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kiwuh.de FÖRDERUNG UND ENTLASTUNG privater Waldeigentümer im Bereich Wald und Forstwirtschaft EINE ÜBERSICHTS- DARSTELLUNG FÜR DIE PRAXIS
IMPRESSUM Herausgeber Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) OT Gülzow, Hofplatz 1 18276 Gülzow-Prüzen Tel.: 03843/6930-0 Fax: 03843/6930-102 info@fnr.de www.fnr.de Gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Text Dr. Dr. habil. Matthias Noack Redaktion Abteilung Kompetenz- und Informationszentrum Wald und Holz (KIWUH) der FNR Bilder Titel: Michael Jäger/Adobe.Stock Gestaltung/Realisierung www.tangram.de, Rostock Druck www.mkl-druck.de, Ostbevern Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier mit Farben auf Pflanzenölbasis Bestell-Nr. 1.018 1. Auflage FNR 2019
INHALT 1 Einführung 4 2 Förderung von Maßnahmen der Forstwirtschaft 7 2.1 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 7 2.2 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 7 2.3 Waldklimafonds 11 2.4 Fördersparte „Forstwirtschaft“ der Landwirtschaftlichen Rentenbank 14 2.5 Sonstige Fördermöglichkeiten 14 2.6 Behörden bzw. Fördermittelstellen der Bundesländer 16 3 Entlastung von Wald und Forstwirtschaft 18 3.1 Steuervergünstigungen im Kalamitätsfall 18 3.2 Forstschäden-Ausgleichsgesetz 18 4 Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes im Wald 20 4.1 Ökokonten zur Kompensation von Eingriffen in die Natur 20 4.2 Bundesprogramm Biologische Vielfalt 21 4.3 Landesförderung von Vertragsnaturschutz 23 4.4 Stiftungen 24 4.5 Wirtschaftskooperationen 25 4.6 Kompensationsmöglichkeiten 25 5 Weitere Informationen 26 3
1 EINFÜHRUNG Wälder sind unsere naturnahesten Land- gemeinschaft, der Europäischen Union, des ökosysteme in Deutschland. Ihre eindrucks- Bundes und der Bundesländer. Die daraus volle Erscheinung in der Landschaft und ihre resultierenden und teilweise sehr kom- hochkomplexen ober- und unterirdischen plexen Maßnahmen haben beträchtliche Strukturen machen sie zudem zum aus- Auswirkungen auf den Wald und die Forst- tauschintensivsten Ökosystem überhaupt. wirtschaft. Dieser Praxisleitfaden soll daher Da die vielfältigen ökologisch positiven einen Überblick vermitteln über die Mög- Wirkungen der Wälder weit in das Offenland lichkeiten zur finanziellen Förderung und reichen, sind sie für den Schutz des Klimas, steuerlichen Entlastung privater Waldeigen- der Bodenfruchtbarkeit, der Biodiversität tümer im Bereich Wald und Forstwirtschaft. und einer nachhaltigen biogenen Ressour- cennutzung auf der ganzen Landesfläche Gesetzlicher Auftrag bedeutsam und unverzichtbar. Wie kein an- Für Deutschland bestimmt das Bundes- deres Ökosystem sind die Wälder ein Garant waldgesetz (BWaldG, www.gesetze-im- für die dauerhafte Besiedlungs- und Nut- internet.de/bwaldg) in § 1, dass die Forst- zungsfähigkeit unseres Naturraumes. wirtschaft wegen der vielschichtigen Be- deutung des Waldes für Mensch und Natur Die moderne Forstwirtschaft mit dem Leit- zu fördern ist. bild einer nachhaltigen, ökologiegerechten Bewirtschaftung der Wälder ist folglich auch Gemäß § 41 BWaldG soll die Förderung die naturnaheste Landnutzungsform. Damit insbesondere auf die Sicherung der all- ist sie eine wesentliche Grundlage für die gemeinen Bedingungen für die Wirtschaft- umweltverträgliche Entwicklung und star- lichkeit von Investitionen zur Erhaltung und ke Multifunktionalität unserer ländlichen nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes Räume. Jedoch schädigen häufiger wer- abzielen. Die Forstwirtschaft ist unter Be- dende Extremwetterereignisse, der laufen- rücksichtigung ihrer naturbedingten und de Klimawandel und die anhaltend hohen wirtschaftlichen Besonderheiten mit Mit- Fremdstoffeinträge aus der Luft den Wald teln der Wirtschafts-, Verkehrs-, Agrar-, zunehmend und erschweren eine Forstwirt- Sozial- und Steuerpolitik in den Stand zu schaft, die auf den Dreiklang aus Schutz-, setzen, den Wald unter wirtschaftlich ange- Nutz- und Erholungsfunktion der Wälder messenen Bedingungen zu nutzen und zu ausgerichtet ist. erhalten. Der Schutz der Wälder und die Förderung Damit möchte der Gesetzgeber einen Bei- der Forstwirtschaft sind daher Ziel zahlrei- trag leisten, neben der Bereitstellung des cher Strategien bzw. Initiativen der Welt- wichtigsten nachwachsenden Rohstoffes 4
©© Timo Ackermann Holz die bedeutenden Funktionen des Wal- Als Finanzierungsgrundlagen dienen die als des für die Biodiversität, die Bodenfrucht- Säulen bezeichneten Fonds: barkeit, den Klimaschutz, den Landschafts- wasserhaushalt, die Reinhaltung der Luft, Der Europäische Garantiefonds für die die Landschaftsstruktur sowie die Erholung Landwirtschaft (EGFL) regelt als „erste der Bevölkerung sicherzustellen und nach- Säule“ Direktzahlungen an landwirtschaft- haltig zu entwickeln. liche Betriebe und Maßnahmen zur Verwal- tung der Agrarmärkte. Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union Der Europäische Landwirtschaftsfonds Mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt die Europäische Union ihre Mit- (ELER) zielt als „zweite Säule“ auf die Stär- gliedsstaaten dabei, die ländlichen Räu- kung der Wettbewerbsfähigkeit von Land-, me auf die wirtschaftlichen, umweltpoliti- Forst- und Ernährungswirtschaft und fördert schen und sozialen Herausforderungen des Maßnahmen zum Ressourcen- und Klima- 21. Jahrhunderts vorzubereiten. schutz sowie zur Verbesserung der Lebens- qualität im ländlichen Raum. 5
Der Europäische Landwirtschaftsfonds Neben ELER gibt es weitere Fonds der EU ELER ist wesentlicher Bestandteil der Stra- für die zumindest teilweise Finanzierung tegie Europa 2020, mit der die nachhal- von Umwelt- oder Naturschutzmaßnahmen. tige Entwicklung des ländlichen Raums in Dazu zählen der Europäische Fonds für regi- der EU gefördert werden soll. Entsprechend onale Entwicklung (EFRE), der Europäische zielt die ELER-Förderung darauf ab: Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und • die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirt- der Europäische Sozialfonds (ESF). Die schaft zu fördern, Gelder werden in der Regel über die Bun- • die nachhaltige Bewirtschaftung der desländer zur Verfügung gestellt. natürlichen Ressourcen und den Klima- schutz zu gewährleisten und Der einzige EU-Fonds, der ausschließlich für • eine ausgewogene räumliche Entwick- die Finanzierung von Umwelt- und Klima- lung der ländlichen Wirtschaft und der schutzmaßnahmen eingerichtet wurde, ist ländlichen Gemeinschaften zu erhalten, der Fonds LIFE (L’Instrument Financier pour einschließlich der Schaffung und des Er- l’Environnement, ec.europa.eu/easme/en/ halts von Arbeitsplätzen. life). Der Förderbereich „LIFE Natur und Bio- diversität“ dient dem Schutz von Arten und Die ELER-Verordnung Nr. 1305/2013 Lebensräumen von gemeinschaftlicher Be- (data.europa.eu/eli/reg/2013/1305/oj) deutung. Das Programm unterstützt dabei definiert den rechtlichen Rahmen für die vor allem die Errichtung und das Manage- daraus folgenden Programme zur Förde- ment des europäischen Schutzgebietsnet- rung land- und forstwirtschaftlicher Maß- zes Natura 2000. nahmen, für Natura-2000-Ausgleichszah- lungen oder Beratungsleistungen durch Die Förderung forstlicher Maßnahmen die EU-Mitgliedsstaaten und Regionen. Die durch öffentliche Gelder erfolgt in Deutsch- Umsetzung der ELER-Förderung erfolgt auf land auf der Grundlage der folgenden Fi- der Grundlage der Entwicklungsprogram- nanzierungsmodelle: me für den ländlichen Raum (EPLR), die in • Europäische Union, Bund und Bundes- Deutschland regionalspezifisch für jedes land (z. B. naturnahe Waldbewirtschaf- Bundesland erstellt wurden. tung, Wegebau), • Bund und Bundesland (z. B. forstwirt- Für Deutschland stehen im Zeitraum von schaftliche Zusammenschlüsse), 2014 bis 2020 jährlich EU-Mittel in Höhe von • Europäische Union und Bundesland ca. 1,35 Milliarden Euro aus dem ELER-Fonds (z. B. Vertragsnaturschutz) und zur Verfügung. Die EU-Mitgliedsstaaten sind • Bundesland (z. B. Vertragsnaturschutz). gehalten, diese EU-Mittel mit nationalen Mit- teln von Bund, Ländern oder Kommunen als Co-Finanzierung aufzustocken, um eine bes- sere Hebelwirkung zu entfalten. 6
2 FÖRDERUNG VON MASSNAHMEN DER FORSTWIRTSCHAFT 2.1 Europäischer Landwirt Art und Höhe der Mittelvergabe schaftsfonds für die Die Zuwendungen erfolgen gewöhnlich als Entwicklung des länd Projektförderung in Form von Zuschüssen lichen Raums (ELER) als Voll- oder Anteilfinanzierung. Die Län- der bestimmen die Höhe in ihren jeweiligen Maßgebend hierfür sind die von den Bun- Richtlinien zu den Einzelprogrammen. desländern erarbeiteten ELER-Länderpro- gramme, welche die regionalspezifischen Ansprechpartner und Ziele und Maßnahmen zur Förderung der genehmigende Stellen ländlichen Entwicklung definieren. Sie Anträge auf ELER-Förderung werden von basieren auf einer Analyse der jeweiligen den Forstbehörden (Forstamt, Landesforst- Ausgangssituation und berücksichtigen die betrieb, in einigen Ländern auch Landwirt- regionalen Stärken und Schwächen im Agrar- schaftskammer oder andere Institutionen) und Forstbereich. entgegengenommen. Förderfähige Maßnahmen Die Durchführung der Maßnahmen liegt al- Fördergegenstand der regionalspezifischen lein in der Zuständigkeit der Länder. Für An- Förderrichtlinien können sein: tragstellende sind deshalb die Richtlinien • der Umbau kalamitätsgefährdeter Wälder, des Landes maßgebend. • die Anlage/Unterhaltung von Wundstrei- fensystemen, Wasserentnahmestellen und Verbindungswegen zwischen Wasser- 2.2 Gemeinschaftsaufgabe entnahmestellen und Hauptfahrwegen „Verbesserung der sowie Agrarstruktur und des • investive Vorhaben zur Steigerung des Küstenschutzes“ Freizeitwertes von Wäldern. Innerhalb Deutschlands fördern der Bund Antragsberechtigte Personen und die Länder mit der Gemeinschaftsauf- oder Institutionen gabe „Verbesserung der Agrarstruktur und Zuwendungsberechtigt sind natürliche und des Küstenschutzes“ (GAK) gemeinsam die juristische Personen des privaten und öf- ländlichen Räume, die Landwirtschaft und fentlichen Rechts als Eigentümer oder Be- den Schutz der Küsten, wobei der Bund sitzer forstwirtschaftlicher Flächen. mindestens die Hälfte der Ausgabenlast trägt. Grundlage hierfür ist Artikel 91a des 7
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Förderfähige Maßnahmen Deutschland, wonach für die Verbesserung Im Rahmen der GAK sind die folgenden Maß- der Agrarstruktur und des Küstenschutzes nahmengruppen grundsätzlich förderfähig: der Bund bei der Erfüllung von Aufgaben • naturnahe Waldbewirtschaftung, der Länder mitwirkt, wenn diese Aufgaben • forstwirtschaftliche Infrastruktur, für die Gesamtheit bedeutsam sind und die • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung • Erstaufforstung, der Lebensverhältnisse erforderlich ist (Ge- • Vertragsnaturschutz im Wald sowie meinschaftsaufgaben). • Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremereignisse verursachten Folgen im Damit möchte die Bundesregierung sicher- Wald. stellen, dass • die Land- und Forstwirtschaft leistungs- Förderfähige Einzelmaßnahmen sind: fähig und auf künftige Anforderungen • Naturnahe Waldbewirtschaftung ausgerichtet ist, –– Gutachten und fachliche Stellung- • die Land- und Forstwirtschaft im ge- nahmen, wenn sie einer Umstellung meinsamen Markt der Europäischen Ge- auf naturnahe Waldwirtschaft dienen, meinschaft wettbewerbsfähig ist, –– Vorarbeiten (z. B. Untersuchungen, • die ländlichen Gebiete nachhaltig leis- Standortgutachten), tungsfähig bleiben und eine umwelt- –– Waldumbau, und ressourcenschonende Land- und –– Jungbestandspflege; Forstwirtschaft integraler Bestandteil • Bodenschutzkalkung; dieser Gebiete sind und • Forstwirtschaftliche Infrastruktur • der Küstenschutz verbessert wird. –– Wegebau (Neubau, Befestigung sowie Grundinstandsetzung forstwirtschaft- Einzelheiten zu den Grundsätzen, Zielen licher Wege), und Verfahrensfragen regelt das Gesetz –– Holzkonservierungsanlagen (Erstinves- über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbes- titionen zur Lagerung von Holz und die serung der Agrarstruktur und des Küsten- dafür erforderliche konservierende Be- schutzes“ (GAK-Gesetz, GAKG). Rechts- handlung); grundlagen und Funktionsweise erläutert • Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse das Bundesministerium für Ernährung –– Maßnahmen zur Entwicklung gemein- und Landwirtschaft (www.bmel.de/DE/ schaftlicher Bewirtschaftungsmodelle, Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozial –– Waldpflegevertrag, politik/GAK). –– Mitgliederinformation, –– Zusammenfassung des Holzangebots (bisherige Mobilisierungsprämie), –– Professionalisierung von Zusammen- schlüssen; 8
• Erstaufforstung besonderen Kalamitätssituation wurde die- –– Kulturbegründung (Kulturvorbereitung, ser Betrag für die Haushaltsjahre 2020 bis Saat, Pflanzung, Erhebungen, Siche- 2023 von jährlich 5 auf 10 Mio. Euro erhöht. rung der Kultur), –– Nachbesserungen; Förderfähig sind: • Vertragsnaturschutz im Wald • Maßnahmen zur bestandes- und boden- –– Bewirtschaftung, Pflege oder Nut- schonenden Räumung von Kalamitäts- zungsverzicht auf forstwirtschaftlich flächen; genutzten sowie nutzbaren Flächen • Waldschutzmaßnahmen wie nach naturschutzfachlichen Vorgaben, –– Überwachung, Vorbeugung und Be- z. B. in FFH-Gebieten; kämpfung von Schadorganismen (z. B. • Förderung von Maßnahmen zur Bewälti- Borkenkäfer), gung der durch Extremwetterereignisse –– Bekämpfung von Schadorganismen verursachten Folgen im Wald durch Auffinden und Aufarbeitung –– Maßnahmen zur bestandes- und von befallenem Holz (z. B. Sanitärhie- bodenschonenden Räumung von Ka- be, Entrinden, Entsorgen der Rinde, lamitätsflächen, Rücken und Transport von Holz), –– Waldschutzmaßnahmen, –– Anlage von Holzlagerplätzen (Nass- –– Wiederaufforstung. und Trockenlager) zur Lagerung von Kalamitätsholz, Hinweise –– Wiederherstellung von infolge von Die Standortkartierung ist Planungsgrund- Starkregenereignissen beschädigten lage für Erstaufforstungs-, Umbau- oder Waldwegen und der dazugehörigen langfristige Überführungsmaßnahmen und notwendigen Anlagen (z. B. Durchläs- weitere Maßnahmen zur Umstellung auf eine se, Ausweichstellen), naturnahe Waldbewirtschaftung. –– Maßnahmen zur Prävention und Be- kämpfung von Waldbränden; Für die Bewältigung der Waldschäden • Wiederaufforstung, Vor- und Unterbau durch Extremwetterereignisse wurde sowie Nachbesserung in lückigen oder auf Vorschlag des Bundesministeriums für verlichteten Beständen, die durch Ex- Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im tremwetterereignisse und deren Folgen Jahr 2018 der GAK-Fördertatbestand „Förde- entstanden sind. rung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ beschlossen. Als zweckge- bundene zusätzliche GAK-Mittel stellte der Deutsche Bundestag im Haushalt des Jahres 2019 hierfür 25 Mio. Euro für einen Zeitraum von fünf Jahren zur Verfügung. Aufgrund der 9
Antragsberechtigte Personen Ansprechpartner und oder Institutionen genehmigende Stellen Fördergelder können beantragen: Anträge auf GAK-Förderung werden von den • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse Forstbehörden der Bundesländer (Forst- im Sinne des Bundeswaldgesetzes, amt, Landesforstbetrieb, in einigen Ländern • natürliche Personen und auch Landwirtschaftskammer oder andere • juristische Personen des privaten und Institutionen) entgegengenommen. öffentlichen Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen mit Aus- Die Durchführung der Maßnahmen liegt nahme von Bund und Ländern. allein in der Zuständigkeit der Bundeslän- der. Für den Antragsteller sind deshalb die Art und Höhe der Mittelvergabe Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes Die Förderung der einzelnen Maßnahmen maßgebend. erfolgt in Form von Zuschüssen. Ihre Höhe ist für die einzelnen Maßnahmen unterschied- lich und liegt in der Regel zwischen 30 % und 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Länder können für bestimmte Maßnahmen kalkulierte Kostensätze festsetzen. ©© Werner/Adobe.Stock 10
2.3 Waldklimafonds • Maßnahmen zur „Sicherung und Erhö- hung der CO2-Speicher- und Senkenfunk- Der Waldklimafonds ist Programmbestand- tion der Wälder sowie die Vermeidung teil des Sondervermögens „Energie- und von Treibhausgasemissionen“ (Förder- Klimafonds“ (EKF) (www.gesetze-im-in schwerpunkt 2). ternet.de/ekfg) und wurde auf der Grund- lage eines Beschlusses des Deutschen Förderfähige Maßnahmen Bundestages unter Federführung des Bun- Der Förderschwerpunkt 1 hat die Erhöhung desumweltministeriums (BMU) und des der Anpassungsfähigkeit von Wäldern an den Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) Klimawandel bei Erhalt ihrer Funktionen im Jahr 2013 eingerichtet. Mit ihm möchte für die biologische Vielfalt, als CO2-Senke die Bundesregierung das Erreichen der an- sowie zur Sicherung des CO2-Minderungs- spruchsvollen nationalen, europäischen und potenzials von Wäldern und Holzprodukten internationalen Klimaschutzziele unterstüt- zum Ziel. zen. Das jährliche Fördervolumen betrug bis- lang 19,5 Mio. Euro. Ab dem Jahr 2019 ste- Förderfähige Modellprojekte zum Klima- hen pro Jahr 24,5 Mio. Euro zur Verfügung. schutz sind: • Wiederherstellung eines ausgeglichenen, Die Förderrichtlinie „Waldklimafonds“ naturraumtypischen Landschaftswasser (www.waldklimafonds.de) zielt explizit haushalts, z. B. durch Sicherung bzw. auf Maßnahmen von besonderem Bundes- Anhebung des Grundwasserspiegels, Er- interesse. Gefördert werden Pilotprojekte, höhung des Wasserrückhaltepotenzials Forschungs- und Kommunikationsmaßnah- der Waldböden mit ihrer Kohlenstoffspei- men, die der Anpassung der Wälder an den cherfähigkeit, Verminderung bzw. Verzö- Klimawandel dienen und helfen, den un- gerung des Oberflächenabflusses. verzichtbaren Beitrag naturnaher, struktur- • Schutz, Erhalt und Renaturierung von und artenreicher Wälder zur Sicherung der Mooren im Wald sowie von Moorwäldern. natürlichen Lebensgrundlagen auf Dauer • Wiederherstellung, Redynamisierung und zu erhalten. Weiterhin sollen die positiven Neuanlage von natürlichen oder naturver- Effekte für die Erschließung des CO2-Min- träglich genutzten Au- und Feuchtwäldern, derungs-, Energie- und Substitutionspoten- z. B. durch Rückbau von Drainagen und zials von Wald und Holz verstärkt werden. Entwässerungseinrichtungen, Bau von Einrichtungen zur naturnahen Wasserrück- Für den Bereich der Forstwirtschaft sieht haltung, Pflanzungen zur Renaturierung der Waldklimafonds die Förderung vor für: von Moor-, Au- und Feuchtwäldern. • Maßnahmen zur „Erhöhung der Anpas- • Einrichtung von Referenzflächen mit sungsfähigkeit von Wäldern an den Kli- dauerhaft natürlicher Waldentwicklung mawandel“ (Förderschwerpunkt 1) und zur Erforschung der Anpassungsfähigkeit 11
von Waldökosystemen und deren CO2-Bi- Förderfähige Modellprojekte zum Klima- lanz sowie Erhaltung und Entwicklung schutz sind: forstgenetischer Ressourcen, sofern sich • Konzeptionen präventiver Maßnahmen unter Berücksichtigung des Netzwerks zur Vermeidung und zur Bewältigung bestehender Referenzflächen zusätzli- großflächiger Schadereignisse. cher Bedarf ergibt. Die Referenzflächen Hierunter fallen die Entwicklung von sollen die für Deutschland flächenbe- Konzepten zur überbetrieblichen La- deutsamsten Waldtypen und -entwick- gerplatz-Infrastruktur (forstlicher Vor- lungsphasen (inkl. Bestände mit hohem sorgeplan Infrastruktur), zur Abdeckung Alt- und Totholzanteil) repräsentieren. klimabedingter Risiken der Forstbe- • Erhaltung und Entwicklung forstgeneti- triebe (z. B. Anlage bzw. Unterhaltung scher Ressourcen und der biologischen von Waldbrandschutzstreifen, Lösch- Vielfalt als Grundlage der Anpassungs- weihern, Waldbrandüberwachungsein- fähigkeit der Wälder. richtungen) sowie von Wissenssamm- Hierunter fallen die Anlage von Erhal- lungen und Methodenentwicklung (z. B. tungsplantagen für Baum- und Strauch- Notfallpläne, Wiederbewaldungsstrate- arten sowie Pflegemaßnahmen in aus- gien, längerfristige Holzlagerung, Logis- gewiesenen Generhaltungsbeständen, tik-Konzepte). Die Förderung von Inves- in zugelassenen Saatguterntebeständen titionen ist hierbei ausgeschlossen. sowie in Beständen mit beigemischten • Umsetzung neu entwickelter vorbeugen- seltenen Baumarten. Weiterhin Ergän- der Forstschutzmaßnahmen zur Vermei- zungspflanzungen mit gebietsheimi- dung und Begrenzung klimabedingter schem Vermehrungsgut zur Aufwertung flächiger Schadereignisse. von individuenarmen Vorkommen sel- • Neuanlage von Mischwäldern (Erstauf- tener Baumarten mit dem Ziel der Wie- forstung) mit dem Ziel einer optimierten derherstellung einer überlebensfähigen CO2-Bindung (Kriterium: Zuwachs pro Population, die Vernetzung isolierter Hektar) und gutem Substitutionspoten- Populationen und Biotope sowie der zial unter Berücksichtigung anpassungs- Aufbau und die Entwicklung von Vernet- fähiger, standortgerechter, möglichst zungsstrukturen zur Sicherstellung der überwiegend natürlich vorkommender genetischen Vielfalt. Baumarten. Die Förderung schließt die gezielte Begründung von Vorwäldern mit Der Förderschwerpunkt 2 zielt auf die Si- geeigneten Pionierbaumarten ein. cherung und Erhöhung der CO2-Speicher- Hierunter fallen Saat, Pflanzung und und Senkenfunktion der Wälder sowie die Maßnahmen zur gelenkten Sukzession Vermeidung von Treibhausgasemissionen. einschließlich Kulturvorbereitung, Schutz Diese Ziele sollen auch durch Maßnahmen der Kultur, Erhebungen wie z. B. Standort- der Vorsorge und des Risikomanagements gutachten, die der Vorbereitung der Maß- bei Schadereignissen unterstützt werden. nahme dienen, und Nachbesserungen, 12
©© Urbi/Fotolia.com soweit der Waldbesitzer den Ausfall nicht Art und Höhe der Mittelvergabe zu vertreten hat. Darüber hinaus wird Die Zuwendungen für Maßnahmen der För- eine Aufforstungsprämie gewährt. derschwerpunkte 1 und 2 können bei privaten Die gepflanzten Arten müssen an die und kommunalen Zuwendungsempfängern Umwelt- und Klimabedingungen des bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausga- Gebiets angepasst sein und bestimmte ben betragen. Sie werden auf dem Wege der Mindestumweltanforderungen erfüllen. Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht Für die Anpflanzung von Bäumen für rückzahlbarer Zuschuss gewährt. den Niederwaldbetrieb mit Kurzumtrieb, Weihnachtsbäumen oder schnell wach- Der Zuschuss wird als Anteilfinanzierung ge- senden Bäumen für die Energieerzeu- währt und auf einen Höchstbetrag begrenzt. gung darf ausdrücklich keine Beihilfe gewährt werden. Für Maßnahmen der Neuanlage von Misch- wäldern (Erstaufforstung) wird als Auffors- Antragsberechtigte Personen tungsprämie nur eine Festbetragsfinanzie- oder Institutionen rung gewährt. Unbezahlte, freiwillige eigene Antragsberechtigt sind natürliche oder ju- Arbeitsleistungen der Zuwendungsempfän- ristische Personen des privaten oder öffent- ger und seiner Familienangehörigen (Eigen- lichen Rechts, ein nach Bundeswaldgesetz leistung) im Privatwald sind bis zu 80 % der anerkannter forstwirtschaftlicher Zusam- Ausgaben förderfähig, die sich für vergleich- menschluss oder eine Personenvereini- bare Lohnkosten bei der Durchführung die- gung, die eine Niederlassung in der Bun- ser Arbeiten im Staatswald ergeben würden. desrepublik Deutschland hat. Maßnahmen im Bereich des Kleinprivatwaldes sind mög- Ansprechpartner und lichst gemeinschaftlich von einem geeigne- genehmigende Stellen ten Träger (z. B. forstwirtschaftlicher Zusam- Zuständig für das Antragsverfahren (www. menschluss, Körperschaft des öffentlichen waldklimafonds.de/antragsverfahren) ist Rechts) abzuwickeln. die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) (www.fnr.de). 13
2.4 Fördersparte „Forstwirt Antragsberechtigte Personen schaft“ der Landwirt oder Institutionen schaftlichen Rentenbank Antragsberechtigt sind Waldeigentümer, forst- wirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldge- Mit dem expliziten Ziel, die Anpassungsfä- nossenschaften und Pächter von Waldflächen higkeit der Wälder an den laufenden Klima- jeder Rechtsform. wandel zu verbessern, eröffnete die Land- wirtschaftliche Rentenbank im Jahr 2019 die Darlehenshöchstbetrag für sie neue Fördersparte „Forstwirtschaft“ und Förderzuschuss (www.rentenbank.de/foerderangebote/ Finanziert werden können bis zu 100 % der Forstwirtschaft). Damit schafft sie zusätzli- förderfähigen Ausgaben, wobei die Renten- che Förderangebote zu den bereits von Bund bank das Darlehen nicht direkt, sondern und Ländern eingerichteten. über die Hausbank des Kreditnehmers ver- gibt. Die Rentenbank selbst kann zusätzlich Das Förderprogramm ist befristet bis zum zu dem zinsgünstigen Darlehen einen För- 30. Juni 2021. derzuschuss gewähren. Förderfähige Maßnahmen Ansprechpartner und Gefördert werden insbesondere waldbauli- genehmigende Stellen che Maßnahmen, die die Widerstandsfähig- Landwirtschaftliche Rentenbank keit der Wälder gegenüber dem laufenden Postfach 10 14 45 Klimawandel erhöhen. Dazu zählen: 60014 Frankfurt am Main • Ausgaben für die Erstaufforstung, Telefon Förderberater: 069/2107700 • Ausgaben für den klima- und standort- angepassten Waldumbau, • Ausgaben für Waldschutzmaßnahmen 2.5 Sonstige einschließlich Wildschutz und Vorbeu- Fördermöglichkeiten gung von Waldbränden, • Ausgaben für Räumung, Lagerung und Auskünfte über die Verfügbarkeit sonstiger Wiederaufforstung bei Extremwetter- forstlicher Fördermöglichkeiten und die oder sonstigen Schadereignissen, entsprechenden Zuwendungsverfahren er- • Ausgaben für den gemeinschaftlichen teilen die Forstbehörden der Bundesländer Maschinenkauf von Forstbetrieben und (Forstamt, Landesforstbetrieb, in einigen • Investitionen in gemeinschaftlich ge- Bundesländern auch die Landwirtschafts- nutzte forstwirtschaftliche Infrastruktur kammer oder andere Institutionen). (z. B. Holzlager bzw. Holzkonservierungs- anlagen, Wegeinstandsetzung, Wasser- Verwaltung, Ausreichung und Verwendung führung). der Fördermittel regeln Verwaltungsvor- schriften der einzelnen Bundesländer. 14
Besondere Arbeitsverfahren in Gewöhnlich dürfen Mittel aus der Walder- der Forstwirtschaft haltungsabgabe nicht für Maßnahmen ein- Teilweise bieten die Bundesländer finanzi- gesetzt werden, die zum Zeitpunkt der Ent- elle Fördermöglichkeiten auf der Grundlage scheidung über die Verwendung der Mittel landesspezifischer Verwaltungsvorschriften mit anderen öffentlichen Mitteln förderfähig an, z. B. für bestands- und bodenschonende sind oder bei denen eine rechtliche Ver- Verfahren der Holzbringung im Wald durch pflichtung zu ihrer Durchführung besteht. den Einsatz von Pferden. Zuschüsse zu Verjüngungskosten bei Walderhaltungsabgaben Waldbrandschäden Begünstigte von Waldumwandlungsgeneh- Die Waldgesetze der Bundesländer sehen migungen leisten auf der Grundlage der je- eine fristgemäße Wiederbewaldungspflicht weils geltenden Landeswaldgesetze einen nach flächigen Schadereignissen vor. Hierzu finanziellen Ausgleich durch sogenannte leisten einige Bundesländer auf Antrag und Walderhaltungsabgaben, wenn weder eine nach Maßgabe vorliegender Verwaltungs- Erstaufforstung als Ersatzaufforstung noch vorschriften Zuschüsse zu entstehenden sonstige Schutz- und Gestaltungsmaßnah- Verjüngungskosten bei Waldbrandschäden men im Wald möglich sind, um die nachtei- im Körperschafts- und Privatwald, soweit ligen Auswirkungen der Waldumwandlung vom Schädiger kein Ersatz zu erlangen ist. auszugleichen. Die Bewilligungsstellen entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen. Walderhaltungsabgaben stehen zweckge- bunden zur Erhaltung des Waldes einschließ- Zuschussfähig sind gewöhnlich Ausgaben für: lich der Verbesserung seiner Schutz- und Er- • gutachterliche Standortbewertungen, holungsfunktionen zur Verfügung, z. B. für: • Abräumkosten für abgestorbene Vorbe- • den Grunderwerb mit dem Ziel der Erst- stockung, aufforstung, • Kulturvorbereitung bei verjüngungsbe- • die Erstaufforstung von Grundstücken, hindernder Vegetation, • die Rekultivierung von Landschaftsschä- • Bodenbearbeitung, den mit dem Ziel der Aufforstung, soweit • Verjüngung (Naturverjüngung, Saat, Pflan eine rechtliche Verpflichtung Dritter zur zung, Waldrandanlage), Rekultivierung nicht besteht, • Kulturpflege, • die Anlage von Waldrändern für die Si- • Schutz vor Wildverbiss und cherung von Kulturen, • Nachbesserungen. • Maßnahmen zur Erhöhung der ökologi- schen Leistungsfähigkeit des Waldes und • Maßnahmen zur Erhöhung der Stabilität geschwächter Wälder. 15
2.6 Behörden bzw. Fördermittelstellen der Bundesländer Die folgenden Stellen bzw. Behörden geben Auskunft über Fördermöglichkeiten und Ver- fahrensregelungen im Bereich Wald und Forstwirtschaft. Bundesland Forstbehörde/Fördermittelstelle Baden- Landesbetrieb ForstBW Württemberg Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Kernerplatz 10 70182 Stuttgart Tel.: 0711/126-0 www.forstbw.de Bayern Bayerische Forstverwaltung Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ludwigstraße 2 80539 München Tel.: 089/2182-0 www.waldbesitzer-portal.bayern.de Brandenburg Landesbetrieb Forst Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam Tel.: 0331/97929-301 forst.brandenburg.de Hessen Landesbetrieb HessenForst Bertha-von-Suttner-Straße 3 34131 Kassel-Wilhelmshöhe Tel.: 0561/3167-0 www.hessen-forst.de Mecklenburg- Landesforst Mecklenburg-Vorpommern (AöR) Vorpommern Fritz-Reuter-Platz 9 17139 Malchin Tel.: 03994/235-0 www.wald-mv.de Niedersachsen Landwirtschaftskammer Niedersachsen Mars-la-Tour-Straße 1–13 26121 Oldenburg Tel.: 0441/801-0 www.lwk-niedersachsen.de 16
Bundesland Forstbehörde/Fördermittelstelle Nordrhein- Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 34 48147 Münster Tel.: 0251/91797-0 www.wald-und-holz.nrw.de Rheinland- Landesforsten Rheinland-Pfalz Pfalz Neupfalz 55442 Stromberg Tel.: 06724/60369-0 www.wald-rlp.de Saarland Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Keplerstraße 18 66117 Saarbrücken Tel.: 0681/501-4500 www.saarland.de/wald_forstwirtschaft.htm Sachsen Staatsbetrieb Sachsenforst Bonnewitzer Straße 34 01796 Pirna OT Graupa Tel.: 03501/542-101 www.sbs.sachsen.de Sachsen- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Anhalt Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Tel.: 0391/567-1950 mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/forst Schleswig- Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein Holstein Grüner Kamp 15–17 24768 Rendsburg Tel.: 04331/9453-0 www.lksh.de/forst Thüringen ThüringenForst (AöR) Postfach 90 01 05 99104 Erfurt Tel.: 0361/37898-00 www.thueringenforst.de 17
3 ENTLASTUNG VON WALD UND FORSTWIRTSCHAFT 3.1 Steuervergünstigungen Für das besonders kalamitätsgeprägte im Kalamitätsfall Steuerjahr 2018 vereinbarte das Bundes- ministerium für Ernährung und Landwirt- Das Einkommensteuergesetz (EStG, www. schaft (BMEL) mit dem Bundesministerium gesetze-im-internet.de/estg) regelt mit der Finanzen (BMF) darüber hinaus eine § 34b „Steuersätze bei Einkünften aus Billigkeitsregelung für besonders schadens- außerordentlichen Holznutzungen“ er- betroffene Waldeigentümer. Danach galten hebliche steuerliche Entlastungsmöglich- Waldeigentümer als besonders betroffen, keiten für Einkünfte aus außerordentlichen wenn ihr Schadholzanfall das Doppelte des Holznutzungen, zu denen vor allem die betrieblichen Nutzungssatzes überschritt. In aktuell relevanten Kalamitätsnutzungen diesem Falle konnten sie den Viertelsteuer- zählen. satz – abweichend von der oben genannten gesetzlichen Regelung – bereits ab dem ers- Demnach gilt für den Verkauf von kalami- ten Kubikmeter Schadholz anwenden. Zu- tätsbedingtem Schadholz ab dem ersten sätzlich wurde besonders betroffenen Wald- Kubikmeter der Halbsteuersatz. Übersteigt eigentümern die Möglichkeit gewährt, das die außerordentliche Holznutzung den be- eingeschlagene und unverkaufte Kalami- trieblichen Nutzungssatz, so gilt für diese tätsholz bei der steuerlichen Gewinnermitt- Holzmenge sogar der Viertelsteuersatz. lung buchhalterisch nicht zu „aktivieren“. Voraussetzung hierfür ist, dass der Wald- eigentümer diese Schäden unverzüglich, 3.2 Forstschäden- das heißt ohne schuldhaftes Zögern unmit- Ausgleichsgesetz telbar nach der Feststellung des Schadens- falles, dem zuständigen Finanzamt mitteilt. Nach Kalamitätsereignissen von nationaler Diese Voranmeldung muss spätestens in- Bedeutung kann das Bundesministerium nerhalb von drei Monaten nach Feststellung für Ernährung und Landwirtschaft im Ein- des Schadens an das Finanzamt versendet vernehmen mit dem Bundesministerium werden. Zudem darf bis zur Voranmeldung für Wirtschaft und Energie durch Rechtsver- nicht mit der Aufarbeitung des Schadholzes ordnung und mit Zustimmung des Bundes- begonnen werden, um eine Überprüfung rates Maßnahmen erlassen, die der Abwehr durch die Forstsachverständigen des Fi- erheblicher und überregionaler Störungen nanzamtes zu ermöglichen. des Rohholzmarktes durch außerordentli- che Holznutzungen dienen. 18
©© Countrypixel/Adobe.Stock Grundlage hierfür ist das Gesetz zum Aus- durch die zuständige Landesbehörde auf gleich von Auswirkungen besonderer Antrag befreit werden. Schadensereignisse in der Forstwirtschaft (Forstschäden-Ausgleichsgesetz (www. Zur Sicherung des Erfolgs dieser Ein- gesetze-im-internet.de/forstschausglg)). schlagsbeschränkungen ist zusätzlich die Drosselung der Einfuhr von Holz und Hol- Das Gesetz legitimiert staatliche Maßnah- zerzeugnissen der ersten Bearbeitungsstu- men zur Minimierung und zeitlichen Be- fe möglich. grenzung der Marktstörungen. Sie sollen einem Überangebot auf dem Rohholzmarkt Als besondere Maßnahmen zum Schutz der entgegenwirken und die Rohholzpreise sta- Waldeigentümer sieht das Gesetz darüber bilisieren. Damit möchte der Gesetzgeber hinaus steuerliche Erleichterungen vor. Dazu die Auswirkungen der Kalamitätsschäden für zählen die Anlagemöglichkeit steuerfreier die Allgemeinheit, aber insbesondere auch Rücklagen für die Bildung eines betriebli- für die privaten Waldeigentümer kleiner und chen Ausgleichsfonds, der pauschale Abzug mittlerer Betriebsgrößen begrenzen. von 90 % der Einnahmen aus dem Verkauf des Kalamitätsholzes zur Abgeltung von Be- Zu diesem Zweck kann der Holzeinschlag in triebsausgaben, die Absenkung des Steuer- allen Bundesländern für einzelne Holzarten- satzes für den Verkauf von Kalamitätsholz gruppen (Fichte, Kiefer, Buche, Eiche) oder auf grundsätzlich 25 % und die gänzliche Holzsorten für das laufende und das darauf oder teilweise Entbindungspflicht von der folgende Forstwirtschaftsjahr (1. Oktober steuerlichen Aktivierung des eingeschlage- bis 30. September) auf Antrag der Bundes- nen und unverkauften Kalamitätsholzes. länder und per Verordnung beschränkt wer- den. Dabei darf sich der Gesamteinschlag Steuerpflichtige Betriebe der Holzwirtschaft eines Forstbetriebes höchstens auf 70 % dürfen kalamitätsbedingte Übervorräte an des von der Finanzbehörde festgesetzten Holz, Holzhalbwaren und Halbstoffen aus Nutzungssatzes belaufen. Im Falle einer Holz bei der Bewertung ihrer Wirtschafts- „unbilligen Härte“ können einzelne Forst- güter mit einem um die Hälfte reduzierten betriebe von der Einschlagsbeschränkung Wert bilanzieren. 19
4 FÖRDERUNG VON MASSNAHMEN DES NATURSCHUTZES IM WALD 4.1 Ökokonten zur Ein Ökokonto verknüpft auf sinnvolle Weise Kompensation von ökologische und ökonomische Interessen. Eingriffen in die Natur Der Kontoinhaber kann Kompensationsflä- chen bevorraten und muss diese nicht erst Sogenannte Ökokonten sollen einen fle- in einem konkreten Genehmigungsverfah- xibleren Umgang mit naturschutzrechtli- ren suchen. Auch können die „Ökopunkte“ chen Eingriffs- und Ausgleichsregelungen des Kontos zur Kompensation von Eingriffs- ermöglichen. Mit ihrer Hilfe werden dem vorhaben an Dritte verkauft werden. Naturschutz dienliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen dokumentiert und gut- Ein Ökokonto-Guthaben kann durch zusätz- geschrieben. Diese Flächen stehen dann liche anerkannte Naturschutzmaßnahmen als Guthaben zur Kompensation späterer und ihre Verzinsung erhöht werden. Nach Eingriffe in Natur und Landschaft zur Ver- Umsetzung der Maßnahme, Abnahme durch fügung. Der Vollzug der Ökokonto-Rege- die Untere Naturschutzbehörde und Einbu- lungen unterliegt den Bestimmungen des chung in das Ökokonto beträgt die Verzin- Landesnaturschutzrechts der einzelnen sung der Fläche bis zum Zeitpunkt ihrer Aus- Bundesländer. buchung gewöhnlich 3 % bis 30 % p. a. ©© tangram/K. Grümmert 20
Verfahren Ansprechpartner und Jeder Waldeigentümer kann bei der Unte- genehmigende Stellen ren Naturschutzbehörde ein Ökokonto ein- Bei Anerkennung und Umsetzung der Maß- richten. Der formelle Antrag zur Einrichtung nahme wird das Ökokonto anschließend eines Ökokontos muss bei der zuständigen von der Unteren Naturschutzbehörde ge- Unteren Naturschutzbehörde gestellt wer- führt. Allein ihr obliegen Ein- und Ausbu- den und rechtzeitig vor Beginn der Natur- chungsvermerke über vom Kontoinhaber schutzmaßnahme erfolgen. Hinzuzufügen vorgenommene Naturschutzmaßnahmen in sind die Katasterunterlagen, ein Über- einem Ausgleichsflächenkataster. sichts- und Lageplan sowie insbesondere die Dokumentation des Ausgangzustandes der Fläche, die Beschreibung der geplanten 4.2 Bundesprogramm Maßnahme und die Angaben zur langfristi- Biologische Vielfalt gen Pflege der Fläche bzw. dem langfristig angestrebten Entwicklungsziel. Mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt (biologischevielfalt.bfn.de/bundes Auf einem genehmigten Konto können programm) unterstützt die Bundesregie- nur Maßnahmen des Naturschutzes gut- rung seit dem Jahr 2011 die Umsetzung geschrieben werden, die freiwillig ohne der Nationalen Strategie zur biologischen öffentlich-rechtliche Verpflichtung durch- Vielfalt. In Abstimmung mit den Bundes- geführt wurden. ländern, Kommunen, Waldbesitzern, Land- nutzern und Naturschutzverbänden werden Für die Ökokonten-Regelung geeignet sind Maßnahmen gefördert, die in besonders Flächen, die naturschutzfachlich aufgewer- beispielhafter Weise der Umsetzung der tet werden können. Hochwertige Flächen, Nationalen Strategie zur biologischen Viel- die bereits dem gesetzlichen Biotopschutz falt dienen. Die Fördermaßnahmen müssen unterliegen, können nicht mehr in ein Öko- von gesamtstaatlich repräsentativer Be- konto eingestellt werden. Auch dürfen kei- deutung sein und es muss ein erhebliches ne anderen Förderungen oder Festlegungen Bundesinteresse an ihnen vorliegen. auf den Flächen vorliegen. Förderziel ist es, dem Verlust an biologi- Zur Sicherung der naturschutzfachlichen scher Vielfalt in Deutschland entgegenzu- Qualität von Kompensationsflächen und wirken und eine Trendumkehr zu bewirken. ihres dauerhaften Erhalts werden die Öko- Im Fokus stehen der Schutz, die nachhaltige konto-Flächen rechtlich dauerhaft gesi- Nutzung und die Entwicklung der biologi- chert. Dies erfolgt im Regelfall durch eine schen Vielfalt über die rechtlich geforderten Sicherung im Grundbuch oder durch die Standards hinaus. Überführung des Eigentums an eine öffent- liche Stelle oder eine Stiftung. 21
Grundlage für die Förderung sind die Richt- Art und Höhe der Mittelvergabe linien zur Förderung von Maßnahmen im Die Zuwendungen werden als nicht rück- Rahmen des Bundesprogramms Biologi- zahlbare Zuschüsse im Rahmen einer pro- sche Vielfalt vom 23. Februar 2018. jektbezogenen Anteilfinanzierung gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwen- Förderfähige Maßnahmen dungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, Gefördert werden Vorhaben zur Umsetzung die bis zu 75 % finanziert werden. der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt in den Förderschwerpunkten: Vorausgesetzt wird eine angemessene • Schutz von Arten in besonderer Verant- Eigenbeteiligung. Die Finanzierung kann wortung Deutschlands, darüber hinaus grundsätzlich auch anteilig • Schutz von „Hotspots“ der biologischen durch andere öffentliche Mittel (z. B. kom- Vielfalt in Deutschland, munale oder Landesmittel) und nicht öf- • Sicherung von Ökosystemleistungen und fentliche Mittel Dritter erfolgen. • Maßnahmen von besonderer repräsen- tativer Bedeutung für die Strategie. Ansprechpartner, Behörden bzw. Fördermittelstellen Antragsberechtigte Personen Das Bundesamt für Naturschutz hat mit der oder Institutionen Abwicklung der Fördermaßnahme den fol- Zuwendungsempfänger können natürliche genden Projektträger beauftragt: oder juristische Personen mit Sitz bzw. Deutsches Zentrum für Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) Deutschland sein. Projektträger „Leben, Natur, Vielfalt“ Programmbüro für das BfN Zuwendungsvoraussetzungen Heinrich-Konen-Straße 1 An die Vergabe einer Zuwendung für Einzel- 53227 Bonn oder Verbundvorhaben ist geknüpft: • die Durchführung des Fördervorhabens Es wird empfohlen, zur Beratung mit diesem auf dem Territorium der BRD, Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere • der Abschluss des Vorhabens nach spä- Informationen und Erläuterungen sind dort testens sechs Jahren, erhältlich. Vordrucke für Förderanträge, Richt- • eine dauerhafte Sicherung des pro- linien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbe- jektspezifischen Naturschutzzieles als stimmungen können unter biologischeviel beschränkt persönliche Dienstbarkeit falt.bfn.de/bundesprogramm abgerufen zugunsten der Bundesrepublik Deutsch- oder unmittelbar beim oben angegebenen land, vertreten durch das Bundesamt für Projektträger angefordert werden. Naturschutz, im Grundbuch und • die Einrichtung einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe, die einmal jährlich tagt. 22
©© Timo Ackermann 4.3 Landesförderung von Je nach regionaler Notwendigkeit werden mit Vertragsnaturschutz dem Eigentümer land- bzw. forstwirtschaft- lich genutzter Flächen bestimmte dem Na- Insbesondere für Vertragsnaturschutzmaß- turschutz dienliche und somit im Interesse nahmen als wesentliche Säule des staatli- der Allgemeinheit liegende Nutzungsformen chen Naturschutzes stehen Mittel der Bun- oder Pflegearbeiten auf dem Grundstück desländer und Landkreise zur Verfügung. Der vertraglich vereinbart. Vertragsnaturschutz- Vertragsnaturschutz ist ein strategisches Ins- maßnahmen haben in der Regel eine Lauf- trument der Naturschutzbehörden zur Erhal- zeit von mindestens 5 Jahren und sind dar- tung der Kulturlandschaft oder bestimmter auf ausgerichtet, den Erhaltungszustand von Lebensräume für Tiere und Pflanzen im frei- Arten und Lebensräumen zu verbessern oder willigen Zusammenwirken mit Grundstücks- die Ziele des europäischen Naturschutzes besitzern. Für den Vertragszeitraum soll eine (Natura 2000) zu unterstützen. angepasste land- oder forstwirtschaftliche Nutzung einer Fläche im Sinne des Natur- Ansprechpartner, schutzes gesichert und naturschutzrechtli- Behörden bzw. Fördermittelstellen che Ge- und Verbote ergänzt werden. Zuständig für die Antragstellung sind die Unteren Naturschutzbehörden der jeweili- Förderfähige Maßnahmen gen Kreise oder kreisfreien Städte. Die Ein- Informationen über die Fördermöglich- haltung der Vertragsverpflichtungen wird keiten von kooperativen Vertragsnatur- jährlich mit EU-, Bundes-, Landes- und kom- schutzmaßnahmen, die im Landesinteresse munalen Mitteln bezuschusst. liegen, erteilen die jeweiligen Unteren Na- turschutzbehörden oder die Deutsche Ver- netzungsstelle Ländliche Räume (DVS) (www.netzwerk-laendlicher-raum.de). 23
4.4 Stiftungen • Allianz Umweltstiftung • Aktion Kulturland Die Inanspruchnahme staatlicher Förder- • Deutsche Bundesstiftung Umwelt mittel, insbesondere für hochinvestive Na- • Edmund Siemers-Stiftung turschutzmaßnahmen, setzt gewöhnlich • Gregor Louisoder Umweltstiftung nicht unerhebliche Eigenanteile voraus. Um • Umweltstiftung Michael Otto diese aufzubringen, können Gelder von Stif- • Norddeutsche Stiftung für Umwelt und tungen im Bereich des Natur- und Umwelt- Entwicklung schutzes eingeworben werden. • Heinz Sielmann Stiftung • Sparkassenstiftungen Informationen zu Fördermöglichkeiten und • Stiftung Rheinische Kulturlandschaft Verfahrensabwicklungen geben die Stif- • Stiftung Unternehmen Wald tungen auf ihren jeweiligen Internetseiten. • Zukunftsstiftung Landwirtschaft Beispiele deutscher Naturschutzstiftungen • Manfred-Hermsen-Stiftung sind: • Stiftung Schorfheide-Chorin ©© tangram/K. Grümmert 24
4.5 Wirtschaftskooperationen Etablierte Verfahren der Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen sind mittlerweile Kooperationen zwischen den Eigentümern von Naturschutzflächen mit Unternehmen oder Konzernen, die sich im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes engagieren wollen. Sprechen Sie Unternehmen am besten di- rekt an und stellen Sie ihnen Ihr Projektkon- zept vor. 4.6 Kompensations möglichkeiten Zur aktiven Erhöhung der Treibhausgas- Speicherwirkung von Wäldern entwickelten sich in den zurückliegenden Jahren ge- meinnützige Initiativen zur Einwerbung von Spendengeldern für den Schutz und die Neuanlage von Wäldern in Deutschland und weltweit. Durch das Bereitstellen geeigneter Grund- stücke bieten sich naturschutzfachlich sinn- volle Kooperationsmöglichkeiten zwischen Grundstückseigentümern und den besag- ten Initiativen zu beiderseitigem Vorteil. 25
5 WEITERE INFORMATIONEN Weiterführende Informationen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich Wald und Forst- wirtschaft finden Sie auf den folgenden Internetseiten: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de/DE/Wald-Fischerei/Forst-Holzwirtschaft/_texte/ ForstwirtschaftFoerderung.html Förderglossar des Bundes www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/foerderglossar.html Forstwirtschaft in Deutschland www.forstwirtschaft-in-deutschland.de/infos/startseite/?no_cache=1 Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume www.netzwerk-laendlicher-raum.de Europäische Kommission Politikfeld Forstwirtschaft ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/forestry_de Bundesamt für Naturschutz www.bfn.de/foerderung.html Literaturhinweis Weitere kostenfreie Broschüren der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) zum Download finden Sie in der Mediathek unter: mediathek.fnr.de 26
Kompetenz- und Informationszentrum Wald und Holz (KIWUH) bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) OT Gülzow, Hofplatz 1 18276 Gülzow-Prüzen Tel.: 03843/6930-300 Fax: 03843/6930-102 info@kiwuh.de www.kiwuh.de Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier mit Farben auf Pflanzenölbasis Bestell-Nr. 1.018 mediathek.fnr.de FNR 2019
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