Initialberatung Elektromobilität für Unternehmen - Stand 02/2021 - UEW eG

 
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Initialberatung Elektromobilität für Unternehmen - Stand 02/2021 - UEW eG
Initialberatung Elektromobilität
für Unternehmen
Stand 02/2021
Initialberatung Elektromobilität für Unternehmen - Stand 02/2021 - UEW eG
Inhaltsverzeichnis: Elektromobilität Kompakt

  •   Vorstellung Elektromobilität NRW

  •   Einstieg: Warum Elektromobilität?

  •   Entwicklung der Elektromobilität

  •   Kostenbetrachtungen zur Elektromobilität

  •   Elektrofahrzeuge

  •   Ladeinfrastruktur

  •   Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten

  •   Checklisten zur Implementierung von E-Fahrzeugen im Unternehmen

                                                                        2
Initialberatung Elektromobilität für Unternehmen - Stand 02/2021 - UEW eG
ElektroMobilität NRW – Ihr Ansprechpartner für NRW

            •   Information über themennahe Veranstaltungen
            •   Bereitstellung von Info-Material für Fachleute und Interessierte
            •   Quartalsweise Marktanalysen und Veröffentlichung der Daten

                                                                                   3
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ElektroMobilität NRW – Ihr Ansprechpartner für NRW

  ✓Dachmarke des NRW-Wirtschaftsministeriums, Ansprechpartner für Elektromobilität
  ✓Unterstützung des Markthochlaufs: Erstberatung von Unternehmen und Kommunen
  ✓Öffentlichkeitsarbeit: Info-Veranstaltungen, Workshops, Bürgertage, Info-Material

                                                                                       4
Initialberatung Elektromobilität für Unternehmen - Stand 02/2021 - UEW eG
Einstieg: Warum Elektromobilität?

  Elektrofahrzeuge sind effizienter, leiser und lokal emissionsfrei - vor allem aber sind sie
  schon heute im Unternehmensalltag wirtschaftlich einsetzbar und nicht von drohenden
  Fahrverboten betroffen.

  Darüber hinaus bringt die Elektromobilität viele weitere Vorteile mit sich:
  • Geringe Lärmbelastung
  • Fahrspaß
  • Lokale Emissionsfreiheit
  • Erdölunabhängigkeit und Treiber der Erneuerbaren Energien
  • Als Teil eines umfassenden und innovativen Energiekonzepts
    basierend auf Erneuerbaren Energien
  • Als Teil eines innovativen Mobilitätskonzepts
  • Schrittmacherfunktion für das Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz
  • Positives Image
  • …

                                                                                                5
Initialberatung Elektromobilität für Unternehmen - Stand 02/2021 - UEW eG
Einstieg: Vorteile der Elektromobilität für Unternehmen

                                                                            Wirtschaftlich
  Energiekonzept
                                        Lokal Emissionsfrei
                           Fahrspaß
                                                              Image

                                                                                     Effizient

Erdölunabhängigkeit                                  Umgehung Fahrverbote

                      Geringe Lärmbelästigung

                                                                                                 6
Initialberatung Elektromobilität für Unternehmen - Stand 02/2021 - UEW eG
Einstieg: Viele Aspekte greifen ineinander

                        Ladestecker                  Fahrzeug
                                                                  TCO
         Ladeinfrastruktur

            Bezahlsysteme                                       Fördermöglich
            Ladestrom                                                  -keiten

             Installation              Integration                Grüner
           Ladeinfrastruktur          in Fuhrpark                 Strom

                                                                                 7
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Einstieg: Elektromobilität und Klimaschutzziele

  Emissionsziel der Bundesregierung: Senkung der Treibhausgasemissionen

      •   bis 2030 um 53% gegenüber 1990,
      •   bis 2050 um 80 – 95% gegenüber 1990

  Nationaler Entwicklungsplan Elektromobilität (von 2009)

      •   bis 2030: 7 bis 10 Mio. Elektrofahrzeuge notwendig um Klimaziele zu
          erreichen
      •   bis 2050: innerstädtischer Verkehr überwiegend frei von fossilen Brennstoffen
      •   Aufbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur
      •   Nutzung regenerativer Quellen zur Deckung des Energiebedarfs von Elektrofahrzeugen

      ➢ Ein Elektrofahrzeug ist lokal emissionsfrei und ist mit 100 % Ökostrom geladen
        besonders umweltfreundlich

                                                                                               8
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Neuzulassungen von elektrischen Fahrzeugen

Quelle: NOW

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Initialberatung Elektromobilität für Unternehmen - Stand 02/2021 - UEW eG
Neuzulassungen von elektrischen Fahrzeugen und Gesamt

Quelle: NOW

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Einstieg: Ladeinfrastrukturentwicklung Deutschland

          Ladeanschlüsse mit mindestens 43 kW

                                                Ladeanschlüsse mit mindestens 100 kW

                                                                                       13
Einstieg: CO2-Bilanz im Vergleich der Kraftstoffe

                                            Benzin

                                                     53%   97%

                                                                 14
CO2-Bilanz Kleinwagen

Kleinwagen

Jahresfahrleistung: 10.500 km
Batteriegröße: 30kWh

CO2-Bilanz Elektrofahrzeug (Strommix):
Benzin-PkW ca. 27.000 km
Diesel-PkW ca. 32.000 km

CO2-Bilanz Elektrofahrzeug (100% EE):
Benzin-PkW ca. 15.000 km
Diesel-PkW ca. 17.000 km

                                         17
CO2-Bilanz Oberklassewagen

Oberklassewagen

Jahresfahrleistung: 20.000 km
Batteriegröße: ca. 80kWh

CO2-Bilanz Elektrofahrzeug (Strommix):
Benzin-PkW ca. 85.000 km
Diesel-PkW ca. 110.000 km

CO2-Bilanz Elektrofahrzeug (100% EE):
Benzin-PkW ca. 40.000 km
Diesel-PkW ca. 46.000 km

                                         18
Kostenbetrachtung zur Elektromobilität

   Kostenvergleich über gesamte Lebensdauer (Beispielrechnung, 8 Jahre)
     • Berücksichtigung aller Kosten (Anschaffung, Energie, Wartung Steuervergünstigungen,
        Wertverlust)
     • Berücksichtigung der gewerblichen Besonderheiten (Abschreibungen)

   TCO Online-Rechner:
     • Ökoinstitut e.V.: https://emob-flottenrechner.oeko.de/#/
     • Efahrer: https://efahrer.chip.de/kostenrechner
     • E-Stations: https://www.e-stations.de/elektroautos/kostenrechner

                                                                     Quelle Bild: flaticon.com

                                                                                                 19
Kostenbetrachtung zur Elektromobilität: Betriebskostenvergleich

   Energiekosten: Was kosten 100km?

                                                                      Verbrauch in                Kosten für 100   teurer als E-
         Fahrzeugtyp                          Energie
                                                                     l (kW)/100 km*                   km**          Fahrzeug…
VW e-Golf                                       Strom                       17,45                       5,23 €
VW Golf VII 1,2 TSI                             Benzin                       6,72                       9,21 €      76 % teurer
VW Golf VII 1,6 TDI                             Diesel                       5,19                       6,23 €      19 % teurer

Nissan Leaf                                     Strom                       18,11                       5,43 €
Nissan Pulsar 1,2 DIG-T                         Benzin                       6,97                       9,55 €      76 % teurer
Nissan Pulsar 1,5 dCi                           Diesel                       5,01                       6,01 €      11 % teurer

Renault ZOE                                     Strom                       16,77                       5,03 €
Renault Clio EnergyTce² 90                      Benzin                       5,86                       8,03 €      60 % teurer
Renault Clio Energy dCi 90                      Diesel                       4,74                       5,69 €      13 % teurer
*Durchschnittsverbräuche nach realistischen Verbräuchen ermittelt über www.spritmonitor.de
** 2020: 1,12 € Diesel / 1,29 € Benzing Durchschnittswerte / CO2-Besteuerung + 8 Cent // 0,30 € / kWh

                                                                                                                                   20
Mittelklasse                           Benzinfahrzeug (Hyundai Kona)                     Elektrofahrzeug (Hyundai Kona Elektro)

                Kostenart

Brutto-Listenpreis (November/20)                                                     21.850 EUR                                    34.850 EUR

Förderung Umweltbonus                                                                     - 0 EUR                                 - 9.570 EUR
Restwert nach 8 Jahren*                                                             - 5.449 EUR                                   - 8.897 EUR
Kfz-Steuer pro Jahr                                                                      109 EUR                                       0 EUR
Versicherung pro Jahr*                                                                   836 EUR                                     836 EUR
AU/HU* (z.B. beim TÜV Nord)                                                               47 EUR                                      28 EUR
Wartung pro Jahr*                                                                        603 EUR                                     381 EUR
Ladestation und Installation                                                                0 EUR                                   2.000 EUR
Förderung Ladestation (progress.NRW)                                                      - 0 EUR                                 - 1.200 EUR
Energiekosten (brutto pro Jahr)
(Verbrauch: 5,7 L bzw. 15,2 kWh pro 100 km
                                                                                       1.112 EUR                                     684 EUR
Preis: 1,30 € pro L bzw. 0,3 € pro kWh
Fahrleistung: 15.000 km pro Jahr)

Gesamtkosten nach 8 Jahren                                                           39.625 EUR                                    35.381 EUR

Kosten pro Monat                                                                         413 EUR                                     369 EUR
Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Angaben wurde aus „Kostenrechner für Elektrofahrzeuge“ des Öko-Instituts e.V. übernommen.

                                                                                                                                                21
Elektrofahrzeuge: Antriebskonzepte

                                     25
Elektrofahrzeuge: Marktentwicklung Alltagsreichweiten

  Zahlreiche Nutzerstudien zeigen, dass die benötigten Reichweiten für tägliche Fahrten ausreichend sind:
        • ca. 90 % der deutschen Autofahrer fahren am Tag weniger als 100 km
        • 70% fahren weniger als 50 km

     Nissan Leaf

                                                       2012: 120 km               2018: 200 km                     2019: 320 km

    Renault ZOE

                                                                   2013: 150 km   2017: 200 km      2018: 260 km

        BMW i3

                                                          2013: 130 km      2016: 180 km         2018: 250 km

         VW eGolf
                                                                 2017: 145 km     2019: 200 km

    Ermittelt mit Durchschnittsverbräuchen von Spritmonitor.de

                                                                                                                                  26
Elektrofahrzeuge: Aktuelles Marktangebot

  E-Fahrzeuge: Marktangebot

  •   Das Angebot der im Markt verfügbaren Elektrofahrzeuge (Nutzfahrzeuge und Pkw) wächst
      dynamisch: es umfasst derzeit ca. 90 verschiedene Modelle (rein batterieelektrische
      Fahrzeuge und Plug-In Hybride)

  •   Überblick über verfügbare Modelle:
      https://www.elektromobilitaet.nrw.de/unternehmen/fahrzeuge/

                                                                                  Quelle: innogy

                                                                                                   27
Ladeninfrastruktur: Wie wird Strom geladen?

  Über speziellen Anlagen für Elektroautos                 Über ein „Notladekabel“ an (den meisten)
  an einer Wallbox oder einer Ladesäule                    Haushaltssteckdosen (Schuko-Steckdose)

  Überblick über verfügbare Modelle:
  https://www.elektromobilitaet.nrw/unser-service/marktuebersicht-ladestationen/

                                                                                                      28
Ladeinfrastruktur: Begriffsdefinition Ladeleistung

0 kW                                                       22 kW                                     350 kW

                         Normalladen                                        Schnellladen

       Wallbox                    Normalladesäule            Schnellladesäule          Schnellladesäule
       Wechselstrom (AC)          Wechselstrom (AC)          Wechselstrom (AC)         Gleichstrom (DC)
       Ladeleistung bis 22 kW     Ladeleistung bis 22 kW     Ladeleistung bis 43 kW    Ladeleistung bis 350 kW

                                                                                                             29
Ladeinfrastruktur: Laden zu Hause und Unterwegs

                  Laden                            Zu Hause                                     Unterwegs

           Ladeeinrichtung             Haushaltssteckdose oder Wallbox                  Wallbox oder Ladesäule

Steckerbeispiel
Typ. max. Ladeleistung (kW)                                                                              43 / 50 / 100 / 150 /
                                            3,7             7,2 / 11 / 22           7,2 / 11 / 22
(Ladeinfrastrukturseitig)                                                                                  175 / 320 / 350
Typ. max. Ladeleistung (kW)
                                                    AC: 3,7 / 4,6 / 7,2 / 11 / 22 DC: 50 / 100 / 150 / 270
(Fahrzeugseitig)
                                     Meldung an Netzbetreiber: 11 kW
Pflicht des Privatnutzers            Genehmigung durchNetzbetreiber: 22 kW                           -
                                      Die maximale Ladeleistung eines Ladevorgangs wird begrenzt durch den kleineren
Welche Ladeleistung kommt max. an?   der beiden Werte: Leistungsangabe von Ladeinfrastruktur und Fahrzeugseitigem On-
                                                                      Board-Charger.
Was beeinflusst die Ladeleistung?        Ladezustand der Batterie in % (SOC), Temperaturen, vorheriger Fahrzyklus

                                                                                                                                 30
Ladeinfrastruktur: Übersicht Stecker

                        Hauslösung „Notfall“       Normalladung         AC-Schnellladung         DC-Schnellladung

                        Haushaltssteckdose
   Ladeeinrichtung                             Wallbox bzw. Ladesäule Wallbox bzw. Ladesäule      Schnellladesäule
                           oder Wallbox

Steckerbeispiel               Schuko               Typ 2 Autostrom       Typ 2 Autostrom                  CCS
                        Wechselspannung (AC)   Wechselspannung (AC)   Wechselspannung (AC)
Spannungsart                  1-phasig           1- oder 3-phasig           3-phasig            Gleichspannung (DC)
                                                  230 V oder 400 V
Ladespannung                   230 V                  (230 V)             400 V (230 V)                bis 850 V

Stromstärke                   bis 16 A                bis 32 A               Bis 63 A                  Bis 400 A
Maximale Ladeleistung        bis 3,7 kW              bis 22 kW             bis 43,5 kW                Bis 350 kW
Mittlere Ladezeit
(bei 22 kWh
Batteriekapazität)           6 Stunden              min. 1 Stunde        min. 30 Minuten       Weniger als 20 Minuten
                                                                                               Quelle: Elektromobilität NRW

                                                                                                                              31
Ladeinfrastruktur: Ladezeiten Elektrofahreuge

     Renault                       DC @50kW (10-80%): 56 Min = 221 km
     Zoe R110 Z.E. 50                          AC @22kW: 2:15 h
     52 kWh netto          Schuko: 23 h
     BMW                           DC @50kW (10-80%): 36 Min = 166 km
     I3 120Ah                                                     AC @11kW: 4 h
     37,9 kWh netto        Schuko:18 h
     Tesla                          DC @250kW (10-80%): 20 Min = 329 km
     Model 3 Long Range                                                                               AC @11kW: 7:30 h
     73,5 kWh netto        Schuko:35 h
     Smart                           AC @22kW (10-80%) (opt): 45 min = 70 km
     EQ fortwo                                                           AC @4,6kW: 4:30 h
     16,7 kWh netto            Schuko: 8h
     VW                            DC @125kW (10-80%): 36 Min = 315 km
     ID3 Pro S
                                                                                                             AC @11kW: 8:15 h
     77 kWh netto
                           Schuko:29:45 h
     Audi
                                   DC @150kW (10-80%): 27 Min = 252 km
     e-Tron 55 quattro
                                                                          AC @22kW (opt): 4:45 h
     86,5 kWh netto
                           Schuko:44:15 h
     Hyundai                         DC @78kW (10-80%): 44 Min=278 km
     Kona Elektro 64 kWh                                                                           AC @11kW: 7 h
     64 kWh netto          Schuko 32:45 h
      Nissan                              DC @100kW (10-80%): 35 Min = 228 km
      Leaf e+              AC @7kW
      56 kWh netto         Schuko: 28:45 h

                           0                    2                 4                   6                  8                10    12

                                                                                                                                     32
Ladeinfrastruktur: Ladekurven Schnellladen Elektrofahreuge
          58 kWh CCS=100kW

      max 100 kW                                max 150 kW                  93%
                             78%                                                    Ø 140 kW
                                     Ø 78 kW

     max 78 kW
                               82%             max 200 kW (alte Variante)
                                     Ø 64 kW                                77,5%
                                                                                    Ø 155 kW

                                                                                               33
Ladeinfrastruktur: Bezahlsysteme

  An neuen Ladesäulen muss man laut Ladesäulenverordnung (LSV) immer direkt vor Ort bezahlen können.

  Folgende Bezahlmöglichkeiten gibt es:
  1) Smartphone-App (mit hinterlegtem Girokonto, Kreditkarte, etc.)
  2) Ladekarte (RFID-Karte, abgeschlossener Vertrag mit einem Anbieter und hinterlegtem Konto, Kreditkarte, etc.)
  3) Smartphone (NFC-Fähiges Gerät, Kontaktloses bezahlen mit hinterlegtem Konto)
  4) Direkt Girokarte, Kreditkarte, etc.

  Smartphone Apps:
       Plugsurfing                    130.000 Ladestationen europaweit
       NewMotion                      125.000 Ladestationen europaweit,
       EinfachStromLaden               70.000 Ladestationen europaweit, 22.000 Deutschland
       EnBW Mobility+                  30.000 Ladestationen Deutschland, Schweiz, Österreich
       eCharge                          3.000 Ladestationen Deutschland
                                                                                                         Quelle Bilder:
                                                                                                         flaticon.com
  Anbieter von Ladekarten: https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/anbieter/                       aktion-elektroauto.com

  Ladekarten Übersicht / Roaming und Preise: https://emobly.com/de/category/laden/ladekarten-kompass/

                                                                                                                                  34
Ladekartenübersicht öffentlicher Ladepunkte

   Öffentliche Anbieter, berücksichtigt werden die (inter-)nationalen Anbieter Allego, EnBW, Fastned, innogy
   und Ionity) sowie den Verbund Ladenetz mit mehr als angeschlossenen 210 Stadtwerken. Nicht
   berücksichtigt werden Tarife, die eine gesonderte Mitgliedschaft erfordern.

                                                                                                               35
Ladeninfrastruktur: Wie finde ich Lademöglichkeiten?

  Online                                                   Funktionalitäten
  •   https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/       •   Ladeleistung
  •   https://www.e-stations.de/ladestationen/map          •   Authentifizierungsinfo
  •   www.ladesaeulenregister.de                           •   Belegtstatus
  •   www.lemnet.org/de                                    •   Routing
  •   www.plugsurfing.com                                  •   Bezahlmöglichkeiten
  •   https://de.chargemap.com/map                         •   Öffnungszeiten
  •   https://maps.ladenetz.de/                            •   Dienstleistungen in der Nähe
                                                           •   Userkommentare
  Ladestationen inkl. Routen- und Ladestoppplaner:         •   Erfolgreiche letzter Ladevorgang
                                                           •   Fehlermeldungen
  •   www.goingelectric.de/stromtankstellen/routenplaner

  Weitere Apps
  •   Ladenetz
  •   PlugShare
  •   Nextcharge
  •   Chargemap
  •   AirElectric

                                                                                                  36
Was sind typische Ladeorte?

                              37
Förderprogramm NRW „Emissionsarme Mobilität“

  Zuständigkeit für Förderprogramm „Emissionsarme Mobilität“
  Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie (MWIDE)
  Referat Klimagerechte Mobilität, Elektromobilität, Lade- und Tankinfrastruktur

  Abwicklung des Förderprogramms (Förderantrage, Prüfung, Bewilligung, Auszahlung):
  Bezirksregierung Arnsberg
  https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/p/progres_nrw_emissionsarme_mobilitaet/index.php

  Informationen und Hilfestellungen zur Förderung erhalten Sie:
  1) NRW.direkt                           0211 837-1928
  2) ElektroMobilität NRW                 www.elektromobilitaet.nrw (Fördergegenstände, FAQs)
                                          info@elektromobilität.nrw
  3) Bezirksregierungs Arnsberg           progres.emob@bra.nrw.de (Frage zu Ihrem gestellten
                                          Antrag)

                                                                                                38
Ablauf der Antragstellung „Emissionsarme Mobilität“

  Informationen und Hilfestellung zur Förderung
  • Fördergegenstände
  • Nebenbestimmungen
  • Links zu den elektronischen Antragsformularen
  • Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  erhalten Sie auf den Seiten:
  • https://www.elektromobilitaet.nrw/privatnutzer/foerderung-fuer-privatnutzer/
  • https://www.elektromobilitaet.nrw/unternehmen/foerderung-fuer-unternehmen/
  • https://www.elektromobilitaet.nrw/kommunen/foerderung-fuer-kommunen/?L=0

                                                                                   39
Ablauf der Antragstellung „Emissionsarme Mobilität“

         Prüfung Antragsberechtigung              Förderrichtlinie und Nebenbestimmungen lesen

          Kostenvoranschlag einholen              Fachbetriebssuche unter www.elektromobilität.nrw

       Förderantrag stellen (elektronisch)        https://www.elektromobilitaet.nrw/mediathek/formulare/

        Eingangsbestätigung abwarten              Inkl. Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn

Auftrag erteilen * / Durchführung der Maßnahme*   Auftragsvergabe, Kauf

Zuwendungsbescheid (Förderzusage) abwarten        Inkl. Verwendungsnachweis / Auszahlungsantrag

      Rechnung einreichen (elektronisch)

          Auszahlung der Förderung

                                                                                                           40
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“

                        Ladeinfrastruktur

 Fördergegenstände      Elektrofahrzeuge

                        Umsetzungskonzepte

                                             41
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“

                        Kommunen und kommunale Betriebe
                        •   80% max. 1.600 EUR Wallbox / 4.800 EUR pro Ladepunkt

                        Unternehmen
 Nicht-öffentliche      •   50% max. 1.000 EUR Wallbox / 3.000 EUR pro Ladepunkt
 Ladeinfrastruktur
 (Wallbox und
 Ladesäule)             Privatpersonen

                        Voraussetzungen und Boni:
                        •   Ökostrom oder eigene EE-Anlage
                        •   Steuerbare Ladeinfrastruktur: Fördergrenze + 1.500 EUR
                        •   500 EUR Bonus für neue EE-Anlage pro Ladepunkt und 2kWp
                        •     + 200 EUR pro kWh - Bonus für zus. neuen Batteriespeicher
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“

                        Kommunen und kommunale Betriebe, Unternehmen und
                        Privatpersonen

                        •   50% max. 5.000 EUR pro Ladepunkt

 Öffentliche
 Ladeinfrastruktur
                        Voraussetzungen und Boni:
                        •   Min. Zugänglichkeit 12 h an 5 Tagen
                        •   Ökostrom oder eigene EE-Anlage
                        •   500 EUR Bonus für neue EE-Anlage pro Ladepunkt und 2kWp
                        •    + 200 EUR pro kWh - Bonus für zus. neuen Batteriespeicher
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“

                        a)   Ladesäule beziehungsweise Wallbox, angeschlagenes Kabel,
                             Leistungselektronik,
                        b)   Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten,
                        c)   Energiemanagementsysteme
 Zuwendungsfähige       d)   Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung,
 Ausgaben für
                        e)   Anfahrschutz, Beleuchtung,
 Ladeinfrastruktur
                        f)   Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche,
                        g)   Montage und Inbetriebnahme,
                        h)   Netzanschluss und
                        i)   Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“

                        Kommunen und kommunale Betriebe
                          • BEV: 40% der Anschaffungskosten, max. 30.000 EUR
                          • FCEV: 60% der Anschaffungskosten, max. 60.000 EUR

                        Unternehmen (für BEV und FCEV)
 Elektrofahrzeuge
                          • 8.000 EUR für Klasse N1 (2,3 t - 3,5 t) und N2 (3,5 t - 7,49 t)
 (Fahrzeugklassen
                         Nicht kumulierbar mit Umweltbonus.
 L6E, L7E, M1, N1, N2
 sowie                  Unternehmen, Kommunen
 E-Lastenfahrräder)     Leasing und Langzeitmiete:
                          • Zuschuss analog zu Kauf, max. bis Höhe Anzahlung
                        Elektrolastenfahrräder:
                          • Kommunen:          60% max. 4.200 EUR
                          • Unternehmen:       30% max. 2.100 EUR
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“

                       Inhalte des Konzeptes, z.B.:
                        • Analyse (z.B. Flottenauslastung, Bedarfsplanung)
                        • Ladeinfrastrukturplanung (z.B. Standortverteilung, Platzbedarf,
                             Lastmanagement)
                        • Beratung hinsichtlich Fahrzeugtypen
                        • Finanzielle und rechtliche Aspekte

  Umsetzungs-            Kommunen und kommunale Betriebe
  beratung               •    80% der Ausgaben, max. 24.000 EUR

                         Unternehmen
                         •    50% der Ausgaben, max. 15.000 EUR

                         Privatpersonen (nur EigentümerIn mit min. 4 Wohneinheiten)
                         •    50% der Ausgaben, max. 15.000 EUR
Landesprogramm „Emissionsarme Mobilität“

 Nicht-öffentliche      Unternehmen

 Ladeinfrastruktur      De-minimis-Regelung: Das europäische Beihilferechts sieht bestimmte

 (Wallbox und           Förderhöchstgrenzen vor. Diese sind abhängig vom Tätigkeitsfeld des

 Ladesäule)             Unternehmens. Für die meisten Unternehmen gilt in der Regel:

                        200.000 Euro über drei Steuerjahre (EU-Verordnung 1407/2013)

 Umsetzungberatung
                        Außnahmen Überschreitung der De-Minimis-Grenze:
                        •   nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur:
                            Förderquote reduziert sich auf 40%, KMUs 50%
                        •   Umsetzungsberatung ist weiterhin förderfähig
Gültig ab 01.12.2020
      Stand: 15.06.2020

           Übersicht: Förderprogramm "Emissionsarme Mobilität" über PROGRES.NRW (gültig bis 30. November 2020)
                                                                                                        Antragbsberechtigte und Förderumfang
      Fördergegenstand
                                                  Kommunen und kommunale Betriebe1)                                   Natürliche Personen                                       Juristische Personen2)
       6.1 Umsetzungberatung und -              80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,               50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,              50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max.
                                                                                                                          3)                                                 4)
           konzepte                             max. 24.000 Euro                                         max. 15.000 Euro                                        15.000 Euro
      6.2 Nicht öffentlich zugängliche          80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,               50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,              50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max.
                            6)7)8)
          Ladeinfrastruktur                     max. 1.600 Euro (Wallbox) bzw. 4.800 Euro                max. 1.000 Euro pro Ladepunkt                           1.000 Euro (Wallbox) bzw. 3.000 Euro (Ladesäule),
                                                                                                                                                                                       5)
                                                (Ladesäule), jeweils pro Ladepunkt                       (Wallbox/Ladesäule)                                     jeweils pro Ladepunkt
                                                                                             2)
      6.2 Öffentlich zugängliche                siehe Juristische Personen und Hinweis                   50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,              50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max.
                            7)8)
          Ladeinfrastruktur                                                                              max. 5.000 Euro pro Ladepunkt                           5.000 Euro pro Ladepunkt
       6.3 Batterieelektrische                  40 Prozent der Anschaffungskosten,                                                                               8.000 Euro für die Klasse N1 (von 2,3 t bis 3,5 t)
                      9)                                                                                                                                                                                              10)
           Fahrzeuge                            max. 30.000 Euro                                                                                                 8.000 Euro für die Klasse N2 (größer 3,5 bis 7,49 t)
                                           9)
       6.3 Brennstoffzellenfahrzeuge            60 Prozent der Anschaffungskosten,                                                                               8.000 Euro für die Klasse N1 (von 2,3 t bis 3,5 t)
                                                                                                                                                                                                                      10)
                                                max. 60.000 Euro                                                                                                 8.000 Euro für die Klasse N2 (größer 3,5 bis 7,49 t)

       6.4 Elektro-Lastenfahrräder              60 Prozent der Anschaffungskosten,                                                                               30 Prozent der Anschaffungskosten,
                                                                                                                                                                                 10)
                                                max. 4.200 Euro                                                                                                  max. 2.100 Euro
       6.5 Konzepte, Studien und                80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben                                                                        50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
           Analysen

      1) Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchen, kommunale Zweckverbände und kommunale Betriebe aus Nordrhein-Westfalen, sofern diese nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
      2) Auch: Städte, Gemeinden, Kreise oder Zusammenschlüsse von Kommunen aus Nordrhein-Westfalen sowie kommunale Betriebe, sofern diese wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben
      3) Nur: - Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier Wohneinheiten
      4) Nur: - Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietgebäuden mit jeweils mindestens vier W ohneinheiten
               - Besitzerinnen und Besitzer von mindestens fünf gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen
               - Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens fünf Kraftfahrzeugstellplätzen für Beschäftigte
      5) Bei Überschreitung der De-minimis–Beihilfen nach Nr. 5.5a reduziert sich die Förderquote auf 40 Prozent, basierend auf entsprechenden AGVO-Bestimmungen
      6) Für steuerbare nicht öffentliche Ladepunkte erhöht sich die Förderhöchstgrenze je Ladepunkt um 1.500 Euro. Steuerbare Ladepunkte sind Ladepunkte, die über eine Datenübertragungsschnittstelle und ein zur
      Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll verfügen.
      7) 500 Euro Bonus für Ladepunkte, die zumindest teilweise mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben werden. Die Anlage muss eine Nennleistung von mind. 2
      Kilowatt je Ladepunkt aufweisen.
      8) 200 Euro Bonus je Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität für Ladeinfrastruktur, die über einen neu errichteten stationären Batteriespeicher mit regenerativem Strom versorgt wird. Nur in Kombination mit einer neu
      errichteten Erneuerbare-Energien-Anlage. Bonus für den Batteriespeicher wird max. bis zu einer Kapazität gewährt, die in Kilowattstunden doppelt so groß ist, wie die Nennleistung der verbundenen Erneuerbaren-Energien-
      Anlage in Kilowatt. Maximal wird eine Kapazität von 30 kWh pro Ladepunkt gefördert.
      9) Die Förderung für das Leasing bzw. die Langzeitmiete von Fahrzeugen erfolgt als Zuschuss maximal bis zur Höhe der im Leasing-bzw. Mietvertrag festgelegten Anzahlung. Beträgt die Haltedauer weniger als fünf Jahre
      verringert sich die maximale Förderhöhe anteilig.
      10) Auch Personengesellschaften und natürliche Personen als Freiberufler und als Gewerbetreibende

                                                                                                                                                                                                                                  49
Verbesserte Konditionen Kreditprogramm NRW.BANK

                       Zielgruppe:
                       •   gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, kommunale und
                           gemeinnützige Unternehmen

                       Einsatzbereich:           Kumulierbar mit Umweltbonus
                       •   Erwerb von Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor (z.B.
 NRW.BANK.                 Elektrolokomotiven, -stapler),
 Elektromobilität      •   Weitere Investitionen (z.B. Ladeinfrastruktur)
                       •   Forschung und Entwicklung

                       Rahmenbedingungen:
                       •   ab 10.000 EUR bis 5 Mio. EUR
                       •   ab 0 % Zinsen (abhängig von Bonität)
                       •   4 Jahre oder 10 Jahre inkl. 2 tilgungsfreie Jahre

                                                                                  50
„Umweltbonus / Innovationsbonus“ BAFA-Förderung

                        Kauf und Leasing:
                           • Batterieelektrische- und Brennstoffzellenfahrzeuge
                           • Plug-In Hybride (weniger als 50 g CO2/km oder 40 km rein elektrisch
                              auf Basis des WLTP-Prüfzyklus)
                           • Neuwagen und Gebrauchte (< 15.000 km + max 12 Monate)
                          Liste der förderfähigen Fahrzeuge: www.bafa.de/umweltbonus
  Elektrofahrzeuge        Ziel: alle nach dem 04.06.2020 und vor dem 31.12.2021 zugelassenen
  (BE-Fzg),               Fahrzeuge sollen die Förderung bekommen

  Brennstoffzellen-     Höhe der Förderung bei Kauf (netto):
  fahrzeuge (BZ-Fzg),
                         Nettolistenpreis           ≤ 40.000 EUR             40.000 bis 65.000 EUR
  Plug-In Hybride
                         Batterieelektrisch   9.000 EUR                    7.500 EUR
                         oder                     (6.000 EUR Bund +           (5.000 EUR Bund +
                         Brennstoffzelle           3.000 EUR Hersteller)       2.250 EUR Hersteller)
                         Plug-In Hybrid       6.750 EUR                    5.625 EUR
                                                  (4.500 EUR Bund +            (3.750 EUR Bund +
                                                   2.250 EUR Hersteller)        1.875 EUR Hersteller)

                                                                                                        51
„Innovationsprämie“ BAFA-Förderung
                        Höhe des Förderanteils durch den Bund bei Leasing:

                          • Batterielektrische oder Brennstoffzellenfahrzeuge:
                              Nettolistenpreis               ≤ 40.000 EUR   40.000 bis 65.000 EURO

                              Leasinglaufzeit 6-11 Monate    1.500 EUR      1.250 EUR

                              Leasinglaufzeit 12-23 Monate   3.000 EUR      2.500 EUR
  Elektrofahrzeuge
  (BE-Fzg),                   Leasinglaufzeit > 23 Monate    6.000 EUR      5.000 EUR

  Brennstoffzellen-
  fahrzeuge (BZ-Fzg),     •      Plug-In Hybrid:
  Plug-In Hybride             Nettolistenpreis               ≤ 40.000 EUR   40.000 bis 65.000 EURO

                              Leasinglaufzeit 6-11 Monate    1.125 EUR      937,50 EUR

                              Leasinglaufzeit 12-23 Monate   2.250 EUR      1.875 EUR

                              Leasinglaufzeit > 23 Monate    4.500 EUR      3.750 EUR

                                                                                                     52
Bundesförderungen: News
KFW Zuschuss 440: Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude

  •   Seit dem 24.11.2020 fördert der Bund nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur

  •   Antragsberechtigt: Private Eigentümer, Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter

  •   Zuschuss von 900 Euro pro Wallbox mit 11 kW Ladeleistung

  •   Voraussetzung: Nutzung EE-Strom, Steuerbare Ladeinfrastruktur

  •   Positivliste der förderfähigen Wallboxen:
      https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-
      Immobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Ladestationen-f%C3%BCr-Elektroautos/#
Vergünstigungen für Elektrofahrzeuge

                       • 10 Jahre KFZ-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2030, danach
                         um 50% reduzierte KFZ-Steuer
                       • Geldwerter Vorteil bis 2030:
                       • 0,25% des Bruttolistenpreis bis 60.000 € für BEV
                       • 0,5% für PHEV und BEV mit Bruttolistenpreis größer 60.000 Euro
                       • 50% Sonderabschreibung für leichte Elektro-Nutzfahrzeuge im Kaufjahr
                       • Ladestrom beim Arbeitgeber ist steuerfrei (bis Ende 2030)
  Vergünstigungen      • 35% geringere Wartungskosten für Elektrofahrzeuge (Studie
  und Vorteile für       Hochschule Nürtingen-Geislingen)
  Elektrofahrzeuge     • Strombezug an einigen Ladesäulen kostenlos

                       • Elektromobilitätsgesetz: Berechtigung für Kommunen zur
                         Schaffung von Bevorrechtigungen für E-Fahrzeuge:
                              • z.T. Erlass von Parkplatzgebühren
                              • z.T. Ausnahme von Zufahrtsbeschränkungen
                              • z.T. Mitbenutzung von Sonderspuren

                                                                                                54
Gebäude-Elektromobilitäsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)

  Aktueller Stand: Umsetzung EU-Richtlinie in Nationales Recht, März 2020 Beschluss im Kabinett, aktuell
  weiter in Gesetzgebungsverfahren

                       Wohngebäude                 Nichtwohngebäude                 Gemischte Nutzung

  Art des
  Gebäudes

  Neubau         Mehr als 10 Parkplätze:      Mehr als 10 Parkplätze:          Hier gilt das was überwiegt
                 ➢ jeder Parkplatz muss mit   ➢ Min. jeder 5. Parkplatz muss   vorwiegende Nutzung als
  oder              Leitungsinfrastruktur        mit Leitungsinfrastruktur     Wohngebäude oder
                    ausgestattet werden          ausgestattet werden           Nichtwohngebäude.
  Größere                                     ➢ Min 1 Ladepunkt muss
                                                 errichtet werden
  Renovierung
  Bestand                                     Mehr als 20 Parkplätze:
                                              ➢ Min. 1 Ladepunkt nach dem
                                                 01.01.2025

                                                                                                             60
Änderungen Wohn- und Eigentumsrecht und Mietrechts

     •    Schafft für Mieter und Wohnungseigentümer eine vereinfachte Möglichkeit, Ladeinfrastruktur
          zu installieren
     •    In Kraft seit 01.12.2020
         Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz                 Änderungen Bürgerliches Gesetzbuch §554 (BGB-E)
                       (WEMoG)

 •       Jeder Wohnungseigentümer hat Anspruch darauf,          •   Mieter können Lademöglichkeit für ihren Stellplatz
         auf seine Kosten Ladeinfrastruktur zu installieren.        auf eigene Kosten vom Vermieter verlangen

 •       Wenn weitere Wohnungseigentümer                        •   Der Vermieter darf seine Erlaubnis verweigern,
         Ladeinfrastruktur installieren lassen wollen, werden        1. Wenn der Vermieter selbst unverzüglich
         notwendige Mehrkosten für die Anschlussleistung                  Ladeinfrastruktur für den Mieter bereitstellt
         oder die Einführung von Lastmanagement von allen            2. Wenn die bauliche Veränderung der
         Eigentümern getragen, die bereits Ladeinfrastruktur              Mietsache und anderer Mieter, die
         besitzen oder neu installieren lassen wollen.                    Klimaschutzaspekte deutlich überwiegen

                                                                •   Der Mieter ist nicht zur Wiederherstellung des
                                                                    Ursprungzustands nach Beendigung des
                                                                    Mietverhältnisses gezwungen

                                                                                                                          61
Elektromobilität in Unternehmen: Checkliste

  1) Analyse der örtlichen Gegebenheiten

  •   Ausarbeitung eines Nutzungs- und Anforderungsprofils des
      Unternehmens
  •   Analyse bestehender Ladeinfrastruktur im Unternehmensumfeld
  •   Analyse der Parkplatzsituationen
  •   Analyse des benötigten Stroms und der Leistung
  •   Konzeptioneller Aus- bzw. Aufbau einer Ladeinfrastruktur für Flotten

                                                                             62
Elektromobilität in Unternehmen: Checkliste

  2) Fuhrparks / Fahrzeugpools

  •   Analyse des bestehenden Fuhrparks
  •   Auf- bzw. Ausbau eines bedarfsgerechten Fuhrparks
  •   Genügt die Reichweite der Fahrzeuge für die
      Tagesfahrleistung?
  •   Welche Fahrzeuge besitzen die nötigen Eigenschaften?
  •   Kombination verschiedener Mobilitätsformen (E-Carsharing,
      Poolingkonzepte, Einbindung ÖPNV etc.)
  •   Einbindung weiterer Fahrzeuge: z. B. Pedelecs
  •   Welche Ladetechnik deckt den Energiebedarf?

                                                                  63
Elektromobilität in Unternehmen: Checkliste

  3) Reichweite

  Wie können Sie vorgehen?
   1.   Ermitteln Sie durchschnittliche/maximale Tourlängen
   2.   Prüfen Sie eine Ladung zwischen den Touren
   3.   Ermitteln Sie die erforderlichen Batteriekapazität an Hand der maximalen Tourlänge als
        Vielfache von 0,24 kWh/km
   4.   Prüfen der Möglichkeiten zum Zwischenladen.

   Was können Sie erreichen?
   1.   Die so ermittelte Batteriekapazität gewährleistet komfortabel und sicher die e-mobile
        Leistungserbringung.
   2.   Erst hohe Fahrleistungen schöpfen die wirtschaftlichen Einsparpotentiale der E-Mobilität
        aus.

                                                                                                   64
Elektromobilität in Unternehmen: Checkliste

  4) Checkliste

   1. Bestimmen der vorhandenen Anschlussleistung
   2. Erforderliche Anschlussleistung für E-Fahrzeuge bestimmen als Summe der Ladeleistungen
      der Ladeboxen
   3. Ggfs. notwendige Ladeleistung bei Nutzung eines begrenzenden Lastmanagements
   4. Erforderliche zusätzliche Zählpunkte für die Nutzung von günstigen Fahrstromtarifen
   5. Installationsortabhängige Bodenarbeiten
   6. Anmeldung Ladepunkte beim Netzbetreiber
   7. Empfehlung: Angebot zur Installation über Elektroinstallateur einholen

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

                 »Die Zeit ist reif für Elektromobilität!«

        Joél Dupont                    Marina Burjanadze
        +49 211 86642-323              +49 2461 690-778
        dupont@elektromobilitaet.nrw   burjanadze@elektromobilitaet.nrw

                                                                          66
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