IPad Broschüre Alle wichtigen Informationen zu den iPad-Klassen am Schulzentrum Buchheim
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
SCHULZENTRUM BUCHHEIM iPad Broschüre Alle wichtigen Informationen zu den iPad-Klassen am Schulzentrum Buchheim
SCHULZENTRUM BUCHHEIM Übersicht Was bekomme Mit welchem iPad und ich für mein Geld? Zubehör arbeiten wir? Muss ich das iPad über die Wer bezahlt das iPad? Schule kaufen? Wo bekomme ich meine Wem gehören die iPads? Unterlagen für das Jobcenter? Welche Wo finde ich die Formulare Finanzierungsmodelle gibt es? für die Ratenzahlung? Wohin überweise Was gebe ich bei meiner ich das Geld für das iPad? Überweisung an? Muss ich mein iPad Bis wann muss ich bezahlen? versichern? Was mache ich, wenn mein iPad/ Was mache ich, wenn mein mein Stift defekt ist? iPad kaputt ist und andere (Eigene Schuld) daran Schuld sind? Wann und wo darf ich das Ansprechpartner iPad in der Schule benutzen?
SCHULZENTRUM BUCHHEIM Was bekomme ich für mein Geld? Angeboten wird ein Paket bestehend aus dem iPad 2020 und ei- nem digitalen Zeichenstift der Marke Logitech. Es kann zwischen zwei verschiedenen Speicherkapazitäten gewählt werden - 32GB und 128GB. Beide Versionen werden rab- attiert angeboten. Die Kosten betragen 379,00 € für das Paket mit iPad 32GB oder 489,00 € mit dem iPad 128GB. Übersicht
SCHULZENTRUM BUCHHEIM Mit welchem iPad und Zubehör arbeiten wir? • APPLE iPad Wi-Fi (8. Generation 2020), Tablet, 32 GB oder 128 GB, 10,2 Zoll, Space Grau Schulrabatt: 329.- Schulrabatt: 429.- Schulrabatt: 50.- Übersicht
SCHULZENTRUM BUCHHEIM Muss ich das iPad über die Schule kaufen? Sollten sie bereits ein mit einem Apple Pencil kompatibles iPad be- sitzen, kann dieses auch in der Schule genutzt werden. Der Kauf eines eigenen Geräts und Zeichenstiftes ist ebenfalls möglich, je- doch kann die Schule aufgrund der hohen Stückzahlen einen ra- batierten Sonderpreis anbieten. Liste der mit einem Apple Pencil kompatiblen iPads • iPad Air (4. Generation) • iPad Pro 12,9” (3. Generation) und neuer • iPad Pro 11” (1. Generation) und neuer • iPad (8. Generation) • iPad mini (5. Generation) • iPad (7. Generation) • iPad (6. Generation) • iPad Air (3. Generation) • iPad Pro 12,9” (1. oder 2. Generation) • iPad Pro 10,5” • iPad Pro 9,7” Übersicht
SCHULZENTRUM BUCHHEIM Wer bezahlt das iPad? Die Kosten für das iPad werden von den Eltern getragen und kön- nen mit einem der ausgeführten Finanzierungsmodelle beglichen werden. Wem gehört das iPad? Die iPads gehören den Schülerinnen und Schülern. Dies bedeutet, dass sie ihr iPad auch in ihrer Freizeit benutzen sowie eigene Apps installieren können. In der Schule werden die iPads ausschließlich im Unterricht genutzt. Während der Unterrichtszeit wird der Zugriff auf die unterschiedlichen Apps durch die unterrichtende Lehrkraft mithilfe von Classroom App von Apple kontrolliert. Wo bekomme ich meine Unterlagen für das Jobcenter? Die Bundesagentur für Arbeit hat in einer am 1. Feb. 2021 getrof- fenen Weisung festgestellt, dass rückwirkend ab Jan. 2021 ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für digitale Endgeräte in Höhe von bis zu 350 € auf Zuschussbasis besteht, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereit- gestellt werden. Hier finden Sie die entsprechende rechtliche Grundlage vom 01.02.2021 und die Bescheinigung der Schule für das Jobcenter. Den Schulstempel erhalten Sie im Sekretariat. Download Download Rechtliche Bescheinigung Bescheinigung Übersicht Grundlagen Amt Realschule Amt Gymnasium
SCHULZENTRUM BUCHHEIM Welche Finanzierungsmodelle gibt es? Wo finde ich die Formulare für die Ratenzahlung? In der Regel sollte der Gesamtbetrag eingezahlt werden. Eine Ratenzahlung kann beantragt werden. Unsere Finanzierungsmodelle im Überblick: 1. Einmalzahlung des Gesamtbetrags 2. Ratenzahlung - Zahlung in 6 Raten aufgeteilt in 6 Monate kann über das Sekretariat beantragt werden. Die entspre- chenden Formulare finden Sie hier. Beachten Sie, dass die Höhe der ersten und der letzten Monatsrate von der Speichergröße abhängt. RATE iPad 32 GB iPad 128 GB 1. Rate 150 EURO 200 EURO 2. Rate 50 EURO 50 EURO 3. Rate 50 EURO 50 EURO 4. Rate 50 EURO 50 EURO 5. Rate 50 EURO 50 EURO 6. Rate 29 EURO 89 EURO Ratenzahlung Ratenzahlung Download: 32GB 128GB 3. Härtefälle • Eine individuelle Ratenzahlung (Härtefall) ist nach Ab- sprache mit Herrn Yalcin möglich. Hierzu kann ein Termin über das Sekretariat vereinbart werden. • Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind möglich. Diese betragen zurzeit 350€. Die entsprech- ende Bescheinigung erhalten Sie im Sekretariat. Übersicht
SCHULZENTRUM BUCHHEIM Wohin überweise ich das Geld für das iPad? Gymnasium B&P gGmbH – FF Wallraf Gymnasium IBAN: DE25 3305 0000 0000 8364 52 BIC: WUPSDE33XXX Verwendungszweck: Name und Vorname des Schülers, Schulform und Klasse, iPad 32GB Realschule B&P gGmbH – Werner Heisenberg Realschule IBAN: DE03 3305 0000 0000 8364 60 BIC: WUPSDE33XXX Verwendungszweck: Name und Vorname des Schülers, Schulform und Klasse, iPad 128GB Was gebe ich bei meiner Überweisung an? Geben Sie bitte als Verwendungszweck Name und Vorname des Schülers, Schulform und Klasse, iPad an. Beispiel: Mustermann, Max, Gym 5a, iPad 32GB Bitte beachten Sie, dass Sie alle geforderten Angaben bei dem Verwendungszweck eingeben. Sonst kann es zu Problemen bei der Zahlungszuweisung kommen. Dies kann eine spätere Aus- gabe des iPads an ihr Kind zufolge haben. Download Download Beleg 32GB Übersicht Beleg 128GB
SCHULZENTRUM BUCHHEIM Bis wann muss ich bezahlen? Nach dem ersten Geldeingang kann das iPad erworben werden. Muss ich mein iPad versichern? Eine Private Haftpflichtversicherung wird empfohlen. Sie haftet nicht für das eigene iPad! Wenn Sie Ihr iPad mitversichern wollen, empfehlen wir folgende Versicherung: Friendsurance 48€ pro Jahr (auch für fahrlässige Sachbeschädi- gung) Link Empfohlene Übersicht Versicherung
SCHULZENTRUM BUCHHEIM Was mache ich, wenn mein iPad/ oder mein Stift defekt sind? (Eigene Schuld) Anlaufstelle bei iPad-Schäden: Anlaufstelle bei Schäden am Stift: Apple Store Mediamarkt Was mache ich, wenn mein iPad kaputt ist und andere daran Schuld sind? Alle Schadensfälle sind der Klassenleitung unverzüglich mitzu- teilen. Dazu füllt ihr Kind den Aussagebogen zu Ermittlung eines iP- ad-Vorfalls SZ-Buchheim aus. Bitte beachten Sie, dass die Schule keine Haftung für in der Schule entstandene Schäden übernimmt. Bitte setzen Sie sich dazu mit den beteiligten Personen in Verbind- ung. Übersicht
SCHULZENTRUM BUCHHEIM Wann und wo darf ich das iPad in der Schule benutzen? Nutzung im Unterricht 1. Während des Unterrichts verbleibt das iPad in der Schultasche und wird nur mit Erlaubnis der Lehrkraft herausgenommen. 2. Das iPad dient der Teilnahme am Unterricht. Den Anweisun- gen der Lehrkraft zur Verwendung des iPads ist daher Folge zu leisten. 3. Auf dem iPad ist während des Unterrichts Bluetooth immer ak- tiviert. 4. Im Unterricht hat die Lehrkraft über die Applikation (APP) ‚Class- room App‘ Einsicht in die Aktivitäten des Schülers auf dem iPad. Zu Beginn der Stunde stimmt der Schüler dieser Einsicht zu. Ohne diese Einsicht darf das iPad im Unterricht nicht verwen- det werden. Nutzung außerhalb des Unterrichts 1. Außerhalb des Unterrichts verbleibt das iPad in der Schultasche bzw. im iPad-Schließfach. 2. Der Gebrauch des iPads auf dem Schulhof oder in den Gängen ist untersagt. 3. Ausnahmen, z.B. im SLZ, erfolgen nach Absprache mit der Lehrkraft. (Auszug aus der Nutzungsordnung zur Benutzung der iPads am SZ Buchheim) Übersicht
SCHULZENTRUM BUCHHEIM Ansprechpartner Die Anträge für die Ratenzahlung, Bescheinigung für das Job- center, sowie individuelle Quittungen und Stempel erhalten Sie über das Sekretariat: Sekretariat: 0221 - 96819838/ ipad@sz-buchheim.de Einen Termin für eine individuelle Finanzierungslösung mit Herrn Yalcin vereinbaren Sie bitte ebenfalls über das Sekretariat. Bei allen darüber hinausgehenden Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Koordinatorin für Digitalisierung Frau Arnold (y.arnold@sz-buchheim.de) Zahlungseingänge können Sie bei Bedarf bei unserer Buchhaltung erfragen: Email: buchhaltung@sz-buchheim.de Telefon: 0221 - 96819825 Übersicht
SCHULZENTRUM BUCHHEIM Anlagen Übersicht
Schulzentrum Buchheim ● Arnsberger Str. 11 ● 51065 Köln Staatlich anerkannt Ersatzschulen in Trägerschaft der B&P gGmbH Arnsberger Strasse 11 ● 51065 Köln Tel.: 0221 / 968 198 – 12 Fax: 0221 / 968 198 – 14 Mail: info@ffw-gym.de info@wh-rs.de Amtsgericht Köln HRB 70969 Köln, den Vereinbarung Ratenzahlung Hiermit bestätige ich, ___________________________, Erziehungsberechtiger von ________________ aus der Klasse _____________________, eine Monatliche Ratenzahlung für das Ipad ____________________________________ mitsamt Zubehör in Anspruch zu nehmen und den Gesamtbetrag von 379 Euro wie folgt auf das Konto _________________________________________________________ zu überweisen: Erste Rate von 150Euro am _____________ 2. Rate von 50Euro am _____________ 3. Rate von 50 Euro am _____________ 4. Rate von 50 Euro am _____________ 5. Rate von 50 Euro am _____________ Schlussrate von 29 Euro am _____________ _________________________ ______________________ (Erziehungsberechtigter) Übersicht (Geschäftsleitung)
Schulzentrum Buchheim ● Arnsberger Str. 11 ● 51065 Köln Staatlich anerkannt Ersatzschulen in Trägerschaft der B&P gGmbH Arnsberger Strasse 11 ● 51065 Köln Tel.: 0221 / 968 198 – 12 Fax: 0221 / 968 198 – 14 Mail: info@ffw-gym.de info@wh-rs.de Amtsgericht Köln HRB 70969 Köln, den Vereinbarung Ratenzahlung Hiermit bestätige ich, ___________________________, Erziehungsberechtiger von ________________ aus der Klasse _____________________, eine Monatliche Ratenzahlung für das Ipad ____________________________________ mitsamt Zubehör in Anspruch zu nehmen und den Gesamtbetrag von 489 Euro wie folgt auf das Konto _________________________________________________________ zu überweisen: Erste Rate von 200Euro am _____________ 2. Rate von 50Euro am _____________ 3. Rate von 50 Euro am _____________ 4. Rate von 50 Euro am _____________ 5. Rate von 50 Euro am _____________ Schlussrate von 89 Euro am _____________ _________________________ ______________________ (Erziehungsberechtigter) Übersicht (Geschäftsleitung)
Weisung 202102001 vom 01.02.2021 – Mehrbedarfe für digitale Endgeräte für den Schulunterricht Laufende Nummer: 202102001 Geschäftszeichen: GR 1- II-1900 Gültig ab: 01.02.2021 Gültig bis: 31.12.2022 SGB II: Weisung SGB III: nicht betroffen Familienkasse: nicht betroffen Bezug: Fachliche Weisungen zu § 21 SGB II Aufhebung von Regelungen: Zusammenfassung Nach § 21 Absatz 6 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) kann ein Mehrbedarf für unabweisbare digitale Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz- Schulunterricht erbracht werden. 1. Ausgangssituation Aufgrund des „Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze vom 09.12.2020“ (BGBl. I-S. 2855) wurde u. a. der Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II angepasst. Daher ist nun unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einmaligen unabweisbaren besonderen Bedarfen ein Zuschuss möglich. 2. Auftrag und Ziel Digitale Endgeräte sind grundsätzlich aus dem Regelbedarf zu beschaffen (oder gegebenenfalls über ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 SGB II). Doch war es bislang nicht Übersicht Seite 2
erforderlich, dass jedem Schüler und jeder Schülerin ein digitales Endgerät für die Teilnahme am Schulunterricht zur Verfügung steht. Durch die pandemiebedingte Aussetzung des Präsenzunterrichtes hat sich diese Ausgangslage geändert. Aufgrund der aktuellen Beschlusslage auf Landesebene findet derzeit Schulunterricht flächendeckend nahezu ausschließlich digital statt. Soweit den betreffenden Schülerinnen und Schülern von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte nicht zur Verfügung gestellt werden, besteht ein einmaliger unabweisbarer besonderer Bedarf, der über den Regelbedarf hinausgeht. Dieser Bedarf ist aufgrund seiner Höhe auch nicht über ein Darlehen nach § 21 Absatz 6 SGB II i. V. m. § 24 Absatz 1 SGB II zu decken. Der Bedarf ist daher in diesen Fällen durch einen Zuschuss zu decken. Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch solche Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Maßgeblich ist die Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht (auch wenn diese aufgrund der landesinternen Möglichkeiten freiwillig erfolgt). Diese Leistung ist vom Antrag nach § 37 SGB II mit umfasst. Ein entsprechender Mehrbedarf ist durch die Leistungsberechtigten anzuzeigen und die Unabweisbarkeit darzulegen. Zur Deckung des Schulbedarfs ist es nicht ausreichend, wenn Endgeräte zwar im Haushalt vorhanden sind, aber nicht für schulische Zwecke genutzt werden können (z. B. weil das Gerät nicht den technischen Vorgaben der Schule entspricht oder die Eltern das Gerät dauerhaft im Homeoffice nutzen). Es ist davon auszugehen, dass ein leistungsfähiger Drucker je Haushalt ausreichend ist. Unabweisbar ist der Bedarf insbesondere, wenn die geltend gemachte Ausstattung mit digitalen Endgeräten für Teilnahme am pandemiebedingten Distanz-Schulunterricht erforderlich ist und nicht anderweitig - insbesondere durch Zuwendungen Dritter - gedeckt wird. Es ist in geeigneter Weise zu prüfen, ob den Leistungsberechtigten ein digitales Endgerät von den jeweiligen Schulen, den Schulträgern oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt wurde oder gestellt werden kann. Als „Zuwendung Dritter“ kommt hier insbesondere die Ausleihe eines Schulcomputers in Betracht. Eine Bestätigung der Schule oder des Schulträgers über die Notwendigkeit eines Computers zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht und über eine nicht vorhandene Ausleihmöglichkeit genügt als Nachweis der Unabweisbarkeit; je nach Lage des Einzelfalles kann auch eine Glaubhaftmachung ausreichen. Die Kundinnen und Kunden sind entsprechend zu informieren und zu beraten. Die für eine Unabweisbarkeit sprechenden Tatsachen sind zur Akte zu nehmen oder in einem Aktenvermerk festzuhalten. Seite 1 Übersicht Seite 3
Die Anerkennung dieses Mehrbedarfs kommt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Betracht. Maßgeblich ist, dass ab diesem Datum auch einmalige Bedarfe im Rahmen des § 21 Absatz 6 SGB II Berücksichtigung finden können. Somit können ab dem 1. Januar 2021 entstandene Aufwendungen auch rückwirkend anerkannt werden. Zum gleichen Zweck für die Zeit seit 1. Januar 2021 vor Veröffentlichung dieser Weisung erbrachte Darlehen sind von Amts wegen in einen Zuschuss umzuwandeln. Die Höhe des Mehrbedarfs ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf der Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln und sollte im Regelfall den Gesamtbetrag von 350,00 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör, z. B. Drucker, Erstbeschaffung von Druckerpatronen) nicht übersteigen. Dabei ist der auf einen Drucker entfallende Anschaffungspreis auf alle zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Schülerinnen und Schüler nach Köpfen aufzuteilen. Gegebenenfalls kann ein Mehrbedarf auch nur zur Beschaffung eines Druckers anerkannt werden. Auf Rz. 21.44 der Fachlichen Weisungen zu § 21 SGB II wird hingewiesen. Abweichend davon entfällt in Fällen eines Gesamtbetrags von bis zu 150 Euro die Verpflichtung zum Nachweis des Kaufs der Ware. Zur Bearbeitung der Leistungsfälle in ALLEGRO wird zeitnah eine Arbeitshilfe im ALLEGRO- Wiki veröffentlicht. 3. Einzelaufträge entfällt 4. Info Die Weisung steht im Internet zur Verfügung. Ein Musterbescheid ist als Anlage dieser Weisung beigefügt. 5. Haushalt entfällt 6. Beteiligung entfällt Gez. Unterschrift Seite 2 Übersicht
Schulträger Werner Heisenberg Realschule und Ferdinand Franz Wallraf Gymnasium Arnsberger Straße 11●51065 Köln Realschule: Tel.: 0221-968 198-38● Fax.: 0221-968 198-39 E-Mail: info@wh-rs.de Homepage: www.wh-rs.de Gymnasium: Tel.: 0221-968 198-12● Fax.: 0221-968 198-14 E-Mail: info@ffw-gym.de Homepage: www.ffw-gym.de Amtsgericht Köln (HRB 70969) Köln, den Beleg iPad und Stift Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Kauf folgender Artikel bzw. Serviceleistung über das Schulzentrum Buchheim: • iPad mit dem Modell A2270 (8. Generation) 32 GB – Preis: 328,69 € • Stift für das iPad - Logitech 914-000034 Crayon S – Preis: 49,11 € • Schulinterner Verwaltungsaufwand – Preis: 1,40 € Der Gesamtpreis liegt bei 379,00 €. Der Kauf erfolgte über eine Sammelbestellung. • Schülername • Seriennummer iPad • Seriennummer Stift Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Nathalie Domin Sekretariat Übersicht
Schulträger Werner Heisenberg Realschule und Ferdinand Franz Wallraf Gymnasium Arnsberger Straße 11●51065 Köln Realschule: Tel.: 0221-968 198-38● Fax.: 0221-968 198-39 E-Mail: info@wh-rs.de Homepage: www.wh-rs.de Gymnasium: Tel.: 0221-968 198-12● Fax.: 0221-968 198-14 E-Mail: info@ffw-gym.de Homepage: www.ffw-gym.de Amtsgericht Köln (HRB 70969) Köln, den Beleg iPad und Stift Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Kauf folgender Artikel bzw. Serviceleistung über das Schulzentrum Buchheim: • iPad mit dem Modell A2270 (8. Generation) 128 GB – Preis: 439,00 € • Stift für das iPad - Logitech 914-000034 Crayon S – Preis: 49,11 € • Schulinterner Verwaltungsaufwand – Preis: 0,89 € Der Gesamtpreis liegt bei 489,00 €. Der Kauf erfolgte über eine Sammelbestellung. • Schülername • Seriennummer iPad • Seriennummer Stift Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Nathalie Domin Sekretariat Übersicht
Schulbescheinigung – Beschaffung von elektronischen Endgeräten in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Aufgrund der andauernden Pandemie und dem damit verbundenen Distanzunterricht wird nachfolgender Sachverhalt bestätigt: Angaben zur Schülerin/zum Schüler: Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Angaben zur Schule: Name: Werner Heisenberg Realschule Anschrift: Arnsbergertrsaße 11 51065 Köln Nachfolgende Angaben sind durch die Schule auszufüllen: (Zutreffendes bitte ankreuzen) ✘ Bei der Schule handelt es sich um eine allgemein- oder berufsbildende Schule ✘ Digitale Endgeräte können seitens der Schule NICHT zur Verfügung gestellt werden ✘ Pandemiebedingte Teilnahme am Distanzunterricht wird bestätigt Notwendige Technische Ausstattung: Apple Pencil kompatibles iPad: Das Schulkonzept sieht die Arbeit mit dem gen- annten Endgerät vor. Ort/Datum Unterschrift Schule/Stempel Übersicht
Schulbescheinigung – Beschaffung von elektronischen Endgeräten in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Aufgrund der andauernden Pandemie und dem damit verbundenen Distanzunterricht wird nachfolgender Sachverhalt bestätigt: Angaben zur Schülerin/zum Schüler: Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Angaben zur Schule: Name: Ferdinand Franz Wallraf Gymnasium Anschrift: Arnsberger Str. 11 51065 Köln Nachfolgende Angaben sind durch die Schule auszufüllen: (Zutreffendes bitte ankreuzen) ✘ Bei der Schule handelt es sich um eine allgemein- oder berufsbildende Schule ✘ Digitale Endgeräte können seitens der Schule NICHT zur Verfügung gestellt werden ✘ Pandemiebedingte Teilnahme am Distanzunterricht wird bestätigt Notwendige Technische Ausstattung: Apple Pencil kompatibles iPad: Das Schulkonzept sieht die Arbeit mit dem gen- annten Endgerät vor. Ort/Datum Übersicht Unterschrift Schule/Stempel
Sie können auch lesen