Inhaltsverzeichnis - Rathaus Umschau
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Rathaus Umschau Mittwoch, 5. Januar 2022 Ausgabe 003 ru.muenchen.de Als Newsletter oder Push-Nachricht unter muenchen.de/ru-abo Inhaltsverzeichnis Terminhinweise für Medien 2 Bürgerangelegenheiten 2 Meldungen 3 › Impfaktionen der kommenden Woche 3 › Münchner Stadtmuseum: Online-Führung „Typisch München!“ 5 › Ausstellungsrundgang „On Tyranny“ im NS-Dokuzentrum München 5 Antworten auf Stadtratsanfragen 7 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
Terminhinweise für Medien Wiederholung Freitag, 7. Januar, 11 Uhr, Lindwurmstraße, Ecke Daiserstraße Bürgermeisterin Katrin Habenschaden, Mobilitätsreferent Georg Dunkel und Peter Schösser, stellvertretender Hauptabteilungsleiter Tiefbau im Bau- referat, präsentieren bei einem kurzen Fototermin den neuen Radfahrstrei- fen an der Lindwurmstraße. Achtung Redaktionen: Anmeldungen zum Pressetermin bis spätestens Mittwoch, 5. Januar, 16 Uhr, per E-Mail an presse.mor@muenchen.de. Für die Teilnahme gelten die aktuellen Corona-Regeln (unter anderem 1,5 Me- ter Abstand, FFP2-Maske). Samstag, 8. Januar, 11.11 Uhr, Prunkhof im Rathaus Stadtrat Alexander Reissl (CSU-Fraktion) nimmt in Vertretung des Ober- bürgermeisters an der volkstümlichen Inthronisationsfeier des Faschings- prinzenpaares 2022 teil und spricht ein Grußwort. Er wird symbolisch den Stadtschlüssel an das offizielle Faschingsprinzenpaar der Landeshauptstadt München überreichen. Achtung Redaktionen: Um Anmeldung wird gebeten bis spätestens Frei- tag, 7. Januar, per E-Mail an nawrath@narrhalla.de. Die Veranstaltung findet unter den 2G-Plus-Regelungen statt. Ein Impf- und ggf. Testnachweis so- wie Personalausweis ist mitzubringen. Einlass ab 10 Uhr. Bürgerangelegenheiten Donnerstag, 13. Januar, 19 Uhr, Kulturzentrum Trudering, Wasserbur- ger Landstraße 32 (rollstuhlgerecht) Sitzung des Bezirksausschusses 16 (Ramersdorf-Perlach). Weil zur Mini- mierung eines Corona-Ansteckungsrisikos die Abstände zwischen den Teil- nehmer*innen eingehalten werden müssen, stehen unter Umständen nur wenige Plätze für Besucher*innen zur Verfügung. Es gilt die 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 2
Donnerstag, 13. Januar, 19.30 Uhr, Mensa Grundschule/Mittelschule Schrobenhausener Straße 1 (rollstuhlgerecht) Sitzung des Bezirksausschusses 25 (Laim). Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde statt. Weil zur Minimierung eines Corona-Anste- ckungsrisikos die Abstände zwischen den Teilnehmer*innen eingehalten werden müssen, stehen unter Umständen nur wenige Plätze für Besu- cher*innen zur Verfügung. Es gilt die 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Meldungen Impfaktionen der kommenden Woche (5.1.2022) Personen ab 12 Jahren haben in der kommenden Woche wieder die Möglichkeit, sich ohne Voranmeldung bei den öffentlichen Sonderaktio- nen im Münchner Stadtgebiet impfen zu lassen: Donnerstag, 6. Januar - Ev.-Luth. Kirchengemeinde Immanuelkirche, Allensteiner Straße 7, 10.30 bis 17 Uhr Freitag, 7. Januar - Ev.-Luth. Kirchengemeinde Nazarethkirche, Barbarossastraße 3, 10.30 bis 17 Uhr Samstag, 8. Januar - Evang.-Luth. Kirchengemeinde Heilig-Geist-Kirche, Gubestraße 4, 10.30 bis 17 Uhr Sonntag, 9. Januar - Ev.-Luth. Kirchengemeinde St.Lukas, Mariannenplatz 3, 12 bis 17 Uhr Montag, 10. Januar - Stadtbibliothek Allach-Untermenzing, Pfarrer-Grimm Straße 1, 11 bis 17 Uhr - Stadtbibliothek Neuperlach, Charles-de-Gaulle-Straße 2s, 11 bis 17 Uhr Freitag, 14. Januar - SDI, Obersendling, Baierbrunnerstraße 28, 12 bis 17 Uhr Samstag, 15. Januar - Lerchenauer See-Wasserwacht, Lassallestraße 72, 10.30 bis 17.30 Uhr - BRK Aubing, Ubostraße 9, 11 bis 17 Uhr Sonntag, 16. Januar - BRK Aubing, Ubostraße 9, 11 bis 17 Uhr Es kann bei den Impf-Sonderaktionen zu Wartezeiten kommen. Eine Ter- minvereinbarung ist nicht möglich; eine vorherige Registrierung in Bay- IMCO (www.impfzentren.bayern) ist erwünscht, um den Ablauf vor Ort zu beschleunigen, aber keine zwingende Voraussetzung. Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 3
Darüber hinaus weist die Stadt auf folgende nichtstädtische Impfaktionen hin: „Der Dom zu Gast bei Circus Krone“: Samstag, 15. Januar, 9 bis 17 Uhr, Circus Krone, Zirkus-Krone-Straße/Marsstrasse 43. Impfungen mit vorheriger Terminvereinbarung sind zudem im Café Kos- mos, Dachauer Straße 7, (Terminbuchungen unter https://linktr.ee/cafe- kosmos) sowie im Paulaner am Nockherberg, Hochstraße 77, (Terminbu- chung über https://nockherberg.impfapp24.de) möglich. Hinweise zu den Impfungen in München Personen ab 5 Jahren, die einen Wohnsitz in Deutschland haben oder in Deutschland freiwillig oder gesetzlich krankenversichert sind, können sich impfen lassen. Impfwillige zwischen 5 und 15 Jahren sollten von einer er- ziehungsberechtigten Person begleitet werden. Die Stadt München hatte zuletzt die Kapazitäten im Impfzentrum Riem hochgefahren und neue Termine freigeschaltet, damit sich – neben Erst- und Zweitimpfungen – nun alle Personen ab 12 Jahren bereits drei Monate nach ihrer zweiten Impfung boostern lassen können. Impfwillige werden aufgerufen, immer wieder nach Terminen zu schauen, da auch kurzfristig Termine frei geschaltet werden. Darüber hinaus werden auch Impfungen ohne Termin angeboten. Für eine Corona-Schutzimpfung in einer der Impfaußenstellen auf der Theresienwiese, am Marienplatz und in den Pasing Arcaden muss über BayIMCO (www.impfzentren.bayern) ein Termin vereinbart werden. Im Kinder-Impfzentrum Gasteig können Kinder zwischen 5 und 11 Jahren nach Registrierung unter www.impfzentren.bayern und Terminvereinbarung un- ter www.wir-impfen-muenchen.de eine Corona-Schutzimpfung erhalten. Im Impfzentrum Riem wird eine Terminvereinbarung empfohlen, es sind jedoch auch Impfungen ohne Termin möglich. Für die nächsten Tage stehen täglich noch bis zu 1.800 Termine im Impfzen- trum und seinen Außenstellen zur Verfügung. Auch bei den Kinderimpfun- gen im Kinder-Impfzentrum Gasteig sind noch erhebliche Kontingente frei. Zur Impfung ist ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen (Personal- ausweis oder Reisepass) sowie, falls vorhanden, der gelbe Impfpass. Bei Zweitimpfungen muss der Mindestabstand zur Erstimpfung gewahrt bleiben (BioNTech 3 Wochen, Moderna 4 Wochen). Personen ab 12 Jahren können sich bereits drei Monate nach ihrer zweiten Impfung boostern lassen. Auch Genesene ab 12 Jahren können sich zur Vervollständigung ihrer Grundimmunisierung drei Monate nach der Infektion impfen lassen. Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, benötigen 2 Auffrischimpfungen, um als geboostert zu gelten. (1. Auffri- schimpfung bereits ab 4 Wochen nach der (Erst-)Impfung, 2. Auffrischimp- fung ab 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung). Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 4
Erforderlich für Zweit- und Auffrischungsimpfungen ist ein Nachweis über die bisherigen Impfungen (gelber Impfpass oder Impfbescheinigung mit QR-Code). Die Impfbescheinigung mit dem QR-Code beschleunigt den Anmeldevorgang erheblich. Bitte diesen nach Möglichkeit mitbringen. Auf- grund der eingeschränkten Liefermengen von BioNTech seitens des Bun- des ist die Aufteilung des Impfstoffs wie folgt: Für Über-30-Jährige wird für Erst- und Auffrischungsimpfungen Moderna verwendet, ausgenommen sind Schwangere und Stillende. Für die Zweitimpfungen wird BioNTech verwendet, wenn der Impfzyklus damit begonnen wurde. Personen unter 30 Jahren bekommen den Impfstoff von BioNTech, können auf ausdrückli- chen Wunsch hin jedoch auch Moderna wählen. Weitere Informationen zu allen Impfangeboten der Stadt München unter https://stadt.muenchen.de/infos/corona-infoportal-muenchen#Impfung. Münchner Stadtmuseum: Online-Führung „Typisch München!“ (5.1.2022) Am Sonntag, 9. Januar, findet von 18 bis 19 Uhr ein On- line-Streifzug durch die Ausstellung „Typisch München!“ statt. Oktoberfest und Viktualienmarkt, prächtige Bauten und Olympiagelände – München, die „nördlichste Stadt Italiens“, ist international ein beliebtes Reiseziel und für einige Münchner*innen noch heute das schönste Dorf Deutschlands. Warum eigentlich? Was macht München so einzigartig? Teilnehmende sind zu einem informativen und erlebnisreichen 360 Grad Rundgang durch die Ausstellung „Typisch München!“ des Münchner Stadt- museums eingeladen. In diesem werden Objekte der Stadtgeschichte in den Blick genommen, berühmte Persönlichkeiten wie Lola Montez und Karl Valentin vorgestellt und Metzgersprung und Prinzregententorte disku- tiert. Die 360 Grad-Technik ermöglicht dabei eindrucksvolle Rundumblicke – fast so, als würde man direkt in der Ausstellung sein. In Kooperation mit der Münchner Volkshochschule. Die Teilnahme kostet 5 Euro, ermäßigt 3 Euro (für Schüler*innen und Stu- dierende) Eine Anmeldung ist erforderlich und telefonisch montags und dienstags von 9 bis13 Uhr, mittwochs und donnerstags von 14 bis 19 Uhr unter Telefon 48006-6239 oder online unter www.mvhs.de möglich. Eine Einladungs-E-Mail mit dem Link erhalten Teilnehmende spätestens am Tag der Veranstaltung. Benötigt werden ein Tablet oder PC/Laptop mit Headset/ Kopfhörer und Mikrofon sowie eine gute Internetverbindung (min. 512 Kbit/s). Firefox oder Chrome werden als Browser empfohlen. Ausstellungsrundgang „On Tyranny“ im NS-Dokuzentrum München (5.1.2022) Am Dienstag, 11. Januar, 17.30 Uhr, findet im NS-Dokumenta- tionszentrum München, Max-Mannheimer-Platz 1, der Ausstellungsrund- gang „On Tyranny. Zwanzig Lektionen für den Widerstand“ statt. Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 5
In „On Tyranny“ formulierte der Historiker Timothy Snyder 2017 Aufrufe zum Handeln gegen Populismus und autoritäres Führertum. Seine Thesen regen an zu Fragen und politischen Diskussionen über die Wichtigkeit des Engagement der Zivilgesellschaft für eine wehrhafte Demokratie. Die preisgekrönte Künstlerin Nora Krug, bekannt durch ihre international be- achtete Graphic Novel „Heimat“, hat die Thesen Snyders in der ihr eigenen eindrücklichen Bildsprache interpretiert. Ihre Zeichnungen, kombiniert mit Fotos und Fundstücken, erweitern Snyders Thesen um eine neue, künstle- rische Dimension. Diese Arbeiten sind als Intervention in der Ausstellung „München und der Nationalsozialismus“ zu sehen. Im Rundgang werden ausgewählte Stationen der Intervention in den Blick genommen und ihre künstlerische Interpretation beleuchtet. Zudem eröff- net der Rundgang den Dialog mit den Themen der Ausstellung „München und der Nationalsozialismus“: Wo gibt es strukturelle Parallelen zwischen populistischen Mechanismen in der Weimarer Republik und aktuellen Strö- mungen? Und wo ist, gerade mit Blick auf die Geschichte, jeder Einzelne in der Zivilgesellschaft aufgerufen, nachzufragen und zu handeln für die Demokratie? Der Eintritt ist kostenfrei, eine Anmeldung nicht erforderlich. Die Teilneh- mer*innenzahl ist begrenzt, die Plätze werden 15 Minuten vor Beginn vor Ort vergeben. Am Sonntag, 16. Januar, 10 Uhr, wird dieser Rundgang wiederholt. Aktuell gilt für alle Veranstaltungen die 2G-Plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Weitere Informationen unter www.nsdoku.de. Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 6
Antworten auf Stadtratsanfragen Mittwoch, 5. Januar 2022 Clubnächte und Konzerte unter den Bedingungen der SARS-Cov-2- Pandemie prüfen Antrag Stadtrats-Mitglieder Beppo Brem, Mona Fuchs, Nimet Gökme- noglu, Katrin Habenschaden, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Roland Hefter, Barbara Likus, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Julia Schönfeld-Knor, Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) vom 10.6.2021 Corona-Update aktualisieren: Hospitalisierungsrate und Intensivbet- tenauslastung anzeigen Antrag Stadträtin Nicola Holtmann (Fraktion ÖDP/FW) vom 23.7.2021 Sonderimpfstationen für Moderna Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 30.11.2021 Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte zum Impfen akquirieren Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 2.12.2021 Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 7
Clubnächte und Konzerte unter den Bedingungen der SARS-Cov-2- Pandemie prüfen Antrag Stadtrats-Mitglieder Beppo Brem, Mona Fuchs, Nimet Gökme- noglu, Katrin Habenschaden, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Kathrin Abele, Roland Hefter, Barbara Likus, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Julia Schönfeld-Knor, Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) vom 10.6.2021 Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft: Sie beantragen, dass das Referat für Arbeit und Wirtschaft unter Mithilfe des Gesundheitsreferats, des Kreisverwaltungsreferats sowie des Kultur- referats prüft, unter welchen Bedingungen Clubnächte, Veranstaltungen in Diskotheken, Bars, Livespielstätten und Konzerte der Popkultur ermöglicht werden können. In die Diskussion sollen Münchner Verbände und Vertreter*innen aus der Veranstaltungsbranche, der Club-, Nachtkultur und Live-Musikspielstätten eingebunden werden. Der Freistaat soll gebeten werden, einen Pilotversuch zu einer solchen Öffnung, unter Einhaltung der dafür geltenden Hygieneregeln, zu genehmi- gen. Da es sich im vorliegenden Fall um eine laufende Angelegenheit der Ver- waltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten. Bereits im ersten Jahr der Corona-Pandemie lud das Referat für Arbeit und Wirtschaft zum Runden Tisch „Münchens Clubs, Discos, Kinos und Tanzlo- kale retten“ ein, an dem zahlreiche Vertreter*innen der Branche (DEHOGA/ BHG, SOLG, VDMK, TIM, Kinobetreiber) sowie betroffene städtischen Behörden (KVR, PLAN, RGU, KULT) teilnahmen und sich in drei Sitzungen über mögliche Öffnungskonzepte austauschten. Als eine Öffnungsperspektive für den Herbst 2021 vom Freistaat Bayern in Aussicht gestellt wurde, setzte das Referat für Arbeit und Wirtschaft ge- meinsam mit dem DEHOGA Bayern den Runden Tisch Bars und Clubs fort. Am 30. September 2021 wurde die Bekanntmachung „Corona-Pandemie: Rahmenkonzept Clubs und Diskotheken“ für die Öffnung der Clubs und Diskotheken sowie für die betrieblichen Hygienekonzepte veröffentlicht. Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 8
Ab Oktober 2021 konnten wieder Clubs und Bars besucht werden, unter den Voraussetzungen der Erhebung von Kontaktdaten (auch in elektroni- scher Form) sowie der Einhaltung der 3G- plus-Regel bzw. auf freiwilliger Basis auch 2G. Das Prozedere wurde von den Clubbetreibern genau so umgesetzt, wie es in der Bekanntmachung vom September 2021 vom Freistaat Bayern vorgeschrieben war. Vertreter des Gesundheitsreferats so- wie des Kreisverwaltungsreferats bestätigten, dass die Kontrollen, die seit dem 1. Oktober 2021 vor den Clubs durchgeführt wurden, durchwegs pro- fessionell waren. Dies bestätigen auch die Münchner Sicherheitsbehörden. Clubs, Diskotheken und ähnliche Freizeiteinrichtungen wurden nach In- krafttreten der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV vom 23.11.2021) am 24. November 2021 wieder geschlos- sen, woraufhin am selben Tag auf Initiative des Referats für Arbeit und Wirtschaft ein weiterer „Runder Tisch Clubs und Bars“ stattgefunden hat, an dem Vertreterinnen und Vertreter des Münchner Stadtrates, der Fach- referate, des DEHOGA Bayern sowie des Verbandes der Münchner Kultur- veranstalter (VDMK) teilgenommen haben. Als Ergebnis des Runden Tisches sollte an den Freistaat appelliert wer- den, die Praxiserfahrung der Münchner Behörden sowie der Verbände in die Überlegungen zum weiteren Vorgehen nach dem 15. Dezember 2021 mit einzubeziehen. Dazu habe ich ein entsprechendes Schreiben an den Staatsminister für Gesundheit Klaus Holetschek gerichtet. Vertreter des Verbands der Münchener Kulturveranstalter (VDMK) berich- ten von den positiven Aspekten der Cluböffnung unter der Bedingung 2G plus: Die Impfbereitschaft unter den Mitarbeitenden in den Clubs sowie der Gäste sei enorm gestiegen. Junge Menschen seien sehr viel eher be- reit, sich impfen zu lassen, wenn sie dadurch Zugang zu Bars und Clubs haben können. Durch deren Schließung erhöhe sich wieder das Risiko, dass Partys privat und damit in einem „ungeschützten“ Bereich stattfin- den. Es werde dort nach aller Lebenserfahrung keine Einlasskontrolle ge- ben, eine Kontaktnachverfolgung werde mithin deutlich erschwert. Zudem können unter den Gästen auch Ungeimpfte sein, bei denen das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs deutlich erhöht ist. Ich versichere Ihnen, dass sich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich uns für die besonders hart betroffene Branche beim Freistaat ein- setzen, damit die Clubs und Diskotheken wieder eine Perspektive bekom- men. Sie waren die ersten, die schließen mussten. Mit einem weiteren Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 9
Lockdown werden die Clubs, die auch Kulturorte sind, mehr und mehr in ihrer Existenz bedroht. Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erle- digt gelten darf. Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 10
Corona-Update aktualisieren: Hospitalisierungsrate und Intensivbet- tenauslastung anzeigen Antrag Stadträtin Nicola Holtmann (Fraktion ÖDP/FW) vom 23.7.2021 Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadt- ratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Stadtverwaltung bei der täglichen Veröffentlichung der Entwicklung der Coronavirus-Fälle auch die Hospitalisierungsrate und die Auslastung der Intensivbetten angibt. Das Presseamt der Landeshauptstadt München veröffentlicht in Zusammenar- beit mit dem Gesundheitsreferat tagesaktuell eine Reihe von Kennzahlen zum Coronavirus-Infektionsgeschehen in München, darunter unter ande- rem die Fallzahlen und die Bettenbelegungen in Krankenhäusern. Die Sei- ten werden laufend überarbeitet, um die Informationen für die Bürger*in- nen aktuell zu halten. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Zu Ihrem Antrag vom 23.7.2021 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht über die aktuellen Maßnahmen wie z. B. die Maskenpflicht und die Zugangsregeln hinaus weitergehende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavi- rus-Krankheit (COVID-19) vor. Langfristig wird das Ziel verfolgt, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems zu erhalten bzw. eine drohende Überlastung der regi- onalen und überregionalen stationären Versorgung zu vermeiden. Wesent- licher Maßstab für eine Ausweitung von Schutzmaßnahmen ist die Hos- pitalisierungsrate, d. h. die Anzahl der mit COVID-19 in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen. Bei der Bewertung des Infektionsgeschehens sollen darüber hinaus laut IfSG weitere Indikatoren wie die unter infektionsepidemiologi- schen Aspekten differenzierte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Corona- virus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Anzahl der gegen COVID-19 geimpften Personen berücksichtigt werden. Die Kennzahlen, die als Leitindikatoren in die ControlCOVID-Strategie des Robert Koch-Instituts (RKI) auf der Ebene der Bundesländer einfließen, Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 11
werden tagesaktuell auf der Website des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) veröffentlicht: www.lgl.bayern.de/gesundheit/ infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/ index.htm#wKennzahlen. Daten zur Hospitalisierung werden routinemä- ßig nach IfSG von den Krankenhäusern gemeldet und von den Gesund- heitsämtern erfasst. Quelle für die Belegung der Intensivbetten durch bestätigte COVID-19-Fälle ist das DIVI-Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI - www. intensivregister.de). Bei der Bewertung dieser Daten sind zeitliche Melde- verzüge und damit noch ausstehende Meldungen stattgehabter Hospita- lisierungen angemessen zu berücksichtigen. Das RKI weist deshalb eine adjustierte 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz aus, die den zeitlichen Verzug der Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz korrigiert. Eine Beurteilung der Belastung der stationären Versorgung für die Stadt München anhand der hospitalisierten COVID-19-Fälle der letzten 7 Tage bzw. ausschließlich mittels der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz pro 100.000 Einwohner*innen ist nicht aussagekräftig. Denn die Münchner Krankenhäuser – insbesondere die Maximalversorger – haben eine bedeu- tende Mitversorgerfunktion für das Münchner Umland und andere Regio- nen im In- und Ausland. Rund ein Drittel der in Münchner Krankenhäusern behandelten COVID-19-Patient*innen hat seinen Wohnsitz nicht in Mün- chen. Zudem treten bei der Erhebung der Hospitalisierungsinzidenz regelmäßig Unschärfen durch verzögerte und teilweise unvollständige Meldungen auf. Deshalb haben sich die Entscheidungsträger gegen eine Veröffentlichung entschieden. Auch die Auslastung der Intensivbetten durch COVID-19-Patient*innen und Nicht-COVID-19-Patient*innen ist in München, einem Standort der Hochleistungsmedizin mit überregionalem Versorgungsauftrag, immer sehr hoch. Derzeit liegt sie insgesamt bei 97% (Stand 10.12.2021), davon entfal- len 34% auf COVID-19-Patient*innen. Vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens und einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser in Bayern hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 11.11.2021 das Vorliegen einer Katastrophe im Freistaat Bayern gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes (BayKSG) festgestellt. Zur Sicherstellung der stationären Versorgung und Organisation der Kranken- hausbelegung haben das Bayerische Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und das Bayerische Staatsministerium für Gesund- Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 12
heit und Pflege am 11.11.2021 eine Allgemeinverfügung bekanntgege- ben (Notfallplan Corona-Pandemie: Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern, Az. D4-2257-3-49 und G24-K9000-2020/134-252), die der Sicherstellung der stationären Versor- gung dient. Zur Bewältigung besonderer regionaler Belastungssituationen und der Steuerung des Behandlungsgeschehens hat Herr Oberbürger- meister Reiter auf Anordnung der Regierung für die Gebiete Stadt und Landkreis München zwei Ärztliche Leiter Krankenhauskoordinierung er- nannt. Diese tragen wesentlich – zur regionalen aber auch überregionalen – Steuerung der Behandlungskapazitäten und der Patientenströme bei. Im Zuge der Steuerung des Behandlungsgeschehens wurden Münchner Kran- kenhäuser aufgefordert, die Aufnahme von Patient*innen zu verschieben, sofern es aus medizinischer Sicht vertretbar ist. Gleichzeitig soll damit aber sichergestellt werden, dass medizinisch notwendige Behandlungen von COVID-19-Patient*innen und auch von allen anderen Patient*innen weiter- hin durchgeführt werden können. Tagesaktuell wird bereits jetzt unter muenchen.de/coronazahlen die Zahl der mit COVID-19-Patient*innen belegten Betten (im Normalpflege- und In- tensivbereich sowie im Bereich Intermediate Care - IMC) in den Münchner Krankenhäusern sowie die Entwicklung dieser Bettenbelegungen veröf- fentlicht. Aus den oben genannten Gründen sehen das Gesundheitsreferat und das Presseamt der Landeshauptstadt München von einer zusätzlichen Veröf- fentlichung der Münchner Auslastung der Intensivbetten und einer Hospi- talisierungsinzidenz ab. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 13
Sonderimpfstationen für Moderna Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 30.11.2021 Antwort Gesundheitsreferat: Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München (LHM) an den beste- henden Impfstationen oder an eigenen Standorten Impfstationen für den Moderna-Impfstoff einrichtet. Da die in Ihrem Antrag genannte Forderung im stationären Impfzentrum in Riem, den dauerhaften Impfaußenstellen und bei den mobilen Impfaktio- nen bereits umgesetzt wird, erlaube ich mir – Ihr Einverständnis vorausge- setzt – Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Weg Folgendes mit: Die LHM besitzt ausreichende Vorräte des Moderna-Impfstoffes. Derzeit (Stand 3.1.2022) sind rund 27.000 Impfdosen vorrätig. Der Moderna-Impf- stoff wird täglich an den diversen städtischen Impfstandorten verimpft und jede*r Bürger*in kann diesen Impfstoff vor Ort frei für sich auswählen, so- weit die dafür erforderlichen Voraussetzungen, u.a. ausreichende Mindest- abstände zu vorherigen Impfungen, eingehalten werden. Dieses Vorgehen wurde und wird immer wieder in den Medien bekannt gegeben, u.a. auf muenchen.de/corona. Aufgrund der eingeschränkten Liefermengen von BioNTech seitens des Bundes musste auch die Landeshauptstadt München ab Mittwoch, 21.12.2021, die Vergabe der Impfstoffe einteilen: Für Über-30-Jährige wird dann für Erst- und Auffrischungsimpfungen Moderna verwendet, ausge- nommen sind Schwangere und Stillende. Für die Zweitimpfungen wird BioNTech verwendet, wenn der Impfzyklus damit begonnen wurde. Perso- nen unter 30 Jahren bekommen den Impfstoff von BioNTech, können auf ausdrücklichen Wunsch hin jedoch auch Moderna wählen. Diese Impfstoffvergabe entspricht der Empfehlung der StIKO: Für Perso- nen unter 30 Jahren wird der Einsatz von BioNTech empfohlen. Für Per- sonen ab 30 Jahren sind beide derzeit verfügbaren, hochwirksamen mR- NA-Impfstoffe gleichermaßen gut geeignet. Die von Ihnen angesprochenen besonderen Dosierungs- und Lagerungs- anforderungen an den Moderna-Impfstoff stellen für die städtischen Impf- standorte kein Problem dar. Auf die Handhabung und die Durchführung der Impfungen in den Hausarzt- praxen hat die LHM keinen Einfluss. Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 14
Aus den oben genannten Gründen wird keine Notwendigkeit gesehen, ei- gene Sonderimpfstationen für den Moderna-Impfstoff einzurichten. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 15
Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte zum Impfen akquirieren Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 2.12.2021 Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: Sie beantragen, dass das Gesundheitsreferat schnellstmöglich eine Kam- pagne startet, um Zahnärzt*innen, Apotheker*innen und Tierärzt*innen als Impfpersonal für die Impfzentren zu akquirieren oder zumindest, um Imp- fungen durch diese Berufsgruppen in eigenen Praxen zu ermöglichen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Weg Folgendes mit: Nach § 20b des Infektionsschutzgesetzes können seit kurzem auch Zahn- ärzt*innen, Tierärzt*innen sowie Apotheker*innen Corona-Schutzimpfun- gen bei Personen ab zwölf Jahren durchführen, wenn sie hierfür ärztlich geschult wurden und ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung be- stätigt wurde und ihnen eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung steht, die für die Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus erforderlich ist, oder wenn sie in andere geeignete Struk- turen, insbesondere ein mobiles Impfteam, eingebunden sind. Bis zum 31.12.2021 entwickeln in Zusammenarbeit mit der Bundesärz- tekammer die Bundesapothekerkammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung der Apotheker*innen, die Bundeszahnärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung der Zahnärzt*innen und die Bundestierärztekammer ein Mustercurriculum für die ärztliche Schulung der Tierärzt*innen. Die Landeshauptstadt München (LHM) begrüßt die Entscheidung auf Bundesebene und die entsprechende Ergänzung des Infektionsschutzge- setzes. Wie auch bei den Hausärzt*innen kann jedoch von Seiten der LHM kein Einfluss sowohl auf die tatsächliche Durchführung der Corona-Impfun- gen als auch auf den Impfstoffbezug durch die berechtigten Berufsgrup- pen genommen werden. Die in den städtischen Impfstationen tätigen Ärzt*innen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns gestellt. Derzeit besteht für diese Berufsgruppe vor Ort kein Mangel. Es werden hingegen aktuell medizini- sche Assistent*innen zur Verstärkung gesucht, weshalb in verschiedenen Medien, wie z.B. auf muenchen.de, entsprechende Anzeigen geschaltet wurden. Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 16
Aus den oben genannten Gründen wird keine Notwendigkeit gesehen, eine eigene Kampagne für die genannten Berufsgruppen zu starten. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. Rathaus Umschau 5.1.2022, Seite 17
Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat Mittwoch, 5. Januar 2022 Elektroschrott vermindern – Computer länger nutzen: Linux-Anleitungen und Linux-DVDs erstellen, verteilen und bewerben Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München- Liste) Stadtrat Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
An den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München Herrn Dieter Reiter Rathaus, Marienplatz 8 80331 München München, 05.01.2022 Antrag Elektroschrott vermindern - Computer länger nutzen: Linux-Anleitungen und Linux-DVDs erstellen, verteilen und bewerben Die Stadtverwaltung wird gebeten, Linux-Anleitungen zur Verfügung zu stellen sowie Linux-DVDs zu erstellen, diese z.B. in Bibliotheken, Volkshochschulstandorten, Repair-Cafés und der Stadtinformation bereit zu stellen, und in der Öffentlichkeit für deren Verwendung zu werben. Begründung: Chipmangel und Versorgungsengpässe verknappen und verteuern neue Computer; schnelle Computer sind auch für private Nutzerinnen und Nutzer wichtig, nicht nur wegen Home-Office. Die Betriebssysteme Windows 10 und 11 haben jedoch hohe Hardware-Anforderungen, weshalb Computer oft schon nach wenigen Jahren „obsolet“ werden. Das kostenlose und freie Betriebssystem Linux bietet hingegen weitgehend die gleichen Funktionen, lässt sich aber auch auf alten Geräten schnell und zuverlässig betreiben. Wir bitten deshalb um Prüfung, ob die Stadt München Linux-Anleitungen sowie Linux-DVDs erstellen, zur Verfügung stellen und bewerben kann. Die Stadt München hilft damit ihren Bürgerinnen und Bürgern und reduziert das Elektroschrott-Aufkommen, weil Computer viele Jahre länger genutzt werden können. Bereits im Jahr 2013 hatte die Stadt München auf Antrag der ÖDP solche CDs erstellt und zum Beispiel in den Stadtbibliotheken verteilen lassen.1 Nun wollen wir diese Aktion erneut anregen, als DVD und als beworbene Anleitung für Leute, die eine ISO-Datei selbst herunterladen und auf DVD brennen oder damit einen bootfähigen USB- Stick erstellen. Wir schlagen die „leichtgewichtige“ Linux-Version Lubuntu LTS (Long Term Support) vor. Es lässt sich in der Regel problemlos und ohne Fachkenntnisse in ca. 1 Stunde von DVD installieren. Alle wichtigen Programme sind kostenlos enthalten, u.a. Office, Internet, E-Mail, Video, Treiber für DSL, WLAN, Drucker. PCs und Laptops ab 1 GB Arbeitsspeicher eignen sich.2 Und falls die Landeshauptstadt München zusätzlich beispielsweise einen größeren Werkraum zur Verfügung stellt und ausgemusterte Computer dort aufstellt, helfen nach Aufruf eventuell auch Ehrenamtliche, Linux darauf zu installieren. Die fertigen Computer gehen dann kostenlos an Bedürftige (evtl. auch über die Sozialbürgerhäuser & Schulen) oder werden preisgünstig verkauft. Alle Aktionen werden mit Öffentlichkeitsarbeit begleitet, um die Bürgerinnen und Bürger über die Vorteile Freier Software und der Reduzierung von Elektroschrott zu informieren. Dirk Höpner, IT-Sprecher, Stadtrat Sonja Haider, Stadträtin Nicola Holtmann, Stadträtin Tobias Ruff, Fraktionsvorsitzender, Stadtrat 1 Sitzungsvorlage 08-14 / V 11952, unter: https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/2964638 2 Vgl. auch: https://www.heise.de/download/product/lubuntu-90009 Fraktion Ökologisch-Demokratische Partei/München-Liste des Stadtrates der Landeshauptstadt München (Fraktion ÖDP/München-Liste) Rathaus, Marienplatz 8 ● Zimmer 116-118 ● 80331 München Telefon: 089 / 233 - 26922 ● E-Mail: oedp-ml-fraktion@muenchen.de
Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften Mittwoch, 5. Januar 2022 Neue Aufzüge am U-Bahnhof St.-Quirin-Platz Pressemitteilung MVG Frohes neues Rind – erstes Jungtier Hellabrunns in 2022 bei den Murnau-Werdenfelsern! Pressemitteilung Tierpark Hellabrunn Gesellschaften Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.
05.01.2022 Neue Aufzüge am U-Bahnhof St.-Quirin-Platz Herausgeber Stadtwerke München GmbH Pressestelle Telefon: +49 89 2361-5042 E-Mail: presse@swm.de Die Stadtwerke München (SWM) und die Münchner Verkehrsgesellschaft www.swm.de (MVG) setzen ihr Modernisierungsprogramm für Aufzüge fort und erneuern Ansprechpartner ab Montag, 10. Januar 2022, die beiden Aufzüge am U-Bahnhof St.-Quirin- Pressereferent Bereich MVG Johannes Boos Platz. Wegen der Arbeiten, die voraussichtlich bis Dienstag, 10. Mai 2022, Telefon: +49 89 2361-6042 E-Mail: presse@mvg.de dauern, sind die beiden Aufzüge nacheinander für jeweils mehrere Wochen www.mvg.de außer Betrieb. Beide Aufzüge verbinden den Bahnsteig mit der Oberfläche. Von Montag, 10. Januar 2022, bis voraussichtlich Freitag, 4. März 2022, ist der südliche Aufzug wegen der Modernisierung außer Betrieb. Nach Abschluss der Ar- beiten an diesem Aufzug wird von Montag, 14. März 2022, bis voraussicht- lich Dienstag, 10. Mai 2022, der nördliche Aufzug erneuert. Die Rolltreppen sowie die Festtreppen im U-Bahnhof St.-Quirin-Platz bleiben während der Modernisierung der Aufzüge benutzbar. Die genaue Lage und der Betriebsstatus von Aufzügen und Rolltreppen ist auf der Webseite www.mvg-zoom.de abrufbar. Seite 1 von 1
Pressemitteilung Frohes neues Rind - erstes Jungtier Hellabrunns in 2022 bei den Murnau-Werdenfelsern! Das Jahr ist erst wenige Stunden alt, als eine der beiden Murnau-Werdenfelser Kühe am Neujahrstag im Hellabrunner Mühlendorf einen gesunden kleinen Bullen zur Welt bringt. Die Geburt des ersten Jungtiers 2022 wurde von den Tierpflegern im Mühlendorf begleitet und das Kalb ist wohlauf uns macht einen fitten Eindruck. Die Vorgeschichte: Im Juni zogen zwei Hellabrunner Murnau-Werdenfelser Kühe auf ‚Hochzeitsreise‘ ins Haupt- und Landgestüt Schwaiganger der Bayerischen Staatsgüter nahe Garmisch-Patenkirchen, um dort mittels Natursprung zweier dort beheimateter Bullen befruchtet zu werden. Eine der beiden Kühe kam im September trächtig nach Hellabrunn zurück und erwartet im Frühjahr 2022 ihr Kälbchen. Begleitet wurde die Kuh bei ihrer Rückkehr von einer weiteren, ebenfalls trächtigen Kuh aus dem Bestand in Schwaiganger, welche eben am Neujahrstag den kleinen Bullen zur Welt brachte und die kommende Zeit in Hellabrunn verbringen wird. „Der Neuzugang hat sich bereits gut im Hellabrunner Mühlendorf eingelebt und das Zusammenleben mit ihr in der Gruppe funktioniert problemlos. Für das Tier war die Niederkunft eine Erstgeburt und sie war erwartungsgemäß etwas unruhig und aufgeregt. Die Tierpfleger haben ihr aber sehr gut beigestanden und sie in den Stall verbracht, wo die Geburt dann reibungslos über die Bühne ging“, berichtet Carsten Zehrer, zoologischer Leiter in Hellabrunn. „Wir sind froh, dass der kleine Bulle seine Geburt gut überstanden hat und recht fit ist – er macht einen aufgeweckten Eindruck und wird von seiner Mutter vorbildlich umsorgt“, ergänzt Zehrer. Rasem Baban, Vorstand und Tierparkdirektor in Hellabrunn bekräftigt zudem „Wir freuen uns, dass wir das Hellabrunner Mühlendorf gemäß seiner Bestimmung auch mit dieser Jungtiergeburt weiterhin als Lebensraum und Zuchtort von bedrohten Nutztierrassen etablieren können. Gerade die nur noch selten gepflegte Rinderrasse der Murnau-Werdenfelser liegt uns hier besonders am Herzen, da sie durch die konventionelle Milchwirtschaft mit ihren auf Hochleistung getrimmten Rinderrassen schmerzlich in ihrem Bestand reduziert wurde und fast ausgestorben war. Umso wichtiger ist, dass sich zoologische Einrichtungen und kompetente Zuchteinrichtungen gegenseitig unterstützen.“ Der kleine Murnau-Werdenfelser Bulle wird, so wie es sein Gesamtzustand und die Witterung zulassen, auch bald auf der Außenanlage im Mühlendorf zu sehen sein. Voraussichtlich wird er das erste Halbjahr 2022 in Hellabrunn bleiben können; sein Verbleib wird sich aber auch nach den Empfehlungen des lokalen Zuchtverbands richten. Hinweis:. Besucher werden gebeten, die 2G-Regel zum Einlass sowie die FFP2-Maskenpflicht in den Innenbereichen zu beachten. Alle Infos detailliert unter www.hellabrunn.de/corona München, 05.01.2022 Weitere Informationen: Münchener Tierpark Hellabrunn AG Dennis Späth Vorsitzende des Aufsichtsrates: Leitung Unternehmenskommunikation Verena Dietl, 3. Bürgermeisterin Münchener Tierpark Hellabrunn AG Vorstand: Rasem Baban Tierparkstr. 30, 81543 München Eingetragen in das Handelsregister Tel: +49(0)89 62508-711 des Amtsgerichts München, HRB 42030 Fax: +49(0)89 62508-52 UST-IdNr.: DE 129 521 751 Email: presse@hellabrunn.de Website: www.hellabrunn.de http://www.facebook.com/tierparkhellabrunn
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