Geheimnisse im Land des Mittags 1. Tag: Flug nach Lamezia Terme - noz Reisen

Die Seite wird erstellt Andrea Wirth
 
WEITER LESEN
Geheimnisse im Land des Mittags 1. Tag: Flug nach Lamezia Terme - noz Reisen
ITALIEN - KAL
          KALABRIEN
              ABRIEN
                                                                                                            ©Freesurf - stock.adobe.com

Geheimnisse im Land des Mittags

1. Tag: Flug nach Lamezia Terme
Die Reise beginnt mit dem Flug von Münster Osnabrück in die süditalienische Stadt Lamezia Terme. Nach der Begrüßung durch die Reiseleitung
geht es ins Hotel in der Region Tropea/Zambrone.

2. Tag: Ausflugspaket: Capo Vaticano und Tropea (ca. 45 km)
Ihr erster Halbtagesausflug im Rahmen des Ausflugspakets führt Sie heute zunächst zur Halbinsel Capo Vaticano. Das Kap wird durch seine
Buchten-, Klippen- und Küstenlandschaften charakterisiert. Ein kurzer Spaziergang bringt Sie zum Leuchtturm aus dem Jahre 1870. Von hier
haben Sie einen hervorragenden Blick auf die Straße von Messina und zu den Äolischen Inseln. Weiter geht es nach Tropea. Die Stadt liegt hoch
über der gleichnamigen Bucht und spektakuläre Ausblicke machen Tropea zu einem der beliebtesten Urlaubsorte Süditaliens. Sie besuchen
die Kathedrale, die einst von Normannen errichtet wurde. Ein Spaziergang entlang des historischen Zentrums schließt sich an. Einen weiteren
wunderschönen Ausblick bietet die benedektinische Kirche Santa Maria dell‘ Isola, welche auf einem strandnahen Küstenfelsen liegt. Vor der
Rückfahrt zum Hotel haben Sie noch die Gelegenheit zum Besuch eines der zahlreichen Cafes der Stadt.

3. Tag: zur freien Verfügung oder Zusatzausflug Äolische Inseln
Heute haben Sie die Möglichkeit, sich im Hotel zu entspannen oder die Umgebung eigenständig zu erkunden. Das Abendessen wird im Hotel
serviert.

Zusatzausflug Ä
              Äolische
                olische Inseln (wetterbedingt):

Der Zusatzausflug besteht aus einer kleinen und entspannten Kreuzfahrt entlang der Inselkette, zu der einige der schönsten Inseln des
Mittelmeeres gehören. Der erste Halt des Ausflugs ist Vulcano. Auf der südlichsten Äolischen Insel können Sie nicht nur einen herrlichen
Ausblick genießen, sondern besuchen auch die Schwefelquellen in der Nähe des Hafens. Weiter geht es nach Lipari, der bevölkerungsreichsten
und größten der Äolischen Inseln. Die gleichnamige Stadt gilt als Zentrum der Inselkette – hier kann man wunderbar Einkaufen gehen,
einen Spaziergang durch die engen Gassen unternehmen oder die Aussicht im Umfeld der örtlichen Burg und der Katherale San Bartolomeo
genießen. Stromboli, die Heimatinsel des 900 Meter hohen gleichnamigen Vulkans, stellt den letzten Stopp des Ausfluges dar. Der Vulkan
nimmt bis auf zwei Dörfer die vollständige Fläche der zwölf Quadratkilometer großen Insel ein. Die ursprünglichen Dörfer Stromboli und das
Fischerdorf Gonostra beherbergen die einzigen Einwohner des Eilands. Dabei bieten sich die örtlichen Strände aus feinem Lavasand wunderbar
zum Ausruhen und Baden ein. Danach endet die kleine Kreuzfahrt mit der Rückkehr auf das italienische Festland. Wichtig: Dieser Ausflug wird
zusammen mit anderen Reisegruppen durchgeführt. Auf einem Schiff werden bis zu 300 Personen teilnehmen und für alle wird es nur eine
Reiseleitung geben.

4. Tag: Ausflugspaket: Serra San Bruno - Pizzo (ca. 150 km)
Ihr heutiger Ganztagesausflug führt Sie im Rahmen des Ausflugspakets zunächst nach Serra San Bruno, einer Ortschaft im Landesinneren,
hoch gelegen auf 870 Meter über dem Meeresspiegel. Die kleine Stadt wurde 1091 von durch den Kartäuserorden gegründet. Zu Fuß geht
es durch die malerische Altstadt mit ihren prachtvollen Kirchen. Sie besuchen das Museum von Certosa. Weiter geht es nach Pizzo, einem
der schönsten Fischerdörfer Kalabriens. Der historische Stadtkern mit seinen engen Gassen und Plätzen, die auf einem Felsen erbaute Kirche
von Piedigrotta werden Sie begeistern. Unbedingt probieren sollten Sie dann die weltberühmte, lokale Spezialität Tartufo. Diese Eisspezialität
wurde in Pizzo erfunden und ist der Inbegriff für italienische Eisspezialitäten in aller Welt. Rückkehr zum Hotel am Nachmittag.

5. Tag: zur freien Verfügung oder Zusatzausflug Taormina
Erholen Sie sich heute in Ihrem Standorthotel oder buchen Sie vorab den Zusatzausflug auf die gegenüber liegende Insel Sizilien.

Zusatzausflug T
              Taormina
               aormina auf Sizilien: (ca. 345 km)

Bereits der wundervolle Ausblick auf die Bucht von Taormina zieht jeden Besucher der Stadt sofort in seinen Bann. Die Verbindung aus
historischer Altstadt und den mit der Seilbahn erreichbaren Stränden macht Taormina zu einem der beliebtesten Urlaubsziele Italiens. Mit
dem griechischen Theater besuchen Sie eine der berühmtesten Sehenswürdigkeiten Siziliens. Hier entfaltet sich die ganze Schönheit der
Gegend mit dem Blick auf die Bucht von Giardini-Naxos und dem im Hintergrund thronenden Ätna. Gemeinsam spazieren Sie entlang des Corso
Umberto zur Piazza IX. Aprile, dem Hauptplatz Taorminas, der von historischen Gebäuden, zahlreichen Geschäften und idyllischen Restaurants
bestimmt wird. Der letzte Halt des Tages gilt dem Stadtpark, dem Giardino Pubblico, in dem sich exotische Pflanzen bei faszinierenden
Gerüchen und Anblicken entfalten. Rückkehr zum Hotel.

6. Tag: Ausflugspaket: Ausflug nach Scilla und Reggio Calabria (ca. 250 km)
In der Provinz Reggio Calabria liegt Scilla, eines der schönsten Dörfer Kalabriens. Auf dem Weg nach Scilla entfalten sich die

Seite 1 von 4
Geheimnisse im Land des Mittags 1. Tag: Flug nach Lamezia Terme - noz Reisen
Landschaftswelten der Costa Viola, die mit ihren verträumten Dörfern, der unberührten kalabrischen Natur und den felsigen
Küstenlandschaften eine Panoramaaussicht auf das Tyrrhenische Meer und die Straße von Messina erlauben. Bei Scilla angekommen, gilt der
erste Besuch Chianalea, dem in Scilla integrierten alten Fischerdorf, der Klippe von Scilla mit dem historischen Castello Ruffo di Scilla und
der traditionsreichen Kirche Chiesa di San Rocco. Der Ausflug führt außerdem in die Stadt Reggio Calabria. Die Gründung der Stadt lässt sich
in das Jahr 720 vor Christus zurückdatieren. Vor Ort bekommen Sie einen Einblick in das Archäologische Museum der Stadt, das Fundstücke
aus prähistorischer, antiker und mittelalterlicher Zeit vorzeigen kann. Höhepunkt der Sammlung sind die zwei weltbekannten Bronzestatuen
von Riace, die aus dem 5. Jahrhundert vor Christus stammen. Auf einem entspannten Spaziergang entlang des Uferwegs Gabriele D‘Annunzio
können Sie die als schönsten Kilometer Italiens getaufte Promenade entdecken. Daran angeschlossen ist ein Besuch der antiken römischen
Bäder, der griechischen Stadtmauern Mura Greche und des 1908 beim Erdbeben von Messina zerstörten und wiederaufgebauten Doms der
Stadt. Gegen Abend geht es zurück in das Vier-Sterne-Hotel.

7. Tag: Ausflugspaket: Amantea - Belmonte
Mit diesem Tagesausflug, der Sie nach Amantea und Belmonte Calabro bringt, entdecken Sie den nördlicheren Teil der geschichtsreichen und
landschaftlich eindrucksvollen Tyrrhenischen Küste Kalabriens. Erste Station Ihres Ausfluges ist Amantea, einem Städtchen, das sich in einer
wunderschönen Lage zwischen zwei Kaps befindet. Wertvolle kunsthistorische Sehenswürdigkeiten bieten sich dem Besucher beim Rundgang
durch die Altstadt. Danach führen wir Sie weiter in das naheliegende Dorf Belmonte Calabro, das auf einer natürlichen Terrasse direkt über dem
Meer liegt. Das historische Zentrum von Belmonte Calabro ist ein kleines architektonisches Juwel. Es schmiegt sich an die Rückseite eines
felsigen Hügels, der einem Eselsbuckel ähnelt. Die gesamte Ortschaft hat die Form eines Schiffes, das in die Richtung des Meeres deutet. Die
Stadtmauern sind noch weitgehend erhalten geblieben und bilden ein authentisches Zeugnis der vergangenen Jahrhunderte. Hier spürt man
überall noch den Hauch vom einfachen und fleißigen Leben des Mittelalters. Es besteht die Zeit und die Möglichkeit, im Ort ein Mittagessen
einzunehmen.

8. Tag: Rückflug nach Münster Osnabrück
Heute findet die Reise durch Kalabrien ihr unvermeidliches Ende. Mit den Eindrücken der Woche kehren Sie nach Deutschland zurück.

Eingeschlossene Leistungen
     Flug ohne Umsteigen mit Sundair nach Lamezia Terme und zurück
     CO2-Kompensation über atmosfair
     Flugabhängige Steuern und Gebühren
     Alle Transfers im Zielgebiet lt. Programm
     7 x Übernachtung im Hotel der Kat. 4 (Hotel Michelizia Tropea Resort in Tropea, Villagio Borgo del Principe in Zambrone o.ä.)
     Willkommenstrunk
     7 x Buffetfrühstück
     7 x Abendessen im Hotel
     Deutsch sprechende Reiseleitung vor Ort
     Reiseliteratur

Auf W
    Wunsch
      unsch vvor
              orab
                 ab buchbar:

 Ausflugspaket lt. Programm: € 195,- p.P.
  Halbtagesausflug Tropea und Capo Vaticano
  Ganztagesausflug Serra San Bruno und Pizzo
  Ganztagesausflug Scilla und Reggio Calabria
  Ganztagesausflug Amantea und Belmonte
 Zusatzausflug: Äolische Inseln (wetterbedingt) € 79,- p.P.
 Zusatzausflug: Taormina auf Sizilien (Mindestteilnehmer 20 Pers.) € 49,- p.P.

NICH
NICHTT EINGESCHL
       EINGESCHLOSSENE
                OSSENE LEISTUNGEN:

 Nach heutigem Stand wird in Kalabrien eine Touristensteuer in Höhe von ca. € 3,- pro Person und Tag erhoben. Diese Steuer ist vom
   Reisegast vor Ort direkt an das Hotel in bar zu bezahlen.
 Eintrittsgelder
 Gesetzlicher Zuschlag für die Anhebung der Luftverkehrssteuer für Flüge ab dem 01.04.2020: 5,- € pro Person

Eingeschränkte Mobilität
Die gebuchte(n) Reiseleistung(en) ist/sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt nutzbar. Sollten Sie detailliertere
Informationen über die Eignung für Personen mit eingeschränkter Mobilität wünschen, kontaktieren Sie bitte Ihre Buchungsstelle.

Mängelanzeige
Sollte auf Ihrer Reise unerwartet ein Mangel auftreten, zeigen Sie diesen bitte unverzüglich vor Ort (bei unserer Reisebegleitung oder im
Hotel/ beim Schiffspersonal) an.

Reiseschutz
Im Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Sie können jederzeit
vor Reisebeginn gegen Zahlung von Stornokosten von der Reise zurücktreten. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung der Reise
die festgelegten Stornierungsgebühren anfallen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen!
Sie können Ihre Reiseversicherungen gerne bei uns abschließen.

Zahlungsmöglichkeiten

Seite 2 von 4
Die Zahlung Ihrer gebuchten Reise ist per Rechnung oder per Lastschrift möglich. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Die Anzahlung
beträgt 20% des Reisepreises und ist innerhalb 14 Tage nach Rechnungslegung zu begleichen. Der Restbetrag wird vier Wochen vor
Reisebeginn fällig.

Reiseunterlagen
Sie erhalten Ihren gültigen Reise- und Hotelschein automatisch bis etwa 14 Tage vor Abreise. Sofern die Bettensteuer bzw. Tourismusabgabe
einer Stadt nicht im Arrangementpreis enthalten ist, ist diese vor Ort selbst zu zahlen.

Mindestteilnehmerzahl
Die Durchführung der Reise ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wir werden Sie spätestens 4 Wochen vor Reisetermin informieren,
falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Durchführung der Reise behalten wir uns dann vor. Den eingezahlten Reisepreis
erhalten Sie natürlich unverzüglich zurück.

Veranstalter
Globalis Erlebnisreisen GmbH
Uferstraße 24
61137 Schöneck

Telefonnummer: 0541/310-880

Es gelten die aktuellen Globalis Reisebedingungen.

Reisemittler: Hapag-Lloyd Reisebüro, TUI Deutschland GmbH, Dr.-Julius-Leber-Str.9-11, 23552 Lübeck. Die TUI Deutschland GmbH, Lübeck
verarbeitet die von Ihnen angegebenen Informationen nach den Vorgaben des europäischen bzw. deutschen Datenschutzrechts.

Hinweise
Es gelten die allgemeinen AGB´s des Reiseveranstalters.

        Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer Reise haben, stehen                                  Wir empfehlen den
       wir Ihnen gerne unter folgender Nummer zur Verfügung:                                   Abschluss einer
                                                                                       Reiserücktrittskostenversicherung
                               05 41 760 52 05
                           E-Mail: info@hkr-reise.de                                      Unser Serviceteam informiert
                                                                                                Sie hierzu gerne.
                Globalis Erlebnisreisen GmbH, Uferstraße 24, 61137 Schöneck

Seite 3 von 4
Reisetermin: 04.05. - 11.05.2020
Unterkunftsar
Unterkunftsart/Pr
              t/Preis
                  eis | 4-Sterne Hotel (Landeskategorie):          p.P
                                                                   p.P..
Doppelzimmer
                                                             895,- €
Belegung: 2 Personen

Einz
Einzelzimmer
     elzimmer
                                                            1.095,- €
Belegung: 1 Person

Ausflüge
Ausflugspaket lt. Programm - 195,- €
Zusatzausflug: Äolische Inseln - 79,- €
Zusatzausflug: Taormina auf Sizilien - 49,- €

    Seite 4 von 4
Reisebedingungen der Firma GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden und Reisende,                            zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder       dengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirk-          außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.                      der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des
sam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und           1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts-              Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und
GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH nachfolgend „Globalis“          verkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den        hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Ver-
abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu          Vertragsabschluss:                                           tragsabschluss wird gegen Aushändigung des Siche-
Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergän-          a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Bu-         rungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des
zen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB        chung in der entsprechenden Anwendung von GLOBALIS           Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung wird 30
(Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252        erläutert.                                                   Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein
des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen die-        b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur       übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer
se aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor     Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Bu-              8 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchun-
Ihrer Buchung sorgfältig durch!                              chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglich-         gen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte
                                                             keit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.            Reisepreis sofort zahlungsfällig.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Ver-
                                                             c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen        2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Rest-
   pflichtungen des Kunden
                                                             Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich        zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs-
1.1. Für alle Buchungswege gilt:                             ist ausschließlich die deutsche Sprache.                     fälligkeiten, obwohl GLOBALIS zur ordnungsgemäßen
a) Grundlage des Angebots von GLOBALIS und der Bu-           d) Soweit der Vertragstext von GLOBALIS im Onlinebu-         Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in
chung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die         chungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber        der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten er-
ergänzenden Informationen von GLOBALIS für die je-           und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Ver-         füllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurück-
weilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung       tragstextes unterrichtet.                                    behaltungsrecht des Kunden besteht, so ist GLOBALIS
vorliegen.                                                   e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zah-       berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pau-
b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von GLOBALIS       lungspflichtig buchen“ bietet der Kunde GLOBALIS den         schalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit
nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus-        Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An      Rücktrittskosten gemäß 5 zu belasten.
künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die            dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab
                                                                                                                          3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebe-
den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages ab-       Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
                                                                                                                             ginn, die nicht den Reisepreis betreffen
ändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich     f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unver-
von GLOBALIS zugesagten Leistungen hinausgehen oder          züglich auf elektronischem Weg bestätigt.                    3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Rei-
im Widerspruch dazu stehen.                                  g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des         seleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschal-
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen,     Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen          reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
die nicht von GLOBALIS herausgegeben werden, sind für        Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines             werden und von GLOBALIS nicht wider Treu und Glauben
GLOBALIS und die Leistungspflicht von GLOBALIS nicht         Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungs-         herbeigeführt wurden, sind GLOBALIS vor Reisebeginn
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Verein-    angaben. GLOBALIS ist vielmehr frei in der Entscheidung,     gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und
barung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht        das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder               den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
von GLOBALIS gemacht wurden.                                 nicht.                                                       3.2. GLOBALIS ist verpflichtet, den Kunden über Leis-
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von GLOBALIS       h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestä-        tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot        tigung von GLOBALIS beim Kunden zu Stande.                   Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger
von GLOBALIS vor, an das GLOBALIS für die Dauer von 5        i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme         (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar,
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund-         der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons          verständlich und in hervorgehobener Weise zu informie-
lage dieses neuen Angebots zustande, soweit GLOBALIS         „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmit-        ren.
bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hinge-         telbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm       3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent-
wiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten      (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisever-        lichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abwei-
erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist        trag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung      chung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt
GLOBALIS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung           beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es            des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde
oder Anzahlung erklärt.                                      einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Bu-         berechtigt, innerhalb einer von GLOBALIS gleichzeitig mit
e) Die von GLOBALIS gegebenen vorvertraglichen Infor-        chung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglich-         Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
mationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleis-       keit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger       entweder die Änderung anzunehmen oder unentgelt-
tungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die     und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird.        lich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der
Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die       Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch    Kunde nicht innerhalb der von GLOBALIS gesetzten Frist
Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3           nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkei-       ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pau-
bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil         ten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.     schalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den         GLOBALIS wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung        3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un-
Parteien ausdrücklich vereinbart ist.                        der Reisebestätigung in Textform übermitteln.                berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen   1.4. GLOBALIS weist darauf hin, dass nach den gesetz-        behaftet sind. Hatte GLOBALIS für die Durchführung der
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie       lichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz         geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Er-
für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Ver-         1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a          satzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen
pflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung      und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge,         Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbe-
übernommen hat.                                              Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst     trag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,             versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Teleme-
                                                                                                                          4. Preiserhöhung; Preissenkung
schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt:     dien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Wi-
a) Mit der Buchung bietet der Kunde GLOBALIS den Ab-         derrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen     4.1. GLOBALIS behält sich nach Maßgabe der § 651f,
schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die    Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das           651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den
Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden.                   Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch          im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu er-
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestä-          Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver-   höhen, soweit
tigung (Annahmeerklärung) durch GLOBALIS zustande.           trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb          a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird GLO-         von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei           Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder
BALIS dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben          denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver-       andere Energieträger,
zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf          tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung       b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für
einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden         des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall      vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Ha-
ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren       besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.                  fen- oder Flughafengebühren, oder
oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen                                                                     c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise
                                                             2. Bezahlung
Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email),                                                                geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reise-
übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine     2.1. GLOBALIS und Reisevermittler dürfen Zahlungen           preis auswirkt.
Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs.        auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise          4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, so-
(1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleich-    nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kun-           fern GLOBALIS den Reisenden in Textform klar und ver-
Reisebedingungen der Firma GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH

ständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu        von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch               Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann
unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhö-      anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen fest-             GLOBALIS bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein
hung mitteilt.                                              gelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des           Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbu-
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:            Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweili-      chung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per-    gen Stornostaffel berechnet:                                    Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall ver-
sonen nach 4.1a) kann GLOBALIS den Reisepreis nach          a) Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug              einbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:               sowie Reisen, die nicht unter die nachfolgenden Ziffern         dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann         b) und c) fallen                                                jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Zif-
GLOBALIS vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.          bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %                           fer 5 € 35pro betroffenen Reisenden.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen         ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 35 %                            6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför-     ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 45 %                            der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung
derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des verein-     ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 60 %                            überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschal-
barten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergeben-    ab dem 8. Tag vor Reiseantritt       80 %                       reisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und
den Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann GLOBALIS       ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise-           gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies
vom Kunden verlangen.                                       antritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reise-        gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügi-
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben           preises;                                                        ge Kosten verursachen.
gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden,       b) Eigenanreise, Ferienwohnungen und -häuser / Ap-
                                                                                                                            7. Nicht in Anspruch genommene Leistung
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                     partements; Bus- und Bahnanreise
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der        bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 20 %                           Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren
Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich        ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 %                            vertragsgemäßer Erbringung GLOBALIS bereit und in der
die Reise dadurch für GLOBALIS verteuert hat.               ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 %                            Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Rei-
4.4. GLOBALIS ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden         ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise-          senden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf an-
auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises        antritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reise-        teilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe
einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) ge-     preises;                                                        ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kos-
nannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Ver-         c) Schiffsreisen/Flusskreuzfahrten                              tenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertra-
tragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und         bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %                           ges berechtigt hätten. GLOBALIS wird sich um Erstattung
dies zu niedrigeren Kosten für GLOBALIS führt. Hat der      ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 45 %                            der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger
Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten           ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 60 %                            bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von GLOBALIS zu er-      ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 85 %                            völlig unerhebliche Leistungen handelt.
statten. GLOBALIS darf jedoch von dem zu erstattenden       ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reise-
                                                                                                                            8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteil-
Mehrbetrag die GLOBALIS tatsächlich entstandenen Ver-       antritts oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reise-
                                                                                                                            nehmerzahl
waltungsausgaben abziehen. GLOBALIS hat dem Kun-            preises;
den /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in        5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen,             8.1. GLOBALIS kann bei Nichterreichen einer Mindest-
welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.           GLOBALIS nachzuweisen, dass GLOBALIS überhaupt kein             teilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Rei-      oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist,         zurücktreten:
sebeginn eingehend beim Kunden zulässig.                    als die von GLOBALIS geforderte Entschädigungspau-              a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kun-      schale.                                                         des Zugangs der Rücktrittserklärung von GLOBALIS beim
de berechtigt, innerhalb einer von GLOBALIS gleichzeitig    5.5. GLOBALIS behält sich vor, anstelle der vorstehen-          Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unter-
mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemes-         den Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung              richtung angegeben sein
senen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder           zu fordern, soweit GLOBALIS nachweist, dass GLOBALIS            b) GLOBALIS hat die Mindestteilnehmerzahl und die spä-
unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.      wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils an-              teste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben
Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von GLOBALIS ge-      wendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist          c) GLOBALIS ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die
setzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rück-       GLOBALIS verpflichtet, die geforderte Entschädigung un-         Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest-
tritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als an-   ter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und             steht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindest-
genommen.                                                   einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reise-             teilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
                                                            leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.                 d) Ein Rücktritt von GLOBALIS später als 30 Tage vor Rei-
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/
                                                            5.6. Ist GLOBALIS infolge eines Rücktritts zur Rückerstat-      sebeginn ist unzulässig.
Stornokosten
                                                            tung des Reisepreises verpflichtet, hat GLOBALIS unver-         8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pau-      züglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach        erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen
schalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegen-    Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.                      unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.
über GLOBALIS unter der vorstehend/nachfolgend ange-        5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e
                                                                                                                            9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
gebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen   BGB von GLOBALIS durch Mitteilung auf einem dauerhaf-
Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch      ten Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter     9.1. GLOBALIS kann den Pauschalreisevertrag ohne
diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird            in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag        Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende un-
empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.           eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen un-         geachtet einer Abmahnung von GLOBALIS nachhaltig
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er   berührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig,   stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig
die Reise nicht an, so verliert GLOBALIS den Anspruch auf   wenn Sie GLOBALIS 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.                verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ge-
den Reisepreis. Stattdessen kann GLOBALIS eine ange-        5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche-         rechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige
messene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt       rung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rück-             Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informa-
nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort       führungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend          tionspflichten von GLOBALIS beruht.
oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, au-        empfohlen.                                                      9.2. Kündigt GLOBALIS, so behält GLOBALIS den An-
ßergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchfüh-                                                                        spruch auf den Reisepreis; GLOBALIS muss sich jedoch
                                                            6. Umbuchungen
rung der Pauschalreise oder die Beförderung von Perso-                                                                      den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejeni-
nen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;        6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss             gen Vorteile anrechnen lassen, die GLOBALIS aus einer
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich,             auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reise-        anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch ge-
wenn sie nicht der Kontrolle von GLOBALIS unterliegen,      ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Ver-    nommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den
und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden       pflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leis-          Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen         tungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn
                                                                                                                            10. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
worden wären.                                               die Umbuchung erforderlich ist, weil GLOBALIS keine, un-
5.3. GLOBALIS hat die nachfolgenden Entschädigungs-         zureichende oder falsche vorvertragliche Informationen          10.1. Reiseunterlagen
pauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums             gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden                Der Kunde hat GLOBALIS oder seinen Reisevermittler,
zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn        gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kosten-           über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informie-
sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis       los möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des          ren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flug-
Reisebedingungen der Firma GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH

schein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von GLOBALIS      Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistun-   auf den Internet-Seiten von GLOBALIS oder direkt über
mitgeteilten Frist erhält.                                    gen sind.                                                    http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/
10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen                                                                                     index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von
                                                              12. Beschränkung der Haftung
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so                                                                 GLOBALIS einzusehen.
kann der Reisende Abhilfe verlangen.                          12.1. Die vertragliche Haftung von GLOBALIS für Schä-
b) Soweit GLOBALIS infolge einer schuldhaften Unterlas-       den, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers    15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
sung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte,         oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft
kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach                                                                           15.1. GLOBALIS wird den Kunden/Reisenden über allge-
                                                              herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis
§ 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §                beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende             meine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheits-
651n BGB geltend machen.                                      Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw.             polizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes ein-
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige         dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbe-        schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
unverzüglich dem Vertreter von GLOBALIS vor Ort zur           schränkung unberührt.                                        gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss
Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von GLOBALIS vor Ort     12.2. GLOBALIS haftet nicht für Leistungsstörungen,          sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unter-
nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind        Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit                richten.
etwaige Reisemängel an GLOBALIS unter der mitgeteil-          Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt     15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen
ten Kontaktstelle von GLOBALIS zur Kenntnis zu bringen;       werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen,
                                                                                                                           und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedoku-
über die Erreichbarkeit des Vertreters von GLOBALIS bzw.      Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen
seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung                                                                  mente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Ein-
                                                              in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung
unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelan-          ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift    halten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die
zeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pau-       des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so     aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.
schalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.                 eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Rei-       B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des
d) Der Vertreter von GLOBALIS ist beauftragt, für Abhilfe     senden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise         Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn GLOBALIS nicht,
zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht be-   von GLOBALIS sind und getrennt ausgewählt wurden.            unzureichend oder falsch informiert hat.
fugt, Ansprüche anzuerkennen.                                 Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hier-           15.3. GLOBALIS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung
10.3. Fristsetzung vor Kündigung                              durch unberührt.
                                                                                                                           und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige di-
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag we-          12.3. GLOBALIS haftet jedoch, wenn und soweit für ei-
                                                                                                                           plomatische Vertretung, wenn der Kunde GLOBALIS mit
gen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB be-         nen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-,
                                                                                                                           der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass GLOBA-
zeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB      Aufklärungs- oder Organisationspflichten von GLOBALIS
kündigen, hat er GLOBALIS zuvor eine angemessene Frist        ursächlich geworden ist.                                     LIS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht,      12.4. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, The-
                                                                                                                           16. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und
wenn die Abhilfe von GLOBALIS verweigert wird oder            rapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwen-
                                                                                                                           Gerichtsstandsvereinbarung
wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.                     dungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil der Pau-
10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung                 schalreise der GLOBALIS sind und von dieser zusätzlich       16.1. GLOBALIS weist im Hinblick auf das Gesetz über
bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum                zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 12.2 lediglich ver-       Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass GLOBALIS
Abhilfeverlangen                                              mittelt werden, haftet die GLOBALIS nicht für Leistungs-
                                                                                                                           nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäck-         erbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Die
                                                                                                                           teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach
verlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammen-           Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt hiervon
                                                                                                                           Drucklegung dieser Reisebedingungen für GLOBALIS
hang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Be-      unberührt. Soweit solche Leistungen Bestandteile der
stimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels         Reiseleistungen sind, haftet die GLOBALIS nicht für einen    verpflichtend würde, informiert GLOBALIS die Verbrau-
Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesell-        Heil- oder Kurerfolg.                                        cher hierüber in geeigneter Form. GLOBALIS weist für
schaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und GLO-                                                                        alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr
                                                              13. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
BALIS können die Erstattungen aufgrund internationaler                                                                     geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streit-
Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige              Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat        beilegungs-Plattform      http://ec.europa.eu/consumers/
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei      der Kunde/Reisende gegenüber GLOBALIS geltend zu             odr/ hin.
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung             machen. Die Geltendmachung kann auch über den Rei-           16.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.           severmittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über die-
                                                                                                                           Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die      sen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung
                                                                                                                           Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und
Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich GLOBALIS,            in Textform wird empfohlen.
seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Rei-                                                                   Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und
                                                              14. Informationspflichten über die Identität des             GLOBALIS die ausschließliche Geltung des deutschen
severmittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden
                                                              ausführenden Luftfahrtunternehmens                           Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können GLO-
nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft
gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu        14.1. GLOBALIS informiert den Kunden bei Buchung             BALIS ausschließlich am Sitz von GLOBALIS verklagen.
erstatten.                                                    entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von         16.3. Für Klagen von GLOBALIS gegen Kunden, bzw.
                                                              Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft-         Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kauf-
11. Besondere Obliegenheiten des Kunden bei
                                                              fahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung        leute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehand-
                                                              über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)     Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder ge-
lungen, Wellnessangeboten
                                                              bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
                                                                                                                           wöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
11.1. Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kur-       erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
                                                                                                                           Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
behandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare             14.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende
Leistungen beinhalten, obliegt es dem Kunden sich vor         Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist GLOBALIS ver-   Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme         pflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Flug-    der Sitz von GLOBALIS vereinbart.
der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Be-       gesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
handlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung       durchführen wird bzw. werden. Sobald GLOBALIS weiß,          © Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten
seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, ins-        welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird GLO-       Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017 – 2018
besondere eventuell bereits bestehender Beschwerden           BALIS den Kunden informieren.
oder Krankheiten geeignet sind.                               14.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Flug-          Reiseveranstalter:
11.2. Die GLOBALIS schuldet diesbezüglich ohne aus-           gesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird GLOBALIS
                                                                                                                           GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH
drückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere         den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit ange-
                                                                                                                           Uferstraße 24, D-61137 Schöneck
auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische           messenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel infor-
Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Ne-        mieren.                                                      Tel.: 06187 / 4804-840 · Fax: 06187 / 4804-335
benwirkungen solcher Leistungen.                              14.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte           e-Mail: info@globalis.de · www.globalis.de
11.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unab-              „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des      Geschäftsführer: Hartmut Piel
hängig davon, ob die GLOBALIS nur Vermittler solcher          Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist     Handelsregister: Amtsgericht Hanau, HRB 3089
Reisebedingungen der Firma GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH

Sehr geehrte Kunden und Reisende,                            zeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder       dengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirk-          außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.                      der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des
sam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und           1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäfts-              Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und
GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH nachfolgend „Globalis“          verkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den        hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Ver-
abgekürzt, des bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu          Vertragsabschluss:                                           tragsabschluss wird gegen Aushändigung des Siche-
Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergän-          a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Bu-         rungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des
zen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB        chung in der entsprechenden Anwendung von GLOBALIS           Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung wird 30
(Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252        erläutert.                                                   Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein
des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen die-        b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur       übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer
se aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor     Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Bu-              8 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchun-
Ihrer Buchung sorgfältig durch!                              chungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglich-         gen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte
                                                             keit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.            Reisepreis sofort zahlungsfällig.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Ver-
                                                             c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen        2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Rest-
   pflichtungen des Kunden
                                                             Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich        zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungs-
1.1. Für alle Buchungswege gilt:                             ist ausschließlich die deutsche Sprache.                     fälligkeiten, obwohl GLOBALIS zur ordnungsgemäßen
a) Grundlage des Angebots von GLOBALIS und der Bu-           d) Soweit der Vertragstext von GLOBALIS im Onlinebu-         Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in
chung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die         chungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber        der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten er-
ergänzenden Informationen von GLOBALIS für die je-           und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Ver-         füllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurück-
weilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung       tragstextes unterrichtet.                                    behaltungsrecht des Kunden besteht, so ist GLOBALIS
vorliegen.                                                   e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zah-       berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pau-
b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von GLOBALIS       lungspflichtig buchen“ bietet der Kunde GLOBALIS den         schalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit
nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus-        Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An      Rücktrittskosten gemäß 5 zu belasten.
künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die            dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab
                                                                                                                          3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebe-
den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages ab-       Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
                                                                                                                             ginn, die nicht den Reisepreis betreffen
ändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich     f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unver-
von GLOBALIS zugesagten Leistungen hinausgehen oder          züglich auf elektronischem Weg bestätigt.                    3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Rei-
im Widerspruch dazu stehen.                                  g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des         seleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschal-
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen,     Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen          reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig
die nicht von GLOBALIS herausgegeben werden, sind für        Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines             werden und von GLOBALIS nicht wider Treu und Glauben
GLOBALIS und die Leistungspflicht von GLOBALIS nicht         Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungs-         herbeigeführt wurden, sind GLOBALIS vor Reisebeginn
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Verein-    angaben. GLOBALIS ist vielmehr frei in der Entscheidung,     gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und
barung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht        das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder               den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
von GLOBALIS gemacht wurden.                                 nicht.                                                       3.2. GLOBALIS ist verpflichtet, den Kunden über Leis-
d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von GLOBALIS       h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestä-        tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot        tigung von GLOBALIS beim Kunden zu Stande.                   Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger
von GLOBALIS vor, an das GLOBALIS für die Dauer von 5        i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme         (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar,
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund-         der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons          verständlich und in hervorgehobener Weise zu informie-
lage dieses neuen Angebots zustande, soweit GLOBALIS         „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmit-        ren.
bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hinge-         telbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm       3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent-
wiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten      (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisever-        lichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abwei-
erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist        trag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung      chung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt
GLOBALIS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung           beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es            des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde
oder Anzahlung erklärt.                                      einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Bu-         berechtigt, innerhalb einer von GLOBALIS gleichzeitig mit
e) Die von GLOBALIS gegebenen vorvertraglichen Infor-        chung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglich-         Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
mationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleis-       keit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger       entweder die Änderung anzunehmen oder unentgelt-
tungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die     und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird.        lich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der
Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die       Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch    Kunde nicht innerhalb der von GLOBALIS gesetzten Frist
Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3           nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkei-       ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pau-
bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil         ten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.     schalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den         GLOBALIS wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung        3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un-
Parteien ausdrücklich vereinbart ist.                        der Reisebestätigung in Textform übermitteln.                berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen   1.4. GLOBALIS weist darauf hin, dass nach den gesetz-        behaftet sind. Hatte GLOBALIS für die Durchführung der
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie       lichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz         geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Er-
für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Ver-         1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a          satzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen
pflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung      und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge,         Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbe-
übernommen hat.                                              Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst     trag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,             versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Teleme-
                                                                                                                          4. Preiserhöhung; Preissenkung
schriftlich, per E-Mail, oder per Telefax erfolgt, gilt:     dien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Wi-
a) Mit der Buchung bietet der Kunde GLOBALIS den Ab-         derrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen     4.1. GLOBALIS behält sich nach Maßgabe der § 651f,
schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die    Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das           651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den
Buchung ist der Kunde 5 Werktage gebunden.                   Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch          im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu er-
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestä-          Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Ver-   höhen, soweit
tigung (Annahmeerklärung) durch GLOBALIS zustande.           trag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb          a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird GLO-         von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei           Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder
BALIS dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben          denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Ver-       andere Energieträger,
zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung auf          tragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung       b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für
einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden         des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall      vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Ha-
ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren       besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.                  fen- oder Flughafengebühren, oder
oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen                                                                     c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise
                                                             2. Bezahlung
Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email),                                                                geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reise-
übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine     2.1. GLOBALIS und Reisevermittler dürfen Zahlungen           preis auswirkt.
Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs.        auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise          4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, so-
(1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleich-    nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kun-           fern GLOBALIS den Reisenden in Textform klar und ver-
Sie können auch lesen