Ich bin jetzt ein Kindergarten-Kind - Kiga Ratz-Fatz
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Juli 2020 Es ist soweit... Liebe Eltern, liebes Kind, bald schon ist es soweit und Sie und Ihr Kind kommen zu uns in den Kindergarten „Ratz-Fatz“. Sicherlich sind Sie alle schon sehr aufgeregt und gespannt was Sie und Ihr Kind hier erwartet. Auch wir, das Team und die Kinder, sind aufgeregt und freuen uns darauf Euch Willkommen zu heißen und kennen zu lernen. Damit wir uns von Anfang an gut auf Sie und Ihr Kind vorbereiten können, bitten wir Sie, sich telefonisch oder persönlich bei uns zu melden und einen Termin für ein Anmeldegespräch festzulegen (insofern der Termin noch nicht besprochen wurde). An diesem Tag möchten wir gerne erst einmal nur mit Mama und/oder Papa sprechen, um alle wichtigen Anliegen zu klären. Zu diesem Termin bringen Sie bitte folgendes mit: • Anmeldebogen und ausgefüllte Dokumente in der Mappe • U-Heft / Impfpass • Fragen KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ • Zeit Ich gehe in den Kiga • Interesse Wir würden uns auch sehr freuen wenn Sie sich bis zu diesem Ter- min die von uns erhaltenen Unterlagen durchlesen, um schon mal einen kleinen Einblick in unsere Konzeption und auch in das Einge- wöhnungsprogramm zu erhalten. Durch diese Unterlagen sollte sich ein Großteil Ihrer Fragen schon klären. Den Ablauf der Eingewöhnungszeit entnehmen Sie bitte unserer Konzeption. Sehr großen Wert legen wir auch darauf, dass Sie als Eltern genau so gerne zu uns kommen wie Ihr Kind, denn nur wenn Sie sich bei uns wohl fühlen ist auch Ihr Kind uns gegenüber offen. Wir freuen uns auf eine spannende Kennenlernzeit sowie eine lusti- ge und erlebnisreiche Kindergartenzeit mit Ihnen und Ihrem Kind. Liebe Grüße Ihr Kindergarten „Ratz-Fatz“ Team 2
Inhalt Juli 2020 Grußwort der Einrichtung 2 Inhaltsverzeichnis 3 Das braucht Ihr Kind im Kindergarten 4 Unser Betreuungsvertrag 5 Vorgehen bei Personalausfällen - Notfallplan 11 Vorgehensweise bei Personalmangel 12 Notfallplan Personalausfall 14 Info vom Gesundheitsamt zu Lebensmitteln 15 Infektionsschutzgesetz 16 KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ Ich gehe in den Kiga Zeckeninformation 18 3
Juli 2020 Das braucht Ihr Kind Zum Spielen: • Rutschsocken oder Hausschuhe (diese müssen eine geschlossene Ferse haben / keine Crocs oder ähnliches) • Wechselwäsche (Socken, Unterwäsche, Hosen, T-Shirt ,Pulli, usw.) Zum Turnen: • Turnhose • T-Shirt • Turnschuhe oder Schläppchen Zum draußen Spielen: • Matschhose (je nach Jahreszeit gefüttert) • Gummistiefel (je nach Jahreszeit gefüttert) • Im Winter Schneeanzüge, Mütze, Schal und Handschuhe Bei Windelkindern: • Windeln KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ • Feuchttücher Ich gehe in den Kiga • ggf. Wundcreme • Eine Wickelauflage (Handtuch, Decke etc.) Sonstiges: • Der Kindergarten sammelt monatlich vier Euro Getränkegeld ein! Dieses ist Ganzjährig durch zu zahlen. • Einmal jährlich werden 10 Euro fällig für den Einkauf des Jahreszei- tenfrühstücks. • Bitte bringen Sie einmalig einen Aktenordner DIN A4, Klarsicht- hüllen und einen pack Kopierpapier mit, damit wir eine Bildungsdo- kumentation Ihres Kindes anfertigen können. • Drei Fotos von ihrem Kind 10x15 • Evtl. Familienfotos für die Portfolios 4
Unser Betreuungsvertrag Juli 2020 1. Aufnahmebedingungen 1.1. In unsere Einrichtung werden Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt aufgenommen. 1.2. Die Anmeldung des Kindes erfolgt schriftlich durch die Eltern / Erzie- hungsberechtigen. 1.3. Kinder können in unsere Einrichtung aufgenommen werden, soweit Plätze frei sind. Die Zahl der Plätze ergibt sich aus der jeweils gültigen Betriebserlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Berücksich- tigung des vorhandenen Fachpersonals. Betriebserlaubnis Kiga „Ratz-Fatz“: 25 Plätze, davon 14 Ganztagsplätze 1.4. Ist die Höchstbelegzahl erreicht, können weitere Aufnahmen erst nach dem Freiwerden von Plätzen erfolgen. Diese Kinder werden in eine Warteliste aufgenommen. 1.5. Kinder mit und ohne Behinderungen werden, soweit möglich, in ge- meinsamen Gruppen betreut. Dabei wird berücksichtigt, dass sowohl den Bedürfnissen der Behinderten als auch der nicht behinderten Kin- KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ der Rechnung getragen wird. Über die Aufnahme entscheidet im Ein- Ich gehe in den Kiga zelfall der Träger im Einvernehmen mit der Leitung. Hierzu ist eine kooperative Zusammenarbeit aller Beteiligten (Träger, Erziehungs- kräfte, Eltern) erforderlich. Eine Probezeit kann mit den Eltern des Kindes vereinbart werden. 1.6. Es ist notwendig, vor der Aufnahme des Kindes in unsere Einrichtung die vom Arzt empfohlenen Schutzimpfungen vornehmen zu lassen. Ein Impfnachweis bzw. ein Nachweis über eine Impfberatung ist im Anmeldegespräch vorzulegen. 2. Besuch der Einrichtung, Öffnungszeiten 2.1. Das Kindergartenjahr beginnt und endet mit dem Ende der Sommer- ferien der Einrichtung. 2.2. Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Einrichtung regel- mäßig besucht werden. 2.3. Fehlt ein Kind, ist die Einrichtung zu benachrichtigen und das Kind zu entschuldigen. 2.4. Wenn Kinder länger als zwei Wochen unentschuldigt fehlen, kann der Träger den Platz anderweitig vergeben 5
Juli 2020 Unser Betreuungsvertrag 2.5. Änderungen der Öffnungszeiten durch den Träger in Abstimmung mit der Kindergartenleitung und dem Elternausschuss bleiben vorbehal- ten. Die Bring- und insbesondere Abholzeiten sind einzuhalten. Öffnungszeiten der Einrichtung: Mo - Fr 07.00 Uhr bis 08.45 Uhr Bringzeit 12.00 Uhr Abholzeit für die Teilzeitkinder 13.00 Uhr Erste Abholzeit 14.00 Uhr Zweite Abholzeit 14.45 bis 15.00 Uhr Dritte Abholzeit für die Ganztagskinder Betreuungsmodelle in unserer Einrichtung: Teilzeitkind: 5 Stunden Betreuungsumfang von 07.00 bis 12.00 Uhr 14 Uhr Modell: 7 Stunden Betreuungsumfang von 07.00 bis 14.00 Uhr Ganztagskind: 8 Stunden Betreuungsumfang von 07.00 bis 15.00 Uhr KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ Ich gehe in den Kiga Wir bitten alle Eltern sich an die angegebenen Öffnungszeiten zu hal- ten. Die Türen werden wir vor wie auch nach den Bringzeiten ge- schlossen lassen. 2.6. Muss die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen bleiben (z.B. Krankheit, Fortbildungen etc.), werden die Eltern / Personensor- geberechtigten schnellstmöglich hiervon unterrichtet. 2.7. Die Kinder sollen für den Besuch der Einrichtung entsprechend stra- pazierfähige Kleidung tragen, die zum Spielen in der Gruppe und im Außengelände geeignet ist und das selbständige An- und Ausziehen erleichtert. Spezielle Dinge, wie Verpflegung, Turnkleidung, Malkleidung usw. werden in Absprache mit den Erziehungsberechtigten besonders geregelt. Bei Kleinkindern ist es notwendig, dass die Eltern ausreichend Wechselwäsche sowie Pflegeartikel für ihr Kind in der Einrichtung hinterlegen. 6
Unser Betreuungsvertrag Juli 2020 2.8. Mit den Kindern können während des Aufenthaltes in der Kinderta- geseinrichtung auch spontane Spaziergänge im Umfeld bzw. im Woh- nort (z.B. zum Spielplatz, zum Einkaufen) ohne vorherige Ankündi- gung unternommen werden. Über andere Aktivitäten (z.B. Ausflüge und Fahrten mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln, Besuch von Einrichtungen außerhalb des Wohnortes) werden die Eltern vorab informiert und um ihr Einverständnis gebeten. 3. Kosten 3.1. Für das Mittagessen der Ganztagskinder wird ein vom Träger festge- legter Beitrag erhoben. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlicher Teilnahme am Mittagessen. Eine Anmeldung zum Mittagessen kann nur bis einen Tag vorher, 8:30 Uhr, entgegengenommen werden. Bei späterer Anmeldungen muss das Kind um 12.00 Uhr abgeholt werden. 3.2 In Fällen, in denen der/die Erziehungsberechtigte/n mit der Zahlung des Essensbeitrags mehr als zwei Monate in Verzug ist/sind, kann das Kind von der Ganztagsbetreuung ausgeschlossen werden. 3.3. Einmal Jährlich sammeln wir 10 Euro für unser Jahreszeiten- KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ Frühstück. Für Getränke wird monatlich ein Beitrag von 4 Euro erho- Ich gehe in den Kiga ben. 3.4. Eine Änderung der Essens- und Getränkegelder bleibt vorbehalten. 3.5. Die Erziehungsberechtigten erhalten einen Vordruck für den Bankein- zug, den sie ausgefüllt und unterzeichnet der Leitung der Einrichtung zurückgeben. Die Einzugsermächtigung wird der Verbandsgemeinde- kasse zur weiteren Veranlassung zugeleitet. 4. Versicherung 4.1. Jedes Kind ist gesetzlich unfallversichert: auf dem Weg zur Einrichtung und zurück nach Hause während des Aufenthaltes in der Einrichtung und während der Veranstaltungen der Einrichtungen auch außerhalb des Grundstückes und außerhalb der Öffnungszeiten (Wanderungen, Ausflüge, Theaterbesuche, Feste und dergleichen). Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden oder Schmerzensgeld. 7
Juli 2020 Unser Betreuungsvertrag 4.2. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garde- robe und Ausstattung (auch Spielzeuge) der Kinder wird keine Haftung übernommen. 4.3. Alle Unfälle, die auf dem Weg vom und zum Kindergarten eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Leitung der Einrichtung umgehend zu melden, damit die Schadensregulierung ein- geleitet werden kann. 4.4 Für das Betreuungspersonal besteht keine Verpflichtung, Kinder abzuholen oder nach Hause zu begleiten. 5. Regelung bei Krankheiten 5.1. Bei Erkrankung an einer ansteckenden Krankheit des Kindes oder ei- nes Familienmitgliedes muss der Einrichtung sofort eine Mitteilung gemacht werden. 5.2. Bei akuten Erkrankungen können Kinder nicht in unserem Kinder- garten betreut werden. 5.3. Für die Verabreichung von Medikamenten gibt es spezielle Regelun- KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ gen, die Sie bei Bedarf von der Einrichtungsleitung erfahren. Ich gehe in den Kiga 5.4. Die Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S.2 Infektionsschutzgesetz ist zu beachten (Anmeldung). 5.5. Der schriftliche Nachweis über eine zeitnahe ärztliche Impfberatung zum altersgemäßen Impfschutz ihres Kindes ist in jedem Fall für alle „Kita-Eltern“ verpflichtend (gemäß § 34 Abs. 10a IfSG) und muss der Kita vorgelegt werden. 5.6. Bei ansteckenden Krankheiten ist unserer Einrichtung ein Attest vorzulegen, wenn das erkrankte Kind unsere Einrichtung wieder besu- chen soll. 6. Aufsicht 6.1. Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter erstreckt sich auf die Zeit des Aufenthaltes der Kinder in unserer Einrichtung einschließlich der Ausflüge, Spaziergänge, Besichtigungen. 6.2. Auf dem Weg von und zur Einrichtung sind die Erziehungsberechtig- ten für ihre Kinder verantwortlich. Soll das Kind von anderen Personen abgeholt werden oder allein nach Hause gehen, ist dazu eine schriftliche Einverständniserklärung not- wendig. Bezweifeln die Mitarbeiter, dass ein Kind den Weg alleine zurücklegen kann, so ist die Leitung verpflichtet, die Bedenken mit 8
Unser Betreuungsvertrag Juli 2020 6.3. Die Aufsicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die erzie- herisch tätigen Mitarbeiter in den Räumen der Einrichtung und endet mit der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Erziehungsberechtig- ten bzw. einer von den Erziehungsberechtigten zur Abholung beauf- tragten Person. Haben die Erziehungsberechtigten erklärt, dass das Kind alleine nach Hause gehen darf, endet die Aufsichtspflicht beim Verlassen der Einrichtung an der Grundstücksgrenze. 7. Datenschutz 7.1 Die Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der Personen- bezogenen Daten erfolgt nach § 62 ff SGB VIII und ist nur im Rahmen des Datenschutzgesetztes zulässig. Die Personenberechtigten sind über ihre Rechte informiert. Ein Handzettel über die Erhebung unserer Daten wird den Eltern ausgehändigt und liegt der Anmelde mappe bei. 7.2 Die Personenbezogenen Daten des Kindes werden nur für Zwecke des Abschlusses und der vertragsmäßigen Durchführung und Abwicklung des Betreuungsvertrages erhoben, verarbeitet und genutzt. Personenbe- zogene Daten werden nicht an dritte weitergegeben. Die Daten werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie erhoben KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ wurden, oder bis ein Widerruf erfolgt ist. Ich gehe in den Kiga 7.3 Die Eltern verpflichten sich, Änderungen, insbesondere der Personen- fürsorge, der Anschrift und der Telefonnummer umgehend mitzu- teilen. 7.4 Das Kind darf in unserer Einrichtung fotografiert und gefilmt werden. Die gemachten Fotos/Filme dürfen im Rahmen der Öffentlichkeitsar- beit der Einrichtung wie zur Gestaltung der Konzeption, als auch Zei- tungsartikeln verwendet werden. 7.5 Die Einrichtung erstellt Portfolios von Bildungsprozessen des Kinds, die auch in Form eines Bildes festgehalten werden. Hierauf können auch andere Kinder der Einrichtung zu sehen sein. 7.6 Die Einrichtung weist darauf hin das keine Haftung für Bild– oder Filmmaterial das an öffentlichen Veranstaltungen entsteht, übernom- men wird. Wir haben keinen Einfluss darauf, was andere Personen evtl. eigenständig aufgenommen haben. Sollten Sie dies nicht wün- schen, bitten wir Sie darum von diesen Veranstaltungen abzusehen und Ihr Kind nicht zur Teilnahme anzumelden. 7.7 Die Private Telefonnummer des Kindes, darf aus Notfallzwecken an alle Eltern weitergegeben werden. 7.8 Die Eltern stellen ihrerseits sicher, dass selbst gefertigte oder ihnen überlassene Foto– und Videoaufnahmen aus dem Kiga mit anderen Kindern oder sonstigen Personen nicht ohne deren ausdrückliche Er- laubnis weitergegeben oder veröffentlicht werden. 9
Juli 2020 Unser Betreuungsvertrag 8. Verschiedenes 8.1 Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass das Kind an gemeinsamen Kochaktivitäten teilnehmen und die Speisen verzehren darf. Sie sind weiterhin damit einverstanden, dass das Kind an Festen bzw. beim gemeinsamen Frühstück von den Erziehern bzw. Eltern zubereite- tes Essen verzehren darf. 8.2 Haben Eltern den Wunsch ein persönliches Gespräch mit den Erziehe- rinnen zu führen, wird dafür ein Termin ausgemacht. Tür und Angelge- spräche zur Bring- oder Abholzeit bringen Störungen in den Ablauf unserer Einrichtung. 9. Inkrafttreten und Beendigung 9.1. Der Vertrag beginnt mit Aufnahme der Eingewöhnungszeit. 9.2. Der Vertrag endet mit der Einschulung des Kindes oder mit einer schriftlichen Abmeldung. 9.3. Änderungen dieses Vertrages bleiben den Erzieherinnen und dem KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ Träger jederzeit vorbehalten. Ich gehe in den Kiga Unterschrift Einrichtung _______________________ Beim Anmeldegespräch unterschreiben Sie diesen Betreuungsvertrag in der Einrichtung und stimmen damit unseren Aufnahmebedingungen zu! 10
Vorgehen bei Personalausfällen „Notfallplan“ Juli 2020 Voraussetzungen Der Träger hat die Gesamtverantwortung für die fachlich – inhaltliche und or- ganisatorische Ausgestaltung der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungs- angebote in der Kita. Der Träger hat als Inhaber der Betriebserlaubnis einer Kita, für die Gewähr- leistung des Kindeswohls und die Erfüllung der räumlichen, fachlichen, wirt- schaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung zu sorgen. Wenn im Ernstfall Maßnahmen des Notfallplans durchgeführt werden müssen, ist wenig Kapazität für Diskussionen vorhanden. Ein Notfallplan soll greifen, sobald das Kindeswohl nicht mehr gewährleistet ist oder die Aufsichtspflicht nicht mehr wahrgenommen werden kann. Es kann jederzeit vorkommen, dass eine oder mehrere Fachkräfte unerwartet ausfallen. Für die sichere Betreuung der uns anvertrauten Kinder ist jedoch immer eine gewisse Anzahl an Fachkräften notwendig. Um dies jederzeit zu gewährleisten wurde der folgende Notfallplan erstellt. Bei der Erstellung eines Notfallplans sind folgende Grundlagen zu KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ berücksichtigen: Ich gehe in den Kiga • Bildungs- und Erziehungsauftrag (vgl. §22 SGB VIII) • Aufsichtspflicht (vgl. §§ 1631, 832 BGB und Infopapier der Unfallkasse RLP sowie die Regelungen des zuständigen Trägers für die Gewährleis- tung der Aufsichtspflicht) • Kindeswohl (vgl. §§ 45, 72 a SGB VIII) mit Meldepflicht (§ 47 SGB VIII) • Betriebserlaubnis / bewilligtem Personalschlüssel Das Landesjugendamt verweist auf die Handlungsleitlinien (115) der Bun- desarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter „Handlungsleitlinien zur Umsetzung des Kinderschutzgesetztes im Ar- beitsfeld der betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nach § 45 SGB VIII“, die in diesem Papier beachtet wurden. Notwendiger Personalschlüssel in unserer Einrichtung bei voller Kinder- zahl unter Berücksichtigung unserer Betriebserlaubnis 2 Vollzeitkräfte 2 Teilzeitkräfte 1 Hauswirtschaftskraft 11
Juli 2020 Vorgehensweise bei Personalmangel Prüfung Egal ob eine oder mehrere Fachkräfte unerwartet ausfallen, folgende Punkte sollten für den ersten Tag durch den/die Verantwortliche/n überprüft wer- den: - Können Teilzeitkräfte einspringen, ihren Dienst früher antreten oder länger bleiben? - Sind externe Fachkräfte bekannt, die man anfragen kann? -Können Kinder von nicht berufstätigen Elternteilen wieder mit nach Hause genommen/abgeholt werden? Wenn bereits zu viele Kinder in der Einrichtung sind und auch nicht wieder abgeholt werden können ist es zumindest am ersten Tag des Notbehelf auch möglich Nicht-Fachkräfte (z.B. Elternteile) zur Unterstützung einzusetzen. Ab dem zweiten Tag muss wieder eine ordnungsgemäße Betreuung der Kin- der stattfinden. Dies bedeutet: • Nicht berufstätige Elternteile lassen ihre Kinder freiwillig zuhause • Die betroffene Gruppe wird in ihrer Platzzahl reduziert • Schließung der ganzen Einrichtung, wenn nicht mindestens eine Fach- kraft und eine weitere geeignete Person (z.B. Auszubildende) in der KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ Einrichtung sind. Ich gehe in den Kiga Bei allen Maßnahmen muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die ge- setzlichen Pausenzeiten eingehalten werden. Für den Fall, dass eine Einrichtung unerwartet komplett geschlossen werden muss, werden die Eltern über eine Notfallliste telefonisch informiert oder während der Bringzeit von einem Teammitglied informiert. Die Notfallliste bekommen alle Elternteile ausgehändigt. Kurzfassung der Maßnahmen bei personellen Engpässen Um eine gute pädagogische Betreuung der Kinder in unserer Kita zu ge- währleisten, müssen in der Gestaltung des Dienstplanes/Arbeitsalltags auch die „schwierigen“ Zeiten Beachtung finden. Durch das Fehlen einer pädagogischen Fachkraft durch evtl.: Urlaub Fortbildung Krankheit usw. ergeben sich Engpässe in der Kontinuität der Tagesabläufe. Die Rituale, die den Kindern Sicherheit und vertrauen geben, stehen in diesen Zeiten nur vermindert zur Verfügung. Das bedingt einige Konsequenzen die in er pädagogischen Arbeit mit den Kindern Auswirkungen haben. 12
Vorgehensweise bei Personalmangel Juli 2020 Diese sind unter anderem: • Minderung / Wegfall von Teilen des pädagogischen Angebotes (z.B. Waldtag, Turnen etc.) • Aufbau von Überstunden einiger Mitarbeiter • Überstundenabbau in „kinderarmen“ Zeiten • für neuen Urlaub in dieser Zeit • Wegfall von Vorbereitungs- und Leitungszeiten • Evtl. Gruppenzusammenlegung • Wegfall von vielleicht schon gebuchten Fortbildungsveranstaltungen • Vertretungskräfte von außerhalb (wenn vorhanden) • Verschiebung von Pausen • Gruppenschließung bzw. Einrichtung einer Notgruppe Vorgehensweise, wenn eine Fachkraft ausfällt und keine Praktikanten/ Auszubildenden zur Verfügung stehen Evtl. Kürzung von pädagogischen Angeboten, z.B. Waldtage, größere Projekte etc. Gruppenzusammenlegung der Nestgruppe und Stamm- gruppe. Hat keine weiteren Auswirkungen für die Eltern. KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ Ich gehe in den Kiga Vorgehensweise, wenn zwei Fachkräfte ausfallen Insofern eine eingearbeitete Praktikantin oder eine fachliche Aushilfs- kraft zur Verfügung steht kann die anwesende Fachkraft mit ihr ge- meinsam eine Notfallgruppe eröffnen. Diese kann von Kindern besucht werden deren Eltern keine Ausweichmöglichkeit und keine Betreuung für ihre Kinder greifen können. Sollte die Kinderanzahl höher sein als der Personalschlüssel in diesem Fall zulässt, kann für einen Tag ein Elternteil einspringen und die Betreuung mit gewährleisten. Die Ganz- tagsbetreuung fällt dann aus und der Kindergarten schließt um 12.00 Uhr. Auch wenn an den folgenden Tagen keine Ausweichmöglichkeit für den Krankheitsausfall durch Fachkräfte gesichert werden kann, bleibt die Einrichtung geschlossen. Im besten Fall können die Kinder- zahlen verringert werden und die Notfallgruppe kann bestehen bleiben. Vorgehensweise, wenn drei Fachkräfte ausfallen In diesem Fall würde keine Fachkraft zur Verfügung stehen und der Kindergarten muss geschlossen werden! 13
Juli 2020 Info vom Gesundheitsamt Lebensmittel in öffentlichen Einrichtungen Sicher wissen Sie, dass manche Lebensmittel unter bestimmten Einflüssen, wie zum Beispiel bei hohen sommerlichen Temperaturen oder bei nicht ausreichender Erhitzung, sich verändern und dadurch der Gesundheit des Menschen Schaden zufügen können. Eine Süßspeise mit rohen Eiern z.B. birgt die Gefahr, dass die verwendeten Eier mit Salmonellen infiziert wa- ren und so eine Lebensmittelvergiftung auslösen. Gerade Kinder reagieren auf verdorbene Lebensmittel besonders anfällig. Wir bitten Sie deshalb, wenn Sie anlässlich von Feiern und Veranstaltungen zubereitete Speisen mit in die Kita bringen, auf bestimmte Lebensmittel zu verzichten oder gewisse Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie auf diesem Blatt zusammengestellt, damit sich alle über Ih- re mitgebrachten Kuchen, Süßspeisen, Salate und ähnliches freuen kön- nen. Speisen und Lebensmittel, auf die Sie verzichten müssen ! Bitte brin- gen Sie keine Speisen mit, die unter Verwendung von rohen Eiern zuberei- tet wurden. Rohe Eier sind oft mit Salmonellen infiziert. Sind die Eier nicht durcherhitzt oder durchgebacken, können sich schädliche Keime un- gehindert vermehren und es besteht die Gefahr einer gesundheitlichen Be- einträchtigung. Auf Speisen mit rohen Eiern müssen Sie deshalb unbedingt verzichten. Dazu gehören: • alle Speisen, auch Salate, die mit selbsthergestellter Mayonnaise KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ aus rohen Eiern verfeinert wurden Ich gehe in den Kiga • Süßspeisen mit Eigelb oder Eischnee, z.B. Tiramisu • Sahnetorten • Kartoffelsalat mit rohem Ei • Kuchen und Torten, wenn die Füllung oder die Creme mit rohem Ei hergestellt wurde • selbst hergestelltes Speiseeis Verzichten Sie auf Mett und Tatar. Rohes Fleisch kann eben falls mit Salmonellen belastet sein. In diesen Speisen vermehren sich Mikroorga- nismen außergewöhnlich rasant. Mett und Tatar sind daher besonders ge- fährlich. Wir bitten Sie deshalb, auf Speisen mit Mett und Tatar zu ver- zichten. Rohmilch und Vorzugsmilch müssen abgekocht sein. In Roh- oder Vorzugsmilch können sich Erreger befinden, die bei Kleinkindern zu einer Infektion mit unter Umständen tödlichen Folge führen können. Ko- chen Sie diese Milch daher unbedingt vorher ab. Bringen Sie nur Pro- dukte mit, die ein ausreichendes Mindesthaltbarkeitsdatum besitzen. Vielleicht sind die mitgebrachten Speisen für den späteren Verzehr be- stimmt und lagern noch einige Zeit. Daher sollten Sie darauf achten, dass ein ausreichendes Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Ware angegeben ist. 14
Infektionsschutzgesetz Juli 2020 BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. §34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt auf- genommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Be- treuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erre- germengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphthe- KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ rie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC- Ich gehe in den Kiga Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland über- tragen werden) 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, He- patitis A und bakterielle Ruhr 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abge- schlossen ist 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastro- enteriti erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unter- schiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmier- infektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ In- fektionen sind z.B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar- ,Haut und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. 15
Juli 2020 Infektionsschutzgesetz Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.B. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diag- nose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Er- krankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz ver- bietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle not- wendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der In- fektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkran- ken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Ge- KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ fahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Ich gehe in den Kiga Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bak- terien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochanste- ckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushal- tes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in die- sen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. 16
Infektionsschutzgesetz Juli 2020 Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes um die Krätze-Meldung bei Einzelpersonen (§34 IFSG) Im Juli 2017nwurde das Infektionsschutzgesetz um die Meldepflicht von Krätze-Erkrankungen oder der Verdacht auf eine Erkrankung von Einzelpersonen in einer Gemeinschaftseinrichtung erweitert. Die Meldepflicht an das Gesundheitsamt obliegt ausschließlich der Leitung der Gemeinschaftseinrichtung. Dabei sind krankheits– und personenbezogene Angaben zu machen. Der Arzt ist nicht Meldepflichtig. Der Erkrankte darf die Einrichtung erst wieder betreten, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist. Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist erforderlich. Erkrankte oder Krankheitsverdächtige oder deren Sorgeberechtigten haben unverzüglich der Einrichtung von der Erkrankung Mitteilung zu machen. Die Leitung der Eirichtung hat jede Person, die dort neu betreut wird, oder deren Sorgeberechtigten über deren Mitteilungspflicht zu informieren. KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ Ich gehe in den Kiga 17
Juli 2020 Zeckeninformation Info: Unfallkasse Rheinland Pfalz Zecken lauern nicht nur im Gras Umgang mit Zecken bei Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen Hintergrund: Mit steigenden Temperaturen in der Zeit von April bis Oktober ist das Ri- siko von Zeckenstichen am größten. Zecken lauern auf Grashalmen und im Unterholz auf Menschen und Tiere, die sie im Vorbeigehen abstreifen. Grundsätzlich ist die bei uns vorkommende Zecke nicht giftig. Jedoch sind Zecken potenzielle Wirte für Bakterien und Viren, die bei Menschen ernst- hafte Infektionskrankheiten hervorrufen können. Hierzu gehören neben dem Frühsommer Meningoenzephalitis Virus (FSME-Virus) vor allem Bakterien der Gattung „Borreliaburgdorferi“, die Lyme-Borreliose verur- sachen können. Eine Impfung gegen FSME ist dann zu empfehlen, wenn man als Wande- rer oder Naturfreund in Risikogebieten unterwegs ist. In Deutschland sind FSME Risikogebiete in Landkreisen von Bayern, Baden Württemberg, Hessen und Thüringen ausgewiesen. In Rheinland Pfalz ist bisher der KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ Landkreis Birkenfeld als FSME Risikogebiet betroffen. Ich gehe in den Kiga Genereller Schutz vor Zeckenstichen: - Bei Spaziergängen möglichst auf festen Wegen bleiben und Unter holz, hohes Gras und Hautkontakt zu bodennahen Pflanzen meiden - Beim Aufenthalt in möglichen Zeckengebieten feste Schuhe anziehen. - Auf helle Kleidung achten, die den Körper weitestgehend bedeckt. Hierauf lassen sich die Zecken leichter auffinden. - Nach dem Aufenthalt in möglichen Zecken gebieten, vor allem bei Kindern, den Körper sorgfältig nach Zecken absuchen. Bevorzugte Saugstellen sind am Kopf und am Hals sowie unter den Armen, zwischen den Beinen und in den Kniekehlen. 18
Zeckeninformation Juli 2020 Empfehlungen der Unfallkasse Rheinland Pfalz: Kinder und Jugendliche stehen während des Besuchs und bei allen Veranstal- tungen der Kindertageseinrichtungen und Schulen unter Aufsicht und Betreu- ung. Anstelle der Eltern müssen die Erzieherinnen und Erzieher bzw. Lehr- kräfte als Verantwortliche handeln, wenn für die Kinder und Jugendlichen eine Gefahr besteht. Das gilt auch, wenn Sie bei einem Kind oder einem Jugendlichen eine Zecke bemerken! Nach dem Entdecken sollte eine Zecke unbedingt unverzüglich entfernt und nicht auf eine Zeckenentfernung nach dem Besuch der Kinderta- geseinrichtung oder Schule durch die Eltern der Kinder bzw. Jugendlichen gewartet werden. Je schneller man eine Zecke entfernt, desto geringer ist die Gefahr einer In- fektion! Die Übertragung der Borreliose Erreger erfolgt nach medizinischen Erkenntnissen bereits in den ersten Stunden nach dem Stich und die Infekti- onsgefahr steigt mit zunehmender Verweildauer der Zecken. Das Warten auf einen Arzttermin erhöht hier eine vermeidbare Infektionswahrscheinlichkeit. Was tun? Auch Laien dürfen Zecken entfernen. Die Zecke sollte zwar schnellstmög- lich, aber ruhig und besonnen entfernt werden. Wichtig ist bei der Entfer- nung, dass der Zeckenleib nicht gequetscht wird, da sonst Krankheitserreger in den Körper „ausgedrückt“ werden. Die Verantwortlichen der Kindertages- einrichtungen und der Schulen sollten im Vorfeld mit den Erziehungsberech- KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ tigten die Verfahrensweise beim Zeckenbefall absprechen. Ich gehe in den Kiga Informieren Sie die Erziehungsberechtigten in jedem Fall über das Entfernen einer Zecke und die weiteren durchgeführten Maßnahmen. Diese sollten do- kumentiert werden. Haftung: Die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrkräfte haften - auch bei un- sachgemäßer Entfernung einer Zecke – nicht für Ansprüche der Kinder und Jugendlichen oder für die Aufwendungen der Unfallkasse, wenn doch eine Infektion auftritt. Ihre Haftung gegenüber den Kindern und Jugendlichen ist wie in allen anderen Fällen beschränkt auf vorsätzliches Herbeiführen des Unfalls bzw. der Infektion. Für Ansprüche der Unfallkasse haften sie wegen der zu tragenden Aufwendungen nur bei grober Fahrlässigkeit, d.h. bei Nicht- anstellen naheliegender Überlegungen. Da die Unfallkasse die Entfernung der Zecken empfiehlt, wird sie solche Ansprüche nicht geltend machen können. Darauf sollten Eltern achten: Nach Zeckenstichen sollte man für mindestens eine Woche genau auf auftre- tende Hautveränderungen an der Einstichstelle achten. Besonders wenn eine kreisförmige Hautrötung auftritt sollte man einen Arzt bzw. eine Ärztin auf- suchen. Eine Borreliose kann im Frühstadium gut behandelt werden. Auch wenn in den Wochen nach einem Zeckenstich gesundheitliche Probleme auftreten, sollte man seinen Arzt bzw. seine Ärztin über den Zeckenstich informieren. 19
Juli 2020 Auf eine schöne Zeit!!! Die Aufgabe der Umgebung ist nicht, das Kind zu formen, sondern ihm zu erlauben, sich zu offenbaren. (Maria Montessori) Impressum: Stand Juli 2020 Herausgeber: Kindergarten „Ratz-Fatz“ Träger: Ortsgemeinde Bellingen Verantwortliche: Kindergartenteam Leitung: Sarah Pitton KINDERGARTEN „RATZ-FATZ“ Stellvertretung: Maria Wiencek Ich gehe in den Kiga Druck: www.druckhaus-rennerod.de Hauptstraße 1c 56477 Rennerod Kontaktdaten Kindergarten: Kiga „Ratz-Fatz“ Schulstraße 7 56459 Bellingen Tel.: 02663-5125 Handy: 0157-37705443 Homepage: www.kiga-ratzfatz.de Email: kiga.ratzfatz@web.de 20
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