KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
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Ausgabe 01/2019 15. Februar 2019 KAMMER aktuell Informationen der Rechtsanwaltskammer Sachsen Aktuelle Themen Kammerversammlung der RAK Sachsen 2019 In diesem Heft finden Sie die Einladung zur ordentlichen Kammerversammlung am 25. März 2019 in Dresden Seite 4 Neujahrsempfang Zum Neujahrsempfang in Dresden konnte die RAK Sachsen viele Vertreter aus der Justiz, Politik und Verwaltung begrüßen. Einen Bericht über die Veranstal- tung finden Sie ab Seite 10 Wahl der Vertreter in der 7. Satzungsversammlung Die Mitglieder der RAK Sachsen sind aufgerufen, die Vertreter in der 7. Sat- zungsversammlung zu wählen. Weitere Informationen auf Seite 5 Fachanwaltsausschüsse Mehrere Fachanwaltsausschüsse der RAK Sachsen sind 2019 zu besetzen. Inte- ressierte Kolleginnen und Kollegen können sich bewerben. Seite 16 Rechtsanwaltskammer Sachsen 01099 Dresden | Glacisstraße 6 RECHTS Telefon: 0351 318 59 09 ANWALTS Telefax: 0351 336 08 99 KAMMER SACHSEN E-Mail: info@rak-sachsen.de www.rak-sachsen.de
Aus dem Inhalt EDITORIAL ................................................................3 AKTUELL Einladung zur Kammerversammlung 2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Wahl der Vertreter in der 7. Satzungsversammlung – Nicht vergessen!. . . . . . . . . . . 5 Abteilungen des Vorstandes der RAK Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 ENTWICKLUNGEN Elektronisches Dokument: Praktische Hinweise. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 beA läuft wieder – und wie geht’s nun weiter?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Elektronischen Rechtsverkehr aktiv nutzen! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Sächsisches Landessozialgericht stellt nur noch über beA zu. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Regelwerksänderungen im Baurecht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 BERICHTE Neujahrsempfang der RAK Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 „Demokratie lebt von Mitwirkung“ – Parlamentarier zu Gast beim LFB Sachsen . . . 12 MITTEILUNGEN Kammerbeitrag 2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Verständigungspraxis in Strafverfahren – Umfrage zur Evaluierung. . . . . . . . . . . . . 13 Warnung vor gefälschten E-Mails. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Neues aus Brüssel und Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 FACHANWALTSCHAFTEN Besetzung der Fachanwaltsausschüsse – Bewerberaufruf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Neuer Fachanwalt für Sportrecht – Bewerberaufruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 BERUFSRECHT 7. Sitzung der 6. Satzungsversammlung bei der BRAK am 26.11.2018 in Berlin . . . 17 AUS- & WEITERBILDUNG Abschlussprüfung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten 2019 . . . . . . . . . . . . . . 18 Ausbilderhinweis für den Ausbildungszeitraum 2019 - 2022. . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Ergebnisse der Abschlussprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2018. . . . . 19 Ergebnisse der Zwischenprüfung 2018. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Seminar für (zukünftige) Ausbilder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Aufstiegsfortbildung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin ���������� 21 TERMINE & VERANSTALTUNGEN Veranstaltungungen der RAK Sachsen 2019. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 PERSONALIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 BUCHBESPRECHUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 ANZEIGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 SEMINARANGEBOT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 KONTAKT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 IMPRESSUM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Editoria l 01/2019 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das gerade begonnene Jahr 2019 ist reich an bedeutsamen geführt, schon Jahres- und Gedenktagen. Vor 100 Jahren trat in Weimar die gar nicht war sie Nationalversammlung erstmals zusammen und brachte die geeignet, das Weimarer Reichsverfassung auf den Weg. Am 23. Mai 2019 Vertrauen in die feiern wir den 70. Jahrestag des Grundgesetzes und vor 30 Rechtsprechung Jahren führte die „Friedliche Revolution“ in der ehemaligen zu stärken. DDR zum Sturz des SED-Regimes und ebnete den Weg zur deutschen Einheit. Doch die „Jubiläumsstimmung“ ist getrübt. Im Gegenteil: Allenthalben fragen wir uns angesichts der jüngsten Ereignisse Die Akzeptanz und Entwicklungen, ob wir uns um Demokratie und Rechts- der Parteien ist staat sorgen müssen. bei Entscheidun- gen durch einen Gerade hat eine von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung in Spruchkörper Auftrag gegebene Umfrage des Instituts für Demoskopie Al- größer, das Anse- lensbach ergeben, dass 77 % der Bevölkerung in Westdeutsch- hen der Justiz in der Öffentlichkeit gestärkt. Eine Partei wird land die Demokratie als die beste Staatsform ansehen, in Ost- eher geneigt sein, eine Entscheidung des Gerichts zu akzep- deutschland jedoch nur 42 %. Eine weitere im Auftrag der Ro- tieren, wenn sie das Ergebnis einer gründlichen Beratung in land Rechtsschutz durchgeführte Allensbach-Umfrage ergab, der Kammer und kein „Einzelvotum“ ist. Auch für die Qualität dass nur 55 % der Bürger in Ostdeutschland den Gerichten der gerichtlichen Entscheidung ist es von Vorteil, wenn sie das vertrauen. 83 % halten die Gerichte für überlastet, sogar 90 Ergebnis eine solchen Beratung und eines fachlichen Diskur- % beklagen eine vielfach zu lange Verfahrensdauer. Allgemein ses innerhalb der Kammer wiedergibt. Nicht zuletzt profitieren wird beklagt, die Rahmenbedingungen für eine gute Recht- gerade jüngere Berichterstatter von dem Erfahrungsaustausch sprechung hätten sich in Deutschland in den vergangenen Jah- mit ihren älteren Kollegen in der gemeinsamen Beratung. Auch ren verschlechtert. in den Verfahren vor der „Kammer für Handelssachen“ ließen sich insbesondere komplexe wirtschaftsrechtliche Fälle besser Es gibt viele Ansätze, das verloren gegangene Vertrauen in die in einem Dreier-Gremium von ausgebildeten Juristen lösen, als als überlastet wahrgenommene Justiz wiederherzustellen. Eine von einem Berufsrichter allein (§ 349 Abs. 3 ZPO). Das Vertrau- stärkere personelle und sachliche Ausstattung gehören an er- en in die Justiz würde gestärkt, komplexe wirtschaftsrechtliche ster Stelle dazu. Nur eine schnelle und qualitativ hochwertige Fälle würden wieder vor die staatlichen Zivilgerichte getragen Rechtsprechung verhilft den Bürgerinnen und Bürgern zu ih- und die Rechtsprechung würde fortentwickelt. rem Recht. Das gilt sowohl für die vielfach zu langen Verfah- rensdauern in der Strafjustiz wie auch für die Verfahren vor den Die ZPO-Novelle 2001 gehört daher dringend auf den Prüf- Zivilgerichten. Es ist daher an der Zeit, auch Fehlentscheidun- stand. gen aus der Vergangenheit zu korrigieren: Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dieser Ausgabe von So glaubte der Gesetzgeber der ZPO-Novelle 2001, dass die KAMMERaktuell erhalten Sie die Einladung zu unserer Kam- Verhandlungskultur, die Funktion der Rechtsmittelzüge und merversammlung, die am 25. März 2019 in Dresden stattfin- der Gerichtsaufbau den berechtigten Ansprüchen der recht den wird. Die Materialien zur Kammerversammlung finden suchenden Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft nicht Sie auf unserer Homepage www.rak-sachsen.de. Dort finden mehr genügten. Zudem kämen auf die Ziviljustiz durch die zu- Sie auch meinen ausführlichen Jahresbericht über die Arbeit nehmende Verrechtlichung des Alltagslebens, den rasanten der Rechtsanwaltskammer Sachsen in dem vergangenen Jahr Fortschritt der Informations- und Kommunikationstechnologi- 2018. Auf unserer Kammerversammlung wird Gelegenheit zur en und nicht zuletzt durch die Vereinheitlichung des europä- Aussprache über den Jahresbericht bestehen. Der Vorstand ischen Rechtsraums neue Aufgaben zu, die sie - angesichts der der Rechtsanwaltskammer bittet Sie um eine rege Teilnahme. Haushaltslage der Länder - ohne zusätzliches Personal bewäl- Denn die Anwaltschaft steht vor großen Herausforderungen tigen müsse (!). Deshalb, so glaubte der Gesetzgeber damals, wie Digitalisierung, künstlicher Intelligenz, Ausgestaltung der müsse der Zivilprozess durch eine „grundlegende Strukturre- beruflichen Zusammenarbeit, Fremdkapitalverbot sowie Ju- form bürgernäher, effizienter und transparenter“ werden. Der ristenausbildung und Nachwuchsgewinnung, um nur einige angestrebten Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung Stichworte zu nennen. Ich freue mich deshalb darauf, Sie auf innerhalb der Ziviljustiz sollten u.a. die Einführung des origi- unserer Kammerversammlung zahlreich begrüßen zu dürfen. när zuständigen Einzelrichters beim Landgericht und die Ein- führung einer beschleunigten Erledigungsmöglichkeit für sub- Mit besten kollegialen Grüßen stanzlose Berufungen dienen. Dass die Einführung des § 522 ZPO zu einer Qualitätsverbesserung und Effizienzsteigerung Ihr innerhalb der Ziviljustiz geführt habe, wird, wenn überhaupt, nur singulär vertreten, was auch auf ihre weithin uneinheitliche Handhabung durch die Oberlandesgerichte zurückzuführen ist. Aber auch die Einführung eines originär zuständigen Einzelrich- ters bei dem Landgericht (§§ 348, 348a ZPO) hat weder zu einer Qualitätsverbesserung noch zu einer Effizienzsteigerung Dr. Detlef Haselbach, Präsident KAMMER aktuell 3
akt uell 01/2019 Einladung zur Kammerversammlung 2019 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, hiermit lade ich Sie gemäß § 85 BRAO zur diesjährigen Kammerversammlung ein, die am Montag, 25. März 2019, 14:00 Uhr im QUALITY HOTEL PLAZA DRESDEN, Königsbrücker Straße 121a, 01099 Dresden stattfinden wird. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Sachsen 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Grußwort 4. Jahresbericht des Präsidenten der RAK Sachsen für 2018 5. Aussprache zum Jahresbericht des Präsidenten 6. Aktueller Stand und Aussprache zum beA 7. Kassenbericht des Schatzmeisters 8. Aussprache zum Kassenbericht des Schatzmeisters 9. Rechnungsprüferbericht 10. Beschlussfassung über - Bestätigung des Kassenberichts des Schatzmeisters - Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018 11. Beschlussfassung über - Änderung Geschäftsordnung der RAK Sachsen - Änderung Entschädigungsordnung - Änderung Gebührenordnung 12. Nachtragshaushalt 2019 und Beschlussfassung 13. Beschlussfassung über den Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2020 14. Haushaltsplan 2020 und Beschlussfassung 15. Wahl der Rechnungsprüfer 16. Verschiedenes Den Jahresbericht des Präsidenten, den Schatzmeisterbericht und die Beschlussvorlagen finden Sie auf der Homepage www.rak-sachsen.de/fuer-mitglieder Nach der Kammerversammlung laden wir Sie zu einem gemeinsamen Abendessen vom Buffet ein. Bitte teilen Sie auf der beiliegenden Faxvorlage mit, ob Sie teilnehmen werden. Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. D. Haselbach Präsident 4 KAMMER aktuell
akt uell 01/2019 Wahl der Vertreter in der 7. Satzungsversammlung – Nicht vergessen! Wie in der 1. Wahlbekanntmachung der 1. Wahlbekanntmachung vom Die Abstimmung wird elektronisch über vom 17. Januar 2019 mitgeteilt, sind die 17.01.2019 mitteilten; ein Wahlsystem der Fa. POLYAS GmbH, Vertreter der 7. Satzungsversammlung • Ihr Passwort aus der Wahleinladung. Marie-Calm-Straße 1-5, 34131 Kassel, neu zu wählen. Die Wahl wird als elek- durchgeführt. Für dieses Online-Wahl- tronische Wahl durchgeführt. Zu wählen Eine besondere Software für die Online- produkt POLYAS Core Version 2.2.3 liegt sind 3 Vertreter. Auf der Homepage der Stimmabgabe ist nicht notwendig. Ein ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Rechtsanwaltskammer Sachsen unter Internetzugang und ein E-Mail-Account Informationstechnik am 10.02.2016 er- www.rak-sachsen.de/fuer-mitglieder/ sind ausreichend, um Ihre Stimme online teiltes Deutsches IT-Sicherheitszertifikat finden Sie die Namen und Kurzvorstel- abzugeben. Generell gilt, dass das elek- vor. Die Fa. POLYAS GmbH gab ergän- lungen aller Kandidatinnen und Kandi- tronische Wahlsystem kompatibel mit al- zend zu den Angebotsunterlagen am daten. Auch in der Geschäftsstelle der len gängigen Internetbrowsern ist. Eine 10.01.2019 eine Erklärung ab, dass das Rechtsanwaltskammer Sachsen können reibungslose Nutzung ist mit folgenden angebotene elektronische Wahlsystem diese eingesehen werden. Browsern gewährleistet: Chrome, Fire- POLYAS Core 2.2.3 den technischen An- fox, Internet Explorer, Opera, Safari. forderungen gem. § 15 Wahlordnung Gewählt wird über ein Online-Wahl- Wichtig ist, dass der Internetbrowser in zur Wahl der Vertreter in der Satzungs- portal in einem geschützten Bereich der aktuellsten Version verfügbar ist, um versammlung entspricht. im Internet, welches auch über unsere die Sicherheit der Internetverbindung zu Homepage unter www.rak-sachsen.de wahren und die vollständige Funktiona- Weitere Informationen zur Sicherheit zu erreichen ist. Ihre Stimme können Sie lität der Online-Wahl zu gewährleisten. und Ausgestaltung des Wahlsystems, zu im Zeitraum vom 15. März bis 04. April Sie können für Ihre Stimmabgabe auch den technischen Anforderungen sowie 2019 abgeben. das Smartphone nutzen. Da Sie für die zur Funktionsweise der elektronischen Onlinewahl keine Software herunter- Stimmabgabe finden Sie auf der Home- Für die Wahl benötigen Sie folgende Zu- laden müssen, kommt es nicht auf das page der Rechtsanwaltskammer Sach- gangsdaten: Betriebssystem Ihres Computers oder sen unter www.rak-sachsen.de/fuer- • die Wähler-ID ist Ihre Mitgliedsnum- Smartphones an. mitglieder/ mer, welche wir Ihnen bereits in Abteilungen des Vorstandes der RAK Sachsen Der Vorstand der RAK Sachsen besetz- Berufsrechtsabteilung III Abteilung Fachanwaltszulassungen te in seiner Sitzung am 14.11.2018 die (Buchstabe Q-Z) Abteilungen gemäß § 77 Abs. 3 Satz 1 RA Markus M. Merbecks, Chemnitz VBRAO i.V.m. § 11 der Geschäftsord- RAin Heike Bruns, Chemnitz RAin Uta Modschiedler, Dresden nung des Vorstandes für das Kalender- RA Curt Matthias Engel, Leipzig RAin Heike Bruns, Chemnitz jahr 2019 wie folgt: RA Dr. Axel Schweppe, Chemnitz RA Dr. Axel Schweppe, Chemnitz RA Matthias Schumann, Chemnitz RA Jan Weidemann, Dresden Berufsrechtsabteilung I RA Dr. Christian Klostermann, Zwickau RAin Alexandra Weiß, Dresden (Buchstabe A-H) RA Philipp Lange, Leipzig Vergütungsrechtsabteilung RAin Gerhild Sailer, Leipzig Abteilung Abwicklung RAin Dagmar Perlwitz, Delitzsch RA Roland Gross, Leipzig RA Frank Stange, Dresden RA Volker Backs, Dresden RA Dr. Detlef Haselbach, Dresden RA Franz-Josef Schillo, Dresden RAin Uta Modschiedler, Dresden RA Jan Weidemann, Dresden RA Philipp Lange, Leipzig RA Jan Weidemann, Dresden RA Curt-Matthias Engel, Leipzig RA René Zich, Görlitz RA Dr. Christian Klostermann, Zwickau Vermittlungsabteilung Berufsrechtsabteilung II (Buchstabe I-P) Abteilung Zulassung RA Dr. Christoph Möllers, Dresden RA Curt-Matthias Engel, Leipzig RA Dr. Stephan Cramer, Dresden RA Dr. Stephan Cramer, Dresden RAin Dagmar Perlwitz, Delitzsch RA Renè Zich, Görlitz RA Dr. Detlef Haselbach, Dresden RAin Alexandra Weiß, Dresden RA Jan Weidemann, Dresden RA Volker Backs, Dresden RAin Alexandra Weiß, Dresden RAin Sabine Fuhrmann, Leipzig RA Uwe Winkler, Dresden KAMMER aktuell 5
akt uell 01/2019 Ausbildungsabteilung Abteilung Geldwäsche RA Dr. Christoph Möllers, Dresden RA Franz-Josef Schillo, Dresden RA Dr. Christian Klostermann, Zwickau RAin Uta Modschiedler, Dresden RA Markus M. Merbecks, Chemnitz RA Matthias Schumann, Chemnitz RA Philipp Lange, Leipzig RAin Sabine Fuhrmann, Leipzig RA Uwe Winkler, Dresden Elektronisches Dokument: Definition / Sicherer Übermittlungsweg / Zugangsnachweis Die Einführung des besonderen elektro- tung des Gerichts gespeichert ist. Die- 4. Z ur Vorlage des Nachweises, dass das nischen Anwaltspostfaches (beA) wirft se Regelung entspricht weitgehend elektronische Dokument bei Gericht die Fragen auf, welche Dokumente per dem bisherigen § 130a Abs. 3 ZPO eingegangen ist, und dies fristwah- beA sicher übermittelt werden können, (Ein elektronisches Dokument ist ein- rend, kann die Exportdatei einer elek- und wie der Zugang nachgewiesen wer- gereicht, sobald die für den Empfang tronischen Nachricht angehängt und den kann. bestimmte Einrichtung des Gerichts es per beA ans Gericht versandt werden. aufgezeichnet hat.). 1. Gemäß des seit dem 01.01.2018 gel- 5. F ür diejenigen, die Papierakten füh- tenden § 130a Abs. 4 Nr. 2 ZPO gilt Neu ist die Bestimmung des § 130a ren, noch ein Hinweis auf § 298 Abs. das beA (§ 31a BRAO) als sicherer Abs. 5 Satz 2 ZPO, dass dem Absen- 2 ZPO: die Übermittlung des elektro- Übermittlungsweg i.S. des § 130a der eine automatisierte Bestätigung nischen Dokuments an das Gericht Abs. 3 ZPO. über den Zeitpunkt des Eingangs zu per beA ist aktenkundig zu machen. erteilen ist. Der Gesetzgeber hat diese Dabei soll es nach der Begründung 2. W elche elektronischen Dokumente si- automatisierte Eingangsbestätigung des Gesetzgebers ausreichen, wenn cher per beA dem Gericht übermittelt damit begründet (BT-Drs. 17/12634, der Übermittlungsweg und das Über- werden können, regelt § 130a Abs. S. 26), dass der Absender unmittelbar mittlungsdatum auf dem Ausdruck 1 ZPO abschließend. Darunter fallen und ohne weiteres Eingreifen eines des elektronischen Dokuments (z.B. alle Erklärungen, die dem Empfän- Justizbediensteten Gewissheit erlan- auf dem Schriftsatz) vermerkt wird; ger in einer dauerhaften, aber nicht gen soll, ob eine Übermittlung an das alternativ kann auch die elektroni- unmittelbar, sondern nur maschinell Gericht erfolgreich war oder ab wei- sche Nachricht ausgedruckt werden, lesbaren Form – also elektronisch - zu- tere Bemühungen zur erfolgreichen mit der das elektronische Dokument gehen, so insbesondere vorbereitende Übermittlung des elektronisches Do- dem Gericht übermittelt wurde (BT- Schriftsätze und deren Anlagen sowie kumentes erforderlich sind. Drs. 17/12634, S. 25). alle prozessualen Erklärungen der Par- teien oder Dritter, die in Schriftform Die automatisierte Eingangsbestäti- angegeben werden können (vgl. Zöl- gung wird im beA unmittelbar in der ler-Greger, ZPO, 32. Aufl., § 130a, Rz. übermittelten elektronischen Nach- Dr. Stephan Cramer 2). Auch bestimmende Schriftsätze richt gespeichert. Durch den Export M.M., Rechtsan- (Klage, Berufung, Revision) fallen über dieser elektronischen Nachricht erhält walt und Mediator, die Verweisungsnormen in § 253 Abs. man den ausführlichen Nachweis über Vizepräsident der 4, § 519 Abs. 4, § 520 Abs. 5, § 549 den Eingang / Zugang des elektro- Rechtsanwaltskam- Abs. 2 und § 551 Abs. 4 ZPO darun- nischen Dokuments bei Gericht, so mer Sachsen ter (Gesetzesbegründung in BT-Drs. den Nachweis über den Versand und 17/12634, S. 25). die Eingangsbestätigung des Gerichts. Die Exportdatei ist über den Export- 3. G em. § 130a Abs. 5 Satz 1 ZPO ist ordner fest verbunden mit dem ein- ein elektronisches Dokument bei Ge- gereichten elektronischen Dokument richt eingegangen, sobald es auf der und dem Protokoll über die Prüfung für den Empfang bestimmten Einrich- der Signatur. 6 KAMMER aktuell
en twicklungen 01/2019 beA läuft wieder – und wie geht’s nun weiter? Seit dem 3.9.2018 ist das besondere erfolgt dann gemeinsam mit den ande- Partnern des EGVP-Verbunds geplant elektronische Anwaltspostfach (beA) ren EGVP-Partnern. und vorbereitet. Andere geplante Wei- wieder online. Anwältinnen und Anwäl- terentwicklungen betreffen etwa die te können darüber wieder am elektro- Auch an den weiteren „Hausaufgaben“ Suche in www.rechtsanwaltsregister.org nischen Rechtsverkehr mit Justiz, Behör- der Präsidentenkonferenz in Bezug auf und die Schnittstelle für Kanzleisoftware, den und Notaren teilnehmen und auch die Weiterentwicklung des beA-Systems für die eine Erweiterung geplant ist. untereinander kommunizieren. Aber war arbeitet die BRAK momentan. da nicht…? Beim elektronischen Empfangsbekennt- nis hat sich gezeigt, dass derzeit die Ak- Die Sicherheit im Blick behalten tenzeichenfelder vertauscht dargestellt Behebung verbliebener kleinerer werden. Da ohnehin der Strukturdaten- Schwachstellen läuft Gelegentlich erhält die BRAK Hinweise satz für den gesamten EGVP-Verbund auf mögliche neue Sicherheitsfragen. neu gestaltet werden soll, wird eine Be- In der Tat, da war noch etwas: Einige Diese werden sofort geprüft, für das hebung des Anzeigeproblems im Zusam- wenige Schwachstellen, welche die se- beA-System kritische Punkte ergaben menhang hiermit erfolgen. cunet Security Networks AG im Zuge sich dabei aber nicht. Ein solcher Hinweis ihrer Analyse des beA-Systems festge- ging z.B. Mitte November durch die Pres- Eine der wichtigsten „Baustellen“ ist es, stellt hatte, sollten nach dem Beschluss se: Es gebe eine Sicherheitslücke beim das für Einzelplatzrechner konzipierte der BRAK-Präsidentenkonferenz vom elektronischen Personalausweis. Die für beA-System auch für Terminalserver 27.6.2018 (modifiziert durch Beschluss v. die Authentifizierung durch diesen ge- nutzbar zu machen. Dies ist insbesonde- 8.8.2018) nach der Wiederinbetriebnah- nutzte Programmbibliothek kommt auch re ein Anliegen von größeren Kanzleien me des beA im laufenden Betrieb beho- im beA-System zum Einsatz. Schnell und Unternehmen. Eine technische Lö- ben werden. Und genau daran arbeitet konnte aber für das beA Entwarnung sung hierfür ist bereits konzipiert und die BRAK gemeinsam mit der Entwick- gegeben werden: Denn es stellte sich wird so schnell wie möglich – voraus- lerin des beA-Systems, der Firma Atos, heraus, dass das beA die von der Sicher- sichtlich Mitte 2019 – umgesetzt wer- derzeit. heitslücke betroffene Funktion gar nicht den. Das beA wird dann auch in Termi- nutzt. nalserver-Umgebungen einsetzbar sein. Eine dieser von secunet festgestellten Schwachstellen betraf das für den Nach- Auch über das Verfolgen solcher Hin- Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, richtentransport genutzte Verschlüsse- weise hinaus hat die BRAK die Sicherheit Mag. rer. publ. lungsverfahren – allerdings wird dieses des beA konstant im Blick. Sie arbeitet BRAK (Veröffentlichung aus dem für die Verschlüsselung im gesamten laufend an der Weiterentwicklung des BRAK-Magazin Heft 6/2018) EGVP-Verbund genutzt. Die Behebung Systems, nicht nur unter Sicherheits-, kann daher nur in enger Abstimmung sondern auch unter Nutzungsgesichts- mit den Partnern in Justiz, Verwaltung punkten. und BNotK erfolgen, denn ohne ein ge- meinsames Verschlüsselungsverfahren funktioniert die Kommunikation inner- Entwicklungsperspektiven halb des EGVP-Verbunds nicht. Als erster vorbereitender Schritt wurden die not- Dazu zählt es unter anderem, die sym- wendigen Funktionen für das neue Ver- metrischen Verschlüsselungsalgorith- schlüsselungsverfahren (sog. Padding- men zu aktualisieren. Dies ist neben der Verfahren) in einer im November instal- erwähnten Umstellung auf das Padding- lierten neuen Version des beA-Systems Verfahren ohnehin notwendig und wird bereitgestellt. Die endgültige Umstellung derzeit ebenfalls in Abstimmung mit den Elektronischen Rechtsverkehr aktiv nutzen! An die „passive Nutzungspflicht“ beA vorhalten und dass sie Nachrich- sonal. Das ist auch gut so, denn die des besonderen elektronischen An- ten über das beA zur Kenntnis neh- Gerichte gehen zunehmend dazu waltspostfachs (beA) haben sich die men müssen. Für viele ist es alltäglich über, ihre Ausgangspost an die beA- meisten Anwältinnen und Anwälte geworden, ihren beA-Posteingang Postfächer von Anwältinnen und An- inzwischen gewöhnt. § 31a VI BRAO im Auge zu behalten – auch dank au- wälten zu versenden. Freilich gibt es schreibt vor, dass sie die technischen tomatischer Benachrichtigungsmails noch große Unterschiede zwischen Einrichtungen für die Nutzung des und Leserechten für das Kanzleiper- den Ländern, welche Gerichte an KAMMER aktuell 7
en twicklungen 01/2019 beAs versenden und ob man mit pro- verzügliche Eingangsbestätigung, keine datensatz mit Metadaten zum Ver- aktiven Nachrichten rechnen muss Druck- und Versandkosten – nicht jetzt fahren (z.B. Gericht, Aktenzeichen, oder ob die Gerichte lediglich per schon zu nutzen. Seit dem 1.1.2018 sind Parteien) beizufügen ist. Dieser kann beA reagieren, nachdem man sie zu- grundsätzlich alle Gerichte der Zivil-, Ar- in der beA-Webanwendung automa- vor auf diesem Weg angesprochen beits-, Finanz-, Sozial- und Verwaltungs- tisch generiert werden. Außerdem hat. Klar ist aber: Im Laufe des Jahres gerichtsbarkeit für den elektronischen soll ein aussagekräftiger Dateiname 2019 werden immer mehr Gerichte Rechtsverkehr geöffnet; für Straf- und und ggf. Nummerierung verwendet beAs adressieren. Ordnungswidrigkeitenverfahren machen werden (z.B. Klageschrift, Anlage1, manche Bundesländer Ausnahmen (das Anlage2). Ferner limitiert § 5 ERVV ERV-Gesetz erlaubt ihnen einen Auf- unter anderem die Zahl und Größe Selbst aktiv werden schub um ein bzw. zwei Jahre). Und für der Anhänge einer beA-Nachricht; das elektronische Einreichen gibt es im meist wird dies unproblematisch sein, Eine „aktive Nutzungspflicht“ für Vergleich zu Briefpost und Fax nur weni- und falls nicht, gibt es gem. § 3 ERVV das beA gilt noch nicht – erst ab dem ge Besonderheiten. alternative Möglichkeiten zur Einrei- 1.1.2022 (die Länder können diesen Ter- chung. min per Verordnung um ein bzw. zwei Jahre vorziehen) sind Anwältinnen und Formalia im Überblick (3) D ie Schriftform kann nach § 130a III Anwälte verpflichtet, Schriftsätze elek- ZPO auf zwei Wegen gewahrt wer- tronisch an Gerichte zu übermitteln; dies Drei Dinge sind für das Einreichen elek- den: Entweder versieht der verant- regelt der zum 1.1.2022 in Kraft tretende tronischer Dokumente wichtig: Erstens wortliche Anwalt das Dokument mit § 130d ZPO. So manche(r) von ihnen dürfen nur bestimmte Versandwege seiner qualifizierten elektronischen ist deshalb noch etwas zurückhaltend, benutzt werden. Zweitens müssen die Signatur (qeS); dann können Dritte wenn es darum geht, selbst Schriftsätze formalen Vorgaben nach § 130a ZPO den Versand formwahrend erledi- per beA bei Gericht einzureichen. (oder den Parallelregelungen in den an- gen. Oder er versendet das (einfach deren Prozessordnungen) in Verbindung signierte) Dokument selbst über sein Eigentlich gibt es aber keinen Grund, mit der Verordnung über die technischen beA. Beides hat der Gesetzgeber der die Vorteile des elektronischen Rechts- Rahmenbedingungen des elektronischen handschriftlichen Unterschrift gleich- verkehrs – v.a. schneller Versand, un- Rechtsverkehrs (ERVV) eingehalten wer- gestellt. den. Und drittens muss die prozessuale Schriftform gewahrt werden. Genauer Es ist also gar nicht so kompliziert! Ein- Sächsisches heißt das: zelheiten sind nachzulesen bei Biallass/ Landessozialgericht stellt Viefhues, BRAK-Mitt. 2018, 124; An- nur noch über beA zu (1) E inreichen darf man elektronische wendungstipps zur aktiven Nutzung des Dokumente gem. § 4 I ERVV entwe- beA finden sich im wöchentlichen beA- der über das EGVP oder auf einem Newsletter der BRAK. Worauf warten sicheren Übermittlungsweg i.S.v. § Sie also noch? Das Sächsische Staatsministerium 130a IV ZPO beispielsweise über das der Justiz teilte mit Schreiben vom beA. Ein Versand per E-Mail ist also Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, 14.01.2019 mit, dass das Sächsische nicht zulässig. Mag. rer. publ. Landessozialgericht beabsichtigt, ab BRAK (Veröffentlichung aus dem BRAK- dem 1. März 2019 Zustellungen an (2) An Formalia sieht die ERVV im We- Magazin Heft 6/2018) Rechtsanwälte nur noch in deren sentlichen vor, dass Dokumente im beA vorzunehmen. pdf- oder tiff-Format übersandt wer- den und dass ihnen ein sog. Struktur- Bauen und Wohnen vs. Wasser und Schimmel Kurzinfo - Regelwerksänderungen! Einleitung Schritt ans Land wagten, lebten spätere gehend künstlich geschaffenen (gebau- Humanoiden in natürlichen Höhlen und ten) Umwelt. Die Elemente Wasser und Der Ursprung allen Lebens liegt bekannt- entdeckten schließlich das Feuer. Neben Feuer, letzteres hierbei als Synonym fürs lich im Wasser. Erkennbar auch z.B. an dem Feuer, zum Kochen und Aufwär- Heizen zu verstehen, blieben weiterhin unserer embryonalen Entwicklung und men, blieb Wasser auch weiterhin ein wichtig – aber mit völlig neuen Heraus- dem Wassergehalt unseres Körpers von wichtiges Element des Lebens. forderungen. rd. 65%. Der Moderne Mensch (Homo sapiens Die Spezies des „Modernen Menschen“ Nachdem unsere prähistorisch mariti- sapiens) lebt nicht mehr in natürlichen verbringt nämlich rd. 90% ihres Lebens men Vorfahren den evolutionär enormen Höhlen, sondern in einer von ihm weit- in geschlossenen Räumen. 8 KAMMER aktuell
en twicklungen 01/2019 Um beim Bauen zu bleiben – man den- Im Juli 2017 trat für die Bauwerksabdich- Seminar 39093 ke an Feuchtigkeit durch Mangel (Stich- tung eine neue Normenreihe, DIN 18531 „TechVokat Schnittstellenseminar: wort: Bauwerksabdichtungen) und beim bis 18535, in Kraft. Die „alte“ DIN 18195 Immobilienwertermittlung - das soll- Wohnen an Feuchtigkeit infolge des blieb dabei in Fragmenten nur noch als ten Juristen wissen! - Aufbau 1“ am Nutzerverhaltens (Stichworte: Heizen Terminologienorm bestehen. 27.06.2019; und Lüften). Eine neugestaltete Normenreihe war aus Seminar 39094 Dabei nicht selten mit Schimmelbefall vielfältigen Erwägungen heraus zwin- „TechVokat Schnittstellenseminar: einhergehend. gend notwendig und gliedert sich nun- Schimmelpilze in Innenräumen“ am mehr wie folgt: 07.11.2019 Ob unsere humanoiden Vorfahren in ih- ren Höhlen wohl auch mit dererlei Her- DIN 18531 – A bdichtung von Dächern Gern können Sie diese Seminare unter ausforderungen zu kämpfen hatten? sowie Balkonen, Loggien www.rak-sachsen.de/seminare buchen.“ und Laubengängen In der Zeitrechnung nicht ganz soweit DIN 18532 – A bdichtung von befahr- Viel Spaß beim Blick über den Tellerrand ! zurück, musste das Grab des Pharaos baren Verkehrsflächen aus Karl Otto Gerlach Tutanchamun, so die Ägyptologen, aus Beton verschiedensten Gründen in großer Eile DIN 18533 – Abdichtung von erdberühr- TechVokat Schnittstellenseminare errichtet werden. Wissenschaftliche ten Bauteilen Sachverständigenbüro Untersuchungen ergaben, dass bei Ver- DIN 18534 – Abdichtung von Innenräu- Bausachverständiger, Dozent, Autor, schluss der Grabkammer die Putzflä- men Rezensent chen und die Wandbemalungen noch DIN 18535 – A bdichtung von Behältern zu feucht waren, sodass sich toxischer und Becken Ringstraße 12 Schimmel bilden konnte. Der Mythos 52525 Heinsberg des „Fluchs des Pharao“ und das Schick- Zur DIN 18533 wurde bereits in 2018 an Tel. 02452 980 248 sal des Entdeckers Howard Carter, war der RAK Sachsen erfolgreich ein TechVo- Fax 02452 980 249 damit wissenschaftlich gelüftet. kat Schnittstellenseminar durchgeführt. E-Mail: sv-buero- Eine Wiederauflage ist wahrscheinlich. gerlach@t-online. Vor- und Nachteile des Elements Wasser de liegen nahe beieinander. Gerade das Erfassen und Beherrschen Regelwerk zur Thematik Schimmel der Nachteile in der Planung und beim Bau von Gebäuden fällt manchem Ver- In den zurückliegenden Jahre wurden treter der „am Bau Beteiligten“ häufig mehrere Leitfäden zur Thematik von di- schwer und wird in Folge zwischen den versen Institutionen veröffentlicht. Die Parteien auch oftmals strittig. bekanntesten sind jene vom Landesge- Dann treffen regelmäßig Bau- und Miet- sundheitsamt Baden-Württemberg und rechtler auf Bausachverständige – beide vom Umweltbundesamt (UBA). vertraut mit Regelwerken, aber eben höchst unterschiedlichen. Ende 2017 nun wurden die beiden UBA- Leitfäden in aktualisierter und überarbei- Am interdisziplinären Informationstrans- teter Form zusammengefasst. fer interessierten Juristen ist, gerade in Unter anderem wurden neue Begriffs- der Kommunikation mit Technikern, definitionen mitgeteilt und erstmals Schnittstellenwissen sehr wichtig. So Nutzungsklassen für Räume eingeführt, auch jenes, welches aus technischen Re- so dass sich für Sachverständige und Sa- gelwerken extrahiert wurde. nierer, aber auch für Juristen, nicht un- erhebliche Neuerungen ergeben haben. Um in der Evolution zu bleiben – only the fittest alive! Fazit Regelwerke zur Thematik Bauwerks- Fundiertes Schnittstellenwissen ist für abdichtung Juristen unabdingbar – auch die kontinu- ierliche Pflege und Mehrung dessen. Bauwerksabdichtung ist ein weites Wis- Die bewährten TechVokat Schnittstel- sens- und Betätigungsfeld, dass bis Mitte lenseminare des Sachverständigenbüros 2017 in der DIN 18195 (Bauwerksabdich- Gerlach, auch in Kooperation mit der in- tungen) und der DIN 18531 (Dachab- novativen RAK Sachsen realisiert, bieten dichtungen) geregelt war. hierzu mannigfaltige Gelegenheiten. Hinweis: Die Teilnehmerzahl ist auf max. 18 Personen begrenzt: KAMMER aktuell 9
berich t e 01/2019 Gäste des Neujahrsempfanges Neujahrsempfang der RAK Sachsen Zu ihrem Neujahrsempfang lud die insbesondere Referendare für eine Aus- vielen ehrenamtlich tätigen Kolleginnen Rechtsanwaltskammer Sachsen am 28. bildung in Sachsen zu gewinnen. und Kollegen, die auch im Jahr 2018 in Januar 2019 nach Dresden ein. Präsi- Aufgrund der ersten Erfahrungen mit den verschiedensten Ausschüssen, sei es dium und Vorstand konnten über 180 der Nutzung des beA durch die Anwalt- in der Juristenausbildung, in den Fachan- Vertreter aus Justiz, Politik und Verwal- schaft und die Justiz war sich der Staats- waltsausschüssen, in der Satzungsver- tung, hierunter den 2. Vizepräsidenten minister sicher, dass damit ein wesentli- sammlung, in der Berufsausbildung oder des Sächsischen Landtags Horst Wehner, cher Beitrag für die Umsetzung des elek- in der Anwaltsgerichtsbarkeit tätig wa- die Präsidentin des Sächsischen Verfas- tronischen Rechtsverkehrs in der Justiz ren. Sein Dank galt auch den zahlreichen sungsgerichtshofes Birgit Munz, den durch die Anwaltschaft geleistet wurde. Dozentinnen und Dozenten aus allen Sächsischen Staatsminister der Justiz Se- Er lobte das gemeinsame Projekt der Bereichen, die es der RAK Sachsen auch bastian Gemkow, den Präsidenten des anwaltlichen Beratungsstellen, welches im Jahre 2018 wiederum ermöglichten, OLG Dresden Gilbert Häfner und den im letzten Jahr um den Standort Pirna ein umfangreiches Seminarangebot zum Generalstaatsanwalt Hans Strobl, begrü- erweitert werden konnte, und dankte Zwecke einer fortwährenden Qualitäts- ßen. der Anwaltschaft für ihr soziales Enga- sicherung der anwaltlichen Dienstlei- gement. tungen zu organisieren. Dr. Detlef Ha- In seinem Grußwort ging der Sächsi- selbach verwies auf die zahlenmäßige sche Staatsminister der Justiz Sebastian In Hinblick auf die aktuelle gesellschaft- Entwicklung der Rechtsanwaltskammer Gemkow u.a. auf die Personalsituation liche Entwicklung und die Konflikte, die Sachsen. Erneut sank die Mitgliederzahl und -entwicklung in der sächsischen weltweit zu beobachten sind, mahnte er um 0,4 % auf 4.673 Mitglieder1. Justiz ein. So konnte der Stellenabbau die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der in der sächsischen Justiz gestoppt wer- Gewaltenteilung und der Grundrechte Etwas weniger als ein Fünftel (18,4 %) den. Vielmehr konnten neue Stellen für an. Eine unabhängige Anwaltschaft ist sind unter 40 Jahre alt. Der Vergleich Richter und Staatsanwälte, Gerichtsvoll- hierfür ein wichtiger Garant. zum letzten Jahr – da waren noch 20,3 % zieher und Mitarbeiter im Justizvollzug der Mitglieder jünger als 40 Jahre – geschaffen bzw. in den aktuellen Haus- In seiner Neujahrsrede sprach der Präsi- zeigt, dass auch die Anwaltschaft nicht haltsplänen vorgesehen werden. Im Be- dent der Rechtsanwaltskammer Sachsen reich der Juristenausbildung startete der Dr. Detlef Haselbach über die Arbeit des 1weitere statistische Zahlen zur Mitglieder- Freistaat eine Ausbildungsoffensive, um vergangenen Jahres und gab einen Aus- struktur der RAK Sachsen finden Sie im blick für 2019. Er dankte zunächst den Jahresbericht des Präsidenten 10 KAMMER aktuell
berich t e 01/2019 vor den ersten Auswirkungen des demo- grafischen Wandels gefeit ist. Der Anteil der Rechtsanwältinnen inklusive der Syn- dikusrechtsanwältinnen beträgt 35 %; bei den jungen Kolleginnen dagegen 50,6 %. Von den insgesamt 4.673 Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Sachsen sind 182 Rechtsanwältinnen und Rechtsan- wälte mit der Berufsbezeichnung „Syn- dikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsan- walt“, davon wiederum 149 mit Doppel- zulassung und 33 nur Syndikusrechtsan- wältinnen/Syndikusrechtsanwälte tätig. Die Verfahren über die Zulassung zur Syndikusrechtsanwältin/zum Syndikus- Dr. Detlef Haselbach bei seiner Ansprache rechtsanwalt werden inzwischen von der Rechtsanwaltskammer Sachsen mit einer gewissen Routine bearbeitet. Je- doch sind insbesondere die sich in den zurückliegenden Monaten häufenden sogenannten Erstreckungs- und Än- derungsanträge, also Anträge auf Er- streckung der Zulassung als Syndikus- rechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt auf weitere oder geänderte Arbeitsver- hältnisse und den sich daraus ergeben- den Abgrenzungsfragen zum Erlöschen einer Zulassung und Neubeantragung anspruchsvoll und arbeitsintensiv. Das Projekt „Demokratieerziehung“ in den sächsischen Schulen begleitete die RAK Sachsen 2018 von der Transferpha- se, an welcher bis zum Ende des Schul- Drei (ehemalige) Präsidenten der RAK Sachsen: Dr. Martin Abend, Ehrenpräsident Dr. jahres 2017/2018 15 Oberschulen aus Dr. hc. Günter Kröber, Dr. Detlef Haselbach (v.l.n.r.) den fünf Schulbezirken in Sachsen teil- nahmen, auf den Weg in den regulären hervor. Insbesondere die Einführung von Arbeit der Rechtsanwaltskammer Sach- Unterricht. Mit Beginn des Schuljahres Prozessen innerhalb der Rechtsanwalts- sen im letzten Jahr. Die Neufassung des 2018/2019 haben nunmehr alle Ober- kammer zur Umsetzung der Pflichten Geldwäschegesetzes wies der Rechts- schulen in Sachsen die Möglichkeit, das aus der Datenschutzgrundverordnung, anwaltskammer neue Aufgaben zu. Ihr Projekt in den Unterricht der 6. Klassen insbesondere die notwendigen Doku- obliegt nunmehr als Aufsichtsbehörde einzubinden. Die Rechtsanwaltskammer mentations- und Rechenschaftspflich- auch die Überwachung der Einhaltung Sachsen konnte über 60 Rechtsanwältin- ten, stellte und stellt weiterhin eine be- der Pflichten nach dem Geldwäschege- nen und Rechtsanwälte gewinnen, die sondere und sehr zeitintensive Heraus- setz durch die Anwaltschaft einschließ- gemeinsam mit Vertretern der Justiz be- forderung dar. lich einer anlassunabhängigen Prüfung. reit sind, an dem Projekt in den Klassen mitzuwirken. Einige dieser Kolleginnen Auch die Umsetzung des „Gesetz zur Weiter ging Dr. Detlef Haselbach auf das und Kollegen waren beim Neujahrsemp- Umsetzung der Vierten EU-Geldwä- beA ein, welches nicht nur die Rechts- fang anwesend. Dr. Detlef Haselbach scherichtlinie, zur Ausführung der EU- anwaltskammer Sachsen im letzten Jahr dankte ihnen für ihr Engagement. Sie Geldtransferverordnung und zur Neuor- forderte. Seit dem Re-Start des beA zum leisten einen wichtigen Beitrag, um jun- ganisation der Zentralstelle für Finanz- 03.09.2018 gilt für alle Anwältinnen und ge Menschen die Bedeutung von Demo- transaktionsuntersuchungen“ vom 23. Anwälte die passive Nutzungspflicht. Da kratie, Rechtsstaat und Gewaltenteilung Juni 2017, mit dem die Vierte EU-Geld- die Gerichte zunehmend in der Lage sein nahe zu bringen. wäscherichtlinie des Europäischen Parla- und davon Gebrauch machen werden, ments und des Rates vom 20.05.2015 zur Zustellungen an die Rechtsanwältinnen Als eine wichtige Aufgabe des letzten Verhinderung der Nutzung des Finanzsy- und Rechtsanwälte in das beA zu be- Jahres hob Dr. Haselbach die Umsetzung stems zum Zwecke der Geldwäsche und wirken, und zwar unabhängig davon, der seit dem 25.05.2018 in Kraft ge- der Terrorismusfinanzierung umgesetzt ob die jeweilige Anwältin und der je- tretenen Datenschutzgrundverordnung wurde, war ein wesentlicher Punkt in der weilige Anwalt selbst per beA mit dem KAMMER aktuell 11
berich t e 01/2019 Gericht kommuniziert hat, verwies er auf Legal-Tech-Angeboten im Rechtsdienst- Wahrung der verfassungsmäßigen Ord- die berufsrechtliche Pflicht zur passiven leistungsmarkt bestimmen die aktuelle nung verschrieben hat, ist ein Garant für Nutzung des beA und die erhebliche berufsrechtliche Diskussion innerhalb den Rechtsstaat. Haftungsrisiken, falls diese nicht beach- der Berufsverbände und der Politik. tet wird. Der offizielle Teil des Neujahrsempfan- Der Präsident der Rechtsanwaltskam- ges schloss wieder mit einer Vereidigung Die Reform des berufsrechtlichen Ge- mer Sachsen betonte die Bedeutung von junger Kolleginnen und Kollegen, die sellschaftsrechtes steht nach wie vor auf Rechtsstaatlichkeit und Gewaltentei- ihre Zulassungsurkunde vom Kammer- der berufsrechtlichen Agenda des Jahres lung, um dem schwindenden Vertrauen präsidenten und dem Justizminister aus- 2019. Fragen der Ausweitung von Ge- von Bürgerinnen und Bürgern in die Ju- gehändigt bekamen. sellschaftsformen und der dafür mög- stiz und den Rechtsstaat zu begegnen. lichen Berufsgruppen, der Zulässigkeit Die Anwaltschaft als Organ der Rechts- von Fremdkapital und des Umgangs mit pflege, die sich mit ihrem Berufseid der „Demokratie lebt von Mitwirkung“ Parlamentarier zu Gast beim LFB Sachsen Ende November hatte der Landesver- band der Freien Berufe Sachsen e.V. zum parlamentarischen Abend in die Sächsi- sche Landesärztekammer geladen. Zu den über 150 Gästen gehörten unter anderem der Ministerpräsident des Frei- staates Sachsen, Michael Kretschmer, die Sozialministerin Barbara Klepsch, der Vizepräsident des Sächsischen Landta- ges, Horst Wehner, die Intendantin des MDR, Carola Wille, sowie Abgeordnete des Sächsischen Landtages. In seinem Grußwort betonte der sächsi- sche Ministerpräsident, dass Demokra- tie von Mitwirkung lebt. Dazu gehöre auch, dass man verschiedene Ansichten oder Interessen gemeinsam ausdisku- tiert. Dies sei für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von großer Wichtigkeit. Zugleich räumte er ein, dass der Staat in Gäste des parlamentarischen Abends, u.a. Horst Wehner, MdL, MP Michael Kretsch- der Vergangenheit vielleicht zu viel ver- mer, Erik Bodendick, Präsident Sächsische Landesärztekammer, Hans-Peter Kraatz, sprochen hat, weshalb es jetzt zu einer Präsident LfB Sachsen e.V. diffusen Unzufriedenheit bei den Wäh- lern komme. Ihm gehe es jetzt darum, schön kritisieren, letztendlich müsse Welt schwierig, damit bei allen Men- den Menschen zu zeigen, dass er zuhört man aber konstruktiv zusammenarbei- schen durchzudringen, da sich viele zum und das es ihm in der Wirtschaft, in der ten, wenn man etwas für Sachsen errei- Teil nur noch über Soziale Medien infor- Pflege und in der Bildung darum geht: chen will. mieren und die dortigen privaten Posts „besser“ statt „billiger“. Jetzt müssten für „wahr“ hielten. In den USA zum Bei- die Weichen für Sachsen gestellt wer- Welche Rolle der öffentliche-rechtliche spiel nutzen 25% der Bevölkerung Fa- den, um in zehn Jahren eine gute Ernte Rundfunk dabei hat, erläuterte die Inten- cebook als alleinige Informationsquelle. einfahren zu können. Dazu leisteten die dantin des Mitteldeutschen Rundfunks Hinzu käme eine Monopolisierung von Freien Berufe einen wichtigen Beitrag. (MDR), Carola Wille. Die Digitalisierung Giganten wie Google, Amazon&Co., die wird zu einer Transformation aller gesell- laut Studien durch ihre Algorithmen da- „Man muss in der Politik gemeinsame schaftlichen Bereiche führen. Aus Ihrer für sorgen, dass der Nutzer immer mehr Vorstellungen entwickeln und sich nicht Sicht müssten die öffentlich-rechtlichen von den gleichen Informationen be- gegenseitig den Ball zuspielen“, ist sich Medien in diesem Prozess Orientierung, kommt und er sich in einer Art Filterbla- der Vizepräsident des Sächsischen Land- Sicherheit, Objektivität und eine ausge- se bewegt. „Daher müssen die Medien tags, Horst Wehner, sicher. Natürlich wogene Berichterstattung bieten. Aller- sehr viel schneller und stärker im Bereich könne man in der Opposition immer dings sei es in der heutigen vernetzten der digitalen Medien mitspielen und 12 KAMMER aktuell
berich t e 01/2019 Angebote unterbreiten, sonst würde ein Großteil der herkömmlichen Medien in der EU mittelfristig verschwinden.“, so Wille, denn schon heute nutzen die unter 30jährigen das Internet im Durch- schnitt sechs Stunden täglich. Abschließend betonte die MDR-Inten- dantin: „Demokratie braucht eine ge- lungene Kommunikation, sonst kommt es zu einer Erosion des wissensbasierten Diskurses. Zu welchen Folgen das führt, sieht man aktuell in den USA und den zunehmenden Fake-News. Es braucht eine klare Trennung von Fakten und Mei- nungen, von wahr und unwahr. Das ist eine zentrale Aufgabe der Journalisten, die ebenfalls zu den Freien Berufen ge- hören. Wir müssen Brücken bauen und die Verständigung fördern.“ Carola Wille, Indendantin des MDR Presseerklärung des LFB Sachsen e.V. M ITTE ILUNGEN 01/2019 Kammerbeitrag 2019 Warnung vor gefälschten E-Mails Das Sächsische Staatsministerium der nicht der Domain justiz.sachsen.de zu- Gemäß Beschluss der Kammer- Justiz teilte mit, dass in den vergange- gehörig sind versammlung vom 30. Mai 2018 nen Monaten ein beträchtlicher Anstieg • abweichendes Layout setzte die Kammerversammlung von gefälschten E-Mails zu verzeichnen • fehlerhafte Anrede den Jahresbeitrag für das Jahr 2019 ist, die in einigen Fällen als vermeintliche • falsche Telefon- und Faxnummern in in Höhe von 275 € fest. Der Mit- E-Mails von Bediensteten der sächsi- der E-Mail-Signatur gliedsbeitrag für die Mitglieder, für schen Justiz mit Kostenrechnungen o.ä. • Hinweis auf das Senden von einem die mehr als ein beA eingerichtet auch Mitglieder der Rechtsanwaltskam- mobilen Endgerät wie „Von meinem ist, wird um jeweils 52 € für jedes mer Sachsen erreichten. Im Regelfall Nokia gesendet.“ zusätzliche beA erhöht. Gemäß § 3 enthalten diese E-Mails Anhänge mit der Beitragsordnung der Rechtsan- Schadsoftware oder Phishing-Links. Das Bundesamt für Sicherheit in der In- waltskammer Sachsen ist der Bei- formationstechnik weißt aktuell auch auf trag zum 1. Januar des laufenden Oft lassen sich bereits den E-Mails selbst diesen Umstand hin: https://www.bsi- Geschäftsjahres fällig und bis zum Hinweise auf die versuchte Identitätstäu- fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Service/Aktu- 31. März des laufenden Jahres an schung entnehmen, wie zum Beispiel: ell/Informationen/Artikel/emotet.html die Kammer zu überweisen. • Adressteile in der Absender-E-Mail- Wir bitten Sie um besondere Vorsicht adresse, die deutlich machen, dass sie beim Öffnen von E-Mails. Verständigungspraxis in Strafverfahren – Umfrage zur Evaluierung Das Institut für Kriminologie der Uni- und Frankfurt am Main (Prof. Dr. Matt- Gerichte in Strafverfahren zu evaluieren. versität Tübingen (Prof. Dr. Jörg Kinzig) hias Jahn) vom Bundesministerium der Den Hintergrund des Forschungsvor- wurde zusammen mit den Universitäten Justiz und für Verbraucherschutz damit habens bildet das grundlegende Urteil Düsseldorf (Prof. Dr. Karsten Altenhain) beauftragt, die Verständigungspraxis der des Bundesverfassungsgerichts vom 19. KAMMER aktuell 13
mi tteilungen 01/2019 März 2013 (2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE Nur durch eine ausreichende Beteiligung Die Bearbeitung wird nur rund 20-25 Mi- 133, 168). strafrechtlich tätiger Rechtsanwältinnen nuten in Anspruch nehmen. Die Teilnah- und Rechtsanwälte kann sichergestellt me ist freiwillig. Die Bearbeitung erfolgt Die Universität Tübingen führt hierzu werden, dass die Praxis der Verständi- anonym. Es werden keine Daten gespei- eine bundesweite Onlinebefragung ju- gung in Strafverfahren repräsentativ chert, die Rückschlüsse auf die Identität stizieller Akteure, darunter auch der evaluiert wird. des Teilnehmers zulassen. Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht, über die derzeitige Verstän- Über diesen Link gelangen Sie direkt zur Weitere Informationen über die Unter- digungspraxis durch. Diese Umfrage Onlinebefragung: suchung finden Sie unter https://www. bildet einen sehr wichtigen Teil des For- https://kriminologie-umfrage.uni- verstaendigung-in-strafverfahren.de schungsprojekts. tuebingen.de/limesurvey/index. php/715685 Vielen Dank für Ihre Unterstützung! NEUES AUS BRÜSSEL UND EUROPA EGMR ZUM ZUGANG ZUM ANWALT IM RECHT AUF ANWALTLICHEN BEISTAND GESELLSCHAFTSRECHTSPAKET - AKTU- ERMITTLUNGSVERFAHREN BEI VERNEHMUNGEN BESTÄTIGT – EGMR ELLER STAND IM EP Am 9. November 2018 hat der EGMR Mit seinem Urteil im Fall Soytemiz vs. Der Rechtsausschuss des EP (JURI) hat in der Rechtssache Beuze/Belgien (Nr. Türkei (application no. 57837/09) vom am 20. November 2018 seinen Berichts- 71409/10) entschieden, dass die Verwei- 27. November 2018 hat der Europäische entwurf zu dem im April als Teil des Ge- gerung des Zugangs zu einem Anwalt Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sellschaftsrechtspakets veröffentlichten im Ermittlungsverfahren gegen Artikel das Recht auf Rechtsbeistand bei po- Richtlinienvorschlag im Hinblick auf den 6 Abs. 1 und 3c der Europäischen Men- lizeilichen Vernehmungen bekräftigt. Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfah- schenrechtskonvention (Recht auf ein Der Kläger im vorliegenden Fall war im ren im Gesellschaftsrecht angenommen. faires Verfahren) verstößt. Jahr 2004 wegen Unterstützung einer Der Berichtsentwurf des Berichterstat- Im zugrundeliegenden Fall wurde Herr illegalen Organisation festgenommen ters Tadeusz Zwiefka (EVP, PL) sah eine Beuze im Ermittlungsverfahren im Poli- worden. Im Rahmen seiner Vernehmung grundsätzliche Beibehaltung der Rege- zeigewahrsam mehrfach von der Poli- hatte die Polizei seinen Anwalt des Rau- lungen des Richtlinienvorschlags vor. zei und dem Ermittlungsrichter verhört, mes verwiesen, nachdem dieser ihn auf Nach diesem sollen Eintragungen im ohne dass hierbei ein Anwalt zugegen sein Recht zur Aussageverweigerung Handelsregister künftig vollständig onli- war und ohne ausreichend über sein hingewiesen hatte. Dem Kläger zufol- ne durchgeführt werden können. Gefor- Recht zu Schweigen aufgeklärt worden ge wurde er danach von der Polizei zu dert wird nun ergänzend, dass die De- zu sein. Während dieser Verhöre hat selbstbelastenden Aussagen genötigt finition der „Registrierung“ in Art. 13a Herr Beuze detaillierte Angaben ge- und in der Folge auf Basis dieser Aussa- erweitert wird mit der Folge, dass der macht, die das Gericht unter anderem gen verurteilt. Daraufhin erhob er Kla- gesamte Prozess der Gründung erfasst als Beweismittel in seinem Urteil verwer- ge vor dem EGMR wegen Verletzung wird. An dieser kann auch ein Notar be- tet hat, ohne dabei die Erlangung dieser seiner Rechte auf ein faires Verfahren teiligt werden, was auch für die Online- Beweise zu bewerten. Beuze wendete und auf Rechtsbeistand (Art. 6 §1 und Eintragung von Zweigniederlassungen sich gegen die so erlangten Beweise und 3 EMRK). Der EGMR führte aus, dass das gilt. Die physische Präsenz der Antrag- forderte, diese im Hinblick auf Artikel 6 Recht auf Rechtsbeistand insbesondere steller soll nur ausnahmeweise bei dem EMRK nicht zu verwerten. Dies wurde die Anwesenheit eines Anwalts und die Verdacht auf Identitätsbetrug oder bei vom Gericht abgelehnt, mit dem Argu- aktive Beratung während der gesamten überwiegendem öffentlichen Interesse ment, dass auch der EGMR immer nur Vernehmung umfasse. Seiner Rechtspre- zur Prüfung der Rechts- und Geschäfts- das Verfahren als Ganzes betrachte. Da chung im Fall Ibrahim u.a. vs. Vereinigtes fähigkeit verlangt werden können. Herr Beuze sich nicht selbst belastet habe Königreich zufolge, könne zwar beim Die Abstimmung über den Berichts- und nicht angegeben habe, unter Druck Vorliegen zwingender Gründe eine Ein- entwurf der Berichterstatterin Evelyn gesetzt worden zu sein, zudem hinterher schränkung des Rechts auf anwaltlichen Regner (S&D, AT) im federführenden Zugang zu einem Anwalt hatte und das Beistand bei Vernehmungen gerechtfer- Rechtsausschuss (JURI) zum ebenfalls als Hauptbeweismittel materieller Art sei tigt sein. Im vorliegenden Fall seien aber Teil des Gesellschaftsrechtspakets ver- und nicht seine Aussagen, erklärte das keine solchen zwingenden Gründe dar- öffentlichten Richtlinienvorschlag über Gericht, dass das Verfahren als Ganzes gelegt worden. Dies habe die Fairness grenzüberschreitende Umwandlungen, als fair zu bewerten sei. Der EGMR kam des Verfahrens insgesamt beeinträch- Verschmelzungen und Spaltungen wur- jedoch zu dem Ergebnis, dass aufgrund tigt, sodass eine Verletzung von Art. 6 de hingegen verschoben. Im Mittelpunkt der Kombination aller Faktoren, das Ver- § 1 und 3 EMRK vorliege. der Diskussionen stehen hier vor allem fahren als Ganzes als unfair anzusehen noch die Vermeidung künstlicher Ver- ist, so dass ein Verstoß gegen Artikel 6 einbarungen und die Beteiligung der EMRK vorliegt. Arbeitnehmer bei Umstrukturierungen. 14 KAMMER aktuell
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