Informationen zum Depotvertrag

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Informationen zum Depotvertrag
                            und zu den damit verbundenen Dienstleistungen für den Verbraucher
                            Stand: 01/2021. Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

A. Allgemeine Informationen                                          Eintragung im Handelsregister
                                                                     Handelsregister Mannheim HRB-Nr. 335755, Sitz Wiesloch
MLP Banking AG
Alte Heerstraße 40                                                   Umsatzsteueridentifikationsnummer
69168 Wiesloch                                                       DE143449956
Telefon: (06222) 3169-8600
Fax: (06222) 3169-8601                                               Vertragssprache
E-Mail: kundenservice@mlp.de                                         Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die
                                                                     Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des
Gesetzliche Vertretungsberechtigte der                               Vertrages ist Deutsch.
MLP Banking AG:
Vorstand: Dr. Uwe Schroeder-Wildberg (Vorsitzender),                 Rechtsordnung/Gerichtsstand
Manfred Bauer, Reinhard Loose                                        Gemäß Nr. 6 Abs. 1 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
                                                                     gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsver­
Hauptgeschäftstätigkeit der MLP Banking AG                           bindung zwischen dem Kunden und der MLP Banking AG deut-
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Bankge-            sches Recht. Es gibt keine vertragliche Gerichtsstandklausel.
schäften gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (Einlagengeschäft), Nr.
2 bis Nr. 5 (Kreditgeschäft, Diskontgeschäft, Finanzkommissi-        Außergerichtliche Streitschlichtung
onsgeschäft, Depotgeschäft), Nr. 7 bis Nr. 10 (sog. Revolving-       Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der MLP Banking AG be-
geschäft, Garantiegeschäft, Scheck- u. Wechseleinzugs- u.            steht die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken an-
Reisescheckgeschäft, Emissionsgeschäft) KWG, die Erbringung          zurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus
von Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1            dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c
(Anlagevermittlung), Nr. 1a (Anlageberatung), Nr. 1c (Platzie-       bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kun-
rungsgeschäft), Nr. 2 (Abschlussvermittlung), Nr. 3 (Finanzport-     den, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten
folioverwaltung), Nr. 4 (Eigenhandel), Nr. 5 (Drittstaateneinla-     Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die
genvermittlung), Nr. 7 (Sortengeschäft), Nr. 9 (Factoring), Nr. 10   Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewer-
(Finanzierungsleasing), Nr. 11 (Anlageverwaltung), KWG sowie         be“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet
des Eigengeschäfts gemäß § 32 Abs. 1a KWG und von son-               unter www.bankenverband.de abrufbar ist. Die Beschwerde ist
stigen mit diesen Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen          schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesver-
in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Geschäf-              band deutscher Banken e.V., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin,
ten sowie die Vermittlung des Abschlusses von Versicherungen,        zu richten.
die mit den vorgenannten Tätigkeiten in Verbindung stehen.
Die Gesellschaft ist jedoch nicht berechtigt, das Versicherungs-     Hinweise auf Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung
geschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 VAG, das Pfandbriefgeschäft im      Die MLP Banking AG ist dem Einlagensicherungsfonds des
Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a KWG in Verbindung mit § 1         Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der
Abs. 1 Satz 2 PfandBG oder die Verwaltung von Investmentver-         Umfang der durch den Einlagensicherungsfonds geschützten
mögen (§ 17 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 KAGB) zu betreiben oder         Verbindlichkeiten ist in Nr. 20 der beiliegenden „Allgemeinen
eine Tätigkeit als zentraler Kontrahent im Sinne des § 1 Abs. 12     Geschäftsbedingungen“ beschrieben.
in Verbindung mit Abs. 31 KWG auszuüben.
                                                                     B. Informationen zum Depotvertrag und zu den
Die Gesellschaft kann auch alle Geschäfte betreiben, die ge-         damit verbundenen Dienstleistungen
eignet sind, unmittelbar oder mittelbar den Geschäftszweck
zu fördern. Insbesondere darf sie Zweigniederlassungen im            1. Allgemeines
In- und Ausland errichten, andere Unternehmen gleicher oder
ähnlicher Art gründen, erwerben, sich an ihnen beteiligen oder       Preise
sie veräußern.                                                       Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen ergeben sich aus
                                                                     dem beiliegenden Auszug des „Preis- und Leistungsverzeich-
Zuständige Aufsichtsbehörde                                          nis“ der MLP Banking AG. Die Änderung von Entgelten während
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,                     der Laufzeit des Depotkontovertrages erfolgt nach Maßgabe
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und                           von Nr. 8 der „Bedingungen MLP Online-Wertpapierdepot“.
Marie-Curie Straße 24-28, 60439 Frankfurt                            Das jeweils gültige „Preis- und Leistungsverzeichnis“ kann der
(Internet: www.bafin.de)                                             Kunde auf den MLP Internetseiten unter „www.mlp.de“ einse-
                                                                     hen. Auf Wunsch wird die MLP Banking AG dieses dem Kunden
Europäische Zentralbank,                                             zusenden.
Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main
(Internet: www.ecb.europa.eu)                                        Hinweise auf vom Kunden zu zahlende Steuern und Kosten
                                                                     Einkünfte aus Wertpapieren sind in der Regel steuerpflichtig.
                                                                     Das gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Ver­

Stand: 01.2021                                        D166310039_V 7.04_01012021                                                        1/3
Informationen zum Depotvertrag und zu den damit verbundenen Dienstleistungen für den Verbraucher

äußerung von Wertpapieren.                                          leistungen.
Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland)
können bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungser-         Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren
lösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z.B.      Der Kunde kann Aktien und Bezugsrechte, Renten, Zertifikate
Withholding Tax nach US-amerikanischem Steuerrecht), die an         und Optionsscheine, die an einer dt. Börse gehandelt werden,
die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und daher den          über die MLP Banking AG durch Kommissionsgeschäfte erwer-
an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern.                          ben. Im Übrigen kann der Kunde Wertpapiere aller Art veräu-
Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen,          ßern.
sind diese Einkünfte in der Regel steuerpflichtig.                  Kommissionsgeschäft: Der Kunde erteilt der MLP Banking AG
Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steu-    von Fall zu Fall den Auftrag, für Rechnung des Kunden an ei-
erbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Dies gilt        ner Börse Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen und die
insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. ­Eigene       MLP Banking AG wird sich bemühen, für Rechnung des Kunden
Kosten (z.B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunde selbst zu      ein entsprechendes Ausführungsgeschäft zu tätigen.
tragen.                                                             Die Einzelheiten zum Kauf von Wertpapieren über die
                                                                    MLP Banking AG werden in den Nm. 1 bis 9 der „Sonderbedin-
Zusätzliche Telekommunikationskosten                                gungen für Wertpapiergeschäfte“ geregelt.
Keine.
                                                                    Hinweis auf Risiken und Preisschwankungen von Wert­
Leistungsvorbehalt                                                  papieren
Es besteht kein Leistungsvorbehalt.
                                                                    Wertpapiergeschäfte sind wegen ihrer spezifischen Merkmale
                                                                    oder der durchzuführenden Vorlage mit speziellen Risiken be-
Vertragliche Kündigungsregeln                                       haftet. Insbesondere sind folgende Risiken zu nennen:
Es gelten die in Nr. 12 der „Bedingungen MLP Online-Wert-           – Kursänderungsrisiko / Risiko rückläufiger Anteilspreise,
papierdepot“ für den Kunden und die MLP Banking AG fest-            – Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko bzw. Insolvenzrisiko) des Emit-
gelegten Kündigungsregeln.                                             tenten,
                                                                    – Totalverlustrisiko.
Mindestlaufzeit des Vertrages                                       Der Preis eines Wertpapieres unterliegt Schwankungen auf dem
Es besteht keine vertragliche Mindestlaufzeit.                      Finanzmarkt, auf die die MLP Banking AG keinen Einfluss hat.
                                                                    Deshalb kann das Wertpapiergeschäft nicht widerrufen werden.
Sonstige Rechte und Pflichten der MLP Banking AG und des            In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge (z.B. Zinsen, Divi-
Kunden                                                              denden) und erzielte Wertsteigerungen sind kein Indikator für
Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwi-            künftige Erträge oder Wertsteigerungen. Ausführliche Infor-
schen der MLP Banking AG und Kunde sind in den beiliegenden         mationen enthält die Broschüre „Basisinformationen über die
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ beschrieben. Dane-               Vermögensanlage in Wertpapieren“.
ben gelten die beiliegenden Sonderbedingungen, die Abwei-
chungen oder Ergänzungen zu diesen „Allgemeinen Geschäfts-          Zahlung und Erfüllung des Vertrages
bedingungen“ enthalten:
– Depot- und Kontoeröffnungsantrag zum MLP Online-Wert-             Verwahrung
  papierdepot                                                       Die MLP Banking AG erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem De-
– der Vertragsbedingungen zum MLP Online-Wertpapierdepot            potvertrag durch Bereitstellung und Führung des Depots. Die
– Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanz-            Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung werden im ein-
  instrumenten                                                      zelnen in Nr. 13ff. der „Sonderbedingungen für Wertpapierge-
– Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten                schäfte“ beschrieben. Das dafür zu zahlende Entgelt berechnet
– Auszug des Preis- und Leistungsverzeichnisses                     die MLP Banking AG jährlich und belastet dieses dem verein-
– Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte der MLP Ban-            barten Konto.
  king AG
– Sonderbedingungen für Termingeschäfte                             Erwerb und Veräußerung von Wertpapieren
– Bedingungen für den Überweisungsverkehr                           Einzelne Wertpapiergeschäfte werden wie folgt erfüllt und
– Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-            bezahlt:
  Basislastschriftverfahren                                         Kommissionsgeschäfte: Innerhalb der für den jeweiligen (Bör-
– Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-            sen) Markt geltenden Erfüllungsfristen, sobald ein Ausfüh-
  Firmenlastschriftverfahren                                        rungsgeschäft zustande gekommen ist. Die gehandelten Wert-
Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache           papiere werden dem Depot gutgeschrieben (Kauf) bzw. belastet
zur Verfügung.                                                      (Verkauf); entsprechend wird der zu zahlende Betrag dem Ver-
                                                                    rechnungskonto belastet oder gutgeschrieben.
2. Depot- und Wertpapierdienstleistungen                            Die Einzelheiten der Erfüllung von Kommissionsgeschäften
                                                                    werden in den Nummern 10 bis 12 der „Sonderbedingungen
Wesentliche Leistungsmerkmale                                       für Wertpapiergeschäfte“ geregelt.

Verwahrung                                                          3. Abwicklungskonto
Die MLP Banking AG verwahrt im Rahmen des Depotvertrages
unmittelbar oder mittelbar die Wertpapiere und Wertrechte           Wesentliche Leistungsmerkmale
des Kunden (im folgenden zusammenfassend „Wertpapiere“).
Ferner erbringt die MLP Banking AG die in Nr. 13 ff. der Sonder-    Die MLP Banking AG richtet für den Kunden, sofern dieser nicht
bedingungen für Wertpapiergeschäfte“ beschriebenen Dienst-          sein MLP-Konto zur Abwicklung verwenden möchte, ein Ab-

Stand: 01.2021                                       D166310039_V 7.04_01012021                                                        2/3
Informationen zum Depotvertrag und zu den damit verbundenen Dienstleistungen für den Verbraucher

wicklungskonto in laufender Rechnung (Kontokorrentkonto)            C. Informationen über die Besonderheiten des
ein, um die mit dem Depot zusammenhängenden Zahlungen               Fernabsatzvertrages
abwickeln zu können. Sie schreibt eingehende Zahlungen auf
dem Konto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsvor-          Zustandekommen des Vertrages
gänge (z.B. Überweisung) zu Lasten dieses Kontos ab, soweit         Der Kunde gibt gegenüber der MLP Banking AG ein ihn bin-
das Konto ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Ein-        dendes Angebot auf Abschluss des Depotvertrages (und ge-
zelnen sind insbesondere folgende Dienstleistungen vom Ab-          gebenenfalls ein damit verbundenes Abwicklungskonto) ab,
wicklungskontovertrag erfasst.                                      indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular für den
– Kontoführung                                                      Antrag auf Eröffnung des Depots und Abwicklungskontos an
– Einzahlungen                                                      die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Depotvertrag
– Überweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen die „Bedingungen          kommt zustande, wenn die MLP Banking AG dem Kunden –
   für den Überweisungsverkehr“).                                   gegebenenfalls nach der erforderlichen Identitätsprüfung des
– Lastschriftbelastungen                                            Kunden – die Annahme des Vertrages erklärt.

                                                                    Widerrufsbelehrung
Zahlung und Erfüllung des Vertrages
                                                                    Widerrufsrecht
Zahlung der Entgelte und Zinsen des Abwicklungskontos durch         Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne
den Kunden                                                          Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung wi-
Die anfallenden Entgelte und Zinsen werden auf dem Abwick-          derrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf
lungskonto wie folgt belastet:                                      einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertrags-
– Monatliches Kontoführungsentgelt zum Quartalsende.                schluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informations-
– Zinsen zum Quartalsende.                                          pflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit
– Verwahrentgelte zum Quartalsende.                                 Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufs-
                                                                    frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn
                                                                    die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief,
Kontoführung                                                        Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Die MLP Banking AG erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Ab-
wicklungskontovertrag durch Verbuchung der Gutschriften             Name der Bank:      MLP Banking AG
und Belastungen (z.B. aus Überweisungen, Lastschriften, Ein-        Straße: 		          Alte Heerstraße 40
zahlungen, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung ge-          Ort: 		             69168 Wiesloch
führten Konto (Kontokorrentkonto). Beim Kontokorrentkon-
to werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der            Telefax:		          +49 (0) 6222 3169-8676
vereinbarten Rechnungsperiode – in der Regel zum Ende des           e-Mail:		           konto-cardservice@mlp.de
Kalenderquartals – miteinander verrechnet und das Ergebnis
(Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle          Widerrufsfolgen
von der MLP Banking AG vorgenommenen Buchungen werden               Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits emp-
auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des              fangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung
Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes      von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstlei-
sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Kontoauszüge wer-      stung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung
den in der jeweils vereinbarten Form übermittelt.                   auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich
                                                                    zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist
                                                                    mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine
Einzahlungen/Zahlungseingänge                                       Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu
Eingezahlte Geldbeträge und Zahlungseingänge schreibt die           führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für
MLP Banking AG dem Konto gut.                                       den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr
                                                                    Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden
                                                                    Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,
Überweisung                                                         bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen
Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift    zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen
auf dem Konto des Begünstigten und Übermittlung der An-             erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
gaben zur Person des Überweisenden und des angegebenen              Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden
Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kre-         Besondere Hinweise
ditinstituts des Begünstigten und Übermittlung der Angaben          Bei Widerruf dieses Vertrages sind Sie auch an einen mit
zur Person des Überweisenden und des angegebenen Verwen-            diesem Vertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr ge-
dungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich         bunden, wenn der zusammenhängende Vertrag eine Leistung
aus den „Bedingungen für den Überweisungsverkehr“.                  betrifft, die von uns oder einem Dritten auf der Grundlage ei-
                                                                    ner Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten erbracht wird.

Lastschriftbelastung                                                                                  Ende der Widerrufsbelehrung
Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung
nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornah-       Für einzelne Wertpapiergeschäfte, durch die der Kunde
me rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der „Allgemei-        Wertpapiere erwirbt oder veräußert, hat der Kunde kein
nen Geschäftsbedingungen“).                                         Widerrufsrecht.

Stand: 01.2021                                       D166310039_V 7.04_01012021                                                         3/3
Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG
                                       im Rahmen des Wertpapiergeschäfts.

Informationen über die MLP Banking AG und                                            instruments - eine Ausführung mit Angemessenheitsprüfung
                                                                                     („beratungsfreies Geschäft“) oder ohne Angemessen-
unsere Dienstleistungen.
                                                                                     heitsprüfung („Execution-only-Geschäft“) anbieten.

Wir, die MLP Banking AG (im Folgenden „MLP”), stehen                                 Mit dem MLP Online-­Wertpapierdepot können Sie ohne
unseren Kunden mit zahlreichen Dienstleistungen rund                                 Inanspruchnahme einer Anlageberatung Aktien, Renten,
um die Beratung sowie den Erwerb, die Veräußerung und                                Bezugsrechte oder sonstige Finanzinstrumente, die an
die Verwahrung von Finanzinstrumenten zur Verfügung.                                 einem deutschen Bör­senplatz gehandelt werden, über MLP
                                                                                     erwerben („beratungsfreies Geschäft“), Wertpapiere aller
Um die für unsere Kunden am besten geeigneten Vermö-                                 Art veräußern sowie bei uns verwahren. Ausgenommen im
genskonzepte anbieten zu können, selektieren wir die am                              Rahmen des MLP Online-Wertpapierdepots ist der Erwerb von
Markt er­hältlichen Wertpapierdienstleistungen, Finanz-                              Investmentfonds.
instrumente und deren Emittenten nach strengen Qualitäts-                            Mit dem Erwerb bestimmter Wertpapiere (u. a. Aktien, Bank-
kriterien. Durch diese gezielte Fokussierung unserer                                 schuldverschreibungen sowie anderer Forderungen gegen
Produktpalette auf bestimmte Anlageklassen und Anbieter,                             Kreditinstitute) können sich im Abwicklungsfall des jewei-
erbringen wir die Anlageberatung als sogenannte „nicht-                              ligen Kreditinstitutes Nachteile ergeben. Weitere Informa-
unabhängige Anlageberatung“.                                                         tionen zu diesen Regelungen zur Bankenabwicklung und
                                                                                     Gläubigerbeteiligung (Bail-in) finden Sie unter www.mlp.de/
Um unseren hohen Qualitätsansprüchen in der Anlagebe-                                banking/mlp/rechtliche-hinweise/.
ratung gerecht zu werden, beraten unsere MLP Berater*
bewusst nur zu von uns ausgewählten Investmentfonds und                              Aufträge in Wertpapiergeschäften können Sie bei MLP, Ihrem
geschlossenen Beteiligungen. Die Einbeziehung von Nachhal-                           MLP­Berater oder für das MLP Online­-Wertpapierdepot auch
tigkeitsrisiken auf Ebene der Investmentfonds und geschlos-                          online in Ihrem FinancePilot erteilen. Wir nehmen grund-
senen Beteiligungen erfolgt dabei aktuell auf Basis der von                          sätzlich keine Order telefonisch entgegen. Die maßgebliche
den Fondsgesellschaften zur Verfügung gestellten Informati-                          Sprache für Ihre Vertragsbeziehung zu uns ist Deutsch.
onen; auch, sofern diese nur rudimentär vorliegen.
                                                                                     Um unseren Kunden das höchste Schutzniveau zu gewähr­
Auf Basis Ihrer persönlichen Ziele und Bedürfnisse sowie                             leisten, klassifizieren wir unsere Kunden als Privatkunden.
un­ter Berücksichtigung Ihrer Vermögenssituation erhalten                            Dementsprechend richten wir unseren Zielmarkt für Wertpa-
Sie im Rahmen einer Anlageberatung von Ihrem MLP­Berater                             pierdienstleistungen, insbesondere die Beratung und den
eine individuelle, für Sie geeignete Anlageempfehlung.                               Vertrieb von Finanzinstrumenten, auf Privatkunden aus.
Dabei werden Ihre persönlichen Vorgaben und Wünsche,                                 Diesen evaluieren wir regelmäßig in engem Austausch mit
wie etwa der Ausschluss von Fondsgesellschaften, die                                 unseren Produktpartnern.
erkennbar keine Strategie zur Berücksichtigung von Nach-
haltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidung haben,                           MLP ist ein CRR-Kreditinstitut und bietet das Haftungsdach
in die (Anlage-)Empfehlung einbezogen. Wir informieren                               für Ihren MLP Berater, der bei der Anlageberatung und -ver-
Sie dabei auch über die Ergebnisse der Bewertungen der                               mittlung als vertraglich gebundener Vermittler unter dem
Fondsgesellschaften zu den zu erwartenden Auswirkungen                               Haftungsdach der MLP tätig ist.
von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des jeweiligen
Finanzinstruments. Eine regelmäßige Geeignetheitsprüfung                             MLP wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­
Ihrer Anlagen nehmen wir nicht vor.                                                  aufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
                                                                                     und Marie-­Curie-Straße 24­28, 60439 Frankfurt am Main,
Darüber hinaus ermöglichen wir Ihnen auch ohne Inanspruch-                           Inter­net: www.bafin.de sowie der Europäischen Zentral-
nahme einer Anlageberatung eine selbstständige Investition                           bank (EZB), Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main,
in alle von uns vorselektierten Investmentfonds, wobei wir                           Internet: www.ecb.europa.eu, beaufsichtigt. Wir sind dem
Ihnen hierbei - abhängig von der Komplexität des Finanz-                             Einlagensi­cherungsfonds des Bundesverbandes deutscher
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche
 Form einheitlich für beide Geschlechter.

Stand: 07/2021				                                                 D226980333_V 6.05_12072021                                                 1/7
Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG im Rahmen des Wertpapiergeschäfts

Banken e. V. angeschlossen. Der Umfang der durch den Ein-             Kundeninformationen zur Beurteilung des
lagensicherungs­fonds geschützten Verbindlichkeiten ist in
                                                                      Zielmarkts, der Geeignetheit und Angemes-
Nr. 20 der Allgemei­nen Geschäftsbedingungen der MLP
beschrieben.
                                                                      senheit Ihrer Kapitalanlage.

                                                                      Zur Beurteilung des Zielmarkts
Die Verwahrung von Wertpapieren erfolgt gemäß unseren
Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte. Inländische
                                                                      Bei der Erbringung unserer Wertpapierdienstleistungen,
Wertpapiere werden demgemäß regelmäßig bei der deut-
                                                                      insbesondere bei der Empfehlung beziehungsweise dem
schen Wertpapiersammelbank (Clearstream Banking Frank-
                                                                      Vertrieb von Finanzinstrumenten prüfen wir grundsätzlich,
furt) ver­wahrt, sofern sie zur Girosammelverwahrung zuge-
                                                                      ob diese dem von unseren Produktpartnern für Privatkun-
lassen sind. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel
                                                                      den sowie dem von MLP für unsere spezielle Kundengruppe
im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land
                                                                      definierten Zielmarkt entsprechen.
verwahrt, in dem der Kauf getätigt wurde. In welchem Land
                                                                      MLP-Kunden sind Privatkunden und verfolgen primär das
Ihre Wertpapiere verwahrt werden, teilen wir Ihnen auf der
                                                                      Ziel der allgemeinen Vermögensbildung/Vermögensoptimie-
Wertpapierabrech­nung mit. An den Wertpapieren, die wir
                                                                      rung.
wie zuvor beschrieben verwahren, erhalten Sie Eigentum
bzw. eine eigentumsähn­liche Rechtsstellung (vgl. Nr. 11 und
                                                                      Für den MLP-Zielmarkt für Investmentfonds des Vermögens-
12 Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte). Dadurch
                                                                      depots gilt:
sind Sie nach Maßgabe der jeweils geltenden ausländischen
                                                                      Das Ziel Vermögensbildung/Vermögensoptimierung versu-
Rechtsordnung vor dem Zu­griff Dritter auf Ihre Wertpapiere
                                                                      chen sie mit einer Risikotoleranz zwischen 1 (konservativ)
geschützt. Im Übrigen haften wir bei der Verwahrung Ihrer
                                                                      und 5 (spekulativ) mit den korrespondierenden Renditeer-
Wertpapiere auch nach Nr. 19 der Sonderbedingungen für
                                                                      wartungen von „sehr gering“ bis „sehr hoch“ zu erreichen.
Wertpapiergeschäfte.
                                                                      Die MLP-Kunden akzeptieren Produkte ohne Kapitalschutz
                                                                      und können den Verlust des eingesetzten Kapitals tragen.
MLP unterhält u. a. Beziehungen zu ausländischen Lagerstel-
                                                                      Sie verfolgen Anlagehorizonte von „kurzfristig“ (kürzer
len in Luxemburg, Großbritannien und den USA. Wir möchten
                                                                      als 3 Jahre) über „mittelfristig“ (3 bis 5 Jahre) bis hin zu
Sie darauf hinweisen, dass bei Wertpapieren, die öffentlich
                                                                      „langfristig“ (länger als 5 Jahre). Diese Kunden haben im
ange­boten werden, der Prospekt beim Emittenten und in der
                                                                      Allgemeinen Kenntnisse und/oder Erfahrungen im Bereich
Regel auf den Internetseiten des Emittenten verfügbar ist und
                                                                      Wertpapiere insbesondere im Handel von Investmentfonds
eine Druckversion beim Emittenten angefordert werden kann.
                                                                      einschließlich komplexer Investmentfonds. MLP stellt sicher,
                                                                      dass die im Vermögensdepot angebotenen Fonds sich inner-
Über Art, Häufigkeit und Zeitpunkt der Berichte, die wir un-
                                                                      halb dieses MLP-Zielmarktes bewegen.
seren Kunden über die von uns erbrachten Dienstleistungen
zur Verfügung stellen, in­formiert unser Preis­- und Leistungs-
                                                                      Für den MLP-Zielmarkt für geschlossene Beteiligungen gilt:
verzeichnis. Des Weiteren können Sie diesem auch die Kosten
                                                                      Das Ziel Vermögensbildung/Vermögensoptimierung versu-
und Nebenkosten unserer Produkte entnehmen. Auf Wunsch
                                                                      chen sie mit einer sehr hohen Risikobereitschaft und der
stellt Ihr MLP Berater Ihnen dies gerne zur Verfügung oder
                                                                      damit korrespondierenden sehr hohen Renditeerwartung
Sie entnehmen dies unserer Homepage.
                                                                      zu erreichen. Die MLP-Kunden akzeptieren Produkte ohne
                                                                      Kapitalschutz und können den vollständigen Verlust des ein-
Für weitere Informationen über MLP wenden Sie sich bitte
                                                                      gesetzten Kapitals tragen, der sich durch die Inkaufnahme
an folgende Kontaktadresse:
                                                                      des mit einer Beteiligung verbundenen unternehmerischen
                                                                      Risikos ergeben kann. Sie verfolgen einen langfristigen
MLP Banking AG
                                                                      Anlagehorizont innerhalb dessen eine Kapitalbindung
Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch
                                                                      angestrebt wird. Diese Kunden verfügen über umfang-
Tel 06222 • 3169 • 4000
                                                                      reiche Kenntnisse und/oder Erfahrungen in Finanzanlagen
Fax 06222 • 3169 • 8933
                                                                      insbesondere in der Investition in geschlossene Alternative
banking@mlp.de
                                                                      Investmentfonds und der damit einhergehenden Rechte und
                                                                      Pflichten. MLP stellt sicher, dass die angebotenen geschlos-

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Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG im Rahmen des Wertpapiergeschäfts

senen Alternativen Investmentfonds sich innerhalb dieses              wünsche geeignet sind (auch „Geeignet­heitsprüfung“ ge-
MLP-Zielmarktes bewegen.                                              nannt). Dabei wird auch beurteilt, ob Sie über ausreichende
                                                                      Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die im Zusam-
Für den MLP Zielmarkt für Vermögenswirksame Leistungen                menhang mit der Anlage erwachsenden Anlagerisiken zu
gilt:                                                                 verstehen und ob diese für Sie entsprechend Ihrer Anlageziele
Das Ziel Vermögensbildung/Vermögensoptimierung                        (Zweck der Anlage, Anlagedauer, Risikoklasse) finanziell trag-
versuchen sie mit einer Risikotoleranz zwischen 1 (kon-               bar sind. Nur auf Basis vollständiger und korrekter Angaben
servativ) und 5 (spekulativ) mit den korrespondierenden               können wir Ihnen ein zu Ihrem Risikoprofil passendes Anla-
Renditeerwartungen von „sehr gering“ bis „sehr hoch“                  geprodukt empfehlen. Die Angaben im Bogen „Kundenanga-
zu erreichen. Die MLP-Kunden akzeptieren Produkte ohne                ben“ dienen also dazu, in Ihrem In­teresse ein für Sie geeig-
Kapitalschutz und können den Verlust des eingesetzten                 netes Produkt oder eine geeignete Dienstleistung auswählen
Kapitals tragen. Sie verfolgen einen mittelfristigen (3 bis 5         zu können. Ohne diese relevanten Angaben dürfen wir
Jahre) bis langfristigen (länger als 5 Jahre) Anlagehorizont.         Ihnen im Rahmen einer Anlageberatung kein Anlage­produkt
Diese Kunden haben im Allgemeinen Kenntnisse und/oder                 empfehlen, unabhängig davon, ob sich die Empfehlung Ihres
Erfahrungen im Bereich Wertpapiere insbesondere im Han-               MLP­Beraters auf den Kauf, das Hal­ten oder den Verkauf
del von Investmentfonds einschließlich komplexer Invest-              einer Geldanlage bezieht.Wird die Anlageberatung für eine
mentfonds. MLP stellt sicher, dass die innerhalb Vermögens-           Gesellschaft, eine Gruppe von Personen oder im Interesse
wirksamer Leistungen angebotenen Fonds sich innerhalb                 eines Minderjährigen erbracht, ergeben sich weitere Beson-
dieses MLP-Zielmarktes bewegen.                                       derheiten. Um auch in diesen Fällen die Geeignetheit der
                                                                      Anlage beurteilen zu können, benötigen wir die notwendi-
Informationen zur Geeignetheit und Angemessenheit                     gen Angaben im Bogen „Kundenangaben“ auch von al­len
Ihrer Kapitalanlage                                                   vertretungsberechtigten Personen (z. B. Geschäftsführer
                                                                      der Gesellschaft oder erziehungsberechtigte Eltern) bzw.
Damit Ihr MLP ­Berater im Rahmen einer An­lageberatung ge-            von allen Personen, die über die Anlage verfügen sollen (z.
meinsam mit Ihnen die für Sie und Ihre persönlichen Bedürf-           B. mehrere Depotinhaber). Bei Gemeinschaftsdepots stellt
nisse geeigneten Finanzinstrumente auswählen und Ihnen                MLP im Rahmen der Geeignetheitsprüfung auf die finanzi-
empfehlen kann, benötigen wir verschiedene Angaben von                ellen Gesamtverhält­nisse und die gemeinsamen Anlageziele
Ihnen. Im Einzelnen handelt es sich da­bei um Informationen           (Zweck der Anlage) al­ler Depotinhaber ab, in Bezug auf die
über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte           Erfahrungen und Kennt­nisse sowie die Anlagedauer und Ri-
mit bestimmten Arten von Finanzinstru­menten oder Wertpa-             sikoklasse auf die jeweils geringste Angabe. Bei Stellvertre-
pierdienstleistungen, über Ihre konkreten Anlageziele sowie           tung wird auf die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele
über Ihre persönlichen und finanziellen Ver­hältnisse, soweit         des Vertretenen (z. B. Minderjäh­riger oder Gesellschaft),
diese erforderlich sind, um ein für Sie geeig­netes Geldanla-         für die Ermittlung der Erfahrungen und Kenntnisse auf den
geprodukt auszuwählen. Diese benötigen wir auch, um zu                Vertreter (z. B. Eltern, Geschäftsführer der Gesellschaft)
prüfen, ob Sie mit einer Investition in den vom Produktgeber          abgestellt, bei mehreren Vertretern auf den mit den gering-
generell für Privatkunden sowie den von MLP für unsere spe-           sten Angaben.
zielle Kundengruppe ausgewiesenen Zielmarkt fallen.
                                                                      Bei der Auswahl der für Sie passenden Anlage wird Ihr MLP
Ihr MLP ­Berater nutzt hierzu einen Erfas­sungsbogen („Kun-           Berater auch durch technische Systeme un­terstützt. Diese
denangaben gemäß § 64 Abs. 3 WpHG“), der Ihre An­gaben                validieren die Qualität der Anlageberatung, indem sie auch
anschaulich zusammenfasst. Zu jedem von Ihnen defi­nierten            systemseitig sicherstellen, dass Ihnen nur solche Finan-
Anlageziel bespricht Ihr MLP Bera­ter die von Ihnen jeweils ge-       zinstrumente empfohlen werden, die mit den von Ihnen ge-
wünschte maximale Risikoklasse, legt diese gemeinsam mit              machten Angaben im Einklang stehen. Da sich Ihre individu-
Ihnen fest und berücksichtigt auch Ihre Vorstellungen zur An-         ellen Verhältnisse, insbesondere ihre finanziellen Bedürfnisse,
lagedauer sowie individuell weitere Aspekte, wie zum Beispiel         Ihre Anlageziele und Ihre Risikoneigung verändern können,
den Wunsch, bei der Investition das Thema Nachhaltigkeit zu           über­prüft Ihr MLP­Berater bei jeder Anlage­empfehlung, ob
berücksichtigen.                                                      Ihre Angaben noch aktuell oder Anpassungen notwendig
                                                                      sind. Zudem ist es besonders wichtig, dass Sie Änderungen
Auf Basis Ihrer Angaben nimmt Ihr MLP­Berater eine Beurtei-           Ihrer Angaben umgehend Ih­rem MLP B   ­ erater mitteilen, um
lung vor, welche Finanzinstrumente oder Wertpapierdienst-             die Geeignetheit Ihrer Anlagen zu gewährleisten. Die von
leistungen in unserer Produktpalette für Sie und Ihre Anlage-         Ihnen im Rahmen einer Anlagebera­tung gemachten Angaben
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Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG im Rahmen des Wertpapiergeschäfts

sowie die Ihnen gegenüber ausge­sprochenen Empfehlungen               Nach einer vorangegangenen Anlageberatung können Sie
in Bezug auf eine konkrete Anlageentscheidung fasst Ihr               mittels freiem Auftrag (z. B. durch eine Überweisung) eine
MLP ­Berater für Sie in einer schriftlichen Geeignetheitserklä-       Investition in alle von uns vorselektierten Investmentfonds
rung zusammen, die Sie im Anschluss an die Anlageberatung             tätigen. Diese selbstständige weitere Investition führen
erhalten.                                                             wir bei komplexen Finanzinstrumenten im beratungsfreien
                                                                      Geschäft mit Angemessenheitsprüfung, bei Investitionen
Zusammen mit der Geeignetheitserklärung erhalten Sie eine             in nicht-komplexe Finanzinstrumente im Wege des soge-
Übersicht über die mit der empfohlenen Transaktion ver-               nannten „Execution-only-Geschäfts“ aus. In diesen Fällen
bundenen Kosten (Bruttopreis inkl. MwSt.). Mit dieser                 prüfen wir nicht, ob das Produkt für Sie individuell geeignet
„Ex-ante-Kostenübersicht“ erhalten Sie einen individuel-              beziehungsweise angemessen ist und ob Sie mit Ihrer indivi-
len Überblick über alle mit der Transaktion verbundenen               duellen Investition in den vom Produktgeber ausgewiesenen
Dienstleistungskosten, z. B. die mit der Vermittlung und der          Zielmarkt des Produkts fallen.
Verwaltung/Verwahrung Ihrer Fondsanteile verbundenen                  Bei der Erbringung von Anlageberatung und Wertpapier-
Kosten. Diese werden Ihnen typischerweise unmittelbar in              dienstleistungen, die sich auf die Annahme, Übermittlung
Rechnung gestellt. Dargestellt werden beispielsweise auch             und Ausführung von Kundenaufträgen beziehen, ist MLP
die konkreten Produktkosten des gewählten Finanzinstru-               gesetzlich dazu verpflichtet, die Inhalte der in diesem
ments. Diese Produktkosten fallen im Fonds an. Ein konkre-            Zusammenhang mit Ihnen geführten Telefongespräche auf-
tes Beispiel für die „Ex-ante-Kostenübersicht“ finden Sie am          zuzeichnen – selbst dann, wenn diese Gespräche nicht zum
Ende dieses Dokuments.                                                Abschluss solcher Geschäfte oder zur Erbringung solcher
                                                                      Dienstleistungen führen. Sie können der Aufzeichnung sol-
Damit Sie Ihre Anlageentscheidung stets auf einer informier-          cher Gespräche in jedem Einzelfall widersprechen. Das führt
ten Basis treffen können, erläutert Ihr MLP­Berater Ihnen die         allerdings dazu, dass wir die aufgeführten Dienstleistungen
für Sie geeigneten Finanzinstrumente und erklärt Ihnen dabei          dann nicht telefonisch erbringen können. Die Aufbewah-
auch das Prinzip des Anlagerisikos, das Ver­hältnis zwischen          rungsfrist für die Aufzeichnungen beträgt grundsätzlich
Risiko und Rendite sowie die Auswirkungen von Kosten auf              fünf Jahre. In Einzelfällen kann die Aufbewahrungsfrist
Ihre Anlage. Zudem erhalten Sie von Ihrem MLP­Berater die             durch die zuständige Aufsichtsbehörde um zwei Jahre
Basisinformationen über Wert­papiere und weitere Kapitalan-           verlängert werden. Eine Kopie der Aufzeichnung über diese
lagen, die einen Gesamtüberblick über die wichtigsten For-            Gespräche kann Ihnen auf Anfrage während der Aufbewah-
men der Vermögensanlagen in Wertpa­pieren vermitteln                  rungsfrist zur Verfügung gestellt werden. Die Aufbewah-
und die mit diesen Geschäften typischerweise verbunde-                rungsfrist beginnt mit dem Erstellungsdatum.
nen Risiken ausführlich darstellen. Mit dem MLP Online­
Wertpapierdepot oder über Ihren MLP Fi­nancePilot können              Für weitergehende Informationen rund um das Thema
Sie bestimmte Geschäfte in Wertpapieren auch ohne die In-             Geeig­netheit und Angemessenheit Ihrer Kapitalanlage steht
anspruchnahme einer Anlageberatung durch Ihren MLP­Be-                Ihnen Ihr MLP­Berater jederzeit gerne zur Verfü­gung.
rater tätigen (sog. „beratungs­freies Geschäft“). Führen wir in
Ihrem Auftrag Anlagegeschäfte ohne vorherige Beratung aus,
müssen wir auf Basis der Infor­mationen über Ihre Kenntnisse          Grundsätze der MLP Banking AG für den Um-
und Erfahrungen in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten                 gang mit Interessenkonflikten.
Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistun-
gen beurteilen, ob die von Ihnen ge­wünschte Transaktion für
Sie angemessen ist (sog. „Angemes­senheitsprüfung“). Dies             Bei der Erbringung unserer Dienstleistung versuchen wir
beurteilt sich danach, ob Sie auf Basis Ihrer Kenntnisse und          stets, Interessenkonflikte zu vermeiden. Diese lassen sich
Erfahrungen die Risiken in Zusammen­hang mit dem beauf-               bei Finanzdienstleistern, die für ihre Kunden eine Vielzahl
tragten Wertpapiergeschäft angemessen beurteilen können.              von Wertpapierdienstleistungen erbringen, nicht immer
Liegen uns die hierfür erforderlichen Infor­mationen nicht vor        gänzlich ausschließen. In Übereinstimmung mit den Vor-
oder kommt unsere interne Prüfung zu dem Ergebnis, dass               gaben des Wertpapierhandelsgesetzes und der Richtlinie
das von Ihnen gewünschte Finanzinstrument oder die Wert-              2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
papierdienstleistung nicht angemessen für Sie ist, müssen wir         über Märkte für Finanzinstrumente („MiFID II“) sowie der
Sie hierüber informieren.                                             entsprechenden europäischen und nationalen Verordnun-
                                                                      gen informieren wir Sie daher nachfolgend über unsere

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Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG im Rahmen des Wertpapiergeschäfts

weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit diesen                    und das Management von Inte­ressenkonflikten obliegt. Im
Interessenkonflikten.                                                Einzelnen ergreifen wir dabei unter anderem die folgenden
                                                                     Maßnahmen:
Interessenkonflikte können sich zwischen unserem Haus,
an­deren Unternehmen unserer Gruppe, unserer Geschäftslei-           •     Wir haben organisatorische Strukturen und Ver-
tung, unseren Mitarbeitern, Vertriebsbeauftragten, vertrag-                fahrens­abläufe zur Wahrung der Kundeninteressen in
lich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit                 der Anlage­beratung und bei der Erbringung sonstiger
uns verbunden sind, und unseren Kunden oder zwischen un-                   Wertpapierdienstleistungen geschaffen, die regel­
seren Kunden ergeben. Insbesondere können sich im Rahmen                   mäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden
unserer Wertpapier­- und Wertpapiernebendienstleistungen             •     Wir stellen durch organisatorische und technische
Interessenkonflikte ergeben:                                               Verfah­ren sicher, dass die Beurteilung des Zielmarktes
                                                                           sowie die Auswahl der für den Kunden geeigneten
•   in der Anlageberatung und -vermittlung aus unserem                     Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen
    Interesse am Absatz von Geldanlageprodukten und sons-                  aus­schließlich auf Basis der relevanten Kundenanga-
    tigen Finanzinstrumenten                                               ben und im Einklang mit den Anlagezielen, finanziellen
•   bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen, z. B. Ver-                     Verhältnissen und Interessen sowie innerhalb des für
    triebs­provisionen oder anderen geldwerten Vorteilen,                  unsere Kunden definierten Zielmarktes erfolgt
    von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit                   •     Wertpapiergeschäfte von Mitarbeitern, Vertriebsbe-
    Wertpapierdienst­leistungen für Sie                                    auftragten und Beratern, bei de­nen im Rahmen ihrer
•   durch eine erfolgsbezogene Vergütung an Mitarbeiter,                   Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können, werden
    Vertriebsbeauftragte und Berater oder durch vertrieb-                  gegenüber unserer Compliance-Funktion offengelegt
    liche Vorgaben in Bezug auf die Anlagebe­ratung oder             •     Unsere Mitarbeiter, Vertriebsbeauftragten und Berater
    -vermittlung                                                           verpflichten sich ausdrücklich zur Einhaltung der Be-
•   aus Beziehungen unseres Hauses zu anderen Dienstleis-                  stimmungen zur Verhinderung von Marktmissbrauch
    tern, etwa bei Kooperationen                                     •     Wir führen Beobachtungs­- und Sperrlisten, die unter
•   durch die Empfehlung oder die Vermittlung von Pro-                     ande­rem dazu dienen, möglichen Interessenkonflikten
    dukten, die wir selbst oder ein mit uns verbundenes                    durch Ge­schäftsverbote zu begegnen und den Infor-
    Tochterunter­nehmen ausgibt, managt oder verwaltet                     mationsfluss innerhalb der MLP zu reglementieren
•   durch Erlangung und Verwendung von Informationen,                •     Wir haben Regelungen etabliert zur Wahrung der
    die nicht öffentlich bekannt sind                                      Kundeninte­ressen bei der Ausgestaltung, Umsetzung
•   durch die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Order­                 und Überwachung von Vertriebsvorgaben
    annahme und -­ ausführung sowie auf die Auswahl der              •     Wir stellen sicher, dass die Vergütung unserer Mitarbei-
    Handelsplätze und externer Lagerstellen                                ter, Vertriebsbeauftragten und Berater keine unange-
•   aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder                  messenen Anreize bietet, nicht im besten Interesse
    der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen                   unserer Kunden zu handeln
    Personen oder                                                    •     Wir haben den Umgang mit Zuwendungen sowie
•   bei Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts-­oder                      deren Of­fenlegung geregelt und stellen sicher, dass
    Beiräten.                                                              Zuwendungen von Dritten nur angenommen oder an
                                                                           Dritte gewährt werden, sofern sie die Qualität unserer
Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen zum Beispiel                   Dienstleistungen verbessern und Kundeninteressen
die Beratung, die Zielmarktdefinition, die Qualität der Geeig-             nicht entgegenstehen
netheitsprüfung oder die Auf­tragsausführung beeinflussen,           •     Wir schulen unsere Mitarbeiter, Vertriebsbeauftragten
haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf die Einhaltung von                und Berater regelmäßig zu wesentlichen compliance­
angemessenen Standards verpflichtet.                                       relevanten Themen

Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmä­            Interessenkonflikte, die sich ausnahmsweise nicht vermeiden
ßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von                 lassen, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden im
Branchenstandards und insbesondere immer die Beachtung               Rahmen der An­lageberatung vor einem Geschäftsabschluss
des Kundeninteresses. Für unser Haus haben wir unter der             offenlegen.
direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhän-
gige Compliance­-Funktion ein­gerichtet, der die Identifikation
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Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG im Rahmen des Wertpapiergeschäfts

Auf folgende Punkte möchten wir Sie besonders                        Auf Ihren Wunsch werden wir Ihnen gerne weitere Einzel­
hinweisen:                                                           heiten zu diesen Grundsätzen zur Verfügung stellen.

Den Erhalt oder die Gewährung von Zuwendungen durch
Drit­te legen wir unseren Kunden offen. So erhalten wir im           Grundsätze für die bestmögliche Ausführung
Rahmen der Anlageberatung und dem Vertrieb von Wertpa-
                                                                     von Aufträgen in Finanzinstrumenten (Best
pieren in der Regel Zuwendungen von Fondsgesellschaften
und Wertpapier­emissionshäusern, die wir vereinnahmen dür-           Execution).
fen. Hierzu gehö­ren Vertriebsfolgeprovisionen, die von den
Fondsgesellschaf­ten aus der jährlichen Verwaltungsvergütung         A. Vorbemerkung
der einzelnen Fonds an uns ausgezahlt werden. Die Vertriebs-
folgeprovision wird auf Grundlage des bei uns während eines          Wir sind verpflichtet, Aufträge unserer Kunden über den
Kalenderjahres gehaltenen Fondsbestands ermittelt.                   Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten in einem Ver-
Daneben erhalten wir Vertriebsprovisionen, die von Wert­             fahren auszuführen, das darauf ausgerichtet ist, das best-
papieremittenten in der Form von Platzierungsprovisionen             mögliche Ergebnis für unseren Kunden zu erzielen.
oder entsprechenden Abschlägen auf den Emissionspreis,               Es kommt dabei nicht darauf an, ob bei der Ausführung des
geleistet werden. Darüber hinaus erhalten wir Ausgabeauf-            einzelnen Auftrages tatsächlich das beste Ergebnis erzielt
schläge, so­weit sie beim Verkauf von Investmentanteilen             wird. Entscheidend ist, dass das angewandte Verfahren
oder anderen Wertpapieren erhoben werden. Weitere Infor-             typischerweise zum bestmöglichen Ergebnis für unseren
mationen über die Höhe der Zuwendungen, die wir für ei-              Kunden führt.
nen konkreten Fonds er­halten, stellt Ihnen Ihr MLP B ­ erater
im Rah­men der Geldanlageberatung gerne zur Verfügung.               Aufträge für den Handel von Finanzinstrumenten (Wertpa-
                                                                     piere und sonstige Finanzinstrumente) führen wir nach den
Zudem können wir von anderen Dienstleistern im Zusam­                folgenden Grundsätzen aus:
menhang mit unserem Wertpapiergeschäft unentgeltlich
Zu­wendungen wie Informationsmaterial, Schulungsunter-               1. Anwendungsbereich
lagen und zum Teil technische Dienste und Ausrüstung für
den Zugriff auf Drittinformations-­und -­verbreitungssysteme         Diese Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen,
erhalten.                                                            die ein Privatkunde (im Folgenden der „Kunde“) der MLP
Die Entgegennahme von Zuwendungsleistungen durch                     zum Zweck des Erwerbs oder der Veräußerung von Wert-
Dritte erfolgt nur, wenn und soweit die damit verbunde-              papieren oder anderen Finanzinstrumenten erteilt. Ausfüh-
nen Dienstleistungen im besten Interesse unserer Kunden              rung in diesem Sinne bedeutet, dass MLP auf Grundlage
erbracht werden und wir diese nutzen, um unsere Dienst­              des Kundenauftrages für Rechnung des Kunden mit einer
leistungen in der von Ihnen beanspruchten hohen Qualität             anderen Partei auf einem dafür geeigneten Markt ein ent-
zu erbringen und fortlaufend zu verbessern. Wir unterneh-            sprechendes Ausführungsge­schäft abschließt (Kommissi-
men alle erforderlichen Schritte, um die Erfüllung unserer           onsgeschäft), auch unter Einschal­tung von Zwischenkom-
Pflichten als Wertpapierdienstleistungsunternehmen ehrlich,          missionären.
redlich, professionell und im bestmöglichen Interesse unse-
rer Kunden zu erfüllen.                                              In den Fällen, in denen die Depotführung nicht bei MLP
                                                                     erfolgt, wird MLP den Auftrag des Kunden nicht selbst
Ihr MLP­Berater ist als selbstständiger Han­delsvertreter            ausführen, sondern ihn an das jeweilige depotführende
(§§ 84 ff. HGB) unter dem Haftungsdach unserer Gesell-               Finanzdienstleistungsunternehmen bzw. Kreditinstitut
schaft tätig und wird in Form von Provisionen vergütet,              weiterleiten. Der Auftrag des Kunden wird dann nach den
deren Höhe grundsätzlich von der Vergütung abhängt, die              Grundsätzen des anderen Finanzdienstleistungsunterneh-
MLP von Fondsgesellschaften und Wertpapieremissions-                 mens bzw. Kreditinstituts ausgeführt.
häusern für den Vertrieb von Wertpapieren erhält. Diese
kann je nach emp­fohlenem Finanzinstrument variieren.                2. Vorrang von Kundenweisungen
Die Anlageberatung er­bringen wir daher nicht als Honorar­
Anlageberatung.                                                      Der Kunde kann MLP Weisungen erteilen, an welchen Aus-
                                                                     füh­rungsplätzen sein Auftrag ausgeführt werden soll. Einer

Stand: 07/2021				                                 D226980333_V 6.05_12072021                                                   6/7
Grundsätze und Informationen der MLP Banking AG im Rahmen des Wertpapiergeschäfts

Weisung des Kunden wird MLP bei der Ausführung eines               •     Börsengehandelte Finanzinstrumente
Kauf- oder Verkaufsauftrages Folge leisten.
                                                                   Auf Basis der gesetzlichen Grundlage ist die Ausgabe und
Liegt eine Kundenweisung vor, so erkennt der Kunde an,             Rücknahme von Anteilen eines Investmentvermögens nicht
dass MLP durch seine Weisung von der Pflicht befreit ist,          Gegenstand der dargestellten Grundsätze. Die Ausgabe und
den Auf­trag entsprechend diesen Grundsätzen auszufüh-             Rücknahme von Anteilen in Investmentvermögen erfolgt
ren und bei weisungsgemäßer Ausführung die Pflicht zur             über die Verwahrstelle. Möchte der Kunde einen Kauf- oder
Erzielung eines bestmöglichen Ergebnisses für den Kunden           Verkaufsauftrag an einem organisierten Markt (Börse) oder
bei der Orderausführung als erfüllt gilt.                          an einem multilateralen Handelssystem tätigen, so erteilt er
                                                                   uns eine entsprechende Weisung.
Soweit der Kunde keine Weisung erteilt, gelten die nachfol-
genden Ausführungsgrundsätze.                                      Aufträge in anderen Klassen von Finanzinstrumenten führen
                                                                   wir ausschließlich auf Basis einer individuellen Weisung des
                                                                   Kunden aus.
B. Grundsätze der bestmöglichen Ausführung
                                                                   2. Festpreisgeschäfte
1. Kommissionsgeschäfte im Produkt „MLP Online-Wert-
papierdepot”                                                       Soweit Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstru-
                                                                   menten im Rahmen eines Festpreisgeschäfts erfolgen, stel-
Zur Ausführung von Aufträgen im Produkt „MLP Online-               len wir organisatorisch sicher, dass diese zu marktgerechten
Wertpapierdepot“ als Kommissionsgeschäfte gemäß Ziffer             Bedingungen ausgeführt werden.
1.2 der Bedingungen für Wertpapiergeschäfte beauftragt
MLP die Deutsche WertpapierService Bank AG (dwpbank) als           3. Kommissionsgeschäft im Produkt „Vermögensdepot”
Zwischenkommissionärin, ein Ausführungsgeschäft abzu-
schließen. Durch die Weiterleitung von Kundenaufträgen zur         Aufträge zum Erwerb oder zur Veräußerung von Anteilen
Ausführung an die dwpbank verfolgen wir das Ziel, dass bei         an Investmentfonds führt MLP als Kommissionsgeschäfte
der Ausführung gleichbleibend das bestmögliche Ergebnis er-        gemäß Ziffer 1.2 der Bedingungen für Wertpapiergeschäfte
zielt wird. Für die nachfolgend aufgeführten Klassen von           grundsätzlich unter Einsatz der Deutsche WertpapierService
Finanzinstrumenten kommen die von der dwpbank aufge-               Bank AG (dwpbank) als Zwischenkommissionärin wie folgt
stellten Ausführungsgrundsätze zur Anwendung.                      aus:
Die kompletten Ausführungsgrundsätze der dwpbank sowie             •    Anteile von Investmentfonds werden nach Maßgabe
ergänzende Informationen sind über die Website der dwp-                 des Kapitalanlagegesetzbuchs direkt über die Verwahr-
bank (www.dwpbank.de) abrufbar. Auf Wunsch des Kunden                   stelle ausgeführt.
händigen wir diese Informationen über den MLP Kundenser-           •    Anteile an Exchange Traded Funds (ETFs) werden ge-
vice (banking@mlp.de) in Papierform aus.                                mäß den Vertragsbedingungen ausschließlich außer-
                                                                        börslich mit Abrechnung der Aufträge zum aktuellen
Die dwpbank ermöglicht durch die Bereitstellung von auf                 Nettoinventarwert (NAV) ausgeführt. Die von der dwp-
uns abgestimmte, standardisierte Prozesse eine effektive                bank für Kommissionsgeschäfte, insbesondere für den
und kostengünstige Ausführung, Abwicklung und Abrech-                   Handel von ETFs, aufgestellten Ausführungsgrundsätze
nung von Wertpapiergeschäften für unsere Kunden. Durch                  kommen demgemäß nicht zur Anwendung.
die Bündelung dieser Faktoren bei der dwpbank werden
insbesondere Kostenvorteile für den Kunden erzielt. Bei der
Ausführung von Kundenaufträgen über die dwpbank wer-               C. Überprüfung der Grundsätze
den Finanzinstrumente in folgenden Klassen untergliedert:
                                                                   Wir überprüfen unsere Grundsätze für die Weiterleitung von
•   Eigenkapitalinstrumente – Aktien und Hinterlegungs-            Aufträgen zur Ausführung durch die dwpbank regelmäßig,
    scheine                                                        mindestens jährlich, sowie anlassbezogen.
•   Schuldtitel (z. B. Staatsanleihen, Unternehmensanleihen)
•   Strukturierte Finanzprodukte
•   Verbriefte Derivate

Stand: 07/2021				                               D226980333_V 6.05_12072021                                                   7/7
Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis
Preise und Leistungsmerkmale bei Zahlungsdiensten sowie beim
Scheckverkehr
Die nachfolgend aufgeführten Preise werden nicht berechnet, wenn die entsprechende Position bereits mit dem Grundpreis des
Giro- oder Einlagenkontos, der MLP-Kreditkarte bzw. mit dem Grundpreis des Wertpapierproduktes abgegolten ist.

Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
Zahlungsverkehr:

Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit
nichts anderes vereinbart ist):

1. Abrechnungskurs

Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. –ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von
Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurses ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im
Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten
Handelstag festgesetzten Kurs ab.

2. Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte

Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13.00 Uhr
(Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten)
Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen.

3. Veröffentlichung der Devisenkurse

Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter (www.genofx.dzbank.de) ab 14.00 Uhr veröffentlicht und stellen die
Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.

4. Kursänderungen

Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden
wirksam.

Kartenzahlungen:

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)1:
Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten EWR erfolgt die Währungsumrechnung auf Basis des Euro-
Referenzwechselkurses der Europäischen Zentralbank des der Buchung vorangehenden Geschäftstages.

Außerhalb des EWR:
Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten außerhalb des EWR rechnet grundsätzlich die jeweilige
internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um
und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der
Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenz-
wechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige
Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des
Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen
Kartenorganisation.

 1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe,
 Martinique, Mayotte, Réunion) , Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei,
 Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern und die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen.
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