IInnffoo 22//22002200 - des Gemeinderates Lyssach Im November 2020 - Gemeinde Lyssach
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Lyssach Info 2/20 Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 Versammlung der Einwohnergemeinde Lyssach 5 Traktandum 1 – Budget 2021 6 Traktandum 2 – Revisionsstelle – Wahl 21 Traktandum 3 – Präsidium der Einwohnergemeindeversammlung für die Amtsdauer vom 01.01.2021 – 31.12.2024 - Wahl 23 Traktandum 4 – Wahl Gemeindepräsidium für die Amtsdauer vom 01.01.2021 – 31.12.2024 - Wahl 23 Traktandum 5 – Verschiedenes/Orientierungen 23 Aus dem Gemeinderat 26 Aus der Bau- und Umweltkommission 28 Aus der Kulturkommission 29 Aus der Seniorinnen- und Seniorenkommission 31 Aus der Schule Lyssach 32 Diverse Informationen aus Behörden und Verwaltung 33 Diverse Informationen 34
Lyssach Info 2/20 Vorwort Werte Lyssacherinnen und Lyssacher Eine Legislaturperiode geht zu Ende und die neue beginnt am 1.Januar 2021 und dauert dann bis zum 31.12.2024. Ich schreibe diese Zeilen vor den Ge- meindewahlen, d.h., wenn Sie diese Zeilen lesen haben Sie bereits gewählt und die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte ab 1.1.2021 bestimmt. Wir sind dankbar, haben sich genügend Frauen und Männer für die Wahl zur Verfü- gung gestellt. So haben Sie, liebe Lyssacherinnen und Lyssacher, auch eine echte Wahlmöglichkeit. Es gibt schweizweit viele Gemeinden, welche sehr grosse Mühe haben Leute zu finden, die bereit sind ein solches Amt zu über- nehmen und es deshalb zu keinen Wahlen mehr kommt. Wieso ist dies so? Ha- ben die Leute Angst sich zu exponieren? Haben sie nicht die Möglichkeit diese zusätzliche Arbeit zu übernehmen? Wollen sie keine politischen Tätigkeiten ausführen? Gibt es aber auch Gründe, die für die Übernahme eines solchen Amtes sprechen? Ich persönlich bin der Meinung: Ja, es gibt viele Gründe dies zu tun. Lassen wir uns kurz auf die vergangene Legislatur zurückschauen, um zu sehen mit welchen Themen sich ein Gemeinderat oder eine Gemeinderätin auseinandersetzen kann. - Ortsplanungsrevision: Raumplanungsgesetz, Baureglement, Abtausch von Zonen (kommt leider erst 2021 an die Gemeindeversammlung) - Sanierung von Strassen (Hubelsgasse, Breitmoosstrasse, Kirchbergstrasse, u.a.m.) - Fusion Feuerwehr Lyssach mit der Regio Feuerwehr Kirchberg - Einführung von T30 zur Verkehrssicherheit aller (denken Sie an die Projekte Zufahrt Emmental) - Fusion Sozialdienst Rüdtligen-Alchenflüh mit Sozialdienst Kirchberg - Einführung Tagesschule - Eröffnung einer zusätzlichen Klasse aufgrund gestiegener Schülerzahlen - Unterstützung der Einführung einer Spielgruppe im Schulhaus - Diverse Anlässe, organisiert von der Kulturkommission als Möglichkeit zu Be- gegnungen und Austausch. - Das finanzielle Wellenbad mit grossen Einnahmen und dann der Zusam- menbruch von Steuereinnahmen mit der Frage „Was ist nun zu tun?“ - Seit März 2020 ist auch das Thema Corona in der Verwaltung und in allen Ressorts ein Thema, welches laufend Entscheide fordert. Seite 2
Lyssach Info 2/20 Sie sehen, die Themenvielfalt ist sehr gross. Alle konnten voneinander lernen und alle konnten ihr Wissen und ihre Erfahrung einbringen. Ist dies nicht ein Wert, der anzustreben ist? Einige Themen konnten gut und ohne grössere Herausforderungen erledigt werden. Anderes hat viel Aufwand und grössere Diskussionen heraufbeschwo- ren. Habe ich Sie jetzt verängstigt, sich für eine Kommission zu melden oder, langfristig, bei den Wahlen 2024 mitzumachen? Ich hoffe nicht. Sie können darauf zählen, dass durch die gemischte Zusammensetzung der Kommissio- nen und des Gemeinderates mit der tatkräftigen Mithilfe der Verwaltung, Sie die Themen bewältigen können. Also, machen Sie sich Gedanken zu einer Kommission und zum Jahr 2024 und teilen Sie dies aktiv einem Gemeinderat oder einer Gemeinderätin mit oder melden Sie sich bei einem der beiden Par- teipräsidenten in Lyssach. Engagieren Sie sich für die kommenden Themen in Lyssach. Sie können mir glauben, es ist noch nicht alles erledigt und es werden neue und spannende Themen auf uns zukommen bei denen wir auf das En- gagement vieler Personen aus Lyssach angewiesen sind. Ich habe bewusst das Thema COVID-19 nicht an den Anfang genommen. Es beschäftigt uns alle im privaten und beruflichen Umfeld und wird uns wohl noch eine Weile Einschränkungen bringen. Auch auf die Gemeindearbeit, auf die einzelnen Ressorts, auf die Arbeit der Mitarbeiter/innen und auf den Rat hat dies Einfluss. Lassen Sie uns dies gemeinsam durchstehen und helfen wir einander. Wir gehen davon aus, dass vor allem die Gemeindefinanzen am Anfang der kommenden Legislatur zum Hauptthema werden. Die Fragen, die sich bei knappen Mitteln stellen sind unangenehm, können Widerstand auslö- sen und zu Frust führen. Der Gemeinderat ist sich dessen bewusst und wird dies mit Sorgfalt, der notwendigen Behutsamkeit aber auch mit der erwarteten Führungsarbeit angehen. Wichtig dabei ist, dass wir die Gesundheit aller im Hauptfocus behalten. Welche Themen für die neue Legislatur sind schon bekannt? Das Thema Finan- zen habe ich bereits oben beschrieben. Weiter wird das Thema „Überalterung der Bevölkerung“ im Kanton Bern und in der Region Emmental den Rat be- schäftigen (Altersleitbild bis zu konkreten Massnahmen). Wie geht es weiter mit unseren kulturellen Anlässen und den Vereinen im Coronaumfeld? Wie ist das wirtschaftliche Umfeld in der Region und in Lyssach und wie können wir hier Einfluss nehmen? Wie wirken sich die steigenden Schülerzahlen und die sich verändernden Bedürfnisse auf die Schule resp. auf unseren Schulstandort Lyssach aus? Wie erhalten wir unsere Infrastruktur und bauen diese bei knap- per werdenden Mitteln an die neuen Bedürfnisse aus? Seite 3
Lyssach Info 2/20 Dann wird es sicher noch viele andere Themen geben, von denen wir heute nur eine Vorahnung haben oder noch gar nichts wissen. Dies macht es doch spannend, sich für das Gemeinwohl in Lyssach, wo auch immer, zu engagie- ren. Wir zählen auf Sie. Zum Abschluss wünsche ich Ihnen eine besinnliche Adventszeit, spannende und bereichernde Begegnungen (auch wenn diese wegen Corona etwas weniger sein werden), schöne Weihnachten im Kreise der Familie und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleiben Sie gesund, halten Sie sich an die COVID Regeln und sehen Sie auch das Positive rund um uns (auch wenn dies zum Teil schwerfällt). Ihr Gemeindepräsident Andreas Eggimann Seite 4
Lyssach Info 2/20 Versammlung der Einwohnergemeinde Lyssach Mittwoch, 2. Dezember 2020, 20.00 Uhr in der Mehrzweckanlage (Mezwan), Schulhausstrasse 15, Lyssach Traktanden 1. Budget 2021 a) Orientierung über den Finanzplan 2020-2025 sowie über das Investitionsbudget 2021 b) Genehmigung Steueranlagen für die Gemeindesteuern und die Liegenschaftssteuern c) Genehmigung Budget 2021 2. Revisionsstelle - Wahl 3. Präsidium Einwohnergemeindeversammlung für die Amtsdauer vom 01. Januar 2021 – 31. Dezember 2024 – Wahl 4. Gemeindepräsidium für die Amtsdauer vom 01. Januar 2021 – 31. Dezember 2024 - Wahl 5. Verschiedenes/Orientierungen Aktenauflage Die Unterlagen zu den Verhandlungsgegenständen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Lyssach zur Einsicht- nahme durch die Stimmberechtigten auf. Rechtsmittelbelehrung Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahl- sachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental Langnau i. E. einzureichen (Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlas- sen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Be- schwerde führen. Seite 5
Lyssach Info 2/20 Genehmigung Protokoll Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 02. Septem- ber 2020 lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen die Abfassung des Protokolls bei der Auflagestelle erhoben worden. Das Protokoll wurde durch den Gemeinderat genehmigt. Die Gemeindeversammlung ist öffentlich und alle interessierten Personen sind herzlich eingeladen. Traktandum 1 – Budget 2021 a) Orientierung über den Finanzplan 2020 - 2025 sowie über das Investitions- budget 2021 b) Genehmigung der Steueranlagen für die Gemeindesteuern und die Liegenschaftssteuern c) Genehmigung Budget 2021 Referent: Gemeinderat Thomas Bürki 1. Finanzplanung 2020 - 2025 Grundlagen Die Gemeinden sind laut Artikel 64 der kantonalen Gemeindeverordnung ver- pflichtet, einen Finanzplan zu erstellen und diesen jährlich zu aktualisieren. Der Finanzplan ist ein öffentliches Planungsinstrument des Gemeinderates. Im Ge- gensatz zum Budget hat der Finanzplan keinen rechtlich verbindlichen Cha- rakter. Das Instrument soll den Behörden die sich mittelfristig abzeichnenden Tendenzen des Finanzhaushaltes sowie den finanzpolitischen Handlungsbe- darf und/oder Gestaltungsspielraum aufzeigen. Der Finanzplan basiert auf den Empfehlungen der Kantonalen Planungsgrup- pe Bern, den Prognoseannahmen des Finanzbüros, den Eingaben von Kom- missionen und Budgetverantwortlichen, den Angaben und Berechnungshilfen des Kantons, den Meldungen von Gemeindeverbänden und Dritten, den Jah- resrechnungen der Vorjahre sowie dem Budgetentwurf 2021. Der Gemeinde- rat hat den Finanzplan 2020 – 2025 am 12. Oktober 2020 genehmigt. Seite 6
Lyssach Info 2/20 Bereits in den letzten Jahren war das Umfeld von zunehmenden konjunkturel- len Risiken und Unsicherheiten geprägt. Im laufenden Jahr ist die Covid-19- Pandemie hinzugekommen, welche die Aussichten massiv verschlechtert und die Unsicherheiten nochmals verstärkt hat. Bereits sprechen die Ökonomen davon, dass die Wirtschaft in die stärkste Rezession seit dem 2. Weltkrieg gera- ten ist. Zinsen und Teuerung bleiben weiterhin tief. Rückblick Spätestens seit die Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2000 die Steuer- anlage um zwei Zehntel reduziert hat, weist die Einwohnergemeinde Lyssach eine im kantonalen Vergleich deutlich unterdurchschnittliche Steueranlage auf. Inzwischen prognostizieren die Finanzpläne und Budgets aber seit vielen Jahren erhebliche Aufwandüberschüsse und einen Verzehr des Eigenkapitals. Insbesondere die Jahre nach 2012 haben die Schere zwischen Aufwand und Ertrag auch in Lyssach weit geöffnet. Hauptgrund waren die riesigen Kosten- steigerungen in den kantonalen Lastenverteilungssystemen sowie die Steuer- gesetzrevision 2012. Gemäss den Berechnungen des Kantons ist den Gemein- den in diesen Jahren eine Finanzierungslücke von rund 3 Steuerzehnteln ent- standen. Zahlreiche bernische Gemeinden mussten damals ihre Steueranla- gen erhöhen. Lyssach sah von dieser Massnahme ab. Die Jahresrechnungen der Gemeinde Lyssach haben dagegen bis 2018 stets besser abgeschlossen als erwartet. Einerseits kumulierten sich gewisse Budget- und Planungsreserven. Meistens haben aber einmalige Sondereffekte, regel- mässig bei den Steuererträgen der juristischen Personen, die Ergebnisse ent- scheidend beeinflusst. Im Jahr 2019 sind die Steuererträge der Gemeinde Lyssach massiv eingebro- chen, sodass die Jahresrechnung schlechter abschloss als budgetiert. Der Auf- wandüberschuss des Allgemeinen Haushaltes betrug fast 1 Mio. Franken, wo- mit sich der Bilanzüberschuss von 3.4 auf 2.4 Mio. Franken reduzierte. Der er- wähnte Einbruch der Steuererträge betrifft sowohl die natürlichen wie die ju- ristischen Personen. Steuererträge Die Steuererträge erfahren derzeit grosse Veränderungen: - Wie erwähnt sind die Steuererträge im Rechnungsjahr 2019 eingebrochen. Bereits die im Rahmen des Rechnungsabschlusses erfolgte Analyse hatte er- geben, dass einer grosser Teil des Ertragsrückganges nachhaltig sein dürfte, sowohl bei den natürlichen wie bei den juristischen Personen. Seite 7
Lyssach Info 2/20 Dementsprechend mussten die zukünftigen Steuererträge, trotz einer erfolg- ten Bereinigung (Ausschluss Doppeleffekte usw.), auf einer deutlich tieferen Berechnungsbasis prognostiziert werden. - Über die Steuergesetzrevision des Kantons Bern und die Umsetzung von STAF wurde im vergangenen Jahr an dieser Stelle ausführlich informiert. Diese Re- formen führen zu einem Minderertrag von 10 % bei den juristischen Personen (ab Steuerjahr 2020) und 0.2 % (ab Steuerjahr 2021) bei den natürlichen Per- sonen. Diese Mindererträge werden durch den neuen Anteil an der direkten Bundessteuer in den nächsten Jahren kompensiert. - Wegen der Covid-19-Pandemie wird bei den natürlichen Personen im Jahr 2021 mit einem Rückgang der Erträge um 2.8 % und bei den juristischen Per- sonen um 25 % kalkuliert. Letzteres entspricht dem Budget des Kantons, der eine branchenspezifische Analyse und Schätzung der Ertragsausfälle bei den Unternehmenssteuern vorgenommen hat. Mit einer Erholung der Er- träge wird im Jahr 2022 bei den natürlichen und 2023 bei den juristischen Personen gerechnet. - Die Allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke (AN20) reduziert die amtlichen Werte in der Gemeinde Lyssach um 4.7 %, was zu Mindererträgen von bis CHF 40'000.00 (2021) bei den Liegenschafts- steuern und kleineren Ausfällen bei den Vermögenssteuern führen wird. Kostenentwicklung Die Gemeinden des Kantons Bern und somit auch die Einwohnergemeinde Lyssach sehen sich aktuell mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert. Al- leine die Lastenverteilung Soziales rechnet innerhalb der nächsten zwei Jahre, teilweise bedingt durch Covid-19, mit Mehrkosten von CHF 82.00/Einwohner oder insgesamt CHF 120‘000.00. Dies entspricht einem halben Steuerzehntel. Auch in den Lastenverteilungen öffentlicher Verkehr, Ergänzungsleistungen und Lehrerbesoldungen nehmen die Kosten zu. Schliesslich steigen seit 2019 die Aufwendungen im Bildungsbereich wegen der deutlich höheren Schüler- zahlen, der Klasseneröffnung in der Primarstufe, dem Lehrplan 21, dem Ausbau der Informatik, der Eröffnung einer Tagesschule und der Schulraumerweite- rung in Kirchberg (Sekundarschule) erheblich. Eine Entlastung ergibt sich beim Finanzausgleich: Wegen der eingebrochenen Steuererträge wird der Beitrag der Gemeinde Lyssach in den Disparitätenab- bau schon kurzfristig deutlich geringer. Investitionsprogramm Das Investitionsprogramm 2020-2025 weist Ausgaben von CHF 3‘606’000.00 und Einnahmen von CHF 248‘000.00 auf. Gegenüber dem letztjährigen Inves- titionsprogramm nehmen die Investitionen um fast 1 Mio. Franken zu. Seite 8
Lyssach Info 2/20 Allerdings entfallen von der Zunahme lediglich CHF 86'000.00 auf den steuerfi- nanzierten Allgemeinen Haushalt. Der Gemeinderat verzichtet in diesem Be- reich bewusst auf grössere Investitionen. Die Zunahme erfolgt grösstenteils bei den Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die Nettoinvestitionen der Spezialfinanzierungen (2.0 Mio.) übersteigen diejenigen des Allgemeinen Haushaltes deutlich (1.3 Mio.) deutlich. Die Realisierungs- schwerpunkte liegen in den Jahren 2020 sowie 2022 und 2023. Ergebnisse der Finanzplanung Trotz der einberechneten Erhöhung der Steueranlage um zwei Zehntel rechnet der Finanzplan bis 2023 mit teilweise hohen Defiziten zwischen CHF 362'000.00 und CHF 892'000.00. Die Mehrerträge der Steuererhöhung werden durch die erwähnten Ertragsausfälle und Kostensteigerungen praktisch eliminiert. Der Handlungsspielraum bleibt bis 2023 negativ. Danach resultieren in den Plan- jahren 2024 und 2025 dank dem Wegfall der Abschreibungen aus dem HRM2- Übergang kleine Gewinne. Insgesamt kumulieren sich im Planungszeitrum De- fizite von über 2.3 Mio. Franken. In den Jahren 2021 bis 2025 ist die Auflösung der Neubewertungsreserven inkludiert, wobei ab 2022 jeweils die Hälfte des aufgelösten Betrages in die Schwankungsreserve überführt wird. Schon der hohe Aufwandüberschuss 2019 hat den Bilanzüberschuss der Ge- meinde Lyssach auf 2.4 Mio. Franken reduziert. Die prognostizierten Defizite werden diesen bis Ende 2025 auf CHF 90‘000.00 verringern. Ein Bilanzfehlbetrag kann nur knapp vermieden werden. Im Jahr 2023 ist das Eigenkapital vorüber- gehend praktisch aufgebraucht. Die negative Selbstfinanzierung und die In- vestitionen führen dazu, dass während des Prognosezeitraumes neues Fremd- kapital von knapp 3.4 Mio. Franken beschafft werden muss. Bei den separat auszuwertenden Spezialfinanzierungen (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abfall) hat der Gemeinderat in den letzten Jahren di- verse Anpassungen der Gebührenansätze beschlossen. Weitere Anpassungen sind gemäss den Prognosen der Finanzplanung mittelfristig voraussichtlich nicht notwendig. Eingetrübte Aussichten, Massnahmen, Erhöhung der Steueranlage Die finanzielle Ausgangslage und die finanziellen Aussichten haben sich innert Jahresfrist verschlechtert. Der Gemeinderat hat sofort, nachdem der Einbruch der Steuererträge bekannt geworden ist, auf die neue Situation reagiert. Schon im März 2020 wurden erste Sparmassnahmen beschlossen, wie die Sis- tierung der Trottoirsanierung Hubelsgasse oder der Verzicht auf das Fluid-Re- sponsives Design der Gemeindehomepage. Seite 9
Lyssach Info 2/20 Am 29. Mai 2020 wurde eine ganztägige Klausur durchgeführt, die ausschliess- lich den Finanzen gewidmet war. Leider musste der Gemeinderat zum Schluss kommen, dass eine Erhöhung der Steueranlage unvermeidlich ist, um den Fi- nanzhaushalt kurz- bis mittelfristig im Lot zu halten. Die vom Gemeinderat er- griffenen Sparmassnahmen gehen in Anbetracht der Höhe der Steuerertrags- ausfälle und der Kostensteigerungen fast unter. Der Handlungsspielraum der Gemeinde ist leider ohnehin sehr beschränkt. So sind im Budget 2021 von den Steuererträgen von knapp 4.5 Mio. Franken fast 2.6 Mio. Franken durch die Beiträge in die kantonalen Finanz- und Lastenausgleichssysteme gebunden. Rund 0.5 Mio. Franken werden aktuell von den Abschreibungen beansprucht und annähernd 0.9 Mio. Franken werden für Beiträge an Gemeindeverbände, Werkhof und weitere Leistungserbringer verwendet. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung aufgrund dieser Si- tuation mit dem Budget 2021 eine Erhöhung der Steueranlage um zwei Zehntel auf 1.49. Schlussbemerkungen zur Finanzplanung 2020-2025 Bereits die kurzfristigen Prognosen über die Kosten- und Ertragsentwicklung sind äusserst unsicher. Der Gemeinderat wird daher die weitere Entwicklung laufend beobachten und permanent nach finanziellem Optimierungspoten- tial suchen. Gleichzeitig hofft der Gemeinderat auf das Verständnis aller Be- troffenen, dass in Anbetracht der aktuellen Situation eine Erhöhung der Steu- eranlage sowie auch Einsparungen auf der Aufwandseite notwendig sind. Der Gemeinderat wird auch in diesen schwierigen Zeiten alles daran setzen, dass Lyssach eine steuerlich wie auch bezüglich des Leistungsangebotes attraktive Gemeinde bleibt. Seite 10
Lyssach Info 2/20 2. Budget der Investitionsrechnung 2021 Das Investitionsbudget 2021 enthält vergleichsweise bescheidene Investitionen: Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 (inkl. Fusion Fw) Allgemeiner Haushalt Bruttoinvestitionen 120‘000.00 671'000.00 97‘522.80 Investitionseinnahmen 0.00 0.00 463‘026.70 Nettoinvestitionen 120‘000.00 671‘000.00 -365’503.90 Spezialfinanzierungen Bruttoinvestitionen 85‘000.00 471'000.00 135‘316.85 Investitionseinnahmen 5‘000.00 13‘000.00 7’331.00 Nettoinvestitionen 80'000.00 458'000.00 127‘985.85 Gesamthaushalt Gemeinde Total Bruttoinvestitionen 205'000.00 1’142'000.00 232‘839.65 Total Investitionseinnahmen 5‘000.00 13‘000.00 -470‘357.70 Total Nettoinvestitionen 200‘000.00 1’129‘000.00 -237‘518.05 Das Investitionsbudget wird vom Gemeinderat beschlossen und der Gemein- deversammlung zur Kenntnis gebracht. Die Erteilung der notwendigen Ver- pflichtungskredite durch die zuständigen Organe bleibt vorbehalten. Das Budget 2021 enthält Ausgaben und Einnahmen für folgende Projekte: - Verkehrsberuhigungsmassnahmen CHF 20‘000.00 - Sanierung Kirchbergstrasse Nord CHF 100'000.00 - GEP Massnahmen Unterhalt öff. Abwasseranlagen CHF 20‘000.00 - GEP-Massnahmen Unterhalt öff. Abwasseranl., Zonen 2+3 CHF 40'000.00 - Abwasser – Aufnahmen/Massnahmen LSE (ZpA, netto) CHF 20‘000.00 3. Steueranlagen Gestützt auf die Erkenntnisse aus dem Finanzplan 2020 - 2025 basiert das Bud- get 2021 auf folgenden Anlagen: • Steueranlage um 0.2 Einheiten erhöht auf 1.49 Einheiten für natürliche und für juristische Personen • Liegenschaftssteuer unverändert auf 1.3 Promille der amtlichen Werte Seite 11
Lyssach Info 2/20 4. Erfolgsrechnung Budget 2021 - Ergebnisse Das Budget der Erfolgsrechnung weist die folgenden Ergebnisse aus: Budget 2021 Gesamt- Allg. SF Wasser SF Ab- SF Abfall Erfolgsrechnung haushalt Haushalt wasser Betrieblicher Aufwand 6‘255‘800 5‘618‘750 86‘200 359‘250 191‘600 Betrieblicher Ertrag 5‘364‘250 4‘795‘450 72‘200 304‘900 191‘700 Ergebnis aus betr. Tätigkeit - 891‘550 - 823‘300 - 14‘000 - 54’350 100 Finanzaufwand 27‘650 27‘350 300 0 0 Finanzertrag 181‘150 179‘800 0 1‘300 50 Ergebnis aus Finanzierung 153‘500 152‘450 - 300 1‘300 50 Operatives Ergebnis - 738‘050 - 670‘850 - 14‘300 - 53‘050 150 Ausserordentlicher Aufwand 81‘000 81‘000 0 0 0 Ausserordentlicher Ertrag 196‘000 196‘000 0 0 0 Ausserordentliches Ergebnis 115‘000 115‘000 0 0 0 Gesamtergebnis - 623‘050 -555‘850 -14‘300 - 53‘050 150 Erfolgsrechnung Das Budget 2021 ist geprägt vom Rückgang der Steuererträge und den Folgen der Covid-19-Pandemie. Im Vergleich zum Vorjahr enthält es dagegen nur be- scheidene einmalige Aufwendungen für Anschaffungen, Unterhalt und Pro- jekte. Trotz der Erhöhung der Steueranlage verringert sich der Aufwandüber- schuss gegenüber dem Budget 2020 lediglich um CHF 144'100.-- auf CHF 555'850.--. Er entspricht rund 2.5 Steuerzehnteln. Die interessantesten Sachverhalte und Veränderungen sowie die Ergebnisse der Spezialfinanzierungen werden nachfolgend unter Ziffer 5 erläutert. 5. Erfolgsrechnung, Funktionale Gliederung 0 Allgemeine Verwaltung Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 841‘000.00 114‘900.00 874‘150.00 108‘050.00 831‘376.16 106‘131.55 Der Nettoaufwand der Allgemeinen Verwaltung beträgt CHF 726‘100.00 und liegt 5.22 % unter dem Budgetbetrag 2020. Seite 12
Lyssach Info 2/20 0110 Legislative 0120 Exekutive 0220 Allgemeine Dienste • Insgesamt liegt der Aufwand in der Allg. Verwaltung CHF 40'000.00 tiefer als im Budget 2020. Im Bereich Legislative sind die Kosten geringer, da 2021 keine Wahlen stattfinden, im Bereich Exekutive wird der Betrag für Ratskredit und Vergabungen leicht reduziert. Bei der Verwaltung sinkt der Personalaufwand (Personalwechsel) und es sind im Vergleich zum letzten Budget geringere ausserordentliche Informatikkosten enthalten. • Mehrkosten von CHF 13'000.00 entstehen beim Verwaltungsaufwand des Gemeindeverbandes Kirchberg, insbesondere da eine weitere Aus- schüttung des Anzeigerverbandes noch nicht gesichert ist. 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 189‘300.00 138‘000.00 206‘350.00 150‘000.00 718‘877.14 670‘381.34 Der Nettoaufwand der Öffentlichen Sicherheit beträgt CHF 51‘300.00 und liegt 8.96 % unter dem Budgetbetrag 2020. 1400 Allgemeines Rechtswesen • Gemäss Mitteilung des Geometers kann der Aufwand für die Nachfüh- rung des Vermessungswesens um CHF 6'000.00 auf CHF 14'000.00 verrin- gert werden. 1506 Regionale Feuerwehrorganisation • Die Budgetbeträge wurden an die Erfahrungen aus dem ersten Jahr nach dem Anschluss an die Regio Feuerwehr Kirchberg angepasst. Diese Anpassungen sind erfolgsneutral. 2 Bildung Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 1‘800‘800.00 283‘450.00 1‘750‘600.00 265‘850.00 1‘624‘234.73 312‘118.80 Der Nettoaufwand der Bildung beträgt CHF 1‘517‘350.00 und liegt 2.20 % hö- her als im Budget 2020. Innerhalb von zwei Jahren hat der Nettoaufwand des Bildungswesens um rund CHF 200'000.00 zugenommen. Seite 13
Lyssach Info 2/20 Massiv höhere Schülerzahlen und die damit verbundene Klasseneröffnung Pri- marschule, Erhöhung der Besoldung der Primarlehrkräfte, Lehrplan 21, Ausbau Informatik, die Eröffnung einer Tagesschule, Kosten Musikschulen, Schulraum- aufstockung Sekundarschule Kirchberg sowie weitere Mehrkosten lassen die Ausgaben in die Höhe schnellen, obwohl die Gemeindebehörden innerhalb ihrer Möglichkeiten auch bei den Schulen versuchen, Sparpotential zu nutzen. 2120 Primarstufe (inkl. Realschule Lyssach) • Der Aufwand für die Primar- und Realschule nimmt um weitere CHF 26'100.00 zu. Die Gründe wurden in der Einleitung erwähnt. Der Hauptteil der Mehrkosten entfällt auf die Lastenverteilung Lehrerbesol- dungen sowie die Beiträge an den Gemeindeverband Kirchberg (Klas- sen für besondere Förderung, Spezialunterricht). 2130 Sekundarstufe 1 • Die Beiträge an den Gemeindeverband Kirchberg müssen aus folgen- den Gründen um CHF 50'000.00 auf CHF 240'000.00 erhöht werden: - Im Schuljahr 2019/2020 besuchten nur noch 11 Schüler/innen aus Lys- sach die Sekundarschule in Kirchberg, womit ein Tiefpunkt erreicht war. In den folgenden Schuljahren ist mit einem deutlichen Anstieg der Schülerzahlen und damit der Kosten zu rechnen. - Die Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Kirchberg hat am 17. Juni 2020 einen Kredit von 2 Mio. Franken für die Schaffung von zusätzlichem Schulraum bewilligt. Nach Fertigstellung wird der An- teil der Gemeinde Lyssach an den entsprechenden wiederkehren- den Mehrkosten CHF 20'000.00 pro Jahr betragen. • Wegen der höheren Schülerzahl steigt der zu erwartende Kantonsbeitrag aus der Lastenverteilung um CHF 25'000.00 auf CHF 60'000.00. 2170 Schulliegenschaften • Für Betrieb und Unterhalt der Schulanlage sind insgesamt CH 678'850.00 eingeplant. Im Gegensatz zum Vorjahresbudget (CHF 706'450.00) ist kein ausserordentlicher baulicher Unterhalt geplant. 2180 Tagesbetreuung • Am 1. Februar 2020 wurde eine Tagesschule eröffnet. Das Budget 2021 basiert hauptsächlich auf den Ergebnissen eines Kalkulationstools der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion, teilweise auf ersten Erfahrungen sowie den Anträgen der Tagesschulleitung. Bei Aufwendungen von CHF 65'700.00 und Erträgen von CHF 46'300.00 resultiert ein Nettoauf- wand CHF 19'400.00 (Budget 2020 CHF 11'700.00). Seite 14
Lyssach Info 2/20 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 70‘500.00 200.00 77‘600.00 200.00 82‘459.05 289.20 Der Nettoaufwand des Kultur- und Freizeitbereichs beträgt CHF 70‘300.00 und liegt 9.17 % unter dem Budgetbetrag 2020. 3290 Übrige Kultur • Das Budget 2020 enthielt CHF 7'000.00 für den Ersatz der Dorfbeflaggung. • Im Budget 2021 werden die Beträge für Geburtspräsente gekürzt. 4 Gesundheit Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 8‘600.00 0.00 8‘000.00 0.00 7‘370.95 55.80 Der Nettoaufwand der Gesundheit beträgt CHF 8'600.00 und liegt 7.50 % über dem Budgetbetrag 2020. 5 Soziale Sicherheit Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 1‘293‘100.00 61‘400.00 1'203'400.00 34'000.00 1‘120‘472.70 14‘425.15 Der Nettoaufwand der Sozialen Sicherheit beträgt CHF 1‘231‘700.00 und liegt 5.33 % über dem Budgetbetrag 2020. 5451 Kinderkrippen und Kinderhorte 5458 Tageselternverein • Per 1. August 2020 wurde in der familienexternen Kinderbetreuung das System der Betreuungsgutscheine eingeführt. Die Gemeinde gibt den berechtigten Familien gestützt auf die kantonalen Regeln Gutscheine ab, entschädigt die betreuenden Institutionen und rechnet die Kosten nach Abzug eines Selbstbehaltes mit dem Kanton ab. • Im Budget 2021 wurden die Kosten erstmals für das gesamte Jahr auf- grund des neuen Systems budgetiert. In den beiden oben aufgeführten Bereichen sind Betreuungsgutscheine von insgesamt CHF 69'600.00 und Kantonsbeiträge von CHF 53'400.00 eingesetzt. Seite 15
Lyssach Info 2/20 5799 Lastenausgleich Soziales • Bereits unter den Erläuterungen zum Finanzplan wurde über die bevor- stehende Kostenexplosion im Lastenausgleich Soziales informiert. Für das Jahr 2021 muss eine Steigerung um CHF 55'000.00 auf CHF 810'000.00 ver- anschlagt werden. Im Vergleich zum Rechnungsjahr 2019 betragen die Mehrkosten sogar CHF 95'454.60. 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 624‘400.00 111‘700.00 615‘500.00 69'300.00 542‘316.59 71‘708.95 Der Nettoaufwand des Verkehrs beträgt CHF 512‘700.00 und liegt um 6.13 % unter dem Budgetbetrag 2020. 6150 Gemeindestrassen • Für den Strassenunterhalt sind insgesamt CHF 288'700.00 veranschlagt. Der Rückgang um CHF 36'600.00 ist darauf zurückzuführen, dass das Budget 2020 beträchtliche einmalige Aufwendungen (Sanierung Hubels- gasse, Fahrzeugbeschaffung Werkhofunternehmung) enthielt. • Da im Jahr 2021 die Fertigstellung der Sanierung Kirchbergstrasse-Nord und der Verkehrsberuhigungsmassnahmen geplant ist, nehmen die Ab- schreibungen auf den Strassen/Verkehrswegen um CHF 18'400.00 zu. 6290 Öffentlicher Verkehr • Nachdem die Auslastung der GA-Tageskarten deutlich zurückgegangen ist, hat der Gemeinderat beschlossen, auch aus finanziellen Gründen, auf dieses Angebot zu verzichten. Aufwand und Ertrag entfallen daher aus dem Budget. 6291 Gemeindeanteil öffentlicher Verkehr • Wegen des Angebots- und Infrastrukturausbaus werden die Kosten in der Lastenverteilung öffentlicher Verkehr mittelfristig stark steigen. Trotzdem muss bei Gemeindebeitrag im Jahr 2021 lediglich um CHF 3'000.00 auf CHF 256'000.00 erhöht werden. • Aufgrund des provisorischen Kostenverteilschlüssels 2021/2022 des Kan- tons sind zusätzlich CHF 71'000.00 für die Aufnahme der ¼-Stundentaktes auf der Buslinie 465 ins Grundangebot sowie die entsprechende Rückver- gütung durch die Betreiber der Shopping-Meile veranschlagt. Seite 16
Lyssach Info 2/20 7 Umweltschutz und Raumordnung Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 779‘500.00 645‘500.00 744‘400.00 576‘950.00 716‘017.64 589‘427.14 Der Nettoaufwand des Bereichs Umweltschutz und Raumordnung beträgt CHF 134‘000.00 und liegt 19.98 % unter dem Budgetbetrag 2020. Dieses Ergeb- nis betrifft nur den Allgemeinen Haushalt. Die Ergebnisse der Spezialfinanzie- rungen werden separat ausgewiesen. 7101 Wasserversorgung • Das Budget enthält einmalige Kosten für die Projektierung der Leitungs- sanierungen im Schachen und im Neuhüsliweg von CHF 17'500.00. • Aus diesem Grund rechnet das Budget mit einem Aufwandüberschuss von CHF 14'300.00, während das Vorjahresbudget einen Gewinn von CHF 5‘200.00 vorsah. 7201 Abwasserentsorgung • Nach der Aktualisierung des Betriebskostenverteilers müssen die Beiträge an den Gemeindeverband ARA Region Burgdorf zum zweiten Mal in Folge um CHF 15'000.00 auf CHF 145'000.00 erhöht werden. • Wegen der geplanten Fertigstellung des Projektes ZpA steigen die Ab- schreibungen stark. Diese können vollständig der Spezialfinanzierung Werterhalt entnommen werden und sind damit erfolgsneutral. • Als Folge der höheren ARA-Kosten resultiert ein Aufwandüberschuss von CHF 53'050.00. Dieser kann mit dem Eigenkapital gedeckt werden. Mit der per 2019/2020 beschlossenen Gebührensenkung wurde bewusst eine Reduktion des hohen Eigenkapitals der Abwasserentsorgung angestrebt. 7301 Abfall • Die Abfuhrkosten können um CHF 15'000.00 verringert werden, nachdem sich die Einsparungen bei der Grünabfuhr als nachhaltig erwiesen ha- ben. • Für die Beschaffung von Säcken sind CHF 13'000.00 veranschlagt. • Damit kann wie im Vorjahr ein ausgeglichenes Budget mit einem kleinen Gewinn von CHF 150.00 präsentiert werden. 7610 Luftreinhaltung und Klimaschutz • Im Jahr 2021 wird die nächste, im Zweijahresturnus fällige Feuerungskon- trolle durchgeführt. Gestützt auf den neuen Gebührentarif werden die Liegenschaftseigentümer diese Kontrolle erstmals mittels direkten verur- sachergerechten Gebühren finanzieren. Die Einsparung für die Ge- meinde beläuft sich auf knapp CHF 25'000.00. Seite 17
Lyssach Info 2/20 7791 Öffentliche Toilettenanlagen • Nach einem Eigentümerwechsel des ehemaligen Postgebäudes hat die Bau- und Umweltkommission beschlossen, auf den Betrieb der Toiletten beim Bahnhof zu verzichten. Der Aufwand von rund CHF 5'000.00 entfällt damit aus dem Budget. 8 Volkswirtschaft Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 11‘400.00 68‘550.00 12‘250.00 71‘350.00 8‘146.85 70‘011.70 Der Nettoertrag der Volkswirtschaft beträgt CHF 57‘150.00 und liegt 3.30 % un- ter dem Budget 2020. 9 Finanzen und Steuern Budget 2021 Budget 2020 Rechnung 2019 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 806‘700.00 4‘445‘750.00 1‘075‘000.00 4‘591‘600.00 1‘046‘653.02 3‘864‘076.92 Der Nettoertrag der Finanzen und Steuern beträgt CHF 3‘639‘050.00 und liegt 3.48 % über dem Budgetbetrag 2020. 9100 Allgemeine Gemeindesteuern • Die massive Veränderung der Steuererträge, die Berechnung der Bud- getbeträge und die Gründe für die beantragte Erhöhung der Steueran- lage wurden unter Ziffer 1 «Finanzplanung» bereits eingehend erläutert. • Bei den Steuern der natürlichen Personen (CHF 2’483'500.00) können trotz Steuererhöhung lediglich CHF 31'000.00 mehr budgetiert werden als im Voranschlag 2020. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2019 resultieren da- gegen Mehrerträge von fast CHF 270'000.00. • Die Steuern der juristischen Personen sind von den Veränderungen noch stärker betroffen als diejenigen der natürlichen Personen. Unter Berück- sichtigung aller Veränderungsprognosen sind für das Jahr 2021 Erträge von CHF 833'150.00 veranschlagt. Trotz der Erhöhung der Steueranlage sind dies CHF 373'350.00 oder 31 % weniger als im Budget 2020. Gleich- zeitig sind es knapp CHF 195'000.00 mehr als im Rechnungsjahr 2019. Seite 18
Lyssach Info 2/20 9102 Liegenschaftssteuern • Wie unter Ziffer 1 «Finanzplanung» erläutert, führt die Allgemeine Neube- wertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke in Lyssach zu einem Rückgang der amtlichen Werte. Die Liegenschaftssteuern müssen aus diesem Grund um CHF 40'000.00 auf CHF 650'000.00 reduziert werden. 9300 Finanz- und Lastenausgleich • Der in den Finanzausgleich zu bezahlende Betrag berechnet sich auf- grund der Steuererträge der vorangegangenen 3 Jahre. Nach dem Ein- bruch der Steuererträge im Jahr 2019 und den getrübten Aussichten für das Jahr 2020 ist mit einem massiven Rückgang des Beitrages für den Dis- paritätenabbau um CHF 333'000.00 auf CHF 402'000.00 zu rechnen. 9500 Ertragsanteile übrige • Die durch STAF bedingten Steuerausfälle bei den juristischen Personen werden durch den neuen Anteil an der direkten Bundessteuer kompen- siert. Aufgrund erster Hochrechnungen des Kantons kann im Jahr 2021 ein Ertrag von CHF 140'000.00 erwartet werden. Im Budget 2020 wurde dieser noch auf CHF 90'000.00 geschätzt. 9610 Zinsen • Bei den Zinserträgen muss mit einem Rückgang um CHF 10'000.00 ge- rechnet werden, weil wegen der Covid-19-Krise auf den Steuerforderun- gen des Jahres 2020 keine Verzugszinsen erhoben werden. 9950 Neutrale Aufwendungen und Erträge • In den nächsten fünf Jahren muss die aus dem Übergang zum Rech- nungsmodell HRM2, bzw. aus der damals vorgenommenen Neubewer- tung des Finanzvermögens, stammende Neubewertungsreserve aufge- löst werden. Daraus resultiert im Budget 2021 ein ausserordentlicher Er- trag von voraussichtlich CHF 115'000.00. Gleichzeitig muss ein Betrag von CHF 81'000.-- von der Neubewertungs- in die Schwankungsreserve über- führt werden. 6. Eigenkapitalnachweis Gemäss Art. 73 und 74 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern dürfen Auf- wandüberschüsse grundsätzlich solange budgetiert werden, als sie durch den Bilanzüberschuss gedeckt sind. Durch die budgetierten Aufwandüberschüsse der Jahre 2020 und 2021 wird sich der Bilanzüberschuss von aktuell 2.4 Mio. Franken bis Ende 2021 auf unter 1.2 Mio. Franken verringern. Seite 19
Lyssach Info 2/20 Das Eigenkapital (ohne Vorfinanzierungen) der Wasserversorgung wird bis Ende 2021 auf knapp CHF 120'000.00, dasjenige der Abwasserentsorgung auf rund CHF 434‘000.00 sinken. Der Bereich Abfall wird Reserven von rund CHF 95‘000.00 ausweisen. 7. Schlussbemerkungen Der Aufwandüberschuss des Allgemeinen Haushaltes kann aus dem vorhan- denen Bilanzüberschuss der Einwohnergemeinde Lyssach gedeckt werden. Auch die budgetierten Aufwandüberschüsse der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung können aus dem Eigenkapital der entsprechenden Spe- zialfinanzierungen finanziert werden. Das Budget 2021 darf damit aufgrund der unter Ziffer 6 zitierten Bestimmungen finanzrechtlich als tragbar bezeichnet werden. Bezüglich der weiteren finanziellen Aussichten wird auf den Finanzplan 2020 – 2025, der eine ausführliche Beurteilung der weiteren Entwicklung der Finanz- lage enthält, verwiesen. Die vorstehenden Informationen im Lyssach-Info können wie üblich nur die wichtigsten Punkte aus Finanzplanung und Budget in zusammengefasster Form wiedergeben. Das vollständige Budget 2021 wie auch der Finanzplan 2020 – 2025 mit ausführlichen Vorberichten, Auswertungen und den Detailzah- len können bei der Finanzverwaltung Lyssach eingesehen oder bezogen wer- den. Ausserdem ist das Budget 2021 auf der Homepage der Gemeinde Lys- sach (www.lyssach.ch) abrufbar. Bei Fragen steht Ihnen der Finanzverwalter, Roland Schär, Tel. 034 446 03 51, gerne zur Verfügung. Seite 20
Lyssach Info 2/20 8. Antrag an die Einwohnergemeindeversammlung Der Gemeinderat Lyssach hat das Budget 2021 am 2. November 2020 beschlossen und beantragt der Einwohnergemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020: a) Die Steueranlage für die Gemeindesteuern auf 1.49 Einheiten für natürliche und für juristische Personen festzulegen. b) Die Steueranlage für die Liegenschaftssteuern auf 1.3 Promille der amtli- chen Werte festzulegen. c) Das Budget 2021 mit einem Gesamtaufwandüberschuss von CHF 623’050.--, bestehend aus den Aufwandüberschüssen des Allgemei- nen Haushaltes von CHF 555‘850.--, der Spezialfinanzierung Wasserversor- gung von CHF 14'300.-- und der Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung von CHF 53‘050.-- sowie dem Ertragsüberschuss der Spezialfinanzierung Abfall von CHF 150.--, zu genehmigen. d) Traktandum 2 – Revisionsstelle – Wahl Referent: Thomas Bürki, Gemeinderat Ressort Finanzen Ausgangslage Gemäss Art. 14 des Organisationsreglements erfolgt die Rechnungsprüfung durch eine externe Revisionsstelle, welche von der Gemeindeversammlung ernannt wird. Ausserdem ist das Rechnungsprüfungsorgan Aufsichtsstelle für den Datenschutz gemäss Art. 33 des kantonalen Datenschutzgesetzes. Die laufende Amtszeit unserer Revisionsstelle, BDO AG, Burgdorf, endet am 31. Dezember 2020. Damit hat die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 die Revisionsstelle für die kommende Amtszeit, d.h. für die Jahre 2021 bis 2024, zu bestimmen. Das Finanzbüro hat wie üblich drei fachkundige Firmen mit den notwendigen Angaben sowie der letzten Jahresrechnung beliefert und zur Offertstellung eingeladen. Das Finanzbüro hat die Offerten geprüft und beraten. Die amtierende Revisionsstelle hat das Honorar gegenüber der geltenden Re- gelung um CHF 370.-- gesenkt und liegt damit auf gleicher Höhe wie die Fi- nance Publiques AG. Rund CHF 1'000.-- (inkl. MWST) tiefer liegt die Offerte PKO Treuhand GmbH. Seite 21
Lyssach Info 2/20 Dieses Angebot, vergleicht man es mit sämtlichen Offerten, welche die Ge- meinde Lyssach seit 2012 erhalten hat, fällt aus dem üblichen Rahmen und ist aussergewöhnlich günstig. Gemäss den Unterlagen handelt es sich bei den drei Kandidaten ausnahmslos um erfahrene Revisionsstellen mit gemeinde- spezifischen Kenntnissen, welche die Anforderungen nach Art. 123 und 124 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern erfüllen. Die bisherige Revisionsstelle BDO AG, Burgdorf, übt das Mandat nun seit vier Amtsperioden, d.h. seit 1. Januar 2005, aus. Aufgrund dieser Dauer wäre ein Wechsel durchaus in Erwägung zu ziehen. Die Zusammenarbeit mit der BDO AG, Burgdorf, war in den vergangenen Jahren indessen angenehm und pro- fessionell. Die Dokumentation und Berichterstattung dürfen als sehr gut be- zeichnet werden. Die kurzen Wege (Standort Burgdorf) erleichtern die Zusam- menarbeit. Der Revisionszeitpunkt (oftmals problematisch, weil die Revisions- stellen im Frühjahr stark belastet sind) war alljährlich gleich und ideal auf den Terminplan der Gemeinde abgestimmt. Innerhalb der erwähnten vier Amtspe- rioden ist es zu einem Wechsel des Mandatsleiters und regelmässig zu Wechsel der ausführenden Revisoren gekommen, so dass trotz der langen Amtszeit un- terschiedliche Blickwinkel auf unser Rechnungswesen gewährleistet waren. Die BDO AG kündigt in ihrer Offerte für Sommer 2023 infolge Pensionierung ei- nen weiteren Wechsel des Mandatsleiters an. Aus Sicht des Finanzbüros und des Gemeinderates galt es abzuwägen zwi- schen der Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der bisherigen Revisionsstelle, BDO AG, und dem wirtschaftlich günstigsten Angebot der PKO Treuhand GmbH. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Firma PKO Treu- hand GmbH, Kirchberg und Lohn-Ammannsegg, als Rechnungsprüfungsor- gan für die Jahre 2021 – 2024 zu ernennen. Seite 22
Lyssach Info 2/20 Traktandum 3 – Präsidium der Einwohnergemeindeversammlung für die Amtsdauer vom 01.01.2021 – 31.12.2024 - Wahl Referent: Präsident der Einwohnergemeindeversammlung, Stefan Krebs Ausgangslage Die Einwohnergemeindeversammlung wählt das Präsidium der Einwohnerge- meindeversammlung gestützt auf das Wahlreglement 2004. Die Wahl erfolgt nach dem Majorzprinzip. Traktandum 4 – Wahl Gemeindepräsidium für die Amtsdauer vom 01.01.2021 – 31.12.2024 - Wahl Referent: Präsidium der Einwohnergemeindeversammlung Ausgangslage Die Einwohnergemeindeversammlung wählt das Gemeindepräsidium gestützt auf das Wahlreglement 2004. Die Wahl erfolgt nach dem Majorzprinzip. Traktandum 5 – Verschiedenes/Orientierungen Referent: Andreas Eggimann, Gemeindepräsident Schutzkonzept für die Durchführung der Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2020 1. Grundsatz Für die Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2020 muss ein Schutzkon- zept gemäss COVID-19-Verordnung besondere Lage Art. 4 erarbeitet und um- gesetzt werden. Das Schutzkonzept zeigt auf, wie die Gemeindeversammlung unter Einhaltung von Schutzmassnahmen durchgeführt werden kann. Wichtig in dieser Phase ist, dass allfällige Ansteckungsketten nachvollzogen werden können und die Ansteckung mit Covid-19 eingedämmt werden kann. Zudem gilt seit dem 12. Oktober 2020 im Kanton Bern eine generelle Maskenpflicht für alle öffentlich zugänglichen Innenräume. Für das Umsetzen und die Einhaltung des Schutzkonzepts ist die Gemeinde zuständig. Seite 23
Lyssach Info 2/20 Es muss eine Person benannt werden, die für die Einhaltung des Schutzkonzep- tes verantwortlich ist. In Lyssach ist dies der Ressortvorsteher öffentliche Sicher- heit, Gemeinderat Hans Peter Wegmüller. 2. Schutz der besonders gefährdeten Personen Besonders gefährdete Personengruppen sollen ermutigt werden, sich bei einer Teilnahme so gut wie möglich vor einer Ansteckung zu schützen. Die Teilnahme von besonders gefährdeten Personen an der Gemeindever- sammlung ist aber letztlich eine individuelle Entscheidung und unterliegt der Eigenverantwortung des Einzelnen. 3. Covid-19 erkrankte Personen Kranke Personen sollen auf jeden Fall zu Hause bleiben, ebenfalls Personen, die mit einer erkrankten Person in einem Haushalt leben oder engen Kontakt hatten. Hier gelten die jeweiligen Empfehlungen des BAG zu Isolation und Quarantäne sowie die Weisungen und Anordnungen der zuständigen kanto- nalen Stellen. 4. Eingangskontrolle • Die Versammlungsteilnehmenden werden angehalten, rechtzeitig zur Ge- meindeversammlung zu erscheinen, damit es möglichst nicht zu Staus am Eingang kommt. • Am Boden sind Abstandshalter geklebt oder andere Kanalisierungsmass- nahmen bzw. ausreichend Warteräume installiert, so dass ein gestaffeltes Eintreten ins Versammlungslokal und Verlassen desjenigen möglich ist. • Am Eingang steht eine Hygienestation mit einem Desinfektionsdispenser. Besucher werden angehalten, vor dem Eintritt die Hände zu desinfizieren. 5. Informationskonzept Als Massnahmen zur Information der anwesenden Personen über allgemeine Schutzmassnahmen wie Händehygiene, Abstandhalten oder Husten- und Schnupfenhygiene wird das Informationsmaterial des BAG (Plakate, Screens etc.) prominent angebracht. 6. Distanzregeln Abstand halten gilt auch weiterhin: Die «physische Distanz» von anderthalb Metern ist wenn immer möglich - trotz Maskentragpflicht - einzuhalten. Von der Versammlungsleitung zur ersten Besucherreihe wird genügend Abstand ein- geräumt. 7. Maskentragpflicht Gemäss der Verordnung über die Maskentragpflicht zur Bekämpfung der Co- vid-19-Epidemie gilt seit dem 12. Oktober 2020 im Kanton Bern eine Seite 24
Lyssach Info 2/20 Maskentragpflicht in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen. Alle Teilneh- menden sind deshalb verpflichtet, eine Maske zu tragen. Die Gemeinde stellt hierfür kostenlos Masken zur Verfügung. Personen, die an der Gemeindever- sammlung sprechen, dürfen für die Dauer ihres Vortrages die Maske runter- nehmen. 8. Tracking-Massnahmen / Erfassung der Kontaktdaten Trotz Maskenpflicht werden die Kontaktdaten erfasst. Dafür sind alle Sitzplätze mit einer sichtbaren Nummer gekennzeichnet. Auf jedem Sitzplatz ist ein aus- zufüllender Registraturzettel aufgelegt. Die Teilnehmenden werden gebeten, ihre Sitzplatznummer auf dem erhalte- nen Stimmrechtsausweis zu vermerken bzw. den Registraturzettel mit Persona- lien und Sitzplatznummer auszufüllen. Der Stimmrechtsausweis/Registraturzet- tel ist beim Verlassen des Versammlungslokals in eine dafür vorgesehene Urne einzuwerfen. Die Gemeindeverwaltung stellt ein sicheres Aufbewahren der Stimmrechtsausweise/Registraturzettel für eine Dauer von 14 Tagen sicher, da- nach werden die Ausweise vernichtet. Die Versammlungsleitung macht aktiv auf die Trackingmassnahmen aufmerk- sam. Sollte sich im Nachgang der Gemeindeversammlung herausstellen, dass eine mit Covid-19 angesteckte Person an der Versammlung teilgenommen hat, wird diese gebeten, umgehend die Gemeindeverwaltung zu informieren, damit das Kantonsarztamt über allfällige Quarantänemassnahmen entschei- den kann. 9. Recht zur Teilnahme Die Stimmberechtigten haben grundsätzlich ein Recht auf Teilnahme an der Gemeindeversammlung und damit zur Wahrnehmung ihrer politischen Rechte. Wird das Tragen der Maske trotz generell geltender Maskenpflicht ver- weigert, müssen sie den Versammlungsraum trotzdem verlassen. Eine Maske tragen heisst nicht nur, sich selber zu schützen. Es bedeutet viel mehr, auch zum Schutz der anderen Versammlungsteilnehmenden beizutragen. Der Schutz der übrigen Teilnehmenden geht dem Recht auf Ausübung der politi- schen Rechte vor. Vorbehalten bleibt ein Verzicht auf das Tragen einer Schutz- maske bei einem nachweisbaren Dispens aus gesundheitlichen Gründen Beschlossen durch den Gemeinderat Lyssach am 12. Oktober 2020 Der Präsident: Der Sekretär Sig. A. Eggimann Sig. St. Flückiger Seite 25
Lyssach Info 2/20 Name und Unterschrift der verantwortlichen Person: Hans Peter Wegmüller Sig. HP. Wegmüller Name Stellvertreter: Hans Ulrich Wittwer Sig. HU. Wittwer Aus dem Gemeinderat Ersatzwahl in den Vorstand des Schwellenverbandes Emme I. Sektion Das langjährige und sehr engagierte Vorstandsmitglied, Hans-Peter Ober- hänsli, hat sich für das Amt des Vorstandes des Schwellenverbandes nicht mehr zur Verfügung gestellt. Mit Thomas Kämpfer hat sich jedoch ein ebenfalls ausgewiesener Fachmann bereit erklärt, im Vorstand des Schwellenverban- des Emme I. Sektion zu engagieren. Der Gemeinderat dankt Hans-Peter Ober- hänsli für sein grosses Engagement bestens. Gleichzeitig wünscht er Thomas Kämpfer viel Erfolg und Freude an der Vorstandstätigkeit. Tageskarte Gemeinde Wie bereits der Tagespresse resp. dem vorstehenden Budget 2021 zu entneh- men war, sind die SBB-Tageskartenabonnemente der Einwohnergemeinde Lyssach per 14. Oktober 2020 ausgelaufen. Aus diversen Gründen (ungenü- gende Auslastung, Corona-Krise, Sparbillette der SBB etc.) hat Gemeinderat beschlossen, bis auf weiteres keine SBB-Tageskarten mehr anzubieten. Der Ge- meinderat wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt resp. bei Bedarf über eine allfällige Wiedereinführung diskutieren. Verkehrssicherheitsmassnahmen Auf den Gemeindestrassen sowie auf der Dorfstrasse (Kantonsstrasse) konnten die Signalisations- und Markierungsarbeiten zur Einführung von Tempo 30 gröss- tenteils abgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit den Signalisationen und Markierungen konnte auch die Bushaltestelle in die Bucht vor der Warte- halle verlegt werden. Dies war jedoch nur dank des Einverständnisses des neuen Eigentümers des ehemaligen Postgebäudes, Herrn Bruno Kräuchi, mög- lich. Die Post hat in den vergangenen Jahren eine Verlegung in die Bucht ab- gelehnt. Seite 26
Lyssach Info 2/20 Stand Ortsplanungsrevision Lyssach Ursprünglich war geplant, dass die Ortsplanungsrevision der Gemeindever- sammlung vom 02. Dezember 2020 vorgelegt werden soll. Aus zeitlichen Grün- den hat der Gemeinderat jedoch beschlossen, die Ortsplanungsrevision der Gemeindeversammlung entweder im Februar/März 2021 oder im Juni 2021 vorzulegen. Es ist damit zu rechnen, dass die Ortsplanungsrevision per 01.01.2022 in Kraft gesetzt werden kann. Autobahnkreisel Am 20. Mai 2020 wurde der Gemeinderat Lyssach durch die Regionalkonfe- renz Emmental im Wesentlichen wie folgt informiert: Seit 2014 wird die Gestaltung des Kreisels «AZUE Lyssach» von der Regionalkon- ferenz Emmental bezahlt und dessen Bewirtschaftung, Pflege sowie Unterhalt organisiert. Im selben Jahr wurde auch die temporär bewilligte Gestaltung an- lässlich des eidgenössischen Schwingfestes organisiert und finanziert. An- schliessend hat sich die Kommission Volkswirtschaft entschlossen, die tempo- räre Gestaltung in eine dauerhafte zu überführen. Nach den «Holzschwingern» folgte ein Wettbewerb und die Gestaltung des Kreisels in der heutigen Form, mit Andeutung der typischen Hügellandschaft samt Linden des Emmentals. Die Arbeitsgruppe Wirtschaft der Regionalkonferenz Emmental hat beschlos- sen, den Kreisel wegen des nicht klaren Nutzens für die Regionalkonferenz Em- mental an das ASTRA zurückzugeben. Dies würde ein Rückbau der bestehen- den Gestaltung mit sich bringen. Die entsprechenden Schritte zur Umsetzung wurden bereits, mit der Anfrage für den Ablauf in die Wege geleitet. Voraus- sichtlich wird die Rückgabe bis spätestens Ende 2020 vollzogen sein. Der Gemeinderat Lyssach nahm diese Zeilen mit Erstaunen zur Kenntnis. Einer- seits, da der Gemeinderat erwartet hätte, dass vorgängig zum Schreiben resp. der Nichtverlängerung des Vertrages das Gespräch mit dem Gemeinderat gesucht wird, andererseits, da sich der Gemeinderat seinerzeit im Wettbewerb stark engagiert hatte – leider erfolglos. In der Folge hat mit der Gemeinde Rüdtligen-Alchenflüh diesbezüglich eine Besprechung stattgefunden, an welcher auch eine Delegation der Regional- konferenz Emmental teilgenommen hat. Die beiden Gemeinderäte haben anschliessend folgendes beschlossen: • Die Gestaltung im Kreisel soll nicht zurückgebaut werden. • Die Gemeinden Lyssach und Rüdtligen-Alchenflüh übernehmen den Krei- sel per 01.01.2021 zum Unterhalt. Seite 27
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