IPad Broschüre Alle wichtigen Informationen zu den iPad-Klassen am Schulzentrum Buchheim

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IPad Broschüre Alle wichtigen Informationen zu den iPad-Klassen am Schulzentrum Buchheim
SCHULZENTRUM BUCHHEIM

     iPad
  Broschüre
   Alle wichtigen Informationen zu den
iPad-Klassen am Schulzentrum Buchheim
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SCHULZENTRUM BUCHHEIM

                     Übersicht
       Was bekomme                      Mit welchem iPad und
     ich für mein Geld?                 Zubehör arbeiten wir?

 Muss ich das iPad über die
                                        Wer bezahlt das iPad?
      Schule kaufen?

                                       Wo bekomme ich meine
  Wem gehören die iPads?
                                     Unterlagen für das Jobcenter?

           Welche                      Wo finde ich die Formulare
Finanzierungsmodelle gibt es?           für die Ratenzahlung?

      Wohin überweise                   Was gebe ich bei meiner
 ich das Geld für das iPad?               Überweisung an?

                                         Muss ich mein iPad
Bis wann muss ich bezahlen?
                                            versichern?

Was mache ich, wenn mein iPad/         Was mache ich, wenn mein
     mein Stift defekt ist?            iPad kaputt ist und andere
      (Eigene Schuld)                     daran Schuld sind?

  Wann und wo darf ich das
                                           Ansprechpartner
iPad in der Schule benutzen?
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    Was bekomme ich für mein Geld?

Angeboten wird ein Paket bestehend aus dem iPad 2020 und ei-
nem digitalen Zeichenstift der Marke Logitech.

Es kann zwischen zwei verschiedenen Speicherkapazitäten
gewählt werden - 32GB und 128GB. Beide Versionen werden rab-
attiert angeboten.

Die Kosten betragen 379,00 € für das Paket mit iPad 32GB oder
489,00 € mit dem iPad 128GB.

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            Mit welchem iPad
        und Zubehör arbeiten wir?
•   APPLE iPad Wi-Fi (8. Generation 2020), Tablet, 32 GB oder
    128 GB, 10,2 Zoll, Space Grau

                                      Schulrabatt: 329.-          Schulrabatt: 429.-

                                              Schulrabatt: 50.-

                          Übersicht
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             Muss ich das iPad über
              die Schule kaufen?
Sollten sie bereits ein mit einem Apple Pencil kompatibles iPad be-
sitzen, kann dieses auch in der Schule genutzt werden. Der Kauf
eines eigenen Geräts und Zeichenstiftes ist ebenfalls möglich, je-
doch kann die Schule aufgrund der hohen Stückzahlen einen ra-
batierten Sonderpreis anbieten.

Liste der mit einem Apple Pencil kompatiblen iPads
  •   iPad Air (4. Generation)
  •   iPad Pro 12,9” (3. Generation) und neuer
  •   iPad Pro 11” (1. Generation) und neuer
  •   iPad (8. Generation)
  •   iPad mini (5. Generation)
  •   iPad (7. Generation)
  •   iPad (6. Generation)
  •   iPad Air (3. Generation)
  •   iPad Pro 12,9” (1. oder 2. Generation)
  •   iPad Pro 10,5”
  •   iPad Pro 9,7”

                              Übersicht
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               Wer bezahlt das iPad?
Die Kosten für das iPad werden von den Eltern getragen und kön-
nen mit einem der ausgeführten Finanzierungsmodelle beglichen
werden.

              Wem gehört das iPad?
Die iPads gehören den Schülerinnen und Schülern. Dies bedeutet,
dass sie ihr iPad auch in ihrer Freizeit benutzen sowie eigene Apps
installieren können. In der Schule werden die iPads ausschließlich
im Unterricht genutzt. Während der Unterrichtszeit wird der Zugriff
auf die unterschiedlichen Apps durch die unterrichtende Lehrkraft
mithilfe von Classroom App von Apple kontrolliert.

           Wo bekomme ich meine
        Unterlagen für das Jobcenter?
Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer am 1. Feb. 2021 getrof-
fenen Weisung festgestellt, dass rückwirkend ab Jan. 2021 ein
Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in
Höhe von bis zu 350 € auf Zuschussbasis besteht, wenn diese für
das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereit-
gestellt werden.
Hier finden Sie die entsprechende rechtliche Grundlage vom
01.02.2021 und die Bescheinigung der Schule für das Jobcenter.
Den Schulstempel erhalten Sie im Sekretariat.

      Download                                          Download
      Rechtliche                              Bescheinigung     Bescheinigung
                              Übersicht
      Grundlagen                              Amt Realschule   Amt Gymnasium
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     Welche Finanzierungsmodelle gibt es?
Wo finde ich die Formulare für die Ratenzahlung?
In der Regel sollte der Gesamtbetrag eingezahlt werden. Eine
Ratenzahlung kann beantragt werden.
Unsere Finanzierungsmodelle im Überblick:
  1. Einmalzahlung des Gesamtbetrags

  2. Ratenzahlung - Zahlung in 6 Raten aufgeteilt in 6 Monate
     kann über das Sekretariat beantragt werden. Die entspre-
     chenden Formulare finden Sie hier. Beachten Sie, dass
     die Höhe der ersten und der letzten Monatsrate von der
     Speichergröße abhängt.

      RATE            iPad 32 GB             iPad 128 GB
      1. Rate         150 EURO               200 EURO
      2. Rate         50 EURO                50 EURO
      3. Rate         50 EURO                50 EURO
      4. Rate         50 EURO                50 EURO
      5. Rate         50 EURO                50 EURO
      6. Rate         29 EURO                89 EURO

                  Ratenzahlung           Ratenzahlung
 Download:            32GB                  128GB

  3. Härtefälle
     •   Eine individuelle Ratenzahlung (Härtefall) ist nach Ab-
         sprache mit Herrn Yalcin möglich. Hierzu kann ein Termin
         über das Sekretariat vereinbart werden.
     •   Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind
         möglich. Diese betragen zurzeit 350€. Die entsprech-
         ende Bescheinigung erhalten Sie im Sekretariat.

                                 Übersicht
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               Wohin überweise ich
              das Geld für das iPad?
Gymnasium
B&P    gGmbH – FF Wallraf Gymnasium
IBAN: DE25 3305 0000 0000 8364 52
BIC:    WUPSDE33XXX
Verwendungszweck: Name und Vorname des Schülers,
Schulform und Klasse, iPad 32GB

Realschule
B&P gGmbH – Werner Heisenberg Realschule
IBAN: DE03 3305 0000 0000 8364 60
BIC: WUPSDE33XXX
Verwendungszweck: Name und Vorname des Schülers,
Schulform und Klasse, iPad 128GB

             Was gebe ich bei meiner
               Überweisung an?
Geben Sie bitte als Verwendungszweck Name und Vorname des
Schülers, Schulform und Klasse, iPad an.
Beispiel: Mustermann, Max, Gym 5a, iPad 32GB
Bitte beachten Sie, dass Sie alle geforderten Angaben bei dem
Verwendungszweck eingeben. Sonst kann es zu Problemen bei
der Zahlungszuweisung kommen. Dies kann eine spätere Aus-
gabe des iPads an ihr Kind zufolge haben.

       Download                                Download
       Beleg 32GB          Übersicht           Beleg 128GB
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       Bis wann muss ich bezahlen?
Nach dem ersten Geldeingang kann das iPad erworben werden.

      Muss ich mein iPad versichern?
Eine Private Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Sie haftet
nicht für das eigene iPad!
Wenn Sie Ihr iPad mitversichern wollen, empfehlen wir folgende
Versicherung:
Friendsurance 48€ pro Jahr (auch für fahrlässige Sachbeschädi-
gung)

         Link
       Empfohlene           Übersicht
      Versicherung
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    Was mache ich, wenn mein iPad/ oder
          mein Stift defekt sind?
             (Eigene Schuld)
Anlaufstelle bei iPad-Schäden:         Anlaufstelle bei Schäden am Stift:
Apple Store                            Mediamarkt

   Was mache ich, wenn mein iPad kaputt
    ist und andere daran Schuld sind?
  Alle Schadensfälle sind der Klassenleitung unverzüglich mitzu-
  teilen. Dazu füllt ihr Kind den Aussagebogen zu Ermittlung eines iP-
  ad-Vorfalls SZ-Buchheim aus. Bitte beachten Sie, dass die Schule
  keine Haftung für in der Schule entstandene Schäden übernimmt.
  Bitte setzen Sie sich dazu mit den beteiligten Personen in Verbind-
  ung.

                                 Übersicht
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           Wann und wo darf ich
     das iPad in der Schule benutzen?

Nutzung im Unterricht
1. Während des Unterrichts verbleibt das iPad in der Schultasche
   und wird nur mit Erlaubnis der Lehrkraft herausgenommen.
2. Das iPad dient der Teilnahme am Unterricht. Den Anweisun-
   gen der Lehrkraft zur Verwendung des iPads ist daher Folge zu
   leisten.
3. Auf dem iPad ist während des Unterrichts Bluetooth immer ak-
   tiviert.
4. Im Unterricht hat die Lehrkraft über die Applikation (APP) ‚Class-
   room App‘ Einsicht in die Aktivitäten des Schülers auf dem iPad.
   Zu Beginn der Stunde stimmt der Schüler dieser Einsicht zu.
   Ohne diese Einsicht darf das iPad im Unterricht nicht verwen-
   det werden.
Nutzung außerhalb des Unterrichts
1. Außerhalb des Unterrichts verbleibt das iPad in der Schultasche
   bzw. im iPad-Schließfach.
2. Der Gebrauch des iPads auf dem Schulhof oder in den Gängen
   ist untersagt.
3. Ausnahmen, z.B. im SLZ, erfolgen nach Absprache mit der
   Lehrkraft.
(Auszug aus der Nutzungsordnung zur Benutzung der iPads am SZ Buchheim)

                                Übersicht
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                   Ansprechpartner
Die Anträge für die Ratenzahlung, Bescheinigung für das Job-
center, sowie individuelle Quittungen und Stempel erhalten Sie
über das Sekretariat:

Sekretariat:
0221 - 96819838/ ipad@sz-buchheim.de

Einen Termin für eine individuelle Finanzierungslösung mit
Herrn Yalcin vereinbaren Sie bitte ebenfalls über das Sekretariat.

Bei allen darüber hinausgehenden Fragen wenden Sie sich
bitte an unsere Koordinatorin für Digitalisierung Frau Arnold
(y.arnold@sz-buchheim.de)

Zahlungseingänge können Sie bei Bedarf bei unserer
Buchhaltung erfragen:

Email: buchhaltung@sz-buchheim.de

Telefon: 0221 - 96819825

                              Übersicht
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Anlagen

       Übersicht
Schulzentrum Buchheim ● Arnsberger Str. 11 ● 51065 Köln                 Staatlich anerkannt Ersatzschulen
                                                                          in Trägerschaft der B&P gGmbH
                                                                      Arnsberger Strasse 11 ● 51065 Köln
                                                                                 Tel.: 0221 / 968 198 – 12
                                                                                 Fax: 0221 / 968 198 – 14
                                                                                     Mail: info@ffw-gym.de
                                                                                              info@wh-rs.de
                                                                                          Amtsgericht Köln
                                                                                                 HRB 70969

                                                                            Köln, den

Vereinbarung Ratenzahlung

Hiermit bestätige ich, ___________________________, Erziehungsberechtiger von

________________ aus der Klasse _____________________, eine Monatliche

Ratenzahlung für das Ipad ____________________________________ mitsamt Zubehör

in Anspruch zu nehmen und den Gesamtbetrag von 379 Euro wie folgt auf das Konto

_________________________________________________________ zu überweisen:

Erste Rate von 150Euro                         am _____________

2. Rate von 50Euro                             am _____________

3. Rate von 50 Euro                            am _____________

4. Rate von 50 Euro                            am _____________

5. Rate von 50 Euro                            am _____________

Schlussrate von 29 Euro                        am _____________

_________________________                                               ______________________
(Erziehungsberechtigter)                                  Übersicht     (Geschäftsleitung)
Schulzentrum Buchheim ● Arnsberger Str. 11 ● 51065 Köln                 Staatlich anerkannt Ersatzschulen
                                                                          in Trägerschaft der B&P gGmbH
                                                                      Arnsberger Strasse 11 ● 51065 Köln
                                                                                 Tel.: 0221 / 968 198 – 12
                                                                                 Fax: 0221 / 968 198 – 14
                                                                                     Mail: info@ffw-gym.de
                                                                                              info@wh-rs.de
                                                                                          Amtsgericht Köln
                                                                                                 HRB 70969

                                                                            Köln, den

Vereinbarung Ratenzahlung

Hiermit bestätige ich, ___________________________, Erziehungsberechtiger von

________________ aus der Klasse _____________________, eine Monatliche

Ratenzahlung für das Ipad ____________________________________ mitsamt Zubehör

in Anspruch zu nehmen und den Gesamtbetrag von 489 Euro wie folgt auf das Konto

_________________________________________________________ zu überweisen:

Erste Rate von 200Euro                         am _____________

2. Rate von 50Euro                             am _____________

3. Rate von 50 Euro                            am _____________

4. Rate von 50 Euro                            am _____________

5. Rate von 50 Euro                            am _____________

Schlussrate von 89 Euro                        am _____________

_________________________                                               ______________________
(Erziehungsberechtigter)                                  Übersicht     (Geschäftsleitung)
Weisung 202102001 vom 01.02.2021 – Mehrbedarfe für
digitale Endgeräte für den Schulunterricht

Laufende Nummer:      202102001

Geschäftszeichen:     GR 1- II-1900

Gültig ab:            01.02.2021
Gültig bis:           31.12.2022

SGB II:               Weisung
SGB III:              nicht betroffen
Familienkasse:        nicht betroffen

Bezug: Fachliche Weisungen zu § 21 SGB II

Aufhebung von Regelungen:

Zusammenfassung
Nach § 21 Absatz 6 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) kann ein Mehrbedarf für
unabweisbare digitale Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-
Schulunterricht erbracht werden.

1. Ausgangssituation
Aufgrund des „Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze vom 09.12.2020“ (BGBl. I-S. 2855) wurde
u. a. der Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II angepasst. Daher ist nun unter bestimmten
Voraussetzungen auch bei einmaligen unabweisbaren besonderen Bedarfen ein Zuschuss
möglich.

2. Auftrag und Ziel
Digitale Endgeräte sind grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu beschaffen (oder
gegebenenfalls über ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 SGB II). Doch war es bislang nicht

                                                                        Übersicht   Seite 2
erforderlich, dass jedem Schüler und jeder Schülerin ein digitales Endgerät für die Teilnahme
am Schulunterricht zur Verfügung steht. Durch die pandemiebedingte Aussetzung des
Präsenzunterrichtes hat sich diese Ausgangslage geändert. Aufgrund der aktuellen
Beschlusslage auf Landesebene findet derzeit Schulunterricht flächendeckend nahezu
ausschließlich digital statt.

Soweit den betreffenden Schülerinnen und Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale
Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden, besteht ein einmaliger unabweisbarer
besonderer Bedarf, der über den Regelbedarf hinausgeht. Dieser Bedarf ist aufgrund seiner
Höhe auch nicht über ein Darlehen nach § 21 Absatz 6 SGB II i. V. m. § 24 Absatz 1 SGB II
zu decken. Der Bedarf ist daher in diesen Fällen durch einen Zuschuss zu decken.

Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25.
Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch
solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Maßgeblich ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht (auch wenn
diese aufgrund der landesinternen Möglichkeiten freiwillig erfolgt).

Diese Leistung ist vom Antrag nach § 37 SGB II mit umfasst. Ein entsprechender Mehrbedarf
ist durch die Leistungsberechtigten anzuzeigen und die Unabweisbarkeit darzulegen. Zur
Deckung des Schulbedarfs ist es nicht ausreichend, wenn Endgeräte zwar im Haushalt
vorhanden sind, aber nicht für schulische Zwecke genutzt werden können (z. B. weil das
Gerät nicht den technischen Vorgaben der Schule entspricht oder die Eltern das Gerät
dauerhaft im Homeoffice nutzen). Es ist davon auszugehen, dass ein leistungsfähiger
Drucker je Haushalt ausreichend ist.

Unabweisbar ist der Bedarf insbesondere, wenn die geltend gemachte Ausstattung mit
digitalen Endgeräten für Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht
erforderlich ist und nicht anderweitig - insbesondere durch Zuwendungen Dritter - gedeckt
wird. Es ist in geeigneter Weise zu prüfen, ob den Leistungsberechtigten ein digitales
Endgerät von den jeweiligen Schulen, den Schulträgern oder sonstigen Dritten zur
Verfügung gestellt wurde oder gestellt werden kann. Als „Zuwendung Dritter“ kommt hier
insbesondere die Ausleihe eines Schulcomputers in Betracht. Eine Bestätigung der Schule
oder des Schulträgers über die Notwendigkeit eines Computers zur häuslichen Teilnahme
am Schulunterricht und über eine nicht vorhandene Ausleihmöglichkeit genügt als Nachweis
der Unabweisbarkeit; je nach Lage des Einzelfalles kann auch eine Glaubhaftmachung
ausreichen. Die Kundinnen und Kunden sind entsprechend zu informieren und zu beraten.
Die für eine Unabweisbarkeit sprechenden Tatsachen sind zur Akte zu nehmen oder in
einem Aktenvermerk festzuhalten.

                                                          Seite 1       Übersicht        Seite 3
Die Anerkennung dieses Mehrbedarfs kommt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Betracht.
Maßgeblich ist, dass ab diesem Datum auch einmalige Bedarfe im Rahmen des § 21 Absatz
6 SGB II Berücksichtigung finden können. Somit können ab dem 1. Januar 2021
entstandene Aufwendungen auch rückwirkend anerkannt werden. Zum gleichen Zweck für
die Zeit seit 1. Januar 2021 vor Veröffentlichung dieser Weisung erbrachte Darlehen sind
von Amts wegen in einen Zuschuss umzuwandeln.

Die Höhe des Mehrbedarfs ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf der Grundlage der
schulischen Vorgaben zu ermitteln und sollte im Regelfall den Gesamtbetrag von 350,00
EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit
Zubehör, z. B. Drucker, Erstbeschaffung von Druckerpatronen) nicht übersteigen. Dabei ist
der auf einen Drucker entfallende Anschaffungspreis auf alle zur Bedarfsgemeinschaft
gehörenden Schülerinnen und Schüler nach Köpfen aufzuteilen. Gegebenenfalls kann ein
Mehrbedarf auch nur zur Beschaffung eines Druckers anerkannt werden.

Auf Rz. 21.44 der Fachlichen Weisungen zu § 21 SGB II wird hingewiesen. Abweichend
davon entfällt in Fällen eines Gesamtbetrags von bis zu 150 Euro die Verpflichtung zum
Nachweis des Kaufs der Ware.

Zur Bearbeitung der Leistungsfälle in ALLEGRO wird zeitnah eine Arbeitshilfe im ALLEGRO-
Wiki veröffentlicht.

3. Einzelaufträge
entfällt

4. Info
Die Weisung steht im Internet zur Verfügung.

Ein Musterbescheid ist als Anlage dieser Weisung beigefügt.

5. Haushalt
entfällt

6. Beteiligung
entfällt

Gez. Unterschrift

                                                        Seite 2           Übersicht
Schulträger
                                                           Werner Heisenberg Realschule und
                                                           Ferdinand Franz Wallraf Gymnasium

                                                           Arnsberger Straße 11●51065 Köln

                                                           Realschule:
                                                           Tel.: 0221-968 198-38● Fax.: 0221-968 198-39
                                                           E-Mail: info@wh-rs.de
                                                           Homepage: www.wh-rs.de

                                                           Gymnasium:
                                                           Tel.: 0221-968 198-12● Fax.: 0221-968 198-14
                                                           E-Mail: info@ffw-gym.de
                                                           Homepage: www.ffw-gym.de

                                                           Amtsgericht Köln (HRB 70969)

                                                           Köln, den
Beleg iPad und Stift

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätigen wir den Kauf folgender Artikel bzw. Serviceleistung über das
Schulzentrum Buchheim:

   • iPad mit dem Modell A2270 (8. Generation) 32 GB – Preis: 328,69 €
   • Stift für das iPad - Logitech 914-000034 Crayon S – Preis: 49,11 €
   • Schulinterner Verwaltungsaufwand – Preis: 1,40 €

Der Gesamtpreis liegt bei 379,00 €. Der Kauf erfolgte über eine
Sammelbestellung.

   • Schülername
   • Seriennummer iPad
   • Seriennummer Stift

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Nathalie Domin
Sekretariat

                                         Übersicht
Schulträger
                                                           Werner Heisenberg Realschule und
                                                           Ferdinand Franz Wallraf Gymnasium

                                                           Arnsberger Straße 11●51065 Köln

                                                           Realschule:
                                                           Tel.: 0221-968 198-38● Fax.: 0221-968 198-39
                                                           E-Mail: info@wh-rs.de
                                                           Homepage: www.wh-rs.de

                                                           Gymnasium:
                                                           Tel.: 0221-968 198-12● Fax.: 0221-968 198-14
                                                           E-Mail: info@ffw-gym.de
                                                           Homepage: www.ffw-gym.de

                                                           Amtsgericht Köln (HRB 70969)

                                                           Köln, den

Beleg iPad und Stift
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bestätigen wir den Kauf folgender Artikel bzw. Serviceleistung über das
Schulzentrum Buchheim:

   • iPad mit dem Modell A2270 (8. Generation) 128 GB – Preis: 439,00 €
   • Stift für das iPad - Logitech 914-000034 Crayon S – Preis: 49,11 €
   • Schulinterner Verwaltungsaufwand – Preis: 0,89 €

Der Gesamtpreis liegt bei 489,00 €. Der Kauf erfolgte über eine
Sammelbestellung.

   • Schülername
   • Seriennummer iPad
   • Seriennummer Stift

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Nathalie Domin
Sekretariat

                                         Übersicht
Schulbescheinigung –
             Beschaffung von elektronischen Endgeräten in
              Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Aufgrund der andauernden Pandemie und dem damit verbundenen Distanzunterricht wird
nachfolgender Sachverhalt bestätigt:

Angaben zur Schülerin/zum Schüler:

Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Anschrift:

Angaben zur Schule:

Name:              Werner Heisenberg Realschule
Anschrift:         Arnsbergertrsaße 11
                   51065 Köln

Nachfolgende Angaben sind durch die Schule auszufüllen:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)

✘ Bei der Schule handelt es sich um eine allgemein- oder berufsbildende Schule
✘ Digitale Endgeräte können seitens der Schule NICHT zur Verfügung gestellt werden
✘ Pandemiebedingte Teilnahme am Distanzunterricht wird bestätigt

Notwendige Technische Ausstattung:

 Apple Pencil kompatibles iPad: Das Schulkonzept sieht die Arbeit mit dem gen-
 annten Endgerät vor.

Ort/Datum                                              Unterschrift Schule/Stempel
                                           Übersicht
Schulbescheinigung –
             Beschaffung von elektronischen Endgeräten in
              Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Aufgrund der andauernden Pandemie und dem damit verbundenen Distanzunterricht wird
nachfolgender Sachverhalt bestätigt:

Angaben zur Schülerin/zum Schüler:

Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Anschrift:

Angaben zur Schule:

Name:              Ferdinand Franz Wallraf Gymnasium
Anschrift:         Arnsberger Str. 11
                   51065 Köln

Nachfolgende Angaben sind durch die Schule auszufüllen:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)

✘ Bei der Schule handelt es sich um eine allgemein- oder berufsbildende Schule
✘ Digitale Endgeräte können seitens der Schule NICHT zur Verfügung gestellt werden
✘ Pandemiebedingte Teilnahme am Distanzunterricht wird bestätigt

Notwendige Technische Ausstattung:

  Apple Pencil kompatibles iPad: Das Schulkonzept sieht die Arbeit mit dem gen-
  annten Endgerät vor.

Ort/Datum                                  Übersicht
                                                       Unterschrift Schule/Stempel
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