Informationen Einwohnergemeinde - Gerolfingen Täuffelen - Gemeinde Täuffelen

 
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Informationen Einwohnergemeinde - Gerolfingen Täuffelen - Gemeinde Täuffelen
Informationen
 Einwohnergemeinde
              Gerolfingen

    Täuffelen
 Die Gemeinde am Bielersee
Gemeinderat

                                  Gemeinderat:
                           Informationen aus der Sitzung

bz. Der Gemeinderat hat am 2. März 2020

-   die Tagestarife der Kindertagesstätte Nemo mit der Einführung von KiBon auf den 1.
    August 2020 festgelegt mit
    Fr. 117.00 pro Tag und Platz für Kinder ab 12 Monaten.
    10% Ermässigung für ein zweites Geschwister
    15% Ermässigung für jedes weitere Geschwister
    Fr. 175.00 pro Tag und Platz für Kinder bis 12 Monaten
-   den Termin für den Behördenausflug auf den 13. August 2020 festgelegt.
-   die Traktanden für die Klausur vom 14. März 2020 bestimmt.
-   die Freigabe des Investitionskredits von Fr. 35‘000.00 für ein neues Schliesssystem der
    Primarschule Täuffelen genehmigt.
-   die Stellungnahmen zur öffentlichen Mitwirkung der Änderungen verabschiedet zum
    Agglomerationsprogramm Biel/Lyss (4. Generation),
    Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept 2021 (RGSK 2021) und
    Regionaler Velonetzplan Biel-Seeland.

    Das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) ist das regionale Raum-
    und Verkehrsplanungsinstrument. Mit dem RGSK koordinieren und lenken die
    Gemeinden die Entwicklung von Siedlung, Landschaft und Verkehr. Es wird alle vier
    Jahre aktualisiert. Das RGSK 2021 ist eine Aktualisierung des RGSK 2016. Die Ziele und
    Strategien sind unverändert. Neu ist die Bezeichnung von über zwanzig
    Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebieten, mit denen an besonders gut geeigneten
    Standorten die Siedlungsentwicklung nach innen verstärkt werden soll. Ein Schwerpunkt
    der Aktualisierung ist zudem die Überprüfung und Bereinigung der umfangreichen
    Massnahmenpakete aus den bisherigen RGSK.

-   Die Traktanden der Generalversammlung des Wasserbundes Seeland AG vom
    17.03.2020 zur Kenntnis genommen und dem Gemeindedelegierten entsprechende
    Weisungen erteilt.
-   die Kreditabrechnung für die Anhebung Wegsenke für Wasserableitung Fischerweg mit
    einer Kreditunterschreitung von Fr. 7‘184.75 genehmigt.
    Die Gesamtkosten betragen Fr. 32‘815.25. Der am 22.10.2018 genehmigte Kredit betrug
    Fr. 40‘000.00.
-   die Kreditabrechnung für die Erstellung Fussweg Leimenstrasse (Verlängerung) mit einer
    Kreditunterschreitung von Fr. 293.15 genehmigt.
    Die Gesamtkosten betragen Fr. 5‘706.85. Der am 14.01.2019 genehmigte Kredit betrug
    Fr. 6‘000.00.
-   die Kreditabrechnung für den Landerwerb ZöN Werkhof mit einer Kreditunterschreitung
    von Fr. 6‘754.30 genehmigt.
    Die Gesamtkosten betragen Fr. 531‘501.65. Der am 01.05.2017 genehmigte Kredit im
    Enteignungsschatzungsverfahren betrug Fr. 538‘255.95.
-   die Kreditabrechnung für die Sanierung Feldweg „Chleematte“ mit einer Kreditunter-
    schreitung von Fr. 2‘171.85 genehmigt.
    Die Gesamtkosten betragen Fr. 33‘828.15. Der am 10.12.2018 genehmigte Kredit betrug
    Fr. 36‘000.00.
-   die Kreditabrechnung für die Sanierung Geschiebeauffangbecken Hohlgraben genehmigt.
    An den Gesamtkosten von                      Fr. 123‘843.20
    beteiligte sich der Kanton mit knapp 60%     Fr. 72‘949.70
    Der Anteil der Gemeinde betrug somit         Fr. 50‘893.50
    Am 10.04.2017 genehmigte der Gemeinderat für die Instandstellungsmassnahmen einen
    Bruttokredit von Fr. 140‘000.00.
Sprechstunde Gemeindepräsident
bz. Gemeindepräsident Andreas Stauffer bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglich-
keit, mit ihren Anliegen direkt an ihn zu gelangen.
Wer dieses Angebot nutzen will, kann sich bis spätestens am Abend des Vortages bei der
Gemeindeschreiberei melden. Die Voranmeldung ist zwingend nötig, damit der Zeitaufwand
eingeschätzt werden kann. Telefon 032 396 06 36 oder E-Mail gemeindeschreiberei@taeuf-
felen.ch.

Die nächste Sprechstunde findet, unter Vorbehalt von weiteren Massnahmen betr. Coronavi-
rus, statt am
Dienstag, 16. Juni 2020, von 16.00 – 18.00 Uhr.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

                        MediZentren und das Corona-Virus

Als vorbeugende Massnahme und zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung
hat der Gemeinderat zugestimmt, auf dem Zentrumsplatz externe Sprechzimmer für das
MediZentrum einzurichten.

Massnahmen der MediZentren:

Da im weiteren Verlauf Corona-Erkrankungen nun auch bei Menschen ohne Auslandaufent-
halt häufiger werden, haben die MediZentren beschlossen, zum Schutz der allgemeinen
und insbesondere der älteren und/oder gesundheitlich angeschlagenen Patienten
und des medizinischen Personals Massnahmen zu treffen.

An drei Standorten im Seeland und in Steffisburg haben die MediZentren Schüpfen, Lyss,
Messen, Ins, Täuffelen und Steffisburg Container aufgestellt. Die drei Standorte sind Schüp-
fen (Dorfstrasse 1), Täuffelen (Zentrumsplatz) und Steffisburg (Werkhof) und diese werden
durch alle 7 MediZentren gemeinsam betrieben.
In diesen Containern befinden sich ärztliche Untersuchungszimmer.
Ab Dienstag, 10. März 2020 werden Patienten/Patientinnen mit Atemwegsinfektionen in die-
sen externen MediZentrum-Sprechzimmern medizinisch untersucht werden.

Auf der Homepage der MediZentren haben wir für Sie alle Informationen rund um die Ab-
läufe und Massnahmen der MediZentren hinterlegt.

www.medizentrum-taeuffelen.ch/kopie-von-leistungen

Bitte beachten Sie:

   -   Alle Menschen mit Atemwegserkrankungen (Husten, Atemnot und ev. Fieber) dürfen
       NICHT persönlich im MediZentrum zu erscheinen (auch nicht am Empfang), sondern
       sollen sich telefonisch melden. Das MediZentrum-Personal wird anhand einer telefo-
       nischen Triage bestimmen, an welchem Ort Sie medizinisch untersucht werden.

   -   Wir bitten alle Menschen, welche einen Termin in den externen Containern erhalten,
       die Parkmöglichkeiten zu beachten (kein wildes Parkieren) und sich auf direktem
       Weg zu den Containern zu begeben. Bitte halten Sie Abstand vom Altersheim Wohn-
       guet und benutzen Sie dort weder das Restaurant, noch die Toiletten. Warten Sie vor
       den Absperrgittern der Container und desinfizieren Sie Ihre Hände gut, gemäss der
       dort angebrachten Anweisung. Halten Sie den vom BAG/Kanton angegebenen Ab-
       stand zu anderen Personen von rund 2m. Sie werden so rasch als möglich bedient
       werden.

   -   Alle Menschen, welche keinen Termin in diesen externen Sprechzimmern haben, sol-
       len sich bitte nicht aus «Gwunder» rund um die Container aufhalten. Sie erschweren
       die Abläufe, die Arbeit und tragen somit nicht zu den von uns vorgekehrten Schutz-
       massnahmen bei!

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Die Teams der MediZentren
Zirkus:
                            Der Circus Harlekin kommt!!!

aj. Im Sommer ist es wieder soweit! Der Zirkus Harlekin gastiert in Täuffelen. Voraussichtlich
wird er vom 1. bis 2. September 2020 auftreten. Also liebe Zirkusfreunde, reserviert euch
bereits heute dieses Datum!

                           Eisen- & Gerätesammlung
             (z.B. Haushaltgross- u. Kleingeräte, Fahrräder, usw.):
                     Annahme vom 24. und 25. April 2020

Was, wann, Preise?

wh. Die nächste Eisenannahme für Einwohnerinnen und Einwohner von Täuffelen-Gerolfingen
findet am

       Freitag, 24. April 2020, 13.30 bis 16.30 Uhr und
       Samstag, 25. April 2020, 08.00 bis 12.00 Uhr
       (Vorbehalten bleiben Fristverlängerungen der Massnahmen betr. Coronavirus)

beim Werkhof Täuffelen statt. Alle Metalle, Eisen und Bleche ohne Fremdteile werden kosten-
los entgegengenommen. Weil das Recycling durch vorgezogene Gebühren (vRG) beim Kauf
neuer Geräte finanziert wird, können Gegenstände folgender Gerätegruppen ebenfalls kos-
tenlos zurückgegeben werden, SENS-Gerätegruppen:
-   Haushaltklein- und -grossgeräte (wie Küchengeräte, Staubsauger, Nähmaschinen,
    Backöfen, Waschmaschinen, kleine Boiler bis 30 Liter, Gerätezubehör), Kühl-, Klima- und
    Kompressorgeräte, Elektrowerkzeuge und Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hob-
    bymarktes, elektrische und elektronische Spielwaren
-   Leuchten und Leuchtmittel
Die Rückgabe der SWICO-Gerätegruppen wann immer möglich an einer Verkaufsstelle oder
an der nächstgelegenen offiziellen SENS-Sammelstelle, dies ist auch ohne Neukauf jederzeit
möglich!
-   Bürogeräte, Telekommunikations- und Informatikgeräte, Telefonapparate, Handys,
    Unterhaltungselektronik, Fotogeräte, Kameras (Video, Film)
Die offiziellen vRG-Tarif- und Gerätelisten sowie weitere wichtige Informationen finden Sie
unter www.sens.ch, www.swico.ch und www.slrs.ch

Fahrräder werden mit allen Zubehörteilen entgegengenommen. Konservendosen (Weiss-
blech) und Aluminium sind im speziell dafür vorgesehenen, permanenten Container zu ent-
sorgen.

Gegen Barzahlung werden folgende Gegenstände angenommen:

-   Pneus mit Felgen                            Fr.   10.00/Stück
-   Pneus ohne Felgen                           Fr.    5.00/Stück
-   Landwirtschaftliche Pneus                   Fr.   20.00/Stück
-   Autobatterien mit Säure                     Fr.    3.00/Stück
-   Motorräder                                  Fr.   20.00/Stück
-   Mofas                                       Fr.   10.00/Stück

   Die Separatsammlungen finden zwei Mal im Jahr, im Frühling und Herbst, statt. Nebst
    diesen Daten ist jegliches Deponieren von alten Elektro- und Elektronikgeräten auf
    dem Separatentsorgungs-Sammelplatz in Täuffelen verboten! Dies gilt auch für Kühlge-
    räte und Boiler!
Bundesfeier:
                         Durchführung am 1. August 2020

bz. In diesem Jahr wird die Ortspartei FDP die Bundesfeier organisieren. Der Gemeinderat
stellt dafür einen Pauschalbetrag von Fr. 4'000.00 zur Verfügung. Für das Engagement dan-
ken wir den Parteimitgliedern und unseren Werkhofmitarbeitern für die Mithilfe bereits
heute vielmals.

                                   Bauverwaltung

                                 Bootshafen:
                  Überwinterung Boote auf Gemeindeparkplatz

wh. Wir bitten alle, die den Gemeindeparkplatz zur Überwinterung benützt haben, den Platz
bis am 30. April 2020 zu räumen und falls nötig zu reinigen.
Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung des vorgenannten Datums ein Zuschlag von Fr.
200.00 pro Monat verrechnet wird.

Sollte sich die ausserordentliche Lage betreffend dem Corona Virus massiv verändern, so
dass eine Räumung der Boote nicht bis zu diesem Zeitpunkt möglich ist, werden wir die Frist
maximal um einen Monat nach Aufhebung der angeordneten Corona Massnahmen verlän-
gern.

Bei Fristablauf von 1 Monat nach der Aufhebung der angeordneten Corona Massnahmen,
gelten die Bestimmungen gemäss Nichteinhaltung mit Kostenfolge.
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