Infobl tt - Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.

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Infobl tt - Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.
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www.taxiinnung.org               Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.                 Dezember 2018

                                             Vorweg
Weihnachtsgrüße 2018
Auch im Jahr 2018 ist Weihnachten ein besonderer Anlass, um Karten und Weihnachtsgrüße an
Familie, Freunde, Geschäftspartner und Kunden zu verschicken. Es ist ja schon etwas aus der
Mode gekommen, Karten zu schreiben. Allerdings, wer Postgrüße bekommt, freut sich dennoch.
Ein bisschen Verlässlichkeit tut dann doch ganz gut. Schreiben Sie doch nach dem
Rotationsprinzip! Jedes Jahr kommen drei andere ran. Dann können Sie auch eine Tabelle
machen, denn Ordnung muss sein. Am Ende dieses anspruchsvollen Jahres möchten wir allen
unseren Mitgliedern, Freunden und Partnern sehr herzlich für ihr Engagement sowie die
angenehme Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen danken. Wir wünschen Ihnen
und Ihren Familienangehörigen in den restlichen Tagen des alten Jahres ein wenig Zeit, um von
der Hektik des Alltags ein wenig Abstand zu bekommen. Vielleicht bleibt ja ein wenig Zeit, um lange
schon verschobene persönliche Dinge zu erledigen.
Alle Vorstandskollegen wünschen Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest. Mögen Ihre
freien Tage nicht zu schnell verfliegen und der Jahreswechsel gut gelingen. Wir freuen uns darauf,
im nächsten Jahr gemeinsam mit Ihnen, unseren Verband weiter vorwärts zu bringen.

Der Vorstand

Ehrung für die 50-jährige Mitgliedschaft!
Für die 50-jährige Mitgliedschaft bei der Innung des
Berliner Taxigewerbes e.V. wurden die Herren Dietrich
Kunte und Klaus Wildenhayn mit einem Geschenkkorb
sowie einer Ehrenurkunde ausgezeichnet. Der
geschäftsführende Vorstand bedankte sich damit bei                                Frohe Weihnachten
den     Jubilaren    für    das    halbe    Jahrhundert                           und ein gutes neues Jahr
Mitgliedschaft. Es gibt viele gute Gründe für die
Mitgliedschaft in der „Taxiinnung," betonten Dietrich Kunte und Klaus Wildenhayn. Durch den Beitritt .
                                            zur „Taxiinnung“ im Jahre 1968
                                            haben      die   Jubilare    ihre
                                            Identifikation,  Verbundenheit
                                            und Solidarität mit der „Innung“
                                            bekundet.       Hinter        der
                                            langjährigen      Treue       der
                                            Mitglieder steht das Konzept
                                            und die Notwendigkeit der
                                            Gewerbevertretung, die sich
                                            mit seinen Werten und der
                                            Arbeit für die Probleme des
                                            Taxigewerbes       bis     heute
                                            einsetzt.
                                            Der Vorstand
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Ihr Recht - Aktuell
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                                          10707 Berlin
                                          T 030 859089-0
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                                          W www.wws-law.de

Mensch vs. Taube – Ein Herz für Tiere im Straßenverkehr?

Tierschutz und großstädtischer Straßenverkehr haben auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun. Mit einem
kürzlich ergangenen Urteil des Verkehrsgerichts am Amtsgericht Dortmund ist das Zusammenleben von Mensch
und Tier jedoch auf kuriose Art und Weise in den Fokus gerutscht. Das Amtsgericht hatte darüber zu entscheiden,
wer bei einem Auffahrunfall haftet, der dadurch zustande kam, dass der Fahrer des vorausfahrenden Autos
aufgrund einer Taube, die ihm vor das Fahrzeug gelaufen war, stark abgebremst hatte. Ein weit verbreiteter
Verkehrsrechtsmythos besagt: „Wer auffährt, hat Schuld.“ Rechtlich betrachtet gilt diese Faustregel jedoch nur
eingeschränkt. Richtiger ist vielmehr, dass zu Ungunsten des Auffahrenden ein unfallursächlicher Verkehrsverstoß
vermutet werden darf, da schlechterdings alles danach aussieht, dass dieser den erforderlichen
Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Allerdings hat der Auffahrende die Möglichkeit, sich – teilweise oder
vollständig – zu entlasten, insbesondere indem er einen Verkehrsverstoß des Vorausfahrenden nachweist.
Hierunter fällt vor allem das grundlose Bremsen. Das Amtsgericht hatte sich letztlich mit der Frage zu befassen, ob
das plötzliche Bremsen zur Rettung einer Taube als grundloses Bremsen anzusehen ist. Diese Frage wurde
kurioserweise verneint und der Auffahrende als alleiniger Unfallverursacher umfassend zur Zahlung von
Schadensersatz verurteilt. Kann das Urteil richtig sein? Diejenigen, denen der Tierschutz besonders am Herzen
liegt, mögen dem Amtsgericht wohl noch darin folgen, wenn es die Bewahrung des Lebens einer Taube als
schützenswerter ansieht als die Unversehrtheit von Blech und Lack am Fahrzeug. Allerdings scheint das Gericht
vollständig zu übersehen, dass sich in den Fahrzeugen Menschen befinden, die durch derlei Bremsmanöver
gefährdet werden können. Sollen Leib und Leben eines Vogels oder sonstigen Kleintiers wirklich schützenswerter
sein, als Leib und Leben eines Menschen? Diese Frage hat die wohl herrschende Mehrheit der Gerichte bereits
verneint. Erst bei Katzen und kleinen Hunden tendieren die Gerichte dazu, einen zwingenden Grund zum starken
Abbremsen anzuerkennen – jedenfalls solange Menschen nicht gefährdet werden. Bei größeren Tieren wie etwa
Schäferhunden dürfte dann wohl ohne weiteres gebremst werden. Unabhängig von der Frage sollte jedoch
jederzeit ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden, da ansonsten mit einer anteiligen
Schadensersatzpflicht zu rechnen ist und darüber hinaus Bußgelder drohen.
Ihr Anwaltsteam

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   Taxigewerbes e. V. Persiusstraße 7, Wahl können Sie als Unternehmer Ihre
   10245 Berlin , Telefon: 030 23627201   Taxameterdaten jederzeit bequem mit der
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                                          Computer einsehen, bearbeiten oder zur
   Jeden 1. und 3. Donnerstag von         betrieblichen Verwendung herunterladen.
   11:00 Uhr – 14:00 Uhr                                      http://www.tesymex.de/
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Impressum                                                         Sprechstunden und Beratung
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                                                                               Dienstleister für Taxiunternehmen,
Persiusstraße 7                                                                elektronische     Erfassung     und
10245 Berlin                                                                   Bereitstellung von Taxameterdaten.
Vertretungsberechtigter Vorstand:                                              Jeden 1. und 3. Donnerstag von
Leszek Nadolski und Rolf Feja                                                  11:00 Uhr – 14:00 Uhr
Vereinsregister Nr.1098B Amtsgericht Charlottenburg Berlin
                                                                               Tel.: 030 23627201
Bürozeiten
                                                                               In der „Innung“- Persiusstraße 7
Montag - Freitag
10:00 Uhr - 15:00 Uhr
Telefon:                                                      „Taxicom“
Sekretariat: 030 236 27 20-1                                   jeden 1. Mittwoch 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Halteplätze: 030 236 27 20-2
Fax: 030 236 27 20-3
Redaktion
Michelle Kramer                                                                 Der 2 Dienstag des Monats von
Leszek Nadolski                                                                 12:00 Uhr – 14:00 Uhr
E-Mail                                                                          In der „Innung“- Persiusstraße 7

info@taxiinnung.org
Internet:
https://www.taxiinnung.org                                     Wir gratulieren allen zum Geburtstag
                                                          des Monats Dezember vor allen den Jubilaren:
https://taxi-innung.de/                               Danielo Baltrusch      Roland Fischer Gerhard Speck
                                                      Sükrü Bozoglan         Petra Gansauge Rainer Sonnenberg
https://www.facebook.com/taxiinnung                   Amir Charosh           Peter Günther Ralf Peter Schöne
                                                      Edgar Damaschke        Mutlu Hasta    Ines Manske
  Bankverbindung                                      H. Peter Hinterleitner Mariusz Kramer Bernd Kassebart
  Berliner Volksbank                                  Matthias Pontow        Wolfgang Klein Michael Pantring
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                                                                                     Ortstermine

                                      Bahnhof Ostkreuz

Das neue Verkehrskonzept des Senats zur Eröffnung des BER 2020 ( Ha Ha Ha ) beinhaltet die
Einbeziehung der Umsteigemöglichkeit vom BER zu den Bahnhöfen Ostkreuz, Südkreuz, Nordkreuz
und dem Hauptbahnhof. Leider wurden dabei das Taxigewerbe komplett vergessen. Nehmen wir
zum Beispiel den Bahnhof Ostkreuz. Hier wurde, ohne das Taxigewerbe mit in die Planung
einzubeziehen, der gesamte Bereich komplett neu gestaltet. Die Möglichkeit eines Taxihalteplatzes
ist dabei vollkommen vergessen worden. Ein Schelm ist, wer sich Böses dabei denkt. Es wurden
Bäume gepflanzt, ein Radweg angelegt und die Straße neu hergerichtet. Somit ist klar, dass es
nachträglich keine Möglichkeit mehr gibt, einen Taxihalteplatz einzurichten. Vom Taxigewerbe ist
auch noch der Wunsch an die Behörde gerichtet worden, einen weiteren Halteplatz an der Nordseite
des Ostkreuzes in der Sonntagstrasse zu genehmigen. Bis heute keine Reaktion. Somit wird das
vielgepriesene neue Verkehrskonzept, welches eine bessere Anbindung des BER an das öffentliche
Verkehrsnetz vorsieht, schon als Blase enttarnt. Auch wenn man vom BER mit der Bahn zu den
Umsteigebahnhöfen fährt, ist dort die Möglichkeit der Weiterfahrt mit Taxen fast unmöglich. So
werden die Kollegen weiter auf dem Bürgersteig verkehrswidrig stehen und auf Fahrgäste warten.
Also, das versteht der Senat „unter Einbeziehung des Taxigewerbes“ in sein neues Verkehrskonzept.

Rolf Feja und Danielo Baltrusch
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Liebe Mitglieder,
                                                am Montag, den 12. November 2018, fand die
                                                jährliche Mitgliederversammlung 2018 der Innung
                                                des Berliner Taxigewerbes e.V. in den Räumen der
                                                M.C.F.     Motor     Company       Fahrzeugvertriebs-
                                                gesellschaft mbH in der Stralauer Allee 44-47 statt.
                                                Begonnen hat die Versammlung mit einer
                                                Schweigeminute, in der den verstorbenen Mitglieder
                                                gedacht      wurde.     Anschließend      gab      der
                                                geschäftsführende Vorstand den Tätigkeitsbericht
                                                über die Amtszeit 2017/2018 ab. Wie immer wurde
                                                der Bericht über eine Präsentation vorgeführt.
Es folgte der Kassenbericht, sowie der Bericht der Kassenprüfer. Der Verein ist wirtschaftlich gesund
und die Kasse wurde, laut der Kassenprüfer, ordentlich geführt. Diese schlugen auch eine Entlastung
des Vorstandes vor, welche im Anschluss einstimmig erfolgte. Die Zeit des Darbens ist vorüber,
endlich vorbei die Phase der Schwarzmaler und Schwarzseher, die die Innung schon zu Grabe tragen
wollten! Wir werden auf dem Boden schwarzer Zahlen wieder aktionsfähig. Daraufhin wurde der
Schatzmeister (Mariusz Kramer) sowie 4 Beisitzer (Danielo Baltrusch, Roland Knupper, Lutz
Schneider sowie Carsten Reichert) nachgewählt. Ich denke, wir können uns alle einig sein, dass man
die Mitgliederversammlung mit einem Satz zusammen fassen kann.

Schon viel erreicht, aber noch mehr vor!

Der Vorstand

Die Förderrichtlinie des Landes Berlin
„Inklusionstaxi“ ist genehmigt worden
          - seien Sie dabei!
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales
(LaGeSo) hat ein attraktives Förderprogramm für
die Einführung von barrierefreien Taxifahrzeugen,
den Inklusionstaxis, gestartet. Ab sofort können
Taxiunternehmen mit gültiger Taxikonzession eine
Förderung zur Anschaffung eines derartigen
Fahrzeuges beantragen. Der Zuschuss kann bis
zu 15.000.-€ netto betragen. Jedes geförderte
Fahrzeug ist verpflichtet, ein ertastbares
Eingabegerät für stark Sehbehinderte bzw. blinde
Menschen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr mitzuführen. Fahrzeuge der DIN B1 Kategorie mit
höchstens sieben Sitzplätzen inklusive Fahrer und Rollstuhlplatz. Hierzu gehören beispielweise
VW-Caddy, Mercedes-Citan, Renault Kangoo u.a. Sie müssen zusätzlich über einen
ausschwenkbaren Beifahrersitz verfügen. Für eine Förderung muss eine gültige Taxikonzession für
Berlin, ein Eigentumsnachweis für das förderfähigen Fahrzeug oder die Genehmigung des
Eigentümers zum Umbau bzw. ein Kaufangebot vorliegen. Ferner darf das förderfähige Fahrzeug
zum Zeitpunkt der Antragstellung nur eine nicht länger als zwölf Monate zurückliegende
Erstzulassung besitzen. Diese Förderrichtlinie tritt nach Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 31.
Dezember 2021. Die Berliner Taxiunternehmen können ab sofort Anträge einreichen und mit der
Bereitstellung von Inklusionstaxis aktiv ihren Anteil an einem inklusiven Berlin leisten. Für weitere
Informationen und Fragen stehen wir allen Interessanten zur Verfügung. Meldet euch bitte in der
Geschäftsstelle oder per E-Mail.

Der Vorstand
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