Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau

 
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Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
Rathaus                                  Umschau

                                                                         Mittwoch, 5. Januar 2022
                                                                         Ausgabe 003
                                                                         ru.muenchen.de
                                                                         Als Newsletter oder Push-Nachricht
                                                                         unter muenchen.de/ru-abo

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 Terminhinweise für Medien                                                                                          2
 Bürgerangelegenheiten                                                                                              2
 Meldungen                                                                                                          3
 › Impfaktionen der kommenden Woche                                                                                 3
 › Münchner Stadtmuseum: Online-Führung „Typisch München!“                                                          5
 › Ausstellungsrundgang „On Tyranny“ im NS-Dokuzentrum München                                                      5
 Antworten auf Stadtratsanfragen                                                                                    7

 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
 Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

 Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
 Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313
 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
Terminhinweise für Medien
Wiederholung
Freitag, 7. Januar, 11 Uhr, Lindwurmstraße, Ecke Daiserstraße
Bürgermeisterin Katrin Habenschaden, Mobilitätsreferent Georg Dunkel
und Peter Schösser, stellvertretender Hauptabteilungsleiter Tiefbau im Bau-
referat, präsentieren bei einem kurzen Fototermin den neuen Radfahrstrei-
fen an der Lindwurmstraße.
Achtung Redaktionen: Anmeldungen zum Pressetermin bis spätestens
Mittwoch, 5. Januar, 16 Uhr, per E-Mail an presse.mor@muenchen.de. Für
die Teilnahme gelten die aktuellen Corona-Regeln (unter anderem 1,5 Me-
ter Abstand, FFP2-Maske).

Samstag, 8. Januar, 11.11 Uhr, Prunkhof im Rathaus
Stadtrat Alexander Reissl (CSU-Fraktion) nimmt in Vertretung des Ober-
bürgermeisters an der volkstümlichen Inthronisationsfeier des Faschings-
prinzenpaares 2022 teil und spricht ein Grußwort. Er wird symbolisch den
Stadtschlüssel an das offizielle Faschingsprinzenpaar der Landeshauptstadt
München überreichen.
Achtung Redaktionen: Um Anmeldung wird gebeten bis spätestens Frei-
tag, 7. Januar, per E-Mail an nawrath@narrhalla.de. Die Veranstaltung findet
unter den 2G-Plus-Regelungen statt. Ein Impf- und ggf. Testnachweis so-
wie Personalausweis ist mitzubringen. Einlass ab 10 Uhr.

Bürgerangelegenheiten
Donnerstag, 13. Januar, 19 Uhr, Kulturzentrum Trudering, Wasserbur-
ger Landstraße 32 (rollstuhlgerecht)
Sitzung des Bezirksausschusses 16 (Ramersdorf-Perlach). Weil zur Mini-
mierung eines Corona-Ansteckungsrisikos die Abstände zwischen den Teil-
nehmer*innen eingehalten werden müssen, stehen unter Umständen nur
wenige Plätze für Besucher*innen zur Verfügung. Es gilt die 3G-Regel und
FFP2-Maskenpflicht.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 5.1.2022, Seite 2
Donnerstag, 13. Januar, 19.30 Uhr, Mensa Grundschule/Mittelschule
Schrobenhausener Straße 1 (rollstuhlgerecht)
Sitzung des Bezirksausschusses 25 (Laim). Zu Beginn der Sitzung findet
eine Bürgersprechstunde statt. Weil zur Minimierung eines Corona-Anste-
ckungsrisikos die Abstände zwischen den Teilnehmer*innen eingehalten
werden müssen, stehen unter Umständen nur wenige Plätze für Besu-
cher*innen zur Verfügung. Es gilt die 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht.

Meldungen
Impfaktionen der kommenden Woche
(5.1.2022) Personen ab 12 Jahren haben in der kommenden Woche wieder
die Möglichkeit, sich ohne Voranmeldung bei den öffentlichen Sonderaktio-
nen im Münchner Stadtgebiet impfen zu lassen:
Donnerstag, 6. Januar
- Ev.-Luth. Kirchengemeinde Immanuelkirche, Allensteiner Straße 7,
   10.30 bis 17 Uhr
Freitag, 7. Januar
- Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nazarethkirche, Barbarossastraße 3,
   10.30 bis 17 Uhr
Samstag, 8. Januar
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Heilig-Geist-Kirche, Gubestraße 4,
   10.30 bis 17 Uhr
Sonntag, 9. Januar
- Ev.-Luth. Kirchengemeinde St.Lukas, Mariannenplatz 3, 12 bis 17 Uhr
Montag, 10. Januar
- Stadtbibliothek Allach-Untermenzing, Pfarrer-Grimm Straße 1,
   11 bis 17 Uhr
- Stadtbibliothek Neuperlach, Charles-de-Gaulle-Straße 2s, 11 bis 17 Uhr
Freitag, 14. Januar
- SDI, Obersendling, Baierbrunnerstraße 28, 12 bis 17 Uhr
Samstag, 15. Januar
- Lerchenauer See-Wasserwacht, Lassallestraße 72, 10.30 bis 17.30 Uhr
- BRK Aubing, Ubostraße 9, 11 bis 17 Uhr
Sonntag, 16. Januar
- BRK Aubing, Ubostraße 9, 11 bis 17 Uhr
Es kann bei den Impf-Sonderaktionen zu Wartezeiten kommen. Eine Ter-
minvereinbarung ist nicht möglich; eine vorherige Registrierung in Bay-
IMCO (www.impfzentren.bayern) ist erwünscht, um den Ablauf vor Ort zu
beschleunigen, aber keine zwingende Voraussetzung.

                                                               Rathaus Umschau
                                                               5.1.2022, Seite 3
Darüber hinaus weist die Stadt auf folgende nichtstädtische Impfaktionen
hin: „Der Dom zu Gast bei Circus Krone“: Samstag, 15. Januar, 9 bis 17
Uhr, Circus Krone, Zirkus-Krone-Straße/Marsstrasse 43.
Impfungen mit vorheriger Terminvereinbarung sind zudem im Café Kos-
mos, Dachauer Straße 7, (Terminbuchungen unter https://linktr.ee/cafe-
kosmos) sowie im Paulaner am Nockherberg, Hochstraße 77, (Terminbu-
chung über https://nockherberg.impfapp24.de) möglich.
Hinweise zu den Impfungen in München
Personen ab 5 Jahren, die einen Wohnsitz in Deutschland haben oder in
Deutschland freiwillig oder gesetzlich krankenversichert sind, können sich
impfen lassen. Impfwillige zwischen 5 und 15 Jahren sollten von einer er-
ziehungsberechtigten Person begleitet werden.
Die Stadt München hatte zuletzt die Kapazitäten im Impfzentrum Riem
hochgefahren und neue Termine freigeschaltet, damit sich – neben Erst-
und Zweitimpfungen – nun alle Personen ab 12 Jahren bereits drei Monate
nach ihrer zweiten Impfung boostern lassen können. Impfwillige werden
aufgerufen, immer wieder nach Terminen zu schauen, da auch kurzfristig
Termine frei geschaltet werden. Darüber hinaus werden auch Impfungen
ohne Termin angeboten.
Für eine Corona-Schutzimpfung in einer der Impfaußenstellen auf der
Theresienwiese, am Marienplatz und in den Pasing Arcaden muss über
BayIMCO (www.impfzentren.bayern) ein Termin vereinbart werden. Im
Kinder-Impfzentrum Gasteig können Kinder zwischen 5 und 11 Jahren nach
Registrierung unter www.impfzentren.bayern und Terminvereinbarung un-
ter www.wir-impfen-muenchen.de eine Corona-Schutzimpfung erhalten.
Im Impfzentrum Riem wird eine Terminvereinbarung empfohlen, es sind
jedoch auch Impfungen ohne Termin möglich.
Für die nächsten Tage stehen täglich noch bis zu 1.800 Termine im Impfzen-
trum und seinen Außenstellen zur Verfügung. Auch bei den Kinderimpfun-
gen im Kinder-Impfzentrum Gasteig sind noch erhebliche Kontingente frei.
Zur Impfung ist ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen (Personal-
ausweis oder Reisepass) sowie, falls vorhanden, der gelbe Impfpass.
Bei Zweitimpfungen muss der Mindestabstand zur Erstimpfung gewahrt
bleiben (BioNTech 3 Wochen, Moderna 4 Wochen). Personen ab 12 Jahren
können sich bereits drei Monate nach ihrer zweiten Impfung boostern
lassen. Auch Genesene ab 12 Jahren können sich zur Vervollständigung
ihrer Grundimmunisierung drei Monate nach der Infektion impfen lassen.
Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden,
benötigen 2 Auffrischimpfungen, um als geboostert zu gelten. (1. Auffri-
schimpfung bereits ab 4 Wochen nach der (Erst-)Impfung, 2. Auffrischimp-
fung ab 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung).

                                                               Rathaus Umschau
                                                               5.1.2022, Seite 4
Erforderlich für Zweit- und Auffrischungsimpfungen ist ein Nachweis über
die bisherigen Impfungen (gelber Impfpass oder Impfbescheinigung mit
QR-Code). Die Impfbescheinigung mit dem QR-Code beschleunigt den
Anmeldevorgang erheblich. Bitte diesen nach Möglichkeit mitbringen. Auf-
grund der eingeschränkten Liefermengen von BioNTech seitens des Bun-
des ist die Aufteilung des Impfstoffs wie folgt: Für Über-30-Jährige wird für
Erst- und Auffrischungsimpfungen Moderna verwendet, ausgenommen
sind Schwangere und Stillende. Für die Zweitimpfungen wird BioNTech
verwendet, wenn der Impfzyklus damit begonnen wurde. Personen unter
30 Jahren bekommen den Impfstoff von BioNTech, können auf ausdrückli-
chen Wunsch hin jedoch auch Moderna wählen.
Weitere Informationen zu allen Impfangeboten der Stadt München unter
https://stadt.muenchen.de/infos/corona-infoportal-muenchen#Impfung.

Münchner Stadtmuseum: Online-Führung „Typisch München!“
(5.1.2022) Am Sonntag, 9. Januar, findet von 18 bis 19 Uhr ein On-
line-Streifzug durch die Ausstellung „Typisch München!“ statt. Oktoberfest
und Viktualienmarkt, prächtige Bauten und Olympiagelände – München,
die „nördlichste Stadt Italiens“, ist international ein beliebtes Reiseziel und
für einige Münchner*innen noch heute das schönste Dorf Deutschlands.
Warum eigentlich? Was macht München so einzigartig?
Teilnehmende sind zu einem informativen und erlebnisreichen 360 Grad
Rundgang durch die Ausstellung „Typisch München!“ des Münchner Stadt-
museums eingeladen. In diesem werden Objekte der Stadtgeschichte in
den Blick genommen, berühmte Persönlichkeiten wie Lola Montez und
Karl Valentin vorgestellt und Metzgersprung und Prinzregententorte disku-
tiert. Die 360 Grad-Technik ermöglicht dabei eindrucksvolle Rundumblicke
– fast so, als würde man direkt in der Ausstellung sein. In Kooperation mit
der Münchner Volkshochschule.
Die Teilnahme kostet 5 Euro, ermäßigt 3 Euro (für Schüler*innen und Stu-
dierende) Eine Anmeldung ist erforderlich und telefonisch montags und
dienstags von 9 bis13 Uhr, mittwochs und donnerstags von 14 bis 19 Uhr
unter Telefon 48006-6239 oder online unter www.mvhs.de möglich. Eine
Einladungs-E-Mail mit dem Link erhalten Teilnehmende spätestens am Tag
der Veranstaltung. Benötigt werden ein Tablet oder PC/Laptop mit Headset/
Kopfhörer und Mikrofon sowie eine gute Internetverbindung (min. 512
Kbit/s). Firefox oder Chrome werden als Browser empfohlen.

Ausstellungsrundgang „On Tyranny“ im NS-Dokuzentrum München
(5.1.2022) Am Dienstag, 11. Januar, 17.30 Uhr, findet im NS-Dokumenta-
tionszentrum München, Max-Mannheimer-Platz 1, der Ausstellungsrund-
gang „On Tyranny. Zwanzig Lektionen für den Widerstand“ statt.

                                                                   Rathaus Umschau
                                                                   5.1.2022, Seite 5
In „On Tyranny“ formulierte der Historiker Timothy Snyder 2017 Aufrufe
zum Handeln gegen Populismus und autoritäres Führertum. Seine Thesen
regen an zu Fragen und politischen Diskussionen über die Wichtigkeit
des Engagement der Zivilgesellschaft für eine wehrhafte Demokratie. Die
preisgekrönte Künstlerin Nora Krug, bekannt durch ihre international be-
achtete Graphic Novel „Heimat“, hat die Thesen Snyders in der ihr eigenen
eindrücklichen Bildsprache interpretiert. Ihre Zeichnungen, kombiniert mit
Fotos und Fundstücken, erweitern Snyders Thesen um eine neue, künstle-
rische Dimension.
Diese Arbeiten sind als Intervention in der Ausstellung „München und der
Nationalsozialismus“ zu sehen.
Im Rundgang werden ausgewählte Stationen der Intervention in den Blick
genommen und ihre künstlerische Interpretation beleuchtet. Zudem eröff-
net der Rundgang den Dialog mit den Themen der Ausstellung „München
und der Nationalsozialismus“: Wo gibt es strukturelle Parallelen zwischen
populistischen Mechanismen in der Weimarer Republik und aktuellen Strö-
mungen? Und wo ist, gerade mit Blick auf die Geschichte, jeder Einzelne
in der Zivilgesellschaft aufgerufen, nachzufragen und zu handeln für die
Demokratie?
Der Eintritt ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich. Die Teilneh-
mer*innenzahl ist begrenzt, die Plätze werden 15 Minuten vor Beginn
vor Ort vergeben. Am Sonntag, 16. Januar, 10 Uhr, wird dieser Rundgang
wiederholt. Aktuell gilt für alle Veranstaltungen die 2G-Plus-Regel und
FFP2-Maskenpflicht. Weitere Informationen unter www.nsdoku.de.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 5.1.2022, Seite 6
Antworten auf Stadtratsanfragen
Mittwoch, 5. Januar 2022

Clubnächte und Konzerte unter den Bedingungen der SARS-Cov-2-
Pandemie prüfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beppo Brem, Mona Fuchs, Nimet Gökme-
noglu, Katrin Habenschaden, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara
Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, David Süß (Fraktion Die
Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Roland Hefter, Barbara Likus, Lars
Mentrup, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Julia Schönfeld-Knor,
Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) vom 10.6.2021

Corona-Update aktualisieren: Hospitalisierungsrate und Intensivbet-
tenauslastung anzeigen
Antrag Stadträtin Nicola Holtmann (Fraktion ÖDP/FW) vom 23.7.2021

Sonderimpfstationen für Moderna
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 30.11.2021

Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte zum Impfen akquirieren
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 2.12.2021

                                                               Rathaus Umschau
                                                               5.1.2022, Seite 7
Clubnächte und Konzerte unter den Bedingungen der SARS-Cov-2-
Pandemie prüfen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beppo Brem, Mona Fuchs, Nimet Gökme-
noglu, Katrin Habenschaden, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara
Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, David Süß (Fraktion Die
Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Roland Hefter, Barbara Likus, Lars
Mentrup, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Julia Schönfeld-Knor,
Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) vom 10.6.2021

Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:

Sie beantragen, dass das Referat für Arbeit und Wirtschaft unter Mithilfe
des Gesundheitsrefe­rats, des Kreisverwaltungsreferats sowie des Kultur-
referats prüft, unter welchen Bedingungen Clubnächte, Veranstaltungen in
Diskotheken, Bars, Livespielstätten und Konzerte der Popkul­tur ermöglicht
werden können.
In die Diskussion sollen Münchner Verbände und Vertreter*innen aus der
Veranstaltungsbran­che, der Club-, Nachtkultur und Live-Musikspielstätten
eingebunden werden.
Der Freistaat soll gebeten werden, einen Pilotversuch zu einer solchen
Öffnung, unter Einhal­tung der dafür geltenden Hygieneregeln, zu genehmi-
gen.

Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Ver-
waltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht
gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir,
Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beant­worten.

Bereits im ersten Jahr der Corona-Pandemie lud das Referat für Arbeit und
Wirtschaft zum Runden Tisch „Münchens Clubs, Discos, Kinos und Tanzlo-
kale retten“ ein, an dem zahlreiche Vertreter*innen der Branche (DEHOGA/
BHG, SOLG, VDMK, TIM, Kinobetreiber) sowie betrof­fene städtischen
Behörden (KVR, PLAN, RGU, KULT) teilnahmen und sich in drei Sitzungen
über mögliche Öffnungskonzepte austauschten.

Als eine Öffnungsperspektive für den Herbst 2021 vom Freistaat Bayern in
Aussicht gestellt wurde, setzte das Referat für Arbeit und Wirtschaft ge-
meinsam mit dem DEHOGA Bayern den Runden Tisch Bars und Clubs fort.

Am 30. September 2021 wurde die Bekanntmachung „Corona-Pandemie:
Rahmenkonzept Clubs und Diskotheken“ für die Öffnung der Clubs und
Diskotheken sowie für die betrieblichen Hygiene­konzepte veröffentlicht.

                                                               Rathaus Umschau
                                                               5.1.2022, Seite 8
Ab Oktober 2021 konnten wieder Clubs und Bars besucht werden, unter
den Voraussetzungen der Erhebung von Kontaktdaten (auch in elektroni-
scher Form) sowie der Einhaltung der 3G- plus-Regel bzw. auf freiwilliger
Basis auch 2G. Das Prozedere wurde von den Clubbetreibern genau so
umgesetzt, wie es in der Bekanntmachung vom September 2021 vom
Freistaat Bay­ern vorgeschrieben war. Vertreter des Gesundheitsreferats so-
wie des Kreisverwaltungsrefe­rats bestätigten, dass die Kontrollen, die seit
dem 1. Oktober 2021 vor den Clubs durchgeführt wurden, durchwegs pro-
fessionell waren. Dies bestätigen auch die Münchner Sicherheitsbehör­den.

Clubs, Diskotheken und ähnliche Freizeiteinrichtungen wurden nach In-
krafttreten der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
(15. BayIfSMV vom 23.11.2021) am 24. November 2021 wieder geschlos-
sen, woraufhin am selben Tag auf Initiative des Referats für Arbeit und
Wirtschaft ein weiterer „Runder Tisch Clubs und Bars“ stattgefunden hat,
an dem Vertreterinnen und Vertreter des Münchner Stadtrates, der Fach-
referate, des DEHOGA Bayern sowie des Verbandes der Münchner Kultur-
veranstalter (VDMK) teilgenommen haben.

Als Ergebnis des Runden Tisches sollte an den Freistaat appelliert wer-
den, die Praxiserfah­rung der Münchner Behörden sowie der Verbände in
die Überlegungen zum weiteren Vorge­hen nach dem 15. Dezember 2021
mit einzubeziehen. Dazu habe ich ein entsprechendes Schreiben an den
Staatsminister für Gesundheit Klaus Holetschek gerichtet.

Vertreter des Verbands der Münchener Kulturveranstalter (VDMK) berich-
ten von den positiven Aspekten der Cluböffnung unter der Bedingung 2G
plus: Die Impfbereitschaft unter den Mitar­beitenden in den Clubs sowie
der Gäste sei enorm gestiegen. Junge Menschen seien sehr viel eher be-
reit, sich impfen zu lassen, wenn sie dadurch Zugang zu Bars und Clubs
haben kön­nen. Durch de­ren Schließung erhöhe sich wieder das Risiko,
dass Partys privat und damit in einem „unge­schützten“ Bereich stattfin-
den. Es werde dort nach aller Lebenserfahrung keine Einlasskontrolle ge-
ben, eine Kontaktnach­verfolgung werde mithin deutlich erschwert. Zudem
können unter den Gästen auch Ungeimpfte sein, bei denen das Risiko
eines schweren Krank­heitsverlaufs deutlich erhöht ist.

Ich versichere Ihnen, dass sich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und ich uns für die be­sonders hart betroffene Branche beim Freistaat ein-
setzen, damit die Clubs und Diskotheken wieder eine Perspektive bekom-
men. Sie waren die ersten, die schließen mussten. Mit einem weiteren

                                                                 Rathaus Umschau
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Lockdown werden die Clubs, die auch Kulturorte sind, mehr und mehr in
ihrer Exis­tenz bedroht.

Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen
und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erle-
digt gelten darf.

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 5.1.2022, Seite 10
Corona-Update aktualisieren: Hospitalisierungsrate und Intensivbet-
tenauslastung anzeigen
Antrag Stadträtin Nicola Holtmann (Fraktion ÖDP/FW) vom 23.7.2021

Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:

Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadt-
ratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der
Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Stadtverwaltung bei der
täglichen Veröffentlichung der Entwicklung der Coronavirus-Fälle auch die
Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivbetten angibt. Das
Presseamt der Landeshauptstadt München veröffentlicht in Zusammenar-
beit mit dem Gesundheitsreferat tagesaktuell eine Reihe von Kennzahlen
zum Coronavirus-Infektionsgeschehen in München, darunter unter ande-
rem die Fallzahlen und die Bettenbelegungen in Krankenhäusern. Die Sei-
ten werden laufend überarbeitet, um die Informationen für die Bürger*in-
nen aktuell zu halten. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende
Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO
dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der
Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.

Zu Ihrem Antrag vom 23.7.2021 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht über die aktuellen Maßnahmen
wie z. B. die Maskenpflicht und die Zugangsregeln hinaus weitergehende
Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavi-
rus-Krankheit (COVID-19) vor. Langfristig wird das Ziel verfolgt, Leben und
Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Funktionsfähigkeit des
Gesundheitssystems zu erhalten bzw. eine drohende Überlastung der regi-
onalen und überregionalen stationären Versorgung zu vermeiden. Wesent-
licher Maßstab für eine Ausweitung von Schutzmaßnahmen ist die Hos-
pitalisierungsrate, d. h. die Anzahl der mit COVID-19 in ein Krankenhaus
aufgenommenen Personen je 100.000 Einwohner*innen innerhalb von
sieben Tagen. Bei der Bewertung des Infektionsgeschehens sollen darüber
hinaus laut IfSG weitere Indikatoren wie die unter infektionsepidemiologi-
schen Aspekten differenzierte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona-
virus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen,
die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die
Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen berücksichtigt werden.

Die Kennzahlen, die als Leitindikatoren in die ControlCOVID-Strategie des
Robert Koch-Instituts (RKI) auf der Ebene der Bundesländer einfließen,

                                                                Rathaus Umschau
                                                                5.1.2022, Seite 11
werden tagesaktuell auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) veröffentlicht: www.lgl.bayern.de/gesundheit/
infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/
index.htm#wKennzahlen. Daten zur Hospitalisierung werden routinemä-
ßig nach IfSG von den Krankenhäusern gemeldet und von den Gesund-
heitsämtern erfasst. Quelle für die Belegung der Intensivbetten durch
bestätigte COVID-19-Fälle ist das DIVI-Intensivregister der Deutschen
Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI - www.
intensivregister.de). Bei der Bewertung dieser Daten sind zeitliche Melde-
verzüge und damit noch ausstehende Meldungen stattgehabter Hospita-
lisierungen angemessen zu berücksichtigen. Das RKI weist deshalb eine
adjustierte 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz aus, die den zeitlichen Verzug
der Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz korrigiert.

Eine Beurteilung der Belastung der stationären Versorgung für die Stadt
München anhand der hospitalisierten COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage
bzw. ausschließlich mittels der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz pro
100.000 Einwohner*innen ist nicht aussagekräftig. Denn die Münchner
Krankenhäuser – insbesondere die Maximalversorger – haben eine bedeu-
tende Mitversorgerfunktion für das Münchner Umland und andere Regio-
nen im In- und Ausland. Rund ein Drittel der in Münchner Krankenhäusern
behandelten COVID-19-Patient*innen hat seinen Wohnsitz nicht in Mün-
chen.
Zudem treten bei der Erhebung der Hospitalisierungsinzidenz regelmäßig
Unschärfen durch verzögerte und teilweise unvollständige Meldungen auf.
Deshalb haben sich die Entscheidungsträger gegen eine Veröffentlichung
entschieden.

Auch die Auslastung der Intensivbetten durch COVID-19-Patient*innen
und Nicht-COVID-19-Patient*innen ist in München, einem Standort der
Hochleistungsmedizin mit überregionalem Versorgungsauftrag, immer sehr
hoch. Derzeit liegt sie insgesamt bei 97% (Stand 10.12.2021), davon entfal-
len 34% auf COVID-19-Patient*innen.

Vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens und einer
drohenden Überlastung der Krankenhäuser in Bayern hat das Bayerische
Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.11.2021 das
Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz
1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt. Zur
Sicherstellung der stationären Versorgung und Organisation der Kranken-
hausbelegung haben das Bayerische Staatsministeriums des Innern, für
Sport und Integration und das Bayerische Staatsministerium für Gesund-

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 5.1.2022, Seite 12
heit und Pflege am 11.11.2021 eine Allgemeinverfügung bekanntgege-
ben (Notfallplan Corona-Pandemie: Allgemeinverfügung zur Bewältigung
erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern, Az. D4-2257-3-49 und
G24-K9000-2020/134-252), die der Sicherstellung der stationären Versor-
gung dient. Zur Bewältigung besonderer regionaler Belastungssituationen
und der Steuerung des Behandlungsgeschehens hat Herr Oberbürger-
meister Reiter auf Anordnung der Regierung für die Gebiete Stadt und
Landkreis München zwei Ärztliche Leiter Krankenhauskoordinierung er-
nannt. Diese tragen wesentlich – zur regionalen aber auch überregionalen
– Steuerung der Behandlungskapazitäten und der Patientenströme bei. Im
Zuge der Steuerung des Behandlungsgeschehens wurden Münchner Kran-
kenhäuser aufgefordert, die Aufnahme von Patient*innen zu verschieben,
sofern es aus medizinischer Sicht vertretbar ist. Gleichzeitig soll damit aber
sichergestellt werden, dass medizinisch notwendige Behandlungen von
COVID-19-Patient*innen und auch von allen anderen Patient*innen weiter-
hin durchgeführt werden können.

Tagesaktuell wird bereits jetzt unter muenchen.de/coronazahlen die Zahl
der mit COVID-19-Patient*innen belegten Betten (im Normalpflege- und In-
tensivbereich sowie im Bereich Intermediate Care - IMC) in den Münchner
Krankenhäusern sowie die Entwicklung dieser Bettenbelegungen veröf-
fentlicht.

Aus den oben genannten Gründen sehen das Gesundheitsreferat und das
Presseamt der Landeshauptstadt München von einer zusätzlichen Veröf-
fentlichung der Münchner Auslastung der Intensivbetten und einer Hospi-
talisierungsinzidenz ab.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich
gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

                                                                   Rathaus Umschau
                                                                   5.1.2022, Seite 13
Sonderimpfstationen für Moderna
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 30.11.2021

Antwort Gesundheitsreferat:

Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München (LHM) an den beste-
henden Impfstationen oder an eigenen Standorten Impfstationen für den
Moderna-Impfstoff einrichtet.

Da die in Ihrem Antrag genannte Forderung im stationären Impfzentrum in
Riem, den dauerhaften Impfaußenstellen und bei den mobilen Impfaktio-
nen bereits umgesetzt wird, erlaube ich mir – Ihr Einverständnis vorausge-
setzt – Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem
Weg Folgendes mit:

Die LHM besitzt ausreichende Vorräte des Moderna-Impfstoffes. Derzeit
(Stand 3.1.2022) sind rund 27.000 Impfdosen vorrätig. Der Moderna-Impf-
stoff wird täglich an den diversen städtischen Impfstandorten verimpft und
jede*r Bürger*in kann diesen Impfstoff vor Ort frei für sich auswählen, so-
weit die dafür erforderlichen Voraussetzungen, u.a. ausreichende Mindest-
abstände zu vorherigen Impfungen, eingehalten werden. Dieses Vorgehen
wurde und wird immer wieder in den Medien bekannt gegeben, u.a. auf
muenchen.de/corona.

Aufgrund der eingeschränkten Liefermengen von BioNTech seitens des
Bundes musste auch die Landeshauptstadt München ab Mittwoch,
21.12.2021, die Vergabe der Impfstoffe einteilen: Für Über-30-Jährige wird
dann für Erst- und Auffrischungsimpfungen Moderna verwendet, ausge-
nommen sind Schwangere und Stillende. Für die Zweitimpfungen wird
BioNTech verwendet, wenn der Impfzyklus damit begonnen wurde. Perso-
nen unter 30 Jahren bekommen den Impfstoff von BioNTech, können auf
ausdrücklichen Wunsch hin jedoch auch Moderna wählen.
Diese Impfstoffvergabe entspricht der Empfehlung der StIKO: Für Perso-
nen unter 30 Jahren wird der Einsatz von BioNTech empfohlen. Für Per-
sonen ab 30 Jahren sind beide derzeit verfügbaren, hochwirksamen mR-
NA-Impfstoffe gleichermaßen gut geeignet.

Die von Ihnen angesprochenen besonderen Dosierungs- und Lagerungs-
anforderungen an den Moderna-Impfstoff stellen für die städtischen Impf-
standorte kein Problem dar.
Auf die Handhabung und die Durchführung der Impfungen in den Hausarzt-
praxen hat die LHM keinen Einfluss.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                5.1.2022, Seite 14
Aus den oben genannten Gründen wird keine Notwendigkeit gesehen, ei-
gene Sonderimpfstationen für den Moderna-Impfstoff einzurichten.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich
gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

                                                           Rathaus Umschau
                                                           5.1.2022, Seite 15
Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte zum Impfen akquirieren
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 2.12.2021

Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:

Sie beantragen, dass das Gesundheitsreferat schnellstmöglich eine Kam-
pagne startet, um Zahnärzt*innen, Apotheker*innen und Tierärzt*innen als
Impfpersonal für die Impfzentren zu akquirieren oder zumindest, um Imp-
fungen durch diese Berufsgruppen in eigenen Praxen zu ermöglichen.

Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu
beantworten und teile Ihnen auf diesem Weg Folgendes mit:

Nach § 20b des Infektionsschutzgesetzes können seit kurzem auch Zahn-
ärzt*innen, Tierärzt*innen sowie Apotheker*innen Corona-Schutzimpfun-
gen bei Personen ab zwölf Jahren durchführen, wenn sie hierfür ärztlich
geschult wurden und ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung be-
stätigt wurde und ihnen eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung
zur Verfügung steht, die für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen
das Coronavirus erforderlich ist, oder wenn sie in andere geeignete Struk-
turen, insbesondere ein mobiles Impfteam, eingebunden sind.

Bis zum 31.12.2021 entwickeln in Zusammenarbeit mit der Bundesärz-
tekammer die Bundesapothekerkammer ein Mustercurriculum für die
ärztliche Schulung der Apotheker*innen, die Bundeszahnärztekammer ein
Mustercurriculum für die ärztliche Schulung der Zahnärzt*innen und die
Bundestierärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung
der Tierärzt*innen.

Die Landeshauptstadt München (LHM) begrüßt die Entscheidung auf
Bundesebene und die entsprechende Ergänzung des Infektionsschutzge-
setzes. Wie auch bei den Hausärzt*innen kann jedoch von Seiten der LHM
kein Einfluss sowohl auf die tatsächliche Durchführung der Corona-Impfun-
gen als auch auf den Impfstoffbezug durch die berechtigten Berufsgrup-
pen genommen werden.

Die in den städtischen Impfstationen tätigen Ärzt*innen werden von der
Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns gestellt. Derzeit besteht für diese
Berufsgruppe vor Ort kein Mangel. Es werden hingegen aktuell medizini-
sche Assistent*innen zur Verstärkung gesucht, weshalb in verschiedenen
Medien, wie z.B. auf muenchen.de, entsprechende Anzeigen geschaltet
wurden.

                                                                  Rathaus Umschau
                                                                  5.1.2022, Seite 16
Aus den oben genannten Gründen wird keine Notwendigkeit gesehen,
eine eigene Kampagne für die genannten Berufsgruppen zu starten.

Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich
gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

                                                          Rathaus Umschau
                                                          5.1.2022, Seite 17
Anträge und Anfragen
aus dem Stadtrat
Mittwoch, 5. Januar 2022

Elektroschrott vermindern – Computer länger nutzen:
Linux-Anleitungen und Linux-DVDs erstellen, verteilen
und bewerben
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner,
Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-
Liste)

                                                                                                         Stadtrat

Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den
jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
An den Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt München
Herrn Dieter Reiter
Rathaus, Marienplatz 8
80331 München
                                                                                                           München, 05.01.2022
Antrag
Elektroschrott vermindern - Computer länger nutzen:
Linux-Anleitungen und Linux-DVDs erstellen, verteilen und bewerben

Die Stadtverwaltung wird gebeten, Linux-Anleitungen zur Verfügung zu stellen sowie Linux-DVDs
zu erstellen, diese z.B. in Bibliotheken, Volkshochschulstandorten, Repair-Cafés und der
Stadtinformation bereit zu stellen, und in der Öffentlichkeit für deren Verwendung zu werben.

Begründung:

Chipmangel und Versorgungsengpässe verknappen und verteuern neue Computer; schnelle
Computer sind auch für private Nutzerinnen und Nutzer wichtig, nicht nur wegen Home-Office.
Die Betriebssysteme Windows 10 und 11 haben jedoch hohe Hardware-Anforderungen, weshalb
Computer oft schon nach wenigen Jahren „obsolet“ werden. Das kostenlose und freie
Betriebssystem Linux bietet hingegen weitgehend die gleichen Funktionen, lässt sich aber auch
auf alten Geräten schnell und zuverlässig betreiben.

Wir bitten deshalb um Prüfung, ob die Stadt München Linux-Anleitungen sowie Linux-DVDs
erstellen, zur Verfügung stellen und bewerben kann. Die Stadt München hilft damit ihren
Bürgerinnen und Bürgern und reduziert das Elektroschrott-Aufkommen, weil Computer viele
Jahre länger genutzt werden können. Bereits im Jahr 2013 hatte die Stadt München auf Antrag
der ÖDP solche CDs erstellt und zum Beispiel in den Stadtbibliotheken verteilen lassen.1

Nun wollen wir diese Aktion erneut anregen, als DVD und als beworbene Anleitung für Leute, die
eine ISO-Datei selbst herunterladen und auf DVD brennen oder damit einen bootfähigen USB-
Stick erstellen. Wir schlagen die „leichtgewichtige“ Linux-Version Lubuntu LTS (Long Term
Support) vor. Es lässt sich in der Regel problemlos und ohne Fachkenntnisse in ca. 1 Stunde von
DVD installieren. Alle wichtigen Programme sind kostenlos enthalten, u.a. Office, Internet, E-Mail,
Video, Treiber für DSL, WLAN, Drucker. PCs und Laptops ab 1 GB Arbeitsspeicher eignen sich.2

Und falls die Landeshauptstadt München zusätzlich beispielsweise einen größeren Werkraum zur
Verfügung stellt und ausgemusterte Computer dort aufstellt, helfen nach Aufruf eventuell auch
Ehrenamtliche, Linux darauf zu installieren. Die fertigen Computer gehen dann kostenlos an
Bedürftige (evtl. auch über die Sozialbürgerhäuser & Schulen) oder werden preisgünstig verkauft.

Alle Aktionen werden mit Öffentlichkeitsarbeit begleitet, um die Bürgerinnen und Bürger über die
Vorteile Freier Software und der Reduzierung von Elektroschrott zu informieren.

Dirk Höpner, IT-Sprecher, Stadtrat                        Sonja Haider, Stadträtin

Nicola Holtmann, Stadträtin                               Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender, Stadtrat

1
    Sitzungsvorlage 08-14 / V 11952, unter: https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/2964638
2
    Vgl. auch: https://www.heise.de/download/product/lubuntu-90009

                         Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/München-Liste des Stadtrates
                              der Landeshauptstadt München (Fraktion ÖDP/München-Liste)
                                 Rathaus, Marienplatz 8 ● Zimmer 116-118 ● 80331 München
                             Telefon: 089 / 233 - 26922 ● E-Mail: oedp-ml-fraktion@muenchen.de
Pressemitteilungen städtischer
Beteiligungsgesellschaften
Mittwoch, 5. Januar 2022

Neue Aufzüge am U-Bahnhof St.-Quirin-Platz
Pressemitteilung MVG

Frohes neues Rind – erstes Jungtier Hellabrunns
in 2022 bei den Murnau-Werdenfelsern!
Pressemitteilung Tierpark Hellabrunn

                                                                                    Gesellschaften

Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt
jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.
05.01.2022

Neue Aufzüge am U-Bahnhof St.-Quirin-Platz                                     Herausgeber
                                                                               Stadtwerke München GmbH
                                                                               Pressestelle
                                                                               Telefon: +49 89 2361-5042
                                                                               E-Mail: presse@swm.de
Die Stadtwerke München (SWM) und die Münchner Verkehrsgesellschaft             www.swm.de
(MVG) setzen ihr Modernisierungsprogramm für Aufzüge fort und erneuern
                                                                               Ansprechpartner
ab Montag, 10. Januar 2022, die beiden Aufzüge am U-Bahnhof St.-Quirin-        Pressereferent Bereich MVG
                                                                               Johannes Boos
Platz. Wegen der Arbeiten, die voraussichtlich bis Dienstag, 10. Mai 2022,     Telefon: +49 89 2361-6042
                                                                               E-Mail: presse@mvg.de
dauern, sind die beiden Aufzüge nacheinander für jeweils mehrere Wochen        www.mvg.de

außer Betrieb.

Beide Aufzüge verbinden den Bahnsteig mit der Oberfläche. Von Montag,
10. Januar 2022, bis voraussichtlich Freitag, 4. März 2022, ist der südliche
Aufzug wegen der Modernisierung außer Betrieb. Nach Abschluss der Ar-
beiten an diesem Aufzug wird von Montag, 14. März 2022, bis voraussicht-
lich Dienstag, 10. Mai 2022, der nördliche Aufzug erneuert.

Die Rolltreppen sowie die Festtreppen im U-Bahnhof St.-Quirin-Platz bleiben
während der Modernisierung der Aufzüge benutzbar.

Die genaue Lage und der Betriebsstatus von Aufzügen und Rolltreppen ist
auf der Webseite www.mvg-zoom.de abrufbar.

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Pressemitteilung

Frohes neues Rind - erstes Jungtier Hellabrunns in 2022 bei den
Murnau-Werdenfelsern!

Das Jahr ist erst wenige Stunden alt, als eine der beiden Murnau-Werdenfelser Kühe am
Neujahrstag im Hellabrunner Mühlendorf einen gesunden kleinen Bullen zur Welt bringt.
Die Geburt des ersten Jungtiers 2022 wurde von den Tierpflegern im Mühlendorf begleitet
und das Kalb ist wohlauf uns macht einen fitten Eindruck.
Die Vorgeschichte: Im Juni zogen zwei Hellabrunner Murnau-Werdenfelser Kühe auf
‚Hochzeitsreise‘ ins Haupt- und Landgestüt Schwaiganger der Bayerischen Staatsgüter nahe
Garmisch-Patenkirchen, um dort mittels Natursprung zweier dort beheimateter Bullen befruchtet zu
werden. Eine der beiden Kühe kam im September trächtig nach Hellabrunn zurück und erwartet im
Frühjahr 2022 ihr Kälbchen. Begleitet wurde die Kuh bei ihrer Rückkehr von einer weiteren,
ebenfalls trächtigen Kuh aus dem Bestand in Schwaiganger, welche eben am Neujahrstag den
kleinen Bullen zur Welt brachte und die kommende Zeit in Hellabrunn verbringen wird.
„Der Neuzugang hat sich bereits gut im Hellabrunner Mühlendorf eingelebt und das
Zusammenleben mit ihr in der Gruppe funktioniert problemlos. Für das Tier war die Niederkunft
eine Erstgeburt und sie war erwartungsgemäß etwas unruhig und aufgeregt. Die Tierpfleger haben
ihr aber sehr gut beigestanden und sie in den Stall verbracht, wo die Geburt dann reibungslos über
die Bühne ging“, berichtet Carsten Zehrer, zoologischer Leiter in Hellabrunn. „Wir sind froh, dass
der kleine Bulle seine Geburt gut überstanden hat und recht fit ist – er macht einen aufgeweckten
Eindruck und wird von seiner Mutter vorbildlich umsorgt“, ergänzt Zehrer.
Rasem Baban, Vorstand und Tierparkdirektor in Hellabrunn bekräftigt zudem „Wir freuen uns, dass
wir das Hellabrunner Mühlendorf gemäß seiner Bestimmung auch mit dieser Jungtiergeburt
weiterhin als Lebensraum und Zuchtort von bedrohten Nutztierrassen etablieren können. Gerade
die nur noch selten gepflegte Rinderrasse der Murnau-Werdenfelser liegt uns hier besonders am
Herzen, da sie durch die konventionelle Milchwirtschaft mit ihren auf Hochleistung getrimmten
Rinderrassen schmerzlich in ihrem Bestand reduziert wurde und fast ausgestorben war. Umso
wichtiger ist, dass sich zoologische Einrichtungen und kompetente Zuchteinrichtungen gegenseitig
unterstützen.“
Der kleine Murnau-Werdenfelser Bulle wird, so wie es sein Gesamtzustand und die Witterung
zulassen, auch bald auf der Außenanlage im Mühlendorf zu sehen sein. Voraussichtlich wird er
das erste Halbjahr 2022 in Hellabrunn bleiben können; sein Verbleib wird sich aber auch nach den
Empfehlungen des lokalen Zuchtverbands richten.
Hinweis:. Besucher werden gebeten, die 2G-Regel zum Einlass sowie die FFP2-Maskenpflicht in
den Innenbereichen zu beachten. Alle Infos detailliert unter www.hellabrunn.de/corona

 München, 05.01.2022

 Weitere Informationen:                         Münchener Tierpark Hellabrunn AG
 Dennis Späth                                   Vorsitzende des Aufsichtsrates:
 Leitung Unternehmenskommunikation              Verena Dietl, 3. Bürgermeisterin
 Münchener Tierpark Hellabrunn AG               Vorstand: Rasem Baban
 Tierparkstr. 30, 81543 München                 Eingetragen in das Handelsregister
 Tel: +49(0)89 62508-711                        des Amtsgerichts München, HRB 42030
 Fax: +49(0)89 62508-52                         UST-IdNr.: DE 129 521 751
 Email: presse@hellabrunn.de
 Website: www.hellabrunn.de
 http://www.facebook.com/tierparkhellabrunn
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