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Intern 8 I 2022 Kritik an GKV-Sparplänen: Lauterbach verspielt Vertrauen Dipl.-Med. Schwark zur Corona-Lage: Keine Impfzentren mehr nötig Informationen für den Praxisalltag: Honorarverteilung I/2022 Neue Prüfvereinbarung Komplexversorgung im Verbund
Intern Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bundeswirtschaftsminister warnt aufgrund des Ukraine-Kriegs und des drohenden Ausfalls von Gaslieferungen vor harten Zeiten und spricht von einer Zerreißprobe für das Land. Und der Bundeskanzler geht davon aus, dass die Energiekrise uns noch weit über den Herbst und Winter beschäftigen wird. Viele weitere Stimmen aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zeichnen ein ähnlich düsteres Bild. Ich finde diese Aussagen sehr besorgniserregend. Wir müssen die permanent mahnenden und warnenden Stimmen aus der Bundesregierung sehr ernst nehmen und uns jetzt im Sommer auf Herbst und Winter vorbereiten. Dazu gehört auch, dass wir alle uns selbst Gedanken über die Organisation unserer Praxen machen. Kann der Praxisbetrieb bei eingeschränkten Gas- oder Stromlieferungen aufrecht- erhalten werden? Sind gegebenenfalls kollegiale Vertretungen notwendig? Das sind nur zwei Fragen, auf die alle Kolleginnen und Kollegen Antworten für ihre individuellen Gegebenheiten haben sollten. Als KVBB wollen wir Sie dabei unterstützen, sich auf diese ungewisse Zeit vorzu- bereiten. Wir haben uns mit der dringenden Bitte an das Brandenburger Gesund- heitsministerium gewandt, die besondere Aufgabe der dezentralen ambulanten Versorgung durch die Arztpraxen in den Notfallplänen des Landes und bei der Priorisierung der Energieversorgung zu berücksichtigen. Ähnliches gilt auch für die KVBB-Verwaltung. Der durchgängige Betrieb der 116117 muss unbedingt ge- sichert sein, vor allem um Feuerwehr und Rettungsdienste zu entlasten. Natürlich hoffe ich sehr, dass wir keine Notfallpläne und Priorisierungsszenarien benötigen. Sicher sein können wir uns jedoch leider nicht. Deshalb sollten wir auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Kollegiale Grüße MUDr./ČS Peter Noack Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg Seite 1 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Inhaltsverzeichnis Berufspolitik 4 Lauterbach spielt mit dem Vertrauen der Ärzteschaft KVBB kritisiert GKV-Sparpläne des Bundesge- sundheitsministers 5 Protestaktion – Kampf um Neupatienten- regelung 6 Wir brauchen keine Impfzentren mehr Im Gespräch mit Dipl.-Med. Andreas Schwark 8 Energiesparen und Umweltschutz – die KVBB ist aktiv Im Gespräch mit Holger Rostek Praxis aktuell 10 Honorarverteilung im I. Quartal 2022 17 Abgabe Quartalsabrechnung III/2022 18 Es gibt noch Luft nach oben IKK-Vertrag ambulante Hernienoperationen 19 Die Prüfvereinbarung: Landesschieds- amt hat entschieden 22 Medikamentöse COVID-19-Therapie 23 Zweitmeinung vor Implantation von Herzschritt- macher oder Defibrillator 24 Nur im Netzverbund Komplexversorgung für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen 28 Zweite Bereitschaftspraxis in der Landeshauptstadt Seite 2 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Inhaltsverzeichnis Praxis digital 30 Konnektor-Tausch 2022 32 Update zur Telematikinfrastruktur 33 Informationsveranstaltungen zur Digitalisierung 34 Abschaltung von KV-Flexnet Sicherstellung 36 Niederlassungen im Juli 2022 40 Entscheidungen Zulassungs-/Berufungs- ausschuss Juni 2022 52 Übersicht Zulassungsmöglichkeiten 53 Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und Krankenkassen 53 Zulassungsförderungen Service 54 Praxisbörse 61 Fortbildungen 66 Kombinierte DMP-Fortbildungsveranstaltung 67 Basisseminar für Existenzgründer – Intensivierte Wissensvermittlung Unterwegs 68 „Studierende für Allgemeinmedizin begeistern“ 70 MHB verabschiedet zweiten Mediziner-Jahrgang 72 Digitale Leistungen in der Chronischen Urtikaria-Versorgung 73 Die schleichende Aufkündigung der Sozial- partnerschaft – eine Zeitenwende Leserpost 76 Impressum Seite 3 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Berufspolitik Lauterbach spielt mit dem Vertrauen der Ärzteschaft KVBB kritisiert GKV-Sparpläne des Bundesgesundheitsministers Der Ärger, die Empörung und Kritik die Leistungen der offenen Sprech- der Ärzteschaft an Karl Lauterbachs stunde künftig einer unbefristeten geplantem GKV-Finanzstabilisierungs- Bereinigung unterliegen. gesetz sind riesig. „Die Maske ist ge- fallen. Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Der Bundesgesundheitsminister Gesicht der Patientinnen und Patien- argumentiert, die Neupatienten- ten“, kommentiert der Chef der regelung hätte nichts gebracht. Das Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist falsch, kontert MUDr./ČS Noack. (KBV), Dr. Andreas Gassen, den Ge- „Aktuelle Zahlen des Zentralinstituts setzentwurf. „Wir sind entsetzt über für die kassenärztliche Versorgung die Pläne des Bundesgesundheitsmi- zeigen, dass mehr als jeder vierte nisters“, sagt MUDr./ČS Peter Noack, gesetzlich versicherte Patient von Vorstandsvorsitzender der Kassen- dieser Regelung profitiert hat. Im vier- ärztlichen Vereinigung Brandenburg ten Quartal 2021 wurden bundesweit (KVBB). In einer gemeinsamen Reso- 20 Mio. Neupatienten in den Praxen lution haben sich die Kassenärztlichen behandelt.“ Das sei ein Plus von zwölf Vereinigungen der Länder mit der KBV Prozent im Vergleich zum vierten und über 40 ärztlichen Berufsverbän- Quartal 2019. „In Brandenburg fiel den dagegen ausgesprochen. dieses Plus mit 19 Prozent sogar noch deutlicher aus.“ Um das voraussichtliche 17-Milliar- den-Euro-Loch in der gesetzlichen Wenn Karl Lauterbach den Men- Krankenversicherung (GKV) im kom- schen sagt, dass es keine Leistungs- menden Jahr zu stopfen, werden alle kürzungen geben werde, streue er Akteure im Gesundheitswesen zur ihnen Sand in die Augen. „Das ist eine Kasse gebeten: Ärzte und Zahnärzte, Leistungskürzung durch die Hinter- Apotheker, Arzneimittelhersteller tür“, so MUDr./ČS Noack. Denn den und Beitragszahler. Für die ambulant Kollegen werde keine andere Wahl tätigen Ärzte ist vorgesehen, die mit bleiben, als die Annahme von Neu- dem Terminservice- und Versorgungs- patienten wieder zurückzufahren, um gesetz (TSVG) eingeführte Neupatien- auf die neuen finanziellen Rahmen- tenregelung zu kippen. Zudem sollen bedingungen zu reagieren. Treffen Seite 4 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Berufspolitik werde dies vor allem auch diejenigen zende. Noch vor drei Jahren habe sich Menschen, die bei akut auftretenden Karl Lauterbach als Bundestagsabge- Beschwerden dringend fachärztliche ordneter für das TSVG und die Neupa- Behandlung benötigen. Sie würden tientenregelung stark gemacht. „Auf künftig wohl länger auf Termine war- einmal ist das alles Schall und Rauch? ten müssen. Der Bundesgesundheitsminister spielt mit dem Vertrauen der Ärzteschaft Verlässliche und seriöse Gesund- und sendet zudem ein verheerendes heitspolitik sehe jedenfalls anders Signal an den medizinischen Nach- aus, findet der KVBB-Vorstandsvorsit- wuchs!“ ute Protestaktion – Kampf um Neupatien- tenregelung Jetzt unterzeichnen: Offener Brief an Karl Lauterbach Die Kassenärztlichen Vereinigungen, Die Unterschriftensammlung soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung dem Bundesgesundheitsminister auf und die Berufsverbände wenden sich einer Vertreterversammlung am in einem offenen Brief an Bundesge- 9. September in Berlin überreicht sundheitsminister Karl Lauterbach. werden. Sie können den Brief online Dieser will die mit dem Terminservice- unterzeichnen: www.kbv.de und Versorgungsgesetz (TSVG) einge- führte und gut funktionierende Neu- Unter anderem heißt es in dem Brief: patientenregelung in einem neuen „Steigende Energie-, Personal- und GKV-Finanzstabilisierungsgesetz strei- Materialkosten bringen uns als Unter- chen. Dadurch entsteht die Gefahr, nehmer und Arbeitgeber unter zusätz- dass die Versorgung der Patientinnen lichen wirtschaftlichen Druck, was und Patienten auf dem bisherigen auch dazu beiträgt, dass der Genera- Niveau nicht aufrechterhalten werden tionenwechsel in der ärztlichen und kann. Alle ambulant tätigen Ärztinnen psychotherapeutischen Versorgung und Ärzte, Psychotherapeutinnen und massiv erschwert wird. Psychotherapeuten sind aufgerufen, den Brief zu unterzeichnen und dem In dieser auch für die Praxen sehr Bundesgesundheitsminister ein deut- schwierigen Zeit trifft uns das Vor- liches Zeichen zu setzen. haben, die auch von Ihnen bei der Seite 5 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Berufspolitik Erstellung des TSVG vorangetriebene Deshalb werden wir unser Angebot Neupatientenregelung aus dem TSVG an unsere Patientinnen und Patienten zu streichen, besonders hart. Es führt reduzieren müssen.“ dazu, dass wir keinen Weg sehen, wie wir die Versorgung der Patientinnen Aktionstag: Machen Sie mit! und Patienten auf dem bisherigen Unterstützen Sie den Aktionstag Niveau aufrechterhalten können. der KV Berlin am 7. September: Schließen Sie Ihre Praxis an dem Tag An dieser Stelle müssen wir Sie auch und nehmen Sie an den Online-Fort- als Kollege darauf hinweisen, dass bildungen zum GKV-Finanzstabilisie- die Arbeitskraft und Ressourcen der rungsgesetz der Berliner Kollegen Niedergelassenen und ihrer Praxis- teil. Weitere Informationen und teams nicht immer weiter ausgezehrt Anmeldung unter: werden können, weil sie endlich sind. https://aktionstag.kvberlin.de/ Wir brauchen keine Impfzentren mehr Aktuell im Gespräch mit Dipl.-Med. Andreas Schwark, stellver- tretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereini- gung Brandenburg (KVBB) über die aktuelle Corona-Lage Herr Schwark, Sie vertreten die KVBB Praxen haben Foto: KVBB auf Landesebene in verschiedenen Gre- im vergan- mien in Fragen rund um Corona. Was genen Jahr wird dort derzeit diskutiert? bewiesen, dass Ich bin im regelmäßigen Austausch sie wohnort- sowohl mit unserem Gesundheits- nah und nie- ministerium und den Landkreisen derschwellig als auch mit vielen Kolleginnen und in kurzer Zeit Kollegen aus den Berufsverbänden. sehr viele Men- Es geht aktuell häufig um die Fragen, schen impfen wie wir uns im Land Brandenburg op- können. timal auf eine mögliche Herbst- bzw. Winterwelle vorbereiten können und Ist der Umgang mit Long-COVID- ob die Impfzentren wieder reaktiviert Patienten auch ein Thema? werden sollten. Als KVBB-Vorstand Auch darüber wird viel diskutiert. haben wir dazu eine ganz klare Posi- Im Land hat sich das Netzwerk tion: Wir brauchen keine Impfzentren. DiReNa – Diagnostik, Rehabilitation, Die Kolleginnen und Kollegen in den Nachsorge – gegründet, das in erster Seite 6 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Berufspolitik Linie von Krankenhäusern getragen über die Apotheken in unsere Praxen wird. Für die betroffenen Patienten ist kommen und dürfen nicht in anderen es gut, dass es dieses Netzwerk gibt. Vertriebswegen versanden. Aber auch hier sind zunächst wir Nie- dergelassenen und unsere etablierte Wie sollte mit der vierten Impfung Behandlungskette gefragt: Erster An- umgegangen werden? sprechpartner ist der Hausarzt, und Maßgeblich für uns sind weiterhin im Bedarfsfall wird ein fachärztlicher die Aussagen der StiKo. Diese emp- Kollege eingeschaltet. Wenn wir im fiehlt nun für alle über 60 Jahre, für ambulanten Bereich dann nicht helfen Bewohner und Betreute in Alten- und können, sind die Spezialisten im Netz- Pflegeheimen sowie Personen mit werk gefragt. einem Risiko für einen schweren Krank- heitsverlauf in Einrichtungen der Ein- Wie sollten sich Arztpraxen auf eine gliederungshilfe. Ebenfalls sollen laut mögliche Herbst- oder Winterwelle StiKo Menschen ab fünf Jahren mit vorbereiten? erhöhtem Risiko für schwere COVID- Wir alle wissen nicht, was in den 19-Verläufe den zweiten Booster be- nächten Monaten auf uns zukommt. kommen. Die Empfehlung gilt weiter- Gibt es neue Virusvarianten? Verän- hin für Beschäftige in Gesundheits- dert sich die Ansteckungsgefahr? Wie und Pflegeeinrichtungen insbesondere werden die typischen Krankheitsver- mit direktem Patientenkontakt. läufe sein? Als ambulant tätige Ärzte standen wir seit Beginn der Pandemie Alle impfenden Kolleginnen und in der ersten Reihe, haben dabei viel Kollegen sollten darüber hinaus im gelernt und in der KVBB unser Corona- direkten Patientengespräch eruieren, Konzept den jeweiligen Situationen ob individuelle Risikofaktoren vorliegen angepasst und kontinuierlich weiter- und eine vierte Impfung sinnvoll ist. entwickelt. Mit diesem Wissen und unserem Konzept werden wir auch Vielen Dank für das Gespräch. gut durch mögliche weitere Wellen kommen. Wichtig dabei ist jedoch, Gefragt und notiert von dass die Politik die richtigen Rahmen- Christian Wehry bedingungen schafft. Neue bzw. an- gepasste Impfstoffe müssen regelhaft Seite 7 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Berufspolitik Energiesparen und Umweltschutz – die KVBB ist aktiv Aktuell im Gespräch mit Holger Rostek, stellvertretender Vor- standsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Branden- burg (KVBB), über aktuelle und künftige Energiespar-Maßnah- men der KVBB Welches ist der größte „Energie- rung mit Foto: KVBB fresser“ in der KV? frischer ge- Ganz klar, das Rechenzentrum der kühlter oder IT. Die Server verbrauchen nicht nur beheizter Luft sehr viel Strom, sondern müssen auch versorgt. Die aufwendig gekühlt werden, um die Frischluft dafür Technik vor Überhitzung zu schützen. wird durch zwei Türme Wie kann man den Energieverbrauch angesaugt. trotzdem optimieren? Die Lüftungs- Durch eine spezielle Anordnung rohre verlaufen der Serverschränke und eine entspre- durch den Erd- chend optimierte Klimaanlage haben boden. Der Vorteil: Die Luft wird im wir bereits beim Bau eine energiespa- Sommer vorgekühlt, im Winter ange- rende Lösung umgesetzt. Zudem tau- wärmt. Auch das spart Energie. Auch schen wir konsequent ältere IT-Sys- läuft die Kühlung jetzt im Sommer teme gegen moderne, energiespa- erst bei einer Raumtemperatur von rende Modelle aus. So haben wir allein über 24 Grad an. Natürlich heizen und dieses Jahr unseren Energieverbrauch kühlen wir Räume auch nur, wenn sie schon um 40.000 Kilowattstunden wirklich genutzt werden. senken können – immerhin 20 Prozent. Unser Haus ist sehr modern. Worauf Stichwort Kühlung. Die Klimaanlage wurde in punkto Nachhaltigkeit bereits im Haus zieht doch bestimmt auch beim Bau geachtet? etliches an Strom? Das Gebäude ist sehr, sehr gut ge- Klimaanlagen haben wir nur in Kon- dämmt. Im Sommer helfen der außen- ferenzräumen. Diese wurden bereits – liegende Sonnenschutz und die Be- auch coronabedingt – in Teilen abge- schichtung der Fensterscheiben mit schaltet. Der Konferenzbereich wird einem Wärmeschutzfilter, die Wärme nur noch durch eine Lüftungssteue- abzuhalten. Bei den aktuellen tropi- Seite 8 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Berufspolitik schen Hitzeperioden funktioniert liche Nutzung des Gebäudes anpas- dies aber nur bedingt, die Wärme hält sen – allerdings nicht zu Lasten der sich dann länger im Haus, dies ist der Sicherheit. Unser Haus wird über Nachteil. Ebenfalls wurde moderne, Fernwärme beheizt, die zu 80 Pro- energiesparende Technik verwendet, zent aus Erdgas erzeugt wird. Daher sei es bei der Beleuchtung oder Steue- werden wir die Raumtemperatur im rung der Gebäudetechnik und Heizung. Winter anpassen müssen, um Energie zu sparen. Auch auf dem Dach ist einiges los. Unser Flachdach ist extensiv begrünt Wäre Sonnenenergie eine Option? und besitzt eine sehr starke Schicht Wir prüfen die Installation einer Pflanzsubstrat. Hierdurch wird Regen- Solaranlage auf dem Dach. Dies wäre wasser gespeichert und wieder ver- aufgrund unseres hohen Stromver- dunstet. Überschüssiges Regenwas- brauchs für die IT und in Kombination ser wird deutlich verzögert in den mit Ladesäulen für Elektroautos ideal. Regenkanal abgeleitet. So helfen wir Dies stellt sich aber aktuell als sehr bei Starkregen, Überschwemmungen komplexes Projekt dar. Wir müssen zu vermeiden und entlasten die Kana- unseren speziellen Dachaufbau be- lisation. Dazu tragen auch die wasser- rücksichtigen und wir haben Auflagen durchlässigen Pflastersteine auf dem aufgrund der Nähe zum Weltkulturerbe Parkplatz bzw. die Rasengittersteine sowie erhebliche Probleme, Fachleute auf den Stellplätzen bei. für die Planung und Umsetzung zu finden. Wir arbeiten daran! Sind weitere Maßnahmen vorgesehen? Ja. Wir wollen die Beleuchtung des Vielen Dank für das Gespräch. Gebäudes und des Parkplatzes weiter optimieren und besser an die tatsäch- Die Fragen stellte Ute Menzel. Förderung für energetische Modernisierung Seit dem 1. Januar 2021 gibt es die neue Bundesförderung für effiziente Ge- bäude, kurz BEG. Diese umfasst sowohl die Förderung für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand als auch zweckdienliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Wirt- schaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als KVBB keine Beratung in diesem Zusammenhang anbieten können. Beratungsangebote finden Sie u. a. unter www.energie-effizienz-experten.de Seite 9 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell Honorarverteilung im I. Quartal 2022 Die Honorarverteilung des I. Quartals 2022 wurde auf der Basis des am 26.11.2021 von der Vertreterversammlung beschlossenen Honorarverteilungs- maßstabes (HVM) durchgeführt. Basis der Ermittlung des zur Verfügung ste- henden Budgets bildete die Vereinbarung zur Gesamtvergütung für das Jahr 2022. Besonderheiten In der Abrechnung spiegeln sich die hohen Corona-Inzidenzen des ersten Quartals 2022 wider. Insbesondere im hausärztlichen, aber auch im fachärztli- chen Versorgungsbereich war ein starker Leistungsanstieg zu verzeichnen. Dieser war insbesondere an den im Zusammenhang mit Corona mit der SNR 88240 gekennzeichneten Leistungen festzumachen. Aufgrund der bis zum II. Quartal 2022 geltenden Finanzierungsregelungen auf Bundesebene ist davon auszugehen, dass der Anstieg zu einer zeitversetzten, zusätzlichen Mittelbereit- stellung für diese Leistungen durch die Krankenkassen führt. Um Kalkulations- sicherheit in den Praxen zu gewähren, wurden entsprechende Mittel aus den versorgungsspezifischen Rückstellungen zur Vorfinanzierung eingesetzt. Entsprechend der Neuregelung im HVM konnten im Quartal I/2022 erstmals die gemäß § 10 HVM eingeführten Strukturpauschalen im hausärztlichen Ver- sorgungsbereich für ca. zwei Drittel der Praxen in Höhe von 1 Euro zum Ansatz kommen. In Summe wurden hierfür ca. 1,2 Mio. Euro eingesetzt. Für die Psychotherapie gab es eine kurzfristige rückwirkende EBM-Anpas- sung zum 1.1.2022. Gemäß der 599. Sitzung des Bewertungsausschusses kommt es zu einer Anhebung der Strukturzuschläge für die Psychotherapie. Hinter- grund ist u. a. die Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2017, wonach nach Tarifänderungen die normativen Personalkosten in der EBM-Kal- kulation der Psychotherapeuten zeitnah anzupassen sind. Die neue Bewertung konnte seitens der KVBB noch in der Abrechnung des I. Quartals berücksich- tigt werden. Seite 10 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung I/2022 Für die Vergütung innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) standen insgesamt ca. 215,6 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene Aufteilung auf die Honorarfonds ergab folgende Beträge: Bereiche Hausärzte Fachärzte Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung 215,6 Mio. Euro Honorarfonds Labor 16,9 Mio. Euro Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst 6,0 Mio. Euro Honorarfonds Hausarzt/Facharzt 96,6 Mio. Euro 96,1 Mio. Euro davon: haus- und fachärztliches 96,6 Mio. Euro 89,9 Mio. Euro Vergütungsvolumen davon: Honorarfonds genetisches Labor 2,2 Mio. Euro davon: Honorarfonds PFG 3,9 Mio. Euro Der Orientierungspunktwert des Jahres 2022 beträgt 11,2662 Cent. Die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 wurden nach § 5 Abs. 2 HVM mit einer Auszahlungsquote von 89 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet. Für die humangenetischen Leistungen erfolgte gleichfalls durch die Stützung aus den zur Verfügung stehenden Budgets die garantierte festgelegte Mindestauszahlungsquote in Höhe von 76,749 Pro- zent des Orientierungspunktwertes. Die Honorarverteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolu- mina sind auf den nächsten Seiten tabellarisch dargestellt: Seite 11 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell Hausärztliches Vergütungsvolumen 96,6 Mio. Euro Quoten Quartal I/2022 darunter: Rückstellungen/Bereinigungen -8,7 Mio. Euro Ausgleich Zentrale Honorarfonds -0,6 Mio. Euro (Labor/Bereitschaftsdienst) Entnahme für den Strukturfonds 0,2 Mio. Euro Entnahme für den 3,7 Mio. Euro Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Vergütung für abgerechnete Leistungen 93,7 Mio. Euro 100 % gem. § 10 HVM (inkl. Strukturpauschalen) Leistungsbezogene Honorarfonds 8,3 Mio. Euro Vergütung der Kostenpauschalen des 0,06 Mio. Euro 100 % Kapitels 40 EBM Förderung der Weiterbehandlung akuter 0,01 Mio. Euro 100 % Behandlungsfälle Vergütung von Leistungen, die im Zusammen- 7,7 Mio. Euro 100 % hang mit dem Coronavirus erbracht wurden Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Labor- 0,5 Mio. Euro 89,000 % gemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen Fachärztliches Vergütungsvolumen 96,1 Mio. Euro Quoten Quartal I/2022 darunter: Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ) 2,2 Mio. Euro 76,749 % Honorarfonds PFG (inkl. FKZ) 3,9 Mio. Euro 100 % Rückstellungen/Bereinigungen -2,0 Mio. Euro Entnahme für den Strukturfonds 0,2 Mio. Euro Entnahme für den 14,0 Mio. Euro Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ) Seite 12 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell Fachärztliches Vergütungsvolumen 96,1 Mio. Euro Quoten Quartal I/2022 Ausgleich Zentrale Honorarfonds -0,5 Mio. Euro (Labor/Bereitschaftsdienst) Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik) -0,1 Mio. Euro Leistungsbezogene Honorarfonds 14,1 Mio. Euro Vergütung der Kostenpauschalen des 1,6 Mio. Euro 100 % Kapitels 40 EBM Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie der übrigen Leistungen der Fachärzte für Patho- 1,6 Mio. Euro 76,749 % logie und Neuropathologie Vergütung der Leistungen der Empfängnis- regelung, Sterilisation und Schwangerschafts- 1,4 Mio. Euro 100 % abbrüche (Sonstige Hilfen) (Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM) Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten Langzeit-EKG-Auswertungen 0,01 Mio. Euro 100 % (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM) Haus- und Heimbesuche 0,3 Mio. Euro 100 % (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM) Strukturpauschale konservative Augenheilkunde 1,3 Mio. Euro 73,261 % Anästhesiologische Leistungen im Zusammen- hang mit vertragszahnärztlicher Behandlung 0,001 Mio. Euro 100 % von Patienten mit eingeschränkter Koopera- tionsfähigkeit Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxis- 0,01 Mio. Euro 100 % mitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM) Förderung der Weiterbehandlung akuter 0,001 Mio. Euro 100 % Behandlungsfälle Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM sowie von 0,7 Mio. Euro 89,000 % Laborgemeinschaften (Anforderung über Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen Lesen Sie weiter auf Seite 14. Seite 13 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell Fachärztliches Vergütungsvolumen 96,1 Mio. Euro Quoten Quartal I/2022 Vergütung der Laborgrundpauschalen 0,5 Mio. Euro 100 % (GOP 12210 und 12220 EBM) Vergütung der strahlentherapeutischen 6,0 Mio. Euro 87,730 % Leistungen (Kapitel 25 EBM) Vergütung von Leistungen, die im Zusammen- 0,7 Mio. Euro 100 % hang mit dem Coronavirus erbracht wurden Arztgruppenbezogene Honorarfonds 2,1 Mio. Euro Übrige strahlentherapeutische Leistungen (übrige Leistungen von Fachärzten für Strahlen- 0,05 Mio. Euro 88,952 % therapie) Übrige Leistungen der Laboratoriumsmedizin (übrige Leistungen von Fachärzten für Labora- 0,08 Mio. Euro 76,749 % toriumsmedizin und Fachwissenschaftlern) Honorarfonds Nephrologie (Leistungen von Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entspre- 0,2 Mio. Euro 79,895 % chenden Instituten bzw. Ärzten mit nephrologischem Schwerpunkt) Psychotherapeutische Leistungen MGV (übrige MGV-Leistungen von ausschließlich 1,8 Mio. Euro 76,749 % psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und Vertragstherapeuten) Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik, Biochemie oder Klinische Pharmakologie und 0,03 Mio. Euro 76,749 % Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein RLV gem. § 10 HVM gebildet wird) RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung 62,1 Mio. Euro für Überschreitungsleistungen Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen konnten im fachärzt- lichen Versorgungsbereich mit einer Auszahlungsquote von 44,345 Prozent des Orientierungspunktwertes vergütet werden. Seite 14 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell Die Fachärzte überschritten die Regelleistungsvolumina um durchschnittlich ca. 17 Prozent. Im hausärztlichen Versorgungsbereich wurden erbrachte Leistungen mit dem vollen regionalen Orientierungspunktwert vergütet. Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang von ca. 126,7 Mio. Euro vergütet: GKV-Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge Gesamt Quartal I/2022 Leistungen des ambulanten Operierens 12,0 Mio. Euro Präventionsleistungen 15,7 Mio. Euro Wegepauschalen 0,6 Mio. Euro Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen/Probatorik sowie psychotherapeutische Sprech- 18,9 Mio. Euro stunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologische Therapie Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM) 2,6 Mio. Euro Dialysesachkosten 14,4 Mio. Euro Zuschläge zur PFG 1,1 Mio. Euro Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä) 1,5 Mio. Euro DMP 9,4 Mio. Euro Mammografie-Screening 2,0 Mio. Euro Hausarztzentrierte Versorgung 0,3 Mio. Euro Onkologievereinbarung 1,5 Mio. Euro Sozialpsychiatrievereinbarung 1,1 Mio. Euro Schutzimpfungen 1,9 Mio. Euro TSVG-Leistungen 25,8 Mio. Euro Laborleistungen im Zusammenhang mit Testungen auf das 10,3 Mio. Euro beta-Coronavirus SARS-CoV-2 Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge 7,7 Mio. Euro Lesen Sie weiter auf Seite 16. Seite 15 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell Versichertenentwicklung Die Anzahl der gesetzlich Versicherten im Land Brandenburg befindet sich weiterhin in einem leichten Aufwärtstrend. Im Vergleich zum Vorjahresquartal sind Zuwächse bei den Ersatzkassen und den Betriebskrankenkassen ersichtlich. Versichertenentwicklung I/2022 zu I/2021 GKV 0,29 % AOK -1,31 % BKK 2,74 % I/2022 IKK -0,18 % I/2021 Kassenarten LKK -1,59 % KN -3,46 % EK 0,86 % Versicherte 0,5 Mio. 1,0 Mio. 1,5 Mio. 2,0 Mio. Seite 16 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell Abgabe Quartalsabrechnung III/2022 Frist endet am 14. Oktober 2022 Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papier- form mit der Abrechnung einzureichen. Die ergänzenden Unterlagen wie: • Erklärung zur Vierteljahresabrechnung (mit gültigem Barcode) • Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß der GOP 35152 EBM und, sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB möglich ist, im Original: • Abrechnungsscheine für Asylämter • Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und verwandte Rechtskreise senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam. Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quar- talsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen. Zentrale Formularbestellung in Potsdam Fax: 0331/98 22 98 04 Tel.: 0331/98 22 98 05 Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen Seite 17 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell Es gibt noch Luft nach oben ... …beim Vertrag zu ambulanten Welche Vergütung gibt es? Hernienoperationen! Dieser Vertrag Konservativ tätige Chirurgen oder wurde zwischen der IKK Brandenburg Kinderchirurgen erhalten für ihre prä- und Berlin und der KV Brandenburg operativen Leistungen (wie Indika- geschlossen, um die Verlagerung von tionsstellung, Aufklärung und Über- Hernienoperationen aus dem statio- weisung des Patienten an einen Ope- nären in den ambulanten Bereich zu rateur) eine Pauschale (SNR 93440) fördern. in Höhe von 32,89 Euro. Für alle Leistungen aus dem Kapitel 31 EBM, Dies gelingt auch zum Teil. Der An- diese sind bei der Abrechnung mit „T“ teil der ambulanten Operationen ist zu kennzeichnen, zahlt die Innungs- regelmäßig größer als bei Vertragsab- krankenkasse einen extrabudgetären schluss. Allerdings bleibt die Steige- Zusatzpunktwert von 1,5507 Cent. rung hinter den Erwartungen zurück, Durch die vereinbarte Anpassung sodass die erfolgsabhängige Vergü- der Vergütungen an die Entwicklung tung, das eigentliche Sahnehäubchen des Orientierungswertes steigen die des Vertrages, nicht zum Tragen Werte in jedem Jahr. kommt. Nach den aktuellen Auswer- tungen der IKK Brandenburg wurde Das Besondere am Vertrag zu am- der erforderliche Zielwert auch im bulanten Hernienoperationen ist aber Jahr 2021 verfehlt. Deshalb appellie- die erfolgsabhängige Vergütung. Je ren wir nochmals an Sie und bitten nach Anzahl der durchgeführten Ope- um rege Beteiligung, damit sich die rationen kann der Zusatzpunktwert für Vorteile und die attraktive Vergütung dieses Jahr auf bis zu 4,6524 Cent stei- dieses Vertrages auszahlen. gen, der Zuschlag für die o. g. präope- rativen Leistungen auf max. 9,86 Euro. Die wichtigsten Eckwerte zum Ver- trag stellen wir noch einmal vor: Sie finden den Vertrag auf der Web- site der KVBB im geschützten Bereich Wer kann behandelt werden? in der Rubrik Praxis unter Verträge. Der Vertrag richtet sich an Patienten Auch ein Link zu der für operativ mit den Diagnosen K 40.- bis K 46.-, tätige Vertragsärzte erforderlichen bei denen eine Hernienoperation Erklärung zur Teilnahme ist dort zu notwendig ist, die ambulant durch- finden. Für die Durchführung der prä- geführt werden kann. Die Vorteile für operativen Leistungen, der Anästhe- die Patienten liegen auf der Hand: Sie sien und der Nachbetreuung ist keine können bei einer ambulanten Opera- Teilnahmeerklärung notwendig. tion in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/23 09 100 Fachbereich Qualitätssicherung Seite 18 | AUSGABE 8 / 2022 Fachbereich Verträge
Intern Praxis aktuell Die Prüfvereinbarung: Landesschieds- amt hat entschieden Viele Jahre lang war es recht ruhig gab es eine Neuauflage des Meinungs- um die Prüfvereinbarung über das austauschs in Sachen Prüfungen. Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsprü- fung in Brandenburg, bis vor drei Was kam dabei heraus? Jahren (vgl. „KV-Intern“ 3/2019) das Die aktuelle Prüfvereinbarung ist Landesschiedsamt eine neue Verein- rückwirkend zum 1. April 2022 in Kraft barung beschließen musste. Hinter- getreten. Sie beinhaltet im Wesent- grund war, dass die Sicht der beiden lichen folgende Neuerungen/Ände- Vertragspartner (Krankenkassen rungen: und KVBB) in einigen wesentlichen Punkten nicht in eine gemeinsame Kostendifferenzbetrachtung Richtung zu verhandeln war. Ein Die vom Gesetzgeber mit dem TSVG arbeitsintensives und diskussionsrei- gemäß § 106b Abs. 2a SGB V einge- ches Verfahren konnte jedoch gütlich führte Kostendifferenzbetrachtung abgeschlossen werden, und die Betei- beinhaltet den Ansatz, die Verord- ligten hofften wohl auf beiden Seiten, nungskosten, die durch eine nicht dies so schnell nicht wiederholen zu wirtschaftliche bzw. nicht zulässige müssen. Verordnung entstanden sind, mit den Kosten zu verrechnen, die tatsächlich Aber wie sagt man so schön: „Ers- angefallen wären, hätte der verord- tens kommt es anders und zweitens nende Arzt dies in zulässiger Weise als man denkt.“ getan. In diesem Fall soll nur die Dif- ferenz zwischen beiden Beträgen als Der Gesetzgeber hatte inzwischen Nachforderung zu erstatten sein. mit dem Terminservice- und Versor- gungsgesetz (TSVG), dem GKV-Fairer- Diese Vorschrift galt es nun durch Kassenwettbewerbsgesetz und eini- die Vertragspartner auf Bundesebene gen anderen Neuerungen, Handlungs- in den Rahmenvorgaben nach § 106b bedarf geschaffen, um auch das Ver- Abs. 2 SGB V zu konkretisieren. tragswerk für die Wirtschaftlichkeits- prüfung anzupassen. Da der GKV-Spitzenverband und die KBV jedoch nicht in allen Punkten Ei- Nach einigen ergebnislosen Ver- nigkeit erzielen konnten, ist durch das handlungsrunden riefen die Vertreter Bundesschiedsamt nach § 89 SGB V am der Krankenkassen im vergangenen 10. Mai 2022 u. a. festgesetzt worden, Jahr erneut das Schiedsamt an, und so dass unzulässige Verordnungen gene- Seite 19 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell rell und ohne Ausnahme von der An- Saisonale Grippeimpfstoffe wendung einer Differenzbetrachtung Auf Bestreben der Krankenkassen- ausgenommen sind. Dies gilt auch für verbände wurde eine Verwurfsquo- unsere Prüfverfahren. tenprüfung für saisonale Grippeimpf- stoffe gem. § 106b Abs. 1a SGB V in Aus Sicht der Ärzteschaft spiegelt die Prüfvereinbarung aufgenommen. dieser Schiedsspruch nicht die gesetz- Die gute Nachricht vorab – dies gilt lichen Vorgaben wider. tatsächlich nur für die saisonalen Grippeimpfstoffe. Die KBV hat im Juli 2022 diesen Schiedsspruch beklagt und die Argu- Diese können einer Beurteilung mente der Ärzte in ihrer Klagebegrün- durch die Prüfungsstelle unterzogen dung angeführt. (Weitergehende werden, wenn und soweit ein (statis- Ausführungen entnehmen Sie bitte tisches) Missverhältnis zwischen der der Broschüre Wirtschaftlichkeits- Anzahl der verordneten Impfdosen zu prüfung unter www.kvbb.de/praxis/ den abgerechneten Impfleistungen verordnungen/) besteht. Die Höhe dieses Missverhält- nisses ergibt sich aus dem SGB V i. V. m. Wichtig für die Praxis: Der Grund- der Prüfvereinbarung und greift aktu- satz der Wirtschaftlichkeit gilt – bei ell bei einer Abweichung von mehr als jeder Verordnung. 30 %. Sollte dieses im Rahmen einer Bewertung durch die Prüfungsstelle Sollten Sie aufgrund eines Prüf- festgestellt werden, erhält der Arzt antrages der Krankenkassen einen eine Beratung (keine Nachforderung). Bescheid der Prüfungsstelle erhalten und zur Erstattung einer Nachforde- Fristen rung aufgefordert sein, prüfen Sie In der Vergangenheit wurde kriti- bitte, ob die Differenzmethode an- siert, dass oft eine lange Zeit vergeht, gewendet wurde. Wenn dies nicht der bis die Prüfgremien über Anträge ent- Fall ist, kontaktieren Sie gern unseren schieden haben und Praxen häufig Mitgliederservice, um zu prüfen, ob über viele Jahre zurückliegende Ver- ein Widerspruch oder eine Klage für ordnungen Auskunft erteilen sollen. Sie erfolgreich sein könnte. Dies lag auch daran, dass die Aus- schlussfristen für das Stellen von Prüf- Bitte beachten Sie, dass dies nicht anträgen den Krankenkassen diese für die Richtwertprüfung gilt. Zeiträume zubilligten. Der § 106b Abs. 2a SGB V bezieht Auf Drängen der KVen hat der Ge- sich nur auf Einzelfallprüfungen. setzgeber diesen Missstand erkannt Seite 20 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell und nachgeschärft. So regelt § 106 nahmen, die arztbezogene Berück- Abs. 3 SGB V nun eine zweijährige sichtigung von Rabatten usw. finden Ausschlussfrist für die Richtwertprü- Sie demnächst in unserer aktualisierten fung und für Einzelfallprüfungen eine Broschüre zur Wirtschaftlichkeitsprü- Frist von 18 Monaten. Dies bedeutet fung auf unserer Website: z. B., dass für eine Verordnung im Ka- www.kvbb.de/praxis/verordnungen/ lenderjahr 2022 der Einzel-Prüfantrag der Krankenkassen bis spätestens Alle aktuellen Veröffentlichungen 30. Juni 2024 bei der Prüfungsstelle zu den Richtwerten und Zielen haben einzureichen ist und diese dann bis Sie sicher schon in „KV-Intern 5/2022“ maximal zum 30. Juni 2025 Zeit hat, gelesen. einen Bescheid darüber zu erteilen. Fortbildungsveranstaltung Bislang hätten die Krankenkassen Die KVBB bietet ihren Mitgliedern allein vier Jahre lang Zeit gehabt, am 12. Oktober 2022 ab 15 Uhr eine einen Antrag zu stellen. Fortbildungsveranstaltung zur (neuen) Prüfvereinbarung an. Gern melden Sie Weitere Punkte sich auf dem üblichen Weg dazu bei Einige weitere Punkte, wie etwa die uns an! Einführung bestimmter Praxisbeson- derheiten für die Durchschnittswert- Unser Service für Sie: prüfung der Behandlungsweise, die Mitgliederservice 0331/23 09 100 Umsetzung von Digitalisierungsmaß- Anzeige Seite 21 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell Medikamentöse COVID-19-Therapie Hausärzte können das oral anwend- • Apotheke Carl‐Thiem‐Klinikum bare antivirale Medikament Paxlovid® Cottbus gGmbH zur Behandlung von COVID-19 ab Thiemstraße 111, 03048 Cottbus sofort auch direkt an ihre Patienten • Apotheke Werner‐Forßmann‐ abgeben. Möglich ist eine Bevorra- Krankenhaus, Eberswalde tung von bis zu fünf Therapieein- Rudolf‐Breitscheid‐Str. 100 heiten je Arztpraxis. 16225 Eberswalde • Apotheke der Klinikum Frankfurt Mit der direkten Abgabe des vom (Oder) GmbH Bund beschafften antiviralen Arznei- Müllroser Chaussee 7 mittels durch Hausärzte will das Bun- 15236 Frankfurt (Oder) desministerium für Gesundheit (BMG) • Apotheke Ruppiner Kliniken erreichen, dass Paxlovid® so schnell GmbH wie möglich nach Symptombeginn Fehrbelliner Str. 38 verabreicht werden kann. Dazu wur- 16816 Neuruppin den die entsprechenden Verordnun- • Apotheke Klinikum Ernst von gen angepasst. Bergmann gemeinnützige GmbH Potsdam Charlottenstr. 72 Derzeit gilt: Monoklonale 14467 Potsdam Antikörper Es können weiterhin monoklonale Für die Bestellung füllen Sie ein Antikörper zur COVID-19-Therapie spezielles Faxformular aus, das Sie oder Infektionsprophylaxe bei Patien- von der jeweiligen Apotheke bekom- ten mit einem hohen Risiko für einen men. Für die Abholung müssen die schweren Krankheitsverlauf auch Praxen selbst sorgen. Bitte beachten in ambulanten Praxen verabreicht Sie, dass die Kühlkette während des werden. Transports nicht unterbrochen wer- den darf. Die monoklonalen Antikörper kön- nen Brandenburger Ärzte bei einer Einige Brandenburger Ärzte haben der folgenden sechs Krankenhaus- uns bereits mitgeteilt, dass sie die apotheken bestellen: monoklonale Antikörpertherapie und/ • Apotheke Städtisches Klinikum oder -prophylaxe anbieten. Auf unse- Brandenburg GmbH rer Website www.kvbb.de möchten Hochstraße 29, 14770 Branden- wir eine Übersicht der Brandenburger burg a. d. Havel Praxen aufbauen, die dies ebenfalls Seite 22 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell tun. Andere Kollegen erhalten so Die aktuelle Übersicht finden Sie einen schnellen Überblick, wohin Pa- unter www.kvbb.de/mak tienten bei Bedarf verwiesen werden können. Ausführliche Informationen zu Therapie und Prophylaxe mit mono- Wenn Ihre Praxis (mit Adresse, Tele- klonalen Antikörpern finden Sie auf fonnummer, ggf. E-Mail und Website) der Website der Kassenärztlichen auf dieser Liste aufgeführt werden Bundesvereinigung (KBV) unter soll, schicken Sie uns bitte eine E-Mail www.kbv.de/html/themen_55219.php an sicherstellung@kvbb.de Zweitmeinung vor Implantation von Herzschrittmacher oder Defibrillator Patienten haben künftig vor der • Innere Medizin mit dem Schwer- geplanten Implantation eines Herz- punkt Kardiologie schrittmachers oder eines Defibrilla- • Herzchirurgie tors (Herzschrittmacher, ICD-, CRT-P • Kinder- und Jugendmedizin mit und CRT-D-Aggregate) unabhängig Schwerpunkt Kinderkardiologie von der jeweiligen Grunderkrankung oder das Recht, eine zweite ärztliche Mei- • Kinder- und Jugendmedizin mit nung einzuholen. dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendkardiologie Nicht erfasst sind Notfalleingriffe, dringliche Eingriffe sowie Eingriffe Vergütung und Kennzeich- zum Wechsel von Geräten alleine auf- nung grund von Batterie-Ermüdung ohne „Erstmeiner“: Der Arzt, der die In- gleichzeitigen Wechsel zwischen den dikation für einen der definierten Ein- Systemen. griffe stellt, kann für die Aufklärung und Beratung im Zusammenhang mit Fachärztinnen und Fachärzte folgen- dem ärztlichen Zweitmeinungsver- der Fachrichtungen sind nach Geneh- fahren die GOP 01645 EBM einmal im migung der KV berechtigt, Zweitmei- Krankheitsfall (vier Quartale) abrech- nungen zu erbringen: nen. Sie ist mit 8,34 Euro bewertet • Innere Medizin und Kardiologie und beinhaltet auch die Zusammen- Seite 23 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell stellung aller erforderlichen Unterla- Versicherten-, Grund- oder Konsiliar- gen für den Patienten. pauschale ab. Sind für seine Beurtei- lung ergänzende Untersuchungen Ärzte müssen ihre Leistungen bei notwendig, kann er diese ebenfalls der Abrechnung nach bundeseinheit- mit medizinischer Begründung durch- lichen Vorgaben eingriffsspezifisch führen und abrechnen. Die indika- kennzeichnen. Für die Aufklärung und tionsspezifische Kennzeichnung aller Beratung im Zusammenhang mit dem im Zweitmeinungsverfahren durchge- Zweitmeinungsverfahren bei bevor- führten und abgerechneten Leistun- stehenden Eingriffen zur Implantation gen erfolgt mit dem Code 88200H als eines Herzschrittmachers oder eines Freitext im Feld freier Begründungs- Defibrillators ist die GOP 01645H vor- text (KVDT-Feldkennung 5009). gesehen. Damit werden diese Positionen „Zweitmeiner“: Der Arzt, der die extrabudgetär vergütet. Zweitmeinung erstellt, rechnet nach Genehmigung durch die Kassenärzt- Unser Service für Sie: liche Vereinigung für den Patienten Abrechnungsberatung 0331/23 09 100 seine jeweilige arztgruppenspezifische Qualitätssicherung 0331/23 09 375 Nur im Netzverbund Komplexversorgung für Erwachsene mit schweren psychischen Erkrankungen startet ab 1. Oktober 2022 Das neuartige Versorgungsprogramm Gleiche gilt für die sich anschließende soll die aufeinander abgestimmte differentialdiagnostische Abklärung. multiprofessionelle und sektoren- übergreifende Behandlung und Be- Kernelement sind regionale Netz- treuung von Menschen mit schweren verbünde, die mit anderen Gesund- psychischen Erkrankungen sicherstel- heitseinrichtungen und -berufen (z. B. len. Das Programm sorgt dafür, dass Ergotherapeuten, Soziotherapeuten) die Patientinnen und Patienten zeit- Kooperationsverträge schließen. Der nah behandelt und in Krisen jederzeit Aufbau und die Struktur eines solchen betreut werden können. Betroffene, Netzverbundes unterliegen bestimm- die sich an einen Netzverbund wen- ten Voraussetzungen, z. B. einer An- den, sollen möglichst innerhalb von 7 zahl von mindestens 10 Ärztinnen und Werktagen einen Termin erhalten. Das Ärzten sowie Psychotherapeutinnen Seite 24 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell und Psychotherapeuten. Die im Netz- Der Bezugsarzt oder Bezugspsycho- verbund anfallenden Versorgungsleis- therapeut ist Mitglied des Netzver- tungen werden vergütet. Organisation, bundes und muss über einen vollen Technik und Management werden Versorgungsauftrag verfügen. Die pauschal abgerechnet. sogenannte KSVPsych-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Eine Überweisung oder Empfehlung regelt das Leistungsspektrum: zur Eingangssprechstunde im Netz- www.g-ba.de/richtlinien/126 verbund kann durch jeden Vertrags- arzt oder Vertragspsychotherapeuten, Ab dem 1. Oktober 2022 wird hierzu durch sozialpsychiatrische Dienste, ein neuer EBM-Abschnitt 37.5 für die ermächtigte Einrichtungen, Kranken- psychiatrische und psychotherapeu- häuser oder Reha-Einrichtungen erfol- tische Komplexversorgung einge- gen. Der Zugang für die Patienten in führt, der mit neun Gebührenord- den Netzverbund ist auch beim direk- nungspositionen die Vergütung des ten Aufsuchen eines dazugehörigen neuen Versorgungsangebotes regelt. Mitglieds über die Eingangssprech- stunde möglich. Berechnungsfähig sind die geneh- migungspflichtigen Leistungen von: Regionale Netzverbünde benötigen • Fachärzten für Psychiatrie und eine Genehmigung ihrer Kassenärzt- Psychotherapie lichen Vereinigung bevor die Mit- • Fachärzten für Psychosoma- glieder mit der Komplexversorgung tische Medizin und Psychothe- starten können. Dazu reichen sie den rapie Netzverbundvertrag sowie die Ko- • Fachärzten für Nervenheilkunde operationsverträge ein. • Fachärzten für Neurologie und Psychiatrie Bei der Patientenversorgung inner- • ärztlichen und psychologischen halb eines Netzverbundes übernimmt Psychotherapeuten (ausgenom- jeweils der sogenannte Bezugsarzt men der GOP 37510 EBM) oder Bezugspsychotherapeut die Ver- antwortung für den Behandlungsplan Zum 1. Oktober 2022 werden die für einen individuellen Fall. Er über- entsprechenden Leistungen in den nimmt auch die Planung der Über- EBM aufgenommen: leitung in die Regelversorgung nach Abschluss der Komplexversorgung. Seite 26 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell GOP Leistung Vergütung 37500 Eingangssprechstunde 231 Punkte/ je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall 26,02 Euro 37510 Differentialdiagnostische Abklärung 231 Punkte/ je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall 26,02 Euro 37520 Erstellen eines Gesamtbehandlungsplans 448 Punkte/ einmal im Krankheitsfall 50,47 Euro 37525 Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes 450 Punkte/ oder des Bezugspsychotherapeuten 50,70 Euro einmal im Behandlungsfall 37530 Koordination der Versorgung durch eine nichtärzt- 577 Punkte/ liche Person 65,01 Euro einmal im Behandlungsfall 37535 Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld 166 Punkte/ durch eine nichtärztliche Person 18,70 Euro je Sitzung, höchstens dreimal im Behandlungsfall 37550 Fallbesprechung 128 Punkte/ je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall 14,42 Euro 37551 Zuschlag zur GOP 37550 bei Teilnahme eines oder 128 Punkte/ mehrerer nichtärztlicher/nichtpsychotherapeuti- 14,42 Euro scher Teilnehmer nach § 3 Abs. 3 und 5 KSVPsych-RL je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall 37570 Zusatzpauschale für zusätzliche Organisations- 200 Punkte/ und Managementaufgaben sowie technische Auf- 22,53 Euro wände im Rahmen eines Netzverbundes einmal im Behandlungsfall Besonderheiten: Die Gebührenordnungspositionen Die GOP 37510 EBM ist auschließlich 37520, 37525, 37530, 37535, 37551 und von Ärzten und Ärztinnen folgender 37570 sind ausschließlich von dem Fachgruppen berechnungsfähig: Bezugsarzt oder dem Bezugspsycho- • Psychiatrie und Psychotherapie therapeuten berechnungsfähig. • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Zudem sind die GOP 37510 und 37520 • Nervenheilkunde nur abrechnungsfähig, wenn im selben • Neurologie und Psychiatrie Quartal oder dem Quartal davor die GOP 37500 berechnet wurde. Lesen Sie weiter auf Seite 28. Seite 27 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell Weitere Anpassungen im EBM auf- Mit einer bundeseinheitlichen grund der neuen Leistungen: codierten Zusatzkennzeichnung sind Kennzeichnung von Besuchsleis- zudem psychotherapeutische Gesprä- tungen (GOP 01410 bis 01413 EBM und che gemäß GOP 22220 und GOP 23220 GOP 01415 EBM) mit einer bundesein- EBM zu kennzeichnen, die im Zusam- heitlich codierten Zusatzkennzeich- menhang mit der Versorgung gemäß nung, wenn diese im Zusammenhang den Leistungen des Abschnitts 37.5 mit den neuen Leistungen in Ab- EBM abgerechnet werden. Diese sind schnitt 37.5 EBM erbracht werden. häufiger – insgesamt bis zu 20-mal im Behandlungsfall ansetzbar. Da Fallbesprechungen gemäß GOP 37550 EBM per Video erfolgen kön- Weitere Informationen zur Richt- nen, kann der Technikzuschlag für linie, zur Arbeit in den Netzverbünden Videosprechstunden gemäß GOP und zur Antragstellung finden Sie 01450 EBM zusätzlich von dem Ver- online auf der KBV-Themenseite: tragsarzt oder -psychotherapeuten, www.kbv.de/html/themen_58817.php der die Videofallkonferenz initiiert, abgerechnet werden. Unser Service für Sie: Abrechnungsberatung 0331/23 09 100 Zweite Bereitschaftspraxis in der Landeshauptstadt Eröffnung am 2. September im Klinikum Ernst von Bergmann Schon seit 2012 gibt es am Potsda- • freitags 14 bis 20 Uhr mer St. Josefs-Krankenhaus eine gut • Wochenende, Feiertage sowie etablierte ärztliche Bereitschaftspraxis. 24. und 31. Dezember 8 bis 20 Uhr Um zusätzlich auch die Rettungsstelle des Klinikums Ernst von Bergmann Wie die bereits bekannte Bereit- (EvB) in Potsdam zu entlasten, er- schaftspraxis im St. Josefs-Kranken- öffnet hier am 2. September eine haus, befindet sich auch die EvB-Be- weitere ärztliche Bereitschaftspraxis. reitschaftspraxis direkt neben der Dazu haben wir als Kassenärztliche Notaufnahme. Beide Praxen verfügen Vereinigung Brandenburg (KVBB) über eine allgemeinmedizinische Basis- gemeinsam mit dem EvB ein bedarfs- ausstattung, um akut, aber nicht le- gerechtes Konzept mit angepassten bensbedrohlich erkrankte Patienten zu Öffnungszeiten entwickelt. Diese sind: versorgen. Und sollte eine stationäre Seite 28 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis aktuell Aufnahme nötig sein, kann dies direkt Patientenberatung, und es erfolgt bei veranlasst werden: Dank räumlicher Notwendigkeit ein Hausbesuch. Nähe sind die Wege zur jeweiligen Rettungsstelle kurz, die Zusammen- Wenn auch Sie in den Potsdamer arbeit mit den beiden Kliniken ist eng. Bereitschaftspraxen – im Klinikum EvB und/oder im St. Josefs-Kranken- Die Annahme der 116117-Patienten- haus – Dienste übernehmen möch- anrufe erfolgt zentral über die KVBB- ten, können Sie diese direkt in der Koordinierungsstelle in Potsdam. Dienstplanungssoftware „BD-online“ Medizinisch geschultes Personal be- buchen. Bei Fragen wenden Sie sich wertet und disponiert die Anrufe. bitte an das Bereitschaftsdienst- Der diensthabende Arzt wird so von Management der KVBB: einem Großteil der Patientenanrufe Tel. 0331/98 22 98 09 oder entlastet. Die Koordinierungsstelle E-Mail bd@kvbb.de steuert Patienten vorrangig in die nächstgelegene Bereitschaftspraxis. Ärztliche Bereitschaftspraxis Nur wenn es dem Patienten aus ge- in der Notfallpraxis im sundheitlichen Gründen nicht möglich Klinikum Ernst von Bergmann ist, in die Bereitschaftspraxis zu kom- Charlottenstraße 72 men, übernimmt der Einsatzarzt die 14467 Potsdam Anzeige Seite 29 | AUSGABE 8 / 2022
Intern Praxis digital Konnektor-Tausch 2022 Betroffene Praxen müssen dringend handeln! Bereits in weniger als sechs Wochen laufen in den ersten Praxen die TI-Zerti- fikate aus, und ein Konnektor-Tausch ist fällig. Dennoch hat die Hälfte der betroffenen Praxen in Brandenburg noch keine Bestellung für den Konnektor- Tausch aufgegeben. Bei diesen Praxen besteht akuter Handlungsbedarf, da diese unmittelbar von einem TI-Zertifikatsablauf bedroht sind. Nach Ablauf der Zertifikate kann keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) mehr herge- stellt werden. Das bedeutet: Das Einlesen von eGK, das Versichertenstammdatenmanage- ment (VSDM) oder der Versand von KIM-Nachrichten (z. B. auch die seit 1. Juli 2022 verpflichtend zu nutzende eAU) sind dann nicht mehr möglich. Ebenso ist der Zugriff auf das Sichere Netz der KVen nicht mehr möglich, und die Quartalsabrechnung kann auf diesem Wege nicht mehr übertragen werden. Setzen Sie sich deshalb bitte umgehend mit Ihrem IT-Betreuer in Verbindung und beauftragen Sie den Tausch des Konnektors oder stellen Sie rechtzeitig auf eine TI-Cloud-Lösung um. Ebenfalls gehört auch – falls nötig – die gesonderte Bestellung einer neuen SMC-B-Karte dazu. Bitte beachten Sie, diese Bestellung ohne Vergabe einer neuen ID für die Telematikinfrastruktur aufzugeben, dies kann auf den Bestellseiten entsprechend angegeben werden. Betroffen von einem Konnektor-Tausch (KoCo Box) sind zunächst Kunden der Firma CompuGroup Medical (CGM). Unter folgendem Link können Praxis- kunden unter Eingabe ihrer Kundennummer und Postleitzahl prüfen, wann ein Konnektor-Tausch fällig ist und welche Hardware konkret zu tauschen ist: https://meine-ti.de/cgm-divco/ti-hardwaretausch/ Finanzierung Praxen erhalten für den anstehenden Konnektor-Tausch bzw. die Umstellung auf eine Cloud-Lösung 2.300 Euro. So hat das Bundesschiedsamt im Juli nach den gescheiterten Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der KBV entschieden. Seite 30 | AUSGABE 8 / 2022
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