Informationen zur Oberstufe Wirtschaftsgymnasium Theodor-Heuss-Schule - für den Abiturjahrgang 2022 - Theodor-Heuss-Schule ...

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Informationen zur Oberstufe
  für den Abiturjahrgang 2022
              am

  Wirtschaftsgymnasium
              der

  Theodor-Heuss-Schule
            Reutlingen
Informationen zur Oberstufe Abiturjahrgang 2022

I.      Neuerungen - Was ändert sich gegenüber Klasse 11 ?
II.     Kursbelegung - Welche Wahlmöglichkeiten bestehen am WG/WGI/WGF ?
III.    Prüfungsstruktur - Was wird bei der Abiturprüfung verlangt ?
IV.     Gesamtqualifikation - Wie wird das Abiturzeugnis berechnet ?
V.      Besonderheiten: Seminarkurs(BLL) – Gleichwertige Leistungen (GFS)
VI.     Zeitplanung – Wann sind Entscheidungen zu treffen ?
VII. Anzahl der Klassenarbeiten – Wie viele KA sind pro Kurs zu schreiben?
VIII. Wiederholung
I. Neuerungen in der Oberstufe
 Was ändert sich gegenüber Klasse 11 („Eingangsklasse“)?
I. Neuerungen – Was ändert sich gegenüber Klasse 11 ( „Eingangsklasse“ ) ?

    bisher Noten: 1-6          Notenpunkte: 15 - 0

           15/14/13 Punkte = „sehr gut“                  Vgl. „Leitfaden“ S.8
                                                         „Leistungsmessung“
           12/11/10 Punkte = „gut“
               9/8/7 Punkte = „befriedigend“
                                                          Vgl. „Leitfaden“ S.13
               6/5/4 Punkte = „ausreichend“               (Abiturdurch-
                                                          schnittsnoten)
               3/2/1 Punkte = „mangelhaft“
                  0 Punkte = „ungenügend“

    bisher Klassenlehrer / Klassenverband            Tutor / Kurssystem
Kurssystem in der Oberstufe
Eingangsklasse 11:         Oberstufe:

   einheitlicher         individueller
 Stundenplan mit         Stundenplan,
vorgeschriebenen        bestehend aus
     Fächern              Pflicht- und
                          Wahlkursen
                            ______________
                       Kurs = belegtes Fach in
                           einem Halbjahr
Gymnasiale Oberstufe = Jahrgangstufe I und II
                                                                               (Klassen 12 u. 13)

     Kurshalbjahr I/1        JG12/1              Kurszeugnis I/1 2)                Notenpunkte 1)
                                                                                         +
     Kurshalbjahr I/2        JG12/2              Kurszeugnis I/2 2)                Notenpunkte 1)
                                                                                         +
     Kurshalbjahr II/1       JG13/1              Kurszeugnis II/1                  Notenpunkte 1)
                                                                                         +
     Kurshalbjahr II/2       JG13/2              Kurszeugnis II/2                  Notenpunkte 1)

                                                                                         +
     Abiturprüfung in 5 Fächern
                                                 Prüfungsergebnis                  Notenpunkte 1)
      (4 schriftl. + 1 Fach mündl.)
                                                                            = Abiturzeugnis

1)     Kursnoten werden für die Berechnung der Abiturleistung unterschiedlich gewichtet ! (Lf. 43)
2)     Mit Note für Verhalten und Mitarbeit
II. Kursbelegung
Welche Wahlmöglichkeiten gibt es am Wirtschaftsgymnasium ?

                   Vgl. „Leitfaden“ S.26 - 29
Kursarten und Leistungsanforderungen:
Stundentafel – Fächerangebot WG
                 Pflichtbereich                                     Wahlbereich
                                  Jgst.I   Jgst.II                             Jgst.I    Jgst.II
Profilfach (Wirtschaft)             6         6      Bildende Kunst               2          2
KF Mathematik                       4         4      Philosophie                  2          -
KF Deutsch                          4         4      Literatur und Theater        2          2
KF Fremdspr. Niveau A 4             4         4      Seminarkurs 3                2          -
KF 2. Fremdspr. Niveau B 1          4         4      Französisch A 4,6            4          4
GGK                                 2         2      Wirtschaftsinformatik        2          2
Wirtschaftsgeografie                2         2
                                                     1 fallsPflicht zur 2. FS noch nicht erfüllt
Religion/Ethik                      2         2
                                                     2 Sportbefreite müssen Wahlkurse bele-
Sport 2                             2         2         gen, falls für Anrechnungspflicht nötig
                                                     3 kann das 4. oder 5. Prüfungsfach ersetzen
Informatik                          2         2
                                                     4 als 3., 4. oder 5. Prüfungsfach möglich
Biologie/Chemie/Physik              4         4      6 Nur mit 2stündiger Natwiss.

Alternativ: Bio/Chemie/Physik       2         2         (CH, Bio, Ph) möglich
            + Informatik            2         2
                                                     Vgl. Leitfaden, S.39-41
Stundentafel – Fächerangebot WGI
                   Pflichtbereich                                    Wahlbereich
                                    Jgst.I   Jgst.II                          Jgst.I   Jgst.II
Profilfach (Int. Wirtschaft)          6         6      Bildende Kunst            2          2
KF Mathematik                         4         4      Philosophie               2          -
KF Deutsch                            4         4      Literatur und             2          2
                                                       Theater
KF FS Niveau A 4                      4         4      Seminarkurs 3             2          -
KF 2. FS Niveau B 1                   4         4      Französisch A 4,6         4          4
GGK                                   2         2      Global Studies5           2          2
                                                       1 falls Pflicht zur 2. FS noch nicht
Ökonom. Studien                       2         2
                                                         erfüllt
Religion/Ethik                        2         2      2 Sportbefreite müssen Wahlkurse

Sport 2                               2         2        belegen, falls für Anr.pflicht nötig
                                                       3 kann das 4. oder 5. PF ersetzen
Informatik                            2         2      4 als 3., 4. oder 5. Prüfungsfach mgl.
                                                       5 hier: profilergänzendes Pflichtfach
Biologie/Chemie/Physik                4         4
                                                       6 Nur mit 2stündiger Natwiss.

Alternativ: Bio/Chemie/Physik         2         2         (CH, Bio, Ph) möglich
            + Informatik              2         2      Vgl. Leitfaden, S.39-41
Stundentafel – Fächerangebot WGF
                    Pflichtbereich                                          Wahlbereich
                                           Jgst.I   Jgst.II                       Jgst.I   Jgst.II
Profilfach (Wirtschaft, Schwerp. Finanz)     6         6      Bildende Kunst         2         2
KF Mathematik                                4         4      Philosophie            2          -
KF Deutsch                                   4         4      Literatur und          2         2
                                                              Theater
KF FS Niveau A 4                             4         4      Seminarkurs 3          2          -
KF 2. FS Niveau B 1                          4         4      Französisch A 4        4         4
GGK                                          2         2
Finanzwirtschaftliche Studien5               2         2      1 falls Pflicht zur 2. FS noch nicht
Priv. Vermögensmanagement5                   2         2        erfüllt
                                                              2 Sportbefreite müssen Wahlkurse
Religion/Ethik                               2         2
                                                                belegen, falls für Anr.pflicht nötig
Sport 2                                      2         2      3 kann das 4. oder 5. PF ersetzen

Informatik                                   2         2      4 als 3., 4. oder 5. Prüfungsfach mgl.
                                                              5 hier: profilergänzendes Pflichtfach
Biologie/Chemie/Physik                       4         4      6 Nur mit 2stündiger Natwiss.
Alternativ: Bio/Chemie/Physik                2         2         (CH, Bio, Ph) möglich
            + Informatik                     2         2
                                                              Vgl. Leitfaden, S.39-41
Belegbogen
Prinzipien bei Oberstufenkurswahlen
• Die Wahl ist verbindlich !
• Bei Pflichtkursen ist eine spätere Umwahl nicht
  möglich.
• In Wahlkursen ist ein Austritt spätestens 14 Tage
  nach Kursbeginn schriftlich zu erklären.
Keine
Belegungs-        Bsp. WG
pflicht bei WI

Konfession
angeben !

                 Prioritäten
                 angeben:
Belegungs-       1., 2. u. 3.
pflicht bei WI
III. Prüfungsstruktur
Was wird bei der Abiturprüfung verlangt?
Prüfungsstruktur (Überblick)                                 Vgl. „Leitfaden“ S.40 ff.
          Anzahl von                                                          Abdeckung von
          Prüfungsfächern                                                     Aufgabenfeldern1)
          4 schr. + 1 mdl. = 5                                                AF I + AF II + AF III

                                  Prüfungsstruktur

                                                                               Einbeziehung der
          Festgelegte                                                          bes. Lernleistung
          Prüfungsfächer                                                       als 4. o. 5. Prüfungs-
          Wirtschaft / M / FS                                                  fach möglich

1)   AFI = sprachl.,künstlerisch AFII = gesellschaftswissenschaftl. AFIII = mathem.-naturwissenschaftl.
Struktur der Abiturprüfung am WG / WGI / WGF
                  (ohne Einbringung des Seminarkurses) Vgl. „Leitfaden“ S.39ff.
Wahlprinzipien:    1. Ein Fach kann nur einmal als Prüfungsfach gewählt werden.
                   2. Jeder muss mindestens eine Prüfung in einer Fremdsprache ablegen.
      1.    Profilfach: Wirtschaft (Int., Fin.)      (AF II)    Kursnoten: 2 x gewichtet

      2.    Mathematik             (AF III)

      3.    Deutsch            (AF I)                  Fremdsprache Niveau A (AF I)

      4.   Fremdsprache A, GGk, Bio., Ch.,            Deutsch, weitere FS A, GGk, Bio., Ch.,
           Physik, Religion, Ethik, DV                Physik, Religion, Ethik, DV
           (nicht: Kunst, Sport, Fremdsprache B).     (nicht: Kunst, Sport, Fremdsprache B).

      5.    Fremdsprache A od. B, GGK, Kunst,         Weitere FS A oder B, GGK, Kunst, DV,
            DV, Religion, Ethik, Ch., Phys., Bio.,    Religion, Ethik, Ch., Phys., Bio., WINF,
            WINF, Sport (GS, priv. Verm.)             Sport, Deutsch (GS, priv.Verm.)
Abitur in der Fremdsprache A:
    schriftl. Prüfung und Kommunikationsprüfung

A: schriftlicher Teil (210 Min.; max. 60 VP)
    Teil I: Leseverständnis
    Teil II: Textproduktion
    Teil III: Hörverstehen
B: mündlicher Teil (15 Min./Schüler; max. 30 VP)
   Einzel- oder Tandemprüfung
   (5 Min. „monologisches Sprechen“, 10 Min. Dialog)
  im 4. Hj. – vor Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung
IV. Gesamtqualifikation
 Wie wird das Abiturzeugnis berechnet?

         Vgl. „Leitfaden“ , v.a. S. 43
Leitfaden S. 43
                                                 1) max. 7-8 Kurse unter 5 Punkten und
                               ***)    1)           kein Kurs mit 0 Punkten.
                                                 2) Anstelle des 4. oder 5. Prüfungsfaches

                                                 kann der Seminarkurs in vierfacher
                                                 Wertung treten. (Allerdings nicht als
                                                 Ersatz für die vorgeschriebene Prüfung
Wirtschaft                                       in einer Fremdsprache).
                                                 3)Wenn der Seminarkurs nicht das 4.
                               ****)             oder 5. Prüfungsfach ersetzt, kann die
                                                 Seminarkursnote im I. Block in doppelter
                                                 Wertung an Stelle von 2 freiwillig
                                                 einzubringenden Kursen angerechnet
                                                 werden.
              3)                                 4)   Wenn dadurch besseres Ergebnis
Pflichteinbringung:
                                            2)        erzielbar ist.
Alle Kurse
- 5 Prüfungsfächer
- GGK                                            Bsp.-Berechnung bei 38 eingebrachten
- Naturwissenschaft                              Kursen und 430 erzielten Punkten:
+ zwei Kurse
- DV                                              erzielte           tatsächliche
- Fremdsprache B                            2)
                                                  Gesamtpunkte :     Kurszahl+4        X 40
              4)                                                 (wg. Doppelgew. PF)
                                                 430:(38+4)x40 = 409,52 ger. 410 Pkte.
               Vgl. „Leitfaden“ S.40
5. Prüfungsfach-
 “Präsentationsprüfung“

• Schüler legt dem Fachlehrer spätestens
  10 Tage vor der Prüfung 4 Themen aus
  dem Oberstufenlehrplan des gewählten
  Prüfungsfaches vor.

• Der Leiter des Prüfungsausschusses
  wählt daraus ein Thema aus.

• Der Schüler erfährt dieses Thema ca.
  eine Woche vor der mündl. Prüfung.

• Prüfungsdauer 20 Minuten (10 Minuten
  Vortrag u.10 Minuten Prüfungsgespräch)
  Vgl. Leitfaden, S. 32
V. Besonderheiten
  Die besondere Lernleistung

     „Seminarkurs“
Seminarkurs / Wettbewerbsleistung                       Vgl. „Leitfaden“ S. 31

   teamorientiert, projekthaft, wissenschaftspropädeutisch

   fächerübergreifende Themenstellung, Profilbezug (Soll-Bestimmung)

   2-stündige Kurse in Jahrgangsstufe I

   Wettbewerbsleistung, z.B. „Jugend forscht“, kann eingebracht werden

   kann nach Wahl des Schülers das 4. oder das 5. mündliche Prüfungsfach
    ersetzen, aber nicht die verpflichtende Prüfung in einer Fremdsprache

Alternative: kann im 1. Abrechnungsblock mit doppelter Wertung eingerechnet
             werden, d.h. anstelle von zwei freiwillig einzubringenden Kursnoten
Seminarkursangebot Schj. 2020/21

Kursangebot Schuljahr 2020/21

Wird noch bekannt gegeben
GFS
Die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen
Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS)
Vorgaben:
• Jeder Schüler muss 3 GFS im Laufe der Jahrgangsstufen (Kurs I/1 – II/1) erbringen
  (Präsentation, Referat, Hausarbeit, naturwissenschaftl. Experiment, mündl. Prüfung)
   Kriterienkatalog von Fachschaften erstellt

• Wertung wie eine Klassenarbeit - Ersatz, aber nur, wenn Gesamtkurs eine GFS erbracht hat.

Organisation:
• Themen- und Terminvorgaben durch Fachlehrer
          VBWL (6-stündig) 9 Leistungsangebote pro Kurshalbjahr
    alle 4-stündigen Fächer 6 Leistungsangebote pro Kurshalbjahr
    alle 2-stündigen Fächer 3 Leistungsangebote pro Kurshalbjahr

• Schüler erhält „Laufzettel“ als Leistungsnachweis (vgl. THS-Homepage)
• Tutoren sammeln am Ende des Kurshalbjahres 13/1 den „Leistungsnachweis“ ein.
VI. Zeitplanung
Wann sind welche Entscheidungen zu treffen?

          Vgl. „Leitfaden“ S.44
Entscheidungstermine
            Termine                           Entscheidungen

Eingangs-   März                              • Wahl der Kurse für die Jgst.
klasse
Jgst.II     1./2. Schulwoche                  • Schriftl. Prüfungsfächer
                                              • Ersatz des 4. PF durch Seminarkurs
            4. Hj., 1. Schultag               • Wahl des mdl. (5.) PF
            4. Hj., 2. Schultag nach Zeug-    • Wahl der Kurse für den 1. Block
            nistermin

            4. Hj., spätestens am 2. Schul-   • Zusätzliche freiwillige mdl. Prüfung in
            tag nach Bekanntgabe der            Prüfungsfächern
            schriftl. Abiturnoten, des The-   • Ersatz des 5. PF durch Seminarkurs
            mas für die Präsentationsprü-
            fung und evtl. mdl. Pflichtprü-
            fungen
VII. Anzahl der Klassenarbeiten                                                 Vgl. „Leitfaden“ S. 40
     WG-Oberstufe (Jgst.I und II in allen Fächern; 1)2) gültig seit Schj. 2003/04)

                                                   Zahl der Klassenarbeiten
        Zahl der
                           Mindestanzahl 3) pro                        in Jgst. II (Kl. 13)
      Kursstunden
                          Halbjahr       Schuljahr            1.Hj.             2.Hj.         Schuljahr
             2                 1               2                1                1                 2
             4                 2               4                2                1                 3
             6                 3               6                3                2                 5

1)   an Stelle von einer Klassenarbeit pro Fach können Projekte, Jahres- Hausarbeiten oder sonstige vergleichbare
     Leistungen gewertet werden - auch eine mündliche Prüfung ist möglich. Es muss aber mindestens eine
     Klassenarbeit pro Halbjahr/Kurs geschrieben werden.
2)   Zusätzliche „Tests bzw. schriftliche Wiederholungsarbeiten“ sind möglich
3)   gilt nicht für Sport

Jeder Schüler ist verpflichtet, im Laufe der Jahrgangsstufen in mindestens 3 Fächern jeweils eine GFS zu erstellen;
diese wird wie im jeweiligen Fach wie eine Klassenarbeit gewertet.
VIII. Wiederholung                       Vgl. „Leitfaden“ S.44f.

• falls die Zulassung zur schriftlichen Prüfung am Ende der Jahrgangsstufe I nicht erreicht
  wurde, können die Kurse 12/1 und 12/2 wiederholt werden, sofern nicht bereits die Klasse
  11 wiederholt wurde. - Die Jgst. I kann auch freiwillig wiederholt werden

• bei teilweiser Wiederholung des Seminarkurses bleibt die Leistung in dem nicht
  wiederholten Teil erhalten

• bei Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife nach Kurs 13/1oder 13/2
  kann das 2. und 3. Halbjahr oder das 3. und 4. Halbjahr wiederholt werden.

• die Wiederholung lediglich einzelner Kurse ist nicht möglich

• die beim ersten Durchgang besuchten Kurse werden nicht gewertet; das gilt auch für die
  Teilnoten des Seminarkurses und die geleisteten GFS.
Wenn Sie noch Fragen haben,

• nutzen Sie den Leitfaden
• kommen Sie in die Sprechstunden des Oberstufenberaters H. Schollbach;
  Sprech- / Beratungszeiten am Infobrett
• besuchen Sie unsere Homepage: www.ths-reutlingen.de
• vereinbaren Sie einen Termin bei Frau Ullah
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