JUGEND SCHUTZ BERICHT 2019 - 2020 JUGENDMEDIENSCHUTZ IM SWR

Die Seite wird erstellt Hortensia Hesse
 
WEITER LESEN
JUGEND
  SCHUTZ
  BERICHT
2019 – 2020
JUGENDMEDIENSCHUTZ IM SWR
       Silvia Geidner, Jugendschutzbeauftragte
     Christina Peth, Stv. Jugendschutzbeauftragte
INHALTSVERZEICHNIS

1.     EINLEITUNG 3

2.     JUGENDMEDIENSCHUTZ IM SWR 3

2.1.   Beratung des Programms 3

2.2.   Zuschaueranfragen und Beschwerden 6

2.3.   Jugendmedienschutz in der Ausbildung 7

2.4.   Medienkompetenz 8

3.     ARBEITSKREIS DER JUGENDSCHUTZBEAUFTRAGTEN VON ARD UND ZDF 10

4.     SCHLUSSWORT 10

5.     ANLAGE 11
JUGENDSCHUTZBERICHT 2019 – 2020

1. EINLEITUNG
Die Jugendschutzbeauftragten des SWR beraten den Intendanten sowie die Programmverantwortlichen im
SWR in allen Fragen des Jugendmedienschutzes. Bei Medieninhalten, die Kinder und Jugendliche in deren Ent-
wicklung potenziell beeinträchtigen können, werden die Jugendschutzbeauftragten schon im Vorfeld einbe-
zogen und unterstützen sowohl bei der Planung als auch bei der konkreten Herstellung und Gestaltung von
Inhalten. Die Jugendschutzbeauftragten sind zudem Ansprechpartner*innen für Anfragen und Kritik von
Nutzer*innen.

Rechtliche Grundlage der Tätigkeit der Jugendschutzbeauftragen sind der Jugendmedienschutz-Staatsver-
trag (JMStV) sowie die ARD-Richtlinien zur Sicherung des Jugendmedienschutzes. Für die Beurteilung, ob
Medieninhalte Kinder und Jugendliche in deren Entwicklung beeinträchtigen können, werden die Kriterien
zur Sicherung des Jugendmedienschutzes und der Jugendmedienschutz Leitfaden herangezogen.

Berichtszeitraum dieses Jugendschutzberichtes ist November 2019 bis 31. Dezember 2020.

2. JUGENDMEDIENSCHUTZ IM SWR
Im Berichtszeitraum erreichten die Jugendschutzbeauftragten etwa 50 Anfragen zu jugendmedienschutz-
rechtlichen Themen. Die Anfragen betrafen unter anderem die Wahl der Sendezeit, die Gestaltung von Inhal-
ten und die jugendmedienschutzrechtliche Kennzeichnung unserer Angebote im Telemedienbereich sowie
die Beantwortung von Zuschaueranfragen.

2.1. Beratung des Programms
Zu den Tätigkeiten zählte etwa die jugendschutzrechtliche Beratung zum Film »Sugarlove« (AT). Es handelt
sich hierbei um eine Dreiecksgeschichte, die sich immer weiter zuspitzt. Gegenstand der Beratung war eine
Szene gegen Ende des Films, die für Kinder problematisch sein kann. Mit Blick auf eine geplante Ausstrah-
lung um 20:15 Uhr haben die Jugendschutzbeauftragten angeregt, die Szene auf der Bildebene deutlich zu
entschärfen. Die Herausforderung aus jugendmedienschutzrechtlicher Hinsicht bestand darin, die Szene,
die für den weiteren Fortgang der Handlung eine Schlüsselrolle einnimmt, so zu entschärfen, dass zwar ei-
nerseits die Handlungen der beteiligten Personen nachvollziehbar bleiben, die gezeigten Bilder aber ande-
rerseits auf Kinder ab 12 Jahren nicht verstörend wirken und – auch wenn sie sie fordern – eine Entwick-
lungsbeeinträchtigung für diese Altersgruppe nicht zu befürchten ist.

Neben weiteren fiktionalen Angeboten wie den Tatorten »Ich hab im Traum geweinet«, »Hetzjagd«, »Der
böse König« und »Was wir erben« haben die Jugendschutzbeauftragten auch bei nicht-fiktionalen Angebo-
ten beraten. Eine Anfrage betraf beispielsweise den Film »Blutige Kohle« aus der Reihe »Junger Dokumentar-
film«. Der Film von Christopher Stöckle und Paola Tamayo zeigt die Verflechtung kolumbianischer Paramili-
tärs mit internationalen Energiekonzernen. Gleichzeitig gibt der Film einen Einblick in die Psyche eines
Auftragsmörders, zeichnet nach, was und wer ihn zu seinen Taten geführt hat und wie er heute mit seinen
Schuldgefühlen umgeht. Gezeigt wird auch die Sicht der Opfer auf Mord, Verlust und Traumabewältigung.
Der Film beinhaltet einige Schilderungen von Tötungen und Folter, die für Kinder und jüngere Jugendliche
emotional sehr belastend sein können. Darüber hinaus kann die Vielzahl der getöteten Menschen und die
Willkür in Bezug auf die Auswahl der Opfer durch die Paramilitärs verstörend wirken. Gemeinsam mit der
Redaktion wurde daher eine Ausstrahlung sowie ein etwaiger Abruf in der Mediathek erst ab 22 Uhr ins Auge
gefasst. Die Dokumentation wurde am 19.11.2020 um 23:45 Uhr im SWR Fernsehen ausgestrahlt.

                                                                                                        3
JUGENDSCHUTZBERICHT 2019 – 2020

Eine weitere Anfrage betraf die Dokumentation »Story im Ersten: Tiertransporte gnadenlos«. Die Reportage
von Edgar Verheyen zeigt auf, wie zahllose Rinder und Kühe jedes Jahr angeblich zu Zuchtzwecken ins Aus-
land exportiert werden, dort aber teils grausamen Schlachtmethoden ausgesetzt sind. Der Film enthält Bil-
der, die für Kinder und jüngere Jugendliche verstörend sein können, so dass er aus jugendmedienschutz-
rechtlichen Erwägungen erst nach 22 Uhr gezeigt wird. Für die uneingeschränkte Abrufbarkeit in den
Telemedien wurden einige Sequenzen unkenntlich gemacht oder ganz entfernt, ohne dabei die aufgezeigten
Missstände zu relativieren und auf die hierfür erforderlichen teils drastischen Aufnahmen komplett zu ver-
zichten. Der Film wurde am 20.7.2020 um 23 Uhr im Ersten ausgestrahlt und hat Wirkung gezeigt. Kurz nach
der Ausstrahlung des Films untersagte das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium vorerst
Langstrecken-Transporte von Rindern in Länder außerhalb der EU. Das Ministerium teilte hierzu mit, derzeit
sei nicht sicher, dass bei Tiertransporten der Tierschutz eingehalten werde.

Zwei Anfragen erreichten die Jugendschutzbeauftragten zur neuen web-Reihe »Leeroys Momente«. Das
30-minütige Format mit Youtuber Leeroy Matata befasst sich mit den unerwarteten Momenten, die das Le-
ben verändern. Es können Sekundenbruchteile eines Schicksalsschlags, einer Entscheidung, einer Begegnung
sein, die dem Leben eine völlig neue Wendung geben. Leeroy kommt diesen entscheidenden Momenten im
Leben von Menschen aus dem Südwesten besonders nah. In der einen Folge, die Gegenstand einer jugend-
schutzrechtlichen Beratung war, ging es um eine Ex-Prostituierte. Die zweite Folge handelte von einem jun-
gen Mann, der an Depression leidet. In beiden Folgen lag der Fokus darauf, keine Anreize zu schaffen und ei-
nen bestimmten Weg z. B. den des Suizids nicht als Lösungsansatz darzustellen. Dies hat die Redaktion sehr
sensibel und mit viel Gespür für die jugendschutzrechtliche Problematik umgesetzt.

Die Jugendschutzbeauftragten wurden beratend zu dem Projekt »Liebe in Zeiten von Corona« hinzugezogen.
Bei dem Projekt handelt es sich um eine Zusammenarbeit zwischen dem SWR und der MFG Filmförderung
Baden-Württemberg. Ins Leben gerufen wurde dieses Projekt als Ideenwettbewerb mit dem Motto »Liebe in
Zeiten von Corona«. Damit sollte die Dokumentarfilmbranche in Baden-Württemberg unterstützt und eine
Plattform für spannende, kreative Inhalte angeboten werden. Eine Jury hat die besten Filmkonzepte ausge-
wählt. Alle zwanzig Kurzfilme erzählen wahre Geschichten über den Ausnahmezustand. Gegenstand der Be-
ratung waren drei der zwanzig Kurzfilme. Bei dem Kurzfilm »Fuck Corona« geht es um zwei Pornodarsteller,
die als Paar im Internet ihre Dienste anbieten in der Form, dass Nutzer die Darstellung einer bestimmten
Szene anfordern und das Paar diese entsprechend umsetzt. Den Jugendschutzbeauftragten wurde der ferti-
ge Film vorgelegt. Änderungen konnten nicht mehr vorgenommen werden. Aufgrund der für Kinder und
Jugendliche möglicherweise verstörend wirkenden Vertonung, haben die Jugendschutzbeauftragten – trotz
der ansonsten sehr kreativen und künstlerischen Gestaltung – zu einer Altersfreigabe ab 18 Jahren geraten.

Bei dem Kurzfilm »Parallel Universe« handelt es sich um ein Portrait über eine Sexpositivity Aktivistin. Ge-
meinsam mit einem Partner bereitet sie ein Treffen mit zwei weiteren Männern der Sexpositivity Gruppe vor.
Aus jugendmedienschutzrechtlichen Erwägungen wurden einige explizite Sequenzen entfernt, im Übrigen
der Kurzfilm aber so belassen und mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren versehen. Der Kurzfilm »Beinah‘ Lie-
be« befasst sich mit einem alleinstehenden Mann. Er ist transgender, glaubt an Gott und an Familie. Er hat
einen Minijob in einem Sexshop und geht Tag für Tag gerne hin, auch ohne Kundenkontakt, und vertreibt
sich die Zeit mit Filmeschauen. Lediglich ein paar am Rand gezeigte explizite Bilder und Videosequenzen
wurden aus jugendmedienschutzrechtlichen Gründen unkenntlich gemacht. Ansonsten konnte der Film
eine Altersfreigabe ab 12 Jahren erhalten. Die zwanzig Kurzfilme sind seit dem 16.7.2020 in der ARD Media-
thek abrufbar. Am 6.8.2020 wurden die Kurzfilme zudem ab 22:45 Uhr nacheinander und entsprechend der
Zeitvorgaben im SWR Fernsehen ausgestrahlt.

                                                                                                          4
JUGENDSCHUTZBERICHT 2019 – 2020

Einbezogen wurden die Jugendschutzbeauftragten auch bei der Entwicklung des neuen Aufklärungsformats
»Losgefragt«. Das Online-Format richtet sich an Pre-Teens, also vor allem an die 12- bis 14-Jährigen. Es gibt
Antworten auf Themen wie Liebe, Freundschaft und alles, was junge Menschen beim Erwachsenwerden be-
wegt. Als Hosts führen die Influencer*innen Jessabelle Kiko und Kostas Dennis Weiß (»Kostas Kind«) sowie
die SWR Volontärin Leonie Maderstein durch die Sendungen. Im Wesentlichen ging es in jugendmedien-
schutzrechtlicher Hinsicht darum, was bei der Zusammenarbeit mit Influencer*innen zu beachten ist und
wie die Themen beispielsweise zu Sexualität für die Zielgruppe altersgemäß umgesetzt werden können. Ge-
startet ist das Format am 11.12.2020 im Youtube-Kanal SWR Kindernetz Plus, auf der Kindernetz-Website
und in ARD Mediathek.

Gegenstand der jugendmedienschutzrechtlichen Beratung waren zudem Angebote von funk. Für das Format
»Auf Klo«, ein Talkformat auf YouTube, in dem die Hosts in intimer Atmosphäre – einer Toilettenkabine – mit
wechselnden Gästen über Tabuthemen sprechen, erreichten die Jugendschutzbeauftragten zwei jugendme-
dienschutzrechtliche Anfragen. Einmal ging es um die Folge »Wie funktioniert dieses Sextoy?«. Gegenstand
der Anfrage war die Überlegung, inwiefern eine Aufklärung zu Sextoys erfolgen könne, ohne jüngere Jugend-
liche zu überfordern und z. B. Fehlvorstellungen und Ängste bei ihnen hervorzurufen. Gewählt wurde eine
humorvolle Herangehensweise in Form einer Rate-Challenge, der sich die Moderatorin Maria Popov zu stel-
len hat. Sie meistert dabei die Challenge in ihrer charmanten Art und gibt zu verstehen, dass der Gebrauch
von Sextoys kein Muss ist und nicht für jede*n etwas ist. Dem Video wurde darüber hinaus ein Disclaimer
vorangestellt, die Sextoys wurden nicht angepriesen und es wurden Informationstafeln eingeblendet, so
dass mit der Umsetzung dieser mit den Jugendschutzbeauftragten besprochenen relativierenden Maßnah-
men keine Entwicklungsbeeinträchtigung für Jugendliche zu befürchten ist. Für die weitere Folge des For-
mats »Auf Klo« wurden die Jugendschutzbeauftragten angesichts des sehr sensiblen Themas »Sexting« be-
reits nach Vorlage des Manuskripts mit eingebunden. Hier ging es vor allem darum, Kinder und Jugendliche
nicht zum «Sexting” zu animieren, aber diejenigen abzuholen, die »Sexting« betreiben/betreiben wollen
und diesen einen kritischen und gut überlegten Umgang damit nahezulegen. Dies hat die Redaktion nach
einem gemeinsamen konstruktiven Austausch äußerst sensibel und gut umgesetzt.

Einbezogen wurden die Jugendschutzbeauftragten auch beim funk Format »SPICY«. SPICY verpackt Themen,
die jungen Frauen wichtig sind in Sketch-Comedy auf TIKTOK. Gegenstand der Beratung war ein Sketch zur
»Pille danach«. Der Fokus lag hier darauf, den Missstand aufzuzeigen, wie teilweise die Entscheidungsmün-
digkeit erwachsener Frauen beim Erwerb der Pille danach in der Apotheke abgesprochen wird. Die Umset-
zung erfolgte humorvoll und in einer für Jugendliche unproblematischen Weise.

Eine weitere Anfrage von funk betraf das Format »Gute Nacht Alter«. GNA ist eine Late-Night-Show auf You-
Tube und Instagram mit Ariane Alter. Die Ansprache ist schräg, pointiert und selbstbewusst. Die Haltung ist
aufgeschlossen feministisch und reflektiert. Bei der Folge zum Thema »Wie gefährlich sind Sextoys?« sind
die Jugendschutzbeauftragten ebenfalls bereits unmittelbar nach Fertigstellung des Skripts eingebunden
worden. Zu beurteilen waren die beiden Teile des geplanten Stücks - eine »Analyse« des Themas, die Ariane
an ihrem Schreibtisch vornimmt sowie ein szenischer Einspieler. Aus Sicht der Jugendschutzbeauftragten
konnte das Stück für die Zielgruppe der ab 14-Jährigen in einer ihre Entwicklung nicht beeinträchtigenden
Weise umgesetzt werden. Kriterien hierfür waren bezogen auf die «Analyse” die ironisch-humorvolle Be-
handlung des Themas, sprachliche Überspitzungen, aufgezeigte Fakten und die differenzierte Darstellung
auch im Hinblick auf Risiken. Der Einspieler bot ebenfalls hinreichende Distanzierungsmöglichkeiten für Ju-
gendliche. Ein außergewöhnliches Hobby wird auf humoristische Weise aufgegriffen. Es geht um Sexcycling,
also um das Wiederverwenden von Sextoys entgegen ihrem eigentlichen Zweck. So wird beispielsweise mit
einem Augenzwinkern die Verwendung eines Vibrators als Milchaufschäumer dargestellt.

                                                                                                           5
JUGENDSCHUTZBERICHT 2019 – 2020

Gegenstand der jugendmedienschutzrechtlichen Beratung war darüber hinaus ein von funk erarbeiteter
Leitfaden. Dieser Leitfaden soll den Redaktionen das Vorgehen aufzeigen, wenn ein von funk auf YouTube
eingestelltes Video von YouTube mit einer Alterssperre belegt wird. Die Jugendschutzbeauftragten begrüßen
den Leitfaden. Er zeigt in dem Musteranschreiben an YouTube auf, dass funk als öffentlich-rechtliches Ange-
bot seine Inhalte unter angemessener und rechtzeitiger Beteiligung der jeweils zuständigen Jugendschutz-
beauftragten nach Maßgabe der geltenden Gesetze und Staatsverträge, insbesondere des Jugendmedien-
schutz-Staatsvertrags sowie der von den Rundfunkanstalten erlassenen »Kriterien zur Sicherung des
Jugendmedienschutzes« in eigener Verantwortung prüft und damit unter Beachtung höchster jugendme-
dienschutzrechtlicher Anforderungen produziert.

Einige Anfragen betrafen die Beratung zum Umgang mit FSK-Bewertungen, wie beispielsweise bei dem Film
»Zwei glorreiche Halunken«. Hierbei handelt es sich um einen Italowestern von Sergio Leone aus den Jahren
1966. Die italienische Kinoversion des Western wurden von der FSK seinerzeit ab 18 Jahren freigegeben. An-
dere gekürzte Fassungen erhielten eine Altersfreigabe ab 16 Jahren. Tele5 zeigte 2015 eine gekürzte Version
um 20:15 Uhr, für die Tele5 bei der FSK vorab eine Freigabe ab 12 Jahren beantragt hatte. Den Jugendschutz-
beauftragten wurde eine mit FSK 16 bewertete Fassung des Films aus dem Jahr 2006 mit der Frage vorgelegt,
ob eine weitere Reduzierung der Altersfreigabe erfolgen könne. Nach den rechtlichen Bestimmungen kann
von FSK-Bewertungen und den sich daraus ergebenden Zeitgrenzen im Einzelfall abgewichen werden, wenn
die Bewertung länger als 10 Jahre zurückliegt oder länger als 5 Jahre und die Bewertung aufgrund gewan-
delter Sehgewohnheiten oder Wertvorstellungen nicht mehr zeitgemäß erscheint. Die Filme enthalten gen-
retypische Schießereien, verzichten dabei aber auf eine detaillierte oder blutige Inszenierung. Aufgrund der
eindeutigen Verortung als Western besteht keine Gefahr der Übertragung auf die aktuelle Zeit. Zudem ent-
halten die Filme parodistische Elemente. Aufgrund dessen und wegen der zunehmenden Medienkompetenz
der Nutzer*innen, könnte eine weitergehende Altersfreigabe diskutiert werden. Gleichwohl enthält der Wes-
tern in der vorgelegten Fassung einige wenige Szenen, die jüngere Zuschauer überfordern könnten, so dass
ohne Kürzungen hierfür weiterhin eine Altersfreigabe ab 16 Jahren empfohlen wurde. Entsprechend zeigte
das SWR Fernsehen in Absprache mit den Jugendschutzbeauftragten am 15.8.2020 um 20:15 Uhr die von
Tele5 gekürzte Fassung.

Weitere Tätigkeiten der Jugendschutzbeauftragten betrafen jugendmedienschutzrechtliche Belange im Hin-
blick auf unsere Telemedien. So können im Rahmen der Trennung der Angebote Inhalte, die lediglich für Kin-
der unter 14 Jahren problematisch sein können, im Internet auch ohne zeitliche Beschränkung angeboten
werden, wenn die Inhalte getrennt von für Kinder bestimmte Angebote verbreitet werden. Kern der Anfragen
waren beispielsweise die konkrete Ausgestaltung der Angebotstrennung innerhalb einer Mediathek, die Fra-
ge der Integration von Kinderinhalten in die Mediathek, die Darstellung von Hinweisen auf vorlie­gende FSK-
Bewertungen und die Umsetzung einer Altersverifikation für registrierte Nutzer.

2.2. Zuschaueranfragen und Beschwerden
Im Berichtszeitraum haben die Jugendschutzbeauftragten nur wenige Zuschaueranfragen oder kritische
­ uschauerzuschriften erreicht und lediglich zwei Programmbeschwerden, die sich auch nur teilweise auf
Z
jugendmedienschutzrechtliche Punkte stützten.

Eine Beschwerde betraf das Video »Kein Bock auf Kinder - So what!?« des Formats «Deutschland3000” von
funk. Die Zuschauerin trug vor, dass das Video in jugendmedienschutzrechtlicher Hinsicht gegen § 4 Absatz
2 Nr. 3 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoße, da es ihrer Ansicht nach anstatt Aufklärungsarbeit zu
leisten, Minderjährige durch Manipulation und unterlassene Informationsleistung zu womöglich fatalen
Lebensentscheidungen verleite, die nicht rückgängig zu machen seien. Ein Verstoß gegen Jugendmedien-
schutzbestimmungen konnte jedoch nicht festgestellt werden, erst recht keine offensichtlich schwere

                                                                                                          6
JUGENDSCHUTZBERICHT 2019 – 2020

J­ ugendgefährdung. Zutreffend ist zwar, dass in dem Format die Themen Abtreibung und Sterilisation auf-
 gegriffen werden. Diese stehen aber nicht im Fokus des Videos, sondern werden lediglich als Teilaspekt des
 Gesamtthemas von den Betroffenen angesprochen. In dem Video treten Frauen auf, die sich persönlich ge-
 gen Kinder entschieden haben und aufgrund dessen auf gesellschaftliche Ablehnung stoßen. Dabei spre-
 chen sie von ihren Erfahrungen und erzählen ihre persönliche Geschichte. Das Video dient insofern als De-
 battenbeitrag, der zur Auseinandersetzung mit dem Thema einlädt.

Die weitere Beschwerde bezog sich auf die Sendung »Weinduell«, die am 16.7.2020 um 20:15 Uhr im SWR
Fernsehen gezeigt wurde. Der Beschwerdeführer sah in der Sendung unter anderem einen Verstoß gegen­
§ 6 Absatz 5 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der Landesprogrammausschuss des Landesrundfunkrates
des SWR Rheinland-Pfalz hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2020 mit der Programmbeschwerde befasst
und war einheitlich der Ansicht, dass in keiner Weise Werbung für den Konsum von Alkohol (vor allem nicht
durch Jugendliche) gemacht wurde. Vielmehr habe im Mittelpunkt des Weinduells stets die Würdigung der
Arbeit der Winzer sowie die adäquate Befassung mit ihren Produkten, dem Wein, gestanden.

Eine Zuschaueranfrage betraf den Film »Elternschule«, der bereits 2019 im Ersten ausgestrahlt worden war.
Anlass für die Zuschaueranfrage gab die Pressemitteilung im Januar 2020, dass der Film für den Grimme-
Preis nominiert sei. Die Zuschauerin brachte zum Ausdruck, dass sie nicht nachvollziehen könne, weshalb die
Jugendschutzbeauftragten eine Auszeichnung dieses Films zuließen. Die Jugendschutzbeauftragten ver-
deutlichten in ihrer Antwort, dass es sich um eine Nominierung durch eine unabhängige Jury handele, auf
die der SWR keinen Einfluss habe und verwiesen auf die Begründung der Jury: »Bei diesem rein beobachten-
den Dokumentarfilm sind die Zuschauerinnen und Zuschauer völlig auf sich allein gestellt, sie müssen ­selbst
eine Haltung zu den dargestellten Erziehungsmethoden und deren Verfechtern finden. Dies kann ein an-
strengender und schmerzhafter Prozess sein, aber es ist eben auch eine bemerkenswerte Leistung der Filme-
macher, genauso einen Prozess auszulösen.«

Eine weitere Zuschaueranfrage bezog sich auf die Sendung »Marktcheck checkt Rothaus« am 18.8.2020. Da-
rin nahm eine Football-Mannschaft eine Testung von fünf Biersorten vor. Der Zuschauer beanstandete, dass
in der Sendung zur Testung von Alkohol eine junge Sportmannschaft herangezogen worden sei. Die Jugend-
schutzbeauftragten stellten klar, dass die Redaktion bewusst keine Jugendmannschaft, sondern erwachsene
Männer einer Football-Mannschaft ausgewählt habe und gezeigt worden sei, dass diese fünf Männer – wie
es bei Geschmacksproben üblich ist – jeweils nur wenige kleine Schlucke aus den gereichten 0,2 Liter Gläsern
probiert haben, bevor sie ihre Bewertung der einzelnen Biersorten abgaben.

Darüber hinaus erreichten die Jugendschutzbeauftragten mehrfach Anfragen von ratlosen Eltern im Hin-
blick auf die von der Politik vorgenommenen Corona-Regelungen (z. B. weiterhin bestehende Schulpflicht,
Maskenpflicht, Schulbusbeförderung). Die Jugendschutzbeauftragten gingen auf alle Anfragen ein, verwie-
sen jedoch stets darauf, dass die Maßnahmen selbstverständlich Gegenstand der Berichterstattung im SWR
seien, die Zuständigkeit zum Erlass dieser Regelungen aber bei den Ministerien liege.

2.3. Jugendmedienschutz in der Ausbildung
Der Jugendmedienschutz ist im SWR bereits Bestandteil der journalistischen Ausbildung. Im November 2019,
im September 2020 und Dezember 2020 haben die Jugendschutzbeauftragten Volontär*innen geschult. Im
Vordergrund stand die Sensibilisierung für jugendmedienschutzrechtlich relevante Inhalte anhand von Ein-
zelfallbeispielen und praktischen Hilfestellungen.

                                                                                                          7
JUGENDSCHUTZBERICHT 2019 – 2020

Die Jugendschutzbeauftragten haben im Rahmen des ARD Jugendmedientags am 10.11.2020, der dieses
Jahr coronabedingt rein virtuell stattfand, einen Web-Workshop zum Jugendmedienschutz für Schulklassen
angeboten. Dabei erarbeiteten sich die Jugendlichen selbst, welchen Zweck der Jugendmedienschutz ver-
folgt und welche Kriterien bei der Altersbewertung eine Rolle spielen. Anschließen konnten die Schüler*in-
nen selbst als Jugendmedienschützer*innen aktiv werden und kurze Ausschnitte aus Formaten von SWR und
funk auf deren Altersfreigabe prüfen.

2.4. Medienkompetenz
Ein effektiver Jugendmedienschutz kann nur durch Vermittlung von Medienkompetenz gelingen. Als öffent-
lich-rechtlicher Medienanbieter stellt sich der SWR dieser Herausforderung in besonderer Weise. Die Me-
dienkompetenzbeauftrage Christine Poulet und ihr SWR Medienstark Team fördern mit zahlreichen Projek-
ten und Angeboten das Medienverständnis nicht nur von Kindern und Jugendlichen, sondern von allen
Menschen im Südwesten.

Ein herausragendes Medienkompetenzangebot ist der »SWR Fakefinder«. Hier werden Newsfeeds unter die
Lupe genommen und spielerisch vermittelt, woran Fake News zu erkennen sind. Auch in diesem Jahr wurde
der Pool des SWR »Fakefinders« vergrößert. Das medienstarke Quiz wird unter swrfakefinder.de im Schnitt
etwa 300 Mal pro Tag gespielt.

Mit »Medienrechte für Kinder« besteht ein wichtiges Bildungsprojekt des SWR und der Initiative Kinderme-
dienland Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt stehen Rechte von Kindern im Umgang mit digitalen Medien.
In der Broschüre werden Medienrechte verständlich erklärt und es finden sich hilfreiche Tipps für einen kom-
petenten Umgang mit Medien. Darüber hinaus werden zahlreiche Präsenz- und Online-Workshops für alle
Grundschulen in Baden-Württemberg angeboten.

Am 10.11.2020 fand zum 2. Mal eine gemeinsame deutschlandweite Medienkompetenz-Aktion der ARD
statt – der »ARD Jugendmedientag«. Bereits im Vorfeld war das Interesse groß: Rund 15.000 Schüler*innen
hatten sich zu über 100 Web-Workshops angemeldet. Und auch die zwölf offenen Webtalks, zu denen man
sich am Jugendmedientag spontan zuschalten konnte, erfuhren regen Zuspruch. Insgesamt haben ca. 45.000
Menschen das Programm des ARD Jugendmedientages wahrgenommen. Mit dabei waren bekannte ARD-
Moderatorinnen und -Moderatoren wie Pinar Atalay und Ranga Yogeshwar sowie bekannte Gesichter ver-
schiedener Formate von funk. Teilnehmen konnten Schüler*innen aller Schularten ab der 8. Jahrgangsstufe.

»Korrespondent*innen machen Schule« ist ein Projekt, das seit zwei Jahren Journalist*innen ins Klassenzim-
mer bringt. Zusammen mit dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg ist das Ziel, Schüler*innen ab
der 8. Klasse für Nachrichten zu sensibilisieren und ihre Nachrichtenkompetenz zu fördern. Ein*e Journa-
list*in und ein*e Medienpädagog*in treten als Team auf, um möglichst vielfältig und aktiv den Vormittag zu
gestalten. Dabei wird u.a. auch der SWR Fakefinder school als Klassenraumversion gespielt. Seit Sommer
bietet der SWR dieses Angebot auch online an. Für 2021 soll das Projekt auch für Rheinland-Pfalz umgesetzt
werden.

Der SWR Jugendworkshop »#WasMitMedien« hat sich etabliert. Das eigens für Jugendliche konzipierte An-
gebot ermöglicht Schulklassen der 9. und 10. Jahrgangsstufe einen Blick hinter die Kulissen der Medienwelt.
Eigentlich findet der Jugendworkshop wöchentlich im Funkhaus Stuttgart statt. Aufgrund von Corona konn-
ten allerdings zeitweise keine Besuchsangebote in den SWR Funkhäusern erfolgen, so dass Teile des Work-
shops ins Netz geholt wurden mit der Möglichkeit, den etwa zweistündigen Infoparcours ganz gemütlich­­
zu Hause zu absolvieren. Dabei durchlaufen die Jugendlichen zehn Stationen eines Informationsparcours

                                                                                                          8
JUGENDSCHUTZBERICHT 2019 – 2020

und befassen sich dabei spielerisch mit Qualitätsjournalismus, dem SWR und dem öffentlich-rechtlichen
Rundfunk. Während die »SWR Dschungeltour«, die im Berichtszeitraum coronabedingt leider nur bis Februar
2020 stattfinden konnte, Grundschulkindern rund um Schein und Wirklichkeit der Medien erste Einblicke in
die Medienwelt vermittelt, erarbeiten sich Jugendliche bei »#WasMitMedien« bereits ein vertieftes Verständ-
nis von Meinungsfreiheit, Demokratie und investigativem Journalismus.

Ein Erlebnisangebot für Schulklassen ist »Film verstehen, Film drehen!« im Rahmen der SchulKinoWoche
Rheinland-Pfalz, bei dem unter anderem Gespräche mit Filmschaffenden und Barcamps angeboten werden.
Dieses musste aufgrund der coronabedingten Kinoschließungen im Berichtszeitraum leider ausfallen. Es soll
aufgrund des sehr erfolgreichen Starts im vergangenen Jahr im kommenden Jahr aber wieder durchgeführt
werden.

 Dass Medienkompetenz kein rein nationales Thema ist, kann man bei den Angeboten von Planet Schule zum
Thema Corona sehr gut erkennen. In der Reihe »Jugendliche & Corona«, die in Zusammenarbeit mit dem
­japanischen Sender NHK entstanden ist, erzählen sich Jugendliche weltweit in Handyvideos, wie sie die Co-
 rona-Zeit erleben. Sie tauschen sich aus und diskutieren, was sie in dieser Zeit besonders beschäftigt. Sie
sprechen über Fake News in den Medien, sie haben Ideen, wie sie trotz Corona klarkommen und wie sie die
 Krise besser überstehen. Planet Schule bietet aber gerade auch für Grundschüler eine ganze Reihe von Lern-
 medien zur Medienkompetenz an, so z. B. »Elli online«, ein preisgekröntes, interaktives Lernspiel, das schon
 in der 1. Klasse eingesetzt werden kann, mit interaktiven Entscheidungsgeschichten zum richtigen Verhalten
 im Internet. Die Spieler*innen können den Protagonisten Elli und Cosmo in der Medienwelt helfen oder aber
sie in Schwierigkeiten bringen. Jede Wahl hat direkte Folgen für das weitere Geschehen – so wie in der Netz-
 welt auch, hier nur ohne unliebsame »Nebenwirkungen« (Themen sind u.a. Sicherheit im Netz, Mobbing,
 Privatsphäre). Oder die Kinder lernen das »Nachrichten machen« mit der App »Knietzsches Geschichten-
 werkstatt« (als kostenfreie APP bei iOS und Android). Die Figurenwelt von Knietzsche, die Grundschüler*in-
 nen schon in vielen Planet Schule-Filmen als den »kleinsten Philosophen der Welt« kennengelernt haben,
steht in der App zur Gestaltung von Nachrichten und eigenen Bildergeschichten zur Verfügung. Fortbildun-
 gen und digitale Begleitmedien zu den Filmen von Planet Schule werden in enger Kooperation und mit Un-
 terstützung der Kultusministerien der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland erstellt.

Die in Zusammenarbeit mit den ARD Korrespondent*innen entstandenen Reihe »Wie geht es dir« erzählt, wie
es Kindern weltweit mit den Einschränkungen geht. Ihre eigenen Ideen, wie die Welt zukünftig aussehen
könnte, konnten Kinder und Jugendliche als Videofilme einreichen – beim Wettbewerb »Die Welt im Jahr 2040«.

Ein Überblick über alle Medienkompetenzangebote des SWR findet sich auf SWRmedienstark.de.

                                                                                                           9
JUGENDSCHUTZBERICHT 2019 – 2020

3. ARBEITSKREIS DER JUGENDSCHUTZBEAUFTRAGTEN VON ARD UND ZDF
Wie in den vergangenen Jahren fand im Berichtszeitraum ein intensiver Austausch der Jugendschutzbeauf-
tragten von ARD und ZDF statt, auch wenn die geplanten Präsenzsitzungen coronabedingt nur virtuell statt-
finden konnten. Der Arbeitskreis der Jugendschutzbeauftragen von ARD und ZDF hat sich über das ARD/ZDF-
Konferenzsystem am 6.5.2020 und am 7.10.2020 zusammengeschaltet. Im Rahmen dieser Treffen haben sich
die Jugendschutzbeauftragten unter anderem über den Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes,
die Nutzungsmöglichkeiten des FSK Klassifizierungs-Tools, die konsequente Durchsetzung der Trennung der
Angebote der Telemedienangebote, etwaige Kriterien für die Online-Freigabe ab 14 Jahren, zum Thema Ge-
walt in den Krimiformaten der ARD und Alterssperrungen bei YouTube ausgetauscht. Darüber hinaus haben
sich die Jugendschutzbeauftragten der ARD mit der Frage beschäftigt, inwiefern unter jugendmedienschutz-
rechtlichen Gesichtspunkten eine Implementierung des Kika-Players in die ARD Mediathek möglich ist.

Ein weiteres großes und wichtiges Thema war der Diskussionsentwurf der Länder für eine Novellierung des
Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. Der Diskussionsentwurf verfolgt das Ziel, die Bestimmungen des ge-
setzlichen Jugendmedienschutzes dem veränderten Mediennutzungsverhalten Minderjähriger anzupassen
und legt den Fokus auf Maßnahmen des technischen Jugendmedienschutzes. Am 21.10.2020 fand hierzu ein
Fachgespräch mit den Ländern per Videoschalte statt, an dem Vertreter*innen von ARD und ZDF teilgenom-
men haben. Die Jugendschutzbeauftragten haben an der Ausarbeitung der Antworten auf den vorab den
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zugeleiteten Fragenkatalog mitgewirkt. Darauf basierend soll nun
ein neuer Diskussionsentwurf der Länder für eine Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages
erarbeitet werden.

Neben den Sitzungen haben sich die Jugendschutzbeauftragten von ARD und ZDF kontinuierlich zu Einzel-
fragen, insbesondere Altersbewertungen von Medieninhalten ausgetauscht.

Darüber hinaus hat sich das jährliche Treffen mit den Jugendschutzbeauftragten der privaten Rundfunkver-
anstalter entsprechend § 7 Abs. 5 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als konstruktiver Gedanken- und Erfah-
rungsaustausch etabliert. Gegenstand des Austausches war im Berichtszeitraum insbesondere die Optimie-
rung des Jugendmedienschutzes in der digitalen Medienwelt und die Bewertungspraxis der jeweiligen Sender
anhand von Beispielen. Der nächste Erfahrungsaustausch ist für Januar 2021 als Videoschalte geplant.

4. SCHLUSSWORT
Die Programmverantwortlichen und Jugendschutzbeauftragen im SWR sind sich ihrer Verantwortung zum
Schutz von Kindern und Jugendlichen bewusst und nehmen ihre diesbezügliche Aufgabe sehr ernst. Dies
zeigt sich nicht nur an dem intensiven und stets konstruktiven Austausch im Haus, sondern auch an dem
großen Engagement des SWR bei der Vermittlung von Medienkompetenz. Die Durchführung des gemeinsa-
men ARD Jugendmedientages 2020 als rein virtuelle Veranstaltung war eine Herausforderung, die sich ange-
sichts der rund 15.000 Schüler*innen, die sich bundesweit an den Web-Talks und Web-Workshops rege be-
teiligt haben, durchaus gelohnt hat. Der ARD Jugendmedientag ist ein wichtiger Schritt, mit den jugendlichen
Nutzer*innen in Dialog zu treten und es wäre wünschenswert, derartige Angebote noch weiter auszubauen.

                                                                                                         10
JUGENDSCHUTZBERICHT 2019 – 2020

5. ANLAGE

Liste der Jugendschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Arte**                             Mitteldeutscher Rundfunk        Südwestrundfunk
Christian Borrel                   Martin Lutz                     Silvia Geidner
4 quai du Chanoine Winterer        Kantstr. 71-73                  Funkhaus Mainz
F-67080 Straßburg                  04275 Leipzig                   Am Fort Gonsenheim 139
Tel.: 0033 390 142035              Tel.: 0341 300 7514             55122 Mainz
Fax.: 0033 390 142030              Fax: 0341 300 7530              Tel.: 06131 929 32912
christian.borrel@arte.tv           jugendschutz@mdr.de             Fax: 06131 929 32092
                                                                   silvia.geidner@swr.de
Bayerischer Rundfunk               Norddeutscher Rundfunk
Dr. Sabine Mader                   Carola Witt                     Christina Peth
Rundfunkplatz 1                    Rothenbaumchaussee 132          stellv. Jugendschutzbeauftragte
80335 München                      20149 Hamburg                   Tel.: 06131 929 32923
Tel.: 089 5900 23428               Tel.: 040 41 562246             christina.peth@swr.de
Fax: 089 5900 23101                Fax: 040 41 563745
sabine.mader@br.de                 jugendschutzbeauftragte@        Westdeutscher Rundfunk
                                   ndr.de                          Patrick Wagner
Nicola Zoch                                                        Appellhofplatz 1
stellv. Jugendschutzbeauftragte    Radio Bremen                    50667 Köln
Tel.: 089 5900 42545               Bärbel Peters                   Tel.: 0221 220 4550
nicola.zoch@br.de                  Diepenau 10                     Fax: 0221 220 2739
                                   28195 Bremen                    jugendschutz@wdr.de
Deutsche Welle                     Tel.: 0421 246 42005
Ina Niemeyer                       Fax: 0421 246 52518             Zweites Deutsches
Kurt-Schumacher-Str. 3             baerbel.peters@radiobremen.de   Fernsehen
53113 Bonn                                                         Karin Breckwoldt
Tel.: 0228 429 2136                Rundfunk                        ZDF-Str. 1
Fax: 0228 429 2120                 Berlin-Brandenburg              55100 Mainz
ina.niemeyer@dw.com                Inge Mohr                       Tel.: 06131 701 4113
                                   Marlene-Dietrich-Allee 20       Fax: 06131 701 5452
Hessischer Rundfunk                14482 Potsdam                   breckwoldt.k@zdf.de
Hedda Coulon                       Tel.: 030 97 993 80600
Bertramstraße 8                    Fax: 030 97 993 61319           Dr. Anne Breuer
60320 Frankfurt                    inge.mohr@rbb-online.de         stellv. Jugendschutzbeauftragte
Tel.: 069 155-4350                                                 Tel.: 06131 701 9881
Fax: 069 155-4092                  Saarländischer Rundfunk         Fax: 06131 701 9458
hedda.coulon@hr.de                 Sabrina Eisenbart               breuer.a@zdf.de
                                   Funkhaus Halberg
Frank Freiberger                   66100 Saarbrücken               3sat
stellv. Jugendschutzbeauftragter   Tel.: 0681 602 2055             Dr. Igor Herrmann
Tel.: 069 155-2696                 Fax: 0681 602 2057              ZDF-Str. 1
frank.freiberger@hr.de             seisenbart@sr.de                55100 Mainz
                                                                   Tel.: 06131 701 6464
                                                                   Fax: 06131 701 6859
                                                                   herrmann.i@zdf.de

* Assoziiertes Mitglied
                                                                                                 11
Sie können auch lesen