Initiative Landarzt NÖ - Landarztgarantie - Ärztekammer Niederösterreich
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LANDARZT- GARANTIE Foto: www.raimo.at VP OA Dr. Ronald Gallob Initiative Landarzt NÖ Landarztgarantie Ga ran tie: Substantiv [die] heiten erfahren. Obwohl wir aufgrund der Fläche des Landes 1. etwas, das die Sicherheit gibt, dass in der Zukunft irgendetwas jedes einzelne Klinikum dringend benötigen, wurden so manche der Fall sein wird. Kompetenzen und Leistungen von den sogenannten „kleinen“ „Natürlich gibt es keine Garantie, dass wir an diesem Tag Kliniken in die größeren verlagert. Gleichzeitig stirbt die unter auch noch schönes Wetter haben werden.“ der Decke geführte „Zusperrdebatte“ nicht aus. Obwohl von Synonyme: Gewähr „höherer“ Stelle immer betont wird, dass die Standortgarantie 2. schriftliche Zusicherung des Herstellers, dass er für eine be- (da ist schon wieder eine G.) unumstößlich ist, wird die Bewirt- stimmte Zeit nach dem Kauf eines Produkts die Kosten für die schaftung der Standorte so betrieben, dass die Auslastung von Behebung eventueller Mängel übernimmt. Abteilungen aus ökonomischer Sicht bedenklich werden kann, „Der Fernseher hat noch ein halbes Jahr Garantie.“ aus medizinischer Sicht ein Betrieb am jeweiligen Standort aber epidemiologisch betrachtet, sehr wohl nötig ist. Bewusst und Die Sache mit der Garantie unbewusst entsteht die Suggestion, dass man Strukturmängel und Arbeitsüberlastung akzeptieren muss, da sonst vielleicht das Wenn man in Sachen Gesundheit Garantien ausspricht, dann Ende einer Abteilung nahen könnte. Am anderen Ende des Vek- ist in jedem Fall klar, dass wir Ärztinnen und Ärzte sowie unsere tors der Patientenströme entstehen Strukturmängel und Über- PartnerInnen aller anderen Gesundheitsberufe die „garantierte lastungen aufgrund der Relation von Arbeitsanfall und vorhan- Leistung“ erbringen müssen, sind wir doch per se die einzigen, denen Ressourcen und dies bei scheinbar hoher Personalzahl. die die Qualifikation für Diagnostik, Pflege und Therapie besit- zen. Die Versprechen, also genau diese Garantien, werden im In dieser Situation ist es wohl mehr als verständlich, dass eine öffentlich rechtlichen Bereich von den zuständigen Politikern große Anzahl von Kolleginnen und Kollegen auf die „Landarzt- gegeben. Basis für diese Versprechen ist die extrem sinnvolle Ein- garantie“ sehr nachdenklich und besorgt reagiert. Wir haben richtung der Pflichtversicherung. Wir leben in einem Staat, der schon in den eigenen Reihen in den Kliniken eine Vielzahl an sich glücklicherweise ein hoch entwickeltes Versorgungs- und Problemen, beispielsweise Abteilungen, die knapp an Personal- Betreuungssystem leisten kann. ressourcen sind. Nun auch noch Personal nach extern zu „garan- tieren“, mutet für uns extrem befremdlich an. Dass „man“ sich dieses System auch in Zukunft noch leisten will, Dienstrechtlich kann niemand gezwungen werden, in einer Kas- hoffe ich, bin mir aber nicht sicher, ob tatsächlich alle Verant- senordination tätig zu werden. Freiwillig, wie wir alle wissen, ist wortlichen dies ebenso meinen. Wir sehen also, dass die Pflicht- dies selbstverständlich jederzeit möglich. Die rechtlichen Rah- versicherung mit dem damit verbundenen Leistungsversprechen menbedingungen sind diesbezüglich aber noch nicht geklärt und eine sehr hochwertige Garantie der Republik Österreich an ihre am Beispiel nicht-zu-besetzende Ordination in Gresten können Bürgerinnen und Bürger ist. wir sehen, dass nach mehreren Monaten trotz Landarztgarantie Nun ist schon klar, dass offenbar Garantien nicht immer so und Maßnahmenpaket noch immer keine konkrete Umsetzung ernst gemeint sind, wie sie vielleicht am Beginn gedacht waren. gelungen ist. Viele Leistungen im Gesundheitssystem sind gedeckelt!!! „Was hat die Kammer dagegen getan?“ – wird oft gefragt! Wir Spitalsärztinnen und Spitalsärzte, die Leistungserbrin- 1. Wir können nichts gegen freiwillige Leistungen von Ärz- ger in den NÖ Landeskliniken (ich werde nicht müde, meine tinnen und Ärzten unternehmen und würden dies auch nicht PartnerInnen der übrigen Gesundheitsberufe, ohne die diese tun wollen. Aufgabe nicht zu bewältigen ist, hervor zu streichen), können 2. Wir können der Klinikenholding nicht vorschreiben, was sie keinerlei Garantien aussprechen, aber wir sind diejenigen, die tun muss – dies tun andere! diese Versprechen tagtäglich und zwar rund um die Uhr, zu 3. Innerhalb der Ärztekammer für NÖ können wir, der inneren erfüllen haben. Auch wenn diverse Hochglanzbroschüren vom Ordnung unserer Kammer entsprechend, Beschlüsse fassen. „goldenen Zeitalter in den Kliniken“ zeugen, ist es Tatsache, dass Das kurienübergreifende Thema „Anstellung oder Beschäf- wir mit einer Fülle von Problemen belastet sind. Die Patien- tigung von Klinikenärztinnen und -ärzten parallel im nieder- tenströme haben in den letzten Jahren einen immer stärkeren gelassenen Bereich“ wird im Vorstand der Ärztekammer zu Vektor vom Grundversorger in die höherwertigen Betriebsein- behandeln sein. CONSILIUM 04/18 7
Neues Volksblatt, 3.1.2018 LANDARZT- GARANTIE Wiener Zeitung, 3.1.2018 4. Jede Kollegin und jeder Kollege, konfrontiert mit der Frage der Ambulanzen und darüber hinaus die durchgehende schlüs- nach freiwilliger Leistung im niedergelassenen Bereich, wird sige Versorgung der Patientinnen und Patienten gemeinsam mit in der Rechtsabteilung unserer Kammer die nötigen Informa- dem extramuralen Bereich, bei der es keine Grenze der Finanzie- tionen und entsprechende Hilfestellung bekommen. rung und Hürden für unsere Patientinnen und Patienten geben darf. Dem kranken Menschen ist es einerlei, ob die Versorgungs- Bei diesem vielschichtigen Thema ergeben sich unweigerlich einheit „extra – intra – PV sowieso …“ genannt wird, die Qua- Fragen, die zumindest außerhalb von Ärztekreisen bisher noch lität, verbunden mit einem zumutbaren Zeitfaktor, ist entschei- kaum diskutiert wurden: dend. Für uns Spitalsärztinnen und Spitalsärzte sind zumutbare 1. Haben wir Kliniken bzw. Abteilungen, die zu viel Personal Arbeitsbedingungen die Voraussetzung dafür, die Qualität und haben? den notwendigen Zeitfaktor für unsere Patientinnen und Pati- 2. Benötigen wir dieses, falls tatsächlich verfügbare Personal enten zu gewährleisten (fast hätte ich garantieren geschrieben). nicht vielleicht an anderer Stelle dringender? VP OA DR. RONALD GALLOB Es wird wohl kein Zufall gewesen sein, dass der für uns zustän- Kurienobmann angestellte Ärzte dige Landesrat im Umfeld der Wahl zum NÖ Landtag die „nicht zu besetzenden Ordinationsstandorte“ als Thema aufgegriffen Kurier, 19.1.2018 hat. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass in den letzten Jahren die Landmedizin in allen Medien präsent war und man als Politiker dieses Thema medial wirksam aufgreifen „muss“. Kr Schon seit Jahren fragen sich die Spitalsärztinnen und Spitals- ärzte, warum Patientinnen und Patienten gerade zu bestimmten Tageszeiten und natürlich vor allem in den Nachtzeiten die Ambulanzen der Landeskliniken stürmen. Diese Frage ist keine rhetorische oder polemische, diese Frage basiert auf der Tatsache, dass die österreichische Politik die Patien- tenströme nicht sinnvoll lenken konnte. Beide Systeme, intramural und extramural, sind wenig aufeinander abge- stimmt und wie am Beispiel der offenen Kassenstellen in Nie- derösterreich zu erkennen ist, gibt es offenbar wirtschaftliche und/oder medizinische und/oder soziale Gründe, warum sich niemand für diese Standorte findet. Ich behaupte, dass diese Österreich, 3.1.2018 offenen Stellen in der weiten Fläche Niederösterreichs wohl kaum zu einem Zusammenbruch der Versorgung der Bevölke- rung führen werden, ist doch ein dichtes Netz von Kliniken vorhanden. Diese Kliniken sind, den Vorgaben des Gesetzes entsprechend, in der dafür definierten Zeit zu erreichen und sie müssen ohnehin vor allem nachts, vielleicht auch am Wochenende, erreichbar sein, da viele Ordinationen als 20-Stunden-Einheiten eine Versorgung 7/24 unmöglich erbringen können und dafür auch nicht vorgesehen sind. Regelmäßige Leser des Consilium wissen, dass ich ein Bekennt- nis zur Allgemeinmedizin abgegeben habe. Damit ist auch klar, dass ich die Kollegenschaft in der Niederlassung nicht nur unterstütze, ich wünsche mir auch dringend eine Entlastung 8 CONSILIUM 04/18
RECHT EINFACH JuristInnen der Ärztekammer beantworten Ihre Fragen Kann man als angestellter Spitalsarzt zur ärztlichen Berufs- Bei der Vertretungstätigkeit handelt es sich um eine dienstver- ausübung im Rahmen einer Ordinationsstätte verpflichtet tragsfremde Tätigkeit, die nicht von den Dienstpflichten des werden? angestellten Allgemeinmediziners erfasst ist. Eine Legitima- tion kann allenfalls durch eine Änderung des Dienstvertrages Beim Land Niederösterreich beschäftigte Dauersekundarärzte erfolgen. Diese Änderung bedarf wiederum der beiderseitigen sind lt. den Bestimmungen des NÖ Spitalsärztegesetzes jene All- Zustimmung. gemeinmediziner, die in einem privatrechtlichen Dienstverhält- Daher ist jedenfalls das Einvernehmen zwischen Dienstgeber nis zum Land stehen und in einer Krankenanstalt gem. § 2 NÖ und Dienstnehmer herzustellen, eine dienstvertragliche Ver- Krankenanstaltengesetz tätig sind. pflichtung zur Ausübung der allgemeinmedizinischen Berufstä- Sofern Spitalsärzte auch außerhalb der Krankenanstalt beschäf- tigkeit als Vertretungsarzt im Rahmen des Anstellungsverhältnis- tigt werden – dies besonders im Rahmen einer grds. als freibe- ses besteht nicht. ruflich zu qualifizierenden Tätigkeit – handelt es sich nicht mehr um die dienstvertraglich vereinbarte Beschäftigungsform in der Krankenanstalt. ronen Zeitung, 10.1.2018 NÖ Nachrichten, 9.1.2018
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