21 Fax: 081/257 21 46

JU
Service de la population, Rue du 24-Septembre 1, 2800 Delémont
Tel.: 032/420 56 80 Fax: 032/420 56 81

LU
Amt für Migration des Kantons Luzern, Fruttstr. 15, 6002 Luzern
Tel.: 041/228 77 80 Fax: 041/210 15 87

NE
Service des migrations, Office du séjour et de l´établissement, Case postale 124, Rue de Tivoli 28, 2003 Neuchâtel
Tel.: 032/889 63 10 Fax: 032/889 98 23
Service des migrations, Office de la main-d´œuvre, Rue de Tivoli 28, Case postale 124, 2001 Neuchâtel
Tel.: 032/889 68 11 Fax: 032/889 62 70

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                                    © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.
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_________________________________________ Wochenaufenthalt _____________________________
NW
Amt für Justiz des Kantons Nidwalden, Abteilung Migration, Kreuzstrasse 2, 6371 Stans
Tel.: 041/618 44 90 /91 Fax: 041/618 44 87

OW
Amt für Migration des Kantons Obwalden, St. Antonistrasse 4, 6061 Sarnen
Tel.: 041/666 66 70 Fax: 041/666 66 75

SG
Ausländeramt des Kantons St. Gallen, St. Leonhard-Strasse 40, 9001 St. Gallen
Tel.: 071/229 31 11 Fax: 071/229 46 08

SH
Kantonales Migrationsamt Schaffhausen, Mühlentalstrasse 105, 8201 Schaffhausen
Tel.: 052/632 74 76 Fax: 052/632 78 23

SO
Amt für öffentliche Sicherheit des Kantons Solothurn, Ausländerfragen, Ambassadorenhof, 4509 Solothurn
Tel.: 032/627 28 37 Fax: 032/627 22 67

SZ
Amt für Migration des Kantons Schwyz, Steistegstrasse 13, 6431 Schwyz
Tel.: 041/819 22 68 Fax: 041/819 22 79

TG
Migrationsamt des Kantons Thurgau, Schlossmühlestrasse 7, 8510 Frauenfeld
Tel.: 052/724 15 55 Fax: 052/724 15 56

TI
Sezione della popolazione, Via Lugano 4, 6501 Bellinzona
Tel.: 091/814 72 11 Fax: 091/825 72 19

UR
Amt für Arbeit und Migration des Kantons Uri, Abt. Migration, Klausenstrasse 4, 6460 Altdorf
Tel.: 041/875 27 05 Fax: 041/875 27 92

VD
Service de la population, Secteur Etrangers, Avenue de Beaulieu 19, 1014 Lausanne
Tel.: 021/316 46 46 Fax: 021/316 46 45

VS
Service de la population et des migrations, Avenue de la Gare 39, 1950 Sion
Tel.: 027/606 55 52 Fax: 027/606 55 54

ZG
Amt für Migration des Kantons Zug, Abachstrasse 1, Postfach 857, 6301 Zug
Tel.: 041/728 50 50 Fax: 041/728 50 69

ZH
Migrationsamt des Kantons Zürich, Berninastrasse 45, Postfach, 8090 Zürich
Tel.: 043/259 88 00 Fax: 043/259 88 10

Einwohnerkontrolle der Stadt Winterthur, Stadthausstrasse 21, 8402 Winterthur
Tel.: 052/267 57 54 Fax: 052/267 57 55

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                                    © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.
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_________________________________________ Wochenaufenthalt                  _____________________________
Die Unterschiede
Was ändert sich bei der Arbeitsaufnahme in der Schweiz für Arbeitnehmer
  Rentenversicherungspflicht in der Schweiz AHV/IV
  Zusätzliche betriebliche Rentenversicherungspflicht (Pensionskasse) BVG
  Unfallversicherungspflicht in der Schweiz für Beruf- und Freizeitunfall UVG
  Arbeitslosenversicherung in der Schweiz ALV
  Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist nicht automatisch geregelt
  Steuern in der Schweiz, Quellensteuer; bei Grenzgängern aus Deutschland Anrechnung auf die Einkommenssteuer.
  Krankenversicherungspflicht in der Schweiz KVG
  Girokonto bei einer Schweizer Bank
  Grenzgängerbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung

zusätzlich ändert sich beim Aufenthalter:

   Quellensteuer wird Pflicht bis zur Niederlassungsbewilligung oder bei Übersteigen von Einkunftsgrenzen
   Kfz-, Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutzversicherung etc. in der Schweiz
   Umzugsgut und Kfz einführen
   Führerschein in der Schweiz
   Abmeldung in der EU
   Schulsystem in der Schweiz
   Riestermodell ohne deutschen Wohnsitz nicht mehr möglich

Was kann weiterhin in der Heimat bestehen bleiben?
  Altersvorsorge (freiwillig)
  Berufsunfähigkeitsversicherung
  Private Unfallversicherung
  Immobilien
  Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung
  Girokonto
  Geldanlagen

Checkliste für Arbeitnehmer

Zeitpunkt vor / nach                 zu erledigen
Arbeitsbeginn                        (gilt bis zum Start für Grenzgänger und Aufenthalter)                   erl.
16 Wochen                            Arbeitgeber suchen www.schweizjob.ch
16 Wochen                            Broschüre: „Ich suche einen Job in der Schweiz“
12 Wochen                            Vertragsverhandlungen führen www.schweizlohn.de
12 Wochen                            Broschüren lesen: Grenzgänger oder Aufenthalter I•N•F•O e. V.
12 Wochen                            Nettolohnberechnung durch Grenzgänger oder Aufenthalter I•N•F•O
                                     e.V. www.lohnabzuege.de oder www.lohnabzuege.ch
11 Wochen                            Kündigungsfristen bestehender Versicherungen prüfen, insbesondere
                                     Krankenversicherung
11 Wochen                            Arbeitsvertrag vereinbaren
11 Wochen                            Arbeitsreglement prüfen, Lohnfortzahlung klären
10 Wochen                            Arbeitsvertrag unterschreiben
10 Wochen                            Krankenversicherung prüfen www.krankenversichert.de
9 Wochen                             Beratung beim Grenzgänger oder Aufenthalter I•N•F•O e. V.
8 Wochen                             Kündigungsfrist bestehender Arbeitgeber?
7 Wochen                             Passfoto besorgen
6 Wochen                             neue Krankenversicherung www.krankenversichert.ch
4 Wochen                             Bewilligung
4 Wochen                             Vorversicherungsbescheinigung besorgen
3 Wochen                             Bankverbindung Schweiz beantragen
1 Woche                              Aufenthalter Wohnsitznahme
Start                                Arbeitsbeginn
1 Woche nach Arbeitsbeginn           Ansässigkeitsbescheinigung vom Finanzamt / nur Grenzgänger
4 Woche nach Arbeitsbeginn           Formular S 2 - 76 vom Finanzamt / nur Grenzgänger

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                                    © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.
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_________________________________________ Wochenaufenthalt                  _____________________________
Wie heissen die verschiednen Institutionen ?

                            Deutschland                                            SCHWEIZ
Altersrente                 DRV früher BfA / LVA                                   AHV, Pensionskasse (PK)
Arbeitslosengeld            Agentur für Arbeit                                     Arbeitsämter Schweiz (RAV)
Arbeitslosengeld II         Agentur für Arbeit                                     Hilflosenentschädigung Gemeinde
Arbeitsunfall               Berufsgenossenschaft                                   SUVA, NBU
Auskünfte im Arbeitsrecht   Gewerkschaften                                         Kantonale Einigungsämter
Berufsunfähigkeit           Private Versicherung                                   IV, SUVA, PK
Elternzeit                  3 Jahre aber nur bei Beschäftigung in D                14 Wochen
Erwerbsunfähigkeit          DRV                                                    IV, SUVA, PK
Familienzulage              unbekannt                                              Arbeitgeber
Freizeitunfall              private Unfallversicherung                             NBU, private Unfallversicherung
Hinterbliebenenrente        DRV                                                    AHV, PK
Krankengeld                 Krankenversicherung bei Beschäftigung in D             Arbeitgeber,    Kollektivkrankentagegeld-
                                                                                   versicherung
Kindergeld / Kinderzula- Arbeitgeber oder Familienkasse D             Arbeitgeber
Krankenversicherung      Grenzgänger I•N•F•O e. V.                    Aufenthalter I•N•F•O e. V.
Elterngeld               Je nach Einkommen bis zu EUR 1.600 pro Monat keine Leistungen in der Schweiz
Mutterschaftsgeld           Siehe oben                                             14 Wochen bis zu CHF 172 pro Tag
Betreuungsplatz/-geld       Gemeinde                                               Keine Leistung in der Schweiz
Pflegeleistungen            Pflegeversicherung                                     Nicht vorhanden
Rehabilitationsleistungen   DRV                                                    SUVA, IV
Steuerrecht                 Finanzamt                                              Kantonale Steuerämter

Vorteile Beschäftigung in D / Grenzgänger in CH / Aufenthalter in CH
aus der Sicht der Berater des Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.

Berufstätigkeit
in Deutschland                          als Grenzgänger in der Schweiz           als Aufenthalter in der Schweiz
günstige Lebenshaltungskosten           höhere Löhne und Gehälter                höhere Löhne und Gehälter
kürzere Arbeitszeit                     günstige Lebenshaltungskosten            weniger Steuern
mehr Urlaub                             mehr Kindergartenplätze in D             reizvolles Wohnland
mehr Feiertage                          freie Krankenversicherungswahl           Dreisprachigkeit
13. oder 14. Gehalt                     Wochenaufenthalt in CH möglich           sicheres Einkommen in CHF
Werbungskostenabzug möglich             bessere Kollegialität                    bessere Kollegialität
Elternzeit                              Besserer Versicherungsschutz im Be- Besserer Versicherungsschutz im Be-
                                        reich: NBU, KTG, Pensionskasse           reich: NBU, KTG,Pensionskasse
mehr Kindergartenplätze                 höhere Rente durch BVG                   höhere Rente durch BVG
Kündigungsschutz                        evtl. Wechselkursvorteil                 höheres ALV-Geld
höheres Kindergeld                      Einkaufsvorteile F / D / CH / AT / I     nach 5 Jahren Dauerwohnrecht
Elterngeld                              Fortbildungsmöglichkeiten                Neutralität der Schweiz
Betreuungsplatz                         Kinderfreundlichkeit in D                höherer Lebensstandard
Betreuungsgeld                          eventuell   Differenzkindergeld      und Wohnungen komplett mit Einbau-
                                        eventuell Familienzulagen                Küche, Waschmaschine und Trockner
                                        Immobilienerwerb Schweiz                 Rückerstattung höherer Mehrwert-
                                                                                 steuer auf EU-Waren
                                        Werbungskostenabzug möglich              mehr Dienstleistungen und höhere
                                                                                 Qualität der Waren
                                        Elterngeld                               Einkaufsvorteil D / F / CH / AT / I
                                        Betreuungsgeld                           bessere Fortbildungsmöglichkeiten
                                        Betreuungsplatz                          Eventuell Familienzulage
                                                                                 Immobilienerwerb Schweiz

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                                    © Grenzgänger I•N•F•O e.V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.
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_________________________________________ Wochenaufenthalt _____________________________
Nachteile Beschäftigung in D / Grenzgänger in CH / Aufenthalter in CH
aus der Sicht der Berater des Grenzgänger I•N•F•O e. V. und Aufenthalter I•N•F•O e. V.

Berufstätigkeit
in Deutschland                        als Grenzgänger in der Schweiz        als Aufenthalter in der Schweiz
höhere Steuerbelastung                Steueranmeldung beim FA               Verwaltungsaufwand beim Umzug
geringeres Gehalt                     ¼-jährliche Steuerzahlungen           hohe Mieten
schwache Sozialleistungen             höhere Steuern als in CH              hohe Lebenshaltungskosten
Krankenversicherungspflicht           längere Arbeitszeiten                 längere Arbeitszeiten
                                      längerer Weg zur Arbeit               Werbungskosten gar nicht oder nur
                                                                            beschränkt von der Steuer absetzbar
                                      Beitrag zur Krankenversicherung zahlt Krankenversicherungsbeitrag zahlt Ar-
                                      Arbeitnehmer selbst                   beitnehmer selbst
                                      weniger Urlaub                        weniger Urlaub
                                      weniger Feiertage                     weniger Feiertage
                                      leichter kündbar                      leichter kündbar
                                      Wartezeiten am Zoll                   bei Arbeitslosigkeit muss die KV Prä-
                                                                            mie aus eigener Tasche weiter bezahlt
                                                                            werden
                                      Ausländer in CH                       Schulausbildung nicht immer gleich
                                      14 Wochen Elternzeit                  14 Wochen Elternzeit,
                                      kein Erziehungsgeld                   14 Wochen Mutterschaftsgeld
                                      Immobilienbesitz beschränkt möglich   Immobilienbesitz beschränkt möglich
                                      14 Wochen Mutterschaftsgeld           kein BAföG
                                                                            Eingeschränkte Möglichkeit zur Bun-
                                                                            destagswahl
                                                                            beschränkte Bewilligung L
                                                                            Ausländer in CH
                                                                            Behördengänge immer nur über das
                                                                            Konsulat in Bern
                                                                            Kfz muss eingeführt werden
                                                                            Führerschein Umschreibung
                                                                            Pflicht zur Krankenversicherung in der
                                                                            Schweiz
                                                                            kein Elterngeld, Betreuungsgeld/-platz

                                  Bei Rückfragen stehen die Vereine zur Verfügung:

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Lörracher Strase 50 c     Romanshornerstrasse 70                                              www.grenzgaenger.de
79541 Lörrach-Brombach    CH 8280 Kreuzlingen                                                 info@grenzgaenger.de
Telefon 07621 5083        Telefon 071 6887803                                                 www.aufenthalter.ch
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