ISM 2018 Die weltweit grösste Messe für Süsswaren und Knabberartikel Köln, 28.-31. Januar 2018 Einladung zur Teilnahme im SWISS Pavilion ...
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ANMELDE-
SCHLUSS
16. Juni 2017
ISM 2018
Die weltweit grösste Messe für Süsswaren und Knabberartikel
Köln, 28.–31. Januar 2018
Einladung zur Teilnahme im SWISS Pavilion
OFFICIAL PROGRAMDER MARKT
38’000
2016 wurde gemäss dem Verband CHOCOSUISSE weltweit mehr Schweizer Schokolade
verkauft als im Vorjahr. Trotz schwierigem Währungsumfeld entwickelten sich die Exporte
insgesamt gut. Vor allem konnten gute Wachstumsraten in vier der wichtigsten Export
märkten (Grossbritannien, Frankreich, Kanada und USA) sowie in weiteren Exportmärk
Fachbesucher ten verzeichnet werden (Quelle: chocosuisse.ch).
Mit innovativen und qualitativ hochstehenden Produkten, einer zuverlässigen Auftrags
1’647
abwicklung und hervorragendem Service können sich die Schweizer Hersteller im hart
umkämpften europäischen Süsswaren- und Snacksmarkt weiterhin behaupten und ihre
Position stärken. Die ISM in Köln bietet dafür die ideale Plattform.
Aussteller DIE MESSE
Die ISM ist die grösste und wichtigste Süsswaren- und Knabberartikelmesse der Welt.
Eine gelungene Kombination aus Impulsen und Innovationen, spannendem Networking,
400
hochkarätigen Ausstellern und fachkundigen Besuchern bildet ein Angebot, das rund
um den Globus einzigartig ist. Ein Herz und eine Seele: Im Verbund mit der ProSweets
Cologne, der internationalen Zuliefermesse für die Süsswaren- und Snackbranche, reprä
sentiert die ISM die gesamte industrielle Wertschöpfungskette (Quelle: ism-cologne.de).
m2 SWISS Pavilion
DIE ISM 2016 IN ZAHLEN
• 38’000 Fachbesucher aus 143 Ländern
• 1’647 Aussteller aus 68 Ländern
• 110’000 m² Bruttofläche
ZIELGRUPPEN AUSTELLER
Hersteller/Vertrieb von ladenverkaufsfertigen Süsswaren- und Knabberartikeln aus
folgenden Sortimentsbereichen:
Kakao, Schokolade und Schokoladenerzeugnisse • Zuckerwaren • Feine Backwaren •
Knabbererzeugnisse • Herzhafte Snacks, verzehrfertig • Frucht- und Gemüsesnacks •
Frühstück inkl. Kaffee und Tee • Eiscreme, tiefgekühlte Süsswaren • Verbände, Verlage
ANGEBOTSSEGMENTE
▆ Feine Backwaren
17,9%
▆ Frucht- und Gemüsesnacks
26,9% ▆ Frühstück
▆ Glace, tiefgekühlte Süsswaren
4,5% ▆ Herzhafte Snacks, verzehrfertig
▆ Kakao, Schokolade und
Schokoladenerzeugnisse
9,5% ▆ Knabbererzeugnisse
1,6%
▆ Verbände, Verläge
▆ Zuckerwaren
3,4%
10,7%
2%
23,5 %
VERANSTALTER UND ORT
Koelnmesse GmbH, Köln Messegelände Köln-Deutz
STANDORT SWISS PAVILION
Der SWISS Pavilion ist in der Halle 4.2, zwischen den Länderbeteiligungen von Belgien
und Grossbritannien, ausgezeichnet platziert.SWISS PAVILION – BEI UNS SIND SIE GUT AUFGEHOBEN
• Konzentrieren Sie sich auf den Aufbau und die Pflege Ihrer Kunden – wir organisieren
AUFFALLEND
Ihren Auftritt
• Fühlen Sie sich im SWISS Pavilion wie zu Hause – gönnen Sie sich und Ihren Kunden
in der Hospitality des SWISS Pavilion einen feinen Schweizer Kaffee – als Pause oder
Der Schweizer Auftritt für ein anregendes Gespräch
• Übrigens – auch der Rahmen stimmt: unter dem Dach der Schweiz erkennen die
Besucher Qualität, Innovation und Tradition
BEZUGSBEREIT
BETEILIGUNGSVARIANTEN UND KONDITIONEN
Variante 1: «Bonbon» 16–20 m2 CHF 930.–/m2
Standfläche, 1 Tisch, 4 Stühle, 1 Vitrine, Leistungspaket
Ihr Stand
Variante 2: «Praliné» 21–26 m2 CHF 925.–/m2
Standfläche, 1 Tisch, 4 Stühle, 2 Vitrinen, Leistungspaket
PROFESSIONELL
Variante 3: «Prügeli» 27–32 m2 CHF 910.–/m2
Standfläche, 2 Tische, 8 Stühle, 2 Vitrinen, Leistungspaket
Unser Service Variante 4: «Vitrine» CHF 3’980.–
Standfläche ca. 4 m2, 1 Vitrine, 1 Stehtisch, 2 Barhocker,
Leistungspaket
EINSCHREIBEGEBÜHREN
Gold-Mitglied S-GE: CHF 650.–
Silber-Mitglied S-GE/CHOCOSUISSE/BISCOSUISSE: CHF 800.–
Nichtmitglied: CHF 950.–
Obligatorisches Marketingpaket der Koelnmesse: EUR 399.–
UNSER LEISTUNGSPAKET – DAS MACHEN WIR GERNE FÜR SIE
Alle Beteiligungsvarianten schliessen das folgende Leistungspaket mit ein:
ANMELDESCHLUSS
16. JUNI 2017 Infrastruktur und Standbau: Hochwertiger Messestand im innovativen Switzerland-
Design inkl. Rück- und Seitenwänden • Ausbau gemäss Beteiligungsvariante • Firmen
beschriftung mit Originallogo • Podestboden inkl. Teppichbelag • 1 abschliessbarer
Lagerraum inkl. Regale pro Firma (für Beteiligungen 1–3) • Beleuchtung • 1 elektrischer
Anschluss (220 V) • WLAN im gesamten SWISS Pavilion • Papierkorb
Hospitality Bereich: Betreute Hospitality und Networking Area • Snacks und Früchte •
Softdrinks, Tee und Kaffee • Mitbenutzung von Notebook, Scanner, Drucker, Lager
und Garderobe
Werbung und Kommunikation: Attraktive Besucherwerbung (Schweizer Einhefter mit
Firmenporträt im Fachmagazin SGN sowie Auflage im SWISS Pavilion) • Pressemit-
teilung • Prominent platzierte Firmen-Logowand mit Produkteauslage • Internetauftritt
auf der S-GE Website mit direkten Links zu allen Ausstellerfirmen
Organisation: Projektleitung sowie organisatorische und administrative Vorbereitung und
Durchführung • Ausstellersitzung in der Schweiz • Beratungsgespräche mit allen Projekt
partnern • Namensschilder • Ausstellerausweise • Standfotos • Standbewachung • Stand
reinigung • Abfallentsorgung
KLIMANEUTRALER MESSESTAND – UNSER KLIMA IST UNS KOSTBAR
Jeder Standbau verursacht CO2-Emissionen. S-GE kompensiert diese Emissionen und ge
staltet alle SWISS Pavilion klimaneutral mittels Unterstützung eines Gold-Standard-Pro
jekts der Klimaschutzorganisation myclimate (www.myclimate.org).
NICHT INBEGRIFFENE LEISTUNGEN
Sonderleistungen wie u. a. individueller Internetanschluss auf Firmenstand, Transport
und Versicherung der Exponate, individuelle Standgestaltung und Zusatzmobiliar, techni
sche Anschlüsse und Betriebskosten sowie Reise und Unterkunft. Wir verweisen hierzu
auf die S-GE-AGB (Ziffern 4.6 und 7.2), einsehbar unter www.s-ge.com/agb.ORGANISATION Switzerland Global Enterprise Stampfenbachstrasse 85 CH-8006 Zürich T +41 44 365 51 51 F +41 44 365 52 21 PROJEKTMANAGEMENT Valentin Diethelm T +41 44 365 52 27 vdiethelm@s-ge.com Angela Reinhard T +41 44 365 52 19 areinhard@s-ge.com s-ge.com IN COOPERATION WITH
ANMELDUNG
SWISS PAVILION ISM 2018, KÖLN, 28.–31. JANUAR 2018
Wir melden uns hiermit rechtsverbindlich zur Teilnahme im offiziellen SWISS Pavilion an der ISM 2018 an und bestätigen, dass wir
die S-GE-AGB, veröffentlicht und einsehbar unter www.s-ge.com/agb, gelesen und akzeptiert haben. Wir nehmen Kenntnis davon,
dass die S-GE-AGB fester Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses sind. Ein Auszug aus den S-GE-AGB, hinsichtlich der spezifischen
Regelungen zur Messeteilnahme, findet sich auf der Rückseite dieser Anmeldung.
Firma: Kontaktperson/Funktion:
Adresse: PLZ/Ort:
Telefon: Fax:
E-Mail: Website:
UID-Nr. und UID-Ergänzung (zwingend anzugeben für deutsche Mehrwertsteuer): CHE-
MITGLIEDSCHAFTEN
S-GE: Ja Nein CHOCOSUISSE/BISCOSUISSE:
✔
Ja Nein
Wir möchten gerne S-GE-Mitglied werden. Bitte senden Sie uns die Unterlagen.
EINSCHREIBEGEBÜHREN
Gold-Mitglied S-GE: CHF 650.–
Silber-Mitglied S-GE, CHOCOSUISSE/BISCOSUISSE: CHF 800.–
Nichtmitglied: CHF 950.–
Obligatorisches Marketingpaket der Koelnmesse: EUR 399.–
GEWÜNSCHTE BETEILIGUNG
✔
Variante 1: «Bonbon» (16–20 m2) mit m2 CHF 930.–/m2
Variante 2: «Praliné» (21–26 m2) mit m2 CHF 925.–/m2
Variante 3: «Prügeli» (ab 27–32 m2) mit m2 CHF 910.–/m2
Variante 4: «Vitrine» CHF 3’980.–
PRODUKTE
Die Einschreibegebühr sowie 1/3 des Teilnahmepreises werden nach Eingang der Anmeldung in Rechnung gestellt. Die Rechnung gilt
als Teilnahmebestätigung. Die restlichen 2/3 des Teilnahmepreises werden rund 90 Tage vor Messebeginn fakturiert. Zusatzleistungen
und Leistungen, welche den vereinbarten Rahmen dieser Teilnahmeunterlagen überschreiten, werden nach der Messe verrechnet.
Die Preise verstehen sich exklusive MwSt.
Ort/Datum: Stempel/Unterschrift:
Bis spätestens 16. Juni 2017 einsenden an: Switzerland Global Enterprise
vdiethelm@s-ge.com/areinhard@s-ge.com Valentin Diethelm/Angela Reinhard
oder per Fax an +41 44 364 19 57 Stampfenbachstrasse 85
CH-8006 Zürich
WEITERE SWISS PAVILION DER LEBENSMITTEL- UND GETRÄNKEINDUSTRIE:
Anuga 2017, Köln (7.–11. Oktober 2017) Gulfood Manufacturing 2017, Dubai (31. Okt. – 2. Nov. 2017)
BIOFACH 2018, Nürnberg (14.–17. Februar 2018) Gulfood 2018, Dubai (18.–22. Februar 2018)
FHA 2018, Singapur (24.–27. April 2018) PLMA 2018, Amsterdam (Mai 2018)
iran agrofood + bev tec + hospitality, Teheran (Mai 2018) SIAL Paris 2018 (21.–25. Oktober 2018)
Bitte senden Sie uns weitere Informationen.AUSZUG AUS DEN AGB VON
SWITZERLAND GLOBAL ENTERPRISE
Für offizielle Schweizer Beteiligungen an internationalen Messen, weiteren offiziellen Gemeinschaftsveranstaltungen
und Schweizer Ausstellungen im Ausland
2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS 7.5 Der Aussteller verpflichtet sich zur Fertigstellung des Messestandes bis zur Ausstellungs-
2.2 Bei der Teilnahme an einer Veranstaltung/Messe hat die Anmeldung innert dem in den Teil eröffnung. Der Aussteller ist gehalten, seinen Messestand während der gesamten Öffnungszeiten
nahmeunterlagen angegebenen Anmeldetermin schriftlich bei Switzerland Global Enterprise der Ausstellung durchgehend zu betreuen sowie mit Ausstellungsgut zu belegen und mit dem
einzutreffen. Die rechtzeitig eingegangene Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Teilnah Standabbau erst nach Ausstellungsschluss zu beginnen.
me oder auf eine bestimmte Grösse oder Lage des zugewiesenen Standes. Verspätete Anmel 7.6 Vorführungen jeglicher Art und Spezialaktionen (z.B. lärmige oder sonst störende Demonst
dungen können lediglich nach Möglichkeit berücksichtigt werden (Ziffer 7.1). Der Vertrag gilt rationen, Verkauf oder Gratisverteilung von Waren) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung
erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Switzerland Global Enterprise als durch Switzerland Global Enterprise. Visuelle und akustische Belästigungen der benachbarten
abgeschlossen. Stände oder Behinderungen auf den Stand- und Gangflächen sind unzulässig. Bei Zuwiderhand-
lung ist Switzerland Global Enterprise nach eigenem Ermessen berechtigt, belästigende oder
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN behindernde Präsentationen zu untersagen und bei erneuter Zuwiderhandlung den Standmiet
4.4 Der volle Teilnahmepreis muss bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Messe voll vertrag fristlos zu kündigen.
ständig bezahlt sein, ansonsten erhält der Kunde keine Berechtigung zur Teilnahme.
7.7 Die Anstellung örtlicher Hilfskräfte, Dolmetscher usw. ist grundsätzlich Sache jedes Ausstel
4.5 Kommt der Aussteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug und tritt Switzerland Global lers, kann aber auf Wunsch und Kosten des Ausstellers über Switzerland Global Enterprise erfol
Enterprise fristlos vom Vertrag zurück (Ziffer 4.3), sind in diesem Fall die Einschreibegebühren gen. Jeder Aussteller ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm im Rahmen der Veranstaltung
und der vereinbarte Teilnahmepreis als Konventionalstrafe zu bezahlen. Beschäftigten über die notwendigen Ausweise und Bewilligungen verfügen.
4.6 Die Kosten für Sonderleistungen (Ziffer 7.2) werden von Switzerland Global Enterprise nach Transport, Versicherung und Sicherheitsmassnahmen
Abschluss der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind ebenfalls innert 30 Tagen zahlbar. 7.8 Verpackung, Hin- und Rücktransport, Zollabfertigungen, Lagerung und Versicherung des
Ausstellungsgutes sowie des Leergutes obliegen, sofern nicht anders vereinbart, jedem einzel
6. LIEFERUNG/ÄNDERUNG/VERZUG/WIDERRUF nen Aussteller.
6.5 Verzichtet ein Aussteller nach Vertragsschluss auf die Teilnahme oder wird die ursprünglich 7.9 Die Beteiligung umfasst keinen Versicherungsschutz. Der Abschluss von Haftpflicht-, Unfall-,
vereinbarte Beteiligung reduziert, bleiben die Einschreibegebühr und der volle Teilnahmepreis Kranken, Sachschaden, Heimschaffungsversicherungen usw. ist Sache jedes Ausstellers. Auch
für die Grundleistungen – vorbehältlich der Einschränkung in Ziffer 6.6 – sowie Ersatz für wenn Switzerland Global Enterprise in einzelnen Fällen einen alleinzuständigen Spediteur, Ver
bereits getätigte Auslagen von Switzerland Global Enterprise für Sonderleistungen geschuldet sicherer oder ein Verbindungsglied für irgendwelche Tätigkeiten verbindlich vorschreibt, rich
(Ziffer 7.2). ten sich die Rechtsverhältnisse allein nach den zwischen den Ausstellern und dem Vertragspart-
ner getroffenen Vereinbarungen. Switzerland Global Enterprise ist in diesem Fall nur Vermittler.
6.6 Ein Vertragswiderruf des Ausstellers ist nur schriftlich gültig (Schreiben, Telefax). Ein Wider
Gibt Switzerland Global Enterprise zugunsten von Ausstellern gegenüber Behörden Garantien
ruf mittels E-Mail ist unzureichend. Beim frühzeitigen schriftlichen Rückzug werden die folgen-
für die temporäre Einfuhr von Gütern ab, verpflichtet sich der Aussteller, die damit verbundenen
den Reduktionen vom Teilnahmepreis gewährt:
Auflagen zu beachten und Switzerland Global Enterprise schadlos zu halten.
– beim Erhalt bis sechs Monate vor der Ausstellung: 30 % Reduktion;
– beim Erhalt bis vier Monate vor der Ausstellung: 10 % Reduktion.
12. ÜBERTRAGBARKEIT/BETEILIGUNG DRITTER
Zieht der Aussteller seine Anmeldung weniger als vier Monate vor der Ausstellung zurück, sind
der volle Teilnahmepreis sowie die gesamte Einschreibegebühr geschuldet. Stellt der Aussteller 12.2 Bei der Teilnahme an Veranstaltungen/Messen bedarf die Beteiligung von Mitausstellern
einen zumutbaren Ersatzaussteller, der den geschlossenen Vertrag zu den gleichen Konditionen an der vom Aussteller gemieteten Ausstellungsfläche der schriftlichen Zustimmung von Switzer-
übernimmt, ist der ursprüngliche Aussteller im Umfang der Bezahlung des Teilnahmepreises land Global Enterprise sowie einer zusätzlichen Anmeldung. Als Mitaussteller gelten Teilneh
durch den Ersatzaussteller befreit. Die Einschreibegebühr sowie zusätzliche Auslagen von Swit mer, die in irgendeiner Form auf dem Stand eines Ausstellers in Erscheinung treten, namentlich
zerland Global Enterprise bleiben in jedem Fall geschuldet. Die Einschreibegebühr wird zusätz durch Beschriftungen, Exponate oder durch Eintrag in den Messekatalog. Für jeden Mitausstel
lich auch vom Ersatzaussteller erhoben. ler wird eine separate Einschreibegebühr verrechnet. Bei der Aufnahme von Mitausstellern haf
tet der Aussteller gegenüber Switzerland Global Enterprise für die Einhaltung der vorliegenden
6.7 Switzerland Global Enterprise kann jederzeit Reduktionen der angemeldeten Standfläche Vertragsbedingungen, allfälliger Einzelabreden sowie für jeglichen durch den Mitaussteller
und einen Standortwechsel vornehmen (Ziffer 7.1). Der Aussteller ist in diesem Fall berechtigt, verursachten Schaden. Die Präsentation von ausländischen Exponaten oder Lizenznehmern
innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Mitteilung über eine derartige Änderung vom schweizerischer Firmen bedarf der Bewilligung durch Switzerland Global Enterprise.
Vertragsverhältnis schriftlich zurückzutreten, wenn hierdurch seine Belange in unzumutbarer
Weise beeinträchtigt werden. Ist eine Beeinträchtigung zumutbar, dann kann der Aussteller 13. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
dennoch vom Vertragsverhältnis zurücktreten, wobei er hierfür kostenpflichtig ist. Die Kosten
infolge solchen Widerrufs werden analog Ziffer 6.6 berechnet. 13.4 Switzerland Global Enterprise haftet nicht für verspätetes Eintreffen von Ausstellungsgü
tern, mangelnde Unterstützung durch die Vertretungen schweizerischer Firmen auf dem Platz,
6.8 Kann eine geplante Messebeteiligung nicht realisiert werden, besteht seitens der angemelde Diebstahl oder Beschädigung von Ausstellungsgütern und Effekten, Ereignisse höherer Gewalt,
ten Messeteilnehmer kein Anspruch auf Entschädigung bezüglich allfällig erwarteter Geschäfts Beschlagnahmung durch Behörden usw.
abschlüsse im Rahmen des Messeauftritts.
13.5 Switzerland Global Enterprise schliesst die Haftung für Nachteile und Schäden aus, die dem
7. SPEZIELLE BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN VERANSTALTUNGEN/MESSEN Aussteller durch dessen vertragswidriges Verhalten entstehen. Für einen nachgewiesenermas
sen vorsätzlich oder grobfahrlässig durch Switzerland Global Enterprise bzw. dessen Vertrags
Leistungen von Switzerland Global Enterprise partner (Standbauer, Messeleitung, Grafiker usw.) verursachten unmittelbaren Schaden haftet
7.1 Grundleistungen: Mit der Übernahme der Organisation verpflichtet sich Switzerland Global Switzerland Global Enterprise gegenüber dem Aussteller. Jede darüber hinausgehende Haftung
Enterprise, dem Kunden optimale Voraussetzungen für seine Messebeteiligung zu bieten und von Switzerland Global Enterprise ist ausgeschlossen.
alle Vorkehrungen zu treffen, um eine dem Ansehen der Schweiz entsprechend würdige und
einheitliche Veranstaltung zu organisieren. Im Preis für die Grundleistungen (Teilnahmepreis) 13.6 Falls die Durchführung einer Veranstaltung oder die geplante Beteiligung aus unvorherge
sind die Miete der Ausstellungsfläche sowie die in den Teilnahmeunterlagen aufgeführten Leis- sehenen zwingenden Gründen nicht zustande kommt, trifft Switzerland Global Enterprise keine
tungen inbegriffen. Verantwortung. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten für Grundleistungen werden
Switzerland Global Enterprise ist alleiniger Auftraggeber für die Grundleistungen gegenüber den angemeldeten Ausstellern anteilsmässig verrechnet. Auslagen für Sonderleistungen werden
Dritten. Switzerland Global Enterprise nimmt im Zusammenhang mit der Messeleitung die den Ausstellern individuell in Rechnung gestellt.
Zuteilung des Standortes und der Standfläche vor. Switzerland Global Enterprise ist bestrebt,
Platzierungswünschen der Aussteller zu entsprechen. Allfällige Zusagen betreffend Standort und 13.7 Switzerland Global Enterprise haftet gegenüber dem Aussteller nicht für irgendwelche
Grösse der Ausstellungsfläche begründen keinen Rechtsanspruch. Switzerland Global Enter- Folgen, die sich aus der Lage oder Umgebung des Standes ergeben.
prise behält sich vor, dem Aussteller abweichend von der Bestätigung einen Stand in anderer
Lage zuzuweisen, die Grösse seiner Ausstellungsfläche zu ändern (zum Beispiel bei Überzeich- 14. ANWENDBARES RECHT
nung), Ein und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schliessen Soweit diese AGB keine oder keine anders lautenden Bestimmungen enthalten, ist für die
und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen, soweit sie wegen besonderer Umstände zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisse ausschliesslich schweizerisches Recht
ein erhebliches Interesse an solchen Massnahmen hat. anwendbar.
7.2 Sonderleistungen: Alle über die Grundleistungen hinausgehenden Dienstleistungen werden 15. GERICHTSSTAND
– sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – als Sonderleistungen nach Aufwand, inklusive
Bearbeitungsgebühr, separat verrechnet. Darunter fallen insbesondere zusätzliche Einrichtun Ausschliesslicher Gerichtsstand für das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis ist
gen und Mobiliar, Anschlüsse, Installationen sowie Betriebskosten für Elektrizität und Telekom Zürich.
munikation, Wasser, Druckluft, Gas usw., ebenso Leistungen wie zusätzliche Ausstellerausweise,
Zürich, Oktober 2007
Parkkarten usw.
Pflichten des Ausstellers
7.3 Die von der Messeleitung aufgestellten Richtlinien und Vorschriften sind für jeden Aussteller
verbindlich. Das Hausrecht steht dem verantwortlichen Projektleiter von Switzerland Global
Enterprise bzw. dessen Stellvertreter zu. Switzerland Global Enterprise oder vom Unternehmen
beauftragte Dritte vertreten die Interessen der schweizerischen Aussteller gegenüber der Messe
leitung.
7.4 Die Gestaltung und der Betrieb der angemieteten Fläche müssen sich dem Gesamtbild
anpassen. Der Aussteller hat entsprechende Weisungen von Switzerland Global Enterprise oder
der Messeleitung zu beachten. Für die Gestaltung und den Betrieb der Stände gelten subsidiär
die Richtlinien und Weisungen von Switzerland Global Enterprise.Sie können auch lesen