Impressionen der GammertingEr Hausfasnet im Städtle und in den Stadtteilen
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Nr. 09 04. März 2022 Impressionen der GammertingEr Hausfasnet im Städtle und in den Stadtteilen Wieder einmal war die fünfte Jahreszeit angesichts der Herausforderungen der Coronazeit ganz anders, als man es eigentlich aus den früheren Jahren gewohnt war. Auch wenn die großen Bürgerbälle und Umzüge erneut in dieser Saison 2022 ausfallen mussten, so ha- ben die Narrenzünfte „Horig“ in Gammertingen, „Zwiebel“ in Harthausen, „Feifer“ in Feldhausen und „Tischles-Rucker“ in Kettenacker, zusammen mit vielen anderen Akteu- ren, Einiges auf die Beine gestellt, um die Fasnetstradition im „Städtle“ aufrechtzuerhal- ten. Vor allem die Kinder in den städtischen Kindergärten haben sich über den coronakon- formen Besuch der Narren und Musiker sehr gefreut. Die Narrenzunft „Horig“ wurde bei ihrem närrischen Treiben am Vormittag von einem Team des SWR Fernsehen begleitet. Überschattet wurde das Fasnetsgeschehen mit dem Beginn des Ukraine-Krieges in der Nacht auf Donnerstag. Beim Narrenbaumstellen am Nachmittag auf dem „Großen Schlossplatz“ hat „Horig“-Zunftmeister Harry Vojta die Narren zu einer Gedenkminute für die Kriegsopfer aufgerufen. In Feldhausen hat das traditionelle Narrengericht am Schmotzigen Donnerstag seine „Spitzbuben“ verurteilt und in Gammertingen am Fasnetssonntag bei strahlendem Son- nenschein und mit ordentlich Wind um die Ohren, nachdem die Narren zuvor mit einem Gottesdienst in den Tag gestartet waren. Die Stadtverwaltung bedankt sich ♥lich bei allen Akteuren für die vielen Ideen, das tolle Engagement und die Einhaltung der Corona-Vorgaben! Für 2023 wünschen wir uns alle eine Fasnet ohne Krieg und Pandemie.
2 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022 Impftermine - Novavax-Termine ab Freitag Der Impfstützpunkt in den Käppeleswiesen in Sigmaringen bietet ab Freitag Corona-Impfungen mit dem neuen Protein-Impfstoff Novavax an. Geimpft wird am • Freitag, 4. März von 16.00 bis 20.00 Uhr • Samstag, 5. März von 10.00 bis 15.00 Uhr • Sonntag, 6. März von 10.00 bis 15.00 Uhr Der Landkreis erhält diese Woche 2.300 Novavax-Dosen. Die Hälfte der Dosen muss für Zweitimpfungen zurückgehalten werden. Der Impfstoff Novavax ist zunächst insbesondere für die nach § 20a IfSG von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffene Bevölkerungsgruppe, also für Beschäftigte im Ge- sundheitswesen, vorgesehen. Mit dem neuen Präparat wird ausschließlich die Grundimmunisierung mit der Erst- und Zweitimpfung im Abstand von drei Wochen angeboten. Die Impfung ist ab 18 Jahren möglich. Ein Termin für die Novavax-Impfung kann ab sofort unter www.landkreis-sigmaringen.de/impftermin reserviert werden. Die Impftermine für die kom- menden Wochen werden anschließend festgelegt und bekanntgegeben. Mit Moderna oder Biontech kann man sich wie bislang auch montags bis freitags von 13.00 bis 20.00 Uhr und samstags und sonntags von 10.00 bis 18.00 Uhr impfen lassen. Kinder zwischen 5 und 11 Jahren können sich im März jeweils samstags von 10.00 bis 14.00 Uhr impfen lassen. Alle Impftermine können unter www.landkreis-sigmaringen.de/impftermin reserviert werden. Impfungen mit Moderna und Biontech sind im Impfstützpunkt Sigmaringen aber auch ohne Termin möglich. Amtliche Bekanntmachungen Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt: Öffentliche Bekanntmachung Auslegungsbeschluss - öffentliche Auslegung - 1. Bebauungsplanentwurf „Großflächige Freiflächenphotovoltaikanlage im Gewann Zaisen- holzäcker“ 2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Großflächige Freiflächenphotovoltaikanlage im Gewann Zaisen- holzäcker“ Stadt Gammertingen, Gemarkung Kettenacker Der Gemeinderat der Stadt Gammertingen hat am 22. Februar 2022 in öf- fentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Großflächige Freiflä- chenphotovoltaikanlage im Gewann Zaisenholzäcker“, Stadt Gammer- tingen, Gemarkung Kettenacker und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschrif- ten zum Bebauungsplan „Großflächige Freiflächenphotovoltaikanlage im Gewann Zaisenholzäcker“, Stadt Gammertingen, Gemarkung Kettenacker gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen. Ziel und Zweck der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Vo- raussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Gemarkung Kettenacker geschaffen werden. Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Ört- Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuer- lichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil baren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2045 auf mindestens 100 (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 22. Februar 2022. % (bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 %, bis zum Jahr 2030 auf 65 %) zu er- höhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung von Freiflächenphotovoltai- Auslegung kanlagen auf der Gemarkung Kettenacker. Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Mit der am 7. März 2017 von der Landesregierung verabschiedeten Verord- Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. nung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvor- (Freiflächenöffnungsverordnung – FFÖ-VO) können in Baden-Württemberg schriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Stadt we- bei den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und sentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Grünlandflächen in benachteiligen landwirtschaftlichen Gebieten im Um- umweltbezogenen Informationen fang von bis zu 100 MW pro Kalenderjahr bezuschlagt werden. Die gesamte Gemarkungsfläche von Gammertingen liegt vollständig innerhalb dieses von Freitag, 11. März 2022 bis Montag, 11. April 2022, Gebietes. je einschließlich, bei der Stadt Gammertingen, Stadtverwaltung, Hohenzol- Das Plangebiet hat eine Größe von 15,6 ha und befindet sich ca. 1 km nord- lernstraße 5-7, 72501 Gammertingen (Zimmer 2.9, 2. Obergeschoss) wäh- östlich des Siedlungsgebiets von Kettenacker. Die Fläche wird derzeit land- rend der üblichen Dienststunden ausgelegt. wirtschaftlich genutzt. Im Süden, Westen und Norden grenzt das Plangebiet an landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Osten und Südwesten befin- den sich Waldflächen.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022 3 Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet unter der Inter- • Schutz und Wiederherstellung von Böden net-Adresse www.gammertingen.de (unter dem Reiter „Öffentliche Be- • Entwicklung von extensiv genutztem Grünland kanntmachungen“) eingestellt und über das zentrale Internetportal des • Entwicklung von mageren Säumen Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp- • Entwicklung von mageren Säumen und Gebüschen verbund.de/kartendienste abrufbar. Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswir- Umweltbezogene Informationen kungen Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfüg- Die Überwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften Funktionsfähigkeit bar und werden einschließlich Begründung des Bebauungsplans samt Um- der vorgesehenen Maßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde. weltbericht ausgelegt. Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), f), i) und 1a Umweltbericht mit Grünordnungsplan, Bestands- und Maßnahmen- BauGB: plan vom 10. Februar 2022 Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir- „Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Viel- Durch den geplanten Solarpark kommt es zu geringen Lärmimmissionen. falt; umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Auch tritt durch die Umspannstationen elektromagnetische Strahlung in ge- Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; umweltbezogene Auswirkun- ringem Umfang auf. Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen. gen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter; die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; die Nutzung Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Ener- Durch den geplanten Solarpark kommt es zu einem Verlust von Ackerflächen gie; die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umwelt- und zu einem Verlust von zwei Revieren der Feldlerche. Artenschutzrechtli- schutzes. che Verbotstatbestände werden durch eine vorgezogene funktionserhal- tende Maßnahme (Anlage von Ackerrandstreifen) sowie einer b.) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen Zeitbeschränkung für die Baufeldfreimachung vermieden. Zudem werden Stellungnahmen des Regionalverbandes Bodensee-Oberschwaben, Hirsch- die Einfriedungen kleintierdurchlässig gestaltet und teilweise mit rankenden graben 2, 88214 Ravensburg, vom 18. August 2021 Pflanzen eingegrünt. Die Beeinträchtigungen durch den Verlust der Acker- Betroffene Themenkomplexe: flächen werden durch die Entwicklung von extensiv genutztem Grünland, Berücksichtigung der Belange der Wasserwirtschaft, Wasserschutzgebietes Gebüschen und mageren Säumen vollständig ausgeglichen. „Kesselbrunnen/Kohlplatte“ Boden Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB: Durch den geplanten Solarpark kommt es zu einer geringfügigen Versiege- Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir- lung von Böden. Diese können durch Maßnahmen zum Schutz und zur Wie- kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Viel- derherstellung von Böden gemindert werden. Die verbleibenden falt. Beeinträchtigungen werden durch die Nutzungsextensivierung im Zuge der Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Tübingen, Referat 21 Bauleit- Entwicklung von extensiv genutztem Grünland kompensiert. planung, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen, vom 19. August Wasser 2021 Die Beeinträchtigungen durch die geringfügige Versiegelung von Böden wer- Betroffene Themenkomplexe: den durch eine Versickerung des Niederschlagwassers auf der Fläche und Berücksichtigung der Belange der Wasserwirtschaft, Wasserschutzgebietes durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen für Zufahr- „Kesselbrunnen/Kohlplatte“, Belange des Klimaschutzes (Mit einer geplan- ten, Wege und Stellplätze gemindert. Es ist weder von einer Verringerung ten Leistung von ca. 15 MWp trägt das beantragte Vorhaben deshalb zum der Grundwasserneubildungsrate noch von Verunreinigungen des Grund- Erreichen der Klimaschutzziele bei und sollte bei Vorliegen der übrigen Vo- wassers auszugehen. raussetzungen genehmigt werden), Belange des Naturschutzes (Eine ab- Klima, Luft schließende Stellungnahme der HNB inwiefern durch die Planungen die von Die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage entspricht den nationa- der HNB zu vertretenden Belangen berührt sind, ist anhand der beigefügten len Klimaschutzzielen. Das Gebiet ist als Kaltluftentstehungsfläche einzu- Unterlagen nicht möglich, es wird um Ergänzung der Unterlagen gebeten.) stufen. Auf den Flächen unter den Modulen kann auch weiterhin Kaltluft Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB: entstehen. Es kommt daher zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen. Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir- Landschaft kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Viel- Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ergeben sich insbe- falt. Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Abteilung 9, sondere für den Wanderweg östlich des Vorhabens. Durch Eingrünungsmaß- Landesamt für Geologie, Rohstoff und Bergbau, Albertstraße 5, 79104 Frei- nahmen (magere Säume und Gebüsche) auf einem 27 m breiten Streifen burg, vom 25. August 2021 entlang des Weges, werden diese Beeinträchtigungen gemindert. Für die Betroffene Themenkomplexe: Sattlerkapelle südöstlich des Vorhabens ergeben sich keine erheblichen Untergrundverhältnisse, Versickerung von Oberflächenwasser, Geotechnik, nachteiligen Veränderungen. Eine Fernwirksamkeit des Vorhabens ist nicht Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz. zu erwarten. Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB: Kultur- und sonstige Sachgüter Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Bei Sondagen konnten keine archäologischen Befunde erbracht werden. das Wir-kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi- Sollten während der Bauarbeiten archäologische Denkmale auftreten, so sche Vielfalt. werden diese gemeldet und es wird die Möglichkeit zur Bergung der Funde und Befunde eingeräumt. Stellungnahmen des Landratsamt Sigmaringen, Koordinierungsstelle beim Fachbereich Baurecht, Leopoldstraße 4, 72844 Sigmaringen, vom 23. August Wechselwirkungen 2021 Auf räumliche und funktionale Beziehungen zwischen einzelnen Elementen eines Schutzguts und die funktionalen Beziehungen zwischen den Schutz- Betroffene Themenkomplexe: gütern wurde in den vorangegangenen Abschnitten hingewiesen. Darüber Belange des Wasserrechtes hinaus sind keine Wechselwirkungen zu erwarten. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 WHG, Das Plangebiet befindet sich im Wasserschutzgebiet „Kesselbrunnen/Kohlplatte“, Zone IIIA. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nicht-durch- führung der Planung Belange des Bodenschutzes Bei Nichtdurchführung der Planung ist auf der Fläche die Beibehaltung der Der Kompensationsbedarf und die Kompensationswirkung ist nach dem Be- bisherigen Nutzung anzunehmen, sodass sich voraussichtlich der Umwelt- wertungsmodel „Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Ein- zustand nicht wesentlich ändert. griffsbeurteilung, Kompensationsbewertung und Ökokonten“ des Landkreises Sigmaringen beziehungsweise nach der Arbeitshilfe der Lan- Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Ausgleich der nachtei- desanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ligen Auswirkungen „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ zu Das bisherige Maßnahmenkonzept wird nachstehend zusammenfassend berechnen und dem Umweltbericht im weiteren Verfahren beizufügen. aufgeführt. Nach Abschluss der Bestandsaufnahmen sind ggf. weitere Maß- nahmen erforderlich. Belange des Abfalls • Zeitbeschränkung der Baufeldfreimachung Anfallende Bauabfälle, Bauschutt und Abbruchmaterial müssen getrennt • Anlage von Ackerrandstreifen gesammelt und einer Verwertung zugeführt bzw. als Abfall entsorgt wer- • Kleintierdurchlässige Gestaltung und Eingrünung der Einfriedungen den. • Versickerung des Niederschlagwassers Bei der Verwertung von mineralischen Reststoffen sind die Anforderungen • Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen der Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums für die Verwertung von
4 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022 als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom 14. März 2007 bzw. die vorläu- Ausgangszustand vor dem Eingriff überführt werden (inkl. Rekultivierungs- figen Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial des damaligen maßnahmen) und ohne Bewirtschaftungsauflagen weiter landwirtschaftlich Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg vom 13. April nutzbar sein. 2004 einzuhalten. Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), e), g), h), i), 1a Bei der Verwertung von humosem Bodenmaterial in der durchwurzelbaren BauGB: Bodenschicht oder als Oberboden ist die Bundes-Bodenschutz- und Altlas- Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir- tenverordnung (BBodSchV) anzuwenden. kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Viel- Belange des Naturschutzes falt, umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Die Belange des Naturschutzes inkl. Umweltbericht sind im Rahmen von § Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, die Vermeidung von Emissio- 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch nen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Dar- (BauGB), § 1a BauGB, § 2 Abs. 4 BauGB und § 2a BauGB in den Planunter- stellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, lagen daher noch nicht ausreichend berücksichtigt und abgearbeitet. Die insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, die Erhaltung Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung fehlt noch und auch die spezielle arten- der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsver- schutzrechtliche Prüfung ist noch nicht ausgearbeitet. ordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Kap. 6.2 Maßnahme 5A, 6A, 7A: Zur Herstellung mageren Grünlandes und Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, die Wechselwirkungen magerer Säume sollte die Fläche zunächst vor der Aufstellung der Solarmo- zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchsta- dule ausgemagert werden. Dazu bietet sich der Anbau stark zehrender ben a bis d. Pflanzenarten ohne eine Düngung auf der Fläche an. Eine nachträgliche Stellungnahmen des Naturparks „Obere Donau“, Wolterstraße 16, 88631 Ausmagerung nach dem Aufstellen der Module ist wenig zielführend. Der- Beuron, vom 30. August 2021 zeit kann noch nicht nachvollzogen werden, wo die Maßnahmen konkret zum Liegen kommen, da dazu noch eine Plandarstellung fehlt. Diese sollte Betroffene Themenkomplexe: nachgereicht werden. Sinnvoll wäre hier eine ökologische Baubegleitung, Im Gegensatz zu den Ausführungen auf Seite 13 des Umweltberichts des die das ausführende Personal in die notwendigen Maßnahmen einweist und Büros Menz zu Inneren Erschließungszonen, ist die Naturparkgeschäftsstelle die Maßnahmen auch im Rahmen eines Monitorings auf die Zielerreichung in Übereinstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises hin überprüft. Sigmaringen der Auffassung, dass der einfache Beschluss einer Kommune nach § 33 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplans diese Fläche nicht Belange der Landwirtschaft automatisch zu einer Inneren Erschließungszone nach der Naturparkverord- Die betroffenen Flächen sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders nung macht, insbesondere dann nicht, wenn die Naturpark-Geschäftsstelle geeignet. Die Böden sind nach der Flurbilanz der Landwirtschaftsverwaltung bisher im Bebauungs-planverfahren noch gar nicht als TÖB angehört wurde. Baden-Württemberg als Vorrangflächen II eingestuft und sollten demnach Dieser Fall gilt nur dann, wenn die Aufstellung des Bebauungsplans in Über- der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben (www.flurbilanz.de). einstimmung mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Flächennutzungs- Bezogen zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen verweisen wir des Weiteren plans, die jeweilige Fläche betreffenden, erfolgt, da hier die auf die Planungshinweiskarte zu großflächigen Photovoltaikanlagen des NP-Geschäftsstelle ja bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Möglichkeit Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben. Auf der Planungshinweiskarte zur Abgabe einer Stellungnahme im Zuge der Aufstellung/Änderung des Flä- Nord liegt die geplante Fläche auf einem Gebiet, in dem die Errichtung einer chennutzungsplanes hatte. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, da PVA aufgrund landwirtschaftlicher Vorrangflur sowie ungünstiger Exposition die Fläche im rechtskräftigen FNP aktuell noch als großflächige Landwirt- nicht empfohlen wird. Im Landkreis Sigmaringen liegt allerdings der größte schaftsfläche ausgewiesen ist. Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche im benachteiligten Gebiet. Grund- Naturparkbelange sind daher sehr wohl zu berücksichtigen und können sätzlich weisen wir darauf hin, dass diese Überplanung zu einer Verknap- nicht einfach außen vorgelassen werden. pung der landwirtschaftlichen Fläche führt. Diese Verknappung kann das Pachtzinsniveau erhöhen und den betriebswirtschaftlichen Erfolg der Land- Prüfung der Unterlagen: wirtschaft vermindern. Laut der Freiflächenöffnungsverordnung –FFÖ-VO Vorentwurf Begründung, Seite 12: 9.1. Artenschutz des UM ist die Flächenkonkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung auf ein Aktuelle Untersuchungen gehen davon aus, dass sich die Artenvielfalt in- Mindestmaß zu beschränken. nerhalb des Parks selber erhöht, wenn die Bodenfreiheit so gewählt wird, Laut den Planunterlagen werden die überplanten Grundstücke hauptsäch- dass Prädatoren, wie z.B. Fuchs und Marder die Zaun-anlage nicht queren lich vom Eigentümer selbst bewirtschaftet und Nutzungsverträge wurden können. bereits abgeschlossen. Diese Aussage mag bei winzigen Umzäunungen stimmen, bei einer Fläche von 16 ha ist es aber völlig ausgeschlossen, dass sich Füchse und Dachse Der Fachbereich Landwirtschaft erhebt keine Einwände, bittet jedoch um nicht einfach einen Zugang freigraben (dies ließe sich nur bei ca. 50 cm tief Beachtung folgender Hinweise: in den Boden reichender und fest verankerter Umzäunung vermeiden). Völlig Ausgleichsmaßnahmen unklar ist ferner wie Baummarder und Steinmarder, aber auch in Zukunft Laut den Planunterlegen soll die Eingriffs-Ausgleichsbilanz nach Ökokonto- verstärkt Waschbären an einem Überklettern oder Durchschlüpfen gehindert Verordnung (ÖKVO 2010) und eine spezielle arten-schutzrechtlichen Prü- werden sollen. fungen im Laufe des weiteren Verfahrens durchgeführt werden. Daher sollte die Bodenfreiheit gleich so gewählt werden, dass Tiere bis zur Baurechtliche/naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sollten wenn Dachsgröße die Fläche jederzeit betreten können. Dies beugt unter Umstän- möglich unbedingt innerhalb des Plangebiets erbracht werden. Laut § 15 den auch unerwünschten Massenvermehrungen von Feld- und Wühlmäusen Abs. 3 BNatSchG ist bei der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaft- vor und schafft langfristige ähnliche Verhältnisse innerhalb und außerhalb lich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrar- des Zaunes und damit auch weniger Ausgleichsbedarf, da der Eingriff durch strukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die den Zaunbau geringer wird. landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendi- Prüfung des Entwurfs des Bebauungsplanes: gen Umfang in Anspruch zu nehmen. Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Aus- Unbedingt vermieden werden sollte, dass sich nitrophile Säume mit einem gleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch hohen Anteil an „Allerwelts-Arten“ wie Brennnesseln, Himbeere, Zwergho- Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirt- lunder etc. ausbilden. Nachdem die Umzäunung einen sehr massiven Eingriff schaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des in die freie Landschaft und in das Land-schaftsbild darstellt und ein dauer- Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, haftes Wilddichthalten (z. B. Marderartige) allenfalls in der Theorie funktio- um möglichst zu vermeiden, dass weitere Böden aus der Nutzung genom- niert, erscheint es durchaus möglich, zumindest stellenweise die men werden. Des Weiteren wird auf § 15 Abs. 6 NatSchG verwiesen, der be- Umzäunung mit rankenden Pflanzen wie z. B. Efeu oder Geißblatt einzugrü- sagt, dass die Landwirtschaftsbehörde frühzeitig bei der Auswahl der nen, dies funktioniert bei anderen Solaranlagen recht gut und sollte auch Flächen zu beteiligen ist, falls für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen land- hier als Minimierungsmaßnahme des Eingriffs angewandt werden, z. B. auch wirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen werden soll. entlang der beidseitigen Zäune am landwirtschaftlichen Weg in der Mitte, Auswirkungen auf die angrenzende Landwirtschaft dies würde hier vermutlich auch für diesen Weg nutzende größere Tiere (z Die Photovoltaik-Freiflächenanlage ist so zu betreiben und zu pflegen, dass .B. Rehe) die Hemmschwelle zu einer Nutzung herabsetzen (größere Natur- keine nachteiligen Auswirkungen auf benachbarte landwirtschaftlich ge- nähe und etwas mehr Deckung sowie Äsung). Überlegenswert wäre ferner nutzte Flächen entstehen. als sehr kleine und günstige Maßnahme, ob nicht an einzelnen Stellen ab- Auflagen zum Rückbau seits von angrenzenden Waldrändern, Ansitzwarten aus Holz für Greifvögel, Im Bebauungsplan fehlen Auflagen zum Rückbau. Durch eine geeignete Auf- Eulen etc. aufgestellt werden könnten, dadurch könnte verhindert werden, lage muss der Rückbau der PV Anlage nach 20-30 Jahren sichergestellt wer- dass diese direkt auf die Modultische oder deren Befestigung sitzen und den. Der Bebauungsplan ist aufzuheben und die Flächen sind in eine diese dann auch weniger durch Vogelkot verschmutzt werden. Ebenfalls landwirtschaftliche Folgenutzung zu überführen. Das bedeutet, die Flächen könnte so dem Aufbau einer unerwünschten Mäuseüberpopulation begeg- müssen nach dem Anlagenrückbau oder bei Nichtrealisierung wieder in den net werden. Bei der Aufstellung ist hier aber auf eventuelle Konflikte mit angrenzenden Feldlerchenbrutplätzen im Vorfeld zu achten.
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022 5 Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), e), 1a BauGB: Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir- Gewinn- und Verlust-Rechnung kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Viel- Summe der Erträge 3.694.666,24 € falt, Vermeidung von Emissionen, Vermeidung und der Ausgleich Summe der Aufwendungen 3.655.386,02 € voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie Jahresüberschuss 39.280,22 € der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts. Der Jahresüberschuss wird auf die neue Rechnung vorgetragen. Nach der Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Verrechnung mit Verlustvorträgen aus Vorjahren in Höhe von 20.701,84 € Stuttgart, Ref. 83.1, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen Am Neckar, vom ergibt sich ein Gewinnvortrag in Höhe von 18.578,38 € . 12. August 2021 Der Jahresabschluss und der Lagebericht 2020 liegen in der Zeit vom 14. Betroffene Themenkomplexe: bis zum 22. März 2022 öffentlich zur Einsichtnahme, im städtischen Bür- In der Sonderbaufläche der geplanten Photovoltaikanlage sind auf Luftbil- ger- und Tourismusbüro im neuen Schlossflügel Zimmer E. 20 aus. Wir bitten dern diverse rundliche Bewuchsanomalien zu erkennen. In zwei Fällen dürfte um Beachtung der aktuellen Beschränkungen. es sich sicher um Grabhügel bei weiteren im Süden laut aktuellen Luftbild- analysen wohl ebenfalls um Grabhügeln handeln. Vermutlich gehören diese Gammertingen, 3. März 2022 zu einem westlich anschließenden ausgedehnten Grabhügelfeld mit ca. 20 gez. Holger Jerg Hügeln. Es handelt sich um Kulturdenkmale gem. § 2 DSchG, im Süden im Bürgermeister Bereich der vermuteten Hügel schließt ein Prüffallgebiet an. An der Erhaltung archäologischer Kulturdenkmale besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse; eine undokumentierte Zerstörung ist gem. § 8 DSchG unzulässig. Das Landesamt für Denkmalpflege äußert erhebliche Bedenken gegen eine Überplanung dieses Bereiches. Betroffene Umweltbelange i. S. d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7d), 1a BauGB: Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter. Stellungnahmen Einwender 1, vom 16. August 2021 Betroffene Themenkomplexe: Durch den Bau der Freiflächenphotovoltaikanlage und der damit verbunde- Alb-Lauchert-Schwimmhalle nen Umzäunung der Anlage befürchte ich einen verstärkten Wildwechsel Öffentliches Schwimmen in der Alb-Lauchert-Schwimmhalle auf meinen Flächen. Es ist davon auszugehen, dass das Wild meine Flächen ist zu folgenden Zeiten möglich: verstärkt zur Querung zwischen den beiden Waldstücken nutzen wird. Da- Dienstag: derzeit noch kein Frühschwimmen durch befürchte ich zum einen eine Beeinträchtigung bei der Bewirtschaf- Dienstag - Freitag: 15.30 Uhr - 20.45 Uhr tung meiner Flächen und zum anderen, dass durch Wildschäden in den Ferien: 14.00 Uhr - 20.45 Uhr Ertragsverluste für mich entstehen. Ich bitte Sie geeignete Maßnahmen zu Samstag und Sonntag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr ergreifen, dies zu verhindern. Die Umzäunung der Photovoltaikanlage (Grenzabstände etc.) ist so zu ge- Zutritt in die Alb-Lauchert-Schwimmhalle nur mit 3G Nach- stalten, dass diese eine Bewirtschaftung meiner Grundstücke nicht beein- weis. trächtigt. Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB: Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologi- Das Stadtbauamt informiert: sche Vielfalt. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis ein- Freizeitanlage Gammertingen wird „fit gemacht“ schließlich 11. April 2022, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift wäh- für die kommende Freiluftsaison rend der Dienststunden bei der Stadt Gammertingen (Anschrift siehe oben) vorbringen oder schriftlich an die Stadt Gammertingen richten. Bei schriftlich Die Freizeitanlage in Gammertingen wird in den kommenden Wochen in- vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten an- tensiv saniert und für die Freiluftsaison 2022 instandgesetzt. In der Zeit vom gegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abge- 7. März bis zum 13. April 2022 wird es deshalb notwendig, die Außen- gebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan anlage, die Zufahrt, das WC Gebäude und die Parkplätze zu sperren. Pünkt- unberücksichtigt bleiben können. lich zu den Osterfeiertagen soll alles fertig sein. Dienststunden der Stadtverwaltung Gammertingen: Folgende Arbeiten sind eingeplant: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr • Sanierung der Schotterzufahrten und PKW-Stellflächen Montag und Dienstag von 14.00 bis 16.00 Uhr • Neugestaltung aller Themen- und Hinweisschilder Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr • Aufbau von neuen Spielgeräten und nach telefonischer Vereinbarung • Neuanstrich des WC Gebäudes • Sanierung des Barfußpfades Gammertingen, 3. März 2022 • Ersatzpflanzung für die abgestorbenen Eschen gez. Holger Jerg • Neue Bankauflagen Bürgermeister • Rasen- und Pflanzflächenpflege • Armtauchbecken der Kneippanlage wird erneuert Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs „Städtisches Altenpflegeheim St. Elisabeth“ festgestellt Am 7. Dezember 2021 hat der Gemeinderat den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs „Städtisches Altenpflegeheim St. Elisabeth“ wie folgt festge- stellt: Bilanzsumme 3.179.835,66 € davon Aktivseite Anlagevermögen 2.758.274,72 € Umlaufvermögen 421.560,94 € davon Passivseite Eigenkapital 1.434.945,12 € Sonderposten 833.220,00 € Rückstellungen 228.650,00 € Verbindlichkeiten 683.020,54 €
6 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022 Auch der Themenspielplatz „Mensch und Wasser“ in Bronnen geht nicht Termine sind grundsätzlich nicht nötig, können aber ganz entspannt auch leer aus. Hier soll ein neuer Wasserspieltisch aufgebaut werden. auf der Homepage https://gammertingen-testet.de/ vereinbart werden. Bei der Teststation können – und das ist neu in Gam- mertingen – auch PCR-Tests (auch als Express-Version: Ergebnis am gleichen Tag) gemacht werden. Die Betreiber der Station haben zusätzlich angeboten, dass wenn irgend- welche Sonder-Testungen (z. B. bei Vereinen oder Veranstaltungen) benötigt werden, sie gerne zur Kooperation bereit sind. • Eine weitere zusätzliche private Teststation bietet Tests von Montag - Sonntag von 8.00 – 20.00 Uhr auf dem Parkplatz des Verbraucher- marktes EDEKA-Schmid, Mittelberg 12 ohne und mit Termin an. Ter- mine unter: teststationenamkraftwerk.covidservicepoint.de/buchung Baustellen und Verkehrsbeeinträchtigungen • Des Weiteren gibt es im Dan Gesundheit & Fitness in der Maybach- straße 3, Gammertingen täglich kostenlose Schnelltestungen. Termine „im und um’s Städtle“ können online unter www.testtermin.de gebucht werden. Lage | Ort Sperrung | Maßnahme Zeitraum | Anlass Kernstadt: Gammertingen: Neugestaltung Noch bis „Friedhof“ einiger Bereiche voraussichtlich Juni im Friedhof. 2022. Abschnittweise Sperrung der Friedhofs- wege und Zugänge. Mit Behinderungen ist zu rechnen. Gammertingen: Neuherstellung eines Von Dienstag, 01. März „Hochbergstraße“ Hausanschlusses 2022 bis Donnerstag, Wasser und Abwasser 31. März 2022. Vollsperrung für eine Dauer von maximal 5 Arbeitstagen. Am Mittwoch, 2. März 2022, hat das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden- (Kenntnisnahme bis zum Redaktionsschluss des Amtsblattes am Mon- Württemberg insgesamt weitere 30.873 bestätigte Infektionen mit dem tagabend – bitte beachten Sie hier auch unsere „News“ unter: Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie www.gammertingen.de) Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 2.166.507 an. Davon sind ungefähr 1.492.060 (+32.592) Personen bereits wieder von ihrer COVID-19- Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt 660.113 (-1.750) Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert. Nächster Impftermin in Gammertingen Dem Landesgesundheitsamt wurden heute 31 weitere Todesfälle im Zu- Der nächste anmeldefreie Impftermin in sammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Die Zahl der Todesfälle steigt Gammertingen findet am Mittwoch, 16. auf insgesamt 14.334. März 2022 von 10.00 bis 13.00 Uhr statt. Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom Ro- Das mobile Impfteam des DRK wird dabei er- bert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,83 angegeben. Sie ist die neut von städtischem Personal und Mitglie- Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person ange- dern der Freiwilligen Feuerwehr steckt werden. Gammertingen unterstützt werden. Eine Ter- Behandlung in Krankenhäusern minvereinbarung ist nicht notwendig. Es sollte Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit In- lediglich der Personalausweis und der Impf- tensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 2. März 2022, 12.30 pass mitgebracht werden. Uhr, 254 (-17) COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizini- Wer sich impfen lassen möchte, kann dies ohne vorherige Terminvereinba- scher Behandlung, davon werden 111 (43,7 Prozent) invasiv beatmet. Der rung machen und muss nur im Zeitraum zwischen 10.00 und 13.00 Uhr in Anteil an COVID-19 Fällen in intensivmedizinischer Behandlung an der Ge- die Turnhalle beim Gymnasium in der Kiverlinstraße kommen. samtzahl der betreibbaren ITS-Betten beträgt 11,5 Prozent (-0,8). Die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Hospitalisierungen bezogen auf 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg) liegt im Landes-Durchschnitt Kostenlose Bürgerschnelltests in Gammertingen bei 7,0 (+0,0). Kommunales Testzentrum in der Turnhalle beim Gymnasium schließt Stufenregelung für Baden-Württemberg seine Türen Die Corona-Verordnung des Landes sieht eine Stufenregelung vor, die sich - Nach wie vor sind verschiedene Testangebote im Städtle vorhanden an der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz und der Auslastung der Intensivbet- ten orientiert. Mit der Anpassung der Corona-Verordnung zum 23. Februar Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich in unserem Laucherttalstädtchen 2022 ist Baden-Württemberg in die Warnstufe zurückgekehrt. Vor dem Hin- kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Damit hat jeder Anspruch auf tergrund der derzeit dominierenden Omikron-Variante wurden die Grenz- mindestens einen kostenlosen Antigen-Schnelltest (PoC-Test) pro Woche – werte angepasst, zudem wurde die Alarmstufe II gestrichen. Maßgeblich und dies gilt unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. sind nunmehr folgende Werte: Nachdem es inzwischen in unserer Stadt einige privat-wirtschaftlich initiierte • Basisstufe: Hospitalisierungsinzidenz unter 4,0 und nicht mehr als 249 Testmöglichkeiten (nicht nur Schnelltests, sondern auch PCR-Tests) gibt, wird Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten belegt. die Stadt das gemeinsam von ehrenamtlichen Helfern des DRK-Ortsvereins • Warnstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 4,0 oder ab 250 mit CO- und der Freiwilligen Feuerwehr betriebene kommunale Testzentrum in der VID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten. „Alten Turnhalle“ beim Gymnasium mit sofortiger Wirkung schließen. Tes- • Alarmstufe: Ab Hospitalisierungsinzidenz von 15,0 und ab 390 mit CO- tungen haben dort bisher immer samstags stattgefunden. VID-19-Patientinnen und -Patienten belegten Intensivbetten. Übersicht der Testmöglichkeiten im Laucherttalstädtchen Aktuell geltende Stufe: WARNSTUFE • Seit dem 24. Februar bietet auf dem „Großen Schlossplatz“, hinter 7-Tage-Inzidenz dem Rathaus, eine private Teststation Schnelltests und PCR-Tests an. Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindäm- Die Teststation hat von Montag bis Samstag jeweils von 8.00 Uhr mung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz bis 20.00 Uhr geöffnet. als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entspre-
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022 7 chender Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den Kaufen Sie regional und lokal: letzten sieben Tagen neu gemeldeten COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwoh- ner. Seit Montag, 16. August 2021, gelten in Baden-Württemberg landesweit inzidenzunabhängige Regelungen. Die aktuelle 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg beträgt im Landes- WOCHENMARKT Durchschnitt 1.357,6 (+2,5). Die aktuellen Corona-Regeln (23. Februar 2022) finden Sie auf unserer Homepage www.gammertingen.de auf den Sonderseiten zu Corona. Aktuelle Informationen aus dem Landkreis Sigmaringen: jeden Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr (Diese Zahlen werden vom Gesundheitsamt des Landkreis Sigmaringen täg- lich aktualisiert - Stand: 2. März 2022) auf dem Großen Schlossplatz in Gammertingen 7 Tage Inzidenz / 100T EW: 1.686,20 Einkaufen im Städtle – kurze Wege labordiagnostisch bestätigte Infektionen: 30.575 Personen Bitte beachten Sie bei Ihrem Einkauf auf dem Wochenmarkt fol- wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene: 140 Personen gendes: bereits genesene Personen: 27.249 Personen ergibt derzeit infizierte Personen: 3.186 Personen • In den Warteschlangen vor den Verkaufsständen müssen mindestens 1,5 m Abstand zwischen den Kunden eingehalten werden, Aktuelle Informationen aus dem Stadtgebiet Gammertingen: • Gruppenbildung/Ansammlungen von Menschen müssen vermie- (Stand: 2. März 2022) den werden. • Es gilt Maskenpflicht zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz der an- labordiagnostisch bestätigte Infektionen: 1.633 Personen deren Marktbesucher. wegen bzw. mit an Infektion Verstorbene: 12 Personen bereits genesene Personen: 1.490 Personen Die Markthändler freuen sich auf Sie. ergibt derzeit infizierte Personen: 131 Personen „foodsharing Fair-Teiler“ im Städtle Öffnungszeiten: täglich von 8.00 bis 20.00 Uhr geöffnet. Neues aus dem Bürgerbüro Der Gammertinger Fair-Teiler ist in den Räumlichkeiten der Hohenzollern- straße 11/1 (ehemaliger Zugang zum früheren Polizeiposten, jetzt Zugang zum Stadtarchiv) im Flur untergebracht. Der Zugang ist nur für 1 Person zu- Wir gratulieren ... gelassen. Es gilt Maskenpflicht. Bitte beachten: Der Fair-Teiler ist ab Montag, 7. März 2022 bis auf Wei- teres aus organisatorischen Gründen geschlossen. In der zweiten Märzwoche gelten unsere städtischen Geburtstagsglückwünsche den Jubilaren: Gammertinger Tafel Frau Angela Abt, Ziegelweg 19, Gammertingen am 8. März zum 75. Geburtstag Anschrift: Hohenzollernstraße 14, 72501 Gammertingen Öffnungszeiten: Freitag von 9.00 bis 11.30 Uhr Herrn Sepp Ade, Klosterhof 1, Gammertingen ST Mariaberg Für weitere Informationen oder zur Annahme von Spenden sind wir Freitag am 10. März zum 85. Geburtstag von 6.30 Uhr bis 11.30 Uhr direkt vor Ort für Sie erreichbar! Telefonisch er- reichen Sie uns unter 0162 2860681 oder 0162 2860682. In der ersten und zweiten Märzwoche gelten unsere städti- schen Glückwünsche zur Hochzeit den Jubilaren: Frau Roswitha Schwenger und Arthur Schwenger, Gammertingen am 3. März zum 50. Hochzeitstag Sprechzeiten / Termine Frau Hannelore Werschnitzky und Ottmar Werschnitzky, Gammertin- gen am 9. März zum 60. Hochzeitstag Bitte achten Sie - zu Ihrem und unserem Schutz - bei Terminen der Sprech- Zur Gesundheitsvorsorge und Kontaktreduzierung wegen der anhal- stunden des Bürgermeisters und der Ortsvorsteher nach wie vor auf die ak- tenden „Corona-Pandemie“ finden bis auf Weiteres keine Jubilars- tuellen Corona-Vorgaben. Wir bitten Sie, diese Sprechstunden möglichst Besuche eines Vertreters der Stadt statt. Wir bitten um Ihr Verständnis. telefonisch wahrzunehmen, sofern es Ihr Anliegen erlaubt. Persönliche Ter- mine bitten wir immer vorab telefonisch anzumelden, damit wir ent- sprechende Hygienemaßnahmen vorbereiten können. Es gelten aktuell die 3G-Regeln für die Sprechzeiten. Sprechstunde des Bürgermeisters Termine für ein Gespräch mit Bürgermeister Holger Jerg können telefonisch unter (07574) 406-110 oder per E-Mail an: buergermeister@gammertin- gen.de vereinbart werden. Der nächste Termin ist am Donnerstag, 24. März 2022 von 17.00 bis 18.00 Uhr. Wer den Verschenken/Tauschen-Markt nutzt, leistet einen wichtigen Sprechstunden der Ortschaftsverwaltungen Beitrag zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung, verbunden Ortschaftsverwaltung Bronnen/Mariaberg: Ortsvorsteher Karl Endriß mit einem sozialen Nutzen für die Bürger*innen in unserem Städtle. steht immer dienstags in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr für eine Wenn Sie also etwas zu verschenken/tauschen haben, dann setzen Sie Sprechstunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0174 sich mit dem Bürger- und Tourismusbüro (Telefon 406-135 oder -136; 9912808). Fax 406-199 - E-Mail buergerbuero@gammertingen.de in Verbindung - wir veröffentlichen Ihre Angebote gerne kostenlos. Ortschaftsverwaltung Feldhausen: Ortsvorsteher Hans Steinhart steht immer donnerstags in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr für eine Sprech- stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 3672). Ortschaftsverwaltung Harthausen: Ortsvorsteher Manfred Rogg steht AKTUELLE ANGEBOTE immer donnerstags in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr für eine Sprech- Z U V E RS CH E N KE N T E LE FO N stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (mobil: 0170 2864073). Ortschaftsverwaltung Kettenacker: Ortsvorsteher Matthias Gulde steht 1 Esszimmertisch, sechseckig, 1,20 m Ø, immer montags in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr für eine Sprech- ausziehbar + 6 Stühle 0173 96255617 stunde in der Ortschaftsverwaltung zur Verfügung (Festnetz: 07574 932361). 1 Harmonium 2687
8 AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022 den. Die einzelnen Bündel dürfen die Maße (Länge = 1,50 m und Breite 0,50 m) und ein Gewicht von 25 kg nicht überschreiten. Als haushaltübliche Mülltermine Menge werden max. 1 m³ pro Haushalt angesetzt. Loses Material, Laub und sonstige Pflanzenreste werden bei der Grüngutbündelsammlung nicht mit- Öffnungszeiten auf dem Recyclinghof Gammertingen genommen. Dieses kann über den Recyclinghof abgegeben werden. Ver- wenden Sie auf keinen Fall Plastiktüten, Plastikschnüre oder Draht. Achten Bitte halten Sie, in Ihrem eigenen Gesundheitsinteresse und zum Sie bitte besonders darauf, dass im Grüngut keine Störstoffe wie Kunststoffe, Schutz unserer Mitarbeiter, auf dem Recyclinghof in Gammertingen Metalle oder Steine enthalten sind. ausreichend Abstand. Es gilt Maskenpflicht auf dem Recyclinghof. Bei Fragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 07571 102-6666 Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Personals und reihen Sie oder unter buergerservice-kaw@lrasig.de an die Kreisabfallwirtschaft Sig- sich bitte in die Warteschlange ein. Um Schlangen zu vermeiden bittet maringen. die Kreisabfallwirtschaft darum, nur das notwendigste zu entsorgen, auf Entrümplungen zu verzichten und die Abfälle gut vorzusortieren. Geänderte Öffnungszeiten des Recyclinghofes über die Sommermonate (März bis Oktober) Behörden und Beratungsstellen Dienstag 14.30 - 18.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr Deutsche Rentenversicherung Freitag 14.00 - 17.00 Uhr Der nächste lokale Rentensprechtag in Gammertingen findet am Mitt- Samstag 9.00 - 12.30 Uhr woch, 16. März 2022 in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 Ab Dienstag, 8. März 2022 ist die Anlieferung von krautigen Grün- Uhr bis 15.30 Uhr im Rathaus in Gammertingen im Sprechzimmer EG abfällen zu den o. g. Öffnungszeiten wieder auf dem Recyclinghof (Raum E9) im alten Bürgerbüro statt. Die Beratungen finden nur noch nach möglich. Zu den krautigen Grünabfällen gehören Laub, Hecken- vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 07571 7452-0 oder rückschnitt, Schilf und alle anderen pflanzlichen Abfälle. Holzige 07574 406-132 und unter Einhaltung der 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Ge- Grünabfälle ab einem Stammdurchmesser von mindestens 3 cm testet) statt. Bitte bringen Sie den entsprechenden Nachweis zum Sprechtag werden ganzjährig angenommen. mit. Störstoffe wie Folien, Plastik, Schnüre, Steine, Metalle und andere Gegenstände dürfen nicht mit angeliefert werden. Katzenstreu und Kleintiermist gehören ebenfalls nicht in den Grünabfallcontainer und Caritasverband für das Dekanat sind als Restmüll zu entsorgen. Sigmaringen-Meßkirch e. V. Weitere Informationen erhalten Sie in der Abfall-App der Kreisabfall- wirtschaft Sigmaringen oder auf der Homepage des Landkreises unter Unsere Beratungsdienste stehen telefonisch oder per E-Mail - den Menschen www.landkreis-sigmaringen.de/abfallwirtschaft in unterschiedlichen Lebenslagen mit Rat und Tat zur Seite. Menschen in Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abfallberatung gerne zur problembehafteten Lebenslagen, mit einer psychischen Erkrankung, Verfügung: Telefon 07571 102–6677 oder E-Mail: Abfallberatung- Schwangere, Menschen mit Migrationshintergrund, Pflegebedürftige und KAW@LRASIG.de pflegende Angehörige etc. können sich an uns wenden. Zentrale Telefon- nummer 07571 73 01-0 und/oder auf die E-Mail info@caritas- sigmaringen.de Ehe-, Familien- und Lebensberatung Eine Außenstelle der Sigmaringer Ehe-, Familien- und Lebensberatung EFL steht in Gammertingen für Personen zur Verfügung, die Hilfe in einer Le- benskrise oder allgemeinen Problemsituation brauchen. Informationen und GELBER SACK: Anmeldungen im Sekretariat in Sigmaringen: In der Vorstadt 2 (Eingang Freitag, 25. März 2022 - Bezirke 1-4 Burgstraße 2 - 4), Tel. 07571 5787, E-Mail: beratung@efl-sigmaringen.de, Homepage: www.efl-sigmaringen.de RESTMÜLL: Montag, 7. März 2022 - Bezirk 4 Dienstag, 8. März 2022 - Bezirk 1+3 Krebsberatungsstelle Sigmaringen Mittwoch, 9. März 2022 - Bezirk 2 Die Psychosoziale Krebsberatungsstelle in der Sigmaringer Laizer Straße 1 bleibt für Beratungen geöffnet. Zudem werden Beratungen auch telefonisch PAPIERTONNE: und online angeboten. Öffentliche Veranstaltungen finden aktuell nicht Montag, 21. März 2022 - Bezirke 1 statt. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.krebsberatung-sigma- Dienstag, 22. März 2022 - Bezirke 2-4 ringen.de. Termine vereinbaren Sie bitte mit dem Sekretariat der Krebsbe- ratungsstelle 07571 729645-0. Bezirk 1 = das Gebiet links von der Reutlinger/ Sigmaringer Straße in Fließrichtung der Lauchert Bezirk 2 = das Gebiet rechts von der Reutlinger/ Suchtberatung Sigmaringen Sigmaringer Offene Sprechstunde für Angehörige von Suchtkranken Straße in Fließrichtung der Lauchert einschließlich aller Die Suchtberatungsstelle Sigmaringen bietet immer einmal im Monat Haushalte auf der Reutlinger und Sigmaringer Straße eine offene Sprechstunde für Angehörige (Ehe- bzw. Lebenspartnerinnen Bezirk 3 = die Stadtteile Feldhausen, Harthausen und Lebenspartner, erwachsene Geschwister, Jugendliche und erwachsene u. Kettenacker Söhne und Töchter von suchtkranken Eltern) von Suchtkranken an. Eine An- Bezirk 4 = die Stadtteile Bronnen und Mariaberg meldung für diese Sprechstunde ist nicht erforderlich. Das Angebot ist kostenfrei und steht selbstverständlich unter Verschwiegenheit. Seminar für Angehörige von Suchtkranken Die Suchtberatungsstelle bietet am Dienstag, 22. März 2022, von 16.30 – 18.00 Uhr eine zweiteilige Seminarreihe für Angehörige von Suchtkranken an. Der weitere Termin ist am Dienstag, 29. März 2022 von 16.30 – 18.00 Die Kreisabfallwirtschaft Sigmaringen informiert: Uhr. Das Seminar ist nicht für die Klärung einer aktuellen Krisensituation geeignet, hierfür bieten wir Einzelgespräche an. Weitere Informationen und Anmeldung Grüngutbündelsammlung bis zum Dienstag, 15. März 2022 unter Tel. 07571 4188 (Suchtberatungs- Am Donnerstag, 14. April 2022 findet die Frühjahrsabfuhr von holzigem stelle) oder Mail suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de Grüngut statt. Bitte halten Sie das Grüngut ab 6.00 Uhr an der Stelle bereit, Hilfe bei Führerscheinentzug wegen Alkohol oder Drogen an der sonst das Restmüllgefäß zur Leerung steht. Bei der Grüngutbün- Nach Ostern beginnt wieder ein Führerschein-Seminar. Es findet an 5 Frei- delsammlung wird Baum- und Heckenschnitt mitgenommen. Das tagnachmittagen im Zeitraum vom 22. April bis 3. Juni 2022 statt. Die- Grüngut muss mit kompostierbaren Schnüren (z. B. mit Bast) gebündelt wer- ses Seminar richtet sich an die Personen, denen wegen Alkohol oder Drogen
AMTSBLATT DER STADT GAMMERTINGEN - Nr. 09 vom 04. März 2022 9 der Führerschein entzogen wurde und die für eine Wiedererteilung des Füh- Rufnummer 07433 951-900 beraten lassen, beim Jobcenter Zollernalb- rerscheins ein positives MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) - kreis unter 07433 951-400 oder 07433 951-800. Für das Jobcenter Gutachten vorlegen müssen. Landkreis Sigmaringen gelten die Rufnummern 07571 7395-100 und Weitere Informationen und Anmeldungen zu einem Vorgespräch sind unter 07571 7395-900. 07571 4188 (Suchtberatung Sigmaringen) möglich. Arbeitslosmeldungen müssen weiterhin persönlich erfolgen. Kann kein 2G nachgewiesen werden, ist ausschließlich eine Meldung mit Identi- JobCafé trifft Erziehungsberatungsstelle tätsnachweis ohne Beratung möglich. (Allein-) Erziehend und auf Jobsuche? Dann besuchen Sie doch das JobCafé im Frauenbegegnungszentrum. In ungezwungener Runde können Sie eine Tasse frischen Kaffee genießen und dabei aktuelle Stellenangebote studie- ren. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, zusammen mit einer Mitarbeiterin Aus der Land- und Forstwirtschaft des Jobcenters, gezielt nach einer passgenauen Stelle zu suchen. Diesmal besucht uns Herr Lehner von der Erziehungsberatungsstelle der Ca- ritas in Sigmaringen. Er wird von seiner Arbeit berichten und allgemeine Aus der Land- und Forstwirtschaft Fragen beantworten. Das nächste JobCafé findet statt am Freitag, 4. März 2022 von 9.00 - 11.30 Uhr im Frauenbegegnungszentrum Sigmarin- Reisschlagverkauf für die Forstreviere Gammertingen und Neufra gen in der Bahnhofstraße 3. Aufgrund der aktuellen Corona-Bestimmun- gen können die Reisschlagverkäufe auch in Es gelten die tagesaktuellen Corona-Regeln (derzeit 3G), Abstand und Mas- diesem Jahr nicht im gewohnten Rahmen kenpflicht. stattfinden. Trotzdem soll den Bürgern die Gelegenheit gegeben werden, günstig an ihr Brennholz zu kommen. Dazu müssen sie das Bestellformular der Stadt Gammertin- Bundesagentur für Arbeit gen, welches auf der Homepage der Stadt, beim Bürgerbüro im Rathaus oder Die Agentur für Arbeit Balingen und die Jobcenter Landkreis Sigmaringen bei den Ortschaftsverwaltungen erhältlich ist, ausfüllen und unterschreiben. und Zollernalbkreis haben auch im neuen Jahr zu den gewohnten Öffnungs- Es wird darum gebeten, Angaben zur gewünschten Menge und zur persön- zeiten geöffnet. Nach wie vor gilt für den Zugang die 2G-Regel, persönliche lichen Ausrüstung zu machen (z.B. Schlepper mit Winde, Schlepper ohne Beratungsgespräche sind nach voriger Terminvereinbarung nur für Genesene Winde, PKW mit Anhänger). Die jeweiligen Reisschläge werden unter weitest oder Geimpfte möglich. Der Sicherheitsdienst kontrolliert den Status an den gehender Berücksichtigung der Angaben zugeteilt und berechnet. Die schrift- Eingängen. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Aus- lichen Bestellungen können auch direkt an die Revierleiter als Mail versandt kunft zu ihrem Status geben möchten, können sich bei der Agentur für Ar- werden. beit telefonisch unter 0800 4 5555 00 (kostenfrei) oder unter der Was ist los in der Region ? Wann? Was? Wer? Wo? Uhrzeit? Neufra Mittwoch & Schnellteststation Gemeinde Neufra/ Bürgerstüble ab 18.00 Uhr Freitag NUR NACH DRK/FFW Neufra Im Oberdorf 41 VORANMELDUNG! online: https://testzentrumneufra.setmore.com Telefonische Anmeldung: Mo.-Fr. 9 - 12 Uhr, 07574/930015 Gammertingen Jeden Mittwoch Wochenmarkt Stadt Gammertingen Großer Schlossplatz 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag - Hallenbad ist geöffnet Stadt Gammertingen Alb-Lauchert- • Dienstag: derzeit kein Sonntag (Zutritt nur mit 3G Nachweis) Schwimmhalle, Frühschwimmen Josef-Wiest-Straße 3 • Dienstag - Freitag: 15.30 Uhr - 20.45 Uhr • Samstag und Sonntag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr Veringenstadt Dienstag & Veringer Lädele Bürgerverein Im Städtle 68 14.30 - 18.00 Uhr Freitag Second-Hand-Laden Veringenstadt e.V. Jeden Sonntag Schnelltestzentrum DRK / Feuerwehr / Feuerwehrgerätehaus 18.00 - 19.00 Uhr (Ohne Anmeldung) Stadt Veringenstadt Bahnhofstraße 3 Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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