Internationale Katzenausstellung Lausen

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Internationale Katzenausstellung Lausen
SCHWEIZER TIERSCHUTZ STS                           INTERNATIONALE KATZENAUSSTELLUNG LAUSEN

Internationale Katzenausstellung
Lausen
4. und 5. November 2017, besucht am 5. November 2017

I. Allgemeines

Die internationale gerichtete Katzenausstellung in Lausen wurde vom Katzenclub beider Basel
organisiert und fand in der Mehrzweckhalle Stutz statt. Gemäss Ausstellungskatalog wurden an den
beiden Ausstellungstagen insgesamt 245 Katzen der Rassen Exotic Kurzhaar, Perser, Ragdoll,
Heilige Birma, Maine Coon, Neva Masquerade, Norwegische, Waldkatze, Sibirer, Türkisch Angora,
Bengal, Britisch Langhaar, Britisch Kurzhaar, Burma, Kartäuser, Ägyptische Mau, Abessinier, Ba-
linese, Devon Rex, German Rex, Orientalisch Langhaar, Orientalisch Kurzhaar, Siam, Somali, Sphynx
und Thai ausgestellt.
   Die Atmosphäre an der Ausstellung war ruhig und die Temperatur mit etwa 23 °C für die Katzen
in einem angenehmen Bereich. Die Hygiene an der Ausstellung war sehr gut und es roch kaum
nach Katzenurin.

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    Die Katzen hielten sich, wie für Ausstellungen üblich, in Einzelkäfigen (70 x 70 x 70 cm) oder in
    Doppelkäfigen (140 x 70 x 70 cm) auf. Obligatorisch mussten die Käfige über eine Unterlage sowie
    über Vorhänge verfügen, wobei nicht näher erläutert wurde, wie diese Vorhänge anzubringen waren.
    Ausserdem wurde empfohlen, den Katzen Wasser sowie eine Katzentoilette anzubieten. Es verfüg-
    ten dann auch sämtliche Käfige über eine Unterlage sowie Vorhänge, wobei diese leider häufig nur
    Dekoration waren und keinerlei Sichtschutz für die Katzen boten. Auch die empfohlene Katzento-
    ilette und das Wasser waren bis auf wenige Ausnahmen vorhanden. Leider verzichteten die Orga-
    nisatoren weiterhin darauf, von den Ausstellern zu verlangen, dass sämtliche Käfige über eine
    Rückzugsmöglichkeit verfügten.
        Das Richten der Katzen fand auf der Bühne der Mehrzweckhalle statt und war für Zuschauer
    nicht zugänglich. Die Katzen wurden meist von den Ausstellern zum Richten gebracht. Entweder
    verbrachten sie danach die Wartezeit bis zur Beurteilung auf dem Arm des Ausstellers oder sie
    wurden in einen der Wartekäfige neben den Richtertischen gebracht. Leider waren diese Käfige
    auch in Lausen ohne jegliche Einrichtung. Es gab keine Unterlagen, keinen Sichtschutz und keine
    Rückzugsmöglichkeiten. In diesen Wartekäfigen verbrachten die Katzen bis zu 15 min. Das Richten
    selbst dauerte im Schnitt etwa 5 min.

    Auf der Bühne der Ausstellungshalle fand das Richten der Katzen statt. Zutritt hatten hier nur
    Züchter und Richter.

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II. Was uns seitens Tierschutz an der Ausstellung gut gefallen hat

• Umgang der Richter mit den Katzen: Sämtliche Richter zeigten am Besuchstag einen ruhigen,
  schonenden Umgang mit den Katzen und gingen sehr professionell vor. So gab es dann auch
  einige Katzen, die das Richten verhältnismässig ruhig und entspannt über sich ergehen liessen.

Behutsamer und professioneller Umgang der Richterin (links im Bild) mit der Katze während des
Richtens.

• Umgang der Züchter mit ihren Katzen: Erfreulicherweise gab es an der Ausstellung in Lausen eini-
  ge Tierhalter, die mit ihren Katzen spielten oder sie streichelten und ihnen so die lange Aufent-
  haltszeit an der Ausstellung angenehmer und abwechslungsreicher gestalteten.
• Käfige mit weicher Unterlage: Sämtliche Käfige verfügten, der Ausstellungsvorschrift entspre-
  chend, über eine weiche Unterlage.
• Gut eingerichtete Käfige: Einige gut eingerichtete Ausstellungskäfige mit Rückzugsmöglichkeit,
  Katzenbett, erhöhter Liegefläche, Spielzeug, Katzentoilette sowie Futter und Wasser fielen po-
  sitiv auf. Bei diesen Käfigen standen erfreulicherweise nicht die Optik und der bunte Dekor im
  Vordergrund sondern das Wohlbefinden der Tiere. Die Tierhalter orientierten sich an den Bedürf-
  nissen der Katzen.

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    Gut eingerichteter Ausstellungskäfig mit Rückzugsmöglichkeit, Wasser, Futter, Spielzeug und
    einem Katzenbett.

    • Ruhige und entspannte Katzen: An der Katzenausstellung in Lausen schien der Grossteil der Kat-
      zen gut mit den Gegebenheiten zurechtzukommen. Viele Tiere zeigten sich ruhig und entspannt
      und an die Ausstellungssituation gewöhnt.

                                                     Entspannte Katze, die lang ausgestreckt auf
4                                                    dem Rücken liegend im Käfig ruhte.
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III. Was sich im Vergleich zur letzten vom STS besuchten Ausstellung (Oberglatt 2017)
verbessert hat

• Weniger beobachtete Katzen, die mit der Ausstellungssituation überfordert waren: Im Vergleich zur
  letzten Ausstellung schien es erfreulicherweise etwas weniger Katzen zu geben, die mit den
  Bedingungen vor Ort überfordert waren. Wir beurteilen es grundsätzlich positiv, wenn Züchter
  darauf verzichten, ängstliche und überforderte Tiere an eine Ausstellung mitzunehmen.

Diese beiden Katzen schienen trotz des fehlenden Rückzugs entspannt.

• Wenig übermässiges Zurechtmachen: In Lausen konnte nur selten beobachtet werden, dass Kat-
  zen über das Bürsten hinaus zurechtgemacht wurden. Ob dieses übermässige Zurechtmachen
  tatsächlich weniger verbreitet war oder einfach mehr im Verborgenen stattfand, war schwer zu
  beurteilen. Puder- und Spraydosen, die bei einigen Katzenhaltern herumstanden, zeigten aber,
  dass nicht alle Züchter von diesen Praktiken abliessen.

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    IV. Was sich im Vergleich zur letzten vom STS besuchten Ausstellung (Oberglatt 2017)
    nicht verbessert oder gar verschlechtert hat

    • Vertreter von Extremzuchten: Ein hoher Anteil, ca. 20 %, der Katzen an der Ausstellung gehörten
      Rassen an, die den Extremzuchten zugeordnet werden, wie z. B. stark brachycephale Perser und
      Exotic Shorthair, aber auch Devon Rex und Sphynx-Katzen.

    Perserkatze mit Extremzuchtmerkmalen: massiv verkürzte Nase und konkaves Gesichtsprofil.

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• Fehlende Rückzugsmöglichkeiten: In etwa 50 % der Katzenhaltungen an der Ausstellung
  in Lausen, verfügten die Tiere über keine oder nur ungenügende Rückzugsmöglichkeiten.
  Rückzugsmöglichkeiten in Unterkünften und Gehegen müssen gemäss Tierschutzverordnung
  jedem Tier – auch an Ausstellungen – zur Verfügung gestellt werden. Abweichungen von den
  gesetzlichen Vorgaben dürfen nur nach Genehmigung durch das kantonale Veterinäramt
  gestattet werden.

Diese beiden Katzen fühlten sich ohne Rückzug sichtlich unwohl. Sie kauerten sich in die
Ecke des Käfigs. Die Katze links im Bild versuchte wenigstens hinter ihrer Käfiggenossin etwas
Deckung zu finden.

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                                                                        mangels Alternative in
                                                                        ihrer Katzentoilette.    7
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    Diese Katze duckte sich mit maximal geweiteten Pupillen ängstlich in die Ecke des Käfigs.
    Mit einem geeigneten Rückzug hätte man diesem Tier den Aufenthalt an der Ausstellung sicher
    etwas erträglicher machen können.

    • Kein Wasser und keine Toilette: Einige Halter boten ihren Katzen kein Wasser und keine Katzen-
      toilette an, obwohl dies von den Organisatoren empfohlen wurde und gemäss Tierschutzverord-
      nung grundsätzlich zur Verfügung stehen muss.
    • Mit der Ausstellungssituation überforderte Katzen: Einige Katzen waren offensichtlich mit der
      Ausstellungssituation überfordert. Sie reagierten auf die Belastungen z. B. mit ständigem
      Miauen, aufgerissenen Augen und stark geweiteten Pupillen, geduckter Körperhaltung und
      einer sehr hohen Atemfrequenz. So hatten dann auch mehrere Katzen einen hohen Cat Stress
      Score (CSS) 1 von 4 (stark gespannt). Bei mindestens 2 Tieren erreichte er mit 6 (verängstigt)
      gar den höchsten Stresslevel.

8   1 Kessler & Turner (1997)
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Diese Katze war im Wohlbefinden beeinträchtigt und zeigte ihre Überforderung durch ständiges
Miauen.

Diese Britisch Kurzhaar zeigte während der Ausstellung Maulatmung und mit gegen
200 Atemzügen pro Minute eine sehr hohe Atemfrequenz.                                          9
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     Dieselbe Katze, laut Ausstellungsprogramm ein etwa halbjähriges Tier, litt offensichtlich unter der
     Ausstellungssituation. Der auf den Untergrund gepresste Körper, die aufgerissenen Augen mit den
     maximal geweiteten Pupillen sowie die nach hinten gelegten Ohren sprachen eine unmissverständliche
     Sprache. Besonders unverständlich, dass ein solch junges, offensichtlich verängstigtes Tier ohne jede
     Rückzugsmöglichkeit ausharren musste.

     • Wartekäfige ohne Rückzug und Unterlage: Im Richterbereich mussten die Katzen auch an dieser
       Ausstellung bis zu 15 Minuten in einem Käfig ausharren, der über keinerlei Einrichtung verfügte
       – also nicht einmal über eine Unterlage oder einen Sichtschutz. Viele Katzen verhielten sich in
10     dieser Umgebung folglich unruhig und verängstigt.
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V. Fazit

Das Ausstellungsreglement verlangte von den Ausstellern in Lausen, wie auch an anderen Ausstel-
lungen üblich, lediglich, dass die Käfige mit einer Unterlage und Vorhängen ausgestattet waren.
Ausserdem empfahlen die Verantwortlichen, den Tieren Wasser und eine Katzentoilette zur Verfü-
gung zu stellen. Unsere Beobachtungen zeigten aber, dass diese Vorschriften für das Tierwohl nicht
ausreichend waren und zudem nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprachen. Des
Weiteren wurden die Minimalanforderungen des Reglements nicht in allen Fällen eingehalten.
Gerade der fehlende Rückzug in etwa der Hälfte aller Käfige stellte ein grosses Problem dar. Zwar
gab es Katzen, die offenbar an die Ausstellungssituation gewohnt und charakterlich so veranlagt
waren, dass sie auch ohne Rückzugsmöglichkeit auskamen. Andererseits verfügten aber praktisch
alle verängstigten Katzen, die an der Ausstellung beobachtet werden konnten, über keinerlei Sicht-
schutz oder Rückzugsmöglichkeiten. Aus diesem Grund fordert der Schweizer Tierschutz STS die
Verantwortlichen auf, ihr Ausstellungsreglement anzupassen und den Rückzug in jedem Käfig
zwingend zu verlangen. Die Änderungen der Tierschutzbestimmungen verlangen ab März 2018,
dass Tiere, die mit der Ausstellungssituation überfordert sind, vom Veranstaltungsort entfernt und
entsprechend gepflegt und versorgt werden müssen (Art. 103a). Zudem sind nur mehr kurzzeitige
geringfügige Abweichungen von den Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung an Tieraus-
stellungen erlaubt. Dem ist in den Ausstellungsreglementen Rechnung zu tragen. Selbes gilt für
die Wartekäfige im Richterbereich, die zwingend mit Unterlagen und Sichtschutz bzw. Rückzugs-
bereich ausgestattet werden müssten.
   Auch in Lausen wurden Katzen ausgestellt, die unter der Ausstellungssituation so litten, dass
sie von ihren Besitzern gar nicht erst hätten ausgestellt werden sollen. In einem Fall konnte über
einen längeren Zeitraum eine etwa eineinhalbjährige Britisch Kurzhaar Katze beobachtet werden
(Seite 9, unten), die auf der Seite liegend eine Atemfrequenz von gegen 200 Atemzügen pro Mi-
nute zeigte (bei einer ruhenden Katze liegt die Atemfrequenz etwa bei 20 – 40 Atemzügen pro
Minute). Ausserdem zeigte sie Maulatmung, was bei Katzen eher selten auftritt, und wenn, dann
im Zusammenhang mit einer Erkrankung, Überhitzung oder Stress steht. Auf unsere Frage hin,
wieso dieses Tier so atme, gab die Besitzerin zur Antwort, dass es der Katze zu heiss sei, mit dem
Tier ansonsten aber alles in Ordnung sei. Erfahrungsgemäss haben Kurzhaarkatzen bei Temperatu-
ren von 23 °C kaum Probleme mit der Thermoregulation. Hier dürfte primär die stark belastende
Ausstellungssituation die Ursache gewesen sein. Der STS fordert die Ausstellungsverantwortlichen
und jeden einzelnen Aussteller auf, dringend dafür zu sorgen, dass sämtliche Katzen an der Aus-
stellung auf Stresssymptome (erhöhte Atemfrequenz bei ruhenden Tieren, Maulatmung, nach hin-
ten gelegte Ohren, auf den Boden gepresster, geduckter Körper, aufgerissene Augen mit geweiteten
Pupillen, Speicheln etc.) überprüft werden. Aussteller, deren Katzen sich trotz Rückzugsmöglich-
keiten nicht beruhigen, sollten in Zukunft nicht mehr ausgestellt werden dürfen bzw. müssten das
Ausstellungsgelände verlassen.
   Leider war der Anteil an Rassevertretern mit extremen Zuchtmerkmalen (Perser und Exotisch
Kurzhaar mit stark verkürzter Nase und Sphynx- sowie Rexkatzen mit verkümmerten oder fehlenden
Schnurrhaaren) an dieser Ausstellung sehr hoch. Der STS fordert, auf das Präsentieren und insbe-
sondere auf das Prämieren solcher belasteter Tiere zu verzichten, um der Züchtung von immer
extremeren Körpermerkmalen entgegenzuwirken. Die Tatsache, dass Rassen mit Extremzuchtmerk-
malen an Ausstellungen präsentiert werden, kann beim Publikum zur falschen Annahme führen,
dass es sich hierbei um unproblematische, gesunde Rassen handle und die Anschaffung solcher
Tiere erstrebenswert sei.

                            sts@tierschutz.com · www.tierschutz.com                                  11
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