Initialberatung Elektromobilität für Unternehmen - Stand 02/2021 - UEW eG
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Inhaltsverzeichnis: Elektromobilität Kompakt • Vorstellung Elektromobilität NRW • Einstieg: Warum Elektromobilität? • Entwicklung der Elektromobilität • Kostenbetrachtungen zur Elektromobilität • Elektrofahrzeuge • Ladeinfrastruktur • Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten • Checklisten zur Implementierung von E-Fahrzeugen im Unternehmen 2
ElektroMobilität NRW – Ihr Ansprechpartner für NRW • Information über themennahe Veranstaltungen • Bereitstellung von Info-Material für Fachleute und Interessierte • Quartalsweise Marktanalysen und Veröffentlichung der Daten 3
ElektroMobilität NRW – Ihr Ansprechpartner für NRW ✓Dachmarke des NRW-Wirtschaftsministeriums, Ansprechpartner für Elektromobilität ✓Unterstützung des Markthochlaufs: Erstberatung von Unternehmen und Kommunen ✓Öffentlichkeitsarbeit: Info-Veranstaltungen, Workshops, Bürgertage, Info-Material 4
Einstieg: Warum Elektromobilität? Elektrofahrzeuge sind effizienter, leiser und lokal emissionsfrei - vor allem aber sind sie schon heute im Unternehmensalltag wirtschaftlich einsetzbar und nicht von drohenden Fahrverboten betroffen. Darüber hinaus bringt die Elektromobilität viele weitere Vorteile mit sich: • Geringe Lärmbelastung • Fahrspaß • Lokale Emissionsfreiheit • Erdölunabhängigkeit und Treiber der Erneuerbaren Energien • Als Teil eines umfassenden und innovativen Energiekonzepts basierend auf Erneuerbaren Energien • Als Teil eines innovativen Mobilitätskonzepts • Schrittmacherfunktion für das Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz • Positives Image • … 5
Einstieg: Vorteile der Elektromobilität für Unternehmen Wirtschaftlich Energiekonzept Lokal Emissionsfrei Fahrspaß Image Effizient Erdölunabhängigkeit Umgehung Fahrverbote Geringe Lärmbelästigung 6
Einstieg: Viele Aspekte greifen ineinander Ladestecker Fahrzeug TCO Ladeinfrastruktur Bezahlsysteme Fördermöglich Ladestrom -keiten Installation Integration Grüner Ladeinfrastruktur in Fuhrpark Strom 7
Einstieg: Elektromobilität und Klimaschutzziele Emissionsziel der Bundesregierung: Senkung der Treibhausgasemissionen • bis 2030 um 53% gegenüber 1990, • bis 2050 um 80 – 95% gegenüber 1990 Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität (von 2009) • bis 2030: 7 bis 10 Mio. Elektrofahrzeuge notwendig um Klimaziele zu erreichen • bis 2050: innerstädtischer Verkehr überwiegend frei von fossilen Brennstoffen • Aufbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur • Nutzung regenerativer Quellen zur Deckung des Energiebedarfs von Elektrofahrzeugen ➢ Ein Elektrofahrzeug ist lokal emissionsfrei und ist mit 100 % Ökostrom geladen besonders umweltfreundlich 8
Einstieg: Ladeinfrastrukturentwicklung Deutschland Ladeanschlüsse mit mindestens 43 kW Ladeanschlüsse mit mindestens 100 kW 13
Einstieg: CO2-Bilanz im Vergleich der Kraftstoffe Benzin 53% 97% 14
CO2-Bilanz Kleinwagen Kleinwagen Jahresfahrleistung: 10.500 km Batteriegröße: 30kWh CO2-Bilanz Elektrofahrzeug (Strommix): Benzin-PkW ca. 27.000 km Diesel-PkW ca. 32.000 km CO2-Bilanz Elektrofahrzeug (100% EE): Benzin-PkW ca. 15.000 km Diesel-PkW ca. 17.000 km 17
CO2-Bilanz Oberklassewagen Oberklassewagen Jahresfahrleistung: 20.000 km Batteriegröße: ca. 80kWh CO2-Bilanz Elektrofahrzeug (Strommix): Benzin-PkW ca. 85.000 km Diesel-PkW ca. 110.000 km CO2-Bilanz Elektrofahrzeug (100% EE): Benzin-PkW ca. 40.000 km Diesel-PkW ca. 46.000 km 18
Kostenbetrachtung zur Elektromobilität Kostenvergleich über gesamte Lebensdauer (Beispielrechnung, 8 Jahre) • Berücksichtigung aller Kosten (Anschaffung, Energie, Wartung Steuervergünstigungen, Wertverlust) • Berücksichtigung der gewerblichen Besonderheiten (Abschreibungen) TCO Online-Rechner: • Ökoinstitut e.V.: https://emob-flottenrechner.oeko.de/#/ • Efahrer: https://efahrer.chip.de/kostenrechner • E-Stations: https://www.e-stations.de/elektroautos/kostenrechner Quelle Bild: flaticon.com 19
Kostenbetrachtung zur Elektromobilität: Betriebskostenvergleich Energiekosten: Was kosten 100km? Verbrauch in Kosten für 100 teurer als E- Fahrzeugtyp Energie l (kW)/100 km* km** Fahrzeug… VW e-Golf Strom 17,45 5,23 € VW Golf VII 1,2 TSI Benzin 6,72 9,21 € 76 % teurer VW Golf VII 1,6 TDI Diesel 5,19 6,23 € 19 % teurer Nissan Leaf Strom 18,11 5,43 € Nissan Pulsar 1,2 DIG-T Benzin 6,97 9,55 € 76 % teurer Nissan Pulsar 1,5 dCi Diesel 5,01 6,01 € 11 % teurer Renault ZOE Strom 16,77 5,03 € Renault Clio EnergyTce² 90 Benzin 5,86 8,03 € 60 % teurer Renault Clio Energy dCi 90 Diesel 4,74 5,69 € 13 % teurer *Durchschnittsverbräuche nach realistischen Verbräuchen ermittelt über www.spritmonitor.de ** 2020: 1,12 € Diesel / 1,29 € Benzing Durchschnittswerte / CO2-Besteuerung + 8 Cent // 0,30 € / kWh 20
Mittelklasse Benzinfahrzeug (Hyundai Kona) Elektrofahrzeug (Hyundai Kona Elektro) Kostenart Brutto-Listenpreis (November/20) 21.850 EUR 34.850 EUR Förderung Umweltbonus - 0 EUR - 9.570 EUR Restwert nach 8 Jahren* - 5.449 EUR - 8.897 EUR Kfz-Steuer pro Jahr 109 EUR 0 EUR Versicherung pro Jahr* 836 EUR 836 EUR AU/HU* (z.B. beim TÜV Nord) 47 EUR 28 EUR Wartung pro Jahr* 603 EUR 381 EUR Ladestation und Installation 0 EUR 2.000 EUR Förderung Ladestation (progress.NRW) - 0 EUR - 1.200 EUR Energiekosten (brutto pro Jahr) (Verbrauch: 5,7 L bzw. 15,2 kWh pro 100 km 1.112 EUR 684 EUR Preis: 1,30 € pro L bzw. 0,3 € pro kWh Fahrleistung: 15.000 km pro Jahr) Gesamtkosten nach 8 Jahren 39.625 EUR 35.381 EUR Kosten pro Monat 413 EUR 369 EUR Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Angaben wurde aus „Kostenrechner für Elektrofahrzeuge“ des Öko-Instituts e.V. übernommen. 21
Elektrofahrzeuge: Antriebskonzepte 25
Elektrofahrzeuge: Marktentwicklung Alltagsreichweiten Zahlreiche Nutzerstudien zeigen, dass die benötigten Reichweiten für tägliche Fahrten ausreichend sind: • ca. 90 % der deutschen Autofahrer fahren am Tag weniger als 100 km • 70% fahren weniger als 50 km Nissan Leaf 2012: 120 km 2018: 200 km 2019: 320 km Renault ZOE 2013: 150 km 2017: 200 km 2018: 260 km BMW i3 2013: 130 km 2016: 180 km 2018: 250 km VW eGolf 2017: 145 km 2019: 200 km Ermittelt mit Durchschnittsverbräuchen von Spritmonitor.de 26
Elektrofahrzeuge: Aktuelles Marktangebot E-Fahrzeuge: Marktangebot • Das Angebot der im Markt verfügbaren Elektrofahrzeuge (Nutzfahrzeuge und Pkw) wächst dynamisch: es umfasst derzeit ca. 90 verschiedene Modelle (rein batterieelektrische Fahrzeuge und Plug-In Hybride) • Überblick über verfügbare Modelle: https://www.elektromobilitaet.nrw.de/unternehmen/fahrzeuge/ Quelle: innogy 27
Ladeninfrastruktur: Wie wird Strom geladen? Über speziellen Anlagen für Elektroautos Über ein „Notladekabel“ an (den meisten) an einer Wallbox oder einer Ladesäule Haushaltssteckdosen (Schuko-Steckdose) Überblick über verfügbare Modelle: https://www.elektromobilitaet.nrw/unser-service/marktuebersicht-ladestationen/ 28
Ladeinfrastruktur: Begriffsdefinition Ladeleistung 0 kW 22 kW 350 kW Normalladen Schnellladen Wallbox Normalladesäule Schnellladesäule Schnellladesäule Wechselstrom (AC) Wechselstrom (AC) Wechselstrom (AC) Gleichstrom (DC) Ladeleistung bis 22 kW Ladeleistung bis 22 kW Ladeleistung bis 43 kW Ladeleistung bis 350 kW 29
Ladeinfrastruktur: Laden zu Hause und Unterwegs Laden Zu Hause Unterwegs Ladeeinrichtung Haushaltssteckdose oder Wallbox Wallbox oder Ladesäule Steckerbeispiel Typ. max. Ladeleistung (kW) 43 / 50 / 100 / 150 / 3,7 7,2 / 11 / 22 7,2 / 11 / 22 (Ladeinfrastrukturseitig) 175 / 320 / 350 Typ. max. Ladeleistung (kW) AC: 3,7 / 4,6 / 7,2 / 11 / 22 DC: 50 / 100 / 150 / 270 (Fahrzeugseitig) Meldung an Netzbetreiber: 11 kW Pflicht des Privatnutzers Genehmigung durchNetzbetreiber: 22 kW - Die maximale Ladeleistung eines Ladevorgangs wird begrenzt durch den kleineren Welche Ladeleistung kommt max. an? der beiden Werte: Leistungsangabe von Ladeinfrastruktur und Fahrzeugseitigem On- Board-Charger. Was beeinflusst die Ladeleistung? Ladezustand der Batterie in % (SOC), Temperaturen, vorheriger Fahrzyklus 30
Ladeinfrastruktur: Übersicht Stecker Hauslösung „Notfall“ Normalladung AC-Schnellladung DC-Schnellladung Haushaltssteckdose Ladeeinrichtung Wallbox bzw. Ladesäule Wallbox bzw. Ladesäule Schnellladesäule oder Wallbox Steckerbeispiel Schuko Typ 2 Autostrom Typ 2 Autostrom CCS Wechselspannung (AC) Wechselspannung (AC) Wechselspannung (AC) Spannungsart 1-phasig 1- oder 3-phasig 3-phasig Gleichspannung (DC) 230 V oder 400 V Ladespannung 230 V (230 V) 400 V (230 V) bis 850 V Stromstärke bis 16 A bis 32 A Bis 63 A Bis 400 A Maximale Ladeleistung bis 3,7 kW bis 22 kW bis 43,5 kW Bis 350 kW Mittlere Ladezeit (bei 22 kWh Batteriekapazität) 6 Stunden min. 1 Stunde min. 30 Minuten Weniger als 20 Minuten Quelle: Elektromobilität NRW 31
Ladeinfrastruktur: Ladezeiten Elektrofahreuge Renault DC @50kW (10-80%): 56 Min = 221 km Zoe R110 Z.E. 50 AC @22kW: 2:15 h 52 kWh netto Schuko: 23 h BMW DC @50kW (10-80%): 36 Min = 166 km I3 120Ah AC @11kW: 4 h 37,9 kWh netto Schuko:18 h Tesla DC @250kW (10-80%): 20 Min = 329 km Model 3 Long Range AC @11kW: 7:30 h 73,5 kWh netto Schuko:35 h Smart AC @22kW (10-80%) (opt): 45 min = 70 km EQ fortwo AC @4,6kW: 4:30 h 16,7 kWh netto Schuko: 8h VW DC @125kW (10-80%): 36 Min = 315 km ID3 Pro S AC @11kW: 8:15 h 77 kWh netto Schuko:29:45 h Audi DC @150kW (10-80%): 27 Min = 252 km e-Tron 55 quattro AC @22kW (opt): 4:45 h 86,5 kWh netto Schuko:44:15 h Hyundai DC @78kW (10-80%): 44 Min=278 km Kona Elektro 64 kWh AC @11kW: 7 h 64 kWh netto Schuko 32:45 h Nissan DC @100kW (10-80%): 35 Min = 228 km Leaf e+ AC @7kW 56 kWh netto Schuko: 28:45 h 0 2 4 6 8 10 12 32
Ladeinfrastruktur: Ladekurven Schnellladen Elektrofahreuge 58 kWh CCS=100kW max 100 kW max 150 kW 93% 78% Ø 140 kW Ø 78 kW max 78 kW 82% max 200 kW (alte Variante) Ø 64 kW 77,5% Ø 155 kW 33
Ladeinfrastruktur: Bezahlsysteme An neuen Ladesäulen muss man laut Ladesäulenverordnung (LSV) immer direkt vor Ort bezahlen können. Folgende Bezahlmöglichkeiten gibt es: 1) Smartphone-App (mit hinterlegtem Girokonto, Kreditkarte, etc.) 2) Ladekarte (RFID-Karte, abgeschlossener Vertrag mit einem Anbieter und hinterlegtem Konto, Kreditkarte, etc.) 3) Smartphone (NFC-Fähiges Gerät, Kontaktloses bezahlen mit hinterlegtem Konto) 4) Direkt Girokarte, Kreditkarte, etc. Smartphone Apps: Plugsurfing 130.000 Ladestationen europaweit NewMotion 125.000 Ladestationen europaweit, EinfachStromLaden 70.000 Ladestationen europaweit, 22.000 Deutschland EnBW Mobility+ 30.000 Ladestationen Deutschland, Schweiz, Österreich eCharge 3.000 Ladestationen Deutschland Quelle Bilder: flaticon.com Anbieter von Ladekarten: https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/anbieter/ aktion-elektroauto.com Ladekarten Übersicht / Roaming und Preise: https://emobly.com/de/category/laden/ladekarten-kompass/ 34
Ladekartenübersicht öffentlicher Ladepunkte Öffentliche Anbieter, berücksichtigt werden die (inter-)nationalen Anbieter Allego, EnBW, Fastned, innogy und Ionity) sowie den Verbund Ladenetz mit mehr als angeschlossenen 210 Stadtwerken. Nicht berücksichtigt werden Tarife, die eine gesonderte Mitgliedschaft erfordern. 35
Ladeninfrastruktur: Wie finde ich Lademöglichkeiten? Online Funktionalitäten • https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/ • Ladeleistung • https://www.e-stations.de/ladestationen/map • Authentifizierungsinfo • www.ladesaeulenregister.de • Belegtstatus • www.lemnet.org/de • Routing • www.plugsurfing.com • Bezahlmöglichkeiten • https://de.chargemap.com/map • Öffnungszeiten • https://maps.ladenetz.de/ • Dienstleistungen in der Nähe • Userkommentare Ladestationen inkl. Routen- und Ladestoppplaner: • Erfolgreiche letzter Ladevorgang • Fehlermeldungen • www.goingelectric.de/stromtankstellen/routenplaner Weitere Apps • Ladenetz • PlugShare • Nextcharge • Chargemap • AirElectric 36
Was sind typische Ladeorte? 37
Förderprogramm NRW „Emissionsarme Mobilität“ Zuständigkeit für Förderprogramm „Emissionsarme Mobilität“ Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE) Referat Klimagerechte Mobilität, Elektromobilität, Lade- und Tankinfrastruktur Abwicklung des Förderprogramms (Förderantrage, Prüfung, Bewilligung, Auszahlung): Bezirksregierung Arnsberg https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_emissionsarme_mobilitaet/index.php Informationen und Hilfestellungen zur Förderung erhalten Sie: 1) NRW.direkt 0211 837-1928 2) ElektroMobilität NRW www.elektromobilitaet.nrw (Fördergegenstände, FAQs) info@elektromobilität.nrw 3) Bezirksregierungs Arnsberg progres.emob@bra.nrw.de (Frage zu Ihrem gestellten Antrag) 38
Ablauf der Antragstellung „Emissionsarme Mobilität“ Informationen und Hilfestellung zur Förderung • Fördergegenstände • Nebenbestimmungen • Links zu den elektronischen Antragsformularen • Häufig gestellte Fragen (FAQ) erhalten Sie auf den Seiten: • https://www.elektromobilitaet.nrw/privatnutzer/foerderung-fuer-privatnutzer/ • https://www.elektromobilitaet.nrw/unternehmen/foerderung-fuer-unternehmen/ • https://www.elektromobilitaet.nrw/kommunen/foerderung-fuer-kommunen/?L=0 39
Ablauf der Antragstellung „Emissionsarme Mobilität“ Prüfung Antragsberechtigung Förderrichtlinie und Nebenbestimmungen lesen Kostenvoranschlag einholen Fachbetriebssuche unter www.elektromobilität.nrw Förderantrag stellen (elektronisch) https://www.elektromobilitaet.nrw/mediathek/formulare/ Eingangsbestätigung abwarten Inkl. Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn Auftrag erteilen * / Durchführung der Maßnahme* Auftragsvergabe, Kauf Zuwendungsbescheid (Förderzusage) abwarten Inkl. Verwendungsnachweis / Auszahlungsantrag Rechnung einreichen (elektronisch) Auszahlung der Förderung 40
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“ Ladeinfrastruktur Fördergegenstände Elektrofahrzeuge Umsetzungskonzepte 41
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“ Kommunen und kommunale Betriebe • 80% max. 1.600 EUR Wallbox / 4.800 EUR pro Ladepunkt Unternehmen Nicht-öffentliche • 50% max. 1.000 EUR Wallbox / 3.000 EUR pro Ladepunkt Ladeinfrastruktur (Wallbox und Ladesäule) Privatpersonen Voraussetzungen und Boni: • Ökostrom oder eigene EE-Anlage • Steuerbare Ladeinfrastruktur: Fördergrenze + 1.500 EUR • 500 EUR Bonus für neue EE-Anlage pro Ladepunkt und 2kWp • + 200 EUR pro kWh - Bonus für zus. neuen Batteriespeicher
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“ Kommunen und kommunale Betriebe, Unternehmen und Privatpersonen • 50% max. 5.000 EUR pro Ladepunkt Öffentliche Ladeinfrastruktur Voraussetzungen und Boni: • Min. Zugänglichkeit 12 h an 5 Tagen • Ökostrom oder eigene EE-Anlage • 500 EUR Bonus für neue EE-Anlage pro Ladepunkt und 2kWp • + 200 EUR pro kWh - Bonus für zus. neuen Batteriespeicher
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“ a) Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, b) Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten, c) Energiemanagementsysteme Zuwendungsfähige d) Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Ausgaben für e) Anfahrschutz, Beleuchtung, Ladeinfrastruktur f) Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche, g) Montage und Inbetriebnahme, h) Netzanschluss und i) Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“ Kommunen und kommunale Betriebe • BEV: 40% der Anschaffungskosten, max. 30.000 EUR • FCEV: 60% der Anschaffungskosten, max. 60.000 EUR Unternehmen (für BEV und FCEV) Elektrofahrzeuge • 8.000 EUR für Klasse N1 (2,3 t - 3,5 t) und N2 (3,5 t - 7,49 t) (Fahrzeugklassen Nicht kumulierbar mit Umweltbonus. L6E, L7E, M1, N1, N2 sowie Unternehmen, Kommunen E-Lastenfahrräder) Leasing und Langzeitmiete: • Zuschuss analog zu Kauf, max. bis Höhe Anzahlung Elektrolastenfahrräder: • Kommunen: 60% max. 4.200 EUR • Unternehmen: 30% max. 2.100 EUR
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“ Inhalte des Konzeptes, z.B.: • Analyse (z.B. Flottenauslastung, Bedarfsplanung) • Ladeinfrastrukturplanung (z.B. Standortverteilung, Platzbedarf, Lastmanagement) • Beratung hinsichtlich Fahrzeugtypen • Finanzielle und rechtliche Aspekte Umsetzungs- Kommunen und kommunale Betriebe beratung • 80% der Ausgaben, max. 24.000 EUR Unternehmen • 50% der Ausgaben, max. 15.000 EUR Privatpersonen (nur EigentümerIn mit min. 4 Wohneinheiten) • 50% der Ausgaben, max. 15.000 EUR
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“ Nicht-öffentliche Unternehmen Ladeinfrastruktur De-minimis-Regelung: Das europäische Beihilferechts sieht bestimmte (Wallbox und Förderhöchstgrenzen vor. Diese sind abhängig vom Tätigkeitsfeld des Ladesäule) Unternehmens. Für die meisten Unternehmen gilt in der Regel: 200.000 Euro über drei Steuerjahre (EU-Verordnung 1407/2013) Umsetzungberatung Außnahmen Überschreitung der De-Minimis-Grenze: • nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur: Förderquote reduziert sich auf 40%, KMUs 50% • Umsetzungsberatung ist weiterhin förderfähig
Gültig ab 01.12.2020 Stand: 15.06.2020 Übersicht: Förderprogramm "Emissionsarme Mobilität" über PROGRES.NRW (gültig bis 30. November 2020) Antragbsberechtigte und Förderumfang Fördergegenstand Kommunen und kommunale Betriebe1) Natürliche Personen Juristische Personen2) 6.1 Umsetzungberatung und - 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 3) 4) konzepte max. 24.000 Euro max. 15.000 Euro 15.000 Euro 6.2 Nicht öffentlich zugängliche 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 6)7)8) Ladeinfrastruktur max. 1.600 Euro (Wallbox) bzw. 4.800 Euro max. 1.000 Euro pro Ladepunkt 1.000 Euro (Wallbox) bzw. 3.000 Euro (Ladesäule), 5) (Ladesäule), jeweils pro Ladepunkt (Wallbox/Ladesäule) jeweils pro Ladepunkt 2) 6.2 Öffentlich zugängliche siehe Juristische Personen und Hinweis 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 7)8) Ladeinfrastruktur max. 5.000 Euro pro Ladepunkt 5.000 Euro pro Ladepunkt 6.3 Batterieelektrische 40 Prozent der Anschaffungskosten, 8.000 Euro für die Klasse N1 (von 2,3 t bis 3,5 t) 9) 10) Fahrzeuge max. 30.000 Euro 8.000 Euro für die Klasse N2 (größer 3,5 bis 7,49 t) 9) 6.3 Brennstoffzellenfahrzeuge 60 Prozent der Anschaffungskosten, 8.000 Euro für die Klasse N1 (von 2,3 t bis 3,5 t) 10) max. 60.000 Euro 8.000 Euro für die Klasse N2 (größer 3,5 bis 7,49 t) 6.4 Elektro-Lastenfahrräder 60 Prozent der Anschaffungskosten, 30 Prozent der Anschaffungskosten, 10) max. 4.200 Euro max. 2.100 Euro 6.5 Konzepte, Studien und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben Analysen 1) Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchen, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe aus Nordrhein-Westfalen, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. 2) Auch: Städte, Gemeinden, Kreise oder Zusammenschlüsse von Kommunen aus Nordrhein-Westfalen sowie kommunale Betriebe, sofern diese wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben 3) Nur: - Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten 4) Nur: - Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier W ohneinheiten - Besitzerinnen und Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen - Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens fünf Kraftfahrzeugstellplätzen für Beschäftigte 5) Bei Überschreitung der De-minimis–Beihilfen nach Nr. 5.5a reduziert sich die Förderquote auf 40 Prozent, basierend auf entsprechenden AGVO-Bestimmungen 6) Für steuerbare nicht öffentliche Ladepunkte erhöht sich die Förderhöchstgrenze je Ladepunkt um 1.500 Euro. Steuerbare Ladepunkte sind Ladepunkte, die über eine Datenübertragungsschnittstelle und ein zur Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll verfügen. 7) 500 Euro Bonus für Ladepunkte, die zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben werden. Die Anlage muss eine Nennleistung von mind. 2 Kilowatt je Ladepunkt aufweisen. 8) 200 Euro Bonus je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität für Ladeinfrastruktur, die über einen neu errichteten stationären Batteriespeicher mit regenerativem Strom versorgt wird. Nur in Kombination mit einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage. Bonus für den Batteriespeicher wird max. bis zu einer Kapazität gewährt, die in Kilowattstunden doppelt so groß ist, wie die Nennleistung der verbundenen Erneuerbaren-Energien- Anlage in Kilowatt. Maximal wird eine Kapazität von 30 kWh pro Ladepunkt gefördert. 9) Die Förderung für das Leasing bzw. die Langzeitmiete von Fahrzeugen erfolgt als Zuschuss maximal bis zur Höhe der im Leasing-bzw. Mietvertrag festgelegten Anzahlung. Beträgt die Haltedauer weniger als fünf Jahre verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig. 10) Auch Personengesellschaften und natürliche Personen als Freiberufler und als Gewerbetreibende 49
Verbesserte Konditionen Kreditprogramm NRW.BANK Zielgruppe: • gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, kommunale und gemeinnützige Unternehmen Einsatzbereich: Kumulierbar mit Umweltbonus • Erwerb von Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor (z.B. NRW.BANK. Elektrolokomotiven, -stapler), Elektromobilität • Weitere Investitionen (z.B. Ladeinfrastruktur) • Forschung und Entwicklung Rahmenbedingungen: • ab 10.000 EUR bis 5 Mio. EUR • ab 0 % Zinsen (abhängig von Bonität) • 4 Jahre oder 10 Jahre inkl. 2 tilgungsfreie Jahre 50
„Umweltbonus / Innovationsbonus“ BAFA-Förderung Kauf und Leasing: • Batterieelektrische- und Brennstoffzellenfahrzeuge • Plug-In Hybride (weniger als 50 g CO2/km oder 40 km rein elektrisch auf Basis des WLTP-Prüfzyklus) • Neuwagen und Gebrauchte (< 15.000 km + max 12 Monate) Liste der förderfähigen Fahrzeuge: www.bafa.de/umweltbonus Elektrofahrzeuge Ziel: alle nach dem 04.06.2020 und vor dem 31.12.2021 zugelassenen (BE-Fzg), Fahrzeuge sollen die Förderung bekommen Brennstoffzellen- Höhe der Förderung bei Kauf (netto): fahrzeuge (BZ-Fzg), Nettolistenpreis ≤ 40.000 EUR 40.000 bis 65.000 EUR Plug-In Hybride Batterieelektrisch 9.000 EUR 7.500 EUR oder (6.000 EUR Bund + (5.000 EUR Bund + Brennstoffzelle 3.000 EUR Hersteller) 2.250 EUR Hersteller) Plug-In Hybrid 6.750 EUR 5.625 EUR (4.500 EUR Bund + (3.750 EUR Bund + 2.250 EUR Hersteller) 1.875 EUR Hersteller) 51
„Innovationsprämie“ BAFA-Förderung Höhe des Förderanteils durch den Bund bei Leasing: • Batterielektrische oder Brennstoffzellenfahrzeuge: Nettolistenpreis ≤ 40.000 EUR 40.000 bis 65.000 EURO Leasinglaufzeit 6-11 Monate 1.500 EUR 1.250 EUR Leasinglaufzeit 12-23 Monate 3.000 EUR 2.500 EUR Elektrofahrzeuge (BE-Fzg), Leasinglaufzeit > 23 Monate 6.000 EUR 5.000 EUR Brennstoffzellen- fahrzeuge (BZ-Fzg), • Plug-In Hybrid: Plug-In Hybride Nettolistenpreis ≤ 40.000 EUR 40.000 bis 65.000 EURO Leasinglaufzeit 6-11 Monate 1.125 EUR 937,50 EUR Leasinglaufzeit 12-23 Monate 2.250 EUR 1.875 EUR Leasinglaufzeit > 23 Monate 4.500 EUR 3.750 EUR 52
Bundesförderungen: News KFW Zuschuss 440: Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude • Seit dem 24.11.2020 fördert der Bund nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur • Antragsberechtigt: Private Eigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter • Zuschuss von 900 Euro pro Wallbox mit 11 kW Ladeleistung • Voraussetzung: Nutzung EE-Strom, Steuerbare Ladeinfrastruktur • Positivliste der förderfähigen Wallboxen: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende- Immobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos/#
Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge • 10 Jahre KFZ-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2030, danach um 50% reduzierte KFZ-Steuer • Geldwerter Vorteil bis 2030: • 0,25% des Bruttolistenpreis bis 60.000 € für BEV • 0,5% für PHEV und BEV mit Bruttolistenpreis größer 60.000 Euro • 50% Sonderabschreibung für leichte Elektro-Nutzfahrzeuge im Kaufjahr • Ladestrom beim Arbeitgeber ist steuerfrei (bis Ende 2030) Vergünstigungen • 35% geringere Wartungskosten für Elektrofahrzeuge (Studie und Vorteile für Hochschule Nürtingen-Geislingen) Elektrofahrzeuge • Strombezug an einigen Ladesäulen kostenlos • Elektromobilitätsgesetz: Berechtigung für Kommunen zur Schaffung von Bevorrechtigungen für E-Fahrzeuge: • z.T. Erlass von Parkplatzgebühren • z.T. Ausnahme von Zufahrtsbeschränkungen • z.T. Mitbenutzung von Sonderspuren 54
Gebäude-Elektromobilitäsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) Aktueller Stand: Umsetzung EU-Richtlinie in Nationales Recht, März 2020 Beschluss im Kabinett, aktuell weiter in Gesetzgebungsverfahren Wohngebäude Nichtwohngebäude Gemischte Nutzung Art des Gebäudes Neubau Mehr als 10 Parkplätze: Mehr als 10 Parkplätze: Hier gilt das was überwiegt ➢ jeder Parkplatz muss mit ➢ Min. jeder 5. Parkplatz muss vorwiegende Nutzung als oder Leitungsinfrastruktur mit Leitungsinfrastruktur Wohngebäude oder ausgestattet werden ausgestattet werden Nichtwohngebäude. Größere ➢ Min 1 Ladepunkt muss errichtet werden Renovierung Bestand Mehr als 20 Parkplätze: ➢ Min. 1 Ladepunkt nach dem 01.01.2025 60
Änderungen Wohn- und Eigentumsrecht und Mietrechts • Schafft für Mieter und Wohnungseigentümer eine vereinfachte Möglichkeit, Ladeinfrastruktur zu installieren • In Kraft seit 01.12.2020 Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz Änderungen Bürgerliches Gesetzbuch §554 (BGB-E) (WEMoG) • Jeder Wohnungseigentümer hat Anspruch darauf, • Mieter können Lademöglichkeit für ihren Stellplatz auf seine Kosten Ladeinfrastruktur zu installieren. auf eigene Kosten vom Vermieter verlangen • Wenn weitere Wohnungseigentümer • Der Vermieter darf seine Erlaubnis verweigern, Ladeinfrastruktur installieren lassen wollen, werden 1. Wenn der Vermieter selbst unverzüglich notwendige Mehrkosten für die Anschlussleistung Ladeinfrastruktur für den Mieter bereitstellt oder die Einführung von Lastmanagement von allen 2. Wenn die bauliche Veränderung der Eigentümern getragen, die bereits Ladeinfrastruktur Mietsache und anderer Mieter, die besitzen oder neu installieren lassen wollen. Klimaschutzaspekte deutlich überwiegen • Der Mieter ist nicht zur Wiederherstellung des Ursprungzustands nach Beendigung des Mietverhältnisses gezwungen 61
Elektromobilität in Unternehmen: Checkliste 1) Analyse der örtlichen Gegebenheiten • Ausarbeitung eines Nutzungs- und Anforderungsprofils des Unternehmens • Analyse bestehender Ladeinfrastruktur im Unternehmensumfeld • Analyse der Parkplatzsituationen • Analyse des benötigten Stroms und der Leistung • Konzeptioneller Aus- bzw. Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Flotten 62
Elektromobilität in Unternehmen: Checkliste 2) Fuhrparks / Fahrzeugpools • Analyse des bestehenden Fuhrparks • Auf- bzw. Ausbau eines bedarfsgerechten Fuhrparks • Genügt die Reichweite der Fahrzeuge für die Tagesfahrleistung? • Welche Fahrzeuge besitzen die nötigen Eigenschaften? • Kombination verschiedener Mobilitätsformen (E-Carsharing, Poolingkonzepte, Einbindung ÖPNV etc.) • Einbindung weiterer Fahrzeuge: z. B. Pedelecs • Welche Ladetechnik deckt den Energiebedarf? 63
Elektromobilität in Unternehmen: Checkliste 3) Reichweite Wie können Sie vorgehen? 1. Ermitteln Sie durchschnittliche/maximale Tourlängen 2. Prüfen Sie eine Ladung zwischen den Touren 3. Ermitteln Sie die erforderlichen Batteriekapazität an Hand der maximalen Tourlänge als Vielfache von 0,24 kWh/km 4. Prüfen der Möglichkeiten zum Zwischenladen. Was können Sie erreichen? 1. Die so ermittelte Batteriekapazität gewährleistet komfortabel und sicher die e-mobile Leistungserbringung. 2. Erst hohe Fahrleistungen schöpfen die wirtschaftlichen Einsparpotentiale der E-Mobilität aus. 64
Elektromobilität in Unternehmen: Checkliste 4) Checkliste 1. Bestimmen der vorhandenen Anschlussleistung 2. Erforderliche Anschlussleistung für E-Fahrzeuge bestimmen als Summe der Ladeleistungen der Ladeboxen 3. Ggfs. notwendige Ladeleistung bei Nutzung eines begrenzenden Lastmanagements 4. Erforderliche zusätzliche Zählpunkte für die Nutzung von günstigen Fahrstromtarifen 5. Installationsortabhängige Bodenarbeiten 6. Anmeldung Ladepunkte beim Netzbetreiber 7. Empfehlung: Angebot zur Installation über Elektroinstallateur einholen 65
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. »Die Zeit ist reif für Elektromobilität!« Joél Dupont Marina Burjanadze +49 211 86642-323 +49 2461 690-778 dupont@elektromobilitaet.nrw burjanadze@elektromobilitaet.nrw 66
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