DÖRFELSTRASSE FACHSCHULE - Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe mit Öffentlichkeitsrecht - Fachschule Dörfelstraße
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FACHSCHULE Fachschule d DÖRFELSTRASSE mit Öffentlich T: +43 1 599 E-mail: fs12do Dörfelheft 2019/2020
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at Liebe Eltern, Wien, im September 2019 liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, als neue Leiterin der Dörfelstraße darf ich Sie - auch im Namen aller Lehrkräfte - aufs Herzlichste in der Fachschule Dörfelstraße begrüßen. Es ist mir eine große Freude, dass Sie unsere Schule als Ort zum Erlan- gen einer praxisnahen und zukunftsorientierten Ausbildung gewählt haben. Ziel unseres Handelns ist es, aus jungen Menschen verantwortungsvolle Persönlichkeiten zu machen, die die vielfältigen Herausforderungen des Berufslebens konstruktiv, flexibel und tolerant meistern können. Erreichen können wir dieses Ziel nur aufgrund unserer engagierten, erfahrenen Pädagogen und Päda- goginnen, welche mit Leidenschaft und Begeisterung die Potentiale der Schüler und Schülerinnen indivi- duell fördern. Ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit im kommenden Schuljahr und stehe Ihnen für persönliche Gespräche gerne zur Verfügung. Dipl.-Päd. Lydia Dub, BEd. 2
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at S c h u l dat e n Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe, Dörfelstraße 1, 1120 Wien Direktion Dipl.-Päd. Lydia Dub, BEd. Telefonnummer Sekretariat +43 1 599 16 - 950 35 Sekretariatszeiten 07:45–15:00 Uhr Telefonnummer Lehrerzimmer +43 1 599 16 - 950 33 Telefonische Terminvereinbarung bitte nur während der Sprechstunde Faxnummer +43 1 599 16 - 99 950 35 Email Adresse fs12doer001v@m56ssr.wien.at Website www.fs12.at S t u n d e n e i n t e i l u n g m o n tag – F r e i tag Vormittag Nachmittag Einlass 06:55 07:05 13:30 0. Stunde 07:55 50’ Pause 13:35 5’ Pause 08:00 5’ 7. Stunde 14:25 50’ 1. Stunde 08:50 50’ Pause 14:30 5’ Pause 08:55 5’ 8. Stunde 15:20 50’ 2. Stunde 09:45 50’ Pause 15:30 10’ Pause 09:55 10’ 9. Stunde 16:20 50’ 3. Stunde 10:45 50’ Pause 16:25 5’ Pause 10:50 5’ 10. Stunde 17:15 50’ 4. Stunde 11:40 50’ Pause 11:45 5’ 5. Stunde 12:35 50’ Pause 12:40 5’ 6. Stunde 13:30 50’ 50 Minuten Mittagspause, wenn mehr als sechs Stunden Unterricht Einlass zur 1. Stunde: 7:45 Uhr 3
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at W ICHTIGE INFORMATIONEN F Ü R ER Z IEHUNG S B ERECHTIGTE Schulbesuch Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Arztbestätigung/en sind vorzulegen: Eltern • beim Fernbleiben vom Unterricht von mehr als Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sorgen für drei Tagen einen regelmäßigen Schulbesuch, pünktliches • beim Fehlen vor bzw. nach dem Wochenende Erscheinen zum Unterricht und Kleidung für den und vor bzw. nach Ferien oder schulautonomen fachspezifischen Unterricht Tagen • (Arztbesuche möglichst außerhalb der Unter- Fernbleiben vom Unterricht richtszeit!) Das Fernbleiben vom Unterricht ist lt. § 9 Schulp- flichtgesetz bzw. § 45 Schulunterrichtsgesetz nur Erkrankung des/der Schülers/Schülerin während zulässig bei: der Unterrichtszeit bzw. Mittagspause • gerechtfertigter Verhinderung (z. B. Erkrankung) • Eine Abmeldung vom weiteren Unterricht kann • Erlaubnis zum Fernbleiben nur über die Direktion bzw. den Klassenvorstand • Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Unter- erfolgen. Auch in diesem Fall ist dem Klassenvor- richtsgegenständen (z. B. Bewegung und Sport) stand eine schriftliche Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten vorzulegen. Bei Erkrankung des/der Schülers/Schülerin: • Auch die Mittagspause gilt als Unterrichtszeit! • Meldung am ersten Tag der Abwesenheit in der Zeit von 07:30–08:00 Uhr Vorhersehbares Fernbleiben vom Unterricht • Anruf des/der Erziehungsberechtigten im Sek- Es muss ein schriftliches Ansuchen mind. retariat unter der Telefonnummer +43 1 599 16 zwei Wochen vorher abgegeben werden: - 950 35 • für einen Tag beim Klassenvorstand • Name, Klasse, Grund und wenn möglich auch • für einen längeren Zeitraum in der Direktion Dauer der Erkrankung angeben Eine Verlängerung der Ferien (z. B. verfrühter Entschuldigungen Urlaubsantritt, verspätete Rückkehr, Verlängerung Entschuldigungsformular von/vom Klassen- eines Wochenendes) wird von der Direktion vorständin/Klassenvorstand am nächsten Tag insbesondere bei Pflichtschüler/innen nicht unterschrieben dieser/diesem abgeben gewährt! 4
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at Allfälliges Schulbesuchsbestätigungen: Spindvergabe: schriftlicher Antrag; mit Formular einen Tag vor- Schulschuhe mitbringen! Schwarzen Gummis- her im Sekretariat einzureichen ohlen sind nicht erlaubt, Küchenschuhe können als Schulschuhe getragen werden. Unentschuldigte Fehlstunden: Entschuldigungen, die dem Klassenvorstand mehr Schülerfreifahrt: als eine Woche nach Wiedererscheinen in der zusätzlich zum Ticket ist immer der Schüleraus- Schule noch nicht vorgelegt wurden, werden nicht weis mitzuführen mehr angenommen, d. h. das Fehlen ist unent- schuldigt! Schülerausweise: Unentschuldigte Fehlstunden/häufiges unbegrün- Bei Verlust des Schülerausweises wenden Sie sich detes Zuspätkommen führen zu entsprechenden bitte an: Konsequenzen bezüglich der Beurteilung des Verh- STAR Fotoatelier GmbH, altens in der Schule*. 2401 Fischamend, Gregerstraße 40 Top 1, Erziehungsberechtigte auf Urlaub: Tel: 02232/78340, bitte dem Klassenvorstand rechtzeitig schriftlich Fax: 02232/78338, einen/eine Ansprechpartner/in mitteilen. office@starfoto.at * siehe Verwarnsystem 5
Einstiegsvereinbarung So wird ein erfolgreicher Abschluss unserer Schule gelingen Der Wechsel an eine neue Schule bringt immer viel Veränderung mit sich. Umso wichtiger ist es, dass wir an einem Strang ziehen und auf das gemeinsame Ziel – positiver Abschluss der Schule - hinarbeiten. © Martin Widemann Liebe Schülerin! Lieber Schüler! Erfolgreiche SchülerInnen nehmen die Schule ernst, denn sie wissen, dass sie eine gute Basis für das weitere Berufsleben ist. Regelmäßiger Schulbesuch und die zeitgerechte Erledigung der Aufgaben sind Grundbausteine für den Schulerfolg. Das kann aber manchmal sehr mühsam sein, sei aber trotzdem bereit dich „durchzubeißen“. Damit du deine Ausbildung gut absolvieren kannst, wirst du von vielen Personen unterstützt. Es ist daher selbstverständlich, respektvoll und höflich miteinander umzugehen. Version 1.0 14.6.2019 Alexandra Metz-Valny 1
Für die Zukunft Ihrer Tochter, Ihres Sohnes Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, sehr geehrter Erziehungsberechtigter! Ihre Tochter, Ihr Sohn wird in Kürze die Pflichtschulzeit beenden. Wir möchten Sie persönlich über die Initiative AusBildung bis 18 und die damit verbundene Ausbildungspflicht informieren. Eine gute Ausbildung ist eine wichtige Grundlage für den weiteren Lebensweg. Wer eine abgeschlossene Ausbildung hat, hat bessere Chancen am Arbeitsmarkt, wird seltener arbeitslos, hat ein höheres Einkommen und damit bessere Lebensbedingungen. Ausbildung ist Pflicht Gerade weil die Ausbildung so wichtig für das weitere Leben ist, hat die österreichische Bundesregierung seit Juli 2017 für Jugendliche bis 18 Jahre daraus eine Verpflichtung gemacht. Eltern, die den Ausstieg Ihres Kindes hinnehmen und keine Hilfe annehmen, können sich dadurch strafbar machen. Diese Ausbildungspflicht für Jugendliche gilt für alle, die seit dem Schuljahr 2016/2017 die Pflichtschule beendet haben. Wenn Ihr Kind nach Absolvierung der neunjährigen Pflichtschulzeit weiter zur Schule geht oder eine Lehre absolviert, erfüllt es die Ausbildungspflicht. Daher appellieren wir an Sie: Planen Sie gemeinsam mit Ihrer Tochter, Ihrem Sohn die nächsten Ausbildungsschritte und sorgen Sie dafür, dass Ihre Tochter, Ihr Sohn eine Ausbildung im Anschluss an die Pflichtschulzeit absolviert. Eltern, die den Ausstieg Ihres Kindes hinnehmen und keine Hilfe annehmen, können sich dadurch strafbar machen. Wir unterstützen Sie! Begleitend zur Ausbildungspflicht wurden zahlreiche Unterstützungsangebote eingerichtet, die Ihnen und Ihrem Kind bei der Wahl der richtigen Ausbildung helfen. Für Jugendliche, die nicht genau wissen, was sie beruflich machen sollen, nur Gelegenheitsjobs nachgehen oder gefährdet sind, die Schule oder Ausbildung abzubrechen, gibt es Beratungen, Begleitung und konkrete Hilfe. Bitte nutzen Sie die kostenlosen Beratungsangebote!
Gemeinsam mit Ihrer Tochter, Ihrem Sohn wird ein Perspektiven- oder Betreuungsplan erstellt. Dabei wird auf die persönlichen Interessen, Wünsche und Fähigkeiten Ihrer Tochter, Ihres Sohnes eingegangen. Die berücksichtigten Bildungsangebote reichen von Schule, Lehre, weiterführender Ausbildung und Teilqualifizierung bis hin zu einem Nachholen des Pflichtschulabschlusses. Für weitere Fragen und konkrete Unterstützung steht Ihnen die Koordinierungsstelle gerne zur Verfügung. Kostenlos aus ganz Österreich unter der Telefonnummer 0800 700 118 (Mo bis Do von 9:00-16:00 Uhr und Fr 9:00-12:00 Uhr) oder per E-Mail an lnfo@AusBildungbis18.at Die AusBildung bis 18 Jahre ist eine Initiative, die die Lebensperspektiven von Jugendlichen positiv gestalten will. Achten auch Sie darauf, dass Ihr Kind seine Chancen ergreift! Geben Sie der Bildungsarmut keine Chance. Für die Zukunft Ihrer Tochter, Ihres Sohnes. Umfassende Informationen finden Sie im Internet unter www.AusBiIdungbis18.at. Ausbildung bis 18 ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at S CHULAUTONOME REGELUNG D ER AU S W IR K UNGEN V ON FEHL S TUN D EN AUF D IE LEI S TUNG S B EURTEILUNG Schüler/innen, die sich durch wiederholtes tage- oder stundenweises Fehlen der Feststellung ihrer Mitar- beit im Unterricht entziehen, sind mit „NICHT BEURTEILT“ abzuschließen. Die weitere Vorgehensweise regelt § 20 Abs. 2 SchUG: „Wenn sich bei längerem Fernbleiben des Schülers/der Schülerin vom Unterricht und in ähnlichen Ausnahmefällen […] eine sichere Beurteilung für die ganze Schulstufe nicht treffen lässt, hat der Lehrer eine Prüfung durchzuführen, von der der Schüler/die Schülerin zwei Wochen vorher zu verständigen ist (Feststellungsprüfung).“* Daher ist wie folgt zu agieren: Die Schüler/innen erhalten eine Feststellungsprüfung: • bei längerer, durchgehender Krankheit (ärztliche Bestätigung) und sonstigen Ausnahmesituationen Die Schüler/innen erhalten keine Feststellungsprüfung: • wenn sie pro Semester mehr als das Vierfache der im jeweiligen Unterrichtsgegenstand vorgesehenen Wochenstunden fehlen • wenn sie in Abschlussklassen mehr als das Siebenfache der Wochenstunden des jeweiligen Unterrichts- gegenstandes fehlen (Achtung: In diese Summe werden alle Fehlstunden aufgenommen!) Die Konsequenz daraus: Diese Schüler/innen erhalten ein „Vorläufiges Jahreszeugnis“ (d. h. keinen Jahresabschluss, sowie keine Berechtigung zum Aufsteigen) und haben die Möglichkeit (wenn durch die Konferenz genehmigt), am Beginn des nächsten Schuljahres Nachtragsprüfungen abzulegen. * http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/gvo/schug.xml (2008-05-10) 9
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at FEHLEN IM FACH P RA K TI S CHEN UNTERRICHT (Umsetzung des § 20 SchUG) Laut Lehrplan ist der praktische Gegenstand Küche- und Restaurantmanagement Pflichtgegenstand des Kernbereiches. Das Fehlen im fachpraktischen Unterricht ist laut § 20 SchUG* wie folgt geregelt: (4) und (10) Wenn ein Schüler an einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule im prak- tischen Unterricht oder an einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik oder für Sozialpäda- gogik in Kindergarten-, Hort- oder Heimpraxis oder Leibeserziehung oder Bewegungserziehung; Bewegung und Sport mehr als das Achtfache (NOST: das Vierfache) der wöchentlichen Stun- denzahl eines Pflichtgegenstandes in einem Unterrichtsjahr (NOST: Semester) versäumt, ist ihm Gelegenheit zu geben, die in diesem Pflichtgegenstand geforderten Kenntnisse und Fertigkeiten durch eine Prüfung nachzuweisen, sofern er die Versäumnisse durch eine facheinschlägige prak- tische Tätigkeit nachgeholt hat. Ist das Nachholen dieser praktischen Tätigkeit während des Unter- richtsjahres nicht möglich, so hat dies in Form einer vierwöchigen facheinschlägigen Ferialpraxis (NOST: es kann eine angemessene kürzere als die vierwöchige Ferialpraxis vorgesehen werden) zu erfolgen; in diesem Fall kann die Prüfung zu Beginn des folgenden Schuljahres abgelegt werden. Bei Nichtablegen der Prüfung ist der Schüler in diesem Pflichtgegenstand nicht zu beurteilen. * https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnum- mer=10009600 10
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at V ER W ARN S Y S TEM * Ablauf • 1. Verwarnung: Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden über das Mitteilungsheft oder telefonisch über die Verwarnung verständigt. • 2. Verwarnung: Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden zu einem Gespräch in die Direktion gebeten. • 3. Verwarnung: In einer Klassenkonferenz wird über den möglichen Ausschluss der Schülerin oder des Schülers aus der Schule beratschlagt und abgestimmt. Ursachen für Verwarnungen Anwesenheit • Regelungen über unentschuldigte Fehlstunden: 1. Verwarnung: ab 20 Stunden/Schuljahr 2. Verwarnung: ab 50 Stunden/Schuljahr 3. Verwarnung: ab 80 Stunden/Schuljahr • Regelung über ungerechtfertigtes/permanentes Zuspätkommen 1. Verwarnung: ab 7. Mal/Schuljahr 2. Verwarnung: ab 15. Mal/Schuljahr 3. Verwarnung: ab 20. Mal/Schuljahr • Unerlaubtes Verlassen der Schule vor Unterrichtsschluss • Nicht gerechtfertigtes Fernbleiben vom Unterricht Arbeitshaltung • Fälschen von Unterschriften • Arbeitsverweigerung • Verbreitung von Unwahrheiten • Duplizieren von Hausübungen • Permanentes Stören im Unterricht • Unerlaubtes Drucken privater Unterlagen • Nichteinhaltung der IT-Nutzungsvereinbarung an HUM • Piercing, Gel-Nägel im Kochunterricht, Kochkleidung (nach dreimaliger Beanstandung erfolgt eine Verwarnung) Umgangsformen • Umgangston dem/der Lehrer/in gegenüber • Umgangston unter den Schüler/innen (Mobbing) • Physische Gewalt den Mitschüler/innen und Lehrer/innen gegenüber Fehlverhalten Im Unterricht nach Ermessen der Lehrerin/des Lehrers Im Schulhaus (Verschmutzen durch unsachgemäße Entsorgung von benutztem Kaugummi, Müll sowie störendes Fußballspielen …) * laut SGA-Beschluss vom 9. April 2008 11
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at B IL D UNG S D O K UMENTATION S GE S ET Z ANGELEGENHEITEN D E S FAMILIENLA S TENAU S GLEICHE S Aus gegebenem Anlass teilt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Folgendes mit: Im Rahmen der Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG 1967) ersuchen die Finanzämter die Schulen fallweise um Auskunft darüber, ob Schüler/innen ihrer Verpflichtung zum regelmäßigen Schulbesuch (§ 43 Abs.1 SchUG*) nachkommen. Gemäß § 2 FLAG 1967 setzt die Gewährung der Familienbeihilfe den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort in Österreich, bei Volljährigen auch eine Berufsausbildung, voraus. Da sich die Berufsausbildung nicht auf das bloße Anmelden zu einer schulischen Ausbildung beschränkt, sondern auch deren regelmäßigen Besuch umfasst, laufen Schüler/innen, die dem Unterricht über längere Zeit fernbleiben, in Gefahr, die Anspruchsvoraussetzung für die Fam- ilienbeihilfe zu verlieren. TRAN S P ARENTE LEI S TUNG S B EURTEILUNG Um die Leistungsbeurteilung in den einzelnen Unterrichtsgegenständen für Eltern/Erziehungsberechtigte und Schüler/innen transparent zu machen, erhalten alle Schüler/innen in den ersten Unterrichtswochen von den jeweiligen Lehrer/innen eine Checkliste zur Leistungsbeurteilung. Diese soll vom Schüler/ von der Schülerin in den Heften/Mappen aufbewahrt werden und kann durch Notizen über die erbrachten Leistungen ergänzt werden. Die Schüler/innen und Eltern/Erziehungsberechtigten haben dadurch die ständige Kontrolle über ihren bzw. den Leistungsstand ihres Sohnes/ihrer Tochter. Die Direktion bzw. die Lehrer/innen aller Un- terrichtsgegenstände ersuchen daher, die Eltern/Erziehungsberechtigten und Schüler/innen die Übersicht- en zur Leistungsbeurteilung am Beginn des Schuljahres aufmerksam durchzulesen. * http://www.bmukk.gv.at/schulen/recht/gvo/schug.xml (2008-05-10) 14
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at V ERHALTEN S V EREIN B ARUNGEN Punkt 1 – Allgemeines umfasst nicht das Beseitigen von Unordnung in Aufgrund unseres Leitbildes „Familiär – Engagi- der Klasse, daher sind die Schüler/innen selbst für ert – Berufsorientiert“, legen wir großen Wert auf die Klassenordnung und Vorbereitung des Klas- gutes Benehmen und gegenseitige Rücksicht- senraumes für die nächste Stunde (Tafel löschen, nahme. Kreide bereitstellen) verantwortlich. Am Ende Diese Verhaltensvereinbarungen gelten auch des Unterrichts in einem Klassenraum haben die für alle Veranstaltungen, die im Rahmen des Schüler/innen die Sessel auf die Tische zu stellen Unterrichtes stattfinden, wie z. B. Sportveranstal- und die Klassenordner den Raum in Ordnung zu tungen, Lehrausgänge und Exkursionen. Informa- bringen. tionen über die Beaufsichtigung auf Winter- bzw. Schüler/innen können bis zu 15 Minuten nach Sommersportwochen werden den Erziehungs- Unterrichtsschluss zum Nachholen von Versäum- berechtigten gesondert zur Kenntnis gebracht. nissen herangezogen werden. Die Schulwoche dauert 5 Tage, von Montag Die Schüler/innen dürfen das Schulhaus vor bis Freitag, ausnahmsweise können aber gewisse 7.45 Uhr nicht betreten. Während der Mittag- schulische Aktivitäten auch an Wochenenden spause dürfen die Schüler/innen bis auf Widerruf stattfinden. im Schulhaus bleiben. Bei Nichteinhaltung der Verhaltensvereinbarung können sie aus dem Punkt 2 – Aufenthalt im Schulhaus Schulhaus verwiesen werden. Die Schüler/innen haben sich vor Unterrichts- beginn in ihrem Klassenzimmer einzufinden. Punkt 3 – Unterricht Die Beaufsichtigung beginnt um 7:45 Uhr. In der Unfallberichte sind unverzüglich in der Direktion Mittagspause entfällt die Beaufsichtigung. Die abzugeben (Meldefrist an die Unfallversicherung- Schüler/innen dürfen während der Mittagspause sanstalt binnen 5 Tagen). in den Klassen bleiben. Die Schüler/innen ha- Die Schüler/innen haben die notwendigen ben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Unterrichtsmittel mitzubringen und in einem Schule schonend zu behandeln. Diese werden von ordentlichen Zustand zu erhalten. den Steuerzahler/innen finanziert. Für allfällige Unmittelbar vor Beginn der Unterrichtsstunde Schäden haften die verantwortlichen Schüler/innen bzw. sofort nach einem etwaigen Raumwechsel bzw. deren Erziehungsberechtigte. Nach Unter- haben die Schüler/innen im jeweiligen Unterrichts- richtsschluss ist das Schulhaus unverzüglich zu raum die benötigten Unterrichtsmittel bereit zu verlassen. halten. Für Ordnung und Sauberkeit sind alle am Das Essen und Trinken (außer Wasser) Schulleben Beteiligten verantwortlich. Jede Verun- während des Unterrichts ist – sofern es nicht Teil reinigung ist vom Verursacher selbst zu beseitigen. des Unterrichts ist – verboten. In den EDV-Räu- Die Arbeit des/der Schulwartes/Schulwartin men ist Essen und Trinken nicht gestattet. 15
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at Punkt 4 – Zuspätkommen und Fernbleiben forderung hin eine Mitteilung binnen einer weit- vom Unterricht eren Woche nicht eintrifft, so gilt der/die Schüler/ Der/die Schüler/in hat gemäß § 43 Schulunter- in als vom Schulbesuch abgemeldet. richtsgesetz (SchUG) am Unterricht und in den Bei schulpflichtigen Schüler/innen muss von für ihn/sie vorgeschriebenen Pflichtgegenständen der Schule ein Strafantrag wegen Nichterfüllung sowie Freigegenständen und unverbindliche Übun- der Schulpflicht beim Magistratischen Bezirk- gen, für die er/sie angemeldet ist, regelmäßig und samt gestellt werden. Die Wiederaufnahme des/ pünktlich teilzunehmen und sich an den verp- der Schüler/in ist nur mit Bewilligung der Schul- flichtend vorgeschriebenen Schulveranstaltungen behörde erster Instanz zulässig, die nur dann zu zu beteiligen. erteilen ist, wenn das Fernbleiben nachträglich Zu diesem Zweck haben sich die Schüler/innen gerechtfertigt wird und die Unterlassung der und Eltern täglich im elektronischen Klassenbuch Mitteilung an die Schule aus rücksichtswürdigen (über das Internet) über Verschiebung und/oder Gründen unterblieben ist. Entfall von Stunden des folgenden Tages zu in- Das vorzeitige Verlassen des Unterrichtes ist formieren. nur mit Zustimmung des/der jeweiligen Klassen- Das Fernbleiben ist nur bei gerechtfertigter vorstandes/Klassenvorständin zulässig. Während Verhinderung (z. B. Krankheit, außergewöhn- des Unterrichtes und in den Pausen (ausgenom- liches Ereignis), Erlaubnis zum Fernbleiben men Mittagspause) ist das Verlassen des Schulge- (erteilt Klassenvorstand/Klassenvorständin oder bäudes nicht erlaubt. Direktion) und Befreiung von der Teilnahme Für vorzeitiges Verlassen des Schulhauses an einzelnen Unterrichtsstunden zulässig. Die während der Unterrichtszeiten wird eine mitge- Schule muss unverzüglich (d. h. ab dem 1. Tag, brachte Entschuldigung benötigt. Ohne Entschuld- in der Zeit von 7:45 bis 10:00 Uhr) durch den/die igung gilt die Abwesenheit als unentschuldigtes Erziehungsberechtigte/n telefonisch verständigt Fernbleiben vom Unterricht. und der Grund der Verhinderung bekannt gege- Wenn ein/e Schüler/in der 9. Schulstufe im ben werden. Bei Wiederantritt des Schulbesuches praktischen Unterricht (KRM, MBKA) mehr muss der/die Schüler/in dem/der Klassenvorstand/ als das Achtfache der Wochenstundenanzahl Klassenvorständin eine schriftliche Entschuldi- eines Pflichtgegenstandes im gesamten Schuljahr gung des/der Erziehungsberechtigten mit Angabe versäumt hat, so ist er/sie in diesem Gegenstand des Grundes und der Dauer der Verhinderung, für die betreffende Schulstufe nicht zu beurteilen bzw. bei krankheitsbedingter Abwesenheit von und daher auch nicht berechtigt aufzusteigen. mehr als drei Tagen, eine Arztbestätigung vor- (§ 20 Abs. 4). Bei gerechtfertigtem Versäumen legen. Bei einer länger als eine Woche dauernden besteht jedoch die Möglichkeit, die versäumten Krankheit, oder bei häufigem krankheitsbedingtem Stunden in einer anderen Klasse nachzuholen kürzerem Fernbleiben kann die Schule die Vorlage (sofern dies stundenplantechnisch möglich ist) eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Sollte diese oder die fehlenden Fertigkeiten und Kenntnisse Entschuldigung auch innerhalb einer Woche nicht durch eine entsprechende Ferialpraxis und einer gebracht werden, so gelten die versäumten Stunden Prüfung nachzuweisen. als unentschuldigt. Unentschuldigte Stunden kön- Wenn eine Schüler/in ab der 10. Schulstufe nen schwerwiegende Konsequenzen, wie z. B Ver- im praktischen Unterricht mehr als das Vier- warnung oder Verhaltensnote zur Folge haben. fache der Wochenstundenanzahl pro Semester Wenn ein/e Schüler/in länger als eine Woche versäumt, muss er/sie eine Semesterprüfung dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fernbleiben ablegen, um beurteilt zu werden. zu rechtfertigen und auch auf schriftliche Auf- Bei wiederholtem Zuspätkommen werden 16
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at die Erziehungsberechtigten verständigt. Die durch Für in die Schule mitgebrachte Kleidung und Ge- das Zuspätkommen versäumte Zeit hat der/die genstände (z. B. Geld, Wertgegenstände, Handy, Schüler/in mit nützlicher Tätigkeit einzubringen, iPod etc.), welche nicht hinterlegt wurden, wird z.B. Inventararbeiten. seitens der Schule keine Haftung übernommen. Aus begründetem Anlass kann ein schriftliches Ansuchen um Freistellung vom Unterricht gestellt Punkt 6 – Bekleidung im Unterricht und werden. Der/die Klassenvorstand/Klassenvorstän- äußeres Erscheinungsbild din ist berechtigt, den/die Schüler/in für einen Überbekleidung und Straßenschuhe werden in Unterrichtstag vom Schulbesuch zu befreien, die der Garderobe verwahrt. Das Tragen von Jog- Direktion bis zu einem Höchstausmaß von einer ginghosen (außer im Sportunterricht), sichtbaren Woche. Vorzeitige Beurlaubungen werden prinzip- Piercings, Plugs sowie sichtbare Tätowierungen iell nicht befürwortet. und Kaugummikauen sind im Schulhaus nicht Wenn ein/e Schüler/in aus gesundheitlichen gestattet. Gründen am Pflichtgegenstand Bewegung und Aus Sicherheitsgründen ist das Tragen von Ge- Sport nicht teilnehmen darf, kann er/sie un- sundheitsschuhen oder Crocs verpflichtend. ter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bei Aus hygienischen Gründen bzw. aus Gründen der Schulärztin um Befreiung ansuchen, ohne der Verletzungsgefahr ist in den (fach)praktischen schulärztliche Befreiung und Kenntnis der Erzie- Gegenständen ausnahmslos die vorgeschriebe- hungsberechtigten darüber hat er/sie Anwesen- ne Arbeitskleidung zu tragen. Das Tragen von heitspflicht. Schmuck und Gel- bzw. Kunstnägeln ist untersagt Die Lehrer/innen haben die Pflicht, am Be- und die natürlichen Fingernägel müssen kurz ginn jeder Unterrichtsstunde die Anwesenheit geschnitten sein. der Schüler/innen zu kontrollieren und im elek- Aufgrund der Ausbildungsrichtlinien der tronischen Klassenbuch zu vermerken. Schule wird auf eine entsprechende Kleidung und Sollte 10 Minuten nach Stundenbeginn noch auf einen nicht extrem auffälligen Haarschnitt bzw. kein/e Lehrer/in in der Klasse sein, ist dies unver- auf eine natürliche Haarfarbe Wert gelegt. züglich vom Klassensprecher bzw. der Klassenspre- Wir als berufsbildende Schule wollen die cherin der Direktion zu melden. erfolgsfördernden Eigenschaften (Höflich- keit, Pünktlichkeit und gepflegtes äußeres Er- Punkt 5 – Garderobe/Spinde scheinungsbild) besonders pflegen und entwickeln. Jede/r Schüler/in ist für seinen/ihren Garder- Darüber hinaus gibt auch das SCHUG (= Schulun- obekasten (Spind) verantwortlich. terrichtsgesetz) konkrete Verhaltensnormen vor. 17
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at Punkt 7 – Verhalten der Schüler/innen und Der Eingang unserer Schule und der ihm vorgela- Verhalten außerhalb des Unterrichts gerte Bereich ist eine Visitenkarte gegenüber der Das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Öffentlichkeit. Dieser ist daher stets rein und frei Getränken oder sonstiger Rausch- oder Sucht- zu halten. Der längerfristige Aufenthalt und das mittel sind den Schülern/innen in der Schule und Lärmen vor dem Schulhaus oder in unmittelbarer unmittelbar vor dem Schultor sowie bei Schulver- Nähe ist daher nicht gestattet. anstaltungen strengstens untersagt. Auch vor dem Schultor ist das Rauchen nicht gestattet. Punkt 8 – Informationspflicht der Erziehu- Die Schüler/innen haben durch ihr Verhalten ngsberechtigten und ihre Mitarbeit im Unterricht und bei Schul- Aus rechtlichen und Sicherheitsgründen sowie veranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern. zur Führung der Schülerevidenz ist es notwendig, Die Schüler/innen haben sich in der Gemein- jede Änderung der Wohnadresse sowie sonstige schaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, ver- Veränderungen, die den/die Schüler/in betr- ständnisvoll und höflich zu verhalten. effen und für die Schule von Bedeutung sind (z. Der/die Schüler/in hat die ihm/ihr gesetzten Ter- B. Änderung der Staatsbürgerschaft, Übergang mine fristgerecht einzuhalten. Sollten durch selbst des Erziehungsrechtes auf eine andere Person, verschuldetes Fristversäumen geforderte Leistungen Änderung der Telefonnummer etc.), sind durch nicht erbracht werden, kann das die Nichtbeurteilung den/die Erziehungsberechtigte/n unverzüglich der in dem betreffenden Gegenstand zur Folge haben. Schule schriftlich zu melden. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden Anzeigepflichtige Krankheiten des/der oder den Schulbetrieb stören, dürfen von Schüler/ Schüler/in oder eines/einer Angehörigen im selben innen nicht mitgebracht werden. Widerrechtlich Haushalt, sowie Schwangerschaft einer Schülerin mitgebrachte oder verwendete Gegenstände sind sind unverzüglich der Direktion zu melden. Lehrpersonen auf Verlangen zu übergeben. Hand- Bei jeder Abwesenheit der Eltern oder Er- ys müssen auch in den Pausen abgeschaltet ver- ziehungsberechtigte/n muss/müssen diese/r der wahrt werden und dürfen nur in der Mittagspause Schule schriftlich der Name sowie die Anschrift der benutzt werden. Im Unterricht dürfen Handys nur für diesen Zeitraum verantwortlichen Person/en mit ausdrücklicher Genehmigung der jeweiligen bekannt geben. Lehrkraft benutzt werden. Handys werden nur an einen Erziehungsberechtigten nach Terminvere- Punkt 9 – Verstöße gegen die Verhaltensv- inbarung mit der Direktion übergeben, oder nach ereinbarungen einer Woche an den Schüler/die Schülerin. Verletzungen dieser Verhaltensvereinbarungen Die Fenster dürfen nur in Anwesenheit einer werden nach § 47 SCHUG und der Schulordnung Lehrperson geöffnet werden bzw. geöffnet sein (gilt behandelt. Darüber hinaus tritt das schulautonome nicht für gekippte Fenster). Verwarnsystem in Kraft. 18
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at Punkt 10 – Sonstiges Die Schule ist um intensiven Kontakt zwischen Größere Geldbeträge können zu Unterrichts- den Schulpartnern, besonders den Kontakt beginn in der Kanzlei hinterlegt und nach Un- zwischen Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten) terrichtsschluss (spätestens 15:00 Uhr) abgeholt und Lehrern und Lehrerinnen bemüht. Die Erzie- werden. hungsberechtigten werden gebeten, die Möglich- Im Schulgebäude aufgefundene herrenlose keit des intensiven persönlichen oder telefonischen Gegenstände (Bücher etc.) sind im Sekretariat Kontakts mit Lehrer/innen zu nützen und den abzugeben. Elternsprechtag zu besuchen. Alle schriftlichen Mitteilungen der Schule sind von den Erziehungsberechtigten zu unterschrei- Punkt 11 – Abfolge der Sanktionen bei ben. groben Fehlverhalten bzw. Verwarnsystem Schüler/innen, Lehrer/innen und sonstige (z. B. distanzloses, respektloses Verhalten ge- Bedienstete der Schule sind verpflichtet, besondere genüber Lehrpersonen oder Mitschüler/nnen; Ereignisse, die die Sicherheit gefährden könnten, Arbeitsverweigerung; permanentes Stören im unverzüglich der Schulleitung zu melden. Unterricht; wiederholtes, fahrlässiges Zuspät- Schulfremden Personen (auch Eltern) ist das kommen) Betreten aller nicht zur Direktion führenden 1. Zurechtweisung durch die betroffene Leh- Räumlichkeiten aus Sicherheitsgründen untersagt. rkraft oder den Klassenvorstand/die Klas- Alle von der Schule ausgestellten Ausweise senvorständin und beratendes bzw. belehren- und Zeugnisse sind Dokumente. Wer sie na- des Gespräch mit dem/der Schüler/in sowie chahmt oder eigenhändig ändert, macht sich der nachweisliche Information der Erziehungs- Urkundenfälschung schuldig und hat außer der berechtigten disziplinären, auch eine strafrechtliche Verfolgung 2. Verwarnung durch die Schulleitung und bera- zu erwarten. Auch die Verfälschung schriftlicher tendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem/der Mitteilungen (z. B. im Mitteilungsheft) von und Schüler/in sowie nachweisliche Information der an die Erziehungsberechtigten hat disziplinäre Erziehungsberechtigten Maßnahmen zur Folge. 3. Androhung des Ausschlusses (d. h. Auflösung Ergänzungen und Veränderungen dieser des Ausbildungsvertrages) durch die Klassen- allgemein verbindlichen Verhaltensvereinbarung konferenz und Versetzung in eine Parallelklasse können bei Bedarf auch kurzfristig festgesetzt (soweit vorhanden, wenn es die Schülerzahl werden. erlaubt und soweit es pädagogisch vertretbar ist) In diesem Fall erfolgt eine Verständigung über sowie beratendes bzw. belehrendes Gespräch den Schulplaner, der u. a. die Funktion des Mit- mit dem/der Schüler/in, im Beisein des/der teilungsheftes hat und von jedem/jeder Schüler/in Erziehungsberechtigten. – Gleichzeitig wird stets mit sich zu führen ist. der Schulvertrag spätestens mit Ende des Schul- In Situationen, für die die Verhaltensvereinbarung jahres aufgelöst. keine Regelung vorsieht, ist den Anordnungen der 4. Ausschluss (d. h. Auflösung des Ausbildungsver- Direktion bzw. der Lehrer/innen Folge zu leisten. trages) 19
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at In extremen Fällen können jedoch auch die oben angeführten Stufen übersprungen werden und der/die Schüler/in sofort ausgeschlossen werden: SCHUG: “Wenn ein Schüler seine Pflichten (§43) in schwerwiegender Weise verletzt und die Anwendung von Erziehungsmitteln gemäß §47 oder von Maßnahmen gemäß der Hau- sordnung erfolglos bleibt oder wenn das Verhalten eines Schülers eine dauernde Gefährdung von Mitschülern oder anderer an der Schule tätigen Personen hinsichtlich ihrer Sittlichkeit, körperlichen Sicherheit oder ihres Eigentums darstellt, ist der/die Schülerin von der Schule auszuschließen.“ (§ 49 Abs.1, s. Verwarnsystem) Punkt 12 – Verhalten im Brand- oder Katastrophenfall Die Anordnungen der Lehrkräfte oder sonstiger Verantwortlicher sind unbedingt, sofort und genauestens zu befolgen. Werden die Schüler/innen aufgefordert, das Schulhaus zu verlassen, so ist der Fluchtweg genau einzuhalten und die Sammelstelle raschest möglich im Klassenverband aufzusuchen. (Siehe Fluchtplan an jeder Klassentüre). Alle Schüler/innen, die in den Klassen und Räumen im Erdges- choß und 1. Stock sind, verlassen das Schulhaus durch den Ausgang. Fluchtplan und Sammelstellen Pi 1. Türen und Fenster schließen 3FC nag 2. Sofort Kanzlei (Feuerwehr) verständigen 3FD lga sse 3. Schulgebäude klassenweise unter Aufsicht der Lehrperson in Richtung Sammelstelle verlassen 3FB 1FWA – Nichts mitnehmen! 4. Nebenklassen verständigen sse erga 3FA 5. Überzeugen, dass niemand zurückgeblieben ist 1FC 6. Ist das Stiegenhaus nicht mehr benutzbar, thal 2FC • Ruhe bewahren! Vier 1FB Schule • Schüler in den Klassen belassen, Dörf • Türen schließen, 2FB elstr aße ße • Fenster öffnen und durch Zurufe, den Einsatz- 1FA r a st kräften bemerkbar machen 2FA elm 7. Nicht nach oben flüchten, sondern immer nach Ze ilh leb W unten org a sse 20
FÜR IHRE SICHERHEIT FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 ZIVILSCHUTZ-PROBEALARM E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at S CHUT Z MA S S NAHMEN B EI „ S TRAHLENGEFAHR “ D URCH EINEN UNFALL IN EINEM GREN Z NAHEN K ERN K RAFT W ER K DIE BEDEUTUNG DER SIRENENSIGNALE: Warn- und Alarmsignale im Katastrophenfall* SIRENENPROBE 15 sec. WARNUNG 3 min. gleichbleibender Dauerton Herannahende Gefahr! Radio oder Fernseher (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) einschalten, Verhaltensmaßnahmen beachten. ALARM 1 min. auf- und abschwellender Heulton Gefahr! Schützende Bereiche bzw. Räumlichkeiten aufsuchen, über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) durchgegebene Verhaltensmaßnahmen befolgen. ENTWARNUNG 1 min. gleichbleibender Dauerton Ende der Gefahr. Weitere Hinweise über Radio oder Fernsehen (ORF) bzw. Internet (www.orf.at) beachten. Inbetriebnahme des Radios in der Direktion. Erste Information erfolgt über Lautsprecher oder schulin- ternes Personal. Aufsuchen geschlossener Räume, Fenster und Türen schließen, Lehrer/innen bleiben in der Klasse bei den Schüler/innen. Vorbereitung und Ausgabe der Kaliumjodidtabletten lt. Katalogeintragung durch Schulärztin oder Direktorin (bzw. -stellvertreterin) gemeinsam mit dem Sekretariat. www.zivilschutzverband.at Entlassung der Schüler/innen aufgrund der Empfehlungen des Krisenstabes bzw. Beaufsichtigung durch Lehrer/innen oder vorzeitiges Abholen der Schüler/innen durch Erziehungsberechtigte bzw. von Ihnen Bevollmächtigte (Bestätigung)**. Es wird um Verständigung der Erziehungsberichtigten gebeten. Das Telefon darf nur für akute Notfälle benutzt werden, um den Einsatzkräften die Leitung nicht zu blockieren. * Quelle: Bundesministerium für Inneres, Abt. für Zivilschutz ** entfällt, wenn Schüler/in eigenberechtigt 21
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at NEUE O B ER S TUFE ( NO S T ) 1. Termine für Semesterprüfungen • S/S muss sich zur Prüfung anmelden • Termin/e (inkl. Uhrzeit) sind dem/der S/S spätestens eine Woche vor der Prüfung nachweislich bekannt zu geben (ab sofort in der Anmeldung integriert) • lässt S/S den Termin unentschuldigt verstreichen → Terminverlust 2. Gültigkeit von Semesterprüfungen – 2. Klassen • innerhalb von zwei Semestern sind eine Semesterprüfung und zwei Wiederholungen möglich • NG/NB aus 3. Semester (WS): im darauffolgenden SS (2. Klasse) und/oder WS (3. Klasse) • NG/NB aus 4. Semester (SS): im darauffolgenden WS und/oder SS (3. Klasse) • zwei negative Wiederholungen der Semesterprüfung → 3. Wiederholung („Parkplatzprüfung“) 3. Beendigung des Schulbesuches • nach negativer Beurteilung der 2. Wiederholung einer Semesterprüfung, wenn keine Möglichkeit eines weiteren Antritts („Parkplatz“) besteht • bei viertem NG scheidet S/S aus, da kein „Parkplatz“ mehr frei ist • nach negativer Beurteilung einer „Parkplatzprüfung“ • nach Überschreitung der Höchstdauer des Schulbesuches Ab einem Nicht genügend (2. Klasse, Wintersemester) steht der Schülerin/dem Schüler die In- anspruchnahme einer ILB (Individuelle Lernbegleitung) zu. Die Lehrperson darf vom S/S einen Nachweis einer Lernbemühung verlangen (z. B. Teilnahme an ILB, Förderkurs, Tutoringsystem, Lernausarbeitung, Nachhilfe etc.) → Prüfer/in notiert, was S/S gesagt hat. 22
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at TEIL W EI S ER ENTFALL D ER AUF S ICHT S P FLICHT D E S / D ER LEHRER S / LEHRERIN Gemäß § 51 Abs. 3 SchUG hat der Lehrer die Beaufsichtigung der Schüler/innen in der Schule – ausgenommen der Mittagspause, für welche die Aufsichtspflicht des Lehrers/der Lehrerin zur Gänze ausdrücklich ausgeschlossen wird – sowie bei allen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstal- tungen innerhalb und außerhalb des Schulhauses wahrzunehmen. Für Schüler/innen ab der 9. Schulstufe darf diese Beaufsichtigung teilweise entfallen, wenn sie im Hinblick auf die körperliche und geistige Reife der Schüler/innen entbehrlich ist (§ 2 Abs. 1 BGBl. Nr. 402/1987). Dies gilt vor allem für • den Hin- und Rückweg an einen außerhalb der Schule liegenden Veranstaltungsort (z. B. Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage, Weg von und zum Turnsaal, bei Rettungseinsätzen (Eltern werden verstän- digt) usw.) • den Treffpunkt und die Entlassung an bzw. von einem außerhalb der Schule liegenden Veranstaltungsort • die selbstständige Tätigkeit außerhalb der Schule bzw. des Veranstaltungsortes (z. B. Einkäufe für den Pflichtgegenstand Küchenführung und Servierkunde, Ausführung von Arbeitsaufträgen im Rahmen eines projektorientierten Unterrichts usw.) • den Entfall von Unterrichtsstunden, wenn dieser von der Schulleiterin angeordnet werden muss (z. B. vorzeitiger Unterrichtsschluss oder späterer Unterrichtsbeginn, verlängerte Mittagspause usw.) • für vom Religionsunterricht abgemeldete Schüler/innen, die das Schulhaus nicht verlassen HAN D LUNG S F Ä HIG K EIT D E S / D ER NICHTEIGEN - B ERECHTIGTEN S CH Ü LER S / S CH Ü LERIN ( § 6 8 S c h UG ) * In bestimmten Angelegenheiten, welche den/die Schüler/in schrittweise zu eigenverantwortlichem Han- deln führen sollen, ist auch der/die nichteigenberechtigte Schüler/in ab der 9. Schulstufe zum selbstständi- gen Handeln gegenüber der Schule befugt. Mit nachstehender Unterschrift verzichten die Erziehungsberechtigten auf die Kenntnisnahme in fol- genden Angelegenheiten: • Entfall von Unterrichtsstunden • Antrag, Anmeldung und Abmeldung betreffend Teilnahme an Freigegenständen, unverbindlichen Übungen sowie am Förderunterricht (§ 12 Abs. 1, 3, 4 und 6 bis 8 SchUG) • Anmeldung zu schulbezogenen Veranstaltungen (§ 13a SchUG) • Ansuchen um Stundung der Feststellungsprüfung sowie Antrag auf Zulassung zu einer Wiederholung der Nachtragsprüfung (§ 20 Abs. 3 SchUG) • Ansuchen um Durchführung einer Prüfung über Kenntnisse und Fertigkeiten des praktischen Unter- richtes (§ 20 Abs. 4 SchUG) • Ansuchen um Bewilligung zur Wiederholung einer Schulstufe (§ 27 Abs. 2 SchUG) • Ansuchen um Bewilligung zum erstmaligen Antreten zur abschließenden Prüfung in dem dem Haupt- termin nächstfolgenden Termin (§ 36a Abs. 3 SchUG) • Ansuchen um Zulassung zur Wiederholung von Teilprüfungen der abschließenden Prüfung (§ 40 SChUG) * Wenn der/die Erziehungsberechtigte/n in einzelnen nachstehenden Punkten auf die Kenntnis- nahme nicht verzichten wollen, bitten wir, die jeweiligen Absätze deutlich durchzustreichen. Der Verzicht kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. 23
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at K ENNENLERN P RO J E K T Informationsblatt Das Team der Dörfelstraße plant für die zweite Septemberwoche ein zweitägiges “Kennenlernprojekt“ für die ersten und zweiten Klassen in Mitterbach am Erlaufsee. Grundsätzlich geht es bei diesem Projekt um Teamentwicklung und Mentalcoaching in Verbindung mit sportlichen Akzenten. Wir bieten damit unseren Schülerinnen und Schülern am Schulanfang die Möglichkeit, einander besser kennen zu lernen bzw. offen und neutral aufeinander zuzugehen. Unsere ausgebildeten Coaches für Peer-Mediation und die Klassenvorstände begleiten die Schülerinnen und Schüler auf dem Weg von der Klasse zum Team, vom Konflikt zur Lösung. Positives Gestalten des „Klassenlebens“, Persönlichkeitsentwicklung des Einzelnen, Konfliktlösung, Ge- waltprävention, Erkennen eigener Stärken und versteckter Ressourcen stehen im Vordergrund. Sportliche Aktivitäten, Übernachtung mit Halbpension und Bustransfer kosten ungefähr € 75,00 pro Schüler/in. 24
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at Unverbindliche Übungen – Förderunterricht Informationsblatt Deutsch: Um unseren neuen Schülerinnen und Schülern einen gelungenen Einstieg und einen einfacheren Schul- start zu ermöglichen, wiederholen unsere Fachlehrerinnen und -lehrer mit ihnen nochmals die wichtig- sten Grundlagen der deutschen Sprache. Der Leistungsstand in der Grammatik, der Rechtschreibung und im Leseverständnis wird durch die Resultate des Diagnosetests deutlich. Dieser Test wird an unserer Schule meist in der dritten Schulwoche durchgeführt und dient als Basis für die Beurteilung der Sprachbeherrschung. Für Schülerinnen und Schüler mit auffallenden Deutsch-Defiziten bietet die FS 12 einen Förderkurs in der ersten Schulstufe an. Dieser wird im Rahmen einer zusätzlichen Unterrichtsstunde angeboten. Genau- ere Informationen erhalten Sie umgehend nach dem Vorliegen der Ergebnisse des Diagnosetests. Englisch: Um unseren neuen Schülerinnen und Schülern den Einstieg zu erleichtern und um etwaige Problemfelder diagnostizieren zu können, wird am Beginn des Schuljahres ein Diagnosetest durchgeführt. Dabei wird die Beherrschung der notwendigen Kompetenzen in Grammatik, beim Vokabular sowie beim Lese- und Hörverständnis untersucht. Für Schülerinnen und Schüler, bei denen bei diesem Test Kompetenzdefizite festgestellt werden, wird an unserer Schule ein Förderkurs in der ersten Schulstufe als zusätzliche wöchentliche Unterrichtsstunde angeboten. Genauere Informationen erhalten Sie umgehend nach dem Vorliegen der Ergebnisse des Diag- nosetests. Rechnungswesen und wirtschaftliches Rechnen: An der FS 12 beginnt der Unterricht aus Rechnungswesen und wirtschaftlich Rechnen in der 1. Klasse bei den Grundlagen des kaufmännischen Rechnens. Dazu ist es notwendig einige Grundlagen aus der Mathe- matik zu beherrschen. Ob es die Grundrechnungsarten (ohne Taschenrechner!), die Prozent- oder Zinsrechnung oder die Schlussrechnungen sind, haben einige Schülerinnen und Schüler oft gröbere Probleme. Um mehr Sicher- heit zu erlangen und diese Rechnungsweisen zu üben, wird ein Förderkurs in Rechnungswesen angeboten. Genauere Informationen über Notwendigkeit und Teilnahme erfolgen nach einem Diagnosetest, der am Anfang des Schuljahres in der ersten Klasse durchgeführt wird. 25
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at P e e r M e d i at i o n für die Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe - Informationsblatt Liebe Eltern! Liebe Erziehungsberechtigte! Liebe Schülerinnen und Schüler! Seit dem Schuljahr 2007/2008 gibt es für alle interessierten Schülerinnen und Schüler an unserer Schule die Möglichkeit sich als Peer-Mediator ausbilden zu lassen. Ein Mediator hat die Aufgabe, zwei Streitparteien mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, sodass diese ihre Streitereien ohne Einbeziehung einer höheren Instanz (Lehrer/in oder Direktorin) lösen können. Peer be- deutet, dass Probleme nur von gleichgestellten Personen, also von Schüler/innen begleitet werden dürfen. Die Ausbildung wird • im Rahmen einer unverbindlichen Übung, • einmal pro Monat, • vorwiegend mittwochnachmittags bzw. auch außerhalb der Schulzeit durchgeführt. Der genaue Terminplan wird zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. Ziel dieser unverbindlichen Übung ist es, die soziale Kompetenz unserer Schüler/innen weiter zu schärfen und ihnen die Möglichkeit zu bieten, Zusatzqualifikationen für das zukünftige Berufsleben zu erwerben. Eine genaue Vorstellung der Inhalte findet im Rahmen der Kennenlerntage in der zweiten Schulwoche statt. Wir freuen uns auch, Ihren Sohn/Ihre Tochter bei uns im Peer-Team begrüßen zu dürfen. 26
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at V i ta lt r a i n i n g für die Einjährige Wirtschaftsfachschule – Informationsblatt Lehr- und Lernziele • Selbst- und Sozialkompetenz der Schüler/innen entwickeln und fördern • Persönliches Wohlbefinden mit dem Ziel eines ganzheitlichen Gesundheitsbewusstseins • Fähigkeit entwickeln, das Vitaltraining als Ausgleich für Alltag und Schule zu nutzen • Entwickeln und Verbessern der individuellen Leistungsfähigkeit • Erlangen von Schlüsselqualifikationen: Team-, Kommunikations-, Organisations- und Konfliktfähigkeit • Verantwortungsbewusstsein für sich selbst und andere • Haltungsbelastende Bewegungsgewohnheiten und deren Auswirkungen erkennen und ausgleichen kön- nen – Rückenschule • Zielorientiertes Gesundheitstraining: Koordination und Körperwahrnehmung – Ausdauertraining • Trendsportarten kennenlernen und durchführen -Squash, Bouldern, Kickboxen, Tanz (Zumba, Hip Hop...), Beachvolleyball...... • Übungen zum Ausgleich muskulärer Dysbalancen • Haltungsanalyse: individuelles Trainingsprogramm • Trainingsplanung • Laufveranstaltungen (Frauenlauf....) • Selbstbeobachtung: Stressanalyse; Entspannungsmethoden: Yoga, mentales Training • Gesundheitsprävention • Sinn und Werte erkennen: Gesundheitskompetenz stärken • Verbesserung der Haltungswahrnehmung und -steuerung • Förderung des Teamgeistes bei Spielen und Wettkämpfen 27
FACHSCHULE Fachschule der Stadt Wien für wirtschaftliche Berufe DÖRFELSTRASSE mit Öffentlichkeitsrecht 1120 Wien, Dörfelstraße 1 T: +43 1 599 16 - 950 33, F: +43 1 599 16 - 99 950 35 E-mail: fs12doer001v@m56ssr.wien.at, Web: www.fs12.at T - S HIRT D ÖRFEL S TRA S S E Um bei allen Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen ein gemeinsames Erscheinungs- bild unserer Schule zu bieten, sollen alle Schülerinnen und Schüler in der ersten Klasse das T-Shirt Dörfel- straße erwerben. In den ersten Schulwochen wird die Klassenvorständin anhand von Probe-T-Shirts die Größe ermitteln. Das T-Shirt wird in der Integrationswerkstätte-Ternitz*, Lobengasse 22, 2630 Ternitz, bedruckt. Die Gesamtkosten für T-Shirt und Druck betragen einmalig € 10,00. * http://www.behinderten-integration.at (2008-05-10) 28
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