Assistenz für die Praxis - Hochschule Anhalt

 
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Assistenz für die Praxis - Hochschule Anhalt
2 D 10 762 E
                                                                                                                                                                        ISSN: 1436 - 9818

             03 · 2021           O f f i z i e l l e s M i t t e i l u n g s b l a t t d e r K a s s e n ä r z t l i c h e n Ve re i n i g u n g S a c h s e n - A n h a l t

             Assistenz
             für die Praxis

Postvertriebsstück - Entgelt bezahlt - 10762 - Heft 03/2021
KV Sachsen-Anhalt - Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
Assistenz für die Praxis - Hochschule Anhalt
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
                                                                                     Telefonnummer/Fax
Vorsitzender des Vorstandes                          Joerg.Boehme@kvsa.de            0391 627-7403/-8403
stellv. Vorsitzender des Vorstandes                  Holger.Gruening@kvsa.de         0391 627-7403/-8403
geschäftsführender Vorstand                          Mathias.Tronnier@kvsa.de        0391 627-7403/-8403
Vorsitzender der Vertreterversammlung                Andreas-Petri@web.de            0391 627-6403/-8403
Hauptgeschäftsführer                                 Martin.Wenger@kvsa.de           0391 627-7403/-8403
Assistentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung,
Personalverwaltung und -entwicklung                  Heidrun.Gericke@kvsa.de         0391 627-6405/-8403
Assistentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung           Gabriele.Wenzel@kvsa.de         0391 627-6412/-8403
Referent Grundsatzangelegenheiten/Projekte           Matthias.Paul@kvsa.de           0391 627-6406/-8403
Referentin Vorstand/Hauptgeschäftsführung            Christin.Herms@kvsa.de          0391 627-6411/-8403
Sekretariat                                          Gabriela.Andrzejewski@kvsa.de   0391 627-7403/-8403
                                                     Nadine.Elbe@kvsa.de             0391 627-6403/-8403
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Abteilungsleiterin                                   Heike.Liensdorf@kvsa.de         0391 627-6147/-878147
Informationstechnik
Abteilungsleiter                                     Norman.Wenzel@kvsa.de           0391 627-6321/-876321
Vertragsärztliche Versorgung
stellv. Hauptabteilungsleiter                        Tobias.Irmer@kvsa.de            0391 627-6350/-8544
Abteilungsleiter Sicherstellung                      Tobias.Irmer@kvsa.de            0391 627-6350/-8544
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
- Zulassungen                                       Iris.Obermeit@kvsa.de           0391 627-6342/-8544
- Ermächtigungen, Nebenbetriebsstätten              Heike.Camphausen@kvsa.de        0391 627-7344/-8459
Geschäftsstelle des Berufungsausschusses             Anja.Koeltsch@kvsa.de           0391 627-6334
Geschäftsstelle des Disziplinarausschusses           Anja.Koeltsch@kvsa.de           0391 627-6334
Geschäftsstelle des Landesausschusses                Jens.Becker@kvsa.de             0391 627-6341/-8544
Bereitschafts- und Rettungsdienst
Abteilungsleiter                                     Thomas.Steil@kvsa.de            0391 627-6461/-8459
Bereitschaftsdienstpläne/-einteilung
Gruppenleiter                                        Thomas.Fischer@kvsa.de          0391 627-6452/-876543
Bereitschaftsdienstpläne/-einteilung                                                 0391 627-8500
Niederlassungsberatung                               Silva.Brase@kvsa.de             0391 627-6338/-8544
                                                     Michael.Borrmann@kvsa.de        0391 627-6335/-8544
Qualitäts- und Verordnungsmanagement
Abteilungsleiterin                                   Conny.Zimmermann@kvsa.de        0391 627-6450/-8436
Abrechnung/Prüfung
Hauptabteilungsleiterin                              Brigitte.Zunke@kvsa.de          0391 627-7108/-8108
Abteilungsleiterin Abrechnungsadministration
stellv. Hauptabteilungsleiterin Abrechnung/Prüfung   Simone.Albrecht@kvsa.de         0391 627-6207/-8108
                                                                                     0345 299800-
Abrechnungsstelle Halle                              Kathleen.Grasshoff@kvsa.de      20/3881161
Abteilung Prüfung
Abteilungsleiterin                                   Antje.Koepping@kvsa.de          0391 627-6150/-8149
Vertragsabteilung
Abteilungsleiter                                     Steve.Krueger@kvsa.de           0391 627-6250/-8249
Koordinierungsstelle für das Hausarztprogramm        Antje.Dressler@kvsa.de          0391 627-6234/-876348
                                                     Solveig.Hillesheim@kvsa.de      0391 627-6235/-876348
Honorarabrechnung/Vertragsausführung
Abteilungsleiter                                     Dietmar.Schymetzko@kvsa.de      0391 627-6238/-8249
Formularstelle                                       Carina.Schmidt@kvsa.de          0391 627-6031
                                                     Christine.Broese@kvsa.de        0391 627-7031
Assistenz für die Praxis - Hochschule Anhalt
Editorial

Covid-19-Impfung in den Praxen und der neue Schutzschirm

                                           Die Impfzentren sind gut aufgestellt,       Aufrechterhaltung der ambulanten
                                           keine Frage. Auch an dieser Stelle noch-    wohnortnahen Versorgung in der
                                           mals vielen Dank an die Kolleginnen         Impfreihenfolge eine stärkere Berück-
                                           und Kollegen, die sich bereit erklärt       sichtigung finden.
                                           ­haben, für die Impfzentren in Stadt und
                                            Land tätig zu werden. Noch sind aus-        Ein weiteres Thema, das uns bewegt:
                                            reichend Kapazitäten da, um das Vak-        Der Bundestag hat beschlossen, dass
                                            zin zu verimpfen. Doch nach unseren         der Schutzschirm für Arztpraxen ver-
                                            Prognosen wird voraussichtlich ab          längert wird. Eine gute Nachricht –
                                            Mitte April 2021 die Menge der gelie-      ­jedoch nur auf den ersten Blick. Denn
                                            ferten Impfstoffe so angestiegen sein,      die Ausgleichszahlungen für extrabud-
                                            dass die Impfzentren an ihre Grenzen        getäre und morbiditätsbedingte Leis-
                                            stoßen. Damit der vorhandene Impf-          tungen sollen ausschließlich aus der
                                            stoff zügig verimpft werden kann, müs-      morbiditätsbedingten Gesamtvergütung
                                            sen wir, die niedergelassenen Ärzte,        und aus zweckgebundenen Rücklagen
                                            einbezogen werden – und das wollen          gezahlt werden. Die Krankenkassen
Dr. Jörg Böhme,                             wir auch.                                   müssen sich daran nicht beteiligen. Ob
Vorsitzender des Vorstandes                                                             und in welcher Größenordnung über-
                                           Dass wir Ärzte bereit sind, haben wir,       haupt Finanzmittel für einen Schutz-
                                           die Kassenärztliche Vereinigung              schirm zur Verfügung stehen, kann der-
                                           ­Sachsen-Anhalt, gegenüber Sachsen-          zeit noch nicht exakt ermittelt werden.
Sehr geehrte Kollegin,                      Anhalts Gesundheitsministerin Petra         Das kann in dieser Form nicht akzep-
sehr geehrter Kollege,                      Grimm-Benne noch einmal betont.             tiert werden. Nun ist es am Bundesrat,
                                            Nun müssen wir uns darauf vorberei-         abschließend darüber zu befinden. Wir
unser Ziel ist klar gesteckt: Das Impfen    ten, um in allen impfenden Praxen –         hoffen sehr, dass noch Änderungen an
gegen das Coronavirus soll so schnell       nicht nur in den jetzt ausgewählten –       dem geplanten Schutzschirm möglich
wie möglich in den Praxen erfolgen.         ohne Zeitverzug das Impfen gegen das        sind. Die Vertreterversammlung wird
Ein erster Schritt ist getan: Von den       Coronavirus ermöglichen zu können.          sich in einer nächsten Sitzung mit dem
Impfzentren beauftragte Vertrags­           Dazu ist eine Reihe von Absprachen          Thema zu befassen haben.
arztpraxen dürfen jetzt gegen Corona        nötig: Wie kommt der Impfstoff in die
impfen.                                     Praxen? Wie verhält es sich mit der Pri-   Auch wenn die Patienten wieder mehr
                                            orisierung? Wie erfolgt die Dokumen-       die Praxen aufsuchen – von den Fall-
Der Weg muss nun weitergegangen             tation, wie die Meldung an das Robert      zahlen vor der Pandemie sind wir noch
werden. Das Impfen gegen Corona             Koch-Institut als zentrale Stelle? Wie     entfernt. Deshalb muss ein wirkungs-
muss flächendeckend in den Praxen           wird diese Impfung vergütet? …             voller Schutzschirm unter Beteiligung
­erfolgen. Denn ab dem zweiten Quartal                                                 der Krankenkassen für die extrabudge-
 2021 wird mit deutlich höheren Liefer-    In diesem Zusammenhang haben wir            tären Leistungen weiterhin aufgespannt
 mengen an Impfstoffen gerechnet.          gegenüber der Gesundheitsministerin         bleiben. Dies hat auch die Vertreter­
 Dann gilt es, der Situation schnellst-    nochmals auf die wichtige Rolle der         versammlung der KVSA am 24. Februar
 möglich Rechnung zu tragen. Deutlich      ambulant tätigen Haus- und Fachärzte        per Resolution eingefordert.
 mehr Menschen kann dann ein Impf-         und Psychotherapeuten und ihres
 angebot unterbreitet werden. Aus der      ­Praxispersonals hingewiesen. Sie, liebe    Ihr
 bisherigen Resonanz lässt sich schluss-    Kolleginnen und Kollegen, waren und
 folgern, dass das Interesse groß sein      sind weiterhin die ersten Ansprech­
 wird. Die Menschen wollen sich gegen       partner bei der Versorgung von Covid-
 das Coronavirus schützen, gegen einen      19-Patienten. Deshalb halten wir es für
 schweren bis gar tödlichen Verlauf.        unverzichtbar, dass Niedergelassene zur    Jörg Böhme

                                                                                                           PRO 03 | 2021    77
Assistenz für die Praxis - Hochschule Anhalt
Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Editorial
     Covid-19-Impfung in den Praxen und der neue Schutzschirm             77

Inhaltsverzeichnis/Impressum
     Impressum                                                            79

Gesundheitspolitik
     Der Schutzschirm muss weiter gespannt werden und das Impfen
     in den Praxen gut vorbereitet sein                               80 - 81
     Praxen werden zur wirtschaftlichen Lage befragt                      82

Thema
     Physician Assistant: Mehr Kompetenz, mehr Verantwortung          83 - 85

Für die Praxis
     Wir fördern ärztlichen Nachwuchs
     Landarztquote geht in die zweite Runde                               86

Rundschreiben
     Hinweise zur Erstellung der Abrechnung des 1. Quartals 2021          87
     Regelungen zur vertragsärztlichen Behandlung von Personen aus
     Großbritannien                                                       88
     Vorsicht bei fragwürdigen Regress-Schutzangeboten                    88
     Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) der
     Kassenärztlichen ­Vereinigung Sachsen-Anhalt zum 1. April 2021       89

Verordnungsmanagement
     Änderung der AM-RL in der Anlage XII – aktuelle Beschlüsse
     (Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln)               90 - 93
     Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in der Anlage V
     (verordnungsfähige Medizinprodukte)                                  94
     Dosierungsangaben bei Arzneimitteln                              94 - 96
     Hinweise auf Patienten mit Verdacht auf einen ­­
     Arzneimittelmissbrauch                                           96 - 97
     Häufig gestellte Frage zur neuen Heilmittel-Richtlinie           98 - 99

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Assistenz für die Praxis - Hochschule Anhalt
Inhaltsverzeichnis/Impressum

                                                                                     Impressum
                                                                                     PRO – Offizielles Mitteilungsblatt der
  Verordnung von Nagelkorrekturspangen im Rahmen einer ärztlichen                    Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
  Orthonyxie-Therapie                                                          99    Körperschaft des Öffentlichen Rechts
                                                                                     30. Jahrgang
  Regressvermeidung Sprechstundenbedarf                                        99    ISSN: 1436 - 9818
                                                                                     Herausgeber
                                                                                     Kassenärztliche Vereinigung
Verträge                                                                             Sachsen-Anhalt
                                                                                     Doctor-Eisenbart-Ring 2
  DMP: Neue Teilnahme und Einwilligungserklärung der Versicherten                    39120 Magdeburg, Tel. 0391 627-6000
                                                                                     V.i.S.P.: Dr. Jörg Böhme
  ab 1. April 2021                                                            100
                                                                                     Redaktion
  Heilmittelvereinbarung 2021                                                 101    Heike Liensdorf, hl (verantw. Redakteurin)
                                                                                     Janine Krausnick, jk (Redakteurin)
                                                                                     Bernd Franke, bf (Redakteur)

Für die Praxis                                                                       Anschrift der Redaktion
                                                                                     Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
                                                                                     PF 1664; 39006 Magdeburg
  Qualitätssicherung laboratoriums­medizinischer                                     Tel. 0391 627-6146 / -6147 / -6148
  Unter­suchungen                                                        102 - 103   Fax 0391 627-878147
                                                                                     Internet: www.kvsa.de
  Praxisorganisation und -führung                                                    E-Mail: pro@kvsa.de
  Alkoholkonsum hinterfragt                                                   103    Druck
                                                                                     Schlüter Print Pharma Packaging GmbH,
                                                                                     39218 Schönebeck · Grundweg 77,

Praxis-IT                                                                            Tel. 03928 4584-13
                                                                                     Herstellung und Anzeigenverwaltung
  Das bedeutet die neue IT-Sicherheitsrichtlinie für die eigene Praxis        104    PEGASUS Werbeagentur GmbH
                                                                                     Bleckenburgstraße 11a
                                                                                     39104 Magdeburg
                                                                                     Tel. 0391 53604-10 / Fax 0391 53604-44
Mitteilungen                                                                         E-Mail: info@pega-sus.de
                                                                                     Internet: www.pega-sus.de
  Praxis-/Nebenbetriebsstätten-Eröffnungen                                           Gerichtsstand
  Besetzung von Arztstellen in MVZ und Praxis                            105 - 107   Magdeburg
                                                                                      Vertrieb
  Ausschreibungen                                                             108     Die Zeitschrift erscheint 12-mal im Jahr. Die Zeit-
                                                                                      schrift wird von ­allen Mitgliedern der Kassenärztlichen
  Wir gratulieren                                                        109 - 110    Vereinigung bezogen. Der Bezugspreis ist mit dem
                                                                                      Verwaltungskostensatz ­abgegolten. Bezugsgebühr jähr-
                                                                                      lich: 61,40 EUR;
Bedarfsplanung                                                                        Einzelheft 7,20 EUR.
                                                                                      Bestellungen können schriftlich bei der Redaktion
                                                                                     ­erfolgen.
  Beschlüsse des Landesausschusses                                            111     Kündigungsfrist: 4. Quartal des laufenden Jahres für
                                                                                      das darauffolgende Jahr.
  Versorgungsstand in den einzelnen Planungsbereichen von
                                                                                     Zuschriften bitte ausschließlich an die Redaktion.
  Sachsen-Anhalt                                                              112    Für unaufgefordert zugesandte Manuskripte und Fotos
                                                                                     wird keine Haftung übernommen. Namentlich gekenn-
                                                                                     zeichnete Beiträge decken sich nicht immer mit den
Ermächtigungen                                                                       ­Ansichten des Herausgebers. Sie dienen dem freien Mei-
                                                                                      nungsaustausch der Mitglieder der Kassenärztlichen
  Beschlüsse des Zulassungsausschusses                                   113 - 114    Vereinigung. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen
                                                                                      Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich ge-
                                                                                      schützt; mit Ausnahme gesetzlich zugelassener Fälle ist
                                                                                      eine Verwertung ohne Ein­willigung des Herausgebers
Fortbildung                                                                           strafbar.
                                                                                     Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit
  Termine Regional/Überregional                                               115    wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen,
                                                                                     weiblichen und diversen Sprachform verzichtet.
                                                                                     Sämt­liche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für
KV-Fortbildung                                                                       alle Geschlechter.

  Fortbildungstabelle                                                    116 - 120   Wir drucken auf chlorfreiem Papier.

  Anmeldeformulare für Fortbildungsveranstaltungen                       121 - 123   Titel: © LIGHTFIELD STUDIOS - stock.adobe.com
                                                                                     Seite 86: © drubig-photo - stock.adobe.com
                                                                                     Seite 103: © Naturestock - stock.adobe.com

                                                                                                            PRO 03 | 2021            79
Assistenz für die Praxis - Hochschule Anhalt
Gesundheitspolitik

Der Schutzschirm muss weiter gespannt werden und das Impfen in den
Praxen gut vorbereitet sein

Die niedergelassenen Ärzte und               750.000 Dosen des Grippeimpfstoffes
­Psychotherapeuten fordern einen             verabreicht worden. „Das Impfen gegen
 wirksamen Schutzschirm für die              Corona wird ein Kraftakt werden. Das
 ­Sicherung der ambulanten Versor-           ist nicht in wenigen Wochen geschafft.
  gung. Eine entsprechende Resolution        Aber wir müssen anfangen.“ Laut Mo-
  verabschiedet die Vertreterversamm-        dellrechnungen des Zi bestehe die
  lung der Kassenärztlichen Vereini-         Möglichkeit der vollstän­digen Durch-
  gung Sachsen-Anhalt (KVSA) am              impfung der erwachsenen Bevölkerung
  24. Februar 2021. Weiteres bestim-         gegen Corona bis Ende August 2021 –
  mendes Thema ist das Impfen gegen          wenn die Vertragsärzte rechtzeitig ein-
  Corona in den Praxen.                      bezogen werden.

„Wir erwarten ab Mitte April einen           Auch wenn die Niedergelassenen lieber
Impfstoff-Stau, wenn die Hersteller          heute als morgen mit dem Impfen ge-
alle wie angekündigt liefern“, blickt        gen Corona beginnen wollen: Es gibt
Vorstandsvorsitzender Dr. Jörg Böhme         noch einiges Wesentliches zu klären,
in seinem Bericht zur Lage auf die           so der Vorstandsvorsitzende. Die Ver-
nächsten Monate. Die Menge der aus-          gütung müsse attraktiv sein. Die Impf­
gelieferten zugelassenen Impfstoffe          priorisierung dürfe nicht in die Praxen
steige und damit auch die Gefahr eines       verlagert werden – Stichwort: Haf-                Vorstandsvorsitzender Dr. Jörg Böhme hält ­seinen
Impfstaus. Das Zentralinstitut für die       tung. Die Dokumentation müsse ein-                Bericht zur Lage.
kassenärztliche Versorgung (Zi) bietet       fach ­gehalten werden. Für Impfstoffe
ein Online-Tool, über das verschiedene       und Verbrauchsmaterial sollten die
Impfszenarien auf Bundes- und Lan-           ­üblichen Bestellroutinen gelten. Für              seine Forderungen erhält Dr. Jörg
desebene berechnet werden können.                                                               Böhme einhellig den Rückhalt der
Auch für Sachsen-Anhalt. Die Simula-                                                           ­Vertreterversammlung.
tion der Covid-19-Impfkampagne ist
unter www.zidatasciencelab.de/                                                                 Schutzschirm 2021
cov19vaccsim/ zu finden.                                                                       Den Schutzschirm für Praxen, die auf-
                                                                                               grund der Corona-Pandemie geringere
Laut Prognose könnte schon Ende März                                                           Fallzahlen verzeichnen, soll es auch in
2021 die Kapazität der Impf­zentren                                                            diesem Jahr geben. Doch der Gesetzge-
nicht mehr ausreichen, um ­vorhandene                                                          ber will ihn dieses Mal nicht so weit
Impfstoffmengen zu verimpfen. Bis Juli                                                         aufspannen: Leistungen der morbidi-
2021 könnte es durch die zusätzliche                                                           tätsbedingten Gesamtvergütung
Verfügbarkeit des AstraZeneca-Impf-                                                            (MGV) sollen darunter Platz finden –
stoffs zu 7,5 Millionen unverimpften                                                           extrabudgetär vergütete Leistungen
Dosen pro Woche kommen. Und bis                                                                hingegen nicht. „Es ist ein Schirm mit
zum 21. September 2021 könnten wö-                                                             Löchern, der so nicht akzeptabel ist“,
chentlich bis zu 9,7 Millionen Dosen                                                           so der geschäftsführende Vorstand
Impfstoff zur Verfügung stehen.                                                                Mathias Tronnier in seinen Ausführun-
                                                                                               gen dazu. Diese geplante Regelung
Hier liege das Pfund eindeutig bei den                                                         ­wollen die Mitglieder der Vertreterver-
Praxen, betont Dr. Jörg Böhme. Wer                                                              sammlung nicht einfach hinnehmen.
Impfungen anbietet, wisse, wie es ist, in-                                                      Sie setzen gegenüber der Politik ein
nerhalb einer kurzen Zeit möglichst viele    Mathias Tronnier, geschäftsführender Vorstand,
                                                                                                ­Signal und beschließen eine Resolu-
Menschen zu versorgen. So seien allein       kritisiert die vorgesehene Reduzierung              tion, in der sie einen alle ärztlichen
im dritten und vierten Quartal 2020          des Schutzschirms.                 Fotos: KVSA     Leistungen u ­ mfassenden und damit

80      PRO 03 | 2021
Assistenz für die Praxis - Hochschule Anhalt
Gesundheitspolitik

erst wirklich wirksamen Schutzschirm
für die Niedergelassenen fordern (siehe        Resolution vom 24. Februar 2021
Infokasten).
                                               Der vom Gesetzgeber für 2020 festgelegte Schutzschirm für die ambulante
Die Vertreter sind sich einig, dass die        ärztliche Versorgung hat zur Sicherung der Versorgungsstrukturen beige­
extrabudgetäre Vergütung nicht aus             tragen und Umsatzeinbrüche vieler Praxen aufgrund der Corona-Pandemie
der morbiditätsbedingten Gesamtver­            teilweise kompensiert.
gütung gestützt werden könne. Zum
­einen werden für die überdurchschnitt­        Zum 1. Januar 2021 hat der Gesetzgeber den Schutzschirm ausschließlich auf
 liche Morbidität der Bevölkerung in           die Finanzmittel begrenzt, die von den Krankenkassen im Rahmen der
 Sachsen-Anhalt bereits seit Jahren von        ­Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) gezahlt werden. Eine Viel-
 der Gesetzlichen Krankenversicherung           zahl von ambulanten Leistungen wird jedoch außerhalb der MGV von der
 unterdurchschnittliche Finanzmittel            Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert, so z. B. psychothera-
 bereitgestellt. Zum anderen könne der          peutische Leistungen, ambulantes Operieren, Untersuchungen zur Krebs-
 Gesetzgeber nicht die Fachgruppen              früherkennung, Mutterschaftsvorsorge oder auch Impfungen.
 ­außer Acht lassen, die überwiegend
  ­extrabudgetär vergütete Leistungen          Es ist völlig unverständlich, warum der vertragsärztlichen und vertrags­
   ­bieten.                                    psychotherapeutischen Versorgung in dieser kritischen Phase der Corona-
                                               Pandemie Mittel entzogen werden, die dringend für die Aufrechterhaltung
Wie der Schutzschirm 2021 letztend-            der Versorgung benötigt werden.
lich aussieht, wird – nach jetzigem Zeit-
plan – der Bundesrat am 26. März 2021          Die Politik muss den Niedergelassenen zur Seite stehen und für eine wirk-
beschließen.                                   same Unterstützung der Praxen sorgen, die ­coronabedingt unter erheblichen
                                               Fallzahlrückgängen leiden.
Elektronischer Heilberufeausweis
Der elektronische Heilberufeausweis
(eHBA) der Generation 2.0 ist für alle
kommenden Anwendungen der Tele-
matik-Infrastruktur (TI) Pflicht. Des-         Beschlüsse der Vertreterversammlung
halb appelliert Dr. Jörg Böhme: „Sie
brauchen ihn unbedingt, sonst können           Auf Antrag des Vorstandes wurde von der Vertreterversammlung der
Sie bald nichts mehr machen.“ Ärzte            ­Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) in ihrer Sitzung am
und Psychotherapeuten weisen sich               24. Februar 2021 folgender Beschluss gefasst:
­damit eindeutig gegenüber der TI als
 Heilberufler aus. Der eHBA ermöglicht         Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) der KVSA
 die qualifizierte elektronische Signatur,     zum 1. April 2021
 unter anderem für die elektronische           Zu den Einzelheiten des Beschlusses lesen Sie bitte in dieser Ausgabe auf der
 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die         Seite 89.
 die Kassen ab dem vierten Quartal
 2021 verlangen.                               Nächste Sitzung
                                               Als Termin für die nächste Sitzung der Vertreterversammlung wurde der
Wichtig sei, so Böhme, dass auch Ärzte         26. Mai 2021/15:30 Uhr festgelegt.
in Weiterbildung einen eHBA benöti-
gen, ebenfalls zur qualifizierten, elekt-
ronischen Signatur. Erst wenn dieser
im Praxisverwaltungssystem hinterlegt
ist, sei der Arzt in Weiterbildung be-       ­ ntwicklung des Angebots der Video-
                                             E                                         gelassenen, die sich noch nicht mit der
rechtigt, zu signieren und so zum Bei-       sprechstunden. Hatten Ende Dezember       Thematik auseinandergesetzt haben.
spiel ein Rezept auszustellen.               2019 nur 16 Ärzte eine entsprechende      Die Einsatzmöglichkeiten seien viel­
                                             Genehmigung, so sind am 18. Februar       fältig, beispielsweise für Videokon­
Videosprechstunden                           2021 für 629 Ärzte und Psychothera-       ferenzen zwischen koordinierendem
„Sie ist nicht das Allheilmittel, aber       peuten Genehmigungen hinterlegt.          Arzt und Pflegekraft.
eine gute Ergänzung“, sagt der Vor-          „Bitte beschäftigen Sie sich damit“,
standsvorsitzende mit Blick auf die          ­bestärkt Dr. Jörg Böhme die Nieder­                                          ■  KVSA

                                                                                                           PRO 03 | 2021       81
Assistenz für die Praxis - Hochschule Anhalt
Gesundheitspolitik

Praxen werden zur wirtschaftlichen Lage befragt

Zur wirtschaftlichen Situation der nie-     Das Zi-Praxis-Panel
dergelassenen Ärzte und Psychothera-
peuten werden jetzt mit dem Praxis-­        Das Zentralinstitut für die kassenärzt­
Panel wieder Daten erhoben. Das             liche Versorgung (Zi) führt das Zi-­
Zentralinstitut für die kassenärztliche     Praxis-Panel jährlich im Auftrag der
Versorgung (Zi) hat dazu im Februar         KBV und der Kassenärztlichen Vereini-
alle Praxen angeschrieben.                  gungen durch. Es untersucht damit die
                                            Wirtschaftslage und die Versorgungs-
Mit dem Praxis-Panel untersucht das Zi      strukturen in den Praxen niedergelassener Ärzte und Psychotherapeuten. In die
jährlich die Wirtschaftslage und die        Analyse fließen Daten zur kassen- und privatärztlichen Tätigkeit ein.
Versorgungsstrukturen in den Praxen.
Die Erhebung ­erfolgt seit 2010 im Auf-     Damit stehen wichtige Daten für die Honorarverhandlungen mit den Kranken-
trag der ­Kassenärztlichen Vereinigun-      kassen bereit. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Entwicklung
gen und der ­Kassenärztlichen Bundes-       der Betriebs- und Investitionskosten bei der jährlichen Anpassung des Orientie-
vereinigung (KBV).                          rungswertes und damit der Preise ärztlicher und psychotherapeutischer Leis-
                                            tungen zu berücksichtigen.
KBV ruft zur Teilnahme auf
                                            Je mehr Ärzte und Psychotherapeuten sich an der Umfrage zu den Betriebs-
„Das Zi-Praxis-Panel ist als Datenbasis     und Investitionskosten in ihrer Praxis beteiligen, desto aussagekräftiger ist die
für die Honorarverhandlungen mit            Datengrundlage. Für die hohe Validität der erhobenen Daten spricht auch, dass
den Krankenkassen im Bewertungs­            die Angaben der Ärzte und Psychotherapeuten von einem Steuerberater testiert
ausschuss unerlässlich“, betonte KBV-­      werden müssen.
Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas
Gassen und appellierte an Ärzte und
Psychotherapeuten, sich an der Be­
fragung zu beteiligen. Um eine Ent-        -bindung sowie den Folgen der COVID-­      Ergebnisse werden voraussichtlich im
wicklung der Praxiskosten abbilden zu      Pandemie.                                  Spätsommer veröffentlicht.
können, sei vor allem eine regelmäßige
Teilnahme derselben Praxen über meh-       Teilnahme bis Ende März möglich            Ein Bestandteil der Erhebung ist der
rere Jahre hinweg wichtig.                                                            steuerliche Jahresabschluss 2019. Bei
                                           Die ZiPP-Unterlagen mit Zugangsdaten       Teilnahmewunsch empfiehlt es sich,
Folgekosten der COVID-Pandemie             zum Online-Fragebogen wurden kürz-         deshalb bereits in diesen Tagen den
                                           lich an die Praxen versandt. Erstmals      Steuerberater mit der Erstellung des
Abgefragt werden Daten zu Aufwen-          ist das Erhebungsverfahren vollständig     Abschlusses zu beauftragen.
dungen und Erlösen der Praxis aus          online, um Druckkosten zu sparen und
­kassen- und privatärztlicher Tätigkeit.   die Umwelt zu schonen.                     Individuelle Praxisberichte für die
 Auch Informationen zur Personalaus-                                                  Teilnehmer
 stattung, zur Versorgungsstruktur so-     Die Finanzangaben zur Praxis müssen
 wie zur Arbeitszeit der Praxisinhaber     vom Steuerberater testiert werden. Für     Nach Abschluss der Datenauswertung
 sowie deren Mitarbeitenden werden         den Aufwand, der bei Ärzten/Psycho-        bekommen alle Teilnehmer einen indi-
 benötigt. Befragungszeitraum sind die     therapeuten und Steuerberatern anfällt,    viduellen Praxisbericht mit Vergleichs-
 Jahre 2016 bis 2019. Es werden immer      zahlt das Zi eine Pauschale von 210        kennzahlen. Anhand dessen können sie
 Daten für die vier Jahre erfasst, die     Euro für Einzelpraxen und 360 Euro         einschätzen, wo ihre Praxis im Ver-
 dem Erhebungsjahr vorausgehen.            für Gemeinschaftspraxen.                   gleich zu anderen Kollegen der Fach-
                                                                                      gruppe wirtschaftlich steht.
Mit der diesjährigen Erhebung beschäf-     Gemeinschaftspraxen mit mehr als drei
tigt sich das Zi zudem mit der aktuellen   Inhabern erhalten 410 Euro. Eine Teil-
Situation bei der Personalakquise und      nahme ist bis Ende März möglich. Die                          ■  KBV/Praxisnachrichten

82      PRO 03 | 2021
Assistenz für die Praxis - Hochschule Anhalt
Thema

Physician Assistant: Mehr Kompetenz, mehr Verantwortung

Physician Assistants (Arzt-Assisten-

                                                                                                                                   © halfpoint – stock.adobe.com
ten) gibt es in Deutschland noch
­wenige und meist sind sie in Kliniken
 tätig. Das soll sich ändern. Den
 ­ambulanten, insbesondere den haus-
  ärztlichen Bereich stellt die Hoch-
  schule Anhalt in ihrem neuen berufs-
  begleitenden Studiengang in den
  Mittelpunkt.

Wenn er vom Start des berufsbeglei-
tenden Bachelorstudiums „Physician
Assistance (PA)“ spricht, schwingt in
der Stimme des wissenschaftlichen
Leiters Prof. Dr. Thomas Karbe Zu­
friedenheit mit. Seit dem Wintersemes-           sinnvoll – auf mehrere Schultern im        werden. Stichwort Ärztemangel – vor
ter 2020/2021 wird dieser Studiengang            Praxisteam verteilt und somit für den      allem Hausärzte, vor allem in ländli-
an der Hochschule Anhalt in Köthen               Patienten optimiert werden.“               chen Regionen. „Die PA können helfen,
angeboten. Deutschlandweit erstmals                                                         die Situation ein wenig zu entschärfen.
an einer staatlichen Hochschule,                  Der Physician Assistant soll den Arzt     Aus ehemaligen Praxen könnten Ne-
deutschlandweit erstmals mit dem                  entlasten. Mehr noch als momentan         benbetriebsstätten werden, in denen
Schwerpunkt „hausärztlich-ambulante               schon durch qualifizierte Medizinische    der Physician Assistant sitzt und die
Medizin“.                                         Fachangestellte wie die nichtärztliche    Leistungen anbietet, die ihm der Arzt
                                                  Praxisassistentin (NÄPA) oder die Ver-    in Delegation übertragen hat. Der PA
                    Prof. Dr. Thomas Karbe       sorgungsassistentin in der Hausarzt­       hat mehr Kompetenz und Verantwor-
                    ist wissenschaftlicher       praxis (VERAH). „Das PA-Studium            tung. Zum Beispiel wird er ein EKG
                    ­Leiter des Studiengangs
                                                 vermittelt weitergehende Kenntnisse,       schreiben, lesen und einschätzen kön-
                     „Physician Assistance“ an
                     der Hochschule ­Anhalt.     sowohl bei den Grundlagen wie Anato-       nen“, erläutert Prof. Dr. Karbe, „in eini-
                     Foto: Hochschule Anhalt    mie, Physio- und Pathophysiologie als      gen Jahren wird sich der Physician
                                                 auch bei den klinischen Fächern wie        ­Assistant etabliert haben. Davon bin
                                                 beispielsweise Allgemeinmedizin,            ich fest überzeugt. Das ist die Zukunft.“
                                                 ­Innere Medizin, Kardiologie, Urologie      Deshalb sei ihm und seinem engagier-
                                                  etc.“, so Prof. Dr. Thomas Karbe. „Im      ten Hochschul-Team auch der Schwer-
                                                  fünften und sechsten Semester über-        punkt „hausärztlich-ambulante Medi-
                                                  nehmen Mitarbeiter der KVSA, nieder-       zin“ so wichtig. Das PA-Studium sei
Die Kassenärztliche Vereinigung                   gelassene Haus- und Fachärzte, Ärzte       nicht neu, „aber das Augenmerk liegt
­Sachsen-Anhalt (KVSA) und der Haus-              aus dem stationären Versorgungsbe-         gegenwärtig auf dem klinischen Be-
 ärzteverband Sachsen-Anhalt e. V. be-            reich die Lehrveranstaltungen. Wir         reich. Das Problem ist doch aber, dass
 grüßen und unterstützen das Studium.             freuen uns sehr, mit der Kassenärzt­       die Versorgung auch in ländlichen Be-
 Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender            lichen Vereinigung und dem Haus­           reichen aufrechterhalten werden muss.“
 der KVSA, sagt: „Unsere Bevölkerung              ärzteverband tatkräftige Mitstreiter       Deshalb sei es äußerst wichtig und
 wird älter, die Anzahl der chronisch             an unserer Seite zu haben.“ Für die an­    richtig für die zukünftigen PAs, dass
 kranken und multimorbiden Menschen               stehenden Praktika sind bereits viele      Niedergelassene einen wesentlichen
 nimmt zu. Somit werden die Betreu-               Kooperationspartner gefunden. Praxen,      Anteil der Vorlesungen übernehmen.
 ungsaufgaben der Ärzte immer um-                 MVZ, Krankenhäuser… Es können
 fangreicher, die Delegation von ärztli-          gern noch mehr werden.                    Höchstens 30 Studierende sollen es pro
 chen Leistungen wird immer wichtiger.                                                      Semester sein, sagt der wissenschaft­
 Wenn der niedergelassene Arzt dann              Der Leiter des Studiengangs ist sich       liche Leiter. Die Hochschule Anhalt
 auf besonders qualifiziertes Praxis­            ­sicher, dass die Arzt-Assistenten bald    wolle Qualität und nicht Quantität aus-
 personal bauen kann, ist das für ihn             eine wichtige Rolle bei der Sicherstel-   bilden. Gestartet ist das berufsbeglei-
 eine große Hilfe. Die Versorgung des             lung der flächendeckenden wohnort­        tende Bachelorstudium im Oktober
 Einzelnen kann – soweit medizinisch              nahen ambulanten Versorgung spielen       2020 mit 17 Studierenden.

                                                                                                                PRO 03 | 2021      83
Assistenz für die Praxis - Hochschule Anhalt
Thema

  Allgemeines zum Studium „Physician Assistance“

  • Hochschule Anhalt, Standort Köthen,
     www.hs-anhalt.de/pa                                                                    Was hat Sie bewegt, dieses berufsbeglei-
  • Bewerbung zum Wintersemester 2021/22 vom 15.03. bis 15.09.2021                          tende Studium anzugehen?
     ­online möglich
  • Studienschwerpunkte                                                                     Ulrike Osteroth: Ich konnte mich für
       • Grundlagen der hausärztlich-ambulanten Medizin                                     berufliche Herausforderungen schon
       • Grundlagen der klinischen Medizin                                                  immer begeistern. Auch mein Chef hat
       • Grundlagen / Grundvoraussetzungen ärztlicher Tätigkeiten im                        mich für dieses Studium sehr moti-
         ­Rahmen der Delegation                                                             viert.
  • Abschluss: Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Studiendauer: 7 Semester                                                                Kathleen Rätzer: Als Operationstech-
  • Gebühren: 3000 Euro pro Semester                                                        nische Assistentin gibt es für mich keine
  • Studienform: Berufsbegleitendes Studium, Fernstudium aus                                großen Weiterbildungsmöglichkeiten.
    ­Selbstlernphasen, Online- und Präsenzstudium                                           Ich will mich aber gern weiterbilden.
  • Unterrichtssprache: deutsch                                                             Da ein Medizinstudium für mich nicht
  • Credits: 180                                                                            in Frage kommt, bin ich sehr glücklich,
  • Studienorganisatorin Susanna Kersting berät Studieninteressierte                        auf diesen Studiengang gestoßen zu
     gern bei Fragen:                                                                       sein.
     Mail susanna.kersting@hs-anhalt.de,
     Telefon 03496 6719 23
                                                                 ■  Hochschule Anhalt       Schwerpunkt des Studiums an der Hoch-
                                                                                            schule Anhalt ist die hausärztlich-ambu-
                                                                                            lante Medizin...

 Ulrike Osteroth (50) und Kathleen ­Rätzer (32) sind zwei der 17 Studie­renden, die an      Ulrike Osteroth: Das ist für mich sehr
der Hochschule Anhalt das Studium „Physician Assistance“ ­begonnen haben. Berufs-           wichtig gewesen, sogar ausschlagge-
begleitend. ­Ulrike Osteroth aus Wernigerode arbeitet als Medizinische Fachangestellte      bend für meine Entscheidung, dieses
in einer Hausarztpraxis. Kathleen Rätzer aus Halle ist Operationstechnische                 Studium aufzunehmen. Der zuneh-
­Assistentin im Sanitätsdienst der Bundeswehr.                                              mende Hausarztmangel gerade in unse-
                                                                                            ren ländlichen Regionen verursacht zu-
                                                                                            nehmend Probleme in der gewohnten
Das erste Semester auf Ihrem Weg zur                                                        Patientenversorgung. Obwohl ich jetzt
Arztassistenz liegt hinter Ihnen. Wie                                                       schon VERAH, Wundexpertin und
sind Ihre Eindrücke?                                                                        Praxismanagerin bin, Diabetiker und
                                                                                            Hypertoniker schule, möchte ich als PA
Ulrike Osteroth: Aufgrund der Corona-                                                       noch mehr und besser zum Erhalt einer
Pandemie wurden – abgesehen von der                                                         guten Patientenversorgung im ambu-
Eröffnungsveranstaltung – alle Semi-                                                        lanten Versorgungsbereich beitragen.
nare und Vorlesungen „online“ absol-                                                        Mit der Erweiterung meines Fach­
viert. Das erschwert den Lernprozess                                                        wissens kann ich künftig noch besser
und gestaltet das Studium insgesamt         Ulrike Osteroth       Kathleen Rätzer           die von uns erhobenen Befunde inter-
schwieriger. Natürlich sind Nachfragen                                     Fotos: privat   pretieren, mehr vom Arzt delegierbare
jederzeit möglich, aber der persönliche                                                     Tätigkeiten durchführen und für eine
Austausch zwischen Studierenden und         Kathleen Rätzer: Viel Neues, Spannen-           bessere Zusammenarbeit mit anderen
Dozenten würde sicher einiges erleich-      des. Die ersten Unterrichtseinheiten            Leistungserbringern im Gesundheits-
tern. Die Themen werden von unseren         sind sehr informativ gewesen wie Phy-           wesen (Pflegedienste, Krankenhäuser,
wirklich netten und kompetenten             siologie oder Krankheitslehre. Da ich           Apotheken etc.) für unsere Patienten
­Dozenten interessant präsentiert, sind     aus dem OP-Bereich komme, hatte ich             sorgen. Auch einer Optimierung der
 dabei aber auch sehr herausfordernd        bis dato noch nicht viel mit der Pflege         Hausbesuchstätigkeit und der Ein­
 und von der Nachbereitung sehr zeit­       zu tun.                                         führung neuer Versorgungsformen
 intensiv.                                                                                  im Rahmen der Digitalisierung im

84      PRO 03 | 2021
Thema

­ esundheitswesen (z. B. Videokonsul-
G                                         ­ ffen. Doch in Halle waren fast aus-
                                          o                                       Kinderarzt. Auf die Zeit dort freue ich
tationen) sehe ich gespannt entgegen.     schließlich nur Krankenhäuser bereit,   mich schon jetzt. Wenn weitere Praxen
                                          mein Praktikumspartner zu werden.       mir Praktika ermöglichen würden,
Kathleen Rätzer: Ich komme zwar aus       Umso mehr freue ich mich über die       wäre das toll.
dem OP-Bereich, bin aber für alles        ­positive Rückmeldung von meinem
                                                                                                                       ■  KVSA

  Förderprogramme für berufsbegleitendes Studium in Sachsen-Anhalt

  Aufstiegs-BAföG des Bundesminis-        www.bundeswehr.de/de/betreuung-         Förderrichtlinie soll laut Investitions-
  terium für Bildung und Forschung        fuersorge/der-                          bank Sachsen-Anhalt voraussichtlich
  (BMBF)                                  berufsfoerderungsdienst-der-            verlängert werden; Antrag muss 6 bis
  altersunabhängiges Förderangebot;       bundeswehr-bfd                          8 Wochen vor Immatrikulation ins
  gefördert wird, wer sich mit einem                                              Studium bei der Investitionsbank ge-
  Lehrgang oder an einer Fachschule       KfW-Studienkredit                       stellt sein/vorliegen
  auf eine anspruchsvolle berufliche      finanziert werden Lebenshaltungskos-    www.ib-sachsen-anhalt.de/
  Fortbildungsprüfung vorbereitet;        ten während des Studiums; unabhän-      privatpersonen/weiterbilden/
  ­Voraussetzung: Weiterbildung muss      gig vom Einkommen, keine Sicherhei-     weiterbildung-direkt
   mit einer staatlich anerkannten Prü-   ten notwendig, flexible Rückzahlung;    Beratung und Unterstützung bei der
   fung nach der Handwerksordnung,        Voraussetzung: staatlich anerkannte     Antragstellung
   dem Berufsbildungsgesetz oder dem      Hochschule                              www.fachkraft-im-fokus.de/
   ­Bundes- und Landesrecht abschließen   www.kfw.de/inlandsfoerderung/           fachkraefte/foerderprogramme-
    und mindestens 400 Unterrichts­       Privatpersonen/Studieren-               fachkraefte/#
    stunden umfassen                      Qualifizieren/Finanzierungsangebote/
    www.aufstiegs-bafoeg.de               KfW-Studienkredit-(174)/                Qualifizierungschancengesetz
                                                                                  altersunabhängige Förderung berufs-
  Aufstiegsstipendium der SBB Stif-       WEITERBILDUNG BETRIEB                   begleitender Weiterbildung; Fitma-
  tung Begabtenförderung berufliche       über den Arbeitgeber                    chen für neue Arbeitsmarkt-Anforde-
  Bildung GmbH                            www.ib-sachsen-anhalt.de/               rungen – Stichwort: Digitalisierung;
  Zielgruppe sind erfolgreiche Absol-     unternehmen/aus-weiterbilden/           Recht auf Beratung
  venten von Berufsausbildungen mit       weiterbildung-betrieb                   www.arbeitsagentur.de/unternehmen/
  mindestens zwei Jahren Berufserfah-     Beratung durch Fachkraft im Fokus       finanziell/foerderung-von-
  rung; Voraussetzung ist eine beson-     www.fachkraft-im-fokus.de/              weiterbildung
  ders erfolgreiche Berufsausbildung      unternehmen/foerderprogramme-
  mit mindestens Durchschnittsnote        unternehmen/                            Weiterbildungsstipendium
  1,9 oder 87 Punkten                                                             unterstützt werden junge Menschen
  www.bmbf.de/de/das-                     WEITERBILDUNG DIREKT                    max. 25 - 28 Jahre alt (bei Anrech-
  aufstiegsstipendium-882.html            nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis    nungszeiten) nach dem besonders er-
                                          zu 90 % für die individuelle berufs­    folgreichen Abschluss mit mindestens
  Berufsförderungswerk Bundeswehr         bezogene Weiterbildung und zum Er-      87 Punkten oder besser als „gut“ ihrer
  abhängig von der individuellen Ver-     werb von Zusatzqualifikationen; För-    Berufsausbildung bei der weiteren be-
  pflichtungszeit; Beratung durch den     derung für Privatpersonen, wohnhaft     ruflichen Qualifizierung
  Berufsförderungsdienst (BfD) der        in Sachsen-Anhalt, in Arbeitsverhält-   www.bmbf.de/de/das-
  Bundeswehr vor Beginn der Weiter-       nissen; Maßnahmen mit Gesamt­           weiterbildungsstipendium-883.html
  bildungsmaßnahme                        kosten ab 500 Euro; Beantragung erst
                                          einmal nur möglich bis 30.06.2022,                             ■  Hochschule Anhalt

                                                                                                       PRO 03 | 2021         85
Für die Praxis

       Serie                      Wir fördern ärztlichen Nachwuchs

Landarztquote geht in die zweite Runde

                                           die Landarztquote erhalten sollen, trifft   • Ein weiteres Kriterium ist das Ergeb-
                                           das Ministerium.                              nis eines spezifischen Studierfähig-
                                                                                         keitstests. Der Test wird online
                                           Verpflichtung zur hausärztlichen              durchgeführt und findet Ende April
                                           ­Tätigkeit                                    statt. Der Test beinhaltet neben der
                                            Die Bewerber verpflichten sich, nach         allgemeinen Studierfähigkeit Frage-
                                            dem Studium und der anschließenden           stellungen zur Motivation und Geeig-
                                            Facharztweiterbildung für mindestens         netheit zur hausärztlichen Tätigkeit
                                            zehn Jahre in der hausärztlichen Ver-        in einer ländlichen Region.
                                            sorgung in unterversorgten oder dro-
                                            hend unterversorgten Regionen oder         Die Kriterien werden wie folgt
                                            Regionen mit sogenanntem lokalen           ­gewichtet:
Die ersten 20 Studierenden an den Uni-      Versorgungsbedarf in Sachsen-Anhalt         • Abiturdurchschnittsnote       10 %
versitäten Magdeburg und Halle, die eine    tätig zu sein. Wird diese vertragliche      • Testergebnis des
Zulassung über die Landarztquote erhal-     Verpflichtung nicht eingehalten, dro-         Studierfähigkeitstests        50 %
ten haben, haben das erste Semester ge-     hen 250.000 Euro Vertragsstrafe.            • Berufsausbildung/
schafft. Zwischenzeitlich wurde die Be-                                                   Berufstätigkeit/
werbungsmöglichkeit für die Zulassung      Was ist das Besondere an der                   praktische Tätigkeit          40 %
zum Medizinstudium über die Landarzt-      ­Landarztquote?
quote für das Wintersemester 2021/2022      • Die Abiturnote spielt bei der Bewer-     Nach Absolvierung des Tests werden
gestartet. Das Online-Portal ist seit         bung nur eine untergeordnete Rolle.      die Ergebnisse ermittelt und die Bewer-
15. Februar 2021 geöffnet und unter         • Vielmehr zählen eine Berufsausbil-       ber mit den 20 besten Ergebnissen er-
www.landarztquote-sachsen-anhalt.de           dung bzw. Berufserfahrung in einem       halten den Vertrag vom Land Sachsen-
>> Jetzt bewerben! zu erreichen.              medizinischen Beruf. Eine praktische     Anhalt zur Unterschrift. Nach
                                              Tätigkeit in einer Arztpraxis, einem     Unterschrift unter den Vertrag erfolgt
Das Ministerium für Arbeit, Soziales          Medizinischen Versorgungszentrum         die Meldung an die Stiftung für Hoch-
und Integration des Landes Sachsen-           oder Krankenhaus kann ebenfalls an-      schulzulassung, die die Zulassung zum
Anhalt hat die Kassenärztliche Vereini-       erkannt werden, wenn die Tätigkeit       Studium erteilt.
gung Sachsen-Anhalt (KVSA) mit der            mindestens sechs Monate ausgeübt
Durchführung des Bewerbungsverfah-            wurde. Insgesamt werden aus allen        Sie haben Fragen oder wünschen
rens beauftragt. Die Entscheidung, wel-       entsprechenden Tätigkeiten maximal       ­weitere Informationen?
che Bewerber einen Studienplatz über          48 Monate gewertet.
                                                                                       Als Ansprechpartnerinnen stehen
                                                                                       ­Ihnen Steffi Ehrler und Gesine
 Was die Bewerber aus der 1. Runde zu berichten haben:                                  ­Tipmann unter den Tel.-Nummern
                                                                                         0391 627-6413 oder 0391 627-7413 bzw.
 L   eben wird durch so ein Medizinstudium schon ein bisschen umgekrempelt               per E-Mail Landarztquote@kvsa.de zur
 A   natomiekurs – das Highlight der ersten Semester                                     Verfügung.
 N   icht allein – dank Eröffnungsveranstaltung
 D   as Studium macht trotz der aktuellen Coronasituation viel Spaß
 A   llgemeinmedizin von Beginn an
 R   egelmäßige Hospitationen in Mentoren-Praxen
 Z   ahlt sich meine bisherige Ausbildung bereits im 1. Semester aus
 T   raum verwirklicht

86      PRO 03 | 2021
Rundschreiben                                                                                                                             Nr. 4 | 2021

 Hinweise zur Erstellung der Abrechnung des 1. Quartals 2021

Die Abgabe der Abrechnung und der Online-Sammelerklärung des Quartals
1/2021 ist

vom 01.04.2021 bis 13.04.2021

möglich.

Die Online-Übertragung der Abrechnung ist bis spätestens zum 13.04.2021 zu
realisieren. Dies gilt auch für die Übertragung der Online-Sammelerklärung.

Die Abgabe der Sammelerklärung ist nur noch elektronisch leitungsgebunden
möglich!

Die Sammelerklärung, die als Voraussetzung zur Honorarzahlung für die Abrech-
nung eines jeden Quartals unverzichtbar ist, muss mit den persönlichen Zugangs-
daten der jeweiligen Praxisinhaber bzw. den in Einrichtungen berechtigten Per­
sonen online ausgefüllt und signiert werden.
Sie sind verpflichtet, Ihre Quartalsabrechnung elektronisch leitungsgebunden
­(online) abzugeben. Die elektronische Übermittlung der Abrechnungsdaten, der
 Online-Sammelerklärung und ggf. vorhandener Dokumentationsdaten ist über die
 TI, KV-SafeNet* oder KV-FlexNet über das KVSAonline-Portal möglich.

Weitere Informationen zum technischen Ablauf finden Sie auf unserer Homepage
unter www.kvsa.de >> Praxis >> IT in der Praxis oder über den

IT-Service der KV Sachsen-Anhalt
Telefon: 0391 627-7000
Fax: 0391 627-87 7000
E-Mail: it-service@kvsa.de

Bitte beachten Sie, dass alle eingereichten Dokumente, insbesondere die Abrech-
nungsscheine der Sonstigen Kostenträger mit Ihrem Vertragsarztstempel zu verse-
hen sind, damit jederzeit eine korrekte Zuordnung vorgenommen und eine ord-
nungsgemäße Abrechnung gewährleistet werden kann.

Sollten Sie die Unterlagen nicht zusenden wollen, können Sie diese Unterlagen
auch zu den Dienstzeiten der KVSA (Mo bis Do 9-17 Uhr und Fr 9-14 Uhr, außer
am 02.04.2021 und 05.04.2021) in den Dienstgebäuden in Magdeburg am Empfang
und in Halle abgeben.

Prüfprotokolle oder Behandlungsscheine für Patienten, bei denen das Einlesedatum
der elektronischen Gesundheitskarte aufgrund coronabedingter Abwesenheit des
Patienten in der Praxis (z. B. Videosprechstunde) nicht vorliegt, sind nicht mit ein-
zureichen.

Sollten Sie Ihre komplette Abrechnung bereits vor dem Abgabetermin erstellt
­haben (z. B. wegen Urlaub), können Sie diese auch vor den o. g. Terminen online
 übertragen.

Bitte beachten Sie, dass Fristverlängerungen für die Abgabe der Abrechnungen                                         Ansprechpartner:
eine Ausnahme darstellen sollen! Prüfen Sie rechtzeitig vor Ablauf des Quartals,                                     Sekretariat Abrechnung
inwiefern die Zugangsdaten zur Übertragung der Abrechnung oder Signation der                                         Tel. 0391 627-6102/ -7102/
Sammelerklärung vorhanden und gültig sind.                                                                                         -6108/ -7108

* Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher
   Verbindung steht.

                                                                                                                                       PRO 03 | 2021   87
Rundschreiben                                                                                     Nr. 4 | 2021

 Regelungen zur vertragsärztlichen Behandlung von Personen aus Großbritannien

                               Infolge des Brexits haben sich Anfang 2021 einige Regelungen für die ungeplante
                               vertragsärztliche Behandlung von Personen, die in Großbritannien versichert sind,
                               geändert. Nicht geändert haben sich die Regelungen bei einer Einreise eigens für
                               den Zweck einer geplanten Operation oder medizinischen Behandlung; hier sind
                               weiterhin gesonderte Genehmigungen des Heimatlandes erforderlich.

                               Wichtige aktuelle Regelungen:
                               • Vorläufig sind alle Europäischen Krankenversicherungskarten (EHIC) sowie
                                 Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEB) aus Großbritannien zu akzeptieren
                               • Aufgrund seines Austritts wird Großbritannien aber wie geplant neue Karten
                                 ohne EU-Logo ausgeben, die zur Inanspruchnahme von unvorhersehbaren
                                 ­Behandlungen berechtigen. Diese Karten heißen Citizens‘ Rights (CRA) EHIC.
                                  Auch für Studierende wird es eine neue Karte ohne EU-Logo geben.
                               • Die CRA EHIC enthält oben rechts ein Hologramm und im obersten Kartenfeld
                                  einen „CRA“-Aufdruck.
                               • Zudem ist die Persönliche Identifikationsnummer im Feld 6 um den Zusatz
                                  „CRA“ ergänzt.
                               • Studierende erhalten eine befristete CRA EHIC, wobei diese Karte zusätzlich hin-
                                  ter der Persönlichen Identifikationsnummer im Feld 6 das Kürzel „DE“ a­ ufweisen
                                  muss und nur dann in der vertragsärztlichen Praxis eingesetzt werden darf.

                               Die CRA EHIC und die Studierenden-CRA EHIC darf nur im Zeitraum ihrer
                               ­Gültigkeit verwendet werden. Die Gültigkeit ist auf der Karte angegeben.­

                               Wie bisher können Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Leistungen
                               nach GOÄ abrechnen, wenn keine gültige Karte oder PEB vorgelegt wird. Wird die
                               Karte nachgereicht, werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet.

                               Wichtig: Die Regelungen betreffen ungeplante Behandlungen. Bei Einreise aus
                               Großbritannien eigens für den Zweck einer geplanten OP oder medizinischen
                               ­Behandlung in Deutschland bleiben die Regelungen wie gehabt; hier sind genau
                                wie früher gesonderte Genehmigungen des Heimatlandes erforderlich.
 Ansprechpartner:
 Sekretariat Abrechnung        Die detaillierten neuen Regelungen finden Sie auf unserer Homepage unter dem Pfad:
 Tel. 0391 627-6102/ -7102/   www.kvsa.de >> Praxis >> Abrechnung/Honorar >> Besondere Kostenträger >>
               -6108/ -7108    Zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen

 Vorsicht bei fragwürdigen Regress-Schutzangeboten

                               Wir haben Kenntnis erlangt, dass es Angebote von Firmen zum Regressschutz bei
                               Wirtschaftlichkeits- oder Plausibilitätsprüfungen gibt. Die Werbungen suggerieren,
                               dass die entsprechenden Prüfungen in Zeiten von Corona extrem zugenommen
                               ­hätten und dadurch Regressforderungen von mehr als 100.000,- Euro oder gar In­
                                solvenzen einzelner Praxen im Raume stünden. Dagegen würden Maßnahmen ange­
                                boten, die davor schützen würden bzw. werden Umsatzsteigerungen suggeriert.

                               Für den Bereich der KVSA ist festzuhalten, dass durch die Corona-Pandemie bislang
                               keine Steigerung der Wirtschaftlichkeits- oder Plausibilitätsprüfungen festzustellen
                               sind. Vielmehr haben sich u. a. durch geringere Patientenkontakte auch die Prüf­
 Ansprechpartner:              zeiten reduziert, sodass deutlich weniger Praxen die Aufgreifkriterien überschritten
 Sekretariat Abrechnung        haben und dadurch in eine Prüfung gelangen. Die Überschreitung der Aufgreifkrite-
 Tel. 0391 627-6102/ -7102/   rien bedingt auch nicht automatisch eine Regressforderung. Im Falle einer Prüfung
               -6108/ -7108    werden Sie mit einer entsprechenden Bitte zur Stellungnahme informiert.

88     PRO 03 | 2021
Rundschreiben                                                                                             Nr. 4 | 2021

 Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) der Kassenärztlichen
 ­Vereinigung Sachsen-Anhalt zum 1. April 2021

Die Vertreterversammlung der KVSA hat in ihrer Sitzung am 24. Februar 2021
Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes ab dem 2. Quartal 2021 be­
schlossen.

Der Bewertungsausschuss hat im Rahmen der Weiterentwicklung des EBM das
­Kapitel Strahlentherapie (Kapitel 25 EBM) zum 1. Januar 2021 angepasst. Das
 ­Kapitel 25 wurde inhaltlich, strukturell und kalkulatorisch überarbeitet. Gemäß
  Bewertungsausschuss wurde auch eine medizinisch-technische Weiterentwicklung
  berücksichtigt. Die Weiterentwicklung erfolgte punktsummen- und ausgaben­
  neutral. Bis zum 31.12.2020 wurden die Leistungen der Strahlentherapie (Kapitel
  25 EBM) von den Krankenkassen extrabudgetär, d. h. zusätzlich zur morbiditäts-
  bedingten Gesamtvergütung (MGV) gezahlt. Mit der Neuregelung erfolgt eine Ein-
  budgetierung der Finanzmittel mit der Folge, dass die Vergütung der Leistungen
  des Kapitels 25 ab dem 1. Januar 2021 aus der MGV zu erfolgen hat.

Im HVM der KVSA wird ein Vorwegabzug (4.2.3.4) im fachärztlichen Versor-
gungsbereich eingeführt, aus dem die Leistungen des Kapitels 25 EBM zu finan­
zieren sind. Sollten die Finanzmittel zur Vergütung der Leistungen des Kapitels 25
EBM nicht ausreichen, erfolgt eine Quotierung der Vergütung. Nicht verbrauchte
Finanzmittel bleiben für die nachfolgenden Quartale in dem Vorwegabzug. Sollten
die Finanzmittel nach Ablauf von 8 Quartalen nicht verbraucht worden sein, wer-
den diese dem fachärztlichen Versorgungsbereich zugeführt. Eine Verrechnung
mit anderen Vorwegabzügen erfolgt nicht.

Den kompletten Wortlaut des ab dem 2. Quartal 2021 geltenden HVM finden Sie
unter:

www.kvsa.de >> Praxis >> Abrechnung/Honorar >> Honorarverteilung >> 2021
>> 2. Quartal 2021 >> Honorarverteilungsmaßstab 2/2021

Noch kein Beschluss zum Schutzschirm ab dem 1. Quartal 2021

Die gesetzliche Grundlage für die Bildung des „Schutzschirms“ aus dem Jahr 2020
ist zum 31.12.2020 ausgelaufen. Damit besteht derzeit keine Möglichkeit, die
­bekannten Regelungen zum „Schutzschirm“ fortzuführen. Zur Vertreterver­
 sammlung lag noch ein Entwurf des Bundesgesundheitsministerums vor, der in
 geänderter Form zwischenzeitlich vom Bundestag beschlossen worden ist. Die
 ­Beschlussfassung durch den Bundesrat steht noch aus und wird noch im März          Ansprechpartner:
  ­erwartet, so dass auf Basis der dann vorliegenden Regelungen die Vertreterver-    Sekretariat Abrechnung
   sammlung über eine Änderung des HVM entscheiden muss (s. auch Editorial           Tel. 0391 627-6102/ -7102/
   ­dieser Ausgabe).                                                                               -6108/ -7108

                                                                                                       PRO 03 | 2021   89
Verordnungsmanagement                                                                      Nr. 4 | 2021

 Arzneimittel

 Ansprechpartnerinnen:     Änderung der AM-RL in der Anlage XII – aktuelle Beschlüsse
 Josefine Müller           (Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln)
 Tel. 0391 627-6439
 Tina Abicht
 Tel. 0391 627-6437       Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes
 Heike Drünkler           (AMNOG) am 1. Januar 2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ge-
 Tel. 0391 627-7438       mäß § 35a SGB V den Auftrag, für alle neu zugelassenen Arzneimittel mit neuen
                          Wirkstoffen sofort nach Markteintritt eine (Zusatz-)Nutzenbewertung durchzu-
                          führen. In der Anlage XII zur AM-RL sind die Beschlüsse zur Nutzenbewertung
                          aufgeführt.

                          Die Nutzenbewertung ist eine Feststellung über die Zweckmäßigkeit von neuen
                          Arzneimitteln im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots. Auf Grundlage der Nutzen-
                          bewertung trifft der G-BA Feststellungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise
                          von Arzneimitteln, insbesondere:

                          1. zum medizinischen Zusatznutzen des Arzneimittels im Verhältnis zur
                             ­zweckmäßigen Vergleichstherapie,
                          2. zur Anzahl der Patienten/-gruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer
                              ­Zusatznutzen besteht,
                          3. zu den Therapiekosten, auch im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichs­
                               therapie (zVT) und
                          4. zu den Anforderungen an eine qualitätsgesicherte Anwendung.

                          Dem Beschluss des G-BA zur Nutzenbewertung schließen sich Verhandlungen
                          zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer
                          über den Erstattungsbetrag (Rabatt auf den Herstellerabgabepreis) für das Arznei-
                          mittel an. Festbetragsfähige Arzneimittel ohne Zusatznutzen werden in das Fest­
                          betragssystem übernommen.

                          Für die Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem
                          ­pharmazeutischen Unternehmer ist ein Zeitraum von 6 Monaten vorgesehen.
                           Wird keine Einigung über den Erstattungspreis erzielt, kann das Schiedsamt
                           ­angerufen werden. Der Schiedsspruch gilt rückwirkend zu dem Zeitpunkt, an
                            dem die V­ erhandlungspartner das Scheitern der Preisverhandlungen erklärt haben.
                            Die ­Erstattungsbetragsvereinbarung kann vorsehen, dass das entsprechende
                            ­Arzneimittel im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen als Praxisbesonderheit
                             anerkannt wird.

90    PRO 03 | 2021
Verordnungsmanagement                                                                                                Nr. 4 | 2021

 Arzneimittel
Aktuelle Beschlüsse des G-BA zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln

 Fachgebiet                        Rheumatologie
 Fertigarzneimittel                Taltz® (Wirkstoff: Ixekizumab)
 Inkrafttreten                     21. Januar 2021
 Neues Anwendungsgebiet            Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 2. Juni 2020:
 (Axiale Spondyloarthritis)        Ankylosierende Spondylitis (Röntgenologische axiale Spondyloarthritis)
                                   Zur Behandlung erwachsener Patienten mit aktiver röntgenologischer axialer Spondyloarthritis,
                                   die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen haben.
                                   Nicht-röntgenologische axiale Spondyloarthritis
                                   Zur Behandlung erwachsener Patienten mit aktiver nicht-röntgenologischer axialer Spondylo­
                                   arthritis mit objektiven Anzeichen einer Entzündung, nachgewiesen durch erhöhtes C-reaktives
                                   Protein (CRP) und/oder Magnetresonanztomographie (MRT), die unzureichend auf nicht-steroidale
                                   Antirheumatika (NSAR) angesprochen haben.
                                                                                      Ausmaß Zusatznutzen
 a) Erwachsene Patienten mit aktiver röntgenologischer axialer Spondyloarthritis,     Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
    die auf eine konventionelle Therapie unzureichend angesprochen haben
 b) Erwachsene Patienten mit aktiver röntgenologischer axialer Spondyloarthritis,     Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
    die auf eine vorhergehende Therapie mit biologischen Antirheumatika
    (bDMARD) unzureichend angesprochen haben oder bei denen eine Unverträg-
    lichkeit gegenüber dieser vorliegt
 c) Erwachsene Patienten mit aktiver nicht-röntgenologischer axialer Spondylo­        Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.
    arthritis mit objektiven Anzeichen einer Entzündung, nachgewiesen durch
    ­erhöhtes C-reaktives Protein (CRP) und/oder Magnetresonanztomographie
     (MRT), die unzureichend auf nicht-steroidale Antirheumatika (NSAR) ange­
     sprochen haben

 Fachgebiet                        Dermatologie
 Fertigarzneimittel                Taltz® (Wirkstoff: Ixekizumab)
 Inkrafttreten                     21. Januar 2021
 Neues Anwendungsgebiet            Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 26. Juni 2020:
 (Plaque-Psoriasis bei Kindern     Zur Behandlung von mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis bei Kindern und Jugendlichen
 und Jugendlichen)                 ab einem Alter von 6 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 25 kg, die für eine
                                   ­systemische Therapie in Frage kommen.
 Ausmaß Zusatznutzen               Ein Zusatznutzen ist nicht belegt.

 Fachgebiet                        Infektiologie
 Fertigarzneimittel                Sovaldi® (Wirkstoff: Sofosbuvir)
 Inkrafttreten                     21. Januar 2021
 Neues Anwendungsgebiet            Laut arzneimittelrechtlicher Zulassung vom 25. Juni 2020:
 (Chronische Hepatitis C,          In Kombination mit anderen Arzneimitteln zur Behandlung der chronischen Hepatitis C (CHC) bei
 3 bis
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