Die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in Deutschland - STUDIE Im Auftrag des EMPL-Ausschusses - Europa EU
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STUDIE
Im Auftrag des EMPL-Ausschusses
Die
Beschäftigungssituation
und die soziale Lage in
Deutschland
Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität
Generaldirektion Interne Politikbereiche
Autoren: Nicola DÜLL, Tim VETTER
PE 648.803 – Mai 2020
DEDie
Beschäftigungssituation
und die soziale Lage in
Deutschland
Abriss
In dieser Studie über die Beschäftigungssituation und die soziale Lage
in Deutschland werden die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der
Beschäftigung einschließlich atypischer Beschäftigung,
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung beleuchtet. Es werden
politische Lösungen sowie die wesentlichen Herausforderungen für
die Zukunft, wie etwa die Digitalisierung und der demografische
Wandel, dargelegt. Außerdem werden die politischen Maßnahmen
zur Bekämpfung der Armut sowie Entwicklungen im deutschen
Sozialpartnerschaftsmodell und im Berufsbildungssystem untersucht.
Abschließend wird der Beitrag des Europäischen Sozialfonds
beschrieben. Auch Aspekte der COVID-19-Pandemie werden
behandelt.
Diese Studie wurde von der Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft
und Lebensqualität im Auftrag des Ausschusses für Beschäftigung
und Soziales (EMPL) bereitgestellt.Diese Studie wurde vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments in Auftrag gegeben. AUTOREN Nicola DÜLL, Economix Research & Consulting, München, Deutschland Tim VETTER, Economix Research & Consulting, München, Deutschland VERANTWORTLICHE BEAMTIN Susanne KRAATZ EDITIONSASSISTENZ Roberto BIANCHINI SPRACHFASSUNGEN Original: EN ÜBER DEN HERAUSGEBER Die Fachabteilungen liefern den internen und externen Sachverstand zur Unterstützung der Ausschüsse des Europäischen Parlaments und anderer parlamentarischer Gremien bei der Ausarbeitung der Gesetzgebung und Ausübung der demokratischen Kontrolle über die internen Politikbereiche der EU. Kontakt zur Fachabteilung oder Bestellung von Aktualisierungen: Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität Europäisches Parlament L-2929 Luxemburg E-Mail: Poldep-Economy-Science@ep.europa.eu Redaktionsschluss: April 2020 Datum der Veröffentlichung: Mai 2020 © Europäische Union, 2020. Dieses Dokument ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar: https://www.europarl.europa.eu/committees/de/supporting-analyses/sa-highlights HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND URHEBERRECHTSSCHUTZ Die hier vertretenen Auffassungen geben die Meinung der Verfasser wieder und entsprechen nicht unbedingt dem Standpunkt des Europäischen Parlaments. Nachdruck und Übersetzung – außer zu kommerziellen Zwecken – mit Quellenangabe sind gestattet, sofern das Europäische Parlament vorab unterrichtet und ihm ein Exemplar übermittelt wird. Für Zitierungszwecke sollte die Studie folgendermaßen angegeben werden: Düll, N., Vetter, T., Die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in Deutschland, Studie für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität, Europäisches Parlament, Luxemburg, 2020. © Titelbild unter Lizenz von Shutterstock.com verwendet.
Die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in Deutschland
INHALT
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 5
VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN 7
1. DIE BESCHÄFTIGUNGSSITUATION UND JÜNGSTE POLITISCHE REFORMEN
IN DEUTSCHLAND 12
1.1. Entwicklung der Beschäftigung 12
1.1.1. Beschäftigungsdynamik und Fachkräftemangel 12
1.1.2. Beschäftigung von Frauen 14
1.2. Beschäftigung von Ausländern und migrationspolitische Maßnahmen 15
1.3. Atypische Beschäftigung 15
1.3.1. Teilzeitbeschäftigung 16
1.3.2. Marginal Beschäftigte (Minijobber) 16
1.3.3. Befristete Beschäftigung 17
1.3.4. Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) 17
1.4. Niedriglohnempfänger 19
1.5. Auswirkungen von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz auf Arbeitsplätze und
Kompetenzen 20
1.5.1. Trends in den Bereichen Digitalisierung und Automatisierung 20
1.5.2. Neue Arbeitsformen 22
1.5.3. Auswirkungen auf die Qualifikation 23
1.6. Arbeitslosigkeit 24
1.6.1. Entwicklung der Arbeitslosigkeit 24
1.6.2. Unterbeschäftigung 25
1.7. Aktive Arbeitsmarktprogramme für die Eingliederung in Arbeitsmarkt und Gesellschaft 26
1.7.1. Maßnahmen zur Verhütung von Langzeitarbeitslosigkeit 27
1.7.2. Europäische Jugendgarantie 28
1.7.3. Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in Deutschland 28
1.7.4. Kurzarbeit 29
1.7.5. Maßnahmen zur Unterstützung der Selbstständigen und Kleinstunternehmen,
die von der Corona-Pandemie betroffen sind 30
1.8. Die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter 30
1.9. Sozialwirtschaft 32
2. SOZIALPOLITIK 33
2.1. Demografischer Wandel 33
2.1.1. Die wichtigsten Trends einer alternden Gesellschaft 33
2.1.2. Migration 34
3 PE 648.803IPOL | Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität
2.1.3. Aktives Altern 36
2.2. Aktuelle politische Entwicklungen im Bereich des Sozialschutzes 37
2.2.1. Reformen des öffentlichen Rentensystems 37
2.2.2. Erfassungsbereich des öffentlichen Rentensystems 38
2.2.3. Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie 38
2.2.4. Altenpflege 38
2.3. Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen 39
2.4. Armut und Maßnahmen zur Bekämpfung vom Armut 40
2.4.1. Kinderarmut 41
2.4.2. Erschwinglicher Wohnraum 42
2.4.3. Gesetzlicher Mindestlohn 42
2.4.4. Europäische Initiative zu Mindestlöhnen 43
3. STRUKTUREN DES SOZIALEN DIALOGS 44
3.1. Sozialpartner 44
3.2. Tarifverträge 45
3.3. Europäische Betriebsräte 45
4. KOMPETENZENTWICKLUNG 47
4.1. Das duale deutsche Berufsausbildungssystem 47
4.1.1. Entwicklungen und Herausforderungen 47
4.1.2. Integration benachteiligter Gruppen in das Berufsausbildungssystem und die
Jugendgarantie 49
4.1.3. Allianz für Aus- und Weiterbildung 49
4.2. Stärkung des Lernens am Arbeitsplatz im Bereich der tertiären Bildung 50
4.2.1. Duale Studiengänge 50
4.2.2. Praktika 50
4.3. Förderung der Weiterbildung 51
5. EUROPÄISCHER SOZIALFONDS IN DEUTSCHLAND 52
LITERATURVERZEICHNIS 53
ANHANG 60
PE 648.803 4Die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in Deutschland
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
KI Künstliche Intelligenz
AAMP Aktives Arbeitsmarktprogramm
BDA Bund Deutscher Arbeitgeber
BiBB Bundesinstitut für Berufsbildung
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
CEO Geschäftsführer
Destatis Statistisches Bundesamt
DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
DGB Deutscher Gewerkschaftsbund
EK Europäische Kommission
ESF Europäischer Sozialfonds
EU Europäische Union
BIP Bruttoinlandsprodukt
IAB Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
IFLAS Initiative zur Flankierung des Strukturwandels
IAO Internationale Arbeitsorganisation.
KMK Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder
IT Italien
IKT Informations- und Kommunikationstechnologie
AKE Arbeitskräfteerhebung
5 PE 648.803IPOL | Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität NEET Nicht in Bildung, Beschäftigung oder Ausbildung befindlich NEPS Nationales Bildungspanel OECD Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ÖAV Öffentliche Arbeitsverwaltungen SOEP Sozio-oekonomisches Panel SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands KMU Kleine und mittlere Unternehmen VN Vereinte Nationen BAW Berufliche Aus- und Weiterbildung, Berufsausbildung PE 648.803 6
Die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in Deutschland
VERZEICHNIS DER ABBILDUNGEN
Abbildung 1: Beschäftigungsquoten nach Geschlecht (15–64) 13
Abbildung 2: Grund für befristetes Beschäftigungsverhältnis nach Alter 18
Abbildung 3: Vollzeitbeschäftigte mit Entgelten unter der Schwelle des unteren Entgeltbereichs
nach Staatsangehörigkeit 20
Abbildung 4: Arbeitslosenquoten nach ÖAV-Daten 24
Abbildung 5: Grund für Inaktivität, 2018, Altersklasse 15 bis 64 Jahre 25
Abbildung 6: Teilnehmer in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik nach Politikbereich und
relevanten Rechtsvorschriften, Februar 2020 26
Abbildung 7: Einnahmen und Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit (ÖAV-Daten) 31
Abbildung 8: Erwerbstätigenquoten höherer Altersgruppen 36
Abbildung 9: (Unversorgte) Bewerber und (unbesetzte) Berufsausbildungsstellen, 2008/2009 –
2018/2019 48
Abbildung 10: Beschäftigungsdynamik, 2004–2019 60
Abbildung 11: Zeitarbeitnehmer 2004–2018 und Juni 2019 61
7 PE 648.803IPOL | Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität ZUSAMMENFASSUNG Entwicklung der Beschäftigung Nach der weltweiten Wirtschaftskrise des Jahres 2008 verzeichnete die Beschäftigung in Deutschland ein stetiges Wachstum, und zwar – nationalen Statistiken zufolge – von 40,9 Millionen im Jahr 2009 auf 43,7 Millionen im Jahr 2016 und 45,3 Millionen im Jahr 2019. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg im Zeitraum 2016–2019 um zwei Millionen (von 2010 bis 2019 um fünf Millionen). Schon vor Beginn der Corona-Krise gab es erste Anzeichen für eine Verlangsamung des Beschäftigungswachstums. Führende Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren zumindest für 2020 eine schwere wirtschaftliche Rezession infolge der Corona-Pandemie. Die Hauptquellen für das Beschäftigungswachstum waren gestiegene Beschäftigungsquoten – insbesondere bei Frauen und Älteren (sowohl für Männer als auch für Frauen) – sowie Einwanderung und gestiegene Beschäftigungsquoten bei Migranten. Der Fachkräftemangel bzw. drohende Fachkräftemangel und Strategien zu seiner Überwindung sind seit vielen Jahren ein zentrales Thema öffentlicher und politischer Diskussionen. Ein Fachkräftemangel besteht vor allem im Gesundheitswesen, im Baugewerbe und in einigen Bereichen des verarbeitenden Gewerbes sowie bei IKT-Stellen in allen Branchen. Digitalisierung Die Bundesregierung bemüht sich um eine Beschleunigung des Digitalisierungsprozesses in der Wirtschaft. In der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegebenen neuesten Arbeitsmarktprognose wird in einem Digitalisierungsszenario geschätzt, dass bis 2035 nur 300 000 Arbeitnehmer durch neue Technologien ersetzt werden; allerdings werden sich Arbeitsaufgaben inhaltlich verändern. In der Studie wird von einem erhöhten Bedarf an berufsbezogener Anpassung ausgegangen. Diskussionen über die Folgen der Digitalisierung für den Arbeitsmarkt mündeten im Dialogprozess Arbeiten 4.0 der Jahre 2015 und 2016. Mit diesem Prozess wurden Debatten über die Arbeitsbedingungen und soziale Sicherung von Crowdworkern und Plattformbeschäftigten, das Recht auf Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit in Gang gesetzt. Atypische Beschäftigung und Beschäftigungsbedingungen Über die Hälfte des gesamten Beschäftigungszuwachses seit der konjunkturellen Erholung war auf die Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung, insbesondere bei Frauen (+2,8 Millionen Frauen in sozialversicherungspflichtiger Teilzeitbeschäftigung im Zeitraum 2010–2019), zurückzuführen. Abgesehen von der Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung gibt es Anzeichen dafür, dass der Anteil atypischer Beschäftigung in den letzten Jahren aufgrund besserer Beschäftigungsmöglichkeiten leicht zurückgegangen ist. Im Juni 2019 gab es 7,9 Millionen marginal Beschäftigte – sogenannte Minijobber, die bis zu 450 EUR im Monat verdienen. Minijobber sind hauptsächlich Schüler und Studenten, Rentner (im Vorruhestand und nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters) und Hausfrauen sowie nebenberuflich Tätige. In den letzten Jahren stieg die Zahl der Minijobber in geringerem Umfang als die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Im Jahr 2018 lag der Anteil der Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen bei 8,3 %. Mindestens in den letzten drei Jahren lässt sich eine erhöhte Verbleibsquote feststellen. Im Juni 2019 waren ca. 2 % aller Beschäftigten Leiharbeitnehmer. Die Anzahl der Leiharbeitnehmer ging, nachdem sie 2017 einen Höchstwert erreicht hatte, in den Jahren 2018 und 2019 zurück. PE 648.803 8
Die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in Deutschland
Im Jahr 2017 erhielten 7,9 Millionen Personen Löhne unterhalb der Niedriglohnschwelle (ein
Bruttostundenlohn, der 2/3 des Medianentgelts aller Beschäftigten entspricht). Die Mobilität aus dem
Niedriglohnsektor heraus ist gering.
Arbeitslosigkeit und aktive arbeitsmarktpolitische Programme
Aufgrund der gestiegenen Arbeitskräftenachfrage ging die Arbeitslosenquote ebenso wie die
Nichterwerbsquote zurück. Verwaltungsdaten zufolge belief sich die Arbeitslosenquote im Januar
2020 auf 5 %, Daten der Arbeitskräfteerhebung zufolge auf 3,2 %; sie war bis dahin seit vielen Jahren
rückläufig. Anfang 2020 ist erstmals seit der Weltwirtschaftskrise ein leichter Anstieg zu beobachten
(gegenüber dem Vorjahr). Die Arbeitslosenquote liegt bei jungen Menschen knapp unter der von
Erwachsenen. Die Inzidenz von Langzeitarbeitslosigkeit ist in den letzten Jahren leicht
zurückgegangen.
Die Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit, insbesondere durch die Förderung eines sozialen
Arbeitsmarktes für Dauerarbeitslose, steht im Mittelpunkt aktueller aktiver arbeitsmarktpolitischer
Programme. Ein weiterer Schwerpunkt ist es, benachteiligte junge Menschen in Bildung (insbesondere
Berufsbildung) und Beschäftigung zu bringen, wie die Fortführung der seit den 1970er Jahren
laufenden Maßnahmen belegt. Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wurden in jüngerer Zeit
erfolgreich gezielt bei Flüchtlingen und Asylbewerbern eingesetzt. Das Bundesteilhabegesetz von
2016 fördert Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. Um
die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt zu bewältigen, entschied die
Bundesregierung, die Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeit zu erleichtern.
Demografischer Wandel
Die deutsche Gesellschaft wird aufgrund niedriger Geburtenziffern und einer steigenden
Lebenserwartung immer älter, auch wenn die Geburtenziffern in letzter Zeit gestiegen sind. Eine große
Herausforderung stellt die weitere Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar.
Als Folge der Flüchtlingskrise erreichte der Wanderungssaldo in Deutschland 2015 einen Höchststand
von 1,1 Millionen Personen und ging in den drei Folgejahren wieder zurück. Im Migrationsbericht für
2018 wird für Deutschland ein Wanderungssaldo von fast 400 000 Personen ausgewiesen. Fast die
Hälfte dieser Nettozuwanderung hatte ihren Ursprung in einem anderen Mitgliedstaat der
Europäischen Union (EU).
Zur Bewältigung des Fachkräftemangels verabschiedete der Bundestag das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft trat. Das neue Gesetz erleichtert die
Zuwanderung von hochqualifizierten Arbeitskräften und von Arbeitskräften mit Berufsausbildung aus
Drittländern nach Deutschland.
Die Systeme der sozialen Sicherheit
Im Zuge von Rentenreformen wurden das Renteneintrittsalter erhöht, die Frühverrentung wurde
eingeschränkt, und es wurden Anreize für Rentner zur Aufnahme einer Beschäftigung geschaffen. Die
Beschäftigungsquoten bei Älteren sind in den letzten Jahren enorm gestiegen (für die Altersgruppe
60–64 von 25,3 % im Jahr 2004 auf 60,3 % im Jahr 2018 und für die Altersgruppe 50-59 von 68,2 % im
Jahr 2004 auf 83,6 % im Jahr 2018).
Die wachsende Zahl älterer Pflegebedürftiger stellt eine große Herausforderung dar. Um die Ausgaben
für die stationäre Pflege zu begrenzen, hat die Bundesregierung Maßnahmen für eine bessere
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege älterer Menschen beschlossen. Da der Mangel an Pflegepersonal
9 PE 648.803IPOL | Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität zu den größten Problemen gehört, gelten neue Initiativen vor allem der Anhebung der Löhne für Pflegerinnen und Pfleger und der Anwerbung im Ausland. Armut Die gute Wirtschaftsleistung Deutschlands in den letzten zehn Jahren in Deutschland hat zur Verminderung der Armut beigetragen. Die Armutsquoten von Kindern (in Haushalten, die 50 % des Medianeinkommens nach Steuern und Sozialleistungen erhielten) liegt höher als für die übrige Bevölkerung. Vor allem Kinder, die in Haushalten von Alleinerziehenden, in Haushalten mit niedriger Erwerbsbeteiligung oder in kinderreichen Familien leben, sind von Armut bedroht. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Verbesserung der sozialen Mobilität und die Ermöglichung eines gleichberechtigten Zugangs armer Kinder zu hochwertiger Bildung. Zur Linderung der Erwerbstätigenarmut wurde 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Er hat sich positiv auf die Löhne in den untersten Einkommensgruppen ausgewirkt, obwohl noch immer nicht alle Unternehmen das Gesetz einhalten. Wohnung Erschwinglicher Wohnraum ist inzwischen nicht nur für einkommensschwache Haushalte, sondern auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen ein großes Problem, insbesondere in wirtschaftlich dynamischen Ballungsräumen. Aktuelle Maßnahmen umfassen eine Anhebung des Wohngelds sowie die Regulierung von Mietpreissteigerungen. Sozialer Dialog Deutschland ist bekannt für sein Sozialpartnerschaftsmodell. Allerdings haben die Gewerkschaften seit Jahrzehnten mit sinkenden Mitgliederzahlen zu kämpfen, und für einen immer größeren Anteil der Arbeitnehmer gilt weder ein Tarifvertrag noch eine Betriebsvereinbarung. Dessen ungeachtet sind die Löhne aufgrund der guten Wirtschaftsleistung und niedrigen Arbeitslosigkeit gestiegen. Am höchsten war der Lohnzuwachs in der Metall- und Elektroindustrie, in der Stahlindustrie und im öffentlichen Sektor der Bundesländer (vor allem für einzelne Berufsgruppen wie Pflegekräfte). Kompetenzentwicklung Das duale System der Berufsausbildung ist weithin als einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für den Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und des Qualifikationsdefizits anerkannt. Der Umstand, dass immer weniger junge Menschen an einer dualen Berufsausbildung teilnehmen, ist sehr besorgniserregend. Seit der Einführung des Bachelor-Abschlusses durch den Bologna-Prozess ziehen immer mehr von ihnen eine Hochschulbildung vor. Zur Bewältigung der Herausforderungen für das duale Berufsausbildungssystem wurde eine Allianz für Aus- und Weiterbildung 2015–2018 geschmiedet. Bundesregierung, Sozialpartner und weitere wichtige Interessenvertreter unterzeichneten eine neue Vereinbarung über die Allianz für 2019–2021. Zu den wichtigsten Aktionen gehören Maßnahmen für die Integration benachteiligter Jugendlicher in die duale Berufsausbildung und zur Unterstützung bei der Vermittlung. Das arbeitsplatznahe Lernen in der Hochschulbildung wurde ausgebaut. Zusätzlich zu traditionellen Studienformen wurden neue Formate von Studiengängen im Einklang mit der dualen Struktur eingeführt. Darüber hinaus kommen zunehmend Praktikumsprogramme zur Anwendung. In den letzten Jahren wurden mehrere Maßnahmen und Rechtsvorschriften zur Förderung der Fort- und Weiterbildung eingeführt. Das Qualifizierungschancengesetz, das seit Januar 2019 in Kraft ist, PE 648.803 10
Die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in Deutschland
beinhaltet einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildungsberatung durch die Bundesagentur für
Arbeit und erweitert die geförderte Ausbildung auf Beschäftigte, die vom Strukturwandel betroffen
sind. Als Reaktion auf die Herausforderungen des digitalen Wandels am Arbeitsplatz wurde im Juni
2019 eine neue nationale Weiterbildungsstrategie verabschiedet.
Europäischer Sozialfonds (ESF)
In den sieben Jahren der ESF-Förderperiode 2014–2020 wurden 2,7 Mrd. EUR für Projekte auf
Bundesebene bereitgestellt. Weitere 4,8 Mrd. EUR wurden für Projekte auf der Ebene der
16 Bundesländer vorgesehen. Ein besonderer Schwerpunkt bei der Verwendung von ESF-Mitteln lag
auf der Arbeitsmarktintegration.
11 PE 648.803IPOL | Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität 1. DIE BESCHÄFTIGUNGSSITUATION UND JÜNGSTE POLITISCHE REFORMEN IN DEUTSCHLAND 1.1. Entwicklung der Beschäftigung WICHTIGSTE ERKENNTNISSE Nach der weltweiten Wirtschaftskrise des Jahres 2008 verzeichnete die Beschäftigung in Deutschland ein stetiges Wachstum. Die Hauptquellen für dieses Wachstum waren gestiegene Beschäftigungsquoten bei Frauen und älteren Arbeitskräften. Über die Hälfte des gesamten Beschäftigungszuwachses seit der konjunkturellen Erholung war auf die Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung, besonders bei Frauen, zurückzuführen. Die Anteile anderer Formen von atypischer Beschäftigung sind in den letzten Jahren aufgrund besserer Beschäftigungsmöglichkeiten leicht zurückgegangen. Mehr als ein Sechstel der Beschäftigten (7,9 Millionen) sind Niedriglohnempfänger. Die Senkung der Langzeitarbeitslosigkeit, vor allem durch die Förderung eines sozialen Arbeitsmarktes für Dauerarbeitslose, steht im Mittelpunkt aktueller aktiver arbeitsmarktpolitischer Programme. Aktive arbeitsmarktpolitische Programme wurden erfolgreich gezielt für Flüchtlinge und Asylbewerber eingesetzt. Um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt zu bewältigen, entschied die Bundesregierung, die Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeit zu erleichtern; dies wurde in den ersten Wochen stark genutzt. Vor dem Hintergrund der neuen Arbeitsformen bestehen die wichtigsten Herausforderungen in der Überwindung des Fachkräftemangels, der Beschleunigung der Digitalisierung und entsprechenden Anpassung von Kompetenzen und der Überprüfung von Arbeitsmarktregelungen und der sozialen Sicherheit. 1.1.1. Beschäftigungsdynamik und Fachkräftemangel Nach der weltweiten Wirtschaftskrise verzeichnete die Beschäftigung in Deutschland ein stetiges Wachstum, und zwar – nationalen Statistiken zufolge – von 40,9 Millionen im Juni 2009 auf 43,7 Millionen im Juni 2016 und 45,3 Millionen im Juni 2019. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wuchs von 27,6 Millionen im Jahr 2009 auf 31,4 Millionen im Jahr 2016 und 33,8 Millionen im Jahr 2019, was einem Anstieg von 21 % in diesen zehn Jahren entsprach (siehe Anhang, Abbildung 10). Die monatlichen Beschäftigungsdaten für 2019 zeigen, dass sich der Beschäftigungsaufbau 2019 verlangsamte (Sachverständigenrat, 2019). Führende Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren zumindest für 2020 eine schwere wirtschaftliche Rezession infolge der Corona-Pandemie. Die gemeinsame Gruppe der Prognoseinstitute (Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose) sagt für 2020 einen Rückgang des BIP um 4,2 % voraus (Gemeinschaftsdiagnose, 2020). Das ifo Institut schätzt, dass ein vollständiger Shutdown der Wirtschaft zwischen 255 Mrd. und 495 Mrd. EUR kosten wird (ifo Institut, 2020). Der Bundesverband der Deutschen Industrie rechnet in Deutschland für 2020 mit einem Rückgang des BIP um 3 bis 6 % in 2020 infolge der Corona-Krise. Daten der Arbeitskräfteerhebung (AKE) von Eurostat zufolge gab es im Jahr 2018 in Deutschland 3,56 Millionen Selbstständige. Der Anteil der Selbstständigen an der Gesamtbeschäftigung sank von 10,5 % im Jahr 2004 auf 8,8 % im Jahr 2018, wobei auch die Anteile der Arbeitgeber und selbstständig PE 648.803 12
Die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in Deutschland
Erwerbstätigen zurückgingen. Eine Erklärung für den jüngsten Rückgang der Selbstständigkeit liegt
darin, dass der Arbeitsmarkt immer mehr attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten bietet.
Ursächlich für das Beschäftigungswachstum war die zunehmende Arbeitskräftenachfrage in
Verbindung mit dem anhaltenden Wirtschaftswachstum der letzten zehn Jahre. Dank der umfassenden
Nutzung von Kurzarbeitsregelungen und Arbeitszeitkonten hatte Weltwirtschaftskrise nur einen
geringen negativen Effekt auf die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und die
deutsche Wirtschaft erholte sich rasch.
Abbildung 1: Beschäftigungsquoten nach Geschlecht (15–64)
Quelle: Eurostat, AKE-Daten.
Die gestiegenen Beschäftigungsquoten, die das Beschäftigungswachstum ausmachten, waren bei
Frauen, Älteren (Abbildung 1, und siehe Abschnitt 3.2.2) und Ausländern besonders beachtlich.
Sowohl die Arbeitslosenquote als auch die Nichterwerbsquote gingen entsprechend zurück. Auch die
Einwanderung hat Beschäftigungswachstum generiert.
Der Fachkräftemangel bzw. drohende Fachkräftemangel und Strategien zu seiner Überwindung sind
seit vielen Jahren ein zentrales Thema öffentlicher und politischer Diskussionen. Generell ist es
schwierig, das Ausmaß des Mangels zu bemessen, da Unternehmen reagieren, indem sie andere
Strategien verfolgen, wie etwa Outsourcing, Offshoring oder Fortbildung der eigenen Mitarbeiter. Bei
fehlenden Fachkräften könnten Unternehmen auch gezwungen sein, ihre Aktivitäten zu reduzieren
und darauf zu verzichten, Marktpotenziale auszuschöpfen oder Möglichkeiten zur Steigerung der
Produktivität zu nutzen.
Dennoch wurde von der Bundesagentur für Arbeit, also der öffentlichen Arbeitsverwaltung
Deutschlands, eine Analyse des Fachkräftemangels durchgeführt. Als Hauptindikatoren wurden die
Zeit bis zur Besetzung einer bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten freien Stelle und die
Arbeitslosen-Stellen-Relation verwendet. Im Jahr 2008, während der Wirtschafts- und Finanzkrise, lag
das Verhältnis von Arbeitslosen zu gemeldeten Stellen bei etwa 806:100 und 2019 bei 232:100 (das
heißt, im Durchschnitt kamen zwei Arbeitslose auf eine freie Stelle, Bundesagentur für Arbeit, 2019a).
Aufgeschlüsselt nach Branchen besteht ein Fachkräftemangel vor allem im Gesundheitswesen, im
Baugewerbe und in einigen Bereichen des verarbeitenden Gewerbes sowie in der IKT-Branche und bei
13 PE 648.803IPOL | Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität
IKT-Stellen in allen Branchen. Die Bewertung von Engpasstätigkeiten bildet die Grundlage für die
Erstellung einer Weißen Liste für die Zuwanderung.
Im Jahr 2011 verkündete die Bundesregierung ihre Strategie zur Fachkräftesicherung gestützt auf fünf
Säulen: i) Zugang zu Bildung für alle; ii) Qualifizierung (Aus- und Weiterbildung);
iii) Aktivierungsmaßnahmen und Beschäftigungssicherung; iv) Vereinbarkeit von Beruf und Familie;
v) Integration und qualifizierte Zuwanderung. Mit dieser Strategie in Einklang stehen politische
Initiativen der letzten Zeit, beispielsweise das neue Einwanderungsgesetz und die neue Strategie zur
Förderung der Fort- und Weiterbildung (siehe Abschnitt 5.3). Insbesondere Gewerkschaften haben
argumentiert, dass etwas gegen niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen unternommen
werden müsse, um den Fachkräftemangel zu beheben. So geht man etwa davon aus, dass schlechte
Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen und in der Altenpflege zu einer hohen
Arbeitskräftefluktuation und einem Mangel an Fachkräften beitragen (siehe z. B. Kraft/Drossel, 2019,
und Abschnitt 3.2.5).
1.1.2. Beschäftigung von Frauen
Die weibliche Erwerbstätigkeit machte einen erheblichen Teil des Beschäftigungswachstums aus. So
stieg die Frauenbeschäftigungsquote 1 um 13,6 Prozentpunkte von 58,5 % im Jahr 2004 auf 72,1 % im
Jahr 2018, bei Männern hingegen im selben Zeitraum lediglich um 7,9 Prozentpunkte (Abbildung 1).
Dennoch lag die Beschäftigungsquote bei Frauen 2018 immer noch um 7,6 Prozentpunkte unter der
der Männer. Mit Politikmaßnahmen soll die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert werden (z. B. durch
zusätzliche Kinderbetreuungsplätze).
Über die Hälfte des Beschäftigungswachstums war auf die Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung,
insbesondere für Frauen, zurückzuführen (siehe auch Abschnitt 1.3.1). Nach wie vor besteht ein
enormes Potenzial für die Verlängerung der Arbeitszeiten von Frauen. Damit dies geschehen kann,
müssen Geschlechterstereotypen überwunden werden und eine Verlängerung der Arbeitszeit muss
attraktiver werden. In den letzten Jahren sind die Angebote für eine Ganztagsbetreuung von Kindern
– auch für Kinder im Schulalter – erweitert worden, doch ist der Versorgungsgrad noch immer niedrig.
Seit einiger Zeit wird heftig über die Qualität der Kinderbetreuung diskutiert (siehe auch
Abschnitt 3.3.1).
Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zufolge belief sich die Verdienstlücke zwischen
Männern und Frauen (Gender Pay Gap) in Deutschland 2018 auf durchschnittlich 21 %, obwohl jüngere
Frauen – zumindest im Schnitt – ein höheres Bildungsniveau aufweisen als Männer (siehe z. B. Destatis
hier oder hier). Diese Lücke lässt sich weitgehend durch eine berufliche Segregation erklären, da Frauen
oft schlechter bezahlte Berufe wählen (Zucco, 2019). Die Forschung zeigt außerdem, dass im
Allgemeinen große Unterschiede zwischen den Stundenlöhnen für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung
in einem bestimmten Beruf bestehen (Zucco, 2019). Somit führt Teilzeitbeschäftigung, die unter
Frauen weit verbreitet ist (siehe unten), zu einer Benachteiligung in Bezug auf Karriere/zugewiesene
Arbeitsaufgaben und Entlohnung. Eine Diskriminierung bei der beruflichen Entwicklung ist zum Teil
für den Gender Gap verantwortlich.
Mit 27 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in leitenden Funktionen (Bundesagentur für
Arbeit, 2019b) und Aufsichtsräten sind Frauen in Führungspositionen in hohem Maße
unterrepräsentiert. Bereits 2012 hat das Europäische Parlament einen Vorschlag zur Verbesserung des
Geschlechterverhältnisses bei nicht-geschäftsführenden Direktoren von börsennotierten
1
Gemessen als Verhältnis der beschäftigten Frauen zur weiblichen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter.
PE 648.803 14Die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in Deutschland
Unternehmen vorgelegt. Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen wurde eine verbindliche Quote von 30 % für Aufsichtsräte von börsennotierten
Gesellschaften und mitbestimmten Gesellschaften eingeführt. Das Gesetz ist seit 2016 in Kraft und
betrifft etwa 100 Unternehmen. Es verpflichtet außerdem ca. 3 500 börsennotierte oder mitbestimmte
Unternehmen in Deutschland zur Festlegung von Zielen für eine Erhöhung des Frauenanteils in
Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Führungsebenen. Im Falle einer Nichteinhaltung sind
allerdings keine Sanktionen vorgesehen, und auch ein Ziel „Null“ ist erlaubt. Das Gesetz hat sich positiv
ausgewirkt, da der Anteil von Frauen in Vorstandspositionen in den 100 wie auch in den 200 größten
Unternehmen2 gestiegen ist, auch wenn er noch weit unter dem Ziel von 30 % liegt (Kirsch und
Wrohlich, 2020). Die anhaltend schwache Präsenz von Frauen in Vorständen und Geschäftsführungen
bleibt eine große Herausforderung.
1.2. Beschäftigung von Ausländern und migrationspolitische
Maßnahmen
Die Anzahl der Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat sich im Zeitraum 2009–2019
verdoppelt (Statista-Daten). Stand 30. Juni 2019 hatten ca. 3,85 Mio. Arbeitnehmer mit ausländischer
Staatsangehörigkeit einen Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (11,6 %
aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten).
Die Beschäftigungsquote der Bevölkerung mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Alter von 15 bis
64 Jahren hat sich kontinuierlich erhöht (ausgenommen 2016), nämlich von 52,7 % im Jahr 2005 auf
58,3 % im Jahr 2010 und 64,8 % im Jahr 2018 (13 Prozentpunkte unter der Beschäftigungsquote
deutscher Staatsangehöriger). Im Allgemeinen steigen die Beschäftigungsquoten tendenziell mit der
Aufenthaltsdauer (Vogler-Ludwig/Düll 2015). Außerdem sank die Anzahl der Arbeitslosen aufgrund
einer gestiegenen Arbeitskräftenachfrage.
Die Beschäftigungsbedingungen sind für ausländische Staatsangehörige in der Regel ungünstiger als
für deutsche Staatsangehörige (vom Deutschen Gewerkschaftsbund DGB erhobene Daten). Fast 15 %
der ausländischen Arbeitskräfte hatten einen befristeten Arbeitsvertrag, also beinahe dreimal so viele
wie bei den deutschen Staatsangehörigen. Nahezu 35 % der ausländischen Vollzeitfachkräfte mit einer
abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem Hochschulabschluss arbeiteten zu einem Niedriglohn,
bei den deutschen Vollzeitfachkräften hingegen waren es knapp 20 %. Bei den Minijobs war der Anteil
ausländischer Staatsangehöriger allerdings nicht höher als der deutscher Staatsangehöriger (siehe
Abschnitt 1.3).
Das Kompetenzprofil ausländischer Staatsangehöriger zeigt eine Polarisierung gegenüber früheren
Phasen der Nettomigration, neue Einwanderer weisen in der Regel ein höheres Bildungsniveau auf als
deutsche Staatsangehörige; dennoch gehen sie oft einer Arbeit nach, die ein niedrigeres
Qualifikationsniveau erfordert, als sie eigentlich besitzen. Etwa ein Drittel der Migranten in
Deutschland sind überqualifiziert (OECD/EU, 2018).
1.3. Atypische Beschäftigung
In Deutschland geht es bei der Debatte zur atypischen Beschäftigung um Teilzeitbeschäftigung
(20 Wochenstunden oder weniger), befristete Verträge, Leiharbeit, „marginale“ Beschäftigung oder
sogenannte Minijobber (Menschen in geringfügiger Beschäftigung – Einzelheiten siehe
Abschnitt 1.3.2). Die verschiedenen Komponenten der atypischen Beschäftigung haben sich in den
2
Nach Umsatz.
15 PE 648.803IPOL | Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität
zurückliegenden Jahren unterschiedlich entwickelt.
1.3.1. Teilzeitbeschäftigung
Im Zeitraum 2010–2018 ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtig teilzeitbeschäftigten Frauen um
2,8 Millionen, die der Männer um eine Million gestiegen (Bundesagentur für Arbeit, 2019b). Bei
Männern ist Teilzeit häufiger unfreiwillig (nach Eurostat, AKE-Daten).
Deutschland gehört zur Gruppe von Ländern mit einer ausgeprägten Kultur der Teilzeitarbeit bei
Frauen. Im Jahr 2018 waren vier von fünf Teilzeitbeschäftigten Frauen (Eurostat, AKE-Daten.) 3. Der
Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen an allen Frauen in einem sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnis stieg von 35,8 % im Jahr 2008 auf 47,7 % im Jahr 2018, der der Männer von 5,8 % auf
10,9 % (Bundesagentur für Arbeit, 2019b). Im Jahr 2018 arbeiteten teilzeitbeschäftigte Frauen in
Westdeutschland im Durchschnitt 20 Stunden pro Woche, in Ostdeutschland 4 24,4 Stunden.
Es gibt zwei Formen der Teilzeitbeschäftigung mit Arbeitsvertrag: i) sozialversicherungspflichtige
Teilzeitarbeitsverträge und ii) Minijob-Verträge mit dem Minijob als Haupteinkommensquelle (siehe
Abschnitt 1.3.2).
1.3.2. Marginal Beschäftigte (Minijobber)
Marginale Beschäftigung – in Deutschland als Minijobs bezeichnet – ist zu einem zentralen Merkmal
des Arbeitsmarkts im Land geworden, geht doch ein Fünftel der abhängig Beschäftigten einem Minijob
nach. Minijobber dürfen bis zu 450 EUR monatlich verdienen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen
pauschalen Beitrag zur Sozialversicherung zu zahlen, der niedriger ist als die Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeiträge bei regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Die
Beschäftigten können sich von der Zahlung ihrer Beiträge zur Rentenversicherung befreien lassen.
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Solidarleistungen, die in den Haushalt der
gesetzlichen Krankenversicherung einfließen, ohne dass daraus ein Anspruch des beschäftigten
Minijobbers auf Krankenversicherungsschutz folgt. Außerdem werden kleine Insolvenz- und
Unfallversicherungsbeiträge sowie eine Umlage für die Entgeltfortzahlung bei Krankheit/Mutterschaft
gezahlt. Zur Arbeitslosenversicherung oder zur gesetzlichen Rentenversicherung werden keine
Beiträge geleistet. Für die Einkommensteuer gilt ein Pauschalsteuer-Satz von 2 % auf den Bruttolohn.
Dies stellt für die meisten Minijobber eine Steuerersparnis dar, vor allem wenn ihr Einkommen aus ihrer
Hauptbeschäftigung, die Rente oder das Einkommen des Ehepartners hoch ist. Minijobs können
regelmäßig oder gelegentlich ausgeübt werden, oder sie werden zusätzlich zur regulären
Beschäftigung übernommen (Düll, 2017). Für Einkommen im Bereich von 451 bis 1 300 EUR, die
sogenannten Midijobs, ist eine Stufenregelung für die üblichen Sozialversicherungsbeitragssätze
vorgesehen. Midijobber müssen Beiträge für alle Bereiche des Sozialversicherungssystems zahlen,
allerdings mit reduzierten Arbeitnehmeranteilen, und Midijobber haben die gleichen Rechte wie alle
anderen regulär Beschäftigten. Für Midijobber gelten keine Steuervergünstigungen. Die
Beitragsbemessungsgrenze (bei mehreren Arbeitsverhältnissen) wurde kürzlich von 850 EUR
auf 1 300 EUR erhöht.
Im Juni 2019 gab es 7,9 Millionen Minijobber und 33,41 Millionen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte (Daten der Bundesagentur für Arbeit, siehe Anhang, Abbildung 10). Von diesen marginal
3
Allerdings hat der Anteil der teilzeitbeschäftigten Männer leicht – um rund 4,3 Prozentpunkte – zugenommen, nämlich von 14,8 % im
Jahr 2004 auf 19,1 % im Jahr 2018 (Eurostat, AKE-Daten).
4
Ostdeutschland umfasst die Bundesländer auf dem Gebiet der früheren DDR (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen), Westdeutschland die übrigen elf Bundesländer einschließlich Berlin.
PE 648.803 16Die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in Deutschland
Beschäftigten übten 62,1 % den Minijob als einzige Beschäftigungsform und 37,9 % den Minijob als
Nebentätigkeit aus. Minijobber sind im Durchschnitt in aller Regel weniger qualifiziert, da sie Aufgaben
ausführen, die leichter aufzuteilen sind. Minijobs können gut in die Arbeitsorganisation passen, da ihre
Aufgaben nur wenige Stunden Arbeit erfordern oder sich problemlos auf mehrere Minijobs aufteilen
lassen. Darüber hinaus können diese Arbeitsstellen in einigen Branchen als Flexibilitätspuffer dienen
(Fischer u. a., 2015). Im Dezember 2019 arbeiteten 17,3 % Minijobber im Sektor Groß- und
Einzelhandel, Reparatur von Kraftfahrzeugen und Motorrädern, 13,3 % im Hotel- und
Gaststättengewerbe, 12,5 % im Sektor „Sonstige Dienstleistungen“, 10,9 % im Gesundheits- und
Sozialwesen sowie 7,2 % im Verarbeitenden Gewerbe (Knappschaft Bahn See, 2019).
Bei Personen, die bereits auf anderem Wege krankenversichert sind, z. B. als Familienmitglieder, wie
etwa Jugendliche, Hausfrauen und -männer, Rentner und Arbeitslose, ist der Anreiz für die Aufnahme
eines Minijobs hoch. Daher sind Minijobber hauptsächlich Schüler und Studenten, Rentner (im
Vorruhestand und nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters), Hausfrauen, andere Personen mit
einem Minijob als Haupttätigkeit sowie nebenberuflich Tätige (Düll, 2017).
Die Anzahl der Minijobber ist von 6,6 Millionen im Jahr 2004 auf 7,9 Millionen Mitte 2019 gestiegen
(siehe Anhang, Abbildung 10), und das trotz eines Rückgangs nach der Einführung des Mindestlohns
(von 8,50 EUR) im Jahr 2015.
Regelungen zu Minijobs gibt es seit vielen Jahrzehnten. In den 1960er und 1970er Jahren ging es in
erster Linie darum, das Angebot vor allem an den Arbeitskräften zu verbessern, die am Arbeitsmarkt
teilnahmen, und die Anzahl der Stunden bei jenen, die in Beschäftigung waren, zu erhöhen sowie die
Beschäftigungsquoten verheirateter Frauen zu steigern, um den Arbeitskräftemangel zu beseitigen.
Als Reaktion auf eine hohe Arbeitslosigkeit wurden die Minijobregelungen 2003 im Zuge umfassender
Arbeitsmarktreformen, der sogenannten „Hartz-Reformen“, mit dem Ziel, die Arbeitskosten zu senken,
die Flexibilität zu erhöhen und auch geringfügige Beschäftigungsmöglichkeiten bereitzustellen, neu
gestaltet. Seither wird aufgrund veränderter Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt mit
Arbeitskräftemangel sowie gesellschaftlicher Entwicklungen wie eine erhöhte Beschäftigung von
Frauen, verbesserte Kinderbetreuungsmöglichkeiten, mehr Alleinerziehende und Scheidungen über
Reformen diskutiert.
1.3.3. Befristete Beschäftigung
Die Anzahl der Beschäftigten mit einem befristeten Arbeitsvertrag belief sich 2018 auf 4,7 Millionen
bzw. 12,6 % aller Beschäftigten im Alter von 15 bis 64 Jahren (Eurostat, AKE-Daten). Junge Menschen
haben häufiger einen befristeten Arbeitsvertrag, besonders wenn sie gleichzeitig eine
Berufsausbildung absolvieren.
Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) (siehe Hohendanner, 2019),
das sich auf eine andere Datenquelle stützt, stieg der Anteil der befristet Beschäftigten von 3,9 % im
Jahr 1996 auf 8,3 % im Jahr 2018. Im selben Jahr waren 44,1 % aller neuen Arbeitsverträge befristet
(gegenüber 35,4 % im Jahr 1996); von den Beschäftigten, deren befristeter Arbeitsvertrag auslief,
wurden 44,2 % von ihrem Arbeitgeber übernommen – dies ist der höchste Anteil seit 2009.
1.3.4. Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung)
Im Juni 2019 waren ca. 2 % aller Beschäftigten Leiharbeitnehmer (Bundesagentur für Arbeit, 2020a).
Stand Juni 2019 sind 40 % der Leiharbeitnehmer in der Produktion, 33 % in sonstigen
Dienstleistungsberufen, 14 % in personenbezogenen Dienstleistungsberufen, 11 % im Vertrieb und
2 % in IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufen tätig.
17 PE 648.803IPOL | Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität Abbildung 2: Grund für befristetes Beschäftigungsverhältnis nach Alter Quelle: Eurostat, AKE-Daten. Die meisten weiblichen Leiharbeitnehmer sind in personenbezogenen Dienstleistungsberufen (28 %) oder sonstigen Dienstleistungsberufen (27 %) tätig, während fast die Hälfte (48 %) aller männlichen Leiharbeitnehmer in Produktionsberufen arbeitet. Im Juni 2019 betrug das durchschnittliche monatliche Medianentgelt von Leiharbeitnehmern 1 928 EUR und lag damit deutlich unter dem Durchschnitt der Gesamtbeschäftigung. Befragt nach dem Hauptgrund für die Ausübung einer Leiharbeit, gaben die meisten Erwachsenen an, dass es sich um eine Probezeit handelte oder dass sie keine Festanstellung finden konnten (Abbildung 2). Nachdem die Zahl der Leiharbeitnehmer 2017 einen Höchstwert erreicht hatte, ging sie 2018 um 30 000 (siehe Anhang Abbildung 11) und bis Juni 2019 um noch einmal 984 000 zurück. Dieser Rückgang kann auf eine Konjunktureintrübung hindeuten, da Unternehmen auf eine sinkende Nachfrage reagieren. Ein anderer Grund könnte auch die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sein, die im April 2017 in Kraft trat; die Reform bewirkte durch Abänderung der vorherigen Reform, die zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Leiharbeit (2008) in die Praxis implementiert worden war, eine Anhebung der Löhne von Leiharbeitnehmern und eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen (Sachverständigenrat, 2019). Mit der Reform von 2017 wurde die Überlassungsdauer für Leiharbeitnehmer bei einem Arbeitgeber auf 18 Monate begrenzt (Bundesagentur für Arbeit, 2020a). Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, wenn mit einem Tarifvertrag eine längere Einsatzdauer festgelegt wird; im Jahr 2020 erlauben 109 Tarifverträge eine längere Höchstüberlassungsdauer. Leiharbeitnehmer müssen nach neun Monaten Beschäftigung den gleichen Lohn wie das Stammpersonal erhalten. Des Weiteren ist die Beschäftigung von PE 648.803 18
Die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in Deutschland
Leiharbeitnehmern als Streikbrecher verboten. Diese Änderungen waren eine Reaktion auf die Kritik,
Leiharbeitnehmer würden nicht nur als Flexibilitätspuffer, sondern auch für die Bezahlung niedrigerer
Löhne, die Einschränkung garantierter Arbeitnehmerrechte und die Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen gegenüber den Stamm-Mitarbeitern instrumentalisiert.
1.4. Niedriglohnempfänger
Laut Verdienststrukturerhebung der Europäischen Union (Eurostat, 2016) lag Deutschland im Jahr 2014
beim Anteil der Niedriglohnempfänger unter 26 EU-Mitgliedstaaten an sechster Stelle (22,5 %)
(Durchschnitt 17,5 %).
Aus Daten des sozio-oekonomischen Panels (Grabka/Schröder, 2019) geht hervor, dass im Jahr 2017
7,9 Millionen Beschäftigte Niedriglohnempfänger waren (Bruttostundenverdienst in Höhe von zwei
Dritteln des Medians aller Beschäftigten), was einem Anstieg von 2,9 Millionen Personen (+46 %)
gegenüber 1995 entspricht. Die Mobilität aus dem Niedriglohnsektor heraus ist gering und hat nicht
zugenommen. Wie bereits festgestellt, erhalten Frauen häufiger Niedriglöhne als Männer. Außerdem
war 2017 ein niedriges Einkommensniveau (Haupttätigkeit) bei Personen, die in den östlichen
Bundesländern leben, häufiger anzutreffen (33,3 %) als in den westlichen Bundesländern (20,0 %) für
Menschen ohne beruflichen Abschluss (48,8 %), Alleinerziehende (36,5 %) und Arbeitskräfte unter
25 Jahren (53,9 %). Der Anteil der Personen mit Migrationshintergrund, die einen Niedriglohn erhalten
(eigener Migrationshintergrund5 30,3 %), lag ebenfalls deutlich über dem der Niedriglohnempfänger
ohne Migrationshintergrund (20,2 % – Grabka/Schröder, 2019).
5
In nationalen Statistiken Deutschlands werden Personen mit Migrationshintergrund unterteilt in solche mit eigenem
Migrationshintergrund und solche, deren Mutter oder Vater nach Deutschland eingewandert ist.
19 PE 648.803IPOL | Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität
Abbildung 3: Vollzeitbeschäftigte mit Entgelten unter der Schwelle
des unteren Entgeltbereichs nach Staatsangehörigkeit
Quelle: Bundestag, 2019a.
Nach einer anderen Klassifikation zeigen vom Bundestag veröffentlichte Daten (2019a), dass zwar der
Anteil deutscher Staatsangehöriger in Vollzeitbeschäftigung mit einem Verdienst unterhalb der
Niedriglohnschwelle von 21,4 % im Jahr 2010 auf 16,7 % im Jahr 2018 gesunken ist, der Anteil von
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unterhalb der Niedriglohnschwelle im gleichen
Zeitraum jedoch von 29,5 % auf 38 % gestiegen ist (Abbildung 3).
Oft fallen Niedrigverdienende unter Regelungen für Minijobs (450 EUR Monatsentgelt) und Midijobs
(bis 850 EUR Monatsentgelt) (siehe Abschnitt 1.3.2). Wegen günstiger Steuer- und
Transfersystemregelungen sehen viele Niedriglohnempfänger davon ab, ihre Arbeitszeiten zu
verlängern, da sie dann keinen Anspruch auf die genannten Regelungen mehr hätten
(Grabka/Schröder, 2019; Sachverständigenrat, 2019).
1.5. Auswirkungen von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz auf
Arbeitsplätze und Kompetenzen
1.5.1. Trends in den Bereichen Digitalisierung und Automatisierung
Die Digitalisierung der Wirtschaft hat erhebliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Dabei lassen sich
zwei potenzielle Haupteffekte unterscheiden: i) die Menge an Arbeitsplätzen im Hinblick auf den
Verlust von Arbeitsplätzen (Automatisierung) und die Entstehung von Arbeitsplätzen (neue Waren und
Dienstleistungen, neue Produktionsprozesse usw.); ii) damit verbunden strukturelle Veränderungen
auf dem Arbeitsmarkt, da einige Tätigkeiten verschwinden und andere Tätigkeitsprofile entstehen
oder sich verändern werden (siehe z. B. Arntz/Gregory/Zierahn, 2019; Matthes u. a., 2019; Wolter u. a.,
PE 648.803 20Die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in Deutschland
2019).
Deutschland weist die höchste Roboterintensität im Verarbeitenden Gewerbe 6 in Europa auf, und im
OECD-Vergleich liegt die Roboterintensität nur in Korea7 und Japan höher (OECD, 2017a). Während die
Automatisierung in hohem Maße die Fertigungsprozesse direkt beeinflusst, wird erwartet, dass
Technologien der künstlichen Intelligenz (KI) und andere neue IT-bezogene Technologien erhebliche
Auswirkungen auf die Aufgaben und Qualifikationsinhalte von Tätigkeiten haben. Schon jetzt zeichnet
sich eine Tendenz zur Hybridisierung von Tätigkeiten ab, beispielsweise eine steigende Nachfrage nach
IKT-Fachkräften mit interdisziplinären Fertigkeiten (z. B. in den Bereichen Mechanik, Biologie,
Unternehmensführung) oder nach Nicht-IKT-Kräften mit spezifischen IKT-Kompetenzen.
Arntz/Gregory/Zierahn (2018) unterscheiden zwischen selbststeuernden 4.0-Technologien
(automatisierte Produktionsanlagen, intelligente Fabriken (Smart Factories), cyberphysikalische
Systeme, Internet der Dinge) und IT-integrierte 4.0-Technologien (Big Data, Cloud Computing,
Internetplattformen). Selbststeuernde 4.0-Technologien, die die Automatisierung von
Fertigungsprozessen ermöglichen, gehören zu den Haupttriebkräften der Digitalisierung.
Die IAB-ZEW-Betriebsbefragung zur Arbeitswelt 4.0 (Arntz u. a., 2016; Arntz u. a., 2018) vermittelt
Einblicke in den Automatisierungs- und Digitalisierungsgrad der Arbeitsmittel in deutschen
Unternehmen von 2011 bis 2016. Dieser Befragung zufolge haben sich 31,4 % der Unternehmen noch
nicht mit der Nutzung von Industrie-4.0-Technologien beschäftigt; 15,0 % haben begonnen, sich über
Industrie-4.0-Technologien zu informieren; 2,1 % planen ihren Einsatz; 33,9 % nutzen diese
Technologien bereits; und 17,6 % der Unternehmen gaben an, dass die Nutzung dieser Technologien
zentraler Bestandteil ihres Geschäftsmodells ist. Die Bundesregierung bemüht sich um eine
Beschleunigung des Digitalisierungsprozesses in der Wirtschaft. Für Schlüsselindustrien ergeben sich
besondere Herausforderungen; so hat etwa die Förderung des automatisierten Fahrens erhebliche
Auswirkungen auf die deutsche Kraftfahrzeugbranche.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor kurzem zwei Studien in Auftrag gegeben, mit
denen die künftigen Auswirkungen der Digitalisierung auf den deutschen Arbeitsmarkt untersucht
werden sollen. In der Arbeitsmarktprognose für 2030, die 2016 von Economix (Vogler-Ludwig u. a.,
2016) erstellt wurde, werden ein Basisszenario und ein Szenario der beschleunigten Digitalisierung
zugrunde gelegt. Beim Digitalisierungsszenario wird davon ausgegangen, dass Akteure in Wirtschaft
und Politik einer intensiven Nutzung digitaler Technologien Priorität einräumen. Die Prognose zeigt,
dass es möglich sein wird, durch eine beschleunigte Digitalisierung zusätzliche Arbeitsplätze zu
schaffen (263 000 zusätzliche Stellen bis 2030 gegenüber dem Basisszenario), allerdings mit
erheblichen strukturellen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Im Digitalisierungsszenario (Wirtschaft
4.0) der neuesten Prognose des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) und des Instituts für
Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in
Auftrag gegebenen und 2019 veröffentlicht wurde (Zika u. a. 2019), wird geschätzt, dass bis 2035 nur
300 000 Arbeitnehmer durch neue Technologien ersetzt werden. Insgesamt werden 3,3 Millionen neue
Arbeitsplätze entstehen und 4 Millionen – vor allem aus demografischen Gründen – verschwinden. Die
Verfasser erwarten einen erhöhten Bedarf an beruflicher Anpassung, wobei ein Missverhältnis
zwischen vorhandenen und benötigten Qualifikationen die Situation erschweren wird.
6
Der Bestand an Industrierobotern geteilt durch die Wertschöpfung im Verarbeitenden Gewerbe.
7
Die Roboterintensität in Korea ist immer noch doppelt so hoch wie in Deutschland.
21 PE 648.803IPOL | Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität
1.5.2. Neue Arbeitsformen
Diskussionen über die Folgen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt mündeten im Dialogprozess
Arbeiten 4.0. Dieser Prozess wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im April
2015 eingeleitet und im November 2016 abgeschlossen. Ein Ziel dieser Initiative war es, durch eine
Förderung der Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus Wirtschaft und Industrie, von Gewerkschaften,
der Zivilgesellschaft und der Forschung sowie aus der Politik die Herausforderungen auf dem künftigen
Arbeitsmarkt (in Bezug auf Gewinne und Verluste an Arbeitsplätzen infolge der Digitalisierung, sich
verändernde Qualifikationsanforderungen, Arbeitsbedingungen, Unternehmensstrukturen und
Arbeitsorganisation) zu ermitteln. Im Rahmen des Prozesses wurden mehrere spezifische
Veranstaltungen und Maßnahmen durchgeführt, wozu auch die Veröffentlichung wissenschaftlicher
Studien und die Organisation von Gipfeltreffen gehörten. Im Ergebnis des Prozesses wurde 2016 das
Weißbuch Arbeiten 4.0 veröffentlicht (siehe BMAS, 2017), in dem die notwendigen Reformen
(z. B. Verbesserung der sozialen Sicherung für Solo-Selbstständige) aufgeführt und Empfehlungen für
politische Maßnahmen gegeben werden.
Der Prozess setzte eine Debatte über die Arbeitsbedingungen und soziale Sicherung von
Selbstständigen ohne Angestellte und – in Bezug auf den Sektor Informations- und
Kommunikationstechnologie (IKT) – über die Arbeitsbedingungen insbesondere von Crowdworkern8
in Gang. Allerdings liegen keine offiziellen Daten zur Anzahl der sogenannten Clickworker in
Deutschland vor. Die Gewerkschaft IG Metall beteiligte sich an der Frankfurter Erklärung zu
plattformbasierter Arbeit, einer Aufforderung zur „transnationalen Zusammenarbeit von
Beschäftigten, Arbeitnehmerorganisationen, Plattformkunden, Plattformbetreibern und
Regulierungsstellen, um faire Arbeitsbedingungen und die Einbeziehung der Arbeitnehmer in die
Regulierung der wachsenden Welt digitaler Arbeitsplattformen zu gewährleisten“.
Technologische Innovationen erleichtern den Arbeitsmarktzugang für Sektoren wie die
Personenbeförderung oder das Hotel- und Gaststättengewerbe, z. B. durch die Automatisierung von
Buchungsvorgängen. Dies hat in Deutschland zur wachsenden Popularität von Plattformen wie Uber
oder Airbnb geführt. Der erleichterte Zugang führte bei den angestammten Akteuren in diesen
Sektoren, die sich von diesen neuen Geschäftsmodellen bedroht fühlen, zu Kritik und Forderungen
nach Regulierung. Diese angestammten Akteure wurden zum Teil von Parteien in Deutschland
unterstützt. So schloss sich beispielsweise 2019 die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
offenbar den Taxifahrern bei deren Widerstand gegen Uber an.
Das Recht auf Telearbeit, die Rolle von Arbeitszeitregelungen in Zeiten größerer Verfügbarkeit infolge
der Digitalisierung am Arbeitsplatz und das Recht auf Nichterreichbarkeit werden in Deutschland und
auf europäischer Ebene intensiv diskutiert9. So vertraten etwa Arbeitgeberverbände im Dialogprozess
Arbeiten 4.0 (BMAS, 2017, siehe oben) die Auffassung, dass das Arbeitszeitrecht bei den Regelungen
zur Höchstarbeitszeit flexibler sein sollte und dass gesetzliche Ruhezeiten geändert werden sollten, um
den Bedarfen von Betrieben besser gerecht zu werden. Die Gewerkschaften betonten das Recht auf
Nichterreichbarkeit und das Recht auf Telearbeit und wiesen auf Defizite bei der Kontrolle der
Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes hin 10. Ein Beispiel für Initiativen auf Unternehmensebene liefert
Volkswagen, dessen interne Server die Weiterleitung von E-Mails an individuelle Konten in der Zeit von
18.15 Uhr bis 7.00 Uhr in Deutschland abschalten; inzwischen haben sich viele weitere Unternehmen
diesem Vorgehen angeschlossen.
8
Das sind Selbstständige ohne Angestellte, die (oft digital) Dienstleistungen auf Online-Arbeitsplattformen wie Clickworker oder Amazon
Mechanical Turk anbieten.
9
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments plant einen Bericht zu diesem Thema.
PE 648.803 22Sie können auch lesen