KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen

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KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
Ausgabe 01/2019
                                                                                       15. Februar 2019

          KAMMER aktuell                 Informationen der Rechtsanwaltskammer Sachsen

          Aktuelle Themen

          Kammerversammlung der RAK Sachsen 2019
          In diesem Heft finden Sie die Einladung zur ordentlichen Kammerversammlung
          am 25. März 2019 in Dresden                                          Seite 4

          Neujahrsempfang
          Zum Neujahrsempfang in Dresden konnte die RAK Sachsen viele Vertreter aus
          der Justiz, Politik und Verwaltung begrüßen. Einen Bericht über die Veranstal-
          tung finden Sie ab                                                   Seite 10

          Wahl der Vertreter in der 7. Satzungsversammlung
          Die Mitglieder der RAK Sachsen sind aufgerufen, die Vertreter in der 7. Sat-
          zungsversammlung zu wählen. Weitere Informationen auf                Seite 5

          Fachanwaltsausschüsse
          Mehrere Fachanwaltsausschüsse der RAK Sachsen sind 2019 zu besetzen. Inte-
          ressierte Kolleginnen und Kollegen können sich bewerben.         Seite 16

                                                                            Rechtsanwaltskammer Sachsen
                                                                            01099 Dresden | Glacisstraße 6
RECHTS                                                                           Telefon: 0351 318 59 09
ANWALTS                                                                           Telefax: 0351 336 08 99
KAMMER
SACHSEN                                                                       E-Mail: info@rak-sachsen.de

                                                                                     www.rak-sachsen.de
KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
Aus dem Inhalt

                 EDITORIAL   ................................................................3

                  AKTUELL    Einladung zur Kammerversammlung 2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
                             Wahl der Vertreter in der 7. Satzungsversammlung – Nicht vergessen!. . . . . . . . . . . 5
                             Abteilungen des Vorstandes der RAK Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

          ENTWICKLUNGEN      Elektronisches Dokument: Praktische Hinweise. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         6
                             beA läuft wieder – und wie geht’s nun weiter?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        7
                             Elektronischen Rechtsverkehr aktiv nutzen! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      7
                             Sächsisches Landessozialgericht stellt nur noch über beA zu. . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              8
                             Regelwerksänderungen im Baurecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     8

                 BERICHTE    Neujahrsempfang der RAK Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
                             „Demokratie lebt von Mitwirkung“ – Parlamentarier zu Gast beim LFB Sachsen . . . 12

             MITTEILUNGEN    Kammerbeitrag 2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            13
                             Verständigungspraxis in Strafverfahren – Umfrage zur Evaluierung. . . . . . . . . . . . .                                   13
                             Warnung vor gefälschten E-Mails. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  13
                             Neues aus Brüssel und Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                14

     FACHANWALTSCHAFTEN      Besetzung der Fachanwaltsausschüsse – Bewerberaufruf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
                             Neuer Fachanwalt für Sportrecht – Bewerberaufruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

              BERUFSRECHT    7. Sitzung der 6. Satzungsversammlung bei der BRAK am 26.11.2018 in Berlin . . . 17

     AUS- & WEITERBILDUNG    Abschlussprüfung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten 2019 . . . . . . . . . . . . . . 18
                             Ausbilderhinweis für den Ausbildungszeitraum 2019 - 2022. . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
                             Ergebnisse der Abschlussprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2018. . . . . 19
                             Ergebnisse der Zwischenprüfung 2018. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
                             Seminar für (zukünftige) Ausbilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
                             Aufstiegsfortbildung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin 	���������� 21

TERMINE & VERANSTALTUNGEN    Veranstaltungungen der RAK Sachsen 2019. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

              PERSONALIEN    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

      BUCHBESPRECHUNGEN      . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

                ANZEIGEN     . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

         SEMINARANGEBOT      . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

                 KONTAKT     . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

               IMPRESSUM     . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Editoria l 01/2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das gerade begonnene Jahr 2019 ist reich an bedeutsamen            geführt,    schon
Jahres- und Gedenktagen. Vor 100 Jahren trat in Weimar die         gar nicht war sie
Nationalversammlung erstmals zusammen und brachte die              geeignet,     das
Weimarer Reichsverfassung auf den Weg. Am 23. Mai 2019             Vertrauen in die
feiern wir den 70. Jahrestag des Grundgesetzes und vor 30          Rechtsprechung
Jahren führte die „Friedliche Revolution“ in der ehemaligen        zu stärken.
DDR zum Sturz des SED-Regimes und ebnete den Weg zur
deutschen Einheit. Doch die „Jubiläumsstimmung“ ist getrübt.       Im      Gegenteil:
Allenthalben fragen wir uns angesichts der jüngsten Ereignisse     Die     Akzeptanz
und Entwicklungen, ob wir uns um Demokratie und Rechts-            der Parteien ist
staat sorgen müssen.                                               bei Entscheidun-
                                                                   gen durch einen
Gerade hat eine von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in         Spruchkörper
Auftrag gegebene Umfrage des Instituts für Demoskopie Al-          größer, das Anse-
lensbach ergeben, dass 77 % der Bevölkerung in Westdeutsch-        hen der Justiz in der Öffentlichkeit gestärkt. Eine Partei wird
land die Demokratie als die beste Staatsform ansehen, in Ost-      eher geneigt sein, eine Entscheidung des Gerichts zu akzep-
deutschland jedoch nur 42 %. Eine weitere im Auftrag der Ro-       tieren, wenn sie das Ergebnis einer gründlichen Beratung in
land Rechtsschutz durchgeführte Allensbach-Umfrage ergab,          der Kammer und kein „Einzelvotum“ ist. Auch für die Qualität
dass nur 55 % der Bürger in Ostdeutschland den Gerichten           der gerichtlichen Entscheidung ist es von Vorteil, wenn sie das
vertrauen. 83 % halten die Gerichte für überlastet, sogar 90       Ergebnis eine solchen Beratung und eines fachlichen Diskur-
% beklagen eine vielfach zu lange Verfahrensdauer. Allgemein       ses innerhalb der Kammer wiedergibt. Nicht zuletzt profitieren
wird beklagt, die Rahmenbedingungen für eine gute Recht-           gerade jüngere Berichterstatter von dem Erfahrungsaustausch
sprechung hätten sich in Deutschland in den vergangenen Jah-       mit ihren älteren Kollegen in der gemeinsamen Beratung. Auch
ren verschlechtert.                                                in den Verfahren vor der „Kammer für Handelssachen“ ließen
                                                                   sich insbesondere komplexe wirtschaftsrechtliche Fälle besser
Es gibt viele Ansätze, das verloren gegangene Vertrauen in die     in einem Dreier-Gremium von ausgebildeten Juristen lösen, als
als überlastet wahrgenommene Justiz wiederherzustellen. Eine       von einem Berufsrichter allein (§ 349 Abs. 3 ZPO). Das Vertrau-
stärkere personelle und sachliche Ausstattung gehören an er-       en in die Justiz würde gestärkt, komplexe wirtschaftsrechtliche
ster Stelle dazu. Nur eine schnelle und qualitativ hochwertige     Fälle würden wieder vor die staatlichen Zivilgerichte getragen
Rechtsprechung verhilft den Bürgerinnen und Bürgern zu ih-         und die Rechtsprechung würde fortentwickelt.
rem Recht. Das gilt sowohl für die vielfach zu langen Verfah-
rensdauern in der Strafjustiz wie auch für die Verfahren vor den   Die ZPO-Novelle 2001 gehört daher dringend auf den Prüf-
Zivilgerichten. Es ist daher an der Zeit, auch Fehlentscheidun-    stand.
gen aus der Vergangenheit zu korrigieren:
                                                                   Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Ausgabe von
So glaubte der Gesetzgeber der ZPO-Novelle 2001, dass die          KAMMERaktuell erhalten Sie die Einladung zu unserer Kam-
Verhandlungskultur, die Funktion der Rechtsmittelzüge und          merversammlung, die am 25. März 2019 in Dresden stattfin-
der Gerichtsaufbau den berechtigten Ansprüchen der recht­          den wird. Die Materialien zur Kammerversammlung finden
suchenden Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft nicht        Sie auf unserer Homepage www.rak-sachsen.de. Dort finden
mehr genügten. Zudem kämen auf die Ziviljustiz durch die zu-       Sie auch meinen ausführlichen Jahresbericht über die Arbeit
nehmende Verrechtlichung des Alltagslebens, den rasanten           der Rechtsanwaltskammer Sachsen in dem vergangenen Jahr
Fortschritt der Informations- und Kommunikationstechnologi-        2018. Auf unserer Kammerversammlung wird Gelegenheit zur
en und nicht zuletzt durch die Vereinheitlichung des europä-       Aussprache über den Jahresbericht bestehen. Der Vorstand
ischen Rechtsraums neue Aufgaben zu, die sie - angesichts der      der Rechtsanwaltskammer bittet Sie um eine rege Teilnahme.
Haushaltslage der Länder - ohne zusätzliches Personal bewäl-       Denn die Anwaltschaft steht vor großen Herausforderungen
tigen müsse (!). Deshalb, so glaubte der Gesetzgeber damals,       wie Digitalisierung, künstlicher Intelligenz, Ausgestaltung der
müsse der Zivilprozess durch eine „grundlegende Strukturre-        beruflichen Zusammenarbeit, Fremdkapitalverbot sowie Ju-
form bürgernäher, effizienter und transparenter“ werden. Der       ristenausbildung und Nachwuchsgewinnung, um nur einige
angestrebten Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung         Stichworte zu nennen. Ich freue mich deshalb darauf, Sie auf
innerhalb der Ziviljustiz sollten u.a. die Einführung des origi-   unserer Kammerversammlung zahlreich begrüßen zu dürfen.
när zuständigen Einzelrichters beim Landgericht und die Ein-
führung einer beschleunigten Erledigungsmöglichkeit für sub-       Mit besten kollegialen Grüßen
stanzlose Berufungen dienen. Dass die Einführung des § 522
ZPO zu einer Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung         Ihr
innerhalb der Ziviljustiz geführt habe, wird, wenn überhaupt,
nur singulär vertreten, was auch auf ihre weithin uneinheitliche
Handhabung durch die Oberlandesgerichte zurückzuführen ist.
Aber auch die Einführung eines originär zuständigen Einzelrich-
ters bei dem Landgericht (§§ 348, 348a ZPO) hat weder zu
einer Qualitätsverbesserung noch zu einer Effizienzsteigerung      Dr. Detlef Haselbach, Präsident

                                                                                                          KAMMER aktuell         3
akt uell 01/2019

      Einladung zur Kammerversammlung 2019

      Sehr geehrte Frau Kollegin,
      sehr geehrter Herr Kollege,

      hiermit lade ich Sie gemäß § 85 BRAO zur diesjährigen Kammerversammlung ein, die am

                                           Montag, 25. März 2019, 14:00 Uhr
                                         im QUALITY HOTEL PLAZA DRESDEN,
                                      Königsbrücker Straße 121a, 01099 Dresden
      stattfinden wird.

      Tagesordnung:

      1.             Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Sachsen
      2.             Feststellung der Beschlussfähigkeit
      3.             Grußwort
      4.             Jahresbericht des Präsidenten der RAK Sachsen für 2018
      5.             Aussprache zum Jahresbericht des Präsidenten
      6.             Aktueller Stand und Aussprache zum beA
      7.             Kassenbericht des Schatzmeisters
      8.             Aussprache zum Kassenbericht des Schatzmeisters
      9.             Rechnungsprüferbericht
      10.            Beschlussfassung über - Bestätigung des Kassenberichts des Schatzmeisters
                                           - Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018
      11.            Beschlussfassung über - Änderung Geschäftsordnung der RAK Sachsen
                                           - Änderung Entschädigungsordnung
                                            - Änderung Gebührenordnung
      12.            Nachtragshaushalt 2019 und Beschlussfassung
      13.            Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2020
      14.            Haushaltsplan 2020 und Beschlussfassung
      15.            Wahl der Rechnungsprüfer
      16.            Verschiedenes

      Den Jahresbericht des Präsidenten, den Schatzmeisterbericht und die Beschlussvorlagen finden Sie auf der
      Homepage www.rak-sachsen.de/fuer-mitglieder

      Nach der Kammerversammlung laden wir Sie zu einem gemeinsamen Abendessen vom Buffet ein. Bitte
      teilen Sie auf der beiliegenden Faxvorlage mit, ob Sie teilnehmen werden.

      Mit freundlichen kollegialen Grüßen

      Dr. D. Haselbach
      Präsident

4   KAMMER aktuell
akt uell 01/2019

Wahl der Vertreter in der 7. Satzungsversammlung – Nicht vergessen!

Wie in der 1. Wahlbekanntmachung              der 1. Wahlbekanntmachung vom            Die Abstimmung wird elektronisch über
vom 17. Januar 2019 mitgeteilt, sind die      17.01.2019 mitteilten;                   ein Wahlsystem der Fa. POLYAS GmbH,
Vertreter der 7. Satzungsversammlung       • Ihr Passwort aus der Wahleinladung.      Marie-Calm-Straße 1-5, 34131 Kassel,
neu zu wählen. Die Wahl wird als elek-                                                 durchgeführt. Für dieses Online-Wahl-
tronische Wahl durchgeführt. Zu wählen     Eine besondere Software für die Online-     produkt POLYAS Core Version 2.2.3 liegt
sind 3 Vertreter. Auf der Homepage der     Stimmabgabe ist nicht notwendig. Ein        ein vom Bundesamt für Sicherheit in der
Rechtsanwaltskammer Sachsen unter          Internetzugang und ein E-Mail-Account       Informationstechnik am 10.02.2016 er-
www.rak-sachsen.de/fuer-mitglieder/        sind ausreichend, um Ihre Stimme online     teiltes Deutsches IT-Sicherheitszertifikat
finden Sie die Namen und Kurzvorstel-      abzugeben. Generell gilt, dass das elek-    vor. Die Fa. POLYAS GmbH gab ergän-
lungen aller Kandidatinnen und Kandi-      tronische Wahlsystem kompatibel mit al-     zend zu den Angebotsunterlagen am
daten. Auch in der Geschäftsstelle der     len gängigen Internetbrowsern ist. Eine     10.01.2019 eine Erklärung ab, dass das
Rechtsanwaltskammer Sachsen können         reibungslose Nutzung ist mit folgenden      angebotene elektronische Wahlsystem
diese eingesehen werden.                   Browsern gewährleistet: Chrome, Fire-       POLYAS Core 2.2.3 den technischen An-
                                           fox, Internet Explorer, Opera, Safari.      forderungen gem. § 15 Wahlordnung
Gewählt wird über ein Online-Wahl-         Wichtig ist, dass der Internetbrowser in    zur Wahl der Vertreter in der Satzungs-
portal in einem geschützten Bereich        der aktuellsten Version verfügbar ist, um   versammlung entspricht.
im Internet, welches auch über unsere      die Sicherheit der Internetverbindung zu
Homepage unter www.rak-sachsen.de          wahren und die vollständige Funktiona-      Weitere Informationen zur Sicherheit
zu erreichen ist. Ihre Stimme können Sie   lität der Online-Wahl zu gewährleisten.     und Ausgestaltung des Wahlsystems, zu
im Zeitraum vom 15. März bis 04. April     Sie können für Ihre Stimmabgabe auch        den technischen Anforderungen sowie
2019 abgeben.                              das Smartphone nutzen. Da Sie für die       zur Funktionsweise der elektronischen
                                           Onlinewahl keine Software herunter-         Stimmabgabe finden Sie auf der Home-
Für die Wahl benötigen Sie folgende Zu-    laden müssen, kommt es nicht auf das        page der Rechtsanwaltskammer Sach-
gangsdaten:                                Betriebssystem Ihres Computers oder         sen unter www.rak-sachsen.de/fuer-
• die Wähler-ID ist Ihre Mitgliedsnum-    Smartphones an.                             mitglieder/
  mer, welche wir Ihnen bereits in

Abteilungen des Vorstandes der RAK Sachsen

Der Vorstand der RAK Sachsen besetz-             Berufsrechtsabteilung III             Abteilung Fachanwaltszulassungen
te in seiner Sitzung am 14.11.2018 die               (Buchstabe Q-Z)
Abteilungen gemäß § 77 Abs. 3 Satz 1                                                    RA Markus M. Merbecks, Chemnitz
VBRAO i.V.m. § 11 der Geschäftsord-            RAin Heike Bruns, Chemnitz                RAin Uta Modschiedler, Dresden
nung des Vorstandes für das Kalender-         RA Curt Matthias Engel, Leipzig              RAin Heike Bruns, Chemnitz
jahr 2019 wie folgt:                         RA Dr. Axel Schweppe, Chemnitz              RA Dr. Axel Schweppe, Chemnitz
                                            RA Matthias Schumann, Chemnitz                 RA Jan Weidemann, Dresden
      Berufsrechtsabteilung I              RA Dr. Christian Klostermann, Zwickau          RAin Alexandra Weiß, Dresden
         (Buchstabe A-H)                                                                    RA Philipp Lange, Leipzig
                                               Vergütungsrechtsabteilung
     RAin Gerhild Sailer, Leipzig                                                             Abteilung Abwicklung
   RAin Dagmar Perlwitz, Delitzsch                RA Roland Gross, Leipzig
     RA Frank Stange, Dresden                    RA Volker Backs, Dresden                RA Dr. Detlef Haselbach, Dresden
   RA Franz-Josef Schillo, Dresden           RAin Uta Modschiedler, Dresden                RA Jan Weidemann, Dresden
      RA Philipp Lange, Leipzig                RA Jan Weidemann, Dresden                  RA Curt-Matthias Engel, Leipzig
                                                   RA René Zich, Görlitz
                                           RA Dr. Christian Klostermann, Zwickau              Vermittlungsabteilung
      Berufsrechtsabteilung II
          (Buchstabe I-P)                          Abteilung Zulassung                   RA Dr. Christoph Möllers, Dresden
                                                                                          RA Curt-Matthias Engel, Leipzig
   RA Dr. Stephan Cramer, Dresden            RA Dr. Stephan Cramer, Dresden               RAin Dagmar Perlwitz, Delitzsch
        RA Renè Zich, Görlitz                RA Dr. Detlef Haselbach, Dresden
    RAin Alexandra Weiß, Dresden               RA Jan Weidemann, Dresden
      RA Volker Backs, Dresden                RAin Alexandra Weiß, Dresden
    RAin Sabine Fuhrmann, Leipzig               RA Uwe Winkler, Dresden

                                                                                                         KAMMER aktuell        5
akt uell 01/2019

        Ausbildungsabteilung                      Abteilung Geldwäsche

    RA Dr. Christoph Möllers, Dresden          RA Franz-Josef Schillo, Dresden         RA Dr. Christian Klostermann, Zwickau
     RAin Uta Modschiedler, Dresden          RA Markus M. Merbecks, Chemnitz            RA Matthias Schumann, Chemnitz
        RA Philipp Lange, Leipzig              RAin Sabine Fuhrmann, Leipzig                 RA Uwe Winkler, Dresden

Elektronisches Dokument:
Definition / Sicherer Übermittlungsweg / Zugangsnachweis
Die Einführung des besonderen elektro-       tung des Gerichts gespeichert ist. Die-   4. Z ur Vorlage des Nachweises, dass das
nischen Anwaltspostfaches (beA) wirft        se Regelung entspricht weitgehend            elektronische Dokument bei Gericht
die Fragen auf, welche Dokumente per         dem bisherigen § 130a Abs. 3 ZPO             eingegangen ist, und dies fristwah-
beA sicher übermittelt werden können,        (Ein elektronisches Dokument ist ein-        rend, kann die Exportdatei einer elek-
und wie der Zugang nachgewiesen wer-         gereicht, sobald die für den Empfang         tronischen Nachricht angehängt und
den kann.                                    bestimmte Einrichtung des Gerichts es        per beA ans Gericht versandt werden.
                                             aufgezeichnet hat.).
1. Gemäß des seit dem 01.01.2018 gel-                                                 5. F ür diejenigen, die Papierakten füh-
    tenden § 130a Abs. 4 Nr. 2 ZPO gilt      Neu ist die Bestimmung des § 130a            ren, noch ein Hinweis auf § 298 Abs.
    das beA (§ 31a BRAO) als sicherer        Abs. 5 Satz 2 ZPO, dass dem Absen-           2 ZPO: die Übermittlung des elektro-
    Übermittlungsweg i.S. des § 130a         der eine automatisierte Bestätigung          nischen Dokuments an das Gericht
    Abs. 3 ZPO.                              über den Zeitpunkt des Eingangs zu           per beA ist aktenkundig zu machen.
                                             erteilen ist. Der Gesetzgeber hat diese      Dabei soll es nach der Begründung
2. W
    elche elektronischen Dokumente si-      automatisierte Eingangsbestätigung           des Gesetzgebers ausreichen, wenn
   cher per beA dem Gericht übermittelt      damit begründet (BT-Drs. 17/12634,           der Übermittlungsweg und das Über-
   werden können, regelt § 130a Abs.         S. 26), dass der Absender unmittelbar        mittlungsdatum auf dem Ausdruck
   1 ZPO abschließend. Darunter fallen       und ohne weiteres Eingreifen eines           des elektronischen Dokuments (z.B.
   alle Erklärungen, die dem Empfän-         Justizbediensteten Gewissheit erlan-         auf dem Schriftsatz) vermerkt wird;
   ger in einer dauerhaften, aber nicht      gen soll, ob eine Übermittlung an das        alternativ kann auch die elektroni-
   unmittelbar, sondern nur maschinell       Gericht erfolgreich war oder ab wei-         sche Nachricht ausgedruckt werden,
   lesbaren Form – also elektronisch - zu-   tere Bemühungen zur erfolgreichen            mit der das elektronische Dokument
   gehen, so insbesondere vorbereitende      Übermittlung des elektronisches Do-          dem Gericht übermittelt wurde (BT-
   Schriftsätze und deren Anlagen sowie      kumentes erforderlich sind.                  Drs. 17/12634, S. 25).
   alle prozessualen Erklärungen der Par-
   teien oder Dritter, die in Schriftform    Die automatisierte Eingangsbestäti-
   angegeben werden können (vgl. Zöl-        gung wird im beA unmittelbar in der
   ler-Greger, ZPO, 32. Aufl., § 130a, Rz.   übermittelten elektronischen Nach-         Dr. Stephan Cramer
   2). Auch bestimmende Schriftsätze         richt gespeichert. Durch den Export        M.M., Rechtsan-
   (Klage, Berufung, Revision) fallen über   dieser elektronischen Nachricht erhält     walt und Mediator,
   die Verweisungsnormen in § 253 Abs.       man den ausführlichen Nachweis über        Vizepräsident der
   4, § 519 Abs. 4, § 520 Abs. 5, § 549      den Eingang / Zugang des elektro-          Rechtsanwaltskam-
   Abs. 2 und § 551 Abs. 4 ZPO darun-        nischen Dokuments bei Gericht, so          mer Sachsen
   ter (Gesetzesbegründung in BT-Drs.        den Nachweis über den Versand und
   17/12634, S. 25).                         die Eingangsbestätigung des Gerichts.
                                             Die Exportdatei ist über den Export-
3. G
    em. § 130a Abs. 5 Satz 1 ZPO ist        ordner fest verbunden mit dem ein-
   ein elektronisches Dokument bei Ge-       gereichten elektronischen Dokument
   richt eingegangen, sobald es auf der      und dem Protokoll über die Prüfung
   für den Empfang bestimmten Einrich-       der Signatur.

6        KAMMER aktuell
en twicklungen 01/2019

beA läuft wieder – und wie geht’s nun weiter?

Seit dem 3.9.2018 ist das besondere         erfolgt dann gemeinsam mit den ande-         Partnern des EGVP-Verbunds geplant
elektronische Anwaltspostfach (beA)         ren EGVP-Partnern.                           und vorbereitet. Andere geplante Wei-
wieder online. Anwältinnen und Anwäl-                                                    terentwicklungen betreffen etwa die
te können darüber wieder am elektro-        Auch an den weiteren „Hausaufgaben“          Suche in www.rechtsanwaltsregister.org
nischen Rechtsverkehr mit Justiz, Behör-    der Präsidentenkonferenz in Bezug auf        und die Schnittstelle für Kanzleisoftware,
den und Notaren teilnehmen und auch         die Weiterentwicklung des beA-Systems        für die eine Erweiterung geplant ist.
untereinander kommunizieren. Aber war       arbeitet die BRAK momentan.
da nicht…?                                                                               Beim elektronischen Empfangsbekennt-
                                                                                         nis hat sich gezeigt, dass derzeit die Ak-
                                            Die Sicherheit im Blick behalten             tenzeichenfelder vertauscht dargestellt
Behebung verbliebener kleinerer                                                          werden. Da ohnehin der Strukturdaten-
Schwachstellen läuft                        Gelegentlich erhält die BRAK Hinweise        satz für den gesamten EGVP-Verbund
                                            auf mögliche neue Sicherheitsfragen.         neu gestaltet werden soll, wird eine Be-
In der Tat, da war noch etwas: Einige       Diese werden sofort geprüft, für das         hebung des Anzeigeproblems im Zusam-
wenige Schwachstellen, welche die se-       beA-System kritische Punkte ergaben          menhang hiermit erfolgen.
cunet Security Networks AG im Zuge          sich dabei aber nicht. Ein solcher Hinweis
ihrer Analyse des beA-Systems festge-       ging z.B. Mitte November durch die Pres-     Eine der wichtigsten „Baustellen“ ist es,
stellt hatte, sollten nach dem Beschluss    se: Es gebe eine Sicherheitslücke beim       das für Einzelplatzrechner konzipierte
der BRAK-Präsidentenkonferenz vom           elektronischen Personalausweis. Die für      beA-System auch für Terminalserver
27.6.2018 (modifiziert durch Beschluss v.   die Authentifizierung durch diesen ge-       nutzbar zu machen. Dies ist insbesonde-
8.8.2018) nach der Wiederinbetriebnah-      nutzte Programmbibliothek kommt auch         re ein Anliegen von größeren Kanzleien
me des beA im laufenden Betrieb beho-       im beA-System zum Einsatz. Schnell           und Unternehmen. Eine technische Lö-
ben werden. Und genau daran arbeitet        konnte aber für das beA Entwarnung           sung hierfür ist bereits konzipiert und
die BRAK gemeinsam mit der Entwick-         gegeben werden: Denn es stellte sich         wird so schnell wie möglich – voraus-
lerin des beA-Systems, der Firma Atos,      heraus, dass das beA die von der Sicher-     sichtlich Mitte 2019 – umgesetzt wer-
derzeit.                                    heitslücke betroffene Funktion gar nicht     den. Das beA wird dann auch in Termi-
                                            nutzt.                                       nalserver-Umgebungen einsetzbar sein.
Eine dieser von secunet festgestellten
Schwachstellen betraf das für den Nach-     Auch über das Verfolgen solcher Hin-               Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke,
richtentransport genutzte Verschlüsse-      weise hinaus hat die BRAK die Sicherheit                              Mag. rer. publ.
lungsverfahren – allerdings wird dieses     des beA konstant im Blick. Sie arbeitet             BRAK (Veröffentlichung aus dem
für die Verschlüsselung im gesamten         laufend an der Weiterentwicklung des                    BRAK-Magazin Heft 6/2018)
EGVP-Verbund genutzt. Die Behebung          Systems, nicht nur unter Sicherheits-,
kann daher nur in enger Abstimmung          sondern auch unter Nutzungsgesichts-
mit den Partnern in Justiz, Verwaltung      punkten.
und BNotK erfolgen, denn ohne ein ge-
meinsames Verschlüsselungsverfahren
funktioniert die Kommunikation inner-       Entwicklungsperspektiven
halb des EGVP-Verbunds nicht. Als erster
vorbereitender Schritt wurden die not-      Dazu zählt es unter anderem, die sym-
wendigen Funktionen für das neue Ver-       metrischen     Verschlüsselungsalgorith-
schlüsselungsverfahren (sog. Padding-       men zu aktualisieren. Dies ist neben der
Verfahren) in einer im November instal-     erwähnten Umstellung auf das Padding-
lierten neuen Version des beA-Systems       Verfahren ohnehin notwendig und wird
bereitgestellt. Die endgültige Umstellung   derzeit ebenfalls in Abstimmung mit den

Elektronischen Rechtsverkehr aktiv nutzen!

An die „passive Nutzungspflicht“            beA vorhalten und dass sie Nachrich-         sonal. Das ist auch gut so, denn die
des besonderen elektronischen An-           ten über das beA zur Kenntnis neh-           Gerichte gehen zunehmend dazu
waltspostfachs (beA) haben sich die         men müssen. Für viele ist es alltäglich      über, ihre Ausgangspost an die beA-
meisten Anwältinnen und Anwälte             geworden, ihren beA-Posteingang              Postfächer von Anwältinnen und An-
inzwischen gewöhnt. § 31a VI BRAO           im Auge zu behalten – auch dank au-          wälten zu versenden. Freilich gibt es
schreibt vor, dass sie die technischen      tomatischer Benachrichtigungsmails           noch große Unterschiede zwischen
Einrichtungen für die Nutzung des           und Leserechten für das Kanzleiper-          den Ländern, welche Gerichte an

                                                                                                           KAMMER aktuell        7
en twicklungen 01/2019

beAs versenden und ob man mit pro-          verzügliche Eingangsbestätigung, keine           datensatz mit Metadaten zum Ver-
aktiven Nachrichten rechnen muss            Druck- und Versandkosten – nicht jetzt           fahren (z.B. Gericht, Aktenzeichen,
oder ob die Gerichte lediglich per          schon zu nutzen. Seit dem 1.1.2018 sind          Parteien) beizufügen ist. Dieser kann
beA reagieren, nachdem man sie zu-          grundsätzlich alle Gerichte der Zivil-, Ar-      in der beA-Webanwendung automa-
vor auf diesem Weg angesprochen             beits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungs-        tisch generiert werden. Außerdem
hat. Klar ist aber: Im Laufe des Jahres     gerichtsbarkeit für den elektronischen           soll ein aussagekräftiger Dateiname
2019 werden immer mehr Gerichte             Rechtsverkehr geöffnet; für Straf- und           und ggf. Nummerierung verwendet
beAs adressieren.                           Ordnungswidrigkeitenverfahren machen             werden (z.B. Klageschrift, Anlage1,
                                            manche Bundesländer Ausnahmen (das               Anlage2). Ferner limitiert § 5 ERVV
                                            ERV-Gesetz erlaubt ihnen einen Auf-              unter anderem die Zahl und Größe
Selbst aktiv werden                         schub um ein bzw. zwei Jahre). Und für           der Anhänge einer beA-Nachricht;
                                            das elektronische Einreichen gibt es im          meist wird dies unproblematisch sein,
Eine „aktive Nutzungspflicht“ für           Vergleich zu Briefpost und Fax nur weni-         und falls nicht, gibt es gem. § 3 ERVV
das beA gilt noch nicht – erst ab dem       ge Besonderheiten.                               alternative Möglichkeiten zur Einrei-
1.1.2022 (die Länder können diesen Ter-                                                      chung.
min per Verordnung um ein bzw. zwei
Jahre vorziehen) sind Anwältinnen und       Formalia im Überblick                         (3) D
                                                                                               ie Schriftform kann nach § 130a III
Anwälte verpflichtet, Schriftsätze elek-                                                      ZPO auf zwei Wegen gewahrt wer-
tronisch an Gerichte zu übermitteln; dies   Drei Dinge sind für das Einreichen elek-          den: Entweder versieht der verant-
regelt der zum 1.1.2022 in Kraft tretende   tronischer Dokumente wichtig: Erstens             wortliche Anwalt das Dokument mit
§ 130d ZPO. So manche(r) von ihnen          dürfen nur bestimmte Versandwege                  seiner qualifizierten elektronischen
ist deshalb noch etwas zurückhaltend,       benutzt werden. Zweitens müssen die               Signatur (qeS); dann können Dritte
wenn es darum geht, selbst Schriftsätze     formalen Vorgaben nach § 130a ZPO                 den Versand formwahrend erledi-
per beA bei Gericht einzureichen.           (oder den Parallelregelungen in den an-           gen. Oder er versendet das (einfach
                                            deren Prozessordnungen) in Verbindung             signierte) Dokument selbst über sein
Eigentlich gibt es aber keinen Grund,       mit der Verordnung über die technischen           beA. Beides hat der Gesetzgeber der
die Vorteile des elektronischen Rechts-     Rahmenbedingungen des elektronischen              handschriftlichen Unterschrift gleich-
verkehrs – v.a. schneller Versand, un-      Rechtsverkehrs (ERVV) eingehalten wer-            gestellt.
                                            den. Und drittens muss die prozessuale
                                            Schriftform gewahrt werden. Genauer           Es ist also gar nicht so kompliziert! Ein-
    Sächsisches
                                            heißt das:                                    zelheiten sind nachzulesen bei Biallass/
    Landessozialgericht stellt                                                            Viefhues, BRAK-Mitt. 2018, 124; An-
    nur noch über beA zu                    (1) E inreichen darf man elektronische       wendungstipps zur aktiven Nutzung des
                                                Dokumente gem. § 4 I ERVV entwe-          beA finden sich im wöchentlichen beA-
                                                der über das EGVP oder auf einem          Newsletter der BRAK. Worauf warten
                                                sicheren Übermittlungsweg i.S.v. §        Sie also noch?
    Das Sächsische Staatsministerium            130a IV ZPO beispielsweise über das
    der Justiz teilte mit Schreiben vom         beA. Ein Versand per E-Mail ist also          Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke,
    14.01.2019 mit, dass das Sächsische         nicht zulässig.                                                   Mag. rer. publ.
    Landessozialgericht beabsichtigt, ab                                                  BRAK (Veröffentlichung aus dem BRAK-
    dem 1. März 2019 Zustellungen an        (2) An Formalia sieht die ERVV im We-                          Magazin Heft 6/2018)
    Rechtsanwälte nur noch in deren              sentlichen vor, dass Dokumente im
    beA vorzunehmen.                             pdf- oder tiff-Format übersandt wer-
                                                 den und dass ihnen ein sog. Struktur-

Bauen und Wohnen vs. Wasser und Schimmel
Kurzinfo - Regelwerksänderungen!

Einleitung                                  Schritt ans Land wagten, lebten spätere       gehend künstlich geschaffenen (gebau-
                                            Humanoiden in natürlichen Höhlen und          ten) Umwelt. Die Elemente Wasser und
Der Ursprung allen Lebens liegt bekannt-    entdeckten schließlich das Feuer. Neben       Feuer, letzteres hierbei als Synonym fürs
lich im Wasser. Erkennbar auch z.B. an      dem Feuer, zum Kochen und Aufwär-             Heizen zu verstehen, blieben weiterhin
unserer embryonalen Entwicklung und         men, blieb Wasser auch weiterhin ein          wichtig – aber mit völlig neuen Heraus-
dem Wassergehalt unseres Körpers von        wichtiges Element des Lebens.                 forderungen.
rd. 65%.
                                            Der Moderne Mensch (Homo sapiens              Die Spezies des „Modernen Menschen“
Nachdem unsere prähistorisch mariti-        sapiens) lebt nicht mehr in natürlichen       verbringt nämlich rd. 90% ihres Lebens
men Vorfahren den evolutionär enormen       Höhlen, sondern in einer von ihm weit-        in geschlossenen Räumen.

8        KAMMER aktuell
en twicklungen 01/2019

Um beim Bauen zu bleiben – man den-          Im Juli 2017 trat für die Bauwerksabdich-    Seminar 39093
ke an Feuchtigkeit durch Mangel (Stich-      tung eine neue Normenreihe, DIN 18531        „TechVokat        Schnittstellenseminar:
wort: Bauwerksabdichtungen) und beim         bis 18535, in Kraft. Die „alte“ DIN 18195    Immobilienwertermittlung - das soll-
Wohnen an Feuchtigkeit infolge des           blieb dabei in Fragmenten nur noch als       ten Juristen wissen! - Aufbau 1“ am
Nutzerverhaltens (Stichworte: Heizen         Terminologienorm bestehen.                   27.06.2019;
und Lüften).                                 Eine neugestaltete Normenreihe war aus       Seminar 39094
Dabei nicht selten mit Schimmelbefall        vielfältigen Erwägungen heraus zwin-         „TechVokat        Schnittstellenseminar:
einhergehend.                                gend notwendig und gliedert sich nun-        Schimmelpilze in Innenräumen“ am
                                             mehr wie folgt:                              07.11.2019
Ob unsere humanoiden Vorfahren in ih-
ren Höhlen wohl auch mit dererlei Her-       DIN 18531 – A
                                                          bdichtung von Dächern          Gern können Sie diese Seminare unter
ausforderungen zu kämpfen hatten?                        sowie Balkonen, Loggien          www.rak-sachsen.de/seminare buchen.“
                                                         und Laubengängen
In der Zeitrechnung nicht ganz soweit        DIN 18532 – A
                                                          bdichtung von befahr-          Viel Spaß beim Blick über den Tellerrand !
zurück, musste das Grab des Pharaos                      baren Verkehrsflächen aus        Karl Otto Gerlach
Tutanchamun, so die Ägyptologen, aus                     Beton
verschiedensten Gründen in großer Eile       DIN 18533 – Abdichtung von erdberühr-       TechVokat Schnittstellenseminare
errichtet werden. Wissenschaftliche                       ten Bauteilen                   Sachverständigenbüro
Untersuchungen ergaben, dass bei Ver-        DIN 18534 – Abdichtung von Innenräu-        Bausachverständiger, Dozent, Autor,
schluss der Grabkammer die Putzflä-                       men                             Rezensent
chen und die Wandbemalungen noch             DIN 18535 – A bdichtung von Behältern
zu feucht waren, sodass sich toxischer                    und Becken                      Ringstraße 12
Schimmel bilden konnte. Der Mythos                                                        52525 Heinsberg
des „Fluchs des Pharao“ und das Schick-      Zur DIN 18533 wurde bereits in 2018 an       Tel. 02452 980 248
sal des Entdeckers Howard Carter, war        der RAK Sachsen erfolgreich ein TechVo-      Fax 02452 980 249
damit wissenschaftlich gelüftet.             kat Schnittstellenseminar durchgeführt.      E-Mail: sv-buero-
                                             Eine Wiederauflage ist wahrscheinlich.       gerlach@t-online.
Vor- und Nachteile des Elements Wasser                                                    de
liegen nahe beieinander.
Gerade das Erfassen und Beherrschen          Regelwerk zur Thematik Schimmel
der Nachteile in der Planung und beim
Bau von Gebäuden fällt manchem Ver-          In den zurückliegenden Jahre wurden
treter der „am Bau Beteiligten“ häufig       mehrere Leitfäden zur Thematik von di-
schwer und wird in Folge zwischen den        versen Institutionen veröffentlicht. Die
Parteien auch oftmals strittig.              bekanntesten sind jene vom Landesge-
Dann treffen regelmäßig Bau- und Miet-       sundheitsamt Baden-Württemberg und
rechtler auf Bausachverständige – beide      vom Umweltbundesamt (UBA).
vertraut mit Regelwerken, aber eben
höchst unterschiedlichen.                    Ende 2017 nun wurden die beiden UBA-
                                             Leitfäden in aktualisierter und überarbei-
Am interdisziplinären Informationstrans-     teter Form zusammengefasst.
fer interessierten Juristen ist, gerade in   Unter anderem wurden neue Begriffs-
der Kommunikation mit Technikern,            definitionen mitgeteilt und erstmals
Schnittstellenwissen sehr wichtig. So        Nutzungsklassen für Räume eingeführt,
auch jenes, welches aus technischen Re-      so dass sich für Sachverständige und Sa-
gelwerken extrahiert wurde.                  nierer, aber auch für Juristen, nicht un-
                                             erhebliche Neuerungen ergeben haben.
Um in der Evolution zu bleiben – only the
fittest alive!
                                             Fazit

Regelwerke zur Thematik Bauwerks-            Fundiertes Schnittstellenwissen ist für
abdichtung                                   Juristen unabdingbar – auch die kontinu-
                                             ierliche Pflege und Mehrung dessen.
Bauwerksabdichtung ist ein weites Wis-       Die bewährten TechVokat Schnittstel-
sens- und Betätigungsfeld, dass bis Mitte    lenseminare des Sachverständigenbüros
2017 in der DIN 18195 (Bauwerksabdich-       Gerlach, auch in Kooperation mit der in-
tungen) und der DIN 18531 (Dachab-           novativen RAK Sachsen realisiert, bieten
dichtungen) geregelt war.                    hierzu mannigfaltige Gelegenheiten.
                                             Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist auf max.
                                             18 Personen begrenzt:

                                                                                                            KAMMER aktuell        9
berich t e 01/2019

Gäste des Neujahrsempfanges

Neujahrsempfang der RAK Sachsen

Zu ihrem Neujahrsempfang lud die            insbesondere Referendare für eine Aus-       vielen ehrenamtlich tätigen Kolleginnen
Rechtsanwaltskammer Sachsen am 28.          bildung in Sachsen zu gewinnen.              und Kollegen, die auch im Jahr 2018 in
Januar 2019 nach Dresden ein. Präsi-        Aufgrund der ersten Erfahrungen mit          den verschiedensten Ausschüssen, sei es
dium und Vorstand konnten über 180          der Nutzung des beA durch die Anwalt-        in der Juristenausbildung, in den Fachan-
Vertreter aus Justiz, Politik und Verwal-   schaft und die Justiz war sich der Staats-   waltsausschüssen, in der Satzungsver-
tung, hierunter den 2. Vizepräsidenten      minister sicher, dass damit ein wesentli-    sammlung, in der Berufsausbildung oder
des Sächsischen Landtags Horst Wehner,      cher Beitrag für die Umsetzung des elek-     in der Anwaltsgerichtsbarkeit tätig wa-
die Präsidentin des Sächsischen Verfas-     tronischen Rechtsverkehrs in der Justiz      ren. Sein Dank galt auch den zahlreichen
sungsgerichtshofes Birgit Munz, den         durch die Anwaltschaft geleistet wurde.      Dozentinnen und Dozenten aus allen
Sächsischen Staatsminister der Justiz Se-   Er lobte das gemeinsame Projekt der          Bereichen, die es der RAK Sachsen auch
bastian Gemkow, den Präsidenten des         anwaltlichen Beratungsstellen, welches       im Jahre 2018 wiederum ermöglichten,
OLG Dresden Gilbert Häfner und den          im letzten Jahr um den Standort Pirna        ein umfangreiches Seminarangebot zum
Generalstaatsanwalt Hans Strobl, begrü-     erweitert werden konnte, und dankte          Zwecke einer fortwährenden Qualitäts-
ßen.                                        der Anwaltschaft für ihr soziales Enga-      sicherung der anwaltlichen Dienstlei-
                                            gement.                                      tungen zu organisieren. Dr. Detlef Ha-
In seinem Grußwort ging der Sächsi-                                                      selbach verwies auf die zahlenmäßige
sche Staatsminister der Justiz Sebastian    In Hinblick auf die aktuelle gesellschaft-   Entwicklung der Rechtsanwaltskammer
Gemkow u.a. auf die Personalsituation       liche Entwicklung und die Konflikte, die     Sachsen. Erneut sank die Mitgliederzahl
und -entwicklung in der sächsischen         weltweit zu beobachten sind, mahnte er       um 0,4 % auf 4.673 Mitglieder1.
Justiz ein. So konnte der Stellenabbau      die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der
in der sächsischen Justiz gestoppt wer-     Gewaltenteilung und der Grundrechte          Etwas weniger als ein Fünftel (18,4 %)
den. Vielmehr konnten neue Stellen für      an. Eine unabhängige Anwaltschaft ist        sind unter 40 Jahre alt. Der Vergleich
Richter und Staatsanwälte, Gerichtsvoll-    hierfür ein wichtiger Garant.                zum letzten Jahr – da waren noch 20,3 %
zieher und Mitarbeiter im Justizvollzug                                                  der Mitglieder jünger als 40 Jahre –
geschaffen bzw. in den aktuellen Haus-      In seiner Neujahrsrede sprach der Präsi-     zeigt, dass auch die Anwaltschaft nicht
haltsplänen vorgesehen werden. Im Be-       dent der Rechtsanwaltskammer Sachsen
reich der Juristenausbildung startete der   Dr. Detlef Haselbach über die Arbeit des     1weitere statistische Zahlen zur Mitglieder-
Freistaat eine Ausbildungsoffensive, um     vergangenen Jahres und gab einen Aus-          struktur der RAK Sachsen finden Sie im
                                            blick für 2019. Er dankte zunächst den         Jahresbericht des Präsidenten

10       KAMMER aktuell
berich t e 01/2019

vor den ersten Auswirkungen des demo-
grafischen Wandels gefeit ist. Der Anteil
der Rechtsanwältinnen inklusive der Syn-
dikusrechtsanwältinnen beträgt 35 %;
bei den jungen Kolleginnen dagegen
50,6 %.

Von den insgesamt 4.673 Mitgliedern
der Rechtsanwaltskammer Sachsen sind
182 Rechtsanwältinnen und Rechtsan-
wälte mit der Berufsbezeichnung „Syn-
dikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsan-
walt“, davon wiederum 149 mit Doppel-
zulassung und 33 nur Syndikusrechtsan-
wältinnen/Syndikusrechtsanwälte tätig.

Die Verfahren über die Zulassung zur
Syndikusrechtsanwältin/zum Syndikus-        Dr. Detlef Haselbach bei seiner Ansprache
rechtsanwalt werden inzwischen von
der Rechtsanwaltskammer Sachsen mit
einer gewissen Routine bearbeitet. Je-
doch sind insbesondere die sich in den
zurückliegenden Monaten häufenden
sogenannten Erstreckungs- und Än-
derungsanträge, also Anträge auf Er-
streckung der Zulassung als Syndikus-
rechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt
auf weitere oder geänderte Arbeitsver-
hältnisse und den sich daraus ergeben-
den Abgrenzungsfragen zum Erlöschen
einer Zulassung und Neubeantragung
anspruchsvoll und arbeitsintensiv.

Das Projekt „Demokratieerziehung“ in
den sächsischen Schulen begleitete die
RAK Sachsen 2018 von der Transferpha-
se, an welcher bis zum Ende des Schul-      Drei (ehemalige) Präsidenten der RAK Sachsen: Dr. Martin Abend, Ehrenpräsident Dr.
jahres 2017/2018 15 Oberschulen aus         Dr. hc. Günter Kröber, Dr. Detlef Haselbach (v.l.n.r.)
den fünf Schulbezirken in Sachsen teil-
nahmen, auf den Weg in den regulären        hervor. Insbesondere die Einführung von      Arbeit der Rechtsanwaltskammer Sach-
Unterricht. Mit Beginn des Schuljahres      Prozessen innerhalb der Rechtsanwalts-       sen im letzten Jahr. Die Neufassung des
2018/2019 haben nunmehr alle Ober-          kammer zur Umsetzung der Pflichten           Geldwäschegesetzes wies der Rechts-
schulen in Sachsen die Möglichkeit, das     aus der Datenschutzgrundverordnung,          anwaltskammer neue Aufgaben zu. Ihr
Projekt in den Unterricht der 6. Klassen    insbesondere die notwendigen Doku-           obliegt nunmehr als Aufsichtsbehörde
einzubinden. Die Rechtsanwaltskammer        mentations- und Rechenschaftspflich-         auch die Überwachung der Einhaltung
Sachsen konnte über 60 Rechtsanwältin-      ten, stellte und stellt weiterhin eine be-   der Pflichten nach dem Geldwäschege-
nen und Rechtsanwälte gewinnen, die         sondere und sehr zeitintensive Heraus-       setz durch die Anwaltschaft einschließ-
gemeinsam mit Vertretern der Justiz be-     forderung dar.                               lich einer anlassunabhängigen Prüfung.
reit sind, an dem Projekt in den Klassen
mitzuwirken. Einige dieser Kolleginnen      Auch die Umsetzung des „Gesetz zur           Weiter ging Dr. Detlef Haselbach auf das
und Kollegen waren beim Neujahrsemp-        Umsetzung der Vierten EU-Geldwä-             beA ein, welches nicht nur die Rechts-
fang anwesend. Dr. Detlef Haselbach         scherichtlinie, zur Ausführung der EU-       anwaltskammer Sachsen im letzten Jahr
dankte ihnen für ihr Engagement. Sie        Geldtransferverordnung und zur Neuor-        forderte. Seit dem Re-Start des beA zum
leisten einen wichtigen Beitrag, um jun-    ganisation der Zentralstelle für Finanz-     03.09.2018 gilt für alle Anwältinnen und
ge Menschen die Bedeutung von Demo-         transaktionsuntersuchungen“ vom 23.          Anwälte die passive Nutzungspflicht. Da
kratie, Rechtsstaat und Gewaltenteilung     Juni 2017, mit dem die Vierte EU-Geld-       die Gerichte zunehmend in der Lage sein
nahe zu bringen.                            wäscherichtlinie des Europäischen Parla-     und davon Gebrauch machen werden,
                                            ments und des Rates vom 20.05.2015 zur       Zustellungen an die Rechtsanwältinnen
Als eine wichtige Aufgabe des letzten       Verhinderung der Nutzung des Finanzsy-       und Rechtsanwälte in das beA zu be-
Jahres hob Dr. Haselbach die Umsetzung      stems zum Zwecke der Geldwäsche und          wirken, und zwar unabhängig davon,
der seit dem 25.05.2018 in Kraft ge-        der Terrorismusfinanzierung umgesetzt        ob die jeweilige Anwältin und der je-
tretenen Datenschutzgrundverordnung         wurde, war ein wesentlicher Punkt in der     weilige Anwalt selbst per beA mit dem

                                                                                                         KAMMER aktuell       11
berich t e 01/2019

Gericht kommuniziert hat, verwies er auf     Legal-Tech-Angeboten im Rechtsdienst-        Wahrung der verfassungsmäßigen Ord-
die berufsrechtliche Pflicht zur passiven    leistungsmarkt bestimmen die aktuelle        nung verschrieben hat, ist ein Garant für
Nutzung des beA und die erhebliche           berufsrechtliche Diskussion innerhalb        den Rechtsstaat.
Haftungsrisiken, falls diese nicht beach-    der Berufsverbände und der Politik.
tet wird.                                                                                 Der offizielle Teil des Neujahrsempfan-
                                             Der Präsident der Rechtsanwaltskam-          ges schloss wieder mit einer Vereidigung
Die Reform des berufsrechtlichen Ge-         mer Sachsen betonte die Bedeutung von        junger Kolleginnen und Kollegen, die
sellschaftsrechtes steht nach wie vor auf    Rechtsstaatlichkeit und Gewaltentei-         ihre Zulassungsurkunde vom Kammer-
der berufsrechtlichen Agenda des Jahres      lung, um dem schwindenden Vertrauen          präsidenten und dem Justizminister aus-
2019. Fragen der Ausweitung von Ge-          von Bürgerinnen und Bürgern in die Ju-       gehändigt bekamen.
sellschaftsformen und der dafür mög-         stiz und den Rechtsstaat zu begegnen.
lichen Berufsgruppen, der Zulässigkeit       Die Anwaltschaft als Organ der Rechts-
von Fremdkapital und des Umgangs mit         pflege, die sich mit ihrem Berufseid der

„Demokratie lebt von Mitwirkung“
Parlamentarier zu Gast beim LFB Sachsen

Ende November hatte der Landesver-
band der Freien Berufe Sachsen e.V. zum
parlamentarischen Abend in die Sächsi-
sche Landesärztekammer geladen. Zu
den über 150 Gästen gehörten unter
anderem der Ministerpräsident des Frei-
staates Sachsen, Michael Kretschmer,
die Sozialministerin Barbara Klepsch, der
Vizepräsident des Sächsischen Landta-
ges, Horst Wehner, die Intendantin des
MDR, Carola Wille, sowie Abgeordnete
des Sächsischen Landtages.

In seinem Grußwort betonte der sächsi-
sche Ministerpräsident, dass Demokra-
tie von Mitwirkung lebt. Dazu gehöre
auch, dass man verschiedene Ansichten
oder Interessen gemeinsam ausdisku-
tiert. Dies sei für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt von großer Wichtigkeit.
Zugleich räumte er ein, dass der Staat in    Gäste des parlamentarischen Abends, u.a. Horst Wehner, MdL, MP Michael Kretsch-
der Vergangenheit vielleicht zu viel ver-    mer, Erik Bodendick, Präsident Sächsische Landesärztekammer, Hans-Peter Kraatz,
sprochen hat, weshalb es jetzt zu einer      Präsident LfB Sachsen e.V.
diffusen Unzufriedenheit bei den Wäh-
lern komme. Ihm gehe es jetzt darum,         schön kritisieren, letztendlich müsse        Welt schwierig, damit bei allen Men-
den Menschen zu zeigen, dass er zuhört       man aber konstruktiv zusammenarbei-          schen durchzudringen, da sich viele zum
und das es ihm in der Wirtschaft, in der     ten, wenn man etwas für Sachsen errei-       Teil nur noch über Soziale Medien infor-
Pflege und in der Bildung darum geht:        chen will.                                   mieren und die dortigen privaten Posts
„besser“ statt „billiger“. Jetzt müssten                                                  für „wahr“ hielten. In den USA zum Bei-
die Weichen für Sachsen gestellt wer-        Welche Rolle der öffentliche-rechtliche      spiel nutzen 25% der Bevölkerung Fa-
den, um in zehn Jahren eine gute Ernte       Rundfunk dabei hat, erläuterte die Inten-    cebook als alleinige Informationsquelle.
einfahren zu können. Dazu leisteten die      dantin des Mitteldeutschen Rundfunks         Hinzu käme eine Monopolisierung von
Freien Berufe einen wichtigen Beitrag.       (MDR), Carola Wille. Die Digitalisierung     Giganten wie Google, Amazon&Co., die
                                             wird zu einer Transformation aller gesell-   laut Studien durch ihre Algorithmen da-
„Man muss in der Politik gemeinsame          schaftlichen Bereiche führen. Aus Ihrer      für sorgen, dass der Nutzer immer mehr
Vorstellungen entwickeln und sich nicht      Sicht müssten die öffentlich-rechtlichen     von den gleichen Informationen be-
gegenseitig den Ball zuspielen“, ist sich    Medien in diesem Prozess Orientierung,       kommt und er sich in einer Art Filterbla-
der Vizepräsident des Sächsischen Land-      Sicherheit, Objektivität und eine ausge-     se bewegt. „Daher müssen die Medien
tags, Horst Wehner, sicher. Natürlich        wogene Berichterstattung bieten. Aller-      sehr viel schneller und stärker im Bereich
könne man in der Opposition immer            dings sei es in der heutigen vernetzten      der digitalen Medien mitspielen und

12       KAMMER aktuell
berich t e 01/2019

                                                                                           Angebote unterbreiten, sonst würde
                                                                                           ein Großteil der herkömmlichen Medien
                                                                                           in der EU mittelfristig verschwinden.“,
                                                                                           so Wille, denn schon heute nutzen die
                                                                                           unter 30jährigen das Internet im Durch-
                                                                                           schnitt sechs Stunden täglich.

                                                                                           Abschließend betonte die MDR-Inten-
                                                                                           dantin: „Demokratie braucht eine ge-
                                                                                           lungene Kommunikation, sonst kommt
                                                                                           es zu einer Erosion des wissensbasierten
                                                                                           Diskurses. Zu welchen Folgen das führt,
                                                                                           sieht man aktuell in den USA und den
                                                                                           zunehmenden Fake-News. Es braucht
                                                                                           eine klare Trennung von Fakten und Mei-
                                                                                           nungen, von wahr und unwahr. Das ist
                                                                                           eine zentrale Aufgabe der Journalisten,
                                                                                           die ebenfalls zu den Freien Berufen ge-
                                                                                           hören. Wir müssen Brücken bauen und
                                                                                           die Verständigung fördern.“

Carola Wille, Indendantin des MDR                                                             Presseerklärung des LFB Sachsen e.V.

                                               M ITTE ILUNGEN 01/2019

  Kammerbeitrag 2019                        Warnung vor gefälschten E-Mails

                                            Das Sächsische Staatsministerium der              nicht der Domain justiz.sachsen.de zu-
  Gemäß Beschluss der Kammer-               Justiz teilte mit, dass in den vergange-          gehörig sind
  versammlung vom 30. Mai 2018              nen Monaten ein beträchtlicher Anstieg         • abweichendes Layout
  setzte die Kammerversammlung              von gefälschten E-Mails zu verzeichnen         • fehlerhafte Anrede
  den Jahresbeitrag für das Jahr 2019       ist, die in einigen Fällen als vermeintliche   • falsche Telefon- und Faxnummern in
  in Höhe von 275 € fest. Der Mit-          E-Mails von Bediensteten der sächsi-              der E-Mail-Signatur
  gliedsbeitrag für die Mitglieder, für     schen Justiz mit Kostenrechnungen o.ä.         • Hinweis auf das Senden von einem
  die mehr als ein beA eingerichtet         auch Mitglieder der Rechtsanwaltskam-             mobilen Endgerät wie „Von meinem
  ist, wird um jeweils 52 € für jedes       mer Sachsen erreichten. Im Regelfall              Nokia gesendet.“
  zusätzliche beA erhöht. Gemäß § 3         enthalten diese E-Mails Anhänge mit
  der Beitragsordnung der Rechtsan-         Schadsoftware oder Phishing-Links.             Das Bundesamt für Sicherheit in der In-
  waltskammer Sachsen ist der Bei-                                                         formationstechnik weißt aktuell auch auf
  trag zum 1. Januar des laufenden          Oft lassen sich bereits den E-Mails selbst     diesen Umstand hin: https://www.bsi-
  Geschäftsjahres fällig und bis zum        Hinweise auf die versuchte Identitätstäu-      fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Service/Aktu-
  31. März des laufenden Jahres an          schung entnehmen, wie zum Beispiel:            ell/Informationen/Artikel/emotet.html
  die Kammer zu überweisen.
                                            • Adressteile in der Absender-E-Mail-         Wir bitten Sie um besondere Vorsicht
                                              adresse, die deutlich machen, dass sie       beim Öffnen von E-Mails.

Verständigungspraxis in Strafverfahren – Umfrage zur Evaluierung

Das Institut für Kriminologie der Uni-      und Frankfurt am Main (Prof. Dr. Matt-         Gerichte in Strafverfahren zu evaluieren.
versität Tübingen (Prof. Dr. Jörg Kinzig)   hias Jahn) vom Bundesministerium der           Den Hintergrund des Forschungsvor-
wurde zusammen mit den Universitäten        Justiz und für Verbraucherschutz damit         habens bildet das grundlegende Urteil
Düsseldorf (Prof. Dr. Karsten Altenhain)    beauftragt, die Verständigungspraxis der       des Bundesverfassungsgerichts vom 19.

                                                                                                           KAMMER aktuell        13
mi tteilungen 01/2019

März 2013 (2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE       Nur durch eine ausreichende Beteiligung      Die Bearbeitung wird nur rund 20-25 Mi-
133, 168).                                   strafrechtlich tätiger Rechtsanwältinnen     nuten in Anspruch nehmen. Die Teilnah-
                                             und Rechtsanwälte kann sichergestellt        me ist freiwillig. Die Bearbeitung erfolgt
Die Universität Tübingen führt hierzu        werden, dass die Praxis der Verständi-       anonym. Es werden keine Daten gespei-
eine bundesweite Onlinebefragung ju-         gung in Strafverfahren repräsentativ         chert, die Rückschlüsse auf die Identität
stizieller Akteure, darunter auch der        evaluiert wird.                              des Teilnehmers zulassen.
Fachanwältinnen und Fachanwälte für
Strafrecht, über die derzeitige Verstän-     Über diesen Link gelangen Sie direkt zur     Weitere Informationen über die Unter-
digungspraxis durch. Diese Umfrage           Onlinebefragung:                             suchung finden Sie unter https://www.
bildet einen sehr wichtigen Teil des For-    https://kriminologie-umfrage.uni-            verstaendigung-in-strafverfahren.de
schungsprojekts.                             tuebingen.de/limesurvey/index.
                                             php/715685                                   Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

NEUES AUS BRÜSSEL UND EUROPA

EGMR ZUM ZUGANG ZUM ANWALT IM                RECHT AUF ANWALTLICHEN BEISTAND              GESELLSCHAFTSRECHTSPAKET - AKTU-
ERMITTLUNGSVERFAHREN                         BEI VERNEHMUNGEN BESTÄTIGT – EGMR            ELLER STAND IM EP

Am 9. November 2018 hat der EGMR             Mit seinem Urteil im Fall Soytemiz vs.       Der Rechtsausschuss des EP (JURI) hat
in der Rechtssache Beuze/Belgien (Nr.        Türkei (application no. 57837/09) vom        am 20. November 2018 seinen Berichts-
71409/10) entschieden, dass die Verwei-      27. November 2018 hat der Europäische        entwurf zu dem im April als Teil des Ge-
gerung des Zugangs zu einem Anwalt           Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)        sellschaftsrechtspakets veröffentlichten
im Ermittlungsverfahren gegen Artikel        das Recht auf Rechtsbeistand bei po-         Richtlinienvorschlag im Hinblick auf den
6 Abs. 1 und 3c der Europäischen Men-        lizeilichen Vernehmungen bekräftigt.         Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfah-
schenrechtskonvention (Recht auf ein         Der Kläger im vorliegenden Fall war im       ren im Gesellschaftsrecht angenommen.
faires Verfahren) verstößt.                  Jahr 2004 wegen Unterstützung einer          Der Berichtsentwurf des Berichterstat-
Im zugrundeliegenden Fall wurde Herr         illegalen Organisation festgenommen          ters Tadeusz Zwiefka (EVP, PL) sah eine
Beuze im Ermittlungsverfahren im Poli-       worden. Im Rahmen seiner Vernehmung          grundsätzliche Beibehaltung der Rege-
zeigewahrsam mehrfach von der Poli-          hatte die Polizei seinen Anwalt des Rau-     lungen des Richtlinienvorschlags vor.
zei und dem Ermittlungsrichter verhört,      mes verwiesen, nachdem dieser ihn auf        Nach diesem sollen Eintragungen im
ohne dass hierbei ein Anwalt zugegen         sein Recht zur Aussageverweigerung           Handelsregister künftig vollständig onli-
war und ohne ausreichend über sein           hingewiesen hatte. Dem Kläger zufol-         ne durchgeführt werden können. Gefor-
Recht zu Schweigen aufgeklärt worden         ge wurde er danach von der Polizei zu        dert wird nun ergänzend, dass die De-
zu sein. Während dieser Verhöre hat          selbstbelastenden Aussagen genötigt          finition der „Registrierung“ in Art. 13a
Herr Beuze detaillierte Angaben ge-          und in der Folge auf Basis dieser Aussa-     erweitert wird mit der Folge, dass der
macht, die das Gericht unter anderem         gen verurteilt. Daraufhin erhob er Kla-      gesamte Prozess der Gründung erfasst
als Beweismittel in seinem Urteil verwer-    ge vor dem EGMR wegen Verletzung             wird. An dieser kann auch ein Notar be-
tet hat, ohne dabei die Erlangung dieser     seiner Rechte auf ein faires Verfahren       teiligt werden, was auch für die Online-
Beweise zu bewerten. Beuze wendete           und auf Rechtsbeistand (Art. 6 §1 und        Eintragung von Zweigniederlassungen
sich gegen die so erlangten Beweise und      3 EMRK). Der EGMR führte aus, dass das       gilt. Die physische Präsenz der Antrag-
forderte, diese im Hinblick auf Artikel 6    Recht auf Rechtsbeistand insbesondere        steller soll nur ausnahmeweise bei dem
EMRK nicht zu verwerten. Dies wurde          die Anwesenheit eines Anwalts und die        Verdacht auf Identitätsbetrug oder bei
vom Gericht abgelehnt, mit dem Argu-         aktive Beratung während der gesamten         überwiegendem öffentlichen Interesse
ment, dass auch der EGMR immer nur           Vernehmung umfasse. Seiner Rechtspre-        zur Prüfung der Rechts- und Geschäfts-
das Verfahren als Ganzes betrachte. Da       chung im Fall Ibrahim u.a. vs. Vereinigtes   fähigkeit verlangt werden können.
Herr Beuze sich nicht selbst belastet habe   Königreich zufolge, könne zwar beim          Die Abstimmung über den Berichts-
und nicht angegeben habe, unter Druck        Vorliegen zwingender Gründe eine Ein-        entwurf der Berichterstatterin Evelyn
gesetzt worden zu sein, zudem hinterher      schränkung des Rechts auf anwaltlichen       Regner (S&D, AT) im federführenden
Zugang zu einem Anwalt hatte und das         Beistand bei Vernehmungen gerechtfer-        Rechtsausschuss (JURI) zum ebenfalls als
Hauptbeweismittel materieller Art sei        tigt sein. Im vorliegenden Fall seien aber   Teil des Gesellschaftsrechtspakets ver-
und nicht seine Aussagen, erklärte das       keine solchen zwingenden Gründe dar-         öffentlichten Richtlinienvorschlag über
Gericht, dass das Verfahren als Ganzes       gelegt worden. Dies habe die Fairness        grenzüberschreitende Umwandlungen,
als fair zu bewerten sei. Der EGMR kam       des Verfahrens insgesamt beeinträch-         Verschmelzungen und Spaltungen wur-
jedoch zu dem Ergebnis, dass aufgrund        tigt, sodass eine Verletzung von Art. 6      de hingegen verschoben. Im Mittelpunkt
der Kombination aller Faktoren, das Ver-     § 1 und 3 EMRK vorliege.                     der Diskussionen stehen hier vor allem
fahren als Ganzes als unfair anzusehen                                                    noch die Vermeidung künstlicher Ver-
ist, so dass ein Verstoß gegen Artikel 6                                                  einbarungen und die Beteiligung der
EMRK vorliegt.                                                                            Arbeitnehmer bei Umstrukturierungen.

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