JUNOS Junge liberale Studierende - zwischen

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KOALITIONSVERTRAG
                                       zwischen

                  JUNOS Junge liberale Studierende
                                           und

                      AktionsGemeinschaft FH WKW

                          ÖH an der FH Wien der WKW
                                      2017 - 2019

Die Koalition aus Aktionsgemeinschaft FH Wien (AG FH Wien) und JUNOS - Jungen Liberalen
Studierenden (JUNOS) wird gemeinsam auf in der ÖH an der FH Wien der WKW eine starke
Vertretung stellen. Es ist uns wichtig, dabei Studierende einzubinden und unsere Arbeit klar
und transparent nach außen zu tragen, um eine laute Stimme der Studierenden auf der FH
Wien der WKW zu sein.

Wien | 31. Mai 2017
Inhaltsverzeichnis
1     INHALTLICHE AUSRICHTUNG                                                  3
1.1       WIEDERHOLUNG VON LEHRVERANSTALTUNGEN STATT SEMESTERVERLUST           3
1.2       HARMONISIERUNG VON SÄMTLICHEN FRISTEN                                3
1.3       FESTLEGUNG VON MINDESTSTANDARDS FUR̈ AUSBILDUNGSVERTRAG
                                                                ̈ E            3
1.4       PRÄZISIERUNG UND ERWEITERUNG DES FHSTG                               4
1.5       INSTANZENZUG AN DER FACHHOCHSCHULE - VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT      4
1.6       DURCHLÄSSIGKEIT ZWISCHEN HOCHSCHULSTANDORTEN                         4
1.7       KORREKTURFRIST VON 4 WOCHEN                                          4
1.8       WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN: VORBEREITUNGSZEIT                        4
1.9       STUDENTISCHE MITBESTIMMUNG STÄRKEN                                   5
1.10       EINFÜHRUNG VON NACHGELAGERTEN STUDIENGEBÜHREN AUF FACHHOCHSCHULEN   5

      .                                                                        5

2     PROJEKTE AUF DER FH WIEN DER WKW                                         5
2.1       DAS PARTIZIPATIONSPROJEKT                                            5
2.2       AUFENTHALTSRÄUME                                                     6
2.3       EVENTS                                                               6
2.4       BUDDYPROJEKT                                                         6
2.5       FOTOPROJEKT                                                          6
2.6       ERSTSEMESTRIGENBROSCHÜRE                                             6
2.7       INDESIGN UND PHOTOSHOP-KURSE AUSBAUEN                                6

3     PERSONALIA                                                               7

4     INTERNE KOORDINATION                                                     7

5     SONSTIGES                                                                8

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1 Inhaltliche Ausrichtung
Zusätzlich zu den lokalen Agenden und Projekten setzt sich die Exekutive auch dafür ein, dass
folgende Punkte österreichweit vorangetrieben werden:

1.1 Wiederholung von Lehrveranstaltungen statt Semesterverlust
Bei Wiederholung einer einzigen Lehrveranstaltung müssen FH Studierende aktuell ein
gesamtes Studienjahr wiederholen. Es liegt im Ermessen der Studiengangsleitung, ob
Studierende Lehrveranstaltungen vorziehen dürfen oder sogar bereits positiv abgeschlossene
Lehrveranstaltungen/Module nochmals absolvieren müssen. Die gesetzliche Formulierung ist
so unklar, dass von einzelnen Studiengangsleitungen sogar das Recht auf die einmalige
Wiederholung des Studienjahres in Frage gestellt wird.
Bei einmaliger negativer kommissioneller Prüfung, soll es den Studierenden ermöglicht
werden ihr Studium wie gewohnt fortzusetzen und nur das nicht positiv abgeschlossene Modul
zu wiederholen anstelle eines Semester- oder sogar Jahresverlustes.
Wir fordern daher eine gesetzliche Klarstellung. §18 FHStG muss präzisiert werden: Die
einmalige Wiederholung eines Studienjahres stellt einen Rechtsanspruch dar. Hierbei soll es
den Studierenden offenstehen, alle Prüfungen des weiteren Studiums zu absolvieren. In der
Praxis bedeutet dies, dass Studierende neben der Wiederholung der nicht absolvierten
Lehrveranstaltung/Modul die regulären Lehrveranstaltungen/Module zu absolvieren.
Die verpflichtende Wiederholung von positiv absolvierten Lehrveranstaltungen ist nicht
zulässig. Es muss ein Wahlrecht der Studierenden sein, positiv absolvierte Prüfungen
nochmals zu absolvieren, um ihren Studienerfolg zu fördern.
Aufbauende Lehrveranstaltungen/Module sind in dieser gesetzlichen Klarstellung inkludiert.
Dies stellt einen verstärkten Umgang des Studierenden mit dem Lehrveranstaltungs-
/Modulstoff sicher.

1.2 Harmonisierung von sämtlichen Fristen
Die Bewerbungs- und Zusagezeiträume an österreichischen Fachhochschulen sind derzeit
sehr unterschiedlich. Um hier Planungssicherheit für die Studierenden zu schaffen, müssen
diese harmonisiert und zeitlich angepasst werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die
Studierenden ihren bevorzugten Studienplatz unmittelbar wahrnehmen können. Außerdem
sollen die Einzahlungsfristen der Studienbeiträge so eingerichtet werden, dass Studierende
Nichts einzahlen müssen, bevor sie nicht alle Zu- oder Absagen der Fachhochschulen erhalten
haben.

1.3 Festlegung von Mindeststandards für Ausbildungsverträge
Bisher gibt es keine klare Regelung über den Inhalt der Ausbildungsverträge, da die
Gestaltung in der Privatautonomie der Fachhochschulen und der Studierenden liegt. Daher
gleicht kaum ein Ausbildungsvertrag dem anderen und der Wechsel von einer Fachhochschule
zu einer anderen Fachhochschule wird unnötig verkompliziert. Wir fordern daher
verpflichtende Mindestangaben in jedem Ausbildungsvertrag, welche im FHStG festzulegen
sind. Dies trägt sowohl zu einer besseren Überschaubarkeit als auch zu erhöhter Flexibilität
der FHs und der Studierenden bei.

Die Einigung auf diese Mindeststandards soll in einem geordneten Prozess unter Einbindung
aller Fachhochschulen, der Vorsitzendenkonferenz der Fachhochschulvertretungen und
anderer wichtiger Stakeholder auf Grundlage der „European Charter for Researchers“
stattfinden.
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1.4 Präzisierung und Erweiterung des FHStG
Das FHStG zeigt lediglich lose Rahmenbedingungen auf: Besonders betroffen sind die
Studierenden hier im Bezug zur Prüfungsordnung. Karenzierung, Prüfungsmodalitäten
(Anmeldung, Abmeldung, Anzahl an Antritten, Berufung, Fristen), Studienjahrwiederholung
(Kriterien, Fristen, zu wiederholende Lehrveranstaltungen) sind nur wenige Beispiele hierfür.
Ferner kommt es dadurch zustande, dass 21 Standorte dies auf 21 unterschiedliche Arten
regeln, was zur ungleichen Behandlung von Studierenden führt und weiters zu vielen
Unklarheiten.      Vor     allem    Prüfungsmodalitäten,    Studienjahrwiederholung     und
Anwesenheitspflicht müssen aus der Autonomie der FH genommen und in Ihren Details im
FHStG geregelt werden.

1.5 Instanzenzug an der Fachhochschule - Verwaltungsgerichtsbarkeit
Gegen Verletzungen ihrer Rechte könnten FH-Studierende ausschließlich privatrechtlich vorgehen.
Dies bedeutet, dass Studierende vor Bezirks- oder Landesgericht ziehen müssten. Alle
studienrechtlichen Belange müssen auf dem verwaltungsrechtlichen Weg reklamierbar sein.
Um die FH Studierenden anderen Studierenden gleichzustellen, sollte der Instanzenzug den
Universitätsstandards angeglichen werden. Da das Kollegium auf Fachhochschulen in den meisten
studienrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. im Falle einer Ablehnung einer Studienjahrwiederholung,
zwar entscheidet, diese Entscheidung aber nicht bescheidet, ist es ausgeschlossen, dass sich darüber
hinaus Verwaltungsgerichte mit diesen Angelegenheiten befassen. Um einen gangbaren Weg zur
Durchsetzung der Studierendenrechte zu ermöglichen, muss die letztinstanzliche Entscheidung durch
den Verwaltungsgerichtshof erfolgen.

1.6 Durchlässigkeit zwischen Hochschulstandorten
Nach einem abgeschlossenen Masterstudium an einer Fachhochschule soll der Zugang zum Doktorats-
und PhD Studium erleichtert werden. Weiterhin sollen die Hochschulen selbst darüber entscheiden
können, welche Studierenden für ein Doktorat bzw. PhD geeignet sind und dafür zugelassen werden.

Ferner fehlt auch bei Wechseln zwischen BA und MA-Studiengängen die Durchlässigkeit. Die Curricula
aller Studiengänge müssen öffentlich einsehbar sein und auch leichter zugänglich gemacht werden.
Die Transparenz für Zugangsvoraussetzungen für zum Beispiel ein Masterstudium auf einer
Universität nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium auf einer Fachhochschule muss
gegeben sein. Eventuelle Auflagen, die für eine Zulassung erforderlich sind, sollen transparent
und nachvollziehbar sein.

1.7 Korrekturfrist von 4 Wochen
Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung sind beurteilte Leistungen spätestens 4 Wochen
nach Leistungserbringung in den Notenbogen einzutragen. Im aktuellen Hochschulalltag sind
jedoch deutlich längere Korrekturzeiten auf der Tagesordnung. Berufsbegleitende Studenten
werden besonders belastet, denn für sie ist eine frühzeitige Planung im Fall von etwaigen
Nachklausuren unabdingbar. Daher müssen etwaige Konsequenzen einer nicht fristgerechten
Erfüllung gesetzlich festgehalten werden.

1.8 Wiederholung von Prüfungen: Vorbereitungszeit
Nach der aktuellen Regelung liegt es im Ermessen der Studiengangsleitung, die Adäquanz
der Vorbereitungszeit zu definieren. In Einzelfällen werden Studierenden nur wenige Tage zur
Vorbereitung zugestanden, dies führt grade bei berufsbegleitenden Studierenden zu einem
unangemessenen Aufwand neben ihrer beruflichen Tätigkeit. Wir fordern eine gesetzlich

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geregelte Vorbereitungszeit welche sich an den zu ablegenden ECTS der zu wiederholenden
Prüfung orientiert.

1.9 Studentische Mitbestimmung stärken
Das FH-Kollegium ist das höchste akademische Gremium jeder einzelnen Fachhochschule.
Laut FHStG ist das Kollegium für die Durchführung und Organisation des Lehr- und
Prüfungsbetriebes zuständig und tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Das Kollegium
setzt sich aus dem/der Leiter_in des Kollgiums, ihrem/ihrer Stellvertreter_in, sechs Leitern der
eingerichteten Fachhochschulstudiengänge, sechs Vertreter_innen des Lehr- und
Forschungspersonals, aber nur vier Vertreter_innen der FH-Studierenden zusammen. In der
Praxis bestätigt das Kollegium leiderfast ausschließlich das Vorgehen der
Studiengangsleitungen. Das FH-Kollegium ist nicht unabhängig und die Studierenden sind
darin unterrepräsentiert. Daher fordern wir die Aufstockung der Studierendenvertreter_innen
auf die gleiche Anzahl an Vertreter_innen aus den Bereichen Studiengangsleitung, und
Lektor_innenvertretung.

1.10 Einführung   von                nachgelagerten            Studiengebühren             auf
     Fachhochschulen
Die FH Wien der WKW hebt derzeit so wie viele andere FH-Erhalter Studienbeiträge ein. Wir
treten für die finanzielle Entlastung von FH-Studierenden während ihres Studiums ein. Um
Studierende während ihres Studiums finanziell zu entlasten, sollen Studiengebühren in
Zukunft auch nachgelagert zurückgezahlt werden können, wenn die Studierenden im
Berufsleben stehen und gut verdienen.

2 .Projekte auf der FH Wien der WKW

2.1 Das Partizipationsprojekt
Studierende, die nicht aktiv als Studienvertreter_innen tätig sind, haben keinerlei Möglichkeit
in die Geschehnisse der ÖH einzugreifen. Daher wollen wir Studierenden eine einfache
Partizipation auch zwischen den Wahlen ermöglichen. Auf der FH Wien der WKW soll dafür
eine online Partizipations-Plattform zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser sind alle
Studierenden stimmberechtigt, die ihren ÖH-Beitrag für das laufende Semester eingezahlt
haben. Jeder Studierende hat dabei das Recht eigene Ideen einzubringen und die Ideen
anderer zu bewerten. Positiv abgestimmte Ideen dieser Plattform müssen von der
Fachhochschulvertretung behandelt werden und das Ergebnis online für alle Studierenden frei
zugänglich gemacht werden.
Da Studierende auch nicht entscheiden können, wofür die ÖH ihren Pflichtbeitrag ausgibt,
wollen wir die Möglichkeit schaffen, den ÖH-Beitrag unkompliziert für Projekte zu widmen.
Dadurch können sich Studierende über die gewissenhafte Nutzung ihres Beitrages sicher sein
und so auch aktiv bestimmen welchen Fokus die ÖH mit ihren Geldern setzt.

Für das neue Partizipationsprojekt auf der FH Wien der WKW wird eine 5x höhere Summe als
in der vorangegangenen Periode zur Verfügung gestellt. Das entspricht einer Summe von
2.500€ pro Jahr.

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Wir bekennen uns dazu, nach der ersten ordentlichen Sitzung der FHV aber bis spätetens
Ende September einen konkreten Zeitplan zur Implementierung der Partizipationsplattform
vorzulegen.
Als grober Rahmen wird festgelegt, dass die Studierenden an der FH Wien der WKW bis
spätestens 23.12 über den Zeitplan des Projektes und Nutzung der Plattform informiert werden
müssen.

2.2 Aufenthaltsräume
In den kommenden zwei Jahren werden wir uns für weitere Aufenthalts- und
Lernmöglichkeiten für die Studierenden einsetzen.

Außerdem werden wir dafür sorgen, dass der neue Aufenthaltsraum (C315) ausgestattet wird.

2.3 Events
In den kommenden zwei Jahren soll es sowohl Studiengangstreffen, als auch FH-weite
Vernetzungstreffen der ÖH für die Studierenden geben. Gegebenenfalls wird dafür auch
Budget zur Verfügung gestellt.

2.4 Buddyprojekt
Wir setzen uns für ein Tutor_innensystem in allen Studiengängen ein. Die Tutor_innen sind
Studierende aus den höheren Semestern, die den neuen Studierenden zu Beginn des 1.
Semesters zur Seite stehen und helfen sich auf der FH Wien der WKW zurechtzufinden, um
ihnen einen möglichst guten Start in das Studium ermöglichen. Dieses Buddyprojekt wird in
Kooperation mit den Instituten etabliert. – Das Projekt basiert auf ehrenamtlichem
Engagement.

2.5 Fotoprojekt
Wir streben eine Kooperation mit einem Fotografenstudio an, um Studierenden gegen einen
Unkostenbeitrag professionelle Bewerbungsfotos zu ermöglichen. Das Fotoshooting wird
beworben und wird im Wintersemester 2017/18 stattfinden.

2.6 Erstsemestrigenbroschüre
Wir erstellen bis Anfang September eine kompakte Infobroschüre mit den wichtigsten
Informationen zum Alltag an der FH (Bibliothek, ÖH-Räume, Pausenräume, IT-Räume,
Studienzentrum, Ansprechpartner, Mensa).
Darüber hinaus halten wir fest, dass in allen Drucksorten der ÖH – sofern Vertreter_innen der
Hochschülerschaft abgebildet werden – sowohl der/die Vorsitzende_r als auch der/die 1. Stv.
Vorsitzende_r mit Namen und Foto berücksichtigt werden.

2.7 InDesign und Photoshop-Kurse ausbauen
Wir bekennen uns dazu die bestehenden Photoshop- und InDesign Kursangebote
auszubauen und weiterzuführen.

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3 Personalia
Die Vertretung der ÖH FH WKW obliegt dem Vorsitzteam (Vorsitzende_r, 1. Stv. Vorsitzende_r
und 2. Stv. Vorsitzende_r). Der Vorsitz wird von der Aktionsgemeinschaft FH Wien, der 1.
Stellvertrende Vorsitz wird von den JUNOS – Junge Liberale Studierende und der 2.
Stellvertretende Vorsitz von der Aktionsgemeinschaft FH Wien gestellt.

Wir bekennen uns folgende Referate einzusetzen:
Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten

Referat für Bildungspolitik

Referat für Öffentlichkeitsarbeit

Referat für Soziales

Referat für Organisation
Die jeweilige Stelle als Referent_in wird öffentlich ausgeschrieben. Das Bewerbungsverfahren
wird nach allgemeinen Grundsätzen durchgeführt. Wir bekennen uns, bis spätestens 15. Juni
einen detaillierten Ausschreibungsplan vorzulegen. Die Entscheidung über deren Besetzung
trifft die Exekutive (Vorsitzende_r, 1. Stv. Vorsitzende_r und 2. Stv. Vorsitzende_r) aufgrund
der Qualifikationen der Bewerber nach dem Konsensprinzip. Das Vorsitzteam und die
Referent_innen werden ordnungsgemäß von der Hochschulvertretung gewählt – Die
Koalitionspartner stimmen in der Sitzung der Hochschulvertretung analog zur Entscheidung
des Vorsitzteams ab.
Die Sachbearbeiter werden zuerst auch öffentlich ausgeschrieben und nach demselben
Verfahren ausgewählt. Referent_innen können selbstverständlich Empfehlungen abgeben.
Jene Studienvertretungen, deren Wahl aufgrund zu weniger Kandidat_innen zu unterlassen
war, werden von uns nach selbigen Prinzip nachbesetzt. Sollten sich Kandidat_innen melden,
die sich zuvor schon beworben haben, werden diese bevorzugt.

4 Interne Koordination
Vor jeder FHV-Sitzung findet eine koalitionsinterne Vorbesprechung statt, in der die
Tagesordnung besprochen wird. Bei Unklarheiten während der FHV Sitzung wird eine
Sitzungsunterbrechung einberufen und bei Nicht-Einigung wird dieser Punkt vertagt.
Die Koalitionspartner haben sich bei Abstimmungen an den Koalitionsvertrag zu halten und
sich im Vorhinein abzustimmen. Bei Themenbereichen, die nicht im Koalitionsvertrag
festgelegt sind, haben sich die Koalitionspartner abzustimmen und dann an die Einigung zu
halten.

In regelmäßigen Abständen finden Koalitionssitzung statt.
Zumindest zu Beginn des Antrittes, wird die Exekutive eine Klausur abhalten, um das
kommende Jahr zu planen. Dies soll im Sommer 2018 wiederholt werden.
Bei Nichteinhalten dieser Bestimmungen steht es dem jeweils anderen Koalitionspartner frei,
das Koalitionsabkommen sofort aufzulösen.

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5 Sonstiges
Im Sinne der Transparenz wird der Koalitionsvertrag auf der Website der ÖH FH Wien der
WKW veröffentlicht.

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Für die AG FH WKW                             Für die JUNOS

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