DÖRFELSTRASSE FACHSCHULE - Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe mit Öffentlichkeitsrecht - Fachschule Dörfelstraße

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DÖRFELSTRASSE FACHSCHULE - Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe mit Öffentlichkeitsrecht - Fachschule Dörfelstraße
FACHSCHULE   Fachschule d
 DÖRFELSTRASSE          mit Öffentlich
                          T: +43 1 599
                        E-mail: fs12do

Dörfelheft 2019/2020
DÖRFELSTRASSE FACHSCHULE - Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe mit Öffentlichkeitsrecht - Fachschule Dörfelstraße
FACHSCHULE       Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
        DÖRFELSTRASSE               mit Öffentlichkeitsrecht
                                                                   1120 Wien, Dörfelstraße 1
                                      T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
                                    E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

Liebe Eltern,                                                                         Wien, im September 2019
liebe Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

als neue Leiterin der Dörfelstraße darf ich Sie - auch im Namen aller Lehrkräfte - aufs Herzlichste in der
Fachschule Dörfelstraße begrüßen. Es ist mir eine große Freude, dass Sie unsere Schule als Ort zum Erlan-
gen einer praxisnahen und zukunftsorientierten Ausbildung gewählt haben.

Ziel unseres Handelns ist es, aus jungen Menschen verantwortungsvolle Persönlichkeiten zu machen, die
die vielfältigen Herausforderungen des Berufslebens konstruktiv, flexibel und tolerant meistern können.
Erreichen können wir dieses Ziel nur aufgrund unserer engagierten, erfahrenen Pädagogen und Päda-
goginnen, welche mit Leidenschaft und Begeisterung die Potentiale der Schüler und Schülerinnen indivi-
duell fördern.

Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit im kommenden Schuljahr und stehe Ihnen für persönliche
Gespräche gerne zur Verfügung.

Dipl.-Päd. Lydia Dub, BEd.

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DÖRFELSTRASSE FACHSCHULE - Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe mit Öffentlichkeitsrecht - Fachschule Dörfelstraße
FACHSCHULE            Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
       DÖRFELSTRASSE                    mit Öffentlichkeitsrecht
                                                                       1120 Wien, Dörfelstraße 1
                                          T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
                                        E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

S c h u l dat e n                          Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe,
                                           Dörfelstraße 1, 1120 Wien

                          Direktion        Dipl.-Päd. Lydia Dub, BEd.

       Telefonnummer Sekretariat           +43 1 599 16 - 950 35
                Sekretariatszeiten         07:45–15:00 Uhr

    Telefonnummer Lehrerzimmer             +43 1 599 16 - 950 33
                                           Telefonische Terminvereinbarung bitte
                                           nur während der Sprechstunde

                     Faxnummer             +43 1 599 16 - 99 950 35
                    Email Adresse          fs12doer001v@m56ssr.wien.at
                          Website          www.fs12.at

S t u n d e n e i n t e i l u n g m o n tag – F r e i tag

              Vormittag                    Nachmittag
                Einlass 06:55
                          07:05                           13:30
              0. Stunde   07:55   50’            Pause    13:35     5’
                  Pause   08:00    5’        7. Stunde    14:25    50’
              1. Stunde   08:50   50’            Pause    14:30     5’
                  Pause   08:55    5’        8. Stunde    15:20    50’
              2. Stunde   09:45   50’            Pause    15:30    10’
                  Pause   09:55   10’        9. Stunde    16:20    50’
              3. Stunde   10:45   50’            Pause    16:25     5’
                  Pause   10:50    5’       10. Stunde    17:15    50’
              4. Stunde   11:40   50’
                  Pause   11:45    5’
              5. Stunde   12:35   50’
                  Pause   12:40    5’
              6. Stunde   13:30   50’

50 Minuten Mittagspause, wenn mehr als sechs Stunden Unterricht
Einlass zur 1. Stunde: 7:45 Uhr

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DÖRFELSTRASSE FACHSCHULE - Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe mit Öffentlichkeitsrecht - Fachschule Dörfelstraße
FACHSCHULE       Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
        DÖRFELSTRASSE              mit Öffentlichkeitsrecht
                                                                  1120 Wien, Dörfelstraße 1
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                                   E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

W ICHTIGE INFORMATIONEN F Ü R ER Z IEHUNG S B ERECHTIGTE
Schulbesuch

Verantwortlich für den Schulbesuch sind die              Arztbestätigung/en sind vorzulegen:
Eltern                                                   • beim Fernbleiben vom Unterricht von mehr als
Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sorgen für             drei Tagen
einen regelmäßigen Schulbesuch, pünktliches              • beim Fehlen vor bzw. nach dem Wochenende
Erscheinen zum Unterricht und Kleidung für den             und vor bzw. nach Ferien oder schulautonomen
fachspezifischen Unterricht                                Tagen
                                                         • (Arztbesuche möglichst außerhalb der Unter-
Fernbleiben vom Unterricht                                 richtszeit!)
Das Fernbleiben vom Unterricht ist lt. § 9 Schulp-
flichtgesetz bzw. § 45 Schulunterrichtsgesetz nur        Erkrankung des/der Schülers/Schülerin während
zulässig bei:                                            der Unterrichtszeit bzw. Mittagspause
• gerechtfertigter Verhinderung (z. B. Erkrankung)       • Eine Abmeldung vom weiteren Unterricht kann
• Erlaubnis zum Fernbleiben                                nur über die Direktion bzw. den Klassenvorstand
• Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unter-          erfolgen. Auch in diesem Fall ist dem Klassenvor-
   richtsgegenständen (z. B. Bewegung und Sport)           stand eine schriftliche Entschuldigung durch die
                                                           Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Bei Erkrankung des/der Schülers/Schülerin:               • Auch die Mittagspause gilt als Unterrichtszeit!
• Meldung am ersten Tag der Abwesenheit in der
  Zeit von 07:30–08:00 Uhr                               Vorhersehbares Fernbleiben vom Unterricht
• Anruf des/der Erziehungsberechtigten im Sek-           Es muss ein schriftliches Ansuchen mind.
  retariat unter der Telefonnummer +43 1 599 16          zwei Wochen vorher abgegeben werden:
  - 950 35                                               • für einen Tag beim Klassenvorstand
• Name, Klasse, Grund und wenn möglich auch              • für einen längeren Zeitraum in der Direktion
  Dauer der Erkrankung angeben
                                                         Eine Verlängerung der Ferien (z. B. verfrühter
Entschuldigungen                                         Urlaubsantritt, verspätete Rückkehr, Verlängerung
Entschuldigungsformular von/vom Klassen-                 eines Wochenendes) wird von der Direktion
vorständin/Klassenvorstand am nächsten Tag               insbesondere bei Pflichtschüler/innen nicht
unterschrieben dieser/diesem abgeben                     gewährt!

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FACHSCHULE      Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
        DÖRFELSTRASSE              mit Öffentlichkeitsrecht
                                                                   1120 Wien, Dörfelstraße 1
                                      T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
                                    E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

Allfälliges

Schulbesuchsbestätigungen:                                Spindvergabe:
schriftlicher Antrag; mit Formular einen Tag vor-         Schulschuhe mitbringen! Schwarzen Gummis-
her im Sekretariat einzureichen                           ohlen sind nicht erlaubt, Küchenschuhe können als
                                                          Schulschuhe getragen werden.
Unentschuldigte Fehlstunden:
Entschuldigungen, die dem Klassenvorstand mehr            Schülerfreifahrt:
als eine Woche nach Wiedererscheinen in der               zusätzlich zum Ticket ist immer der Schüleraus-
Schule noch nicht vorgelegt wurden, werden nicht          weis mitzuführen
mehr angenommen, d. h. das Fehlen ist unent-
schuldigt!                                                Schülerausweise:
Unentschuldigte Fehlstunden/häufiges unbegrün-            Bei Verlust des Schülerausweises wenden Sie sich
detes Zuspätkommen führen zu entsprechenden               bitte an:
Konsequenzen bezüglich der Beurteilung des Verh-          STAR Fotoatelier GmbH,
altens in der Schule*.                                    2401 Fischamend,
                                                          Gregerstraße 40 Top 1,
Erziehungsberechtigte auf Urlaub:                         Tel: 02232/78340,
bitte dem Klassenvorstand rechtzeitig schriftlich         Fax: 02232/78338,
einen/eine Ansprechpartner/in mitteilen.                  office@starfoto.at

*	siehe Verwarnsystem
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Einstiegsvereinbarung

So wird ein erfolgreicher Abschluss unserer Schule gelingen

Der Wechsel an eine neue Schule bringt immer viel Veränderung mit sich.
Umso wichtiger ist es, dass wir an einem Strang ziehen und auf das gemeinsame Ziel – positiver
Abschluss der Schule - hinarbeiten.

                                                                           © Martin Widemann

Liebe Schülerin! Lieber Schüler!
Erfolgreiche SchülerInnen nehmen die Schule ernst, denn sie wissen, dass sie eine gute Basis für das
weitere Berufsleben ist. Regelmäßiger Schulbesuch und die zeitgerechte Erledigung der Aufgaben
sind Grundbausteine für den Schulerfolg.
Das kann aber manchmal sehr mühsam sein, sei aber trotzdem bereit dich „durchzubeißen“.
Damit du deine Ausbildung gut absolvieren kannst, wirst du von vielen Personen unterstützt. Es ist
daher selbstverständlich, respektvoll und höflich miteinander umzugehen.

   Version 1.0 14.6.2019                                                            Alexandra Metz-Valny

                                                                                                       1
Für die Zukunft Ihrer Tochter, Ihres
Sohnes

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrter Erziehungsberechtigter!

Ihre Tochter, Ihr Sohn wird in Kürze die Pflichtschulzeit beenden. Wir möchten Sie persönlich
über die Initiative AusBildung bis 18 und die damit verbundene Ausbildungspflicht
informieren.

Eine gute Ausbildung ist eine wichtige Grundlage für den weiteren Lebensweg. Wer eine
abgeschlossene Ausbildung hat, hat bessere Chancen am Arbeitsmarkt, wird seltener
arbeitslos, hat ein höheres Einkommen und damit bessere Lebensbedingungen.

Ausbildung ist Pflicht
Gerade weil die Ausbildung so wichtig für das weitere Leben ist, hat die österreichische
Bundesregierung seit Juli 2017 für Jugendliche bis 18 Jahre daraus eine Verpflichtung
gemacht. Eltern, die den Ausstieg Ihres Kindes hinnehmen und keine Hilfe annehmen,
können sich dadurch strafbar machen.

Diese Ausbildungspflicht für Jugendliche gilt für alle, die seit dem Schuljahr 2016/2017 die
Pflichtschule beendet haben.

Wenn Ihr Kind nach Absolvierung der neunjährigen Pflichtschulzeit weiter zur Schule geht
oder eine Lehre absolviert, erfüllt es die Ausbildungspflicht.

Daher appellieren wir an Sie: Planen Sie gemeinsam mit Ihrer Tochter, Ihrem Sohn die
nächsten Ausbildungsschritte und sorgen Sie dafür, dass Ihre Tochter, Ihr Sohn eine
Ausbildung im Anschluss an die Pflichtschulzeit absolviert.

Eltern, die den Ausstieg Ihres Kindes hinnehmen und keine Hilfe annehmen, können
sich dadurch strafbar machen.

Wir unterstützen Sie!
Begleitend zur Ausbildungspflicht wurden zahlreiche Unterstützungsangebote eingerichtet,
die Ihnen und Ihrem Kind bei der Wahl der richtigen Ausbildung helfen.

Für Jugendliche, die nicht genau wissen, was sie beruflich machen sollen, nur
Gelegenheitsjobs nachgehen oder gefährdet sind, die Schule oder Ausbildung abzubrechen,
gibt es Beratungen, Begleitung und konkrete Hilfe.

Bitte nutzen Sie die kostenlosen Beratungsangebote!
Gemeinsam mit Ihrer Tochter, Ihrem Sohn wird ein Perspektiven- oder Betreuungsplan
erstellt. Dabei wird auf die persönlichen Interessen, Wünsche und Fähigkeiten Ihrer Tochter,
Ihres Sohnes eingegangen. Die berücksichtigten Bildungsangebote reichen von Schule, Lehre,
weiterführender Ausbildung und Teilqualifizierung bis hin zu einem Nachholen des
Pflichtschulabschlusses.

Für weitere Fragen und konkrete Unterstützung steht Ihnen die Koordinierungsstelle
gerne zur Verfügung.

                               Kostenlos aus ganz Österreich
                         unter der Telefonnummer 0800 700 118
                   (Mo bis Do von 9:00-16:00 Uhr und Fr 9:00-12:00 Uhr)
                       oder per E-Mail an lnfo@AusBildungbis18.at

Die AusBildung bis 18 Jahre ist eine Initiative, die die Lebensperspektiven von Jugendlichen
positiv gestalten will. Achten auch Sie darauf, dass Ihr Kind seine Chancen ergreift! Geben Sie
der Bildungsarmut keine Chance.

Für die Zukunft Ihrer Tochter, Ihres Sohnes.
Umfassende Informationen finden Sie im Internet unter www.AusBiIdungbis18.at.

          Ausbildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung
FACHSCHULE       Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
        DÖRFELSTRASSE               mit Öffentlichkeitsrecht
                                                                   1120 Wien, Dörfelstraße 1
                                      T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
                                    E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

S CHULAUTONOME REGELUNG D ER AU S W IR K UNGEN
V ON FEHL S TUN D EN AUF D IE LEI S TUNG S B EURTEILUNG

Schüler/innen, die sich durch wiederholtes tage- oder stundenweises Fehlen der Feststellung ihrer Mitar-
beit im Unterricht entziehen, sind mit „NICHT BEURTEILT“ abzuschließen.

Die weitere Vorgehensweise regelt § 20 Abs. 2 SchUG:

     „Wenn sich bei längerem Fernbleiben des Schülers/der Schülerin vom Unterricht und in ähnlichen
     Ausnahmefällen […] eine sichere Beurteilung für die ganze Schulstufe nicht treffen lässt, hat der
     Lehrer eine Prüfung durchzuführen, von der der Schüler/die Schülerin zwei Wochen vorher zu
     verständigen ist (Feststellungsprüfung).“*

Daher ist wie folgt zu agieren:

Die Schüler/innen erhalten eine Feststellungsprüfung:
• bei längerer, durchgehender Krankheit (ärztliche Bestätigung) und sonstigen Ausnahmesituationen

Die Schüler/innen erhalten keine Feststellungsprüfung:
• wenn sie pro Semester mehr als das Vierfache der im jeweiligen Unterrichtsgegenstand vorgesehenen
  Wochenstunden fehlen
• wenn sie in Abschlussklassen mehr als das Siebenfache der Wochenstunden des jeweiligen Unterrichts-
  gegenstandes fehlen
  (Achtung: In diese Summe werden alle Fehlstunden aufgenommen!)

Die Konsequenz daraus:
Diese Schüler/innen erhalten ein „Vorläufiges Jahreszeugnis“ (d. h. keinen Jahresabschluss, sowie keine
Berechtigung zum Aufsteigen) und haben die Möglichkeit (wenn durch die Konferenz genehmigt), am
Beginn des nächsten Schuljahres Nachtragsprüfungen abzulegen.

*	http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/gvo/schug.xml (2008-05-10)
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FACHSCHULE        Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
        DÖRFELSTRASSE                mit Öffentlichkeitsrecht
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                                       T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
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FEHLEN IM FACH P RA K TI S CHEN UNTERRICHT
(Umsetzung des § 20 SchUG)

Laut Lehrplan ist der praktische Gegenstand Küche- und Restaurantmanagement Pflichtgegenstand des
Kernbereiches.

Das Fehlen im fachpraktischen Unterricht ist laut § 20 SchUG* wie folgt geregelt:

     (4) und (10) Wenn ein Schüler an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule im prak-
     tischen Unterricht oder an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik oder für Sozialpäda-
     gogik in Kindergarten-, Hort- oder Heimpraxis oder Leibeserziehung oder Bewegungserziehung;
     Bewegung und Sport mehr als das Achtfache (NOST: das Vierfache) der wöchentlichen Stun-
     denzahl eines Pflichtgegenstandes in einem Unterrichtsjahr (NOST: Semester) versäumt, ist ihm
     Gelegenheit zu geben, die in diesem Pflichtgegenstand geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten
     durch eine Prüfung nachzuweisen, sofern er die Versäumnisse durch eine facheinschlägige prak-
     tische Tätigkeit nachgeholt hat. Ist das Nachholen dieser praktischen Tätigkeit während des Unter-
     richtsjahres nicht möglich, so hat dies in Form einer vierwöchigen facheinschlägigen Ferialpraxis
     (NOST: es kann eine angemessene kürzere als die vierwöchige Ferialpraxis vorgesehen werden) zu
     erfolgen; in diesem Fall kann die Prüfung zu Beginn des folgenden Schuljahres abgelegt werden.
     Bei Nichtablegen der Prüfung ist der Schüler in diesem Pflichtgegenstand nicht zu beurteilen.

*	https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnum-
   mer=10009600
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                                     T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
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V ER W ARN S Y S TEM           *

Ablauf
• 1. Verwarnung: Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über das Mitteilungsheft oder telefonisch
  über die Verwarnung verständigt.
• 2. Verwarnung: Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden zu einem Gespräch in die Direktion gebeten.
• 3. Verwarnung: In einer Klassenkonferenz wird über den möglichen Ausschluss der Schülerin oder des
  Schülers aus der Schule beratschlagt und abgestimmt.

Ursachen für Verwarnungen
Anwesenheit
• Regelungen über unentschuldigte Fehlstunden:
  1. Verwarnung: ab 20 Stunden/Schuljahr
  2. Verwarnung: ab 50 Stunden/Schuljahr
  3. Verwarnung: ab 80 Stunden/Schuljahr
• Regelung über ungerechtfertigtes/permanentes Zuspätkommen
  1. Verwarnung: ab 7. Mal/Schuljahr
  2. Verwarnung: ab 15. Mal/Schuljahr
  3. Verwarnung: ab 20. Mal/Schuljahr
• Unerlaubtes Verlassen der Schule vor Unterrichtsschluss
• Nicht gerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht

Arbeitshaltung
• Fälschen von Unterschriften
• Arbeitsverweigerung
• Verbreitung von Unwahrheiten
• Duplizieren von Hausübungen
• Permanentes Stören im Unterricht
• Unerlaubtes Drucken privater Unterlagen
• Nichteinhaltung der IT-Nutzungsvereinbarung an HUM
• Piercing, Gel-Nägel im Kochunterricht, Kochkleidung (nach dreimaliger Beanstandung erfolgt eine
  Verwarnung)

Umgangsformen
• Umgangston dem/der Lehrer/in gegenüber
• Umgangston unter den Schüler/innen (Mobbing)
• Physische Gewalt den Mitschüler/innen und Lehrer/innen gegenüber

Fehlverhalten
Im Unterricht nach Ermessen der Lehrerin/des Lehrers
Im Schulhaus (Verschmutzen durch unsachgemäße Entsorgung von benutztem Kaugummi, Müll sowie
störendes Fußballspielen …)

*	laut SGA-Beschluss vom 9. April 2008
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B IL D UNG S D O K UMENTATION S GE S ET Z
ANGELEGENHEITEN D E S FAMILIENLA S TENAU S GLEICHE S

Aus gegebenem Anlass teilt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Folgendes mit:

     Im Rahmen der Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG 1967) ersuchen die
     Finanzämter die Schulen fallweise um Auskunft darüber, ob Schüler/innen ihrer Verpflichtung
     zum regelmäßigen Schulbesuch (§ 43 Abs.1 SchUG*) nachkommen. Gemäß
     § 2 FLAG 1967 setzt die Gewährung der Familienbeihilfe den Wohnsitz oder den gewöhnlichen
     Aufenthaltsort in Österreich, bei Volljährigen auch eine Berufsausbildung, voraus.

     Da sich die Berufsausbildung nicht auf das bloße Anmelden zu einer schulischen Ausbildung
     beschränkt, sondern auch deren regelmäßigen Besuch umfasst, laufen Schüler/innen, die dem
     Unterricht über längere Zeit fernbleiben, in Gefahr, die Anspruchsvoraussetzung für die Fam-
     ilienbeihilfe zu verlieren.

TRAN S P ARENTE LEI S TUNG S B EURTEILUNG

Um die Leistungsbeurteilung in den einzelnen Unterrichtsgegenständen für Eltern/Erziehungsberechtigte
und Schüler/innen transparent zu machen, erhalten alle Schüler/innen in den ersten Unterrichtswochen
von den jeweiligen Lehrer/innen eine Checkliste zur Leistungsbeurteilung. Diese soll vom Schüler/ von
der Schülerin in den Heften/Mappen aufbewahrt werden und kann durch Notizen über die erbrachten
Leistungen ergänzt werden.
    Die Schüler/innen und Eltern/Erziehungsberechtigten haben dadurch die ständige Kontrolle über
ihren bzw. den Leistungsstand ihres Sohnes/ihrer Tochter. Die Direktion bzw. die Lehrer/innen aller Un-
terrichtsgegenstände ersuchen daher, die Eltern/Erziehungsberechtigten und Schüler/innen die Übersicht-
en zur Leistungsbeurteilung am Beginn des Schuljahres aufmerksam durchzulesen.

*	http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/gvo/schug.xml (2008-05-10)
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V ERHALTEN S V EREIN B ARUNGEN

Punkt 1 – Allgemeines                                      umfasst nicht das Beseitigen von Unordnung in
Aufgrund unseres Leitbildes „Familiär – Engagi-            der Klasse, daher sind die Schüler/innen selbst für
ert – Berufsorientiert“, legen wir großen Wert auf         die Klassenordnung und Vorbereitung des Klas-
gutes Benehmen und gegenseitige Rücksicht-                 senraumes für die nächste Stunde (Tafel löschen,
nahme.                                                     Kreide bereitstellen) verantwortlich. Am Ende
    Diese Verhaltensvereinbarungen gelten auch             des Unterrichts in einem Klassenraum haben die
für alle Veranstaltungen, die im Rahmen des                Schüler/innen die Sessel auf die Tische zu stellen
Unterrichtes stattfinden, wie z. B. Sportveranstal-        und die Klassenordner den Raum in Ordnung zu
tungen, Lehrausgänge und Exkursionen. Informa-             bringen.
tionen über die Beaufsichtigung auf Winter- bzw.               Schüler/innen können bis zu 15 Minuten nach
Sommersportwochen werden den Erziehungs-                   Unterrichtsschluss zum Nachholen von Versäum-
berechtigten gesondert zur Kenntnis gebracht.              nissen herangezogen werden.
    Die Schulwoche dauert 5 Tage, von Montag                   Die Schüler/innen dürfen das Schulhaus vor
bis Freitag, ausnahmsweise können aber gewisse             7.45 Uhr nicht betreten. Während der Mittag-
schulische Aktivitäten auch an Wochenenden                 spause dürfen die Schüler/innen bis auf Widerruf
stattfinden.                                               im Schulhaus bleiben. Bei Nichteinhaltung der
                                                           Verhaltensvereinbarung können sie aus dem
Punkt 2 – Aufenthalt im Schulhaus                          Schulhaus verwiesen werden.
Die Schüler/innen haben sich vor Unterrichts-
beginn in ihrem Klassenzimmer einzufinden.                 Punkt 3 – Unterricht
Die Beaufsichtigung beginnt um 7:45 Uhr. In der            Unfallberichte sind unverzüglich in der Direktion
Mittagspause entfällt die Beaufsichtigung. Die             abzugeben (Meldefrist an die Unfallversicherung-
Schüler/innen dürfen während der Mittagspause              sanstalt binnen 5 Tagen).
in den Klassen bleiben. Die Schüler/innen ha-                 Die Schüler/innen haben die notwendigen
ben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der                Unterrichtsmittel mitzubringen und in einem
Schule schonend zu behandeln. Diese werden von             ordentlichen Zustand zu erhalten.
den Steuerzahler/innen finanziert. Für allfällige             Unmittelbar vor Beginn der Unterrichtsstunde
Schäden haften die verantwortlichen Schüler/innen          bzw. sofort nach einem etwaigen Raumwechsel
bzw. deren Erziehungsberechtigte. Nach Unter-              haben die Schüler/innen im jeweiligen Unterrichts-
richtsschluss ist das Schulhaus unverzüglich zu            raum die benötigten Unterrichtsmittel bereit zu
verlassen.                                                 halten.
    Für Ordnung und Sauberkeit sind alle am                   Das Essen und Trinken (außer Wasser)
Schulleben Beteiligten verantwortlich. Jede Verun-         während des Unterrichts ist – sofern es nicht Teil
reinigung ist vom Verursacher selbst zu beseitigen.        des Unterrichts ist – verboten. In den EDV-Räu-
    Die Arbeit des/der Schulwartes/Schulwartin             men ist Essen und Trinken nicht gestattet.

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Punkt 4 – Zuspätkommen und Fernbleiben                     forderung hin eine Mitteilung binnen einer weit-
vom Unterricht                                             eren Woche nicht eintrifft, so gilt der/die Schüler/
Der/die Schüler/in hat gemäß § 43 Schulunter-              in als vom Schulbesuch abgemeldet.
richtsgesetz (SchUG) am Unterricht und in den                  Bei schulpflichtigen Schüler/innen muss von
für ihn/sie vorgeschriebenen Pflichtgegenständen           der Schule ein Strafantrag wegen Nichterfüllung
sowie Freigegenständen und unverbindliche Übun-            der Schulpflicht beim Magistratischen Bezirk-
gen, für die er/sie angemeldet ist, regelmäßig und         samt gestellt werden. Die Wiederaufnahme des/
pünktlich teilzunehmen und sich an den verp-               der Schüler/in ist nur mit Bewilligung der Schul-
flichtend vorgeschriebenen Schulveranstaltungen            behörde erster Instanz zulässig, die nur dann zu
zu beteiligen.                                             erteilen ist, wenn das Fernbleiben nachträglich
    Zu diesem Zweck haben sich die Schüler/innen           gerechtfertigt wird und die Unterlassung der
und Eltern täglich im elektronischen Klassenbuch           Mitteilung an die Schule aus rücksichtswürdigen
(über das Internet) über Verschiebung und/oder             Gründen unterblieben ist.
Entfall von Stunden des folgenden Tages zu in-                 Das vorzeitige Verlassen des Unterrichtes ist
formieren.                                                 nur mit Zustimmung des/der jeweiligen Klassen-
    Das Fernbleiben ist nur bei gerechtfertigter           vorstandes/Klassenvorständin zulässig. Während
Verhinderung (z. B. Krankheit, außergewöhn-                des Unterrichtes und in den Pausen (ausgenom-
liches Ereignis), Erlaubnis zum Fernbleiben                men Mittagspause) ist das Verlassen des Schulge-
(erteilt Klassenvorstand/Klassenvorständin oder            bäudes nicht erlaubt.
Direktion) und Befreiung von der Teilnahme                     Für vorzeitiges Verlassen des Schulhauses
an einzelnen Unterrichtsstunden zulässig. Die              während der Unterrichtszeiten wird eine mitge-
Schule muss unverzüglich (d. h. ab dem 1. Tag,             brachte Entschuldigung benötigt. Ohne Entschuld-
in der Zeit von 7:45 bis 10:00 Uhr) durch den/die          igung gilt die Abwesenheit als unentschuldigtes
Erziehungsberechtigte/n telefonisch verständigt            Fernbleiben vom Unterricht.
und der Grund der Verhinderung bekannt gege-                   Wenn ein/e Schüler/in der 9. Schulstufe im
ben werden. Bei Wiederantritt des Schulbesuches            praktischen Unterricht (KRM, MBKA) mehr
muss der/die Schüler/in dem/der Klassenvorstand/           als das Achtfache der Wochenstundenanzahl
Klassenvorständin eine schriftliche Entschuldi-            eines Pflichtgegenstandes im gesamten Schuljahr
gung des/der Erziehungsberechtigten mit Angabe             versäumt hat, so ist er/sie in diesem Gegenstand
des Grundes und der Dauer der Verhinderung,                für die betreffende Schulstufe nicht zu beurteilen
bzw. bei krankheitsbedingter Abwesenheit von               und daher auch nicht berechtigt aufzusteigen.
mehr als drei Tagen, eine Arztbestätigung vor-             (§ 20 Abs. 4). Bei gerechtfertigtem Versäumen
legen. Bei einer länger als eine Woche dauernden           besteht jedoch die Möglichkeit, die versäumten
Krankheit, oder bei häufigem krankheitsbedingtem           Stunden in einer anderen Klasse nachzuholen
kürzerem Fernbleiben kann die Schule die Vorlage           (sofern dies stundenplantechnisch möglich ist)
eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Sollte diese        oder die fehlenden Fertigkeiten und Kenntnisse
Entschuldigung auch innerhalb einer Woche nicht            durch eine entsprechende Ferialpraxis und einer
gebracht werden, so gelten die versäumten Stunden          Prüfung nachzuweisen.
als unentschuldigt. Unentschuldigte Stunden kön-               Wenn eine Schüler/in ab der 10. Schulstufe
nen schwerwiegende Konsequenzen, wie z. B Ver-             im praktischen Unterricht mehr als das Vier-
warnung oder Verhaltensnote zur Folge haben.               fache der Wochenstundenanzahl pro Semester
    Wenn ein/e Schüler/in länger als eine Woche            versäumt, muss er/sie eine Semesterprüfung
dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fernbleiben            ablegen, um beurteilt zu werden.
zu rechtfertigen und auch auf schriftliche Auf-                Bei wiederholtem Zuspätkommen werden

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die Erziehungsberechtigten verständigt. Die durch           Für in die Schule mitgebrachte Kleidung und Ge-
das Zuspätkommen versäumte Zeit hat der/die                 genstände (z. B. Geld, Wertgegenstände, Handy,
Schüler/in mit nützlicher Tätigkeit einzubringen,           iPod etc.), welche nicht hinterlegt wurden, wird
z.B. Inventararbeiten.                                      seitens der Schule keine Haftung übernommen.
     Aus begründetem Anlass kann ein schriftliches
Ansuchen um Freistellung vom Unterricht gestellt            Punkt 6 – Bekleidung im Unterricht und
werden. Der/die Klassenvorstand/Klassenvorstän-             äußeres Erscheinungsbild
din ist berechtigt, den/die Schüler/in für einen            Überbekleidung und Straßenschuhe werden in
Unterrichtstag vom Schulbesuch zu befreien, die             der Garderobe verwahrt. Das Tragen von Jog-
Direktion bis zu einem Höchstausmaß von einer               ginghosen (außer im Sportunterricht), sichtbaren
Woche. Vorzeitige Beurlaubungen werden prinzip-             Piercings, Plugs sowie sichtbare Tätowierungen
iell nicht befürwortet.                                     und Kaugummikauen sind im Schulhaus nicht
     Wenn ein/e Schüler/in aus gesundheitlichen             gestattet.
Gründen am Pflichtgegenstand Bewegung und                       Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Ge-
Sport nicht teilnehmen darf, kann er/sie un-                sundheitsschuhen oder Crocs verpflichtend.
ter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bei                     Aus hygienischen Gründen bzw. aus Gründen
der Schulärztin um Befreiung ansuchen, ohne                 der Verletzungsgefahr ist in den (fach)praktischen
schulärztliche Befreiung und Kenntnis der Erzie-            Gegenständen ausnahmslos die vorgeschriebe-
hungsberechtigten darüber hat er/sie Anwesen-               ne Arbeitskleidung zu tragen. Das Tragen von
heitspflicht.                                               Schmuck und Gel- bzw. Kunstnägeln ist untersagt
     Die Lehrer/innen haben die Pflicht, am Be-             und die natürlichen Fingernägel müssen kurz
ginn jeder Unterrichtsstunde die Anwesenheit                geschnitten sein.
der Schüler/innen zu kontrollieren und im elek-                 Aufgrund der Ausbildungsrichtlinien der
tronischen Klassenbuch zu vermerken.                        Schule wird auf eine entsprechende Kleidung und
     Sollte 10 Minuten nach Stundenbeginn noch              auf einen nicht extrem auffälligen Haarschnitt bzw.
kein/e Lehrer/in in der Klasse sein, ist dies unver-        auf eine natürliche Haarfarbe Wert gelegt.
züglich vom Klassensprecher bzw. der Klassenspre-               Wir als berufsbildende Schule wollen die
cherin der Direktion zu melden.                             erfolgsfördernden Eigenschaften (Höflich-
                                                            keit, Pünktlichkeit und gepflegtes äußeres Er-
Punkt 5 – Garderobe/Spinde                                  scheinungsbild) besonders pflegen und entwickeln.
Jede/r Schüler/in ist für seinen/ihren Garder-              Darüber hinaus gibt auch das SCHUG (= Schulun-
obekasten (Spind) verantwortlich.                           terrichtsgesetz) konkrete Verhaltensnormen vor.

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Punkt 7 – Verhalten der Schüler/innen und                    Der Eingang unserer Schule und der ihm vorgela-
Verhalten außerhalb des Unterrichts                          gerte Bereich ist eine Visitenkarte gegenüber der
Das Rauchen und der Genuss von alkoholischen                 Öffentlichkeit. Dieser ist daher stets rein und frei
Getränken oder sonstiger Rausch- oder Sucht-                 zu halten. Der längerfristige Aufenthalt und das
mittel sind den Schülern/innen in der Schule und             Lärmen vor dem Schulhaus oder in unmittelbarer
unmittelbar vor dem Schultor sowie bei Schulver-             Nähe ist daher nicht gestattet.
anstaltungen strengstens untersagt. Auch vor dem
Schultor ist das Rauchen nicht gestattet.                    Punkt 8 – Informationspflicht der Erziehu-
    Die Schüler/innen haben durch ihr Verhalten              ngsberechtigten
und ihre Mitarbeit im Unterricht und bei Schul-              Aus rechtlichen und Sicherheitsgründen sowie
veranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern.            zur Führung der Schülerevidenz ist es notwendig,
    Die Schüler/innen haben sich in der Gemein-              jede Änderung der Wohnadresse sowie sonstige
schaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, ver-           Veränderungen, die den/die Schüler/in betr-
ständnisvoll und höflich zu verhalten.                       effen und für die Schule von Bedeutung sind (z.
    Der/die Schüler/in hat die ihm/ihr gesetzten Ter-        B. Änderung der Staatsbürgerschaft, Übergang
mine fristgerecht einzuhalten. Sollten durch selbst          des Erziehungsrechtes auf eine andere Person,
verschuldetes Fristversäumen geforderte Leistungen           Änderung der Telefonnummer etc.), sind durch
nicht erbracht werden, kann das die Nichtbeurteilung         den/die Erziehungsberechtigte/n unverzüglich der
in dem betreffenden Gegenstand zur Folge haben.              Schule schriftlich zu melden.
    Gegenstände, die die Sicherheit gefährden                    Anzeigepflichtige Krankheiten des/der
oder den Schulbetrieb stören, dürfen von Schüler/            Schüler/in oder eines/einer Angehörigen im selben
innen nicht mitgebracht werden. Widerrechtlich               Haushalt, sowie Schwangerschaft einer Schülerin
mitgebrachte oder verwendete Gegenstände sind                sind unverzüglich der Direktion zu melden.
Lehrpersonen auf Verlangen zu übergeben. Hand-                   Bei jeder Abwesenheit der Eltern oder Er-
ys müssen auch in den Pausen abgeschaltet ver-               ziehungsberechtigte/n muss/müssen diese/r der
wahrt werden und dürfen nur in der Mittagspause              Schule schriftlich der Name sowie die Anschrift der
benutzt werden. Im Unterricht dürfen Handys nur              für diesen Zeitraum verantwortlichen Person/en
mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen                bekannt geben.
Lehrkraft benutzt werden. Handys werden nur an
einen Erziehungsberechtigten nach Terminvere-                Punkt 9 – Verstöße gegen die Verhaltensv-
inbarung mit der Direktion übergeben, oder nach              ereinbarungen
einer Woche an den Schüler/die Schülerin.                    Verletzungen dieser Verhaltensvereinbarungen
    Die Fenster dürfen nur in Anwesenheit einer              werden nach § 47 SCHUG und der Schulordnung
Lehrperson geöffnet werden bzw. geöffnet sein (gilt          behandelt. Darüber hinaus tritt das schulautonome
nicht für gekippte Fenster).                                 Verwarnsystem in Kraft.

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FACHSCHULE        Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
        DÖRFELSTRASSE                 mit Öffentlichkeitsrecht
                                                                     1120 Wien, Dörfelstraße 1
                                        T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
                                      E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

Punkt 10 – Sonstiges                                              Die Schule ist um intensiven Kontakt zwischen
Größere Geldbeträge können zu Unterrichts-                    den Schulpartnern, besonders den Kontakt
beginn in der Kanzlei hinterlegt und nach Un-                 zwischen Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten)
terrichtsschluss (spätestens 15:00 Uhr) abgeholt              und Lehrern und Lehrerinnen bemüht. Die Erzie-
werden.                                                       hungsberechtigten werden gebeten, die Möglich-
    Im Schulgebäude aufgefundene herrenlose                   keit des intensiven persönlichen oder telefonischen
Gegenstände (Bücher etc.) sind im Sekretariat                 Kontakts mit Lehrer/innen zu nützen und den
abzugeben.                                                    Elternsprechtag zu besuchen.
    Alle schriftlichen Mitteilungen der Schule sind
von den Erziehungsberechtigten zu unterschrei-                Punkt 11 – Abfolge der Sanktionen bei
ben.                                                          groben Fehlverhalten bzw. Verwarnsystem
    Schüler/innen, Lehrer/innen und sonstige                  (z. B. distanzloses, respektloses Verhalten ge-
Bedienstete der Schule sind verpflichtet, besondere           genüber Lehrpersonen oder Mitschüler/nnen;
Ereignisse, die die Sicherheit gefährden könnten,             Arbeitsverweigerung; permanentes Stören im
unverzüglich der Schulleitung zu melden.                      Unterricht; wiederholtes, fahrlässiges Zuspät-
    Schulfremden Personen (auch Eltern) ist das               kommen)
Betreten aller nicht zur Direktion führenden                  1. Zurechtweisung durch die betroffene Leh-
Räumlichkeiten aus Sicherheitsgründen untersagt.                  rkraft oder den Klassenvorstand/die Klas-
    Alle von der Schule ausgestellten Ausweise                    senvorständin und beratendes bzw. belehren-
und Zeugnisse sind Dokumente. Wer sie na-                         des Gespräch mit dem/der Schüler/in sowie
chahmt oder eigenhändig ändert, macht sich der                    nachweisliche Information der Erziehungs-
Urkundenfälschung schuldig und hat außer der                      berechtigten
disziplinären, auch eine strafrechtliche Verfolgung           2. Verwarnung durch die Schulleitung und bera-
zu erwarten. Auch die Verfälschung schriftlicher                  tendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem/der
Mitteilungen (z. B. im Mitteilungsheft) von und                   Schüler/in sowie nachweisliche Information der
an die Erziehungsberechtigten hat disziplinäre                    Erziehungsberechtigten
Maßnahmen zur Folge.                                          3. Androhung des Ausschlusses (d. h. Auflösung
    Ergänzungen und Veränderungen dieser                          des Ausbildungsvertrages) durch die Klassen-
allgemein verbindlichen Verhaltensvereinbarung                    konferenz und Versetzung in eine Parallelklasse
können bei Bedarf auch kurzfristig festgesetzt                    (soweit vorhanden, wenn es die Schülerzahl
werden.                                                           erlaubt und soweit es pädagogisch vertretbar ist)
    In diesem Fall erfolgt eine Verständigung über                sowie beratendes bzw. belehrendes Gespräch
den Schulplaner, der u. a. die Funktion des Mit-                  mit dem/der Schüler/in, im Beisein des/der
teilungsheftes hat und von jedem/jeder Schüler/in                 Erziehungsberechtigten. – Gleichzeitig wird
stets mit sich zu führen ist.                                     der Schulvertrag spätestens mit Ende des Schul-
    In Situationen, für die die Verhaltensvereinbarung            jahres aufgelöst.
keine Regelung vorsieht, ist den Anordnungen der              4. Ausschluss (d. h. Auflösung des Ausbildungsver-
Direktion bzw. der Lehrer/innen Folge zu leisten.                 trages)

                                                         19
FACHSCHULE              Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
            DÖRFELSTRASSE                                 mit Öffentlichkeitsrecht
                                                                                         1120 Wien, Dörfelstraße 1
                                                            T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
                                                          E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

In extremen Fällen können jedoch auch die oben angeführten Stufen übersprungen werden und der/die
Schüler/in sofort ausgeschlossen werden:

      SCHUG: “Wenn ein Schüler seine Pflichten (§43) in schwerwiegender Weise verletzt und
      die Anwendung von Erziehungsmitteln gemäß §47 oder von Maßnahmen gemäß der Hau-
      sordnung erfolglos bleibt oder wenn das Verhalten eines Schülers eine dauernde Gefährdung
      von Mitschülern oder anderer an der Schule tätigen Personen hinsichtlich ihrer Sittlichkeit,
      körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums darstellt, ist der/die Schülerin von der Schule
      auszuschließen.“ (§ 49 Abs.1, s. Verwarnsystem)

Punkt 12 – Verhalten im Brand- oder Katastrophenfall
Die Anordnungen der Lehrkräfte oder sonstiger Verantwortlicher sind unbedingt, sofort und
genauestens zu befolgen. Werden die Schüler/innen aufgefordert, das Schulhaus zu verlassen, so ist der
Fluchtweg genau einzuhalten und die Sammelstelle raschest möglich im Klassenverband aufzusuchen.
(Siehe Fluchtplan an jeder Klassentüre). Alle Schüler/innen, die in den Klassen und Räumen im Erdges-
choß und 1. Stock sind, verlassen das Schulhaus durch den Ausgang.

Fluchtplan und Sammelstellen

                                                               Pi                     1. Türen und Fenster schließen
                                    3FC                           nag                 2. Sofort Kanzlei (Feuerwehr) verständigen
                     3FD                                                lga
                                                                           sse        3. Schulgebäude klassenweise unter Aufsicht der
                                                                                          Lehrperson in Richtung Sammelstelle verlassen
                                 3FB
           1FWA                                                                           – Nichts mitnehmen!
                                                                                      4. Nebenklassen verständigen
                         sse
                    erga

                           3FA                                                        5. Überzeugen, dass niemand zurückgeblieben ist
      1FC                                                                             6. Ist das Stiegenhaus nicht mehr benutzbar,
               thal

                     2FC                                                                  • Ruhe bewahren!
          Vier

   1FB                                           Schule                                   • Schüler in den Klassen belassen,
                               Dörf                                                       • Türen schließen,
                 2FB               elstr
                                           aße            ße                              • Fenster öffnen und durch Zurufe, den Einsatz-
1FA                                                    r a
                                                     st                                      kräften bemerkbar machen
          2FA                                     elm                                 7. Nicht nach oben flüchten, sondern immer nach
 Ze                                           ilh
   leb                                       W                                            unten
         org
             a sse

                                                                                 20
FÜR IHRE SICHERHEIT
                   FACHSCHULE        Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
        DÖRFELSTRASSE                mit Öffentlichkeitsrecht
                                                                    1120 Wien, Dörfelstraße 1
                                       T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35

   ZIVILSCHUTZ-PROBEALARM
                                     E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

S CHUT Z MA S S NAHMEN B EI „ S TRAHLENGEFAHR “ D URCH
­EINEN UNFALL IN EINEM GREN Z NAHEN K ERN K RAFT W ER K

  DIE BEDEUTUNG DER SIRENENSIGNALE:
Warn- und Alarmsignale im Katastrophenfall*

  SIRENENPROBE                        15 sec.

  WARNUNG                             3 min. gleichbleibender Dauerton

                                Herannahende Gefahr!
                                Radio oder Fernseher (ORF) bzw. Internet (www.orf.at)
                                einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten.

  ALARM                               1 min. auf- und abschwellender Heulton

                                Gefahr!
                                Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen,
                                über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at)
                                durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen.

  ENTWARNUNG                          1 min. gleichbleibender Dauerton
                                Ende der Gefahr.
                                Weitere Hinweise über Radio oder Fernsehen (ORF)
                                bzw. Internet (www.orf.at) beachten.

Inbetriebnahme des Radios in der Direktion. Erste Information erfolgt über Lautsprecher oder schulin-
ternes Personal. Aufsuchen geschlossener Räume, Fenster und Türen schließen, Lehrer/innen bleiben in
der Klasse bei den Schüler/innen.
    Vorbereitung und Ausgabe der Kaliumjodidtabletten lt. Katalogeintragung durch Schulärztin oder
Direktorin (bzw. -stellvertreterin) gemeinsam mit dem Sekretariat.
                                                        www.zivilschutzverband.at
    Entlassung der Schüler/innen aufgrund der Empfehlungen des Krisenstabes bzw. Beaufsichtigung
durch Lehrer/innen oder vorzeitiges Abholen der Schüler/innen durch Erziehungsberechtigte bzw. von
Ihnen Bevollmächtigte (Bestätigung)**. Es wird um Verständigung der Erziehungsberichtigten gebeten.
    Das Telefon darf nur für akute Notfälle benutzt werden, um den Einsatzkräften die Leitung nicht zu
blockieren.

*	Quelle: Bundesministerium für Inneres, Abt. für Zivilschutz
**	entfällt, wenn Schüler/in eigenberechtigt
                                                      21
FACHSCHULE       Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
        DÖRFELSTRASSE              mit Öffentlichkeitsrecht
                                                                  1120 Wien, Dörfelstraße 1
                                     T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
                                   E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

NEUE O B ER S TUFE ( NO S T )

1. Termine für Semesterprüfungen
• S/S muss sich zur Prüfung anmelden
• Termin/e (inkl. Uhrzeit) sind dem/der S/S spätestens eine Woche vor der Prüfung nachweislich
  bekannt zu geben (ab sofort in der Anmeldung integriert)
• lässt S/S den Termin unentschuldigt verstreichen → Terminverlust

2. Gültigkeit von Semesterprüfungen – 2. Klassen
• innerhalb von zwei Semestern sind eine Semesterprüfung und zwei Wiederholungen möglich
• NG/NB aus 3. Semester (WS): im darauffolgenden SS (2. Klasse) und/oder WS (3. Klasse)
• NG/NB aus 4. Semester (SS): im darauffolgenden WS und/oder SS (3. Klasse)
• zwei negative Wiederholungen der Semesterprüfung → 3. Wiederholung („Parkplatzprüfung“)

3. Beendigung des Schulbesuches
• nach negativer Beurteilung der 2. Wiederholung einer Semesterprüfung, wenn keine Möglichkeit eines
  weiteren Antritts („Parkplatz“) besteht
• bei viertem NG scheidet S/S aus, da kein „Parkplatz“ mehr frei ist
• nach negativer Beurteilung einer „Parkplatzprüfung“
• nach Überschreitung der Höchstdauer des Schulbesuches

Ab einem Nicht genügend (2. Klasse, Wintersemester) steht der Schülerin/dem Schüler die In-
anspruchnahme einer ILB (Individuelle Lernbegleitung) zu.
   Die Lehrperson darf vom S/S einen Nachweis einer Lernbemühung verlangen (z. B. Teilnahme an ILB,
Förderkurs, Tutoringsystem, Lernausarbeitung, Nachhilfe etc.) → Prüfer/in notiert, was S/S gesagt hat.

                                                    22
FACHSCHULE        Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
        DÖRFELSTRASSE                mit Öffentlichkeitsrecht
                                                                    1120 Wien, Dörfelstraße 1
                                       T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
                                     E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

TEIL W EI S ER ENTFALL D ER AUF S ICHT S P FLICHT D E S / D ER
LEHRER S / LEHRERIN

Gemäß § 51 Abs. 3 SchUG hat der Lehrer die Beaufsichtigung der Schüler/innen in der Schule –
ausgenommen der Mittagspause, für welche die Aufsichtspflicht des Lehrers/der Lehrerin zur Gänze
ausdrücklich ausgeschlossen wird – sowie bei allen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstal-
tungen innerhalb und außerhalb des Schulhauses wahrzunehmen. Für Schüler/innen ab der 9. Schulstufe
darf diese Beaufsichtigung teilweise entfallen, wenn sie im Hinblick auf die körperliche und geistige Reife
der Schüler/innen entbehrlich ist (§ 2 Abs. 1 BGBl. Nr. 402/1987). Dies gilt vor allem für
• den Hin- und Rückweg an einen außerhalb der Schule liegenden Veranstaltungsort (z. B. Lehrausgänge,
  Exkursionen, Wandertage, Weg von und zum Turnsaal, bei Rettungseinsätzen (Eltern werden verstän-
  digt) usw.)
• den Treffpunkt und die Entlassung an bzw. von einem außerhalb der Schule liegenden Veranstaltungsort
• die selbstständige Tätigkeit außerhalb der Schule bzw. des Veranstaltungsortes (z. B. Einkäufe für den
  Pflichtgegenstand Küchenführung und Servierkunde, Ausführung von Arbeitsaufträgen im Rahmen
  eines projektorientierten Unterrichts usw.)
• den Entfall von Unterrichtsstunden, wenn dieser von der Schulleiterin angeordnet werden muss (z. B.
  vorzeitiger Unterrichtsschluss oder späterer Unterrichtsbeginn, verlängerte Mittagspause usw.)
• für vom Religionsunterricht abgemeldete Schüler/innen, die das Schulhaus nicht verlassen

HAN D LUNG S F Ä HIG K EIT D E S / D ER NICHTEIGEN -
B ERECHTIGTEN S CH Ü LER S / S CH Ü LERIN ( § 6 8 S c h UG ) *
In bestimmten Angelegenheiten, welche den/die Schüler/in schrittweise zu eigenverantwortlichem Han-
deln führen sollen, ist auch der/die nichteigenberechtigte Schüler/in ab der 9. Schulstufe zum selbstständi-
gen Handeln gegenüber der Schule befugt.
    Mit nachstehender Unterschrift verzichten die Erziehungsberechtigten auf die Kenntnisnahme in fol-
genden Angelegenheiten:
• Entfall von Unterrichtsstunden
• Antrag, Anmeldung und Abmeldung betreffend Teilnahme an Freigegenständen, unverbindlichen
  Übungen sowie am Förderunterricht (§ 12 Abs. 1, 3, 4 und 6 bis 8 SchUG)
• Anmeldung zu schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13a SchUG)
• Ansuchen um Stundung der Feststellungsprüfung sowie Antrag auf Zulassung zu einer Wiederholung
  der Nachtragsprüfung (§ 20 Abs. 3 SchUG)
• Ansuchen um Durchführung einer Prüfung über Kenntnisse und Fertigkeiten des praktischen Unter-
  richtes (§ 20 Abs. 4 SchUG)
• Ansuchen um Bewilligung zur Wiederholung einer Schulstufe (§ 27 Abs. 2 SchUG)
• Ansuchen um Bewilligung zum erstmaligen Antreten zur abschließenden Prüfung in dem dem Haupt-
  termin nächstfolgenden Termin (§ 36a Abs. 3 SchUG)
• Ansuchen um Zulassung zur Wiederholung von Teilprüfungen der abschließenden Prüfung
  (§ 40 SChUG)

*	Wenn der/die Erziehungsberechtigte/n in einzelnen nachstehenden Punkten auf die Kenntnis-
   nahme nicht verzichten wollen, bitten wir, die jeweiligen Absätze deutlich durchzustreichen. Der
   Verzicht kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
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FACHSCHULE       Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
        DÖRFELSTRASSE               mit Öffentlichkeitsrecht
                                                                   1120 Wien, Dörfelstraße 1
                                      T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
                                    E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

K ENNENLERN P RO J E K T
Informationsblatt

Das Team der Dörfelstraße plant für die zweite Septemberwoche ein zweitägiges “Kennenlernprojekt“ für
die ersten und zweiten Klassen in Mitterbach am Erlaufsee.

Grundsätzlich geht es bei diesem Projekt um Teamentwicklung und Mentalcoaching in Verbindung mit
sportlichen Akzenten.

Wir bieten damit unseren Schülerinnen und Schülern am Schulanfang die Möglichkeit, einander besser
kennen zu lernen bzw. offen und neutral aufeinander zuzugehen.

Unsere ausgebildeten Coaches für Peer-Mediation und die Klassenvorstände begleiten die Schülerinnen
und Schüler auf dem Weg von der Klasse zum Team, vom Konflikt zur Lösung.

Positives Gestalten des „Klassenlebens“, Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen, Konfliktlösung, Ge-
waltprävention, Erkennen eigener Stärken und versteckter Ressourcen stehen im Vordergrund.

Sportliche Aktivitäten, Übernachtung mit Halbpension und Bustransfer kosten ungefähr € 75,00 pro
Schüler/in.

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FACHSCHULE       Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
        DÖRFELSTRASSE               mit Öffentlichkeitsrecht
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                                      T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
                                    E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

Unverbindliche Übungen – Förderunterricht
Informationsblatt

Deutsch:
Um unseren neuen Schülerinnen und Schülern einen gelungenen Einstieg und einen einfacheren Schul-
start zu ermöglichen, wiederholen unsere Fachlehrerinnen und -lehrer mit ihnen nochmals die wichtig-
sten Grundlagen der deutschen Sprache.
    Der Leistungsstand in der Grammatik, der Rechtschreibung und im Leseverständnis wird durch die
Resultate des Diagnosetests deutlich. Dieser Test wird an unserer Schule meist in der dritten Schulwoche
durchgeführt und dient als Basis für die Beurteilung der Sprachbeherrschung.
    Für Schülerinnen und Schüler mit auffallenden Deutsch-Defiziten bietet die FS 12 einen Förderkurs in
der ersten Schulstufe an. Dieser wird im Rahmen einer zusätzlichen Unterrichtsstunde angeboten. Genau-
ere Informationen erhalten Sie umgehend nach dem Vorliegen der Ergebnisse des Diagnosetests.

Englisch:
Um unseren neuen Schülerinnen und Schülern den Einstieg zu erleichtern und um etwaige Problemfelder
diagnostizieren zu können, wird am Beginn des Schuljahres ein Diagnosetest durchgeführt. Dabei wird
die Beherrschung der notwendigen Kompetenzen in Grammatik, beim Vokabular sowie beim Lese- und
Hörverständnis untersucht.
    Für Schülerinnen und Schüler, bei denen bei diesem Test Kompetenzdefizite festgestellt werden, wird
an unserer Schule ein Förderkurs in der ersten Schulstufe als zusätzliche wöchentliche Unterrichtsstunde
angeboten. Genauere Informationen erhalten Sie umgehend nach dem Vorliegen der Ergebnisse des Diag-
nosetests.

Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen:
An der FS 12 beginnt der Unterricht aus Rechnungswesen und wirtschaftlich Rechnen in der 1. Klasse bei
den Grundlagen des kaufmännischen Rechnens. Dazu ist es notwendig einige Grundlagen aus der Mathe-
matik zu beherrschen.
    Ob es die Grundrechnungsarten (ohne Taschenrechner!), die Prozent- oder Zinsrechnung oder die
Schlussrechnungen sind, haben einige Schülerinnen und Schüler oft gröbere Probleme. Um mehr Sicher-
heit zu erlangen und diese Rechnungsweisen zu üben, wird ein Förderkurs in Rechnungswesen angeboten.
    Genauere Informationen über Notwendigkeit und Teilnahme erfolgen nach einem Diagnosetest, der
am Anfang des Schuljahres in der ersten Klasse durchgeführt wird.

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FACHSCHULE        Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
        DÖRFELSTRASSE                mit Öffentlichkeitsrecht
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                                       T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
                                     E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

P e e r M e d i at i o n
für die Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe - Informationsblatt

Liebe Eltern!
Liebe Erziehungsberechtigte!
Liebe Schülerinnen und Schüler!

Seit dem Schuljahr 2007/2008 gibt es für alle interessierten Schülerinnen und Schüler an unserer Schule
die Möglichkeit sich als Peer-Mediator ausbilden zu lassen.
    Ein Mediator hat die Aufgabe, zwei Streitparteien mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, sodass diese ihre
Streitereien ohne Einbeziehung einer höheren Instanz (Lehrer/in oder Direktorin) lösen können. Peer be-
deutet, dass Probleme nur von gleichgestellten Personen, also von Schüler/innen begleitet werden dürfen.
Die Ausbildung wird
• im Rahmen einer unverbindlichen Übung,
• einmal pro Monat,
• vorwiegend mittwochnachmittags bzw. auch außerhalb der Schulzeit durchgeführt.

Der genaue Terminplan wird zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben.
    Ziel dieser unverbindlichen Übung ist es, die soziale Kompetenz unserer Schüler/innen weiter zu
schärfen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, Zusatzqualifikationen für das zukünftige Berufsleben zu
erwerben.
    Eine genaue Vorstellung der Inhalte findet im Rahmen der Kennenlerntage in der zweiten Schulwoche
statt.

Wir freuen uns auch, Ihren Sohn/Ihre Tochter bei uns im Peer-Team begrüßen zu dürfen.

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FACHSCHULE       Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
          DÖRFELSTRASSE              mit Öffentlichkeitsrecht
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                                       T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
                                     E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

V i ta lt r a i n i n g
für die Einjährige Wirtschaftsfachschule – Informationsblatt

Lehr- und Lernziele

•   Selbst- und Sozialkompetenz der Schüler/innen entwickeln und fördern
•   Persönliches Wohlbefinden mit dem Ziel eines ganzheitlichen Gesundheitsbewusstseins
•   Fähigkeit entwickeln, das Vitaltraining als Ausgleich für Alltag und Schule zu nutzen
•   Entwickeln und Verbessern der individuellen Leistungsfähigkeit
•   Erlangen von Schlüsselqualifikationen: Team-, Kommunikations-, Organisations- und Konfliktfähigkeit
•   Verantwortungsbewusstsein für sich selbst und andere
•   Haltungsbelastende Bewegungsgewohnheiten und deren Auswirkungen erkennen und ausgleichen kön-
    nen – Rückenschule
•   Zielorientiertes Gesundheitstraining: Koordination und Körperwahrnehmung – Ausdauertraining
•   Trendsportarten kennenlernen und durchführen -Squash, Bouldern, Kickboxen, Tanz (Zumba, Hip
    Hop...), Beachvolleyball......
•   Übungen zum Ausgleich muskulärer Dysbalancen
•   Haltungsanalyse: individuelles Trainingsprogramm
•   Trainingsplanung
•   Laufveranstaltungen (Frauenlauf....)
•   Selbstbeobachtung: Stressanalyse; Entspannungsmethoden: Yoga, mentales Training
•   Gesundheitsprävention
•   Sinn und Werte erkennen: Gesundheitskompetenz stärken
•   Verbesserung der Haltungswahrnehmung und -steuerung
•   Förderung des Teamgeistes bei Spielen und Wettkämpfen

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FACHSCHULE        Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe
        DÖRFELSTRASSE                mit Öffentlichkeitsrecht
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                                       T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35
                                     E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at

T - S HIRT D ÖRFEL S TRA S S E

Um bei allen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen ein gemeinsames Erscheinungs-
bild unserer Schule zu bieten, sollen alle Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse das T-Shirt Dörfel-
straße erwerben.

In den ersten Schulwochen wird die Klassenvorständin anhand von Probe-T-Shirts die Größe ermitteln.
Das T-Shirt wird in der Integrationswerkstätte-Ternitz*, Lobengasse 22, 2630 Ternitz, bedruckt.

Die Gesamtkosten für T-Shirt und Druck betragen einmalig € 10,00.

*	http://www.behinderten-integration.at (2008-05-10)
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