Intern 8 I 2022 Kritik an GKV-Sparplänen: Lauterbach verspielt Vertrauen Dipl.-Med. Schwark zur Corona-Lage: Keine Impfzentren mehr nötig ...

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Intern 8 I 2022 Kritik an GKV-Sparplänen: Lauterbach verspielt Vertrauen Dipl.-Med. Schwark zur Corona-Lage: Keine Impfzentren mehr nötig ...
Intern                            8 I 2022

         Kritik an GKV-Sparplänen:
     Lauterbach verspielt Vertrauen

Dipl.-Med. Schwark zur Corona-Lage:
       Keine Impfzentren mehr nötig

 Informationen für den Praxisalltag:
           Honorarverteilung I/2022
            Neue Prüfvereinbarung
    Komplexversorgung im Verbund
Intern 8 I 2022 Kritik an GKV-Sparplänen: Lauterbach verspielt Vertrauen Dipl.-Med. Schwark zur Corona-Lage: Keine Impfzentren mehr nötig ...
Intern 8 I 2022 Kritik an GKV-Sparplänen: Lauterbach verspielt Vertrauen Dipl.-Med. Schwark zur Corona-Lage: Keine Impfzentren mehr nötig ...
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                                                                                       Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Bundeswirtschaftsminister warnt aufgrund des Ukraine-Kriegs und des
drohenden Ausfalls von Gaslieferungen vor harten Zeiten und spricht von einer
Zerreißprobe für das Land. Und der Bundeskanzler geht davon aus, dass die
Energiekrise uns noch weit über den Herbst und Winter beschäftigen wird. Viele
weitere Stimmen aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft zeichnen ein ähnlich
düsteres Bild.

Ich finde diese Aussagen sehr besorgniserregend. Wir müssen die permanent
mahnenden und warnenden Stimmen aus der Bundesregierung sehr ernst nehmen
und uns jetzt im Sommer auf Herbst und Winter vorbereiten. Dazu gehört auch,
dass wir alle uns selbst Gedanken über die Organisation unserer Praxen machen.
Kann der Praxisbetrieb bei eingeschränkten Gas- oder Stromlieferungen aufrecht-
erhalten werden? Sind gegebenenfalls kollegiale Vertretungen notwendig? Das
sind nur zwei Fragen, auf die alle Kolleginnen und Kollegen Antworten für ihre
individuellen Gegebenheiten haben sollten.

Als KVBB wollen wir Sie dabei unterstützen, sich auf diese ungewisse Zeit vorzu-
bereiten. Wir haben uns mit der dringenden Bitte an das Brandenburger Gesund-
heitsministerium gewandt, die besondere Aufgabe der dezentralen ambulanten
Versorgung durch die Arztpraxen in den Notfallplänen des Landes und bei der
Priorisierung der Energieversorgung zu berücksichtigen. Ähnliches gilt auch für
die KVBB-Verwaltung. Der durchgängige Betrieb der 116117 muss unbedingt ge-
sichert sein, vor allem um Feuerwehr und Rettungsdienste zu entlasten.

Natürlich hoffe ich sehr, dass wir keine Notfallpläne und Priorisierungsszenarien
benötigen. Sicher sein können wir uns jedoch leider nicht. Deshalb sollten wir auf
alle Eventualitäten vorbereitet sein.

Kollegiale Grüße

MUDr./ČS Peter Noack
Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg

                                                                      Seite 1 | AUSGABE 8 / 2022
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Intern
     Inhaltsverzeichnis

           Berufspolitik     4    Lauterbach spielt mit dem Vertrauen der
                                  Ärzteschaft
                                  KVBB kritisiert GKV-Sparpläne des Bundesge-
                                  sundheitsministers

                              5   Protestaktion – Kampf um Neupatienten-
                                  regelung

                             6    Wir brauchen keine Impfzentren mehr
                                  Im Gespräch mit Dipl.-Med. Andreas Schwark

                             8    Energiesparen und Umweltschutz –
                                  die KVBB ist aktiv
                                  Im Gespräch mit Holger Rostek

           Praxis aktuell    10   Honorarverteilung im I. Quartal 2022

                             17   Abgabe Quartalsabrechnung III/2022

                             18   Es gibt noch Luft nach oben
                                  IKK-Vertrag ambulante Hernienoperationen

                             19   Die Prüfvereinbarung: Landesschieds-
                                  amt hat entschieden

                             22   Medikamentöse COVID-19-Therapie

                             23   Zweitmeinung vor Implantation von Herzschritt-
                                  macher oder Defibrillator

                             24   Nur im Netzverbund
                                  Komplexversorgung für Erwachsene mit
                                  schweren psychischen Erkrankungen

                             28   Zweite Bereitschaftspraxis in der
                                  Landeshauptstadt

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                                                                  Inhaltsverzeichnis

Praxis digital   30   Konnektor-Tausch 2022

                 32   Update zur Telematikinfrastruktur

                 33   Informationsveranstaltungen zur
                      Digitalisierung

                 34   Abschaltung von KV-Flexnet

Sicherstellung   36 Niederlassungen im Juli 2022

                 40 Entscheidungen Zulassungs-/Berufungs-
                    ausschuss Juni 2022

                 52 Übersicht Zulassungsmöglichkeiten

                 53 Entscheidungen des Landesausschusses
                    für Ärzte und Krankenkassen

                 53 Zulassungsförderungen

Service          54   Praxisbörse

                 61   Fortbildungen

                 66   Kombinierte DMP-Fortbildungsveranstaltung

                 67   Basisseminar für Existenzgründer – Intensivierte
                      Wissensvermittlung

Unterwegs        68   „Studierende für Allgemeinmedizin begeistern“

                 70   MHB verabschiedet zweiten Mediziner-Jahrgang

                 72   Digitale Leistungen in der Chronischen
                      Urtikaria-Versorgung

                 73   Die schleichende Aufkündigung der Sozial-
                      partnerschaft – eine Zeitenwende
                      Leserpost

                 76   Impressum

                                                          Seite 3 | AUSGABE 8 / 2022
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     Berufspolitik

           Lauterbach spielt mit dem Vertrauen
           der Ärzteschaft
           KVBB kritisiert GKV-Sparpläne des Bundesgesundheitsministers

             Der Ärger, die Empörung und Kritik       die Leistungen der offenen Sprech-
           der Ärzteschaft an Karl Lauterbachs        stunde künftig einer unbefristeten
           geplantem GKV-Finanzstabilisierungs-       Bereinigung unterliegen.
           gesetz sind riesig. „Die Maske ist ge-
           fallen. Dieses Gesetz ist ein Schlag ins      Der Bundesgesundheitsminister
           Gesicht der Patientinnen und Patien-       argumentiert, die Neupatienten-
           ten“, kommentiert der Chef der             regelung hätte nichts gebracht. Das
           Kassenärztlichen Bundesvereinigung         ist falsch, kontert MUDr./ČS Noack.
           (KBV), Dr. Andreas Gassen, den Ge-         „Aktuelle Zahlen des Zentralinstituts
           setzentwurf. „Wir sind entsetzt über       für die kassenärztliche Versorgung
           die Pläne des Bundesgesundheitsmi-         zeigen, dass mehr als jeder vierte
           nisters“, sagt MUDr./ČS Peter Noack,       gesetzlich versicherte Patient von
           Vorstandsvorsitzender der Kassen-          dieser Regelung profitiert hat. Im vier-
           ärztlichen Vereinigung Brandenburg         ten Quartal 2021 wurden bundesweit
           (KVBB). In einer gemeinsamen Reso-         20 Mio. Neupatienten in den Praxen
           lution haben sich die Kassenärztlichen     behandelt.“ Das sei ein Plus von zwölf
           Vereinigungen der Länder mit der KBV       Prozent im Vergleich zum vierten
           und über 40 ärztlichen Berufsverbän-       Quartal 2019. „In Brandenburg fiel
           den dagegen ausgesprochen.                 dieses Plus mit 19 Prozent sogar noch
                                                      deutlicher aus.“
             Um das voraussichtliche 17-Milliar-
           den-Euro-Loch in der gesetzlichen            Wenn Karl Lauterbach den Men-
           Krankenversicherung (GKV) im kom-          schen sagt, dass es keine Leistungs-
           menden Jahr zu stopfen, werden alle        kürzungen geben werde, streue er
           Akteure im Gesundheitswesen zur            ihnen Sand in die Augen. „Das ist eine
           Kasse gebeten: Ärzte und Zahnärzte,        Leistungskürzung durch die Hinter-
           Apotheker, Arzneimittelhersteller          tür“, so MUDr./ČS Noack. Denn den
           und Beitragszahler. Für die ambulant       Kollegen werde keine andere Wahl
           tätigen Ärzte ist vorgesehen, die mit      bleiben, als die Annahme von Neu-
           dem Terminservice- und Versorgungs-        patienten wieder zurückzufahren, um
           gesetz (TSVG) eingeführte Neupatien-       auf die neuen finanziellen Rahmen-
           tenregelung zu kippen. Zudem sollen        bedingungen zu reagieren. Treffen

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                                                                                Berufspolitik

werde dies vor allem auch diejenigen     zende. Noch vor drei Jahren habe sich
Menschen, die bei akut auftretenden      Karl Lauterbach als Bundestagsabge-
Beschwerden dringend fachärztliche       ordneter für das TSVG und die Neupa-
Behandlung benötigen. Sie würden         tientenregelung stark gemacht. „Auf
künftig wohl länger auf Termine war-     einmal ist das alles Schall und Rauch?
ten müssen.                              Der Bundesgesundheitsminister spielt
                                         mit dem Vertrauen der Ärzteschaft
  Verlässliche und seriöse Gesund-       und sendet zudem ein verheerendes
heitspolitik sehe jedenfalls anders      Signal an den medizinischen Nach-
aus, findet der KVBB-Vorstandsvorsit-    wuchs!“                           ute

Protestaktion – Kampf um Neupatien-
tenregelung
Jetzt unterzeichnen: Offener Brief an Karl Lauterbach
   Die Kassenärztlichen Vereinigungen,     Die Unterschriftensammlung soll
die Kassenärztliche Bundesvereinigung    dem Bundesgesundheitsminister auf
und die Berufsverbände wenden sich       einer Vertreterversammlung am
in einem offenen Brief an Bundesge-      9. September in Berlin überreicht
sundheitsminister Karl Lauterbach.       werden. Sie können den Brief online
Dieser will die mit dem Terminservice-   unterzeichnen: www.kbv.de
und Versorgungsgesetz (TSVG) einge-
führte und gut funktionierende Neu-         Unter anderem heißt es in dem Brief:
patientenregelung in einem neuen         „Steigende Energie-, Personal- und
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz strei-   Materialkosten bringen uns als Unter-
chen. Dadurch entsteht die Gefahr,       nehmer und Arbeitgeber unter zusätz-
dass die Versorgung der Patientinnen     lichen wirtschaftlichen Druck, was
und Patienten auf dem bisherigen         auch dazu beiträgt, dass der Genera-
Niveau nicht aufrechterhalten werden     tionenwechsel in der ärztlichen und
kann. Alle ambulant tätigen Ärztinnen    psychotherapeutischen Versorgung
und Ärzte, Psychotherapeutinnen und      massiv erschwert wird.
Psychotherapeuten sind aufgerufen,
den Brief zu unterzeichnen und dem         In dieser auch für die Praxen sehr
Bundesgesundheitsminister ein deut-      schwierigen Zeit trifft uns das Vor-
liches Zeichen zu setzen.                haben, die auch von Ihnen bei der

                                                                   Seite 5 | AUSGABE 8 / 2022
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     Berufspolitik

           Erstellung des TSVG vorangetriebene      Deshalb werden wir unser Angebot
           Neupatientenregelung aus dem TSVG        an unsere Patientinnen und Patienten
           zu streichen, besonders hart. Es führt   reduzieren müssen.“
           dazu, dass wir keinen Weg sehen, wie
           wir die Versorgung der Patientinnen      Aktionstag: Machen Sie mit!
           und Patienten auf dem bisherigen            Unterstützen Sie den Aktionstag
           Niveau aufrechterhalten können.          der KV Berlin am 7. September:
                                                    Schließen Sie Ihre Praxis an dem Tag
             An dieser Stelle müssen wir Sie auch   und nehmen Sie an den Online-Fort-
           als Kollege darauf hinweisen, dass       bildungen zum GKV-Finanzstabilisie-
           die Arbeitskraft und Ressourcen der      rungsgesetz der Berliner Kollegen
           Niedergelassenen und ihrer Praxis-       teil. Weitere Informationen und
           teams nicht immer weiter ausgezehrt      Anmeldung unter:
           werden können, weil sie endlich sind.    https://aktionstag.kvberlin.de/

           Wir brauchen keine Impfzentren mehr
           Aktuell im Gespräch mit Dipl.-Med. Andreas Schwark, stellver-
           tretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereini-
           gung Brandenburg (KVBB) über die aktuelle Corona-Lage
           Herr Schwark, Sie vertreten die KVBB     Praxen haben

                                                                                            Foto: KVBB
           auf Landesebene in verschiedenen Gre-    im vergan-
           mien in Fragen rund um Corona. Was       genen Jahr
           wird dort derzeit diskutiert?            bewiesen, dass
              Ich bin im regelmäßigen Austausch     sie wohnort-
           sowohl mit unserem Gesundheits-          nah und nie-
           ministerium und den Landkreisen          derschwellig
           als auch mit vielen Kolleginnen und      in kurzer Zeit
           Kollegen aus den Berufsverbänden.        sehr viele Men-
           Es geht aktuell häufig um die Fragen,    schen impfen
           wie wir uns im Land Brandenburg op-      können.
           timal auf eine mögliche Herbst- bzw.
           Winterwelle vorbereiten können und       Ist der Umgang mit Long-COVID-
           ob die Impfzentren wieder reaktiviert    Patienten auch ein Thema?
           werden sollten. Als KVBB-Vorstand           Auch darüber wird viel diskutiert.
           haben wir dazu eine ganz klare Posi-     Im Land hat sich das Netzwerk
           tion: Wir brauchen keine Impfzentren.    DiReNa – Diagnostik, Rehabilitation,
           Die Kolleginnen und Kollegen in den      Nachsorge – gegründet, das in erster

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Intern
                                                                                 Berufspolitik

Linie von Krankenhäusern getragen         über die Apotheken in unsere Praxen
wird. Für die betroffenen Patienten ist   kommen und dürfen nicht in anderen
es gut, dass es dieses Netzwerk gibt.     Vertriebswegen versanden.
Aber auch hier sind zunächst wir Nie-
dergelassenen und unsere etablierte       Wie sollte mit der vierten Impfung
Behandlungskette gefragt: Erster An-      umgegangen werden?
sprechpartner ist der Hausarzt, und          Maßgeblich für uns sind weiterhin
im Bedarfsfall wird ein fachärztlicher    die Aussagen der StiKo. Diese emp-
Kollege eingeschaltet. Wenn wir im        fiehlt nun für alle über 60 Jahre, für
ambulanten Bereich dann nicht helfen      Bewohner und Betreute in Alten- und
können, sind die Spezialisten im Netz-    Pflegeheimen sowie Personen mit
werk gefragt.                             einem Risiko für einen schweren Krank-
                                          heitsverlauf in Einrichtungen der Ein-
Wie sollten sich Arztpraxen auf eine      gliederungshilfe. Ebenfalls sollen laut
mögliche Herbst- oder Winterwelle         StiKo Menschen ab fünf Jahren mit
vorbereiten?                              erhöhtem Risiko für schwere COVID-
   Wir alle wissen nicht, was in den      19-Verläufe den zweiten Booster be-
nächten Monaten auf uns zukommt.          kommen. Die Empfehlung gilt weiter-
Gibt es neue Virusvarianten? Verän-       hin für Beschäftige in Gesundheits-
dert sich die Ansteckungsgefahr? Wie      und Pflegeeinrichtungen insbesondere
werden die typischen Krankheitsver-       mit direktem Patientenkontakt.
läufe sein? Als ambulant tätige Ärzte
standen wir seit Beginn der Pandemie        Alle impfenden Kolleginnen und
in der ersten Reihe, haben dabei viel     Kollegen sollten darüber hinaus im
gelernt und in der KVBB unser Corona-     direkten Patientengespräch eruieren,
Konzept den jeweiligen Situationen        ob individuelle Risikofaktoren vorliegen
angepasst und kontinuierlich weiter-      und eine vierte Impfung sinnvoll ist.
entwickelt. Mit diesem Wissen und
unserem Konzept werden wir auch           Vielen Dank für das Gespräch.
gut durch mögliche weitere Wellen
kommen. Wichtig dabei ist jedoch,                       Gefragt und notiert von
dass die Politik die richtigen Rahmen-                         Christian Wehry
bedingungen schafft. Neue bzw. an-
gepasste Impfstoffe müssen regelhaft

                                                                     Seite 7 | AUSGABE 8 / 2022
Intern
     Berufspolitik

           Energiesparen und Umweltschutz –
           die KVBB ist aktiv
           Aktuell im Gespräch mit Holger Rostek, stellvertretender Vor-
           standsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Branden-
           burg (KVBB), über aktuelle und künftige Energiespar-Maßnah-
           men der KVBB

           Welches ist der größte „Energie-         rung mit

                                                                                             Foto: KVBB
           fresser“ in der KV?                      frischer ge-
             Ganz klar, das Rechenzentrum der       kühlter oder
           IT. Die Server verbrauchen nicht nur     beheizter Luft
           sehr viel Strom, sondern müssen auch     versorgt. Die
           aufwendig gekühlt werden, um die         Frischluft dafür
           Technik vor Überhitzung zu schützen.     wird durch
                                                    zwei Türme
           Wie kann man den Energieverbrauch        angesaugt.
           trotzdem optimieren?                     Die Lüftungs-
             Durch eine spezielle Anordnung         rohre verlaufen
           der Serverschränke und eine entspre-     durch den Erd-
           chend optimierte Klimaanlage haben       boden. Der Vorteil: Die Luft wird im
           wir bereits beim Bau eine energiespa-    Sommer vorgekühlt, im Winter ange-
           rende Lösung umgesetzt. Zudem tau-       wärmt. Auch das spart Energie. Auch
           schen wir konsequent ältere IT-Sys-      läuft die Kühlung jetzt im Sommer
           teme gegen moderne, energiespa-          erst bei einer Raumtemperatur von
           rende Modelle aus. So haben wir allein   über 24 Grad an. Natürlich heizen und
           dieses Jahr unseren Energieverbrauch     kühlen wir Räume auch nur, wenn sie
           schon um 40.000 Kilowattstunden          wirklich genutzt werden.
           senken können – immerhin 20 Prozent.
                                                    Unser Haus ist sehr modern. Worauf
           Stichwort Kühlung. Die Klimaanlage       wurde in punkto Nachhaltigkeit bereits
           im Haus zieht doch bestimmt auch         beim Bau geachtet?
           etliches an Strom?                          Das Gebäude ist sehr, sehr gut ge-
             Klimaanlagen haben wir nur in Kon-     dämmt. Im Sommer helfen der außen-
           ferenzräumen. Diese wurden bereits –     liegende Sonnenschutz und die Be-
           auch coronabedingt – in Teilen abge-     schichtung der Fensterscheiben mit
           schaltet. Der Konferenzbereich wird      einem Wärmeschutzfilter, die Wärme
           nur noch durch eine Lüftungssteue-       abzuhalten. Bei den aktuellen tropi-

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Intern
                                                                                 Berufspolitik

schen Hitzeperioden funktioniert          liche Nutzung des Gebäudes anpas-
dies aber nur bedingt, die Wärme hält     sen – allerdings nicht zu Lasten der
sich dann länger im Haus, dies ist der    Sicherheit. Unser Haus wird über
Nachteil. Ebenfalls wurde moderne,        Fernwärme beheizt, die zu 80 Pro-
energiesparende Technik verwendet,        zent aus Erdgas erzeugt wird. Daher
sei es bei der Beleuchtung oder Steue-    werden wir die Raumtemperatur im
rung der Gebäudetechnik und Heizung.      Winter anpassen müssen, um Energie
                                          zu sparen.
Auch auf dem Dach ist einiges los.
   Unser Flachdach ist extensiv begrünt   Wäre Sonnenenergie eine Option?
und besitzt eine sehr starke Schicht         Wir prüfen die Installation einer
Pflanzsubstrat. Hierdurch wird Regen-     Solaranlage auf dem Dach. Dies wäre
wasser gespeichert und wieder ver-        aufgrund unseres hohen Stromver-
dunstet. Überschüssiges Regenwas-         brauchs für die IT und in Kombination
ser wird deutlich verzögert in den        mit Ladesäulen für Elektroautos ideal.
Regenkanal abgeleitet. So helfen wir      Dies stellt sich aber aktuell als sehr
bei Starkregen, Überschwemmungen          komplexes Projekt dar. Wir müssen
zu vermeiden und entlasten die Kana-      unseren speziellen Dachaufbau be-
lisation. Dazu tragen auch die wasser-    rücksichtigen und wir haben Auflagen
durchlässigen Pflastersteine auf dem      aufgrund der Nähe zum Weltkulturerbe
Parkplatz bzw. die Rasengittersteine      sowie erhebliche Probleme, Fachleute
auf den Stellplätzen bei.                 für die Planung und Umsetzung zu
                                          finden. Wir arbeiten daran!
Sind weitere Maßnahmen vorgesehen?
  Ja. Wir wollen die Beleuchtung des      Vielen Dank für das Gespräch.
Gebäudes und des Parkplatzes weiter
optimieren und besser an die tatsäch-            Die Fragen stellte Ute Menzel.

 Förderung für energetische Modernisierung
 Seit dem 1. Januar 2021 gibt es die neue Bundesförderung für effiziente Ge-
 bäude, kurz BEG. Diese umfasst sowohl die Förderung für Einzelmaßnahmen
 im Gebäudebestand als auch zweckdienliche Maßnahmen zur Steigerung
 der Effizienz von Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden.
 Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamts für Wirt-
 schaft und Ausfuhrkontrolle: www.bafa.de
 Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als KVBB keine Beratung in diesem
 Zusammenhang anbieten können. Beratungsangebote finden Sie u. a. unter
 www.energie-effizienz-experten.de

                                                                    Seite 9 | AUSGABE 8 / 2022
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     Praxis aktuell

           Honorarverteilung im I. Quartal 2022
             Die Honorarverteilung des I. Quartals 2022 wurde auf der Basis des am
           26.11.2021 von der Vertreterversammlung beschlossenen Honorarverteilungs-
           maßstabes (HVM) durchgeführt. Basis der Ermittlung des zur Verfügung ste-
           henden Budgets bildete die Vereinbarung zur Gesamtvergütung für das Jahr 2022.

           Besonderheiten
               In der Abrechnung spiegeln sich die hohen Corona-Inzidenzen des ersten
           Quartals 2022 wider. Insbesondere im hausärztlichen, aber auch im fachärztli-
           chen Versorgungsbereich war ein starker Leistungsanstieg zu verzeichnen.
           Dieser war insbesondere an den im Zusammenhang mit Corona mit der SNR
           88240 gekennzeichneten Leistungen festzumachen. Aufgrund der bis zum
           II. Quartal 2022 geltenden Finanzierungsregelungen auf Bundesebene ist davon
           auszugehen, dass der Anstieg zu einer zeitversetzten, zusätzlichen Mittelbereit-
           stellung für diese Leistungen durch die Krankenkassen führt. Um Kalkulations-
           sicherheit in den Praxen zu gewähren, wurden entsprechende Mittel aus den
           versorgungsspezifischen Rückstellungen zur Vorfinanzierung eingesetzt.

             Entsprechend der Neuregelung im HVM konnten im Quartal I/2022 erstmals
           die gemäß § 10 HVM eingeführten Strukturpauschalen im hausärztlichen Ver-
           sorgungsbereich für ca. zwei Drittel der Praxen in Höhe von 1 Euro zum Ansatz
           kommen. In Summe wurden hierfür ca. 1,2 Mio. Euro eingesetzt.

              Für die Psychotherapie gab es eine kurzfristige rückwirkende EBM-Anpas-
           sung zum 1.1.2022. Gemäß der 599. Sitzung des Bewertungsausschusses kommt
           es zu einer Anhebung der Strukturzuschläge für die Psychotherapie. Hinter-
           grund ist u. a. die Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2017,
           wonach nach Tarifänderungen die normativen Personalkosten in der EBM-Kal-
           kulation der Psychotherapeuten zeitnah anzupassen sind. Die neue Bewertung
           konnte seitens der KVBB noch in der Abrechnung des I. Quartals berücksich-
           tigt werden.

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                                                                                Praxis aktuell

Eckdaten der Berechnung zur Honorarverteilung I/2022
  Für die Vergütung innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung
(MGV) standen insgesamt ca. 215,6 Mio. Euro zur Verfügung. Die vorgegebene
Aufteilung auf die Honorarfonds ergab folgende Beträge:

Bereiche                                       Hausärzte         Fachärzte
 Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung                   215,6 Mio. Euro
 Honorarfonds Labor                                     16,9 Mio. Euro
 Honorarfonds ärztlicher Bereitschaftsdienst            6,0 Mio. Euro
 Honorarfonds Hausarzt/Facharzt                 96,6 Mio. Euro    96,1 Mio. Euro
  davon: haus- und fachärztliches
                                                96,6 Mio. Euro    89,9 Mio. Euro
  Vergütungsvolumen
  davon: Honorarfonds genetisches Labor                            2,2 Mio. Euro
  davon: Honorarfonds PFG                                          3,9 Mio. Euro

  Der Orientierungspunktwert des Jahres 2022 beträgt 11,2662 Cent.

  Die laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen der Abschnitte 32.2 und
32.3 wurden nach § 5 Abs. 2 HVM mit einer Auszahlungsquote von 89 Prozent
des Orientierungspunktwertes vergütet. Für die humangenetischen Leistungen
erfolgte gleichfalls durch die Stützung aus den zur Verfügung stehenden Budgets
die garantierte festgelegte Mindestauszahlungsquote in Höhe von 76,749 Pro-
zent des Orientierungspunktwertes.

 Die Honorarverteilung der versorgungsbereichsspezifischen Vergütungsvolu-
mina sind auf den nächsten Seiten tabellarisch dargestellt:

                                                                   Seite 11 | AUSGABE 8 / 2022
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     Praxis aktuell

            Hausärztliches Vergütungsvolumen
                                                                96,6 Mio. Euro    Quoten
            Quartal I/2022
             darunter:
               Rückstellungen/Bereinigungen                     -8,7 Mio. Euro
               Ausgleich Zentrale Honorarfonds
                                                                -0,6 Mio. Euro
               (Labor/Bereitschaftsdienst)
               Entnahme für den Strukturfonds                   0,2 Mio. Euro
               Entnahme für den
                                                                3,7 Mio. Euro
               Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)
               Vergütung für abgerechnete Leistungen
                                                                93,7 Mio. Euro      100 %
               gem. § 10 HVM (inkl. Strukturpauschalen)
               Leistungsbezogene Honorarfonds                   8,3 Mio. Euro
               Vergütung der Kostenpauschalen des
                                                                0,06 Mio. Euro       100 %
               Kapitels 40 EBM
               Förderung der Weiterbehandlung akuter
                                                                0,01 Mio. Euro       100 %
               Behandlungsfälle
               Vergütung von Leistungen, die im Zusammen-
                                                                7,7 Mio. Euro        100 %
               hang mit dem Coronavirus erbracht wurden
               Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen
               der Abschnitte 32.2 u. 32.3 EBM sowie von Labor-
                                                                0,5 Mio. Euro     89,000 %
               gemeinschaften (Anforderung über Muster 10A)
               abgerechnete Laborleistungen

            Fachärztliches Vergütungsvolumen
                                                                96,1 Mio. Euro    Quoten
            Quartal I/2022
             darunter:
               Honorarfonds genetisches Labor (inkl. FKZ)         2,2 Mio. Euro   76,749 %
               Honorarfonds PFG (inkl. FKZ)                       3,9 Mio. Euro      100 %
               Rückstellungen/Bereinigungen                      -2,0 Mio. Euro
               Entnahme für den Strukturfonds                     0,2 Mio. Euro
               Entnahme für den
                                                                 14,0 Mio. Euro
               Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ)

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Intern
                                                                                   Praxis aktuell

Fachärztliches Vergütungsvolumen
                                                     96,1 Mio. Euro        Quoten
Quartal I/2022
 Ausgleich Zentrale Honorarfonds
                                                      -0,5 Mio. Euro
 (Labor/Bereitschaftsdienst)
 Ausgleich Honorarfonds (PFG/Humangenetik)             -0,1 Mio. Euro
 Leistungsbezogene Honorarfonds                       14,1 Mio. Euro
 Vergütung der Kostenpauschalen des
                                                       1,6 Mio. Euro          100 %
 Kapitels 40 EBM
 Vergütung der Leistungen des Kapitels 19 sowie
 der übrigen Leistungen der Fachärzte für Patho-       1,6 Mio. Euro       76,749 %
 logie und Neuropathologie
 Vergütung der Leistungen der Empfängnis-
 regelung, Sterilisation und Schwangerschafts-
                                                       1,4 Mio. Euro          100 %
 abbrüche (Sonstige Hilfen)
 (Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7 EBM)
 Vergütung der als Auftragsleistung durchgeführten
 Langzeit-EKG-Auswertungen                            0,01 Mio. Euro          100 %
 (GOP 03241, 04241, 13253, 27323 EBM)
 Haus- und Heimbesuche
                                                      0,3 Mio. Euro           100 %
 (GOP 01410, 01413 und 01415 EBM)
 Strukturpauschale konservative Augenheilkunde        1,3 Mio. Euro        73,261 %
 Anästhesiologische Leistungen im Zusammen-
 hang mit vertragszahnärztlicher Behandlung
                                                     0,001 Mio. Euro          100 %
 von Patienten mit eingeschränkter Koopera-
 tionsfähigkeit
 Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxis-
                                                     0,01 Mio. Euro           100 %
 mitarbeitern (Abschnitt 38.2 EBM)
 Förderung der Weiterbehandlung akuter
                                                     0,001 Mio. Euro          100 %
 Behandlungsfälle
 Vergütung der eigenerbachten Laborleistungen
 der Abschnitte 32.2 und 32.3 EBM sowie von
                                                       0,7 Mio. Euro      89,000 %
 Laborgemeinschaften (Anforderung über
 Muster 10A) abgerechnete Laborleistungen

                                                       Lesen Sie weiter auf Seite 14.
                                                                      Seite 13 | AUSGABE 8 / 2022
Intern
     Praxis aktuell

            Fachärztliches Vergütungsvolumen
                                                                  96,1 Mio. Euro    Quoten
            Quartal I/2022
               Vergütung der Laborgrundpauschalen
                                                                   0,5 Mio. Euro       100 %
               (GOP 12210 und 12220 EBM)
               Vergütung der strahlentherapeutischen
                                                                   6,0 Mio. Euro    87,730 %
               Leistungen (Kapitel 25 EBM)
               Vergütung von Leistungen, die im Zusammen-
                                                                   0,7 Mio. Euro       100 %
               hang mit dem Coronavirus erbracht wurden
               Arztgruppenbezogene Honorarfonds                    2,1 Mio. Euro
               Übrige strahlentherapeutische Leistungen
               (übrige Leistungen von Fachärzten für Strahlen-    0,05 Mio. Euro    88,952 %
               therapie)
               Übrige Leistungen der Laboratoriumsmedizin
               (übrige Leistungen von Fachärzten für Labora-      0,08 Mio. Euro    76,749 %
               toriumsmedizin und Fachwissenschaftlern)
               Honorarfonds Nephrologie
               (Leistungen von Fachärzten für Innere Medizin
               mit Schwerpunkt Nephrologie sowie entspre-           0,2 Mio. Euro   79,895 %
               chenden Instituten bzw. Ärzten mit
               nephrologischem Schwerpunkt)
               Psychotherapeutische Leistungen MGV
               (übrige MGV-Leistungen von ausschließlich
                                                                   1,8 Mio. Euro    76,749 %
               psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzten und
               Vertragstherapeuten)
               Sonstige Vertragsärzte im fachärztlichen Bereich
               (Leistungen von Fachärzten für Humangenetik,
               Biochemie oder Klinische Pharmakologie und         0,03 Mio. Euro    76,749 %
               Toxikologie und der Vertragsärzte, für die kein
               RLV gem. § 10 HVM gebildet wird)
               RLV-/QZV-Leistungen zzgl. Vergütung
                                                                   62,1 Mio. Euro
               für Überschreitungsleistungen

              Die das RLV/QZV überschreitenden Leistungsmengen konnten im fachärzt-
           lichen Versorgungsbereich mit einer Auszahlungsquote von 44,345 Prozent des
           Orientierungspunktwertes vergütet werden.

Seite 14 | AUSGABE 8 / 2022
Intern
                                                                                Praxis aktuell

  Die Fachärzte überschritten die Regelleistungsvolumina um durchschnittlich
ca. 17 Prozent.

  Im hausärztlichen Versorgungsbereich wurden erbrachte Leistungen mit dem
vollen regionalen Orientierungspunktwert vergütet.

  Außerhalb der MGV bzw. für Sonderverträge wurden Leistungen im Umfang
von ca. 126,7 Mio. Euro vergütet:

GKV-Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge
                                                                        Gesamt
Quartal I/2022
Leistungen des ambulanten Operierens                             12,0 Mio. Euro
Präventionsleistungen                                            15,7 Mio. Euro
Wegepauschalen                                                    0,6 Mio. Euro
Antrags- und genehmigungspflichtige psychotherapeutische
Leistungen/Probatorik sowie psychotherapeutische Sprech-
                                                                 18,9 Mio. Euro
stunde und Akutbehandlung bzw. neuropsychologische
Therapie
Nephrologische Leistungen (Kapitel 13.3.6 EBM)                    2,6 Mio. Euro
Dialysesachkosten                                               14,4 Mio. Euro
Zuschläge zur PFG                                                 1,1 Mio. Euro
Medikationsplan (§ 29a BMV-Ä)                                     1,5 Mio. Euro
DMP                                                              9,4 Mio. Euro
Mammografie-Screening                                            2,0 Mio. Euro
Hausarztzentrierte Versorgung                                    0,3 Mio. Euro
Onkologievereinbarung                                             1,5 Mio. Euro
Sozialpsychiatrievereinbarung                                     1,1 Mio. Euro
Schutzimpfungen                                                  1,9 Mio. Euro
TSVG-Leistungen                                                 25,8 Mio. Euro
Laborleistungen im Zusammenhang mit Testungen auf das
                                                                10,3 Mio. Euro
beta-Coronavirus SARS-CoV-2
Weitere Leistungen außerhalb der MGV/Sonderverträge              7,7 Mio. Euro

                                                     Lesen Sie weiter auf Seite 16.

                                                                  Seite 15 | AUSGABE 8 / 2022
Intern
     Praxis aktuell

                     Versichertenentwicklung
                        Die Anzahl der gesetzlich Versicherten im Land Brandenburg befindet sich
                     weiterhin in einem leichten Aufwärtstrend. Im Vergleich zum Vorjahresquartal
                     sind Zuwächse bei den Ersatzkassen und den Betriebskrankenkassen ersichtlich.

                     Versichertenentwicklung I/2022 zu I/2021
                      GKV                                                                                         0,29 %

                      AOK                                     -1,31 %

                      BKK                         2,74 %
                                                                                                                  I/2022
                      IKK                    -0,18 %                                                              I/2021
       Kassenarten

                      LKK          -1,59 %

                      KN            -3,46 %

                      EK                                                           0,86 %

                     Versicherte                   0,5 Mio.             1,0 Mio.            1,5 Mio.   2,0 Mio.

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Intern
                                                                              Praxis aktuell

Abgabe Quartalsabrechnung III/2022
Frist endet am 14. Oktober 2022
  Weiterhin sind einige Unterlagen neben der Online-Abrechnung auch in Papier-
form mit der Abrechnung einzureichen.

Die ergänzenden Unterlagen wie:
• Erklärung zur Vierteljahresabrechnung (mit gültigem Barcode)
• Erklärung zu abgerechneten Behandlungen in Selektivverträgen nach
     Kapitel 35.2 EBM, der psychotherapeutischen Sprechstunde gemäß der
     GOP 35151 EBM und der psychotherapeutischen Akutbehandlung gemäß
     der GOP 35152 EBM
und, sofern keine Versichertenkarte vorlag und eine Abrechnung über die KVBB
möglich ist, im Original:
• Abrechnungsscheine für Asylämter
• Abrechnungsscheine für Bundesversorgungsgesetz (BVG) und
     verwandte Rechtskreise
senden Sie per Fax an die 0331/23 09 545. Oder Sie schicken die Unterlagen per
Post oder mittels Kurier an: KV Brandenburg, Pappelallee 5, 14469 Potsdam.

 Gemäß der Abrechnungsordnung ist die Abrechnung vollständig und quar-
 talsgerecht zu den festgesetzten Terminen einzureichen. Die Abgabefrist gilt
 auch für die Abrechnung im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen
 Versorgung (ASV).
 Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist richten Sie bitte vor Fristablauf
 schriftlich mit Begründung an die KVBB. Die Abrechnungsdaten werden über
 das Onlineportal übertragen. Dort finden Sie auch direkt auf der Startseite
 die Möglichkeit, eine Verlängerung der Abgabefrist zu beantragen.

 Zentrale Formularbestellung in Potsdam
 Fax: 0331/98 22 98 04    Tel.: 0331/98 22 98 05
 Angabe der Absenderadresse mit Betriebsstättennummer bitte nicht vergessen

                                                                 Seite 17 | AUSGABE 8 / 2022
Intern
     Praxis aktuell

           Es gibt noch Luft nach oben ...
             …beim Vertrag zu ambulanten              Welche Vergütung gibt es?
           Hernienoperationen! Dieser Vertrag            Konservativ tätige Chirurgen oder
           wurde zwischen der IKK Brandenburg         Kinderchirurgen erhalten für ihre prä-
           und Berlin und der KV Brandenburg          operativen Leistungen (wie Indika-
           geschlossen, um die Verlagerung von        tionsstellung, Aufklärung und Über-
           Hernienoperationen aus dem statio-         weisung des Patienten an einen Ope-
           nären in den ambulanten Bereich zu         rateur) eine Pauschale (SNR 93440)
           fördern.                                   in Höhe von 32,89 Euro. Für alle
                                                      Leistungen aus dem Kapitel 31 EBM,
             Dies gelingt auch zum Teil. Der An-      diese sind bei der Abrechnung mit „T“
           teil der ambulanten Operationen ist        zu kennzeichnen, zahlt die Innungs-
           regelmäßig größer als bei Vertragsab-      krankenkasse einen extrabudgetären
           schluss. Allerdings bleibt die Steige-     Zusatzpunktwert von 1,5507 Cent.
           rung hinter den Erwartungen zurück,        Durch die vereinbarte Anpassung
           sodass die erfolgsabhängige Vergü-         der Vergütungen an die Entwicklung
           tung, das eigentliche Sahnehäubchen        des Orientierungswertes steigen die
           des Vertrages, nicht zum Tragen            Werte in jedem Jahr.
           kommt. Nach den aktuellen Auswer-
           tungen der IKK Brandenburg wurde             Das Besondere am Vertrag zu am-
           der erforderliche Zielwert auch im         bulanten Hernienoperationen ist aber
           Jahr 2021 verfehlt. Deshalb appellie-      die erfolgsabhängige Vergütung. Je
           ren wir nochmals an Sie und bitten         nach Anzahl der durchgeführten Ope-
           um rege Beteiligung, damit sich die        rationen kann der Zusatzpunktwert für
           Vorteile und die attraktive Vergütung      dieses Jahr auf bis zu 4,6524 Cent stei-
           dieses Vertrages auszahlen.                gen, der Zuschlag für die o. g. präope-
                                                      rativen Leistungen auf max. 9,86 Euro.
             Die wichtigsten Eckwerte zum Ver-
           trag stellen wir noch einmal vor:             Sie finden den Vertrag auf der Web-
                                                      site der KVBB im geschützten Bereich
           Wer kann behandelt werden?                 in der Rubrik Praxis unter Verträge.
              Der Vertrag richtet sich an Patienten   Auch ein Link zu der für operativ
           mit den Diagnosen K 40.- bis K 46.-,       tätige Vertragsärzte erforderlichen
           bei denen eine Hernienoperation            Erklärung zur Teilnahme ist dort zu
           notwendig ist, die ambulant durch-         finden. Für die Durchführung der prä-
           geführt werden kann. Die Vorteile für      operativen Leistungen, der Anästhe-
           die Patienten liegen auf der Hand: Sie     sien und der Nachbetreuung ist keine
           können bei einer ambulanten Opera-         Teilnahmeerklärung notwendig.
           tion in ihrer vertrauten Umgebung
           bleiben.                                   Unser Service für Sie:
                                                      Abrechnungsberatung 0331/23 09 100
                                                      Fachbereich Qualitätssicherung
Seite 18 | AUSGABE 8 / 2022                           Fachbereich Verträge
Intern
                                                                               Praxis aktuell

Die Prüfvereinbarung: Landesschieds-
amt hat entschieden
   Viele Jahre lang war es recht ruhig   gab es eine Neuauflage des Meinungs-
um die Prüfvereinbarung über das         austauschs in Sachen Prüfungen.
Verfahren zur Wirtschaftlichkeitsprü-
fung in Brandenburg, bis vor drei        Was kam dabei heraus?
Jahren (vgl. „KV-Intern“ 3/2019) das        Die aktuelle Prüfvereinbarung ist
Landesschiedsamt eine neue Verein-       rückwirkend zum 1. April 2022 in Kraft
barung beschließen musste. Hinter-       getreten. Sie beinhaltet im Wesent-
grund war, dass die Sicht der beiden     lichen folgende Neuerungen/Ände-
Vertragspartner (Krankenkassen           rungen:
und KVBB) in einigen wesentlichen
Punkten nicht in eine gemeinsame         Kostendifferenzbetrachtung
Richtung zu verhandeln war. Ein            Die vom Gesetzgeber mit dem TSVG
arbeitsintensives und diskussionsrei-    gemäß § 106b Abs. 2a SGB V einge-
ches Verfahren konnte jedoch gütlich     führte Kostendifferenzbetrachtung
abgeschlossen werden, und die Betei-     beinhaltet den Ansatz, die Verord-
ligten hofften wohl auf beiden Seiten,   nungskosten, die durch eine nicht
dies so schnell nicht wiederholen zu     wirtschaftliche bzw. nicht zulässige
müssen.                                  Verordnung entstanden sind, mit den
                                         Kosten zu verrechnen, die tatsächlich
  Aber wie sagt man so schön: „Ers-      angefallen wären, hätte der verord-
tens kommt es anders und zweitens        nende Arzt dies in zulässiger Weise
als man denkt.“                          getan. In diesem Fall soll nur die Dif-
                                         ferenz zwischen beiden Beträgen als
  Der Gesetzgeber hatte inzwischen       Nachforderung zu erstatten sein.
mit dem Terminservice- und Versor-
gungsgesetz (TSVG), dem GKV-Fairer-         Diese Vorschrift galt es nun durch
Kassenwettbewerbsgesetz und eini-        die Vertragspartner auf Bundesebene
gen anderen Neuerungen, Handlungs-       in den Rahmenvorgaben nach § 106b
bedarf geschaffen, um auch das Ver-      Abs. 2 SGB V zu konkretisieren.
tragswerk für die Wirtschaftlichkeits-
prüfung anzupassen.                        Da der GKV-Spitzenverband und die
                                         KBV jedoch nicht in allen Punkten Ei-
  Nach einigen ergebnislosen Ver-        nigkeit erzielen konnten, ist durch das
handlungsrunden riefen die Vertreter     Bundesschiedsamt nach § 89 SGB V am
der Krankenkassen im vergangenen         10. Mai 2022 u. a. festgesetzt worden,
Jahr erneut das Schiedsamt an, und so    dass unzulässige Verordnungen gene-

                                                                  Seite 19 | AUSGABE 8 / 2022
Intern
     Praxis aktuell

           rell und ohne Ausnahme von der An-        Saisonale Grippeimpfstoffe
           wendung einer Differenzbetrachtung          Auf Bestreben der Krankenkassen-
           ausgenommen sind. Dies gilt auch für      verbände wurde eine Verwurfsquo-
           unsere Prüfverfahren.                     tenprüfung für saisonale Grippeimpf-
                                                     stoffe gem. § 106b Abs. 1a SGB V in
              Aus Sicht der Ärzteschaft spiegelt     die Prüfvereinbarung aufgenommen.
           dieser Schiedsspruch nicht die gesetz-    Die gute Nachricht vorab – dies gilt
           lichen Vorgaben wider.                    tatsächlich nur für die saisonalen
                                                     Grippeimpfstoffe.
             Die KBV hat im Juli 2022 diesen
           Schiedsspruch beklagt und die Argu-          Diese können einer Beurteilung
           mente der Ärzte in ihrer Klagebegrün-     durch die Prüfungsstelle unterzogen
           dung angeführt. (Weitergehende            werden, wenn und soweit ein (statis-
           Ausführungen entnehmen Sie bitte          tisches) Missverhältnis zwischen der
           der Broschüre Wirtschaftlichkeits-        Anzahl der verordneten Impfdosen zu
           prüfung unter www.kvbb.de/praxis/         den abgerechneten Impfleistungen
           verordnungen/)                            besteht. Die Höhe dieses Missverhält-
                                                     nisses ergibt sich aus dem SGB V i. V. m.
             Wichtig für die Praxis: Der Grund-      der Prüfvereinbarung und greift aktu-
           satz der Wirtschaftlichkeit gilt – bei    ell bei einer Abweichung von mehr als
           jeder Verordnung.                         30 %. Sollte dieses im Rahmen einer
                                                     Bewertung durch die Prüfungsstelle
             Sollten Sie aufgrund eines Prüf-        festgestellt werden, erhält der Arzt
           antrages der Krankenkassen einen          eine Beratung (keine Nachforderung).
           Bescheid der Prüfungsstelle erhalten
           und zur Erstattung einer Nachforde-       Fristen
           rung aufgefordert sein, prüfen Sie           In der Vergangenheit wurde kriti-
           bitte, ob die Differenzmethode an-        siert, dass oft eine lange Zeit vergeht,
           gewendet wurde. Wenn dies nicht der       bis die Prüfgremien über Anträge ent-
           Fall ist, kontaktieren Sie gern unseren   schieden haben und Praxen häufig
           Mitgliederservice, um zu prüfen, ob       über viele Jahre zurückliegende Ver-
           ein Widerspruch oder eine Klage für       ordnungen Auskunft erteilen sollen.
           Sie erfolgreich sein könnte.              Dies lag auch daran, dass die Aus-
                                                     schlussfristen für das Stellen von Prüf-
             Bitte beachten Sie, dass dies nicht     anträgen den Krankenkassen diese
           für die Richtwertprüfung gilt.            Zeiträume zubilligten.

              Der § 106b Abs. 2a SGB V bezieht         Auf Drängen der KVen hat der Ge-
           sich nur auf Einzelfallprüfungen.         setzgeber diesen Missstand erkannt

Seite 20 | AUSGABE 8 / 2022
Intern
                                                                                Praxis aktuell

und nachgeschärft. So regelt § 106       nahmen, die arztbezogene Berück-
Abs. 3 SGB V nun eine zweijährige        sichtigung von Rabatten usw. finden
Ausschlussfrist für die Richtwertprü-    Sie demnächst in unserer aktualisierten
fung und für Einzelfallprüfungen eine    Broschüre zur Wirtschaftlichkeitsprü-
Frist von 18 Monaten. Dies bedeutet      fung auf unserer Website:
z. B., dass für eine Verordnung im Ka-   www.kvbb.de/praxis/verordnungen/
lenderjahr 2022 der Einzel-Prüfantrag
der Krankenkassen bis spätestens           Alle aktuellen Veröffentlichungen
30. Juni 2024 bei der Prüfungsstelle     zu den Richtwerten und Zielen haben
einzureichen ist und diese dann bis      Sie sicher schon in „KV-Intern 5/2022“
maximal zum 30. Juni 2025 Zeit hat,      gelesen.
einen Bescheid darüber zu erteilen.
                                         Fortbildungsveranstaltung
   Bislang hätten die Krankenkassen         Die KVBB bietet ihren Mitgliedern
allein vier Jahre lang Zeit gehabt,      am 12. Oktober 2022 ab 15 Uhr eine
einen Antrag zu stellen.                 Fortbildungsveranstaltung zur (neuen)
                                         Prüfvereinbarung an. Gern melden Sie
Weitere Punkte                           sich auf dem üblichen Weg dazu bei
  Einige weitere Punkte, wie etwa die    uns an!
Einführung bestimmter Praxisbeson-
derheiten für die Durchschnittswert-     Unser Service für Sie:
prüfung der Behandlungsweise, die        Mitgliederservice 0331/23 09 100
Umsetzung von Digitalisierungsmaß-

                                                                                     Anzeige

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Intern
     Praxis aktuell

           Medikamentöse COVID-19-Therapie
             Hausärzte können das oral anwend-     •   Apotheke Carl‐Thiem‐Klinikum
           bare antivirale Medikament Paxlovid®        Cottbus gGmbH
           zur Behandlung von COVID-19 ab              Thiemstraße 111, 03048 Cottbus
           sofort auch direkt an ihre Patienten    •   Apotheke Werner‐Forßmann‐
           abgeben. Möglich ist eine Bevorra-          Krankenhaus, Eberswalde
           tung von bis zu fünf Therapieein-           Rudolf‐Breitscheid‐Str. 100
           heiten je Arztpraxis.                       16225 Eberswalde
                                                   •   Apotheke der Klinikum Frankfurt
             Mit der direkten Abgabe des vom           (Oder) GmbH
           Bund beschafften antiviralen Arznei-        Müllroser Chaussee 7
           mittels durch Hausärzte will das Bun-       15236 Frankfurt (Oder)
           desministerium für Gesundheit (BMG)     •   Apotheke Ruppiner Kliniken
           erreichen, dass Paxlovid® so schnell        GmbH
           wie möglich nach Symptombeginn              Fehrbelliner Str. 38
           verabreicht werden kann. Dazu wur-          16816 Neuruppin
           den die entsprechenden Verordnun-       •   Apotheke Klinikum Ernst von
           gen angepasst.                              Bergmann gemeinnützige GmbH
                                                       Potsdam Charlottenstr. 72
           Derzeit gilt: Monoklonale                   14467 Potsdam
           Antikörper
              Es können weiterhin monoklonale        Für die Bestellung füllen Sie ein
           Antikörper zur COVID-19-Therapie        spezielles Faxformular aus, das Sie
           oder Infektionsprophylaxe bei Patien-   von der jeweiligen Apotheke bekom-
           ten mit einem hohen Risiko für einen    men. Für die Abholung müssen die
           schweren Krankheitsverlauf auch         Praxen selbst sorgen. Bitte beachten
           in ambulanten Praxen verabreicht        Sie, dass die Kühlkette während des
           werden.                                 Transports nicht unterbrochen wer-
                                                   den darf.
             Die monoklonalen Antikörper kön-
           nen Brandenburger Ärzte bei einer         Einige Brandenburger Ärzte haben
           der folgenden sechs Krankenhaus-        uns bereits mitgeteilt, dass sie die
           apotheken bestellen:                    monoklonale Antikörpertherapie und/
           • Apotheke Städtisches Klinikum         oder -prophylaxe anbieten. Auf unse-
                Brandenburg GmbH                   rer Website www.kvbb.de möchten
                Hochstraße 29, 14770 Branden-      wir eine Übersicht der Brandenburger
                burg a. d. Havel                   Praxen aufbauen, die dies ebenfalls

Seite 22 | AUSGABE 8 / 2022
Intern
                                                                                  Praxis aktuell

tun. Andere Kollegen erhalten so           Die aktuelle Übersicht finden Sie
einen schnellen Überblick, wohin Pa-       unter www.kvbb.de/mak
tienten bei Bedarf verwiesen werden
können.                                      Ausführliche Informationen zu
                                           Therapie und Prophylaxe mit mono-
  Wenn Ihre Praxis (mit Adresse, Tele-     klonalen Antikörpern finden Sie auf
fonnummer, ggf. E-Mail und Website)        der Website der Kassenärztlichen
auf dieser Liste aufgeführt werden         Bundesvereinigung (KBV) unter
soll, schicken Sie uns bitte eine E-Mail   www.kbv.de/html/themen_55219.php
an sicherstellung@kvbb.de

Zweitmeinung vor Implantation von
Herzschrittmacher oder Defibrillator
  Patienten haben künftig vor der          •    Innere Medizin mit dem Schwer-
geplanten Implantation eines Herz-              punkt Kardiologie
schrittmachers oder eines Defibrilla-      •    Herzchirurgie
tors (Herzschrittmacher, ICD-, CRT-P       •    Kinder- und Jugendmedizin mit
und CRT-D-Aggregate) unabhängig                 Schwerpunkt Kinderkardiologie
von der jeweiligen Grunderkrankung              oder
das Recht, eine zweite ärztliche Mei-      •    Kinder- und Jugendmedizin mit
nung einzuholen.                                dem Schwerpunkt Kinder- und
                                                Jugendkardiologie
  Nicht erfasst sind Notfalleingriffe,
dringliche Eingriffe sowie Eingriffe       Vergütung und Kennzeich-
zum Wechsel von Geräten alleine auf-       nung
grund von Batterie-Ermüdung ohne             „Erstmeiner“: Der Arzt, der die In-
gleichzeitigen Wechsel zwischen den        dikation für einen der definierten Ein-
Systemen.                                  griffe stellt, kann für die Aufklärung
                                           und Beratung im Zusammenhang mit
  Fachärztinnen und Fachärzte folgen-      dem ärztlichen Zweitmeinungsver-
der Fachrichtungen sind nach Geneh-        fahren die GOP 01645 EBM einmal im
migung der KV berechtigt, Zweitmei-        Krankheitsfall (vier Quartale) abrech-
nungen zu erbringen:                       nen. Sie ist mit 8,34 Euro bewertet
• Innere Medizin und Kardiologie           und beinhaltet auch die Zusammen-

                                                                     Seite 23 | AUSGABE 8 / 2022
Intern
     Praxis aktuell

           stellung aller erforderlichen Unterla-   Versicherten-, Grund- oder Konsiliar-
           gen für den Patienten.                   pauschale ab. Sind für seine Beurtei-
                                                    lung ergänzende Untersuchungen
              Ärzte müssen ihre Leistungen bei      notwendig, kann er diese ebenfalls
           der Abrechnung nach bundeseinheit-       mit medizinischer Begründung durch-
           lichen Vorgaben eingriffsspezifisch      führen und abrechnen. Die indika-
           kennzeichnen. Für die Aufklärung und     tionsspezifische Kennzeichnung aller
           Beratung im Zusammenhang mit dem         im Zweitmeinungsverfahren durchge-
           Zweitmeinungsverfahren bei bevor-        führten und abgerechneten Leistun-
           stehenden Eingriffen zur Implantation    gen erfolgt mit dem Code 88200H als
           eines Herzschrittmachers oder eines      Freitext im Feld freier Begründungs-
           Defibrillators ist die GOP 01645H vor-   text (KVDT-Feldkennung 5009).
           gesehen.
                                                      Damit werden diese Positionen
              „Zweitmeiner“: Der Arzt, der die      extrabudgetär vergütet.
           Zweitmeinung erstellt, rechnet nach
           Genehmigung durch die Kassenärzt-        Unser Service für Sie:
           liche Vereinigung für den Patienten      Abrechnungsberatung 0331/23 09 100
           seine jeweilige arztgruppenspezifische   Qualitätssicherung 0331/23 09 375

           Nur im Netzverbund
           Komplexversorgung für Erwachsene mit schweren
           psychischen Erkrankungen startet ab 1. Oktober 2022
             Das neuartige Versorgungsprogramm      Gleiche gilt für die sich anschließende
           soll die aufeinander abgestimmte         differentialdiagnostische Abklärung.
           multiprofessionelle und sektoren-
           übergreifende Behandlung und Be-           Kernelement sind regionale Netz-
           treuung von Menschen mit schweren        verbünde, die mit anderen Gesund-
           psychischen Erkrankungen sicherstel-     heitseinrichtungen und -berufen (z. B.
           len. Das Programm sorgt dafür, dass      Ergotherapeuten, Soziotherapeuten)
           die Patientinnen und Patienten zeit-     Kooperationsverträge schließen. Der
           nah behandelt und in Krisen jederzeit    Aufbau und die Struktur eines solchen
           betreut werden können. Betroffene,       Netzverbundes unterliegen bestimm-
           die sich an einen Netzverbund wen-       ten Voraussetzungen, z. B. einer An-
           den, sollen möglichst innerhalb von 7    zahl von mindestens 10 Ärztinnen und
           Werktagen einen Termin erhalten. Das     Ärzten sowie Psychotherapeutinnen

Seite 24 | AUSGABE 8 / 2022
Intern
     Praxis aktuell

           und Psychotherapeuten. Die im Netz-      Der Bezugsarzt oder Bezugspsycho-
           verbund anfallenden Versorgungsleis-     therapeut ist Mitglied des Netzver-
           tungen werden vergütet. Organisation,    bundes und muss über einen vollen
           Technik und Management werden            Versorgungsauftrag verfügen. Die
           pauschal abgerechnet.                    sogenannte KSVPsych-Richtlinie des
                                                    Gemeinsamen Bundesausschuss
             Eine Überweisung oder Empfehlung       regelt das Leistungsspektrum:
           zur Eingangssprechstunde im Netz-        www.g-ba.de/richtlinien/126
           verbund kann durch jeden Vertrags-
           arzt oder Vertragspsychotherapeuten,        Ab dem 1. Oktober 2022 wird hierzu
           durch sozialpsychiatrische Dienste,      ein neuer EBM-Abschnitt 37.5 für die
           ermächtigte Einrichtungen, Kranken-      psychiatrische und psychotherapeu-
           häuser oder Reha-Einrichtungen erfol-    tische Komplexversorgung einge-
           gen. Der Zugang für die Patienten in     führt, der mit neun Gebührenord-
           den Netzverbund ist auch beim direk-     nungspositionen die Vergütung des
           ten Aufsuchen eines dazugehörigen        neuen Versorgungsangebotes regelt.
           Mitglieds über die Eingangssprech-
           stunde möglich.                           Berechnungsfähig sind die geneh-
                                                    migungspflichtigen Leistungen von:
              Regionale Netzverbünde benötigen      • Fachärzten für Psychiatrie und
           eine Genehmigung ihrer Kassenärzt-           Psychotherapie
           lichen Vereinigung bevor die Mit-        • Fachärzten für Psychosoma-
           glieder mit der Komplexversorgung            tische Medizin und Psychothe-
           starten können. Dazu reichen sie den         rapie
           Netzverbundvertrag sowie die Ko-         • Fachärzten für Nervenheilkunde
           operationsverträge ein.                  • Fachärzten für Neurologie und
                                                        Psychiatrie
              Bei der Patientenversorgung inner-    • ärztlichen und psychologischen
           halb eines Netzverbundes übernimmt           Psychotherapeuten (ausgenom-
           jeweils der sogenannte Bezugsarzt            men der GOP 37510 EBM)
           oder Bezugspsychotherapeut die Ver-
           antwortung für den Behandlungsplan         Zum 1. Oktober 2022 werden die
           für einen individuellen Fall. Er über-   entsprechenden Leistungen in den
           nimmt auch die Planung der Über-         EBM aufgenommen:
           leitung in die Regelversorgung nach
           Abschluss der Komplexversorgung.

Seite 26 | AUSGABE 8 / 2022
Intern
                                                                                            Praxis aktuell

GOP      Leistung                                                          Vergütung
37500     Eingangssprechstunde                                             231 Punkte/
          je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall    26,02 Euro
37510     Differentialdiagnostische Abklärung                              231 Punkte/
          je vollendete 15 Minuten, höchstens viermal im Krankheitsfall    26,02 Euro
37520     Erstellen eines Gesamtbehandlungsplans                           448 Punkte/
          einmal im Krankheitsfall                                         50,47 Euro
37525     Zusatzpauschale für Leistungen des Bezugsarztes                  450 Punkte/
          oder des Bezugspsychotherapeuten                                 50,70 Euro
          einmal im Behandlungsfall
37530     Koordination der Versorgung durch eine nichtärzt- 577 Punkte/
          liche Person                                      65,01 Euro
          einmal im Behandlungsfall
37535     Aufsuchen eines Patienten im häuslichen Umfeld                   166 Punkte/
          durch eine nichtärztliche Person                                 18,70 Euro
          je Sitzung, höchstens dreimal im Behandlungsfall
37550     Fallbesprechung                                                  128 Punkte/
          je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall   14,42 Euro
37551     Zuschlag zur GOP 37550 bei Teilnahme eines oder 128 Punkte/
          mehrerer nichtärztlicher/nichtpsychotherapeuti-    14,42 Euro
          scher Teilnehmer nach § 3 Abs. 3 und 5 KSVPsych-RL
          je vollendete 10 Minuten, höchstens viermal im Behandlungsfall
37570     Zusatzpauschale für zusätzliche Organisations-                   200 Punkte/
          und Managementaufgaben sowie technische Auf-                     22,53 Euro
          wände im Rahmen eines Netzverbundes
          einmal im Behandlungsfall

Besonderheiten:                                   Die Gebührenordnungspositionen
  Die GOP 37510 EBM ist auschließlich           37520, 37525, 37530, 37535, 37551 und
von Ärzten und Ärztinnen folgender              37570 sind ausschließlich von dem
Fachgruppen berechnungsfähig:                   Bezugsarzt oder dem Bezugspsycho-
• Psychiatrie und Psychotherapie                therapeuten berechnungsfähig.
• Psychosomatische Medizin und
     Psychotherapie                               Zudem sind die GOP 37510 und 37520
• Nervenheilkunde                               nur abrechnungsfähig, wenn im selben
• Neurologie und Psychiatrie                    Quartal oder dem Quartal davor die
                                                GOP 37500 berechnet wurde.
                                                                Lesen Sie weiter auf Seite 28.

                                                                              Seite 27 | AUSGABE 8 / 2022
Intern
     Praxis aktuell

           Weitere Anpassungen im EBM auf-               Mit einer bundeseinheitlichen
           grund der neuen Leistungen:                 codierten Zusatzkennzeichnung sind
             Kennzeichnung von Besuchsleis-            zudem psychotherapeutische Gesprä-
           tungen (GOP 01410 bis 01413 EBM und         che gemäß GOP 22220 und GOP 23220
           GOP 01415 EBM) mit einer bundesein-         EBM zu kennzeichnen, die im Zusam-
           heitlich codierten Zusatzkennzeich-         menhang mit der Versorgung gemäß
           nung, wenn diese im Zusammenhang            den Leistungen des Abschnitts 37.5
           mit den neuen Leistungen in Ab-             EBM abgerechnet werden. Diese sind
           schnitt 37.5 EBM erbracht werden.           häufiger – insgesamt bis zu 20-mal im
                                                       Behandlungsfall ansetzbar.
             Da Fallbesprechungen gemäß GOP
           37550 EBM per Video erfolgen kön-              Weitere Informationen zur Richt-
           nen, kann der Technikzuschlag für           linie, zur Arbeit in den Netzverbünden
           Videosprechstunden gemäß GOP                und zur Antragstellung finden Sie
           01450 EBM zusätzlich von dem Ver-           online auf der KBV-Themenseite:
           tragsarzt oder -psychotherapeuten,          www.kbv.de/html/themen_58817.php
           der die Videofallkonferenz initiiert,
           abgerechnet werden.                         Unser Service für Sie:
                                                       Abrechnungsberatung 0331/23 09 100

           Zweite Bereitschaftspraxis in der
           Landeshauptstadt
           Eröffnung am 2. September im Klinikum Ernst von Bergmann
             Schon seit 2012 gibt es am Potsda-        •    freitags 14 bis 20 Uhr
           mer St. Josefs-Krankenhaus eine gut         •    Wochenende, Feiertage sowie
           etablierte ärztliche Bereitschaftspraxis.        24. und 31. Dezember 8 bis 20 Uhr
           Um zusätzlich auch die Rettungsstelle
           des Klinikums Ernst von Bergmann              Wie die bereits bekannte Bereit-
           (EvB) in Potsdam zu entlasten, er-          schaftspraxis im St. Josefs-Kranken-
           öffnet hier am 2. September eine            haus, befindet sich auch die EvB-Be-
           weitere ärztliche Bereitschaftspraxis.      reitschaftspraxis direkt neben der
           Dazu haben wir als Kassenärztliche          Notaufnahme. Beide Praxen verfügen
           Vereinigung Brandenburg (KVBB)              über eine allgemeinmedizinische Basis-
           gemeinsam mit dem EvB ein bedarfs-          ausstattung, um akut, aber nicht le-
           gerechtes Konzept mit angepassten           bensbedrohlich erkrankte Patienten zu
           Öffnungszeiten entwickelt. Diese sind:      versorgen. Und sollte eine stationäre

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Intern
                                                                               Praxis aktuell

Aufnahme nötig sein, kann dies direkt     Patientenberatung, und es erfolgt bei
veranlasst werden: Dank räumlicher        Notwendigkeit ein Hausbesuch.
Nähe sind die Wege zur jeweiligen
Rettungsstelle kurz, die Zusammen-          Wenn auch Sie in den Potsdamer
arbeit mit den beiden Kliniken ist eng.   Bereitschaftspraxen – im Klinikum
                                          EvB und/oder im St. Josefs-Kranken-
   Die Annahme der 116117-Patienten-      haus – Dienste übernehmen möch-
anrufe erfolgt zentral über die KVBB-     ten, können Sie diese direkt in der
Koordinierungsstelle in Potsdam.          Dienstplanungssoftware „BD-online“
Medizinisch geschultes Personal be-       buchen. Bei Fragen wenden Sie sich
wertet und disponiert die Anrufe.         bitte an das Bereitschaftsdienst-
Der diensthabende Arzt wird so von        Management der KVBB:
einem Großteil der Patientenanrufe        Tel. 0331/98 22 98 09 oder
entlastet. Die Koordinierungsstelle       E-Mail bd@kvbb.de
steuert Patienten vorrangig in die
nächstgelegene Bereitschaftspraxis.        Ärztliche Bereitschaftspraxis
Nur wenn es dem Patienten aus ge-          in der Notfallpraxis im
sundheitlichen Gründen nicht möglich       Klinikum Ernst von Bergmann
ist, in die Bereitschaftspraxis zu kom-    Charlottenstraße 72
men, übernimmt der Einsatzarzt die         14467 Potsdam

                                                                                    Anzeige

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Intern
                   Praxis digital

           Konnektor-Tausch 2022
           Betroffene Praxen müssen dringend handeln!

              Bereits in weniger als sechs Wochen laufen in den ersten Praxen die TI-Zerti-
           fikate aus, und ein Konnektor-Tausch ist fällig. Dennoch hat die Hälfte der
           betroffenen Praxen in Brandenburg noch keine Bestellung für den Konnektor-
           Tausch aufgegeben. Bei diesen Praxen besteht akuter Handlungsbedarf, da
           diese unmittelbar von einem TI-Zertifikatsablauf bedroht sind. Nach Ablauf der
           Zertifikate kann keine Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI) mehr herge-
           stellt werden.

              Das bedeutet: Das Einlesen von eGK, das Versichertenstammdatenmanage-
           ment (VSDM) oder der Versand von KIM-Nachrichten (z. B. auch die seit 1. Juli
           2022 verpflichtend zu nutzende eAU) sind dann nicht mehr möglich. Ebenso
           ist der Zugriff auf das Sichere Netz der KVen nicht mehr möglich, und die
           Quartalsabrechnung kann auf diesem Wege nicht mehr übertragen werden.

             Setzen Sie sich deshalb bitte umgehend mit Ihrem IT-Betreuer in Verbindung
           und beauftragen Sie den Tausch des Konnektors oder stellen Sie rechtzeitig auf
           eine TI-Cloud-Lösung um. Ebenfalls gehört auch – falls nötig – die gesonderte
           Bestellung einer neuen SMC-B-Karte dazu. Bitte beachten Sie, diese Bestellung
           ohne Vergabe einer neuen ID für die Telematikinfrastruktur aufzugeben, dies
           kann auf den Bestellseiten entsprechend angegeben werden.

             Betroffen von einem Konnektor-Tausch (KoCo Box) sind zunächst Kunden
           der Firma CompuGroup Medical (CGM). Unter folgendem Link können Praxis-
           kunden unter Eingabe ihrer Kundennummer und Postleitzahl prüfen, wann
           ein Konnektor-Tausch fällig ist und welche Hardware konkret zu tauschen ist:
           https://meine-ti.de/cgm-divco/ti-hardwaretausch/

           Finanzierung
             Praxen erhalten für den anstehenden Konnektor-Tausch bzw. die Umstellung
           auf eine Cloud-Lösung 2.300 Euro. So hat das Bundesschiedsamt im Juli nach
           den gescheiterten Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der
           KBV entschieden.

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