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KOALITIONSVERTRAG zwischen JUNOS Junge liberale Studierende und AktionsGemeinschaft FH WKW ÖH an der FH Wien der WKW 2017 - 2019 Die Koalition aus Aktionsgemeinschaft FH Wien (AG FH Wien) und JUNOS - Jungen Liberalen Studierenden (JUNOS) wird gemeinsam auf in der ÖH an der FH Wien der WKW eine starke Vertretung stellen. Es ist uns wichtig, dabei Studierende einzubinden und unsere Arbeit klar und transparent nach außen zu tragen, um eine laute Stimme der Studierenden auf der FH Wien der WKW zu sein. Wien | 31. Mai 2017
Inhaltsverzeichnis 1 INHALTLICHE AUSRICHTUNG 3 1.1 WIEDERHOLUNG VON LEHRVERANSTALTUNGEN STATT SEMESTERVERLUST 3 1.2 HARMONISIERUNG VON SÄMTLICHEN FRISTEN 3 1.3 FESTLEGUNG VON MINDESTSTANDARDS FUR̈ AUSBILDUNGSVERTRAG ̈ E 3 1.4 PRÄZISIERUNG UND ERWEITERUNG DES FHSTG 4 1.5 INSTANZENZUG AN DER FACHHOCHSCHULE - VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT 4 1.6 DURCHLÄSSIGKEIT ZWISCHEN HOCHSCHULSTANDORTEN 4 1.7 KORREKTURFRIST VON 4 WOCHEN 4 1.8 WIEDERHOLUNG VON PRÜFUNGEN: VORBEREITUNGSZEIT 4 1.9 STUDENTISCHE MITBESTIMMUNG STÄRKEN 5 1.10 EINFÜHRUNG VON NACHGELAGERTEN STUDIENGEBÜHREN AUF FACHHOCHSCHULEN 5 . 5 2 PROJEKTE AUF DER FH WIEN DER WKW 5 2.1 DAS PARTIZIPATIONSPROJEKT 5 2.2 AUFENTHALTSRÄUME 6 2.3 EVENTS 6 2.4 BUDDYPROJEKT 6 2.5 FOTOPROJEKT 6 2.6 ERSTSEMESTRIGENBROSCHÜRE 6 2.7 INDESIGN UND PHOTOSHOP-KURSE AUSBAUEN 6 3 PERSONALIA 7 4 INTERNE KOORDINATION 7 5 SONSTIGES 8 Wien | 31. Mai 2017 2
1 Inhaltliche Ausrichtung Zusätzlich zu den lokalen Agenden und Projekten setzt sich die Exekutive auch dafür ein, dass folgende Punkte österreichweit vorangetrieben werden: 1.1 Wiederholung von Lehrveranstaltungen statt Semesterverlust Bei Wiederholung einer einzigen Lehrveranstaltung müssen FH Studierende aktuell ein gesamtes Studienjahr wiederholen. Es liegt im Ermessen der Studiengangsleitung, ob Studierende Lehrveranstaltungen vorziehen dürfen oder sogar bereits positiv abgeschlossene Lehrveranstaltungen/Module nochmals absolvieren müssen. Die gesetzliche Formulierung ist so unklar, dass von einzelnen Studiengangsleitungen sogar das Recht auf die einmalige Wiederholung des Studienjahres in Frage gestellt wird. Bei einmaliger negativer kommissioneller Prüfung, soll es den Studierenden ermöglicht werden ihr Studium wie gewohnt fortzusetzen und nur das nicht positiv abgeschlossene Modul zu wiederholen anstelle eines Semester- oder sogar Jahresverlustes. Wir fordern daher eine gesetzliche Klarstellung. §18 FHStG muss präzisiert werden: Die einmalige Wiederholung eines Studienjahres stellt einen Rechtsanspruch dar. Hierbei soll es den Studierenden offenstehen, alle Prüfungen des weiteren Studiums zu absolvieren. In der Praxis bedeutet dies, dass Studierende neben der Wiederholung der nicht absolvierten Lehrveranstaltung/Modul die regulären Lehrveranstaltungen/Module zu absolvieren. Die verpflichtende Wiederholung von positiv absolvierten Lehrveranstaltungen ist nicht zulässig. Es muss ein Wahlrecht der Studierenden sein, positiv absolvierte Prüfungen nochmals zu absolvieren, um ihren Studienerfolg zu fördern. Aufbauende Lehrveranstaltungen/Module sind in dieser gesetzlichen Klarstellung inkludiert. Dies stellt einen verstärkten Umgang des Studierenden mit dem Lehrveranstaltungs- /Modulstoff sicher. 1.2 Harmonisierung von sämtlichen Fristen Die Bewerbungs- und Zusagezeiträume an österreichischen Fachhochschulen sind derzeit sehr unterschiedlich. Um hier Planungssicherheit für die Studierenden zu schaffen, müssen diese harmonisiert und zeitlich angepasst werden. Dadurch wird gewährleistet, dass die Studierenden ihren bevorzugten Studienplatz unmittelbar wahrnehmen können. Außerdem sollen die Einzahlungsfristen der Studienbeiträge so eingerichtet werden, dass Studierende Nichts einzahlen müssen, bevor sie nicht alle Zu- oder Absagen der Fachhochschulen erhalten haben. 1.3 Festlegung von Mindeststandards für Ausbildungsverträge Bisher gibt es keine klare Regelung über den Inhalt der Ausbildungsverträge, da die Gestaltung in der Privatautonomie der Fachhochschulen und der Studierenden liegt. Daher gleicht kaum ein Ausbildungsvertrag dem anderen und der Wechsel von einer Fachhochschule zu einer anderen Fachhochschule wird unnötig verkompliziert. Wir fordern daher verpflichtende Mindestangaben in jedem Ausbildungsvertrag, welche im FHStG festzulegen sind. Dies trägt sowohl zu einer besseren Überschaubarkeit als auch zu erhöhter Flexibilität der FHs und der Studierenden bei. Die Einigung auf diese Mindeststandards soll in einem geordneten Prozess unter Einbindung aller Fachhochschulen, der Vorsitzendenkonferenz der Fachhochschulvertretungen und anderer wichtiger Stakeholder auf Grundlage der „European Charter for Researchers“ stattfinden. Wien | 31. Mai 2017 3
1.4 Präzisierung und Erweiterung des FHStG Das FHStG zeigt lediglich lose Rahmenbedingungen auf: Besonders betroffen sind die Studierenden hier im Bezug zur Prüfungsordnung. Karenzierung, Prüfungsmodalitäten (Anmeldung, Abmeldung, Anzahl an Antritten, Berufung, Fristen), Studienjahrwiederholung (Kriterien, Fristen, zu wiederholende Lehrveranstaltungen) sind nur wenige Beispiele hierfür. Ferner kommt es dadurch zustande, dass 21 Standorte dies auf 21 unterschiedliche Arten regeln, was zur ungleichen Behandlung von Studierenden führt und weiters zu vielen Unklarheiten. Vor allem Prüfungsmodalitäten, Studienjahrwiederholung und Anwesenheitspflicht müssen aus der Autonomie der FH genommen und in Ihren Details im FHStG geregelt werden. 1.5 Instanzenzug an der Fachhochschule - Verwaltungsgerichtsbarkeit Gegen Verletzungen ihrer Rechte könnten FH-Studierende ausschließlich privatrechtlich vorgehen. Dies bedeutet, dass Studierende vor Bezirks- oder Landesgericht ziehen müssten. Alle studienrechtlichen Belange müssen auf dem verwaltungsrechtlichen Weg reklamierbar sein. Um die FH Studierenden anderen Studierenden gleichzustellen, sollte der Instanzenzug den Universitätsstandards angeglichen werden. Da das Kollegium auf Fachhochschulen in den meisten studienrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. im Falle einer Ablehnung einer Studienjahrwiederholung, zwar entscheidet, diese Entscheidung aber nicht bescheidet, ist es ausgeschlossen, dass sich darüber hinaus Verwaltungsgerichte mit diesen Angelegenheiten befassen. Um einen gangbaren Weg zur Durchsetzung der Studierendenrechte zu ermöglichen, muss die letztinstanzliche Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof erfolgen. 1.6 Durchlässigkeit zwischen Hochschulstandorten Nach einem abgeschlossenen Masterstudium an einer Fachhochschule soll der Zugang zum Doktorats- und PhD Studium erleichtert werden. Weiterhin sollen die Hochschulen selbst darüber entscheiden können, welche Studierenden für ein Doktorat bzw. PhD geeignet sind und dafür zugelassen werden. Ferner fehlt auch bei Wechseln zwischen BA und MA-Studiengängen die Durchlässigkeit. Die Curricula aller Studiengänge müssen öffentlich einsehbar sein und auch leichter zugänglich gemacht werden. Die Transparenz für Zugangsvoraussetzungen für zum Beispiel ein Masterstudium auf einer Universität nach einem abgeschlossenen Bachelorstudium auf einer Fachhochschule muss gegeben sein. Eventuelle Auflagen, die für eine Zulassung erforderlich sind, sollen transparent und nachvollziehbar sein. 1.7 Korrekturfrist von 4 Wochen Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung sind beurteilte Leistungen spätestens 4 Wochen nach Leistungserbringung in den Notenbogen einzutragen. Im aktuellen Hochschulalltag sind jedoch deutlich längere Korrekturzeiten auf der Tagesordnung. Berufsbegleitende Studenten werden besonders belastet, denn für sie ist eine frühzeitige Planung im Fall von etwaigen Nachklausuren unabdingbar. Daher müssen etwaige Konsequenzen einer nicht fristgerechten Erfüllung gesetzlich festgehalten werden. 1.8 Wiederholung von Prüfungen: Vorbereitungszeit Nach der aktuellen Regelung liegt es im Ermessen der Studiengangsleitung, die Adäquanz der Vorbereitungszeit zu definieren. In Einzelfällen werden Studierenden nur wenige Tage zur Vorbereitung zugestanden, dies führt grade bei berufsbegleitenden Studierenden zu einem unangemessenen Aufwand neben ihrer beruflichen Tätigkeit. Wir fordern eine gesetzlich Wien | 31. Mai 2017 4
geregelte Vorbereitungszeit welche sich an den zu ablegenden ECTS der zu wiederholenden Prüfung orientiert. 1.9 Studentische Mitbestimmung stärken Das FH-Kollegium ist das höchste akademische Gremium jeder einzelnen Fachhochschule. Laut FHStG ist das Kollegium für die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes zuständig und tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Das Kollegium setzt sich aus dem/der Leiter_in des Kollgiums, ihrem/ihrer Stellvertreter_in, sechs Leitern der eingerichteten Fachhochschulstudiengänge, sechs Vertreter_innen des Lehr- und Forschungspersonals, aber nur vier Vertreter_innen der FH-Studierenden zusammen. In der Praxis bestätigt das Kollegium leiderfast ausschließlich das Vorgehen der Studiengangsleitungen. Das FH-Kollegium ist nicht unabhängig und die Studierenden sind darin unterrepräsentiert. Daher fordern wir die Aufstockung der Studierendenvertreter_innen auf die gleiche Anzahl an Vertreter_innen aus den Bereichen Studiengangsleitung, und Lektor_innenvertretung. 1.10 Einführung von nachgelagerten Studiengebühren auf Fachhochschulen Die FH Wien der WKW hebt derzeit so wie viele andere FH-Erhalter Studienbeiträge ein. Wir treten für die finanzielle Entlastung von FH-Studierenden während ihres Studiums ein. Um Studierende während ihres Studiums finanziell zu entlasten, sollen Studiengebühren in Zukunft auch nachgelagert zurückgezahlt werden können, wenn die Studierenden im Berufsleben stehen und gut verdienen. 2 .Projekte auf der FH Wien der WKW 2.1 Das Partizipationsprojekt Studierende, die nicht aktiv als Studienvertreter_innen tätig sind, haben keinerlei Möglichkeit in die Geschehnisse der ÖH einzugreifen. Daher wollen wir Studierenden eine einfache Partizipation auch zwischen den Wahlen ermöglichen. Auf der FH Wien der WKW soll dafür eine online Partizipations-Plattform zur Verfügung gestellt werden. Auf dieser sind alle Studierenden stimmberechtigt, die ihren ÖH-Beitrag für das laufende Semester eingezahlt haben. Jeder Studierende hat dabei das Recht eigene Ideen einzubringen und die Ideen anderer zu bewerten. Positiv abgestimmte Ideen dieser Plattform müssen von der Fachhochschulvertretung behandelt werden und das Ergebnis online für alle Studierenden frei zugänglich gemacht werden. Da Studierende auch nicht entscheiden können, wofür die ÖH ihren Pflichtbeitrag ausgibt, wollen wir die Möglichkeit schaffen, den ÖH-Beitrag unkompliziert für Projekte zu widmen. Dadurch können sich Studierende über die gewissenhafte Nutzung ihres Beitrages sicher sein und so auch aktiv bestimmen welchen Fokus die ÖH mit ihren Geldern setzt. Für das neue Partizipationsprojekt auf der FH Wien der WKW wird eine 5x höhere Summe als in der vorangegangenen Periode zur Verfügung gestellt. Das entspricht einer Summe von 2.500€ pro Jahr. Wien | 31. Mai 2017 5
Wir bekennen uns dazu, nach der ersten ordentlichen Sitzung der FHV aber bis spätetens Ende September einen konkreten Zeitplan zur Implementierung der Partizipationsplattform vorzulegen. Als grober Rahmen wird festgelegt, dass die Studierenden an der FH Wien der WKW bis spätestens 23.12 über den Zeitplan des Projektes und Nutzung der Plattform informiert werden müssen. 2.2 Aufenthaltsräume In den kommenden zwei Jahren werden wir uns für weitere Aufenthalts- und Lernmöglichkeiten für die Studierenden einsetzen. Außerdem werden wir dafür sorgen, dass der neue Aufenthaltsraum (C315) ausgestattet wird. 2.3 Events In den kommenden zwei Jahren soll es sowohl Studiengangstreffen, als auch FH-weite Vernetzungstreffen der ÖH für die Studierenden geben. Gegebenenfalls wird dafür auch Budget zur Verfügung gestellt. 2.4 Buddyprojekt Wir setzen uns für ein Tutor_innensystem in allen Studiengängen ein. Die Tutor_innen sind Studierende aus den höheren Semestern, die den neuen Studierenden zu Beginn des 1. Semesters zur Seite stehen und helfen sich auf der FH Wien der WKW zurechtzufinden, um ihnen einen möglichst guten Start in das Studium ermöglichen. Dieses Buddyprojekt wird in Kooperation mit den Instituten etabliert. – Das Projekt basiert auf ehrenamtlichem Engagement. 2.5 Fotoprojekt Wir streben eine Kooperation mit einem Fotografenstudio an, um Studierenden gegen einen Unkostenbeitrag professionelle Bewerbungsfotos zu ermöglichen. Das Fotoshooting wird beworben und wird im Wintersemester 2017/18 stattfinden. 2.6 Erstsemestrigenbroschüre Wir erstellen bis Anfang September eine kompakte Infobroschüre mit den wichtigsten Informationen zum Alltag an der FH (Bibliothek, ÖH-Räume, Pausenräume, IT-Räume, Studienzentrum, Ansprechpartner, Mensa). Darüber hinaus halten wir fest, dass in allen Drucksorten der ÖH – sofern Vertreter_innen der Hochschülerschaft abgebildet werden – sowohl der/die Vorsitzende_r als auch der/die 1. Stv. Vorsitzende_r mit Namen und Foto berücksichtigt werden. 2.7 InDesign und Photoshop-Kurse ausbauen Wir bekennen uns dazu die bestehenden Photoshop- und InDesign Kursangebote auszubauen und weiterzuführen. Wien | 31. Mai 2017 6
3 Personalia Die Vertretung der ÖH FH WKW obliegt dem Vorsitzteam (Vorsitzende_r, 1. Stv. Vorsitzende_r und 2. Stv. Vorsitzende_r). Der Vorsitz wird von der Aktionsgemeinschaft FH Wien, der 1. Stellvertrende Vorsitz wird von den JUNOS – Junge Liberale Studierende und der 2. Stellvertretende Vorsitz von der Aktionsgemeinschaft FH Wien gestellt. Wir bekennen uns folgende Referate einzusetzen: Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten Referat für Bildungspolitik Referat für Öffentlichkeitsarbeit Referat für Soziales Referat für Organisation Die jeweilige Stelle als Referent_in wird öffentlich ausgeschrieben. Das Bewerbungsverfahren wird nach allgemeinen Grundsätzen durchgeführt. Wir bekennen uns, bis spätestens 15. Juni einen detaillierten Ausschreibungsplan vorzulegen. Die Entscheidung über deren Besetzung trifft die Exekutive (Vorsitzende_r, 1. Stv. Vorsitzende_r und 2. Stv. Vorsitzende_r) aufgrund der Qualifikationen der Bewerber nach dem Konsensprinzip. Das Vorsitzteam und die Referent_innen werden ordnungsgemäß von der Hochschulvertretung gewählt – Die Koalitionspartner stimmen in der Sitzung der Hochschulvertretung analog zur Entscheidung des Vorsitzteams ab. Die Sachbearbeiter werden zuerst auch öffentlich ausgeschrieben und nach demselben Verfahren ausgewählt. Referent_innen können selbstverständlich Empfehlungen abgeben. Jene Studienvertretungen, deren Wahl aufgrund zu weniger Kandidat_innen zu unterlassen war, werden von uns nach selbigen Prinzip nachbesetzt. Sollten sich Kandidat_innen melden, die sich zuvor schon beworben haben, werden diese bevorzugt. 4 Interne Koordination Vor jeder FHV-Sitzung findet eine koalitionsinterne Vorbesprechung statt, in der die Tagesordnung besprochen wird. Bei Unklarheiten während der FHV Sitzung wird eine Sitzungsunterbrechung einberufen und bei Nicht-Einigung wird dieser Punkt vertagt. Die Koalitionspartner haben sich bei Abstimmungen an den Koalitionsvertrag zu halten und sich im Vorhinein abzustimmen. Bei Themenbereichen, die nicht im Koalitionsvertrag festgelegt sind, haben sich die Koalitionspartner abzustimmen und dann an die Einigung zu halten. In regelmäßigen Abständen finden Koalitionssitzung statt. Zumindest zu Beginn des Antrittes, wird die Exekutive eine Klausur abhalten, um das kommende Jahr zu planen. Dies soll im Sommer 2018 wiederholt werden. Bei Nichteinhalten dieser Bestimmungen steht es dem jeweils anderen Koalitionspartner frei, das Koalitionsabkommen sofort aufzulösen. Wien | 31. Mai 2017 7
5 Sonstiges Im Sinne der Transparenz wird der Koalitionsvertrag auf der Website der ÖH FH Wien der WKW veröffentlicht. _____________________ _____________________ Für die AG FH WKW Für die JUNOS Wien | 31. Mai 2017 8
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