Informationen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Stadt ...

Die Seite wird erstellt Christine Schulze
 
WEITER LESEN
Informationen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Stadt ...
Informationen
zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Informationen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Stadt ...
Informationen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Stadt ...
Impressum

                                                Herausgeber
                                      Stadt Bielefeld – Bauamt
                              Abt. Gesamträumliche Planung
                    August-Bebel-Straße 92 33602 Bielefeld
                Telefon: 05 21 - 51 56 00 Fax: 05 21 / 51 36 97
     E-Mail: bauamt@bielefeld.de Internet: www.bielefeld.de
                     Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
                             Bodo Temmen – Arne Steinriede
                   Telefon: 05 21 - 51 32 09 – 05 21 / 51 32 20

Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes
                                               Junker und Kruse
                                      Stadtforschung n Planung
                                    Markt 5 44137 Dortmund
              Tel. 02 31 - 55 78 58 - 0 Fax 02 31 - 55 78 58 - 50

                                                Dr. Acocella
                             Stadt- und Regionalentwicklung
                               Teichstraße 14 79539 Lörrach
                  Tel. 07 621 - 91 550 Fax 07 621 - 91 55 029

                                          Texte und Layout
     Susanne Hulitschke – Elisabeth Kopischke – Stefan Kruse
                                Junker und Kruse, Dortmund

                                                  Februar 2009
Informationen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Stadt ...
Stadt Bielefeld

   
Informationen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Stadt ...
Stadt Bielefeld

Inhalt

         Vorwort                                                                       7

1        Ausgangssituation                                                             8

2        Warum Einzelhandelssteuerung?                                                10

3        Der Weg zum Bielefelder Einzelhandels- und Zentrenkonzept                    12

4        Bausteine des Bielefelder Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes                13

4.1      Übergeordnete Ziele                                                          13

4.2      Zukünftige Standortstruktur                                                  17

4.3      Bielefelder Sortimentsliste                                                  23

4.4      Wie funktioniert eine zukunftsfähige, räumliche Steuerung des Einzelhandels
         in Bielefeld?                                                                25

4.4.1    Entwicklung des Einzelhandels mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment     26

4.4.2    Entwicklung des Einzelhandel mit zentrenrelevantem Kernsortiment             26

4.4.3    Entwicklung des Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment       27

5        Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Einzelhandelskonzepten
         – und ihre Antworten                                                         28

                                                                                                     
Informationen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Stadt ...
Stadt Bielefeld

   
Informationen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept - Stadt ...
Stadt Bielefeld

  Vorwort

Die Stadt Bielefeld steht nicht     Angebotsergänzung zu den           Die vorliegende Broschüre soll
zuletzt auch aufgrund ihrer         Zentren bzw. zur Nahversor-        für Interessierte in kompakter
Größe und Funktion als Ober-        gung bilden und damit das um-      Form zum Verständnis der we-
zentrum im Fokus zahlreicher        fassende Einzelhandelsangebot      sentlichen Grundzüge des Ein-
Projektentwickler und Investo-      der Stadt Bielefeld abrunden.      zelhandels- und Zentrenkon-
ren aus dem Bereich Einzelhan-                                         zeptes beitragen sowie das Be-
del. Dabei sind es große Vor-       Um diese Ziele zu erreichen, ist   wusstsein zur Notwendigkeit
haben mit hohem Verkaufsflä-        eine räumliche Steuerung des       einer Steuerung des Bielefelder
chen- und Stellplatzbedarf so-      Einzelhandels notwendig. Sie       Einzelhandels wecken bzw.
wie die autokundenorientierte       besitzt sowohl auf Bundes- wie     weiter schärfen.
Standortwahl, die vor dem Hin-      auf Landesebene im Rahmen
tergrund bestehender Ziele zur      des Baurechts klare Grundlagen     Bielefeld, im Februar 2009
Stadtentwicklung in Bielefeld       und Zielvorgaben, die im Rah-
immer wieder zu Diskussionen        men der Bauleitplanung um-
führen.                             gesetzt werden. Ein Einzelhan-
                                    dels- und Zentrenkonzept stellt
Ein vielfältiges Einzelhandels-     dabei als ein vom Rat der Stadt
angebot soll auch künftig das       Bielefeld beschlossenes städ-
Markenzeichen der Stadt Biele-      tebauliches Konzept eine fun-
feld sein. Dazu soll die Innen-     dierte aber vor allem auch un-
stadt mit ihrer Attraktivität und   abdingbare Abwägungsgrund-
Ausstrahlungskraft – auch über      lage dar.
die Grenzen der Stadt hinaus
– beitragen. Die Bereitstellung     Die Erarbeitung des Einzelhan-
von Einzelhandelsangeboten in       dels- und Zentrenkonzeptes für
den Zentren der Stadtbezirke        die Stadt Bielefeld wurde durch
sowie ergänzende Standorte,         die Planungsbüros Junker und
die der wohnungsnahen Ver-          Kruse, Stadtforschung n Pla-
sorgung mit Lebensmitteln die-      nung und Dr. Donato Acocel-
nen, stellt einen wichtigen Qua-    la, Stadt- und Regionalplanung
litätsfaktor der Versorgung der     in einem breit angelegten Be-
Bevölkerung in den Bielefelder      teiligungs- und Kommunikati-       Beigeordneter Gregor Moss
Stadtbezirken dar. Die dezent-      onsprozess durchgeführt. Dazu      Dezernat 4 Planen / Bauen
ralen Sonderstandorte sollen        liegt ein umfassender Bericht
darüber hinaus vor allem eine       vor.

                                                                                                             
Stadt Bielefeld

           1      Ausgangssituation

       Der Einzelhandel besitzt eine ei-
       gene Dynamik, die auf die Ent-
       wicklung einer Stadt und ihrer
       Gestalt Einfluss nimmt. So ist
       der Einzelhandel auf der einen
       Seite die tragende Säule un-
       serer städtischen Zentren und
       Nebenzentren, auf der anderen
       Seite können sich aber durch-
       aus auch einzelne Standorte
       außerhalb von Zentren bilden        an unterschiedlichen Standor-       rer Attraktivität als auch in ihrer
       und die Versorgungsstruktur         ten angeboten werden. Kon-          ökonomischen Stellung (auch
       bestimmen. Vor dem Hinter-          flikte sind damit vorprogram-       für andere innenstadtrelevante
       grund des bundesweiten nahe-        miert.                              Nutzungen) an Bedeutung ver-
       zu ungebremsten Verkaufsflä-                                            loren haben. Ebenso hat das
       chenwachstums, überwiegend          Ansprüche der Investoren und        ehemals dichte Netz der woh-
       rückläufigen Bevölkerungs-          Betreiber sowie der Stadtent-       nungsnahen Grundversorgung
       zahlen, einer hohen Mobilität,      wicklung in den Kommunen            in vielen Regionen bzw. Kom-
       einem zunehmenden Preisbe-          stehen sich dabei oft scheinbar     munen Deutschlands erheb-
       wusstsein der Kunden und ei-        unvereinbar gegenüber. Zu-          lich unter dieser Entwicklung
       ner Unsicherheit im Rahmen der      nächst sind da die nach wie vor     gelitten. Zum anderen beste-
       wirtschaftlichen Entwicklung ist    klar vorgetragenen betreiber-       hen raumordnerische und städ-
       festzuhalten: die Kaufkraft ins-    motivierten Standortrahmen-         tebauliche Zielvorstellungen
       gesamt und jedes Einzelnen ist      bedingungen zu nennen, die          und gesetzliche Grundlagen
       begrenzt. Der Euro im Porte-        – aus welchen Gründen auch          auf Bundes- wie auf Landese-
       monnaie kann doch immer nur         immer – in der Vergangenheit        bene, die eindeutig den (ge-
       einmal ausgegeben werden!           dazu geführt haben, dass zahl-      wachsenen) Zentren die „An-
       Somit ist auch der Wettbewerb       reiche dezentrale Einzelhan-        siedlungshoheit“ zugestehen
       im Einzelhandel zwischen den        delsstandorte entstanden sind.      und klare Regeln für dezentrale
       einzelnen Anbietern und nicht       Sie führten in nicht wenigen        Standorte formulieren.
       zuletzt auch Standorten hart,       Fällen dazu, dass die gewach-
       insbesondere dann, wenn glei-       senen Zentren (vgl. dazu: Was       Mit dem Einzelhandels- und
       che oder vergleichbare Waren        sind Zentren? S. 7) sowohl in ih-   Zentrenkonzept hat die Stadt

   
Stadt Bielefeld

                                                                           Was sind Zentren?

                                                                           Zentren bilden den Knotenpunkt
                                                                           wirtschaftlicher und sozialer Bezie-
                                                                           hungen in der Stadt. In ihnen kon-
                                                                           zentriert sich das öffentliche Le-
                                                                           ben. Gleichzeitig übernehmen sie
                                                                           wichtige Versorgungsfunktionen
                                                                           für Bewohner und Beschäftigte in
Bielefeld durch die Planungsbü-          -erweiterung- oder Umnut-         der näheren Umgebung und im
                                                                           weiteren Einzugsbereich. Sie sind
ros Junker und Kruse, Stadtfor-          zungen und auch                   geprägt durch eine Mischung un-
schung n Planung und Dr. Do-           n für Grundstücks- und Immobi-      terschiedlichster Dienstleistungen
nato Acocella, Stadt- und Regio-                                           privater und öffentlicher Art. Sie
                                         lienbesitzer zur Erlangung von    schließen den sozialen und ge-
nalplanung in einem breit ange-          insbesondere Planungs- und        sellschaftlichen Bereich eben-
legten Beteiligungs- und Kom-            Investitionssicherheit im Um-     so mit ein wie kulturelle Einrich-
                                                                           tungen. In besonderem Maße be-
munikationsprozess eine Grund-           gang mit Planungen für ihren      stimmt der Einzelhandel das Bild
lage erarbeiten lassen, die dazu         Besitz und schließlich            der Zentren, er ist Basis für ein pul-
beitragen kann diese vermeint-                                             sierendes, öffentliches Leben und
                                       n für die Bürgerinnen und Bürger    Ansatzpunkt für weitere zentren-
lich nicht zu vereinbarenden Vor-        der Stadt Bielefeld im Hinblick   bildende Einrichtungen und An-
stellungen im Rahmen der Ein-            auf die Schaffung einer mög-
                                                                           gebote.
zelhandelsnutzung bzw. –an-              lichst attraktiven, zukunftsfä-   Zentren (in Europa) haben sich
siedlung für die Stadt Bielefeld in      higen Einkaufs- und Versor-
                                                                           über lange Zeiträume im Rahmen
                                                                           des städtischen Wachstums weit-
Einklang zu bringen. Als fachlich        gungssituation.                   gehend ungesteuert entwickelt.
fundierte und empirisch abgesi-                                            Dennoch sind sie in den letzten
cherte Basis steht es für künftige     Dabei berücksichtigt es die ge-     Jahren bzw. Jahrzehnten immer
stadtentwicklungspolitische Ab-        samtstädtische Versorgungssi-       deutlicher unter Druck geraten
                                                                           und können ihre Funktion zum
wägungsprozesse bzw. Entschei-         tuation – die Innenstadt eben-      Teil nur noch unzureichend erfül-
dungen zur Verfügung. Das Ein-         so wie die Stadtbezirke mit ihrer   len. Dafür gibt es zahlreiche Grün-
                                       Nahversorgung in Zentren und        de, wie die rückgängige bzw. sta-
zelhandels- und Zentrenkonzept                                             gnierende Bevölkerungsentwick-
bietet somit einen Orientierungs-      an Einzelstandorten sowie die       lung, die weitreichende und zu-
rahmen                                 Sonderstandorte großflächiger       nehmende Mobilität, der Flächen-
                                                                           anspruch von Einzelhandels-, Kul-
                                       Anbieter.                           tur- oder Freizeiteinrichtungen
                                                                           etc..
n   für die Verwaltung im Umgang
    mit einzelhandelsrelevanten        Die vorliegende Broschüre soll in   Zentren sind in ihrer multifunk-
    Umnutzungs- oder Ansied-           kompakter Form zum besseren         tionalen Form ein wesentliches
                                       Verständnis des umfassenden         Merkmal und ein unverzichtbarer
    lungsanfragen,                                                         Bestandteil unserer Städte, den es
                                       Berichts zum Einzelhandels- und     zu schützen gilt!
n   für die Politik – sowohl bei       Zentrenkonzept beitragen. Es
    stadtbezirks- als auch gesamt-     werden Begriffe, Zusammenhän-
    städtisch orientierten Beschlüs-   ge, Abläufe und Abhängigkeiten,
    sen – sowie                        die sich bei der Steuerung des
n   für Betreiber und Investoren       Einzelhandels in der Stadt Biele-
    zur Einordnung ihrer Absichten     feld ergeben, erläutert.
    zu Einzelhandelsansiedlungen,
                                                                                                                      
Stadt Bielefeld

           2      Warum Einzelhandelssteuerung?

       Das Einzelhandels- und Zen-
       trenkonzept für die Stadt Biele-
       feld stellt ein „städtebauliches
       Konzept“ dar, das die räum-
       liche Steuerung des Einzelhan-
       dels im Sinne einer zielgerichte-
       ten Einzelhandelsentwicklung
       verfolgt. Es ist also weder ein
       Bedarfskonzept noch ein Mar-
       ketingkonzept.
                                           perspektivische) negative Aus-      § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetz-
       Die räumliche Steuerung des         wirkungen, wie den Funktions-       buch dar. Mit Beschluss des Ra-
       Einzelhandels dient der Um-         verlust von gewachsenen Zen-        tes der Stadt Bielefeld dient es
       setzung von übergeordneten,         tren oder die Ausdünnung der        als unverzichtbare Grundlage
       gesamtstädtischen      Zielset-     Nahversorgung, vermeiden.           für sachgerechte Planungen
       zungen in Bielefeld zur Stadt-      Die­se Art der Steuerung besitzt    zur Steuerung des Einzelhan-
       entwicklung und nicht der Ver-      im Rahmen der kommunalen            dels sowie zur Beurteilung und
       hinderung des Wettbewerbes.         Bauleitplanung (vgl. dazu: Was      Abwägung von insbesondere
       Die Stadt Bielefeld möchte im       ist Bauleitplanung? S. 9) kla-      großflächigen Einzelhandels-
       Sinne einer positiven und in        re rechtliche Grundlagen und        vorhaben (ab einer Verkaufsflä-
       die Zukunft gerichteten Stadt-      Zielvorgaben, die sowohl auf        che von 800 m²) bzw. zur Steu-
       entwicklungspolitik Einzelhan-      Bundes- als auch auf Landese-       erung des Einzelhandels im
       del in ihren Verwaltungsgren-       bene gesetzlich festgesetzt sind.   Rahmen der Bauleitplanung.
       zen an die städtebaulich ge-        Ein Einzelhandels- und Zentren-
       wünschten Standorte lenken          konzept stellt dabei ein städte-
       und so auch (vorhandene wie         bauliches Konzept im Sinne des

   10
Stadt Bielefeld

                                                                     Was ist Bauleitplanung?

                                                                     Die Bauleitplanung ist das wich-
                                                                     tigste Instrument der Stadtpla-
                                                                     nung und hat die Aufgabe, die
                                                                     städtebauliche Entwicklung der
                                                                     Gemeinde zu steuern. Hierzu zählt
                                                                     neben dem Flächennutzungsplan
                                                                     auch der Bebauungsplan, der als
                                                                     Satzung vom Rat beschlossen wird
                                                                     und die rechtsverbindlichen Fest-
                                                                     setzungen für die städtebauliche
Somit ist also im Hinblick auf   Insbesondere der für die nord­      Ordnung eines Grundstückes ent-
die Steuerung des Einzelhan-     rhein-westfälischen Kommu-          hält. Die Rechtsgrundlage hierfür
                                                                     ist das Baugesetzbuch (BauGB).
dels auf der Basis eines kom-    nen verbindliche Einzelhandels-     Die Festsetzungen des Planes sind
munalen Einzelhandelskon-        erlass NRW (2008, Nr. 4.1) stellt   für den Grundstückseigentümer
                                                                     rechtsverbindlich. Er ist Grundla-
zeptes nicht das „OB“ ent-       heraus:                             ge für die Erteilung von Bauge-
scheidend, sondern vielmehr                                          nehmigungen im Baugenehmi-
das „WIE“ (im Rahmen der ge-     „Bei der Steuerung der Einzel-      gungsverfahren.
setzlichen Vorgaben bzw. der     handelsentwicklung kommt            Der Bebauungsplan enthält ver-
kommunalen Möglichkeiten).       den Gemeinden eine entschei-        bindliche Angaben über Art (z.B.
                                                                     Wohnen, Gewerbe, Einzelhan-
Für dieses „WIE“ werden im       dende Rolle zu. Mit der Aufstel-    del) und Maß (z.B. Geschoss-
Rahmen                           lung von gemeindlichen Einzel-      zahl, Bebauungsdichte) der bau-
                                                                     lichen Nutzung, die überbaubaren
                                 handelskonzepten und der pla-       Grundstücksflächen und die ört-
n  des Baugesetzbuches           nungsrechtlichen Umsetzung          lichen Verkehrsflächen.
   (BauGB),                      dieser Konzepte durch Bau-          Bebauungspläne sind aus dem
n der Baunutzungsverordnung      leitpläne unterstützen die Ge-      Flächennutzungsplan der Stadt
                                 meinden die Entwicklung ih-         zu entwickeln, die Aufstellung
   (BauNVO),                                                         erfolgt in mehreren Verfahrens-
n des Landesentwicklungspro-
                                 rer Zentren und Nebenzentren        schritten, die im BauGB vorge-
   gramms NRW (LEPro NRW),       und sorgen für eine ausgewo-        schrieben sind. Dazu gehört auch
                                                                     die sog. frühzeitige Öffentlich-
                                 gene Versorgungsstruktur. Ein-      keitsbeteiligung und die Planaus-
n des Einzelhandelserlasses
                                 zelhandelskonzepte schaffen         legung mit der Möglichkeit, wäh-
   NRW (EHE NRW) sowie           einerseits eine Orientierungs-      rend der Auslegungsfrist Stel-
n von zahlreichen Urteilen des
                                                                     lungnahmen vorzubringen. Das
                                 und Beurteilungsgrundlage für       BauGB schreibt eine „ortsübliche
   Bundesverwaltungsgerichts     die Bauleitplanung und die Be-      Bekanntmachung“ vor, die in den
   und der Obergerichte          urteilung von Vorhaben, ande-       beiden Bielefelder Tageszeitungen
                                                                     erfolgt.
klare Anforderungen formu-       rerseits Planungs- und Investiti-
liert.                           onssicherheit für Einzelhandel,
                                 Investoren und Grundstücksei-
                                 gentümer.“

                                                                                                            11
Stadt Bielefeld

           3      Der Weg zum Bielefelder Einzelhandels- und Zentrenkonzept

       Die Erarbeitung des Einzelhan-
       dels- und Zentrenkonzeptes
       erfolgte im Auftrag der Stadt
       Bielefeld in einem breit ange-
       legten Beteiligungs- und Kom-
       munikationsprozess. Ein be-
       gleitender Arbeitskreis trat re-
       gelmäßig zu einzelnen Arbeits-
       schritten zusammen. Ihm ge-
       hörten neben Vertretern der
       politischen Fraktionen und         gischen Bausteinen des Einzel-   von räumlichen Entwicklungs-
       Gruppen des Rates (CDU, SPD,       handels- und Zentrenkonzeptes    perspektiven des Einzelhandels
       Bündnis 90 / Die Grünen, FDP,      mit den Bezirksvertretungen in   in Bielefeld. Davon abgeleitet
       Die Linke, Bürgernähe, Bürger-     den Bielefelder Stadtbezirken    wurden schließlich die konzep-
       gemeinschaft für Bielefeld) und    statt. So konnten bereits wäh-   tionellen Bausteine mit:
       der Verwaltung der Stadt Biele-    rend der Erarbeitung des Kon-
       feld auch Vertreter der Indus-     zeptes zahlreiche spezifische    n   den übergeordneten Zielen,
       trie- und Handelskammer zu         Belange der Stadtbezirke auf-    n   der Standortstruktur,
       Bielefeld, des Einzelhandelsver-   genommen, diskutiert und ab-     n   der Abgrenzung der zentra-
       bands OWL, der Handwerks-          gewogen werden. Grundlage            len Versorgungsbereiche und
       kammer OWL, Kreishandwerk-         des Bielefelder Einzelhandels-
                                          und Zentrenkonzeptes bildet      n   dem Sonderstandortekon-
       erschaft, der Bezirksregierung
                                          eine flächendeckende Erhe-           zept sowie
       Detmold und die Gutachter an.
       Darüber hinaus fand auch ein       bung des Einzelhandels im ge-    n   den Grundsätzen zur Umset-
       gezielter Austausch zur Ana-       samten Bielefelder Stadtgebiet       zung und
       lyse der städtebaulichen und       sowie eine Analyse der Nach-     n   den planungsrechtlichen
       einzelhandelsrelevanten Si-        fragesituation. Darauf aufbau-       Emp­fehlungen (insbesondere
       tuation sowie zu den strate-       end erfolgte eine Bewertung          Bie­le­felder Sortimentsliste).

   12
Stadt Bielefeld

  4        Bausteine des Bielefelder Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes

Die konzeptionellen Ziele und Grundsätze bilden die wesentlichen Bausteine des Bielefelder Einzelhan-
dels- und Zentrenkonzeptes. Sie werden unter den folgenden Punkten erläutert:

4.1     Übergeordnete Ziele
4.2     Standortstruktur
4.3     Bielefelder Sortimentsliste
4.4     Wie funktioniert eine zukunftsfähige, räumliche Steuerung
        des Einzelhandels in Bielefeld?

4.1 Übergeordnete Ziele
Die übergeordneten zukünf-           Interessensausgleich der un-
tigen Ziele zur Einzelhandels-       terschiedlichen Akteure (Inves-
und Zentrenentwicklung in            toren, Betreiber, Verwaltung,
Bielefeld bilden den inhaltlichen    Politik) sowie zur Planungs-,
Rahmen des Einzelhandels- und        Rechts- und Investitionssicher-
Zentrenkonzeptes. Grundvor-          heit beitragen.
                                                                          tem eingeordnet. Als Ober-
aussetzung zur Umsetzung die-
                                                                          zentrum kommt der Stadt
ser Ziele ist eine klare räumliche   Folgende übergeordnete Ziele         Bielefeld dabei – neben der
Zuordnung des Einzelhandels          liegen dem Einzelhandels- und        Versorgung der eigenen Be-
zu Standortbereichen, die sich       Zentrenkonzept für die Stadt         völkerung – auch die Auf-
im Hinblick auf Sortiments- und      Bielefeld zugrunde.                  gabe zu, verschiedene Ver-
Größenstrukturen weitgehend
                                                                          sorgungsfunktionen für das
funktional ergänzen. In die-
                                                                          Umland mit zu übernehmen.
sem Sinne stellt beispielsweise      1. Sicherung der landesplane-        In diesem Sinne ist eine Si-
ein Baumarkt an einem dezent-           rischen Funktion der Stadt        cherung und Stärkung des
ralen Standort eine Ergänzung           Bielefeld als Oberzentrum         Einzelhandelsstandortes
zum Einzelhandelsangebot in             für die Region                    Bielefeld zu gewährleisten.
den Zentren oder zu einzelnen           Aus landesplanerischer Sicht      Dabei ist aber auch auf die
Nahversorgungsstandorten                sind die Städte und Gemein-       gesamtstädtische Zentrenhi-
(Lebensmittelanbieter) dar. Die         den in ein hierarchisches, zen-   erarchie sowie übrige Stand-
Ziele sollen künftig u.a. zum           tralörtliches Gliederungssys-     ortstruktur zu achten.

                                                                                                          13
Stadt Bielefeld

       2. Sicherung und Ausbau eines       wie Kultur, Verwaltung, Gas-    3. Sicherung und Stärkung der
          attraktiven Einzelhandelsan-     tronomie etc.. Daneben ist es      funktional gegliederten Ver-
          gebotes in Bielefeld             Aufgabe der Sonder- bzw. Er-       sorgungsstruktur
          Die Attraktivität eines Ein-     gänzungsstandorte, die An-         Wesentliche Grundlage für
          kaufsstandortes bestimmt         gebotssituation in den zen-        eine regional konkurrenzfä-
          sich in erster Linie durch die   tralen Versorgungsbereichen        hige und attraktive gesamt-
          Quantität des Einzelhandels-     funktional zu ergänzen.            städtische Einzelhandelssitu-
          angebotes (Anzahl der Be-                                           ation ist eine ausgewogene
          triebe, Verkaufsfläche) und                                         Versorgungsstruktur. Dabei
          seine qualitative Zusammen-                                         liegt die Stärke eines Ge-
          setzung (Vielfalt der Bran-                                         schäftszentrums als wesent-
          chen, Sortimentstiefe, Be-                                          licher Versorgungsbereich ins-
          triebsformen und -konzepte                                          besondere in der räumlichen
          sowie Betriebsgrößenzuord-                                          Dichte und Vielfalt des Einzel-
          nungen). Nur durch ein Mit-                                         handels- und Nutzungsange-
          einander dieser beiden Kom-                                         botes, die seiner jeweiligen
          ponenten kann es gelingen,                                          Versorgungsfunktion ent-
          den Einzelhandelsstandort                                           spricht. Die einzelnen Zentren
          Bielefeld attraktiv zu gestal-                                      der Stadt Bielefeld sind dabei
          ten und auch längerfristig                                          in eine hierarchische Ordnung
          zu erhalten. Ziel muss da-                                          gemäß ihrer Versorgungsauf-
          her sein, eine Vielfalt (im                                         gabe einzuordnen. Eine Öff-
          oben genannten Sinne) für                                           nung neuer oder Stärkung
          die Stadt Bielefeld zu erlan-                                       vorhandener (in der Regel
          gen bzw. zu sichern. Dies hat                                       autokundenorientierter) Ein-
          zwangsläufig zur Folge, dass                                        zelhandelsstandorte außer-
          die Entwicklung in die einzel-                                      halb der gewachsenen Struk-
          nen Standortbereiche (insbe-                                        turen, in denen insbesonde-
          sondere Zentren und Sonder-                                         re zentrenrelevante (über die
          standorte) gemäß der ihnen                                          Entwicklungspotenziale hin-
          zuerkannten Versorgungs-                                            ausgehende) Sortimente an-
          funktion gelenkt wird. So                                           geboten werden, führt in der
          bekommt das Hauptzentrum                                            Regel zu einer Schwächung
          nicht nur eine zentrale Be-                                         der bestehenden Einzelhan-
          deutung für den Einzelhan-                                          delsstruktur und hat einen
          del, sondern für alle weiteren                                      ruinösen Wettbewerb zur Fol-
          innerstädtischen Funktionen                                         ge.

   14
Stadt Bielefeld

4. Sicherung und Ausbau ei-         5. Sicherung und ggf. Ausbau        den, eine räumlich (Stand-
   ner attraktiven Innenstadt in       eines Grund- und Nahver-         orte) wie funktional (ver-
   Bielefeld                           sorgungsangebotes im ge-         schiedene Betriebsformen
   Der Hauptgeschäftsbereich           samten Stadtgebiet               und -größen) abgestufte und
   stellt den wichtigsten Einzel-      Ein über alle Betriebsformen     ausgewogene Grundversor-
   handelsstandort innerhalb           reichendes und möglichst         gungsstruktur im Bielefelder
   Bielefelds dar, der sich, im        dichtes Grundversorgung-         Stadtgebiet zu schaffen bzw.
   Vergleich zu anderen Zen-           sangebot ist nicht nur unter     zu erhalten.
   tren, insbesondere durch sei-       sozialen und kommunika-
   ne Multifunktionalität (Ein-        tiven Aspekten ein wichtiges
   zelhandel, Dienstleistungen,        Ziel der Bielefelder Stadtent-
   Kultur- und Freizeiteinrich-        wicklung; häufig bilden Le-
   tungen, Verwaltung etc.)            bensmittelanbieter in Ne-
   auszeichnet. Auch zukünftig         benzentren eine wichtige
   soll der Fokus der Einzelhan-       Magnetfunktion auch für
   delsentwicklung (insbeson-          weitere Nutzungen (Einzel-
   dere der Entwicklung von            handel, Dienstleistung, Gas-
   Einzelhandelsbetrieben mit          tronomie). Zunehmend ste-
   zentrenrelevanten Kernsorti-        hen diesen planerisch wie
   menten) auf den innerstäd-          stadtentwicklungspolitisch
   tischen Hauptgeschäftsbe-           sinnvollen Standorten jedoch
   reich gelegt werden. Dieser         betriebswirtschaftliche Not-
   Standort genießt als zentraler      wendigkeiten (Mindestgrö-
   Versorgungsbereich oberste          ßen zur attraktiven Präsen-
   Priorität innerhalb der Biele-      tation eines entsprechenden
   felder Zentrenstruktur, dem         Warensortiments haben ent-
   sich alle weiteren Standorte        sprechende Mindestumsätze
   und Ziele im Rahmen einer           zur Folge, die wiederum ein
   hierarchischen Gliederung           entsprechendes Kaufkraft-
   unterordnen.                        potenzial im Einzugsgebiet
                                       bedingen) gegenüber, die
                                       eine Umsetzung dieses Ziels
                                       erschweren. Daher muss un-
                                       bedingt darauf geachtet wer-

                                                                                                        15
Stadt Bielefeld

       6. Gezielte und geordnete Ent-     7. Planungs- und Investitions-
          wicklung großflächiger Ein-        sicherheit für bestehenden
          zelhandelsbetriebe                 und anzusiedelnden Einzel-
          Großflächige Einzelhandels-        handel
          standorte bzw. -standortge-        Bei der Diskussion um neue
          meinschaften, die sich außer-      Einzelhandelsentwicklungen
          halb des gewachsenen Zen-          wird der bestehende Einzel-
          trums befinden, sind – im          handel nach wie vor zu oft
          Sinne einer Arbeitsteilung         nur unzureichend in die ent-
          – ausschließlich als Ergän-        sprechenden Überlegungen
          zungsstandorte aufzufassen.        und Entwicklungsvorstel-
          Dies hat zwingend zur Folge,       lungen mit einbezogen. Da-
          dass bei Neuansiedlung (Er-        bei ist es der vorhandene
          öffnung neuer Standorte)           Bestand, der die Attraktivi-
          bzw. Umnutzung und Er-             tät und Ausstrahlungskraft
          weiterung bestehender Be-          Bielefelds nicht unwesentlich
          triebe eine Verträglichkeits-      mitbestimmt. Dies ist jedoch
          analyse – auf der Grundla-         nicht mit einer „Schutzglo-
          ge der formulierten gesamt-        cke“ für den bestehenden
          städtischen Ziele und Emp-         Einzelhandel gleichzusetzen.
          fehlungen – durchzuführen          Es bedeutet vielmehr, dass
          ist. Hierbei ist insbesonde-       sowohl eine Bestandspflege
          re zu berücksichtigen, dass        als auch eine Integration bzw.
          ein einmal für „Einzelhan-         Verknüpfung von Einzelhan-
          delsnutzungen geöffneter           delsentwicklungen in bzw.
          Standort“ nur sehr schwer          mit bestehenden Strukturen
          anschließend wieder einer          bei künftigen Planungen zu
          anderen Nutzung zugeführt          gewährleisten ist. Eingriffe in
          werden kann und somit der          das Marktgeschehen dienen
          Umnutzungsdruck im Falle           daher nur einer Lenkung des
          einer möglichen Einzelhan-         Wettbewerbes an städtebau-
          delsbrache enorm groß wer-         lich wünschenswerte Stand-
          den kann.                          orte.

   16
Stadt Bielefeld

                                                                                                                                Was ist ein zentraler Versor-
                                                                                                                                gungsbereich?

                                                                                                                                Der Begriff zentraler Versorgungs-
                                                                                                                                bereich stammt aus dem Bereich
4.2                                    Zukünftige Standortstruktur                                                              der Stadtplanung bzw. des Bau-
                                                                                                                                planungsrechts. Es handelt sich
                                                                                                                                dabei um einen eindeutig defi-
                                                                                                                                nierten Fachbegriff, der insbeson-
Ausgehend von der vorhandenen Standortstruktur in der Stadt Biele-                                                              dere im Rahmen der Steuerung
                                                                                                                                des Einzelhandels in der Bauleit-
feld weist die zukünftige Standortstruktur folgende Elemente auf:                                                               planung Anwendung findet.

                                                                                                                                Ein zentraler Versorgungsbereich
n        ein vierstufiges Zentrensystem der zentralen Versorgungsbereiche                                                       ist ein (im Sinne der §§ 2 Absatz 2,
         (vgl. dazu: Was ist ein zentraler Versorgungsbereich? S. 15 / 16) auf,                                                 9 Absatz 2a, 34 Absatz 3 Bauge-
                                                                                                                                setzbuch und § 11 Absatz 3 Bau-
         welches ergänzt wird durch                                                                                             nutzungsverordnung) schützens-
n        Sonderstandorte des großflächigen Einzelhandels sowie                                                                  werter Bereich, der sich aus pla-
                                                                                                                                nerischen Festlegungen (Bauleit-
n        solitäre Nahversorgungsstandorte.                                                                                      plänen, Raumordnungsplänen),
                                                                                                                                raumordnerischen und oder städ-
                                                                                                                                tebaulichen Konzeptionen sowie
                                                                                                                                tatsächlichen, örtlichen Verhält-
                                                                                                                                nissen ergibt. Eine eindeutige Ab-
                                                                                                                                grenzung ist unbedingt erforder-
                                                                                                                                lich.

                                                                                                                                Innerhalb einer Kommune kann es
                                                                                                                                mehr als nur einen zentralen Ver-
                                                                                                     Schützenswerte, zentrale
                                                                                                                                sorgungsbereich geben (inner-
                                                                                                     Versorgungsbereiche
                                                                                                                                städtisches Hauptzentrum sowie
                                                                                                     u.a. im Sinne von
                                                                                                                                Neben- oder Nahversorgungs-
                                                                                                     § 2 (2) BauGB,
                                                                                                                                zentren). Daneben muss ein zen-
Sonderstandorte des Einzelhandels

                                                                      Zentrum Typ A                  § 9 (2a) BauGB,
                                                                                                                                traler Versorgungsbereich zum
                                                                     (Hauptzentrum)                  § 34 (3) BauGB,
   großflächige Ergänzungsstandorte,

                                                                                                                                Betrachtungszeitraum noch nicht
   lokale und regionale Ausstrahlung

                                                                       innerstädtischer              § 11 (3) BauNVO,
                                                                                                                                vollständig entwickelt sein, wobei
                                                                   Hauptgeschäftsbereich,            § 24a LEPro NRW,
                                                                                                                                eine entsprechende, eindeutige
                                                                lokale + regionale Bedeutung         EHE NRW
                                                                                                                                Planungskonzeption (zum Ge-
                                                                                                                                nehmigungszeitpunkt eines Vor-
                                                                     Zentrum Typ B
                                                                   (Nebenzentrum)                                               habens) vorliegen muss. Innerhalb
                                                            erweiterte Grundversorgung, lokale                                  der Innenstadt setzt sich ein zen-
                                                           Bedeutung insbes. für den Stadtbezirk                                traler Standortbereich für Einzel-
                                                                                                                                handel und Dienstleistungen ab.
                                                                      Zentrum Typ C                                             Bei dem zentralen Versorgungs-
                                                                     (Nebenzentrum)                                             bereich der Innenstadt handelt es
                                                                 erweiterte Grundversorgung,                                    sich somit lediglich um einen Teil
                                                          lokale Bedeutung insbes. für den Stadtteil                            der durch ein hohes Maß an Nut-
                                                                                                                                zungsvielfalt geprägten Innen-
                                                                      Zentrum Typ D
                                                                                                                                stadt. Die Innenstadt „als Ganzes“
                                                              (Nahversorgungszentrum)
                                                                                                                                übernimmt dabei über den Ein-
                                                             z. T. erweiterte Grundversorgung,
                                                                                                                                zelhandel hinausgehende Funkti-
                                                  lokale Bedeutung für den umliegenden Siedlungsbereich
                                                                                                                                onen wie öffentliche und private
                                                            Solitäre Einzelhandelsstandorte                                     Dienstleistungen, Wohnen, Frei-
                                            Betriebe in Solitärlagen (städtebaulich integriert oder nicht integriert)           zeit, Kultur und Erholung.
                                                     funktional und städtebaulich kein Zentrencharakter
                                                                                                                                           Fortsetzung nächste Seite

                                                                                                                                                                         17
Stadt Bielefeld

                                                                             Fortsetzung: Was ist ein zen-
                                                                             traler Versorgungsbereich?

                                                                             Die Abgrenzung eines zentralen
                                                                             Versorgungsbereiches ist unter
                                                                             städtebaulichen und funktionalen
                                                                             Gesichtpunkten vorzunehmen.
                                                                             Dabei kann ein zentraler Versor-
                                                                             gungsbereich über die Grenzen
                                                                             des innerstädtischen Geschäfts-
       Die Innenstadt stellt das Haupt-   Darüber hinaus gibt es solitäre    bereichs hinausgehen und muss
                                                                             nicht zwingend mit einer Kernge-
       zentrum (Typ A) der Stadt Biele-   Standorte ab einer Verkaufsflä-    bietsausweisung (im Bebauungs-
       feld dar. Ihre Versorgungsbe-      che von 800 m², die nicht inner-   plan) übereinstimmen.
       deutung bezieht sich, nicht zu-    halb der Zentren oder Stand-       Wesentliche        Abgrenzungskri-
       letzt auch in Abhängigkeit der     ortgemeinschaften angesiedelt      terien sind: Funktionale Krite-
       Bedeutung als Oberzentrum,         sind.                              rien: Einzelhandelsdichte, Pas-
                                                                             santenfrequenz, Kundenorien-
       sowohl auf das Bielefelder                                            tierung der Anbieter (Autokun-
       Stadtgebiet als auch auf die Re-   Schließlich wird die Standort-     den, Fußgänger), Multifunktiona-
                                                                             lität (Dienstleistungen, Einzelhan-
       gion. Die Zentrentypen B und       struktur ergänzt durch solitäre    del, Gastronomie). Städtebauliche
       C wirken als Nebenzentren auf      Nahversorgungsstandorte, d.h.      Kriterien: Bebauungsstruktur, Ge-
       Ebene der Stadtbezirke bzw.        Einzelstandorte von Lebensmit-     staltung und Dimensionierung der
                                                                             Verkehrsstruktur, Barrieren (Stra-
       Stadtteile. Die Zentren des Typs   telmärkten (wie Lebensmittel-      ße, Bahnlinie etc.), Gestaltung öf-
       D sind Nahversorgungszentren,      discounter oder Supermarkt),       fentlicher Raum (Pflasterung, Be-
                                                                             grünung etc.) und Ladengestal-
       sie dienen vorrangig der woh-      die insbesondere in kleineren      tung/ -präsentation.
       nungsnahen Versorgung in un-       Wohnsiedlungsbereichen zur
       mittelbarer Nähe zu den jewei-     wohnungsnahen Grundversor-
       ligen Wohngebieten.                gung beitragen. Ergänzungen
                                          des Nahversorgungsnetzes sind
       Neben den vier Typen der zen-      im Einzelfall bei nachgewie-
       tralen Versorgungsbereiche wer­    sener Versorgungslücke bzw.
       den in der nebenstehenden Kar-     unter Ausschluss von nega-
       te Standortgemeinschaften mit      tiven Auswirkungen auf die be-
       einer Verkaufsfläche von mehr      stehende Versorgungsstruktur
       als 5.000 m² in zumeist nicht      (insbesondere die auf die zen-
       integrierter Lage (also außer-     tralen Versorgungsbereiche),
       halb der Zentren) dargestellt.     wie beispielsweise durch die
                                          Ansiedlung eines Lebensmit-
                                          telmarktes im Bereich Windflö-
                                          te zur Verbesserung der Versor-
                                          gung dort lebenden Bevölke-
                                          rung, möglich.

   18
Stadt Bielefeld

Zukünftige Standortstruktur

Zentrale Versorgungsbereiche
01      Innenstadt                      32         Carl-Severing-Straße        62   Brake
02      August-Bebel-Straße             34         Ummeln                      63   Milse
03      Heeper Straße                   41         Großdornberg                64   Baumheide, Rabenhof
06      Stapenhorststraße               42         Lohmannshof                 71   Hillegossen
07      Jöllenbecker Straße             43         Pappelkrug, Wertherstraße   72   Stieghorst
11      Alt-Schildesche                 44         Hoberge-Uerentrup           73   Sieker
12      Bültmannshof                    51         Jöllenbeck                  74   Ubbedissen
21      Gadderbaum                      52         Theesen                     81   Elbeallee / Reichowplatz
31      Hauptstraße                     61         Heepen                      92   Windelsbleicher Straße

Sonderstandortbereiche > 5.000 m² Verkaufsfläche
A       Beckhausstraße                  E          Herforder Straße Ost        J    Oldentruper Kreuz
B       Eckendorfer Straße              F          Otto-Brenner-Straße         K    Detmolder Straße
C       Bauhaus / Zoo-West              G          Engersche Straße            L    Hansestraße
D       Herforder Straße / Eckendor-    H          Babenhauser Straße          M    Senefelder Straße
        fer Straße West                 I          Sunderweg / Südring
                                                                                                                   19
Stadt Bielefeld

       Typen zentraler Versorgungsbereiche in Bielefeld

       Folgende einzelhandelsrelevante Ausstattungsmerkmale dienen zur Unterscheidung der Zentrentypen.
       Eine weitgehende Übereinstimmung mit diesen Merkmalen im Bestand oder im Hinblick auf künftige
       Entwicklungen bestimmt dabei die jeweilige Zuordnung.

       Hauptzentrum (Typ A) - Innen-      Nebenzentrum (Typ B) - Brack-
       stadt                              wede, Hauptstraße
       n Versorgungsbedeutung städ-       n Versorgungsbedeutung teil-      n   Zentrentragendes     Ange-
         tisch und regional                 städtisch, über den Stadtbe-        bot insbesondere im Bereich
       n Vollständiges,    breites und      zirk hinausgehend                   Dienstleistungen, Gastrono-
         tiefes Einzelhandelsangebot      n Vollständig im Bereich der
                                                                                mie, öffentliche Dienstleis-
         aller zentrenprägender Sorti-      kurzfristigen     Bedarfsde-        tungen
         mente                              ckung, ergänzendes Einzel-
       n Wettbewerb innerhalb der           handelsangebot im Bereich
         Branchen gegeben                   der mittel- und langfristigen
       n Vielfältiger Betriebstypen und
                                            Bedarfsdeckung
         –größenmix, hoher Anteil an      n Wettbewerb insbesondere im

         Fachgeschäften                     Bereich der kurzfristigen Be-
       n Breit    gefächertes Ange-         darfsdeckung bzw. in zen-
         bot insbesondere im Bereich        trenrelevanten Warengrup-
         Dienstleistungen, Gastrono-        pen gegeben
         mie, öffentliche Dienstleis-     n Magnetbetriebe insbesonde-

         tungen, Kultur                     re der Branchen Lebensmittel
                                            und Bekleidung, hoher Anteil
                                            an Fachgeschäften
   20
Stadt Bielefeld

Nebenzentren (Typ C) – Alt-Schildesche, Carl-Severing-Straße, Jöllen-
beck, Heepen, Brake, Hillegossen, Windelsbleicher Straße, Elbeallee/
Reichowplatz, Heeper Straße
n   Versorgungsbedeutung teil-       n   Magnetbetriebe insbesonde-
    städtisch, besondere Versor-         re der Branchen Lebensmit-
    gungsbedeutung im Stadtbe-           tel, kleine Fachgeschäfte
    zirk bzw. Stadtteil              n   Ergänzendes Angebot insbe-
n   Vollständig im Bereich der           sondere im Bereich Dienst-
    kurzfristigen       Bedarfsde-       leistungen, Gastronomie, z.T.
    ckung, ergänzendes Einzel-           öffentliche Dienstleistungen
    handelsangebot im Bereich
    der mittel- und langfristigen
    Bedarfsdeckung, jedoch in
    eingeschränkter Breite und
    Tiefe
n   Wettbewerb vor allem im Be-
    reich der kurzfristigen Be-
    darfsdeckung gegeben

                                                                                  21
Stadt Bielefeld

       Nahversorgungszentren (Typ D) – August-Bebel-Straße, Stapenhorst-
       straße, Jöllenbecker Straße, Bültmannshof, Gadderbaum, Ummeln,
       Großdornberg, Lohmannshof, Pappelkrug / Wertherstraße, Hoberge-
       Uerentrup, Theesen, Milse, Baumheide/Rabenhof, Stieghorst, Sieker,
       Ubbedissen

       n   Versorgungsbedeutung vor-         n   Wettbewerb vereinzelt im
           rangig auf den umliegenden            Bereich der kurzfristigen Be-
           Wohnsiedlungsbereich bezo-            darfsdeckung gegeben
           gen                               n   Magnetbetriebe: 1-2 Lebens-
       n   Weitgehend vollständig im             mittelanbieter, wenige ergän-
           Bereich der kurzfristigen Be-         zende kleinteilige Betriebe
           darfsdeckung, mindestens          n   Eingeschränktes, ergänzen­
           ein strukturprägender Le-             des Angebot im Bereich
           bensmittelmarkt, geringes             Dienst­­leistungen und Gastro-
           Angebot aus dem Bereich der           nomie, z.T. öffentliche Dienst-
           mittelfristigen und langfristi-       leistungen
           gen Bedarfsdeckung

   22
Stadt Bielefeld

                                                                       Was sind zentrenrelevante
                                                                       Sortimente?

                                                                       Die in einem Einzelhandelsbe-
                                                                       trieb angebotene Warenpalet-
                                                                       te lässt sich nach unterschied-
                                                                       lichen Sortimenten differenzie-
4.3 Bielefelder Sortimentsliste                                        ren. Dabei werden zentrenrele-
                                                                       vante Sortimente von nicht zen-
                                                                       trenrelevanten Sortimenten abge-
                                                                       grenzt. Nahversorgungsrelevante
                                                                       Sortimente (im Wesentlichen Le-
                                                                       bensmittel, Drogerie- und Körper-
                                                                       pflegeartikel) zählen in der Regel
                                                                       auch zu den zentrenrelevante Sor-
                                                                       timenten.
Die Steuerung des Einzelhan-         vante Sortimente unterschie-
dels in der Stadt Bielefeld im       den (vgl. dazu: Was sind zen-     Zentrenrelevante Sortimente prä-
                                                                       gen mit einem hohen Anteil am
Rahmen der Bauleitplanung er-        trenrelevante Sortimente?). Die   Gesamtangebot insbesondere die
folgt unter Berücksichtigung         nahversorgungsrelevanten Sor-     Zentren. Durch ihre Vielfalt sor-
                                                                       gen sie für einen attraktiven Bran-
der örtlichen Gegebenheiten.         timente sind in der Regel als     chenmix. Im Gegensatz zu groß-
Dabei dürfen Kommunen auch           zentrenrelevant einzustufen.      en Fachmärkten, wie beispiels-
festlegen, wo Einzelhandel statt­­                                     weise Bau- oder Möbelmärkten,
                                                                       die eine hohen Flächenanspruch
finden soll und wo nicht. Hierzu     Die Bielefelder Sortimentsliste   haben die fast ausschließlich au-
dient der Stadt Bielefeld immer      ist ein wichtiger instrumentel-   ßerhalb der Zentren anzutreffen
                                                                       sind, haben Betriebe mit zentren-
auch die Bielefelder Sortiments-     ler Baustein zur Sicherung der    relevanten Sortimenten überwie-
liste. Darin werden zentrenre-       städtebaulichen Zielvorstellun-   gend einen geringeren Flächenan-
levante und nicht zentrenrele-       gen im Stadtgebiet.               spruch. Sie erzeugen und benö-
                                                                       tigen hohe Besucherfrequenzen,
                                                                       insbesondere auch im Zusam-
                                                                       menhang mit der Kopplung von
                                                                       Aktivitäten (u.a. Arbeit / Schu-
                                                                       le / Arzt / Behörde / Einkauf / Bum-
                                                                       meln...). Zentrenrelevante Sorti-
                                                                       mente entwickeln insbesondere in
                                                                       Verbindung mit einer hohen Sor-
                                                                       timentsbreite- bzw. –tiefe (Spezi-
                                                                       algeschäfte) eine hohe Ausstrah-
                                                                       lungskraft und Bedeutung auch
                                                                       über die Grenzen der Stadt hin-
                                                                       aus. Schließlich ist ein wesent-
                                                                       liches Merkmal von zentrenre-
                                                                       levanten Sortimenten, dass sie
                                                                       leicht transportiert werden kön-
                                                                       nen („Handtaschensortimente“).

                                                                                                                23
Stadt Bielefeld

            Bielefelder Sortimentsliste
            Zentrenrelevante Sortimente                                             Nicht zentrenrelevante Sortimente

            nahversorgungsrelevante Sortimente

            Drogeriewaren, Parfümerie- und Kosmetikartikel
            Getränke
            Nahrungs- und Genussmittel
            Pharmazeutika, Reformwaren
            Schnittblumen
            Zeitungen / Zeitschriften
            Bekleidung                                                              Antiquitäten
            Bettwäsche                                                              Bauelemente, Baustoffe
            Bild- und Tonträger                                                     Bettwaren / Matratzen
            Bilderrahmen                                                            Bodenbeläge, Teppiche (Auslegware und Einzelware)
            Bücher                                                                  Büromöbel
            Computer und Zubehör                                                    Camping und Zubehör
            Elektrokleingeräte                                                      Eisenwaren /  Beschläge
            Foto                                                                    Elektrogroßgeräte
            Gardinen                                                                Elektroinstallationsmaterial
            Geschenkartikel                                                         Erotikartikel
            Glas / Porzellan / Keramik                                              Fahrräder und Zubehör
            Handarbeitsbedarf / Kurzwaren / Meterware                               Farben / Lacke
            Stoffe / Wolle                                                          Fliesen
            Haushaltswaren (Küchenartikel und -geräte,                              Gartenbedarf  / -geräte (auch Terrakotta, Gartenhäuser)
            ohne Elektrokleingeräte)                                                Gartenmöbel
            Heimtextilien, Dekostoffe, Haus- und Tischwäsche                        Kamine / Kachelöfen
            Hörgeräte                                                               Kinderwagen
            Kunstgewerbe / Bilder                                                   Kraftfahrzeug- und Motorradzubehör
            Lederwaren / Taschen / Koffer / Regenschirme                            Küchenmöbel
            Musikinstrumente und Zubehör                                            Lampen / Leuchten / Leuchtmittel
            Optik, Augenoptik                                                       Maschinen /  Werkzeuge (auch Gartenmaschinen wie Rasen-
            Papier, Bürobedarf, Schreibwaren                                        mäher, Wasserpumpen)
            Sanitätsbedarf                                                          Möbel
            Schuhe                                                                  Pflanzen / Samen
            Spielwaren                                                              Rollläden / Markisen
            Sportartikel / -geräte (ohne Sportgroßgeräte)                           Sanitärbedarf
            Sportbekleidung                                                         Sportgroßgeräte
            Sportschuhe                                                             Tapeten
            Telekommunikation und Zubehör                                           Waffen, Angler- und Jagdbedarf
            Uhren / Schmuck                                                         Zoologischer Bedarf
            Unterhaltungselektronik und Zubehör                                     (Kraftfahrzeug- und Motorradhandel*)
            Wäsche / Miederwaren / Bademoden

            *     Es ist darauf hinzuweisen, dass der Handel mit Kraftfahrzeugen und Motorrädern per Definition nicht zum Einzelhandel im
                  engeren Sinne zu zählen ist. Im Rahmen der Bielefelder Sortimentsliste wurde er unter den nicht zentrenrelevanten Sorti-
                  menten aufgenommen, da er bauplanungsrechtlich als einzelhandelsrelevante Vorprägung einzustufen ist.
   24
Stadt Bielefeld

4.4 Wie funktioniert eine zukunftsfähige, räumliche Steuerung des Einzelhandels
    in Bielefeld?
Zur künftigen Steuerung des                     vanten und nicht zentrenrele-              lich unter. Sie haben einen er-
Einzelhandels in der Stadt Biele-               vanten Kernsortimenten. Be-                gänzenden und damit nicht
feld wurden in Form von drei                    stehende Standorte, die diesem             prägenden Charakter.
Grundsätzen Ansiedlungsre-                      räumlichen Steuerungskriterien
geln für den Einzelhandel de-                   nicht entsprechen, besitzen Be-            Die folgende Tabelle stellt die
finiert. Da sie besonders die                   standsschutz.                              sich ergebenden sechs Fall-
Bielefelder Situation berück-                                                              konstellationen mit einer Dif-
sichtigen und auf diese zuge-                   Zur Erläuterung: Das Kernsor-              ferenzierung der Betriebsgrö-
schnitten sind, können sie auch                 timent oder Hauptsortiment                 ßen nach Kleinflächigkeit (un-
als Bielefelder Systematik be-                  eines Einzelhandelsbetriebes               ter 800 m² Verkaufsfläche) und
zeichnet werden. Sie stellen ei-                prägt diesen im Hinblick auf               Großflächigkeit (ab 800 m² Ver-
nen klaren Ordnungsrahmen                       den Anteil an der Gesamtver-               kaufsfläche) sowie Beispiele
für künftige Ansiedlungen und                   kaufsfläche sowie den Um-                  entsprechender Einzelhandels
Umnutzungen von Einzelhan-                      satz. Randsortimente ordnen                betriebe dar.
delsbetrieben mit nahversor-                    sich dem Kernsortiment flä-
gungsrelevanten, zentrenrele-                   chen- und umsatzmäßig deut-

               Kernsortiment            Größenordnung                           Beispiele für Einzelhandelsbetriebe
                                                                                Supermarkt, Lebensmitteldiscounter, Fach-
                                        kleinflächig,                           geschäfte, z.B. Obst und Gemüse, Spezialge-
 Grundsatz 1

                                        < 800 m² Verkaufsfläche                 schäfte, z.B. Süßwaren; Lebensmittelhand-
               nahversorgungsrelevant                                           werksbetriebe (Bäckerei, Metzgerei)
                                                                                SB-Warenhaus, Verbrauchermarkt, Supermarkt,
                                        großflächig, ab 800 m² Verkaufsfläche
                                                                                Lebensmitteldiscounter
                                        kleinflächig,                           Textildiscounter, Schuhfachmarkt, Musikfachge-
 Grundsatz 2

                                        < 800 m² Verkaufsfläche                 schäft
               zentrenrelevant
                                                                                Textilkaufhaus, Schuhfachmarkt, Elektronikfach-
                                        großflächig, ab 800 m² Verkaufsfläche
                                                                                markt, Sportfachmarkt

                                        kleinflächig,                           Lampen- und Leuchtenfachmarkt, Antiquitäten-
 Grundsatz 3

                                        < 800 m² Verkaufsfläche                 fachgeschäft, Matratzenfachmarkt
               nicht zentrenrelevant
                                                                                Möbelhaus, Küchenstudio, Baumarkt, Garten-
                                        großflächig, ab 800 m² Verkaufsfläche
                                                                                center, Zoofachmarkt, Fahrradfachmarkt
                                                                                                                                   25
Stadt Bielefeld

       4.4.1 Entwicklung des Einzelhandels mit nahversorgungsrelevantem Kernsorti-
             ment
       Ziel:                              Grundsatz 1                       Betriebe mit nahversorgungs-
       Sicherung und Stärkung einer       Standorte für großflächigen       relevanten Kernsortimenten
       attraktiven, möglichst flächen-    Einzelhandel mit nahversor-       sollen nicht in Gewerbe- und
       deckenden wohnungsnahen            gungsrelevantem Kernsorti-        Industriegebieten angesiedelt
       Grundversorgung im Stadtge-        ment sollen in den zentralen      werden.
       biet durch Sicherung und Ent-      Versorgungsbereichen der Ty-
       wicklung von funktionsfähigen      pen A-D liegen.                   Ausnahmen sind für einzelne
       Zentren sowie von Standorten                                         Standorte zur Sicherung der
       im Sinne einer verbraucher-        Standorte für nicht großflä-      Nahversorgung möglich, sie be-
       nahen Versorgung der Biele-        chigen Einzelhandel mit nah-      dürfen der Prüfung im Einzel-
       felder Bevölkerung.                versorgungsrelevantem Kern-       fall, wobei die Nachweispflicht
                                          sortiment sollen vorrangig in     bei großflächigen Einzelhan-
                                          den zentralen Versorgungsbe-      delsbetrieben (ab 800 m² Ver-
                                          reichen der Typen A-D liegen.     kaufsfläche) beim Antragsteller
                                                                            liegt.

       4.4.2 Entwicklung des Einzelhandel mit zentrenrelevantem Kernsortiment

       Ziel:                              Grundsatz 2                       Betriebe mit zentrenrelevanten
       Erhalt und Stärkung der ober-      Standorte für großflächigen       Kernsortimenten sollen nicht in
       zentralen Versorgungsfunktion      Einzelhandel mit zentrenrele-     Gewerbe- und Industriegebie-
       und der regionalen Ausstrah-       vantem Kernsortiment sollen in    ten angesiedelt werden.
       lung des Bielefelder Hauptzent-    den zentralen Versorgungsbe-
       rums (Innenstadt) als bedeu-       reichen der Typen A-D liegen.     Ansiedlungen von Einzelhan-
       tendster Einzelhandelsstandort                                       delsbetrieben außerhalb zen-
       durch Sicherung und Entwick-       Standorte für nicht großflä-      traler Versorgungsbereiche sol-
       lung der Einzelhandelszentra-      chigen Einzelhandel mit zen-      len sich am Typ des Bielefelder
       lität, der Funktionsvielfalt und   trenrelevantem Kernsortiment      Ladens (Verkaufsfläche bis zu
       der Identifikationsmöglich-        sollen vorrangig in den zentra-   200 m²) orientieren. Eine Prü-
       keiten sowie Sicherung und         len Versorgungsbereichen der      fung im Einzelfall ist vorzuneh-
       Stärkung der Versorgungsfunk-      Typen A-D liegen.                 men.
       tion der Neben- und Nahversor-
       gungszentren.

   26
Stadt Bielefeld

4.4.3 Entwicklung des Einzelhandel mit nicht zentrenrelevantem Kernsorti-
      ment

Ziel:                              Grundsatz 3                       Standorte für nicht großflä-
Räumliche       Konzentration      Standorte für großflächige Ein-   chige Einzelhandelsbetriebe mit
auch des großflächigen Ein-        zelhandelsbetriebe mit nicht      nicht zentrenrelevanten Kern-
zelhandels mit nicht zentren-      zentrenrelevanten Kernsorti-      sortimenten können vorrangig
relevanten Hauptsortimenten        menten können in zentralen        in zentralen Versorgungsberei-
auf dafür festgesetzte Sonder-     Versorgungsbereichen liegen.      chen und in Mischgebieten lie-
standorte und Sicherung einer                                        gen.
zukunftsfähigen Arbeitsteilung     Außerhalb zentraler Versor-
zwischen Hauptzentrum (In-         gungsbereiche sollen neue
nenstadt), Nebenzentren und        Standorte für Einzelhandels-
Nahversorgungszentren sowie        betriebe mit nicht zentrenrele-
den Sonderstandorten zur Si-       vantem Kernsortiment vorran-
cherung und zum Ausbau einer       gig im Bereich von bestehen-
quantitativ und qualitativ guten   den Sonderstandorten gemäß
Versorgung der Bevölkerung.        des Sonderstandortekonzeptes
                                   liegen.

                                                                                                        27
Stadt Bielefeld

       5          Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Einzelhandels-
                  konzepten – und ihre Antworten
       Legen wir uns mit dem poli-         Das Einzelhandelskonzept ist        Wie lange hat ein solches Ein-
       tischen Beschluss zum Einzel-       statisch. Es schreibt offensicht-   zelhandelskonzept Gültigkeit?
       handels- und Zentrenkonzept         lich den gegenwärtigen Be-          Es gibt kein grundsätzliches
       „Fesseln“ an, die mögliche In-      stand fest und lässt keine Hand-    „Verfallsdatum“ für ein Ein-
       vestoren in die Nachbarstäd-        lungsmöglichkeiten für die Zu-      zelhandelskonzept. Das Biele-
       te treiben? Kann das gewollt        kunft offen!                        felder Einzelhandelskonzept ba-
       sein?                               Das Einzelhandelskonzept be-        siert zum einen auf einer aktu-
       Auch in den Nachbarstädten          rücksichtigt, unter Würdigung       ellen und flächendeckenden Da-
       Bielefelds gelten die einschlä-     und Bewertung der aktuellen         tenbasis, die angesichts der Dy-
       gigen Rechtsvorschriften zur        Ausgangssituation in Bielefeld,     namik im Einzelhandel in regel-
       Steuerung des großflächigen         mögliche Veränderungen wich-        mäßigen Abständen aktualisiert
       Einzelhandels. Und somit gelten     tiger Rahmenbedingungen für         werden sollte. Zum anderen lie-
       auch dort die selben grundsätz-     den Einzelhandel und die Stadt      gen dem Bielefelder Einzelhan-
       lichen Rahmenbedingungen            Bielefeld wie z.B. Bevölkerungs-    delskonzept aktuelle rechtliche
       wie in Bielefeld. Ein „Ausbüch-     veränderung, Einkommensver-         Grundlagen (Baugesetzbuch
       sen“ in die Nachbarstadt oder       änderung, Veränderung des           und Baunutzungsverordnung als
       das gegenseitige Ausspielen         Einkaufsverhaltens. Und das         bundesrechtliche Vorgaben so-
       ist nicht möglich. Zumal auch       bis zum Jahr 2020. Somit sind       wie das Landesentwicklungspro-
       zahlreiche Gemeinden im enge-       wichtige ökonomische Aspekte        gramm und der Einzelhandelser-
       ren oder auch weiteren Umfeld       ebenso mit eingeflossen wie         lass des Landes Nordrhein-West-
       (wie z.B. Gütersloh, Herford,       ggf. erforderliche räumliche        falen) sowie darauf aufbauende
       Rietberg, Verl) über vergleich-     Entwicklungsperspektiven in         Rechtsprechung zu Grunde. Eine
       bare aktuelle Einzelhandelskon-     den verschiedenen Standort-         ggf. erforderliche Anpassung /
       zepte verfügen bzw. diese gera-     strukturen der Stadt Bielefeld.     Fortschreibung / Aktualisierung
       de erarbeiten oder auch aktua-      Bezogen auf die Bielefelder         kann sich somit sowohl aus ver-
       lisieren (lassen). Ebenso besteht   Sortimentsliste gibt es, rück-      alteten Grundlagen als auch sich
       für die Region Ostwestfalen-        wirkend betrachtet, kein Sorti-     veränderten rechtlichen Rah-
       Lippe seit mehreren Jahren ein      ment, was in den vergangenen        menbedingungen ergeben. Un-
       regionales Einzelhandelskon-        20 Jahren auf den Einzelhan-        abhängig davon zeigen andere
       zept, das ebenfalls Spielregeln     delsmarkt gekommen ist (z.B.        Kommunen, die bereits weitrei-
       im Umgang mit der Bewertung         Mobiltelefone oder auch DVDs),      chende Erfahrungen mit diesem
       großflächiger Einzelhandelsvor-     das nicht ohne Probleme den         Instrument haben, dass etwa alle
       haben mit regionaler Bedeu-         aufgeführten Sortimenten oder       5 bis 7, spätestens jedoch alle 10
       tung formuliert hat.                auch Warengruppen zugeord-          Jahre eine entsprechende Fort-
                                           net werden kann.                    schreibung / Aktualisierung er-
                                                                               folgen sollte.
   28
Stadt Bielefeld

Mein vorhandenes Einzelhan-       Mein Grundstück liegt inner-       Mein Wohngebäude / Grund-
delsgeschäft liegt außerhalb      halb eines zentralen Versor-       stück (derzeit nicht durch Ein-
eines zentralen Versorgungs-      gungsbereiches. Ist für mich       zelhandel genutzt) liegt inner-
bereiches und auch außerhalb      nach dem politischen Beschluss     halb eines zentralen Versor-
eines Sonderstandortes. Ist für   zum Einzelhandelskonzept nur       gungsbereichs - rollen sofort
mich nach dem politischen Be-     noch eine Einzelhandelsent-        nach Beschluss zu diesem Kon-
schluss zum Einzelhandelskon-     wicklung möglich?                  zept die Bagger zur Räumung
zept keine weitere Entwicklung    Nein. Die Lage von Grundstü-       meines Grundstückes an?
mehr möglich?                     cken innerhalb eines zentralen     Nein. Das käme einer Zwangs-
Zunächst einmal gilt grund-       Versorgungsbereiches verpflich-    enteignung gleich, die nur in
sätzlich der Bestandsschutz.      tet weder den Grundstücksei-       ganz besonderen Ausnahmefäl-
Sofern vorhandene Baurechte       gentümer noch die Stadt Biele-     len von einer Gemeinde durch-
oder auch Baugenehmigungen        feld (als Träger der kommu-        geführt werden kann. Die An-
noch nicht voll ausgeschöpft      nalen Planungshoheit) zur aus-     siedlung von Einzelhandel zur
sind, kann dies erfolgen. Sind    schließlichen Nutzung durch        Verbesserung der Versorgungs-
darüber hinaus gehende Ver-       Einzelhandel. Das mögliche Nut-    situation zählt nicht dazu.
änderungen gewünscht, so          zungsspektrum leitet sich z.B.     Sofern ein Bebauungsplan zur
greifen verschiedene Kriterien    aus einem rechtskräftigen Be-      Verwirklichung städtebaulicher
oder auch bauplanungsrecht-       bauungsplan ab, der, als Orts-     Ziele aufgestellt / geändert wer-
liche Mechanismen, die z.B. mit   recht durch den Rat der Stadt      den muss:
Blick auf die unterschiedlichen   beschlossen, auch nur durch ihn    Zum einen besteht keine Pflicht
Ziele und Grundsätze des Biele-   geändert werden kann. Besteht      zur Aufstellung / Änderung von
felder Einzelhandelskonzepts      kein rechtskräftiger Bebauungs-    Bebauungsplänen als unmittel-
schnell und nachvollziehbar be-   plan, so kann entweder ein neu-    bare Konsequenz aus dem Be-
antwortet werden können. Die      er Bebauungsplan aufgestellt       schluss zum Einzelhandelskon-
Verwaltung der Stadt Bielefeld,   werden (der wiederum das Nut-      zept. Diese Entscheidung trifft
hier insbesondere das Bauamt      zungsspektrum für den Bereich      der Rat der Stadt Bielefeld im
(Ansprechpartner siehe vorn       definiert) oder das mögliche       Rahmen seiner kommunalen
in dieser Broschüre) steht für    Nutzungsspektrum leitet sich       Entscheidungs- und Planungs-
Rückfragen und Auskünfte ger-     nach § 34 des Baugesetzbuches      hoheit. Zum anderen müssen,
ne zur Verfügung.                 ab, sofern zur Aufstellung eines   sollte sich der Rat der Stadt
                                  Bebauungsplanes z.B. kein poli-    Bielefeld zur Änderung / Auf-
                                  tischer und städtebaulicher An-    stellung eines Bebauungsplans
                                  lass besteht. Grundsätzlich ist    entschlossen haben, bereits im
                                  zu berücksichtigen, dass kein      Vorfeld dieses formalen Bau­
                                  Anspruch auf Aufstellung eines     leitplan(änderungs)verfahrens
                                  Bebauungsplanes besteht.           u.a. sämtliche eigentums- und /
                                                                                                         29
Stadt Bielefeld

       oder grundstücksrechtlichen       Müssen vorhandene (groß-         Stellt das Einzelhandelskonzept
       Fragestellungen - selbstver-      flächige) Betriebe, die ihren    nicht einen Eingriff in den Wett-
       ständlich unter Einbeziehung      Standort außerhalb von zentra-   bewerb dar?
       der Grundstücks- und/oder Im-     len Versorgungsbereichen ha-     Das Einzelhandelskonzept defi-
       mobilienbesitzer – geklärt wer-   ben, damit rechnen, dass sie,    niert im positiven Sinne die zu-
       den.                              wenn ihre Verkaufsflächenauf-    künftigen Ziele und darauf auf-
                                         teilungen nicht mit den neuen    bauenden Regeln zur Entwick-
                                         Zielvorgaben und Grundsätzen     lung der Bielefelder Zentren
                                         des Bielefelder Einzelhandels-   und Einkaufsstandorte. Dabei
                                         konzepts übereinstimmen (z.B.    ist es ein legitimes Vorgehen
                                         Anteil der zentrenrelevanten     einer jeden Stadt, so auch ein
                                         Sortimente deutlich über         jüngerer Beschluss des Bundes-
                                         10 % der Gesamtverkaufsflä-      verwaltungsgerichts, festzule-
                                         che), nach dem Beschluss so-     gen, wo im Sinne der Umset-
                                         fort mit entsprechenden Ände-    zung dieser Ziele Einzelhandel
                                         rungsverfügungen konfrontiert    in ihrem Stadtgebiet stattfinden
                                         werden?                          soll und wo nicht. Dabei geht
                                         Nein. Es greift der Bestands-    es nicht um den Schutz einzel-
                                         schutz. Erst im Falle von Ver-   ner Betriebe vor einem „un-
                                         änderungen, die rechtlich be-    gesunden“ oder „unfairen“
                                         trachtet eine Nutzungsände-      Wettbewerb. Es geht vielmehr
                                         rung bedeuten würden, müs-       um den (rechtlich abgesicher-
                                         sen die aktuellen rechtlichen    ten) Schutz von (städtebau-
                                         Rahmenbedingungen (Bauge-        lichen) Strukturen, die eine
                                         setzbuch, Baunutzungsverord-     möglichst ausgewogene und
                                         nung, Landesentwicklungspro-     flächendeckende Versorgung
                                         gramm Nordrhein-Westfalen)       mit Gütern aller Bedarfsstufen
                                         oder auch das Einzelhandels-     in einer Stadt wie Bielefeld er-
                                         konzept mit seinen entspre-      möglichen sollen. Da dies je-
                                         chenden Regelungen zu Grun-      doch nicht überall und mit der
                                         de gelegt werden.                gleichen Ausprägung erfolgen
                                                                          kann, ist eine Setzung von Pri-
                                                                          oritäten und Vorranggebieten
                                                                          unabdingbar.

   30
Sie können auch lesen