Katastrophale Überschwemmungen an Sauer und Kyll - Landkreis Trier-Saarburg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Donnerstag, 22. Juli 2021 KREIS-NACHRICHTEN AUSGABE 29 / 2021 INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG Katastrophale Überschwemmungen an Sauer und Kyll Starkregen in der Eifel flutet Gemeinden - Hunderte Häuser betroffen - Rekordpegelstände - Keine Opfer Mehr als 4.000 Einsatzkräfte helfen - 3 Tage Katastrophenalarm im Kreis - Riesige Hilfsbereitschaft Vergangenen Mittwoch hat anhaltender Starkregen in der Eifel zu Überschwem- mungen an der Sauer und an der Kyll geführt. Innerhalb kurzer Zeit stiegen die Pegel auf neue Rekordhöhen und überfluteten ganze Gemeinden. Am schlimmsten wurde die Gemeinde Kor- del an der Kyll getroffen. Mehr als 300 Häuser standen im Wasser, 600 Einwoh- ner waren betroffen. Auch in Ralingen, Wintersdorf und Langsur verwüstete das Wasser Gebäude. Trotz hoher Sach- schäden waren bis zum Wochenende keine Toten zu beklagen. Höchste Alarmstufe Innerhalb kürzester Zeit stiegen die Pe- gel an. Während es in anderen Teilen des Kreises bei lokalen Überflutungen ohne Mit wassertüchtigen Sanitätsfahrzeugen gelang in Kordel die Evakuierung des überflu- größere Schäden blieb, wurde bald klar, teten Altenheims an der Kyll. dass Kyll und Sauer auf neue Rekordhö- hen ansteigen würden. Noch am Mitt- den im nördlichen Landkreis auch Hil- meinden aus ganz Rheinland-Pfalz und wochabend wurde von Landrat Günther fe in den noch schlimmer betroffenen dem Saarland, Bundeswehr, Technisches Schartz mit der Alarmstufe 5 der Katas- Gebieten an der Ahr und der Nordeifel Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz, Mal- trophenalarm ausgerufen. Die Tech- geleistet werden musste. Bereits am er- teser Hilfsdienst, DLRG und viele mehr nische Einsatzleitung (TEL) des Kreises sten Abend setzte sich ein Bereitschafts- haben sofort fantastisch zusammenge- errichtete in der Feuerwache Konz unter zug Richtung Salmtal in Bewegung. Am arbeitet. Besonders die Unterstützung Leitung von Brand- und Katastrophen- Sontag und Montag wurden weitere durch Fachkräfte des Regierungsbezirks schutzinspekteur Christoph Winckler Einheiten in das Katastrophengebiet an Karlsruhe war hierbei eine unschätzbare ein Krisenzentrum ein. Rund um die Uhr der Ahr verlegt. Hilfe. Allen Helferinnen und Helfern wurden von hier die Einsätze an beiden danke ich im Namen der Betroffenen für Flüssen koordiniert und zahlreiche Hilfs- Kritisch war die Lage in Kordel, wo mit diese Hilfeleistung. Mein Dank gilt aber kräfte herbeigerufen. Erst am Sonntag- Hilfe der Bundeswehr ein überflutetes auch den Bürgerinnen und Bürgern abend konnte die TEL, die rund um die Altenheim evakuiert werden musste. selbst, die angepackt, sich gegenseitig Uhr im Einsatz war, die Einsatzleitung Landrat Günther Schartz zeigte sich von geholfen und an die Verbandsgemeinden übergeben. der Leistung der Hilfskräfte beeindruckt: Schon früh war klar, dass trotz der Schä- „Feuerwehren aus den zahlreichen Ge- Fortsetzung S. 2 Weiteres: Kreis-Nachrichten Redaktion Seite 3 | Hochwasser: Bilder aus dem Landkreis Kreisverwaltung Trier-Saarburg Seite 4 | Modernste Technik für Fachleute von morgen Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Pressestelle Seite 5 | Corona: Inzidenzen steigen wieder an Verantwortlich Seite 6 | Stellenausschreibungen Thomas Müller, Martina Bosch Seite 4 und ab Seite 7 | Bekanntmachungen Tel. 0651-715 -240 / -406 Mail: presse@trier-saarburg.de
Seite 2 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 29 | 2021 Fortsetzung von S. 1 eine unglaubliche Hilfs- und Spendenbe- reitschaft gezeigt haben,“ so Schartz. Mit den Überflutungen einher ging ein lang anhaltender Stromausfall in weiten Teilen der VG Trier-Land. Auch die Trink- wasserversorgung wurde unterbrochen. Erst ein mit Mühe herbei geschafftes Notstromaggregat setzte die Trinkwas- serpumpen wieder in Gang und füllte die Hochbehälter. Zwischenzeitlich hatte die Einsatzlei- tung des Kreises in enger Abstimmung mit dem Bürgermeister der Verbands- gemeinde Trier-Land, Michael Holstein, weitere Einsatzkräfte angefordert. Ober- Auch international wurde über die Flutkatastrophe in Deutschland berichtet. Das Foto ste Priorität hatte zunächst die Rettung eines in den Fluten der Kyll stehenden Zuges in Kordel landete gar auf der Titelseite der von Menschenleben. Gerüchte über in New York Times. der reißenden Sauer treibende Personen bestätigten sich nicht, so dass bis Redak- tionsschluss keine Meldungen über Tote oder vermisste Personen vorlagen. Mit sinkenden Pegeln begannen zunächst die Arbeiten an der Wiederherstellung der Strom- und Trinkwasserversorgung. Dann starteten die Aufräumarbeiten. Am Freitag und Samstag wurden unge- zählte Ladungen von Müll und Schutt durch Feuerwehr, THW, private Firmen und Landwirte abgefahren, um Zugang zu allen Straßen und Gebäuden zu schaf- fen. Zugleich hob eine überwältigende Hilfs- und Spendenbereitschaft der Kreis- bevölkerung an. Sachspenden wurden in kürzester Zeit im Bürgerhaus Aach und in Kenn zusammengetragen. Während all der Arbeiten begleitete Unmengen an Schutt, zerstörter Inneneinrichtungen von Häusern und Müll türmten sich in Landrat Günther Schartz, der sich entwe- den Straßen der Dörfer und musste mit schwerem Gerät abtransportiert werden. der in den betroffenen Gemeinden oder im Krisenstab aufhielt, Ministerpräsiden- Info für Betroffene Ehrenamtliche Helfer:innen tin Malu Dreyer und Oppositionsführer Sachspenden können in der Gemeinde- gesucht! Christian Baldauf bei Besuchen in Kordel. halle Aach abgeholt werden. Der Landkreis Trier-Saarburg und die VG Am Sonntag zeichnete sich eine Entspan- Öffnungszeiten: Trier-Land suchen noch ehrenamtliche nung der Lage im Kreis ab. Das Krisenzen- Montag-Freitag, 10-16 Uhr Helfer:innen, die beim Sortieren und trum in Konz wurde Montagfrüh abge- Wochenende: siehe aktuelle Presse Sichten der Hilfsgüter unterstützen. baut. „Jetzt gilt es dort zu helfen, wo eine Kontakt: Katastrophe ungeahnten Ausmaßes die sachspende-hochwasser@trier-land.de Der Einsatzort wäre in der Verbandsge- Menschen getroffen hat“, so Schartz. Seit meinde Schweich, Montag bis Samstag Anfang der Woche werden Hilfskräfte aus Soforthilfe für Hochwasseropfer 10-16 Uhr. Menschen, die unterstüt- dem Kreis an die Ahr verlegt. Für die kom- zen möchten, werden gebeten sich per menden Tage zeichnet sich ab, dass die Spendenkonto E-Mail unter hochwasserhilfe@trier- Hilfeleistungen in der Katastrophenregi- Inhaber: Verbandsgemeinde Trier-Land saarburg.de zu melden und ihre Kon- on an der Ahr und anderen Gebieten der IBAN: DE13 5855 0130 0001 1273 80 taktdaten sowie mögliche Einsatzzeiten Nordeifel konzentriert werden müssen. BIC: TRISDE55XX mitzuteilen.
KREIS-NACHRICHTEN Seite 3 Ausgabe 29 | 2021 Kreis Trier-Saarburg Hochwasser: Bilder aus dem Landkreis Trier-Saarburg Obere Reihe: Müllberge in Kordel, das überflutete Wintersdorf an der Sauer. Mit- te im Uhrzeigersinn beginnend oben links: Schlafsäcke der Einsatzkräfte in Konz, eine der ungezählten Lagebesprechungen, Ret- tung in Kordel, Pressekonferenz und Pres- segespräche, die überflutete Hauptstraße in Kordel, THW mit schwerem Räumgerät, Hilfsgüter werden im Bürgerhaus Aach ge- sammelt. Untere Reihe: Ministerpräsiden- tin Malu Dreyer und Bundesumweltministe- rin Svenja Schulze sowie Christian Baldauf in Kordel.
Seite 4 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 29 | 2021 Amtliche Bekanntmachung Sitzung Bauausschuss Der Bauausschuss wurde zu einer Sit- zung einberufen für Donnerstag, 22.07.2021, 17:00 Uhr in den Sitzungssaal der Kreisverwaltung in Trier. Tagesordnung: Schulleiter Dr. Michael Schäfer (r.) nahm die Spende der Siemens Simatic für das BNT sicht- Nicht öffentlicher Teil lich mit großer Freude entgegen. 1. Sanierung Schulzentrum Konz: Pla- Modernste Technik für die Fachleute nungsleistungen TGA, zusätzliche Leistungen LP1-3, 3. BA von morgen 2. Sanierung Schulzentrum Konz - 3. Bauabschnitt- Auftragsvergabe Um- Großzügige Spende von Siemens Simatic für das BNT bauarbeiten GebäudeF Damit die Schüler:innen des Balthasar- mit der im Unterricht auch qualitativ 3. K 86, Thörnich - Detzem, Submissi- Neumann-Technikum Trier (BNT) mit weitere Möglichkeiten eröffnet werden. onsergebnis dem neuesten Wissensstand auf dem 4. Mitteilung und Verschiedenes Gebiet der Technik in den Beruf starten „Da Produkte immer komplexer wer- können, unterstützt die Siemens AG sie den, gewinnt der Bereich der Automa- mit Automatisierungs- und Antriebs- tisierung und Digitalisierung weiter an Öffentlicher Teil (ca. 17:15 Uhr) technik. Für den Unterricht spendet Sie- Bedeutung. Um mit dieser Entwicklung 5. Ruwertalschule Waldrach - Ersatz- mens Simatic der kreiseigenen Schule Schritt halten zu können, brauchen wir neubau der Grund- und Realschule Steuerungen, Bedienpanels, Netzwerk- junge und qualifizierte Talente für die sowie der Mehrzweckhalle komponenten, Stromversorgungen, Industrie von Morgen. Als ein führender 6. Sanierung Schulzentrum Konz: Pla- Projektierungssoftware, Energieerfas- Technologiekonzern leisten wir gern nungsleistungen TGA, zusätzliche sungssysteme sowie Simulationssoft- unseren Beitrag und ermöglichen ihnen Leistungen LP1-3, 3. BA ware. Die Sachspende übergab Achim eine bestmögliche, praxisnahe Ausbil- 7. Sanierung Schulzentrum Konz -3. Pecka, Sprecher der Siemens-Niederlas- dung an neuester Technik“, so Pecka Bauabschnitt- Auftragsvergabe Um- sung Saarbrücken, an den Schulleiter Dr. bauarbeiten GebäudeF Michael Schäfer. Die moderne Hard- und Bei den gespendeten Komponenten 8. K 86, Thörnich - Detzem, Auftrags- Software unterstützt die praxisorien- handelt es sich um die neueste Auto- vergabe tierte Ausbildung der künftigen Techni- matisierungs- und Antriebstechnik, 9. K 137, Ockfen - zusätzliche Unterhal- kerinnen und Techniker in den Elektro- wie sie in vielen Industriebetrieben zur tungsmaßnahme und Maschinenberufen. Steuerung von Produktionsprozessen 10. K 100, OD Damflos, Bepflanzungs- zum Einsatz kommen. Für die Bedie- maßnahmen „Wir freuen uns sehr über die Sachspen- nung stellt Siemens Simatic Touchpa- 11. Mitteilung und Verschiedenes de von Siemens und der damit verbun- nels TP700 zur Verfügung. Damit die denen Förderung der jungen Fachar- Schüler:innen auch den Umgang mit Aus Gründen des Gesundheitsschutzes beiter und Techniker in der Region“, so der neuesten Steuerungstechnik erler- stehen nur begrenzte Kapazitäten für die Schäfer anlässlich der Spendenüberga- nen können, enthält die Spende spei- Öffentlichkeit zur Verfügung. Es gelten die be. „Dank der Automatisierungstechnik cherprogrammierbare Steuerungen aktuellen Hygienebestimmungen der Co- von Siemens können unsere Schüle- der aktuellen S7-1500 Linie samt der ronabekämpfungsverordnung. rinnen und Schüler bereits während der erforderlichen Projektierungssoftware. Ausbildung mit modernster Technik ar- Die Spende erfolgt im Rahmen des Trier, 16.07.2021 beiten und sich so bestmöglich auf das Programms „Siemens Automation Co- Kreisverwaltung Trier-Saarburg spätere Berufsleben vorbereiten. Darü- operates with Education“ (SCE). Damit Günther Schartz, ber hinaus wird durch die großzügige unterstützt Siemens Bildungs- sowie Landrat Sachspende auf einem digitalen educa- Forschungs- und Entwicklungs-Einrich- tion hub des BNT in Verbindung mit des- tungen im Bereich Industrie-Automati- sen KI -Industrie 4.0 Labor Wirtschaft, In- sierung – in Form von Partnerschaften dustrie und Bildung zeitlich integrierend und Know-how-Transfer. Weitere Infos und zum Teil branchenübergreifend ver- finden sich unter http://www.bnt-trier. knüpft!“ Auch der Kreis als Schulträger de/ sowie unter www.siemens.de/sce freut sich über die hochwertige Spende, und www.siemens.de/ausbildung
KREIS-NACHRICHTEN Seite 5 Ausgabe 29 | 2021 Kreis Trier-Saarburg Corona: Die Inzidenzen steigen wieder an Ansteckendere Virusvarianten verbreiten sich / Impfangebote möglichst zeitnah nutzen Die Zahl der Corona-Infektionen und • Anmeldung über die Impfbrücke un- den einzelnen Terminen und Anmelde- damit auch die 7-Tagen-Inzidenzen pro ter www.trier.de/impfen möglichkeiten finden sich auf den Inter- 100.000 Einwohner sind in den vergan- • Zudem bieten viele Hausärzte Imp- netseiten der Verbandsgemeinden. genen Tagen vor allem in der Stadt Trier fungen an. wieder angestiegen. AHAL-Regeln weiterhin beachten Außerdem werden Sonderimpfaktionen Am Wochenende lag die Inzidenz in der in Verbandsgemeinden des Landkreises Das Gesundheitsamt der Kreisverwal- Stadt Trier bei 40,3, im Landkreis Trier- Trier-Saarburg angeboten. So gab es zu- tung rät weiterhin, im privaten Bereich Saarburg bei 13,4. Der Anstieg der Fall- letzt eine Impfmöglichkeit in Waldrach die Schutzregeln zu beachten, Ab- zahlen in Trier ist in mindestens 22 Fällen und Butzweiler. stands- und Hygieneregeln einzuhalten, darauf zurückzuführen, dass Gäste einer einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, re- Trierer Gaststätte beim gemeinsamen Am kommenden Samstag sind Impfakti- gelmäßig zu lüften, Hände zu waschen Anschauen eines EM-Fußballspiels Ab- onen in Konz und Saarburg geplant, am und zu desinfizieren sowie Kontakte zu stands- und Hygieneregeln nicht be- 31. Juli in Schweich. Detaillierte Infos zu begrenzen. achtet haben. In mindestens 15 Fällen wurde die deutlich ansteckendere bra- silianische Virusvariante nachgewiesen. Stadt und Landkreis appellieren an- gesichts wieder steigender Infektions- zahlen, der Urlaubszeit und auch der sich verbreitenden Delta-Virusvariante vor allem an jüngere Bürgerinnen und Bürger, Impfangebote zu nutzen. Inzwi- schen bestehen gleich mehrere Mög- lichkeiten, sich zeitnah impfen zu lassen: • Impfportal des Landes für Termine im gemeinsamen Impfzentrum Trier/Tri- In Waldrach fand eine Impfaktion statt, von der sich unter anderem Landrat Günther er-Saarburg unter www.impftermin. Schartz, der Bundestagsabgeordnete Andreas Steier und die VG-Bürgermeisterin Stefanie rlp.de oder Tel. 0800 57 58 100 Nickels ein Bild machten. Weitere Impfangebote in anderen Verbandsgemeinden folgen. VRT weitet Ferienaktion aus Sommerschule Auch mit SchülerMobilTicket Jahr ohne Aufpreis fahren Anmeldungen bis zum 8. August Der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) Freunden oder Radtouren zu zweit mit Wie schon 2020 wird der Landkreis hat seine SommerMobilTicket Aktion dem Bus günstiger als mit dem Auto. Trier-Saarburg auch in diesem Jahr das auf das SchülerMobilTicket Jahr ausge- Angebot der Sommerschule machen: weitet. Außerdem gilt die Aktion nach Nach einem anstrengenden Jahr mit Schülerinnen und Schüler der Klassen wie vor für alle Kunden mit MobilTicket Pandemie, Streik, Home Office und 1 bis 9 haben ab dem 16. August an Jahr und JobTicket. Wechselschulunterricht dankt der 25 Standorten im Kreis die Möglichkeit VRT seinen Abo-Kunden mit der Som- für eine oder zwei Wochen Lernstoff zu Alle Inhaber eines gültigen VRT-Jah- merMobilTicket Aktion für ihre Treue. wiederholen. Damit sollen die Folgen resabos für 2021 können während der Der Verkehrsverbund hofft, dass die Jah- des Schuljahres unter Pandemiebedin- rheinland-pfälzischen Sommerferien resabo-Kunden das Angebot gerne und gungen abgemildert und die Kinder bis zum 29. August im gesamten VRT- rege zur Freizeitgestaltung in den Ferien und Jugendlichen mit Rückenwind ins Gebiet rund um die Uhr ohne Aufpreis nutzen. kommende Schuljahr gehen können. fahren. Also zwischen Jünkerath und Hermeskeil sowie Reil und Taben mit Weitere Informationen zur SommerMo- Das Bildungsbüro in der Kreisverwal- Bus oder Bahn den ganzen Tag und bilTicket Aktion gibt es auf der Internet- tung wird in Kooperation mit den sechs ohne Einschränkung. Zudem wird die seite des 58,667 A4-Version: Verkehrsverbunds unter mm breit und 23,667 www. mm hoch Verbandsgemeinden und Schulen die Mitnahmeregelung für Kunden des Mo- vrt-info.de. Ferienschule 2021 des Landes Rhein- bilTickets Jahr und JobTickets ausge- land-Pfalz regional umsetzen. weitet: Sie können damit eine weitere erwachsene Person und bis zu drei Kin- Aktuelle Informationen Die Online-Anmeldemöglichkeit für alle der zwischen 6 und 14 Jahren kostenlos zu Bus & Bahn Standorte ist ab sofort bis zum 8. August mitnehmen. So werden Ausflüge mit unter http://www.terminland.de/som- der ganzen Familie, Wanderungen mit merschule möglich.
Seite 6 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 29 | 2021 Stellenausschreibungen Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stel- sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt le eines am Schulzentrum in Schweich bis zu zwei Stellen als Diplom-Ingenieur (m/w/d) TH / FH / Master bzw. Bachelor Schulhausmeister (m/w/d) in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Schwerpunkt: Hochbau) in Vollzeit zu besetzen. Die Beschäfti- gung erfolgt zunächst im Rahmen eines zur Verstärkung des bestehenden Teams aus Bauingenieuren zu besetzen. Es han- auf zwei Jahre ohne Sachgrund befri- delt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Der Einsatz erfolgt in der Abteilung 11/ steten Arbeitsverhältnisses mit der Op- Kreisentwicklung, Bauen und Umwelt und dort im Referat 111/ Bauen. tion einer anschließenden unbefristeten Weiterbeschäftigung. Aufgabenbereich: • Überprüfung von Bauanträgen auf die Einhaltung der Festsetzungen von Bebau- Aufgabenbereich: ungsplänen, des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz • Ausführung von Reparatur-, Instand- • Beratung von Bauherren in bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht setzungs- und Wartungsarbeiten • Gefahrenverhütungsschauen • Pflege der Außenanlagen und Durch- • Abnahme fliegender Bauten führung des Winterdienstes • Wiederkehrende Prüfungen haustechnischer Anlagen • Überwachung der Reinigungsarbeiten • Betreuung der Zentralen Heizungsan- Anforderungsprofil: lage mit der dazu gehörenden Gebäu- • Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom-Ingenieur (m/w/d) FH/ deleittechnik TH oder Bachelor bzw. Master) in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieur- • Pflege und Wartung der elektronischen wesen (Schwerpunkt: Hochbau) und technischen Anlagen • Selbstständiges Arbeiten sowie eine zielorientierte Denk- und Arbeitsweise wer- den ebenso vorausgesetzt wie eine hohe Leistungs- und Teamfähigkeit Anforderungsprofil: • Erwartet werden Kenntnisse in den Rechtgebieten des Baugesetzbuches und der • erfolgreich abgeschlossene minde- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz stens dreijährige Ausbildung in einem • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B handwerklichen Beruf • handwerkliches Geschick sowie kör- Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag perliche Belastbarkeit für den öffentlichen Dienst. Die Entgeltzahlung erfolgt aus der Entgeltgruppe 11 • gute Kommunikationsfähigkeit und TVöD. Freude im Umgang mit Menschen • hohes Maß an Verantwortungsbe- Gehen Bewerbungen von Teilzeitbeschäftigten ein, wird geprüft, inwieweit im Rah- wusstsein, Zuverlässigkeit und Selbst- men der dienstlichen Möglichkeiten eine Stellenbesetzung durch Teilzeitkräfte er- ständigkeit folgen kann. • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse BE • MS-Office-Kenntnisse Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist bestrebt, den Anteil ihrer Mitarbeiterinnen • Bereitschaft, temporär auch an an- im ausgeschriebenen Bereich zu erhöhen. Deshalb begrüßen wir besonders Bewer- deren Schulstandorten im Bereich des bungen von Frauen. Landkreises Trier-Saarburg eingesetzt zu werden Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) werden erbe- • Kenntnisse in Haus- und Elektrotechnik ten bis zum 04. August 2021 an die sind wünschenswert Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zentralabteilung Das Arbeitsverhältnis sowie das Entgelt Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Entgelt- zahlung erfolgt aus der Entgeltgruppe Neue Außenstelle der Kreisverwaltung 5 TVöD (VKA). Bewerbungen mit den Das Jugend- und Sozialamt der Kreisver- Mail abgestimmt werden. Die Kontakt- üblichen Unterlagen (z. B. Lebenslauf, waltung Trier-Saarburg sind ab sofort in daten der Mitarbeitenden finden sich Im Zeugnisse) werden erbeten bis zum einer neuen Außenstelle in der Metter- Internet unter www.trier-saarburg.de. 30.07.2021 an die nichstraße 33a in Trier-Nord zu finden. Auch das gemeinsame Servicecenter kann unter Tel. 0651-715-0 Ansprech- Kreisverwaltung Trier-Saarburg Persönliche Vorsprachen und Termine partner vermitteln und viele Fragen di- Zentralabteilung sollten coronabedingt auch weiterhin rekt beantworten oder Auskünfte ertei- Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier möglichst vorab telefonisch oder per len.
KREIS-NACHRICHTEN Seite 7 Ausgabe 29 | 2021 Kreis Trier-Saarburg Amtliche Bekanntmachungen Hinweis: § 38 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermit- telgesetzbuches neugefasst in der Bekanntmachung vom Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz 03.06.2013 BGBl. S. 1426 und ist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gehalten, die Gebühren- des Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif- satzungen für die Jahre 2014 bis 2020 nachträglich anzupas- ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes –Ver- sen. ordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmit- Diese Satzungen werden in den kommenden Wochen in den teln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelverordnung Kreis-Nachrichten bekannt gemacht. In dieser Ausgabe sind es – TierLMHV vom 08. August 2007 (BGBl. I, S. 1816) und die Satzungen für die Jahre 2014 und 2015. des Artikels 3 der Verordnung zur Durchführung von Vor- schriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts Satzung – Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen des Kreises Trier-Saarburg Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehr- bringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische über die Lebensmittel-Überwachungsverordnung -TierLMÜV vom 08. Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864), in Verbindung mit dem auf dem Gebiet der Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 3. September Veterinär- und Lebensmittelüberwachung 1974 (GVBl. S. 578, BS 2013-1), zuletzt geändert durch Gesetz sowie der Fleischhygiene vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 364) und des Landesgesetzes für den im Landkreis Trier-Saarburg ansässigen zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände- Großbetrieb gesetzes (AGLBR vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 362) und im Sinne des § 26 Abs. 1 des Tarifvertrages Fleisch- untersuchung des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 188), zuletzt geändert durch Arti- kel 2 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319) gültig vom 01.07.2014 - 31.12.2014 (in den jeweils geltenden Fassungen) Inhalt Rechtsgrundlagen am 05.07.2021 folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner § 2 Begriffsbestimmungen § 3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der § 1 - Gebührentatbestand und Gebührenschuldner Satzung (1) Für die in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EG) Nr. § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen 882/2004 des Europäischen § 5 Gebühren für weitergehende Untersuchungen / Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Kontrollen zur Rückstandsuntersuchungen Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermit- § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen telrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Rückstandskontrollplan Tierschutz genannten Tätigkeiten (Amtshandlungen) erhebt § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs- der Landkreis Trier-Saarburg kostendeckende Gebühren nach zeiten, Wartegebühr Art. 26, 27, 28 und 29 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu- und Anhang V Abschnitt B dieser Verordnung sowie dem Lan- chung oder der gesamten Untersuchung desgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 03.September § 9 Auslagen 1974 in der geltenden Fassung § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel (2) Gebührenpflichtig sind die natürlichen oder juristischen § 11 Salvatorische Klausel Personen, die nach Absatz 1 gebührenpflichtigen Amtshand- § 12 Geltungsbereich lungen zurechenbar verursachen bzw. deren Tätigkeiten Amts- § 13 Schlussbestimmungen handlungen im Sinne des Abs. 1 unterliegen. (3) Die Gebühren werden –sofern nicht ausdrücklich etwas der Kreistag hat auf Grund anderes bestimmt ist- in der Anlage als einheitliche Gebühren ausgewiesen. Die Anlage bildet einen Teil der Satzung der Verordnung EG Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung § 2 - Begriffsbestimmungen und Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts so- (1) Gewerbliche Kleinbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be- wie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender- vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165 Seite 1, Berichtigung jahres weniger als 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche EU ABl. Nr. L 191 Seite 1), zuletzt geändert durch Verordnung geschlachtet worden sind. Zudem gelten Geflügelschlachtbe- (EG) Nr. 1029/2008 vom 20. Oktober 2008 (EU L 278 S. 6 vom triebe, in denen weniger als an vier Tagen in der Woche mit 21.10.2008) und mindestens acht Stunden Schlachtdauer geschlachtet wird, als
Seite 8 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 29 | 2021 gewerbliche Kleinbetriebe. tragen. (2) Gewerbliche Großbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Betriebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalen- § 6 - Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen derjahres mindestens 20 Großvieheinheiten in der Kalender- Rückstandskontrollplan woche geschlachtet worden sind. Wildbearbeitungsbetriebe Die Rückstandsuntersuchungen zum Nachweis von Rück- gelten als Großbetriebe, wenn im Durchschnitt des vorange- ständen und Kontaminationen sind verpflichtende Untersu- gangenen Kalenderjahres mehr als 40 Stück Rotwild oder 100 chungen nach dem sog. Nationalen Rückstandskontrollplan ausgewachsene Wildschweine oder 133 Stück Dam-, Sikawild (NRKP). Die Untersuchungen erfolgen im Landesuntersu- oder nicht ausgewachsene Wildschweine oder 200 Stück Reh- chungsamt und werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg oder Muffelwild wöchentlich bearbeitet worden sind. Nimmt quartalsweise in Rechnung gestellt. Die Kosten wurden auf alle ein Schlachtbetrieb seine Tätigkeit neu auf, erfolgt die Einstu- Schlachttiere der betroffenen Tierarten Rinder und Schweine fung als Klein- oder Großbetrieb im laufenden Kalenderjahr (in Höhe von 0,37 €) pro Tier umgelegt. nach den tatsächlichen monatlichen Schlachtzahlen. (3) Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb ge- § 7 - Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs- werblicher Schlachtbetriebe, bei denen das geschlachtete zeiten, Wartegebühr Fleisch ausschließlich zum privaten Verzehr durch den Tierhal- Die Schlachttage bzw. Schlachtzeiten sind im Geltungsbereich ter oder seine im Haushalt lebende Familie bestimmt ist. dieser Satzung wie folgt festgesetzt: (4) Großbetriebe nach § 26 Abs. 1, Satz 1 des Tarifvertrages • für gewerbliche Schlachtungen: zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der montags, mittwochs und freitags von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr Fleischuntersuchung, sind Schlachtbetriebe, die am 31. August samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr 2008 schon und am 01. September 2008 noch bestanden ha- • für nicht gewerbliche Schlachtungen: ben und bei denen im Durchschnitt des Referenzzeitraumes freitags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr des § 25 Abs. 2 Satz 1 des genannten Tarifvertrages (d.h. im samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr Jahr 2007) weniger als 300 Großvieheinheiten monatlich ge- schlachtet worden sind. Bei Untersuchungen von Tieren, die auf Verlangen des Verfü- gungsberechtigten außerhalb der festgesetzten Schlachttage §3 - Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der bzw. Schlachtzeiten durchgeführt werden, wird ein Aufschlag Satzung auf die Gesamtgebühr erhoben. Gleiches gilt, wenn durch die Gebührenpflichtigen zu vertretende Verzögerungen bzw. Un- (1) Die Untersuchungsgebühren setzen sich aus Gebühren terbrechungen während der Schlachtzeit von mindestens 30 für die Schlachttier-und Fleischuntersuchung nach Anlage 1 Minuten verursacht werden. Der Gebührenaufschlag bzw. die zuzüglich der Kosten für Trichinenprobenentnahmen und Tri- Wartegebühr wird als Stundengebühr nach Anlage 4 (je ange- chinenprobenuntersuchungen sowie der Umlage der Kosten fangene 15 Minuten) berechnet und festgesetzt. für Proben nach dem nationalen Rückstandskontrollplan nach Anlage 2 zusammen. § 8 - Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu- (2) Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach- chung oder der gesamten Untersuchung tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre- (1) Die Gebühren nach den §§ 3 - 9 sind in voller Höhe auch chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, dann zu verrichten, wenn nur ein Teil der Untersuchung oder bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr Kontrolle stattgefunden hat. Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort (2) Unterbleibt die angemeldete Untersuchung oder die Amts- ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die handlung, weil diese nicht zu der angemeldeten Zeit durch- Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation geführt werden konnte, so ist als Ersatz für die tatsächlich der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel entstandenen Kosten eine Stundengebühr nach Anlage 4 (je mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt. angefangene 15 Minuten) zu entrichten. (3) Kosten für tarifrechtlich anfallende Wegstreckenentschädi- gungen werden zusätzlich als Auslagen geltend gemacht. § 9 - Auslagen Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer § 4 - Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen Amtshandlung Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der Bei Tieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt die Tri- Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner diese chinenprobenuntersuchung nach der Verdauungsmethode in zu erstatten. Als zusätzliche Auslagen könnten beispielsweise den Untersuchungsstellen in Saarburg und Trier. Die Gebühr Wegstrecken-entschädigungen (0,30 € je gefahrenen Kilome- für die Untersuchung wird je Tier/Fleischteil auf Grund von An- ter) oder Versandgebühren entstehen. lage 2 festgesetzt und erhoben. § 10 - Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel § 5 - Gebühren für weitgehende Untersuchungen/ (1) Die Gebühren und Kosten/Auslagen sind durch die Unter- Rückstandsuntersuchungen sucher einzuziehen, soweit nicht Gebührenbescheide erteilt Werden bei begründetem Verdacht auf eine evtl. Genussun- werden. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der tauglichkeit (z.B. bei Krankheiten oder Rückständen) weiterge- Amtshandlung oder der sonstigen Dienstgeschäfte. hende Untersuchungen erforderlich, so hat der Verfügungsbe- (2) Soweit Gebühren und Kosten/Auslagen durch Bescheid an- rechtigte die hierdurch entstehenden Kosten und Auslagen zu gefordert werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Er-
KREIS-NACHRICHTEN Seite 9 Ausgabe 29 | 2021 Kreis Trier-Saarburg halt des Bescheides fällig. Es können angemessene Abschlags- 15 Minuten 30 Minuten 60 Minuten zahlungen gefordert werden. amtlicher (3) Wird gegen die gebührenpflichtige Amtshandlung oder die Tierarzt / Gebührenfestsetzung ein Rechtsmittel eingelegt, so wird da- amtliche durch die Fälligkeit der Gebühr nicht aufgehoben. Tierärztin 15,47 € 30,93 € 61,86 € amtlicher § 11 - Salvatorische Klausel Fachassistenten/ Sollten einzelne Regelungen dieser Satzung oder des Gebüh- amtliche renverzeichnisses nichtig sein, so bleibt die Satzung bzw. das Fachassistentin 7,53 € 15,07 € 30,14 € Gebührenverzeichnis im Übrigen wirksam. Satzung § 12 - Geltungsbereich des Kreises Trier-Saarburg Diese Satzung gilt im Landkreis Trier-Saarburg und, soweit sie über die sich auf Gebühren im Rahmen der Schlachttier- und Fleischun- Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen tersuchung sowie der Rückstands- und Trichinenprobenunter- auf dem Gebiet der suchungen bezieht, auch im Gebiet der kreisfreien Stadt Trier. Veterinär- und Lebensmittelüberwachung sowie der Fleischhygiene § 13 - Schlussbestimmungen für den im Landkreis Trier-Saarburg ansässigen (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2014 in Kraft und gilt bis 31.12.2014. Großbetrieb im Sinne des § 26 Abs. 1 des Tarifver- trages Fleischuntersuchung, Trier, den 06. Juli 2021 Günther Schartz, Landrat gültig vom 01.01.2015 – 31.12.2015 Inhalt - Anlage 1 - Rechtsgrundlagen Stückvergütung Schlachttier- und Fleischuntersuchung § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner Tierart / Schlachtgewicht Gebührensätze je Tag § 2 Begriffsbestimmungen und Tier in EUR § 3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der Sat- Einhufer 29,84 zung Rinder 20,96 § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen Schweine 8,07 § 5 Gebühren für weitergehende Untersuchungen / Rück- Schafe und Ziegen 7,46 standsuntersuchungen § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach- Rückstandskontrollplan tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre- § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs- chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, zeiten, Wartegebühr bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu- Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort chung oder der gesamten Untersuchung ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die § 9 Auslagen Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel § 11 Salvatorische Klausel mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt § 12 Geltungsbereich § 13 Schlussbestimmungen - Anlage 2 - Gebühren pro Schlachttier ohne Schlachttierzahlstaffelung Der Kreistag hat auf Grund der Verordnung EG Nr. 882/2004 Gebühren Trichinenunter- Trichinenprobe- Umlage des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche pro Tier suchung entnahme NRKP Kontrollen zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel- Einhufer 0,98 € 0,52 € und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tierge- Schwein 0,98 € 0,52 € 0,37 € sundheit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165 Rind 0,37 € Seite 1, Berichtigung EU ABl. Nr. L 191 Seite 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1029/2008 vom 20. Oktober 2008 - Anlage 3 - (EU L 278 S. 6 vom 21.10.2008) und Gebühren für BSE-Untersuchungen/ § 38 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermit- Rückstandsuntersuchungen telgesetzbuches neugefasst in der Bekanntmachung vom Die Gebühren betragen 22,00 € je Probe. 03.06.2013 BGBl. S. 1426 und des Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif- - Anlage 4 - ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes –Ver- Stundenvergütung ordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmit- teln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelverordnung
Seite 10 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 29 | 2021 – TierLMHV vom 08. August 2007 (BGBl. I, S. 1816) und nach den tatsächlichen monatlichen Schlachtzahlen. des Artikels 3 der Verordnung zur Durchführung von Vor- (3) Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb ge- schriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts werblicher Schlachtbetriebe, bei denen das geschlachtete – Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Fleisch ausschließlich zum privaten Verzehr durch den Tierhal- Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehr- ter oder seine im Haushalt lebende Familie bestimmt ist. bringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische (4) Großbetriebe nach § 26 Abs. 1, Satz 1 des Tarifvertrages Lebensmittel-Überwachungsverordnung -TierLMÜV vom 08. zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864), in Verbindung mit dem Fleischuntersuchung, sind Schlachtbetriebe, die am 31. August Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 3. September 2008 schon und am 01. September 2008 noch bestanden ha- 1974 (GVBl. S. 578, BS 2013-1), zuletzt geändert durch Gesetz ben und bei denen im Durchschnitt des Referenzzeitraumes vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 364) und des Landesgesetzes des § 25 Abs. 2 Satz 1 des genannten Tarifvertrages (d.h. im zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände- Jahr 2007) weniger als 300 Großvieheinheiten monatlich ge- gesetzes (AGLBR vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 362) und schlachtet worden sind. des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz i.d.F. §3 - Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 188), zuletzt geändert durch Arti- Satzung kel 2 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319) (1) Die Untersuchungsgebühren setzen sich aus Gebühren für die Schlachttier-und Fleischuntersuchung nach Anlage 1 (in den jeweils geltenden Fassungen) zuzüglich der Kosten für Trichinenprobenentnahmen und Tri- am 05.07.2021 folgende Satzung beschlossen: chinenprobenuntersuchungen sowie der Umlage der Kosten für Proben nach dem nationalen Rückstandskontrollplan nach § 1 - Gebührentatbestand und Gebührenschuldner Anlage 2 zusammen. (1) Für die in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EG) Nr. (2) Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach- 882/2004 des Europäischen tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre- Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Kontrollen zur chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermit- bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr telrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort Tierschutz genannten Tätigkeiten (Amtshandlungen) erhebt ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die der Landkreis Trier-Saarburg kostendeckende Gebühren nach Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation Art. 26, 27, 28 und 29 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel und Anhang V Abschnitt B dieser Verordnung sowie dem Lan- mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt. desgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 03.September (3) Kosten für tarifrechtlich anfallende Wegstreckenentschädi- 1974 in der geltenden Fassung gungen werden zusätzlich als Auslagen geltend gemacht. (2) Gebührenpflichtig sind die natürlichen oder juristischen Personen, die nach Absatz 1 gebührenpflichtigen Amtshand- § 4 - Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen lungen zurechenbar verursachen bzw. deren Tätigkeiten Amts- Bei Tieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt die Tri- handlungen im Sinne des Abs. 1 unterliegen. chinenproben-untersuchung nach der Verdauungsmethode in (3) Die Gebühren werden –sofern nicht ausdrücklich etwas den Untersuchungsstellen in Saarburg und Trier. Die Gebühr anderes bestimmt ist- in der Anlage als einheitliche Gebühren für die Untersuchung wird je Tier/Fleischteil auf Grund von An- ausgewiesen. Die Anlage bildet einen Teil der Satzung lage 2 festgesetzt und erhoben. § 2 - Begriffsbestimmungen § 5 - Gebühren für weitgehende Untersuchungen/Rück- (1) Gewerbliche Kleinbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be- standsuntersuchungen triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender- Werden bei begründetem Verdacht auf eine evtl. Genussun- jahres weniger als 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche tauglichkeit (z.B. bei Krankheiten oder Rückständen) weiterge- geschlachtet worden sind. Zudem gelten Geflügelschlachtbe- hende Untersuchungen erforderlich, so hat der Verfügungsbe- triebe, in denen weniger als an vier Tagen in der Woche mit rechtigte die hierdurch entstehenden Kosten und Auslagen zu mindestens acht Stunden Schlachtdauer geschlachtet wird, als tragen. gewerbliche Kleinbetriebe. (2) Gewerbliche Großbetriebe im Sinne dieser Satzung sind § 6 - Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen Betriebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalen- Rückstandskontrollplan derjahres mindestens 20 Großvieheinheiten in der Kalender- Die Rückstandsuntersuchungen zum Nachweis von Rück- woche geschlachtet worden sind. Wildbearbeitungsbetriebe ständen und Kontaminationen sind verpflichtende Untersu- gelten als Großbetriebe, wenn im Durchschnitt des vorange- chungen nach dem sog. Nationalen Rückstandskontrollplan gangenen Kalenderjahres mehr als 40 Stück Rotwild oder 100 (NRKP). Die Untersuchungen erfolgen im Landesuntersu- ausgewachsene Wildschweine oder 133 Stück Dam-, Sikawild chungsamt und werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg oder nicht ausgewachsene Wildschweine oder 200 Stück Reh- quartalsweise in Rechnung gestellt. Die Kosten wurden auf alle oder Muffelwild wöchentlich bearbeitet worden sind. Nimmt Schlachttiere der betroffenen Tierarten Rinder und Schweine ein Schlachtbetrieb seine Tätigkeit neu auf, erfolgt die Einstu- (in Höhe von 0,53 €) pro Tier umgelegt. fung als Klein- oder Großbetrieb im laufenden Kalenderjahr
KREIS-NACHRICHTEN Seite 11 Ausgabe 29 | 2021 Kreis Trier-Saarburg § 7 - Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs- sich auf Gebühren im Rahmen der Schlachttier- und Fleischun- zeiten, Wartegebühr tersuchung sowie der Rückstands- und Trichinenprobenunter- Die Schlachttage bzw. Schlachtzeiten sind im Geltungsbereich suchungen bezieht, auch im Gebiet der kreisfreien Stadt Trier. dieser Satzung wie folgt festgesetzt: • für gewerbliche Schlachtungen: § 13 - Schlussbestimmungen montags, mittwochs und freitags von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft und samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr gilt bis 31.12.2015. • für nicht gewerbliche Schlachtungen: freitags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr Trier, den 06. Juli 2021 Landrat, Günther Schartz Bei Untersuchungen von Tieren, die auf Verlangen des Verfü- gungsberechtigten außerhalb der festgesetzten Schlachttage - Anlage 1 - bzw. Schlachtzeiten durchgeführt werden, wird ein Aufschlag Stückvergütung Schlachttier- und Fleischuntersuchung auf die Gesamtgebühr erhoben. Gleiches gilt, wenn durch die Tierart / Schlachtgewicht Gebührensätze je Tag Gebührenpflichtigen zu vertretende Verzögerungen bzw. Un- und Tier terbrechungen während der Schlachtzeit von mindestens 30 Januar-Februar 2015 Gebührensätze je Tag Minuten verursacht werden. Der Gebührenaufschlag bzw. die und Tier Wartegebühr wird als Stundengebühr nach Anlage 4 (je ange- März-Dezember 2015 fangene 15 Minuten) berechnet und festgesetzt. Einhufer 34,24 € 35,05 € Rinder 24,05 € 24,63 € § 8 - Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu- Schweine 9,14 € 9,37 € chung oder der gesamten Untersuchung Schafe und Ziegen 8,56 € 8,76 € (1) Die Gebühren nach den §§ 3 - 9 sind in voller Höhe auch dann zu verrichten, wenn nur ein Teil der Untersuchung oder Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlachtet, Kontrolle stattgefunden hat. reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entsprechend (2) Unterbleibt die angemeldete Untersuchung oder die Amts- bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, bei 65 - handlung, weil diese nicht zu der angemeldeten Zeit durch- 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr Schlacht- geführt werden konnte, so ist als Ersatz für die tatsächlich tieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort ausgewie- entstandenen Kosten eine Stundengebühr nach Anlage 4 (je senen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die Summe der angefangene 15 Minuten) zu entrichten. Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel mit der darin § 9 - Auslagen enthaltenen Gebühr ergibt Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer Amtshandlung Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der - Anlage 2 - Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner diese Gebühren pro Schlachttier ohne Schlachttierzahlstaffelung zu erstatten. Als zusätzliche Auslagen könnten beispielsweise Gebühren Trichinenunter- Trichinenproben- Umlage Wegstrecken-entschädigungen (0,30 € je gefahrenen Kilome- pro Tier -suchung entnahme NRKP ter) oder Versandgebühren entstehen. Einhufer 1,85 € 0,56 € Schwein 1,85 € 0,56 € 0,53 € § 10 - Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel Rind 0,53 € (1) Die Gebühren und Kosten/Auslagen sind durch die Unter- sucher einzuziehen, soweit nicht Gebührenbescheide erteilt - Anlage 3 - werden. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der Gebühren für BSE-Untersuchungen / Amtshandlung oder der sonstigen Dienstgeschäfte. Rückstandsuntersuchungen (2) Soweit Gebühren und Kosten/Auslagen durch Bescheid an- Die Gebühren betragen 22,00 € je Probe. gefordert werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Er- halt des Bescheides fällig. Es können angemessene Abschlags- - Anlage 4 - zahlungen gefordert werden. Stundenvergütung (3) Wird gegen die gebührenpflichtige Amtshandlung oder die 15 Minuten 30 Minuten 60 Minuten Gebührenfestsetzung ein Rechtsmittel eingelegt, so wird da- amtlicher durch die Fälligkeit der Gebühr nicht aufgehoben. Tierarzt / amtliche § 11 - Salvatorische Klausel Tierärztin 18,17 € 36,34 € 72,69 € Sollten einzelne Regelungen dieser Satzung oder des Gebüh- amtlicher renverzeichnisses nichtig sein, so bleibt die Satzung bzw. das Fachassistenten/ Gebührenverzeichnis im Übrigen wirksam. amtliche Fachassistentin 8,85 € 17,71 € 35,41 € § 12 - Geltungsbereich Diese Satzung gilt im Landkreis Trier-Saarburg und, soweit sie
Sie können auch lesen