32.JAHRGANG|382.AUSGABE SAMSTAG,22.MAI2021 AUSGABE 05/2021 - STOLLBERG/ERZGEBIRGE
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Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 2 Amtlicher Teil Lieber Stollbergerinnen und liebe Stollberger, ich möchte mich diesen Monat dem Thema „Straßen- zum Kehren verpflichtet waren, sowie das Erschei- reinigung“ widmen. Wie zu jedem Punkt, können nungsbild unserer Straßen wichtige Anliegen sind und selbstverständlich auch hier verschiedene Meinungen daher die regelmäßige 14-tägige Säuberung durch die vertreten werden. KGS beschlossen. Die Gebühr liegt bei unter einem Euro je laufendem Meter Straßenkante des Grundstük- Meine Meinung ist die Folgende: kes jährlich, wobei mittels der Hinterliegerregelung grundsätzlich alle Grundstücke erfasst werden, die Bisher galt in unserer Stadt die Reinigungspflicht für über öffentliche Zufahrten an das Straßennetz ange- die Anlieger, das heißt, jeder Grundstückseigner war bunden sind – sozusagen sind alle Grundstücke, die verpflichtet, bis zur Straßenmitte regelmäßig zu reini- den Vorteil der Straßenanbindung nutzen, auch zur gen. Zwei Gründe haben den Stadtrat bewogen, die Beitragszahlung verpflichtet. In mehrgeschossigen Straßenreinigung künftig durch unser städtisches Häusern kann die Gebühr auf alle Mieter umgelegt Tochterunternehmen erledigen zu lassen: zum Ersten werden. Wir waren ersichtlich bemüht, eine gerechte gab es in der Vergangenheit immer wieder Beschwer- Regelung zu handhaben. den über unordentliche Bereiche im Straßenraum und zum Zweiten ist auch beim Älter werden unserer Ich möchte selbstverständlich klarstellen, dass es mir Bürgerschaft das Kehren bis zur Straßenmitte ein nicht keinesfalls darum geht, öffentliche Diskussionen zu unterschätzendes Gefahrenmoment – ebenso ist schlecht zu reden, im Gegenteil, Demokratie lebt das Reinigen der Schnittgerinne der Bereich, der davon, dass die Bürger ihre Meinung öffentlich und besonders mühsam zu reinigen ist, dem gleichzeitig kritisch kundtun können. Nur so können Aspekte aber für ein ordentliches Erscheinungsbild sowie für Beachtung finden, die vorher vielleicht nicht oder nicht den dauerhaften, baulichen Zustand des Straßenrandes so gewichtet betrachtet wurden. eine besondere Bedeutung zukommt. Mir geht es allerdings darum, das Bewusstsein dafür In der teilweise öffentlichen Diskussion zur Entschei- zu schärfen, dass wir in unserem Rathaus nicht irgend- dung des Stadtrates hat mich ein Punkt besonders welchen anderen Reglungen von Bund oder Land noch überrascht: es ging einigen ausdrücklich nicht um die irgendetwas hinzufügen, sondern dass das Eine mit Gebührenhöhe, sondern darum, dass bei allgemeiner dem Anderen nicht viel zu tun hat: in unserer Stadt Unzufriedenheit grundsätzlich gegen diese Maßnah- kümmern wir uns um unsere eigenen Dinge, wir regeln me vorzugehen sei. unter- und miteinander, ob wir Kindergärten und Schulen in den Fokus städtischer Entwicklung stellen, Nun kann man sicherlich mit Entscheidungen der neue Gewerbegebiete entwickeln oder eben unser Bundes- oder Landespolitik unzufrieden sein. Das öffentliches Straßenbild verschönern wollen. geht mir auch manchmal so. Aber mich deswegen und völlig unabhängig davon grundsätzlich gegen Maßnah- In diesem Sinne: bitte gern mehr Diskussion, aber bitte men in meiner Stadt zu wenden, erscheint mir als auch nicht hauptsächlich im „Dagegen“, sondern im überzogen. streitbaren Miteinander um die beste Lösung für unse- re Stadt und unsere Ortsteile. Was wir im Rathaus unserer Stadt entscheiden, betrifft unser unmittelbares Zuhause – wir regeln unsere eige- Glück Auf! nen Angelegenheiten, wir entscheiden darüber, wo wir die Prioritäten unserer städtischen Investitionspolitik setzen und welche Dinge uns besonders wichtig sind. Der Stadtrat hat nun – im Übrigen einstimmig – Marcel Schmidt beschlossen, dass uns die Sicherheit derer, die früher Bürgermeister C M Y K
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 3 Amtlicher Teil n Postanschrift: AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Stadtverwaltung Stollberg Postfach 12 32 · 09362 Stollberg n Folgende Beschlüsse wurden in der Stadtratssitzung am 03.05.2021 im öffentlichen Teil gefasst n Hausanschrift: Stadtverwaltung Stollberg 21/012/022 Hauptmarkt 1 · 09366 Stollberg Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, Bedenken und Hinwei- Telefon: 037296 94-0 se zur erneuten Beteiligung zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 Fax: 037296 2437 „Wohnen am Schloss“ E-Mail: info@stollberg-erzgebirge.de 21/013/023 Internet: www.stollberg-erzgebirge.de Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches sowie Beschluss zur Billigung und öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Stollberg n Bürgerservice Stollberg „Wohnen am Schloss“ Montag geschlossen Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 21/023/024 Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches sowie Billigung und Auslegung des Bebau- 13:00 bis 18:00 Uhr ungsplanentwurfes Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet Wischberg“ Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr 21/024/025 Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches sowie Billigung und Auslegung des Bebau- 13:00 bis 18:00 Uhr ungsplanvorentwurfes Nr. 36 der Stadt Stollberg „Am Hahnbusch“ im OT Gablenz Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr 21/025/026 jeden 1. und 3. Samstag im Monat Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB der Stadt Stoll- 08:30 bis 11:00 Uhr berg für die Flurstücke – 1365/20 der Gemarkung Stollberg Um Wartezeiten zu vermeiden und zur – 607/8; 607/4 der Gemarkung Mitteldorf Einhaltung der Hygieneregeln, bitten – 504/5; 504/6; 504/8 der Gemarkung Oberdorf wir um vorherige Terminabsprache. 21/016/027 Rechtsverordnung der Stadt Stollberg zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage 2021 Telefon: 037296 94-0 Fax: 037296 94-163 E-Mail: buergerservice@ n Einladungen stollberg-erzgebirge.de Alle interessierten Bürger der Stadt Stollberg werden n Fachämter und Stadtkasse • zur Sitzung des Ausschusses für Technik, Liegenschaften und Gewerbegebiete Montag geschlossen am 31.05.2021 um 15:30 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und • zur Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am 07.06.2021 um 17:30 Uhr • zum Stadtrat am 21.06.2021 um 18:30 Uhr 13:00 bis 15:30 Uhr eingeladen. Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr Alle Gremiensitzungen finden aktuell im Bürgergarten, Hohensteiner Straße 16 in 13:00 bis 17:30 Uhr 09366 Stollberg statt. Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Diese Veröffentlichung trägt informativen Charakter. Ort, Zeit und weitere Informationen entnehmen Sie bitte entsprechend § 4 Abs. 1 der Bekanntmachungssatzung der Stadt Das Standesamt hat zusätzlich Stollberg durch Anschlag im Schaukasten vor dem Rathaus, Hauptmarkt1, 09366 Stollberg. montags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr für Sterbefälle geöffnet. Impressum für den amtlichen Teil n Stadtbibliothek Herausgeber: Große Kreisstadt Stollberg, Oberbürgermeister Marcel Schmidt, Hauptmarkt 1, Montag 10:00 bis 12:00 Uhr und 09366 Stollberg, Telefon: 037296 94-0, Fax: 037296-2437, E-Mail: info@stollberg-erzgebirge.de, 14:00 bis 17:00 Uhr www.stollberg-erzgebirge.de; Verantwortlich für den amtlichen Teil der Stadt Stollberg ist der Ober- bürgermeister der Stadt. Verantwortlich für den amtlichen Teil der Gemeinde Niederdorf ist der Dienstag 12:00 bis 18:00 Uhr Bürgermeister der Gemeinde. Mittwoch geschlossen Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Verfasser der Artikel (gekennzeichnet) Donnerstag 12:00 bis 18:00 Uhr Mit dem Einreichen eines Artikels/Bildes erklärt der Einreicher, dass keine Rechte Dritter bestehen bzw. durch die Veröffentlichung Rechte Dritter nicht verletzt werden bzw. das Einverständnis der Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr abgebildeten Personen zur Veröffentlichung (im Stadtanzeiger sowie online) erteilt wurde. Samstag 09:00 bis 12:00 Uhr Verteilung: Die Stadt Stollberg mit allen Ortsteilen einschließlich der Gemeinde Niederdorf verfügt laut Quelle Deutsche Post über 7.662 (6.236 bewerbbare) Haushalte. Für die Verteilung der bewerb- baren Haushalte in den Ortsteilen sowie Niederdorf benötigt das beauftragte Verteilunternehmen Telefon: 037296 2237 „FREIE PRESSE/ BLICK“ 2.400 Exemplare. Im Stadtgebiet Stollberg liegt der „Stollberger Anzeiger“ Fax: 037296 2147 zur kostenfreien Mitnahme an den bekannten Auslagestellen bzw. im Rathaus aus. Es wird für jeden E-Mail: bibliothek@ Haushalt ein Amtsblatt zur Verfügung gestellt. Sollten Sie als Einwohner eines der Ortsteile oder von C M Niederdorf den „Stollberger Anzeiger“ nicht erhalten haben, so können Sie dies gern dem Verlag Y K stollberg-erzgebirge.de melden. Nachdruck, auch auszugsweise, bedarf der Genehmigung der Stadtverwaltung Stollberg.
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 4 Amtlicher Teil n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO 1 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. 2 Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. 3 Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 4 Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Stollberg, 22.05.2021 Schmidt, Oberbürgermeister n Rechtsverordnung der Stadt Stollberg zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage 2021 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Stollberg hat mit Beschlussvor- • 28. November 2021 – Pyramideanschieben lagennummer 21/016 in seiner Sitzung am 3. Mai 2021 auf der • 5. Dezember 2021 – Stollberger Weihnachtsmarkt Grundlage des § 8 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöff- nungszeiten im Freistaat Sachsen (SächsLadÖffG vom 1. Dezember §2 2010 – SächsGVBl S. 338, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrig- Gesetzes vom 5. November 2020 (SächsGVBl. S. 589) die folgende keiten im Sinne des § 11 SächsLadÖffG. Verordnung beschlossen: §3 §1 Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Im Sinne des § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG ist es den Verkaufsstellen im „Stollberger Anzeiger“ in Kraft. gesamten Stadtgebiet von Stollberg erlaubt, an den nachfolgend genannten Sonntagen ihre Einrichtungen in der Zeit von jeweils Stollberg, 04.05.2021 12:00 bis 18:00 Uhr zu öffnen und Waren gewerblich anzubieten: • 20. Juni 2021 – Stollberger Sport- und Familientag • 4. Juli 2021 – Stollberger Altstadtfest Marcel Schmidt, Oberbürgermeister n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über ein besonderes Vorkaufsrecht Der Stadtrat der Stadt Stollberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am lichen Entwicklung im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für den in 03.05.2021 folgende Satzung beschlossen: den Lageplänen 1–2 gekennzeichneten Bereich der Gemarkungen Stollberg, Mitteldorf und Oberdorf zur Entwicklung eines städti- n Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht schen Rad- und Wanderweges ein besonderes Vorkaufsrecht zu. nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB der Stadt § 2 Räumlicher Geltungsbereich Stollberg für die Flurstücke 1. Das Vorkaufsrecht der Stadt Stollberg gilt für die Flurstücke: – 1325/20 der Gemarkung Stollberg, – 1325/20 der Gemarkung Stollberg, – 607/8; 607/4 der Gemarkung Mitteldorf, – 607/4; 607/8 der Gemarkung Mitteldorf, – 504/5; 504/6; 504/8 der Gemarkung Oberdorf. – 504/5; 504/6; 504/8 der Gemarkung Oberdorf. 2. Die vom Vorkaufsrecht betroffenen Flurstücke sind in den Lage- plänen 1–2 zur Satzung dargestellt. Der Stollberger Stadtrat beschließt aufgrund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Die Lagepläne 1–2 sind Bestandteil dieser Satzung. des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 3 Inkrafttreten des besonderen Vorkaufsrechts des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) sowie § 4 der Die Vorkaufsrechtssatzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntma- Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntma- chung in Kraft. chung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 722) Stollberg, den 04.05.2021 folgende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht: C M § 1 Anordnung des Vorkaufsrechts Y K Der Stadt Stollberg steht zur Sicherung einer geordneten städtebau- M. Schmidt, Oberbürgermeister
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 6 Amtlicher Teil n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet Wischberg“ Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Schutzgut Boden/Bergbau 03.05.2021 mit dem Beschlussnummer 21/023/024 den Entwurf – Hinweis auf die Lage in einem Gebiet mit unterirdischen Hohl- des Bebauungsplanes Nr. 33 der Stadt Stollberg „Wohngebiet räumen (Planungsverband Chemnitz vom 30.10.2020). Wischberg“ mit Begründung und Umweltbericht gebilligt, die Betei- – Verweis auf die vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Land- ligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffent- wirtschaft und Geologie Dresden bereitgestellten Erosionsge- lichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger fährdungskarten zur potenziellen Bodenerosionsgefährdung öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. durch Wasser (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.10.2020). Der vom Stollberger Stadtrat gebilligte Entwurf des Bebauungspla- – Hinweis auf die Lage in einem Gebiet in dem in der Vergangen- nes Nr. 33 bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzun- heit bergbauliche Arbeiten durchgeführt wurden sowie auf ein gen sowie integrierter Grünordnung, Begründung und Umweltbe- Restloch eines alten Steinbruches östlich des Vorhabengebietes richt mit Stand vom März 2021 liegt in der Stadtverwaltung Stoll- (Sächsisches Oberbergamt vom 02.11.2020). berg, Hauptmarkt 1, Zimmer 212 vom 01.06.2021 bis einschließ- lich 02.07.2021 zu den Öffnungszeiten: Schutzgut Kultur- und Sachgüter Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr – Hinweis auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 des Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr SächsDSchG (Landratsamt Erzgebirgskreis vom 30.10.2020; Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr Landesamt für Archäologie vom 03.11.2020). Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermann Einsicht öffentlich aus. Diese umweltrelevanten Informationen sind in die Entwurfsfassung des Bebauungsplanes eingeflossen. Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Wisch- Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung des berg“, der Begründung einschließlich Umweltbericht liegen folgen- Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine de umweltrelevanten Informationen öffentlich aus: Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstel- n Fachgutachten: lungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung – Artenschutzgutachten zum Vorhaben: neues Wohngebiet im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94- „Am Wischberg“ in Stollberg / Hoheneck (Erzgebirge) – Rele- 192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen vanzprüfung zum Artenschutz (1. Prüfschritt) 2020 (igc Inge- werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch nieurgruppe Chemnitz GbR, 15.06.2020), versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stel- – Schallimmissionsprognose zum geplanten Wohnbaustandort lungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterla- Bebauungsplan „Wohngebiet Am Wischberg“ der Stadt Stoll- gen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch berg (SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH, 25.06.2020), im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG). – Ergänzung der Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind Nr. 33 „Wohngebiet am Wischberg“ der Stadt Stollberg nach den gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internet- Stellungnahmen der TÖB-Beteiligung (SLG Prüf- und Zertifizie- seite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie rungs GmbH, 04.02.2021), auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbetei- – Ergebnisbericht Baugrunduntersuchung: Stollberg – Wohnge- ligung.sachsen.de einzusehen. biet „Am Wischberg“, Erschließung (Ingenieurbüro Eckert GmbH vom 15.07.2020). Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interes- sierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu n Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belan- schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abge- ge und der Öffentlichkeit ben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Schutzgut Mensch, Gesundheit Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die – Empfehlung zur Überarbeitung und Konkretisierung der Schal- Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und limmissionsprognose bzw. der Festsetzungen zum Lärmschutz deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von (Landesdirektion Sachsen vom 24.11.2020; Landratsamt Erzge- Bedeutung ist. birgskreis vom 30.10.2020). Stollberg, 04.05.2021 Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt – Hinweise zur Gestaltung des Regenrückhaltebeckens; Empfeh- lung zum Verbot von Schottergärten; Hinweise zur geplanten Ausgleichsmaßnahme (Bund für Umwelt und Naturschutz M. Schmidt, Deutschland vom 16.11.2020). Oberbürgermeister C M Y K
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 7 Amtlicher Teil n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des Entwurfes zum Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Stollberg „Wohnen am Schloss“ Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am • Sächsisches Oberbergamt (Stellungnahme vom 28.05.2018) 03.05.2021 mit dem Beschlussnummer 21/013/023 den Entwurf mit Hinweisen des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Stollberg „Wohnen am – zum Umgang mit eventuell vorhandenen unterirdischen Schloss“ bestehend aus Hohlräumen. • Teil A – der Planzeichnung • Teil B – den textlichen Festsetzungen mit integrierter Grünord- • Planungsverband Region Chemnitz (Stellungnahmen vom nung 31.05.2018 und 18.02.2020) mit Forderungen • Teil C – dem Farbkonzept – zum Erhalt der Blickbeziehung auf das Schloss Hoheneck, sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht vom April – zum Lärmschutz für Außenwohnbereiche und 2021 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 – externen Ausgleichsmaßnahmen. BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 • Landratsamt Erzgebirgskreis (Stellungnahmen vom BauGB beschlossen Die erneute Auslage ist erforderlich, weil sich 04.07.2018 und 07.04.2020) mit Aussagen/ Hinweisen die Grundzüge der Planung geändert haben. Folgende Änderungen – zum ausreichend beurteilten Lärmschutz, wurden in den Entwurf eingearbeitet: – zum Umgang mit eventuell auftretenden schädlichen Boden- belastungen, Änderung der Planzeichnung durch zeichnerische Festsetzungen: – zur Erfordernis von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und – zur Änderung des Geltungsbereiches im östlichen Plangebiet, dem Hinweis zur zeitlichen Einordnung zur Fällung von – von neuen Baufeldern und deren Bezeichnung, Bäumen sowie zum Artenschutz, – über die Anzahl der Vollgeschosse und der Gebäudehöhen, – zur Bepflanzung der externen Ausgleichsfläche, – zur Änderung der Baugrenze, – zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, – über die Einordnung von Leitungsrechten, – zur Anzeigepflicht, sofern eine Baumaßnahme bis in den – über die Einordnung von öffentlichen Stellflächen sowie Grundwasserbereich führt und zur allgemeinen Sorgfalts- – über den Wegfall der Festsetzung zum Erhalt eines Baumes. pflicht, um eine nachteilige Veränderung der Gewässereigen- schaften zu vermeiden, Änderung der textlichen Festsetzungen: – zur Einleitung der Niederschlagswasser und der bestehen- – zur Berücksichtigung des Farbkonzeptes, den Genehmigungspflicht entsprechender Erschließungsan- – zur Ausbildung der Staffelgeschosse, lagen. – zur Einordnung der Garagen und Carports, – zum Bezugspunkt für die Höhenfestsetzung, • NABU (Stellungnahme vom 02.07.2018) mit folgenden – zur Reinigung und Kontrolle der Ersatzquartiere der betroffenen Hinweisen: Tierarten, – Sicherstellung der dauerhaften Betreuung der Ersatzniststät- – zur Bepflanzung der Ausgleichsfläche, ten für Vögel und Fledermäuse und der vollen Funktionsfä- – zur Aktualisierung der Werteinheiten zum Ausgleich- und Ersatz higkeit der Ersatzniststätten zum Zeitpunkt des Eingriffes sowie verbunden mit einem begleitenden Monitoring, – zur Einordnung von Straßenbeleuchtung- und Straßenbeschil- – Erfordernis der Überarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichs- derungsanlagen. bilanzierung. Ergänzung/Anpassung von Hinweisen • Landesjagdverband (Stellungnahme vom 25.06.2018) – zur Anzeige von Auffälligkeiten im Boden, mit dem Hinweis zur Überarbeitung der Eingriffs- und Aus- – zur Empfehlung der Durchführung einer Baugrundhauptuntersu- gleichsbilanzierung hinsichtlich Artenschutz und Grünordnung. chung mit Gründungsdimensionierung, – zum Umgang mit eventuell notwendigen Fällungen von Höhlen- • Landesarbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutz- bäumen sowie vereinigungen (Stellungnahme vom 04.07.2018) – zur Anzeige von Kampfmittelfunden. – mit Hinweises zu Auswirkungen des Vorhabens auf die Land- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich Planzeich- schaft, Natur und Denkmale, auf die Schutzgüter Boden und nung mit textlichen Festsetzungen und integrierter Grünordnung, Bodenfunktion sowie auf den notwendigen Artenschutz Farbkonzept, Begründung und Umweltbericht sowie die von der verbunden mit der Empfehlung zur Anbringung von Nistkä- Gemeinde als wesentlich eingeschätzten umweltbezogenen Stel- sten und zur Überkompensation neu zu schaffender Lebens- lungnahmen folgender Behörden, Träger öffentlicher Belange und stätten zur Minderung des Risikos der Nichtannahme. Bürger zu den Auswirkungen der Planung: • Landesdirektion Sachsen, Ref.: Raumordnung (Stellungnah- • Landesvereinigung Sächsischer Heimatschutz (Stellung- men vom 20.06.2018 und 06.04.2020) mit Hinweisen nahmen vom 28.06.2018 und 09.04.2020) – zum Lärmschutz für Außenwohnbereiche, – mit Hinweisen zur Überprüfung der CEF-Maßnahmen mit – zum Erhalt der Blickbeziehung auf das Schloss Hoheneck. Empfehlung zur Anbringung von Nistkästen und zur Über- kompensation neu zu schaffender Lebensstätten zur Minde- • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und rung des Risikos der Nichtannahme, Geologie (Stellungnahmen vom 28.05.2018 und 18.02.2020) – Berücksichtigung der kulturlandschaftlichen Werte in Bezug mit Aussagen/ Hinweisen auf die Farbgestaltung der Gebäude. – zur natürlicher Radioaktivität und zur Geologie. • Bürgerhinweis: Einordnung eines Regenrückhaltebeckens mit Puffer/Drosse- • Sächsisches Landesamt für Denkmalpflege (Stellungnahmen lung zur Vermeidung von Hochwasser im Gablenzbach. C vom 04.07.2018 und 07.04.2020) mit Aussagen/Hinweisen M Y K – zum Erhalt der Blickbeziehung auf das Schloss Hoheneck und die weiteren vorliegenden umweltbezogenen Informationen: und der Wirkung auf den Landschafts- und Stadtraum. • Geotechnischer Bericht vom 04.12.2015
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 8 Amtlicher Teil • Artenschutzgutachten vom 09.11.2016 mit den Ergänzungen Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern vom 23.02.20218 und 22.08.2019 die Stadt Stollberg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen • Schallimmissionsprognose vom 08.03.2018 müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes • Grabungsbericht vom 31.01.2013 nicht von Bedeutung ist. liegen in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, 09366 Stoll- Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung des berg vom 01.06.2021 bis einschließlich 02.07.2021 Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine zu jedermanns Einsichtnahme während folgender Zeiten öffentlich Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht aus: möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstel- Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr lungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94- Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr 192) können die Unterlagen weiterhin im Rathausfoyer eingesehen Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stel- Während dieser Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen lungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterla- zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwal- gen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch tung Stollberg vorgebracht werden. im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG). Zusätzlich sind die Planunterlagen in der Internetpräsentation der Stollberg, den 04.05.2021 Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie auf dem Zentralen Landesportal des Freistaates Sachsen unter www.buer- gebeteiligung.sachsen.de einsehbar. M. Schmidt Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Oberbürgermeister n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die öffentliche Auslage des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 36 der Stadt Stollberg „Am Hahnbusch“ im Ortsteil Gablenz Der Stollberger Stadtrat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Des Weiteren kann sich jeder über die voraussichtlichen Auswirkun- 03.05.2021 mit dem Beschlussnummer 21/024/025 den Vorentwurf gen des Bebauungsplanes informieren. Der Öffentlichkeit wird Gele- des Bebauungsplanes Nr. 36 der Stadt Stollberg „Am Hahnbusch“ genheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen und im Ortsteil Gablenz bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Hinweise zum Vorentwurf können schriftlich oder zur Niederschrift Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Grünordnungs- vorgebracht werden. plan in der Fassung von März 2021 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Sollte im Falle einer fortwährenden Zugangsbeschränkung des öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Rathauses aufgrund der COVID-19-Pandemie (Coronavirus) eine Träger öffentlicher Belange beschlossen. Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne des Baugesetzbuches nicht möglich sein, so gilt die Beteiligung nach dem Planungssicherstel- Planungsziel des Bebauungsplanes „Am Hahnbusch“ ist die lungsgesetz (PlanSiG). Demnach genügt allein die Veröffentlichung Entwicklung von zwei allgemeinen Wohngebieten nach § 4 BauNVO im Internet. Bei vorheriger telefonischer Anmeldung (037296 94- sowie eines Mischgebietes mit einer aufgelockerten Bebauung 192) können die Unterlagen weiterhin im Rathaus-foyer eingesehen (Grundflächenzahl 0,3 bzw. 0,45). Mit der geplanten Ausweisung werden. In begründeten Fällen können die Unterlagen auch wird der Siedlungsbereich in Richtung Westen um ca. 5 Gebäude versandt werden (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Entgegennahme von Stel- maßvoll ergänzt. lungnahmen zur Niederschrift sowie die Erörterung der Planunterla- gen ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses telefonisch, als auch Die Entwicklung des Baugebietes wurde in unterschiedlichen im Rathausfoyer möglich (§ 4 Abs. 2 und § 5 PlanSiG). Varianten untersucht. Dabei wurden verschiedene Erschließungs- möglichkeiten und Anknüpfungspunkte an die August-Bebel-Straße Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Planunterlagen sind geprüft. Eine Erschließung über die Flurstücke 8/1 und 493/1 der gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im o.g. Zeitraum auf der Internet- Gemarkung Gablenz wurde verworfen, sodass diese beiden Flur- seite der Stadt Stollberg unter www.stollberg-erzgebirge.de sowie stücke aus dem Geltungsbereich ausgeschlossen werden konnten. auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter www.buergerbeteili- Auf eine Wohnbaulandentwicklung im nördlichen Teil des Flurstük- kes 423/1 wird verzichtet. gung.sachsen.de einzusehen. Der vom Stollberger Stadtrat gebilligte Vorentwurf des Bebauungs- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der planes Nr. 36 liegt in der Stadtverwaltung Stollberg, Hauptmarkt 1, Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Zimmer 212 vom 01.06.2021 bis einschließlich 02.07.2021 zu den Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und Öffnungszeiten: deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Bedeutung ist. Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr Stollberg, den 04.05.2021 Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit, sich über die allgemei- nen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheiden- C M de Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des M. Schmidt Y K Gebiets in Betracht kommen, zu informieren. Oberbürgermeister
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 9 Amtlicher Teil n Bekanntmachung der Stadt Stollberg über die Widmung einer Straße Gemäß § 6 Abs.2 Nr. 4 des Sächsischen Straßengesetzes vom Die Verfügung tritt nach Bekanntmachung in Kraft. 21. Januar 1993, dass zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl.S.762; 2020 S. 29) geändert worden 3. Einsichtnahme ist, widmet die Stadt Stollberg folgende Straße als Ortstraße: Die Verfügung kann in der Stadt Stollberg, Bau-/Ordnungsamt, Hauptmarkt 1,09366 Stollberg, während der Öffnungszeiten der 1. Straßenbeschreibung Fachämter eingesehen werden. Neubau Auer Straße – 5. Abschnitt Beginn: Endpunkt Auer Straße – 2. Abschnitt 4. Rechtsbehelfsbelehrung Ende: 360 m in östliche Richtung Ende Wendehammer Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekannt- Länge: 360 m gabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der erlasse- Widmungsbeschränkung: keine nen Behörde, Stadt Stollberg, Hauptmarkt 1, 09366 Stollberg erho- Träger der Straßenbaulast: Stadt Stollberg ben werden. Die Frist ist auch gewahrt, wenn der Widerspruch im teilweise Flurstücke Nr.: 912/43 ; 913/21 Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24 ,09456 Annaberg-Buchholz eingeht. 2. Verfügung Die unter 1. näher bezeichnete neugebaute Straße wird zur Gemein- destraße gewidmet. Die Stadt Stollberg ist Eigentümer der Grund- Die Eintragung ins Bestandsverzeichnis der Stadt Stollberg erfolgt stücke und Träger der Straßenbaulast. einen Monat nach Wirksamkeit der Verfügung. Lageskizze n Der Stollberger n Hinweis der Redaktion Friedensrichter Die Ausgabe Nr. 6, Jahrgang 2021 des „STOLLBERGER ANZEIGERS" erscheint am Die Sprechstunde des Stollberger Frie- Samstag, dem 26.06.2021. Beiträge hierfür sind spätestens am Dienstag, dem densrichters, Christoph Jenatschke, 15.06.2021, in der Stadtverwaltung Stollberg unter der E-Mail-Adresse: findet nach Terminabsprache in der Stadtbibliothek, Schillerplatz 2 statt. stadtanzeiger@stollberg-erzgebirge.de einzureichen. Anmeldungen bitte unter folgender Die Redaktion behält sich vor, Text und Bildmaterial nach verfügbarem Platz zu veröf- Telefonnummer: 037296 939283. fentlichen. Eine Vereinbarung ist auch über die Redaktionsschluss für Anzeigenkunden ist der 15.06.2021. E-Mail-Adresse: C christoph.jenatschke@friedensrichter.de Anzeigenkunden wenden sich bitte an RIEDEL GmbH & Co. KG, Telefon: 037208 876- M Y K möglich. 100, E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 10 Amtlicher Teil n Öffentliche Bekanntmachung: Vorarbeiten nach § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) Chemnitzer Modell Stufe 5, Ausbau Stollberg – Oelsnitz – St. Egidien Teil Neubaustrecke Bf. Stollberg – Niederwürschnitz Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) ist entschieden. Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemein- Vorhabenträger des Verkehrskonzeptes Chemnitzer Modells. Mit heit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonsti- dem Vorhaben Chemnitzer Modell sollen über die Verknüpfung von gen Nutzungsberechtigten nach § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz Eisenbahn- und Straßenbahnstrecken umsteigefreie Verbindungen (AEG) verpflichtet, diese Vorarbeiten zu dulden. Die Arbeiten können ohne Zeitverlust aus dem Oberzentrum Chemnitz in das Umland auch durch Beauftragte des ZVMS durchgeführt werden. geschaffen werden. Innerhalb der Ausbaustufe 5 soll durch die Verlängerung der Pilotlinie Chemnitz – Stollberg über Oelsnitz nach Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermö- St. Egidien die SPNV-Anbindung der Region Stollberg/ Oels- gensnachteile werden in Geld entschädigt. nitz/Erzgeb./Lichtenstein gestärkt werden und ebenfalls an das Oberzentrum Chemnitz angebunden werden. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen die Entschädi- Zur Vorbereitung weiterer Planungsschritte müssen im Bereich der gung fest. geplanten Trasse der neuen Eisenbahnstrecke folgende Arbeiten und Untersuchungen in der Zeit vom 1. Juni 2021 bis 30. Novem- n Rechtsbehelfsbelehrung: ber 2021 durchgeführt werden: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch beim Zweckverband Verkehrsverbund n Floristische und faunistische Kartierarbeiten und andere Mittelsachsen erhoben werden. Der Widerspruch kann schriftlich Geländeerhebungen oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Am Die Kartierungen finden in einem Korridor statt, der in der Anlage 1 Rathaus 2, 09111 Chemnitz. Der Widerspruch kann auch auf elek- dargestellt ist. Darüber hinaus finden Vermessungsarbeiten und tronischem Weg durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signa- Baugrunduntersuchungen im gleichen Bereich statt. Zur Durchfüh- tur erhoben werden. Der Zugang für elektronische Dokumente ist rung der Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen began- auf die Dateiformate .doc, .docx und .pdf beschränkt. Die E-Mail- gen, Flurstücke betreten und Hilfsmittel zur Kartierung aufgestellt Adresse lautet: post@vms.de. bzw. ausgelegt werden. Die betroffenen Flurstücke liegen im Gebiet der Stadt Stollberg und der Gemeinde Niederwürschnitz und sind in gez. i. Vertr. Korda der Anlage 2 benannt. Durch diese Vorarbeiten und Untersuchun- gen wird nicht über die Ausführung des geplanten Bauvorhabens Anlagen: Übersichtskarte, Liste Flurstücke n Gemarkung Niederwürschnitz: Flurstücke 47/7, 50/11, 652/7, 668/1, 671, 671/3, 671/8, 671/9, 671a, 671b, 673, 676/4, 676/6, 676/8, 676/10, 676/11, 687/3, 687/5, 687/6, 692/1, 692/3, 692/4, 692/5, 692/6, 702, 706/1, 706/2, 708/1, 708/2, 709/1, 709/2, 714, 718/1, 724/2, 728/1, 728/2, 732, 742/5, 744/1, 747/2, 748/4, 749/3, 750/11, 750/15, 866/7 n Gemarkung Mitteldorf: Flurstücke 188/3, 188/13 n Gemarkung Stollberg: Flurstücke 367/5, 367/14, 367/17, 379/1, 381/1, 383/5, 384/13, 384/15, 385/7, 405/1, 415/3, 415/7, 416, 417/2, 419/3, 421/1, 464/3, 720/1, 797/2, 799, 811, 844/4, 844/5, 845a, 849/1, 851/1, 853/1, 855/1, 858/8, 860/1, 860/2, 865/6, 865/13, 865/16, 865/18, 865/20, 865/23, 865/26, 865/33, 865/38, 865/40, 865/41, 865/43, 865/43, 865/45, 865/46, 865/47, 912/12, 912/15, 912/21, 912/27, 912/28, 912/30, 912/42, 912/43, 913/6, 913/7, 913/8, 913/10, 913/12, 913/21, 913/22, 914, 915/3, 915/10, 915/13, 915/14, 915/16, 938/3, 938/8, 938/9, 938/11, 940/3, 941/2, 942/1, 942/3, 944/7, 944/16, 944/22, 944/23, 944/24, 944/25, 961, 961c, 963a, 964/3, 964/4, 982/4, 984/3, 985/2, 985/3, 985/4, 998/3, 999, 1000a, 1000b, 1002/4, 1009/3, 1009/4, 1009/21, 1009/33, 1009/61, 1009/62, 1009/67, 1009/80, 1009/84, 1009/85, 1009/90, 1009/91, 1009/98, 1009/123, 1009/124, 1009/126, 1009/134, 1009/135, 1013/8, 1014a, 1014e, 1023/14, 1040/8, 1041/6, 1041/7, 1041/15, 1041/18, 1041/33, 1041/57, 1041/58, 1041/71, 1041/72, 1041/74, 1041/87, 1041/94, 1041/95, 1041/98, 1041/99, 1041/100, 1041/102, 1041/112, 1041/113, 1041/146, 1041/152, 1041/159, 1041/162, 1041/163, 1041/164, 1041/165, 1078/3, 1079/9, 079/11, 1079/12, 1079/14, 1079/15, 1079/16, 1079/17, 1081/9, 1081/10, 1081/12, 1081/14, 1090/8, 1090/10, 1090/11, 1090/12, 1090/14, 1090/15, 1090/16, 1090/18, 1090/19, 1090/20, 1090/21, 1091/7, 1091/9, 1091/10, 1091/12, 1091/13, 1091/15, 1092/3, 1093/1, 1093/6, 1093/7, 1099/2, 1100/1, 1100/3, 1100/4, 1101/1, 1101/3, 1101/4, 1102/2, 1111/2, 1113/1, 1113/3, 1113/4, 1114/6, 1122/1, 1122/3, 1122/8, 1122/9, 1124, 1136, 1137/5, 1137/7, 1137/8, 1346, 1347/7, 1347/8, 1356/6, 1356/8, 1356/11, 1356/14, 1356/16, 1356/18, 1357/4, 1364/11, 1365/7, 1365/8, 1365/11, 1365/16, 1365/18, 1365/19, 1365/20, C M 1365/21, 1365/23, 1365/25, 1365/26, 1365/27, 1365/28, 1365/33, 1365/34, 1365/35, 1415, 1416 Y K
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 11 Amtlicher Teil In eigener Sache So kommt der Stollberger Anzeiger in Ihren elektronischen Briefkasten … C M Y K
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 12 Amtlicher Teil n Anfragen zur Straßenreinigungsgebühr in Stollberg n Baustellenrapport In den letzten Tagen haben wir an die betrof- Die Grundstücke A bis C grenzen nicht n Schloss Hoheneck – Sanierung West- fenen Grundstücksbesitzer ein Informati- unmittelbar an die xyz-Straße an. Sie flügel (TPZ) und Fachwerkhaus ons- und Anhörungsschreiben geschickt. werden jedoch über den Privatweg von der Die Arbeiten haben im IV. Quartal 2018 Es ist unser Ziel, die Sauberkeit in unserer xyz-Straße erschlossen, so dass von den begonnen dauern insgesamt bis Ende Stadt auch auf Grund vieler Hinweise aus Grundstückseigentümern Gebühren für die 2022. der Bevölkerung zu verbessern. Reinigung dieser Straße zu entrichten sind. Dies soll unter der Prämisse geschehen, Die Gebühren sind nach den Längen der n Neubau Kindergarten Seminarstraße dass die dafür entstehenden, zusätzlichen zugewandten Grundstückseiten (Grund- Die Arbeiten erfolgen im Zeitraum vom Kosten für die Straßenreinigung teilweise stück A = 45 Meter, Grundstücke B und C = 07.09.2020 bis voraussichtlich 30.04. auf die Besitzer der angrenzenden und 40 Meter) zu veranlagen. 2022. hinter liegenden Grundstücken umgelegt Das Grundstück D grenzt unmittelbar an die werden. Den anderen Teil der Kosten wird xyz-Straße; die Gebühren sind auf Grundla- die Stadt tragen. Deshalb hat der Stadtrat ge der Länge der angrenzenden Grund- eine Obergrenze in Höhe von 0,99 € festge- stücksseite von 40 Metern festzusetzen. legt. n „cittaslow“ – das Netzwerk Wir haben eine Form der Aufteilung gewählt, Teilhinterliegergrundstücke lebenswerter Städte! welche von vielen Gemeinden, auch in der Stollberg ist dabei. Nachbarschaft, bereits so praktiziert wird. Wie bereits 22 weitere Kommunen in Zwei der bislang am häufigsten gestellten ganz Deutschland ist Stollberg in das Fragen möchten wir hier beantworten: internationale Netzwerk „cittaslow“ aufgenommen worden, was eine inter- Welche Straßen sind betroffen? nationale Auszeichnung für unsere Die Reinigungspflicht umfasst alle öffentli- Stadt darstellt. chen Gemeinde-, Kreis-, Bundes- und Staatsstraßen die innerorts liegen. Doch was hat es damit auf sich? Hinter dem Netzwerk verbirgt sich eine Wie oft wird gereinigt? internationale Bewegung, die den Alle Straßen, deren Reinigung aufgrund der bewussten und entschleunigten Beschaffung möglich ist, werden 18 Mal im Umgang mit den wichtigsten kommu- Jahr gereinigt. Im Jahr 2021 sind es 17 Das Grundstück B grenzt mit 20 Metern nalpolitischen Themen zur konkreten Reinigungen. unmittelbar an die xyz-Straße und besitzt Philosophie macht. Das heißt, es wird zudem eine 40 Meter lange Grundstückssei- eine behutsame und nachhaltige te, die der xyz-Straße zugewandt ist. Die Stadtentwicklungspolitik vorangetrie- Wie werden die Hinterlieger und Teilhin- Gebühren sind für eine Frontlänge von ben, welche den Menschen in den terlieger veranlagt? insgesamt 60 Metern zu berechnen. Mittelpunkt stellt. Hierfür dient folgendes Beispiel zur Veran- schaulichung: Das Grundstück A grenzt unmittelbar an die „cittaslow“ steht für Lebensqualität, xyz-Straße; die Gebühren sind auf Grundla- Nachhaltigkeit und regionale Identität. Hinterliegergrundstücke ge der Länge der angrenzenden Grund- stücksseite von 40 Metern festzusetzen. Die Stadt Stollberg möchte diese Werte durch verschiedene Maßnahmen, Die zusätzlichen Meter, die sich durch die welche in den kommenden Monaten Festsetzung der Teil- und Hinterliegergrund- und Jahren geplant sind, umsetzen. stücke ergeben, werden durch die ansetzba- Die Aufenthaltsqualität in unserer ren Gesamtkosten der Straßenreinigung Innenstadt zu stärken, ist hierbei nur geteilt, wodurch sich ein günstigerer Gebüh- ein Vorhaben, welches sich die Stadt rensatz für alle Grundstückseigentümer Stollberg zur Aufgabe gemacht hat. ergibt. Sie sind nun neugierig geworden Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir und möchten noch genauere Infor- in unserem Anschreiben nicht jeden einzel- mationen erhalten? nen Fall darstellen konnten, aber wir sind Dann wenden Sie sich gern an Stefan gerne für Ihre Anfragen und bei Erläute- Herold (Innenstadtmanagement der rungsbedarf für Sie da. Stadt Stollberg) unter Telefon 037296 923108 oder an Patricia Kern (Stadt- verwaltung Stollberg/Stadtplanung) Wenden Sie sich bitte bei Bedarf an unter Telefon 037296 94-255. Herrn Claus. Telefon: 037296/94-130 E-Mail: m.claus@stollberg-erzgebirge.de Mit freundlichen Grüßen Stadtverwaltung Stollberg C M WWW.STOLLBERG-ERZGEBIRGE.DE Y K
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 13 Amtlicher Teil n Gewerbeanmeldung n Folgendes neu angemeldete Gewerbe, für welches die Betriebsinhaberin mit der Veröffentlichung im Stadtanzeiger einver- standen ist, wird hiermit bekannt gegeben: Betriebsinhaber/in Anschrift des Gewerbes Tätigkeit Henkner, Katerudee 09366 Stollberg/Erzgeb. Ortsteil Beutha, Am Weideweg 10 Entspannungsmassagen n Stadtverwaltung Stollberg – Fundbüro (Rufnummer: 037296/940) Stand: 7. Mai 2021 Nr. Fund Fundort Gegenstand 10/21 Stollberg, Zu den Teichen, Höhe Wendeschleife Fahrrad 11/21 Stollberg, Aldi-Parkplatz Kuscheltier Regionaler Zweckverband 12/21 Stollberg, Grundschule „Albrecht-Dürer“, Eingang Uhr Wasserversorgung 13/21 Stollberg, Erich-Weinert-Straße Fitness-Uhr Bereich Lugau-Glauchau 14/21 Stollberg, Bachgasse, Höhe Zoppa-Brücke Fahrrad 15/21 Stollberg, Spielplatz Aldi-Dach Musikbox Wichtige Mitteilung zur 17/21 Stollberg, Treppe „Das Dürer“ Handy Trinkwasserversorgung 18/21 Stollberg, Seminarpark Schulzranzen ohne Inhalt 20/21 Stollberg, Kreuzung Hohe Straße/Fliederhain Hörgerät n Spülung des Leitungsnetzes folgende Schlüssel wurden abgegeben: geplant S11/21 Stollberg, Bürgergarten, Höhe Hintereingang 6 Schlüssel am Schlüsselring Zur Sicherung der Trinkwassergüte führt der S 12/21 Stollberg, Tor Grundschule Albrecht-Dürer 4 Schlüssel am Schlüsselband Regionale Zweckverband Wasserversor- S 13/21 Stollberg, Schloßberg 2 2 Schlüssel am Plasteanhänger gung Bereich Lugau-Glauchau in Gablenz am 26.05.2021, in der Zeit von 07:30 bis Wer diese Gegenstände vermisst, kann gern in der Stadtverwaltung Stollberg im Bürgerser- 16:00 Uhr, planmäßige Netzpflegemaßnah- vice (Telefon 037296/940) nachfragen. men durch. n Zur Information: Wir bitten um Beachtung der folgenden In der Verwaltungskostensatzung der Stadt Stollberg vom 29.05.2017, in Kraft getreten Termine und Hinweise. am 18.06.2017, unter Fundgebühren Punkt 1.2., sind die Gebühren über Aufbewahrung und Aushändigung von Fundgegenständen geregelt – ebenso im BGB-Sachenrecht – §§ 970 bis 975. n Folgende Straßen sind betroffen: Waldschänke 1–8, 10,12,14 Die Rohrnetzspülungen werden vorbeugend n Liebe Leserinnen und Leser, durchgeführt, um die unvermeidbaren Abla- gerungen im Leitungsnetz (Sedimente) ziel- der Wochenmarkt als Einkaufsmöglichkeit unter freiem Himmel ist für Stollberg wichtig. gerichtet auszutragen. Während der Spü- Ein vielfältiges Warenangebot wird es wiedergeben, sobald es erlaubt ist, alle Händler lung sind Trübungen des Trinkwassers, zuzulassen. Oft werden wir derzeit gefragt, warum nur Lebensmittelhändler anwesend Druckschwankungen oder kurzzeitige Ver- sind? Die Antwort ist verständlich, aber nicht wirklich nachvollziehbar. Sobald die Möglichkeiten gegeben sind, werden wir den Wochenmarkt wieder komplett öffnen. sorgungsunterbrechungen nicht zu vermei- Welche Bedingungen Sie als Kunde erfüllen müssen, zum Beispiel Vorlage eines Nega- den. tiv-Tests für bestimmte Händlergruppen, das entnehmen Sie bitte den Hinweistafeln an den Zugängen zum Wochenmarkt – wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden. Wir bitten darum alle an das Trinkwasser- netz angeschlossenen Geräte unter Kontrol- le zu halten und nach Beendigung der Wochenmärkte im Juni: 02.06./09.06./16.06./23.06./30.06.2021 Spülung Ihren Feinfilter rückzuspülen. Eine Bitte an alle Kunden des Wochenmarktes: Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung und das Einhalten der Abstandsregeln sind Zentrale Leitwarte (Telefon 03763 405 405) immer noch Pflicht und es werden Kontrollen durchgeführt. zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis! Für Fragen, Anregungen oder Kontaktvermittlungen zu Händlern stehen wir gern unter 037296/792-15 zur Verfügung. C Ihr Regionaler Zweckverband M Y Bärbel Raatz, Marktmeisterin Wasserversorgung K Bereich Lugau-Glauchau
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 14 Amtlicher Teil n Gemeinsam über Stock und Stein Regionaler Zweckverband Wasserversorgung … unter diesem Motto startet unser neues Projekt Bereich Lugau-Glauchau „Adventure-Team“. Gemeinsam wollen wir lernen, was es heißt, ein „Outdoor-Experte“ zu sein. Ihr erfahrt, was Ihr zum Überleben in der n Der Regionale Zweckverband Wasserversorgung Natur braucht, lernt, wie man ein Lagerfeuer Bereich Lugau-Glauchau informiert entfacht, wie man sich mit Karte und Kompass in der Natur orientiert, wie man auch ohne Im Rahmen der Baumaßnahme „Stollberg, Erneuerung Fallleitung Smartphone über weite Entfernung kommunizieren kann und noch Hochbehälter Wischberg zwischen Am Waschbrunnen 11 und viele weitere nützliche Dinge. Damit wir das Ganze auch erproben Hochbehälter Schützenhaus 2. Bauabschnitt“ werden Arbeiten an können, erwarten Euch spannende Expeditionen – vom Camping der Trinkwasserversorgungsleitung einschließlich den Hausan- über Geocaching bis hin zur Kitzrettung haben wir spannende schlussleitungen ausgeführt. Der 2. Bauabschnitt der Baumaßnah- Ausflüge geplant. me beginnt Am Waschbrunnen 11 und realisiert den Abschnitt bis Gartenanlage einschließlich der Anbindung am Hochbehälter n Für wen? Schützenhaus sowie ein Teilstück Hohenecker Straße. Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren Die Bauzeit für das Gesamtvorhaben ist vom 31.05.2021 bis n Wann? 30.09.2021 geplant. Wir treffen uns 14-tägig, die Kurszeiten bestimmt Ihr selbst! Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßenverkehr für Anlieger und n Kosten? Nutzer sind durch die Baumaßnahme nicht auszuschließen, wofür Spaß und gute Laune! der RZV um Verständnis bittet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer Euer Interesse ist geweckt? Dann kommt zu einem unverbindlichen 03763/405-450 an den RZV. Kennenlernen am 02.06.2021 ab 15:30 Uhr in die Schneeberger Straße 27a nach Stollberg. Hier erhaltet Ihr weitere Informationen, Ihr RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau könnt Fragen stellen und zum Auftakt schon einmal als Scout ausprobieren. Zur Einhaltung der Hygienebestimmungen bitten wir um Voranmeldung mit Namen und Alter per E-Mail, Telefon, Face- book oder persönlich im Jugendtreff. n Der Regionale Zweckverband Wasserversorgung E-Mail: adventureteam-stollberg@jugendtreff-pink-panther.de Bereich Lugau-Glauchau informiert Telefon: (03 72 96) 24 59, Facebook: Adventure-Team Stollberg Im Rahmen der Baumaßnahme „Stollberg, Erneuerung Trinkwasser- leitung Wohngebiet Wismut 2. Bauabschnitt, Teilabschnitt 1: Glück- aufstraße und A.-Kempe-Straße“ werden Arbeiten an der Trinkwas- serversorgungsleitung einschließlich den Hausanschlussleitungen ausgeführt. Die Bauzeit für das Gesamtvorhaben ist vom 26.04.2021 bis 30.08.2021 geplant. Beeinträchtigungen im öffentlichen Straßenverkehr für Anlieger und Nutzer sind durch die Baumaßnahme nicht auszuschließen, wofür der RZV um Verständnis bittet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Rufnummer 03763/405-450 an den RZV. Ihr RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau C M Y K
Stollberger Anzeiger | Nr. 05 | 22. Mai 2021 15 Nichtamtlicher Teil n Private Vorsorgemaßnahmen gegen Überschwemmungen und Hitze UFZ-Projektteam bietet fachliche Unterstützung an Im Sommer 2020 haben Wissenschaftlerin- betreiben. Hier ist das UFZ zu interessanten nen und Wissenschaftler des Helmholtz- Einsichten gekommen. Gleichzeitig wird Zentrums für Umweltforschung (UFZ) Leip- ausführlich über verschiedene Möglichkei- zig in Stollberg eine Haushaltsbefragung ten informiert, Eigenvorsorge konkret umzu- durchgeführt. Im Frühjahr dieses Jahres setzen. Wieder hat das UFZ eng mit dem wird nun in regelmäßigen Abständen über Kompetenzzentrum Hochwassereigenvor- die Ergebnisse der Befragung informiert und sorge (BDZ) und der Verbraucherzentrale den Haushalten zugleich eine fachliche Sachsen kooperiert. Unterstützung bei der Vorsorge gegen Überschwemmungen und Hitze angeboten. Mit der dritten Vorsorge-Mappe möchte das Die erste vierseitige Vorsorge-Mappe wurde Projektteam herausfinden, welche Kommu- bereits im Februar 2021 verteilt. nikationsformate die Bürgerinnen und Bürger von Stollberg besonders anspre- Nun werden Ende Mai/Anfang Juni zwei chen, um Wissen über Eigenvorsorge zu weitere Vorsorge-Mappen in den Straßen- vermitteln. Dafür hat das Team ein kleines zügen von Stollberg sowie den Ortsteilen Experiment vorbereitet, an dem alle Interes- Beutha und Gablenz verteilt. Weiterhin sierten teilnehmen können und über das in werden die geltenden Abstandsregeln beim der dritten Mappe noch eingehender infor- Einwurf der Broschüre in die Briefkästen miert wird. eingehalten. Interessierte Haushalte außer- n Ansprechpartner: halb des Befragungsgebietes können die Weiterhin können Sie gerne unser Angebot Prof. Christian Kuhlicke Vorsorge-Mappe in gedruckter oder digita- wahrnehmen: Sprechstunden für die Bürge- UFZ-Department ler Form kostenfrei anfordern. rinnen und Bürger von Stollberg für ihre Stadt- und Umweltsoziologie Fragen und Anmerkungen zum Thema christian.kuhlicke@ufz.de Während in der ersten Vorsorge-Mappe vor Eigenvorsorge. Zu erreichen jeden Donners- allem über erste Ergebnisse informiert tag 17:00 bis 18:00 Uhr (bis Mitte Juni) unter Dr. Daniela Siedschlag wurde, steht in der zweiten Mappe vor allem der Telefonnummer 0341-235 1717 (UFZ) UFZ-Department die Frage im Mittelpunkt, wie viele Haushal- oder rund um die Uhr per E-Mail (vorsorge- Stadt- und Umweltsoziologie te in Stollberg eigentlich Eigenvorsorge mappe@ufz.de). daniela.siedschlag@ufz.de SÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT UND GEOLOGIE n Bekanntmachung: Anhörung der Öffentlichkeit im Landkreis Erzgebirge zur Anerken- nung einer Belegstelle „Am Geyerschen Wald“ gemäß dem Säch- sischen Belegstellengesetz (SächsBelStG vom 03. August 2018) Der Sächsische Landtag hat am 28. Juni 2018 das Gesetz zum Schutz von Belegstellen für Bienen im Freistaat Sachsen (Sächsi- sches Belegstellengesetz-SächsBelStG) beschlossen. Auf dieser Rechtsgrundlage beantragte der Imkerverein „Dunkle Biene Erzgebirge e.V.“ am 04.02.2021 bei der oberen Landwirt- schaftsbehörde, dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, die Anerkennung der Belegstelle „Am Geyerschen Wald“ für die reinzüchterische Anpaarung von Bienenköniginnen mit Droh- nen der Rasse Apis Melifera melifera (Dunkle Biene). In dem Schutz- radius von 7 km um die geplante Belegstelle (50° 37' 24.038" N; 12° 49' 47.978" E) in der Annaberger Str. 73 in 08297 Zwönitz (Anlage Skizze), dürfen nach der Anerkennung der Belegstelle gemäß § 3 Abs. 2 während der Zuchtsaison nur Bienenvölker gehalten werden, die der Zuchtrichtung „Apis Melifera melifera“ entsprechen. Die Zuchtsaison beginnt am 1.Mai und endet am 15. August eines Jahres. Jeder Imker hat im Schutzgebiet an seinem Bienenstand ein Schild mit Namen und Anschrift anzubringen und die erforderlichen Nachweise zu führen, dass seine Bienenvölker der Zuchtrichtung Geographische Lage der geplanten Belegstelle „Am Geyerschen der Belegstelle (Apis Melifera Melifera-Dunkle Biene), entsprechen. Wald“ in Annaberger Str. 73 in 08297 Zwönitz und der Schutzradius Gemäß § 4 Abs. 1 informiert das Landesamt für Umwelt. Landwirt- von 7 km schaft und Geologie die Öffentlichkeit über das geplante Vorhaben zur Anerkennung der Belegstelle „Am Geyerschen Wald“ in Zwönitz, der Belegstelle und des Schutzradius donnerstags in der Zeit von um betroffenen Bestandsimkern die Gelegenheit zur Stellungnahme 10:00 bis 17:00 Uhr im Zimmer 216 des LfULG, Referat 74, Am Park einzuräumen. 3 in 04886 Köllitsch nehmen. Vom 01.06.2021 bis 30.06.2021 können betroffene Imker unter Stellungnahmen zur Betroffenheit aufgrund der Anerkennung dieser C M Beachtung der Geschäftsordnenden Regelung zum Besucherver- Belegstelle reichen Sie bitte postalisch beim Landesamt für Umwelt, Y K kehr im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Landwirtschaft und Geologie, Referat 74, Am Park 3 in 04886 Geologie (LfULG) Einsicht in die ausgelegten Karten zur Lokalisation Köllitsch ein.
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