IInnffoo 22//22002200 - des Gemeinderates Lyssach Im November 2020 - Gemeinde Lyssach

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IInnffoo 22//22002200 - des Gemeinderates Lyssach Im November 2020 - Gemeinde Lyssach
Info 2/2020
        Informationsbulletin
        des Gemeinderates Lyssach

        Im November 2020

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Lyssach Info 2/20

Inhaltsverzeichnis

Vorwort                                                             2
Versammlung der Einwohnergemeinde Lyssach                           5

Traktandum 1 – Budget 2021                                          6

Traktandum 2 – Revisionsstelle – Wahl                              21

Traktandum 3 – Präsidium der Einwohnergemeindeversammlung für
die Amtsdauer vom 01.01.2021 – 31.12.2024 - Wahl                   23
Traktandum 4 – Wahl Gemeindepräsidium für die Amtsdauer vom
01.01.2021 – 31.12.2024 - Wahl                                     23

Traktandum 5 – Verschiedenes/Orientierungen                        23

Aus dem Gemeinderat                                                26

Aus der Bau- und Umweltkommission                                  28

Aus der Kulturkommission                                           29

Aus der Seniorinnen- und Seniorenkommission                        31

Aus der Schule Lyssach                                             32

Diverse Informationen aus Behörden und Verwaltung                  33

Diverse Informationen                                              34
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Vorwort

Werte Lyssacherinnen und Lyssacher
Eine Legislaturperiode geht zu Ende und die neue beginnt am 1.Januar 2021
und dauert dann bis zum 31.12.2024. Ich schreibe diese Zeilen vor den Ge-
meindewahlen, d.h., wenn Sie diese Zeilen lesen haben Sie bereits gewählt
und die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ab 1.1.2021 bestimmt. Wir sind
dankbar, haben sich genügend Frauen und Männer für die Wahl zur Verfü-
gung gestellt. So haben Sie, liebe Lyssacherinnen und Lyssacher, auch eine
echte Wahlmöglichkeit. Es gibt schweizweit viele Gemeinden, welche sehr
grosse Mühe haben Leute zu finden, die bereit sind ein solches Amt zu über-
nehmen und es deshalb zu keinen Wahlen mehr kommt. Wieso ist dies so? Ha-
ben die Leute Angst sich zu exponieren? Haben sie nicht die Möglichkeit diese
zusätzliche Arbeit zu übernehmen? Wollen sie keine politischen Tätigkeiten
ausführen? Gibt es aber auch Gründe, die für die Übernahme eines solchen
Amtes sprechen? Ich persönlich bin der Meinung: Ja, es gibt viele Gründe dies
zu tun. Lassen wir uns kurz auf die vergangene Legislatur zurückschauen, um
zu sehen mit welchen Themen sich ein Gemeinderat oder eine Gemeinderätin
auseinandersetzen kann.

- Ortsplanungsrevision: Raumplanungsgesetz, Baureglement, Abtausch von
  Zonen (kommt leider erst 2021 an die Gemeindeversammlung)
- Sanierung von Strassen (Hubelsgasse, Breitmoosstrasse, Kirchbergstrasse,
  u.a.m.)
- Fusion Feuerwehr Lyssach mit der Regio Feuerwehr Kirchberg
- Einführung von T30 zur Verkehrssicherheit aller (denken Sie an die Projekte
  Zufahrt Emmental)
- Fusion Sozialdienst Rüdtligen-Alchenflüh mit Sozialdienst Kirchberg
- Einführung Tagesschule
- Eröffnung einer zusätzlichen Klasse aufgrund gestiegener Schülerzahlen
- Unterstützung der Einführung einer Spielgruppe im Schulhaus
- Diverse Anlässe, organisiert von der Kulturkommission als Möglichkeit zu Be-
  gegnungen und Austausch.
- Das finanzielle Wellenbad mit grossen Einnahmen und dann der Zusam-
  menbruch von Steuereinnahmen mit der Frage „Was ist nun zu tun?“
- Seit März 2020 ist auch das Thema Corona in der Verwaltung und in allen
  Ressorts ein Thema, welches laufend Entscheide fordert.

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Sie sehen, die Themenvielfalt ist sehr gross. Alle konnten voneinander lernen
und alle konnten ihr Wissen und ihre Erfahrung einbringen. Ist dies nicht ein
Wert, der anzustreben ist?

Einige Themen konnten gut und ohne grössere Herausforderungen erledigt
werden. Anderes hat viel Aufwand und grössere Diskussionen heraufbeschwo-
ren. Habe ich Sie jetzt verängstigt, sich für eine Kommission zu melden oder,
langfristig, bei den Wahlen 2024 mitzumachen? Ich hoffe nicht. Sie können
darauf zählen, dass durch die gemischte Zusammensetzung der Kommissio-
nen und des Gemeinderates mit der tatkräftigen Mithilfe der Verwaltung, Sie
die Themen bewältigen können. Also, machen Sie sich Gedanken zu einer
Kommission und zum Jahr 2024 und teilen Sie dies aktiv einem Gemeinderat
oder einer Gemeinderätin mit oder melden Sie sich bei einem der beiden Par-
teipräsidenten in Lyssach. Engagieren Sie sich für die kommenden Themen in
Lyssach. Sie können mir glauben, es ist noch nicht alles erledigt und es werden
neue und spannende Themen auf uns zukommen bei denen wir auf das En-
gagement vieler Personen aus Lyssach angewiesen sind.

Ich habe bewusst das Thema COVID-19 nicht an den Anfang genommen. Es
beschäftigt uns alle im privaten und beruflichen Umfeld und wird uns wohl
noch eine Weile Einschränkungen bringen. Auch auf die Gemeindearbeit, auf
die einzelnen Ressorts, auf die Arbeit der Mitarbeiter/innen und auf den Rat
hat dies Einfluss. Lassen Sie uns dies gemeinsam durchstehen und helfen wir
einander. Wir gehen davon aus, dass vor allem die Gemeindefinanzen am
Anfang der kommenden Legislatur zum Hauptthema werden. Die Fragen, die
sich bei knappen Mitteln stellen sind unangenehm, können Widerstand auslö-
sen und zu Frust führen. Der Gemeinderat ist sich dessen bewusst und wird dies
mit Sorgfalt, der notwendigen Behutsamkeit aber auch mit der erwarteten
Führungsarbeit angehen. Wichtig dabei ist, dass wir die Gesundheit aller im
Hauptfocus behalten.

Welche Themen für die neue Legislatur sind schon bekannt? Das Thema Finan-
zen habe ich bereits oben beschrieben. Weiter wird das Thema „Überalterung
der Bevölkerung“ im Kanton Bern und in der Region Emmental den Rat be-
schäftigen (Altersleitbild bis zu konkreten Massnahmen). Wie geht es weiter mit
unseren kulturellen Anlässen und den Vereinen im Coronaumfeld? Wie ist das
wirtschaftliche Umfeld in der Region und in Lyssach und wie können wir hier
Einfluss nehmen? Wie wirken sich die steigenden Schülerzahlen und die sich
verändernden Bedürfnisse auf die Schule resp. auf unseren Schulstandort
Lyssach aus? Wie erhalten wir unsere Infrastruktur und bauen diese bei knap-
per werdenden Mitteln an die neuen Bedürfnisse aus?

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Dann wird es sicher noch viele andere Themen geben, von denen wir heute
nur eine Vorahnung haben oder noch gar nichts wissen. Dies macht es doch
spannend, sich für das Gemeinwohl in Lyssach, wo auch immer, zu engagie-
ren. Wir zählen auf Sie.

Zum Abschluss wünsche ich Ihnen eine besinnliche Adventszeit, spannende
und bereichernde Begegnungen (auch wenn diese wegen Corona etwas
weniger sein werden), schöne Weihnachten im Kreise der Familie und einen
guten Rutsch ins neue Jahr.

Bleiben Sie gesund, halten Sie sich an die COVID Regeln und sehen Sie auch
das Positive rund um uns (auch wenn dies zum Teil schwerfällt).

Ihr Gemeindepräsident
Andreas Eggimann

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             Versammlung der Einwohnergemeinde Lyssach
                 Mittwoch, 2. Dezember 2020, 20.00 Uhr
                  in der Mehrzweckanlage (Mezwan),
                      Schulhausstrasse 15, Lyssach

Traktanden

 1. Budget 2021
    a) Orientierung über den Finanzplan 2020-2025 sowie über das
       Investitionsbudget 2021
    b) Genehmigung Steueranlagen für die Gemeindesteuern und die
       Liegenschaftssteuern
    c) Genehmigung Budget 2021
 2. Revisionsstelle - Wahl
 3. Präsidium Einwohnergemeindeversammlung für die Amtsdauer vom
    01. Januar 2021 – 31. Dezember 2024 – Wahl
 4. Gemeindepräsidium für die Amtsdauer vom 01. Januar 2021 –
    31. Dezember 2024 - Wahl
 5. Verschiedenes/Orientierungen

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Verhandlungsgegenständen liegen 30 Tage vor der
Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Lyssach zur Einsicht-
nahme durch die Stimmberechtigten auf.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahl-
sachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt Emmental Langnau i. E. einzureichen (Art. 63 ff
VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort
zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlas-
sen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Be-
schwerde führen.

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Genehmigung Protokoll
Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 02. Septem-
ber 2020 lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf.
Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen die Abfassung des
Protokolls bei der Auflagestelle erhoben worden. Das Protokoll wurde durch
den Gemeinderat genehmigt.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich und alle interessierten Personen sind
herzlich eingeladen.

Traktandum 1 – Budget 2021

a) Orientierung über den Finanzplan 2020 - 2025 sowie über das Investitions-
   budget 2021
b) Genehmigung der Steueranlagen für die Gemeindesteuern und die
   Liegenschaftssteuern
c) Genehmigung Budget 2021

Referent: Gemeinderat Thomas Bürki

1. Finanzplanung 2020 - 2025

Grundlagen
Die Gemeinden sind laut Artikel 64 der kantonalen Gemeindeverordnung ver-
pflichtet, einen Finanzplan zu erstellen und diesen jährlich zu aktualisieren. Der
Finanzplan ist ein öffentliches Planungsinstrument des Gemeinderates. Im Ge-
gensatz zum Budget hat der Finanzplan keinen rechtlich verbindlichen Cha-
rakter. Das Instrument soll den Behörden die sich mittelfristig abzeichnenden
Tendenzen des Finanzhaushaltes sowie den finanzpolitischen Handlungsbe-
darf und/oder Gestaltungsspielraum aufzeigen.

Der Finanzplan basiert auf den Empfehlungen der Kantonalen Planungsgrup-
pe Bern, den Prognoseannahmen des Finanzbüros, den Eingaben von Kom-
missionen und Budgetverantwortlichen, den Angaben und Berechnungshilfen
des Kantons, den Meldungen von Gemeindeverbänden und Dritten, den Jah-
resrechnungen der Vorjahre sowie dem Budgetentwurf 2021. Der Gemeinde-
rat hat den Finanzplan 2020 – 2025 am 12. Oktober 2020 genehmigt.

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Bereits in den letzten Jahren war das Umfeld von zunehmenden konjunkturel-
len Risiken und Unsicherheiten geprägt. Im laufenden Jahr ist die Covid-19-
Pandemie hinzugekommen, welche die Aussichten massiv verschlechtert und
die Unsicherheiten nochmals verstärkt hat. Bereits sprechen die Ökonomen
davon, dass die Wirtschaft in die stärkste Rezession seit dem 2. Weltkrieg gera-
ten ist. Zinsen und Teuerung bleiben weiterhin tief.

Rückblick
Spätestens seit die Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2000 die Steuer-
anlage um zwei Zehntel reduziert hat, weist die Einwohnergemeinde Lyssach
eine im kantonalen Vergleich deutlich unterdurchschnittliche Steueranlage
auf. Inzwischen prognostizieren die Finanzpläne und Budgets aber seit vielen
Jahren erhebliche Aufwandüberschüsse und einen Verzehr des Eigenkapitals.
Insbesondere die Jahre nach 2012 haben die Schere zwischen Aufwand und
Ertrag auch in Lyssach weit geöffnet. Hauptgrund waren die riesigen Kosten-
steigerungen in den kantonalen Lastenverteilungssystemen sowie die Steuer-
gesetzrevision 2012. Gemäss den Berechnungen des Kantons ist den Gemein-
den in diesen Jahren eine Finanzierungslücke von rund 3 Steuerzehnteln ent-
standen. Zahlreiche bernische Gemeinden mussten damals ihre Steueranla-
gen erhöhen. Lyssach sah von dieser Massnahme ab.

Die Jahresrechnungen der Gemeinde Lyssach haben dagegen bis 2018 stets
besser abgeschlossen als erwartet. Einerseits kumulierten sich gewisse Budget-
und Planungsreserven. Meistens haben aber einmalige Sondereffekte, regel-
mässig bei den Steuererträgen der juristischen Personen, die Ergebnisse ent-
scheidend beeinflusst.

Im Jahr 2019 sind die Steuererträge der Gemeinde Lyssach massiv eingebro-
chen, sodass die Jahresrechnung schlechter abschloss als budgetiert. Der Auf-
wandüberschuss des Allgemeinen Haushaltes betrug fast 1 Mio. Franken, wo-
mit sich der Bilanzüberschuss von 3.4 auf 2.4 Mio. Franken reduzierte. Der er-
wähnte Einbruch der Steuererträge betrifft sowohl die natürlichen wie die ju-
ristischen Personen.

Steuererträge
Die Steuererträge erfahren derzeit grosse Veränderungen:
- Wie erwähnt sind die Steuererträge im Rechnungsjahr 2019 eingebrochen.
  Bereits die im Rahmen des Rechnungsabschlusses erfolgte Analyse hatte er-
  geben, dass einer grosser Teil des Ertragsrückganges nachhaltig sein dürfte,
  sowohl bei den natürlichen wie bei den juristischen Personen.

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  Dementsprechend mussten die zukünftigen Steuererträge, trotz einer erfolg-
  ten Bereinigung (Ausschluss Doppeleffekte usw.), auf einer deutlich tieferen
  Berechnungsbasis prognostiziert werden.
- Über die Steuergesetzrevision des Kantons Bern und die Umsetzung von STAF
  wurde im vergangenen Jahr an dieser Stelle ausführlich informiert. Diese Re-
  formen führen zu einem Minderertrag von 10 % bei den juristischen Personen
  (ab Steuerjahr 2020) und 0.2 % (ab Steuerjahr 2021) bei den natürlichen Per-
  sonen. Diese Mindererträge werden durch den neuen Anteil an der direkten
  Bundessteuer in den nächsten Jahren kompensiert.
- Wegen der Covid-19-Pandemie wird bei den natürlichen Personen im Jahr
  2021 mit einem Rückgang der Erträge um 2.8 % und bei den juristischen Per-
  sonen um 25 % kalkuliert. Letzteres entspricht dem Budget des Kantons, der
  eine branchenspezifische Analyse und Schätzung der Ertragsausfälle bei
  den Unternehmenssteuern vorgenommen hat. Mit einer Erholung der Er-
  träge wird im Jahr 2022 bei den natürlichen und 2023 bei den juristischen
  Personen gerechnet.
- Die Allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke
  (AN20) reduziert die amtlichen Werte in der Gemeinde Lyssach um 4.7 %,
  was zu Mindererträgen von bis CHF 40'000.00 (2021) bei den Liegenschafts-
  steuern und kleineren Ausfällen bei den Vermögenssteuern führen wird.

Kostenentwicklung
Die Gemeinden des Kantons Bern und somit auch die Einwohnergemeinde
Lyssach sehen sich aktuell mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert. Al-
leine die Lastenverteilung Soziales rechnet innerhalb der nächsten zwei Jahre,
teilweise bedingt durch Covid-19, mit Mehrkosten von CHF 82.00/Einwohner
oder insgesamt CHF 120‘000.00. Dies entspricht einem halben Steuerzehntel.
Auch in den Lastenverteilungen öffentlicher Verkehr, Ergänzungsleistungen
und Lehrerbesoldungen nehmen die Kosten zu. Schliesslich steigen seit 2019
die Aufwendungen im Bildungsbereich wegen der deutlich höheren Schüler-
zahlen, der Klasseneröffnung in der Primarstufe, dem Lehrplan 21, dem Ausbau
der Informatik, der Eröffnung einer Tagesschule und der Schulraumerweite-
rung in Kirchberg (Sekundarschule) erheblich.
Eine Entlastung ergibt sich beim Finanzausgleich: Wegen der eingebrochenen
Steuererträge wird der Beitrag der Gemeinde Lyssach in den Disparitätenab-
bau schon kurzfristig deutlich geringer.

Investitionsprogramm
Das Investitionsprogramm 2020-2025 weist Ausgaben von CHF 3‘606’000.00
und Einnahmen von CHF 248‘000.00 auf. Gegenüber dem letztjährigen Inves-
titionsprogramm nehmen die Investitionen um fast 1 Mio. Franken zu.

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Allerdings entfallen von der Zunahme lediglich CHF 86'000.00 auf den steuerfi-
nanzierten Allgemeinen Haushalt. Der Gemeinderat verzichtet in diesem Be-
reich bewusst auf grössere Investitionen. Die Zunahme erfolgt grösstenteils bei
den Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die
Nettoinvestitionen der Spezialfinanzierungen (2.0 Mio.) übersteigen diejenigen
des Allgemeinen Haushaltes deutlich (1.3 Mio.) deutlich. Die Realisierungs-
schwerpunkte liegen in den Jahren 2020 sowie 2022 und 2023.

Ergebnisse der Finanzplanung
Trotz der einberechneten Erhöhung der Steueranlage um zwei Zehntel rechnet
der Finanzplan bis 2023 mit teilweise hohen Defiziten zwischen CHF 362'000.00
und CHF 892'000.00. Die Mehrerträge der Steuererhöhung werden durch die
erwähnten Ertragsausfälle und Kostensteigerungen praktisch eliminiert. Der
Handlungsspielraum bleibt bis 2023 negativ. Danach resultieren in den Plan-
jahren 2024 und 2025 dank dem Wegfall der Abschreibungen aus dem HRM2-
Übergang kleine Gewinne. Insgesamt kumulieren sich im Planungszeitrum De-
fizite von über 2.3 Mio. Franken. In den Jahren 2021 bis 2025 ist die Auflösung
der Neubewertungsreserven inkludiert, wobei ab 2022 jeweils die Hälfte des
aufgelösten Betrages in die Schwankungsreserve überführt wird.

Schon der hohe Aufwandüberschuss 2019 hat den Bilanzüberschuss der Ge-
meinde Lyssach auf 2.4 Mio. Franken reduziert. Die prognostizierten Defizite
werden diesen bis Ende 2025 auf CHF 90‘000.00 verringern. Ein Bilanzfehlbetrag
kann nur knapp vermieden werden. Im Jahr 2023 ist das Eigenkapital vorüber-
gehend praktisch aufgebraucht. Die negative Selbstfinanzierung und die In-
vestitionen führen dazu, dass während des Prognosezeitraumes neues Fremd-
kapital von knapp 3.4 Mio. Franken beschafft werden muss.

Bei den separat auszuwertenden Spezialfinanzierungen (Wasserversorgung,
Abwasserentsorgung, Abfall) hat der Gemeinderat in den letzten Jahren di-
verse Anpassungen der Gebührenansätze beschlossen. Weitere Anpassungen
sind gemäss den Prognosen der Finanzplanung mittelfristig voraussichtlich
nicht notwendig.

Eingetrübte Aussichten, Massnahmen, Erhöhung der Steueranlage
Die finanzielle Ausgangslage und die finanziellen Aussichten haben sich innert
Jahresfrist verschlechtert. Der Gemeinderat hat sofort, nachdem der Einbruch
der Steuererträge bekannt geworden ist, auf die neue Situation reagiert.
Schon im März 2020 wurden erste Sparmassnahmen beschlossen, wie die Sis-
tierung der Trottoirsanierung Hubelsgasse oder der Verzicht auf das Fluid-Re-
sponsives Design der Gemeindehomepage.

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Am 29. Mai 2020 wurde eine ganztägige Klausur durchgeführt, die ausschliess-
lich den Finanzen gewidmet war. Leider musste der Gemeinderat zum Schluss
kommen, dass eine Erhöhung der Steueranlage unvermeidlich ist, um den Fi-
nanzhaushalt kurz- bis mittelfristig im Lot zu halten. Die vom Gemeinderat er-
griffenen Sparmassnahmen gehen in Anbetracht der Höhe der Steuerertrags-
ausfälle und der Kostensteigerungen fast unter. Der Handlungsspielraum der
Gemeinde ist leider ohnehin sehr beschränkt. So sind im Budget 2021 von den
Steuererträgen von knapp 4.5 Mio. Franken fast 2.6 Mio. Franken durch die
Beiträge in die kantonalen Finanz- und Lastenausgleichssysteme gebunden.
Rund 0.5 Mio. Franken werden aktuell von den Abschreibungen beansprucht
und annähernd 0.9 Mio. Franken werden für Beiträge an Gemeindeverbände,
Werkhof und weitere Leistungserbringer verwendet.

Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung aufgrund dieser Si-
tuation mit dem Budget 2021 eine Erhöhung der Steueranlage um zwei Zehntel
auf 1.49.

Schlussbemerkungen zur Finanzplanung 2020-2025
Bereits die kurzfristigen Prognosen über die Kosten- und Ertragsentwicklung
sind äusserst unsicher. Der Gemeinderat wird daher die weitere Entwicklung
laufend beobachten und permanent nach finanziellem Optimierungspoten-
tial suchen. Gleichzeitig hofft der Gemeinderat auf das Verständnis aller Be-
troffenen, dass in Anbetracht der aktuellen Situation eine Erhöhung der Steu-
eranlage sowie auch Einsparungen auf der Aufwandseite notwendig sind. Der
Gemeinderat wird auch in diesen schwierigen Zeiten alles daran setzen, dass
Lyssach eine steuerlich wie auch bezüglich des Leistungsangebotes attraktive
Gemeinde bleibt.

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2. Budget der Investitionsrechnung 2021

Das Investitionsbudget 2021 enthält vergleichsweise bescheidene Investitionen:

                                 Budget 2021         Budget 2020         Rechnung 2019
                                                                              (inkl. Fusion Fw)
 Allgemeiner Haushalt
 Bruttoinvestitionen                 120‘000.00           671'000.00           97‘522.80
 Investitionseinnahmen                     0.00                 0.00          463‘026.70
 Nettoinvestitionen                  120‘000.00           671‘000.00         -365’503.90

 Spezialfinanzierungen
 Bruttoinvestitionen                  85‘000.00           471'000.00         135‘316.85
 Investitionseinnahmen                 5‘000.00            13‘000.00           7’331.00
 Nettoinvestitionen                   80'000.00           458'000.00         127‘985.85

 Gesamthaushalt Gemeinde
 Total Bruttoinvestitionen           205'000.00         1’142'000.00          232‘839.65
 Total Investitionseinnahmen           5‘000.00            13‘000.00         -470‘357.70
 Total Nettoinvestitionen            200‘000.00         1’129‘000.00         -237‘518.05

Das Investitionsbudget wird vom Gemeinderat beschlossen und der Gemein-
deversammlung zur Kenntnis gebracht. Die Erteilung der notwendigen Ver-
pflichtungskredite durch die zuständigen Organe bleibt vorbehalten.

Das Budget 2021 enthält Ausgaben und Einnahmen für folgende Projekte:
- Verkehrsberuhigungsmassnahmen                          CHF 20‘000.00
- Sanierung Kirchbergstrasse Nord                        CHF 100'000.00
- GEP Massnahmen Unterhalt öff. Abwasseranlagen          CHF 20‘000.00
- GEP-Massnahmen Unterhalt öff. Abwasseranl., Zonen 2+3 CHF 40'000.00
- Abwasser – Aufnahmen/Massnahmen LSE (ZpA, netto)       CHF 20‘000.00

3. Steueranlagen
Gestützt auf die Erkenntnisse aus dem Finanzplan 2020 - 2025 basiert das Bud-
get 2021 auf folgenden Anlagen:
   • Steueranlage um 0.2 Einheiten erhöht auf 1.49 Einheiten für natürliche
     und für juristische Personen
   • Liegenschaftssteuer unverändert auf 1.3 Promille der amtlichen Werte

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4. Erfolgsrechnung Budget 2021 - Ergebnisse

Das Budget der Erfolgsrechnung weist die folgenden Ergebnisse aus:

 Budget 2021                    Gesamt-     Allg.      SF Wasser SF Ab-       SF Abfall
 Erfolgsrechnung                haushalt    Haushalt               wasser
 Betrieblicher Aufwand           6‘255‘800 5‘618‘750        86‘200   359‘250   191‘600
 Betrieblicher Ertrag            5‘364‘250 4‘795‘450        72‘200   304‘900   191‘700
 Ergebnis aus betr. Tätigkeit     - 891‘550  - 823‘300    - 14‘000   - 54’350      100

 Finanzaufwand                     27‘650      27‘350         300          0         0
 Finanzertrag                     181‘150     179‘800           0      1‘300        50
 Ergebnis aus Finanzierung        153‘500     152‘450       - 300      1‘300        50

 Operatives Ergebnis             - 738‘050   - 670‘850   - 14‘300   - 53‘050       150

 Ausserordentlicher Aufwand        81‘000      81‘000          0           0         0
 Ausserordentlicher Ertrag        196‘000     196‘000          0           0         0
 Ausserordentliches Ergebnis      115‘000     115‘000          0           0         0

 Gesamtergebnis
                                 - 623‘050   -555‘850    -14‘300    - 53‘050       150
 Erfolgsrechnung

Das Budget 2021 ist geprägt vom Rückgang der Steuererträge und den Folgen
der Covid-19-Pandemie. Im Vergleich zum Vorjahr enthält es dagegen nur be-
scheidene einmalige Aufwendungen für Anschaffungen, Unterhalt und Pro-
jekte. Trotz der Erhöhung der Steueranlage verringert sich der Aufwandüber-
schuss gegenüber dem Budget 2020 lediglich um CHF 144'100.-- auf
CHF 555'850.--. Er entspricht rund 2.5 Steuerzehnteln.

Die interessantesten Sachverhalte und Veränderungen sowie die Ergebnisse
der Spezialfinanzierungen werden nachfolgend unter Ziffer 5 erläutert.

5. Erfolgsrechnung, Funktionale Gliederung

0 Allgemeine Verwaltung
        Budget 2021                Budget 2020              Rechnung 2019
 Aufwand             Ertrag Aufwand            Ertrag Aufwand             Ertrag
 841‘000.00      114‘900.00 874‘150.00     108‘050.00 831‘376.16     106‘131.55

Der Nettoaufwand der Allgemeinen Verwaltung beträgt CHF 726‘100.00 und
liegt 5.22 % unter dem Budgetbetrag 2020.

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Lyssach Info 2/20
0110 Legislative
0120 Exekutive
0220 Allgemeine Dienste
•    Insgesamt liegt der Aufwand in der Allg. Verwaltung CHF 40'000.00 tiefer
     als im Budget 2020. Im Bereich Legislative sind die Kosten geringer, da
     2021 keine Wahlen stattfinden, im Bereich Exekutive wird der Betrag für
     Ratskredit und Vergabungen leicht reduziert. Bei der Verwaltung sinkt der
     Personalaufwand (Personalwechsel) und es sind im Vergleich zum letzten
     Budget geringere ausserordentliche Informatikkosten enthalten.
•    Mehrkosten von CHF 13'000.00 entstehen beim Verwaltungsaufwand des
     Gemeindeverbandes Kirchberg, insbesondere da eine weitere Aus-
     schüttung des Anzeigerverbandes noch nicht gesichert ist.

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
        Budget 2021                Budget 2020               Rechnung 2019
 Aufwand             Ertrag Aufwand             Ertrag Aufwand             Ertrag
 189‘300.00      138‘000.00 206‘350.00      150‘000.00 718‘877.14     670‘381.34

Der Nettoaufwand der Öffentlichen Sicherheit beträgt CHF 51‘300.00 und liegt
8.96 % unter dem Budgetbetrag 2020.

1400 Allgemeines Rechtswesen
•    Gemäss Mitteilung des Geometers kann der Aufwand für die Nachfüh-
     rung des Vermessungswesens um CHF 6'000.00 auf CHF 14'000.00 verrin-
     gert werden.

1506 Regionale Feuerwehrorganisation
•    Die Budgetbeträge wurden an die Erfahrungen aus dem ersten Jahr
     nach dem Anschluss an die Regio Feuerwehr Kirchberg angepasst. Diese
     Anpassungen sind erfolgsneutral.

2 Bildung
        Budget 2021                 Budget 2020               Rechnung 2019
 Aufwand             Ertrag Aufwand              Ertrag Aufwand             Ertrag
 1‘800‘800.00    283‘450.00 1‘750‘600.00     265‘850.00 1‘624‘234.73   312‘118.80

Der Nettoaufwand der Bildung beträgt CHF 1‘517‘350.00 und liegt 2.20 % hö-
her als im Budget 2020.

Innerhalb von zwei Jahren hat der Nettoaufwand des Bildungswesens um rund
CHF 200'000.00 zugenommen.

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Lyssach Info 2/20

Massiv höhere Schülerzahlen und die damit verbundene Klasseneröffnung Pri-
marschule, Erhöhung der Besoldung der Primarlehrkräfte, Lehrplan 21, Ausbau
Informatik, die Eröffnung einer Tagesschule, Kosten Musikschulen, Schulraum-
aufstockung Sekundarschule Kirchberg sowie weitere Mehrkosten lassen die
Ausgaben in die Höhe schnellen, obwohl die Gemeindebehörden innerhalb
ihrer Möglichkeiten auch bei den Schulen versuchen, Sparpotential zu nutzen.

2120 Primarstufe (inkl. Realschule Lyssach)
•    Der Aufwand für die Primar- und Realschule nimmt um weitere
     CHF 26'100.00 zu. Die Gründe wurden in der Einleitung erwähnt. Der
     Hauptteil der Mehrkosten entfällt auf die Lastenverteilung Lehrerbesol-
     dungen sowie die Beiträge an den Gemeindeverband Kirchberg (Klas-
     sen für besondere Förderung, Spezialunterricht).

2130 Sekundarstufe 1
•    Die Beiträge an den Gemeindeverband Kirchberg müssen aus folgen-
     den Gründen um CHF 50'000.00 auf CHF 240'000.00 erhöht werden:
     - Im Schuljahr 2019/2020 besuchten nur noch 11 Schüler/innen aus Lys-
        sach die Sekundarschule in Kirchberg, womit ein Tiefpunkt erreicht
        war. In den folgenden Schuljahren ist mit einem deutlichen Anstieg
        der Schülerzahlen und damit der Kosten zu rechnen.
     - Die Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Kirchberg
        hat am 17. Juni 2020 einen Kredit von 2 Mio. Franken für die Schaffung
        von zusätzlichem Schulraum bewilligt. Nach Fertigstellung wird der An-
        teil der Gemeinde Lyssach an den entsprechenden wiederkehren-
        den Mehrkosten CHF 20'000.00 pro Jahr betragen.
•    Wegen der höheren Schülerzahl steigt der zu erwartende Kantonsbeitrag
     aus der Lastenverteilung um CHF 25'000.00 auf CHF 60'000.00.

2170 Schulliegenschaften
•    Für Betrieb und Unterhalt der Schulanlage sind insgesamt CH 678'850.00
     eingeplant. Im Gegensatz zum Vorjahresbudget (CHF 706'450.00) ist kein
     ausserordentlicher baulicher Unterhalt geplant.

2180 Tagesbetreuung
•    Am 1. Februar 2020 wurde eine Tagesschule eröffnet. Das Budget 2021
     basiert hauptsächlich auf den Ergebnissen eines Kalkulationstools der
     kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion, teilweise auf ersten Erfahrungen
     sowie den Anträgen der Tagesschulleitung. Bei Aufwendungen von
     CHF 65'700.00 und Erträgen von CHF 46'300.00 resultiert ein Nettoauf-
     wand CHF 19'400.00 (Budget 2020 CHF 11'700.00).

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Lyssach Info 2/20
3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche
         Budget 2021                Budget 2020              Rechnung 2019
 Aufwand             Ertrag Aufwand             Ertrag Aufwand             Ertrag
 70‘500.00           200.00 77‘600.00           200.00 82‘459.05          289.20

Der Nettoaufwand des Kultur- und Freizeitbereichs beträgt CHF 70‘300.00 und
liegt 9.17 % unter dem Budgetbetrag 2020.

3290 Übrige Kultur
•    Das Budget 2020 enthielt CHF 7'000.00 für den Ersatz der Dorfbeflaggung.
•    Im Budget 2021 werden die Beträge für Geburtspräsente gekürzt.

4 Gesundheit
         Budget 2021                Budget 2020              Rechnung 2019
 Aufwand             Ertrag Aufwand             Ertrag Aufwand             Ertrag
 8‘600.00              0.00 8‘000.00              0.00 7‘370.95             55.80

Der Nettoaufwand der Gesundheit beträgt CHF 8'600.00 und liegt 7.50 % über
dem Budgetbetrag 2020.

5 Soziale Sicherheit
         Budget 2021                 Budget 2020               Rechnung 2019
 Aufwand              Ertrag Aufwand              Ertrag Aufwand            Ertrag
 1‘293‘100.00      61‘400.00 1'203'400.00      34'000.00 1‘120‘472.70    14‘425.15

Der Nettoaufwand der Sozialen Sicherheit beträgt CHF 1‘231‘700.00 und liegt
5.33 % über dem Budgetbetrag 2020.

5451 Kinderkrippen und Kinderhorte
5458 Tageselternverein
•    Per 1. August 2020 wurde in der familienexternen Kinderbetreuung das
     System der Betreuungsgutscheine eingeführt. Die Gemeinde gibt den
     berechtigten Familien gestützt auf die kantonalen Regeln Gutscheine
     ab, entschädigt die betreuenden Institutionen und rechnet die Kosten
     nach Abzug eines Selbstbehaltes mit dem Kanton ab.
•    Im Budget 2021 wurden die Kosten erstmals für das gesamte Jahr auf-
     grund des neuen Systems budgetiert. In den beiden oben aufgeführten
     Bereichen sind Betreuungsgutscheine von insgesamt CHF 69'600.00 und
     Kantonsbeiträge von CHF 53'400.00 eingesetzt.

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5799 Lastenausgleich Soziales
•    Bereits unter den Erläuterungen zum Finanzplan wurde über die bevor-
     stehende Kostenexplosion im Lastenausgleich Soziales informiert. Für das
     Jahr 2021 muss eine Steigerung um CHF 55'000.00 auf CHF 810'000.00 ver-
     anschlagt werden. Im Vergleich zum Rechnungsjahr 2019 betragen die
     Mehrkosten sogar CHF 95'454.60.

6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung
        Budget 2021                Budget 2020               Rechnung 2019
 Aufwand             Ertrag Aufwand             Ertrag Aufwand             Ertrag
 624‘400.00      111‘700.00 615‘500.00       69'300.00 542‘316.59      71‘708.95

Der Nettoaufwand des Verkehrs beträgt CHF 512‘700.00 und liegt um 6.13 %
unter dem Budgetbetrag 2020.

6150 Gemeindestrassen
•    Für den Strassenunterhalt sind insgesamt CHF 288'700.00 veranschlagt.
     Der Rückgang um CHF 36'600.00 ist darauf zurückzuführen, dass das
     Budget 2020 beträchtliche einmalige Aufwendungen (Sanierung Hubels-
     gasse, Fahrzeugbeschaffung Werkhofunternehmung) enthielt.
•    Da im Jahr 2021 die Fertigstellung der Sanierung Kirchbergstrasse-Nord
     und der Verkehrsberuhigungsmassnahmen geplant ist, nehmen die Ab-
     schreibungen auf den Strassen/Verkehrswegen um CHF 18'400.00 zu.

6290 Öffentlicher Verkehr
•    Nachdem die Auslastung der GA-Tageskarten deutlich zurückgegangen
     ist, hat der Gemeinderat beschlossen, auch aus finanziellen Gründen,
     auf dieses Angebot zu verzichten. Aufwand und Ertrag entfallen daher
     aus dem Budget.

6291 Gemeindeanteil öffentlicher Verkehr
•    Wegen des Angebots- und Infrastrukturausbaus werden die Kosten in der
     Lastenverteilung öffentlicher Verkehr mittelfristig stark steigen. Trotzdem
     muss bei Gemeindebeitrag im Jahr 2021 lediglich um CHF 3'000.00 auf
     CHF 256'000.00 erhöht werden.
•    Aufgrund des provisorischen Kostenverteilschlüssels 2021/2022 des Kan-
     tons sind zusätzlich CHF 71'000.00 für die Aufnahme der ¼-Stundentaktes
     auf der Buslinie 465 ins Grundangebot sowie die entsprechende Rückver-
     gütung durch die Betreiber der Shopping-Meile veranschlagt.

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Lyssach Info 2/20
7 Umweltschutz und Raumordnung
        Budget 2021                 Budget 2020              Rechnung 2019
 Aufwand             Ertrag Aufwand              Ertrag Aufwand            Ertrag
 779‘500.00      645‘500.00 744‘400.00       576‘950.00 716‘017.64    589‘427.14

Der Nettoaufwand des Bereichs Umweltschutz und Raumordnung beträgt
CHF 134‘000.00 und liegt 19.98 % unter dem Budgetbetrag 2020. Dieses Ergeb-
nis betrifft nur den Allgemeinen Haushalt. Die Ergebnisse der Spezialfinanzie-
rungen werden separat ausgewiesen.

7101 Wasserversorgung
•    Das Budget enthält einmalige Kosten für die Projektierung der Leitungs-
     sanierungen im Schachen und im Neuhüsliweg von CHF 17'500.00.
•    Aus diesem Grund rechnet das Budget mit einem Aufwandüberschuss
     von CHF 14'300.00, während das Vorjahresbudget einen Gewinn von
     CHF 5‘200.00 vorsah.

7201 Abwasserentsorgung
•    Nach der Aktualisierung des Betriebskostenverteilers müssen die Beiträge
     an den Gemeindeverband ARA Region Burgdorf zum zweiten Mal in
     Folge um CHF 15'000.00 auf CHF 145'000.00 erhöht werden.
•    Wegen der geplanten Fertigstellung des Projektes ZpA steigen die Ab-
     schreibungen stark. Diese können vollständig der Spezialfinanzierung
     Werterhalt entnommen werden und sind damit erfolgsneutral.
•    Als Folge der höheren ARA-Kosten resultiert ein Aufwandüberschuss von
     CHF 53'050.00. Dieser kann mit dem Eigenkapital gedeckt werden. Mit
     der per 2019/2020 beschlossenen Gebührensenkung wurde bewusst eine
     Reduktion des hohen Eigenkapitals der Abwasserentsorgung angestrebt.

7301 Abfall
•    Die Abfuhrkosten können um CHF 15'000.00 verringert werden, nachdem
     sich die Einsparungen bei der Grünabfuhr als nachhaltig erwiesen ha-
     ben.
•    Für die Beschaffung von Säcken sind CHF 13'000.00 veranschlagt.
•    Damit kann wie im Vorjahr ein ausgeglichenes Budget mit einem kleinen
     Gewinn von CHF 150.00 präsentiert werden.

7610 Luftreinhaltung und Klimaschutz
•    Im Jahr 2021 wird die nächste, im Zweijahresturnus fällige Feuerungskon-
     trolle durchgeführt. Gestützt auf den neuen Gebührentarif werden die
     Liegenschaftseigentümer diese Kontrolle erstmals mittels direkten verur-
     sachergerechten Gebühren finanzieren. Die Einsparung für die Ge-
     meinde beläuft sich auf knapp CHF 25'000.00.
                                                                         Seite 17
Lyssach Info 2/20

7791 Öffentliche Toilettenanlagen
•    Nach einem Eigentümerwechsel des ehemaligen Postgebäudes hat die
     Bau- und Umweltkommission beschlossen, auf den Betrieb der Toiletten
     beim Bahnhof zu verzichten. Der Aufwand von rund CHF 5'000.00 entfällt
     damit aus dem Budget.

8 Volkswirtschaft
         Budget 2021                 Budget 2020               Rechnung 2019
 Aufwand              Ertrag Aufwand              Ertrag Aufwand             Ertrag
 11‘400.00         68‘550.00 12‘250.00         71‘350.00 8‘146.85        70‘011.70

Der Nettoertrag der Volkswirtschaft beträgt CHF 57‘150.00 und liegt 3.30 % un-
ter dem Budget 2020.

9 Finanzen und Steuern
        Budget 2021               Budget 2020             Rechnung 2019
 Aufwand            Ertrag Aufwand            Ertrag Aufwand            Ertrag
 806‘700.00  4‘445‘750.00 1‘075‘000.00 4‘591‘600.00 1‘046‘653.02 3‘864‘076.92

Der Nettoertrag der Finanzen und Steuern beträgt CHF 3‘639‘050.00 und liegt
3.48 % über dem Budgetbetrag 2020.

9100 Allgemeine Gemeindesteuern
•    Die massive Veränderung der Steuererträge, die Berechnung der Bud-
     getbeträge und die Gründe für die beantragte Erhöhung der Steueran-
     lage wurden unter Ziffer 1 «Finanzplanung» bereits eingehend erläutert.
•    Bei den Steuern der natürlichen Personen (CHF 2’483'500.00) können trotz
     Steuererhöhung lediglich CHF 31'000.00 mehr budgetiert werden als im
     Voranschlag 2020. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2019 resultieren da-
     gegen Mehrerträge von fast CHF 270'000.00.
•    Die Steuern der juristischen Personen sind von den Veränderungen noch
     stärker betroffen als diejenigen der natürlichen Personen. Unter Berück-
     sichtigung aller Veränderungsprognosen sind für das Jahr 2021 Erträge
     von CHF 833'150.00 veranschlagt. Trotz der Erhöhung der Steueranlage
     sind dies CHF 373'350.00 oder 31 % weniger als im Budget 2020. Gleich-
     zeitig sind es knapp CHF 195'000.00 mehr als im Rechnungsjahr 2019.

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Lyssach Info 2/20
9102 Liegenschaftssteuern
•    Wie unter Ziffer 1 «Finanzplanung» erläutert, führt die Allgemeine Neube-
     wertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke in Lyssach zu einem
     Rückgang der amtlichen Werte. Die Liegenschaftssteuern müssen aus
     diesem Grund um CHF 40'000.00 auf CHF 650'000.00 reduziert werden.

9300 Finanz- und Lastenausgleich
•    Der in den Finanzausgleich zu bezahlende Betrag berechnet sich auf-
     grund der Steuererträge der vorangegangenen 3 Jahre. Nach dem Ein-
     bruch der Steuererträge im Jahr 2019 und den getrübten Aussichten für
     das Jahr 2020 ist mit einem massiven Rückgang des Beitrages für den Dis-
     paritätenabbau um CHF 333'000.00 auf CHF 402'000.00 zu rechnen.

9500 Ertragsanteile übrige
•    Die durch STAF bedingten Steuerausfälle bei den juristischen Personen
     werden durch den neuen Anteil an der direkten Bundessteuer kompen-
     siert. Aufgrund erster Hochrechnungen des Kantons kann im Jahr 2021
     ein Ertrag von CHF 140'000.00 erwartet werden. Im Budget 2020 wurde
     dieser noch auf CHF 90'000.00 geschätzt.

9610 Zinsen
•    Bei den Zinserträgen muss mit einem Rückgang um CHF 10'000.00 ge-
     rechnet werden, weil wegen der Covid-19-Krise auf den Steuerforderun-
     gen des Jahres 2020 keine Verzugszinsen erhoben werden.

9950 Neutrale Aufwendungen und Erträge
•    In den nächsten fünf Jahren muss die aus dem Übergang zum Rech-
     nungsmodell HRM2, bzw. aus der damals vorgenommenen Neubewer-
     tung des Finanzvermögens, stammende Neubewertungsreserve aufge-
     löst werden. Daraus resultiert im Budget 2021 ein ausserordentlicher Er-
     trag von voraussichtlich CHF 115'000.00. Gleichzeitig muss ein Betrag von
     CHF 81'000.-- von der Neubewertungs- in die Schwankungsreserve über-
     führt werden.

6. Eigenkapitalnachweis

Gemäss Art. 73 und 74 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern dürfen Auf-
wandüberschüsse grundsätzlich solange budgetiert werden, als sie durch den
Bilanzüberschuss gedeckt sind.
Durch die budgetierten Aufwandüberschüsse der Jahre 2020 und 2021 wird
sich der Bilanzüberschuss von aktuell 2.4 Mio. Franken bis Ende 2021 auf unter
1.2 Mio. Franken verringern.

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Das Eigenkapital (ohne Vorfinanzierungen) der Wasserversorgung wird bis
Ende 2021 auf knapp CHF 120'000.00, dasjenige der Abwasserentsorgung auf
rund CHF 434‘000.00 sinken. Der Bereich Abfall wird Reserven von rund
CHF 95‘000.00 ausweisen.

7. Schlussbemerkungen

Der Aufwandüberschuss des Allgemeinen Haushaltes kann aus dem vorhan-
denen Bilanzüberschuss der Einwohnergemeinde Lyssach gedeckt werden.
Auch die budgetierten Aufwandüberschüsse der Wasserversorgung und der
Abwasserentsorgung können aus dem Eigenkapital der entsprechenden Spe-
zialfinanzierungen finanziert werden. Das Budget 2021 darf damit aufgrund der
unter Ziffer 6 zitierten Bestimmungen finanzrechtlich als tragbar bezeichnet
werden.

Bezüglich der weiteren finanziellen Aussichten wird auf den Finanzplan 2020 –
2025, der eine ausführliche Beurteilung der weiteren Entwicklung der Finanz-
lage enthält, verwiesen.

Die vorstehenden Informationen im Lyssach-Info können wie üblich nur die
wichtigsten Punkte aus Finanzplanung und Budget in zusammengefasster
Form wiedergeben. Das vollständige Budget 2021 wie auch der Finanzplan
2020 – 2025 mit ausführlichen Vorberichten, Auswertungen und den Detailzah-
len können bei der Finanzverwaltung Lyssach eingesehen oder bezogen wer-
den. Ausserdem ist das Budget 2021 auf der Homepage der Gemeinde Lys-
sach (www.lyssach.ch) abrufbar. Bei Fragen steht Ihnen der Finanzverwalter,
Roland Schär, Tel. 034 446 03 51, gerne zur Verfügung.

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Lyssach Info 2/20
     8. Antrag an die Einwohnergemeindeversammlung
     Der Gemeinderat Lyssach hat das Budget 2021 am 2. November 2020
     beschlossen und beantragt der Einwohnergemeindeversammlung vom
     2. Dezember 2020:

     a) Die Steueranlage für die Gemeindesteuern auf 1.49 Einheiten für natürliche
        und für juristische Personen festzulegen.
     b) Die Steueranlage für die Liegenschaftssteuern auf 1.3 Promille der amtli-
        chen Werte festzulegen.
     c) Das Budget 2021 mit einem Gesamtaufwandüberschuss von
        CHF 623’050.--, bestehend aus den Aufwandüberschüssen des Allgemei-
        nen Haushaltes von CHF 555‘850.--, der Spezialfinanzierung Wasserversor-
        gung von CHF 14'300.-- und der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung
        von CHF 53‘050.-- sowie dem Ertragsüberschuss der Spezialfinanzierung
        Abfall von CHF 150.--, zu genehmigen.
d)

     Traktandum 2 – Revisionsstelle – Wahl

     Referent: Thomas Bürki, Gemeinderat Ressort Finanzen

     Ausgangslage
     Gemäss Art. 14 des Organisationsreglements erfolgt die Rechnungsprüfung
     durch eine externe Revisionsstelle, welche von der Gemeindeversammlung
     ernannt wird. Ausserdem ist das Rechnungsprüfungsorgan Aufsichtsstelle für
     den Datenschutz gemäss Art. 33 des kantonalen Datenschutzgesetzes.

     Die laufende Amtszeit unserer Revisionsstelle, BDO AG, Burgdorf, endet am 31.
     Dezember 2020. Damit hat die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember
     2020 die Revisionsstelle für die kommende Amtszeit, d.h. für die Jahre 2021 bis
     2024, zu bestimmen.

     Das Finanzbüro hat wie üblich drei fachkundige Firmen mit den notwendigen
     Angaben sowie der letzten Jahresrechnung beliefert und zur Offertstellung
     eingeladen. Das Finanzbüro hat die Offerten geprüft und beraten.

     Die amtierende Revisionsstelle hat das Honorar gegenüber der geltenden Re-
     gelung um CHF 370.-- gesenkt und liegt damit auf gleicher Höhe wie die Fi-
     nance Publiques AG. Rund CHF 1'000.-- (inkl. MWST) tiefer liegt die Offerte PKO
     Treuhand GmbH.

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Dieses Angebot, vergleicht man es mit sämtlichen Offerten, welche die Ge-
meinde Lyssach seit 2012 erhalten hat, fällt aus dem üblichen Rahmen und ist
aussergewöhnlich günstig. Gemäss den Unterlagen handelt es sich bei den
drei Kandidaten ausnahmslos um erfahrene Revisionsstellen mit gemeinde-
spezifischen Kenntnissen, welche die Anforderungen nach Art. 123 und 124
der Gemeindeverordnung des Kantons Bern erfüllen.

Die bisherige Revisionsstelle BDO AG, Burgdorf, übt das Mandat nun seit vier
Amtsperioden, d.h. seit 1. Januar 2005, aus. Aufgrund dieser Dauer wäre ein
Wechsel durchaus in Erwägung zu ziehen. Die Zusammenarbeit mit der BDO
AG, Burgdorf, war in den vergangenen Jahren indessen angenehm und pro-
fessionell. Die Dokumentation und Berichterstattung dürfen als sehr gut be-
zeichnet werden. Die kurzen Wege (Standort Burgdorf) erleichtern die Zusam-
menarbeit. Der Revisionszeitpunkt (oftmals problematisch, weil die Revisions-
stellen im Frühjahr stark belastet sind) war alljährlich gleich und ideal auf den
Terminplan der Gemeinde abgestimmt. Innerhalb der erwähnten vier Amtspe-
rioden ist es zu einem Wechsel des Mandatsleiters und regelmässig zu Wechsel
der ausführenden Revisoren gekommen, so dass trotz der langen Amtszeit un-
terschiedliche Blickwinkel auf unser Rechnungswesen gewährleistet waren.
Die BDO AG kündigt in ihrer Offerte für Sommer 2023 infolge Pensionierung ei-
nen weiteren Wechsel des Mandatsleiters an.

Aus Sicht des Finanzbüros und des Gemeinderates galt es abzuwägen zwi-
schen der Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der bisherigen Revisionsstelle,
BDO AG, und dem wirtschaftlich günstigsten Angebot der PKO Treuhand
GmbH.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Firma PKO Treu-
hand GmbH, Kirchberg und Lohn-Ammannsegg, als Rechnungsprüfungsor-
gan für die Jahre 2021 – 2024 zu ernennen.

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Traktandum 3 – Präsidium der Einwohnergemeindeversammlung für
die Amtsdauer vom 01.01.2021 – 31.12.2024 - Wahl

Referent: Präsident der Einwohnergemeindeversammlung, Stefan Krebs

Ausgangslage
Die Einwohnergemeindeversammlung wählt das Präsidium der Einwohnerge-
meindeversammlung gestützt auf das Wahlreglement 2004. Die Wahl erfolgt
nach dem Majorzprinzip.

Traktandum 4 – Wahl Gemeindepräsidium für die Amtsdauer vom
01.01.2021 – 31.12.2024 - Wahl

Referent: Präsidium der Einwohnergemeindeversammlung

Ausgangslage
Die Einwohnergemeindeversammlung wählt das Gemeindepräsidium gestützt
auf das Wahlreglement 2004. Die Wahl erfolgt nach dem Majorzprinzip.

Traktandum 5 – Verschiedenes/Orientierungen

Referent: Andreas Eggimann, Gemeindepräsident

Schutzkonzept für die Durchführung der Gemeindeversammlung
vom 02. Dezember 2020

1. Grundsatz
Für die Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2020 muss ein Schutzkon-
zept gemäss COVID-19-Verordnung besondere Lage Art. 4 erarbeitet und um-
gesetzt werden. Das Schutzkonzept zeigt auf, wie die Gemeindeversammlung
unter Einhaltung von Schutzmassnahmen durchgeführt werden kann. Wichtig
in dieser Phase ist, dass allfällige Ansteckungsketten nachvollzogen werden
können und die Ansteckung mit Covid-19 eingedämmt werden kann. Zudem
gilt seit dem 12. Oktober 2020 im Kanton Bern eine generelle Maskenpflicht für
alle öffentlich zugänglichen Innenräume. Für das Umsetzen und die Einhaltung
des Schutzkonzepts ist die Gemeinde zuständig.
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Es muss eine Person benannt werden, die für die Einhaltung des Schutzkonzep-
tes verantwortlich ist. In Lyssach ist dies der Ressortvorsteher öffentliche Sicher-
heit, Gemeinderat Hans Peter Wegmüller.

2. Schutz der besonders gefährdeten Personen
Besonders gefährdete Personengruppen sollen ermutigt werden, sich bei einer
Teilnahme so gut wie möglich vor einer Ansteckung zu schützen.
Die Teilnahme von besonders gefährdeten Personen an der Gemeindever-
sammlung ist aber letztlich eine individuelle Entscheidung und unterliegt der
Eigenverantwortung des Einzelnen.

3. Covid-19 erkrankte Personen
Kranke Personen sollen auf jeden Fall zu Hause bleiben, ebenfalls Personen,
die mit einer erkrankten Person in einem Haushalt leben oder engen Kontakt
hatten. Hier gelten die jeweiligen Empfehlungen des BAG zu Isolation und
Quarantäne sowie die Weisungen und Anordnungen der zuständigen kanto-
nalen Stellen.

4. Eingangskontrolle
• Die Versammlungsteilnehmenden werden angehalten, rechtzeitig zur Ge-
   meindeversammlung zu erscheinen, damit es möglichst nicht zu Staus am
   Eingang kommt.
• Am Boden sind Abstandshalter geklebt oder andere Kanalisierungsmass-
   nahmen bzw. ausreichend Warteräume installiert, so dass ein gestaffeltes
   Eintreten ins Versammlungslokal und Verlassen desjenigen möglich ist.
• Am Eingang steht eine Hygienestation mit einem Desinfektionsdispenser.
   Besucher werden angehalten, vor dem Eintritt die Hände zu desinfizieren.

5. Informationskonzept
Als Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine
Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstandhalten oder Husten- und
Schnupfenhygiene wird das Informationsmaterial des BAG (Plakate, Screens
etc.) prominent angebracht.

6. Distanzregeln
Abstand halten gilt auch weiterhin: Die «physische Distanz» von anderthalb
Metern ist wenn immer möglich - trotz Maskentragpflicht - einzuhalten. Von der
Versammlungsleitung zur ersten Besucherreihe wird genügend Abstand ein-
geräumt.

7. Maskentragpflicht
Gemäss der Verordnung über die Maskentragpflicht zur Bekämpfung der Co-
vid-19-Epidemie gilt seit dem 12. Oktober 2020 im Kanton Bern eine
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Lyssach Info 2/20
Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Alle Teilneh-
menden sind deshalb verpflichtet, eine Maske zu tragen. Die Gemeinde stellt
hierfür kostenlos Masken zur Verfügung. Personen, die an der Gemeindever-
sammlung sprechen, dürfen für die Dauer ihres Vortrages die Maske runter-
nehmen.

8. Tracking-Massnahmen / Erfassung der Kontaktdaten
Trotz Maskenpflicht werden die Kontaktdaten erfasst. Dafür sind alle Sitzplätze
mit einer sichtbaren Nummer gekennzeichnet. Auf jedem Sitzplatz ist ein aus-
zufüllender Registraturzettel aufgelegt.

Die Teilnehmenden werden gebeten, ihre Sitzplatznummer auf dem erhalte-
nen Stimmrechtsausweis zu vermerken bzw. den Registraturzettel mit Persona-
lien und Sitzplatznummer auszufüllen. Der Stimmrechtsausweis/Registraturzet-
tel ist beim Verlassen des Versammlungslokals in eine dafür vorgesehene Urne
einzuwerfen. Die Gemeindeverwaltung stellt ein sicheres Aufbewahren der
Stimmrechtsausweise/Registraturzettel für eine Dauer von 14 Tagen sicher, da-
nach werden die Ausweise vernichtet.

Die Versammlungsleitung macht aktiv auf die Trackingmassnahmen aufmerk-
sam. Sollte sich im Nachgang der Gemeindeversammlung herausstellen, dass
eine mit Covid-19 angesteckte Person an der Versammlung teilgenommen
hat, wird diese gebeten, umgehend die Gemeindeverwaltung zu informieren,
damit das Kantonsarztamt über allfällige Quarantänemassnahmen entschei-
den kann.

9. Recht zur Teilnahme
Die Stimmberechtigten haben grundsätzlich ein Recht auf Teilnahme an der
Gemeindeversammlung und damit zur Wahrnehmung ihrer politischen
Rechte. Wird das Tragen der Maske trotz generell geltender Maskenpflicht ver-
weigert, müssen sie den Versammlungsraum trotzdem verlassen. Eine Maske
tragen heisst nicht nur, sich selber zu schützen. Es bedeutet viel mehr, auch
zum Schutz der anderen Versammlungsteilnehmenden beizutragen. Der
Schutz der übrigen Teilnehmenden geht dem Recht auf Ausübung der politi-
schen Rechte vor. Vorbehalten bleibt ein Verzicht auf das Tragen einer Schutz-
maske bei einem nachweisbaren Dispens aus gesundheitlichen Gründen

Beschlossen durch den Gemeinderat Lyssach am 12. Oktober 2020
Der Präsident:          Der Sekretär

Sig. A. Eggimann          Sig. St. Flückiger

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Name und Unterschrift der verantwortlichen Person: Hans Peter Wegmüller

Sig. HP. Wegmüller

Name Stellvertreter: Hans Ulrich Wittwer

Sig. HU. Wittwer

Aus dem Gemeinderat

Ersatzwahl in den Vorstand des Schwellenverbandes Emme I. Sektion
Das langjährige und sehr engagierte Vorstandsmitglied, Hans-Peter Ober-
hänsli, hat sich für das Amt des Vorstandes des Schwellenverbandes nicht
mehr zur Verfügung gestellt. Mit Thomas Kämpfer hat sich jedoch ein ebenfalls
ausgewiesener Fachmann bereit erklärt, im Vorstand des Schwellenverban-
des Emme I. Sektion zu engagieren. Der Gemeinderat dankt Hans-Peter Ober-
hänsli für sein grosses Engagement bestens. Gleichzeitig wünscht er Thomas
Kämpfer viel Erfolg und Freude an der Vorstandstätigkeit.

Tageskarte Gemeinde
Wie bereits der Tagespresse resp. dem vorstehenden Budget 2021 zu entneh-
men war, sind die SBB-Tageskartenabonnemente der Einwohnergemeinde
Lyssach per 14. Oktober 2020 ausgelaufen. Aus diversen Gründen (ungenü-
gende Auslastung, Corona-Krise, Sparbillette der SBB etc.) hat Gemeinderat
beschlossen, bis auf weiteres keine SBB-Tageskarten mehr anzubieten. Der Ge-
meinderat wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt resp. bei Bedarf über eine
allfällige Wiedereinführung diskutieren.

Verkehrssicherheitsmassnahmen
Auf den Gemeindestrassen sowie auf der Dorfstrasse (Kantonsstrasse) konnten
die Signalisations- und Markierungsarbeiten zur Einführung von Tempo 30 gröss-
tenteils abgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit den Signalisationen
und Markierungen konnte auch die Bushaltestelle in die Bucht vor der Warte-
halle verlegt werden. Dies war jedoch nur dank des Einverständnisses des
neuen Eigentümers des ehemaligen Postgebäudes, Herrn Bruno Kräuchi, mög-
lich. Die Post hat in den vergangenen Jahren eine Verlegung in die Bucht ab-
gelehnt.

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Stand Ortsplanungsrevision Lyssach
Ursprünglich war geplant, dass die Ortsplanungsrevision der Gemeindever-
sammlung vom 02. Dezember 2020 vorgelegt werden soll. Aus zeitlichen Grün-
den hat der Gemeinderat jedoch beschlossen, die Ortsplanungsrevision der
Gemeindeversammlung entweder im Februar/März 2021 oder im Juni 2021
vorzulegen. Es ist damit zu rechnen, dass die Ortsplanungsrevision per
01.01.2022 in Kraft gesetzt werden kann.

Autobahnkreisel
Am 20. Mai 2020 wurde der Gemeinderat Lyssach durch die Regionalkonfe-
renz Emmental im Wesentlichen wie folgt informiert:

Seit 2014 wird die Gestaltung des Kreisels «AZUE Lyssach» von der Regionalkon-
ferenz Emmental bezahlt und dessen Bewirtschaftung, Pflege sowie Unterhalt
organisiert. Im selben Jahr wurde auch die temporär bewilligte Gestaltung an-
lässlich des eidgenössischen Schwingfestes organisiert und finanziert. An-
schliessend hat sich die Kommission Volkswirtschaft entschlossen, die tempo-
räre Gestaltung in eine dauerhafte zu überführen. Nach den «Holzschwingern»
folgte ein Wettbewerb und die Gestaltung des Kreisels in der heutigen Form,
mit Andeutung der typischen Hügellandschaft samt Linden des Emmentals.
Die Arbeitsgruppe Wirtschaft der Regionalkonferenz Emmental hat beschlos-
sen, den Kreisel wegen des nicht klaren Nutzens für die Regionalkonferenz Em-
mental an das ASTRA zurückzugeben. Dies würde ein Rückbau der bestehen-
den Gestaltung mit sich bringen. Die entsprechenden Schritte zur Umsetzung
wurden bereits, mit der Anfrage für den Ablauf in die Wege geleitet. Voraus-
sichtlich wird die Rückgabe bis spätestens Ende 2020 vollzogen sein.

Der Gemeinderat Lyssach nahm diese Zeilen mit Erstaunen zur Kenntnis. Einer-
seits, da der Gemeinderat erwartet hätte, dass vorgängig zum Schreiben resp.
der Nichtverlängerung des Vertrages das Gespräch mit dem Gemeinderat
gesucht wird, andererseits, da sich der Gemeinderat seinerzeit im Wettbewerb
stark engagiert hatte – leider erfolglos.

In der Folge hat mit der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh diesbezüglich eine
Besprechung stattgefunden, an welcher auch eine Delegation der Regional-
konferenz Emmental teilgenommen hat. Die beiden Gemeinderäte haben
anschliessend folgendes beschlossen:

•   Die Gestaltung im Kreisel soll nicht zurückgebaut werden.
•   Die Gemeinden Lyssach und Rüdtligen-Alchenflüh übernehmen den Krei-
    sel per 01.01.2021 zum Unterhalt.

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