Initiative Landarzt NÖ - Landarztgarantie - Ärztekammer Niederösterreich

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Initiative Landarzt NÖ - Landarztgarantie - Ärztekammer Niederösterreich
LANDARZT-
                                                                                                                                                         GARANTIE

                                                                                                                 Foto: www.raimo.at
                                                                                                                                      VP OA Dr. Ronald
                                                                                                                                                Gallob

Initiative Landarzt NÖ
Landarztgarantie

Ga ran tie: Substantiv [die]                                         heiten erfahren. Obwohl wir aufgrund der Fläche des Landes
1. etwas, das die Sicherheit gibt, dass in der Zukunft irgendetwas   jedes einzelne Klinikum dringend benötigen, wurden so manche
   der Fall sein wird.                                               Kompetenzen und Leistungen von den sogenannten „kleinen“
   „Natürlich gibt es keine Garantie, dass wir an diesem Tag         Kliniken in die größeren verlagert. Gleichzeitig stirbt die unter
   auch noch schönes Wetter haben werden.“                           der Decke geführte „Zusperrdebatte“ nicht aus. Obwohl von
   Synonyme: Gewähr                                                  „höherer“ Stelle immer betont wird, dass die Standortgarantie
2. schriftliche Zusicherung des Herstellers, dass er für eine be-    (da ist schon wieder eine G.) unumstößlich ist, wird die Bewirt-
   stimmte Zeit nach dem Kauf eines Produkts die Kosten für die      schaftung der Standorte so betrieben, dass die Auslastung von
   Behebung eventueller Mängel übernimmt.                            Abteilungen aus ökonomischer Sicht bedenklich werden kann,
   „Der Fernseher hat noch ein halbes Jahr Garantie.“                aus medizinischer Sicht ein Betrieb am jeweiligen Standort aber
                                                                     epidemiologisch betrachtet, sehr wohl nötig ist. Bewusst und
Die Sache mit der Garantie                                           unbewusst entsteht die Suggestion, dass man Strukturmängel
                                                                     und Arbeitsüberlastung akzeptieren muss, da sonst vielleicht das
Wenn man in Sachen Gesundheit Garantien ausspricht, dann             Ende einer Abteilung nahen könnte. Am anderen Ende des Vek-
ist in jedem Fall klar, dass wir Ärztinnen und Ärzte sowie unsere    tors der Patientenströme entstehen Strukturmängel und Über-
PartnerInnen aller anderen Gesundheitsberufe die „garantierte        lastungen aufgrund der Relation von Arbeitsanfall und vorhan-
Leistung“ erbringen müssen, sind wir doch per se die einzigen,       denen Ressourcen und dies bei scheinbar hoher Personalzahl.
die die Qualifikation für Diagnostik, Pflege und Therapie besit-
zen. Die Versprechen, also genau diese Garantien, werden im          In dieser Situation ist es wohl mehr als verständlich, dass eine
öffentlich rechtlichen Bereich von den zuständigen Politikern        große Anzahl von Kolleginnen und Kollegen auf die „Landarzt-
gegeben. Basis für diese Versprechen ist die extrem sinnvolle Ein-   garantie“ sehr nachdenklich und besorgt reagiert. Wir haben
richtung der Pflichtversicherung. Wir leben in einem Staat, der      schon in den eigenen Reihen in den Kliniken eine Vielzahl an
sich glücklicherweise ein hoch entwickeltes Versorgungs- und         Problemen, beispielsweise Abteilungen, die knapp an Personal-
Betreuungssystem leisten kann.                                       ressourcen sind. Nun auch noch Personal nach extern zu „garan-
                                                                     tieren“, mutet für uns extrem befremdlich an.
Dass „man“ sich dieses System auch in Zukunft noch leisten will,     Dienstrechtlich kann niemand gezwungen werden, in einer Kas-
hoffe ich, bin mir aber nicht sicher, ob tatsächlich alle Verant-    senordination tätig zu werden. Freiwillig, wie wir alle wissen, ist
wortlichen dies ebenso meinen. Wir sehen also, dass die Pflicht-     dies selbstverständlich jederzeit möglich. Die rechtlichen Rah-
versicherung mit dem damit verbundenen Leistungsversprechen          menbedingungen sind diesbezüglich aber noch nicht geklärt und
eine sehr hochwertige Garantie der Republik Österreich an ihre       am Beispiel nicht-zu-besetzende Ordination in Gresten können
Bürgerinnen und Bürger ist.                                          wir sehen, dass nach mehreren Monaten trotz Landarztgarantie
Nun ist schon klar, dass offenbar Garantien nicht immer so           und Maßnahmenpaket noch immer keine konkrete Umsetzung
ernst gemeint sind, wie sie vielleicht am Beginn gedacht waren.      gelungen ist.
Viele Leistungen im Gesundheitssystem sind gedeckelt!!!
                                                                     „Was hat die Kammer dagegen getan?“ – wird oft gefragt!
Wir Spitalsärztinnen und Spitalsärzte, die Leistungserbrin-          1. Wir können nichts gegen freiwillige Leistungen von Ärz-
ger in den NÖ Landeskliniken (ich werde nicht müde, meine               tinnen und Ärzten unternehmen und würden dies auch nicht
PartnerInnen der übrigen Gesundheitsberufe, ohne die diese              tun wollen.
Aufgabe nicht zu bewältigen ist, hervor zu streichen), können        2. Wir können der Klinikenholding nicht vorschreiben, was sie
keinerlei Garantien aussprechen, aber wir sind diejenigen, die          tun muss – dies tun andere!
diese Versprechen tagtäglich und zwar rund um die Uhr, zu            3. Innerhalb der Ärztekammer für NÖ können wir, der inneren
erfüllen haben. Auch wenn diverse Hochglanzbroschüren vom               Ordnung unserer Kammer entsprechend, Beschlüsse fassen.
„goldenen Zeitalter in den Kliniken“ zeugen, ist es Tatsache, dass      Das kurienübergreifende Thema „Anstellung oder Beschäf-
wir mit einer Fülle von Problemen belastet sind. Die Patien-            tigung von Klinikenärztinnen und -ärzten parallel im nieder-
tenströme haben in den letzten Jahren einen immer stärkeren             gelassenen Bereich“ wird im Vorstand der Ärztekammer zu
Vektor vom Grundversorger in die höherwertigen Betriebsein-             behandeln sein.

                                                                                                                                      CONSILIUM 04/18       7
Initiative Landarzt NÖ - Landarztgarantie - Ärztekammer Niederösterreich
Neues Volksblatt, 3.1.2018

LANDARZT-
 GARANTIE

Wiener Zeitung, 3.1.2018

                  4. Jede Kollegin und jeder Kollege, konfrontiert mit der Frage    der Ambulanzen und darüber hinaus die durchgehende schlüs-
                     nach freiwilliger Leistung im niedergelassenen Bereich, wird   sige Versorgung der Patientinnen und Patienten gemeinsam mit
                     in der Rechtsabteilung unserer Kammer die nötigen Informa-     dem extramuralen Bereich, bei der es keine Grenze der Finanzie-
                     tionen und entsprechende Hilfestellung bekommen.               rung und Hürden für unsere Patientinnen und Patienten geben
                                                                                    darf. Dem kranken Menschen ist es einerlei, ob die Versorgungs-
                  Bei diesem vielschichtigen Thema ergeben sich unweigerlich        einheit „extra – intra – PV sowieso …“ genannt wird, die Qua-
                  Fragen, die zumindest außerhalb von Ärztekreisen bisher noch      lität, verbunden mit einem zumutbaren Zeitfaktor, ist entschei-
                  kaum diskutiert wurden:                                           dend. Für uns Spitalsärztinnen und Spitalsärzte sind zumutbare
                  1. Haben wir Kliniken bzw. Abteilungen, die zu viel Personal      Arbeitsbedingungen die Voraussetzung dafür, die Qualität und
                     haben?                                                         den notwendigen Zeitfaktor für unsere Patientinnen und Pati-
                  2. Benötigen wir dieses, falls tatsächlich verfügbare Personal    enten zu gewährleisten (fast hätte ich garantieren geschrieben).
                     nicht vielleicht an anderer Stelle dringender?
                                                                                                                    VP OA DR. RONALD GALLOB
                  Es wird wohl kein Zufall gewesen sein, dass der für uns zustän-                                Kurienobmann angestellte Ärzte
                  dige Landesrat im Umfeld der Wahl zum NÖ Landtag die „nicht
                  zu besetzenden Ordinationsstandorte“ als Thema aufgegriffen             Kurier, 19.1.2018

                  hat. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass in den letzten
                  Jahren die Landmedizin in allen Medien präsent war und man
                  als Politiker dieses Thema medial wirksam aufgreifen „muss“.
                                                                                                                                                       Kr
                  Schon seit Jahren fragen sich die Spitalsärztinnen und Spitals-
                  ärzte, warum Patientinnen und Patienten gerade zu bestimmten
                  Tageszeiten und natürlich vor allem in den Nachtzeiten die
                  Ambulanzen der Landeskliniken stürmen. Diese Frage ist
                  keine rhetorische oder polemische, diese Frage basiert auf
                  der Tatsache, dass die österreichische Politik die Patien-
                  tenströme nicht sinnvoll lenken konnte. Beide Systeme,
                  intramural und extramural, sind wenig aufeinander abge-
                  stimmt und wie am Beispiel der offenen Kassenstellen in Nie-
                  derösterreich zu erkennen ist, gibt es offenbar wirtschaftliche
                  und/oder medizinische und/oder soziale Gründe, warum sich
                  niemand für diese Standorte findet. Ich behaupte, dass diese
                                                                                     Österreich, 3.1.2018
                  offenen Stellen in der weiten Fläche Niederösterreichs wohl
                  kaum zu einem Zusammenbruch der Versorgung der Bevölke-
                  rung führen werden, ist doch ein dichtes Netz von Kliniken
                  vorhanden. Diese Kliniken sind, den Vorgaben des Gesetzes
                  entsprechend, in der dafür definierten Zeit zu erreichen
                  und sie müssen ohnehin vor allem nachts, vielleicht auch
                  am Wochenende, erreichbar sein, da viele Ordinationen
                  als 20-Stunden-Einheiten eine Versorgung 7/24 unmöglich
                  erbringen können und dafür auch nicht vorgesehen sind.

                  Regelmäßige Leser des Consilium wissen, dass ich ein Bekennt-
                  nis zur Allgemeinmedizin abgegeben habe. Damit ist auch klar,
                  dass ich die Kollegenschaft in der Niederlassung nicht nur
                  unterstütze, ich wünsche mir auch dringend eine Entlastung

       8          CONSILIUM 04/18
Initiative Landarzt NÖ - Landarztgarantie - Ärztekammer Niederösterreich
RECHT
                                                                                                                                                     EINFACH

                                        JuristInnen der Ärztekammer beantworten Ihre Fragen

             Kann man als angestellter Spitalsarzt zur ärztlichen Berufs-         Bei der Vertretungstätigkeit handelt es sich um eine dienstver-
             ausübung im Rahmen einer Ordinationsstätte verpflichtet              tragsfremde Tätigkeit, die nicht von den Dienstpflichten des
             werden?                                                              angestellten Allgemeinmediziners erfasst ist. Eine Legitima-
                                                                                  tion kann allenfalls durch eine Änderung des Dienstvertrages
             Beim Land Niederösterreich beschäftigte Dauersekundarärzte           erfolgen. Diese Änderung bedarf wiederum der beiderseitigen
             sind lt. den Bestimmungen des NÖ Spitalsärztegesetzes jene All-      Zustimmung.
             gemeinmediziner, die in einem privatrechtlichen Dienstverhält-       Daher ist jedenfalls das Einvernehmen zwischen Dienstgeber
             nis zum Land stehen und in einer Krankenanstalt gem. § 2 NÖ          und Dienstnehmer herzustellen, eine dienstvertragliche Ver-
             Krankenanstaltengesetz tätig sind.                                   pflichtung zur Ausübung der allgemeinmedizinischen Berufstä-
             Sofern Spitalsärzte auch außerhalb der Krankenanstalt beschäf-       tigkeit als Vertretungsarzt im Rahmen des Anstellungsverhältnis-
             tigt werden – dies besonders im Rahmen einer grds. als freibe-       ses besteht nicht.
             ruflich zu qualifizierenden Tätigkeit – handelt es sich nicht mehr
             um die dienstvertraglich vereinbarte Beschäftigungsform in der
             Krankenanstalt.

ronen Zeitung, 10.1.2018

                                   NÖ Nachrichten, 9.1.2018
Initiative Landarzt NÖ - Landarztgarantie - Ärztekammer Niederösterreich
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