32.JAHRGANG|382.AUSGABE SAMSTAG,22.MAI2021 AUSGABE 05/2021 - STOLLBERG/ERZGEBIRGE
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Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 2 Amtlicher Teil
Lieber Stollbergerinnen und liebe Stollberger,
ich möchte mich diesen Monat dem Thema „Straßen- zum Kehren verpflichtet waren, sowie das Erschei-
reinigung“ widmen. Wie zu jedem Punkt, können nungsbild unserer Straßen wichtige Anliegen sind und
selbstverständlich auch hier verschiedene Meinungen daher die regelmäßige 14-tägige Säuberung durch die
vertreten werden. KGS beschlossen. Die Gebühr liegt bei unter einem
Euro je laufendem Meter Straßenkante des Grundstük-
Meine Meinung ist die Folgende: kes jährlich, wobei mittels der Hinterliegerregelung
grundsätzlich alle Grundstücke erfasst werden, die
Bisher galt in unserer Stadt die Reinigungspflicht für über öffentliche Zufahrten an das Straßennetz ange-
die Anlieger, das heißt, jeder Grundstückseigner war bunden sind – sozusagen sind alle Grundstücke, die
verpflichtet, bis zur Straßenmitte regelmäßig zu reini- den Vorteil der Straßenanbindung nutzen, auch zur
gen. Zwei Gründe haben den Stadtrat bewogen, die Beitragszahlung verpflichtet. In mehrgeschossigen
Straßenreinigung künftig durch unser städtisches Häusern kann die Gebühr auf alle Mieter umgelegt
Tochterunternehmen erledigen zu lassen: zum Ersten werden. Wir waren ersichtlich bemüht, eine gerechte
gab es in der Vergangenheit immer wieder Beschwer- Regelung zu handhaben.
den über unordentliche Bereiche im Straßenraum und
zum Zweiten ist auch beim Älter werden unserer Ich möchte selbstverständlich klarstellen, dass es mir
Bürgerschaft das Kehren bis zur Straßenmitte ein nicht keinesfalls darum geht, öffentliche Diskussionen
zu unterschätzendes Gefahrenmoment – ebenso ist schlecht zu reden, im Gegenteil, Demokratie lebt
das Reinigen der Schnittgerinne der Bereich, der davon, dass die Bürger ihre Meinung öffentlich und
besonders mühsam zu reinigen ist, dem gleichzeitig kritisch kundtun können. Nur so können Aspekte
aber für ein ordentliches Erscheinungsbild sowie für Beachtung finden, die vorher vielleicht nicht oder nicht
den dauerhaften, baulichen Zustand des Straßenrandes so gewichtet betrachtet wurden.
eine besondere Bedeutung zukommt.
Mir geht es allerdings darum, das Bewusstsein dafür
In der teilweise öffentlichen Diskussion zur Entschei- zu schärfen, dass wir in unserem Rathaus nicht irgend-
dung des Stadtrates hat mich ein Punkt besonders welchen anderen Reglungen von Bund oder Land noch
überrascht: es ging einigen ausdrücklich nicht um die irgendetwas hinzufügen, sondern dass das Eine mit
Gebührenhöhe, sondern darum, dass bei allgemeiner dem Anderen nicht viel zu tun hat: in unserer Stadt
Unzufriedenheit grundsätzlich gegen diese Maßnah- kümmern wir uns um unsere eigenen Dinge, wir regeln
me vorzugehen sei. unter- und miteinander, ob wir Kindergärten und
Schulen in den Fokus städtischer Entwicklung stellen,
Nun kann man sicherlich mit Entscheidungen der neue Gewerbegebiete entwickeln oder eben unser
Bundes- oder Landespolitik unzufrieden sein. Das öffentliches Straßenbild verschönern wollen.
geht mir auch manchmal so. Aber mich deswegen und
völlig unabhängig davon grundsätzlich gegen Maßnah- In diesem Sinne: bitte gern mehr Diskussion, aber bitte
men in meiner Stadt zu wenden, erscheint mir als auch nicht hauptsächlich im „Dagegen“, sondern im
überzogen. streitbaren Miteinander um die beste Lösung für unse-
re Stadt und unsere Ortsteile.
Was wir im Rathaus unserer Stadt entscheiden, betrifft
unser unmittelbares Zuhause – wir regeln unsere eige- Glück Auf!
nen Angelegenheiten, wir entscheiden darüber, wo wir
die Prioritäten unserer städtischen Investitionspolitik
setzen und welche Dinge uns besonders wichtig sind.
Der Stadtrat hat nun – im Übrigen einstimmig – Marcel Schmidt
beschlossen, dass uns die Sicherheit derer, die früher Bürgermeister C
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KStollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 3 Amtlicher Teil
n Postanschrift: AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Stadtverwaltung Stollberg
Postfach 12 32 · 09362 Stollberg n Folgende Beschlüsse wurden in der Stadtratssitzung am 03.05.2021
im öffentlichen Teil gefasst
n Hausanschrift:
Stadtverwaltung Stollberg 21/012/022
Hauptmarkt 1 · 09366 Stollberg Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Hinwei-
Telefon: 037296 94-0 se zur erneuten Beteiligung zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32
Fax: 037296 2437 „Wohnen am Schloss“
E-Mail: info@stollberg-erzgebirge.de
21/013/023
Internet: www.stollberg-erzgebirge.de Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches sowie Beschluss zur Billigung und
öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Stollberg
n Bürgerservice Stollberg „Wohnen am Schloss“
Montag geschlossen
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 21/023/024
Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches sowie Billigung und Auslegung des Bebau-
13:00 bis 18:00 Uhr
ungsplanentwurfes Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet Wischberg“
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 bis 15:00 Uhr 21/024/025
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches sowie Billigung und Auslegung des Bebau-
13:00 bis 18:00 Uhr ungsplanvorentwurfes Nr. 36 der Stadt Stollberg „Am Hahnbusch“ im OT Gablenz
Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr
21/025/026
jeden 1. und 3. Samstag im Monat
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB der Stadt Stoll-
08:30 bis 11:00 Uhr berg für die Flurstücke
– 1365/20 der Gemarkung Stollberg
Um Wartezeiten zu vermeiden und zur – 607/8; 607/4 der Gemarkung Mitteldorf
Einhaltung der Hygieneregeln, bitten – 504/5; 504/6; 504/8 der Gemarkung Oberdorf
wir um vorherige Terminabsprache.
21/016/027
Rechtsverordnung der Stadt Stollberg zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage 2021
Telefon: 037296 94-0
Fax: 037296 94-163
E-Mail: buergerservice@
n Einladungen
stollberg-erzgebirge.de
Alle interessierten Bürger der Stadt Stollberg werden
n Fachämter und Stadtkasse • zur Sitzung des Ausschusses für Technik, Liegenschaften und Gewerbegebiete
Montag geschlossen am 31.05.2021 um 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und • zur Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 07.06.2021 um 17:30 Uhr
• zum Stadtrat am 21.06.2021 um 18:30 Uhr
13:00 bis 15:30 Uhr
eingeladen.
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr Alle Gremiensitzungen finden aktuell im Bürgergarten, Hohensteiner Straße 16 in
13:00 bis 17:30 Uhr 09366 Stollberg statt.
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Diese Veröffentlichung trägt informativen Charakter. Ort, Zeit und weitere Informationen
entnehmen Sie bitte entsprechend § 4 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Stadt
Das Standesamt hat zusätzlich
Stollberg durch Anschlag im Schaukasten vor dem Rathaus, Hauptmarkt1, 09366 Stollberg.
montags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
für Sterbefälle geöffnet.
Impressum für den amtlichen Teil
n Stadtbibliothek Herausgeber: Große Kreisstadt Stollberg, Oberbürgermeister Marcel Schmidt, Hauptmarkt 1,
Montag 10:00 bis 12:00 Uhr und 09366 Stollberg, Telefon: 037296 94-0, Fax: 037296-2437, E-Mail: info@stollberg-erzgebirge.de,
14:00 bis 17:00 Uhr www.stollberg-erzgebirge.de; Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Stollberg ist der Ober-
bürgermeister der Stadt. Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinde Niederdorf ist der
Dienstag 12:00 bis 18:00 Uhr Bürgermeister der Gemeinde.
Mittwoch geschlossen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Verfasser der Artikel (gekennzeichnet)
Donnerstag 12:00 bis 18:00 Uhr Mit dem Einreichen eines Artikels/Bildes erklärt der Einreicher, dass keine Rechte Dritter bestehen
bzw. durch die Veröffentlichung Rechte Dritter nicht verletzt werden bzw. das Einverständnis der
Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr abgebildeten Personen zur Veröffentlichung (im Stadtanzeiger sowie online) erteilt wurde.
Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr Verteilung: Die Stadt Stollberg mit allen Ortsteilen einschließlich der Gemeinde Niederdorf verfügt
laut Quelle Deutsche Post über 7.662 (6.236 bewerbbare) Haushalte. Für die Verteilung der bewerb-
baren Haushalte in den Ortsteilen sowie Niederdorf benötigt das beauftragte Verteilunternehmen
Telefon: 037296 2237 „FREIE PRESSE/ BLICK“ 2.400 Exemplare. Im Stadtgebiet Stollberg liegt der „Stollberger Anzeiger“
Fax: 037296 2147 zur kostenfreien Mitnahme an den bekannten Auslagestellen bzw. im Rathaus aus. Es wird für jeden
E-Mail: bibliothek@ Haushalt ein Amtsblatt zur Verfügung gestellt. Sollten Sie als Einwohner eines der Ortsteile oder von
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M Niederdorf den „Stollberger Anzeiger“ nicht erhalten haben, so können Sie dies gern dem Verlag
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stollberg-erzgebirge.de melden. Nachdruck, auch auszugsweise, bedarf der Genehmigung der Stadtverwaltung Stollberg.Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 4 Amtlicher Teil
n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO
1 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
2 Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
3 Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen.
4 Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung
der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Stollberg, 22.05.2021 Schmidt, Oberbürgermeister
n Rechtsverordnung der Stadt Stollberg zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage 2021
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Stollberg hat mit Beschlussvor- • 28. November 2021 – Pyramideanschieben
lagennummer 21/016 in seiner Sitzung am 3. Mai 2021 auf der • 5. Dezember 2021 – Stollberger Weihnachtsmarkt
Grundlage des § 8 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöff-
nungszeiten im Freistaat Sachsen (SächsLadÖffG vom 1. Dezember §2
2010 – SächsGVBl S. 338, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrig-
Gesetzes vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589) die folgende keiten im Sinne des § 11 SächsLadÖffG.
Verordnung beschlossen:
§3
§1 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im
Im Sinne des § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG ist es den Verkaufsstellen im „Stollberger Anzeiger“ in Kraft.
gesamten Stadtgebiet von Stollberg erlaubt, an den nachfolgend
genannten Sonntagen ihre Einrichtungen in der Zeit von jeweils Stollberg, 04.05.2021
12:00 bis 18:00 Uhr zu öffnen und Waren gewerblich anzubieten:
• 20. Juni 2021 – Stollberger Sport- und Familientag
• 4. Juli 2021 – Stollberger Altstadtfest Marcel Schmidt, Oberbürgermeister
n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über ein besonderes Vorkaufsrecht
Der Stadtrat der Stadt Stollberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am lichen Entwicklung im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den in
03.05.2021 folgende Satzung beschlossen: den Lageplänen 1–2 gekennzeichneten Bereich der Gemarkungen
Stollberg, Mitteldorf und Oberdorf zur Entwicklung eines städti-
n Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht schen Rad- und Wanderweges ein besonderes Vorkaufsrecht zu.
nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB der Stadt § 2 Räumlicher Geltungsbereich
Stollberg für die Flurstücke 1. Das Vorkaufsrecht der Stadt Stollberg gilt für die Flurstücke:
– 1325/20 der Gemarkung Stollberg, – 1325/20 der Gemarkung Stollberg,
– 607/8; 607/4 der Gemarkung Mitteldorf,
– 607/4; 607/8 der Gemarkung Mitteldorf, – 504/5; 504/6; 504/8 der Gemarkung Oberdorf.
– 504/5; 504/6; 504/8 der Gemarkung Oberdorf. 2. Die vom Vorkaufsrecht betroffenen Flurstücke sind in den Lage-
plänen 1–2 zur Satzung dargestellt.
Der Stollberger Stadtrat beschließt aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Die Lagepläne 1–2 sind Bestandteil dieser Satzung.
des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 3 Inkrafttreten des besonderen Vorkaufsrechts
des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) sowie § 4 der Die Vorkaufsrechtssatzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntma-
Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntma- chung in Kraft.
chung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) Stollberg, den 04.05.2021
folgende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht:
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§ 1 Anordnung des Vorkaufsrechts Y
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Der Stadt Stollberg steht zur Sicherung einer geordneten städtebau- M. Schmidt, OberbürgermeisterStollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 6 Amtlicher Teil
n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 33
der Stadt Stollberg „Wohngebiet Wischberg“
Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Schutzgut Boden/Bergbau
03.05.2021 mit dem Beschlussnummer 21/023/024 den Entwurf – Hinweis auf die Lage in einem Gebiet mit unterirdischen Hohl-
des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet räumen (Planungsverband Chemnitz vom 30.10.2020).
Wischberg“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt, die Betei- – Verweis auf die vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Land-
ligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffent- wirtschaft und Geologie Dresden bereitgestellten Erosionsge-
lichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger fährdungskarten zur potenziellen Bodenerosionsgefährdung
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. durch Wasser (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.10.2020).
Der vom Stollberger Stadtrat gebilligte Entwurf des Bebauungspla- – Hinweis auf die Lage in einem Gebiet in dem in der Vergangen-
nes Nr. 33 bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzun- heit bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden sowie auf ein
gen sowie integrierter Grünordnung, Begründung und Umweltbe- Restloch eines alten Steinbruches östlich des Vorhabengebietes
richt mit Stand vom März 2021 liegt in der Stadtverwaltung Stoll- (Sächsisches Oberbergamt vom 02.11.2020).
berg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212 vom 01.06.2021 bis einschließ-
lich 02.07.2021 zu den Öffnungszeiten: Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr – Hinweis auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 des
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr SächsDSchG (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.10.2020;
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr Landesamt für Archäologie vom 03.11.2020).
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung
des Bebauungsplanes eingeflossen.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wisch- Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung des
berg“, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgen- Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine
de umweltrelevanten Informationen öffentlich aus: Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht
möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstel-
n Fachgutachten: lungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung
– Artenschutzgutachten zum Vorhaben: neues Wohngebiet im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94-
„Am Wischberg“ in Stollberg / Hoheneck (Erzgebirge) – Rele- 192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen
vanzprüfung zum Artenschutz (1. Prüfschritt) 2020 (igc Inge- werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch
nieurgruppe Chemnitz GbR, 15.06.2020), versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stel-
– Schallimmissionsprognose zum geplanten Wohnbaustandort lungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterla-
Bebauungsplan „Wohngebiet Am Wischberg“ der Stadt Stoll- gen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch
berg (SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, 25.06.2020), im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).
– Ergänzung der Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind
Nr. 33 „Wohngebiet am Wischberg“ der Stadt Stollberg nach den gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internet-
Stellungnahmen der TÖB-Beteiligung (SLG Prüf- und Zertifizie- seite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie
rungs GmbH, 04.02.2021), auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbetei-
– Ergebnisbericht Baugrunduntersuchung: Stollberg – Wohnge- ligung.sachsen.de einzusehen.
biet „Am Wischberg“, Erschließung (Ingenieurbüro Eckert GmbH
vom 15.07.2020). Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interes-
sierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu
n Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belan- schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abge-
ge und der Öffentlichkeit ben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Schutzgut Mensch, Gesundheit Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die
– Empfehlung zur Überarbeitung und Konkretisierung der Schal- Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
limmissionsprognose bzw. der Festsetzungen zum Lärmschutz deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von
(Landesdirektion Sachsen vom 24.11.2020; Landratsamt Erzge- Bedeutung ist.
birgskreis vom 30.10.2020).
Stollberg, 04.05.2021
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
– Hinweise zur Gestaltung des Regenrückhaltebeckens; Empfeh-
lung zum Verbot von Schottergärten; Hinweise zur geplanten
Ausgleichsmaßnahme (Bund für Umwelt und Naturschutz M. Schmidt,
Deutschland vom 16.11.2020). Oberbürgermeister
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KStollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 7 Amtlicher Teil
n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des Entwurfes
zum Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Stollberg „Wohnen am Schloss“
Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am • Sächsisches Oberbergamt (Stellungnahme vom 28.05.2018)
03.05.2021 mit dem Beschlussnummer 21/013/023 den Entwurf mit Hinweisen
des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Stollberg „Wohnen am – zum Umgang mit eventuell vorhandenen unterirdischen
Schloss“ bestehend aus Hohlräumen.
• Teil A – der Planzeichnung
• Teil B – den textlichen Festsetzungen mit integrierter Grünord- • Planungsverband Region Chemnitz (Stellungnahmen vom
nung 31.05.2018 und 18.02.2020) mit Forderungen
• Teil C – dem Farbkonzept – zum Erhalt der Blickbeziehung auf das Schloss Hoheneck,
sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht vom April – zum Lärmschutz für Außenwohnbereiche und
2021 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 – externen Ausgleichsmaßnahmen.
BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 • Landratsamt Erzgebirgskreis (Stellungnahmen vom
BauGB beschlossen Die erneute Auslage ist erforderlich, weil sich 04.07.2018 und 07.04.2020) mit Aussagen/ Hinweisen
die Grundzüge der Planung geändert haben. Folgende Änderungen – zum ausreichend beurteilten Lärmschutz,
wurden in den Entwurf eingearbeitet: – zum Umgang mit eventuell auftretenden schädlichen Boden-
belastungen,
Änderung der Planzeichnung durch zeichnerische Festsetzungen: – zur Erfordernis von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und
– zur Änderung des Geltungsbereiches im östlichen Plangebiet, dem Hinweis zur zeitlichen Einordnung zur Fällung von
– von neuen Baufeldern und deren Bezeichnung, Bäumen sowie zum Artenschutz,
– über die Anzahl der Vollgeschosse und der Gebäudehöhen, – zur Bepflanzung der externen Ausgleichsfläche,
– zur Änderung der Baugrenze, – zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
– über die Einordnung von Leitungsrechten, – zur Anzeigepflicht, sofern eine Baumaßnahme bis in den
– über die Einordnung von öffentlichen Stellflächen sowie Grundwasserbereich führt und zur allgemeinen Sorgfalts-
– über den Wegfall der Festsetzung zum Erhalt eines Baumes. pflicht, um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigen-
schaften zu vermeiden,
Änderung der textlichen Festsetzungen: – zur Einleitung der Niederschlagswasser und der bestehen-
– zur Berücksichtigung des Farbkonzeptes, den Genehmigungspflicht entsprechender Erschließungsan-
– zur Ausbildung der Staffelgeschosse, lagen.
– zur Einordnung der Garagen und Carports,
– zum Bezugspunkt für die Höhenfestsetzung, • NABU (Stellungnahme vom 02.07.2018) mit folgenden
– zur Reinigung und Kontrolle der Ersatzquartiere der betroffenen Hinweisen:
Tierarten, – Sicherstellung der dauerhaften Betreuung der Ersatzniststät-
– zur Bepflanzung der Ausgleichsfläche, ten für Vögel und Fledermäuse und der vollen Funktionsfä-
– zur Aktualisierung der Werteinheiten zum Ausgleich- und Ersatz higkeit der Ersatzniststätten zum Zeitpunkt des Eingriffes
sowie verbunden mit einem begleitenden Monitoring,
– zur Einordnung von Straßenbeleuchtung- und Straßenbeschil- – Erfordernis der Überarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichs-
derungsanlagen. bilanzierung.
Ergänzung/Anpassung von Hinweisen • Landesjagdverband (Stellungnahme vom 25.06.2018)
– zur Anzeige von Auffälligkeiten im Boden, mit dem Hinweis zur Überarbeitung der Eingriffs- und Aus-
– zur Empfehlung der Durchführung einer Baugrundhauptuntersu- gleichsbilanzierung hinsichtlich Artenschutz und Grünordnung.
chung mit Gründungsdimensionierung,
– zum Umgang mit eventuell notwendigen Fällungen von Höhlen- • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutz-
bäumen sowie vereinigungen (Stellungnahme vom 04.07.2018)
– zur Anzeige von Kampfmittelfunden. – mit Hinweises zu Auswirkungen des Vorhabens auf die Land-
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich Planzeich- schaft, Natur und Denkmale, auf die Schutzgüter Boden und
nung mit textlichen Festsetzungen und integrierter Grünordnung, Bodenfunktion sowie auf den notwendigen Artenschutz
Farbkonzept, Begründung und Umweltbericht sowie die von der verbunden mit der Empfehlung zur Anbringung von Nistkä-
Gemeinde als wesentlich eingeschätzten umweltbezogenen Stel- sten und zur Überkompensation neu zu schaffender Lebens-
lungnahmen folgender Behörden, Träger öffentlicher Belange und stätten zur Minderung des Risikos der Nichtannahme.
Bürger zu den Auswirkungen der Planung:
• Landesdirektion Sachsen, Ref.: Raumordnung (Stellungnah- • Landesvereinigung Sächsischer Heimatschutz (Stellung-
men vom 20.06.2018 und 06.04.2020) mit Hinweisen nahmen vom 28.06.2018 und 09.04.2020)
– zum Lärmschutz für Außenwohnbereiche, – mit Hinweisen zur Überprüfung der CEF-Maßnahmen mit
– zum Erhalt der Blickbeziehung auf das Schloss Hoheneck. Empfehlung zur Anbringung von Nistkästen und zur Über-
kompensation neu zu schaffender Lebensstätten zur Minde-
• Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und rung des Risikos der Nichtannahme,
Geologie (Stellungnahmen vom 28.05.2018 und 18.02.2020) – Berücksichtigung der kulturlandschaftlichen Werte in Bezug
mit Aussagen/ Hinweisen auf die Farbgestaltung der Gebäude.
– zur natürlicher Radioaktivität und zur Geologie.
• Bürgerhinweis:
Einordnung eines Regenrückhaltebeckens mit Puffer/Drosse-
• Sächsisches Landesamt für Denkmalpflege (Stellungnahmen
lung zur Vermeidung von Hochwasser im Gablenzbach.
C vom 04.07.2018 und 07.04.2020) mit Aussagen/Hinweisen
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– zum Erhalt der Blickbeziehung auf das Schloss Hoheneck und die weiteren vorliegenden umweltbezogenen Informationen:
und der Wirkung auf den Landschafts- und Stadtraum. • Geotechnischer Bericht vom 04.12.2015Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 8 Amtlicher Teil
• Artenschutzgutachten vom 09.11.2016 mit den Ergänzungen Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern
vom 23.02.20218 und 22.08.2019 die Stadt Stollberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen
• Schallimmissionsprognose vom 08.03.2018 müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes
• Grabungsbericht vom 31.01.2013 nicht von Bedeutung ist.
liegen in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, 09366 Stoll- Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung des
berg vom 01.06.2021 bis einschließlich 02.07.2021 Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine
zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten öffentlich Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht
aus: möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstel-
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr lungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94-
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr 192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch
versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stel-
Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen lungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterla-
zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwal- gen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch
tung Stollberg vorgebracht werden. im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).
Zusätzlich sind die Planunterlagen in der Internetpräsentation der Stollberg, den 04.05.2021
Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem
Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buer-
gebeteiligung.sachsen.de einsehbar. M. Schmidt
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Oberbürgermeister
n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des
Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Stollberg „Am Hahnbusch“ im Ortsteil Gablenz
Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Des Weiteren kann sich jeder über die voraussichtlichen Auswirkun-
03.05.2021 mit dem Beschlussnummer 21/024/025 den Vorentwurf gen des Bebauungsplanes informieren. Der Öffentlichkeit wird Gele-
des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Stollberg „Am Hahnbusch“ genheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und
im Ortsteil Gablenz bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Hinweise zum Vorentwurf können schriftlich oder zur Niederschrift
Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Grünordnungs- vorgebracht werden.
plan in der Fassung von März 2021 gebilligt und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung des
öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine
Träger öffentlicher Belange beschlossen. Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht
möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstel-
Planungsziel des Bebauungsplanes „Am Hahnbusch“ ist die lungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung
Entwicklung von zwei allgemeinen Wohngebieten nach § 4 BauNVO im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94-
sowie eines Mischgebietes mit einer aufgelockerten Bebauung 192) können die Unterlagen weiterhin im Rathaus-foyer eingesehen
(Grundflächenzahl 0,3 bzw. 0,45). Mit der geplanten Ausweisung werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch
wird der Siedlungsbereich in Richtung Westen um ca. 5 Gebäude versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stel-
maßvoll ergänzt. lungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterla-
gen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch
Die Entwicklung des Baugebietes wurde in unterschiedlichen
im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG).
Varianten untersucht. Dabei wurden verschiedene Erschließungs-
möglichkeiten und Anknüpfungspunkte an die August-Bebel-Straße
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind
geprüft. Eine Erschließung über die Flurstücke 8/1 und 493/1 der
gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internet-
Gemarkung Gablenz wurde verworfen, sodass diese beiden Flur-
seite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie
stücke aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen werden konnten.
auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteili-
Auf eine Wohnbaulandentwicklung im nördlichen Teil des Flurstük-
kes 423/1 wird verzichtet. gung.sachsen.de einzusehen.
Der vom Stollberger Stadtrat gebilligte Vorentwurf des Bebauungs- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
planes Nr. 36 liegt in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die
Zimmer 212 vom 01.06.2021 bis einschließlich 02.07.2021 zu den Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und
Öffnungszeiten: deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Bedeutung ist.
Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr Stollberg, den 04.05.2021
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemei-
nen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheiden- C
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de Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des M. Schmidt Y
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Gebiets in Betracht kommen, zu informieren. OberbürgermeisterStollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 9 Amtlicher Teil
n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die Widmung einer Straße
Gemäß § 6 Abs.2 Nr. 4 des Sächsischen Straßengesetzes vom Die Verfügung tritt nach Bekanntmachung in Kraft.
21. Januar 1993, dass zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom
20. August 2019 (SächsGVBl.S.762; 2020 S. 29) geändert worden 3. Einsichtnahme
ist, widmet die Stadt Stollberg folgende Straße als Ortstraße: Die Verfügung kann in der Stadt Stollberg, Bau-/Ordnungsamt,
Hauptmarkt 1,09366 Stollberg, während der Öffnungszeiten der
1. Straßenbeschreibung Fachämter eingesehen werden.
Neubau Auer Straße – 5. Abschnitt
Beginn: Endpunkt Auer Straße – 2. Abschnitt 4. Rechtsbehelfsbelehrung
Ende: 360 m in östliche Richtung Ende Wendehammer Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt-
Länge: 360 m gabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der erlasse-
Widmungsbeschränkung: keine nen Behörde, Stadt Stollberg, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg erho-
Träger der Straßenbaulast: Stadt Stollberg ben werden. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch im
teilweise Flurstücke Nr.: 912/43 ; 913/21 Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24 ,09456
Annaberg-Buchholz eingeht.
2. Verfügung
Die unter 1. näher bezeichnete neugebaute Straße wird zur Gemein-
destraße gewidmet. Die Stadt Stollberg ist Eigentümer der Grund- Die Eintragung ins Bestandsverzeichnis der Stadt Stollberg erfolgt
stücke und Träger der Straßenbaulast. einen Monat nach Wirksamkeit der Verfügung.
Lageskizze
n Der Stollberger n Hinweis der Redaktion
Friedensrichter
Die Ausgabe Nr. 6, Jahrgang 2021 des „STOLLBERGER ANZEIGERS" erscheint am
Die Sprechstunde des Stollberger Frie- Samstag, dem 26.06.2021. Beiträge hierfür sind spätestens am Dienstag, dem
densrichters, Christoph Jenatschke,
15.06.2021, in der Stadtverwaltung Stollberg unter der E-Mail-Adresse:
findet nach Terminabsprache in der
Stadtbibliothek, Schillerplatz 2 statt. stadtanzeiger@stollberg-erzgebirge.de einzureichen.
Anmeldungen bitte unter folgender Die Redaktion behält sich vor, Text und Bildmaterial nach verfügbarem Platz zu veröf-
Telefonnummer: 037296 939283. fentlichen.
Eine Vereinbarung ist auch über die
Redaktionsschluss für Anzeigenkunden ist der 15.06.2021.
E-Mail-Adresse:
C christoph.jenatschke@friedensrichter.de Anzeigenkunden wenden sich bitte an RIEDEL GmbH & Co. KG, Telefon: 037208 876-
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möglich. 100, E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.deStollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 10 Amtlicher Teil
n Öffentliche Bekanntmachung: Vorarbeiten nach § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Chemnitzer Modell Stufe 5, Ausbau Stollberg – Oelsnitz – St. Egidien
Teil Neubaustrecke Bf. Stollberg – Niederwürschnitz
Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) ist entschieden. Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemein-
Vorhabenträger des Verkehrskonzeptes Chemnitzer Modells. Mit heit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonsti-
dem Vorhaben Chemnitzer Modell sollen über die Verknüpfung von gen Nutzungsberechtigten nach § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz
Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken umsteigefreie Verbindungen (AEG) verpflichtet, diese Vorarbeiten zu dulden. Die Arbeiten können
ohne Zeitverlust aus dem Oberzentrum Chemnitz in das Umland auch durch Beauftragte des ZVMS durchgeführt werden.
geschaffen werden. Innerhalb der Ausbaustufe 5 soll durch die
Verlängerung der Pilotlinie Chemnitz – Stollberg über Oelsnitz nach Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermö-
St. Egidien die SPNV-Anbindung der Region Stollberg/ Oels- gensnachteile werden in Geld entschädigt.
nitz/Erzgeb./Lichtenstein gestärkt werden und ebenfalls an das
Oberzentrum Chemnitz angebunden werden. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht
werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen die Entschädi-
Zur Vorbereitung weiterer Planungsschritte müssen im Bereich der gung fest.
geplanten Trasse der neuen Eisenbahnstrecke folgende Arbeiten
und Untersuchungen in der Zeit vom 1. Juni 2021 bis 30. Novem- n Rechtsbehelfsbelehrung:
ber 2021 durchgeführt werden: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner
Bekanntgabe Widerspruch beim Zweckverband Verkehrsverbund
n Floristische und faunistische Kartierarbeiten und andere Mittelsachsen erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich
Geländeerhebungen oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Am
Die Kartierungen finden in einem Korridor statt, der in der Anlage 1 Rathaus 2, 09111 Chemnitz. Der Widerspruch kann auch auf elek-
dargestellt ist. Darüber hinaus finden Vermessungsarbeiten und tronischem Weg durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signa-
Baugrunduntersuchungen im gleichen Bereich statt. Zur Durchfüh- tur erhoben werden. Der Zugang für elektronische Dokumente ist
rung der Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen began- auf die Dateiformate .doc, .docx und .pdf beschränkt. Die E-Mail-
gen, Flurstücke betreten und Hilfsmittel zur Kartierung aufgestellt Adresse lautet: post@vms.de.
bzw. ausgelegt werden. Die betroffenen Flurstücke liegen im Gebiet
der Stadt Stollberg und der Gemeinde Niederwürschnitz und sind in gez. i. Vertr. Korda
der Anlage 2 benannt. Durch diese Vorarbeiten und Untersuchun-
gen wird nicht über die Ausführung des geplanten Bauvorhabens Anlagen: Übersichtskarte, Liste Flurstücke
n Gemarkung Niederwürschnitz:
Flurstücke 47/7, 50/11, 652/7, 668/1, 671, 671/3, 671/8, 671/9, 671a, 671b, 673, 676/4, 676/6, 676/8, 676/10, 676/11,
687/3, 687/5, 687/6, 692/1, 692/3, 692/4, 692/5, 692/6, 702, 706/1, 706/2, 708/1, 708/2, 709/1, 709/2, 714, 718/1,
724/2, 728/1, 728/2, 732, 742/5, 744/1, 747/2, 748/4, 749/3, 750/11, 750/15, 866/7
n Gemarkung Mitteldorf:
Flurstücke 188/3, 188/13
n Gemarkung Stollberg:
Flurstücke 367/5, 367/14, 367/17, 379/1, 381/1, 383/5, 384/13, 384/15, 385/7, 405/1, 415/3, 415/7, 416, 417/2, 419/3,
421/1, 464/3, 720/1, 797/2, 799, 811, 844/4, 844/5, 845a, 849/1, 851/1, 853/1, 855/1, 858/8, 860/1, 860/2, 865/6,
865/13, 865/16, 865/18, 865/20, 865/23, 865/26, 865/33, 865/38, 865/40, 865/41, 865/43, 865/43, 865/45, 865/46,
865/47, 912/12, 912/15, 912/21, 912/27, 912/28, 912/30, 912/42, 912/43, 913/6, 913/7, 913/8, 913/10, 913/12,
913/21, 913/22, 914, 915/3, 915/10, 915/13, 915/14, 915/16, 938/3, 938/8, 938/9, 938/11, 940/3, 941/2, 942/1, 942/3,
944/7, 944/16, 944/22, 944/23, 944/24, 944/25, 961, 961c, 963a, 964/3, 964/4, 982/4, 984/3, 985/2, 985/3, 985/4,
998/3, 999, 1000a, 1000b, 1002/4, 1009/3, 1009/4, 1009/21, 1009/33, 1009/61, 1009/62, 1009/67, 1009/80, 1009/84,
1009/85, 1009/90, 1009/91, 1009/98, 1009/123, 1009/124, 1009/126, 1009/134, 1009/135, 1013/8, 1014a, 1014e,
1023/14, 1040/8, 1041/6, 1041/7, 1041/15, 1041/18, 1041/33, 1041/57, 1041/58, 1041/71, 1041/72, 1041/74,
1041/87, 1041/94, 1041/95, 1041/98, 1041/99, 1041/100, 1041/102, 1041/112, 1041/113, 1041/146, 1041/152,
1041/159, 1041/162, 1041/163, 1041/164, 1041/165, 1078/3, 1079/9, 079/11, 1079/12, 1079/14, 1079/15, 1079/16,
1079/17, 1081/9, 1081/10, 1081/12, 1081/14, 1090/8, 1090/10, 1090/11, 1090/12, 1090/14, 1090/15, 1090/16,
1090/18, 1090/19, 1090/20, 1090/21, 1091/7, 1091/9, 1091/10, 1091/12, 1091/13, 1091/15, 1092/3, 1093/1, 1093/6,
1093/7, 1099/2, 1100/1, 1100/3, 1100/4, 1101/1, 1101/3, 1101/4, 1102/2, 1111/2, 1113/1, 1113/3, 1113/4, 1114/6,
1122/1, 1122/3, 1122/8, 1122/9, 1124, 1136, 1137/5, 1137/7, 1137/8, 1346, 1347/7, 1347/8, 1356/6, 1356/8, 1356/11,
1356/14, 1356/16, 1356/18, 1357/4, 1364/11, 1365/7, 1365/8, 1365/11, 1365/16, 1365/18, 1365/19, 1365/20, C
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1365/21, 1365/23, 1365/25, 1365/26, 1365/27, 1365/28, 1365/33, 1365/34, 1365/35, 1415, 1416 Y
KStollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 11 Amtlicher Teil
In eigener Sache
So kommt der Stollberger Anzeiger
in Ihren elektronischen Briefkasten …
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KStollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 12 Amtlicher Teil
n Anfragen zur Straßenreinigungsgebühr in Stollberg n Baustellenrapport
In den letzten Tagen haben wir an die betrof- Die Grundstücke A bis C grenzen nicht n Schloss Hoheneck – Sanierung West-
fenen Grundstücksbesitzer ein Informati- unmittelbar an die xyz-Straße an. Sie flügel (TPZ) und Fachwerkhaus
ons- und Anhörungsschreiben geschickt. werden jedoch über den Privatweg von der Die Arbeiten haben im IV. Quartal 2018
Es ist unser Ziel, die Sauberkeit in unserer xyz-Straße erschlossen, so dass von den begonnen dauern insgesamt bis Ende
Stadt auch auf Grund vieler Hinweise aus Grundstückseigentümern Gebühren für die 2022.
der Bevölkerung zu verbessern. Reinigung dieser Straße zu entrichten sind.
Dies soll unter der Prämisse geschehen, Die Gebühren sind nach den Längen der n Neubau Kindergarten Seminarstraße
dass die dafür entstehenden, zusätzlichen zugewandten Grundstückseiten (Grund- Die Arbeiten erfolgen im Zeitraum vom
Kosten für die Straßenreinigung teilweise stück A = 45 Meter, Grundstücke B und C = 07.09.2020 bis voraussichtlich 30.04.
auf die Besitzer der angrenzenden und 40 Meter) zu veranlagen. 2022.
hinter liegenden Grundstücken umgelegt Das Grundstück D grenzt unmittelbar an die
werden. Den anderen Teil der Kosten wird xyz-Straße; die Gebühren sind auf Grundla-
die Stadt tragen. Deshalb hat der Stadtrat ge der Länge der angrenzenden Grund-
eine Obergrenze in Höhe von 0,99 € festge- stücksseite von 40 Metern festzusetzen.
legt.
n „cittaslow“ – das Netzwerk
Wir haben eine Form der Aufteilung gewählt, Teilhinterliegergrundstücke lebenswerter Städte!
welche von vielen Gemeinden, auch in der Stollberg ist dabei.
Nachbarschaft, bereits so praktiziert wird.
Wie bereits 22 weitere Kommunen in
Zwei der bislang am häufigsten gestellten ganz Deutschland ist Stollberg in das
Fragen möchten wir hier beantworten: internationale Netzwerk „cittaslow“
aufgenommen worden, was eine inter-
Welche Straßen sind betroffen? nationale Auszeichnung für unsere
Die Reinigungspflicht umfasst alle öffentli- Stadt darstellt.
chen Gemeinde-, Kreis-, Bundes- und
Staatsstraßen die innerorts liegen. Doch was hat es damit auf sich?
Hinter dem Netzwerk verbirgt sich eine
Wie oft wird gereinigt? internationale Bewegung, die den
Alle Straßen, deren Reinigung aufgrund der bewussten und entschleunigten
Beschaffung möglich ist, werden 18 Mal im Umgang mit den wichtigsten kommu-
Jahr gereinigt. Im Jahr 2021 sind es 17 Das Grundstück B grenzt mit 20 Metern nalpolitischen Themen zur konkreten
Reinigungen. unmittelbar an die xyz-Straße und besitzt Philosophie macht. Das heißt, es wird
zudem eine 40 Meter lange Grundstückssei- eine behutsame und nachhaltige
te, die der xyz-Straße zugewandt ist. Die Stadtentwicklungspolitik vorangetrie-
Wie werden die Hinterlieger und Teilhin- Gebühren sind für eine Frontlänge von ben, welche den Menschen in den
terlieger veranlagt? insgesamt 60 Metern zu berechnen. Mittelpunkt stellt.
Hierfür dient folgendes Beispiel zur Veran-
schaulichung: Das Grundstück A grenzt unmittelbar an die „cittaslow“ steht für Lebensqualität,
xyz-Straße; die Gebühren sind auf Grundla- Nachhaltigkeit und regionale Identität.
Hinterliegergrundstücke
ge der Länge der angrenzenden Grund-
stücksseite von 40 Metern festzusetzen. Die Stadt Stollberg möchte diese Werte
durch verschiedene Maßnahmen,
Die zusätzlichen Meter, die sich durch die welche in den kommenden Monaten
Festsetzung der Teil- und Hinterliegergrund- und Jahren geplant sind, umsetzen.
stücke ergeben, werden durch die ansetzba- Die Aufenthaltsqualität in unserer
ren Gesamtkosten der Straßenreinigung Innenstadt zu stärken, ist hierbei nur
geteilt, wodurch sich ein günstigerer Gebüh- ein Vorhaben, welches sich die Stadt
rensatz für alle Grundstückseigentümer Stollberg zur Aufgabe gemacht hat.
ergibt.
Sie sind nun neugierig geworden
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir und möchten noch genauere Infor-
in unserem Anschreiben nicht jeden einzel- mationen erhalten?
nen Fall darstellen konnten, aber wir sind Dann wenden Sie sich gern an Stefan
gerne für Ihre Anfragen und bei Erläute- Herold (Innenstadtmanagement der
rungsbedarf für Sie da. Stadt Stollberg) unter Telefon 037296
923108 oder an Patricia Kern (Stadt-
verwaltung Stollberg/Stadtplanung)
Wenden Sie sich bitte bei Bedarf an
unter Telefon 037296 94-255.
Herrn Claus.
Telefon: 037296/94-130
E-Mail: m.claus@stollberg-erzgebirge.de
Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Stollberg
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WWW.STOLLBERG-ERZGEBIRGE.DE Y
KStollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 13 Amtlicher Teil
n Gewerbeanmeldung
n Folgendes neu angemeldete Gewerbe, für welches die Betriebsinhaberin mit der Veröffentlichung im Stadtanzeiger einver-
standen ist, wird hiermit bekannt gegeben:
Betriebsinhaber/in Anschrift des Gewerbes Tätigkeit
Henkner, Katerudee 09366 Stollberg/Erzgeb. Ortsteil Beutha, Am Weideweg 10 Entspannungsmassagen
n Stadtverwaltung Stollberg – Fundbüro
(Rufnummer: 037296/940) Stand: 7. Mai 2021
Nr. Fund Fundort Gegenstand
10/21 Stollberg, Zu den Teichen, Höhe Wendeschleife Fahrrad
11/21 Stollberg, Aldi-Parkplatz Kuscheltier
Regionaler Zweckverband
12/21 Stollberg, Grundschule „Albrecht-Dürer“, Eingang Uhr Wasserversorgung
13/21 Stollberg, Erich-Weinert-Straße Fitness-Uhr Bereich Lugau-Glauchau
14/21 Stollberg, Bachgasse, Höhe Zoppa-Brücke Fahrrad
15/21 Stollberg, Spielplatz Aldi-Dach Musikbox
Wichtige Mitteilung zur
17/21 Stollberg, Treppe „Das Dürer“ Handy
Trinkwasserversorgung
18/21 Stollberg, Seminarpark Schulzranzen ohne Inhalt
20/21 Stollberg, Kreuzung Hohe Straße/Fliederhain Hörgerät
n Spülung des Leitungsnetzes
folgende Schlüssel wurden abgegeben: geplant
S11/21 Stollberg, Bürgergarten, Höhe Hintereingang 6 Schlüssel am Schlüsselring Zur Sicherung der Trinkwassergüte führt der
S 12/21 Stollberg, Tor Grundschule Albrecht-Dürer 4 Schlüssel am Schlüsselband Regionale Zweckverband Wasserversor-
S 13/21 Stollberg, Schloßberg 2 2 Schlüssel am Plasteanhänger gung Bereich Lugau-Glauchau in Gablenz
am 26.05.2021, in der Zeit von 07:30 bis
Wer diese Gegenstände vermisst, kann gern in der Stadtverwaltung Stollberg im Bürgerser-
16:00 Uhr, planmäßige Netzpflegemaßnah-
vice (Telefon 037296/940) nachfragen.
men durch.
n Zur Information: Wir bitten um Beachtung der folgenden
In der Verwaltungskostensatzung der Stadt Stollberg vom 29.05.2017, in Kraft getreten Termine und Hinweise.
am 18.06.2017, unter Fundgebühren Punkt 1.2., sind die Gebühren über Aufbewahrung
und Aushändigung von Fundgegenständen geregelt – ebenso im BGB-Sachenrecht –
§§ 970 bis 975. n Folgende Straßen sind betroffen:
Waldschänke 1–8, 10,12,14
Die Rohrnetzspülungen werden vorbeugend
n Liebe Leserinnen und Leser, durchgeführt, um die unvermeidbaren Abla-
gerungen im Leitungsnetz (Sedimente) ziel-
der Wochenmarkt als Einkaufsmöglichkeit unter freiem Himmel ist für Stollberg wichtig. gerichtet auszutragen. Während der Spü-
Ein vielfältiges Warenangebot wird es wiedergeben, sobald es erlaubt ist, alle Händler lung sind Trübungen des Trinkwassers,
zuzulassen. Oft werden wir derzeit gefragt, warum nur Lebensmittelhändler anwesend
Druckschwankungen oder kurzzeitige Ver-
sind? Die Antwort ist verständlich, aber nicht wirklich nachvollziehbar. Sobald die
Möglichkeiten gegeben sind, werden wir den Wochenmarkt wieder komplett öffnen. sorgungsunterbrechungen nicht zu vermei-
Welche Bedingungen Sie als Kunde erfüllen müssen, zum Beispiel Vorlage eines Nega- den.
tiv-Tests für bestimmte Händlergruppen, das entnehmen Sie bitte den Hinweistafeln an
den Zugängen zum Wochenmarkt – wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden. Wir bitten darum alle an das Trinkwasser-
netz angeschlossenen Geräte unter Kontrol-
le zu halten und nach Beendigung der
Wochenmärkte im Juni:
02.06./09.06./16.06./23.06./30.06.2021 Spülung Ihren Feinfilter rückzuspülen.
Eine Bitte an alle Kunden des Wochenmarktes: Für weitere Fragen steht Ihnen unsere
Das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung und das Einhalten der Abstandsregeln sind Zentrale Leitwarte (Telefon 03763 405 405)
immer noch Pflicht und es werden Kontrollen durchgeführt. zur Verfügung.
Wir danken für Ihr Verständnis. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Für Fragen, Anregungen oder Kontaktvermittlungen zu Händlern
stehen wir gern unter 037296/792-15 zur Verfügung.
C
Ihr Regionaler Zweckverband
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Y Bärbel Raatz, Marktmeisterin Wasserversorgung
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Bereich Lugau-GlauchauStollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 14 Amtlicher Teil
n Gemeinsam über Stock und Stein
Regionaler Zweckverband
Wasserversorgung … unter diesem Motto startet unser neues Projekt
Bereich Lugau-Glauchau „Adventure-Team“. Gemeinsam wollen wir
lernen, was es heißt, ein „Outdoor-Experte“ zu
sein. Ihr erfahrt, was Ihr zum Überleben in der
n Der Regionale Zweckverband Wasserversorgung Natur braucht, lernt, wie man ein Lagerfeuer
Bereich Lugau-Glauchau informiert entfacht, wie man sich mit Karte und Kompass in
der Natur orientiert, wie man auch ohne
Im Rahmen der Baumaßnahme „Stollberg, Erneuerung Fallleitung Smartphone über weite Entfernung kommunizieren kann und noch
Hochbehälter Wischberg zwischen Am Waschbrunnen 11 und viele weitere nützliche Dinge. Damit wir das Ganze auch erproben
Hochbehälter Schützenhaus 2. Bauabschnitt“ werden Arbeiten an können, erwarten Euch spannende Expeditionen – vom Camping
der Trinkwasserversorgungsleitung einschließlich den Hausan- über Geocaching bis hin zur Kitzrettung haben wir spannende
schlussleitungen ausgeführt. Der 2. Bauabschnitt der Baumaßnah- Ausflüge geplant.
me beginnt Am Waschbrunnen 11 und realisiert den Abschnitt bis
Gartenanlage einschließlich der Anbindung am Hochbehälter n Für wen?
Schützenhaus sowie ein Teilstück Hohenecker Straße. Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren
Die Bauzeit für das Gesamtvorhaben ist vom 31.05.2021 bis n Wann?
30.09.2021 geplant. Wir treffen uns 14-tägig, die Kurszeiten bestimmt Ihr selbst!
Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßenverkehr für Anlieger und n Kosten?
Nutzer sind durch die Baumaßnahme nicht auszuschließen, wofür Spaß und gute Laune!
der RZV um Verständnis bittet.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer Euer Interesse ist geweckt? Dann kommt zu einem unverbindlichen
03763/405-450 an den RZV. Kennenlernen am 02.06.2021 ab 15:30 Uhr in die Schneeberger
Straße 27a nach Stollberg. Hier erhaltet Ihr weitere Informationen,
Ihr RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau könnt Fragen stellen und zum Auftakt schon einmal als Scout
ausprobieren. Zur Einhaltung der Hygienebestimmungen bitten wir
um Voranmeldung mit Namen und Alter per E-Mail, Telefon, Face-
book oder persönlich im Jugendtreff.
n Der Regionale Zweckverband Wasserversorgung E-Mail: adventureteam-stollberg@jugendtreff-pink-panther.de
Bereich Lugau-Glauchau informiert Telefon: (03 72 96) 24 59, Facebook: Adventure-Team Stollberg
Im Rahmen der Baumaßnahme „Stollberg, Erneuerung Trinkwasser-
leitung Wohngebiet Wismut 2. Bauabschnitt, Teilabschnitt 1: Glück-
aufstraße und A.-Kempe-Straße“ werden Arbeiten an der Trinkwas-
serversorgungsleitung einschließlich den Hausanschlussleitungen
ausgeführt.
Die Bauzeit für das Gesamtvorhaben ist vom 26.04.2021 bis
30.08.2021 geplant.
Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßenverkehr für Anlieger und
Nutzer sind durch die Baumaßnahme nicht auszuschließen, wofür
der RZV um Verständnis bittet.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer
03763/405-450 an den RZV.
Ihr RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau
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KStollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 15 Nichtamtlicher Teil
n Private Vorsorgemaßnahmen gegen Überschwemmungen und Hitze
UFZ-Projektteam bietet fachliche Unterstützung an
Im Sommer 2020 haben Wissenschaftlerin- betreiben. Hier ist das UFZ zu interessanten
nen und Wissenschaftler des Helmholtz- Einsichten gekommen. Gleichzeitig wird
Zentrums für Umweltforschung (UFZ) Leip- ausführlich über verschiedene Möglichkei-
zig in Stollberg eine Haushaltsbefragung ten informiert, Eigenvorsorge konkret umzu-
durchgeführt. Im Frühjahr dieses Jahres setzen. Wieder hat das UFZ eng mit dem
wird nun in regelmäßigen Abständen über Kompetenzzentrum Hochwassereigenvor-
die Ergebnisse der Befragung informiert und sorge (BDZ) und der Verbraucherzentrale
den Haushalten zugleich eine fachliche Sachsen kooperiert.
Unterstützung bei der Vorsorge gegen
Überschwemmungen und Hitze angeboten. Mit der dritten Vorsorge-Mappe möchte das
Die erste vierseitige Vorsorge-Mappe wurde Projektteam herausfinden, welche Kommu-
bereits im Februar 2021 verteilt. nikationsformate die Bürgerinnen und
Bürger von Stollberg besonders anspre-
Nun werden Ende Mai/Anfang Juni zwei chen, um Wissen über Eigenvorsorge zu
weitere Vorsorge-Mappen in den Straßen- vermitteln. Dafür hat das Team ein kleines
zügen von Stollberg sowie den Ortsteilen Experiment vorbereitet, an dem alle Interes-
Beutha und Gablenz verteilt. Weiterhin sierten teilnehmen können und über das in
werden die geltenden Abstandsregeln beim der dritten Mappe noch eingehender infor-
Einwurf der Broschüre in die Briefkästen miert wird.
eingehalten. Interessierte Haushalte außer- n Ansprechpartner:
halb des Befragungsgebietes können die Weiterhin können Sie gerne unser Angebot Prof. Christian Kuhlicke
Vorsorge-Mappe in gedruckter oder digita- wahrnehmen: Sprechstunden für die Bürge- UFZ-Department
ler Form kostenfrei anfordern. rinnen und Bürger von Stollberg für ihre Stadt- und Umweltsoziologie
Fragen und Anmerkungen zum Thema christian.kuhlicke@ufz.de
Während in der ersten Vorsorge-Mappe vor Eigenvorsorge. Zu erreichen jeden Donners-
allem über erste Ergebnisse informiert tag 17:00 bis 18:00 Uhr (bis Mitte Juni) unter Dr. Daniela Siedschlag
wurde, steht in der zweiten Mappe vor allem der Telefonnummer 0341-235 1717 (UFZ) UFZ-Department
die Frage im Mittelpunkt, wie viele Haushal- oder rund um die Uhr per E-Mail (vorsorge- Stadt- und Umweltsoziologie
te in Stollberg eigentlich Eigenvorsorge mappe@ufz.de). daniela.siedschlag@ufz.de
SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT,
LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE
n Bekanntmachung:
Anhörung der Öffentlichkeit im Landkreis Erzgebirge zur Anerken-
nung einer Belegstelle „Am Geyerschen Wald“ gemäß dem Säch-
sischen Belegstellengesetz (SächsBelStG vom 03. August 2018)
Der Sächsische Landtag hat am 28. Juni 2018 das Gesetz zum
Schutz von Belegstellen für Bienen im Freistaat Sachsen (Sächsi-
sches Belegstellengesetz-SächsBelStG) beschlossen.
Auf dieser Rechtsgrundlage beantragte der Imkerverein „Dunkle
Biene Erzgebirge e.V.“ am 04.02.2021 bei der oberen Landwirt-
schaftsbehörde, dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie, die Anerkennung der Belegstelle „Am Geyerschen Wald“
für die reinzüchterische Anpaarung von Bienenköniginnen mit Droh-
nen der Rasse Apis Melifera melifera (Dunkle Biene). In dem Schutz-
radius von 7 km um die geplante Belegstelle (50° 37' 24.038" N; 12°
49' 47.978" E) in der Annaberger Str. 73 in 08297 Zwönitz (Anlage
Skizze), dürfen nach der Anerkennung der Belegstelle gemäß § 3
Abs. 2 während der Zuchtsaison nur Bienenvölker gehalten werden,
die der Zuchtrichtung „Apis Melifera melifera“ entsprechen. Die
Zuchtsaison beginnt am 1.Mai und endet am 15. August eines
Jahres. Jeder Imker hat im Schutzgebiet an seinem Bienenstand ein
Schild mit Namen und Anschrift anzubringen und die erforderlichen
Nachweise zu führen, dass seine Bienenvölker der Zuchtrichtung Geographische Lage der geplanten Belegstelle „Am Geyerschen
der Belegstelle (Apis Melifera Melifera-Dunkle Biene), entsprechen. Wald“ in Annaberger Str. 73 in 08297 Zwönitz und der Schutzradius
Gemäß § 4 Abs. 1 informiert das Landesamt für Umwelt. Landwirt- von 7 km
schaft und Geologie die Öffentlichkeit über das geplante Vorhaben
zur Anerkennung der Belegstelle „Am Geyerschen Wald“ in Zwönitz, der Belegstelle und des Schutzradius donnerstags in der Zeit von
um betroffenen Bestandsimkern die Gelegenheit zur Stellungnahme 10:00 bis 17:00 Uhr im Zimmer 216 des LfULG, Referat 74, Am Park
einzuräumen. 3 in 04886 Köllitsch nehmen.
Vom 01.06.2021 bis 30.06.2021 können betroffene Imker unter Stellungnahmen zur Betroffenheit aufgrund der Anerkennung dieser
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Beachtung der Geschäftsordnenden Regelung zum Besucherver- Belegstelle reichen Sie bitte postalisch beim Landesamt für Umwelt,
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K kehr im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Landwirtschaft und Geologie, Referat 74, Am Park 3 in 04886
Geologie (LfULG) Einsicht in die ausgelegten Karten zur Lokalisation Köllitsch ein.Sie können auch lesen