Informationen zum Depotvertrag
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Informationen zum Depotvertrag und zu den damit verbundenen Dienstleistungen für den Verbraucher Stand: 01/2021. Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. A. Allgemeine Informationen Eintragung im Handelsregister Handelsregister Mannheim HRB-Nr. 335755, Sitz Wiesloch MLP Banking AG Alte Heerstraße 40 Umsatzsteueridentifikationsnummer 69168 Wiesloch DE143449956 Telefon: (06222) 3169-8600 Fax: (06222) 3169-8601 Vertragssprache E-Mail: kundenservice@mlp.de Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Gesetzliche Vertretungsberechtigte der Vertrages ist Deutsch. MLP Banking AG: Vorstand: Dr. Uwe Schroeder-Wildberg (Vorsitzender), Rechtsordnung/Gerichtsstand Manfred Bauer, Reinhard Loose Gemäß Nr. 6 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsver Hauptgeschäftstätigkeit der MLP Banking AG bindung zwischen dem Kunden und der MLP Banking AG deut- Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Bankge- sches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel. schäften gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (Einlagengeschäft), Nr. 2 bis Nr. 5 (Kreditgeschäft, Diskontgeschäft, Finanzkommissi- Außergerichtliche Streitschlichtung onsgeschäft, Depotgeschäft), Nr. 7 bis Nr. 10 (sog. Revolving- Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der MLP Banking AG be- geschäft, Garantiegeschäft, Scheck- u. Wechseleinzugs- u. steht die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken an- Reisescheckgeschäft, Emissionsgeschäft) KWG, die Erbringung zurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus von Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c (Anlagevermittlung), Nr. 1a (Anlageberatung), Nr. 1c (Platzie- bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kun- rungsgeschäft), Nr. 2 (Abschlussvermittlung), Nr. 3 (Finanzport- den, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten folioverwaltung), Nr. 4 (Eigenhandel), Nr. 5 (Drittstaateneinla- Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die genvermittlung), Nr. 7 (Sortengeschäft), Nr. 9 (Factoring), Nr. 10 Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewer- (Finanzierungsleasing), Nr. 11 (Anlageverwaltung), KWG sowie be“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet des Eigengeschäfts gemäß § 32 Abs. 1a KWG und von son- unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist stigen mit diesen Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver- in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäf- band deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, ten sowie die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungen, zu richten. die mit den vorgenannten Tätigkeiten in Verbindung stehen. Die Gesellschaft ist jedoch nicht berechtigt, das Versicherungs- Hinweise auf Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung geschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 VAG, das Pfandbriefgeschäft im Die MLP Banking AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a KWG in Verbindung mit § 1 Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Abs. 1 Satz 2 PfandBG oder die Verwaltung von Investmentver- Umfang der durch den Einlagensicherungsfonds geschützten mögen (§ 17 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 KAGB) zu betreiben oder Verbindlichkeiten ist in Nr. 20 der beiliegenden „Allgemeinen eine Tätigkeit als zentraler Kontrahent im Sinne des § 1 Abs. 12 Geschäftsbedingungen“ beschrieben. in Verbindung mit Abs. 31 KWG auszuüben. B. Informationen zum Depotvertrag und zu den Die Gesellschaft kann auch alle Geschäfte betreiben, die ge- damit verbundenen Dienstleistungen eignet sind, unmittelbar oder mittelbar den Geschäftszweck zu fördern. Insbesondere darf sie Zweigniederlassungen im 1. Allgemeines In- und Ausland errichten, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen oder Preise sie veräußern. Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen ergeben sich aus dem beiliegenden Auszug des „Preis- und Leistungsverzeich- Zuständige Aufsichtsbehörde nis“ der MLP Banking AG. Die Änderung von Entgelten während Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der Laufzeit des Depotkontovertrages erfolgt nach Maßgabe Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und von Nr. 8 der „Bedingungen MLP Online-Wertpapierdepot“. Marie-Curie Straße 24-28, 60439 Frankfurt Das jeweils gültige „Preis- und Leistungsverzeichnis“ kann der (Internet: www.bafin.de) Kunde auf den MLP Internetseiten unter „www.mlp.de“ einse- hen. Auf Wunsch wird die MLP Banking AG dieses dem Kunden Europäische Zentralbank, zusenden. Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten Einkünfte aus Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig. Das gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Ver Stand: 01.2021 D166310039_V 7.04_01012021 1/3
Informationen zum Depotvertrag und zu den damit verbundenen Dienstleistungen für den Verbraucher äußerung von Wertpapieren. leistungen. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungser- Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren lösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z.B. Der Kunde kann Aktien und Bezugsrechte, Renten, Zertifikate Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuerrecht), die an und Optionsscheine, die an einer dt. Börse gehandelt werden, die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den über die MLP Banking AG durch Kommissionsgeschäfte erwer- an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. ben. Im Übrigen kann der Kunde Wertpapiere aller Art veräu- Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, ßern. sind diese Einkünfte in der Regel steuerpflichtig. Kommissionsgeschäft: Der Kunde erteilt der MLP Banking AG Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steu- von Fall zu Fall den Auftrag, für Rechnung des Kunden an ei- erbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt ner Börse Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen und die insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene MLP Banking AG wird sich bemühen, für Rechnung des Kunden Kosten (z.B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu ein entsprechendes Ausführungsgeschäft zu tätigen. tragen. Die Einzelheiten zum Kauf von Wertpapieren über die MLP Banking AG werden in den Nm. 1 bis 9 der „Sonderbedin- Zusätzliche Telekommunikationskosten gungen für Wertpapiergeschäfte“ geregelt. Keine. Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Wert Leistungsvorbehalt papieren Es besteht kein Leistungsvorbehalt. Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorlage mit speziellen Risiken be- Vertragliche Kündigungsregeln haftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen: Es gelten die in Nr. 12 der „Bedingungen MLP Online-Wert- – Kursänderungsrisiko / Risiko rückläufiger Anteilspreise, papierdepot“ für den Kunden und die MLP Banking AG fest- – Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emit- gelegten Kündigungsregeln. tenten, – Totalverlustrisiko. Mindestlaufzeit des Vertrages Der Preis eines Wertpapieres unterliegt Schwankungen auf dem Es besteht keine vertragliche Mindestlaufzeit. Finanzmarkt, auf die die MLP Banking AG keinen Einfluss hat. Deshalb kann das Wertpapiergeschäft nicht widerrufen werden. Sonstige Rechte und Pflichten der MLP Banking AG und des In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z.B. Zinsen, Divi- Kunden denden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwi- künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Infor- schen der MLP Banking AG und Kunde sind in den beiliegenden mationen enthält die Broschüre „Basisinformationen über die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ beschrieben. Dane- Vermögensanlage in Wertpapieren“. ben gelten die beiliegenden Sonderbedingungen, die Abwei- chungen oder Ergänzungen zu diesen „Allgemeinen Geschäfts- Zahlung und Erfüllung des Vertrages bedingungen“ enthalten: – Depot- und Kontoeröffnungsantrag zum MLP Online-Wert- Verwahrung papierdepot Die MLP Banking AG erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem De- – der Vertragsbedingungen zum MLP Online-Wertpapierdepot potvertrag durch Bereitstellung und Führung des Depots. Die – Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanz- Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung werden im ein- instrumenten zelnen in Nr. 13ff. der „Sonderbedingungen für Wertpapierge- – Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten schäfte“ beschrieben. Das dafür zu zahlende Entgelt berechnet – Auszug des Preis- und Leistungsverzeichnisses die MLP Banking AG jährlich und belastet dieses dem verein- – Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte der MLP Ban- barten Konto. king AG – Sonderbedingungen für Termingeschäfte Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren – Bedingungen für den Überweisungsverkehr Einzelne Wertpapiergeschäfte werden wie folgt erfüllt und – Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA- bezahlt: Basislastschriftverfahren Kommissionsgeschäfte: Innerhalb der für den jeweiligen (Bör- – Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA- sen) Markt geltenden Erfüllungsfristen, sobald ein Ausfüh- Firmenlastschriftverfahren rungsgeschäft zustande gekommen ist. Die gehandelten Wert- Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache papiere werden dem Depot gutgeschrieben (Kauf) bzw. belastet zur Verfügung. (Verkauf); entsprechend wird der zu zahlende Betrag dem Ver- rechnungskonto belastet oder gutgeschrieben. 2. Depot- und Wertpapierdienstleistungen Die Einzelheiten der Erfüllung von Kommissionsgeschäften werden in den Nummern 10 bis 12 der „Sonderbedingungen Wesentliche Leistungsmerkmale für Wertpapiergeschäfte“ geregelt. Verwahrung 3. Abwicklungskonto Die MLP Banking AG verwahrt im Rahmen des Depotvertrages unmittelbar oder mittelbar die Wertpapiere und Wertrechte Wesentliche Leistungsmerkmale des Kunden (im folgenden zusammenfassend „Wertpapiere“). Ferner erbringt die MLP Banking AG die in Nr. 13 ff. der Sonder- Die MLP Banking AG richtet für den Kunden, sofern dieser nicht bedingungen für Wertpapiergeschäfte“ beschriebenen Dienst- sein MLP-Konto zur Abwicklung verwenden möchte, ein Ab- Stand: 01.2021 D166310039_V 7.04_01012021 2/3
Informationen zum Depotvertrag und zu den damit verbundenen Dienstleistungen für den Verbraucher wicklungskonto in laufender Rechnung (Kontokorrentkonto) C. Informationen über die Besonderheiten des ein, um die mit dem Depot zusammenhängenden Zahlungen Fernabsatzvertrages abwickeln zu können. Sie schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsvor- Zustandekommen des Vertrages gänge (z.B. Überweisung) zu Lasten dieses Kontos ab, soweit Der Kunde gibt gegenüber der MLP Banking AG ein ihn bin- das Konto ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Ein- dendes Angebot auf Abschluss des Depotvertrages (und ge- zelnen sind insbesondere folgende Dienstleistungen vom Ab- gebenenfalls ein damit verbundenes Abwicklungskonto) ab, wicklungskontovertrag erfasst. indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular für den – Kontoführung Antrag auf Eröffnung des Depots und Abwicklungskontos an – Einzahlungen die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Depotvertrag – Überweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Bedingungen kommt zustande, wenn die MLP Banking AG dem Kunden – für den Überweisungsverkehr“). gegebenenfalls nach der erforderlichen Identitätsprüfung des – Lastschriftbelastungen Kunden – die Annahme des Vertrages erklärt. Widerrufsbelehrung Zahlung und Erfüllung des Vertrages Widerrufsrecht Zahlung der Entgelte und Zinsen des Abwicklungskontos durch Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne den Kunden Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung wi- Die anfallenden Entgelte und Zinsen werden auf dem Abwick- derrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf lungskonto wie folgt belastet: einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertrags- – Monatliches Kontoführungsentgelt zum Quartalsende. schluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informations- – Zinsen zum Quartalsende. pflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit – Verwahrentgelte zum Quartalsende. Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufs- frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Kontoführung Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: Die MLP Banking AG erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Ab- wicklungskontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften Name der Bank: MLP Banking AG und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein- Straße: Alte Heerstraße 40 zahlungen, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung ge- Ort: 69168 Wiesloch führten Konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkon- to werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der Telefax: +49 (0) 6222 3169-8676 vereinbarten Rechnungsperiode – in der Regel zum Ende des e-Mail: konto-cardservice@mlp.de Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle Widerrufsfolgen von der MLP Banking AG vorgenommenen Buchungen werden Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits emp- auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des fangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstlei- sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Kontoauszüge wer- stung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung den in der jeweils vereinbarten Form übermittelt. auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Einzahlungen/Zahlungseingänge Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für MLP Banking AG dem Konto gut. den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, Überweisung bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen auf dem Konto des Begünstigten und Übermittlung der An- erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer gaben zur Person des Überweisenden und des angegebenen Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kre- Besondere Hinweise ditinstituts des Begünstigten und Übermittlung der Angaben Bei Widerruf dieses Vertrages sind Sie auch an einen mit zur Person des Überweisenden und des angegebenen Verwen- diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr ge- dungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich bunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung aus den „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“. betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei- ner Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird. Lastschriftbelastung Ende der Widerrufsbelehrung Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornah- Für einzelne Wertpapiergeschäfte, durch die der Kunde me rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemei- Wertpapiere erwirbt oder veräußert, hat der Kunde kein nen Geschäftsbedingungen“). Widerrufsrecht. Stand: 01.2021 D166310039_V 7.04_01012021 3/3
Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG im Rahmen des Wertpapiergeschäfts. Informationen über die MLP Banking AG und instruments - eine Ausführung mit Angemessenheitsprüfung („beratungsfreies Geschäft“) oder ohne Angemessen- unsere Dienstleistungen. heitsprüfung („Execution-only-Geschäft“) anbieten. Wir, die MLP Banking AG (im Folgenden „MLP”), stehen Mit dem MLP Online-Wertpapierdepot können Sie ohne unseren Kunden mit zahlreichen Dienstleistungen rund Inanspruchnahme einer Anlageberatung Aktien, Renten, um die Beratung sowie den Erwerb, die Veräußerung und Bezugsrechte oder sonstige Finanzinstrumente, die an die Verwahrung von Finanzinstrumenten zur Verfügung. einem deutschen Börsenplatz gehandelt werden, über MLP erwerben („beratungsfreies Geschäft“), Wertpapiere aller Um die für unsere Kunden am besten geeigneten Vermö- Art veräußern sowie bei uns verwahren. Ausgenommen im genskonzepte anbieten zu können, selektieren wir die am Rahmen des MLP Online-Wertpapierdepots ist der Erwerb von Markt erhältlichen Wertpapierdienstleistungen, Finanz- Investmentfonds. instrumente und deren Emittenten nach strengen Qualitäts- Mit dem Erwerb bestimmter Wertpapiere (u. a. Aktien, Bank- kriterien. Durch diese gezielte Fokussierung unserer schuldverschreibungen sowie anderer Forderungen gegen Produktpalette auf bestimmte Anlageklassen und Anbieter, Kreditinstitute) können sich im Abwicklungsfall des jewei- erbringen wir die Anlageberatung als sogenannte „nicht- ligen Kreditinstitutes Nachteile ergeben. Weitere Informa- unabhängige Anlageberatung“. tionen zu diesen Regelungen zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) finden Sie unter www.mlp.de/ Um unseren hohen Qualitätsansprüchen in der Anlagebe- banking/mlp/rechtliche-hinweise/. ratung gerecht zu werden, beraten unsere MLP Berater* bewusst nur zu von uns ausgewählten Investmentfonds und Aufträge in Wertpapiergeschäften können Sie bei MLP, Ihrem geschlossenen Beteiligungen. Die Einbeziehung von Nachhal- MLPBerater oder für das MLP Online-Wertpapierdepot auch tigkeitsrisiken auf Ebene der Investmentfonds und geschlos- online in Ihrem FinancePilot erteilen. Wir nehmen grund- senen Beteiligungen erfolgt dabei aktuell auf Basis der von sätzlich keine Order telefonisch entgegen. Die maßgebliche den Fondsgesellschaften zur Verfügung gestellten Informati- Sprache für Ihre Vertragsbeziehung zu uns ist Deutsch. onen; auch, sofern diese nur rudimentär vorliegen. Um unseren Kunden das höchste Schutzniveau zu gewähr Auf Basis Ihrer persönlichen Ziele und Bedürfnisse sowie leisten, klassifizieren wir unsere Kunden als Privatkunden. unter Berücksichtigung Ihrer Vermögenssituation erhalten Dementsprechend richten wir unseren Zielmarkt für Wertpa- Sie im Rahmen einer Anlageberatung von Ihrem MLPBerater pierdienstleistungen, insbesondere die Beratung und den eine individuelle, für Sie geeignete Anlageempfehlung. Vertrieb von Finanzinstrumenten, auf Privatkunden aus. Dabei werden Ihre persönlichen Vorgaben und Wünsche, Diesen evaluieren wir regelmäßig in engem Austausch mit wie etwa der Ausschluss von Fondsgesellschaften, die unseren Produktpartnern. erkennbar keine Strategie zur Berücksichtigung von Nach- haltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidung haben, MLP ist ein CRR-Kreditinstitut und bietet das Haftungsdach in die (Anlage-)Empfehlung einbezogen. Wir informieren für Ihren MLP Berater, der bei der Anlageberatung und -ver- Sie dabei auch über die Ergebnisse der Bewertungen der mittlung als vertraglich gebundener Vermittler unter dem Fondsgesellschaften zu den zu erwartenden Auswirkungen Haftungsdach der MLP tätig ist. von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des jeweiligen Finanzinstruments. Eine regelmäßige Geeignetheitsprüfung MLP wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs Ihrer Anlagen nehmen wir nicht vor. aufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Straße 2428, 60439 Frankfurt am Main, Darüber hinaus ermöglichen wir Ihnen auch ohne Inanspruch- Internet: www.bafin.de sowie der Europäischen Zentral- nahme einer Anlageberatung eine selbstständige Investition bank (EZB), Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main, in alle von uns vorselektierten Investmentfonds, wobei wir Internet: www.ecb.europa.eu, beaufsichtigt. Wir sind dem Ihnen hierbei - abhängig von der Komplexität des Finanz- Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher *Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form einheitlich für beide Geschlechter. Stand: 07/2021 D226980333_V 6.05_12072021 1/7
Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG im Rahmen des Wertpapiergeschäfts Banken e. V. angeschlossen. Der Umfang der durch den Ein- Kundeninformationen zur Beurteilung des lagensicherungsfonds geschützten Verbindlichkeiten ist in Zielmarkts, der Geeignetheit und Angemes- Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MLP beschrieben. senheit Ihrer Kapitalanlage. Zur Beurteilung des Zielmarkts Die Verwahrung von Wertpapieren erfolgt gemäß unseren Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Inländische Bei der Erbringung unserer Wertpapierdienstleistungen, Wertpapiere werden demgemäß regelmäßig bei der deut- insbesondere bei der Empfehlung beziehungsweise dem schen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking Frank- Vertrieb von Finanzinstrumenten prüfen wir grundsätzlich, furt) verwahrt, sofern sie zur Girosammelverwahrung zuge- ob diese dem von unseren Produktpartnern für Privatkun- lassen sind. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel den sowie dem von MLP für unsere spezielle Kundengruppe im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land definierten Zielmarkt entsprechen. verwahrt, in dem der Kauf getätigt wurde. In welchem Land MLP-Kunden sind Privatkunden und verfolgen primär das Ihre Wertpapiere verwahrt werden, teilen wir Ihnen auf der Ziel der allgemeinen Vermögensbildung/Vermögensoptimie- Wertpapierabrechnung mit. An den Wertpapieren, die wir rung. wie zuvor beschrieben verwahren, erhalten Sie Eigentum bzw. eine eigentumsähnliche Rechtsstellung (vgl. Nr. 11 und Für den MLP-Zielmarkt für Investmentfonds des Vermögens- 12 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte). Dadurch depots gilt: sind Sie nach Maßgabe der jeweils geltenden ausländischen Das Ziel Vermögensbildung/Vermögensoptimierung versu- Rechtsordnung vor dem Zugriff Dritter auf Ihre Wertpapiere chen sie mit einer Risikotoleranz zwischen 1 (konservativ) geschützt. Im Übrigen haften wir bei der Verwahrung Ihrer und 5 (spekulativ) mit den korrespondierenden Renditeer- Wertpapiere auch nach Nr. 19 der Sonderbedingungen für wartungen von „sehr gering“ bis „sehr hoch“ zu erreichen. Wertpapiergeschäfte. Die MLP-Kunden akzeptieren Produkte ohne Kapitalschutz und können den Verlust des eingesetzten Kapitals tragen. MLP unterhält u. a. Beziehungen zu ausländischen Lagerstel- Sie verfolgen Anlagehorizonte von „kurzfristig“ (kürzer len in Luxemburg, Großbritannien und den USA. Wir möchten als 3 Jahre) über „mittelfristig“ (3 bis 5 Jahre) bis hin zu Sie darauf hinweisen, dass bei Wertpapieren, die öffentlich „langfristig“ (länger als 5 Jahre). Diese Kunden haben im angeboten werden, der Prospekt beim Emittenten und in der Allgemeinen Kenntnisse und/oder Erfahrungen im Bereich Regel auf den Internetseiten des Emittenten verfügbar ist und Wertpapiere insbesondere im Handel von Investmentfonds eine Druckversion beim Emittenten angefordert werden kann. einschließlich komplexer Investmentfonds. MLP stellt sicher, dass die im Vermögensdepot angebotenen Fonds sich inner- Über Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte, die wir un- halb dieses MLP-Zielmarktes bewegen. seren Kunden über die von uns erbrachten Dienstleistungen zur Verfügung stellen, informiert unser Preis- und Leistungs- Für den MLP-Zielmarkt für geschlossene Beteiligungen gilt: verzeichnis. Des Weiteren können Sie diesem auch die Kosten Das Ziel Vermögensbildung/Vermögensoptimierung versu- und Nebenkosten unserer Produkte entnehmen. Auf Wunsch chen sie mit einer sehr hohen Risikobereitschaft und der stellt Ihr MLP Berater Ihnen dies gerne zur Verfügung oder damit korrespondierenden sehr hohen Renditeerwartung Sie entnehmen dies unserer Homepage. zu erreichen. Die MLP-Kunden akzeptieren Produkte ohne Kapitalschutz und können den vollständigen Verlust des ein- Für weitere Informationen über MLP wenden Sie sich bitte gesetzten Kapitals tragen, der sich durch die Inkaufnahme an folgende Kontaktadresse: des mit einer Beteiligung verbundenen unternehmerischen Risikos ergeben kann. Sie verfolgen einen langfristigen MLP Banking AG Anlagehorizont innerhalb dessen eine Kapitalbindung Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch angestrebt wird. Diese Kunden verfügen über umfang- Tel 06222 • 3169 • 4000 reiche Kenntnisse und/oder Erfahrungen in Finanzanlagen Fax 06222 • 3169 • 8933 insbesondere in der Investition in geschlossene Alternative banking@mlp.de Investmentfonds und der damit einhergehenden Rechte und Pflichten. MLP stellt sicher, dass die angebotenen geschlos- Stand: 07/2021 D226980333_V 6.05_12072021 2/7
Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG im Rahmen des Wertpapiergeschäfts senen Alternativen Investmentfonds sich innerhalb dieses wünsche geeignet sind (auch „Geeignetheitsprüfung“ ge- MLP-Zielmarktes bewegen. nannt). Dabei wird auch beurteilt, ob Sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die im Zusam- Für den MLP Zielmarkt für Vermögenswirksame Leistungen menhang mit der Anlage erwachsenden Anlagerisiken zu gilt: verstehen und ob diese für Sie entsprechend Ihrer Anlageziele Das Ziel Vermögensbildung/Vermögensoptimierung (Zweck der Anlage, Anlagedauer, Risikoklasse) finanziell trag- versuchen sie mit einer Risikotoleranz zwischen 1 (kon- bar sind. Nur auf Basis vollständiger und korrekter Angaben servativ) und 5 (spekulativ) mit den korrespondierenden können wir Ihnen ein zu Ihrem Risikoprofil passendes Anla- Renditeerwartungen von „sehr gering“ bis „sehr hoch“ geprodukt empfehlen. Die Angaben im Bogen „Kundenanga- zu erreichen. Die MLP-Kunden akzeptieren Produkte ohne ben“ dienen also dazu, in Ihrem Interesse ein für Sie geeig- Kapitalschutz und können den Verlust des eingesetzten netes Produkt oder eine geeignete Dienstleistung auswählen Kapitals tragen. Sie verfolgen einen mittelfristigen (3 bis 5 zu können. Ohne diese relevanten Angaben dürfen wir Jahre) bis langfristigen (länger als 5 Jahre) Anlagehorizont. Ihnen im Rahmen einer Anlageberatung kein Anlageprodukt Diese Kunden haben im Allgemeinen Kenntnisse und/oder empfehlen, unabhängig davon, ob sich die Empfehlung Ihres Erfahrungen im Bereich Wertpapiere insbesondere im Han- MLPBeraters auf den Kauf, das Halten oder den Verkauf del von Investmentfonds einschließlich komplexer Invest- einer Geldanlage bezieht.Wird die Anlageberatung für eine mentfonds. MLP stellt sicher, dass die innerhalb Vermögens- Gesellschaft, eine Gruppe von Personen oder im Interesse wirksamer Leistungen angebotenen Fonds sich innerhalb eines Minderjährigen erbracht, ergeben sich weitere Beson- dieses MLP-Zielmarktes bewegen. derheiten. Um auch in diesen Fällen die Geeignetheit der Anlage beurteilen zu können, benötigen wir die notwendi- Informationen zur Geeignetheit und Angemessenheit gen Angaben im Bogen „Kundenangaben“ auch von allen Ihrer Kapitalanlage vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer der Gesellschaft oder erziehungsberechtigte Eltern) bzw. Damit Ihr MLP Berater im Rahmen einer Anlageberatung ge- von allen Personen, die über die Anlage verfügen sollen (z. meinsam mit Ihnen die für Sie und Ihre persönlichen Bedürf- B. mehrere Depotinhaber). Bei Gemeinschaftsdepots stellt nisse geeigneten Finanzinstrumente auswählen und Ihnen MLP im Rahmen der Geeignetheitsprüfung auf die finanzi- empfehlen kann, benötigen wir verschiedene Angaben von ellen Gesamtverhältnisse und die gemeinsamen Anlageziele Ihnen. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Informationen (Zweck der Anlage) aller Depotinhaber ab, in Bezug auf die über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte Erfahrungen und Kenntnisse sowie die Anlagedauer und Ri- mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpa- sikoklasse auf die jeweils geringste Angabe. Bei Stellvertre- pierdienstleistungen, über Ihre konkreten Anlageziele sowie tung wird auf die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse, soweit des Vertretenen (z. B. Minderjähriger oder Gesellschaft), diese erforderlich sind, um ein für Sie geeignetes Geldanla- für die Ermittlung der Erfahrungen und Kenntnisse auf den geprodukt auszuwählen. Diese benötigen wir auch, um zu Vertreter (z. B. Eltern, Geschäftsführer der Gesellschaft) prüfen, ob Sie mit einer Investition in den vom Produktgeber abgestellt, bei mehreren Vertretern auf den mit den gering- generell für Privatkunden sowie den von MLP für unsere spe- sten Angaben. zielle Kundengruppe ausgewiesenen Zielmarkt fallen. Bei der Auswahl der für Sie passenden Anlage wird Ihr MLP Ihr MLP Berater nutzt hierzu einen Erfassungsbogen („Kun- Berater auch durch technische Systeme unterstützt. Diese denangaben gemäß § 64 Abs. 3 WpHG“), der Ihre Angaben validieren die Qualität der Anlageberatung, indem sie auch anschaulich zusammenfasst. Zu jedem von Ihnen definierten systemseitig sicherstellen, dass Ihnen nur solche Finan- Anlageziel bespricht Ihr MLP Berater die von Ihnen jeweils ge- zinstrumente empfohlen werden, die mit den von Ihnen ge- wünschte maximale Risikoklasse, legt diese gemeinsam mit machten Angaben im Einklang stehen. Da sich Ihre individu- Ihnen fest und berücksichtigt auch Ihre Vorstellungen zur An- ellen Verhältnisse, insbesondere ihre finanziellen Bedürfnisse, lagedauer sowie individuell weitere Aspekte, wie zum Beispiel Ihre Anlageziele und Ihre Risikoneigung verändern können, den Wunsch, bei der Investition das Thema Nachhaltigkeit zu überprüft Ihr MLPBerater bei jeder Anlageempfehlung, ob berücksichtigen. Ihre Angaben noch aktuell oder Anpassungen notwendig sind. Zudem ist es besonders wichtig, dass Sie Änderungen Auf Basis Ihrer Angaben nimmt Ihr MLPBerater eine Beurtei- Ihrer Angaben umgehend Ihrem MLP B erater mitteilen, um lung vor, welche Finanzinstrumente oder Wertpapierdienst- die Geeignetheit Ihrer Anlagen zu gewährleisten. Die von leistungen in unserer Produktpalette für Sie und Ihre Anlage- Ihnen im Rahmen einer Anlageberatung gemachten Angaben Stand: 07/2021 D226980333_V 6.05_12072021 3/7
Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG im Rahmen des Wertpapiergeschäfts sowie die Ihnen gegenüber ausgesprochenen Empfehlungen Nach einer vorangegangenen Anlageberatung können Sie in Bezug auf eine konkrete Anlageentscheidung fasst Ihr mittels freiem Auftrag (z. B. durch eine Überweisung) eine MLP Berater für Sie in einer schriftlichen Geeignetheitserklä- Investition in alle von uns vorselektierten Investmentfonds rung zusammen, die Sie im Anschluss an die Anlageberatung tätigen. Diese selbstständige weitere Investition führen erhalten. wir bei komplexen Finanzinstrumenten im beratungsfreien Geschäft mit Angemessenheitsprüfung, bei Investitionen Zusammen mit der Geeignetheitserklärung erhalten Sie eine in nicht-komplexe Finanzinstrumente im Wege des soge- Übersicht über die mit der empfohlenen Transaktion ver- nannten „Execution-only-Geschäfts“ aus. In diesen Fällen bundenen Kosten (Bruttopreis inkl. MwSt.). Mit dieser prüfen wir nicht, ob das Produkt für Sie individuell geeignet „Ex-ante-Kostenübersicht“ erhalten Sie einen individuel- beziehungsweise angemessen ist und ob Sie mit Ihrer indivi- len Überblick über alle mit der Transaktion verbundenen duellen Investition in den vom Produktgeber ausgewiesenen Dienstleistungskosten, z. B. die mit der Vermittlung und der Zielmarkt des Produkts fallen. Verwaltung/Verwahrung Ihrer Fondsanteile verbundenen Bei der Erbringung von Anlageberatung und Wertpapier- Kosten. Diese werden Ihnen typischerweise unmittelbar in dienstleistungen, die sich auf die Annahme, Übermittlung Rechnung gestellt. Dargestellt werden beispielsweise auch und Ausführung von Kundenaufträgen beziehen, ist MLP die konkreten Produktkosten des gewählten Finanzinstru- gesetzlich dazu verpflichtet, die Inhalte der in diesem ments. Diese Produktkosten fallen im Fonds an. Ein konkre- Zusammenhang mit Ihnen geführten Telefongespräche auf- tes Beispiel für die „Ex-ante-Kostenübersicht“ finden Sie am zuzeichnen – selbst dann, wenn diese Gespräche nicht zum Ende dieses Dokuments. Abschluss solcher Geschäfte oder zur Erbringung solcher Dienstleistungen führen. Sie können der Aufzeichnung sol- Damit Sie Ihre Anlageentscheidung stets auf einer informier- cher Gespräche in jedem Einzelfall widersprechen. Das führt ten Basis treffen können, erläutert Ihr MLPBerater Ihnen die allerdings dazu, dass wir die aufgeführten Dienstleistungen für Sie geeigneten Finanzinstrumente und erklärt Ihnen dabei dann nicht telefonisch erbringen können. Die Aufbewah- auch das Prinzip des Anlagerisikos, das Verhältnis zwischen rungsfrist für die Aufzeichnungen beträgt grundsätzlich Risiko und Rendite sowie die Auswirkungen von Kosten auf fünf Jahre. In Einzelfällen kann die Aufbewahrungsfrist Ihre Anlage. Zudem erhalten Sie von Ihrem MLPBerater die durch die zuständige Aufsichtsbehörde um zwei Jahre Basisinformationen über Wertpapiere und weitere Kapitalan- verlängert werden. Eine Kopie der Aufzeichnung über diese lagen, die einen Gesamtüberblick über die wichtigsten For- Gespräche kann Ihnen auf Anfrage während der Aufbewah- men der Vermögensanlagen in Wertpapieren vermitteln rungsfrist zur Verfügung gestellt werden. Die Aufbewah- und die mit diesen Geschäften typischerweise verbunde- rungsfrist beginnt mit dem Erstellungsdatum. nen Risiken ausführlich darstellen. Mit dem MLP Online Wertpapierdepot oder über Ihren MLP FinancePilot können Für weitergehende Informationen rund um das Thema Sie bestimmte Geschäfte in Wertpapieren auch ohne die In- Geeignetheit und Angemessenheit Ihrer Kapitalanlage steht anspruchnahme einer Anlageberatung durch Ihren MLPBe- Ihnen Ihr MLPBerater jederzeit gerne zur Verfügung. rater tätigen (sog. „beratungsfreies Geschäft“). Führen wir in Ihrem Auftrag Anlagegeschäfte ohne vorherige Beratung aus, müssen wir auf Basis der Informationen über Ihre Kenntnisse Grundsätze der MLP Banking AG für den Um- und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten gang mit Interessenkonflikten. Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistun- gen beurteilen, ob die von Ihnen gewünschte Transaktion für Sie angemessen ist (sog. „Angemessenheitsprüfung“). Dies Bei der Erbringung unserer Dienstleistung versuchen wir beurteilt sich danach, ob Sie auf Basis Ihrer Kenntnisse und stets, Interessenkonflikte zu vermeiden. Diese lassen sich Erfahrungen die Risiken in Zusammenhang mit dem beauf- bei Finanzdienstleistern, die für ihre Kunden eine Vielzahl tragten Wertpapiergeschäft angemessen beurteilen können. von Wertpapierdienstleistungen erbringen, nicht immer Liegen uns die hierfür erforderlichen Informationen nicht vor gänzlich ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vor- oder kommt unsere interne Prüfung zu dem Ergebnis, dass gaben des Wertpapierhandelsgesetzes und der Richtlinie das von Ihnen gewünschte Finanzinstrument oder die Wert- 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates papierdienstleistung nicht angemessen für Sie ist, müssen wir über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID II“) sowie der Sie hierüber informieren. entsprechenden europäischen und nationalen Verordnun- gen informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere Stand: 07/2021 D226980333_V 6.05_12072021 4/7
Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG im Rahmen des Wertpapiergeschäfts weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen und das Management von Interessenkonflikten obliegt. Im Interessenkonflikten. Einzelnen ergreifen wir dabei unter anderem die folgenden Maßnahmen: Interessenkonflikte können sich zwischen unserem Haus, anderen Unternehmen unserer Gruppe, unserer Geschäftslei- • Wir haben organisatorische Strukturen und Ver- tung, unseren Mitarbeitern, Vertriebsbeauftragten, vertrag- fahrensabläufe zur Wahrung der Kundeninteressen in lich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit der Anlageberatung und bei der Erbringung sonstiger uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen un- Wertpapierdienstleistungen geschaffen, die regel seren Kunden ergeben. Insbesondere können sich im Rahmen mäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden unserer Wertpapier- und Wertpapiernebendienstleistungen • Wir stellen durch organisatorische und technische Interessenkonflikte ergeben: Verfahren sicher, dass die Beurteilung des Zielmarktes sowie die Auswahl der für den Kunden geeigneten • in der Anlageberatung und -vermittlung aus unserem Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen Interesse am Absatz von Geldanlageprodukten und sons- ausschließlich auf Basis der relevanten Kundenanga- tigen Finanzinstrumenten ben und im Einklang mit den Anlagezielen, finanziellen • bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen, z. B. Ver- Verhältnissen und Interessen sowie innerhalb des für triebsprovisionen oder anderen geldwerten Vorteilen, unsere Kunden definierten Zielmarktes erfolgt von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit • Wertpapiergeschäfte von Mitarbeitern, Vertriebsbe- Wertpapierdienstleistungen für Sie auftragten und Beratern, bei denen im Rahmen ihrer • durch eine erfolgsbezogene Vergütung an Mitarbeiter, Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können, werden Vertriebsbeauftragte und Berater oder durch vertrieb- gegenüber unserer Compliance-Funktion offengelegt liche Vorgaben in Bezug auf die Anlageberatung oder • Unsere Mitarbeiter, Vertriebsbeauftragten und Berater -vermittlung verpflichten sich ausdrücklich zur Einhaltung der Be- • aus Beziehungen unseres Hauses zu anderen Dienstleis- stimmungen zur Verhinderung von Marktmissbrauch tern, etwa bei Kooperationen • Wir führen Beobachtungs- und Sperrlisten, die unter • durch die Empfehlung oder die Vermittlung von Pro- anderem dazu dienen, möglichen Interessenkonflikten dukten, die wir selbst oder ein mit uns verbundenes durch Geschäftsverbote zu begegnen und den Infor- Tochterunternehmen ausgibt, managt oder verwaltet mationsfluss innerhalb der MLP zu reglementieren • durch Erlangung und Verwendung von Informationen, • Wir haben Regelungen etabliert zur Wahrung der die nicht öffentlich bekannt sind Kundeninteressen bei der Ausgestaltung, Umsetzung • durch die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Order und Überwachung von Vertriebsvorgaben annahme und - ausführung sowie auf die Auswahl der • Wir stellen sicher, dass die Vergütung unserer Mitarbei- Handelsplätze und externer Lagerstellen ter, Vertriebsbeauftragten und Berater keine unange- • aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder messenen Anreize bietet, nicht im besten Interesse der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen unserer Kunden zu handeln Personen oder • Wir haben den Umgang mit Zuwendungen sowie • bei Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts-oder deren Offenlegung geregelt und stellen sicher, dass Beiräten. Zuwendungen von Dritten nur angenommen oder an Dritte gewährt werden, sofern sie die Qualität unserer Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel Dienstleistungen verbessern und Kundeninteressen die Beratung, die Zielmarktdefinition, die Qualität der Geeig- nicht entgegenstehen netheitsprüfung oder die Auftragsausführung beeinflussen, • Wir schulen unsere Mitarbeiter, Vertriebsbeauftragten haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf die Einhaltung von und Berater regelmäßig zu wesentlichen compliance angemessenen Standards verpflichtet. relevanten Themen Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmä Interessenkonflikte, die sich ausnahmsweise nicht vermeiden ßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von lassen, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden im Branchenstandards und insbesondere immer die Beachtung Rahmen der Anlageberatung vor einem Geschäftsabschluss des Kundeninteresses. Für unser Haus haben wir unter der offenlegen. direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhän- gige Compliance-Funktion eingerichtet, der die Identifikation Stand: 07/2021 D226980333_V 6.05_12072021 5/7
Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG im Rahmen des Wertpapiergeschäfts Auf folgende Punkte möchten wir Sie besonders Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen gerne weitere Einzel hinweisen: heiten zu diesen Grundsätzen zur Verfügung stellen. Den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen durch Dritte legen wir unseren Kunden offen. So erhalten wir im Grundsätze für die bestmögliche Ausführung Rahmen der Anlageberatung und dem Vertrieb von Wertpa- von Aufträgen in Finanzinstrumenten (Best pieren in der Regel Zuwendungen von Fondsgesellschaften und Wertpapieremissionshäusern, die wir vereinnahmen dür- Execution). fen. Hierzu gehören Vertriebsfolgeprovisionen, die von den Fondsgesellschaften aus der jährlichen Verwaltungsvergütung A. Vorbemerkung der einzelnen Fonds an uns ausgezahlt werden. Die Vertriebs- folgeprovision wird auf Grundlage des bei uns während eines Wir sind verpflichtet, Aufträge unserer Kunden über den Kalenderjahres gehaltenen Fondsbestands ermittelt. Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten in einem Ver- Daneben erhalten wir Vertriebsprovisionen, die von Wert fahren auszuführen, das darauf ausgerichtet ist, das best- papieremittenten in der Form von Platzierungsprovisionen mögliche Ergebnis für unseren Kunden zu erzielen. oder entsprechenden Abschlägen auf den Emissionspreis, Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des geleistet werden. Darüber hinaus erhalten wir Ausgabeauf- einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt schläge, soweit sie beim Verkauf von Investmentanteilen wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren oder anderen Wertpapieren erhoben werden. Weitere Infor- typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für unseren mationen über die Höhe der Zuwendungen, die wir für ei- Kunden führt. nen konkreten Fonds erhalten, stellt Ihnen Ihr MLP B erater im Rahmen der Geldanlageberatung gerne zur Verfügung. Aufträge für den Handel von Finanzinstrumenten (Wertpa- piere und sonstige Finanzinstrumente) führen wir nach den Zudem können wir von anderen Dienstleistern im Zusam folgenden Grundsätzen aus: menhang mit unserem Wertpapiergeschäft unentgeltlich Zuwendungen wie Informationsmaterial, Schulungsunter- 1. Anwendungsbereich lagen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für den Zugriff auf Drittinformations-und -verbreitungssysteme Diese Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, erhalten. die ein Privatkunde (im Folgenden der „Kunde“) der MLP Die Entgegennahme von Zuwendungsleistungen durch zum Zweck des Erwerbs oder der Veräußerung von Wert- Dritte erfolgt nur, wenn und soweit die damit verbunde- papieren oder anderen Finanzinstrumenten erteilt. Ausfüh- nen Dienstleistungen im besten Interesse unserer Kunden rung in diesem Sinne bedeutet, dass MLP auf Grundlage erbracht werden und wir diese nutzen, um unsere Dienst des Kundenauftrages für Rechnung des Kunden mit einer leistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen Qualität anderen Partei auf einem dafür geeigneten Markt ein ent- zu erbringen und fortlaufend zu verbessern. Wir unterneh- sprechendes Ausführungsgeschäft abschließt (Kommissi- men alle erforderlichen Schritte, um die Erfüllung unserer onsgeschäft), auch unter Einschaltung von Zwischenkom- Pflichten als Wertpapierdienstleistungsunternehmen ehrlich, missionären. redlich, professionell und im bestmöglichen Interesse unse- rer Kunden zu erfüllen. In den Fällen, in denen die Depotführung nicht bei MLP erfolgt, wird MLP den Auftrag des Kunden nicht selbst Ihr MLPBerater ist als selbstständiger Handelsvertreter ausführen, sondern ihn an das jeweilige depotführende (§§ 84 ff. HGB) unter dem Haftungsdach unserer Gesell- Finanzdienstleistungsunternehmen bzw. Kreditinstitut schaft tätig und wird in Form von Provisionen vergütet, weiterleiten. Der Auftrag des Kunden wird dann nach den deren Höhe grundsätzlich von der Vergütung abhängt, die Grundsätzen des anderen Finanzdienstleistungsunterneh- MLP von Fondsgesellschaften und Wertpapieremissions- mens bzw. Kreditinstituts ausgeführt. häusern für den Vertrieb von Wertpapieren erhält. Diese kann je nach empfohlenem Finanzinstrument variieren. 2. Vorrang von Kundenweisungen Die Anlageberatung erbringen wir daher nicht als Honorar Anlageberatung. Der Kunde kann MLP Weisungen erteilen, an welchen Aus- führungsplätzen sein Auftrag ausgeführt werden soll. Einer Stand: 07/2021 D226980333_V 6.05_12072021 6/7
Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG im Rahmen des Wertpapiergeschäfts Weisung des Kunden wird MLP bei der Ausführung eines • Börsengehandelte Finanzinstrumente Kauf- oder Verkaufsauftrages Folge leisten. Auf Basis der gesetzlichen Grundlage ist die Ausgabe und Liegt eine Kundenweisung vor, so erkennt der Kunde an, Rücknahme von Anteilen eines Investmentvermögens nicht dass MLP durch seine Weisung von der Pflicht befreit ist, Gegenstand der dargestellten Grundsätze. Die Ausgabe und den Auftrag entsprechend diesen Grundsätzen auszufüh- Rücknahme von Anteilen in Investmentvermögen erfolgt ren und bei weisungsgemäßer Ausführung die Pflicht zur über die Verwahrstelle. Möchte der Kunde einen Kauf- oder Erzielung eines bestmöglichen Ergebnisses für den Kunden Verkaufsauftrag an einem organisierten Markt (Börse) oder bei der Orderausführung als erfüllt gilt. an einem multilateralen Handelssystem tätigen, so erteilt er uns eine entsprechende Weisung. Soweit der Kunde keine Weisung erteilt, gelten die nachfol- genden Ausführungsgrundsätze. Aufträge in anderen Klassen von Finanzinstrumenten führen wir ausschließlich auf Basis einer individuellen Weisung des Kunden aus. B. Grundsätze der bestmöglichen Ausführung 2. Festpreisgeschäfte 1. Kommissionsgeschäfte im Produkt „MLP Online-Wert- papierdepot” Soweit Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstru- menten im Rahmen eines Festpreisgeschäfts erfolgen, stel- Zur Ausführung von Aufträgen im Produkt „MLP Online- len wir organisatorisch sicher, dass diese zu marktgerechten Wertpapierdepot“ als Kommissionsgeschäfte gemäß Ziffer Bedingungen ausgeführt werden. 1.2 der Bedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt MLP die Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank) als 3. Kommissionsgeschäft im Produkt „Vermögensdepot” Zwischenkommissionärin, ein Ausführungsgeschäft abzu- schließen. Durch die Weiterleitung von Kundenaufträgen zur Aufträge zum Erwerb oder zur Veräußerung von Anteilen Ausführung an die dwpbank verfolgen wir das Ziel, dass bei an Investmentfonds führt MLP als Kommissionsgeschäfte der Ausführung gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis er- gemäß Ziffer 1.2 der Bedingungen für Wertpapiergeschäfte zielt wird. Für die nachfolgend aufgeführten Klassen von grundsätzlich unter Einsatz der Deutsche WertpapierService Finanzinstrumenten kommen die von der dwpbank aufge- Bank AG (dwpbank) als Zwischenkommissionärin wie folgt stellten Ausführungsgrundsätze zur Anwendung. aus: Die kompletten Ausführungsgrundsätze der dwpbank sowie • Anteile von Investmentfonds werden nach Maßgabe ergänzende Informationen sind über die Website der dwp- des Kapitalanlagegesetzbuchs direkt über die Verwahr- bank (www.dwpbank.de) abrufbar. Auf Wunsch des Kunden stelle ausgeführt. händigen wir diese Informationen über den MLP Kundenser- • Anteile an Exchange Traded Funds (ETFs) werden ge- vice (banking@mlp.de) in Papierform aus. mäß den Vertragsbedingungen ausschließlich außer- börslich mit Abrechnung der Aufträge zum aktuellen Die dwpbank ermöglicht durch die Bereitstellung von auf Nettoinventarwert (NAV) ausgeführt. Die von der dwp- uns abgestimmte, standardisierte Prozesse eine effektive bank für Kommissionsgeschäfte, insbesondere für den und kostengünstige Ausführung, Abwicklung und Abrech- Handel von ETFs, aufgestellten Ausführungsgrundsätze nung von Wertpapiergeschäften für unsere Kunden. Durch kommen demgemäß nicht zur Anwendung. die Bündelung dieser Faktoren bei der dwpbank werden insbesondere Kostenvorteile für den Kunden erzielt. Bei der Ausführung von Kundenaufträgen über die dwpbank wer- C. Überprüfung der Grundsätze den Finanzinstrumente in folgenden Klassen untergliedert: Wir überprüfen unsere Grundsätze für die Weiterleitung von • Eigenkapitalinstrumente – Aktien und Hinterlegungs- Aufträgen zur Ausführung durch die dwpbank regelmäßig, scheine mindestens jährlich, sowie anlassbezogen. • Schuldtitel (z. B. Staatsanleihen, Unternehmensanleihen) • Strukturierte Finanzprodukte • Verbriefte Derivate Stand: 07/2021 D226980333_V 6.05_12072021 7/7
Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten sowie beim Scheckverkehr Die nachfolgend aufgeführten Preise werden nicht berechnet, wenn die entsprechende Position bereits mit dem Grundpreis des Giro- oder Einlagenkontos, der MLP-Kreditkarte bzw. mit dem Grundpreis des Wertpapierproduktes abgegolten ist. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Zahlungsverkehr: Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): 1. Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. –ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurses ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. 2. Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13.00 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. 3. Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter (www.genofx.dzbank.de) ab 14.00 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. 4. Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Kartenzahlungen: Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)1: Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten EWR erfolgt die Währungsumrechnung auf Basis des Euro- Referenzwechselkurses der Europäischen Zentralbank des der Buchung vorangehenden Geschäftstages. Außerhalb des EWR: Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten außerhalb des EWR rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenz- wechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion) , Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen. Seite 11 1. Juli 2021
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