Impressionen der GammertingEr Hausfasnet im Städtle und in den Stadtteilen

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Nr. 09         04. März 2022

      Impressionen der GammertingEr

                  Hausfasnet im Städtle

                  und in den Stadtteilen

Wieder einmal war die fünfte Jahreszeit angesichts der Herausforderungen der Coronazeit
ganz anders, als man es eigentlich aus den früheren Jahren gewohnt war. Auch wenn die
großen Bürgerbälle und Umzüge erneut in dieser Saison 2022 ausfallen mussten, so ha-
ben die Narrenzünfte „Horig“ in Gammertingen, „Zwiebel“ in Harthausen, „Feifer“ in
Feldhausen und „Tischles-Rucker“ in Kettenacker, zusammen mit vielen anderen Akteu-
ren, Einiges auf die Beine gestellt, um die Fasnetstradition im „Städtle“ aufrechtzuerhal-
ten. Vor allem die Kinder in den städtischen Kindergärten haben sich über den coronakon-
formen Besuch der Narren und Musiker sehr gefreut. Die Narrenzunft „Horig“ wurde bei
ihrem närrischen Treiben am Vormittag von einem Team des SWR Fernsehen begleitet.
Überschattet wurde das Fasnetsgeschehen mit dem Beginn des Ukraine-Krieges in der
Nacht auf Donnerstag. Beim Narrenbaumstellen am Nachmittag auf dem „Großen
Schlossplatz“ hat „Horig“-Zunftmeister Harry Vojta die Narren zu einer Gedenkminute für
die Kriegsopfer aufgerufen.
In Feldhausen hat das traditionelle Narrengericht am Schmotzigen Donnerstag seine
„Spitzbuben“ verurteilt und in Gammertingen am Fasnetssonntag bei strahlendem Son-
nenschein und mit ordentlich Wind um die Ohren, nachdem die Narren zuvor mit einem
Gottesdienst in den Tag gestartet waren.
Die Stadtverwaltung bedankt sich ♥lich bei allen Akteuren für die vielen Ideen, das tolle
Engagement und die Einhaltung der Corona-Vorgaben!
Für 2023 wünschen wir uns alle eine Fasnet ohne Krieg und Pandemie.
2                                                                                     AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022

                                                                      Impftermine
                                                            - Novavax-Termine ab Freitag
                                             Der Impfstützpunkt in den Käppeleswiesen in Sigmaringen bietet ab Freitag Corona-Impfungen mit dem
                                             neuen Protein-Impfstoff Novavax an. Geimpft wird am

                                             • Freitag, 4. März von 16.00 bis 20.00 Uhr
                                             • Samstag, 5. März von 10.00 bis 15.00 Uhr
                                             • Sonntag, 6. März von 10.00 bis 15.00 Uhr

Der Landkreis erhält diese Woche 2.300 Novavax-Dosen. Die Hälfte der Dosen muss für Zweitimpfungen zurückgehalten werden. Der Impfstoff Novavax
ist zunächst insbesondere für die nach § 20a IfSG von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Bevölkerungsgruppe, also für Beschäftigte im Ge-
sundheitswesen, vorgesehen. Mit dem neuen Präparat wird ausschließlich die Grundimmunisierung mit der Erst- und Zweitimpfung im Abstand von drei
Wochen angeboten. Die Impfung ist ab 18 Jahren möglich.
Ein Termin für die Novavax-Impfung kann ab sofort unter www.landkreis-sigmaringen.de/impftermin reserviert werden. Die Impftermine für die kom-
menden Wochen werden anschließend festgelegt und bekanntgegeben.
Mit Moderna oder Biontech kann man sich wie bislang auch montags bis freitags von 13.00 bis 20.00 Uhr und samstags und sonntags von 10.00 bis
18.00 Uhr impfen lassen.
Kinder zwischen 5 und 11 Jahren können sich im März jeweils samstags von 10.00 bis 14.00 Uhr impfen lassen.
Alle Impftermine können unter www.landkreis-sigmaringen.de/impftermin reserviert werden. Impfungen mit Moderna und Biontech sind im Impfstützpunkt
Sigmaringen aber auch ohne Termin möglich.

              Amtliche Bekanntmachungen                                       Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt
                                                                              begrenzt:

                     Öffentliche Bekanntmachung
                        Auslegungsbeschluss
                     - öffentliche Auslegung -
                     1. Bebauungsplanentwurf
 „Großflächige Freiflächenphotovoltaikanlage im Gewann Zaisen-
                             holzäcker“

     2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf
 „Großflächige Freiflächenphotovoltaikanlage im Gewann Zaisen-
                           holzäcker“

           Stadt Gammertingen, Gemarkung Kettenacker

Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 22. Februar 2022 in öf-
fentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Großflächige Freiflä-
chenphotovoltaikanlage im Gewann Zaisenholzäcker“, Stadt Gammer-
tingen, Gemarkung Kettenacker und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschrif-
ten zum Bebauungsplan „Großflächige Freiflächenphotovoltaikanlage im
Gewann Zaisenholzäcker“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Kettenacker
gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich
auszulegen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf
der Gemarkung Kettenacker geschaffen werden.                                  Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A)
                                                                              und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Ört-
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuer-        lichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil
baren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2045 auf mindestens 100         (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 22. Februar 2022.
% (bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 %, bis zum Jahr 2030 auf 65 %) zu er-
höhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung von Freiflächenphotovoltai-    Auslegung
kanlagen auf der Gemarkung Kettenacker.                                       Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der
Mit der am 7. März 2017 von der Landesregierung verabschiedeten Verord-       Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
nung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten         Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvor-
(Freiflächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO) können in Baden-Württemberg          schriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt we-
bei den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und          sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und
Grünlandflächen in benachteiligen landwirtschaftlichen Gebieten im Um-        umweltbezogenen Informationen
fang von bis zu 100 MW pro Kalenderjahr bezuschlagt werden. Die gesamte
Gemarkungsfläche von Gammertingen liegt vollständig innerhalb dieses                 von Freitag, 11. März 2022 bis Montag, 11. April 2022,
Gebietes.
                                                                              je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol-
Das Plangebiet hat eine Größe von 15,6 ha und befindet sich ca. 1 km nord-    lernstraße 5-7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9, 2. Obergeschoss) wäh-
östlich des Siedlungsgebiets von Kettenacker. Die Fläche wird derzeit land-   rend der üblichen Dienststunden ausgelegt.
wirtschaftlich genutzt. Im Süden, Westen und Norden grenzt das Plangebiet
an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Osten und Südwesten befin-
den sich Waldflächen.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022                                                                                             3

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Inter-      •   Schutz und Wiederherstellung von Böden
net-Adresse www.gammertingen.de (unter dem Reiter „Öffentliche Be-             •   Entwicklung von extensiv genutztem Grünland
kanntmachungen“) eingestellt und über das zentrale Internetportal des          •   Entwicklung von mageren Säumen
Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-                    •   Entwicklung von mageren Säumen und Gebüschen
verbund.de/kartendienste abrufbar.                                             Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswir-
Umweltbezogene Informationen                                                   kungen
Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfüg-        Die Überwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften Funktionsfähigkeit
bar und werden einschließlich Begründung des Bebauungsplans samt Um-           der vorgesehenen Maßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde.
weltbericht ausgelegt.                                                         Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), f), i) und 1a
Umweltbericht mit Grünordnungsplan, Bestands- und Maßnahmen-                   BauGB:
plan vom 10. Februar 2022                                                      Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir-
„Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt                                  kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Viel-
Durch den geplanten Solarpark kommt es zu geringen Lärmimmissionen.            falt; umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine
Auch tritt durch die Umspannstationen elektromagnetische Strahlung in ge-      Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; umweltbezogene Auswirkun-
ringem Umfang auf. Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen.          gen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter; die Vermeidung von Emissionen
                                                                               sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; die Nutzung
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt                                          erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Ener-
Durch den geplanten Solarpark kommt es zu einem Verlust von Ackerflächen       gie; die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umwelt-
und zu einem Verlust von zwei Revieren der Feldlerche. Artenschutzrechtli-     schutzes.
che Verbotstatbestände werden durch eine vorgezogene funktionserhal-
tende Maßnahme (Anlage von Ackerrandstreifen) sowie einer                      b.) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen
Zeitbeschränkung für die Baufeldfreimachung vermieden. Zudem werden            Stellungnahmen des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, Hirsch-
die Einfriedungen kleintierdurchlässig gestaltet und teilweise mit rankenden   graben 2, 88214 Ravensburg, vom 18. August 2021
Pflanzen eingegrünt. Die Beeinträchtigungen durch den Verlust der Acker-       Betroffene Themenkomplexe:
flächen werden durch die Entwicklung von extensiv genutztem Grünland,          Berücksichtigung der Belange der Wasserwirtschaft, Wasserschutzgebietes
Gebüschen und mageren Säumen vollständig ausgeglichen.                         „Kesselbrunnen/Kohlplatte“
Boden                                                                          Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
Durch den geplanten Solarpark kommt es zu einer geringfügigen Versiege-        Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir-
lung von Böden. Diese können durch Maßnahmen zum Schutz und zur Wie-           kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Viel-
derherstellung von Böden gemindert werden. Die verbleibenden                   falt.
Beeinträchtigungen werden durch die Nutzungsextensivierung im Zuge der         Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen, Referat 21 Bauleit-
Entwicklung von extensiv genutztem Grünland kompensiert.                       planung, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, vom 19. August
Wasser                                                                         2021
Die Beeinträchtigungen durch die geringfügige Versiegelung von Böden wer-      Betroffene Themenkomplexe:
den durch eine Versickerung des Niederschlagwassers auf der Fläche und         Berücksichtigung der Belange der Wasserwirtschaft, Wasserschutzgebietes
durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen für Zufahr-          „Kesselbrunnen/Kohlplatte“, Belange des Klimaschutzes (Mit einer geplan-
ten, Wege und Stellplätze gemindert. Es ist weder von einer Verringerung       ten Leistung von ca. 15 MWp trägt das beantragte Vorhaben deshalb zum
der Grundwasserneubildungsrate noch von Verunreinigungen des Grund-            Erreichen der Klimaschutzziele bei und sollte bei Vorliegen der übrigen Vo-
wassers auszugehen.                                                            raussetzungen genehmigt werden), Belange des Naturschutzes (Eine ab-
Klima, Luft                                                                    schließende Stellungnahme der HNB inwiefern durch die Planungen die von
Die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage entspricht den nationa-     der HNB zu vertretenden Belangen berührt sind, ist anhand der beigefügten
len Klimaschutzzielen. Das Gebiet ist als Kaltluftentstehungsfläche einzu-     Unterlagen nicht möglich, es wird um Ergänzung der Unterlagen gebeten.)
stufen. Auf den Flächen unter den Modulen kann auch weiterhin Kaltluft         Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
entstehen. Es kommt daher zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen.            Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir-
Landschaft                                                                     kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Viel-
Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ergeben sich insbe-        falt. Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Abteilung 9,
sondere für den Wanderweg östlich des Vorhabens. Durch Eingrünungsmaß-         Landesamt für Geologie, Rohstoff und Bergbau, Albertstraße 5, 79104 Frei-
nahmen (magere Säume und Gebüsche) auf einem 27 m breiten Streifen             burg, vom 25. August 2021
entlang des Weges, werden diese Beeinträchtigungen gemindert. Für die          Betroffene Themenkomplexe:
Sattlerkapelle südöstlich des Vorhabens ergeben sich keine erheblichen         Untergrundverhältnisse, Versickerung von Oberflächenwasser, Geotechnik,
nachteiligen Veränderungen. Eine Fernwirksamkeit des Vorhabens ist nicht       Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz.
zu erwarten.
                                                                               Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
Kultur- und sonstige Sachgüter                                                 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und
Bei Sondagen konnten keine archäologischen Befunde erbracht werden.            das Wir-kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi-
Sollten während der Bauarbeiten archäologische Denkmale auftreten, so          sche Vielfalt.
werden diese gemeldet und es wird die Möglichkeit zur Bergung der Funde
und Befunde eingeräumt.                                                        Stellungnahmen des Landratsamt Sigmaringen, Koordinierungsstelle beim
                                                                               Fachbereich Baurecht, Leopoldstraße 4, 72844 Sigmaringen, vom 23. August
Wechselwirkungen                                                               2021
Auf räumliche und funktionale Beziehungen zwischen einzelnen Elementen
eines Schutzguts und die funktionalen Beziehungen zwischen den Schutz-         Betroffene Themenkomplexe:
gütern wurde in den vorangegangenen Abschnitten hingewiesen. Darüber           Belange des Wasserrechtes
hinaus sind keine Wechselwirkungen zu erwarten.                                Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 WHG, Das Plangebiet
                                                                               befindet sich im Wasserschutzgebiet „Kesselbrunnen/Kohlplatte“, Zone IIIA.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-durch-
führung der Planung                                                            Belange des Bodenschutzes
Bei Nichtdurchführung der Planung ist auf der Fläche die Beibehaltung der      Der Kompensationsbedarf und die Kompensationswirkung ist nach dem Be-
bisherigen Nutzung anzunehmen, sodass sich voraussichtlich der Umwelt-         wertungsmodel „Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Ein-
zustand nicht wesentlich ändert.                                               griffsbeurteilung, Kompensationsbewertung und Ökokonten“ des
                                                                               Landkreises Sigmaringen beziehungsweise nach der Arbeitshilfe der Lan-
Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich der nachtei-                 desanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
ligen Auswirkungen                                                             „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ zu
Das bisherige Maßnahmenkonzept wird nachstehend zusammenfassend                berechnen und dem Umweltbericht im weiteren Verfahren beizufügen.
aufgeführt. Nach Abschluss der Bestandsaufnahmen sind ggf. weitere Maß-
nahmen erforderlich.                                                           Belange des Abfalls
• Zeitbeschränkung der Baufeldfreimachung                                      Anfallende Bauabfälle, Bauschutt und Abbruchmaterial müssen getrennt
• Anlage von Ackerrandstreifen                                                 gesammelt und einer Verwertung zugeführt bzw. als Abfall entsorgt wer-
• Kleintierdurchlässige Gestaltung und Eingrünung der Einfriedungen            den.
• Versickerung des Niederschlagwassers                                         Bei der Verwertung von mineralischen Reststoffen sind die Anforderungen
• Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen                              der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von
4                                                                                      AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022

als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007 bzw. die vorläu-       Ausgangszustand vor dem Eingriff überführt werden (inkl. Rekultivierungs-
figen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial des damaligen         maßnahmen) und ohne Bewirtschaftungsauflagen weiter landwirtschaftlich
Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg vom 13. April            nutzbar sein.
2004 einzuhalten.                                                              Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), e), g), h), i), 1a
Bei der Verwertung von humosem Bodenmaterial in der durchwurzelbaren           BauGB:
Bodenschicht oder als Oberboden ist die Bundes-Bodenschutz- und Altlas-        Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir-
tenverordnung (BBodSchV) anzuwenden.                                           kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Viel-
Belange des Naturschutzes                                                      falt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine
Die Belange des Naturschutzes inkl. Umweltbericht sind im Rahmen von §         Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, die Vermeidung von Emissio-
18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch          nen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Dar-
(BauGB), § 1a BauGB, § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB in den Planunter-         stellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen,
lagen daher noch nicht ausreichend berücksichtigt und abgearbeitet. Die        insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Erhaltung
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung fehlt noch und auch die spezielle arten-    der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsver-
schutzrechtliche Prüfung ist noch nicht ausgearbeitet.                         ordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten
Kap. 6.2 Maßnahme 5A, 6A, 7A: Zur Herstellung mageren Grünlandes und           Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, die Wechselwirkungen
magerer Säume sollte die Fläche zunächst vor der Aufstellung der Solarmo-      zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchsta-
dule ausgemagert werden. Dazu bietet sich der Anbau stark zehrender            ben a bis d.
Pflanzenarten ohne eine Düngung auf der Fläche an. Eine nachträgliche          Stellungnahmen des Naturparks „Obere Donau“, Wolterstraße 16, 88631
Ausmagerung nach dem Aufstellen der Module ist wenig zielführend. Der-         Beuron, vom 30. August 2021
zeit kann noch nicht nachvollzogen werden, wo die Maßnahmen konkret
zum Liegen kommen, da dazu noch eine Plandarstellung fehlt. Diese sollte       Betroffene Themenkomplexe:
nachgereicht werden. Sinnvoll wäre hier eine ökologische Baubegleitung,        Im Gegensatz zu den Ausführungen auf Seite 13 des Umweltberichts des
die das ausführende Personal in die notwendigen Maßnahmen einweist und         Büros Menz zu Inneren Erschließungszonen, ist die Naturparkgeschäftsstelle
die Maßnahmen auch im Rahmen eines Monitorings auf die Zielerreichung          in Übereinstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises
hin überprüft.                                                                 Sigmaringen der Auffassung, dass der einfache Beschluss einer Kommune
                                                                               nach § 33 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplans diese Fläche nicht
Belange der Landwirtschaft                                                     automatisch zu einer Inneren Erschließungszone nach der Naturparkverord-
Die betroffenen Flächen sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders     nung macht, insbesondere dann nicht, wenn die Naturpark-Geschäftsstelle
geeignet. Die Böden sind nach der Flurbilanz der Landwirtschaftsverwaltung     bisher im Bebauungs-planverfahren noch gar nicht als TÖB angehört wurde.
Baden-Württemberg als Vorrangflächen II eingestuft und sollten demnach         Dieser Fall gilt nur dann, wenn die Aufstellung des Bebauungsplans in Über-
der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben (www.flurbilanz.de).      einstimmung mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Flächennutzungs-
Bezogen zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen verweisen wir des Weiteren          plans, die jeweilige Fläche betreffenden, erfolgt, da hier die
auf die Planungshinweiskarte zu großflächigen Photovoltaikanlagen des          NP-Geschäftsstelle ja bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Möglichkeit
Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben. Auf der Planungshinweiskarte           zur Abgabe einer Stellungnahme im Zuge der Aufstellung/Änderung des Flä-
Nord liegt die geplante Fläche auf einem Gebiet, in dem die Errichtung einer   chennutzungsplanes hatte. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, da
PVA aufgrund landwirtschaftlicher Vorrangflur sowie ungünstiger Exposition     die Fläche im rechtskräftigen FNP aktuell noch als großflächige Landwirt-
nicht empfohlen wird. Im Landkreis Sigmaringen liegt allerdings der größte     schaftsfläche ausgewiesen ist.
Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche im benachteiligten Gebiet. Grund-     Naturparkbelange sind daher sehr wohl zu berücksichtigen und können
sätzlich weisen wir darauf hin, dass diese Überplanung zu einer Verknap-       nicht einfach außen vorgelassen werden.
pung der landwirtschaftlichen Fläche führt. Diese Verknappung kann das
Pachtzinsniveau erhöhen und den betriebswirtschaftlichen Erfolg der Land-      Prüfung der Unterlagen:
wirtschaft vermindern. Laut der Freiflächenöffnungsverordnung –FFÖ-VO          Vorentwurf Begründung, Seite 12: 9.1. Artenschutz
des UM ist die Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung auf ein      Aktuelle Untersuchungen gehen davon aus, dass sich die Artenvielfalt in-
Mindestmaß zu beschränken.                                                     nerhalb des Parks selber erhöht, wenn die Bodenfreiheit so gewählt wird,
Laut den Planunterlagen werden die überplanten Grundstücke hauptsäch-          dass Prädatoren, wie z.B. Fuchs und Marder die Zaun-anlage nicht queren
lich vom Eigentümer selbst bewirtschaftet und Nutzungsverträge wurden          können.
bereits abgeschlossen.                                                         Diese Aussage mag bei winzigen Umzäunungen stimmen, bei einer Fläche
                                                                               von 16 ha ist es aber völlig ausgeschlossen, dass sich Füchse und Dachse
Der Fachbereich Landwirtschaft erhebt keine Einwände, bittet jedoch um         nicht einfach einen Zugang freigraben (dies ließe sich nur bei ca. 50 cm tief
Beachtung folgender Hinweise:                                                  in den Boden reichender und fest verankerter Umzäunung vermeiden). Völlig
Ausgleichsmaßnahmen                                                            unklar ist ferner wie Baummarder und Steinmarder, aber auch in Zukunft
Laut den Planunterlegen soll die Eingriffs-Ausgleichsbilanz nach Ökokonto-     verstärkt Waschbären an einem Überklettern oder Durchschlüpfen gehindert
Verordnung (ÖKVO 2010) und eine spezielle arten-schutzrechtlichen Prü-         werden sollen.
fungen im Laufe des weiteren Verfahrens durchgeführt werden.                   Daher sollte die Bodenfreiheit gleich so gewählt werden, dass Tiere bis zur
Baurechtliche/naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sollten wenn           Dachsgröße die Fläche jederzeit betreten können. Dies beugt unter Umstän-
möglich unbedingt innerhalb des Plangebiets erbracht werden. Laut § 15         den auch unerwünschten Massenvermehrungen von Feld- und Wühlmäusen
Abs. 3 BNatSchG ist bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaft-     vor und schafft langfristige ähnliche Verhältnisse innerhalb und außerhalb
lich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrar-          des Zaunes und damit auch weniger Ausgleichsbedarf, da der Eingriff durch
strukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die            den Zaunbau geringer wird.
landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendi-         Prüfung des Entwurfs des Bebauungsplanes:
gen Umfang in Anspruch zu nehmen. Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Aus-      Unbedingt vermieden werden sollte, dass sich nitrophile Säume mit einem
gleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch                hohen Anteil an „Allerwelts-Arten“ wie Brennnesseln, Himbeere, Zwergho-
Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirt-             lunder etc. ausbilden. Nachdem die Umzäunung einen sehr massiven Eingriff
schaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des           in die freie Landschaft und in das Land-schaftsbild darstellt und ein dauer-
Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann,        haftes Wilddichthalten (z. B. Marderartige) allenfalls in der Theorie funktio-
um möglichst zu vermeiden, dass weitere Böden aus der Nutzung genom-           niert, erscheint es durchaus möglich, zumindest stellenweise die
men werden. Des Weiteren wird auf § 15 Abs. 6 NatSchG verwiesen, der be-       Umzäunung mit rankenden Pflanzen wie z. B. Efeu oder Geißblatt einzugrü-
sagt, dass die Landwirtschaftsbehörde frühzeitig bei der Auswahl der           nen, dies funktioniert bei anderen Solaranlagen recht gut und sollte auch
Flächen zu beteiligen ist, falls für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen land-     hier als Minimierungsmaßnahme des Eingriffs angewandt werden, z. B. auch
wirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen werden soll.                   entlang der beidseitigen Zäune am landwirtschaftlichen Weg in der Mitte,
Auswirkungen auf die angrenzende Landwirtschaft                                dies würde hier vermutlich auch für diesen Weg nutzende größere Tiere (z
Die Photovoltaik-Freiflächenanlage ist so zu betreiben und zu pflegen, dass    .B. Rehe) die Hemmschwelle zu einer Nutzung herabsetzen (größere Natur-
keine nachteiligen Auswirkungen auf benachbarte landwirtschaftlich ge-         nähe und etwas mehr Deckung sowie Äsung). Überlegenswert wäre ferner
nutzte Flächen entstehen.                                                      als sehr kleine und günstige Maßnahme, ob nicht an einzelnen Stellen ab-
Auflagen zum Rückbau                                                           seits von angrenzenden Waldrändern, Ansitzwarten aus Holz für Greifvögel,
Im Bebauungsplan fehlen Auflagen zum Rückbau. Durch eine geeignete Auf-        Eulen etc. aufgestellt werden könnten, dadurch könnte verhindert werden,
lage muss der Rückbau der PV Anlage nach 20-30 Jahren sichergestellt wer-      dass diese direkt auf die Modultische oder deren Befestigung sitzen und
den. Der Bebauungsplan ist aufzuheben und die Flächen sind in eine             diese dann auch weniger durch Vogelkot verschmutzt werden. Ebenfalls
landwirtschaftliche Folgenutzung zu überführen. Das bedeutet, die Flächen      könnte so dem Aufbau einer unerwünschten Mäuseüberpopulation begeg-
müssen nach dem Anlagenrückbau oder bei Nichtrealisierung wieder in den        net werden. Bei der Aufstellung ist hier aber auf eventuelle Konflikte mit
                                                                               angrenzenden Feldlerchenbrutplätzen im Vorfeld zu achten.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022                                                                                               5

Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), e), 1a BauGB:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir-        Gewinn- und Verlust-Rechnung
kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Viel-        Summe der Erträge                                            3.694.666,24 €
falt, Vermeidung von Emissionen, Vermeidung und der Ausgleich                    Summe der Aufwendungen                                       3.655.386,02 €
voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie       Jahresüberschuss                                                39.280,22 €
der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts.                        Der Jahresüberschuss wird auf die neue Rechnung vorgetragen. Nach der
Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium            Verrechnung mit Verlustvorträgen aus Vorjahren in Höhe von 20.701,84 €
Stuttgart, Ref. 83.1, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen Am Neckar, vom         ergibt sich ein Gewinnvortrag in Höhe von 18.578,38 €       .
12. August 2021                                                                  Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2020 liegen in der Zeit vom 14.
Betroffene Themenkomplexe:                                                       bis zum 22. März 2022 öffentlich zur Einsichtnahme, im städtischen Bür-
In der Sonderbaufläche der geplanten Photovoltaikanlage sind auf Luftbil-        ger- und Tourismusbüro im neuen Schlossflügel Zimmer E. 20 aus. Wir bitten
dern diverse rundliche Bewuchsanomalien zu erkennen. In zwei Fällen dürfte       um Beachtung der aktuellen Beschränkungen.
es sich sicher um Grabhügel bei weiteren im Süden laut aktuellen Luftbild-
analysen wohl ebenfalls um Grabhügeln handeln. Vermutlich gehören diese          Gammertingen, 3. März 2022
zu einem westlich anschließenden ausgedehnten Grabhügelfeld mit ca. 20           gez. Holger Jerg
Hügeln. Es handelt sich um Kulturdenkmale gem. § 2 DSchG, im Süden im            Bürgermeister
Bereich der vermuteten Hügel schließt ein Prüffallgebiet an.
An der Erhaltung archäologischer Kulturdenkmale besteht grundsätzlich ein
öffentliches Interesse; eine undokumentierte Zerstörung ist gem. § 8 DSchG
unzulässig.
Das Landesamt für Denkmalpflege äußert erhebliche Bedenken gegen eine
Überplanung dieses Bereiches.
Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7d), 1a BauGB:
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter.
Stellungnahmen Einwender 1, vom 16. August 2021
Betroffene Themenkomplexe:
Durch den Bau der Freiflächenphotovoltaikanlage und der damit verbunde-                               Alb-Lauchert-Schwimmhalle
nen Umzäunung der Anlage befürchte ich einen verstärkten Wildwechsel               Öffentliches Schwimmen in der Alb-Lauchert-Schwimmhalle
auf meinen Flächen. Es ist davon auszugehen, dass das Wild meine Flächen           ist zu folgenden Zeiten möglich:
verstärkt zur Querung zwischen den beiden Waldstücken nutzen wird. Da-             Dienstag:                    derzeit noch kein Frühschwimmen
durch befürchte ich zum einen eine Beeinträchtigung bei der Bewirtschaf-           Dienstag - Freitag:          15.30 Uhr - 20.45 Uhr
tung meiner Flächen und zum anderen, dass durch Wildschäden                        in den Ferien:               14.00 Uhr - 20.45 Uhr
Ertragsverluste für mich entstehen. Ich bitte Sie geeignete Maßnahmen zu           Samstag und Sonntag:          8.00 Uhr - 13.00 Uhr
ergreifen, dies zu verhindern.
Die Umzäunung der Photovoltaikanlage (Grenzabstände etc.) ist so zu ge-            Zutritt in die Alb-Lauchert-Schwimmhalle nur mit 3G Nach-
stalten, dass diese eine Bewirtschaftung meiner Grundstücke nicht beein-           weis.
trächtigt.
Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und
das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi-          Das Stadtbauamt informiert:
sche Vielfalt.
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein-                   Freizeitanlage Gammertingen wird „fit gemacht“
schließlich 11. April 2022, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift wäh-                       für die kommende Freiluftsaison
rend der Dienststunden bei der Stadt Gammertingen (Anschrift siehe oben)
vorbringen oder schriftlich an die Stadt Gammertingen richten. Bei schriftlich   Die Freizeitanlage in Gammertingen wird in den kommenden Wochen in-
vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten an-      tensiv saniert und für die Freiluftsaison 2022 instandgesetzt. In der Zeit vom
gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abge-        7. März bis zum 13. April 2022 wird es deshalb notwendig, die Außen-
gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan            anlage, die Zufahrt, das WC Gebäude und die Parkplätze zu sperren. Pünkt-
unberücksichtigt bleiben können.                                                 lich zu den Osterfeiertagen soll alles fertig sein.
Dienststunden der Stadtverwaltung Gammertingen:                                  Folgende Arbeiten sind eingeplant:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr                                        • Sanierung der Schotterzufahrten und PKW-Stellflächen
Montag und Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr                                      • Neugestaltung aller Themen- und Hinweisschilder
Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr                                               • Aufbau von neuen Spielgeräten
und nach telefonischer Vereinbarung                                              • Neuanstrich des WC Gebäudes
                                                                                 • Sanierung des Barfußpfades
Gammertingen, 3. März 2022                                                       • Ersatzpflanzung für die abgestorbenen Eschen
gez. Holger Jerg                                                                 • Neue Bankauflagen
Bürgermeister                                                                    • Rasen- und Pflanzflächenpflege
                                                                                 • Armtauchbecken der Kneippanlage wird erneuert

           Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs
   „Städtisches Altenpflegeheim St. Elisabeth“ festgestellt
Am 7. Dezember 2021 hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2020 des
Eigenbetriebs „Städtisches Altenpflegeheim St. Elisabeth“ wie folgt festge-
stellt:
Bilanzsumme                                                 3.179.835,66 €
                                                            davon Aktivseite
Anlagevermögen                                               2.758.274,72 €
Umlaufvermögen                                                 421.560,94 €
                                                           davon Passivseite
Eigenkapital                                                 1.434.945,12 €
Sonderposten                                                   833.220,00 €
Rückstellungen                                                 228.650,00 €
Verbindlichkeiten                                              683.020,54 €
6                                                                                        AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022

Auch der Themenspielplatz „Mensch und Wasser“ in Bronnen geht nicht              Termine sind grundsätzlich nicht nötig, können aber ganz entspannt auch
leer aus. Hier soll ein neuer Wasserspieltisch aufgebaut werden.                 auf der Homepage
                                                                                                      https://gammertingen-testet.de/
                                                                                 vereinbart werden. Bei der Teststation können – und das ist neu in Gam-
                                                                                 mertingen – auch PCR-Tests (auch als Express-Version: Ergebnis am gleichen
                                                                                 Tag) gemacht werden.
                                                                                 Die Betreiber der Station haben zusätzlich angeboten, dass wenn irgend-
                                                                                 welche Sonder-Testungen (z. B. bei Vereinen oder Veranstaltungen) benötigt
                                                                                 werden, sie gerne zur Kooperation bereit sind.
                                                                                 • Eine weitere zusätzliche private Teststation bietet Tests von Montag -
                                                                                   Sonntag von 8.00 – 20.00 Uhr auf dem Parkplatz des Verbraucher-
                                                                                   marktes EDEKA-Schmid, Mittelberg 12 ohne und mit Termin an. Ter-
                                                                                   mine unter: teststationenamkraftwerk.covidservicepoint.de/buchung
             Baustellen und Verkehrsbeeinträchtigungen                           • Des Weiteren gibt es im Dan Gesundheit & Fitness in der Maybach-
                                                                                   straße 3, Gammertingen täglich kostenlose Schnelltestungen. Termine
                       „im und um’s Städtle“                                       können online unter www.testtermin.de gebucht werden.
Lage | Ort               Sperrung | Maßnahme Zeitraum | Anlass
Kernstadt:
Gammertingen:             Neugestaltung            Noch bis
„Friedhof“                einiger Bereiche         voraussichtlich Juni
                          im Friedhof.             2022. Abschnittweise
                                                   Sperrung der Friedhofs-
                                                   wege und Zugänge.
                                                   Mit Behinderungen ist
                                                   zu rechnen.

Gammertingen:             Neuherstellung eines Von Dienstag, 01. März
„Hochbergstraße“          Hausanschlusses      2022 bis Donnerstag,
                          Wasser und Abwasser 31. März 2022.
                                               Vollsperrung für eine
                                               Dauer von maximal
                                               5 Arbeitstagen.                   Am Mittwoch, 2. März 2022, hat das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-
(Kenntnisnahme bis zum Redaktionsschluss des Amtsblattes am Mon-                 Württemberg insgesamt weitere 30.873 bestätigte Infektionen mit dem
tagabend – bitte beachten Sie hier auch unsere „News“ unter:                     Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie
www.gammertingen.de)                                                             Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 2.166.507 an. Davon sind
                                                                                 ungefähr 1.492.060 (+32.592) Personen bereits wieder von ihrer COVID-19-
                                                                                 Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt 660.113 (-1.750) Menschen im
                                                                                 Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.
                               Nächster Impftermin in Gammertingen               Dem Landesgesundheitsamt wurden heute 31 weitere Todesfälle im Zu-
                              Der nächste anmeldefreie Impftermin in             sammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle steigt
                              Gammertingen findet am Mittwoch, 16.               auf insgesamt 14.334.
                              März 2022 von 10.00 bis 13.00 Uhr statt.           Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom Ro-
                              Das mobile Impfteam des DRK wird dabei er-         bert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,83 angegeben. Sie ist die
                              neut von städtischem Personal und Mitglie-         Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person ange-
                              dern      der     Freiwilligen   Feuerwehr         steckt werden.
                              Gammertingen unterstützt werden. Eine Ter-         Behandlung in Krankenhäusern
                              minvereinbarung ist nicht notwendig. Es sollte     Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit In-
                              lediglich der Personalausweis und der Impf-        tensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 2. März 2022, 12.30
                              pass mitgebracht werden.                           Uhr, 254 (-17) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizini-
Wer sich impfen lassen möchte, kann dies ohne vorherige Terminvereinba-          scher Behandlung, davon werden 111 (43,7 Prozent) invasiv beatmet. Der
rung machen und muss nur im Zeitraum zwischen 10.00 und 13.00 Uhr in             Anteil an COVID-19 Fällen in intensivmedizinischer Behandlung an der Ge-
die Turnhalle beim Gymnasium in der Kiverlinstraße kommen.                       samtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt 11,5 Prozent (-0,8).
                                                                                 Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf
                                                                                 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt im Landes-Durchschnitt
        Kostenlose Bürgerschnelltests in Gammertingen                            bei 7,0 (+0,0).
Kommunales Testzentrum in der Turnhalle beim Gymnasium schließt                  Stufenregelung für Baden-Württemberg
seine Türen                                                                      Die Corona-Verordnung des Landes sieht eine Stufenregelung vor, die sich
- Nach wie vor sind verschiedene Testangebote im Städtle vorhanden               an der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbet-
                                                                                 ten orientiert. Mit der Anpassung der Corona-Verordnung zum 23. Februar
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich in unserem Laucherttalstädtchen         2022 ist Baden-Württemberg in die Warnstufe zurückgekehrt. Vor dem Hin-
kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Damit hat jeder Anspruch auf        tergrund der derzeit dominierenden Omikron-Variante wurden die Grenz-
mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche –          werte angepasst, zudem wurde die Alarmstufe II gestrichen. Maßgeblich
und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus.                         sind nunmehr folgende Werte:
Nachdem es inzwischen in unserer Stadt einige privat-wirtschaftlich initiierte   • Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und nicht mehr als 249
Testmöglichkeiten (nicht nur Schnelltests, sondern auch PCR-Tests) gibt, wird       Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt.
die Stadt das gemeinsam von ehrenamtlichen Helfern des DRK-Ortsvereins           • Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit CO-
und der Freiwilligen Feuerwehr betriebene kommunale Testzentrum in der              VID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten.
„Alten Turnhalle“ beim Gymnasium mit sofortiger Wirkung schließen. Tes-          • Alarmstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 und ab 390 mit CO-
tungen haben dort bisher immer samstags stattgefunden.                              VID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten.
Übersicht der Testmöglichkeiten im Laucherttalstädtchen                          Aktuell geltende Stufe: WARNSTUFE
• Seit dem 24. Februar bietet auf dem „Großen Schlossplatz“, hinter              7-Tage-Inzidenz
  dem Rathaus, eine private Teststation Schnelltests und PCR-Tests an.           Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindäm-
  Die Teststation hat von Montag bis Samstag jeweils von 8.00 Uhr                mung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz
  bis 20.00 Uhr geöffnet.                                                        als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entspre-
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022                                                                                           7

chender Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den    Kaufen Sie regional und lokal:
letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwoh-
ner. Seit Montag, 16. August 2021, gelten in Baden-Württemberg landesweit
inzidenzunabhängige Regelungen.
Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg beträgt im Landes-
                                                                                   WOCHENMARKT
Durchschnitt 1.357,6 (+2,5).
Die aktuellen Corona-Regeln (23. Februar 2022) finden Sie auf unserer
Homepage www.gammertingen.de auf den Sonderseiten zu Corona.
Aktuelle Informationen aus dem Landkreis Sigmaringen:                                       jeden Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr
(Diese Zahlen werden vom Gesundheitsamt des Landkreis Sigmaringen täg-
lich aktualisiert - Stand: 2. März 2022)
                                                                                       auf dem Großen Schlossplatz in Gammertingen
7 Tage Inzidenz / 100T EW: 1.686,20                                                        Einkaufen im Städtle – kurze Wege
labordiagnostisch bestätigte Infektionen:                   30.575 Personen   Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf auf dem Wochenmarkt fol-
wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene:                       140 Personen   gendes:
bereits genesene Personen:                                  27.249 Personen
ergibt derzeit infizierte Personen:                          3.186 Personen   • In den Warteschlangen vor den Verkaufsständen müssen mindestens
                                                                                1,5 m Abstand zwischen den Kunden eingehalten werden,
Aktuelle Informationen aus dem Stadtgebiet Gammertingen:                      • Gruppenbildung/Ansammlungen von Menschen müssen vermie-
(Stand: 2. März 2022)                                                           den werden.
                                                                              • Es gilt Maskenpflicht zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der an-
labordiagnostisch bestätigte Infektionen:                    1.633 Personen     deren Marktbesucher.
wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene:                        12 Personen
bereits genesene Personen:                                   1.490 Personen   Die Markthändler freuen sich auf Sie.
ergibt derzeit infizierte Personen:                            131 Personen
                                                                                        „foodsharing Fair-Teiler“ im Städtle
                                                                              Öffnungszeiten: täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet.
               Neues aus dem Bürgerbüro                                       Der Gammertinger Fair-Teiler ist in den Räumlichkeiten der Hohenzollern-
                                                                              straße 11/1 (ehemaliger Zugang zum früheren Polizeiposten, jetzt Zugang
                                                                              zum Stadtarchiv) im Flur untergebracht. Der Zugang ist nur für 1 Person zu-
Wir gratulieren ...                                                           gelassen. Es gilt Maskenpflicht.
                                                                              Bitte beachten: Der Fair-Teiler ist ab Montag, 7. März 2022 bis auf Wei-
                                                                              teres aus organisatorischen Gründen geschlossen.
   In der zweiten Märzwoche gelten unsere städtischen
   Geburtstagsglückwünsche den Jubilaren:
                                                                                              Gammertinger Tafel
   Frau Angela Abt, Ziegelweg 19, Gammertingen
       am 8. März zum 75. Geburtstag                                          Anschrift: Hohenzollernstraße 14, 72501 Gammertingen
                                                                              Öffnungszeiten: Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr
   Herrn Sepp Ade, Klosterhof 1, Gammertingen ST Mariaberg                    Für weitere Informationen oder zur Annahme von Spenden sind wir Freitag
      am 10. März zum 85. Geburtstag                                          von 6.30 Uhr bis 11.30 Uhr direkt vor Ort für Sie erreichbar! Telefonisch er-
                                                                              reichen Sie uns unter 0162 2860681 oder 0162 2860682.
   In der ersten und zweiten Märzwoche gelten unsere städti-
   schen Glückwünsche zur Hochzeit den Jubilaren:
   Frau Roswitha Schwenger und Arthur Schwenger, Gammertingen
       am 3. März zum 50. Hochzeitstag                                                             Sprechzeiten / Termine
   Frau Hannelore Werschnitzky und Ottmar Werschnitzky, Gammertin-
       gen am 9. März zum 60. Hochzeitstag                                    Bitte achten Sie - zu Ihrem und unserem Schutz - bei Terminen der Sprech-
   Zur Gesundheitsvorsorge und Kontaktreduzierung wegen der anhal-            stunden des Bürgermeisters und der Ortsvorsteher nach wie vor auf die ak-
   tenden „Corona-Pandemie“ finden bis auf Weiteres keine Jubilars-           tuellen Corona-Vorgaben. Wir bitten Sie, diese Sprechstunden möglichst
   Besuche eines Vertreters der Stadt statt. Wir bitten um Ihr Verständnis.   telefonisch wahrzunehmen, sofern es Ihr Anliegen erlaubt. Persönliche Ter-
                                                                              mine bitten wir immer vorab telefonisch anzumelden, damit wir ent-
                                                                              sprechende Hygienemaßnahmen vorbereiten können. Es gelten aktuell die
                                                                              3G-Regeln für die Sprechzeiten.

                                                                                               Sprechstunde des Bürgermeisters
                                                                              Termine für ein Gespräch mit Bürgermeister Holger Jerg können telefonisch
                                                                              unter (07574) 406-110 oder per E-Mail an: buergermeister@gammertin-
                                                                              gen.de vereinbart werden. Der nächste Termin ist am Donnerstag, 24.
                                                                              März 2022 von 17.00 bis 18.00 Uhr.

  Wer den Verschenken/Tauschen-Markt nutzt, leistet einen wichtigen                      Sprechstunden der Ortschaftsverwaltungen
  Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung, verbunden              Ortschaftsverwaltung Bronnen/Mariaberg: Ortsvorsteher Karl Endriß
  mit einem sozialen Nutzen für die Bürger*innen in unserem Städtle.          steht immer dienstags in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr für eine
  Wenn Sie also etwas zu verschenken/tauschen haben, dann setzen Sie          Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0174
  sich mit dem Bürger- und Tourismusbüro (Telefon 406-135 oder -136;          9912808).
  Fax 406-199 - E-Mail buergerbuero@gammertingen.de in Verbindung
  - wir veröffentlichen Ihre Angebote gerne kostenlos.                        Ortschaftsverwaltung Feldhausen: Ortsvorsteher Hans Steinhart steht
                                                                              immer donnerstags in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr für eine Sprech-
                                                                              stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 3672).
                                                                              Ortschaftsverwaltung Harthausen: Ortsvorsteher Manfred Rogg steht
   AKTUELLE ANGEBOTE                                                          immer donnerstags in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr für eine Sprech-
     Z U V E RS CH E N KE N                               T E LE FO N         stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0170 2864073).
                                                                              Ortschaftsverwaltung Kettenacker: Ortsvorsteher Matthias Gulde steht
   1 Esszimmertisch, sechseckig, 1,20 m Ø,                                    immer montags in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr für eine Sprech-
      ausziehbar + 6 Stühle                            0173 96255617          stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 932361).
   1 Harmonium                                         2687
8                                                                                       AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022

                                                                                den. Die einzelnen Bündel dürfen die Maße (Länge = 1,50 m und Breite 0,50
                                                                                m) und ein Gewicht von 25 kg nicht überschreiten. Als haushaltübliche
                               Mülltermine                                      Menge werden max. 1 m³ pro Haushalt angesetzt. Loses Material, Laub und
                                                                                sonstige Pflanzenreste werden bei der Grüngutbündelsammlung nicht mit-
      Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof Gammertingen                          genommen. Dieses kann über den Recyclinghof abgegeben werden. Ver-
                                                                                wenden Sie auf keinen Fall Plastiktüten, Plastikschnüre oder Draht. Achten
   Bitte halten Sie, in Ihrem eigenen Gesundheitsinteresse und zum              Sie bitte besonders darauf, dass im Grüngut keine Störstoffe wie Kunststoffe,
   Schutz unserer Mitarbeiter, auf dem Recyclinghof in Gammertingen             Metalle oder Steine enthalten sind.
   ausreichend Abstand. Es gilt Maskenpflicht auf dem Recyclinghof.             Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 07571 102-6666
   Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Personals und reihen Sie            oder unter buergerservice-kaw@lrasig.de an die Kreisabfallwirtschaft Sig-
   sich bitte in die Warteschlange ein. Um Schlangen zu vermeiden bittet        maringen.
   die Kreisabfallwirtschaft darum, nur das notwendigste zu entsorgen,
   auf Entrümplungen zu verzichten und die Abfälle gut vorzusortieren.
         Geänderte Öffnungszeiten des Recyclinghofes
            über die Sommermonate (März bis Oktober)
                                                                                                Behörden und Beratungsstellen
              Dienstag             14.30 - 18.00 Uhr
              Donnerstag           14.00 - 17.00 Uhr                                                Deutsche Rentenversicherung
              Freitag              14.00 - 17.00 Uhr                            Der nächste lokale Rentensprechtag in Gammertingen findet am Mitt-
              Samstag               9.00 - 12.30 Uhr                            woch, 16. März 2022 in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00
   Ab Dienstag, 8. März 2022 ist die Anlieferung von krautigen Grün-            Uhr bis 15.30 Uhr im Rathaus in Gammertingen im Sprechzimmer EG
   abfällen zu den o. g. Öffnungszeiten wieder auf dem Recyclinghof             (Raum E9) im alten Bürgerbüro statt. Die Beratungen finden nur noch nach
   möglich. Zu den krautigen Grünabfällen gehören Laub, Hecken-                 vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 07571 7452-0 oder
   rückschnitt, Schilf und alle anderen pflanzlichen Abfälle. Holzige           07574 406-132 und unter Einhaltung der 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Ge-
   Grünabfälle ab einem Stammdurchmesser von mindestens 3 cm                    testet) statt. Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis zum Sprechtag
   werden ganzjährig angenommen.                                                mit.
   Störstoffe wie Folien, Plastik, Schnüre, Steine, Metalle und andere
   Gegenstände dürfen nicht mit angeliefert werden. Katzenstreu und
   Kleintiermist gehören ebenfalls nicht in den Grünabfallcontainer und               Caritasverband für das Dekanat
   sind als Restmüll zu entsorgen.
                                                                                        Sigmaringen-Meßkirch e. V.
   Weitere Informationen erhalten Sie in der Abfall-App der Kreisabfall-
   wirtschaft Sigmaringen oder auf der Homepage des Landkreises unter           Unsere Beratungsdienste stehen telefonisch oder per E-Mail - den Menschen
   www.landkreis-sigmaringen.de/abfallwirtschaft                                in unterschiedlichen Lebenslagen mit Rat und Tat zur Seite. Menschen in
   Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abfallberatung gerne zur         problembehafteten Lebenslagen, mit einer psychischen Erkrankung,
   Verfügung: Telefon 07571 102–6677 oder E-Mail: Abfallberatung-               Schwangere, Menschen mit Migrationshintergrund, Pflegebedürftige und
   KAW@LRASIG.de                                                                pflegende Angehörige etc. können sich an uns wenden. Zentrale Telefon-
                                                                                nummer 07571 73 01-0 und/oder auf die E-Mail info@caritas-
                                                                                sigmaringen.de

                                                                                       Ehe-, Familien- und Lebensberatung
                                                                                Eine Außenstelle der Sigmaringer Ehe-, Familien- und Lebensberatung EFL
                                                                                steht in Gammertingen für Personen zur Verfügung, die Hilfe in einer Le-
                                                                                benskrise oder allgemeinen Problemsituation brauchen. Informationen und
         GELBER SACK:                                                           Anmeldungen im Sekretariat in Sigmaringen: In der Vorstadt 2 (Eingang
         Freitag, 25. März 2022 - Bezirke 1-4                                   Burgstraße 2 - 4), Tel. 07571 5787, E-Mail: beratung@efl-sigmaringen.de,
                                                                                Homepage: www.efl-sigmaringen.de
         RESTMÜLL:
         Montag, 7. März 2022 - Bezirk 4
         Dienstag, 8. März 2022 - Bezirk 1+3                                                     Krebsberatungsstelle Sigmaringen
         Mittwoch, 9. März 2022 - Bezirk 2                                      Die Psychosoziale Krebsberatungsstelle in der Sigmaringer Laizer Straße 1
                                                                                bleibt für Beratungen geöffnet. Zudem werden Beratungen auch telefonisch
         PAPIERTONNE:                                                           und online angeboten. Öffentliche Veranstaltungen finden aktuell nicht
         Montag, 21. März 2022 - Bezirke 1                                      statt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.krebsberatung-sigma-
         Dienstag, 22. März 2022 - Bezirke 2-4                                  ringen.de. Termine vereinbaren Sie bitte mit dem Sekretariat der Krebsbe-
                                                                                ratungsstelle 07571 729645-0.
        Bezirk 1 = das Gebiet links von der Reutlinger/
        Sigmaringer Straße in Fließrichtung der Lauchert
        Bezirk 2 = das Gebiet rechts von der Reutlinger/                                    Suchtberatung Sigmaringen
        Sigmaringer                                                             Offene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken
        Straße in Fließrichtung der Lauchert einschließlich aller               Die Suchtberatungsstelle Sigmaringen bietet immer einmal im Monat
        Haushalte auf der Reutlinger und Sigmaringer Straße                     eine offene Sprechstunde für Angehörige (Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen
        Bezirk 3 = die Stadtteile Feldhausen, Harthausen                        und Lebenspartner, erwachsene Geschwister, Jugendliche und erwachsene
        u. Kettenacker                                                          Söhne und Töchter von suchtkranken Eltern) von Suchtkranken an. Eine An-
        Bezirk 4 = die Stadtteile Bronnen und Mariaberg                         meldung für diese Sprechstunde ist nicht erforderlich. Das Angebot ist
                                                                                kostenfrei und steht selbstverständlich unter Verschwiegenheit.
                                                                                Seminar für Angehörige von Suchtkranken
                                                                                Die Suchtberatungsstelle bietet am Dienstag, 22. März 2022, von 16.30 –
                                                                                18.00 Uhr eine zweiteilige Seminarreihe für Angehörige von Suchtkranken
                                                                                an. Der weitere Termin ist am Dienstag, 29. März 2022 von 16.30 – 18.00
Die Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen informiert:                               Uhr.
                                                                                Das Seminar ist nicht für die Klärung einer aktuellen Krisensituation geeignet,
                                                                                hierfür bieten wir Einzelgespräche an. Weitere Informationen und Anmeldung
           Grüngutbündelsammlung                                                bis zum Dienstag, 15. März 2022 unter Tel. 07571 4188 (Suchtberatungs-
Am Donnerstag, 14. April 2022 findet die Frühjahrsabfuhr von holzigem           stelle) oder Mail suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de
Grüngut statt. Bitte halten Sie das Grüngut ab 6.00 Uhr an der Stelle bereit,   Hilfe bei Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen
an der sonst das Restmüllgefäß zur Leerung steht. Bei der Grüngutbün-           Nach Ostern beginnt wieder ein Führerschein-Seminar. Es findet an 5 Frei-
delsammlung wird Baum- und Heckenschnitt mitgenommen. Das                       tagnachmittagen im Zeitraum vom 22. April bis 3. Juni 2022 statt. Die-
Grüngut muss mit kompostierbaren Schnüren (z. B. mit Bast) gebündelt wer-       ses Seminar richtet sich an die Personen, denen wegen Alkohol oder Drogen
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022                                                                                             9

der Führerschein entzogen wurde und die für eine Wiedererteilung des Füh-        Rufnummer 07433 951-900 beraten lassen, beim Jobcenter Zollernalb-
rerscheins ein positives MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) -         kreis unter 07433 951-400 oder 07433 951-800. Für das Jobcenter
Gutachten vorlegen müssen.                                                       Landkreis Sigmaringen gelten die Rufnummern 07571 7395-100 und
Weitere Informationen und Anmeldungen zu einem Vorgespräch sind unter            07571 7395-900.
07571 4188 (Suchtberatung Sigmaringen) möglich.                                  Arbeitslosmeldungen müssen weiterhin persönlich erfolgen. Kann
                                                                                 kein 2G nachgewiesen werden, ist ausschließlich eine Meldung mit Identi-
               JobCafé trifft Erziehungsberatungsstelle                          tätsnachweis ohne Beratung möglich.
(Allein-) Erziehend und auf Jobsuche? Dann besuchen Sie doch das JobCafé
im Frauenbegegnungszentrum. In ungezwungener Runde können Sie eine
Tasse frischen Kaffee genießen und dabei aktuelle Stellenangebote studie-
ren. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, zusammen mit einer Mitarbeiterin                   Aus der Land- und Forstwirtschaft
des Jobcenters, gezielt nach einer passgenauen Stelle zu suchen.
Diesmal besucht uns Herr Lehner von der Erziehungsberatungsstelle der Ca-
ritas in Sigmaringen. Er wird von seiner Arbeit berichten und allgemeine                         Aus der Land- und Forstwirtschaft
Fragen beantworten. Das nächste JobCafé findet statt am Freitag, 4.
März 2022 von 9.00 - 11.30 Uhr im Frauenbegegnungszentrum Sigmarin-              Reisschlagverkauf für die Forstreviere Gammertingen und Neufra
gen in der Bahnhofstraße 3.                                                      Aufgrund der aktuellen Corona-Bestimmun-
                                                                                 gen können die Reisschlagverkäufe auch in
Es gelten die tagesaktuellen Corona-Regeln (derzeit 3G), Abstand und Mas-        diesem Jahr nicht im gewohnten Rahmen
kenpflicht.                                                                      stattfinden. Trotzdem soll den Bürgern die
                                                                                 Gelegenheit gegeben werden, günstig an ihr
                                                                                 Brennholz zu kommen. Dazu müssen sie das
                                                                                 Bestellformular der Stadt Gammertin-
                      Bundesagentur für Arbeit                                   gen, welches auf der Homepage der Stadt, beim Bürgerbüro im Rathaus oder
Die Agentur für Arbeit Balingen und die Jobcenter Landkreis Sigmaringen          bei den Ortschaftsverwaltungen erhältlich ist, ausfüllen und unterschreiben.
und Zollernalbkreis haben auch im neuen Jahr zu den gewohnten Öffnungs-          Es wird darum gebeten, Angaben zur gewünschten Menge und zur persön-
zeiten geöffnet. Nach wie vor gilt für den Zugang die 2G-Regel, persönliche      lichen Ausrüstung zu machen (z.B. Schlepper mit Winde, Schlepper ohne
Beratungsgespräche sind nach voriger Terminvereinbarung nur für Genesene         Winde, PKW mit Anhänger). Die jeweiligen Reisschläge werden unter weitest
oder Geimpfte möglich. Der Sicherheitsdienst kontrolliert den Status an den      gehender Berücksichtigung der Angaben zugeteilt und berechnet. Die schrift-
Eingängen. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Aus-         lichen Bestellungen können auch direkt an die Revierleiter als Mail versandt
kunft zu ihrem Status geben möchten, können sich bei der Agentur für Ar-         werden.
beit telefonisch unter 0800 4 5555 00 (kostenfrei) oder unter der

    Was ist los in der Region ?
      Wann?                Was?                             Wer?                            Wo?                           Uhrzeit?

      Neufra
      Mittwoch &           Schnellteststation             Gemeinde Neufra/                  Bürgerstüble                  ab 18.00 Uhr
      Freitag              NUR NACH                       DRK/FFW Neufra                    Im Oberdorf 41
                           VORANMELDUNG!
                           online: https://testzentrumneufra.setmore.com
                           Telefonische Anmeldung:
                           Mo.-Fr. 9 - 12 Uhr, 07574/930015

      Gammertingen
      Jeden Mittwoch       Wochenmarkt                      Stadt Gammertingen              Großer Schlossplatz           8.00 Uhr - 12.00 Uhr

      Dienstag -           Hallenbad ist geöffnet        Stadt Gammertingen                 Alb-Lauchert-                 • Dienstag: derzeit kein
      Sonntag              (Zutritt nur mit 3G Nachweis)                                    Schwimmhalle,                   Frühschwimmen
                                                                                            Josef-Wiest-Straße 3          • Dienstag - Freitag:
                                                                                                                            15.30 Uhr - 20.45 Uhr
                                                                                                                          • Samstag und Sonntag:
                                                                                                                            8.00 Uhr - 13.00 Uhr

      Veringenstadt
      Dienstag &           Veringer Lädele                  Bürgerverein                    Im Städtle 68                 14.30 - 18.00 Uhr
      Freitag              Second-Hand-Laden                Veringenstadt e.V.

      Jeden Sonntag        Schnelltestzentrum               DRK / Feuerwehr /               Feuerwehrgerätehaus           18.00 - 19.00 Uhr
                           (Ohne Anmeldung)                 Stadt Veringenstadt             Bahnhofstraße 3

                                                         Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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