ISM 2018 Die weltweit grösste Messe für Süsswaren und Knabberartikel Köln, 28.-31. Januar 2018 Einladung zur Teilnahme im SWISS Pavilion ...
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ANMELDE- SCHLUSS 16. Juni 2017 ISM 2018 Die weltweit grösste Messe für Süsswaren und Knabberartikel Köln, 28.–31. Januar 2018 Einladung zur Teilnahme im SWISS Pavilion OFFICIAL PROGRAM
DER MARKT 38’000 2016 wurde gemäss dem Verband CHOCOSUISSE weltweit mehr Schweizer Schokolade verkauft als im Vorjahr. Trotz schwierigem Währungsumfeld entwickelten sich die Exporte insgesamt gut. Vor allem konnten gute Wachstumsraten in vier der wichtigsten Export märkten (Grossbritannien, Frankreich, Kanada und USA) sowie in weiteren Exportmärk Fachbesucher ten verzeichnet werden (Quelle: chocosuisse.ch). Mit innovativen und qualitativ hochstehenden Produkten, einer zuverlässigen Auftrags 1’647 abwicklung und hervorragendem Service können sich die Schweizer Hersteller im hart umkämpften europäischen Süsswaren- und Snacksmarkt weiterhin behaupten und ihre Position stärken. Die ISM in Köln bietet dafür die ideale Plattform. Aussteller DIE MESSE Die ISM ist die grösste und wichtigste Süsswaren- und Knabberartikelmesse der Welt. Eine gelungene Kombination aus Impulsen und Innovationen, spannendem Networking, 400 hochkarätigen Ausstellern und fachkundigen Besuchern bildet ein Angebot, das rund um den Globus einzigartig ist. Ein Herz und eine Seele: Im Verbund mit der ProSweets Cologne, der internationalen Zuliefermesse für die Süsswaren- und Snackbranche, reprä sentiert die ISM die gesamte industrielle Wertschöpfungskette (Quelle: ism-cologne.de). m2 SWISS Pavilion DIE ISM 2016 IN ZAHLEN • 38’000 Fachbesucher aus 143 Ländern • 1’647 Aussteller aus 68 Ländern • 110’000 m² Bruttofläche ZIELGRUPPEN AUSTELLER Hersteller/Vertrieb von ladenverkaufsfertigen Süsswaren- und Knabberartikeln aus folgenden Sortimentsbereichen: Kakao, Schokolade und Schokoladenerzeugnisse • Zuckerwaren • Feine Backwaren • Knabbererzeugnisse • Herzhafte Snacks, verzehrfertig • Frucht- und Gemüsesnacks • Frühstück inkl. Kaffee und Tee • Eiscreme, tiefgekühlte Süsswaren • Verbände, Verlage ANGEBOTSSEGMENTE ▆ Feine Backwaren 17,9% ▆ Frucht- und Gemüsesnacks 26,9% ▆ Frühstück ▆ Glace, tiefgekühlte Süsswaren 4,5% ▆ Herzhafte Snacks, verzehrfertig ▆ Kakao, Schokolade und Schokoladenerzeugnisse 9,5% ▆ Knabbererzeugnisse 1,6% ▆ Verbände, Verläge ▆ Zuckerwaren 3,4% 10,7% 2% 23,5 % VERANSTALTER UND ORT Koelnmesse GmbH, Köln Messegelände Köln-Deutz STANDORT SWISS PAVILION Der SWISS Pavilion ist in der Halle 4.2, zwischen den Länderbeteiligungen von Belgien und Grossbritannien, ausgezeichnet platziert.
SWISS PAVILION – BEI UNS SIND SIE GUT AUFGEHOBEN • Konzentrieren Sie sich auf den Aufbau und die Pflege Ihrer Kunden – wir organisieren AUFFALLEND Ihren Auftritt • Fühlen Sie sich im SWISS Pavilion wie zu Hause – gönnen Sie sich und Ihren Kunden in der Hospitality des SWISS Pavilion einen feinen Schweizer Kaffee – als Pause oder Der Schweizer Auftritt für ein anregendes Gespräch • Übrigens – auch der Rahmen stimmt: unter dem Dach der Schweiz erkennen die Besucher Qualität, Innovation und Tradition BEZUGSBEREIT BETEILIGUNGSVARIANTEN UND KONDITIONEN Variante 1: «Bonbon» 16–20 m2 CHF 930.–/m2 Standfläche, 1 Tisch, 4 Stühle, 1 Vitrine, Leistungspaket Ihr Stand Variante 2: «Praliné» 21–26 m2 CHF 925.–/m2 Standfläche, 1 Tisch, 4 Stühle, 2 Vitrinen, Leistungspaket PROFESSIONELL Variante 3: «Prügeli» 27–32 m2 CHF 910.–/m2 Standfläche, 2 Tische, 8 Stühle, 2 Vitrinen, Leistungspaket Unser Service Variante 4: «Vitrine» CHF 3’980.– Standfläche ca. 4 m2, 1 Vitrine, 1 Stehtisch, 2 Barhocker, Leistungspaket EINSCHREIBEGEBÜHREN Gold-Mitglied S-GE: CHF 650.– Silber-Mitglied S-GE/CHOCOSUISSE/BISCOSUISSE: CHF 800.– Nichtmitglied: CHF 950.– Obligatorisches Marketingpaket der Koelnmesse: EUR 399.– UNSER LEISTUNGSPAKET – DAS MACHEN WIR GERNE FÜR SIE Alle Beteiligungsvarianten schliessen das folgende Leistungspaket mit ein: ANMELDESCHLUSS 16. JUNI 2017 Infrastruktur und Standbau: Hochwertiger Messestand im innovativen Switzerland- Design inkl. Rück- und Seitenwänden • Ausbau gemäss Beteiligungsvariante • Firmen beschriftung mit Originallogo • Podestboden inkl. Teppichbelag • 1 abschliessbarer Lagerraum inkl. Regale pro Firma (für Beteiligungen 1–3) • Beleuchtung • 1 elektrischer Anschluss (220 V) • WLAN im gesamten SWISS Pavilion • Papierkorb Hospitality Bereich: Betreute Hospitality und Networking Area • Snacks und Früchte • Softdrinks, Tee und Kaffee • Mitbenutzung von Notebook, Scanner, Drucker, Lager und Garderobe Werbung und Kommunikation: Attraktive Besucherwerbung (Schweizer Einhefter mit Firmenporträt im Fachmagazin SGN sowie Auflage im SWISS Pavilion) • Pressemit- teilung • Prominent platzierte Firmen-Logowand mit Produkteauslage • Internetauftritt auf der S-GE Website mit direkten Links zu allen Ausstellerfirmen Organisation: Projektleitung sowie organisatorische und administrative Vorbereitung und Durchführung • Ausstellersitzung in der Schweiz • Beratungsgespräche mit allen Projekt partnern • Namensschilder • Ausstellerausweise • Standfotos • Standbewachung • Stand reinigung • Abfallentsorgung KLIMANEUTRALER MESSESTAND – UNSER KLIMA IST UNS KOSTBAR Jeder Standbau verursacht CO2-Emissionen. S-GE kompensiert diese Emissionen und ge staltet alle SWISS Pavilion klimaneutral mittels Unterstützung eines Gold-Standard-Pro jekts der Klimaschutzorganisation myclimate (www.myclimate.org). NICHT INBEGRIFFENE LEISTUNGEN Sonderleistungen wie u. a. individueller Internetanschluss auf Firmenstand, Transport und Versicherung der Exponate, individuelle Standgestaltung und Zusatzmobiliar, techni sche Anschlüsse und Betriebskosten sowie Reise und Unterkunft. Wir verweisen hierzu auf die S-GE-AGB (Ziffern 4.6 und 7.2), einsehbar unter www.s-ge.com/agb.
ORGANISATION Switzerland Global Enterprise Stampfenbachstrasse 85 CH-8006 Zürich T +41 44 365 51 51 F +41 44 365 52 21 PROJEKTMANAGEMENT Valentin Diethelm T +41 44 365 52 27 vdiethelm@s-ge.com Angela Reinhard T +41 44 365 52 19 areinhard@s-ge.com s-ge.com IN COOPERATION WITH
ANMELDUNG SWISS PAVILION ISM 2018, KÖLN, 28.–31. JANUAR 2018 Wir melden uns hiermit rechtsverbindlich zur Teilnahme im offiziellen SWISS Pavilion an der ISM 2018 an und bestätigen, dass wir die S-GE-AGB, veröffentlicht und einsehbar unter www.s-ge.com/agb, gelesen und akzeptiert haben. Wir nehmen Kenntnis davon, dass die S-GE-AGB fester Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses sind. Ein Auszug aus den S-GE-AGB, hinsichtlich der spezifischen Regelungen zur Messeteilnahme, findet sich auf der Rückseite dieser Anmeldung. Firma: Kontaktperson/Funktion: Adresse: PLZ/Ort: Telefon: Fax: E-Mail: Website: UID-Nr. und UID-Ergänzung (zwingend anzugeben für deutsche Mehrwertsteuer): CHE- MITGLIEDSCHAFTEN S-GE: Ja Nein CHOCOSUISSE/BISCOSUISSE: ✔ Ja Nein Wir möchten gerne S-GE-Mitglied werden. Bitte senden Sie uns die Unterlagen. EINSCHREIBEGEBÜHREN Gold-Mitglied S-GE: CHF 650.– Silber-Mitglied S-GE, CHOCOSUISSE/BISCOSUISSE: CHF 800.– Nichtmitglied: CHF 950.– Obligatorisches Marketingpaket der Koelnmesse: EUR 399.– GEWÜNSCHTE BETEILIGUNG ✔ Variante 1: «Bonbon» (16–20 m2) mit m2 CHF 930.–/m2 Variante 2: «Praliné» (21–26 m2) mit m2 CHF 925.–/m2 Variante 3: «Prügeli» (ab 27–32 m2) mit m2 CHF 910.–/m2 Variante 4: «Vitrine» CHF 3’980.– PRODUKTE Die Einschreibegebühr sowie 1/3 des Teilnahmepreises werden nach Eingang der Anmeldung in Rechnung gestellt. Die Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung. Die restlichen 2/3 des Teilnahmepreises werden rund 90 Tage vor Messebeginn fakturiert. Zusatzleistungen und Leistungen, welche den vereinbarten Rahmen dieser Teilnahmeunterlagen überschreiten, werden nach der Messe verrechnet. Die Preise verstehen sich exklusive MwSt. Ort/Datum: Stempel/Unterschrift: Bis spätestens 16. Juni 2017 einsenden an: Switzerland Global Enterprise vdiethelm@s-ge.com/areinhard@s-ge.com Valentin Diethelm/Angela Reinhard oder per Fax an +41 44 364 19 57 Stampfenbachstrasse 85 CH-8006 Zürich WEITERE SWISS PAVILION DER LEBENSMITTEL- UND GETRÄNKEINDUSTRIE: Anuga 2017, Köln (7.–11. Oktober 2017) Gulfood Manufacturing 2017, Dubai (31. Okt. – 2. Nov. 2017) BIOFACH 2018, Nürnberg (14.–17. Februar 2018) Gulfood 2018, Dubai (18.–22. Februar 2018) FHA 2018, Singapur (24.–27. April 2018) PLMA 2018, Amsterdam (Mai 2018) iran agrofood + bev tec + hospitality, Teheran (Mai 2018) SIAL Paris 2018 (21.–25. Oktober 2018) Bitte senden Sie uns weitere Informationen.
AUSZUG AUS DEN AGB VON SWITZERLAND GLOBAL ENTERPRISE Für offizielle Schweizer Beteiligungen an internationalen Messen, weiteren offiziellen Gemeinschaftsveranstaltungen und Schweizer Ausstellungen im Ausland 2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS 7.5 Der Aussteller verpflichtet sich zur Fertigstellung des Messestandes bis zur Ausstellungs- 2.2 Bei der Teilnahme an einer Veranstaltung/Messe hat die Anmeldung innert dem in den Teil eröffnung. Der Aussteller ist gehalten, seinen Messestand während der gesamten Öffnungszeiten nahmeunterlagen angegebenen Anmeldetermin schriftlich bei Switzerland Global Enterprise der Ausstellung durchgehend zu betreuen sowie mit Ausstellungsgut zu belegen und mit dem einzutreffen. Die rechtzeitig eingegangene Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Teilnah Standabbau erst nach Ausstellungsschluss zu beginnen. me oder auf eine bestimmte Grösse oder Lage des zugewiesenen Standes. Verspätete Anmel 7.6 Vorführungen jeglicher Art und Spezialaktionen (z.B. lärmige oder sonst störende Demonst dungen können lediglich nach Möglichkeit berücksichtigt werden (Ziffer 7.1). Der Vertrag gilt rationen, Verkauf oder Gratisverteilung von Waren) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Switzerland Global Enterprise als durch Switzerland Global Enterprise. Visuelle und akustische Belästigungen der benachbarten abgeschlossen. Stände oder Behinderungen auf den Stand- und Gangflächen sind unzulässig. Bei Zuwiderhand- lung ist Switzerland Global Enterprise nach eigenem Ermessen berechtigt, belästigende oder 4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN behindernde Präsentationen zu untersagen und bei erneuter Zuwiderhandlung den Standmiet 4.4 Der volle Teilnahmepreis muss bis vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Messe voll vertrag fristlos zu kündigen. ständig bezahlt sein, ansonsten erhält der Kunde keine Berechtigung zur Teilnahme. 7.7 Die Anstellung örtlicher Hilfskräfte, Dolmetscher usw. ist grundsätzlich Sache jedes Ausstel 4.5 Kommt der Aussteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug und tritt Switzerland Global lers, kann aber auf Wunsch und Kosten des Ausstellers über Switzerland Global Enterprise erfol Enterprise fristlos vom Vertrag zurück (Ziffer 4.3), sind in diesem Fall die Einschreibegebühren gen. Jeder Aussteller ist dafür verantwortlich, dass alle von ihm im Rahmen der Veranstaltung und der vereinbarte Teilnahmepreis als Konventionalstrafe zu bezahlen. Beschäftigten über die notwendigen Ausweise und Bewilligungen verfügen. 4.6 Die Kosten für Sonderleistungen (Ziffer 7.2) werden von Switzerland Global Enterprise nach Transport, Versicherung und Sicherheitsmassnahmen Abschluss der Veranstaltung in Rechnung gestellt und sind ebenfalls innert 30 Tagen zahlbar. 7.8 Verpackung, Hin- und Rücktransport, Zollabfertigungen, Lagerung und Versicherung des Ausstellungsgutes sowie des Leergutes obliegen, sofern nicht anders vereinbart, jedem einzel 6. LIEFERUNG/ÄNDERUNG/VERZUG/WIDERRUF nen Aussteller. 6.5 Verzichtet ein Aussteller nach Vertragsschluss auf die Teilnahme oder wird die ursprünglich 7.9 Die Beteiligung umfasst keinen Versicherungsschutz. Der Abschluss von Haftpflicht-, Unfall-, vereinbarte Beteiligung reduziert, bleiben die Einschreibegebühr und der volle Teilnahmepreis Kranken, Sachschaden, Heimschaffungsversicherungen usw. ist Sache jedes Ausstellers. Auch für die Grundleistungen – vorbehältlich der Einschränkung in Ziffer 6.6 – sowie Ersatz für wenn Switzerland Global Enterprise in einzelnen Fällen einen alleinzuständigen Spediteur, Ver bereits getätigte Auslagen von Switzerland Global Enterprise für Sonderleistungen geschuldet sicherer oder ein Verbindungsglied für irgendwelche Tätigkeiten verbindlich vorschreibt, rich (Ziffer 7.2). ten sich die Rechtsverhältnisse allein nach den zwischen den Ausstellern und dem Vertragspart- ner getroffenen Vereinbarungen. Switzerland Global Enterprise ist in diesem Fall nur Vermittler. 6.6 Ein Vertragswiderruf des Ausstellers ist nur schriftlich gültig (Schreiben, Telefax). Ein Wider Gibt Switzerland Global Enterprise zugunsten von Ausstellern gegenüber Behörden Garantien ruf mittels E-Mail ist unzureichend. Beim frühzeitigen schriftlichen Rückzug werden die folgen- für die temporäre Einfuhr von Gütern ab, verpflichtet sich der Aussteller, die damit verbundenen den Reduktionen vom Teilnahmepreis gewährt: Auflagen zu beachten und Switzerland Global Enterprise schadlos zu halten. – beim Erhalt bis sechs Monate vor der Ausstellung: 30 % Reduktion; – beim Erhalt bis vier Monate vor der Ausstellung: 10 % Reduktion. 12. ÜBERTRAGBARKEIT/BETEILIGUNG DRITTER Zieht der Aussteller seine Anmeldung weniger als vier Monate vor der Ausstellung zurück, sind der volle Teilnahmepreis sowie die gesamte Einschreibegebühr geschuldet. Stellt der Aussteller 12.2 Bei der Teilnahme an Veranstaltungen/Messen bedarf die Beteiligung von Mitausstellern einen zumutbaren Ersatzaussteller, der den geschlossenen Vertrag zu den gleichen Konditionen an der vom Aussteller gemieteten Ausstellungsfläche der schriftlichen Zustimmung von Switzer- übernimmt, ist der ursprüngliche Aussteller im Umfang der Bezahlung des Teilnahmepreises land Global Enterprise sowie einer zusätzlichen Anmeldung. Als Mitaussteller gelten Teilneh durch den Ersatzaussteller befreit. Die Einschreibegebühr sowie zusätzliche Auslagen von Swit mer, die in irgendeiner Form auf dem Stand eines Ausstellers in Erscheinung treten, namentlich zerland Global Enterprise bleiben in jedem Fall geschuldet. Die Einschreibegebühr wird zusätz durch Beschriftungen, Exponate oder durch Eintrag in den Messekatalog. Für jeden Mitausstel lich auch vom Ersatzaussteller erhoben. ler wird eine separate Einschreibegebühr verrechnet. Bei der Aufnahme von Mitausstellern haf tet der Aussteller gegenüber Switzerland Global Enterprise für die Einhaltung der vorliegenden 6.7 Switzerland Global Enterprise kann jederzeit Reduktionen der angemeldeten Standfläche Vertragsbedingungen, allfälliger Einzelabreden sowie für jeglichen durch den Mitaussteller und einen Standortwechsel vornehmen (Ziffer 7.1). Der Aussteller ist in diesem Fall berechtigt, verursachten Schaden. Die Präsentation von ausländischen Exponaten oder Lizenznehmern innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Mitteilung über eine derartige Änderung vom schweizerischer Firmen bedarf der Bewilligung durch Switzerland Global Enterprise. Vertragsverhältnis schriftlich zurückzutreten, wenn hierdurch seine Belange in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden. Ist eine Beeinträchtigung zumutbar, dann kann der Aussteller 13. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG dennoch vom Vertragsverhältnis zurücktreten, wobei er hierfür kostenpflichtig ist. Die Kosten infolge solchen Widerrufs werden analog Ziffer 6.6 berechnet. 13.4 Switzerland Global Enterprise haftet nicht für verspätetes Eintreffen von Ausstellungsgü tern, mangelnde Unterstützung durch die Vertretungen schweizerischer Firmen auf dem Platz, 6.8 Kann eine geplante Messebeteiligung nicht realisiert werden, besteht seitens der angemelde Diebstahl oder Beschädigung von Ausstellungsgütern und Effekten, Ereignisse höherer Gewalt, ten Messeteilnehmer kein Anspruch auf Entschädigung bezüglich allfällig erwarteter Geschäfts Beschlagnahmung durch Behörden usw. abschlüsse im Rahmen des Messeauftritts. 13.5 Switzerland Global Enterprise schliesst die Haftung für Nachteile und Schäden aus, die dem 7. SPEZIELLE BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN VERANSTALTUNGEN/MESSEN Aussteller durch dessen vertragswidriges Verhalten entstehen. Für einen nachgewiesenermas sen vorsätzlich oder grobfahrlässig durch Switzerland Global Enterprise bzw. dessen Vertrags Leistungen von Switzerland Global Enterprise partner (Standbauer, Messeleitung, Grafiker usw.) verursachten unmittelbaren Schaden haftet 7.1 Grundleistungen: Mit der Übernahme der Organisation verpflichtet sich Switzerland Global Switzerland Global Enterprise gegenüber dem Aussteller. Jede darüber hinausgehende Haftung Enterprise, dem Kunden optimale Voraussetzungen für seine Messebeteiligung zu bieten und von Switzerland Global Enterprise ist ausgeschlossen. alle Vorkehrungen zu treffen, um eine dem Ansehen der Schweiz entsprechend würdige und einheitliche Veranstaltung zu organisieren. Im Preis für die Grundleistungen (Teilnahmepreis) 13.6 Falls die Durchführung einer Veranstaltung oder die geplante Beteiligung aus unvorherge sind die Miete der Ausstellungsfläche sowie die in den Teilnahmeunterlagen aufgeführten Leis- sehenen zwingenden Gründen nicht zustande kommt, trifft Switzerland Global Enterprise keine tungen inbegriffen. Verantwortung. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten für Grundleistungen werden Switzerland Global Enterprise ist alleiniger Auftraggeber für die Grundleistungen gegenüber den angemeldeten Ausstellern anteilsmässig verrechnet. Auslagen für Sonderleistungen werden Dritten. Switzerland Global Enterprise nimmt im Zusammenhang mit der Messeleitung die den Ausstellern individuell in Rechnung gestellt. Zuteilung des Standortes und der Standfläche vor. Switzerland Global Enterprise ist bestrebt, Platzierungswünschen der Aussteller zu entsprechen. Allfällige Zusagen betreffend Standort und 13.7 Switzerland Global Enterprise haftet gegenüber dem Aussteller nicht für irgendwelche Grösse der Ausstellungsfläche begründen keinen Rechtsanspruch. Switzerland Global Enter- Folgen, die sich aus der Lage oder Umgebung des Standes ergeben. prise behält sich vor, dem Aussteller abweichend von der Bestätigung einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Grösse seiner Ausstellungsfläche zu ändern (zum Beispiel bei Überzeich- 14. ANWENDBARES RECHT nung), Ein und Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schliessen Soweit diese AGB keine oder keine anders lautenden Bestimmungen enthalten, ist für die und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen, soweit sie wegen besonderer Umstände zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnisse ausschliesslich schweizerisches Recht ein erhebliches Interesse an solchen Massnahmen hat. anwendbar. 7.2 Sonderleistungen: Alle über die Grundleistungen hinausgehenden Dienstleistungen werden 15. GERICHTSSTAND – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – als Sonderleistungen nach Aufwand, inklusive Bearbeitungsgebühr, separat verrechnet. Darunter fallen insbesondere zusätzliche Einrichtun Ausschliesslicher Gerichtsstand für das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis ist gen und Mobiliar, Anschlüsse, Installationen sowie Betriebskosten für Elektrizität und Telekom Zürich. munikation, Wasser, Druckluft, Gas usw., ebenso Leistungen wie zusätzliche Ausstellerausweise, Zürich, Oktober 2007 Parkkarten usw. Pflichten des Ausstellers 7.3 Die von der Messeleitung aufgestellten Richtlinien und Vorschriften sind für jeden Aussteller verbindlich. Das Hausrecht steht dem verantwortlichen Projektleiter von Switzerland Global Enterprise bzw. dessen Stellvertreter zu. Switzerland Global Enterprise oder vom Unternehmen beauftragte Dritte vertreten die Interessen der schweizerischen Aussteller gegenüber der Messe leitung. 7.4 Die Gestaltung und der Betrieb der angemieteten Fläche müssen sich dem Gesamtbild anpassen. Der Aussteller hat entsprechende Weisungen von Switzerland Global Enterprise oder der Messeleitung zu beachten. Für die Gestaltung und den Betrieb der Stände gelten subsidiär die Richtlinien und Weisungen von Switzerland Global Enterprise.
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