32.JAHRGANG|382.AUSGABE SAMSTAG,22.MAI2021 AUSGABE 05/2021 - STOLLBERG/ERZGEBIRGE

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32.JAHRGANG|382.AUSGABE SAMSTAG,22.MAI2021 AUSGABE 05/2021 - STOLLBERG/ERZGEBIRGE
32. Jahrgang | 382. Ausgabe   Samstag, 22. Mai 2021   Ausgabe 05/2021

                                                          Foto: Eric Fresia
32.JAHRGANG|382.AUSGABE SAMSTAG,22.MAI2021 AUSGABE 05/2021 - STOLLBERG/ERZGEBIRGE
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021              2                                                Amtlicher Teil

Lieber Stollbergerinnen und liebe Stollberger,
ich möchte mich diesen Monat dem Thema „Straßen-              zum Kehren verpflichtet waren, sowie das Erschei-
reinigung“ widmen. Wie zu jedem Punkt, können                 nungsbild unserer Straßen wichtige Anliegen sind und
selbstverständlich auch hier verschiedene Meinungen           daher die regelmäßige 14-tägige Säuberung durch die
vertreten werden.                                             KGS beschlossen. Die Gebühr liegt bei unter einem
                                                              Euro je laufendem Meter Straßenkante des Grundstük-
Meine Meinung ist die Folgende:                               kes jährlich, wobei mittels der Hinterliegerregelung
                                                              grundsätzlich alle Grundstücke erfasst werden, die
Bisher galt in unserer Stadt die Reinigungspflicht für        über öffentliche Zufahrten an das Straßennetz ange-
die Anlieger, das heißt, jeder Grundstückseigner war          bunden sind – sozusagen sind alle Grundstücke, die
verpflichtet, bis zur Straßenmitte regelmäßig zu reini-       den Vorteil der Straßenanbindung nutzen, auch zur
gen. Zwei Gründe haben den Stadtrat bewogen, die              Beitragszahlung verpflichtet. In mehrgeschossigen
Straßenreinigung künftig durch unser städtisches              Häusern kann die Gebühr auf alle Mieter umgelegt
Tochterunternehmen erledigen zu lassen: zum Ersten            werden. Wir waren ersichtlich bemüht, eine gerechte
gab es in der Vergangenheit immer wieder Beschwer-            Regelung zu handhaben.
den über unordentliche Bereiche im Straßenraum und
zum Zweiten ist auch beim Älter werden unserer                Ich möchte selbstverständlich klarstellen, dass es mir
Bürgerschaft das Kehren bis zur Straßenmitte ein nicht        keinesfalls darum geht, öffentliche Diskussionen
zu unterschätzendes Gefahrenmoment – ebenso ist               schlecht zu reden, im Gegenteil, Demokratie lebt
das Reinigen der Schnittgerinne der Bereich, der              davon, dass die Bürger ihre Meinung öffentlich und
besonders mühsam zu reinigen ist, dem gleichzeitig            kritisch kundtun können. Nur so können Aspekte
aber für ein ordentliches Erscheinungsbild sowie für          Beachtung finden, die vorher vielleicht nicht oder nicht
den dauerhaften, baulichen Zustand des Straßenrandes          so gewichtet betrachtet wurden.
eine besondere Bedeutung zukommt.
                                                              Mir geht es allerdings darum, das Bewusstsein dafür
In der teilweise öffentlichen Diskussion zur Entschei-        zu schärfen, dass wir in unserem Rathaus nicht irgend-
dung des Stadtrates hat mich ein Punkt besonders              welchen anderen Reglungen von Bund oder Land noch
überrascht: es ging einigen ausdrücklich nicht um die         irgendetwas hinzufügen, sondern dass das Eine mit
Gebührenhöhe, sondern darum, dass bei allgemeiner             dem Anderen nicht viel zu tun hat: in unserer Stadt
Unzufriedenheit grundsätzlich gegen diese Maßnah-             kümmern wir uns um unsere eigenen Dinge, wir regeln
me vorzugehen sei.                                            unter- und miteinander, ob wir Kindergärten und
                                                              Schulen in den Fokus städtischer Entwicklung stellen,
Nun kann man sicherlich mit Entscheidungen der                neue Gewerbegebiete entwickeln oder eben unser
Bundes- oder Landespolitik unzufrieden sein. Das              öffentliches Straßenbild verschönern wollen.
geht mir auch manchmal so. Aber mich deswegen und
völlig unabhängig davon grundsätzlich gegen Maßnah-           In diesem Sinne: bitte gern mehr Diskussion, aber bitte
men in meiner Stadt zu wenden, erscheint mir als              auch nicht hauptsächlich im „Dagegen“, sondern im
überzogen.                                                    streitbaren Miteinander um die beste Lösung für unse-
                                                              re Stadt und unsere Ortsteile.
Was wir im Rathaus unserer Stadt entscheiden, betrifft
unser unmittelbares Zuhause – wir regeln unsere eige-         Glück Auf!
nen Angelegenheiten, wir entscheiden darüber, wo wir
die Prioritäten unserer städtischen Investitionspolitik
setzen und welche Dinge uns besonders wichtig sind.

Der Stadtrat hat nun – im Übrigen einstimmig –                Marcel Schmidt
beschlossen, dass uns die Sicherheit derer, die früher        Bürgermeister                                                 C
                                                                                                                            M
                                                                                                                            Y
                                                                                                                            K
32.JAHRGANG|382.AUSGABE SAMSTAG,22.MAI2021 AUSGABE 05/2021 - STOLLBERG/ERZGEBIRGE
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021                          3                                                              Amtlicher Teil

    n Postanschrift:                                                       AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
    Stadtverwaltung Stollberg
    Postfach 12 32 · 09362 Stollberg               n Folgende Beschlüsse wurden in der Stadtratssitzung am 03.05.2021
                                                     im öffentlichen Teil gefasst
    n Hausanschrift:
    Stadtverwaltung Stollberg                      21/012/022
    Hauptmarkt 1 · 09366 Stollberg                 Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Hinwei-
    Telefon: 037296 94-0                           se zur erneuten Beteiligung zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32
    Fax:      037296 2437                          „Wohnen am Schloss“
    E-Mail: info@stollberg-erzgebirge.de
                                                   21/013/023
    Internet: www.stollberg-erzgebirge.de          Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches sowie Beschluss zur Billigung und
                                                   öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Stollberg
    n Bürgerservice Stollberg                      „Wohnen am Schloss“
    Montag        geschlossen
    Dienstag      09:00 bis 12:00 Uhr und          21/023/024
                                                   Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches sowie Billigung und Auslegung des Bebau-
                  13:00 bis 18:00 Uhr
                                                   ungsplanentwurfes Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet Wischberg“
    Mittwoch      08:00 bis 12:00 Uhr und
                  13:00 bis 15:00 Uhr              21/024/025
    Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und             Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches sowie Billigung und Auslegung des Bebau-
                  13:00 bis 18:00 Uhr              ungsplanvorentwurfes Nr. 36 der Stadt Stollberg „Am Hahnbusch“ im OT Gablenz
    Freitag       09:00 bis 13:00 Uhr
                                                   21/025/026
    jeden 1. und 3. Samstag im Monat
                                                   Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB der Stadt Stoll-
                  08:30 bis 11:00 Uhr              berg für die Flurstücke
                                                   – 1365/20 der Gemarkung Stollberg
    Um Wartezeiten zu vermeiden und zur            – 607/8; 607/4 der Gemarkung Mitteldorf
    Einhaltung der Hygieneregeln, bitten           – 504/5; 504/6; 504/8 der Gemarkung Oberdorf
    wir um vorherige Terminabsprache.
                                                   21/016/027
                                                   Rechtsverordnung der Stadt Stollberg zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage 2021
    Telefon: 037296 94-0
    Fax:     037296 94-163
    E-Mail: buergerservice@
                                                     n Einladungen
             stollberg-erzgebirge.de
                                                     Alle interessierten Bürger der Stadt Stollberg werden
    n Fachämter und Stadtkasse                       • zur Sitzung des Ausschusses für Technik, Liegenschaften und Gewerbegebiete
    Montag     geschlossen                               am 31.05.2021 um 15:30 Uhr
    Dienstag   09:00 bis 12:00 Uhr und               • zur Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 07.06.2021 um 17:30 Uhr
                                                     • zum Stadtrat am 21.06.2021 um 18:30 Uhr
               13:00 bis 15:30 Uhr
                                                     eingeladen.
    Mittwoch   08:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr                   Alle Gremiensitzungen finden aktuell im Bürgergarten, Hohensteiner Straße 16 in
               13:00 bis 17:30 Uhr                   09366 Stollberg statt.
    Freitag    09:00 bis 12:00 Uhr
                                                     Diese Veröffentlichung trägt informativen Charakter. Ort, Zeit und weitere Informationen
                                                     entnehmen Sie bitte entsprechend § 4 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Stadt
    Das Standesamt hat zusätzlich
                                                     Stollberg durch Anschlag im Schaukasten vor dem Rathaus, Hauptmarkt1, 09366 Stollberg.
    montags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
    für Sterbefälle geöffnet.

                                                    Impressum für den amtlichen Teil
    n Stadtbibliothek                               Herausgeber: Große Kreisstadt Stollberg, Oberbürgermeister Marcel Schmidt, Hauptmarkt 1,
    Montag      10:00 bis 12:00 Uhr und             09366 Stollberg, Telefon: 037296 94-0, Fax: 037296-2437, E-Mail: info@stollberg-erzgebirge.de,
                14:00 bis 17:00 Uhr                 www.stollberg-erzgebirge.de; Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Stollberg ist der Ober-
                                                    bürgermeister der Stadt. Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinde Niederdorf ist der
    Dienstag    12:00 bis 18:00 Uhr                 Bürgermeister der Gemeinde.
    Mittwoch    geschlossen                         Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Verfasser der Artikel (gekennzeichnet)
    Donnerstag 12:00 bis 18:00 Uhr                  Mit dem Einreichen eines Artikels/Bildes erklärt der Einreicher, dass keine Rechte Dritter bestehen
                                                    bzw. durch die Veröffentlichung Rechte Dritter nicht verletzt werden bzw. das Einverständnis der
    Freitag     10:00 bis 12:00 Uhr                 abgebildeten Personen zur Veröffentlichung (im Stadtanzeiger sowie online) erteilt wurde.
    Samstag     09:00 bis 12:00 Uhr                 Verteilung: Die Stadt Stollberg mit allen Ortsteilen einschließlich der Gemeinde Niederdorf verfügt
                                                    laut Quelle Deutsche Post über 7.662 (6.236 bewerbbare) Haushalte. Für die Verteilung der bewerb-
                                                    baren Haushalte in den Ortsteilen sowie Niederdorf benötigt das beauftragte Verteilunternehmen
    Telefon: 037296 2237                            „FREIE PRESSE/ BLICK“ 2.400 Exemplare. Im Stadtgebiet Stollberg liegt der „Stollberger Anzeiger“
    Fax:     037296 2147                            zur kostenfreien Mitnahme an den bekannten Auslagestellen bzw. im Rathaus aus. Es wird für jeden
    E-Mail: bibliothek@                             Haushalt ein Amtsblatt zur Verfügung gestellt. Sollten Sie als Einwohner eines der Ortsteile oder von
C
M                                                   Niederdorf den „Stollberger Anzeiger“ nicht erhalten haben, so können Sie dies gern dem Verlag
Y
K
             stollberg-erzgebirge.de                melden. Nachdruck, auch auszugsweise, bedarf der Genehmigung der Stadtverwaltung Stollberg.
32.JAHRGANG|382.AUSGABE SAMSTAG,22.MAI2021 AUSGABE 05/2021 - STOLLBERG/ERZGEBIRGE
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021                         4                                                      Amtlicher Teil

    n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO
    1   Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer
        Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
    2   Dies gilt nicht, wenn
        1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
        2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
            sind,
        3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
        4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
            a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
            b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
                Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
    3   Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
        jedermann diese Verletzung geltend machen.
    4   Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung
        der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

    Stollberg, 22.05.2021                            Schmidt, Oberbürgermeister

n Rechtsverordnung der Stadt Stollberg zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage 2021
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Stollberg hat mit Beschlussvor-           •   28. November 2021       – Pyramideanschieben
lagennummer 21/016 in seiner Sitzung am 3. Mai 2021 auf der                  •   5. Dezember 2021        – Stollberger Weihnachtsmarkt
Grundlage des § 8 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöff-
nungszeiten im Freistaat Sachsen (SächsLadÖffG vom 1. Dezember                                              §2
2010 – SächsGVBl S. 338, zuletzt geändert durch Artikel 3 des                Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrig-
Gesetzes vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589) die folgende               keiten im Sinne des § 11 SächsLadÖffG.
Verordnung beschlossen:
                                                                                                              §3
                                §1                                           Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im
Im Sinne des § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG ist es den Verkaufsstellen im           „Stollberger Anzeiger“ in Kraft.
gesamten Stadtgebiet von Stollberg erlaubt, an den nachfolgend
genannten Sonntagen ihre Einrichtungen in der Zeit von jeweils               Stollberg, 04.05.2021
12:00 bis 18:00 Uhr zu öffnen und Waren gewerblich anzubieten:

•    20. Juni 2021               – Stollberger Sport- und Familientag
•    4. Juli 2021                – Stollberger Altstadtfest                  Marcel Schmidt, Oberbürgermeister

n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über ein besonderes Vorkaufsrecht
Der Stadtrat der Stadt Stollberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am       lichen Entwicklung im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den in
03.05.2021 folgende Satzung beschlossen:                                     den Lageplänen 1–2 gekennzeichneten Bereich der Gemarkungen
                                                                             Stollberg, Mitteldorf und Oberdorf zur Entwicklung eines städti-
n Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht                                  schen Rad- und Wanderweges ein besonderes Vorkaufsrecht zu.

  nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB der Stadt                                                    § 2 Räumlicher Geltungsbereich
  Stollberg für die Flurstücke                                               1. Das Vorkaufsrecht der Stadt Stollberg gilt für die Flurstücke:
– 1325/20 der Gemarkung Stollberg,                                              – 1325/20 der Gemarkung Stollberg,
                                                                                – 607/8; 607/4 der Gemarkung Mitteldorf,
– 607/4; 607/8 der Gemarkung Mitteldorf,                                        – 504/5; 504/6; 504/8 der Gemarkung Oberdorf.
– 504/5; 504/6; 504/8 der Gemarkung Oberdorf.                                2. Die vom Vorkaufsrecht betroffenen Flurstücke sind in den Lage-
                                                                                plänen 1–2 zur Satzung dargestellt.
Der Stollberger Stadtrat beschließt aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2              Die Lagepläne 1–2 sind Bestandteil dieser Satzung.
des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2                 § 3 Inkrafttreten des besonderen Vorkaufsrechts
des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) sowie § 4 der              Die Vorkaufsrechtssatzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntma-
Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntma-                     chung in Kraft.
chung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722)             Stollberg, den 04.05.2021
folgende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht:
                                                                                                                                                  C
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                § 1 Anordnung des Vorkaufsrechts                                                                                                  Y
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Der Stadt Stollberg steht zur Sicherung einer geordneten städtebau-          M. Schmidt, Oberbürgermeister
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n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 33
  der Stadt Stollberg „Wohngebiet Wischberg“

Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am              Schutzgut Boden/Bergbau
03.05.2021 mit dem Beschlussnummer 21/023/024 den Entwurf                   – Hinweis auf die Lage in einem Gebiet mit unterirdischen Hohl-
des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet                     räumen (Planungsverband Chemnitz vom 30.10.2020).
Wischberg“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt, die Betei-           – Verweis auf die vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Land-
ligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffent-          wirtschaft und Geologie Dresden bereitgestellten Erosionsge-
lichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger                 fährdungskarten zur potenziellen Bodenerosionsgefährdung
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.                        durch Wasser (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.10.2020).
Der vom Stollberger Stadtrat gebilligte Entwurf des Bebauungspla-           – Hinweis auf die Lage in einem Gebiet in dem in der Vergangen-
nes Nr. 33 bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzun-              heit bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden sowie auf ein
gen sowie integrierter Grünordnung, Begründung und Umweltbe-                   Restloch eines alten Steinbruches östlich des Vorhabengebietes
richt mit Stand vom März 2021 liegt in der Stadtverwaltung Stoll-              (Sächsisches Oberbergamt vom 02.11.2020).
berg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212 vom 01.06.2021 bis einschließ-
lich 02.07.2021 zu den Öffnungszeiten:                                      Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Dienstag       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr          – Hinweis auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 des
Mittwoch       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                         SächsDSchG (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.10.2020;
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr                     Landesamt für Archäologie vom 03.11.2020).
Freitag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermann Einsicht öffentlich aus.                                       Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung
                                                                            des Bebauungsplanes eingeflossen.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wisch-                    Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung des
berg“, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgen-           Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine
de umweltrelevanten Informationen öffentlich aus:                           Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht
                                                                            möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstel-
n Fachgutachten:                                                            lungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung
– Artenschutzgutachten zum Vorhaben: neues Wohngebiet                       im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94-
  „Am Wischberg“ in Stollberg / Hoheneck (Erzgebirge) – Rele-               192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen
  vanzprüfung zum Artenschutz (1. Prüfschritt) 2020 (igc Inge-              werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch
  nieurgruppe Chemnitz GbR, 15.06.2020),                                    versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stel-
– Schallimmissionsprognose zum geplanten Wohnbaustandort                    lungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterla-
  Bebauungsplan „Wohngebiet Am Wischberg“ der Stadt Stoll-                  gen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch
  berg (SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, 25.06.2020),                    im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).
– Ergänzung der Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan                  Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind
  Nr. 33 „Wohngebiet am Wischberg“ der Stadt Stollberg nach den             gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internet-
  Stellungnahmen der TÖB-Beteiligung (SLG Prüf- und Zertifizie-             seite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie
  rungs GmbH, 04.02.2021),                                                  auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbetei-
– Ergebnisbericht Baugrunduntersuchung: Stollberg – Wohnge-                 ligung.sachsen.de einzusehen.
  biet „Am Wischberg“, Erschließung (Ingenieurbüro Eckert GmbH
  vom 15.07.2020).                                                          Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interes-
                                                                            sierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu
n Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belan-                  schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abge-
   ge und der Öffentlichkeit                                                ben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Schutzgut Mensch, Gesundheit                                                Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die
– Empfehlung zur Überarbeitung und Konkretisierung der Schal-               Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
   limmissionsprognose bzw. der Festsetzungen zum Lärmschutz                deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von
   (Landesdirektion Sachsen vom 24.11.2020; Landratsamt Erzge-              Bedeutung ist.
   birgskreis vom 30.10.2020).
                                                                            Stollberg, 04.05.2021
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
– Hinweise zur Gestaltung des Regenrückhaltebeckens; Empfeh-
   lung zum Verbot von Schottergärten; Hinweise zur geplanten
   Ausgleichsmaßnahme (Bund für Umwelt und Naturschutz                      M. Schmidt,
   Deutschland vom 16.11.2020).                                             Oberbürgermeister

                                                                                                                                                 C
                                                                                                                                                 M
                                                                                                                                                 Y
                                                                                                                                                 K
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Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021                        7                                                      Amtlicher Teil

    n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des Entwurfes
      zum Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Stollberg „Wohnen am Schloss“
    Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am              •   Sächsisches Oberbergamt (Stellungnahme vom 28.05.2018)
    03.05.2021 mit dem Beschlussnummer 21/013/023 den Entwurf                       mit Hinweisen
    des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Stollberg „Wohnen am                       – zum Umgang mit eventuell vorhandenen unterirdischen
    Schloss“ bestehend aus                                                             Hohlräumen.
    • Teil A – der Planzeichnung
    • Teil B – den textlichen Festsetzungen mit integrierter Grünord-           •   Planungsverband Region Chemnitz (Stellungnahmen vom
        nung                                                                        31.05.2018 und 18.02.2020) mit Forderungen
    • Teil C – dem Farbkonzept                                                      – zum Erhalt der Blickbeziehung auf das Schloss Hoheneck,
    sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht vom April                   – zum Lärmschutz für Außenwohnbereiche und
    2021 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2           – externen Ausgleichsmaßnahmen.
    BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung
    der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2                •   Landratsamt Erzgebirgskreis (Stellungnahmen vom
    BauGB beschlossen Die erneute Auslage ist erforderlich, weil sich               04.07.2018 und 07.04.2020) mit Aussagen/ Hinweisen
    die Grundzüge der Planung geändert haben. Folgende Änderungen                   – zum ausreichend beurteilten Lärmschutz,
    wurden in den Entwurf eingearbeitet:                                            – zum Umgang mit eventuell auftretenden schädlichen Boden-
                                                                                       belastungen,
    Änderung der Planzeichnung durch zeichnerische Festsetzungen:                   – zur Erfordernis von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und
    – zur Änderung des Geltungsbereiches im östlichen Plangebiet,                      dem Hinweis zur zeitlichen Einordnung zur Fällung von
    – von neuen Baufeldern und deren Bezeichnung,                                      Bäumen sowie zum Artenschutz,
    – über die Anzahl der Vollgeschosse und der Gebäudehöhen,                       – zur Bepflanzung der externen Ausgleichsfläche,
    – zur Änderung der Baugrenze,                                                   – zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
    – über die Einordnung von Leitungsrechten,                                      – zur Anzeigepflicht, sofern eine Baumaßnahme bis in den
    – über die Einordnung von öffentlichen Stellflächen sowie                          Grundwasserbereich führt und zur allgemeinen Sorgfalts-
    – über den Wegfall der Festsetzung zum Erhalt eines Baumes.                        pflicht, um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigen-
                                                                                       schaften zu vermeiden,
    Änderung der textlichen Festsetzungen:                                          – zur Einleitung der Niederschlagswasser und der bestehen-
    – zur Berücksichtigung des Farbkonzeptes,                                          den Genehmigungspflicht entsprechender Erschließungsan-
    – zur Ausbildung der Staffelgeschosse,                                             lagen.
    – zur Einordnung der Garagen und Carports,
    – zum Bezugspunkt für die Höhenfestsetzung,                                 •   NABU (Stellungnahme vom 02.07.2018) mit folgenden
    – zur Reinigung und Kontrolle der Ersatzquartiere der betroffenen               Hinweisen:
      Tierarten,                                                                    – Sicherstellung der dauerhaften Betreuung der Ersatzniststät-
    – zur Bepflanzung der Ausgleichsfläche,                                            ten für Vögel und Fledermäuse und der vollen Funktionsfä-
    – zur Aktualisierung der Werteinheiten zum Ausgleich- und Ersatz                   higkeit der Ersatzniststätten zum Zeitpunkt des Eingriffes
      sowie                                                                            verbunden mit einem begleitenden Monitoring,
    – zur Einordnung von Straßenbeleuchtung- und Straßenbeschil-                    – Erfordernis der Überarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichs-
      derungsanlagen.                                                                  bilanzierung.

    Ergänzung/Anpassung von Hinweisen                                           •   Landesjagdverband (Stellungnahme vom 25.06.2018)
    – zur Anzeige von Auffälligkeiten im Boden,                                     mit dem Hinweis zur Überarbeitung der Eingriffs- und Aus-
    – zur Empfehlung der Durchführung einer Baugrundhauptuntersu-                   gleichsbilanzierung hinsichtlich Artenschutz und Grünordnung.
       chung mit Gründungsdimensionierung,
    – zum Umgang mit eventuell notwendigen Fällungen von Höhlen-                •   Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutz-
       bäumen sowie                                                                 vereinigungen (Stellungnahme vom 04.07.2018)
    – zur Anzeige von Kampfmittelfunden.                                            – mit Hinweises zu Auswirkungen des Vorhabens auf die Land-
    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich Planzeich-                   schaft, Natur und Denkmale, auf die Schutzgüter Boden und
    nung mit textlichen Festsetzungen und integrierter Grünordnung,                    Bodenfunktion sowie auf den notwendigen Artenschutz
    Farbkonzept, Begründung und Umweltbericht sowie die von der                        verbunden mit der Empfehlung zur Anbringung von Nistkä-
    Gemeinde als wesentlich eingeschätzten umweltbezogenen Stel-                       sten und zur Überkompensation neu zu schaffender Lebens-
    lungnahmen folgender Behörden, Träger öffentlicher Belange und                     stätten zur Minderung des Risikos der Nichtannahme.
    Bürger zu den Auswirkungen der Planung:
    • Landesdirektion Sachsen, Ref.: Raumordnung (Stellungnah-                  •   Landesvereinigung Sächsischer Heimatschutz (Stellung-
       men vom 20.06.2018 und 06.04.2020) mit Hinweisen                             nahmen vom 28.06.2018 und 09.04.2020)
       – zum Lärmschutz für Außenwohnbereiche,                                      – mit Hinweisen zur Überprüfung der CEF-Maßnahmen mit
       – zum Erhalt der Blickbeziehung auf das Schloss Hoheneck.                       Empfehlung zur Anbringung von Nistkästen und zur Über-
                                                                                       kompensation neu zu schaffender Lebensstätten zur Minde-
    •   Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und                           rung des Risikos der Nichtannahme,
        Geologie (Stellungnahmen vom 28.05.2018 und 18.02.2020)                     – Berücksichtigung der kulturlandschaftlichen Werte in Bezug
        mit Aussagen/ Hinweisen                                                        auf die Farbgestaltung der Gebäude.
        – zur natürlicher Radioaktivität und zur Geologie.
                                                                                •   Bürgerhinweis:
                                                                                    Einordnung eines Regenrückhaltebeckens mit Puffer/Drosse-
    •   Sächsisches Landesamt für Denkmalpflege (Stellungnahmen
                                                                                    lung zur Vermeidung von Hochwasser im Gablenzbach.
C       vom 04.07.2018 und 07.04.2020) mit Aussagen/Hinweisen
M
Y
K
        – zum Erhalt der Blickbeziehung auf das Schloss Hoheneck                und die weiteren vorliegenden umweltbezogenen Informationen:
           und der Wirkung auf den Landschafts- und Stadtraum.                  • Geotechnischer Bericht vom 04.12.2015
32.JAHRGANG|382.AUSGABE SAMSTAG,22.MAI2021 AUSGABE 05/2021 - STOLLBERG/ERZGEBIRGE
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021                        8                                                       Amtlicher Teil

•   Artenschutzgutachten vom 09.11.2016 mit den Ergänzungen                 Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern
    vom 23.02.20218 und 22.08.2019                                          die Stadt Stollberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
•   Schallimmissionsprognose vom 08.03.2018                                 müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes
•   Grabungsbericht vom 31.01.2013                                          nicht von Bedeutung ist.

liegen in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, 09366 Stoll-         Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung des
berg vom 01.06.2021 bis einschließlich 02.07.2021                           Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine
zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten öffentlich             Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht
aus:                                                                        möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstel-
Dienstag       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr          lungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung
Mittwoch       08:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                      im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94-
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr              192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen
Freitag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                      werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch
                                                                            versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stel-
Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen               lungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterla-
zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwal-       gen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch
tung Stollberg vorgebracht werden.                                          im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).

Zusätzlich sind die Planunterlagen in der Internetpräsentation der          Stollberg, den 04.05.2021
Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem
Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buer-
gebeteiligung.sachsen.de einsehbar.                                         M. Schmidt
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der                 Oberbürgermeister

n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des
  Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Stollberg „Am Hahnbusch“ im Ortsteil Gablenz
Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am              Des Weiteren kann sich jeder über die voraussichtlichen Auswirkun-
03.05.2021 mit dem Beschlussnummer 21/024/025 den Vorentwurf                gen des Bebauungsplanes informieren. Der Öffentlichkeit wird Gele-
des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Stollberg „Am Hahnbusch“               genheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und
im Ortsteil Gablenz bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen          Hinweise zum Vorentwurf können schriftlich oder zur Niederschrift
Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Grünordnungs-                  vorgebracht werden.
plan in der Fassung von März 2021 gebilligt und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer          Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung des
öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und               Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine
Träger öffentlicher Belange beschlossen.                                    Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht
                                                                            möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstel-
Planungsziel des Bebauungsplanes „Am Hahnbusch“ ist die                     lungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung
Entwicklung von zwei allgemeinen Wohngebieten nach § 4 BauNVO               im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94-
sowie eines Mischgebietes mit einer aufgelockerten Bebauung                 192) können die Unterlagen weiterhin im Rathaus-foyer eingesehen
(Grundflächenzahl 0,3 bzw. 0,45). Mit der geplanten Ausweisung              werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch
wird der Siedlungsbereich in Richtung Westen um ca. 5 Gebäude               versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stel-
maßvoll ergänzt.                                                            lungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterla-
                                                                            gen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch
Die Entwicklung des Baugebietes wurde in unterschiedlichen
                                                                            im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).
Varianten untersucht. Dabei wurden verschiedene Erschließungs-
möglichkeiten und Anknüpfungspunkte an die August-Bebel-Straße
                                                                            Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind
geprüft. Eine Erschließung über die Flurstücke 8/1 und 493/1 der
                                                                            gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internet-
Gemarkung Gablenz wurde verworfen, sodass diese beiden Flur-
                                                                            seite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie
stücke aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen werden konnten.
                                                                            auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteili-
Auf eine Wohnbaulandentwicklung im nördlichen Teil des Flurstük-
kes 423/1 wird verzichtet.                                                  gung.sachsen.de einzusehen.

Der vom Stollberger Stadtrat gebilligte Vorentwurf des Bebauungs-           Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
planes Nr. 36 liegt in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1,         Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die
Zimmer 212 vom 01.06.2021 bis einschließlich 02.07.2021 zu den              Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
Öffnungszeiten:                                                             deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von
Dienstag        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr         Bedeutung ist.
Mittwoch        08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr             Stollberg, den 04.05.2021
Freitag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemei-
nen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheiden-                                                                                   C
                                                                                                                                                   M
de Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des                 M. Schmidt                                                             Y
                                                                                                                                                   K
Gebiets in Betracht kommen, zu informieren.                                 Oberbürgermeister
32.JAHRGANG|382.AUSGABE SAMSTAG,22.MAI2021 AUSGABE 05/2021 - STOLLBERG/ERZGEBIRGE
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021                      9                                                       Amtlicher Teil

    n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die Widmung einer Straße

    Gemäß § 6 Abs.2 Nr. 4 des Sächsischen Straßengesetzes vom               Die Verfügung tritt nach Bekanntmachung in Kraft.
    21. Januar 1993, dass zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
    20. August 2019 (SächsGVBl.S.762; 2020 S. 29) geändert worden           3. Einsichtnahme
    ist, widmet die Stadt Stollberg folgende Straße als Ortstraße:          Die Verfügung kann in der Stadt Stollberg, Bau-/Ordnungsamt,
                                                                            Hauptmarkt 1,09366 Stollberg, während der Öffnungszeiten der
    1. Straßenbeschreibung                                                  Fachämter eingesehen werden.
    Neubau Auer Straße – 5. Abschnitt
    Beginn: Endpunkt Auer Straße – 2. Abschnitt                             4. Rechtsbehelfsbelehrung
    Ende: 360 m in östliche Richtung Ende Wendehammer                       Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
    Länge: 360 m                                                            gabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der erlasse-
    Widmungsbeschränkung: keine                                             nen Behörde, Stadt Stollberg, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg erho-
    Träger der Straßenbaulast: Stadt Stollberg                              ben werden. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch im
    teilweise Flurstücke Nr.: 912/43 ; 913/21                               Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24 ,09456
                                                                            Annaberg-Buchholz eingeht.
    2. Verfügung
    Die unter 1. näher bezeichnete neugebaute Straße wird zur Gemein-
    destraße gewidmet. Die Stadt Stollberg ist Eigentümer der Grund-        Die Eintragung ins Bestandsverzeichnis der Stadt Stollberg erfolgt
    stücke und Träger der Straßenbaulast.                                   einen Monat nach Wirksamkeit der Verfügung.

    Lageskizze

      n Der Stollberger                              n Hinweis der Redaktion
        Friedensrichter
                                                     Die Ausgabe Nr. 6, Jahrgang 2021 des „STOLLBERGER ANZEIGERS" erscheint am
      Die Sprechstunde des Stollberger Frie-         Samstag, dem 26.06.2021. Beiträge hierfür sind spätestens am Dienstag, dem
      densrichters, Christoph Jenatschke,
                                                     15.06.2021, in der Stadtverwaltung Stollberg unter der E-Mail-Adresse:
      findet nach Terminabsprache in der
      Stadtbibliothek, Schillerplatz 2 statt.        stadtanzeiger@stollberg-erzgebirge.de einzureichen.

      Anmeldungen bitte unter folgender              Die Redaktion behält sich vor, Text und Bildmaterial nach verfügbarem Platz zu veröf-
      Telefonnummer: 037296 939283.                  fentlichen.

      Eine Vereinbarung ist auch über die
                                                     Redaktionsschluss für Anzeigenkunden ist der 15.06.2021.
      E-Mail-Adresse:
C     christoph.jenatschke@friedensrichter.de        Anzeigenkunden wenden sich bitte an RIEDEL GmbH & Co. KG, Telefon: 037208 876-
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      möglich.                                       100, E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de
32.JAHRGANG|382.AUSGABE SAMSTAG,22.MAI2021 AUSGABE 05/2021 - STOLLBERG/ERZGEBIRGE
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021                         10                                                       Amtlicher Teil

n Öffentliche Bekanntmachung: Vorarbeiten nach § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
  Chemnitzer Modell Stufe 5, Ausbau Stollberg – Oelsnitz – St. Egidien
  Teil Neubaustrecke Bf. Stollberg – Niederwürschnitz
Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) ist                   entschieden. Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemein-
Vorhabenträger des Verkehrskonzeptes Chemnitzer Modells. Mit                heit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonsti-
dem Vorhaben Chemnitzer Modell sollen über die Verknüpfung von              gen Nutzungsberechtigten nach § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz
Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken umsteigefreie Verbindungen               (AEG) verpflichtet, diese Vorarbeiten zu dulden. Die Arbeiten können
ohne Zeitverlust aus dem Oberzentrum Chemnitz in das Umland                 auch durch Beauftragte des ZVMS durchgeführt werden.
geschaffen werden. Innerhalb der Ausbaustufe 5 soll durch die
Verlängerung der Pilotlinie Chemnitz – Stollberg über Oelsnitz nach         Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermö-
St. Egidien die SPNV-Anbindung der Region Stollberg/ Oels-                  gensnachteile werden in Geld entschädigt.
nitz/Erzgeb./Lichtenstein gestärkt werden und ebenfalls an das
Oberzentrum Chemnitz angebunden werden.                                     Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht
                                                                            werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen die Entschädi-
Zur Vorbereitung weiterer Planungsschritte müssen im Bereich der            gung fest.
geplanten Trasse der neuen Eisenbahnstrecke folgende Arbeiten
und Untersuchungen in der Zeit vom 1. Juni 2021 bis 30. Novem-              n Rechtsbehelfsbelehrung:
ber 2021 durchgeführt werden:                                               Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
                                                                            Bekanntgabe Widerspruch beim Zweckverband Verkehrsverbund
n Floristische und faunistische Kartierarbeiten und andere                  Mittelsachsen erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich
   Geländeerhebungen                                                        oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Am
Die Kartierungen finden in einem Korridor statt, der in der Anlage 1        Rathaus 2, 09111 Chemnitz. Der Widerspruch kann auch auf elek-
dargestellt ist. Darüber hinaus finden Vermessungsarbeiten und              tronischem Weg durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signa-
Baugrunduntersuchungen im gleichen Bereich statt. Zur Durchfüh-             tur erhoben werden. Der Zugang für elektronische Dokumente ist
rung der Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen began-              auf die Dateiformate .doc, .docx und .pdf beschränkt. Die E-Mail-
gen, Flurstücke betreten und Hilfsmittel zur Kartierung aufgestellt         Adresse lautet: post@vms.de.
bzw. ausgelegt werden. Die betroffenen Flurstücke liegen im Gebiet
der Stadt Stollberg und der Gemeinde Niederwürschnitz und sind in           gez. i. Vertr. Korda
der Anlage 2 benannt. Durch diese Vorarbeiten und Untersuchun-
gen wird nicht über die Ausführung des geplanten Bauvorhabens               Anlagen: Übersichtskarte, Liste Flurstücke

  n Gemarkung Niederwürschnitz:
    Flurstücke 47/7, 50/11, 652/7, 668/1, 671, 671/3, 671/8, 671/9, 671a, 671b, 673, 676/4, 676/6, 676/8, 676/10, 676/11,
    687/3, 687/5, 687/6, 692/1, 692/3, 692/4, 692/5, 692/6, 702, 706/1, 706/2, 708/1, 708/2, 709/1, 709/2, 714, 718/1,
    724/2, 728/1, 728/2, 732, 742/5, 744/1, 747/2, 748/4, 749/3, 750/11, 750/15, 866/7

  n Gemarkung Mitteldorf:
    Flurstücke 188/3, 188/13

  n Gemarkung Stollberg:
    Flurstücke 367/5, 367/14, 367/17, 379/1, 381/1, 383/5, 384/13, 384/15, 385/7, 405/1, 415/3, 415/7, 416, 417/2, 419/3,
    421/1, 464/3, 720/1, 797/2, 799, 811, 844/4, 844/5, 845a, 849/1, 851/1, 853/1, 855/1, 858/8, 860/1, 860/2, 865/6,
    865/13, 865/16, 865/18, 865/20, 865/23, 865/26, 865/33, 865/38, 865/40, 865/41, 865/43, 865/43, 865/45, 865/46,
    865/47, 912/12, 912/15, 912/21, 912/27, 912/28, 912/30, 912/42, 912/43, 913/6, 913/7, 913/8, 913/10, 913/12,
    913/21, 913/22, 914, 915/3, 915/10, 915/13, 915/14, 915/16, 938/3, 938/8, 938/9, 938/11, 940/3, 941/2, 942/1, 942/3,
    944/7, 944/16, 944/22, 944/23, 944/24, 944/25, 961, 961c, 963a, 964/3, 964/4, 982/4, 984/3, 985/2, 985/3, 985/4,
    998/3, 999, 1000a, 1000b, 1002/4, 1009/3, 1009/4, 1009/21, 1009/33, 1009/61, 1009/62, 1009/67, 1009/80, 1009/84,
    1009/85, 1009/90, 1009/91, 1009/98, 1009/123, 1009/124, 1009/126, 1009/134, 1009/135, 1013/8, 1014a, 1014e,
    1023/14, 1040/8, 1041/6, 1041/7, 1041/15, 1041/18, 1041/33, 1041/57, 1041/58, 1041/71, 1041/72, 1041/74,
    1041/87, 1041/94, 1041/95, 1041/98, 1041/99, 1041/100, 1041/102, 1041/112, 1041/113, 1041/146, 1041/152,
    1041/159, 1041/162, 1041/163, 1041/164, 1041/165, 1078/3, 1079/9, 079/11, 1079/12, 1079/14, 1079/15, 1079/16,
    1079/17, 1081/9, 1081/10, 1081/12, 1081/14, 1090/8, 1090/10, 1090/11, 1090/12, 1090/14, 1090/15, 1090/16,
    1090/18, 1090/19, 1090/20, 1090/21, 1091/7, 1091/9, 1091/10, 1091/12, 1091/13, 1091/15, 1092/3, 1093/1, 1093/6,
    1093/7, 1099/2, 1100/1, 1100/3, 1100/4, 1101/1, 1101/3, 1101/4, 1102/2, 1111/2, 1113/1, 1113/3, 1113/4, 1114/6,
    1122/1, 1122/3, 1122/8, 1122/9, 1124, 1136, 1137/5, 1137/7, 1137/8, 1346, 1347/7, 1347/8, 1356/6, 1356/8, 1356/11,
    1356/14, 1356/16, 1356/18, 1357/4, 1364/11, 1365/7, 1365/8, 1365/11, 1365/16, 1365/18, 1365/19, 1365/20,                                       C
                                                                                                                                                   M
    1365/21, 1365/23, 1365/25, 1365/26, 1365/27, 1365/28, 1365/33, 1365/34, 1365/35, 1415, 1416                                                    Y
                                                                                                                                                   K
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021               11                      Amtlicher Teil

      In eigener Sache

    So kommt der                    Stollberger Anzeiger
                                               in Ihren elektronischen Briefkasten …

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Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021                        12                                                    Amtlicher Teil

n Anfragen zur Straßenreinigungsgebühr in Stollberg                                             n Baustellenrapport
In den letzten Tagen haben wir an die betrof-    Die Grundstücke A bis C grenzen nicht          n Schloss Hoheneck – Sanierung West-
fenen Grundstücksbesitzer ein Informati-         unmittelbar an die xyz-Straße an. Sie            flügel (TPZ) und Fachwerkhaus
ons- und Anhörungsschreiben geschickt.           werden jedoch über den Privatweg von der         Die Arbeiten haben im IV. Quartal 2018
Es ist unser Ziel, die Sauberkeit in unserer     xyz-Straße erschlossen, so dass von den          begonnen dauern insgesamt bis Ende
Stadt auch auf Grund vieler Hinweise aus         Grundstückseigentümern Gebühren für die          2022.
der Bevölkerung zu verbessern.                   Reinigung dieser Straße zu entrichten sind.
Dies soll unter der Prämisse geschehen,          Die Gebühren sind nach den Längen der          n Neubau Kindergarten Seminarstraße
dass die dafür entstehenden, zusätzlichen        zugewandten Grundstückseiten (Grund-             Die Arbeiten erfolgen im Zeitraum vom
Kosten für die Straßenreinigung teilweise        stück A = 45 Meter, Grundstücke B und C =        07.09.2020 bis voraussichtlich 30.04.
auf die Besitzer der angrenzenden und            40 Meter) zu veranlagen.                         2022.
hinter liegenden Grundstücken umgelegt           Das Grundstück D grenzt unmittelbar an die
werden. Den anderen Teil der Kosten wird         xyz-Straße; die Gebühren sind auf Grundla-
die Stadt tragen. Deshalb hat der Stadtrat       ge der Länge der angrenzenden Grund-
eine Obergrenze in Höhe von 0,99 € festge-       stücksseite von 40 Metern festzusetzen.
legt.
                                                                                                  n „cittaslow“ – das Netzwerk
Wir haben eine Form der Aufteilung gewählt,      Teilhinterliegergrundstücke                        lebenswerter Städte!
welche von vielen Gemeinden, auch in der                                                            Stollberg ist dabei.
Nachbarschaft, bereits so praktiziert wird.
                                                                                                  Wie bereits 22 weitere Kommunen in
Zwei der bislang am häufigsten gestellten                                                         ganz Deutschland ist Stollberg in das
Fragen möchten wir hier beantworten:                                                              internationale Netzwerk „cittaslow“
                                                                                                  aufgenommen worden, was eine inter-
Welche Straßen sind betroffen?                                                                    nationale Auszeichnung für unsere
Die Reinigungspflicht umfasst alle öffentli-                                                      Stadt darstellt.
chen Gemeinde-, Kreis-, Bundes- und
Staatsstraßen die innerorts liegen.                                                               Doch was hat es damit auf sich?
                                                                                                  Hinter dem Netzwerk verbirgt sich eine
Wie oft wird gereinigt?                                                                           internationale Bewegung, die den
Alle Straßen, deren Reinigung aufgrund der                                                        bewussten      und  entschleunigten
Beschaffung möglich ist, werden 18 Mal im                                                         Umgang mit den wichtigsten kommu-
Jahr gereinigt. Im Jahr 2021 sind es 17          Das Grundstück B grenzt mit 20 Metern            nalpolitischen Themen zur konkreten
Reinigungen.                                     unmittelbar an die xyz-Straße und besitzt        Philosophie macht. Das heißt, es wird
                                                 zudem eine 40 Meter lange Grundstückssei-        eine behutsame und nachhaltige
                                                 te, die der xyz-Straße zugewandt ist. Die        Stadtentwicklungspolitik vorangetrie-
Wie werden die Hinterlieger und Teilhin-         Gebühren sind für eine Frontlänge von            ben, welche den Menschen in den
terlieger veranlagt?                             insgesamt 60 Metern zu berechnen.                Mittelpunkt stellt.
Hierfür dient folgendes Beispiel zur Veran-
schaulichung:                                    Das Grundstück A grenzt unmittelbar an die       „cittaslow“ steht für Lebensqualität,
                                                 xyz-Straße; die Gebühren sind auf Grundla-       Nachhaltigkeit und regionale Identität.
Hinterliegergrundstücke
                                                 ge der Länge der angrenzenden Grund-
                                                 stücksseite von 40 Metern festzusetzen.          Die Stadt Stollberg möchte diese Werte
                                                                                                  durch verschiedene Maßnahmen,
                                                 Die zusätzlichen Meter, die sich durch die       welche in den kommenden Monaten
                                                 Festsetzung der Teil- und Hinterliegergrund-     und Jahren geplant sind, umsetzen.
                                                 stücke ergeben, werden durch die ansetzba-       Die Aufenthaltsqualität in unserer
                                                 ren Gesamtkosten der Straßenreinigung            Innenstadt zu stärken, ist hierbei nur
                                                 geteilt, wodurch sich ein günstigerer Gebüh-     ein Vorhaben, welches sich die Stadt
                                                 rensatz für alle Grundstückseigentümer           Stollberg zur Aufgabe gemacht hat.
                                                 ergibt.
                                                                                                  Sie sind nun neugierig geworden
                                                 Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir      und möchten noch genauere Infor-
                                                 in unserem Anschreiben nicht jeden einzel-       mationen erhalten?
                                                 nen Fall darstellen konnten, aber wir sind       Dann wenden Sie sich gern an Stefan
                                                 gerne für Ihre Anfragen und bei Erläute-         Herold (Innenstadtmanagement der
                                                 rungsbedarf für Sie da.                          Stadt Stollberg) unter Telefon 037296
                                                                                                  923108 oder an Patricia Kern (Stadt-
                                                                                                  verwaltung Stollberg/Stadtplanung)
                                                 Wenden Sie sich bitte bei Bedarf an
                                                                                                  unter Telefon 037296 94-255.
                                                 Herrn Claus.
                                                 Telefon: 037296/94-130
                                                 E-Mail: m.claus@stollberg-erzgebirge.de

                                                 Mit freundlichen Grüßen
                                                 Stadtverwaltung Stollberg

                                                                                                                                             C
                                                                                                                                             M

                        WWW.STOLLBERG-ERZGEBIRGE.DE                                                                                          Y
                                                                                                                                             K
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021                         13                                                    Amtlicher Teil

      n Gewerbeanmeldung

      n Folgendes neu angemeldete Gewerbe, für welches die Betriebsinhaberin mit der Veröffentlichung im Stadtanzeiger einver-
        standen ist, wird hiermit bekannt gegeben:

      Betriebsinhaber/in             Anschrift des Gewerbes                                         Tätigkeit

      Henkner, Katerudee             09366 Stollberg/Erzgeb. Ortsteil Beutha, Am Weideweg 10        Entspannungsmassagen

    n Stadtverwaltung Stollberg – Fundbüro
      (Rufnummer: 037296/940) Stand: 7. Mai 2021
     Nr. Fund    Fundort                                            Gegenstand
     10/21       Stollberg, Zu den Teichen, Höhe Wendeschleife      Fahrrad
     11/21       Stollberg, Aldi-Parkplatz                          Kuscheltier
                                                                                                     Regionaler Zweckverband
     12/21       Stollberg, Grundschule „Albrecht-Dürer“, Eingang   Uhr                              Wasserversorgung
     13/21       Stollberg, Erich-Weinert-Straße                    Fitness-Uhr                      Bereich Lugau-Glauchau
     14/21       Stollberg, Bachgasse, Höhe Zoppa-Brücke            Fahrrad
     15/21       Stollberg, Spielplatz Aldi-Dach                    Musikbox
                                                                                                     Wichtige Mitteilung zur
     17/21       Stollberg, Treppe „Das Dürer“                      Handy
                                                                                                     Trinkwasserversorgung
     18/21       Stollberg, Seminarpark                             Schulzranzen ohne Inhalt
     20/21       Stollberg, Kreuzung Hohe Straße/Fliederhain        Hörgerät
                                                                                                     n Spülung des Leitungsnetzes
     folgende Schlüssel wurden abgegeben:                                                              geplant
     S11/21      Stollberg, Bürgergarten, Höhe Hintereingang        6 Schlüssel am Schlüsselring     Zur Sicherung der Trinkwassergüte führt der
     S 12/21     Stollberg, Tor Grundschule Albrecht-Dürer          4 Schlüssel am Schlüsselband     Regionale Zweckverband Wasserversor-
     S 13/21     Stollberg, Schloßberg 2                            2 Schlüssel am Plasteanhänger    gung Bereich Lugau-Glauchau in Gablenz
                                                                                                     am 26.05.2021, in der Zeit von 07:30 bis
    Wer diese Gegenstände vermisst, kann gern in der Stadtverwaltung Stollberg im Bürgerser-
                                                                                                     16:00 Uhr, planmäßige Netzpflegemaßnah-
    vice (Telefon 037296/940) nachfragen.
                                                                                                     men durch.
    n Zur Information:                                                                               Wir bitten um Beachtung der folgenden
      In der Verwaltungskostensatzung der Stadt Stollberg vom 29.05.2017, in Kraft getreten          Termine und Hinweise.
      am 18.06.2017, unter Fundgebühren Punkt 1.2., sind die Gebühren über Aufbewahrung
      und Aushändigung von Fundgegenständen geregelt – ebenso im BGB-Sachenrecht –
      §§ 970 bis 975.                                                                                n Folgende Straßen sind betroffen:
                                                                                                       Waldschänke 1–8, 10,12,14

                                                                                                     Die Rohrnetzspülungen werden vorbeugend
      n Liebe Leserinnen und Leser,                                                                  durchgeführt, um die unvermeidbaren Abla-
                                                                                                     gerungen im Leitungsnetz (Sedimente) ziel-
      der Wochenmarkt als Einkaufsmöglichkeit unter freiem Himmel ist für Stollberg wichtig.         gerichtet auszutragen. Während der Spü-
      Ein vielfältiges Warenangebot wird es wiedergeben, sobald es erlaubt ist, alle Händler         lung sind Trübungen des Trinkwassers,
      zuzulassen. Oft werden wir derzeit gefragt, warum nur Lebensmittelhändler anwesend
                                                                                                     Druckschwankungen oder kurzzeitige Ver-
      sind? Die Antwort ist verständlich, aber nicht wirklich nachvollziehbar. Sobald die
      Möglichkeiten gegeben sind, werden wir den Wochenmarkt wieder komplett öffnen.                 sorgungsunterbrechungen nicht zu vermei-
      Welche Bedingungen Sie als Kunde erfüllen müssen, zum Beispiel Vorlage eines Nega-             den.
      tiv-Tests für bestimmte Händlergruppen, das entnehmen Sie bitte den Hinweistafeln an
      den Zugängen zum Wochenmarkt – wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.                        Wir bitten darum alle an das Trinkwasser-
                                                                                                     netz angeschlossenen Geräte unter Kontrol-
                                                                                                     le zu halten und nach Beendigung der
      Wochenmärkte im Juni:
      02.06./09.06./16.06./23.06./30.06.2021                                                         Spülung Ihren Feinfilter rückzuspülen.

      Eine Bitte an alle Kunden des Wochenmarktes:                                                   Für weitere Fragen steht Ihnen unsere
      Das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung und das Einhalten der Abstandsregeln sind                   Zentrale Leitwarte (Telefon 03763 405 405)
      immer noch Pflicht und es werden Kontrollen durchgeführt.                                      zur Verfügung.
      Wir danken für Ihr Verständnis.                                                                Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
      Für Fragen, Anregungen oder Kontaktvermittlungen zu Händlern
      stehen wir gern unter 037296/792-15 zur Verfügung.
C
                                                                                                     Ihr Regionaler Zweckverband
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Y     Bärbel Raatz, Marktmeisterin                                                                   Wasserversorgung
K
                                                                                                     Bereich Lugau-Glauchau
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021                       14                                                       Amtlicher Teil

                                                                          n Gemeinsam über Stock und Stein
                                   Regionaler Zweckverband
                                   Wasserversorgung                       … unter diesem Motto startet unser neues Projekt
                                   Bereich Lugau-Glauchau                 „Adventure-Team“. Gemeinsam wollen wir
                                                                          lernen, was es heißt, ein „Outdoor-Experte“ zu
                                                                          sein. Ihr erfahrt, was Ihr zum Überleben in der
n Der Regionale Zweckverband Wasserversorgung                             Natur braucht, lernt, wie man ein Lagerfeuer
  Bereich Lugau-Glauchau informiert                                       entfacht, wie man sich mit Karte und Kompass in
                                                                          der Natur orientiert, wie man auch ohne
Im Rahmen der Baumaßnahme „Stollberg, Erneuerung Fallleitung              Smartphone über weite Entfernung kommunizieren kann und noch
Hochbehälter Wischberg zwischen Am Waschbrunnen 11 und                    viele weitere nützliche Dinge. Damit wir das Ganze auch erproben
Hochbehälter Schützenhaus 2. Bauabschnitt“ werden Arbeiten an             können, erwarten Euch spannende Expeditionen – vom Camping
der Trinkwasserversorgungsleitung einschließlich den Hausan-              über Geocaching bis hin zur Kitzrettung haben wir spannende
schlussleitungen ausgeführt. Der 2. Bauabschnitt der Baumaßnah-           Ausflüge geplant.
me beginnt Am Waschbrunnen 11 und realisiert den Abschnitt bis
Gartenanlage einschließlich der Anbindung am Hochbehälter                 n Für wen?
Schützenhaus sowie ein Teilstück Hohenecker Straße.                         Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren

Die Bauzeit für das Gesamtvorhaben ist vom 31.05.2021 bis                 n Wann?
30.09.2021 geplant.                                                         Wir treffen uns 14-tägig, die Kurszeiten bestimmt Ihr selbst!

Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßenverkehr für Anlieger und        n Kosten?
Nutzer sind durch die Baumaßnahme nicht auszuschließen, wofür               Spaß und gute Laune!
der RZV um Verständnis bittet.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer                  Euer Interesse ist geweckt? Dann kommt zu einem unverbindlichen
03763/405-450 an den RZV.                                                 Kennenlernen am 02.06.2021 ab 15:30 Uhr in die Schneeberger
                                                                          Straße 27a nach Stollberg. Hier erhaltet Ihr weitere Informationen,
Ihr RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau                           könnt Fragen stellen und zum Auftakt schon einmal als Scout
                                                                          ausprobieren. Zur Einhaltung der Hygienebestimmungen bitten wir
                                                                          um Voranmeldung mit Namen und Alter per E-Mail, Telefon, Face-
                                                                          book oder persönlich im Jugendtreff.
n Der Regionale Zweckverband Wasserversorgung                             E-Mail: adventureteam-stollberg@jugendtreff-pink-panther.de
  Bereich Lugau-Glauchau informiert                                       Telefon: (03 72 96) 24 59, Facebook: Adventure-Team Stollberg

Im Rahmen der Baumaßnahme „Stollberg, Erneuerung Trinkwasser-
leitung Wohngebiet Wismut 2. Bauabschnitt, Teilabschnitt 1: Glück-
aufstraße und A.-Kempe-Straße“ werden Arbeiten an der Trinkwas-
serversorgungsleitung einschließlich den Hausanschlussleitungen
ausgeführt.

Die Bauzeit für das Gesamtvorhaben ist vom 26.04.2021 bis
30.08.2021 geplant.

Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßenverkehr für Anlieger und
Nutzer sind durch die Baumaßnahme nicht auszuschließen, wofür
der RZV um Verständnis bittet.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer
03763/405-450 an den RZV.

Ihr RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau

                                                                                                                                                C
                                                                                                                                                M
                                                                                                                                                Y
                                                                                                                                                K
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021                         15                                                  Nichtamtlicher Teil

    n Private Vorsorgemaßnahmen gegen Überschwemmungen und Hitze
      UFZ-Projektteam bietet fachliche Unterstützung an
    Im Sommer 2020 haben Wissenschaftlerin-          betreiben. Hier ist das UFZ zu interessanten
    nen und Wissenschaftler des Helmholtz-           Einsichten gekommen. Gleichzeitig wird
    Zentrums für Umweltforschung (UFZ) Leip-         ausführlich über verschiedene Möglichkei-
    zig in Stollberg eine Haushaltsbefragung         ten informiert, Eigenvorsorge konkret umzu-
    durchgeführt. Im Frühjahr dieses Jahres          setzen. Wieder hat das UFZ eng mit dem
    wird nun in regelmäßigen Abständen über          Kompetenzzentrum Hochwassereigenvor-
    die Ergebnisse der Befragung informiert und      sorge (BDZ) und der Verbraucherzentrale
    den Haushalten zugleich eine fachliche           Sachsen kooperiert.
    Unterstützung bei der Vorsorge gegen
    Überschwemmungen und Hitze angeboten.            Mit der dritten Vorsorge-Mappe möchte das
    Die erste vierseitige Vorsorge-Mappe wurde       Projektteam herausfinden, welche Kommu-
    bereits im Februar 2021 verteilt.                nikationsformate die Bürgerinnen und
                                                     Bürger von Stollberg besonders anspre-
    Nun werden Ende Mai/Anfang Juni zwei             chen, um Wissen über Eigenvorsorge zu
    weitere Vorsorge-Mappen in den Straßen-          vermitteln. Dafür hat das Team ein kleines
    zügen von Stollberg sowie den Ortsteilen         Experiment vorbereitet, an dem alle Interes-
    Beutha und Gablenz verteilt. Weiterhin           sierten teilnehmen können und über das in
    werden die geltenden Abstandsregeln beim         der dritten Mappe noch eingehender infor-
    Einwurf der Broschüre in die Briefkästen         miert wird.
    eingehalten. Interessierte Haushalte außer-                                                       n Ansprechpartner:
    halb des Befragungsgebietes können die           Weiterhin können Sie gerne unser Angebot         Prof. Christian Kuhlicke
    Vorsorge-Mappe in gedruckter oder digita-        wahrnehmen: Sprechstunden für die Bürge-         UFZ-Department
    ler Form kostenfrei anfordern.                   rinnen und Bürger von Stollberg für ihre         Stadt- und Umweltsoziologie
                                                     Fragen und Anmerkungen zum Thema                 christian.kuhlicke@ufz.de
    Während in der ersten Vorsorge-Mappe vor         Eigenvorsorge. Zu erreichen jeden Donners-
    allem über erste Ergebnisse informiert           tag 17:00 bis 18:00 Uhr (bis Mitte Juni) unter   Dr. Daniela Siedschlag
    wurde, steht in der zweiten Mappe vor allem      der Telefonnummer 0341-235 1717 (UFZ)            UFZ-Department
    die Frage im Mittelpunkt, wie viele Haushal-     oder rund um die Uhr per E-Mail (vorsorge-       Stadt- und Umweltsoziologie
    te in Stollberg eigentlich Eigenvorsorge         mappe@ufz.de).                                   daniela.siedschlag@ufz.de

    SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT,
    LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE

    n Bekanntmachung:
    Anhörung der Öffentlichkeit im Landkreis Erzgebirge zur Anerken-
    nung einer Belegstelle „Am Geyerschen Wald“ gemäß dem Säch-
    sischen Belegstellengesetz (SächsBelStG vom 03. August 2018)
    Der Sächsische Landtag hat am 28. Juni 2018 das Gesetz zum
    Schutz von Belegstellen für Bienen im Freistaat Sachsen (Sächsi-
    sches Belegstellengesetz-SächsBelStG) beschlossen.
    Auf dieser Rechtsgrundlage beantragte der Imkerverein „Dunkle
    Biene Erzgebirge e.V.“ am 04.02.2021 bei der oberen Landwirt-
    schaftsbehörde, dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und
    Geologie, die Anerkennung der Belegstelle „Am Geyerschen Wald“
    für die reinzüchterische Anpaarung von Bienenköniginnen mit Droh-
    nen der Rasse Apis Melifera melifera (Dunkle Biene). In dem Schutz-
    radius von 7 km um die geplante Belegstelle (50° 37' 24.038" N; 12°
    49' 47.978" E) in der Annaberger Str. 73 in 08297 Zwönitz (Anlage
    Skizze), dürfen nach der Anerkennung der Belegstelle gemäß § 3
    Abs. 2 während der Zuchtsaison nur Bienenvölker gehalten werden,
    die der Zuchtrichtung „Apis Melifera melifera“ entsprechen. Die
    Zuchtsaison beginnt am 1.Mai und endet am 15. August eines
    Jahres. Jeder Imker hat im Schutzgebiet an seinem Bienenstand ein
    Schild mit Namen und Anschrift anzubringen und die erforderlichen
    Nachweise zu führen, dass seine Bienenvölker der Zuchtrichtung              Geographische Lage der geplanten Belegstelle „Am Geyerschen
    der Belegstelle (Apis Melifera Melifera-Dunkle Biene), entsprechen.         Wald“ in Annaberger Str. 73 in 08297 Zwönitz und der Schutzradius
    Gemäß § 4 Abs. 1 informiert das Landesamt für Umwelt. Landwirt-             von 7 km
    schaft und Geologie die Öffentlichkeit über das geplante Vorhaben
    zur Anerkennung der Belegstelle „Am Geyerschen Wald“ in Zwönitz,            der Belegstelle und des Schutzradius donnerstags in der Zeit von
    um betroffenen Bestandsimkern die Gelegenheit zur Stellungnahme             10:00 bis 17:00 Uhr im Zimmer 216 des LfULG, Referat 74, Am Park
    einzuräumen.                                                                3 in 04886 Köllitsch nehmen.
    Vom 01.06.2021 bis 30.06.2021 können betroffene Imker unter                 Stellungnahmen zur Betroffenheit aufgrund der Anerkennung dieser
C
M
    Beachtung der Geschäftsordnenden Regelung zum Besucherver-                  Belegstelle reichen Sie bitte postalisch beim Landesamt für Umwelt,
Y
K   kehr im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und                Landwirtschaft und Geologie, Referat 74, Am Park 3 in 04886
    Geologie (LfULG) Einsicht in die ausgelegten Karten zur Lokalisation        Köllitsch ein.
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