GEMEINDE GABERSDORF AUFLAGEUNTERLAGE - 5.02 ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES INKL - Gemeinde Gabersdorf, Südsteiermark

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GEMEINDE GABERSDORF AUFLAGEUNTERLAGE - 5.02 ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES INKL - Gemeinde Gabersdorf, Südsteiermark
GEMEINDE
                GABERSDORF

           AUFLAGEUNTERLAGE

        5.02 ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN
       ENTWICKLUNGSKONZEPTES INKL.
              ENTWICKLUNGSPLAN
           GEM. § 24 STMK. ROG 2010

Gemeinde Gabersdorf
Bezirk Leibnitz
8424 Gabersdorf               Stand: 16.06.2021
GEMEINDE GABERSDORF AUFLAGEUNTERLAGE - 5.02 ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES INKL - Gemeinde Gabersdorf, Südsteiermark
WORTLAUT

Verordnung über die vom Gemeinderat der Gemeinde Gabersdorf am ………. gem.
§ 24 St. ROG LGBl 6/2020 idgF beschlossene 2. Änderung des ÖEK’s 5.0 samt
Entwicklungsplan.

§1         PLANVERFASSER, PLANUNTERLAGE

           Die zeichnerische Darstellung (in der Beilage), verfasst von Arch. Dipl.-Ing.
           Silvia Kerschbaumer-Depisch, 8280 Fürstenfeld, Grazer Platz 5, basierend auf
           der Planunterlage M 1:10.000, vom 25.11.2019, verfasst von Arch. DI Silvia
           Kerschbaumer-Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld bildet einen integrie-
           renden Bestandteil dieser Verordnung.

           Plangrundlage:                     Entwicklungsplan 5.0 mit Stand vom 25.11.2019
                                              und Luftbilder vom August 2018

§2         GELTUNGSBEREICH

           Der Bereich der Gültigkeit dieser Änderung betrifft den Teil süd-östlich des
           Ortsteiles Neudorf der KG Neudorf an der Mur.

§3         ÄNDERUNG

           In der Gemeinde Gabersdorf wird in der KG Neudorf an der Mur süd-östlich
           des Ortsteils Neudorf eine örtliche Vorrangzone/Eignungszone für Energiever-
           sorgung (Photovoltaikanlage) festgelegt.

§4         ABGRENZUNG DER ÄNDERUNG

           Die Abgrenzung der Änderungen erfolgt entsprechend der graphischen Dar-
           stellung in der Beilage.

§5         SONSTIGE FESTLEGUNGEN
           Alle anderen Festlegungen im derzeit rechtskräftigen ÖEK 5.0 bleiben durch diese
           Änderung unberührt.

           Es ist sicherzustellen, dass die Fundamentierung der Anlage rückstandsfrei entfernt
           werden kann (Rammfundamente) und somit der landwirtschaftliche Boden erhalten
           bleibt.

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§6         RECHTSWIRKSAMKEIT DER ÄNDERUNG DES ÖEK’s INKL.
           ENTWICKLUNGSPLAN
           Nach Genehmigung der Änderung durch die Stmk. Landesregierung beginnt seine
           Rechtswirksamkeit mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag.

Gabersdorf, am ........................

................................................                         ................................................
         Der Planverfasser:                                                    Für den Gemeinderat:

                                                                                 Der Bürgermeister:

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              ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT 5.0

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              ÖRTLICHES ENTWICKLUNGSKONZEPT 5.0

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Termine des Verfahrens:

 Auflagebeschluss                                                       am ………….

 Auflage (mind. 8 Wochen)
  der 2. Änderung                                                        von ………….
                                                                         bis ………….

 Endbeschluss der 2. Änderung des ÖEK’s inkl. EP                        am ………….

 Genehmigung durch die Landesregierung                                  am ………….

 Kundmachung der 2. Änderung des ÖEK’s inkl. EP
  (Rechtsklausel nach § 92 Gemeindeordnung)                              von ………….
                                                                         bis ………….

 Rechtswirksamkeit der 2. Änderung des ÖEK’s inkl.
  EP (15. Tag)                                                           ab   ………….

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Planungsgrundlagen

1.       Gesetzliche Grundlagen

          Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 i. d. g. F. LGBl. 6/2020.
          Planzeichenverordnung 2016 i.d.g.F. 80/2016
          Bebauungsdichteverordnung 1993 i.d.g.F. (Landesgesetzblatt Nr. 58/2011).

         Die Änderung erfolgt gemäß Stmk. Raumordnungsgesetz ROG 2010, § 24

2.       Überörtliche Raumordnung

          Landesentwicklungsprogramm 2009 LGBl. 75/2009
          Regionales Entwicklungsprogramm für die Planungsregion Südweststeier-
           mark
           LGBl. 88/2016.

3.       Sonstige

         Wortlaut und Erläuterungen zum ÖEK 5.0 von Arch. DI Silvia Kerschbaumer-
         Depisch, Grazer Platz 5, 8280 Fürstenfeld.

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ERLÄUTERUNG

Planungsfachliche Erläuterungen

Änderungsbereich

In der nunmehr vorliegenden geänderten Fassung des Örtlichen Entwicklungskon-
zeptes 2. Änderung wird ein Bereich süd-östlich vom Ortsteil Neudorf in der KG Neu-
dorf an der Mur geändert.

Es wird eine örtliche Vorrangzone/Eignungszone für Energieversorgungsanlage
(Photovoltaikanlage) ausgewiesen.

Bestandanalyse

Der änderungsgegenständliche Bereich liegt süd-östlich des Ortsteils Neudorf, unmit-
telbar an eine bestehende PV-Anlage anschließend, in einem intensiv landwirtschaft-
lich geprägten Gebiet.

Bei dem Gebiet handelt es sich um Richtung Nordosten und Südwesten geneigte
Flächen, die derzeit intensiv landwirtschaftlich als Ackerflächen genutzt werden. Die
gegenständliche Fläche wird im Norden von Wald begrenzt. Im Osten und Süden
grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Im Westen besteht bereits eine PV-
Anlage.

Eine bauliche Vornutzung ist durch die bestehende Anlage gegeben. Die im Süden
ausgewiesene Anlage ist bereits bauverhandelt, jedoch noch nicht errichtet. Die
Vornutzung ist in diesem Bereich daher gegeben. Westlich der geplanten Flächen für
PV-Anlagen besteht der Orsteil Neudorf an der Mur – dieser weist eine kompakte,
dicht bebaute Struktur auf.

Weiters befindet sich der Bereich innerhalb einer im REPRO festgelegten landwirt-
schaftlichen Vorrangzone. Schutzgebiete oder dergleichen sind nicht gegeben.

Planung

Es ist geplant, auf dem gegenständlichen Standort eine PV-Anlage zu errichten. Es
ist auf einer Fläche von ca. 8,6 ha eine Photovoltaik-Anlage zur Gewinnung von CO2-
neutralem Strom geplant.

Es ist vorgesehen, die Module aufzuständern und in Reihen anzuordnen (der Gelän-
degegebenheit entsprechend). Die Ausrichtung der Module erfolgt in Richtung Sü-
den, der Aufstellwinkel beträgt ca. 25°. Zufahrten sind von Norden und Süden gege-
ben.

R:\Gabersdorf RPL\050825\ÖEK 5.02\doc\210616_Änd 5.02 ÖEK_Auflage.docx           Seite 6
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Entscheidend für die zusätzliche Errichtung einer PV-Anlage in größerem Ausmaß
sind bereits bestehende Anlagen, die Ausrichtung, eine ausreichend hohe Glo-
balstrahung sowie eine geringe Distanz zum Netzanschlusspunkt, um die Energie ins
öffentliche Netz einzuspeisen.

Sichtbeziehung zur geplanten PV-Anlage tritt nur in der unmittelbaren Umgebung
auf. Auf Grund geringer Geländeüberhöhung im Umkreis, sowie der Bebauung in
nordwestlicher Richtung ist von keiner Fernwirkung der PV-Anlage auszugehen. In
Richtung Osten ist eine Bepflanzung mit Sträuchern umzusetzen.

Auf Grund der Anlagenausführung, der angewandten Techniken und der verwende-
ten Materialien ist eine Belästigung durch Blendungen nicht zu erwarten. Auf den
Modulen ist die Reflexion des einfallenden Lichtes naturgemäß unerwünscht, da die
Reflexion des Lichtes einem Verlust an energetischer Ausbeute der Sonnenenergie
gleichtkommt. Aus wirtschaftlichen Gründen wird die Reflexion des einfallenden
Lichts durch den Einsatz reflexarmer Gläser somit möglichst gering gehalten. Den-
noch ist die Reflexion von Licht nicht vollständig vermeidbar.

Durch die vergleichbar vielen Sonnentage ist die Gemeinde Gabersdorf sehr gut für
die Nutzung der Sonnenenergie geeignet. Für die Sonnenenergienutzung optimale
Standorte weisen möglichst hohen Anteil an Globalstrahlung auf, befinden sich au-
ßerhalb der nebelanfälligen Regionen, sowie außerhalb etwaiger Fremdbeschattung
durch Anlagen oder Bewaldung. Das ggstl. Planungsgebiet entspricht diesen Anfor-
derungen und ist somit als Standort für eine Photovoltaikanlage sehr gut geeignet.
Des Weiteren wird durch das Planungsvorhaben das Gemeindeziel „energieautark
zu werden“ weiter gestärkt.

Als Schutz gegen Unbefugte wird die PV-Anlage gesamt mit einem Wildzaun mit ei-
ner Höhe von 180 cm eingezäunt (mind. 15 cm vom Boden sind freizulassen, um
kleinen Wildtieren die Durchgängigkeit zu ermöglichen).

Bei der Planung der Anlage wird ein möglichst flächensparendes Layout gewählt. Die
Aufständerung wird je nach Bodenbedingten Verhältnissen in Rammtechnik herge-
stellt. Somit muss nur von punktuellen Versiegelungen im Bereich der Verankerung
ausgegangen werden. Nach Ablauf der Nutzungsdauer der Anlage kann diese ohne
Rückstände vom Grundstück entfernt werden.

Im Bereich der Anlage wird eine Wiese angelegt durch die es jedenfalls zu einer
Aufwertung der Lebensfunktion für Tiere und Pflanzen im Gegensatz zur derzeitigen
Nutzung kommt.

Um eine möglichst gute Einbindung des Projektes in das Orts- und Landschaftsbild
zu gewährleisten, werden Bepflanzungsmaßnahmen vorgeschrieben. Die Module
werden nur einige Zeit im Jahr sichtbar sein. In der Vegetationsperiode des ringsher-
um angepflanzten Maises wird die Sichtbarkeit gering sein. Außerhalb der Vegetati-
onsperiode wird die vorgeschriebene Bepflanzung im Osten des Areals einen sehr
guten Sichtschutz bieten.

Weiters ist festzuhalten, dass der vollständige Rückbau der Anlage nach Ablauf der
Lebensdauer gewährleistet ist. Es wird also nach Abbau der Anlage die alleinige
landwirtschaftliche Nutzung wieder hergestellt. Es wurde für das Projekt auch eine
Umweltprüfung mit Umweltbericht durchgeführt.

R:\Gabersdorf RPL\050825\ÖEK 5.02\doc\210616_Änd 5.02 ÖEK_Auflage.docx           Seite 7
GEMEINDE GABERSDORF AUFLAGEUNTERLAGE - 5.02 ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEPTES INKL - Gemeinde Gabersdorf, Südsteiermark
Die besondere Standortgunst innerhalb des Gemeindegebietes ist jedenfalls gege-
ben, da es sich um einen Standort im unmittelbaren Nahebereich von bestehenden
Anlagen handelt, die Einspeismöglichkeiten gegeben sind und es sich um einen we-
nig einsehbaren Bereich in leichter Hanglage handelt.

Da die Gemeinde Gabersdorf eine e5 Gemeinde ist, steht auch aus diesem Grund
die Nutzung erneuerbarer Energie an oberster Stelle.

Ziele des ÖEK 5.0:

     -     Vermeidung einer Nutzung fossiler Energieträger

     -     Zur umweltfreundlicheren Energieversorgung der Gemeinde, sowie um-
           liegender Gebiete soll die Errichtung von Biogasanlagen und Photovolta-
           ikanlagen forciert werden.

Ziele des Sachbereichskonzeptes Energie und der vorgelagerten Pläne und Pro-
gramme (Agende 21, e5, Energieleitbild, …):

     -     konsequent auf erneuerbare Energie setzen und konsequent Energie einspa-
           ren
     -     Gabersdorf als „die“ erneuerbare Energieregion etablieren
     -     Energieunabhängigkeit durch Energieeffizienz, Energieeinsparung und Ein-
           satz erneuerbarer Energieträger
     -     Energieunabhängigkeit im Bereich der Energieerzeugung durch eigene zu-
           sätzliche Stromerzeugung (Wasserkraftwerke, Biogasanlage, Photovoltaik-
           Anlagen,…).

In den dazugehörigen Leitsätzen ist von der verstärkten Nutzung der Sonnenenergie,
der Errichtung einer Stromtankstelle (bereits umgesetzt) und weiterer Etablierung
von Gabersdorf als „energieautarke, familienfreundliche Gemeinde“ die Rede.

In einer Voranfrage an die Abteilung 13 und 15 wurde der Standort für die geplante
PV-Anlage positiv beurteilt (siehe Anhang).

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Standortkriterien für die Ausweisung von PV Freiflächenanlagen

Energietechnik: Technische Standortvoraussetzungen sowie Einspeismöglichkeit
muss gegeben sein. Eine Bestätigung des EVU muss vorliegen.

Raumplanerische Voraussetzungen: Vermeidung von Zersiedelung durch eine Viel-
zahl von Einzelanlagen; Ausweisung von PV Flächen in räumlichen Zusammenhang
zueinander; Ausweisung im Nahebereich von großvolumigen Gebäuden und bauli-
cher Vorprägung; Ausweisung nur in Hanglagen und/oder an den Bestand anschlie-
ßend (auch in landwirtschaftlichen Vorrangzonen).

In der Ebene sind PV-Anlagen nur als Agro-PV mit Wirtschaftsplan umsetzbar; Aus-
schluss in landwirtschaftlichen Vorrangzonen, außer im Anschluss an bestehende
Anlagen, keine Zerschneidung von landwirtschaftlichen, zusammenhängenden Flä-
chen.

Beurteilungskriterien für die Einsehbarkeit: Außerhalb der im ÖEK definierten Sied-
lungsbereiche bzw. Entwicklungsgrenzen; Standortbedingte Faktoren wie Einsehbar-
keit, visueller Wirkungsbereich, umgebende Nutzung, Barrierewirkung sind zu beach-
ten.

Vorgaben für PV-Anlagen: Verankerung mittels Rammpfählen oder Schraubankern
zur Vermeidung von großflächiger Bodenversiegelung; Starre, aufgeständerte Anla-
gen, Module fix auf das Untergestell montiert; dem Sonnenstand nicht folgend; Ober-
kante max 4,50m über natürlichem Gelände; intensive Einpflanzung in den Randbe-
reichen durch standortgerechte heimische Vegetation;

Rückbauverpflichtung nach Ende der Nutzungsdauer

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Anhang

                      Vorprüfung PV-Anlage

                      Schreiben ABT 13, ABT 15, ABT 17

              Umweltprüfung mit Umweltbericht

                      A3-Austauschblatt (in den Beschlussunterlagen)

R:\Gabersdorf RPL\050825\ÖEK 5.02\doc\210616_Änd 5.02 ÖEK_Auflage.docx   Seite 10
GEMEINDE
              GABERSDORF

       KG NEUDORF A. D. MUR

Vorprüfung einer PV Freiflächenanlage lt. Leit-
  faden zur Standortplanung und Standortprü-
fung für PV Freiflächenanlagen Prüflisten 2020

                                   Stand: 07.12.2020
Bestandsaufnahme des geplanten Standorts:

Lage im Gemeindegebiet:
Der Standort der geplanten Anlage befindet sich östlich des Ortsteiles Neudorf direkt
an eine bestehende und eine bereits bauverhandelte Anlage angrenzend.

Topographisch bildet der geplante Anlagenstandort eine Hanglage – es handelt sich
um einen Richtung Süden/Südosten abfallenden Hang.

Eine bauliche Vornutzung ist durch die bestehende Anlage gegeben. Die bereits
bauverhandelte Anlage (grüne Fläche mit grüner Umrandung) im Luftbild wird derzeit
errichtet. Die Vornutzung ist in diesem Bereich daher gegeben. Westlich der geplan-
ten Flächen für PV Anlagen besteht der Ortsteil Neudorf an die Mur – dieser weist
eine kompakte dicht bebaut Struktur auf. Die gegenständliche Flächen sind derzeit
intensiv landwirtschaftlich genutzt.

P:\Gabersdorf\050825\Vorprüfung PV\Neudorf plb\doc\Vorprüfung.doc                Seite 2
Überörtliche Festlegungen:
Im gegenständlichen Bereich sind LW Vorrangzonen festgelegt.
Das Gemeindegebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereiches der Alpenkonventi-
on.
Raumrelevante Nutzungsbeschränkungen sind im gegenständlichen Fall nicht gege-
ben.

Örtliche Festlegungen im ÖEK/FWP:
In den Entwicklungszielen der Gemeinde hinsichtlich Energie sind u.a. folgende Ziele
definiert, die auf den Ausbau von erneuerbarer Energie im Gemeindegebiet ausge-
richtet sind.

Da die Gemeinde Gabersdorf eine e5 Gemeinde ist, steht auch aus diesem Grund
die Nutzung erneuerbarer Energie an oberster Stelle.
Ziele des ÖEK 5.0:
    - Zur umweltfreundlicheren Energieversorgung der Gemeinde, sowie umliegen-
       der Gebiete soll die Errichtung von Biogasanlagen und Photovoltaikanlagen
       forciert werden.
    - Ausschöpfung der Potenziale von erneuerbaren Energieträgern
    - Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für eine sichere, umweltschonen-
       de Energieversorgung sowie für eine sparsame und rationelle Energieverwen-
       dung unter besonderer Berücksichtigung der Nutzung erneuerbarer Energien.

Ziele des Sachbereichskonzeptes Energie und der vorgelagerten Pläne und Pro-
gramme (Agende 21, e5, Energieleitbild, …):
    - konsequent auf erneuerbare Energie setzen und konsequent Energie ein-
       sparen
    - Gabersdorf als „die“ erneuerbare Energieregion etablieren
    - Energieunabhängigkeit durch Energieeffizienz, Energieeinsparung und Ein-
       satz erneuerbarer Energieträger
    - Energieunabhängigkeit im Bereich der Energieerzeugung durch eigene zu-
       sätzliche Stromerzeugung (Wasserkraftwerke, Biogasanlage, Photovoltaik-
       Anlagen,…).

Das Vorhaben deckt sich daher mit den Entwicklungszielen der Gemeinde; es han-
delt sich um einen anthropogen beeinflussten Raum mit geringer Einsichtigkeit und
mäßiger Sensibilität.

Der Anlagenstandort befindet sich auf Ebene des ÖEKs im Freiland, das heißt es
sind keine Gebiete mit definierter baulicher Entwicklung betroffen. Angestrebt wird
eine Ausweisung als „Eignungszone Erneuerbare Energie“ im Entwicklungsplan. Auf
den Standortflächen ist eine nachhaltige Beeinträchtig der landwirtschaftlichen Nut-
zung zu vermeiden und die Möglichkeit einer landwirtschaftlichen Nachnutzung si-
cherzustellen (Rückbauregelung). Daher wird im FWP angestrebt, eine „Sondernut-
zung im Freiland für Energieerzeugungsanlage Photovoltaikanlage mit der zeitlichen
Folgenutzung Freiland landwirtschaftlich genutzt festzulegen.

Emissionstechnisch ist nach der Errichtungsphase nicht von geruchlichen, akusti-
schen oder anderweitigen Störwirkungen von der Anlage auszugehen. Die Einsich-
tigkeit ist als gering einzustufen. Eine mögliche Blendwirkung, die von den Modulen

P:\Gabersdorf\050825\Vorprüfung PV\Neudorf plb\doc\Vorprüfung.doc               Seite 3
ausgehen könnte ist aufgrund der Hanglage auch als äußerst gering einzustufen. Da
im unmittelbaren Nahbereich bereits eine Anlage besteht die zeigt das keine Blend-
wirkung gegeben ist, ist davon auszugehen das dies auch bei der geplanten Anlage
der Fall sein wird, da es sich um den selben Landschaftsraum und die selbe
Hangneigung handelt.

Projekt:

Geplant ist die Errichtung von 3 Solarparks (als ein Gesamtprojekt dargestellt) östlich
des Ortsteils Neudorf an der Mur. Gesamtfläche ca. 16ha

P:\Gabersdorf\050825\Vorprüfung PV\Neudorf plb\doc\Vorprüfung.doc                  Seite 4
Installierte Leistung:    ca. 15 - 20 MW
Jahresertrag:             ca. 21.000.000 kWh
Versorgt Haushalte:       ca. 6.000
CO2-Einsparung:           5.418.000 kg/Jahr
Status:                   unterfertigte Pachtverträge mit Anlagenbetreiber plb Ener-
                          gie Am Hof 4 1010 Wien.
Netzkapazität, Einspeisleistung: das formale Einspeiseansuchen an den Konzessi-
                          onsnehmer E-Werk Ebner wurde bereits gestellt, wobei
                          von vorne herein klar war, dass - wegen der Volumina - in
                          die Mittelspannungsebene der E-Stmk -Netze und/oder in
                          das Murkraftwerk Gabersdorf (Verbund) eingespeist wer-
                          den muss. Daher laufen seit geraumer Zeit auch Gesprä-
                          che / Verhandlungen mit Verbund Wasserkraft und mit E-
                          Stmk Netze .

Mit der produzierten Energie könnte bilanziell etwa der jährliche Strombedarf von ca.
6.000 Haushalten gedeckt werden. Um die Klimaziele Österreichs zu erreichen, bis
2030 etwa 16 % des Strombedarfes aus Photovoltaik zu decken (15 GWp installierte
Leistung), ist eine jährliche Ausbauquote von rund 1000 MW erforderlich. Die Ge-
meinde ist bereit, ihren Beitrag dafür zu leisten. Das bedeutet nicht zuletzt, dass in
den kommenden Jahren die saubere Energieproduktion im Landschaftsbild sichtbar
wird.

Geplante Änderung:

Neufestlegung einer örtlichen Eignungszone für die Energieerzeugung / Photovoltaik
im Entwicklungsplan und Ausweisung einer Sondernutzung im Freiland Energiever-
sorgungsanlage/Photovoltaikanlage mit der Nachfolgenutzung Freiland landwirtsch-

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saftlich genutzt.

Änderungsmotiv:
Die Änderung schafft die raumplanerische Grundlage für die Nutzung lokal erzeugter
erneuerbarer Energie.

Abgrenzung:
Die Eignungszone wird wie in den Skizzen siehe oben abgegrenzt (genaue grund-
stücksscharfe Abgrenzung im Zuge der RO Verfahren). Richtung Norden und Osten
besteht Wald, im Süden ein Gewässer das als südliche Abgenzung dient. Im Osten
grenzt die geplante Anlage im nördlichen Teil an die bestehenden Anlagen an und im
südlichen Teil grenzt landwirtschaftlich intensiv genutzte Fläche an. Weiter im Wes-
ten besteht der Ortsteil Neudorf.

Geänderte Planungsvoraussetzungen:
Die Nutzung erneuerbarer Energie ist in zunehmendem Maße im öffentlichen Be-
wusstsein als Element einer zukunftsorientierten Energieversorgung verankert; das
hat sich in den letzten Jahren weiter verstärkt und wird dies auch in Zukunft tun. Die
Erzeugung erneuerbarer Energie entspricht energiepolitischen Zielsetzungen auf
Landes- und Bundesebene, für die sich auch die Gemeinde Gebaerdorf seit vielen
Jahren als e5 Gemeinde aktiv engagiert.
Das Planungsinteresse, das der Änderung zugrunde liegt, schafft in diesem Zusam-
menhang geänderte Planungsvoraussetzungen.
Wie bei anderen Anlagen zur Energieerzeugung ist auch mit der hier geplanten An-
lage eine Inanspruchnahme von Raum und eine visuelle Präsenz als Teil der Ver-
sorgungsinfrastruktur verbunden. Das Änderungsgebiet ist allerdings durch die be-
stehende und die bereits bauverhandelte Anlage bereits baulich geprägt.

Beurteilung:
Als Grundlage der Beurteilung wurde auf den „Leitfaden zur Standortplanung und
Standortprüfung für PV-Freiflächenanlagen“, herausgegeben vom Amt der Stmk.
Landesregierung, Abteilungen 13, 15 und 17, zurückgegriffen.

Der Leitfaden enthält Prüflisten mit den Bewertungsstufen „hohes“, „mittleres“ und
„geringes Konfliktpotenzial“. Bei hohem Konfliktpotenzial ist eine PV-Anlage mit den
Rahmenbedingungen in der Regel nicht vereinbar, mittleres Konfliktpotenzial erfor-
dert eine Abwägung und bei geringem Konfliktpotenzial ist die Fläche mit einer PV-
Anlage vereinbar.
Die Ergebnisse sind nachfolgend zusammengefasst:
(- = hohes, o = mittleres, + = geringes Konfliktpotenzial)

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Prüfliste 1: Landes- und Regionalplanung/Regionale Entwicklungsprogramme

                                                                         Bewertung
Vorrangzonen:                                                               +
Das Gebiet liegt innerhalb einer landwirtschaftlichen Vorrangzonen lt.
REPRO Südwesteiermark, sonst sind für die gegenständlichen Flä-
chen keine Festlegungen getroffen.

Ausschnitt Regionalplan:

Teilraum:                                                                   +
Das Gebiet liegt im Teilraum „ackerbaugeprägte Talböden und Be-
cken“ (Rückbauregelung= Nach Auflassung der PV-Anlage sind wie-
der die ursprünglichen Nutzungsverhältnisse herzustellen).

Ausschnitt Teilraumplan:

Resümee/Abwägung:
Die Lage innerhalb der landwirtschaftlichen Vorrangzone und im Teil-        +
raum ackerbaugeprägte Talböden und Becken erlaubt eine positive
Beurteilung.
Rückbauregelung – Nach Auflassung der Anlage sind wieder die ur-
sprünglichen Nutzungsverhältnisse herzustellen.

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Prüfliste 2: Festlegungen ÖEK/ÖEP

                                                                      Bewertung
Gebiete mit baulicher Entwicklung:                                       +
Die gegenständlichen Flächen sind bisher als landwirtschaftlich ge-
nutztes Freiland ausgewiesen und intensiv als Ackerland genutzt.
Sondernutzungen für PV Anlagen sind bereits in unmittelbarer Nähe
Bestand. Weiters befindet sich der geplante Standort östlich bzw
südöstlich des Ortsgebietes von Neudorf an der Mur. Die Einspeis-
möglichkeit wird derzeit geprüft.

Ausschnitt FWP:

Örtliche Vorrangzonen / Eignungszonen:                                   +
Für die Bestehende und die im Bau befindliche Anlage sind bereits
Ausweisungen als Eignungszone für PV Anlagen im Entwicklungs-
plan des ÖEK’s ausgewiesen.

Ausschnitt EP:

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Resümee/Abwägung:                                                          +
Mit der Ausweisung einer örtlichen Eignungszone und in weiterer
Folge der Ausweisung einer Sondernutzug im Freiland für Photovol-
taikanlage wird die raumplanerische Voraussetzung für die geplante
Anlage auf Gemeindeebene geschaffen.

Prüfliste 3: Natur und Artenschutz

                                                                         Bewertung
Schutzgebiet gem. stmk. Naturschutzgesetz 2017:                             +
Der Standort der geplanten Anlage befindet sich in keinem Schutzge-
biet.

Artenschutz gem. Artenschutzverordnung (LGBL. NR. 40/2007):                    +
Der Bereich ist derzeit landwirtschaftlich intensiv als Ackerfäche ge-
nutzt. Es bestehen weder Wiesen noch Feldgehölze und Hecken, Wäl-
der, Feuchtbiotope oder Flächen des Vertragsnaturschutzes.

Internationale Prädikate:                                                      +
keine

Resümee/Abwägung:
Die Lage der gelpanten Anlage erlaubt eine positive Beurteilung.               +
Rückbauregelung – Nach Auflassung der Anlage sind wieder die ur-
sprünglichen Nutzungsverhältnisse herzustellen.

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Prüfliste 4: Landschaftsschutz/Orts- und Landschaftsbild

                                                                          Bewertung
Landschaft/Kulturlandschaft - Landschaftsbild:                               +
Das gegenständliche Gebiet ist durch die bestehende Anlage und die
bereits im Bau befindliche Alnage bereits baulich vorgeprägt. Weiters
befindet sich in Westen der geplanten Anlagen der Ortsteil Neudorf
an der Mur.

Landschaft/Kulturlandschaft – (Nah-) Erholung:                               +
Das Gebiet ist ein Bereich mit geringer Bedeutung für die Nah-
Erholung.

Resümee/Abwägung:
Das Areal ist eine agrarisch intensiv bewirtschaftete Fläche, die keine      +
Sträucher oder sonstige Strukturelemente aufweist. Der Naherho-
lungswert des landwirtschaftlich genutzten Bereiches ist als gering
einzustufen.

Die gewählte Anlagensituierung im Umfeld der bestehenden Anlagen
und des Ortsteiles Neudorf an der Mur führt zu einer geringen zu-
sätzlichen Beeinträchtigung des Natur- und Landschaftsraumes (inkl.
deren Erholungs- und Erlebniswert) sowie des Orts-, Straßen- und
Landschaftsbildes, da sie in unmittelbarem räumlichem Zusammen-
hang mit der bestehenden Anlage steht. Aufgrund der Größe der ge-
planten Anlage könnten mit der Errichtung (Pflanzung) von Sturktu-
relementen in den Randbereichen positive Effekte gegenüber dem
derzeitigen Zustand erzielt werden.

Weiters ist aufgrund der geplanten Anlagensituierung davon auszu-
gehen, dass keine Blendwirkung auf Verkehrsteilnehmer ausgeübt
wird. Entsprechende Nachweise hinsichtlich Prüfung etwaiger
Blendwirkungen wären gemäß OVE-Richtlinie R 11-3 seitens des
Projektwerbers zu erbringen.

Zusammenfassende Beurteilung:

Der geplante Standort steht in keinem Widerspruch zur Landes- und Regionalpla-
nung. Weiters wird ein bereits für PV Anlagen genutzter Bereich erweitert. Von der
Seite der Gemeinde wird der Errichtung von Photovoltaikanlage positiv begegnet, da
ein klares Bekenntnis zu erneuerbarer Energie an dafür geeigneten Standorten vor-
handen ist.

Betreffend Natur und Artenschutz ist festzuhalten das keine Beeinträchtigung zu er-
warten ist.

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Zum Landschaftsschutz und Orts- und Landschaftsbild ist festzuhalten das von kei-
ner Beeinträchtigung auszugehen da die geplante Nutzung breits besteht und der
Standort wenig einsichtig ist.
Der Standort ist durch seine Situierung sowie der Hanglage für eine Nutzung als PV-
Anlage geeignet, da er durch die bestehende Anlage, den angrenzenden Ortsteil
Neudorf, den Wald im Osten und den Bachlauf im Süden entsprechend räumlich
„eingefasst“ ist. Aufgrund der Lage im Anschluss an eine bestehende Anlage sind die
Auswirkungen auf das Landschaftsbild gering.
Es ist von keinen Blendwirkungen auf Wohngebäude oder Verkehrsteilnehmer aus-
zugehen (Erfahrungswerte).

Resümee: Das Ergebnis des Abwägungsprozesses gemäß Leitfaden zur Standort-
planung und Standortprüfung für PV-Freiflächenanlagen ist positiv. Der Standort wird
zusammenfassend als für eine PV-Anlage geeignet beurteilt.

P:\Gabersdorf\050825\Vorprüfung PV\Neudorf plb\doc\Vorprüfung.doc              Seite 11
Umweltbericht
                                   im Rahmen
               der Strategischen Umweltprüfung
                         zur ÖEK Änderung 5.02

Gemeinde Gabersdorf
Bezirk Leibnitz
8424 Gabersdorf 93
                                     Stand: 22.06.2021
Impressum:                                               SKD Architektur ZT-GmbH
                                                                         STAATL. BEF. UND BEEID. ZIVILINGENIEUR FÜR ARCHITEKTUR

                                                                         Hauptstraße 208, 8141 Premstätten
                                                                         graz@tdc-zt.at

                Autor:                                                   DI Helga Wunderer

              Gemeinde Gaberdsorf, am 23.06.2021

                          Der Berichtverfasser                                                   Für den Gemeinderat
                                                                                                  Der Bürgermeister

© SKD Architektur ZT-GmbH / Alle Rechte vorbehalten.

R:\Gabersdorf RPL\050825\ÖEK 5.02\doc\210622_Umweltpr zur SUP PV Neudorf .docx                                                Seite: 2
INHALTSVERZEICHNIS

1      NICHTTECHNISCHE ZUSAMMENFASSUNG .............................................................................. 5
       Mensch/ Gesundheit ....................................................................................................................... 7
       Mensch/ Nutzungen ........................................................................................................................ 7
       Landschaft/ Erholung ...................................................................................................................... 8
       Naturraum/ Ökologie ....................................................................................................................... 8
       Ressourcen ..................................................................................................................................... 8
2      EINLEITUNG ................................................................................................................................ 10
    2.1      DEFINITION UMWELTBERICHT .................................................................................................. 10
    2.2      PRÜFGEGENSTAND ................................................................................................................. 10
    2.3      WICHTIGE ZIELE DER PLANUNG ............................................................................................... 11
       2.3.1      Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030 ............................................................ 11
       2.3.2      REPRO Südweststeiermark 2016 ............................................................................... 12
       2.3.3      Örtliches Entwicklungskonzept 5.0.............................................................................. 14
    2.4      DARSTELLUNG MÖGLICHER ALTERNATIVEN DER PLANUNG ........................................................ 15
    2.5      DARSTELLUNG RELEVANTER INTERNATIONALER ODER GEMEINSCHAFTLICHER, NATIONALER
             ODER REGIONALER PROJEKTRELEVANTER ZIELE DES UMWELTSCHUTZES .................................. 17
    2.6      ABGRENZUNG UND FESTLEGUNG DES UNTERSUCHUNGSRAHMENS (SCOPING) .......................... 20
3      PV-ANLAGEN IN DER GEMEINDE............................................................................................. 22
4      METHODIK ................................................................................................................................... 22
5      UMWELTAUSWIRKUNGEN (JE SACHTHEMA) ........................................................................ 23
    5.1      IST-ZUSTANDSBESCHREIBUNG ................................................................................................ 23
       5.1.1      Mensch/ Gesundheit ................................................................................................... 25
       5.1.2      Mensch/ Nutzungen..................................................................................................... 25
       5.1.3      Landschaft/ Erholung .................................................................................................. 26
       5.1.4      Naturraum/ Ökologie ................................................................................................... 30
       5.1.5      Ressourcen ................................................................................................................. 30
       5.1.6      Naturgewalten und geologische Risiken ..................................................................... 33
    5.2      PROGNOSE UND BEWERTUNG DER AUSWIRKUNGEN BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ........... 34
       5.2.1      Mensch/ Gesundheit ................................................................................................... 34
       5.2.2      Mensch/ Nutzungen..................................................................................................... 35
       5.2.3      Landschaft/ Erholung .................................................................................................. 36
       5.2.4      Naturraum/ Ökologie ................................................................................................... 36
       5.2.5      Ressourcen ................................................................................................................. 38
    5.3      MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG SOWIE ZUM AUSGLEICH VON NEGATIVEN
             UMWELTAUSWIRKUNGEN ........................................................................................................ 39
    5.4      MONITORING .......................................................................................................................... 39
    5.5      ZUSAMMENFASSENDE PROGNOSE UND BEURTEILUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ................. 40
              Mensch/ Gesundheit............................................................................................................ 40
              Mensch/ Nutzungen............................................................................................................. 40
              Landschaft/ Erholung........................................................................................................... 40
              Naturraum/ Ökologie ........................................................................................................... 41
              Ressourcen.......................................................................................................................... 41
6      LITERATUR- UND ABBILDUNGSVERZEICHNIS ...................................................................... 42
    6.1        LITERATUR ............................................................................................................................. 42
    6.2        ABBILDUNGSVERZEICHNIS ....................................................................................................... 42
    6.3        TABELLENVERZEICHNIS ........................................................................................................... 42
7      ANHANG ...................................................................................................................................... 42

R:\Gabersdorf RPL\050825\ÖEK 5.02\doc\210622_Umweltpr zur SUP PV Neudorf .docx                                                                    Seite: 3
Präambel

Der vorliegende Umweltbericht dokumentiert die Strategische Umweltprüfung (SUP),
welche aufgrund der Ausweisung der Grundstücke Nr. 1120/12, 1120/11, 1120/10,
1120/2, 1212/1, 1120/23, 1120/9, 1120/7, 1120/15, 1120/16, 1120/18, 1120/19,
1120/21, 1118/1 und 1118/2 sowie 1109/1,1110/2, 1110/6, 1111/1, 11123 und
1112/10 (jeweils TF) KG Neudorf an der Mur

      in der 3. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes (ÖEK) 5.02 als „Eig-
       nungszone Energieversorgungsanlage (Photovoltaik-Anlage)“ bzw.

      in der 4. Änderung des Flächenwidmungsplanes (FWP) 5.04 als „Sondernutzung
       im Freiland – Energieversorgungsanlage Photovoltaik-Anlage“

im Rahmen der Änderungen der Gemeinde Gabersdorf durchgeführt wurden.

Die Änderungspunkte im ÖEK und FWP umfassen eine Ausweisung einer PV-
Anlage in der Größe von 8,6 ha im Anschluss an eine bestehende Anlage.

Im Rundschreiben der ABT 13 vom 12.04.2021 wird festgehalten, dass ab einer
Größenordnung von 5 ha eine Umweltprüfung durchzuführen ist.

Die Ergebnisse vorliegender SUP haben informativen Charakter, aus welchen keine
direkten Konsequenzen abgeleitet werden können. Sie sind jedoch bei Beschluss-
fassungen vom Gemeinderat in Erwägung zu ziehen und stellen somit eine Empfeh-
lung für die (politischen) Entscheidungsträger dar.

R:\Gabersdorf RPL\050825\ÖEK 5.02\doc\210622_Umweltpr zur SUP PV Neudorf .docx   Seite: 4
1               Nichttechnische Zusammenfassung

Der vorliegende Umweltbericht dokumentiert die voraussichtlichen erheblichen Um-
weltauswirkungen, die durch die Errichtung einer PV-Anlage in der KG Neudorf an-
zunehmen sind.

Diese Prüfung erfolgt im Rahmen der ÖEK-Änderung 5.02 der Gemeinde Gabers-
dorf, da der Standort als „Eignungszone Energieversorgungsanlage (PV-Anlage)“
und im Flächenwidmungsplan 5.04 als „Sondernutzung im Freiland – Energieversor-
gungsanlage Photovoltaik-Anlage“ ausgewiesen werden soll. Dafür wurde eine Stra-
tegische Umweltprüfung (SUP) seitens der Prüfbehörde mit Schreiben vom
12.04.2021 vorgeschrieben.

Betrachtet werden die Auswirkungen auf Aspekte wie die biologische Vielfalt, die Be-
völkerung, Wasser, Luft, Klima, das kulturelle Erbe sowie das Landschafts- und
Ortsbild.

Inhalte und wichtigste Ziele der Planung

REPRO

Aus Sicht des Regionalprogramm 2016 für die Südweststeiermark (REPRO) befindet
sich das Projektegebiet gemäß § 3 im Teilraum „Ackerbaugeprägte Talböden und
Becken“ sowie gemäß § 5 innerhalb einer „Landwirtschaftlichen Vorrangzone“.

Auf örtlicher Ebene sind im Örtlichen Entwicklungskonzept 1.0 definierte Ziele für die
Bereiche Naturraum und Umwelt, Siedlungsraum und Bevölkerung sowie Wirtschaft
relevant.

Die wichtigsten daraus (gekürzt):

                      Sicherstellen der Wasserversorgung, Erhaltung eines funktionsfähigen
                       Wasserhaushaltes

                      Erhaltung des Naturraumes. Bedürfnisse der Landwirtschaft und des
                       Bauens sind mit jenen der Ökologie sinnvoll zu koordinieren

                      Erhaltung und Pflege des Landschafts- und Ortsbildes

                      Sparsame und sorgsame Verwendung der natürlichen Ressourcen

                      Schaffung von geeigneten Arbeitsplätzen

Relevante übergeordnete Ziele des Umweltschutzes

Auf internationaler Ebene wurden folgende Richtlinien berücksichtigt:

                           Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) (VS-Richtlinie)

                           Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (92/43/EWG) (FFH-Richtlinie)

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     Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG)

                           Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (RL
                            2008/50/EG)

                           Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
                            (2003/10/EG)

Ergänzend dazu wurden Leitlinien und Rahmenbedingungen themenrelevanter Bun-
des- und Landesgesetze berücksichtigt:

                      Forstgesetz 1975 i.d.g.F.

                      Wasserrechtsgesetz 1959 i.d.g.F. (WRG 1959)

                      Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 i.d.g.F. (Stmk. NschG)

                      Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 idgF (Stmk. ROG)

                      Steiermärkisches Baugesetz 1995 i.d.g.F (Stmk. BauG)

                      Steiermärkisches Ortsbildgesetz 1977 i.d.g.F.

                      Steiermärkisches Luftreinhalteverordnung 2011 i.d.g.F.

                      Programm zur hochwassersicheren Entwicklung der Siedlungsräume

                      ÖAL Lärmrichtlinien 2008 idgF

Ein Auszug aus den Zielen:

          Nachhaltige und bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im
           Interesse des Gemeinwohles

          Entwicklung der Siedlungsstruktur unter Vermeidung von Gefährdung durch
           Naturgewalten und Umweltschäden (...)

          (...) sparsame und sorgsame Verwendung der Ressourcen Boden, Wasser
           und Luft (...)

          Die Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.

          (...) zur Wahrung der Schönheit und des Erholungswertes der Natur- und Kul-
           turlandschaft (...)

          Wahrung der regionalen Identitäten und kulturellen Besonderheiten

          (...) sparsame und sorgsame Verwendung der Ressourcen Boden, Wasser
           und Luft (...)

          Der Boden ist in seinen natürlichen Funktionen (...) nachhaltig in seiner Leis-
           tungsfähigkeit zu erhalten.

R:\Gabersdorf RPL\050825\ÖEK 5.02\doc\210622_Umweltpr zur SUP PV Neudorf .docx          Seite: 6
Methodik

Die Datenerhebung und Bewertung erfolgte anhand natur- und sozialwissenschaftli-
cher Methoden. Als Datengrundlage dienten sämtliche Instrumente der örtlichen und
überörtlichen Raumplanung.

Die Dokumentation der Umweltauswirkungen erfolgt anhand einer                        verbal-
argumentativen Bewertung- d.h. ausschließlich durch Argumentation.

Umweltauswirkungen Ist-Zustandsbeschreibung

Derzeit wird die Fläche intensiv landwirtschaftlich genutzt. Es wird in diesem Bereich
Ackerbau betrieben – vorwiegend wird Mais angepflanzt.

Prognose und Bewertung der Auswirkungen bei Durchführung

Als „Vorhaben“ wird die Errichtung einer weiteren Photovoltaik-Anlage bezeichnet.

Die PV-Anlage wird in einem Gesamtausmaß von ca. 8,6 ha errichtet.

           Mensch/ Gesundheit

                Schutz vor Lärm und Erschütterungen

                Es ist nicht davon auszugehen, dass durch das Vorhaben der Grundschall-
                pegel angehoben wird. Beeinträchtigungen durch Erschütterungen können
                ausgeschlossen werden.

                Luftbelastung und Klima

                Die Luftbelastung bleibt unverändert.

           Mensch/ Nutzungen

                Land- und Forstwirtschaft (überörtl. Raumplanung)

                Das Vorhaben bedeutet keine Verschlechterung für die Landwirtschaft, da
                lediglich die „Produktivität“ des Bodens verändert wird. Beispielsweise wird
                durch die Anlage einer Wiese (jetzt Acker) für den Wasserhaushalt sogar
                eine Verbesserung erwartet.

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Landschaft/ Erholung

                Landschaftsbild/ Ortsbild

                Eine Einsehbarkeit ist nicht besonders groß und die zu errichtenden beglei-
                tenden Bepflanzungsmaßnahmen können sogar zu einer Verbesserung
                führen.

           Naturraum/ Ökologie

                Pflanzen

                Es ist nicht von einer Verschlechterung für die lokale Flora auszugehen, im
                Gegenteil – durch die begleitende Bepflanzung wird der Artenreichtum er-
                höht. Weiters sind jedenfalls in der anzulegenden Wiese mehr Arten enthal-
                ten, als derzeit auf den intensiv genutzten Ackerflächen.

                Tiere

                Bezüglich Wildtiere ist anzuführen, dass kein Wanderkorridor durch das
                Vorhaben betroffen ist.

                Es ist von keiner erheblichen Veränderung bzw. Störung der bestehenden
                Funktionszusammenhänge auszugehen.

           Ressourcen

                Boden und Altlasten

                Die Module werden mit Rammpfählen verbaut, zu einer Bodenversiegelung
                kommt es nicht; daher ist von keiner negativen Veränderung auszugehen.

                Grund- und Oberflächenwasser

                Es kann festgestellt werden, dass durch die geplante Maßnahme mit keiner
                negativen Beeinflussung/Veränderung auf Grund- und Oberflächenwasser
                zu rechnen ist. Durch die Anlage einer Wiese sind sogar Verbesserungen
                zu erwarten.

                Naturgewalten und geologische Risiken

                Durch das geplante Vorhaben ist mit keiner negativen Beeinflussung/ Ver-
                änderung der Hochwassersituation zu rechnen.

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Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung sowie zum Ausgleich von negati-
ven Umweltauswirkungen

                      Begleitende Bepflanzung mit heimischen Sträuchern im Osten der neu-
                       en Anlage.

                      Anlage einer Wiese im Gegensatz zu der derzeitigen Nutzung als
                       Ackerflächen.

                      Deckung des Energiebedarfs mittels erneuerbarer Energie:

                              PV-Anlage mit Jahresstromproduktion für ca. 4.000 Haushalte, und
                              damit einhergehende CO2-Einsparung von ca. 3.800.000 kg/a

Monitoring/Überwachungsmaßnahmen

Extreme Starkregenereignisse sind fotografisch zu dokumentieren.

Zusammenfassend betrachtet erscheint der Standort hinsichtlich der zu erwartenden
Umweltauswirkungen und unter dem Aspekt der Ressourceneffizienz als geeignet
und sinnvoll gewählt.

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2               Einleitung
2.1             Definition Umweltbericht
                Ein Umweltbericht dient zur Dokumentation eines durchgeführten Scopings
                (Abgrenzung und Festlegung des Untersuchungsrahmens) der einzelnen
                Prüfschritte sowie der jeweiligen Ergebnisse im Rahmen einer Strategi-
                schen Umweltprüfung (SUP). Die genauen Inhalte sind im § 4 des StROG
                2010 LGBl. Nr. 6/2020 geregelt.

                Grundsätzlich wird eine SUP als Prüfinstrument bei der Entscheidungsvor-
                bereitung von Projekten, Plänen u. Programmen mit umweltrelevantem
                Kontext eingesetzt und hat gemäß EU-RL 2001/42/EG als Untersuchungs-
                gegenstand die biophysikalische Umwelt.

                Unter „Umweltauswirkungen“, welche in weiterer Folge für einzelne, defi-
                nierte Schutzgüter untersucht werden, wird jede Veränderung (positive oder
                negative) der physikalischen, natürlichen oder kulturellen Umwelt verstan-
                den, die vollständig oder teilweise das Ergebnis von Projekten/ Plänen bzw.
                der Instrumente und Maßnahmen von Plänen/Projekten darstellt.

                                                                                 (vgl. Sommer 2005: 25)

2.2             Prüfgegenstand
                Die zu prüfende geplante Photovoltaik-Anlage im Anschluss an bestehen-
                de, bzw. genehmigte Anlagen befindet sich östlich des Ortseiles Neudorf in
                der Gemeinde Gabersdorf im Bezirk Leibnitz.

                Abbildung 1: Luftbild

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Als zu bewertendes „Vorhaben“ ist die Errichtung einer PV-Anlage von ca.
                8,6 ha geplant.

                Die Grundstücke 1120/12, 1120/11, 1120/10, 1120/2, 1212/1, 1120/23,
                1120/9, 1120/7, 1120/15, 1120/16, 1120/18, 1120/19, 1120/21, 1118/1 und
                1118/2 sowie 1109/1,1110/2, 1110/6, 1111/1, 11123 und 1112/10 (jeweils
                TF), KG Neudorf sollen dafür in Anspruch genommen werden.

2.3             Wichtige Ziele der Planung
                Wesentliche Vorgaben hinsichtlich des Vorhabens sind

                      Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030

                      das Regionalprogramm 2016 für die Südweststeiermark (REPRO)

                sowie auf örtlicher Ebene

                      das Örtliche Entwicklungskonzept 5.0 und

                      der Flächenwidmungsplan 5.0.

2.3.1           Klima- und Energiestrategie Steiermark 2030

                Im Jahr 2017 hat das Land Steiermark die Klima- und Energiestrategie
                Steiermark 2030 herausgegeben. Die Ziele bis 2030 sind:

                      1.    Senkung der Treibhausgasemissionen um 36 Prozent
                      2.    Steigerung der Energieeffizienz um 30 Prozent
                      3.    Anhebung des Anteils an Erneuerbaren auf 40 Prozent
                      4.    Leistbare Energie und Versorgungssicherheit

                Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn zahlreiche Akteure mitwirken
                und die hierfür erforderlichen Maßnahmen konsequent umgesetzt werden.

                Rolle der Gemeinde und öffentliches Interesse

                Um die Klimawende durch sauberen Strom erreichen zu können, ist eine
                aktive Rolle der Gemeinden als wesentlicher Akteur unerlässlich. Gemein-
                den sind im Zuge der Energieraumplanung ausdrücklich dazu aufgefordert,
                Maßnahmen für die Energiewende beizutragen.

                Aufbauend darauf beabsichtigt die Gemeinde Gabersdorf durch die Um-
                widmung einer Fläche von 8,6 ha (laut Antrag) die Errichtung einer freiste-
                henden PV-Anlage zu ermöglichen.

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Durch diese Maßnahme bleibt die landwirtschaftlich produktive Fläche er-
                halten und wird andererseits eine wirkungsvolle Maßnahme im Sinne der
                oben angeführten Ziele gesetzt.

                PV-Anlagen haben im Vergleich zu anderen Energiequellen zahlreiche Vor-
                teile, insbesondere:

                      Leichte Montage und Demontage
                      Keine besonderen Standortansprüche
                      Keine Emissionen (Luft, Lärm, Staub)
                      Geringe Eingriffsintensität (ausgenommen Orts- und Landschaftsbild)
                      An die jeweilige Situation verträglich anpassbar
                      Kompatibel mit anderen Nutzungen (hier landwirtschaftliche Nutzung)
                      Regionale Wertschöpfung

                Aus den angeführten Gründen werden PV-Anlagen als geeignete Maßnah-
                me für die Erreichung der Klimaziele erachtet.

2.3.2           REPRO Südweststeiermark 2016

                Das Projektegebiet befindet sich gemäß REPRO im Teilraum „Ackerbauge-
                prägte Talböden und Becken“.

                                                                                 Legende

                Abbildung 2: Auszug aus dem REPRO SWStmk 2016 – Karte Teilräume § 3

                Gemäß Verordnung des REPRO § 3 sind für diesen folgende Ziele defi-
                niert:

                1. Die weitere Zerschneidung bzw. Segmentierung landwirtschaftlicher
                   Flächen ist zu vermeiden.

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2. Die Gliederung der Landschaft durch Strukturelemente, wie z. B. Ufer-
                   begleitvegetation, Hecken, Waldsäume und Einzelbäume, ist einschließ-
                   lich erforderlicher Abstandsflächen zu sichern.

                Weiters befindet sich das Projektgebiet gemäß REPRO in einer „Landwirt-
                schaftlichen Vorrangzone“ nach § 5.

                                                                          Legende

                                                                          Planungsinformation
                                                                          Bauland aus Flächenwidmungsplänen

                Abbildung 3: Auszug aus dem REPRO SWStmk 2016 – Karte Vorrangzonen § 5

                Landwirtschaftliche Vorrangzonen dienen der landwirtschaftlichen Produkti-
                on. Darüber hinaus erfüllen sie auch Funktionen des Schutzes der Natur-
                oder Kulturlandschaft und ihrer Faktoren (ökologische Funktion) sowie des
                Schutzes von Siedlungsgebieten vor Gefährdungen (Schutzfunktion).

                Im Rahmen der Zielsetzungen dieser Verordnung gelten für landwirtschaft-
                liche Vorrangzonen folgende Festlegungen:

                1. Sie sind von Baulandausweisungen und Sondernutzungen im Freiland
                   für Erholungs-, Spiel-und Sportzwecke, öffentliche Parkanlagen, Fried-
                   höfe, Kleingartenanlagen, Abfallbehandlungsanlagen, Geländeauffüllun-
                   gen, Bodenentnahmeflächen (ausgenommen Abbaugebiete), Schieß-
                   stätten, Schieß- und Sprengmittellager und ihre Gefährdungsbereiche
                   und Auffüllungsgebieten freizuhalten. Eine geringfügige Erweiterung von
                   bestehenden Sondernutzungen im Freiland bleibt davon unberührt.

                2. Die Festlegung von Flächen für die Erweiterung von bestehenden Be-
                   trieben im Bauland ist zulässig. (…)

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2.3.3           Örtliches Entwicklungskonzept 5.0

                Im ÖEK 5.0 der Gemeinde Gabersdorf sind folgende Zielsetzungen als re-
                levant einzustufen:

                Naturraum und Umwelt

                      Unterstützung des Kleinklimas und des Luftaustausches durch Pflan-
                       zung von Gehölzinseln.

                      Erhaltung bzw. Verbesserung der ökologischen Qualität und Artenviel-
                       falt

                      Schutz und Erhaltung des Landschaftsbildes, vor allem der ohnehin
                       spärlich vorhandenen landschaftsbildenden Elemente, wie Waldränder,
                       Ufervegetation und Feldraine.

                      Freihaltung und Sicherung der landwirtschaftlichen Vorrangflächen un-
                       ter Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung.

                Siedlungsraum und Bevölkerung

                      Entwicklung energieeffizienter sowie ressourcen-schonender Raum-
                       und Siedlungsstrukturen als Beitrag zu einem nachhaltigen Umgang mit
                       Energie und als Grundlage für eine (regional)-wirtschaftlich leistungsfä-
                       hige und ökologisch verantwortbare Energiepolitik.

                      Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für eine sichere, umwelt-
                       schonende Energieversorgung sowie für eine sparsame und rationelle
                       Energieverwendung unter besonderer Berücksichtigung der Nutzung
                       erneuerbarer Energien.

                      Sparsame und sorgsame Verwendung der natürlichen Ressourcen,
                       insbesondere von Boden in Bezug auf den Flächenverbrauch

                      Verringerung des absoluten Bedarfs an Energie im Bereich der Wärme-
                       versorgung von Gebäuden durch Effizienzsteigerung

                      Verringerung des Energiebedarfs durch Effizienzsteigerung

                      Ausschöpfung der Potenziale von erneuerbaren Energieträgern

                Wirtschaft

                      Erhaltung einer funktionsfähigen Land- und Forstwirtschaft

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      Erhaltung der räumlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige, die
                       Arbeitsplätze sichernde Land- und Forstwirtschaft, vor allem im Hinblick
                       auf den Wirtschaftsfaktor Land- und Forstwirtschaft und auf deren Auf-
                       gabe im Bereich der Landbewirtschaftung.

                      Freihaltung und Sicherung der landwirtschaftlichen Flächen, ohne dabei
                       aber die Entwicklung von Industrie- und Gewerbegebieten zu verhin-
                       dern.

                Technische Infrastruktur

                      Zur umweltfreundlicheren Energieversorgung der Gemeinde, sowie um-
                       liegender Gebiete soll die Errichtung von Biogasanlagen und Photovol-
                       taik-Anlagen forciert werden.

2.4             Darstellung möglicher Alternativen der Planung
                In Abstimmung mit der Gemeinde wurden Kriterien für die Ausweisung von
                PV-Anlagen erstellt:

                      Energietechnik:
                       Technische Standortvoraussetzungen sowie Einspeismöglichkeit muss
                       gegeben sein. Eine Bestätigung des EVU muss vorliegen.

                      Raumplanerische Voraussetzungen:
                       Vermeidung von Zersiedelung durch eine Vielzahl von Einzelanlagen;
                       Ausweisung von PV Flächen in räumlichen Zusammenhang zueinan-
                       der; Ausweisung im Nahebereich von großvolumigen Gebäuden und
                       baulicher Vorprägung; Ausweisung nur in Hanglagen und/oder an den
                       Bestand anschließend (auch in landwirtschaftlichen Vorrangzonen).

                       In der Ebene sind PV-Anlagen nur als Agro-PV mit Wirtschaftsplan um-
                       setzbar; Ausschluss in landwirtschaftlichen Vorrangzonen, außer im
                       Anschluss an bestehende Anlagen, keine Zerschneidung von landwirt-
                       schaftlichen, zusammenhängenden Flächen.

                      Beurteilungskriterien für die Einsehbarkeit:
                       Außerhalb der im ÖEK definierten Siedlungsbereiche bzw. Entwick-
                       lungsgrenzen; Standortbedingte Faktoren wie Einsehbarkeit, visueller
                       Wirkungsbereich, umgebende Nutzung, Barrierewirkung sind zu beach-
                       ten.

                      Vorgaben für PV-Anlagen:
                       Verankerung mittels Rammpfählen oder Schraubankern zur Vermei-
                       dung von großflächiger Bodenversiegelung; Starre, aufgeständerte An-
                       lagen, Module fix auf das Untergestell montiert; dem Sonnenstand nicht
                       folgend; Oberkante max. 4,50m über natürlichem Gelände; intensive
                       Einpflanzung in den Randbereichen durch standortgerechte heimische
                       Vegetation;

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