Katastrophale Überschwemmungen an Sauer und Kyll - Landkreis Trier-Saarburg

 
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Katastrophale Überschwemmungen an Sauer und Kyll - Landkreis Trier-Saarburg
Donnerstag, 22. Juli 2021

         KREIS-NACHRICHTEN
                                                                                                AUSGABE 29 / 2021
INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG

Katastrophale Überschwemmungen an Sauer und Kyll
Starkregen in der Eifel flutet Gemeinden - Hunderte Häuser betroffen - Rekordpegelstände - Keine Opfer
Mehr als 4.000 Einsatzkräfte helfen - 3 Tage Katastrophenalarm im Kreis - Riesige Hilfsbereitschaft

Vergangenen Mittwoch hat anhaltender
Starkregen in der Eifel zu Überschwem-
mungen an der Sauer und an der Kyll
geführt. Innerhalb kurzer Zeit stiegen
die Pegel auf neue Rekordhöhen und
überfluteten ganze Gemeinden. Am
schlimmsten wurde die Gemeinde Kor-
del an der Kyll getroffen. Mehr als 300
Häuser standen im Wasser, 600 Einwoh-
ner waren betroffen. Auch in Ralingen,
Wintersdorf und Langsur verwüstete
das Wasser Gebäude. Trotz hoher Sach-
schäden waren bis zum Wochenende
keine Toten zu beklagen.

Höchste Alarmstufe

Innerhalb kürzester Zeit stiegen die Pe-
gel an. Während es in anderen Teilen des
Kreises bei lokalen Überflutungen ohne      Mit wassertüchtigen Sanitätsfahrzeugen gelang in Kordel die Evakuierung des überflu-
größere Schäden blieb, wurde bald klar,     teten Altenheims an der Kyll.
dass Kyll und Sauer auf neue Rekordhö-
hen ansteigen würden. Noch am Mitt-         den im nördlichen Landkreis auch Hil-       meinden aus ganz Rheinland-Pfalz und
wochabend wurde von Landrat Günther         fe in den noch schlimmer betroffenen        dem Saarland, Bundeswehr, Technisches
Schartz mit der Alarmstufe 5 der Katas-     Gebieten an der Ahr und der Nordeifel       Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz, Mal-
trophenalarm ausgerufen. Die Tech-          geleistet werden musste. Bereits am er-     teser Hilfsdienst, DLRG und viele mehr
nische Einsatzleitung (TEL) des Kreises     sten Abend setzte sich ein Bereitschafts-   haben sofort fantastisch zusammenge-
errichtete in der Feuerwache Konz unter     zug Richtung Salmtal in Bewegung. Am        arbeitet. Besonders die Unterstützung
Leitung von Brand- und Katastrophen-        Sontag und Montag wurden weitere            durch Fachkräfte des Regierungsbezirks
schutzinspekteur Christoph Winckler         Einheiten in das Katastrophengebiet an      Karlsruhe war hierbei eine unschätzbare
ein Krisenzentrum ein. Rund um die Uhr      der Ahr verlegt.                            Hilfe. Allen Helferinnen und Helfern
wurden von hier die Einsätze an beiden                                                  danke ich im Namen der Betroffenen für
Flüssen koordiniert und zahlreiche Hilfs-   Kritisch war die Lage in Kordel, wo mit     diese Hilfeleistung. Mein Dank gilt aber
kräfte herbeigerufen. Erst am Sonntag-      Hilfe der Bundeswehr ein überflutetes       auch den Bürgerinnen und Bürgern
abend konnte die TEL, die rund um die       Altenheim evakuiert werden musste.          selbst, die angepackt, sich gegenseitig
Uhr im Einsatz war, die Einsatzleitung      Landrat Günther Schartz zeigte sich von     geholfen und
an die Verbandsgemeinden übergeben.         der Leistung der Hilfskräfte beeindruckt:
Schon früh war klar, dass trotz der Schä-   „Feuerwehren aus den zahlreichen Ge-                                 Fortsetzung S. 2

  Weiteres:
                                                                                              Kreis-Nachrichten
                                                                                                        Redaktion
     Seite 3 | Hochwasser: Bilder aus dem Landkreis                                         Kreisverwaltung Trier-Saarburg
     Seite 4 | Modernste Technik für Fachleute von morgen                                   Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
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     Seite 5 | Corona: Inzidenzen steigen wieder an                                                   Verantwortlich
     Seite 6 | Stellenausschreibungen                                                       Thomas Müller, Martina Bosch
     Seite 4 und ab Seite 7 | Bekanntmachungen                                                  Tel. 0651-715 -240 / -406
                                                                                            Mail: presse@trier-saarburg.de
Katastrophale Überschwemmungen an Sauer und Kyll - Landkreis Trier-Saarburg
Seite 2                                                                                     KREIS-NACHRICHTEN
  Kreis Trier-Saarburg                                                                              Ausgabe 29 | 2021

Fortsetzung von S. 1

eine unglaubliche Hilfs- und Spendenbe-
reitschaft gezeigt haben,“ so Schartz.

Mit den Überflutungen einher ging ein
lang anhaltender Stromausfall in weiten
Teilen der VG Trier-Land. Auch die Trink-
wasserversorgung wurde unterbrochen.
Erst ein mit Mühe herbei geschafftes
Notstromaggregat setzte die Trinkwas-
serpumpen wieder in Gang und füllte die
Hochbehälter.

Zwischenzeitlich hatte die Einsatzlei-
tung des Kreises in enger Abstimmung
mit dem Bürgermeister der Verbands-
gemeinde Trier-Land, Michael Holstein,
weitere Einsatzkräfte angefordert. Ober-       Auch international wurde über die Flutkatastrophe in Deutschland berichtet. Das Foto
ste Priorität hatte zunächst die Rettung       eines in den Fluten der Kyll stehenden Zuges in Kordel landete gar auf der Titelseite der
von Menschenleben. Gerüchte über in            New York Times.
der reißenden Sauer treibende Personen
bestätigten sich nicht, so dass bis Redak-
tionsschluss keine Meldungen über Tote
oder vermisste Personen vorlagen.

Mit sinkenden Pegeln begannen zunächst
die Arbeiten an der Wiederherstellung
der Strom- und Trinkwasserversorgung.
Dann starteten die Aufräumarbeiten.
Am Freitag und Samstag wurden unge-
zählte Ladungen von Müll und Schutt
durch Feuerwehr, THW, private Firmen
und Landwirte abgefahren, um Zugang
zu allen Straßen und Gebäuden zu schaf-
fen. Zugleich hob eine überwältigende
Hilfs- und Spendenbereitschaft der Kreis-
bevölkerung an. Sachspenden wurden in
kürzester Zeit im Bürgerhaus Aach und in
Kenn zusammengetragen.

Während all der Arbeiten begleitete            Unmengen an Schutt, zerstörter Inneneinrichtungen von Häusern und Müll türmten sich in
Landrat Günther Schartz, der sich entwe-       den Straßen der Dörfer und musste mit schwerem Gerät abtransportiert werden.
der in den betroffenen Gemeinden oder
im Krisenstab aufhielt, Ministerpräsiden-      Info für Betroffene                           Ehrenamtliche Helfer:innen
tin Malu Dreyer und Oppositionsführer          Sachspenden können in der Gemeinde-           gesucht!
Christian Baldauf bei Besuchen in Kordel.      halle Aach abgeholt werden.
                                                                                             Der Landkreis Trier-Saarburg und die VG
Am Sonntag zeichnete sich eine Entspan-        Öffnungszeiten:                               Trier-Land suchen noch ehrenamtliche
nung der Lage im Kreis ab. Das Krisenzen-      Montag-Freitag, 10-16 Uhr                     Helfer:innen, die beim Sortieren und
trum in Konz wurde Montagfrüh abge-            Wochenende: siehe aktuelle Presse             Sichten der Hilfsgüter unterstützen.
baut. „Jetzt gilt es dort zu helfen, wo eine   Kontakt:
Katastrophe ungeahnten Ausmaßes die            sachspende-hochwasser@trier-land.de           Der Einsatzort wäre in der Verbandsge-
Menschen getroffen hat“, so Schartz. Seit                                                    meinde Schweich, Montag bis Samstag
Anfang der Woche werden Hilfskräfte aus        Soforthilfe für Hochwasseropfer               10-16 Uhr. Menschen, die unterstüt-
dem Kreis an die Ahr verlegt. Für die kom-                                                   zen möchten, werden gebeten sich per
menden Tage zeichnet sich ab, dass die         Spendenkonto                                  E-Mail unter hochwasserhilfe@trier-
Hilfeleistungen in der Katastrophenregi-       Inhaber: Verbandsgemeinde Trier-Land          saarburg.de zu melden und ihre Kon-
on an der Ahr und anderen Gebieten der         IBAN: DE13 5855 0130 0001 1273 80             taktdaten sowie mögliche Einsatzzeiten
Nordeifel konzentriert werden müssen.          BIC: TRISDE55XX                               mitzuteilen.
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       Ausgabe 29 | 2021                                                 Kreis Trier-Saarburg

Hochwasser: Bilder aus dem Landkreis Trier-Saarburg

                           Obere Reihe: Müllberge in Kordel, das
                           überflutete Wintersdorf an der Sauer. Mit-
                           te im Uhrzeigersinn beginnend oben links:
                           Schlafsäcke der Einsatzkräfte in Konz, eine
                           der ungezählten Lagebesprechungen, Ret-
                           tung in Kordel, Pressekonferenz und Pres-
                           segespräche, die überflutete Hauptstraße
                           in Kordel, THW mit schwerem Räumgerät,
                           Hilfsgüter werden im Bürgerhaus Aach ge-
                           sammelt. Untere Reihe: Ministerpräsiden-
                           tin Malu Dreyer und Bundesumweltministe-
                           rin Svenja Schulze sowie Christian Baldauf
                           in Kordel.
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                               Ausgabe 29 | 2021

                                                                                                   Amtliche
                                                                                               Bekanntmachung
                                                                                                    Sitzung Bauausschuss
                                                                                              Der Bauausschuss wurde zu einer Sit-
                                                                                              zung einberufen für
                                                                                                Donnerstag, 22.07.2021, 17:00 Uhr
                                                                                              in den Sitzungssaal der Kreisverwaltung
                                                                                              in Trier.

                                                                                              Tagesordnung:
Schulleiter Dr. Michael Schäfer (r.) nahm die Spende der Siemens Simatic für das BNT sicht-   Nicht öffentlicher Teil
lich mit großer Freude entgegen.                                                              1. Sanierung Schulzentrum Konz: Pla-

Modernste Technik für die Fachleute                                                              nungsleistungen TGA, zusätzliche
                                                                                                 Leistungen LP1-3, 3. BA
von morgen                                                                                    2. Sanierung Schulzentrum Konz - 3.
                                                                                                 Bauabschnitt- Auftragsvergabe Um-
Großzügige Spende von Siemens Simatic für das BNT                                                bauarbeiten GebäudeF
Damit die Schüler:innen des Balthasar-         mit der im Unterricht auch qualitativ          3. K 86, Thörnich - Detzem, Submissi-
Neumann-Technikum Trier (BNT) mit              weitere Möglichkeiten eröffnet werden.            onsergebnis
dem neuesten Wissensstand auf dem                                                             4. Mitteilung und Verschiedenes
Gebiet der Technik in den Beruf starten        „Da Produkte immer komplexer wer-
können, unterstützt die Siemens AG sie         den, gewinnt der Bereich der Automa-
mit Automatisierungs- und Antriebs-            tisierung und Digitalisierung weiter an        Öffentlicher Teil (ca. 17:15 Uhr)
technik. Für den Unterricht spendet Sie-       Bedeutung. Um mit dieser Entwicklung           5. Ruwertalschule Waldrach - Ersatz-
mens Simatic der kreiseigenen Schule           Schritt halten zu können, brauchen wir             neubau der Grund- und Realschule
Steuerungen, Bedienpanels, Netzwerk-           junge und qualifizierte Talente für die            sowie der Mehrzweckhalle
komponenten,        Stromversorgungen,         Industrie von Morgen. Als ein führender        6. Sanierung Schulzentrum Konz: Pla-
Projektierungssoftware, Energieerfas-          Technologiekonzern leisten wir gern                nungsleistungen TGA, zusätzliche
sungssysteme sowie Simulationssoft-            unseren Beitrag und ermöglichen ihnen              Leistungen LP1-3, 3. BA
ware. Die Sachspende übergab Achim             eine bestmögliche, praxisnahe Ausbil-          7. Sanierung Schulzentrum Konz -3.
Pecka, Sprecher der Siemens-Niederlas-         dung an neuester Technik“, so Pecka                Bauabschnitt- Auftragsvergabe Um-
sung Saarbrücken, an den Schulleiter Dr.                                                          bauarbeiten GebäudeF
Michael Schäfer. Die moderne Hard- und         Bei den gespendeten Komponenten                8. K 86, Thörnich - Detzem, Auftrags-
Software unterstützt die praxisorien-          handelt es sich um die neueste Auto-               vergabe
tierte Ausbildung der künftigen Techni-        matisierungs- und Antriebstechnik,             9. K 137, Ockfen - zusätzliche Unterhal-
kerinnen und Techniker in den Elektro-         wie sie in vielen Industriebetrieben zur           tungsmaßnahme
und Maschinenberufen.                          Steuerung von Produktionsprozessen             10. K 100, OD Damflos, Bepflanzungs-
                                               zum Einsatz kommen. Für die Bedie-                 maßnahmen
„Wir freuen uns sehr über die Sachspen-        nung stellt Siemens Simatic Touchpa-           11. Mitteilung und Verschiedenes
de von Siemens und der damit verbun-           nels TP700 zur Verfügung. Damit die
denen Förderung der jungen Fachar-             Schüler:innen auch den Umgang mit              Aus Gründen des Gesundheitsschutzes
beiter und Techniker in der Region“, so        der neuesten Steuerungstechnik erler-          stehen nur begrenzte Kapazitäten für die
Schäfer anlässlich der Spendenüberga-          nen können, enthält die Spende spei-           Öffentlichkeit zur Verfügung. Es gelten die
be. „Dank der Automatisierungstechnik          cherprogrammierbare         Steuerungen        aktuellen Hygienebestimmungen der Co-
von Siemens können unsere Schüle-              der aktuellen S7-1500 Linie samt der           ronabekämpfungsverordnung.
rinnen und Schüler bereits während der         erforderlichen Projektierungssoftware.
Ausbildung mit modernster Technik ar-          Die Spende erfolgt im Rahmen des               Trier, 16.07.2021
beiten und sich so bestmöglich auf das         Programms „Siemens Automation Co-              Kreisverwaltung Trier-Saarburg
spätere Berufsleben vorbereiten. Darü-         operates with Education“ (SCE). Damit          Günther Schartz,
ber hinaus wird durch die großzügige           unterstützt Siemens Bildungs- sowie            Landrat
Sachspende auf einem digitalen educa-          Forschungs- und Entwicklungs-Einrich-
tion hub des BNT in Verbindung mit des-        tungen im Bereich Industrie-Automati-
sen KI -Industrie 4.0 Labor Wirtschaft, In-    sierung – in Form von Partnerschaften
dustrie und Bildung zeitlich integrierend      und Know-how-Transfer. Weitere Infos
und zum Teil branchenübergreifend ver-         finden sich unter http://www.bnt-trier.
knüpft!“ Auch der Kreis als Schulträger        de/ sowie unter www.siemens.de/sce
freut sich über die hochwertige Spende,        und www.siemens.de/ausbildung
Katastrophale Überschwemmungen an Sauer und Kyll - Landkreis Trier-Saarburg
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                            Seite 5

                  Ausgabe 29 | 2021                                                                                 Kreis Trier-Saarburg

Corona: Die Inzidenzen steigen wieder an
Ansteckendere Virusvarianten verbreiten sich / Impfangebote möglichst zeitnah nutzen
Die Zahl der Corona-Infektionen und           • Anmeldung über die Impfbrücke un-              den einzelnen Terminen und Anmelde-
damit auch die 7-Tagen-Inzidenzen pro           ter www.trier.de/impfen                        möglichkeiten finden sich auf den Inter-
100.000 Einwohner sind in den vergan-         • Zudem bieten viele Hausärzte Imp-              netseiten der Verbandsgemeinden.
genen Tagen vor allem in der Stadt Trier        fungen an.
wieder angestiegen.                                                                            AHAL-Regeln weiterhin beachten
                                              Außerdem werden Sonderimpfaktionen
Am Wochenende lag die Inzidenz in der         in Verbandsgemeinden des Landkreises             Das Gesundheitsamt der Kreisverwal-
Stadt Trier bei 40,3, im Landkreis Trier-     Trier-Saarburg angeboten. So gab es zu-          tung rät weiterhin, im privaten Bereich
Saarburg bei 13,4. Der Anstieg der Fall-      letzt eine Impfmöglichkeit in Waldrach           die Schutzregeln zu beachten, Ab-
zahlen in Trier ist in mindestens 22 Fällen   und Butzweiler.                                  stands- und Hygieneregeln einzuhalten,
darauf zurückzuführen, dass Gäste einer                                                        einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, re-
Trierer Gaststätte beim gemeinsamen           Am kommenden Samstag sind Impfakti-              gelmäßig zu lüften, Hände zu waschen
Anschauen eines EM-Fußballspiels Ab-          onen in Konz und Saarburg geplant, am            und zu desinfizieren sowie Kontakte zu
stands- und Hygieneregeln nicht be-           31. Juli in Schweich. Detaillierte Infos zu      begrenzen.
achtet haben. In mindestens 15 Fällen
wurde die deutlich ansteckendere bra-
silianische Virusvariante nachgewiesen.

Stadt und Landkreis appellieren an-
gesichts wieder steigender Infektions-
zahlen, der Urlaubszeit und auch der
sich verbreitenden Delta-Virusvariante
vor allem an jüngere Bürgerinnen und
Bürger, Impfangebote zu nutzen. Inzwi-
schen bestehen gleich mehrere Mög-
lichkeiten, sich zeitnah impfen zu lassen:

• Impfportal des Landes für Termine im
  gemeinsamen Impfzentrum Trier/Tri-          In Waldrach fand eine Impfaktion statt, von der sich unter anderem Landrat Günther
  er-Saarburg unter www.impftermin.           Schartz, der Bundestagsabgeordnete Andreas Steier und die VG-Bürgermeisterin Stefanie
  rlp.de oder Tel. 0800 57 58 100             Nickels ein Bild machten. Weitere Impfangebote in anderen Verbandsgemeinden folgen.

VRT weitet Ferienaktion aus                                                                    Sommerschule
Auch mit SchülerMobilTicket Jahr ohne Aufpreis fahren                                          Anmeldungen bis zum 8. August
Der Verkehrsverbund Region Trier (VRT)        Freunden oder Radtouren zu zweit mit             Wie schon 2020 wird der Landkreis
hat seine SommerMobilTicket Aktion            dem Bus günstiger als mit dem Auto.              Trier-Saarburg auch in diesem Jahr das
auf das SchülerMobilTicket Jahr ausge-                                                         Angebot der Sommerschule machen:
weitet. Außerdem gilt die Aktion nach         Nach einem anstrengenden Jahr mit                Schülerinnen und Schüler der Klassen
wie vor für alle Kunden mit MobilTicket       Pandemie, Streik, Home Office und                1 bis 9 haben ab dem 16. August an
Jahr und JobTicket.                           Wechselschulunterricht      dankt     der        25 Standorten im Kreis die Möglichkeit
                                              VRT seinen Abo-Kunden mit der Som-               für eine oder zwei Wochen Lernstoff zu
Alle Inhaber eines gültigen VRT-Jah-          merMobilTicket Aktion für ihre Treue.            wiederholen. Damit sollen die Folgen
resabos für 2021 können während der           Der Verkehrsverbund hofft, dass die Jah-         des Schuljahres unter Pandemiebedin-
rheinland-pfälzischen   Sommerferien          resabo-Kunden das Angebot gerne und              gungen abgemildert und die Kinder
bis zum 29. August im gesamten VRT-           rege zur Freizeitgestaltung in den Ferien        und Jugendlichen mit Rückenwind ins
Gebiet rund um die Uhr ohne Aufpreis          nutzen.                                          kommende Schuljahr gehen können.
fahren. Also zwischen Jünkerath und
Hermeskeil sowie Reil und Taben mit           Weitere Informationen zur SommerMo-              Das Bildungsbüro in der Kreisverwal-
Bus oder Bahn den ganzen Tag und              bilTicket Aktion gibt es auf der Internet-       tung wird in Kooperation mit den sechs
ohne Einschränkung. Zudem wird die            seite  des 58,667
                                               A4-Version: Verkehrsverbunds      unter
                                                                mm breit und 23,667     www.
                                                                                    mm hoch    Verbandsgemeinden und Schulen die
Mitnahmeregelung für Kunden des Mo-           vrt-info.de.                                     Ferienschule 2021 des Landes Rhein-
bilTickets Jahr und JobTickets ausge-                                                          land-Pfalz regional umsetzen.
weitet: Sie können damit eine weitere
erwachsene Person und bis zu drei Kin-                       Aktuelle Informationen            Die Online-Anmeldemöglichkeit für alle
der zwischen 6 und 14 Jahren kostenlos                       zu Bus & Bahn                     Standorte ist ab sofort bis zum 8. August
mitnehmen. So werden Ausflüge mit                                                              unter http://www.terminland.de/som-
der ganzen Familie, Wanderungen mit                                                            merschule möglich.
Katastrophale Überschwemmungen an Sauer und Kyll - Landkreis Trier-Saarburg
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                        Ausgabe 29 | 2021

                                      Stellenausschreibungen
Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg     Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stel-
sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt         le eines
am Schulzentrum in Schweich bis zu
zwei Stellen als                                                   Diplom-Ingenieur (m/w/d)
                                                                  TH / FH / Master bzw. Bachelor
    Schulhausmeister (m/w/d)                                  in der Fachrichtung Architektur oder
                                                          Bauingenieurwesen (Schwerpunkt: Hochbau)
in Vollzeit zu besetzen. Die Beschäfti-
gung erfolgt zunächst im Rahmen eines      zur Verstärkung des bestehenden Teams aus Bauingenieuren zu besetzen. Es han-
auf zwei Jahre ohne Sachgrund befri-       delt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Der Einsatz erfolgt in der Abteilung 11/
steten Arbeitsverhältnisses mit der Op-    Kreisentwicklung, Bauen und Umwelt und dort im Referat 111/ Bauen.
tion einer anschließenden unbefristeten
Weiterbeschäftigung.                       Aufgabenbereich:
                                           • Überprüfung von Bauanträgen auf die Einhaltung der Festsetzungen von Bebau-
Aufgabenbereich:                             ungsplänen, des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
• Ausführung von Reparatur-, Instand-      • Beratung von Bauherren in bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht
setzungs- und Wartungsarbeiten             • Gefahrenverhütungsschauen
• Pflege der Außenanlagen und Durch-       • Abnahme fliegender Bauten
führung des Winterdienstes                 • Wiederkehrende Prüfungen haustechnischer Anlagen
• Überwachung der Reinigungsarbeiten
• Betreuung der Zentralen Heizungsan-      Anforderungsprofil:
lage mit der dazu gehörenden Gebäu-        • Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom-Ingenieur (m/w/d) FH/
deleittechnik                                TH oder Bachelor bzw. Master) in der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieur-
• Pflege und Wartung der elektronischen      wesen (Schwerpunkt: Hochbau)
und technischen Anlagen                    • Selbstständiges Arbeiten sowie eine zielorientierte Denk- und Arbeitsweise wer-
                                             den ebenso vorausgesetzt wie eine hohe Leistungs- und Teamfähigkeit
Anforderungsprofil:                        • Erwartet werden Kenntnisse in den Rechtgebieten des Baugesetzbuches und der
• erfolgreich abgeschlossene minde-          Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
stens dreijährige Ausbildung in einem      • Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B
handwerklichen Beruf
• handwerkliches Geschick sowie kör-       Das Beschäftigungsverhältnis sowie das Entgelt richten sich nach dem Tarifvertrag
perliche Belastbarkeit                     für den öffentlichen Dienst. Die Entgeltzahlung erfolgt aus der Entgeltgruppe 11
• gute Kommunikationsfähigkeit und         TVöD.
Freude im Umgang mit Menschen
• hohes Maß an Verantwortungsbe-           Gehen Bewerbungen von Teilzeitbeschäftigten ein, wird geprüft, inwieweit im Rah-
wusstsein, Zuverlässigkeit und Selbst-     men der dienstlichen Möglichkeiten eine Stellenbesetzung durch Teilzeitkräfte er-
ständigkeit                                folgen kann.
• Gültige Fahrerlaubnis der Klasse BE
• MS-Office-Kenntnisse                     Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist bestrebt, den Anteil ihrer Mitarbeiterinnen
• Bereitschaft, temporär auch an an-       im ausgeschriebenen Bereich zu erhöhen. Deshalb begrüßen wir besonders Bewer-
deren Schulstandorten im Bereich des       bungen von Frauen.
Landkreises Trier-Saarburg eingesetzt
zu werden                                  Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) werden erbe-
• Kenntnisse in Haus- und Elektrotechnik   ten bis zum 04. August 2021 an die
sind wünschenswert
                                                          Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zentralabteilung
Das Arbeitsverhältnis sowie das Entgelt                           Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
richten sich nach dem Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst. Die Entgelt-
zahlung erfolgt aus der Entgeltgruppe      Neue Außenstelle der Kreisverwaltung
5 TVöD (VKA). Bewerbungen mit den          Das Jugend- und Sozialamt der Kreisver-      Mail abgestimmt werden. Die Kontakt-
üblichen Unterlagen (z. B. Lebenslauf,     waltung Trier-Saarburg sind ab sofort in     daten der Mitarbeitenden finden sich Im
Zeugnisse) werden erbeten bis zum          einer neuen Außenstelle in der Metter-       Internet unter www.trier-saarburg.de.
30.07.2021 an die                          nichstraße 33a in Trier-Nord zu finden.      Auch das gemeinsame Servicecenter
                                                                                        kann unter Tel. 0651-715-0 Ansprech-
  Kreisverwaltung Trier-Saarburg           Persönliche Vorsprachen und Termine          partner vermitteln und viele Fragen di-
          Zentralabteilung                 sollten coronabedingt auch weiterhin         rekt beantworten oder Auskünfte ertei-
  Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier        möglichst vorab telefonisch oder per         len.
Katastrophale Überschwemmungen an Sauer und Kyll - Landkreis Trier-Saarburg
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                    Seite 7

                 Ausgabe 29 | 2021                                                                          Kreis Trier-Saarburg

                                 Amtliche Bekanntmachungen
Hinweis:
                                                                 § 38 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermit-
                                                                 telgesetzbuches neugefasst in der Bekanntmachung vom
Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz      03.06.2013 BGBl. S. 1426 und
ist die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gehalten, die Gebühren-   des Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif-
satzungen für die Jahre 2014 bis 2020 nachträglich anzupas-      ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes –Ver-
sen.                                                             ordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen,
                                                                 Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmit-
Diese Satzungen werden in den kommenden Wochen in den            teln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelverordnung
Kreis-Nachrichten bekannt gemacht. In dieser Ausgabe sind es     – TierLMHV vom 08. August 2007 (BGBl. I, S. 1816) und
die Satzungen für die Jahre 2014 und 2015.                       des Artikels 3 der Verordnung zur Durchführung von Vor-
                                                                 schriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
                      Satzung                                    – Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen
             des Kreises Trier-Saarburg                          Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehr-
                                                                 bringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische
                      über die
                                                                 Lebensmittel-Überwachungsverordnung -TierLMÜV vom 08.
   Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen                      August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864), in Verbindung mit dem
                 auf dem Gebiet der                              Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 3. September
     Veterinär- und Lebensmittelüberwachung                      1974 (GVBl. S. 578, BS 2013-1), zuletzt geändert durch Gesetz
             sowie der Fleischhygiene                            vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 364) und des Landesgesetzes
  für den im Landkreis Trier-Saarburg ansässigen                 zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-
                    Großbetrieb                                  gesetzes (AGLBR vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 362) und
im Sinne des § 26 Abs. 1 des Tarifvertrages Fleisch-
                   untersuchung                      des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz i.d.F.
                                                                 vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 188), zuletzt geändert durch Arti-
                                                                 kel 2 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319)
         gültig vom 01.07.2014 - 31.12.2014
                                                                 (in den jeweils geltenden Fassungen)
                            Inhalt
                     Rechtsgrundlagen                            am 05.07.2021 folgende Satzung beschlossen:
    § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner
                § 2 Begriffsbestimmungen
    § 3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der            § 1 - Gebührentatbestand und Gebührenschuldner
                          Satzung                                (1) Für die in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EG) Nr.
   § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen                882/2004 des Europäischen
   § 5 Gebühren für weitergehende Untersuchungen /               Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Kontrollen zur
               Rückstandsuntersuchungen                          Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermit-
§ 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen              telrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und
                  Rückstandskontrollplan                         Tierschutz genannten Tätigkeiten (Amtshandlungen) erhebt
§ 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs-           der Landkreis Trier-Saarburg kostendeckende Gebühren nach
                    zeiten, Wartegebühr                          Art. 26, 27, 28 und 29 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B
§ 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu-          und Anhang V Abschnitt B dieser Verordnung sowie dem Lan-
         chung oder der gesamten Untersuchung                    desgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 03.September
                        § 9 Auslagen                             1974 in der geltenden Fassung
         § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel               (2) Gebührenpflichtig sind die natürlichen oder juristischen
                 § 11 Salvatorische Klausel                      Personen, die nach Absatz 1 gebührenpflichtigen Amtshand-
                   § 12 Geltungsbereich                          lungen zurechenbar verursachen bzw. deren Tätigkeiten Amts-
                § 13 Schlussbestimmungen                         handlungen im Sinne des Abs. 1 unterliegen.
                                                                 (3) Die Gebühren werden –sofern nicht ausdrücklich etwas
der Kreistag hat auf Grund                                       anderes bestimmt ist- in der Anlage als einheitliche Gebühren
                                                                 ausgewiesen. Die Anlage bildet einen Teil der Satzung
der Verordnung EG Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments
und des Rates über amtliche Kontrollen zur Überprüfung           § 2 - Begriffsbestimmungen
und Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts so-      (1) Gewerbliche Kleinbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be-
wie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz          triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender-
vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165 Seite 1, Berichtigung      jahres weniger als 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche
EU ABl. Nr. L 191 Seite 1), zuletzt geändert durch Verordnung    geschlachtet worden sind. Zudem gelten Geflügelschlachtbe-
(EG) Nr. 1029/2008 vom 20. Oktober 2008 (EU L 278 S. 6 vom       triebe, in denen weniger als an vier Tagen in der Woche mit
21.10.2008) und                                                  mindestens acht Stunden Schlachtdauer geschlachtet wird, als
Katastrophale Überschwemmungen an Sauer und Kyll - Landkreis Trier-Saarburg
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                           Ausgabe 29 | 2021

gewerbliche Kleinbetriebe.                                           tragen.
(2) Gewerbliche Großbetriebe im Sinne dieser Satzung sind
Betriebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalen-            § 6 - Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen
derjahres mindestens 20 Großvieheinheiten in der Kalender-           Rückstandskontrollplan
woche geschlachtet worden sind. Wildbearbeitungsbetriebe             Die Rückstandsuntersuchungen zum Nachweis von Rück-
gelten als Großbetriebe, wenn im Durchschnitt des vorange-           ständen und Kontaminationen sind verpflichtende Untersu-
gangenen Kalenderjahres mehr als 40 Stück Rotwild oder 100           chungen nach dem sog. Nationalen Rückstandskontrollplan
ausgewachsene Wildschweine oder 133 Stück Dam-, Sikawild             (NRKP). Die Untersuchungen erfolgen im Landesuntersu-
oder nicht ausgewachsene Wildschweine oder 200 Stück Reh-            chungsamt und werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
oder Muffelwild wöchentlich bearbeitet worden sind. Nimmt            quartalsweise in Rechnung gestellt. Die Kosten wurden auf alle
ein Schlachtbetrieb seine Tätigkeit neu auf, erfolgt die Einstu-     Schlachttiere der betroffenen Tierarten Rinder und Schweine
fung als Klein- oder Großbetrieb im laufenden Kalenderjahr           (in Höhe von 0,37 €) pro Tier umgelegt.
nach den tatsächlichen monatlichen Schlachtzahlen.
(3) Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb ge-               § 7 - Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs-
werblicher Schlachtbetriebe, bei denen das geschlachtete             zeiten, Wartegebühr
Fleisch ausschließlich zum privaten Verzehr durch den Tierhal-       Die Schlachttage bzw. Schlachtzeiten sind im Geltungsbereich
ter oder seine im Haushalt lebende Familie bestimmt ist.             dieser Satzung wie folgt festgesetzt:
(4) Großbetriebe nach § 26 Abs. 1, Satz 1 des Tarifvertrages         • für gewerbliche Schlachtungen:
zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der           montags, mittwochs und freitags von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Fleischuntersuchung, sind Schlachtbetriebe, die am 31. August          samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr
2008 schon und am 01. September 2008 noch bestanden ha-              • für nicht gewerbliche Schlachtungen:
ben und bei denen im Durchschnitt des Referenzzeitraumes               freitags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr
des § 25 Abs. 2 Satz 1 des genannten Tarifvertrages (d.h. im           samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Jahr 2007) weniger als 300 Großvieheinheiten monatlich ge-
schlachtet worden sind.                                              Bei Untersuchungen von Tieren, die auf Verlangen des Verfü-
                                                                     gungsberechtigten außerhalb der festgesetzten Schlachttage
§3 - Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der                   bzw. Schlachtzeiten durchgeführt werden, wird ein Aufschlag
Satzung                                                              auf die Gesamtgebühr erhoben. Gleiches gilt, wenn durch die
                                                                     Gebührenpflichtigen zu vertretende Verzögerungen bzw. Un-
(1) Die Untersuchungsgebühren setzen sich aus Gebühren               terbrechungen während der Schlachtzeit von mindestens 30
für die Schlachttier-und Fleischuntersuchung nach Anlage 1           Minuten verursacht werden. Der Gebührenaufschlag bzw. die
zuzüglich der Kosten für Trichinenprobenentnahmen und Tri-           Wartegebühr wird als Stundengebühr nach Anlage 4 (je ange-
chinenprobenuntersuchungen sowie der Umlage der Kosten               fangene 15 Minuten) berechnet und festgesetzt.
für Proben nach dem nationalen Rückstandskontrollplan nach
Anlage 2 zusammen.                                                   § 8 - Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu-
(2) Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach-         chung oder der gesamten Untersuchung
tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre-         (1) Die Gebühren nach den §§ 3 - 9 sind in voller Höhe auch
chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert,          dann zu verrichten, wenn nur ein Teil der Untersuchung oder
bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr          Kontrolle stattgefunden hat.
Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort             (2) Unterbleibt die angemeldete Untersuchung oder die Amts-
ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die              handlung, weil diese nicht zu der angemeldeten Zeit durch-
Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation          geführt werden konnte, so ist als Ersatz für die tatsächlich
der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel        entstandenen Kosten eine Stundengebühr nach Anlage 4 (je
mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt.                             angefangene 15 Minuten) zu entrichten.
(3) Kosten für tarifrechtlich anfallende Wegstreckenentschädi-
gungen werden zusätzlich als Auslagen geltend gemacht.               § 9 - Auslagen
                                                                     Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer
§ 4 - Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen                     Amtshandlung Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der
Bei Tieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt die Tri-   Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner diese
chinenprobenuntersuchung nach der Verdauungsmethode in               zu erstatten. Als zusätzliche Auslagen könnten beispielsweise
den Untersuchungsstellen in Saarburg und Trier. Die Gebühr           Wegstrecken-entschädigungen (0,30 € je gefahrenen Kilome-
für die Untersuchung wird je Tier/Fleischteil auf Grund von An-      ter) oder Versandgebühren entstehen.
lage 2 festgesetzt und erhoben.
                                                                     § 10 - Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel
§ 5 - Gebühren für weitgehende Untersuchungen/                       (1) Die Gebühren und Kosten/Auslagen sind durch die Unter-
Rückstandsuntersuchungen                                             sucher einzuziehen, soweit nicht Gebührenbescheide erteilt
Werden bei begründetem Verdacht auf eine evtl. Genussun-             werden. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der
tauglichkeit (z.B. bei Krankheiten oder Rückständen) weiterge-       Amtshandlung oder der sonstigen Dienstgeschäfte.
hende Untersuchungen erforderlich, so hat der Verfügungsbe-          (2) Soweit Gebühren und Kosten/Auslagen durch Bescheid an-
rechtigte die hierdurch entstehenden Kosten und Auslagen zu          gefordert werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Er-
Katastrophale Überschwemmungen an Sauer und Kyll - Landkreis Trier-Saarburg
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                       Seite 9

                 Ausgabe 29 | 2021                                                                             Kreis Trier-Saarburg

halt des Bescheides fällig. Es können angemessene Abschlags-                15 Minuten 30 Minuten              60 Minuten
zahlungen gefordert werden.                                    amtlicher
(3) Wird gegen die gebührenpflichtige Amtshandlung oder die    Tierarzt /
Gebührenfestsetzung ein Rechtsmittel eingelegt, so wird da-    amtliche
durch die Fälligkeit der Gebühr nicht aufgehoben.              Tierärztin       15,47 € 30,93 € 		             61,86 €
                                                               amtlicher
§ 11 - Salvatorische Klausel                                   Fachassistenten/
Sollten einzelne Regelungen dieser Satzung oder des Gebüh- amtliche
renverzeichnisses nichtig sein, so bleibt die Satzung bzw. das Fachassistentin 7,53 € 15,07 € 		               30,14 €
Gebührenverzeichnis im Übrigen wirksam.
                                                                                 Satzung
§ 12 - Geltungsbereich                                                  des Kreises Trier-Saarburg
Diese Satzung gilt im Landkreis Trier-Saarburg und, soweit sie                   über die
sich auf Gebühren im Rahmen der Schlachttier- und Fleischun-  Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen
tersuchung sowie der Rückstands- und Trichinenprobenunter-                  auf dem Gebiet der
suchungen bezieht, auch im Gebiet der kreisfreien Stadt Trier.  Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
                                                                         sowie der Fleischhygiene
§ 13 - Schlussbestimmungen
                                                             für den im Landkreis Trier-Saarburg ansässigen
(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2014 in Kraft
und gilt bis 31.12.2014.                                    Großbetrieb im Sinne des § 26 Abs. 1 des Tarifver-
                                                                       trages Fleischuntersuchung,
Trier, den 06. Juli 2021
Günther Schartz, Landrat                                                  gültig vom 01.01.2015 – 31.12.2015
                                                                                             Inhalt
- Anlage 1 -                                                                          Rechtsgrundlagen
Stückvergütung Schlachttier- und Fleischuntersuchung                 § 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner
Tierart / Schlachtgewicht		      Gebührensätze je Tag                            § 2 Begriffsbestimmungen
 				                            und Tier in EUR                  § 3 Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der Sat-
Einhufer 			29,84                                                                             zung
Rinder				20,96                                                      § 4 Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen
Schweine			8,07                                                  § 5 Gebühren für weitergehende Untersuchungen / Rück-
Schafe und Ziegen		              7,46                                              standsuntersuchungen
                                                                 § 6 Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen
Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach-                           Rückstandskontrollplan
tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre-     § 7 Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs-
chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert,                          zeiten, Wartegebühr
bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr       § 8 Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu-
Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort                  chung oder der gesamten Untersuchung
ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die                                  § 9 Auslagen
Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation               § 10 Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel
der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel                     § 11 Salvatorische Klausel
mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt                                             § 12 Geltungsbereich
                                                                                 § 13 Schlussbestimmungen
- Anlage 2 -
Gebühren pro Schlachttier ohne Schlachttierzahlstaffelung        Der Kreistag hat auf Grund der Verordnung EG Nr. 882/2004
Gebühren       Trichinenunter- Trichinenprobe- Umlage            des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche
pro Tier		     suchung           entnahme          NRKP          Kontrollen zur Überprüfung und Einhaltung des Lebensmittel-
Einhufer		     0,98 €		          0,52 €                          und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tierge-
Schwein		      0,98 €		          0,52 €		          0,37 €        sundheit und Tierschutz vom 29. April 2004 (EU ABl. Nr. L 165
Rind            				                               0,37 €        Seite 1, Berichtigung EU ABl. Nr. L 191 Seite 1), zuletzt geändert
                                                                 durch Verordnung (EG) Nr. 1029/2008 vom 20. Oktober 2008
- Anlage 3 -                                                     (EU L 278 S. 6 vom 21.10.2008) und
Gebühren für BSE-Untersuchungen/                                 § 38 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermit-
Rückstandsuntersuchungen                                         telgesetzbuches neugefasst in der Bekanntmachung vom
Die Gebühren betragen 22,00 € je Probe.                          03.06.2013 BGBl. S. 1426 und
                                                                 des Artikel 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschrif-
- Anlage 4 -                                                     ten des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechtes –Ver-
Stundenvergütung                                                 ordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen,
                                                                 Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmit-
                                                                 teln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittelverordnung
Katastrophale Überschwemmungen an Sauer und Kyll - Landkreis Trier-Saarburg
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  Kreis Trier-Saarburg                                                                         Ausgabe 29 | 2021

– TierLMHV vom 08. August 2007 (BGBl. I, S. 1816) und              nach den tatsächlichen monatlichen Schlachtzahlen.
des Artikels 3 der Verordnung zur Durchführung von Vor-            (3) Hausschlachtungen sind Schlachtungen außerhalb ge-
schriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts         werblicher Schlachtbetriebe, bei denen das geschlachtete
– Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen          Fleisch ausschließlich zum privaten Verzehr durch den Tierhal-
Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehr-             ter oder seine im Haushalt lebende Familie bestimmt ist.
bringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische         (4) Großbetriebe nach § 26 Abs. 1, Satz 1 des Tarifvertrages
Lebensmittel-Überwachungsverordnung -TierLMÜV vom 08.              zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der
August 2007 (BGBl. I S. 1816, 1864), in Verbindung mit dem         Fleischuntersuchung, sind Schlachtbetriebe, die am 31. August
Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 3. September          2008 schon und am 01. September 2008 noch bestanden ha-
1974 (GVBl. S. 578, BS 2013-1), zuletzt geändert durch Gesetz      ben und bei denen im Durchschnitt des Referenzzeitraumes
vom 27. Oktober 2009 (GVBl. S. 364) und des Landesgesetzes         des § 25 Abs. 2 Satz 1 des genannten Tarifvertrages (d.h. im
zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-           Jahr 2007) weniger als 300 Großvieheinheiten monatlich ge-
gesetzes (AGLBR vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 362) und            schlachtet worden sind.

des § 17 der Landkreisordnung (LKO) für Rheinland-Pfalz i.d.F. §3 - Gebühren für Großbetriebe nach § 2 Abs. 4 der
vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 188), zuletzt geändert durch Arti- Satzung
kel 2 des Gesetzes vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319)                (1) Die Untersuchungsgebühren setzen sich aus Gebühren
                                                                für die Schlachttier-und Fleischuntersuchung nach Anlage 1
(in den jeweils geltenden Fassungen)                            zuzüglich der Kosten für Trichinenprobenentnahmen und Tri-
am 05.07.2021 folgende Satzung beschlossen:                     chinenprobenuntersuchungen sowie der Umlage der Kosten
                                                                für Proben nach dem nationalen Rückstandskontrollplan nach
§ 1 - Gebührentatbestand und Gebührenschuldner                  Anlage 2 zusammen.
(1) Für die in Anhang IV Abschnitt A der Verordnung (EG) Nr. (2) Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlach-
882/2004 des Europäischen                                       tet, reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entspre-
Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über Kontrollen zur chend bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert,
Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermit- bei 65 - 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr
telrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Schlachttieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort
Tierschutz genannten Tätigkeiten (Amtshandlungen) erhebt ausgewiesenen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die
der Landkreis Trier-Saarburg kostendeckende Gebühren nach Summe der Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation
Art. 26, 27, 28 und 29 in Verbindung mit Anhang IV Abschnitt B der höchsten Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel
und Anhang V Abschnitt B dieser Verordnung sowie dem Lan- mit der darin enthaltenen Gebühr ergibt.
desgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 03.September (3) Kosten für tarifrechtlich anfallende Wegstreckenentschädi-
1974 in der geltenden Fassung                                   gungen werden zusätzlich als Auslagen geltend gemacht.
(2) Gebührenpflichtig sind die natürlichen oder juristischen
Personen, die nach Absatz 1 gebührenpflichtigen Amtshand- § 4 - Gebühren für Trichinenprobenuntersuchungen
lungen zurechenbar verursachen bzw. deren Tätigkeiten Amts- Bei Tieren, die Träger von Trichinen sein können, erfolgt die Tri-
handlungen im Sinne des Abs. 1 unterliegen.                     chinenproben-untersuchung nach der Verdauungsmethode in
(3) Die Gebühren werden –sofern nicht ausdrücklich etwas den Untersuchungsstellen in Saarburg und Trier. Die Gebühr
anderes bestimmt ist- in der Anlage als einheitliche Gebühren für die Untersuchung wird je Tier/Fleischteil auf Grund von An-
ausgewiesen. Die Anlage bildet einen Teil der Satzung           lage 2 festgesetzt und erhoben.

§ 2 - Begriffsbestimmungen                                         § 5 - Gebühren für weitgehende Untersuchungen/Rück-
(1) Gewerbliche Kleinbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Be-     standsuntersuchungen
triebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalender-         Werden bei begründetem Verdacht auf eine evtl. Genussun-
jahres weniger als 20 Großvieheinheiten in der Kalenderwoche       tauglichkeit (z.B. bei Krankheiten oder Rückständen) weiterge-
geschlachtet worden sind. Zudem gelten Geflügelschlachtbe-         hende Untersuchungen erforderlich, so hat der Verfügungsbe-
triebe, in denen weniger als an vier Tagen in der Woche mit        rechtigte die hierdurch entstehenden Kosten und Auslagen zu
mindestens acht Stunden Schlachtdauer geschlachtet wird, als       tragen.
gewerbliche Kleinbetriebe.
(2) Gewerbliche Großbetriebe im Sinne dieser Satzung sind          § 6 - Gebühren für Untersuchungen nach dem Nationalen
Betriebe, in denen im Durchschnitt des vergangenen Kalen-          Rückstandskontrollplan
derjahres mindestens 20 Großvieheinheiten in der Kalender-         Die Rückstandsuntersuchungen zum Nachweis von Rück-
woche geschlachtet worden sind. Wildbearbeitungsbetriebe           ständen und Kontaminationen sind verpflichtende Untersu-
gelten als Großbetriebe, wenn im Durchschnitt des vorange-         chungen nach dem sog. Nationalen Rückstandskontrollplan
gangenen Kalenderjahres mehr als 40 Stück Rotwild oder 100         (NRKP). Die Untersuchungen erfolgen im Landesuntersu-
ausgewachsene Wildschweine oder 133 Stück Dam-, Sikawild           chungsamt und werden der Kreisverwaltung Trier-Saarburg
oder nicht ausgewachsene Wildschweine oder 200 Stück Reh-          quartalsweise in Rechnung gestellt. Die Kosten wurden auf alle
oder Muffelwild wöchentlich bearbeitet worden sind. Nimmt          Schlachttiere der betroffenen Tierarten Rinder und Schweine
ein Schlachtbetrieb seine Tätigkeit neu auf, erfolgt die Einstu-   (in Höhe von 0,53 €) pro Tier umgelegt.
fung als Klein- oder Großbetrieb im laufenden Kalenderjahr
KREIS-NACHRICHTEN                                                                                                   Seite 11

                Ausgabe 29 | 2021                                                                           Kreis Trier-Saarburg

§ 7 - Schlachtung außerhalb festgesetzter Untersuchungs-        sich auf Gebühren im Rahmen der Schlachttier- und Fleischun-
zeiten, Wartegebühr                                             tersuchung sowie der Rückstands- und Trichinenprobenunter-
Die Schlachttage bzw. Schlachtzeiten sind im Geltungsbereich    suchungen bezieht, auch im Gebiet der kreisfreien Stadt Trier.
dieser Satzung wie folgt festgesetzt:
• für gewerbliche Schlachtungen:                                § 13 - Schlussbestimmungen
  montags, mittwochs und freitags von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr   (1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft und
  samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr                          gilt bis 31.12.2015.
• für nicht gewerbliche Schlachtungen:
  freitags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  samstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr                          Trier, den 06. Juli 2021
                                                                Landrat, Günther Schartz
Bei Untersuchungen von Tieren, die auf Verlangen des Verfü-
gungsberechtigten außerhalb der festgesetzten Schlachttage     - Anlage 1 -
bzw. Schlachtzeiten durchgeführt werden, wird ein Aufschlag    Stückvergütung Schlachttier- und Fleischuntersuchung
auf die Gesamtgebühr erhoben. Gleiches gilt, wenn durch die    Tierart / Schlachtgewicht Gebührensätze je Tag
Gebührenpflichtigen zu vertretende Verzögerungen bzw. Un-       und Tier
terbrechungen während der Schlachtzeit von mindestens 30       Januar-Februar 2015         Gebührensätze je Tag
Minuten verursacht werden. Der Gebührenaufschlag bzw. die       und Tier
Wartegebühr wird als Stundengebühr nach Anlage 4 (je ange-     März-Dezember 2015
fangene 15 Minuten) berechnet und festgesetzt.                 Einhufer           34,24 € 35,05 €
                                                               Rinder 24,05 € 24,63 €
§ 8 - Gebühr bei Nichtausführung eines Teils der Untersu- Schweine                9,14 € 9,37 €
chung oder der gesamten Untersuchung                           Schafe und Ziegen           8,56 € 8,76 €
(1) Die Gebühren nach den §§ 3 - 9 sind in voller Höhe auch
dann zu verrichten, wenn nur ein Teil der Untersuchung oder Werden an einem Schlachttag mehr als 35 Tiere geschlachtet,
Kontrolle stattgefunden hat.                                   reduziert sich die Stückgebühr (nach Anlage 1) entsprechend
(2) Unterbleibt die angemeldete Untersuchung oder die Amts- bei 36 - 64 geschlachteten Tieren auf 80 vom Hundert, bei 65 -
handlung, weil diese nicht zu der angemeldeten Zeit durch- 119 Tieren auf 65 vom Hundert und bei 120 und mehr Schlacht-
geführt werden konnte, so ist als Ersatz für die tatsächlich tieren auf 50 vom Hundert, entsprechend der dort ausgewie-
entstandenen Kosten eine Stundengebühr nach Anlage 4 (je senen Staffelung. Es wird jedoch mindestens die Summe der
angefangene 15 Minuten) zu entrichten.                         Gebühren erhoben, die sich aus der Multiplikation der höchsten
                                                               Tierzahl der niedrigeren Schlachttierzahlstaffel mit der darin
§ 9 - Auslagen                                                 enthaltenen Gebühr ergibt
Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme einer
Amtshandlung Auslagen notwendig, die nicht bereits mit der - Anlage 2 -
Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner diese Gebühren pro Schlachttier ohne Schlachttierzahlstaffelung
zu erstatten. Als zusätzliche Auslagen könnten beispielsweise Gebühren            Trichinenunter- Trichinenproben- Umlage
Wegstrecken-entschädigungen (0,30 € je gefahrenen Kilome- pro Tier		              -suchung        entnahme           NRKP
ter) oder Versandgebühren entstehen.                           Einhufer		         1,85 €		        0,56 €
                                                               Schwein		          1,85 €		        0,56 €		         0,53 €
§ 10 - Einziehung, Fälligkeit, Rechtsmittel                    Rind                				                            0,53 €
(1) Die Gebühren und Kosten/Auslagen sind durch die Unter-
sucher einzuziehen, soweit nicht Gebührenbescheide erteilt - Anlage 3 -
werden. Die Gebührenschuld entsteht mit Beendigung der Gebühren für BSE-Untersuchungen /
Amtshandlung oder der sonstigen Dienstgeschäfte.               Rückstandsuntersuchungen
(2) Soweit Gebühren und Kosten/Auslagen durch Bescheid an- Die Gebühren betragen 22,00 € je Probe.
gefordert werden, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Er-
halt des Bescheides fällig. Es können angemessene Abschlags- - Anlage 4 -
zahlungen gefordert werden.                                    Stundenvergütung
(3) Wird gegen die gebührenpflichtige Amtshandlung oder die                   15 Minuten 30 Minuten        60 Minuten
Gebührenfestsetzung ein Rechtsmittel eingelegt, so wird da- amtlicher
durch die Fälligkeit der Gebühr nicht aufgehoben.              Tierarzt /
                                                               amtliche
§ 11 - Salvatorische Klausel                                   Tierärztin        18,17 € 36,34 € 		        72,69 €
Sollten einzelne Regelungen dieser Satzung oder des Gebüh- amtlicher
renverzeichnisses nichtig sein, so bleibt die Satzung bzw. das Fachassistenten/
Gebührenverzeichnis im Übrigen wirksam.                        amtliche
                                                               Fachassistentin 8,85 € 17,71 € 		           35,41 €
§ 12 - Geltungsbereich
Diese Satzung gilt im Landkreis Trier-Saarburg und, soweit sie
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