K ompass BS SCHULINFO - KBS Nordhorn
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
ALLGEMEINE INFORMATIONEN Herzlich willkommen an den KBS! Eigene Angaben Klassenbezeichnung: Klassenlehrkraft (Kürzel): E-Mail Adresse Klassenlehrkraft: Benutzername WebUnits: Benutzername IServ|Office365: Schulische Termine Woche der Rückmeldung (i.S.v. Rückmeldung zum gegenwärtigen Leistungsstand | "Quartalsnoten") 1. Woche nach den Herbstferien 2022 1. Woche nach den Osterferien 2023 Elternabend (ohne Berufsschule): 20.09.2022 Eltern- und Ausbildersprechtage: 06.02. – 10.02.2023 (Termine über MS Bookings) Woche der Distanzbeschulung: 19.09. – 22.09.2022 Zeugnisausgabe 1. Halbjahr: 27.01.2023 Zeugnisausgabe 2. Halbjahr: 05.07.2023 ggfs. Praktikumszeitraum: Unterrichts- und Pausenzeiten Eigene Notizen Stunde Unterricht Pause 1. 07:50 - 08:35 Uhr 09:20 - 09:40 Uhr 2. 08:35 - 09:20 Uhr 3. 09:40 - 10:25 Uhr 11:10 - 11:30 Uhr 4. 10:25 - 11:10 Uhr 5. 11:30 - 12:15 Uhr 13:00 - 13:20 Uhr 6. 12:15 - 13:00 Uhr 7. 13:20 - 14:05 Uhr 14:50 - 15:05 Uhr 8. 14:05 - 14:50 Uhr 9. 15:05 - 15:50 Uhr 10. 15:50 - 16:35 Uhr 2 Informationen zur Schülerbeförderung
INHALTSVERZEICHNIS Allgemeine Informationen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 2 Inhaltsverzeichnis � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 3 Wir sind für Sie da � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 4 Schulvertrag � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 8 Unser Schulleitbild � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 10 Hinweise zum Datenschutz � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 11 Unsere Schulordnung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 12 Verhalten im Not-/Alarmfall Erste Hilfe (First Aid) � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 14 Hinweise für umweltfreundliches Verhalten an unserer Schule � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 15 Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz- Gemeinsam vor Infektionen schützen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 16 Waffenerlass � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 19 Benutzerordnung für die IT-Fachräume unserer Schule � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 20 Unsere Kommunikations- und Austauschplattformen � � � � � � � � � Seite 21 Schließfachanlage in der Pausenhalle � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 22 Fehlzeitenmanagement � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 22 Arbeits- und Sozialverhalten � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 25 Unsere Schule und ihre Auszeichnungen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 26 Unser Bildungsangebot im Überblick � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 30 3 Lageplan � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 32
WIR SIND FÜR SIE DA! SCHULLEITUNG Schulleiterin Frau Britta Stroot R120 stroot@kbs-nordhorn.de 05921 96-04 Ständiger Vertreter des Schulleiters Herr Oliver Hindricks R134 Berufseinstiegsschule Berufsfachschule für Hauptschulabsolventen hindricks@kbs-nordhorn.de 05921 96-2203 Koordination Frau Frauke Hofschröer R130 Berufsschule hofschroeer@kbs-nordhorn.de 05921 96-2206 Koordination Herr Heinz-Georg Beckmann R133 Berufsfachschulen mit beruflichen Abschluss (B7) beckmann@kbs-nordhorn.de 05921 96-2207 Koordination Herr Wilhelm Evers R128 Berufsfachschule für Realschulabsolventen evers@kbs-nordhorn.de 05921 96-2204 Koordination Herr Burkhard Heils R124 Berufliches Gymnasium, Fachoberschule heils@kbs-nordhorn.de 05921 96-2205 4
VERWALTUNG Verwaltung Mo. – Do. 07:30 – 15:30 Uhr Fr. 07:30 – 13:30 Uhr Leitung Frau Frauke Wolf / Herr Carsten Wilmink (Vertretung)R122 Frau Britta Lau Frau Angelika Roters Frau Heike Weßling R121 info@kbs-nordhorn.de 05921 96-04 Verwaltung Berufliches Gymnasium Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Frau Gitta Koops R127 info@kbs-nordhorn.de HAUSMEISTER/SCHULASSISTENT/SCHUL-IT Hausmeister (Facility Management) Herr Frank Stüvel Büro Eingangsbereich stuevel@kbs-nordhorn.de Schulassistent Herr Thomas Lindenau R313 t.lindenau@kbs-nordhorn.de Mitarbeiter Schul-IT Herr Tobias Wunsch V012 Büro befindet sich im Zwischenflur KBS & BBS G&S wunsch@kbs-nordhorn.de 5
BERATUNG UND reiwilligkeit: F UNTERSTÜTZUNG Sie entscheiden, ob Sie eine Beraterin/ einen Berater in Anspruch nehmen wollen. Nicht immer läuft alles reibungslos. Ob Unabhängigkeit: Schwierigkeiten in der Schule oder im Wir agieren im Rahmen unserer Ausbildungsbetrieb, Versagensängste, Beratung stets weisungsunabhängig. Schulängste, Stress zu Hause, Schwierig- Vertraulichkeit: keiten bei der Ausbildungs- oder Prakti- Ratsuchende können sicher sein, kumsplatzsuche, Fragen zur schulischen dass wir als Beratungslehrkräfte oder beruflichen Laufbahn etc. – wir ste- bzw. Schulsozialarbeiter die uns an- hen Ihnen als unabhängige Berater ger- vertrauten Angelegenheiten vertrau- ne zur Verfügung. lich behandeln. Verantwortlichkeit: Beratung muss die vorgegebene Verantwortungsstruktur beachten. Schulsozialarbeit Ihr Ansprechpartner: Herr Lars van Slooten vanslooten@kbs-nordhorn.de 05921 96-2215 Beratungslehrkräfte 0173 9772337 Ihre Ansprechpartner: R011 Frau Christine Joseph als Beratungslehrkraft tätig ab 01.02.2023 Erreichbarkeit der Schulsozialarbeit: joseph@kbs-nordhorn.de Mo. - Do. 07:45 - 16:00 Uhr Herr Hermann Velsink Fr. 07:45 - 13:00 Uhr velsink@kbs-nordhorn.de R012 Ansprechpartner für: Die Beratungszeiten entnehmen Sie bit- Hilfe und Unterstützung bei schuli- te dem Aushang am Beratungszimmer. schen oder privaten Problemen Allgemeine Berufsorientierung Ansprechpartner für: ilfe und Unterstützung bei schuli- H ilfestellung bei Bewerbungen H (Ausbildungs- oder Praktikumsplätze) schen oder privaten Problemen Sozialtraining Unterrichtsbeobachtungen Krisenintervention Laufbahnberatung ermittlung an externe V Beratungsstellen Coaching für Schüler/innen Ihre Ansprechpartner: ermittlung bei Fragen V Frau Katja Chmil-Apel rund um das Thema Prävention chmil-apel@kbs-nordhorn.de Frau Christine Joseph Berufsberatung joseph@kbs-nordhorn.de Frau Inga Prenger Herr Claus Schimmel Für unsere Beratungen/unser Coaching -Kontakt: Berufsberatung 6 gelten die vier nachfolgenden zentra- berufsberatung@kbs-nordhorn.de len Prinzipien: ä + 1-mal wöchentlich Präsenzberatung i. d. Schule
INKLUSIONSBEAUFTRAGTER Notfall-Nummer: 0174 8581690 Individuelle, vertrauliche Beratung zur Teilhabe und Inklusion in der beruflichen Krankenzimmer: R132 Bildung. (1. Etage; Schulverwaltung) Ihr Ansprechpartner: Ihre Ansprechpartner: Herr Artur Rieger Frau Melanie Janssen rieger@kbs-nordhorn.de janssen@kbs-nordhorn.de Frau Vanessa Winkels winkels@kbs-nordhorn.de SCHÜLERVERTRETUNG Als Schnittstelle zwischen Schülerin- NACHHALTIGE SCHÜLER nen/Schülern und Schule agiert die GENOSSENSCHAFT Schülervertretung. PRINTSTAR Wir vertreten eure Interessen Liebe Mitschülerinnen und Mitschüler, und setzen sie auf den Ebenen wir von der Schülerfirma PrintStar wer- Schule, den euch in nächster Zeit kontaktieren, Schulvorstand, weil wir für euch die Schülerausweise er- Gesamtkonferenz und stellen. Neben dieser Tätigkeit bemühen Kreis- und Stadtschülerrat wir uns aber auch um viele andere Dinge. für euch um! So haben wir bspw. im gesamten Schulge- bäude Pfandboxen für euch aufgestellt, SV-Lehrkräfte: in denen wir eure Pfandflaschen und -do- Frau Nicole Böhmer sen sammeln möchten. Zum einen um die boehmer@kbs-nordhorn.de Schule für uns alle sauber zu halten, zum Herr Björn Böhmer anderen, um mit den Pfanderlösen die b.boehmer@kbs-nordhorn.de Nordhorner Tafel e. V. zu unterstützen. Ihr R211 spendet euren Pfand also für einen guten Zweck. Damit die Pfandboxen selbst sau- ber gehalten werden können, bitten wir SCHULSANITÄTSDIENST euch, nur leere Flaschen und Dosen in die Behälter zu werfen. Für eure Mithilfe be- Der Schulsanitätsdienst ist ein gemein- danken wir uns im Voraus und hoffen auf sames Angebot unserer Schule und ein tolles gemeinsames Schuljahr an den dem Jugendrotkreuz. Er ergänzt und KBS Landkreis Grafschaft Bentheim. sichert die Erste-Hilfe-Versorgung an unserer Schule. Er wird über Handy alarmiert und stellt die Erstversorgung im Falle von Unfällen, Verletzungen und ei Fragen / Wünschen wendet euch B Erkrankungen bis zum Eintreffen des bitte an: Rettungsdienstes sicher. schuelerfirma-printstar@kbs-nordhorn.de 7
SCHULVERTRAG Präambel Diese Vereinbarung wird auf der Basis des Schulleitbildes zwischen den Mitgliedern der Schulgemeinschaft ergänzend getroffen. Wir wollen unsere Schule als Lehr-, Lern- und Lebensraum lebendig gestalten und weiter entwickeln. Das kann nur gelingen, wenn alle Mitglieder innerhalb ihrer Möglichkeiten und Aufgabenbereiche Verantwortung überneh- men, aufgestellte Regeln beachten und offen und fair miteinander umgehen. Schüler/-innen Als Mitglied der Schulgemeinschaft möchte ich meine Fähigkeiten verantwortungsvoll für das Schulleben einsetzen. In unserer Schule soll sich jeder wohlfühlen. Daher werde ich zu einer guten Klassen- und Schulgemeinschaft beitragen, indem ich freundlich, rücksichtsvoll und hilfsbereit mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft umgehe. Ich möchte gerne und angstfrei zur Schule gehen. Deshalb werde ich meine Mitschüler/ -innen nicht einschüchtern, beleidigen oder ausgrenzen. Ich möchte mich an meinem Erfolg freuen können. Darum verpflichte ich mich, bei der Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule mitzuwirken, d. h. regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen sowie meinen Fä- higkeiten entsprechend mitzuarbeiten, zu lernen und weder durch mein Verhalten noch durch meine Kleidung die Kommunikation mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft zu stören oder zu erschweren. Ich weiß, dass für eine erfolgreiche Mitarbeit wichtig ist, gemeinsam in einem Team zu arbeiten, pünktlich zu sein und sowohl das Eigentum anderer als auch das Schuleigentum und die Unterrichtsmaterialien sorgsam zu behandeln. Gemeinsam mit unserer Klassenlehrerkraft verfolgen wir das Ziel, uns alle Gruppe weiter- zuentwickeln und erfolgreich zu lernen. Die dafür notwendigen Maßnahmen halten wir in einem Klassenvertrag fest. Nach ausführlicher Information durch die Klassenlehrerkraft über • das Schulleitbild, • die Erhebung und Veröffentlichung personenbezogener Daten nach der DSGVO vom 25.05.2018 (die Einwilligung erfolgt zusätzlich auf separatem Formular) • die Schulordnung, • die Empfehlung für umweltgerechtes Verhalten in der Schule, • die Belehrung nach § 34 Abs. 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), • den Erlass über das Verbot des Mitbringens von Waffen etc. in Schulen, • die Benutzerordnung für die IT-Fachräume, • die Belehrung zum Verhalten im Not-/Alarmfall in Verbindung mit dem Alarmplan, • das Fehlzeitenmanagement und • die Benutzerordnungen der Kommunikations- und Austauschplattformen erkläre ich mich mit den dort aufgeführten Regelungen einverstanden (Unterschrift auf Seite 9). Sämtliche Informationen sind in dieser Schulinfo K[ompass]BS aufgeführt. Lehrer/-innen Ich werde als Klassenlehrer/-in auf der Basis der vorstehenden Aussagen und unter Be- 8 rücksichtigung des Schulleitbildes mit meiner Klasse einen individuell ausgestalteten Klas- senvertrag konzipieren.
Einverständniserklärung zur Befragung zum späteren Werdegang Unsere Schule möchte allen Schülerinnen und Schülern eine fundierte Ausbildung im ge- wählten Bildungsgang ermöglichen, um eine gute Basis für den weiteren Berufs- und Le- bensweg zu schaffen. Deshalb arbeiten wir ständig an Verbesserungen unseres schulischen Angebots. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sind wichtige Bausteine unserer Arbeit. Im Übrigen verpflichtet uns auch das Schulgesetz, regelmäßig den Erfolg unserer Arbeit zu überprüfen und zu bewerten (vgl. § 32 NSchG). Für uns ist es wichtig zu erfahren, welchen weiteren Berufs- bzw. Lebensweg unsere ehe- maligen Schülerinnen und Schüler eingeschlagen haben. Wir erbitten dazu eine Rückmel- dung etwa ein Jahr, nachdem Sie Ihren Bildungsgang an unserer Schule verlassen haben, um Erkenntnisse zu gewinnen, inwieweit die Ausrichtung/die Organisation/der Zuschnitt des Bildungsgangs tatsächlich zu einem erfolgreichen Übergang in das weitere Berufsleben bzw. in die weitere Qualifikation auf dem Wege dorthin geführt hat. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Nachfragen zu gegebener Zeit beantworten. Aus diesem Grund bitten wie Sie vorab um nachfolgende Zustimmung (bitte ankreuzen): o Hiermit willige ich/willigen wir (bei minderjährigen Personen) ein, dass meine/unsere Kontaktdaten auch nach meinem Verlassen/dem Verlassen der unterschreibenden Schülerin/des unterschreibenden Schülers der Schule verwendet werden dürfen, um mich/uns nach meinem/seinem/ihrem weiteren Werdegang zu befragen. Die Befragung kann direkt von der Schule oder durch einen von der Schule beauftragten Dienstleister durchgeführt werden. o Ich stimme der Einverständniserklärung NICHT zu. Einwilligung nicht mehr schulpflichtiger Schüler/-innen zur Datenweitergabe an die Jugendberufshilfe o Hiermit willige ich ein, dass meine Kontaktdaten im Falle meines vorzeitigen Verlassens der Schule (durch Entlassung, Abmeldung, Erklärung meiner Erziehungsberechtigten oder meines Ausbildungsbetriebes) von den KBS an die Abteilungsleitung der Jugend- berufshilfe des Pro-Aktiv-Centers Grafschaft Bentheim zum Zwecke eines freiwilligen Beratungsangebotes und/oder zur Planung meines weiteren beruflichen Weges weiter- gegeben werden. o Ich stimme der Datenweitergabe NICHT zu. Ich wurde darüber informiert, dass die Einwilligung freiwillig ist. Ich kann sie jederzeit für die Zukunft gegenüber den KBS ganz oder teilweise in Form einer schriftlichen Mitteilung widerrufen (zum Beispiel „Ich erkläre, dass meine Einwilligung zur Datenweitergabe an die Jugendberufshilfe ab sofort nicht mehr gilt.“). Ich wurde darüber informiert, dass meine Daten nur für den oben genannten Zweck übermittelt werden. Hygiene- und Sicherheitsplan (gültig ab September 2021) Der Hygiene- und Sicherheitsplan der KBS ist mir bekannt. Ich werde die dort zum Schutz der Schulgemeinschaft aufgeführten Regelungen einhalten. Name Klasse Ort, Datum Unterschrift Klassenlehrer/-in 9 Unterschrift Schüler/-in Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Personen)
UNSER SCHULLEITBILD Wir verstehen uns als einen kompetenten und verlässlichen Partner für alle an der beruflichen Bildung Beteiligte und stellen die nachhaltige fachliche und persönliche Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler in einer globalen Berufs- und Lebens- welt in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Folgende Leitgedanken prägen unser Handeln: Wertschätzung Zukunftsorientierte Wir begegnen uns, ungeachtet des Ge- Aus- und Weiterbildung schlechts, des Alters, der kulturellen Wir fördern die fachlichen, persönlichen und sozialen Herkunft, der Religion, der und sozialen Kompetenzen unserer Hautfarbe, der sexuellen Orientierung Schülerinnen und Schüler und bieten und der Verschiedenheit der Mitglieder ihnen die Möglichkeit, ihre individuellen unserer Schulgemeinschaft, mit gegen- Fähigkeiten in einer digital geprägten seitigem Respekt, Vertrauen und Tole- Lernumgebung weiterzuentwickeln. ranz und schaffen ein inklusives Schul- klima, in dem wir uns wohlfühlen und Ökologische, ökonomische gerne gemeinsam lernen. und soziale Nachhaltigkeit Wir stärken das Bewusstsein unserer Verantwortung Schülerinnen und Schüler für die Erhal- Wir unterstützen unsere Schülerinnen tung einer lebenswerten Umwelt und und Schüler auf ihrem Weg zu eigen- für unsere gemeinsame Verantwortung ständig und verantwortungsbewusst gegenüber zukünftigen Generationen. handelnden Menschen, die zur demo- kratischen Gestaltung unserer Gesell- Internationalisierung schaft beitragen. und globales Lernen Wir sind eine Schule, die offen für Kooperation Menschen aller Nationen ist, fördern Wir pflegen eine vertrauensvolle Zu- interkulturelle Begegnungen und er- sammenarbeit mit Eltern, Ausbildungs- möglichen unseren Schülerinnen und betrieben sowie allen weiteren Partnern Schülern, andere Länder und Kulturen der beruflichen Bildung und informieren kennen zu lernen. die Öffentlichkeit regelmäßig und trans- parent über unser Schulgeschehen. 10
Individuelle Förderung Qualitätsentwicklung Wir bieten ein umfassendes Beratungs- Wir entwickeln unsere schulischen Pro- und Unterstützungssystem für unsere zesse mit allen Beteiligten der Schul- Schülerinnen und Schüler an und unter- gemeinschaft kontinuierlich weiter, stützen sie zum Beispiel bei Schwierig- evaluieren die Ergebnisse und setzen keiten in der Schule, im Ausbildungs- Verbesserungsmaßnahmen mit dem betrieb oder im Privatleben, bei der Ziel einer vielschichtigen Kompetenz- Ausbildungs- oder Praktikumsplatzsuche vermittlung innovativ und praxisnah und bei Fragen zur schulischen oder be- um. ruflichen Laufbahn. Wir wollen mit allen Beteiligten eine Schulgemeinschaft leben, die offen, freundlich, innovativ und entwicklungsfähig ist. HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ Einwilligung zur Erhebung und Veröf- tung, entnehmen Sie bitte fentlichung personenbezogener Daten den gesonderten Einschu- nach der DSGVO vom 25.05.2018 lungsunterlagen. Die freiwillige Einwilligung der Schü lerinnen und Schüler erfolgt im Rah- men einer separaten Erklärung. Alle Aktivitäten der IServ-/WebUntis-/ Office365-Nutzung und auch an den PC-Arbeitsplätzen in den IT-Räumen werden personenbezogen protokol- liert. Die Aufzeichnungen werden spätestens ein Jahr nach der Ausschulung gelöscht. Die Hinweise zum Schutz Ihrer persön- lichen Daten in Verbindung mit deren Verarbeitung, z. B. in der Schulverwal- 11
UNSERE SCHULORDNUNG Wir freuen uns, Sie an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen Landkreis Grafschaft Bentheim begrüßen zu können! Sie haben sich zur Ausbildung an unserer Schule entschlossen und treffen hier auf eine Ihnen zunächst noch unbekannte Gemeinschaft. In dieser Gemeinschaft erfor dert das tägliche Zusammenleben von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräf- ten eine Schulordnung, die Vieles, jedoch nicht alle Einzelheiten, regeln kann und soll. Fühlen Sie sich bitte mitverantwortlich für alles, was in unserer Schule ge- schieht. Dies gilt natürlich nicht nur für das Verhältnis zu den Mitschülerinnen und -schülern, den Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulver- waltung, sondern auch für die Gebäude, die Raumausstattung und ganz besonders für ein umweltgerechtes Verhalten. Verhalten in der as Rauchen im Schulgebäude d Schulgemeinschaft und auf dem Schulgelände sowie Schonen Sie unsere Schulgebäude und bei Schulveranstaltungen außerhalb unsere Einrichtungen, die Ihnen und Ih- der Schule (Rauchfreie Schule) ren Nachfolgern zur Verfügung gestellt werden. Mutwillige oder fahrlässige die Benutzung von Handys oder Beschädigungen kosten Ihr Geld. Bitte anderen elektronischen Geräten beachten Sie sowohl auf dem Schulge- in den Klassenräumen lände als auch auf den Parkplätzen Handys o. ä. sind während des Unter- sowie vor unserer Schule die gelten- richts lautlos zu stellen und nicht den Verkehrsregeln: z. B. Tempo 30 sichtbar in der Schultasche oder Am Bölt Absolutes Halteverbot auf (wenn vorhanden) Handybox aufzube- der gegenüberliegenden Straßenseite wahren. Ist die Nutzung der Geräte im Eingeschränktes Halteverbot auf der Unterricht z. B. zur Bearbeitung von Schulseite. Dazu zählt zudem u. a. auch, Aufgaben vorgesehen, entscheidet dass Sie mit dem Fahrrad auf dem Schul- die Lehrkraft über Art und Umfang. gelände und mit dem PKW auf den Park- Für den Verlust oder Schäden an plätzen nur im Schritttempo und mit den mitgebrachten Geräten jeg- größter Aufmerksamkeit fahren, um Un- licher Art haftet die Schule nicht. falle zu vermeiden! Für Fahrzeuge jegli- cher Art sind entsprechende Abstellplät- as Essen und Trinken in den Klas- d ze vorhanden und gekennzeichnet. senräumen, auf den Fluren und in den Treppenhäusern Rücksichtnahme innerhalb der Schul- 12 gemeinschaft sowie die gesetzlichen Be- as Mitführen von Waffen gemäß d stimmungen gestatten Folgendes nicht: dem jeweils gültigen Waffenerlass
as Mitführen, den Konsum und den d schüler bis zum nächsten Berufsschul- Handel mit alkoholischen Getränken tag)! Schülerinnen/Schüler, die nicht sowie Drogen jeglicher Art Berufsschülerinnen/Berufsschüler sind, müssen eine ärztliche Bescheinigung as Anfertigen nicht autorisierter d eines niedergelassenen Arztes, die auf- Tonaufnahmen, Fotos und Filme. grund einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt wurde, vorlegen, wenn sie Sie selbst sind für Sauberkeit und Ordnung länger als drei Tage krank sind. In be- in Ihrem Klassenraum verantwortlich. Die sonderen Fällen kann von allen Schüle- Klassenräume werden in jeder Pause ver- rinnen/Schülern eine solche ärztliche schlossen, um Ihr Eigentum zu schützen. Bescheinigung verlangt werden. Für die anschließende Aufbewahrung der ab- Unterricht und Pause gezeichneten Entschuldigungen ist die Unsere Unterrichts – und Pausenzeiten Schülerin bzw. der Schüler einer Voll- sind grundsätzlich wie folgt festgelegt: zeitschulform selbst verantwortlich. Die Entschuldigungen sind bis mindestens Stunde Unterricht Pause ein Jahr nach Beendigung des Ausbil- 1. 07:50 - 08:35 Uhr 09:20 - 09:40 Uhr dungsganges aufzubewahren. 2. 08:35 - 09:20 Uhr 3. 09:40 - 10:25 Uhr 11:10 - 11:30 Uhr Versicherungsschutz 4. 10:25 - 11:10 Uhr Melden Sie Unfälle, Diebstähle und an- 5. 11:30 - 12:15 Uhr 13:00 - 13:20 Uhr dere Schadensfälle bitte unverzüglich 6. 12:15 - 13:00 Uhr in der Verwaltung. Dort wird Ihnen ge- 7. 13:20 - 14:05 Uhr 14:50 - 15:05 Uhr holfen, Ihren Schadensfall zu regulie- 8. 14:05 - 14:50 Uhr ren. Schmuck, Zahlungsmittel, Urkun- 9. 15:05 - 15:50 Uhr 10. 15:50 - 16:35 Uhr den, Fahrausweise, Schlüssel u. a. fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Während der Pausen und in den Frei- Achten Sie bitte selbst auf Ihr Eigen- stunden halten Sie sich in der Pausen- tum, denn unbeaufsichtigte Gegenstän- halle, auf dem Pausenhof und während de sind grundsätzlich nicht versichert. der Öffnungszeiten in der Cafeteria Ebenso besteht, wie beschrieben, kein auf. Der Raum 211 steht Ihnen als Still- Unfallversicherungsschutz, wenn Sie arbeitsraum ebenfalls zur Verfügung das Schulgebäude während der Unter- (Buchung über das Sekretariat). richtszeit verlassen. Auch während der Pausen tragen die Lehrerinnen und Lehrer Verantwortung Wir hoffen, dass Sie sich schnell in unse- für Sie. Dieser Verantwortung können sie rer Schule zurechtfinden und sich wohl- nicht gerecht werden, wenn Sie das Schul- fühlen. Sollten dennoch einmal Probleme gelände verlassen. In dem Falle tragen Sie auftreten, sind Lehrkräfte, Beratungs- selbst die daraus entstehenden Risiken. lehrkräfte, Schulsozialarbeiter und Schul- leitung jederzeit zu einem Gespräch be- Unterrichtsversäumnisse reit. Auch die Schülervertretung (SV), zu Wenn Sie aus Krankheitsgründen ver- deren Sitzungen die Vertreterinnen und hindert sind, am Unterricht teilzuneh- Vertreter der einzelnen Klassen regel- men, ist innerhalb von drei Tagen eine mäßig eingeladen werden, steht Ihnen Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft bei Problemen – ebenso für Anregungen 13 vorzulegen (Berufsschülerinnen/Berufs- zum Schulalltag – zur Verfügung.
VERHALTEN IM NOT-/ALARMFALL ERSTE HILFE (FIRST AID) Alarmplan (Feuer) Standort uhe bewahren R Defibrillator/AED Sofort Fenster und vor dem Lehrkräfte- Oberlichter schließen Zimmer (1. Etage) Unverzüglich Klassenraum verlassen und Tür schließen (nicht abschließen) Amokplan Fluchtplan (Aushang) beachten und uhe bewahren R Fluchtweg einhalten, im Klassen- Situation einschätzen verband zum Sammelplatz gehen, Personen sichern Anwesenheit kontrollieren Schulleitung und Sekre- Ist der Fluchtweg versperrt, im tariat informieren, An- Klassenraum bleiben oder in einem wesenheit kontrollieren weniger bedrohten Raum auf Ret- Handys ausschalten! tungskräfte warten. Entscheidungen des Krisenstabs abwarten Auffinden einer Person Im Notfall auch den Schulsanitätsdienst rufen (S. 7) 14 © Auffinden einer Person Foto: DRK e.V. / DRK Service GmbH
HINWEISE FÜR UMWELTFREUNDLICHES VERHALTEN AN UNSERER SCHULE Dem nachhaltigen Schutz der Umwelt kommt eine immer größere Bedeutung zu. Als zertifizierte Umweltschule in Europa können und wollen wir uns dieser Tatsache nicht verschließen und haben folgende grundsätzliche Zielsetzungen beschlossen: Ressourcenschonung | sparsamer Energieverbrauch | konsequente Mülltrennung Lehrer/innen, Schüler/innen und alle Mitarbeiter/innen in der Verwaltung sollten sich daher möglichst umweltfreundlich verhalten. Unsere Schule bietet hierzu folgende Möglichkeiten: Im gesamten Gebäude sind an Türen ür die Entsorgung leerer Batterien F und Fenstern Hinweisschilder zur steht auf jeder Etage ein grüner Be- Energieeinsparung (Stoßlüften, hälter des Gemeinsamen Rücknah- Ausschalten der Computer und des mesystems (GRS) zur Verfügung. Lichts) angebracht, die Sie an dem einheitlichen Logo erkennen. Im Foyer finden Sie im Treppen- bereich in der Nähe der Hausmeis- uf dem Dach des Verwaltungstrak- A terloge eine Sammelbox für leere tes befindet sich eine Fotovoltaik- Tonerkartuschen und Druckerpa- anlage, mit der Strom aus Sonnen- tronen sowie eine Sammelbox für energie gewonnen wird. Ein Display gebrauchte CDs/alte Handys. in der Pausenhalle informiert Sie über den aktuellen Stand der Strom- uf dem Schulhof finden Sie einen A erzeugung. Container zur Glasentsorgung. ie finden in jedem Klassenraum S In regelmäßigen Abständen finden Boxen zur exakten Mülltrennung, Projekte und andere Veranstaltun- die mit drei entsprechenden Sortier- gen zu nachhaltigen Themen statt. symbolen gekennzeichnet sind; es stehen blaue Behälter für Papier, Alle Mitglieder unserer Schulgemein- gelbe Behälter für Wertstoffe des schaft verhalten sich umweltgerecht. dualen Systems und graue Behäl- Nutzen Sie diese Chance! Beginnen Sie ter für Restmüll bereit. Auch auf bei sich selbst und fordern Sie auch Ihre sämtlichen Fluren finden Sie diese Mitschüler/innen zu entsprechendem Sortiermöglichkeiten. Verhalten auf. Dazu gehört beispielswei- se ein umweltfreundlicher Einkauf von 15
Materialien: Nutzen Sie möglichst Papier Diskutieren Sie in Ihrer Klasse, ob neben und Mappen in Recyclingqualität, ver- der Klassensprecherin / dem Klassen- zichten Sie auf Plastikmappen und Fo- sprecher auch die Position der Energie- lienumschläge und verwenden Sie Solar- wartin / des Energiewartes besetzt wer- taschenrechner sowie Pausenbrotdosen. den soll. Kommen Sie bitte möglichst mit dem Fahrrad oder Bus zur Schule. Sollten Sie haben Ideen für Sie mit dem Auto fahren müssen, bilden ökologische Verbesserungen? Sie, zur Reduzierung des Kohlendioxid- Zögern Sie nicht, uns anzusprechen! ausstoßes, stets Fahrgemeinschaften! Das Nachhaltigkeitsteam der KBS hilft Ihnen gerne weiter (siehe S. 27). MERKBLATT ZUM INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschafts einrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befin- den sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrank- heiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder (im Folgenden als Synonym für Jugendliche/Erwachsene) und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krank- heiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren. 16
1. Gesetzliche Besuchsverbote dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, Gegen einige der Krankheiten stehen dass ein Kind nicht in den Kindergarten, Schutzimpfungen zur Verfügung. Ist die Schule oder eine andere Gemein- Ihr Kind/Sind Sie ausreichend geimpft, schaftseinrichtung gehen darf, wenn kann das Gesundheitsamt darauf ver- es an bestimmten Infektionskrankhei- zichten, ein Besuchsverbot auszuspre- ten erkrankt ist oder ein entsprechen- chen. der Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 auf der 2. Mitteilungspflicht folgenden Seite aufgeführt. Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor Bei einigen Infektionen ist es mög- genannten Gründen ein Besuchsver- lich, dass Ihr Kind die Krankheits- bot besteht, informieren Sie uns als erreger nach durchgemachter Er- Schule bitte unverzüglich darüber und krankung (oder seltener: ohne krank über die vorliegende Krankheit. Dazu gewesen zu sein) ausscheidet. Auch sind Sie gesetzlich verpflichtet und in diesem Fall können sich Spiel- tragen dazu bei, dass wir zusammen kameraden, Mitschüler/-innen oder mit dem Gesundheitsamt die notwen- das Personal anstecken. Nach dem digen Maßnahmen gegen eine Weiter- Infektionsschutzgesetz ist deshalb verbreitung ergreifen können. vorgesehen, dass die „Ausscheider“ bestimmter Bakterien nur mit Zu- 3. Vorbeugung stimmung des Gesundheitsamtes ansteckender Krankheiten und unter Beachtung der festgeleg- Gemeinschaftseinrichtungen sind nach ten Schutzmaßnahmen wieder in dem Infektionsschutzgesetz verpflich- eine Gemeinschaftseinrichtung ge- tet, über allgemeine Möglichkeiten zur hen dürfen (Tabelle 2). Vorbeugung ansteckender Krankhei- Bei manchen besonders schwerwie- ten aufzuklären. genden Infektionskrankheiten muss Wir empfehlen Ihnen daher unter Ihr Kind bereits dann zu Hause blei- anderem darauf zu achten, dass Ihr ben, wenn eine andere Person bei Ih- Kind/Sie allgemeine Hygiene- und Ab- nen im Haushalt erkrankt ist oder der standsregeln einhält/einhalten. Dazu Verdacht auf eine dieser Infektions- zählt vor allem das regelmäßige Hän- krankheiten besteht (Tabelle 3). dewaschen vor Beginn des Unterrichts Natürlich müssen Sie die genannten dem Essen, nach dem Toilettenbesuch Erkrankungen nicht selbst erkennen oder nach Aktivitäten im Freien. können. Aber Sie sollten bei einer ernst- Ebenso wichtig ist ein vollständiger haften Erkrankung Ihres Kindes ärztli- Impfschutz bei Ihrem Kind/Ihnen. chen Rat in Anspruch nehmen (z. B. bei Impfungen stehen teilweise auch für hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, solche Krankheiten zur Verfügung, die wiederholtem Erbrechen, Durchfällen durch Krankheitserreger in der Atem- und anderen ungewöhnlichen oder be- luft verursacht werden und somit sorgniserregenden Symptomen). Ihr/-e durch allgemeine Hygiene nicht ver- (Kinder-)Arzt/Ärztin wird Ihnen darüber hindert werden können (z. B. Masern, Auskunft geben, ob Ihr Kind/Sie eine Er- Mumps und Windpocken). Weitere In- krankung hat/haben, die einen Besuch formationen zu Impfungen finden Sie einer Gemeinschaftseinrichtung nach unter: www.impfen-info.de. 17
Sollten Sie noch Fragen haben, wen- den o. g. Gründen (Ansteckungsgefahr den Sie sich bitte an Ihre/n Haus- etc.) das Schulgebäude zur persönli- oder (Kinder-)Arzt/Ärztin oder an Ihr chen Abgabe eines Attestes nicht! Gesundheitsamt. Sie finden die Belehrung gemäß § 34 IfSG Abs. 5 international Hinweis: Bei o. g. vorliegender Krank- Satz 2 in verschiedenen translations heit informieren Sie bitte telefonisch Sprachen (Arabisch, die Schule! Englisch, Französisch, Das Attest senden Sie bitte per Post an Polnisch, Russisch, Spa- uns. Erkrankte Personen betreten aus nisch und Türkisch) hier: Tabelle 1 Tabelle 2 Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtun- Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur gen und Mitteilungspflicht der Sorgeberech- mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und tigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei folgenden Krankheiten Ausscheidung folgender Krankheitserreger • ansteckende Borkenflechte • Cholera-Bakterien (Impetigo contagiosa) • Diphtherie-Bakterien • ansteckungsfähige Lungentuberkulose • EHEC-Bakterien • bakterieller Ruhr (Shigellose) • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien • Cholera • Shigellenruhr • Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird Tabelle 3 • Diphtherie Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der • durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelb- Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Er- sucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) krankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • ansteckungsfähige Lungentuberkulose • infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen • bakterielle Ruhr (Shigellose) (gilt nur für Kindern unter 6 Jahren) • Cholera • Keuchhusten (Pertussis) • Darmentzündung (Enteritis), • Kinderlähmung (Poliomyelitis) die durch EHEC verursacht wird • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung • Diphtherie noch nicht begonnen wurde) • durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelb- • Krätze (Skabies) sucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) • Masern • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien • Meningokokken-Infektionen • Kinderlähmung (Poliomyelitis) • Mumps • Masern • Pest • Meningokokken-Infektionen • Scharlach oder andere Infektionen • Mumps mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes • Pest • Typhus oder Paratyphus • Typhus oder Paratyphus • Windpocken (Varizellen) • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z. B. Ebola) 18 (z. B. Ebola) • Covid-19 (Coronavirus)
WAFFENERLASS Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen RdErl. d. MK v. 27. 10. 2021 — 36.3-81 Waffen mit einer Bewegungsener- 704/03 — VORIS 22410 — gie der Geschosse bis zu 0,5 Joule 1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des oder Spielzeugwaffen). Untersagt WaffG in der jeweils geltenden wird auch das Mitbringen oder Bei- Fassung mit in die Schule, auf das sichführen von Nachbildungen von Schulgelände oder zu Schulver- Waffen, die aufgrund ihres äußeren anstaltungen zu bringen oder bei Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. sich zu führen. Dazu gehören die des WaffG verwechselt werden kön- im WaffG als verboten bezeichne- nen. ten Gegenstände (insbesondere die 4. Das Verbot gilt auch für volljähri- sog. Butterflymesser, Faustmesser, ge Schülerinnen und Schüler, die Springmesser, Fallmesser, Stahlru- entweder im Besitz einer Erlaubnis ten, Totschläger, Schlagringe) sowie zum Führen von Waffen sind (Waf- die Gegenstände, für die nach dem fenschein und kleiner Waffenschein) WaffG ein Verbot des Führens be- oder erlaubnisfreie Waffen erwer- steht (Einhandmesser und festste- ben dürfen. hende Messer mit einer Klingenlän- 5. Untersagt wird außerdem das Mit- ge von mehr als 12 cm usw.) sowie bringen und Beisichführen von Mu- Schusswaffen. nition jeder Art, von Feuerwerks- 2. Das Verbot erstreckt sich auch auf körpern, von Schwarzpulver sowie gleichgestellte Gegenstände (z.B. von Chemikalien, die geeignet sind, Schreckschuss-, Reizstoff- und Sig- Menschen zu verletzen oder für ex- nalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- plosive Verbindungen verwendet zu und Stoßwaffen sowie waffenähn- werden. liche Gegenstände wie Schlachter-, 6. Die Schulleitung kann in Einzelfäl- Küchen- oder Taschenmesser, Pfef- len Ausnahmen zulassen, z.B. für fersprays und Laserpointer. Sport- oder Theaterveranstaltungen, 3. Verboten sind auch Waffen, mit im Hauswirtschaftsunterricht oder denen der Umgang ganz oder teil- während Schulveranstaltungen mit weise von der Erlaubnispflicht oder Essenverkauf. von einem Verbot ausgenommen 7. Alle Schülerinnen und Schüler sind ist oder die vom Anwendungsbe- jeweils zu Beginn eines Schuljahres reich des WaffG ganz oder teilweise über den Inhalt dieses RdErl. zu be- ausgenommen sind (z.B. Soft-Air- lehren. Dabei ist auf die altersbe- 19
dingten speziellen Gefährdungen 9. Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2022 in besonders einzugehen. Es ist ferner Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027 darauf hinzuweisen, dass ein Ver- außer Kraft. Der Bezugserlass tritt stoß gegen das Mitbringen der nach mit Ablauf des 31. 12. 2021 außer Kraft. diesem RdErl. verbotenen Gegen- ständen ein Erziehungsmittel oder Sie finden den Erlass eine Ordnungsmaßnahme zur Folge des Niedersächsischen haben kann. Kultusministeriums in international 8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils verschiedenen Spra- translations bei der Aufnahme einer Schülerin chen (Arabisch, Bulga- oder eines Schülers in eine Schule (in risch, Englisch, Farsi, der Regel erster und fünfter Schul- Französisch, Polnisch, jahrgang sowie beim Eintritt in berufs- Rumänisch, Russisch, bildende Schulen) den Erziehungsbe- Serbisch, Spanisch rechtigten zur Kenntnis zu geben. und Türkisch) hier: BENUTZERORDNUNG FÜR DIE IT-FACHRÄUME UNSERER SCHULE In den IT-Fachräumen werden für den Unterricht viele technische Geräte und An- wendungsprogramme bereitgehalten. Der optimale Zustand der Arbeitsplätze lässt sich nur erhalten, wenn sich alle Nutzer um eine rücksichtsvolle Behandlung des Inventars und um Ordnung in den Fachräumen bemühen. Beachten Sie bitte deshalb die folgenden Regeln: 1. Jede Lehrkraft fertigt einen Sitz- 4. Reparaturbedürftige Schäden plan an, der von den Schülern und werden von der Lehrkraft an den Schülerinnen während der Dauer Schulassistenten weitergemeldet. des Schuljahres einzuhalten ist. 5. Speisen und Getränke dürfen nicht 2. Vor jedem Arbeitsbeginn ist der in die Fachräume mitgenommen PC-Arbeitsplatz von den Schülern werden. Abfälle, Essensreste oder und Schülerinnen auf seinen ord- Kaugummis werden vor dem Unter- nungsgemäßen Zustand hin richt in den bereitstehenden Abfall- zu überprüfen. behälter entsorgt. 3. Die Schülerinnen und Schüler mel- 6. An den PC-Arbeitsplätzen darf den Störungen, Beschädigungen und nur die zugeordnete Hard- und Verunreinigungen an den Geräten Software eingesetzt werden. Es 20 umgehend der Lehrkraft. ist ausdrücklich untersagt, eigene
Software zu installieren und/oder der sperrenden Seiten wird dabei zu nutzen. wöchentlich aktualisiert. 7. Der Einsatz eigener USB-Sticks Sämtliche besuchte Internetseiten oder sonstiger Datenträger ist nur werden protokolliert. mit ausdrücklicher Erlaubnis der 11. Mit Unterrichtsende ist der Arbeits- Lehrkraft erlaubt. Das Kopieren von platz wieder in einen ordnungsge- Spielen und sonstigen unterrichts- mäßen Zustand zu bringen: fremden Inhalten auf die Schüler- Alle Programme sind ordnungsge- rechner ist untersagt. mäß zu schließen. 8. Der Gebrauch der Drucker erfolgt Mit Ablauf der 6. Unterrichtsstunde nach Absprache mit der jeweiligen sind alle Schülerrechner auszu- Lehrkraft. schalten. 9. Jegliches Betreiben von privaten Notebooks/iPads/VR-Brillen sind in WLAN-Funknetzwerken ist unter- dem dafür vorgesehenen Schrank/ sagt. Koffer einzuschließen. 10. Zur Unterstützung der schulischen 12. Für vorsätzliche oder grob fahr- Aufsichtspflicht bietet der Land- lässige Beschädigungen haften die kreis einen Filter an, der jugendge- einzelnen Schülerinnen und Schüler fährdende Inhalte sperrt. Die Liste bzw. deren Erziehungsberechtigten. UNSERE KOMMUNIKATIONS- UND AUSTAUSCHPLATTFORMEN Die KBS Landkreis Grafschaft Bent- Um die Plattformen nutzen zu können, heim stellen allen Mitgliedern der müssen die Benutzer der automatisier- Schulgemeinschaft (im Folgenden: Be- ten Übertragung folgender Daten zu- nutzer) als Kommunikations- und Aus- stimmen: tauschplattform IServ, WebUntis und Klasse Office365 zur Verfügung. Alle aufge- Vorname und Nachname führten Systeme dienen ausschließlich Benutzername der schulischen Kommunikation und Den Benutzern wird innerhalb der können mit schuleigenen und privaten Schulzeit jeweils ein Benutzerkonto zur Endgeräten genutzt werden. Die Platt- Verfügung gestellt. Nach Verlassen der formen ermöglichen allen Benutzern, Schule werden die Benutzerkonten deak- schulbezogene Daten zu speichern und tiviert und gelöscht. Die Schule entschei- auszutauschen. Die Benutzer verpflich- det darüber, welche Module von IServ ten sich, die Rechte anderer Personen und Office365 für den innerschulischen zu achten. Gebrauch freigeschaltet werden. 21
IServ, WebUntis und Office365 sind für Android und iOS genutzt werden. über die Schaltflächen auf der Websei- Office365 umfasst alle Komponenten te der Schule (www.kbs-nordhorn.de) des jeweils aktuellen Office-Paketes, z. B. aufzurufen. So ist es z. B. möglich, in der Word, Excel, PowerPoint, die Installation Schule erstellte Dateien zu Hause weiter auf fünf Geräten (Computer und mobilen zu bearbeiten und umgekehrt. Mit den Geräte), die internetbasierte Nutzung Zugangsdaten ist ein individuelles E-Mail- der Software und einen persönlichen Konto verbunden (vorname.nachname@ Online-Speicher von einem Terabyte. kbs-nordhorn.de). Dabei können neben Der Stunden- und Vertretungsplan unse- den Webseiten auch die verfügbaren Apps rer Schule ist über WebUntis abzurufen. SCHLIESSFACHANLAGE IN DER PAUSENHALLE Schließfach mieten Hinweis: Alle Schließfächer sind aus versicherungstechnischen Grün- den mit Beginn der Sommerferien zum Schuljahresende zu leeren. Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Oliver Hindricks in der Schulverwaltung. FEHLZEITENMANAGEMENT 1. Bei mehr als drei Fehlzeiten (unab- 2. Bei einer weiteren unentschuldigten hängig von der Dauer und den Grün- Fehlzeit erfolgt durch die Schullei- den der Fehlzeiten) im ersten Halb- tung bzw. den zuständigen Koordi- jahr führt die Klassenlehrerin bzw. nator eine schriftliche Abmahnung. der Klassenlehrer ein Gespräch mit 3. Sollte es nach der Abmahnung zu ei- der Schülerin/dem Schüler und ver- ner weiteren Schulpflichtverletzung langt für zukünftige Fehlzeiten eine kommen, findet eine Klassenkon- ärztliche Bescheinigung eines nie- ferenz statt, die über das Ende des dergelassenen Arztes, die aufgrund Schulverhältnisses nach §61 NSchG einer ärztlichen Untersuchung aus- bzw. § 61a NSchG beschließen kann. gestellt wurde. Das „Fehlzeitenma- nagement“ liegt grundsätzlich in Zudem finden die Erziehungs- und Ord- der Verantwortung der Klassenleh- nungsmaßnahmen lt. § 61 NSchG bei rerin bzw. des Klassenlehrers/der Regelabweichungen Anwendung. 22 Tutorin bzw. des Tutors.
Schulversäumnis Spätestens am dritten Tag des Fern- Wenn ein/e Schüler/in durch Krankheit bleibens muss eine Entschuldigung / ein oder aus anderen nicht vorhersehbaren Attest vorgelegt werden. zwingenden Gründen verhindert ist, die Schule zu besuchen, meldet sie / Beurlaubung er sich – bei nicht Volljährigen die Er- Ein/e Schüler/in – bei nicht Volljährigen ziehungsberechtigten – bis 07:30 Uhr durch die Erziehungsberechtigten – kann bei der zuständigen Klassenleitung per aus wichtigen Gründen auf Antrag vom Mail ab: Schulbesuch beurlaubt werden. Die Be- urlaubung soll 14 Tage vor einem abseh- B etreff: Krankmeldung, Name der baren Termin schriftlich beantragt wer- Schülerin/des Schülers, Klasse den. Schüler/innen können für einzelne Inhalt: kurzes Anschreiben mit vor- Stunden durch die/den betreffende/n aussichtlicher Dauer der Erkrankung Fachlehrer/in vom Unterricht befreit werden, von der Klassenleitung bis zu Liegt keine Mail vor, gilt der Tag (und einem Tagen im Quartal. Längere Beur- jeder weitere) als unentschuldigt, auch laubungen müssen von der Schulleitung wenn ein Attest oder eine Entschuldi- genehmigt werden. gung nachgereicht werden. Vorhersehbares Fehlen kann nicht nach- Die Leistungen für diesen Tag / träglich entschuldigt werden. Fehlzeiten diese Tage werden mit „ungenügend“ durch nicht genehmigte Beurlaubungen bewertet. gelten als unentschuldigte Fehlzeiten. Entschuldigungsvorlage für die Vollzeitschulformen 1. Entschuldigung Hiermit entschuldige ich mein Fehlen / das Fehlen meiner Tochter / meines Sohnes. Ich / Sie / Er konnte aus gesundheitlichen / persönlichen Gründen nicht am Unter- richt teilnehmen. Name Klasse von – bis (Datum) (Datum, Unterschrift (bei Minder- (Datum, Unterschrift Schüler/in) 23 jährigen vom Erziehungsberechtigten)
2. Entschuldigung Hiermit entschuldige ich mein Fehlen / das Fehlen meiner Tochter / meines Sohnes. Ich / Sie / Er konnte aus gesundheitlichen / persönlichen Gründen nicht am Unter- richt teilnehmen. Name Klasse von – bis (Datum) (Datum, Unterschrift (bei Minder- (Datum, Unterschrift Schüler/in) jährigen vom Erziehungsberechtigten) ab 3. Entschuldigung mit Attest (fortan attestpflichtig) Hiermit entschuldige ich mein Fehlen / das Fehlen meiner Tochter / meines Sohnes. Ich / Sie / Er konnte aus gesundheitlichen / persönlichen Gründen nicht am Unter- richt teilnehmen. Name Klasse von – bis (Datum) 24 (Datum, Unterschrift (bei Minder- (Datum, Unterschrift Schüler/in) jährigen vom Erziehungsberechtigten)
ARBEITS- UND SOZIALVERHALTEN Für die Berufsbildenden Schulen ist die Bewertung des Arbeits- (AV) und Sozial- verhaltens (SV) in der Verordnung über das berufsbildende Schulwesen (BbS-VO) geregelt. In allen Zeugnissen aller Schulformen (mit Ausnahme der Fachoberschule und des Beruflichen Gymnasiums) sind somit AV-/SV-Bewertungen sowie Angaben und Bemerkungen über entschuldigte und unentschuldigte Unter- richtsversäumnisse anzugeben. Folgende standardisierte Vorgaben bilden die Basis: Das Arbeits-/Sozialverhalten … … verdient besondere wiegend nicht den Erwartungen Anerkennung (010) entsprechenden … wird vergeben, wenn die aufge- Verhaltens in absehbarer Zeit nicht führten Gesichtspunkte hervorragen zu erwarten ist. und das Verhalten den Erwartungen in besonderem Maße entspricht. Bei der Vergabe der Kopfnoten orientie- ren sich die Lehrkräfte unserer Schule … entspricht den Erwartungen an folgenden Kriterien: in vollem Umfang (020) … wird vergeben, wenn das Ver- … für das Arbeitsverhalten: halten den Erwartungen voll und Leistungsbereitschaft und Mitarbeit uneingeschränkt entspricht. Ziel- und Ergebnisorientierung Kooperationsfähigkeit … entspricht den Erwartungen (030) Selbstständigkeit … wird vergeben, wenn das Verhal- ten den Erwartungen im Allgemei- … für das Sozialverhalten: nen entspricht. Selbstbewusstsein und Reflexionsfähigkeit … entspricht den Erwartungen Konfliktfähigkeit mit Einschränkungen (040) Vereinbaren und Einhalten … wird vergeben, wenn das Ver- von Regeln halten den Erwartungen im Ganzen Hilfsbereitschaft noch entspricht. und Respektieren anderer Übernahme von Verantwortung … entspricht nicht Mitgestaltung des den Erwartungen (050) Gemeinschaftslebens … wird vergeben, wenn eine Än- 25 derung des nicht oder ganz über-
UNSERE SCHULE UND IHRE AUSZEICHNUNGEN KBS IN EUROPA Zusatzqualifikation Europakaufleute In Folge der Globalisierung gewinnen Auch in unserer Region sind Unterneh- internationale Qualifikationen zuneh- men international tätig. Die klassischen mend an Bedeutung. Ausbildungsberufe vermitteln jedoch Zertifikate stellen für die Auszubilden- nur einen Teil der erforderlichen inter- den im dualen System einen Wettbe- nationalen Qualifikationen. Motivierte werbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt dar. und leistungsstarke kaufmännische Aus- Globale Zusammenarbeit erfordert in zubildende können diese Lücke durch vielen Bereichen verstärkt die Fähig- Teilnahme an unserer ausbildungsbe- keit, sich fremdsprachlich zu verstän- gleitenden Zusatzqualifikation zur/zum digen, um beruflich tätig werden zu Europakauffrau/-mann schließen. können. Ihr Ansprechpartner: Herr Frank Wilkens wilkens@kbs-nordhorn.de 26
Praktikum im Ausland UMWELTSCHULE mit Erasmus + IN EUROPA Unternehmen suchen junge Leute, die Hinweise für umweltfreundliches Ver- sich in der Welt auskennen. Sie können halten an unserer Schule sind auf Sei- Ihre Ausbildung um einen Auslandsauf- te 15 zu finden. enthalt bereichern, jetzt auch weltweit. Dadurch bekommen Sie neue Eindrücke und Ihre Sicht auf Länder, Menschen und Kulturen erweitert sich. Ihr Ansprechpartner: Herr Jörg Voßkamp Ihre Ansprechpartner: vosskamp@kbs-nordhorn.de Herr Heinz-Georg Beckmann beckmann@kbs-nordhorn.de Frau Irina Lipovik SCHULE OHNE RASSISMUS- lipovik@kbs-nordhorn.de SCHULE MIT COURAGE KMK-Fremdsprachenzertifikate Seit 2008 sind wir eine „Schule ohne Fremdsprachenkenntnisse sind Vor- Rassismus – Schule mit Courage“ und aussetzung für europaweite und inter- damit Teil des größten Schulnetzwerkes nationale Mobilität und Flexibilität in Deutschland, dem mehr als 2.500 sowie für die erfolgreiche Zusammen- Schulen mit rund eineinhalb Millionen arbeit und Verständigung zwischen Schülerinnen und Schülern angehören. Partnern mit unterschiedlicher Mut- Es ist ein Projekt von und für Schülerin- tersprache. Das KMK-Fremdsprachen- nen/Schüler und bietet Jugendlichen zertifikat bescheinigt Fremdsprachen- und jungen Erwachsenen die Möglich- kenntnisse im beruflichen Kontext und keit, das Klima an ihrer Schule aktiv ist eine bedeutsame Zusatzqualifika- mitzugestalten, indem jede Einzelne/ tion für den beruflichen Werdegang, jeder Einzelne sich bewusst gegen jede die sich vor allem an Auszubildende im Form von Diskriminierung, Mobbing und dualen System richtet. Gewalt wendet. Angeboten werden das KMK-Fremdspra- chenzertifikat Englisch für Bankkaufleu- te und Englisch sowie Spanisch für Wirt- schafts- und Verwaltungsberufe. Ihre Ansprechpartner: Herr Uwe Rust rust@kbs-nordhorn.de Herr Norbert Bennek Ihr Ansprechpartner: bennek@kbs-nordhorn.de Herr Björn Böhmer b.boehmer@kbs-nordhorn.de 27
© Syda Productions - stock.adobe.com ECDL - EUROPÄISCHER CISCO - COMPUTER-FÜHRERSCHEIN NETWORKING ACADEMY Der ECDL, die European Computer Dri- Seit 2016 gehören wir dem Netz von ving Licence, auch „Europäischer Com- über 330 Cisco Networking Academies puter-Führerschein“ genannt, ist ein in Deutschland an. Über das weltweite international anerkanntes Zertifikat für Partnerschaftsprogramm werden Lern- den sicheren und effizienten Umgang materialien für die Vermittlung von mit dem Computer. Kenntnissen im Bereich der Informati- Mit den vier Basis-Modulen des „ECDL ons- und Kommunikationstechnologien Base“ (Computer-Grundlagen, On- zur Verfügung gestellt. Diese werden in line-Grundlagen, Textverarbeitung und Online-Kursen von zertifizierten Lehr- Tabellenkalkulation) zeigen Sie, dass kräften begleitend im Unterricht ein- Sie wichtige Grundlagen im Umgang gesetzt, um simulationsbasierte Lern- mit dem Computer beherrschen. Der aktivitäten (Packet Tracer) und Tests „ECDL Standard“ und der „ECDL Pro- ergänzt und mit einem Zertifikat abge- file“ bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr schlossen. Wissen zu erweitern bzw. sich ganz in- Schauen Sie doch einfach unter dividuell zu qualifizieren. Mit den Mo- http://netacad.kbs-noh.de dulen des „ECDL Advanced“ weisen Sie vorbei, wir freuen uns auf Ihre Anre- nach, dass Sie über professionelles An- gungen. wenderwissen verfügen. Wir sind als akkreditiertes Prüfungs- zentrum berechtigt, alle Prüfungen des ECDL Modul-Systems abzunehmen. Ihr Ansprechpartner: Herr Christian Munk munk@kbs-nordhorn.de Ihre Ansprechpartnerin: Frau Annika Lüttel 28 luettel@kbs-nordhorn.de
FAIRE SCHULE (demokratische Schulkultur), Fairness zu Umwelt und Klima (Übernahme ökologischer Im April 2020 ist unsere Schule vom Ent- Verantwortung) und Fairness zu Menschen wicklungspolitischen Bildungs- und Infor- rund um den Globus (globales Lernen). Für mationszentrum (EPIZ) Berlin als erste jeden der genannten Grundpfeiler wurden Schule in Niedersachsen mit dem Titel Aktivitäten durchgeführt, um den Beitrag „Faire Schule“ ausgezeichnet worden. Ein hinsichtlich des Konzeptes „Faire Schule“ zu entsprechendes langfristiges Projekt ist verdeutlichen. Auch in Zukunft will sich die von der Schülervertretung (SV) initi- SV aktiv für die Erreichung von Nachhaltig- iert und maßgeblich vom damaligen keitszielen einsetzen. Schülersprecher Marlon Kolberg und dem SV-Beratungslehrer Ihr Ansprechpartner: Björn Böhmer begleitet und Schülervertretung der KBS gesteuert worden. Das Kon- Herr Björn Böhmer zept der „Fairen Schu- b.boehmer@kbs-nordhorn.de le“ basiert auf drei Grundpfeilern: fai- rer Umgang mit- ein ander Nordhorn-Almelo-Kanal © Bildagentur Zoonar GmbH - www.shutterstock.com
Sie können auch lesen