Info 2/2019 des Gemeinderates Lyssach Im November 2019

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Info 2/2019 des Gemeinderates Lyssach Im November 2019
Info 2/2019
        Informationsbulletin
        des Gemeinderates Lyssach

        Im November 2019

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Info 2/2019 des Gemeinderates Lyssach Im November 2019
Lyssach Info 2/19

Inhaltsverzeichnis

Vorwort                                                             2

Versammlung der Einwohnergemeinde Lyssach                           3
Traktandum 1 – Budget 2020                                          4

Traktandum 2 – Tagesschule, Genehmigung der Kosten von
über CHF 10‘000.00 wiederkehrend                                   18
Traktandum 3 – Verkehrsberuhigungsmassnahmen - Tempo 30 auf
Gemeindestrassen, Genehmigung eines Verpflichtungskredits
von CHF 120‘000.00                                                 21

Traktandum 4 – Verschiedenes/Orientierungen                        22
Aus dem Gemeinderat                                                22

Aus der Bau- und Umweltkommission                                  24
Aus der Kulturkommission                                           25

Aus der Schule Lyssach                                             25

Diverse Informationen aus Behörden und Verwaltung                  29
Diverse Informationen                                              36
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Vorwort

Liebe Lyssacherinnen und Lyssacher

Geld regiert die Welt – sagt man. Geldfragen beschäftigen uns die ganze
Zeit und das in allen Lebenslagen.

Als für die Finanzen verantwortlicher Gemeinderat befasst man sich ständig
mit Geld. Bei jedem Projekt, jeder Investition, jeder Vision und jeder Gemein-
deaufgabe geht es schlussendlich auch um Moneten, Flocken, Knete, Krö-
ten, Kohle, Mäuse, Moos, Schotter oder Heu, also um Zaster oder eben Geld.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen und eine Herausforderung unter vielen
zwischen Ausgeben und Einnehmen beschreiben.

Auf der einen Seite haben wir die Steuergesetzrevisionen auf Bundes- und
Kantonsebene. Diese betreffen die Erträge und wir verfolgen sie gespannt.
Auf Kantonsebene gibt es noch keinen abschliessenden Entscheid. Die ers-
ten Vorschläge der Berner Regierung wurden an der Urne abgelehnt. Was
genau die Reformen beinhalten, beobachten wir genau, da die betroffenen
Erträge aus den Unternehmenssteuern für die Gemeinde Lyssach sehr wichtig
sind. Fallen Einnahmen weg, müssen geeignete Massnahmen ergriffen wer-
den.

Auf der anderen Seite will Lyssach eine attraktive Gemeinde bleiben, die
den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie dem Gewerbe etwas zu bieten
hat. Damit das gelingen kann, versucht Lyssach wertvolle Projekte umzuset-
zen und sinnvolle Investitionen zu tätigen.

Geld regiert die Welt – Es kann aber nicht sein, dass zwingend nötige Ände-
rungen und Innovationen am Geld scheitern.
Die Zukunft muss weise geplant werden. Es ist zu hoffen, dass uns das gelin-
gen wird, nicht nur im Zusammenhang mit den Gemeindefinanzen.

                                 Thomas Bürki, Gemeinderat Ressort Finanzen

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             Versammlung der Einwohnergemeinde Lyssach
                 Mittwoch, 11. Dezember 2019, 20.00 Uhr
                  in der Mehrzweckanlage (Mezwan),
                      Schulhausstrasse 15, Lyssach

Traktanden

 1. Budget 2020
    a) Orientierung über den Finanzplan 2019-2024 sowie über das
       Investitionsbudget 2020
    b) Genehmigung Steueranlage für die Gemeindesteuern und die
       Liegenschaftssteuern
    c) Genehmigung Budget 2020
 2. Tagesschule, Genehmigung von jährlich wiederkehrenden Kosten von
    über CHF 10‘000.00
 3. Verkehrsberuhigungsmassnahmen – Tempo 30 auf Gemeindestrassen,
    Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 120'000.00
 4. Verschiedenes/Orientierungen

Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Verhandlungsgegenständen liegen 30 Tage vor der
Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Lyssach zur Einsicht-
nahme durch die Stimmberechtigten auf.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahl-
sachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet
beim Regierungsstatthalteramt Emmental Langnau i. E. einzureichen
(Art. 63 ff VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschrif-
ten ist sofort zu beanstanden (Art. 49a GG). Wer rechtzeitige Rügen pflicht-
widrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich
nicht mehr Beschwerde führen.

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Genehmigung Protokoll
Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2019
lag 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Wäh-
rend der Auflagefrist sind keine Einsprachen gegen die Abfassung des Proto-
kolls bei der Auflagestelle erhoben worden. Das Protokoll wurde durch den
Gemeinderat genehmigt.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich und alle interessierten Personen sind
herzlich eingeladen.

Traktandum 1 – Budget 2020

a) Orientierung über den Finanzplan 2019 - 2024 sowie über das Investitions-
   budget 2020
b) Genehmigung der Steueranlagen für die Gemeindesteuern und
   die Liegenschaftssteuern
c) Genehmigung Budget 2020

Referent: Gemeinderat Thomas Bürki

1. Finanzplanung 2019 – 2024

Grundlagen
Die Gemeinden sind laut Artikel 64 der kantonalen Gemeindeverordnung
verpflichtet, einen Finanzplan zu erstellen und diesen jährlich zu aktualisieren.
Der Finanzplan ist ein öffentliches Planungsinstrument des Gemeinderates. Im
Gegensatz zum Budget hat der Finanzplan keinen rechtlich verbindlichen
Charakter. Das Instrument soll den Behörden die sich mittelfristig abzeichnen-
den Tendenzen des Finanzhaushaltes sowie den finanzpolitischen Handlungs-
bedarf und/oder Gestaltungsspielraum aufzeigen.

Der Finanzplan basiert auf den Empfehlungen der Kantonalen Planungsgrup-
pe Bern, den Prognoseannahmen des Finanzbüros, den Eingaben von Kom-
missionen und Budgetverantwortlichen, den Angaben und Berechnungshil-
fen des Kantons, den Meldungen von Gemeindeverbänden und Dritten, den
Jahresrechnungen der Vorjahre sowie dem Budgetentwurf 2020. Der Ge-
meinderat hat den Finanzplan 2019 – 2024 am 28. Oktober 2019 genehmigt.

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Während allen Planjahren wird mit einer unveränderten Steueranlage von
1.29 und einer unveränderten Liegenschaftssteuer von 1.3 ‰ der amtlichen
Werte geplant. Das Umfeld ist nach wie vor von tiefen Zinsen und geringer
Teuerung geprägt. Die Prognoseinstitute gehen von deutlich eingetrübten
Konjunkturaussichten sowie erheblichen Unsicherheiten und Risiken aus.

Steuern
Wie in den Vorjahren spielen die voraussichtlichen Auswirkungen der laufen-
den Anpassungen der Steuergesetzgebungen eine wesentliche Rolle:
- Als Nachfolge für die an der Urne gescheiterte Unternehmenssteuerreform
  III hat das Stimmvolk am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerre-
  form und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Der Regierungsrat
  des Kantons Bern wird noch eine Verordnung erlassen, um STAF im Kanton
  Bern termingerecht per 1. Januar 2020 umzusetzen. Der Finanzplan rechnet
  mit einem Rückgang der Unternehmenssteuern von 10 %. Anderseits sollen
  die Gemeinden eine Kompensationsleistung aus der direkten Bundessteuer
  erhalten, welche den grössten Teil dieses Rückgangs deckt.
- Nachdem die Steuergesetzrevision 2019 des Kantons Bern an der Urne ver-
  worfen wurde, hat der Regierungsrat die Steuergesetzrevision 2021
  (StGR21) vorbereitet. Diese sieht u.a. vor, die von STAF geschaffenen Ent-
  lastungsmöglichkeiten für die Unternehmungen zu nutzen, verzichtet aber
  auf die Senkung der Gewinnsteuertarife. Dadurch ergibt sich gegenüber
  dem letzten Finanzplan eine deutliche Entlastung. Die StGR21 sieht weitere
  Massnahmen wie die Erhöhung des Abzuges für Kinderbetreuung, die ge-
  ringfügige Senkung der Kantonssteueranlage und die Möglichkeit, für na-
  türliche und juristische Personen separate Steueranlagen festzulegen, vor.
- Der Grosse Rat des Kantons Bern hat im März 2017 beschlossen, im Jahr
  2020 eine Allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grund-
  stücke (AN2020) durchzuführen, um die amtlichen Werte der Marktent-
  wicklung anzupassen. Aus diesem Grund rechnet der Finanzplan mit Mehr-
  erträgen bei den Liegenschaftssteuern von 10 % und bei den Vermögens-
  steuern von 5 %. Wegen einer vor Bundesgericht hängigen Beschwerde
  war die Umsetzung der AN20 bis im September 2019 blockiert. Zwar will der
  Regierungsrat auch nach erfolgtem Bundesgerichtsentscheid an der
  AN2020 festhalten. Ob dies gelingen wird, ist mit Blick auf die notwendigen
  Schritte (Erlass Gesetz und Dekret durch Grossen Rat, Referendums- und
  Beschwerdemöglichkeiten) fraglich. Erst Ende September hat die Steuer-
  verwaltung des Kantons Bern Hochrechnungen über die Auswirkungen be-
  kannt gemacht. Die Tabelle zeigt extreme Unterschiede zwischen den Ge-
  meinden. Vereinzelte Gemeinden dürfen Mehrerträge von über 50 % er-
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  warten, während andere Gemeinden sogar mit einem Rückgang der Ein-
  nahmen rechnen müssen. Leider gehört zu Letzteren auch die Gemeinde
  Lyssach, für welche die Hochrechnung ein Minus von 4,74 % prognostiziert.
  Der Gemeinderat hat in der Folge beschlossen, dass Budget 2020 noch
  kurzfristig anzupassen. Dagegen musste von einer Überarbeitung des Fi-
  nanzplanes aus terminlichen Gründen abgesehen werden.

Investitionsprogramm
Das Investitionsprogramm 2019–2024 enthält Ausgaben von CHF 2‘622‘000.00
und Einnahmen von CHF 248‘000.00. Die Nettoinvestitionen betragen damit
CHF 2‘374‘000.00. Davon entfallen CHF 1‘225‘000.00 auf den Allgemeinen
Haushalt und CHF 1‘149‘000.00 auf die Spezialfinanzierungen Wasserversor-
gung und Abwasserentsorgung. Der Realisierungsschwerpunkt liegt in den
Jahren 2020 und 2021. Insbesondere das Budgetjahr 2020 sticht mit hohen In-
vestitionen von über 1.1 Mio. Franken heraus. Im Allgemeinen Haushalt sind
u.a. die Projekte Verkehrsberuhigungsmassnahmen, Sanierung Kirchberg-
strasse Nord, Sanierung Breitmoosstrasse, Instandhaltung Mühlebach, Einbau
Tagesschule und das Raumprogramm im Schulhaus II enthalten.

Aufwandplanung und Ergebnisse
Neben den Auswirkungen der Steuergesetzrevisionen ist der vorliegende Fi-
nanzplan von erheblichen Kostensteigerungen geprägt. Solche sind insbe-
sondere in den Lastenverteilungen Soziales, Ergänzungsleistungen und öffent-
licher Verkehr angekündigt. Dazu kommen wesentliche gemeindeeigene
Mehrkosten, insbesondere im Bildungsbereich.

Die finanzielle Entlastung nach der verworfenen Steuergesetzrevision 2019
wird durch diese Kostensteigerungen praktisch eliminiert. Der Finanzplan
rechnet in sämtlichen Prognosejahren mit negativen Handlungsspielräumen
sowie Defiziten. Letztere bewegen sich in den Jahren 2019 bis 2023 zwischen
CHF 501‘000.00 und CHF 640‘000.00. Nach dem Wegfall der Abschreibungen
aus dem HRM2-Übergang ist 2024 noch mit einem Defizit von CHF 216'000.00
zu rechnen. Die Fehlbeträge entsprechen 0.7 bis 2.2 Steuerzehntel. Sie kumu-
lieren sich auf 3.1 Mio. Franken. Durch die neuen Erkenntnisse bezüglich der
AN2020 erhöhen sich diese Fehlbeträge nochmals um rund 0.5 Mio. Franken.

Durch die Defizite wird der heute vorhandenen Bilanzüberschuss von 3.4 Mio.
Franken bis Ende 2023 abgebaut. Damit droht im Jahr 2024 ein Bilanzfehlbe-
trag. Im laufenden Jahr konnte das letzte Schuldscheindarlehen von 1 Mio.
Franken zurückbezahlt werden, sodass die Gemeinde vorübergehend schul-
denfrei ist. Zur Finanzierung von Investitionen und Defiziten muss aber in den
nächsten Jahren Fremdkapital von rund 2.7 Mio. Franken beschafft werden.
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Obwohl Budgets und Finanzpläne mit grösster Sorgfalt erarbeitet werden,
haben die Jahresrechnungen in den vergangenen Jahren stets besser abge-
schlossen als erwartet. Falls die Besserstellungen auch in den kommenden
Jahren einen Steuerzehntel betragen, würden die kumulierten Aufwandüber-
schüsse auf rund 2 Mio. Franken sinken und am Ende der Planperiode würde
ein Bilanzüberschuss von zirka 1.4 Mio. Franken übrig bleiben.

Dank dem Eigenkapital (Bilanzüberschuss) können die erwarteten Aufwand-
überschüsse in den nächsten Jahren noch gedeckt werden. Gleichzeitig
wird der Gemeinderat den Finanzen im Sinne einer zentralen Daueraufgabe
die notwendige Aufmerksamkeit schenken und Optimierungspotential lau-
fend nutzen. Im Rahmen der rollenden Finanzplanung wird er die Notwen-
digkeit von Sparmassnahmen und Anpassungen der Steueranlagen ständig
neu beurteilen. Um den Schwankungen und den Unsicherheiten rund um die
Steuererträge der juristischen Personen zu begegnen, benötigt die Ge-
meinde Lyssach ein ausreichendes Eigenkapital. Der Gemeinderat hat eine
Zielgrösse für den Bilanzüberschuss von 2 Mio. bis 4 Mio. Franken definiert.

Bei den separat auszuwertenden Spezialfinanzierungen (Wasserversorgung,
Abwasserentsorgung, Abfall) hat der Gemeinderat in den letzten Jahren di-
verse Anpassungen der Gebührenansätze beschlossen. Weitere Anpassun-
gen sind gemäss den Prognosen der Finanzplanung mittelfristig voraussicht-
lich nicht notwendig.

2. Budget der Investitionsrechnung 2020

Das Investitionsbudget wird vom Gemeinderat beschlossen und der Gemein-
deversammlung zur Kenntnis gebracht. Die Erteilung der notwendigen Ver-
pflichtungskredite durch die zuständigen Organe bleibt vorbehalten.

Wie bereits unter Ziffer 1 «Finanzplanung» vermerkt, sind im Jahr 2020 hohe
Investitionen von über 1.1 Mio. Franken vorgesehen. Das Investitionsbudget
2020 enthält Ausgaben und Einnahmen für folgende Projekte:
-   Sanierung Breitmoosstrasse                                  CHF 20'000.00
-   Verkehrsberuhigungsmassnahmen                               CHF 100‘000.00
-   Sanierung Kirchbergstr. Nord (Strasse, Wasser, Abwasser)    CHF 511'000.00
-   Einbau Tagesschule                                          CHF 51'000.00
-   Raumprogramm Schulhaus II                                   CHF 100'000.00
-   Schachenstrasse, Erweiterung Hydrantennetz (netto)          CHF 24'000.00
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-   GEP Massnahmen Unterhalt öff. Abwasseranlagen                CHF 20‘000.00
-   GEP-Massnahmen Unterhalt öff. Abwasseranl., Zonen 2+3        CHF 260'000.00
-   Abwasser – Aufnahmen/Massnahmen LSE (ZpA, netto)             CHF 23‘000.00
-   Instandstellungsprojekt Mühlebach                            CHF 20'000.00

                               Budget 2020      Budget 2019      Rechnung 2018
Allgemeiner Haushalt
Bruttoinvestitionen                671‘000.00       148‘000.00       286‘271.20
Investitionseinnahmen                    0.00             0.00         9’449.80
Übertrag VV Feuerwehr an
Gemeinde Kirchberg                                  463'000.00
Nettoinvestitionen                 671‘000.00     - 315‘000.00       276‘821.40

Spezialfinanzierungen
Bruttoinvestitionen                471‘000.00       397'000.00        84‘139.65
Investitionseinnahmen               13‘000.00        15‘000.00             0.00
Nettoinvestitionen                 458'000.00       382'000.00        84‘139.65

Gesamthaushalt Gemeinde
Total Bruttoinvestitionen        1’142'000.00       545'000.00       370‘410.85
Total Investitionseinnahmen         13‘000.00       478‘000.00         9‘449.80
Total Nettoinvestitionen         1’129‘000.00        67‘000.00       360‘961.05
Effektive Nettoinvestitionen
unter Ausschluss der Über-
tragung VV Feuerwehr                                530'000.00

3. Steueranlagen
Gestützt auf die Erkenntnisse aus dem Finanzplan 2019 - 2024 und die letzten
Rechnungsergebnisse basiert das Budget 2020 auf folgenden Anlagen:
    • Steueranlage unverändert auf 1.29 Einheiten
    • Liegenschaftssteuer unverändert auf 1.3 Promille der amtlichen Werte

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4. Erfolgsrechnung Budget 2020 - Ergebnisse

Das Budget der Erfolgsrechnung weist die folgenden Ergebnisse aus:

Budget 2020                    Gesamt-     Allg.     SF Wasser SF Ab-      SF Abfall
Erfolgsrechnung                haushalt    Haushalt             wasser
Betrieblicher Aufwand           6‘466‘500 5‘904‘000      65‘100   305‘800     191‘600
Betrieblicher Ertrag            5‘572‘250 5‘040‘450      70‘800   269‘300     191‘700
Ergebnis aus betr. Tätigkeit     - 894‘250 - 863‘550      5‘700   - 36‘500        100

Finanzaufwand                     29‘900      29‘400        500         0          0
Finanzertrag                     194‘350     193‘000          0     1‘300         50
Ergebnis aus Finanzierung        164‘450     163‘600      - 500     1‘300         50

Operatives Ergebnis             - 729‘800   - 699‘950    5‘200    - 35‘200       150

Ausserordentlicher Aufwand             0           0         0          0          0
Ausserordentlicher Ertrag              0           0         0          0          0
Ausserordentliches Ergebnis            0           0         0          0          0

Gesamtergebnis
                                - 729‘800   -699‘950     5‘200    - 35‘200       150
Erfolgsrechnung

Das Budget 2020 ist geprägt von der Umsetzung der Reformen im Bereich der
Unternehmenssteuern, verschiedenen deutlichen Kostensteigerungen sowie
beträchtlichen einmaligen Aufwendungen für Anschaffungen, Unterhalt und
Projekte. Obwohl bei den Steuern Mehrerträge von rund CHF 130'000.00
budgetiert werden, steigt der Aufwandüberschuss des Allgemeinen Haushal-
tes wegen den Kostensteigerungen und einmaligen Aufwendungen um
CHF 29'850.00 auf CHF 699'950.00. Er entspricht rund 2.4 Steuerzehnteln.

Die wichtigsten Sachverhalte und Veränderungen sowie die Ergebnisse der
Spezialfinanzierungen werden nachfolgend unter Ziffer 5 erläutert.

5. Erfolgsrechnung, Funktionale Gliederung

0 Allgemeine Verwaltung
        Budget 2020                Budget 2019               Rechnung 2018
Aufwand              Ertrag Aufwand             Ertrag Aufwand             Ertrag
874‘150.00       108‘050.00 855‘200.00      104‘800.00 807‘113.64      107‘617.27

Der Nettoaufwand der Allgemeinen Verwaltung beträgt CHF 766‘100.00 und
liegt 2.09 % über dem Budgetbetrag 2019.

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0220 Allgemeine Dienste
•    Wegen dem Wartungsende der Software muss der Server der Gemein-
     deverwaltung für CHF 15'600.00 ersetzt werden. Für Softwarebeschaf-
     fungen sind weitere CHF 8'200.00 veranschlagt.
•    Mehrkosten entstehen für den üblichen Gehaltsaufstieg des Personals.
•    Die Verwaltungskosten des Gemeindeverbandes Kirchberg sind dank
     den Ausschüttungen aus den Reserven des Anzeigerverbandes noch
     ein weiteres Jahr um CHF 12'000.00 auf CHF 17'000.00 reduziert.

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
        Budget 2020                 Budget 2019               Rechnung 2018
Aufwand              Ertrag Aufwand              Ertrag Aufwand             Ertrag
206‘350.00       150‘000.00 669‘250.00       610‘000.00 331‘616.63     267‘351.54

Der Nettoaufwand der Öffentlichen Sicherheit beträgt CHF 56‘350.00 und
liegt 4.90 % unter dem Budgetbetrag 2019.

1400 Allgemeines Rechtswesen
•    Für die laufende Nachführung des vorgeschriebenen kantonalen Lei-
     tungskatasters sind neu CHF 4'600.00 veranschlagt.

1500 Feuerwehr
1506 Regionale Feuerwehrorganisation
•    Die eingangs ausgewiesenen grossen Veränderungen der Aufwendun-
     gen und Erträge sind auf den Anschluss an die Regio Feuerwehr Kirch-
     berg zurückzuführen. Über den Vollzug dieser Zusammenarbeit und die
     Folgen für das Budget wurde im letzten Jahr ausführlich informiert.
•    Seit 2019 erfolgt der Bezug der Ersatzabgaben gestützt auf das Feuer-
     wehrreglement der Gemeinde Kirchberg. Da noch keine Erfahrungszah-
     len vorliegen, sind die vor Jahresfrist errechneten und budgetierten Be-
     träge übernommen worden.

2 Bildung
        Budget 2020                 Budget 2019               Rechnung 2018
Aufwand              Ertrag Aufwand              Ertrag Aufwand             Ertrag
1‘750‘600.00     265‘850.00 1‘679‘050.00     243‘800.00 1‘610‘152.38   323‘655.50

Der Nettoaufwand der Bildung beträgt CHF 1‘484‘750.00 und liegt 3.45 % hö-
her als im Budget 2019.

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Lyssach Info 2/19

2110 Kindergarten
•    Die Kosten für den Spezialunterricht werden vom Gemeindeverband
     Kirchberg neu vollständig auf Kindergarten und Primarstufe aufgeteilt,
     womit es zu einer entsprechenden Kostenverlagerung kommt. Neu sind
     im Kindergarten CHF 10'500.00 (Budget 2019: CHF 2'500.00) vorgesehen.

2120 Primarstufe (inkl. Realschule Lyssach)
•    Nachdem die Schülerzahlen stark zugenommen haben, sah sich der
     Gemeinderat veranlasst, mit Wirkung ab Schuljahr 2019/2020 eine zu-
     sätzliche Primarschulklasse zu eröffnen. Der Beitrag an die Lastenvertei-
     lung Lehrergehälter steigt damit um CHF 40'000.00 auf CHF 310'000.00.
•    Durch die Klasseneröffnung, die hohe Schülerzahl sowie den Lehrplan
     21 kommt es auch bei Schulmaterial, Exkursionen und Aufgabenhilfe zu
     beträchtlichen Kostensteigerungen.
•    Die Primarschule hat diverse Mobiliar- und Hardwarebeschaffungen für
     insgesamt CHF 14'750.00 beantragt.
•    Im laufenden und nächsten Schuljahr ist mit weniger Schüler/innen aus
     andern Gemeinden und einem entsprechenden Rückgang der Schul-
     gelderträge um CHF 13'000.00 auf CHF 42'000.00 zu rechnen. Anderseits
     sind auch keine Primarschüler mehr auswärts eingeschult, sodass der
     Budgetposten für zu leistende Schulgelder von CHF 10'000.00 entfällt.

2130 Sekundarstufe 1
•    Im aktuellen Schuljahr besucht eine vergleichsweise sehr geringe Anzahl
     Schüler/innen auswärtige Schulen der Sekundarstufe 1 (Sek Kirchberg,
     GYM1, Talenta usw.). Daher sinken die Schulgelder und die Beiträge an
     den Gemeindeverband Kirchberg um insgesamt CHF 62'000.00 auf
     CHF 230'000.00. Allerdings ist der Tiefpunkt nun erreicht. In den nächsten
     Jahren werden die Anzahl Schüler und die Kosten deutlich zunehmen.
•    Wegen der geringen Schülerzahl verringert sich der zu erwartende Kan-
     tonsbeitrag aus der Lastenverteilung Lehrergehälter um CHF 29'000.00
     auf CHF 35'000.00.

2140 Musikschulen
•    Analog der Primarstufe sind auch an den Musikschulen hohe Schüler-
     zahlen zu verzeichnen, sodass das Budget um CHF 12'000.00 auf
     CHF 35'000.00 aufgestockt werden muss.

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Lyssach Info 2/19

2170 Schulliegenschaften
•    Für den baulichen Unterhalt sind insgesamt CH 78'000.00 eingeplant.
     Davon entfallen CHF 23'000.00 auf den Einbau eines fugenlosen Fall-
     schutzbelages rund um Spielgeräte auf dem Schulareal.

2180 Tagesbetreuung
•    Auf der Basis der durchgeführten Umfrage plant der Gemeinderat die
     Eröffnung einer Tagesschule. Das neue Angebot führt im Budget 2020 zu
     Aufwendungen von CHF 59'100.00 (Personal, Sach- und Verpflegungs-
     aufwand, Abschreibungen usw.) und Erträgen von CHF 47'400.00 (El-
     tern- und Kantonsbeiträge). Diese Beträge wurden mit Hilfe eines Tools
     der kantonalen Erziehungsdirektion errechnet. Nähere Angaben zum
     geplanten Angebot finden sich nachfolgend unter Traktandum 2.

3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche
        Budget 2020                Budget 2019              Rechnung 2018
Aufwand             Ertrag Aufwand             Ertrag Aufwand             Ertrag
77‘600.00           200.00 73‘150.00           300.00 62‘746.30          191.00

Der Nettoaufwand des Kultur- und Freizeitbereichs beträgt CHF 77‘400.00 und
liegt 6.25 % über dem Budgetbetrag 2019.

3290 Übrige Kultur
•    Das Budget der Kulturkommission enthält CHF 7'000.00 für den Ersatz der
     verwitterten Dorfbeflaggung.

4 Gesundheit
        Budget 2020                   Budget 2019                Rechnung 2018
Aufwand                Ertrag Aufwand               Ertrag Aufwand             Ertrag
8‘000.00                 0.00 7‘200.00                0.00 5‘749.85              0.00

Der Nettoaufwand der Gesundheit beträgt CHF 8'000.00 und liegt 11.11 %
über dem Budgetbetrag 2019.

5 Soziale Sicherheit
        Budget 2020                 Budget 2019                Rechnung 2018
Aufwand              Ertrag Aufwand               Ertrag Aufwand             Ertrag
1‘203‘400.00      34‘000.00 1'171'250.00        8'500.00 1‘805‘381.20   701‘979.50

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Lyssach Info 2/19

Der Nettoaufwand der Sozialen Sicherheit beträgt CHF 1‘169‘400.00 und liegt
0.57 % über dem Budgetbetrag 2019. Der Rückgang der Aufwendungen und
Erträge im Vergleich zur Jahresrechnung 2018 ist auf die Ausgliederung des
Sozialdienstes und der Alimentenbevorschussung an den Sozialdienst untere
Emme, Kirchberg, zurückzuführen.

5451 Kinderkrippen und Kinderhorte
5458 Tageselternverein
•    Per 1. August 2020 soll in der familienexternen Kinderbetreuung das Sys-
     tem der Betreuungsgutscheine eingeführt werden. Die Gemeinden ge-
     ben den berechtigten Familien gestützt auf die festgelegten Regeln
     Gutscheine ab, entschädigen die betreuenden Institutionen und rech-
     nen die Kosten nach Abzug eines Selbstbehaltes mit dem Kanton ab.
•    Mit Blick auf den erwähnten Einführungszeitpunkt sind im Budget 2020
     sowohl das bisherige als auch das neue System zu berücksichtigen. In
     den beiden oben aufgeführten Bereichen sind Kosten von insgesamt
     CHF 43'200.00 und Kantonsbeiträge von CHF 25'500.00 eingesetzt.

5796 Regionaler Sozialdienst
•    Statt CHF 32'100.00 sind nur noch CHF 14'000.00 zu budgetieren, da die
     Übertragungskosten sowie die Aufwendungen für den aufgelösten So-
     zialdienstverband entfallen. Es bleiben nur die nicht lastenverteilungsbe-
     rechtigten Betriebskosen des Sozialdienstes untere Emme, Kirchberg.

5799 Lastenausgleich Soziales
•    In den nächsten Jahren werden die Kosten für die Lastenverteilung So-
     ziales wieder massiv steigen. Für das Jahr 2020 muss eine Steigerung um
     CHF 10'000.00 auf CHF 755'000.00 veranschlagt werden.

6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung
        Budget 2020                 Budget 2019               Rechnung 2018
Aufwand              Ertrag Aufwand              Ertrag Aufwand             Ertrag
615‘500.00        69‘300.00 564‘200.00        68'700.00 533‘331.24      67‘248.20

Der Nettoaufwand des Verkehrs beträgt CHF 546‘200.00 und liegt um 10.23 %
über dem Budgetbetrag 2019.

6150 Gemeindestrassen
•    Für die Sanierung des Trottoirs Hubelsgasse sind Projektierungskosten von
     CHF 5'000.00 und Baukosten von CHF 30'000.00 veranschlagt.

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•    Die Leistungen der Werkhofunternehmung für Betrieb und Unterhalt der
     Strassen sowie für die Werkhofführung sind mit CHF 190‘000.00 veran-
     schlagt. Dies sind CHF 33'000.00 mehr als im Budget 2019. Die Zunahme
     des Aufwandes ist hauptsächlich mit dem Ersatz eines Fahrzeuges und
     eines Salzstreuers sowie mit der beabsichtigten Miete des alten Feuer-
     wehrmagazins in Rüdtligen-Alchenflüh zu erklären.

6291 Gemeindeanteil öffentlicher Verkehr
•    Der Beitrag an die Lastenverteilung öffentlicher Verkehr muss wegen
     des laufenden Angebotsausbaus sowie den Infrastrukturkosten um wei-
     tere CHF 9'000.00 auf CHF 253'000.00 erhöht werden.

7 Umweltschutz und Raumordnung
        Budget 2020                 Budget 2019               Rechnung 2018
Aufwand              Ertrag Aufwand              Ertrag Aufwand             Ertrag
744‘400.00       576‘950.00 739‘550.00       572‘700.00 705‘058.62     610‘717.37

Der Nettoaufwand des Bereichs Umweltschutz und Raumordnung beträgt
CHF 167‘450.00 und liegt 0.36 % über dem Budgetbetrag 2019. Dieses Ergeb-
nis betrifft nur den Allgemeinen Haushalt. Die Ergebnisse der Spezialfinanzie-
rungen werden separat ausgewiesen.

7101 Wasserversorgung
•    Die vom Gemeinderat per 1. Juli 2019 beschlossene Erhöhung der Be-
     nützungsgebühren um 5 Rappen auf CHF 0.35 pro m3 Frischwasserver-
     brauch erhöht die Gebührenerträge auf CHF 48'000.00 (Budget 2019:
     CHF 40'000.00, Rechnung 2018: 42'380.40).
•    Dank der Gebührenerhöhung kann die Spezialfinanzierung Wasserver-
     sorgung einen Ertragsüberschuss von CHF 5'200.00 veranschlagen, wäh-
     rend das Vorjahresbudget noch einen Verlust von CHF 3'650.00 vorsah.

7201 Abwasserentsorgung
•    Nach der Aktualisierung des Betriebskostenverteilers müssen die Beiträ-
     ge an den Gemeindeverband ARA Region Burgdorf um weitere
     CHF 15'000.00 auf CHF 130'000.00 erhöht werden.
•    Mit Blick auf die beträchtlichen finanziellen Reserven der Abwasserent-
     sorgung hat der Gemeinderat eine Senkung der Grundgebühr um 1 Rp.
     pro m2 ZGF per 1. Januar 2019 sowie eine Senkung der Benützungsge-
     bühren um 20 Rp. pro m3 Wasserverbrauch per 1. Juli 2019 beschlossen.
     Die Verringerung der Grundgebühren wirkte sich bereits im Budget 2019

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Lyssach Info 2/19

     aus. Im Budget 2020 führt die Senkung der Benützungsgebühren zu ei-
     nem weiteren Ertragsrückgang von CHF 20'000.00.
•    Als Folge der höheren ARA-Kosten und der Gebührensenkung resultiert
     im Budget 2020 ein Aufwandüberschuss von CHF 35'200.00. Dieser kann
     mit den erwähnten Reserven der Abwasserentsorgung problemlos ge-
     deckt werden.

7301 Abfall
•    Da im Budgetjahr kein Verbrauchsmaterial (Marken/Säcke) zu beschaf-
     fen ist und dank einer Senkung der KEBAG-Verbrennungstarife kann ein
     ausgeglichenes Budget mit einem kleinen Gewinn von CHF 150.00 prä-
     sentiert werden.

7410 Gewässerverbauungen
•    Für die weitere Projektierung des ISP Mühlebach sind CHF 5'000.00 vor-
     gesehen.

7690 Bekämpfung von Umweltverschmutzung
•    Der Kanton verlangt, dass die im Altlastenkataster aufgeführte ehema-
     lige Schiessanlage Lyssach untersucht wird, um den Sanierungsbedarf
     abzuklären. Für diese Voruntersuchung sind CHF 15'000.00 veranschlagt.

8 Volkswirtschaft
        Budget 2020                 Budget 2019               Rechnung 2018
Aufwand              Ertrag Aufwand              Ertrag Aufwand             Ertrag
12‘250.00         71‘350.00 11‘950.00         71‘050.00 8‘226.85        68‘559.75

Der Nettoertrag der Volkswirtschaft beträgt CHF 59‘100.00 und hat sich ge-
genüber dem Budget 2019 nicht verändert.

9 Finanzen und Steuern
        Budget 2020               Budget 2019             Rechnung 2018
Aufwand             Ertrag Aufwand            Ertrag Aufwand            Ertrag
1‘075‘000.00 4‘591‘600.00 1‘038‘650.00 4‘459‘500.00 1‘123‘602.55 4‘830‘875.45

Der Nettoertrag der Finanzen und Steuern beträgt CHF 3‘516‘600.00 und liegt
2.80 % über dem Budgetbetrag 2019.

                                                                         Seite 15
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9100 Allgemeine Gemeindesteuern
•    Aufgrund der verwendeten Prognosen kann bei den direkten Steuern
     der natürlichen Personen gegenüber dem letzten Budget ein Zuwachs
     von CHF 39‘400.00 und gegenüber der letzten Rechnung ein Zuwachs
     von CHF 65'314.10 veranschlagt werden. Zu den Mehrerträgen tragen
     sowohl Einkommenssteuern, Vermögenssteuern, Quellensteuern wie
     auch Steuerteilungen bei.
•    Bei den Steuern juristischer Personen wurden in den Rechnungsjahren
     2017 und 2018 aussergewöhnliche Ergebnisse erzielt. Für das Budget
     2020 mussten die unter Ziffer 1 «Finanzplanung» erläuterten Veränderun-
     gen berücksichtigt werden (Ablehnung der Steuergesetzrevision 2019
     im Kanton Bern, Umsetzung von STAF). Für das Jahr 2020 wird ein Ertrag
     von CHF 1'206'500.00 veranschlagt. Dies sind lediglich CHF 7'300.00 mehr
     als im Voranschlag 2019. Dazu kommt allerdings der neue Anteil an der
     direkten Bundessteuer von CHF 90'000.00 (Funktion 9500 Ertragsanteile).

9102 Liegenschaftssteuern
•    Es wird mit unveränderten Liegenschaftssteuern von CHF 690'000.00 kal-
     kuliert, obwohl die Erträge möglicherweise durch die geplante, aber
     noch unsichere Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstü-
     cke beeinflusst werden (vgl. Erläuterung Ziffer 1 «Finanzplanung»).

9300 Finanz- und Lastenausgleich
•    Der in den Finanzausgleich zu bezahlende Betrag berechnet sich auf-
     grund der Steuererträge der vergangenen 3 Jahre. Nach dem erneut
     sehr guten Ergebnis bei den Steuererträgen 2018 muss der Beitrag im
     Budget 2020 gegenüber dem letzten Budget um weitere CHF 40'000.00
     auf CHF 735'000.00 erhöht werden. Immerhin liegt dieser Betrag rund
     CHF 47'000.00 unter dem Rekordbeitrag im Rechnungsjahr 2018.

6. Eigenkapitalnachweis

Gemäss Art. 73 und 74 des Gemeindegesetzes des Kantons Bern dürfen Auf-
wandüberschüsse grundsätzlich solange budgetiert werden, als sie durch
den Bilanzüberschuss gedeckt sind.

Durch die budgetierten Aufwandüberschüsse der Jahre 2019 und 2020 wird
sich der Bilanzüberschuss von aktuell 3.4 Mio. Franken bis Ende 2020 auf rund
2.0 Mio. Franken reduzieren.

Das Eigenkapital (ohne Vorfinanzierungen) der Abwasserentsorgung wird
sich bis Ende 2020 auf rund CHF 477‘000.00 verringern. Der Bereich Wasser-
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Lyssach Info 2/19

versorgung wird dannzumal Reserven von rund CHF 128‘000.00 aufweisen,
der Bereich Abfall von rund CHF 70‘000.00.

7. Schlussbemerkungen

Der Aufwandüberschuss des Allgemeinen Haushaltes kann aus dem vorhan-
denen Bilanzüberschuss der Einwohnergemeinde Lyssach gedeckt werden.
Auch der budgetierte Aufwandüberschuss der Abwasserentsorgung kann
aus dem Eigenkapital der entsprechenden Spezialfinanzierung finanziert wer-
den. Das Budget 2020 darf damit aufgrund der unter Ziffer 6 zitierten Bestim-
mungen finanzrechtlich als tragbar bezeichnet werden.

Bezüglich der weiteren finanziellen Aussichten wird auf den Finanzplan 2019 –
2024, der eine ausführliche Beurteilung der weiteren Entwicklung der Finanz-
lage enthält, verwiesen.

Die vorstehenden Informationen im Lyssach-Info können wie üblich nur die
wichtigsten Punkte aus Finanzplanung und Budget in zusammengefasster
Form wiedergeben. Das vollständige Budget 2020 wie auch der Finanzplan
2019 – 2024 mit ausführlichen Vorberichten, Auswertungen und den Detail-
zahlen können bei der Finanzverwaltung Lyssach eingesehen oder bezogen
werden. Ausserdem ist das Budget 2020 auf der Homepage der Gemeinde
Lyssach (www.lyssach.ch) abrufbar. Bei Fragen steht Ihnen der Finanzver-
walter, Roland Schär, Tel. 034 446 03 51, gerne zur Verfügung.

8. Antrag an die Einwohnergemeindeversammlung

Der Gemeinderat Lyssach hat das Budget 2020 am 28. Oktober 2019 be-
schlossen und beantragt der Einwohnergemeindeversammlung vom 11. De-
zember 2019:

a) Die Steueranlage für die Gemeindesteuern auf 1.29 Einheiten festzulegen.
b) Die Steueranlage für die Liegenschaftssteuern auf 1.3 Promille der amtli-
   chen Werte festzulegen.
c) Das Budget 2020 mit einem Gesamtaufwandüberschuss von
   CHF 729’800.00, bestehend aus den Aufwandüberschüssen des Allgemei-
   nen Haushaltes von CHF 699‘950.00 und der Spezialfinanzierung Abwas-
   serentsorgung von CHF 35‘200.00 sowie den Ertragsüberschüssen der Spe-
   zialfinanzierungen Wasserversorgung von CHF 5'200.00 und Abfall von
   CHF 150.00, zu genehmigen.

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Traktandum 2 – Tagesschule, Genehmigung der Kosten von über
CHF 10‘000.00 wiederkehrend

Referentin: Susanne Kämpfer, Gemeinderätin Ressort Bildung und Jugend

Ausgangslage

Der Gemeinderat Lyssach hat beschlossen, ab 1. Februar 2020 eine Tages-
schule zu betreiben.

Was sind Tagesschulen?
Ein Tagesschulangebot ist im Kanton Bern ein pädagogisch geleitetes Be-
treuungsangebot für Kindergarten- und Schulkinder, das modular aufgebaut
ist. Tagesschulangebote sind für die Eltern freiwillig und gebührenpflichtig.

Die Tagesschulen unterstützen den Bildungsauftrag der Schule, indem sie ei-
ne dem Alter und Autonomiegrad der Kinder angemessene Betreuung, Er-
ziehung und Förderung ausserhalb des obligatorischen Unterrichts bieten.

Tagesschulangebote

•   tragen zur Unterstützung der Eltern bei der Vereinbarung von Beruf und
    Familie bei,
•   erleichtern die soziale Integration von Kindern, die wenig soziale Kontakte
    mit Gleichaltrigen erleben und von fremdsprachigen Kindern,
•   tragen zur Chancengerechtigkeit bei,
•   erweitern den Lern- und Erfahrungsort Schule und
•   bieten im Schulbetrieb neue Zusammenarbeitsformen und Zeitgefässe.

Die Eltern von schulpflichtigen Kindern im Schuljahr 2019 - 2020 und 2020 -
2021 mussten sich im Juni 2019 für die Tagesschule verbindlich anmelden. Auf
Grund der verbindlichen Anmeldung konnten die effektiven Kosten errech-
net werden. Die Eltern konnten ihre Kinder für sämtliche Module von Montag
bis Freitag anmelden.

Der Gemeinderat Lyssach hat beschlossen, die Tagesschule montags und
dienstags vom Mittag bis am Nachmittag um 17:00 Uhr zu öffnen – unab-
hängig von der Anzahl angemeldeter Kinder. Grundsätzlich ist die Gemeinde
erst verpflichtet eine Tagesschule zu führen, wenn mehr als 10 Kinder für ein
Modul angemeldet sind. Dies würde für die Gemeinde Lyssach bedeuten,
dass die Tagesschule nur montagmittags und am Nachmittag von 16:05 -
17:00 Uhr sowie dienstags am Mittag betrieben werden muss. Die übrigen

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Lyssach Info 2/19

Module werden somit von der Gemeinde freiwillig angeboten. An den übri-
gen Tagen sind erheblich weniger Anmeldungen eingegangen und somit
bleibt die Tagesschule an diesen Tagen geschlossen.

Gemäss Budget 2020 wird die Tagesschule die Gemeinde im ersten Betriebs-
jahr (Februar - Dezember 2020) netto rund CHF 11'000.00 kosten. Als Berech-
nungsgrundlage dienen die angemeldeten Schüler. Im 2. und 3. Betriebsjahr
ist mit einem Nettoaufwand von ca. CHF 13'000.00 zu rechnen.

Die Nettokosten ergeben sich aus den Ausgaben der Gemeinde und den
Einnahmen der Elternbeiträgen und den Beiträgen des Kantons.

Für die nächsten Jahre wurde folgendes Budget erstellt:

                                          Budget 2020

Ausgaben inkl. Verpflegung
Februar - Juli 2020                                     CHF 28'950.71
                                                                           CHF 54'621.50
August - Dezember 2020                                  CHF 25'670.79

Einnahmen
Normlohnkosten Kanton (inkl. Elternbeiträge)
                                                        CHF 18'724.08
Februar - Juli 2020
                                                                           CHF 23'794.08
Elternbeiträge für Mittagessen
                                                        CHF 5'070.00
Februar - Juli 2020
Normlohnkosten Kanton (inkl. Elternbeiträge)
                                                        CHF 15'659.68
August - Dezember 2020
                                                                           CHF 20'209.68
Elternbeiträge für Mittagessen
                                                        CHF 4'550.00
August - Dezember 2020

Total Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2020                                   CHF 10'617.74

                                          Budget 2021

Ausgaben inkl. Verpflegung
Januar - Juli 2021                                      CHF 35'939.10
                                                                           CHF 61'609.89
August - Dezember 2021                                  CHF 25'670.79

Einnahmen
Normlohnkosten Kanton (inkl. Elternbeiträge)
                                                        CHF 21'923.55
Januar - Juli 2021
                                                                           CHF 28'293.55
Elternbeiträge für Mittagessen
                                                        CHF 6'370.00
Februar - Juli 2021
Normlohnkosten Kanton (inkl. Elternbeiträge)
                                                        CHF 15'659.68
Januar - Dezember 2021
                                                                           CHF 20'209.68
Elternbeiträge für Mittagessen
                                                        CHF 4'550.00
August - Dezember 2021

Total Ausgaben der Gemeinde im Jahr 2021                                   CHF 13'106.66

                                                                                  Seite 19
Lyssach Info 2/19

Da zum jetzigen Zeitpunkt die Anzahl der an den einzelnen Modulen teil-
nehmenden Schülern nicht bekannt ist, wurde im Budget 2022 mit denselben
Ausgaben und Einnahmen gerechnet.

Abweichungen sind möglich - dies aufgrund der schwankenden Schülerzah-
len. Je mehr Schüler ein Tagesschulangebot nutzen, desto günstiger wird es.
Ab 11 Schülern wird jedoch eine weitere Betreuungsperson benötigt. In Art. 5
der Tagesschulverordnung (TSV) des Kantons Bern ist definiert, dass für die Be-
treuung von zehn Schülern mindestens eine Betreuungsperson einzusetzen ist.
Zudem besteht das Betreuungsteam zu mindestens 50% aus ausgebildetem
Personal, d.h. aus Lehrkräften sowie aus Sozialpädagoginnen und
-pädagogen. Das Team wird durch motivierte und geeignete Mitarbeitende
ohne pädagogische Ausbildung ergänzt.

Ein Tagesschulmodul mit 8 Kindern ist demnach kostengünstiger als ein Modul
mit 11 Kindern. Bei 8 Kindern reicht eine Betreuungsperson aus, mit 11 Kindern
wird per Gesetz verlangt, zwei Betreuungspersonen anzustellen.

Der Kanton finanziert die Betreuungsstunden mit. Pro abgerechnete Betreu-
ungsstunde erhält die Gemeinde gemäss TSV einen Betrag von CHF 10.46.
Ab Februar 2020 - August 2020 kann mit ca. 1'900 Betreuungsstunden ge-
rechnet werden, die mit dem Kanton abgerechnet werden können.

Da nicht klar beziffert werden kann, wie viel Geld die Gemeinde pro Jahr ef-
fektiv ausgeben wird und die ersten Prognosen den Betrag von CHF
10'000.00 übersteigen, hat der Gemeinderat beschlossen, die Kosten von
wiederkehrend über CHF 10'000.00 von der Gemeindeversammlung geneh-
migen zu lassen. Je nachdem, wie viele Kinder die Tagesschule besuchen
und wie viele Betreuungspersonen deshalb angestellt werden müssen, kann
der Betrag auch unter CHF 10'000.00 fallen.

Tatsache ist, dass die Tagesschule gemäss Art. 2 TSV lediglich montagmittags
und montagnachmittags von 16:05 - 17:00 Uhr sowie dienstags geöffnet
werden müsste, da für diese Module mehr als 10 Kinder angemeldet sind. Die
Öffnung der restlichen Module montags und dienstags bis 17:00 Uhr über-
nimmt die Gemeinde grundsätzlich eine freiwillige Aufgabe. Deshalb muss
die Ausgabe vom zuständigen finanzkompetenten Organ genehmigt wer-
den. Art. 10 des OgR der Einwohnergemeinde Lyssach sieht vor, dass für un-
befristet wiederkehrende Ausgaben von über CHF 10'000.00 die Gemeinde-
versammlung zuständig ist.

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Lyssach Info 2/19

Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die wiederkehren-
den Kosten von über CHF 10'000.00 pro Jahr für das Bereitstellen einer päda-
gogisch geführten Tagesschule zu genehmigen.

Traktandum 3 – Verkehrsberuhigungsmassnahmen - Tempo 30 auf
Gemeindestrassen, Genehmigung eines Verpflichtungskredits von
CHF 120‘000.00

Referent: Hans Peter Wegmüller, Gemeinderat Ressort Sicherheit

Ausgangslage
Für die Erhöhung der Sicherheit auf Gemeindestrassen beantragt der Ge-
meinderat einen Investitionskredit von CHF 120‘000.00. Geplant sind Ver-
kehrssicherheitsmassnahmen in Form einer flächendeckenden Tempo30-
Zone auf dem Gemeindestrassennetz sowie im Unterdorf auf der Dorfstrasse
(Kantonsstrasse). Mit dem vorliegenden Projekt will der Gemeinderat die Ver-
kehrssicherheit verbessern, Schwachstellen ausmerzen und auf zahlreiche
Anträge und Hinweise von Anwohnerinnen und Anwohnern reagieren, wel-
che im Verlauf der vergangenen Jahre, nicht zuletzt durch den zunehmen-
den Umwegverkehr (Projekt Schachenstrasse) eingegangen sind.

Die Begleitgruppe Ortsplanungsrevision, bestehend aus Einwohnerinnen und
Einwohnern sowie Vertretern von Kommissionen und Interessengruppen hat
verschiedene Konzepte erarbeitet und Massnahmen vorgeschlagen, welche
in die vorliegenden Unterlagen für die Umsetzung der Verkehrsberuhigung
eingeflossen sind.

Die geplanten Massnahmen werden der Bevölkerung vom 11. November -
11. Dezember 2019 zu den Büroöffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung
präsentiert sowie auf der Website der Gemeinde zur Einsichtnahme aufge-
schaltet. Zudem stehen der Gemeindepräsident Andreas Eggimann und
Gemeinderat Ressort Sicherheit Hans Peter Wegmüller in Fragestunden Red
und Antwort. Folgende Termine sind für die Bevölkerung reserviert:

Mittwoch, 27. November 2019, 18.00 – 20.00 Uhr
Samstag, 07. Dezember 2019. 10.00 – 12.00 Uhr

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Lyssach Info 2/19

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Projekt und zur Teilnahme an den
Fragestunden wurden im Amtlichen Anzeiger vom 7. November 2019 publi-
ziert.

Nach der Kreditgenehmigung durch die Gemeindeversammlung wird der
Gemeinderat die geplanten Massnahmen definitiv beschliessen, verfügen
und öffentlich auflegen.

Nach Umsetzung der Massnahmen wird die gesetzlich vorgeschriebene Er-
folgskontrolle nach rund einem Betriebsjahr aufzeigen, ob zusätzliche Mass-
nahmen ausgeführt werden müssen, damit die vorgeschriebene Tempolimite
eingehalten wird (V85).

Die Nutzungsdauer von Strassenanlagen beträgt 20 Jahre. Dies entspricht ei-
nem jährlichen Abschreibungssatz von 5%. Bei den vorgesehenen T30-
Massnahmen werden weiter Folgekosten für Markierungserneuerungen not-
wendig sein. Diese sind stark abhängig von der Nutzung der Strasse, von Wit-
terungsverhältnissen etc. Allfällige Markierungserneuerungen sind erfah-
rungsgemäss rund alle 5 Jahre auszuführen.

Antrag
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung den Verpflich-
tungskredit von CHF 120‘000.00 für die Umsetzung der Verkehrsberuhigungs-
massnahmen – Tempo 30 auf Gemeindestrassen zu genehmigen.

Traktandum 4 – Verschiedenes/Orientierungen

Referent: Andreas Eggimann, Gemeindepräsident

Aus dem Gemeinderat

ESP/SAZ Lyssachschachen-Buchmatt
Im Rahmen der Überarbeitung des Regionalen Gesamtverkehrs- und Sied-
lungskonzept (RGSK 2021) wurde die Gemeinde durch die Regionalkonferenz
Emmental angefragt, ob sich bezüglich ESP/SAZ Lyssachschachen-Buchmatt
die Verhältnisse geändert haben resp. ob das Land verfügbar ist oder nicht.
Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit einem Fragebogen bedient.
Die Auswertung hat gezeigt, dass derzeit 80% der direkt betroffenen Grund-
eigentümer nicht bereit sind, für eine Planung und Realisierung des ESP
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Lyssach Info 2/19

Lyssachschachen-Buchmatt Hand zu bieten. Der Gemeinderat hat deshalb
beschlossen, die Sistierung des ESP Schachen weiterhin aufrecht zu erhalten.
Dieses Fazit wurde der Regionalkonferenz Emmental mitgeteilt.

Raumpflegerin Kindergarten
Beatrice Lüthi ist per 31. Juli 2019 in den verdienten Ruhestand getreten. Als
neue Raumpflegerin für die Kindergärten Lyssach konnte Heidi Gerber ange-
stellt werden. Der Gemeinderat Lyssach bedankt sich bei Beatrice Lüthi für
die jahrelangen Dienste bestens und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.
Gleichzeitig heisst er Heidi Gerber als neue Mitarbeiterin herzlich willkommen
und wünscht ihr viel Freude an der neuen Aufgabe.

Betreuungsgutscheine
Der Gemeinderat hat beschlossen, per 01. August 2020 das Gutscheinsystem
bei der familienergänzenden Kinderbetreuung (KITA und Tagesfamilienver-
mittlung) einzuführen. Der Gemeinderat Lyssach verzichtet vorerst darauf,
Kontingentierungen einzuführen, damit die Familien bestmöglichst unterstützt
werden können. Die Gutscheine, welche neu im ganzen Kanton gültig sind,
können ab Frühjahr 2020 auf www.kibon.ch beantragt werden. Ob und in
welcher Höhe ein Anspruch auf einen Gutschein besteht hängt von diversen
Faktoren wie beispielsweise Beschäftigungsgrad, Einkommen und Vermögen
ab.

Tagesschule
Zu diesem Thema finden Sie alle Informationen im Traktandum 2 der Ge-
meindeversammlung.

Termin Gemeindewahlen
Die Gemeindewahlen für die Legislatur 2021 – 2024 werden am 25. Oktober
2020 stattfinden. Das Verfahren der Wahlen kann dem Wahlreglement auf
der Website der Gemeinde entnommen werden. Stimmberechtigte, welche
an der Übernahme eines Amtes als Gemeinderat oder Kommissionsmitglied
interessiert sind, erhalten bei den Ortsparteien oder bei aktiven Behörden-
mitgliedern weitere Informationen.

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Aus der Bau- und Umweltkommission

Bauverwaltung Lyssach / Erteilte Baubewilligungen
Die Bau- und Umweltkommission Lyssach und das Regierungsstatthalteramt
Emmental haben von 1. Mai 2019 bis 31. Oktober 2019 folgende Baubewilli-
gungen erteilt:

                                  Einbau   Magazin      für   Dach-
02.05.2019 Urs Buri                                                     Dorfstrasse 47
                                  spengler
18.06.2019 Proly Lyssach          Neubau Abluftkamin                    Mergelenweg 1
                                  Neubau Autounterstand, Ersatz
                                  Aussentreppe Hauseingang, Auf-
10.07.2019 Thomas Kämpfer                                               Seilisackerweg 2
                                  füllung Garagenzufahrt, Ersatz
                                  Fenster, Fassadensanierung
                                  Anbringen von zwei Leuchtkas-
30.07.2019 Pro Baby AG                                                  Bernstrasse 5
                                  ten an der Seitenfassade
                                  Umbau der best. Mobilkommuni-
             Swisscom (Schweiz)   kationsanlage     der    Swisscom     Brunnackerstrasse
23.08.2019
             AG                   (Schweiz) AG mit neuen Anten-         24
                                  nen
                                  Ersatz best. Stickstoff-Flüssigtank
27.08.2019 Ulrich Oppliger AG                                           Industriestrasse 2
                                  von 5‘000l auf 10‘0000l
                                  Erweiterung Terrasse um 20 Sitz-
29.08.2019 Ismet Malkar                                                 Bahnhofstrasse 11
                                  plätze
                                  Ausbau und Sanierung ehem.
             Ulrich und Katrin
04.09.2019                        Bauernhaus, Abbruch Garage,           Moserstrasse 7
             Locher
                                  Neubau Autounterstand
                                  Erstellen von Abholboxen „Click
05.09.2019 IKEA AG                & Collect“ in Leichtbauweise auf      Bernstrasse 25
                                  best. Asphaltfläche
21.10.2019 Daniel Zilic           Erstellung Autoabstellplätze          Kirchbergstrasse 11
                                  Ergänzung Aussenkennzeichnung
30.10.2019 IKEA AG                                              Bernstrasse 35
                                  (Reklame)

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Lyssach Info 2/19

Aus der Kulturkommission

Adventsfenster
In diesem Jahr finden in Lyssach die Adventsfenster statt. Wir freuen uns auf
viele schöne Fenster, welche zum Bestaunen und Verweilen einladen! Aus-
serdem kommen am Freitag, 6. Dezember 2019 von 17.30 Uhr bis ca. 18.30
Uhr Samichlaus und Schmutzli zum Burgerhaus Lyssach!

Aus der Schule Lyssach

Vorstellung neue Lehrpersonen der Schule Lyssach

Ab dem neuen Schuljahr 2019/2020 sind zwei neue Lehrpersonen an der
Schule Lyssach tätig. Wir wünschen Ihnen für die neue Aufgabe viel Erfolg.

Gabriela Besson
Klassenlehrperson 1. - 2. Klasse

Mein Name ist Gabriela Besson. Ich wohne zusammen mit
meinem Mann und meinen beiden Kindern, Maël (13) und
Anaïs (11), in Burgdorf. Meine Freizeit verbringe ich gerne
draussen, sei es im Garten oder in der Natur, zusammen mit
meiner Familie. Die gemeinsame Passion am Wassersport,
sowie die Freude an der Natur lässt uns immer neue, schöne
Orte entdecken. Ebenso lese ich gerne ein gutes Buch oder
geniesse einen gemütlichen Abend mit Freunden.

                                                                       Seite 25
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Seit 19 Jahren bin ich als Lehrerin tätig. Bis zur Geburt unseres Sohnes unter-
richtete ich als Klassenlehrerin an der 1./2. Klasse in Stalden bei Konolfingen.
Nach der Mutterschaftspause begann ich zusammen mit Yo Gantenbein in
Büren zum Hof zu unterrichten. Gemeinsam führten wir mehrere Jahre die 1. -
3. Klasse.

Nun freue ich mich, seit diesem Sommer gemeinsam mit Yo Gantenbein die
1./2. Klasse in Lyssach zu unterrichten. Es freut mich immer wieder sehr zu er-
leben, wie die Kinder lesen und schreiben lernen und sie ein Stück auf ihrem
Weg zu begleiten. Ich schätze die Offenheit und Freude der Kinder, ihre
Neugier, ihre Ehrlichkeit und ihre grosse Begeisterung sehr.

Yo Gantenbein
Klassenlehrperson 1. - 2. Klasse

Ich heisse Yo Gantenbein und wohne gemeinsam mit meinem Mann und un-
seren vier Kindern, Noemi (9), Nina (7), Nick (4½) und Noah (1½) im Rüegs-
auschachen.

In meiner Freizeit bin ich gerne mit meiner Familie draussen in der Natur un-
terwegs. Wir geniessen die unmittelbare Nähe zur Emme sehr und gehen im
Sommer dort häufig baden. Zum Entspannen höre ich gerne Musik, lese mit
grosser Leidenschaft oder verbringe Zeit mit Freunden und meinen Angehö-
rigen.

Aufgewachsen bin ich in Lyssach, wo ich auch die ersten vier Jahre meiner
Schulzeit besucht habe. Deshalb freue ich mich umso mehr, zu meinen Wur-
zeln zurück zu kehren und nun als Lehrerin in dieser Schule tätig zu sein.

Nach dem Abschluss meines Studiums startete ich meine
Berufslaufbahn zuerst als Kindergärtnerin. Nach vier Jahren
im Kindergarten wechselte ich in die 1. bis 3. Klasse in Büren
zum Hof, wo ich elf Jahre als Lehrerin tätig war. Seit der
Geburt unserer Tochter Noemi teile ich die Stelle mit Gab-
riela Besson und bin sehr glücklich nun hier in Lyssach ge-
meinsam mit ihr als Team die Unterstufe unterrichten zu
können. Die Arbeit mit den Kindern liegt mir sehr am Her-
zen; ihre Neugier, ihr Wissensdurst und ihre Begeisterung
und Offenheit für Neues sind einfach unvergleichlich.

Seite 26
Lyssach Info 2/19

Wunderwelt Bibliothek

Ich freue mich sehr darüber, dass ich diesen Sommer die Leitung der Schul-
und Gemeindebibliothek Lyssach übernehmen durfte. Da ich zeitlebens eine
Leseratte war und heute noch stundenlang in Büchern oder Bücherläden
Zeit verbringen kann, ist dies mein absoluter Traumjob ganz nach dem Motto
«Bücher sind gute Freunde».

Die Wunderwelt Bibliothek existiert wirklich, wird
in Lyssach rege besucht und erfreut sich grosser
Beliebtheit! In der digitalisierten Welt wird sie zu-
nehmend wichtiger. Man muss sie bloss selber
entdecken oder darauf hingewiesen werden. Es
existieren viele spannende Geschichten, durch
welche man in diese Wunderwelt hineinfindet.

Wussten Sie zum Beispiel von der Existenz einer «Ur-Pippi»? Dieses erste Manu-
skript des berühmten und später ausgezeichneten Kinderbuchs Pippi Langs-
trumpf schickte Astrid Lindgren 1944 an einen Verlag. Eine Gutachterin nann-
te es ein Nonsensbuch, zu «pippig» und unglaubwürdig. Das Mädchen Pippi
neige extrem zu manischen Verrücktheiten. Astrid Lindgren liess sich glückli-
cherweise nicht entmutigen und nahm eine umfangreiche Revidierung vor,
worauf das Buch durch gesteigerte Spannung und schönerem Stil nochmals
dazu gewann. Die wesentlichsten Veränderungen galten der Figur Pippi
selbst. Mit ausgefeilter Finesse in Ausdrucksweise und Handlung ist sie souve-
räner geworden. Ihr unterlaufen weder Fehler noch Gemeinheiten gewöhn-
licher Menschen. Es wurde klarer, dass sie kein normales Vorbild für gewöhn-
liche Kinder ist. Sie ist fantastisch, unabhängig von Erwachsenen, ausgestat-
tet mit übernatürlichen Kräften, aber auch warmherzig und verlässlich. Somit
musste sie nicht mehr «zensuriert» werden, und auch Astrid Lindgren gefiel die
abgeänderte Version besser. Interessierte können die Ur-Pippi in der Biblio-
thek ausleihen und lesen, wie zum Beispiel die Lehrerin so ganz anders als be-
kannt auf Pippis ersten Schulbesuch reagierte.

Auch Neuigkeiten gibt es. So biete ich den Kindern bis zur sechsten Klasse
von Oktober bis Weihnachten die Möglichkeit, am Donnerstag nach der
Schule Märli und Geschichten zu hören. Erwachsene sind eingeladen, wäh-
rend dieser Zeit in der «Zaubertrankecke» gemütlich Kaffee oder Tee zu trin-
ken. Für die Oberstufe besuche ich verschiedene Kurse zu den Themen «Digi-
tale Schnitzeljagd und Escape Room in der Bibliothek». Das grosse Spielhaus
wurde an die Kinderspielgruppe ausgeliehen, da es seinen Zweck dort besser
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Lyssach Info 2/19

erfüllt. Anstelle dessen geniessen wir ein bequemes Sofa, einen grossen Ho-
cker und mehrere Sitzsäcke, auf welchen sich wunderbar lesen lässt. Zudem
tüfteln drei Heinzelmännchen an einem Leseflugzeug herum. Wer weiss, viel-
leicht heben wir im Jahr 2020 ab? Die Onleihe der Stadtbibliothek Burgdorf
bietet Lyssachern und Lyssacherinnen die Möglichkeit für CHF 30.00 ein Jah-
resabonnement für E-Books abzuschliessen. Falls Sie also Interesse an diesem
Angebot haben, melden Sie sich bei mir. Auch Bücherwünsche dürfen jeder-
zeit angemeldet werden, oft ist es uns möglich, diese zu erfüllen.

Das Bibliotheksteam und die Schule möchten sich an dieser Stelle für die
grosszügige Unterstützung durch die Gemeinde bedanken. Sie ermöglicht
vielen Menschen «klein und gross», gratis dieses tolle Angebot zu geniessen
und zu nützen. Dies ist heutzutage nicht selbstverständlich.

Immer am zweiten Freitag des Novembers findet die Schweizer Erzählnacht
statt. Dieses Jahr lautet das Thema inspiriert vom 30-jährigen Jubiläum der
UN-Kinderrechtskonvention: «Wir haben auch Rechte!». Zu jedem Kinderrecht
gibt es viele amüsante oder zum Nachdenken anregende Bücher. Wir wer-
den in Geschichten abtauchen, Abenteuer erleben, fein picknicken und im
Schlafsack lesen. Dazu laden wir die 2. - 5. Klässler herzlich ein.

Jetzt hoffe ich, dass es mir gelungen ist, Ihre Neugier und Leselust zu wecken
und Sie bald in der Bibliothek begrüssen zu dürfen.

                          Jeannette Bürki, Schul- und Gemeindebibliothekarin

Öffnungszeiten der Bibliothek
Montag        18.30 - 19.30 Uhr
Dienstag       15.15 - 16.45 Uhr
Donnerstag     15.15 - 16.30 Uhr

Ferienplan Schule 2019/2020

Winterferien Sa, 21.12.2019 - So, 05.01.2020
Sportwoche (DIN 5) Sa, 25.01.20 - So, 02.02.2020
Frühlingsferien Sa, 04.04.2020 - So, 19.04.2020

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