Infobl tt - Innung des Berliner Taxigewerbes e.V.
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
infobl tt www.taxiinnung.org Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. Dezember 2018 Vorweg Weihnachtsgrüße 2018 Auch im Jahr 2018 ist Weihnachten ein besonderer Anlass, um Karten und Weihnachtsgrüße an Familie, Freunde, Geschäftspartner und Kunden zu verschicken. Es ist ja schon etwas aus der Mode gekommen, Karten zu schreiben. Allerdings, wer Postgrüße bekommt, freut sich dennoch. Ein bisschen Verlässlichkeit tut dann doch ganz gut. Schreiben Sie doch nach dem Rotationsprinzip! Jedes Jahr kommen drei andere ran. Dann können Sie auch eine Tabelle machen, denn Ordnung muss sein. Am Ende dieses anspruchsvollen Jahres möchten wir allen unseren Mitgliedern, Freunden und Partnern sehr herzlich für ihr Engagement sowie die angenehme Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen danken. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familienangehörigen in den restlichen Tagen des alten Jahres ein wenig Zeit, um von der Hektik des Alltags ein wenig Abstand zu bekommen. Vielleicht bleibt ja ein wenig Zeit, um lange schon verschobene persönliche Dinge zu erledigen. Alle Vorstandskollegen wünschen Ihnen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest. Mögen Ihre freien Tage nicht zu schnell verfliegen und der Jahreswechsel gut gelingen. Wir freuen uns darauf, im nächsten Jahr gemeinsam mit Ihnen, unseren Verband weiter vorwärts zu bringen. Der Vorstand Ehrung für die 50-jährige Mitgliedschaft! Für die 50-jährige Mitgliedschaft bei der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. wurden die Herren Dietrich Kunte und Klaus Wildenhayn mit einem Geschenkkorb sowie einer Ehrenurkunde ausgezeichnet. Der geschäftsführende Vorstand bedankte sich damit bei Frohe Weihnachten den Jubilaren für das halbe Jahrhundert und ein gutes neues Jahr Mitgliedschaft. Es gibt viele gute Gründe für die Mitgliedschaft in der „Taxiinnung," betonten Dietrich Kunte und Klaus Wildenhayn. Durch den Beitritt . zur „Taxiinnung“ im Jahre 1968 haben die Jubilare ihre Identifikation, Verbundenheit und Solidarität mit der „Innung“ bekundet. Hinter der langjährigen Treue der Mitglieder steht das Konzept und die Notwendigkeit der Gewerbevertretung, die sich mit seinen Werten und der Arbeit für die Probleme des Taxigewerbes bis heute einsetzt. Der Vorstand
Ihr Recht - Aktuell Sächsische Straße 70 10707 Berlin T 030 859089-0 F 030 859089-22 E office@wws-law.de W www.wws-law.de Mensch vs. Taube – Ein Herz für Tiere im Straßenverkehr? Tierschutz und großstädtischer Straßenverkehr haben auf den ersten Blick wenig miteinander zu tun. Mit einem kürzlich ergangenen Urteil des Verkehrsgerichts am Amtsgericht Dortmund ist das Zusammenleben von Mensch und Tier jedoch auf kuriose Art und Weise in den Fokus gerutscht. Das Amtsgericht hatte darüber zu entscheiden, wer bei einem Auffahrunfall haftet, der dadurch zustande kam, dass der Fahrer des vorausfahrenden Autos aufgrund einer Taube, die ihm vor das Fahrzeug gelaufen war, stark abgebremst hatte. Ein weit verbreiteter Verkehrsrechtsmythos besagt: „Wer auffährt, hat Schuld.“ Rechtlich betrachtet gilt diese Faustregel jedoch nur eingeschränkt. Richtiger ist vielmehr, dass zu Ungunsten des Auffahrenden ein unfallursächlicher Verkehrsverstoß vermutet werden darf, da schlechterdings alles danach aussieht, dass dieser den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Allerdings hat der Auffahrende die Möglichkeit, sich – teilweise oder vollständig – zu entlasten, insbesondere indem er einen Verkehrsverstoß des Vorausfahrenden nachweist. Hierunter fällt vor allem das grundlose Bremsen. Das Amtsgericht hatte sich letztlich mit der Frage zu befassen, ob das plötzliche Bremsen zur Rettung einer Taube als grundloses Bremsen anzusehen ist. Diese Frage wurde kurioserweise verneint und der Auffahrende als alleiniger Unfallverursacher umfassend zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Kann das Urteil richtig sein? Diejenigen, denen der Tierschutz besonders am Herzen liegt, mögen dem Amtsgericht wohl noch darin folgen, wenn es die Bewahrung des Lebens einer Taube als schützenswerter ansieht als die Unversehrtheit von Blech und Lack am Fahrzeug. Allerdings scheint das Gericht vollständig zu übersehen, dass sich in den Fahrzeugen Menschen befinden, die durch derlei Bremsmanöver gefährdet werden können. Sollen Leib und Leben eines Vogels oder sonstigen Kleintiers wirklich schützenswerter sein, als Leib und Leben eines Menschen? Diese Frage hat die wohl herrschende Mehrheit der Gerichte bereits verneint. Erst bei Katzen und kleinen Hunden tendieren die Gerichte dazu, einen zwingenden Grund zum starken Abbremsen anzuerkennen – jedenfalls solange Menschen nicht gefährdet werden. Bei größeren Tieren wie etwa Schäferhunden dürfte dann wohl ohne weiteres gebremst werden. Unabhängig von der Frage sollte jedoch jederzeit ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden, da ansonsten mit einer anteiligen Schadensersatzpflicht zu rechnen ist und darüber hinaus Bußgelder drohen. Ihr Anwaltsteam Speicherung von Fiskaltaxameterdaten bei Deutschlands führendem Anbieter ● Speicherung der Taxameterdaten nach INSIKA–Standard Unser Service ● elektronische Schichtzettel erstellen Nach dem Einbau der erforderlichen ● Fahrerabrechnungen erstellen in den Räumen der Innung des Berliner Hardware-Komponenten des Herstellers Ihrer Taxigewerbes e. V. Persiusstraße 7, Wahl können Sie als Unternehmer Ihre 10245 Berlin , Telefon: 030 23627201 Taxameterdaten jederzeit bequem mit der Sprechzeiten: Ihnen zur Verfügung gestellten Software am Computer einsehen, bearbeiten oder zur Jeden 1. und 3. Donnerstag von betrieblichen Verwendung herunterladen. 11:00 Uhr – 14:00 Uhr http://www.tesymex.de/
Aktuell Impressum Sprechstunden und Beratung Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. Dienstleister für Taxiunternehmen, Persiusstraße 7 elektronische Erfassung und 10245 Berlin Bereitstellung von Taxameterdaten. Vertretungsberechtigter Vorstand: Jeden 1. und 3. Donnerstag von Leszek Nadolski und Rolf Feja 11:00 Uhr – 14:00 Uhr Vereinsregister Nr.1098B Amtsgericht Charlottenburg Berlin Tel.: 030 23627201 Bürozeiten In der „Innung“- Persiusstraße 7 Montag - Freitag 10:00 Uhr - 15:00 Uhr Telefon: „Taxicom“ Sekretariat: 030 236 27 20-1 jeden 1. Mittwoch 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Halteplätze: 030 236 27 20-2 Fax: 030 236 27 20-3 Redaktion Michelle Kramer Der 2 Dienstag des Monats von Leszek Nadolski 12:00 Uhr – 14:00 Uhr E-Mail In der „Innung“- Persiusstraße 7 info@taxiinnung.org Internet: https://www.taxiinnung.org Wir gratulieren allen zum Geburtstag des Monats Dezember vor allen den Jubilaren: https://taxi-innung.de/ Danielo Baltrusch Roland Fischer Gerhard Speck Sükrü Bozoglan Petra Gansauge Rainer Sonnenberg https://www.facebook.com/taxiinnung Amir Charosh Peter Günther Ralf Peter Schöne Edgar Damaschke Mutlu Hasta Ines Manske Bankverbindung H. Peter Hinterleitner Mariusz Kramer Bernd Kassebart Berliner Volksbank Matthias Pontow Wolfgang Klein Michael Pantring IBAN – DE 02 1009 0000 5412 2080 23 Altan Savranoglu Jörg Schebsdat BIC – BEVODEBBXXX Ortstermine Bahnhof Ostkreuz Das neue Verkehrskonzept des Senats zur Eröffnung des BER 2020 ( Ha Ha Ha ) beinhaltet die Einbeziehung der Umsteigemöglichkeit vom BER zu den Bahnhöfen Ostkreuz, Südkreuz, Nordkreuz und dem Hauptbahnhof. Leider wurden dabei das Taxigewerbe komplett vergessen. Nehmen wir zum Beispiel den Bahnhof Ostkreuz. Hier wurde, ohne das Taxigewerbe mit in die Planung einzubeziehen, der gesamte Bereich komplett neu gestaltet. Die Möglichkeit eines Taxihalteplatzes ist dabei vollkommen vergessen worden. Ein Schelm ist, wer sich Böses dabei denkt. Es wurden Bäume gepflanzt, ein Radweg angelegt und die Straße neu hergerichtet. Somit ist klar, dass es nachträglich keine Möglichkeit mehr gibt, einen Taxihalteplatz einzurichten. Vom Taxigewerbe ist auch noch der Wunsch an die Behörde gerichtet worden, einen weiteren Halteplatz an der Nordseite des Ostkreuzes in der Sonntagstrasse zu genehmigen. Bis heute keine Reaktion. Somit wird das vielgepriesene neue Verkehrskonzept, welches eine bessere Anbindung des BER an das öffentliche Verkehrsnetz vorsieht, schon als Blase enttarnt. Auch wenn man vom BER mit der Bahn zu den Umsteigebahnhöfen fährt, ist dort die Möglichkeit der Weiterfahrt mit Taxen fast unmöglich. So werden die Kollegen weiter auf dem Bürgersteig verkehrswidrig stehen und auf Fahrgäste warten. Also, das versteht der Senat „unter Einbeziehung des Taxigewerbes“ in sein neues Verkehrskonzept. Rolf Feja und Danielo Baltrusch
Liebe Mitglieder, am Montag, den 12. November 2018, fand die jährliche Mitgliederversammlung 2018 der Innung des Berliner Taxigewerbes e.V. in den Räumen der M.C.F. Motor Company Fahrzeugvertriebs- gesellschaft mbH in der Stralauer Allee 44-47 statt. Begonnen hat die Versammlung mit einer Schweigeminute, in der den verstorbenen Mitglieder gedacht wurde. Anschließend gab der geschäftsführende Vorstand den Tätigkeitsbericht über die Amtszeit 2017/2018 ab. Wie immer wurde der Bericht über eine Präsentation vorgeführt. Es folgte der Kassenbericht, sowie der Bericht der Kassenprüfer. Der Verein ist wirtschaftlich gesund und die Kasse wurde, laut der Kassenprüfer, ordentlich geführt. Diese schlugen auch eine Entlastung des Vorstandes vor, welche im Anschluss einstimmig erfolgte. Die Zeit des Darbens ist vorüber, endlich vorbei die Phase der Schwarzmaler und Schwarzseher, die die Innung schon zu Grabe tragen wollten! Wir werden auf dem Boden schwarzer Zahlen wieder aktionsfähig. Daraufhin wurde der Schatzmeister (Mariusz Kramer) sowie 4 Beisitzer (Danielo Baltrusch, Roland Knupper, Lutz Schneider sowie Carsten Reichert) nachgewählt. Ich denke, wir können uns alle einig sein, dass man die Mitgliederversammlung mit einem Satz zusammen fassen kann. Schon viel erreicht, aber noch mehr vor! Der Vorstand Die Förderrichtlinie des Landes Berlin „Inklusionstaxi“ ist genehmigt worden - seien Sie dabei! Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) hat ein attraktives Förderprogramm für die Einführung von barrierefreien Taxifahrzeugen, den Inklusionstaxis, gestartet. Ab sofort können Taxiunternehmen mit gültiger Taxikonzession eine Förderung zur Anschaffung eines derartigen Fahrzeuges beantragen. Der Zuschuss kann bis zu 15.000.-€ netto betragen. Jedes geförderte Fahrzeug ist verpflichtet, ein ertastbares Eingabegerät für stark Sehbehinderte bzw. blinde Menschen für den bargeldlosen Zahlungsverkehr mitzuführen. Fahrzeuge der DIN B1 Kategorie mit höchstens sieben Sitzplätzen inklusive Fahrer und Rollstuhlplatz. Hierzu gehören beispielweise VW-Caddy, Mercedes-Citan, Renault Kangoo u.a. Sie müssen zusätzlich über einen ausschwenkbaren Beifahrersitz verfügen. Für eine Förderung muss eine gültige Taxikonzession für Berlin, ein Eigentumsnachweis für das förderfähigen Fahrzeug oder die Genehmigung des Eigentümers zum Umbau bzw. ein Kaufangebot vorliegen. Ferner darf das förderfähige Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung nur eine nicht länger als zwölf Monate zurückliegende Erstzulassung besitzen. Diese Förderrichtlinie tritt nach Veröffentlichung in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2021. Die Berliner Taxiunternehmen können ab sofort Anträge einreichen und mit der Bereitstellung von Inklusionstaxis aktiv ihren Anteil an einem inklusiven Berlin leisten. Für weitere Informationen und Fragen stehen wir allen Interessanten zur Verfügung. Meldet euch bitte in der Geschäftsstelle oder per E-Mail. Der Vorstand
Sie können auch lesen