Geheimnisse im Land des Mittags 1. Tag: Flug nach Lamezia Terme - noz Reisen
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ITALIEN - KAL KALABRIEN ABRIEN ©Freesurf - stock.adobe.com Geheimnisse im Land des Mittags 1. Tag: Flug nach Lamezia Terme Die Reise beginnt mit dem Flug von Münster Osnabrück in die süditalienische Stadt Lamezia Terme. Nach der Begrüßung durch die Reiseleitung geht es ins Hotel in der Region Tropea/Zambrone. 2. Tag: Ausflugspaket: Capo Vaticano und Tropea (ca. 45 km) Ihr erster Halbtagesausflug im Rahmen des Ausflugspakets führt Sie heute zunächst zur Halbinsel Capo Vaticano. Das Kap wird durch seine Buchten-, Klippen- und Küstenlandschaften charakterisiert. Ein kurzer Spaziergang bringt Sie zum Leuchtturm aus dem Jahre 1870. Von hier haben Sie einen hervorragenden Blick auf die Straße von Messina und zu den Äolischen Inseln. Weiter geht es nach Tropea. Die Stadt liegt hoch über der gleichnamigen Bucht und spektakuläre Ausblicke machen Tropea zu einem der beliebtesten Urlaubsorte Süditaliens. Sie besuchen die Kathedrale, die einst von Normannen errichtet wurde. Ein Spaziergang entlang des historischen Zentrums schließt sich an. Einen weiteren wunderschönen Ausblick bietet die benedektinische Kirche Santa Maria dell‘ Isola, welche auf einem strandnahen Küstenfelsen liegt. Vor der Rückfahrt zum Hotel haben Sie noch die Gelegenheit zum Besuch eines der zahlreichen Cafes der Stadt. 3. Tag: zur freien Verfügung oder Zusatzausflug Äolische Inseln Heute haben Sie die Möglichkeit, sich im Hotel zu entspannen oder die Umgebung eigenständig zu erkunden. Das Abendessen wird im Hotel serviert. Zusatzausflug Ä Äolische olische Inseln (wetterbedingt): Der Zusatzausflug besteht aus einer kleinen und entspannten Kreuzfahrt entlang der Inselkette, zu der einige der schönsten Inseln des Mittelmeeres gehören. Der erste Halt des Ausflugs ist Vulcano. Auf der südlichsten Äolischen Insel können Sie nicht nur einen herrlichen Ausblick genießen, sondern besuchen auch die Schwefelquellen in der Nähe des Hafens. Weiter geht es nach Lipari, der bevölkerungsreichsten und größten der Äolischen Inseln. Die gleichnamige Stadt gilt als Zentrum der Inselkette – hier kann man wunderbar Einkaufen gehen, einen Spaziergang durch die engen Gassen unternehmen oder die Aussicht im Umfeld der örtlichen Burg und der Katherale San Bartolomeo genießen. Stromboli, die Heimatinsel des 900 Meter hohen gleichnamigen Vulkans, stellt den letzten Stopp des Ausfluges dar. Der Vulkan nimmt bis auf zwei Dörfer die vollständige Fläche der zwölf Quadratkilometer großen Insel ein. Die ursprünglichen Dörfer Stromboli und das Fischerdorf Gonostra beherbergen die einzigen Einwohner des Eilands. Dabei bieten sich die örtlichen Strände aus feinem Lavasand wunderbar zum Ausruhen und Baden ein. Danach endet die kleine Kreuzfahrt mit der Rückkehr auf das italienische Festland. Wichtig: Dieser Ausflug wird zusammen mit anderen Reisegruppen durchgeführt. Auf einem Schiff werden bis zu 300 Personen teilnehmen und für alle wird es nur eine Reiseleitung geben. 4. Tag: Ausflugspaket: Serra San Bruno - Pizzo (ca. 150 km) Ihr heutiger Ganztagesausflug führt Sie im Rahmen des Ausflugspakets zunächst nach Serra San Bruno, einer Ortschaft im Landesinneren, hoch gelegen auf 870 Meter über dem Meeresspiegel. Die kleine Stadt wurde 1091 von durch den Kartäuserorden gegründet. Zu Fuß geht es durch die malerische Altstadt mit ihren prachtvollen Kirchen. Sie besuchen das Museum von Certosa. Weiter geht es nach Pizzo, einem der schönsten Fischerdörfer Kalabriens. Der historische Stadtkern mit seinen engen Gassen und Plätzen, die auf einem Felsen erbaute Kirche von Piedigrotta werden Sie begeistern. Unbedingt probieren sollten Sie dann die weltberühmte, lokale Spezialität Tartufo. Diese Eisspezialität wurde in Pizzo erfunden und ist der Inbegriff für italienische Eisspezialitäten in aller Welt. Rückkehr zum Hotel am Nachmittag. 5. Tag: zur freien Verfügung oder Zusatzausflug Taormina Erholen Sie sich heute in Ihrem Standorthotel oder buchen Sie vorab den Zusatzausflug auf die gegenüber liegende Insel Sizilien. Zusatzausflug T Taormina aormina auf Sizilien: (ca. 345 km) Bereits der wundervolle Ausblick auf die Bucht von Taormina zieht jeden Besucher der Stadt sofort in seinen Bann. Die Verbindung aus historischer Altstadt und den mit der Seilbahn erreichbaren Stränden macht Taormina zu einem der beliebtesten Urlaubsziele Italiens. Mit dem griechischen Theater besuchen Sie eine der berühmtesten Sehenswürdigkeiten Siziliens. Hier entfaltet sich die ganze Schönheit der Gegend mit dem Blick auf die Bucht von Giardini-Naxos und dem im Hintergrund thronenden Ätna. Gemeinsam spazieren Sie entlang des Corso Umberto zur Piazza IX. Aprile, dem Hauptplatz Taorminas, der von historischen Gebäuden, zahlreichen Geschäften und idyllischen Restaurants bestimmt wird. Der letzte Halt des Tages gilt dem Stadtpark, dem Giardino Pubblico, in dem sich exotische Pflanzen bei faszinierenden Gerüchen und Anblicken entfalten. Rückkehr zum Hotel. 6. Tag: Ausflugspaket: Ausflug nach Scilla und Reggio Calabria (ca. 250 km) In der Provinz Reggio Calabria liegt Scilla, eines der schönsten Dörfer Kalabriens. Auf dem Weg nach Scilla entfalten sich die Seite 1 von 4
Landschaftswelten der Costa Viola, die mit ihren verträumten Dörfern, der unberührten kalabrischen Natur und den felsigen Küstenlandschaften eine Panoramaaussicht auf das Tyrrhenische Meer und die Straße von Messina erlauben. Bei Scilla angekommen, gilt der erste Besuch Chianalea, dem in Scilla integrierten alten Fischerdorf, der Klippe von Scilla mit dem historischen Castello Ruffo di Scilla und der traditionsreichen Kirche Chiesa di San Rocco. Der Ausflug führt außerdem in die Stadt Reggio Calabria. Die Gründung der Stadt lässt sich in das Jahr 720 vor Christus zurückdatieren. Vor Ort bekommen Sie einen Einblick in das Archäologische Museum der Stadt, das Fundstücke aus prähistorischer, antiker und mittelalterlicher Zeit vorzeigen kann. Höhepunkt der Sammlung sind die zwei weltbekannten Bronzestatuen von Riace, die aus dem 5. Jahrhundert vor Christus stammen. Auf einem entspannten Spaziergang entlang des Uferwegs Gabriele D‘Annunzio können Sie die als schönsten Kilometer Italiens getaufte Promenade entdecken. Daran angeschlossen ist ein Besuch der antiken römischen Bäder, der griechischen Stadtmauern Mura Greche und des 1908 beim Erdbeben von Messina zerstörten und wiederaufgebauten Doms der Stadt. Gegen Abend geht es zurück in das Vier-Sterne-Hotel. 7. Tag: Ausflugspaket: Amantea - Belmonte Mit diesem Tagesausflug, der Sie nach Amantea und Belmonte Calabro bringt, entdecken Sie den nördlicheren Teil der geschichtsreichen und landschaftlich eindrucksvollen Tyrrhenischen Küste Kalabriens. Erste Station Ihres Ausfluges ist Amantea, einem Städtchen, das sich in einer wunderschönen Lage zwischen zwei Kaps befindet. Wertvolle kunsthistorische Sehenswürdigkeiten bieten sich dem Besucher beim Rundgang durch die Altstadt. Danach führen wir Sie weiter in das naheliegende Dorf Belmonte Calabro, das auf einer natürlichen Terrasse direkt über dem Meer liegt. Das historische Zentrum von Belmonte Calabro ist ein kleines architektonisches Juwel. Es schmiegt sich an die Rückseite eines felsigen Hügels, der einem Eselsbuckel ähnelt. Die gesamte Ortschaft hat die Form eines Schiffes, das in die Richtung des Meeres deutet. Die Stadtmauern sind noch weitgehend erhalten geblieben und bilden ein authentisches Zeugnis der vergangenen Jahrhunderte. Hier spürt man überall noch den Hauch vom einfachen und fleißigen Leben des Mittelalters. Es besteht die Zeit und die Möglichkeit, im Ort ein Mittagessen einzunehmen. 8. Tag: Rückflug nach Münster Osnabrück Heute findet die Reise durch Kalabrien ihr unvermeidliches Ende. Mit den Eindrücken der Woche kehren Sie nach Deutschland zurück. Eingeschlossene Leistungen Flug ohne Umsteigen mit Sundair nach Lamezia Terme und zurück CO2-Kompensation über atmosfair Flugabhängige Steuern und Gebühren Alle Transfers im Zielgebiet lt. Programm 7 x Übernachtung im Hotel der Kat. 4 (Hotel Michelizia Tropea Resort in Tropea, Villagio Borgo del Principe in Zambrone o.ä.) Willkommenstrunk 7 x Buffetfrühstück 7 x Abendessen im Hotel Deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort Reiseliteratur Auf W Wunsch unsch vvor orab ab buchbar: Ausflugspaket lt. Programm: € 195,- p.P. Halbtagesausflug Tropea und Capo Vaticano Ganztagesausflug Serra San Bruno und Pizzo Ganztagesausflug Scilla und Reggio Calabria Ganztagesausflug Amantea und Belmonte Zusatzausflug: Äolische Inseln (wetterbedingt) € 79,- p.P. Zusatzausflug: Taormina auf Sizilien (Mindestteilnehmer 20 Pers.) € 49,- p.P. NICH NICHTT EINGESCHL EINGESCHLOSSENE OSSENE LEISTUNGEN: Nach heutigem Stand wird in Kalabrien eine Touristensteuer in Höhe von ca. € 3,- pro Person und Tag erhoben. Diese Steuer ist vom Reisegast vor Ort direkt an das Hotel in bar zu bezahlen. Eintrittsgelder Gesetzlicher Zuschlag für die Anhebung der Luftverkehrssteuer für Flüge ab dem 01.04.2020: 5,- € pro Person Eingeschränkte Mobilität Die gebuchte(n) Reiseleistung(en) ist/sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt nutzbar. Sollten Sie detailliertere Informationen über die Eignung für Personen mit eingeschränkter Mobilität wünschen, kontaktieren Sie bitte Ihre Buchungsstelle. Mängelanzeige Sollte auf Ihrer Reise unerwartet ein Mangel auftreten, zeigen Sie diesen bitte unverzüglich vor Ort (bei unserer Reisebegleitung oder im Hotel/ beim Schiffspersonal) an. Reiseschutz Im Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Sie können jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung von Stornokosten von der Reise zurücktreten. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung der Reise die festgelegten Stornierungsgebühren anfallen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen! Sie können Ihre Reiseversicherungen gerne bei uns abschließen. Zahlungsmöglichkeiten Seite 2 von 4
Die Zahlung Ihrer gebuchten Reise ist per Rechnung oder per Lastschrift möglich. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Die Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises und ist innerhalb 14 Tage nach Rechnungslegung zu begleichen. Der Restbetrag wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Reiseunterlagen Sie erhalten Ihren gültigen Reise- und Hotelschein automatisch bis etwa 14 Tage vor Abreise. Sofern die Bettensteuer bzw. Tourismusabgabe einer Stadt nicht im Arrangementpreis enthalten ist, ist diese vor Ort selbst zu zahlen. Mindestteilnehmerzahl Die Durchführung der Reise ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wir werden Sie spätestens 4 Wochen vor Reisetermin informieren, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Durchführung der Reise behalten wir uns dann vor. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie natürlich unverzüglich zurück. Veranstalter Globalis Erlebnisreisen GmbH Uferstraße 24 61137 Schöneck Telefonnummer: 0541/310-880 Es gelten die aktuellen Globalis Reisebedingungen. Reisemittler: Hapag-Lloyd Reisebüro, TUI Deutschland GmbH, Dr.-Julius-Leber-Str.9-11, 23552 Lübeck. Die TUI Deutschland GmbH, Lübeck verarbeitet die von Ihnen angegebenen Informationen nach den Vorgaben des europäischen bzw. deutschen Datenschutzrechts. Hinweise Es gelten die allgemeinen AGB´s des Reiseveranstalters. Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer Reise haben, stehen Wir empfehlen den wir Ihnen gerne unter folgender Nummer zur Verfügung: Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung 05 41 760 52 05 E-Mail: info@hkr-reise.de Unser Serviceteam informiert Sie hierzu gerne. Globalis Erlebnisreisen GmbH, Uferstraße 24, 61137 Schöneck Seite 3 von 4
Reisetermin: 04.05. - 11.05.2020 Unterkunftsar Unterkunftsart/Pr t/Preis eis | 4-Sterne Hotel (Landeskategorie): p.P p.P.. Doppelzimmer 895,- € Belegung: 2 Personen Einz Einzelzimmer elzimmer 1.095,- € Belegung: 1 Person Ausflüge Ausflugspaket lt. Programm - 195,- € Zusatzausflug: Äolische Inseln - 79,- € Zusatzausflug: Taormina auf Sizilien - 49,- € Seite 4 von 4
Reisebedingungen der Firma GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH Sehr geehrte Kunden und Reisende, zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder dengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirk- außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des sam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts- Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH nachfolgend „Globalis“ verkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Ver- abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Vertragsabschluss: tragsabschluss wird gegen Aushändigung des Siche- Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergän- a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Bu- rungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des zen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB chung in der entsprechenden Anwendung von GLOBALIS Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung wird 30 (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 erläutert. Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen die- b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer se aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Bu- 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchun- Ihrer Buchung sorgfältig durch! chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglich- gen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte keit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Reisepreis sofort zahlungsfällig. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Ver- c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Rest- pflichtungen des Kunden Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs- 1.1. Für alle Buchungswege gilt: ist ausschließlich die deutsche Sprache. fälligkeiten, obwohl GLOBALIS zur ordnungsgemäßen a) Grundlage des Angebots von GLOBALIS und der Bu- d) Soweit der Vertragstext von GLOBALIS im Onlinebu- Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in chung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die chungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten er- ergänzenden Informationen von GLOBALIS für die je- und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Ver- füllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurück- weilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung tragstextes unterrichtet. behaltungsrecht des Kunden besteht, so ist GLOBALIS vorliegen. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zah- berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pau- b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von GLOBALIS lungspflichtig buchen“ bietet der Kunde GLOBALIS den schalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus- Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An Rücktrittskosten gemäß 5 zu belasten. künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebe- den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages ab- Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. ginn, die nicht den Reisepreis betreffen ändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unver- von GLOBALIS zugesagten Leistungen hinausgehen oder züglich auf elektronischem Weg bestätigt. 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Rei- im Widerspruch dazu stehen. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des seleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschal- c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig die nicht von GLOBALIS herausgegeben werden, sind für Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines werden und von GLOBALIS nicht wider Treu und Glauben GLOBALIS und die Leistungspflicht von GLOBALIS nicht Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungs- herbeigeführt wurden, sind GLOBALIS vor Reisebeginn verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Verein- angaben. GLOBALIS ist vielmehr frei in der Entscheidung, gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und barung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. von GLOBALIS gemacht wurden. nicht. 3.2. GLOBALIS ist verpflichtet, den Kunden über Leis- d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von GLOBALIS h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestä- tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot tigung von GLOBALIS beim Kunden zu Stande. Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger von GLOBALIS vor, an das GLOBALIS für die Dauer von 5 i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund- der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons verständlich und in hervorgehobener Weise zu informie- lage dieses neuen Angebots zustande, soweit GLOBALIS „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmit- ren. bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hinge- telbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent- wiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisever- lichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abwei- erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist trag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung chung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt GLOBALIS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde oder Anzahlung erklärt. einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Bu- berechtigt, innerhalb einer von GLOBALIS gleichzeitig mit e) Die von GLOBALIS gegebenen vorvertraglichen Infor- chung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglich- Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist mationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleis- keit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger entweder die Änderung anzunehmen oder unentgelt- tungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. lich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch Kunde nicht innerhalb der von GLOBALIS gesetzten Frist Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkei- ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pau- bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil ten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. schalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den GLOBALIS wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un- Parteien ausdrücklich vereinbart ist. der Reisebestätigung in Textform übermitteln. berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen 1.4. GLOBALIS weist darauf hin, dass nach den gesetz- behaftet sind. Hatte GLOBALIS für die Durchführung der von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie lichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Er- für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Ver- 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a satzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen pflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbe- übernommen hat. Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst trag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Teleme- 4. Preiserhöhung; Preissenkung schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt: dien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Wi- a) Mit der Buchung bietet der Kunde GLOBALIS den Ab- derrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen 4.1. GLOBALIS behält sich nach Maßgabe der § 651f, schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden. Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu er- b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestä- Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver- höhen, soweit tigung (Annahmeerklärung) durch GLOBALIS zustande. trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird GLO- von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder BALIS dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver- andere Energieträger, zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Ha- ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. fen- oder Flughafengebühren, oder oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise 2. Bezahlung Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reise- übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine 2.1. GLOBALIS und Reisevermittler dürfen Zahlungen preis auswirkt. Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, so- (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleich- nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kun- fern GLOBALIS den Reisenden in Textform klar und ver-
Reisebedingungen der Firma GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH ständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhö- anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen fest- GLOBALIS bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein hung mitteilt. gelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbu- 4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweili- chung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per- gen Stornostaffel berechnet: Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall ver- sonen nach 4.1a) kann GLOBALIS den Reisepreis nach a) Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug einbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: sowie Reisen, die nicht unter die nachfolgenden Ziffern dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann b) und c) fallen jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Zif- GLOBALIS vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 % fer 5 € 35pro betroffenen Reisenden. Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 % 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför- ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 45 % der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des verein- ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 60 % überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschal- barten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergeben- ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 80 % reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und den Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann GLOBALIS ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise- gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies vom Kunden verlangen. antritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reise- gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügi- b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben preises; ge Kosten verursachen. gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, b) Eigenanreise, Ferienwohnungen und -häuser / Ap- 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. partements; Bus- und Bahnanreise c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 % Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 % vertragsgemäßer Erbringung GLOBALIS bereit und in der die Reise dadurch für GLOBALIS verteuert hat. ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 % Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Rei- 4.4. GLOBALIS ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise- senden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf an- auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises antritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reise- teilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) ge- preises; ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kos- nannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Ver- c) Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten tenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertra- tragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 % ges berechtigt hätten. GLOBALIS wird sich um Erstattung dies zu niedrigeren Kosten für GLOBALIS führt. Hat der ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 45 % der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 60 % bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von GLOBALIS zu er- ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 85 % völlig unerhebliche Leistungen handelt. statten. GLOBALIS darf jedoch von dem zu erstattenden ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise- 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteil- Mehrbetrag die GLOBALIS tatsächlich entstandenen Ver- antritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reise- nehmerzahl waltungsausgaben abziehen. GLOBALIS hat dem Kun- preises; den /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, 8.1. GLOBALIS kann bei Nichterreichen einer Mindest- welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. GLOBALIS nachzuweisen, dass GLOBALIS überhaupt kein teilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen 4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Rei- oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, zurücktreten: sebeginn eingehend beim Kunden zulässig. als die von GLOBALIS geforderte Entschädigungspau- a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt 4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kun- schale. des Zugangs der Rücktrittserklärung von GLOBALIS beim de berechtigt, innerhalb einer von GLOBALIS gleichzeitig 5.5. GLOBALIS behält sich vor, anstelle der vorstehen- Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unter- mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemes- den Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung richtung angegeben sein senen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder zu fordern, soweit GLOBALIS nachweist, dass GLOBALIS b) GLOBALIS hat die Mindestteilnehmerzahl und die spä- unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils an- teste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von GLOBALIS ge- wendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist c) GLOBALIS ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die setzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rück- GLOBALIS verpflichtet, die geforderte Entschädigung un- Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest- tritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an- ter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und steht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindest- genommen. einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reise- teilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. leistungen konkret zu beziffern und zu belegen. d) Ein Rücktritt von GLOBALIS später als 30 Tage vor Rei- 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ 5.6. Ist GLOBALIS infolge eines Rücktritts zur Rückerstat- sebeginn ist unzulässig. Stornokosten tung des Reisepreises verpflichtet, hat GLOBALIS unver- 8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pau- züglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen schalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegen- Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend. über GLOBALIS unter der vorstehend/nachfolgend ange- 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen gebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen BGB von GLOBALIS durch Mitteilung auf einem dauerhaf- Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch ten Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter 9.1. GLOBALIS kann den Pauschalreisevertrag ohne diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende un- empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen un- geachtet einer Abmahnung von GLOBALIS nachhaltig 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er berührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig die Reise nicht an, so verliert GLOBALIS den Anspruch auf wenn Sie GLOBALIS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ge- den Reisepreis. Stattdessen kann GLOBALIS eine ange- 5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche- rechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige messene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt rung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rück- Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informa- nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort führungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend tionspflichten von GLOBALIS beruht. oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, au- empfohlen. 9.2. Kündigt GLOBALIS, so behält GLOBALIS den An- ßergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchfüh- spruch auf den Reisepreis; GLOBALIS muss sich jedoch 6. Umbuchungen rung der Pauschalreise oder die Beförderung von Perso- den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejeni- nen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss gen Vorteile anrechnen lassen, die GLOBALIS aus einer Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reise- anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch ge- wenn sie nicht der Kontrolle von GLOBALIS unterliegen, ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Ver- nommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden pflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leis- Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen tungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn 10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden worden wären. die Umbuchung erforderlich ist, weil GLOBALIS keine, un- 5.3. GLOBALIS hat die nachfolgenden Entschädigungs- zureichende oder falsche vorvertragliche Informationen 10.1. Reiseunterlagen pauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden Der Kunde hat GLOBALIS oder seinen Reisevermittler, zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kosten- über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informie- sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis los möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des ren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flug-
Reisebedingungen der Firma GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH schein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von GLOBALIS Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistun- auf den Internet-Seiten von GLOBALIS oder direkt über mitgeteilten Frist erhält. gen sind. http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ 10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von 12. Beschränkung der Haftung a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so GLOBALIS einzusehen. kann der Reisende Abhilfe verlangen. 12.1. Die vertragliche Haftung von GLOBALIS für Schä- b) Soweit GLOBALIS infolge einer schuldhaften Unterlas- den, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach 15.1. GLOBALIS wird den Kunden/Reisenden über allge- herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende meine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheits- 651n BGB geltend machen. Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. polizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes ein- c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbe- schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von unverzüglich dem Vertreter von GLOBALIS vor Ort zur schränkung unberührt. gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von GLOBALIS vor Ort 12.2. GLOBALIS haftet nicht für Leistungsstörungen, sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unter- nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit richten. etwaige Reisemängel an GLOBALIS unter der mitgeteil- Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt 15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen ten Kontaktstelle von GLOBALIS zur Kenntnis zu bringen; werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedoku- über die Erreichbarkeit des Vertreters von GLOBALIS bzw. Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung mente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Ein- in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelan- ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift halten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die zeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pau- des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. schalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Rei- B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des d) Der Vertreter von GLOBALIS ist beauftragt, für Abhilfe senden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn GLOBALIS nicht, zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht be- von GLOBALIS sind und getrennt ausgewählt wurden. unzureichend oder falsch informiert hat. fugt, Ansprüche anzuerkennen. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hier- 15.3. GLOBALIS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung 10.3. Fristsetzung vor Kündigung durch unberührt. und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige di- Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag we- 12.3. GLOBALIS haftet jedoch, wenn und soweit für ei- plomatische Vertretung, wenn der Kunde GLOBALIS mit gen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB be- nen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass GLOBA- zeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB Aufklärungs- oder Organisationspflichten von GLOBALIS kündigen, hat er GLOBALIS zuvor eine angemessene Frist ursächlich geworden ist. LIS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, 12.4. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, The- 16. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und wenn die Abhilfe von GLOBALIS verweigert wird oder rapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwen- Gerichtsstandsvereinbarung wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. dungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil der Pau- 10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung schalreise der GLOBALIS sind und von dieser zusätzlich 16.1. GLOBALIS weist im Hinblick auf das Gesetz über bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 12.2 lediglich ver- Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass GLOBALIS Abhilfeverlangen mittelt werden, haftet die GLOBALIS nicht für Leistungs- nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäck- erbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Die teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach verlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammen- Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon Drucklegung dieser Reisebedingungen für GLOBALIS hang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Be- unberührt. Soweit solche Leistungen Bestandteile der stimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Reiseleistungen sind, haftet die GLOBALIS nicht für einen verpflichtend würde, informiert GLOBALIS die Verbrau- Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesell- Heil- oder Kurerfolg. cher hierüber in geeigneter Form. GLOBALIS weist für schaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und GLO- alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr 13. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat BALIS können die Erstattungen aufgrund internationaler geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streit- Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat beilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/ nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei der Kunde/Reisende gegenüber GLOBALIS geltend zu odr/ hin. Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung machen. Die Geltendmachung kann auch über den Rei- 16.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. severmittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über die- Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die sen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich GLOBALIS, in Textform wird empfohlen. seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Rei- Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und 14. Informationspflichten über die Identität des GLOBALIS die ausschließliche Geltung des deutschen severmittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden ausführenden Luftfahrtunternehmens Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können GLO- nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu 14.1. GLOBALIS informiert den Kunden bei Buchung BALIS ausschließlich am Sitz von GLOBALIS verklagen. erstatten. entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von 16.3. Für Klagen von GLOBALIS gegen Kunden, bzw. Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft- Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kauf- 11. Besondere Obliegenheiten des Kunden bei fahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung leute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehand- über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder ge- lungen, Wellnessangeboten bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu wöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren 11.1. Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kur- erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der behandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare 14.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Leistungen beinhalten, obliegt es dem Kunden sich vor Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist GLOBALIS ver- Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme pflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Flug- der Sitz von GLOBALIS vereinbart. der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Be- gesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug handlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung durchführen wird bzw. werden. Sobald GLOBALIS weiß, © Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, ins- welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird GLO- Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017 – 2018 besondere eventuell bereits bestehender Beschwerden BALIS den Kunden informieren. oder Krankheiten geeignet sind. 14.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Flug- Reiseveranstalter: 11.2. Die GLOBALIS schuldet diesbezüglich ohne aus- gesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird GLOBALIS GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH drückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit ange- Uferstraße 24, D-61137 Schöneck auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische messenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel infor- Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Ne- mieren. Tel.: 06187 / 4804-840 · Fax: 06187 / 4804-335 benwirkungen solcher Leistungen. 14.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte e-Mail: info@globalis.de · www.globalis.de 11.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unab- „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Geschäftsführer: Hartmut Piel hängig davon, ob die GLOBALIS nur Vermittler solcher Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist Handelsregister: Amtsgericht Hanau, HRB 3089
Reisebedingungen der Firma GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH Sehr geehrte Kunden und Reisende, zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder dengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirk- außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des sam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts- Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH nachfolgend „Globalis“ verkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Ver- abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Vertragsabschluss: tragsabschluss wird gegen Aushändigung des Siche- Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergän- a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Bu- rungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des zen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB chung in der entsprechenden Anwendung von GLOBALIS Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung wird 30 (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 erläutert. Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen die- b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer se aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Bu- 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchun- Ihrer Buchung sorgfältig durch! chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglich- gen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte keit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Reisepreis sofort zahlungsfällig. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Ver- c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Rest- pflichtungen des Kunden Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs- 1.1. Für alle Buchungswege gilt: ist ausschließlich die deutsche Sprache. fälligkeiten, obwohl GLOBALIS zur ordnungsgemäßen a) Grundlage des Angebots von GLOBALIS und der Bu- d) Soweit der Vertragstext von GLOBALIS im Onlinebu- Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in chung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die chungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten er- ergänzenden Informationen von GLOBALIS für die je- und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Ver- füllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurück- weilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung tragstextes unterrichtet. behaltungsrecht des Kunden besteht, so ist GLOBALIS vorliegen. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zah- berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pau- b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von GLOBALIS lungspflichtig buchen“ bietet der Kunde GLOBALIS den schalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus- Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An Rücktrittskosten gemäß 5 zu belasten. künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebe- den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages ab- Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. ginn, die nicht den Reisepreis betreffen ändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unver- von GLOBALIS zugesagten Leistungen hinausgehen oder züglich auf elektronischem Weg bestätigt. 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Rei- im Widerspruch dazu stehen. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des seleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschal- c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig die nicht von GLOBALIS herausgegeben werden, sind für Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines werden und von GLOBALIS nicht wider Treu und Glauben GLOBALIS und die Leistungspflicht von GLOBALIS nicht Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungs- herbeigeführt wurden, sind GLOBALIS vor Reisebeginn verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Verein- angaben. GLOBALIS ist vielmehr frei in der Entscheidung, gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und barung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. von GLOBALIS gemacht wurden. nicht. 3.2. GLOBALIS ist verpflichtet, den Kunden über Leis- d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von GLOBALIS h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestä- tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot tigung von GLOBALIS beim Kunden zu Stande. Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger von GLOBALIS vor, an das GLOBALIS für die Dauer von 5 i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund- der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons verständlich und in hervorgehobener Weise zu informie- lage dieses neuen Angebots zustande, soweit GLOBALIS „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmit- ren. bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hinge- telbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent- wiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisever- lichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abwei- erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist trag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung chung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt GLOBALIS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde oder Anzahlung erklärt. einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Bu- berechtigt, innerhalb einer von GLOBALIS gleichzeitig mit e) Die von GLOBALIS gegebenen vorvertraglichen Infor- chung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglich- Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist mationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleis- keit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger entweder die Änderung anzunehmen oder unentgelt- tungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. lich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch Kunde nicht innerhalb der von GLOBALIS gesetzten Frist Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkei- ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pau- bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil ten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. schalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den GLOBALIS wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un- Parteien ausdrücklich vereinbart ist. der Reisebestätigung in Textform übermitteln. berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen 1.4. GLOBALIS weist darauf hin, dass nach den gesetz- behaftet sind. Hatte GLOBALIS für die Durchführung der von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie lichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Er- für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Ver- 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a satzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen pflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbe- übernommen hat. Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst trag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Teleme- 4. Preiserhöhung; Preissenkung schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt: dien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Wi- a) Mit der Buchung bietet der Kunde GLOBALIS den Ab- derrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen 4.1. GLOBALIS behält sich nach Maßgabe der § 651f, schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden. Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu er- b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestä- Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver- höhen, soweit tigung (Annahmeerklärung) durch GLOBALIS zustande. trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird GLO- von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder BALIS dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver- andere Energieträger, zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Ha- ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. fen- oder Flughafengebühren, oder oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise 2. Bezahlung Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reise- übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine 2.1. GLOBALIS und Reisevermittler dürfen Zahlungen preis auswirkt. Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise 4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, so- (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleich- nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kun- fern GLOBALIS den Reisenden in Textform klar und ver-
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