Kommuniqué von Brügge zu einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der berufliche Bildung für den Zeitraum 2011-2020 - Refernet

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Kommuniqué von Brügge zu einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit in der berufliche Bildung für den Zeitraum 2011-2020 - Refernet
Kommuniqué von Brügge
         zu einer verstärkten
   europäischen Zusammenarbeit
      in der berufliche Bildung

       für den Zeitraum 2011-2020

Kommuniqué der für die berufliche Bildung zuständigen europäischen Minister,
     der europäischen Sozialpartner und der Europäischen Kommission
       nach ihrer Zusammenkunft in Brügge am 7. Dezember 2010
    zur Überprüfung des strategischen Ansatzes und der Schwerpunkte
         des Kopenhagen-Prozesses für den Zeitraum 2011-2020
KOMMUNIQUÉ VON BRÜGGE – VERSION VOM 7. DEZEMBER 2010

VORWORT
Mit der Kopenhagen-Erklärung vom 29./30. November 2002 wurde eine europäische Strategie für eine
verstärkte Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung auf den Weg gebracht, die allgemein als
„Kopenhagen-Prozess“ bezeichnet wird. Im Jahr 2010 haben wir nun auf der Grundlage unserer
8-jährigen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene die langfristigen strategischen Ziele für das
kommende Jahrzehnt (2011-2020) definiert. Dabei berücksichtigten wir unsere vergangenen Erfolge,
gegenwärtige und zukünftige Herausforderungen sowie die Grundsätze und Ideen des Kopenhagen-
Prozesses. Eine umfassende Überprüfung des Prozesses durch das Europäische Zentrum für die
Förderung der Berufsbildung (Cedefop), die auf einer Untersuchung in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie
in Island, Norwegen und Liechtenstein beruhte, hat unsere Arbeit ebenso erleichtert wie ein
vergleichbarer Bericht zu Kroatien, der Türkei und der ehemaligen jugoslawische Republik Mazedonien,
der von der Europäischen Stiftung für Berufsbildung (ETF) erstellt wurde.

                 I.       NEUE IMPULSE FÜR DIE BERUFLICHE BILDUNG IN EUROPA

                  GEGENWÄRTIGE UND ZUKÜNFTIGE HERAUSFORDERUNGEN

Allgemeine und berufliche Bildung für das Europa von morgen
In Europa steht derzeit die Erholung von einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise auf der
Tagesordnung. Die Arbeitslosigkeit ist hoch – insbesondere bei jungen Menschen1; und die Krise hat
den Reformbedarf in unseren Wirtschaften und Gesellschaften verdeutlicht. Europa will intelligenter,
nachhaltiger und integrativer werden. Um dies zu erreichen, benötigen wir hochwertige Systeme der
allgemeinen und beruflichen Bildung, die den Bedürfnissen von heute und morgen gerecht werden.2

1   Die Daten für September 2010 für die 27 Mitgliedstaaten ergeben eine allgemeine
        Arbeitslosenquote von 9,6 % und eine Jugendarbeitslosenquote von 20,3 % (Quelle:
        Eurostat).

2   Die Europäische Kommission nahm am 9. Juni 2010 die Mitteilung „Ein neuer Impuls für
    die europäische Zusammenarbeit in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur
    Unterstützung der Strategie Europa 2020“ an, mit der in groben Zügen eine künftige
    Agenda für die europäische Politik im Bereich der beruflichen Bildung vorgeschlagen wird.

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Entwicklung des Arbeitsmarkts
Heutzutage verfügen in Europa etwa 76 Mio. Menschen im Alter von 25-65 Jahren – was ungefähr der
Bevölkerung von Italien, Ungarn und Österreich zusammen entspricht – entweder über geringe oder
keine Qualifikationen. Zu viele der 18-24-Jährigen verlassen weiterhin die allgemeine und berufliche
Bildung die ohne Qualifikationen. Zur Bewältigung der Schulabbruchsproblematik sind dringend
Vorbeugungs- und Abhilfemaßnahmen erforderlich. Die Berechnungen von Cedefop zu im nächsten
Jahrzehnt erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten zeigen, dass mit dem technischen Wandel die
Nachfrage nach Personen mit mittleren und hohen Qualifikationen zulasten der Geringqualifizierten
steigen wird. Sogar die Berufszweige, in denen ursprünglich vor allem Geringqualifizierte eingesetzt
wurden, verlangen zunehmend mittlere oder sogar hohe Qualifikationen. Dies bedeutet, dass Menschen
mit geringen (oder keinen) formalen Qualifikationen in Zukunft mehr Schwierigkeiten haben werden,
eine Arbeitsstelle zu finden. Darüber hinaus gibt es immer mehr Anhaltspunkte für eine Polarisierung
der Beschäftigung: steigende Gehältern für hochqualifizierte Arbeitnehmer und sinkende Gehältern für
ungelernte Hilfskräfte.

Die richtigen Fähigkeiten und Kompetenzen
Die Schüler und Studierenden von heute werden 2020 immer noch am Beginn ihrer Karriere stehen,
wobei mindestens 30 Jahre Arbeitsleben vor ihnen liegen werden; einige werden Beschäftigungen
nachgehen, die heute noch nicht existieren, und andere vielleicht Beschäftigungen, die dabei sind, zu
verschwinden.
Wir müssen die Fähigkeit der beruflichen Bildung, auf die sich wandelnden Anforderungen des
Arbeitsmarktes zu reagieren, verbessern. Um diese in das Berufsbildungsangebot langfristig zu
integrieren, ist es erforderlich, die entstehenden Bereiche und Kompetenzen bzw. Fähigkeiten sowie die
Veränderungen bei existierenden Berufen besser zu verstehen. Die beruflichen Standards und
(Aus-)Bildungsstandards, mit denen definiert wird, was von dem Inhaber eines Zertifikats oder Diploms
erwartet wird, müssen wir zusammen mit den betreffenden Interessenträgern in regelmäßigen
Abständen überprüfen. Dies umfasst eine engere Zusammenarbeit mit Interessenträgern, die im
Bereich der Antizipation des Qualifikationsbedarfs aktiv sind, wie Vertreter der Berufsbereiche,
Sozialpartner, einschlägige Organisationen der Zivilgesellschaft und Bildungs- und Ausbildungsträger.
Wir müssen den Inhalt, die Infrastruktur und die Methoden der beruflichen Bildung regelmäßig
anpassen, um mit den Veränderungen in Richtung neuer Produktionstechnologien und einer neuen
Arbeitsorganisation Schritt zu halten.
Ein bedeutender Trend ist der Übergang zu einer grünen Wirtschaft, der den Qualifikationsbedarf für
viele verschiedene Beschäftigungsprofile und Sektoren beeinflusst. Viele der erforderlichen

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Qualifikationen sind bei bestehenden Beschäftigungsprofilen bereits vorhanden. Konkret erfordert der
Arbeitsmarkt eine ausgeglichene Entwicklung von allgemeinen grünen Qualifikationen (z. B.
Abfallverringerung, Erhöhung der Energieeffizienz) und spezifischen Qualifikationen. So wie
Kompetenzen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien heute für alle von
Bedeutung sind, werden zukünftig für fast alle Arbeitsplätze grüne Qualifikationen eine wichtige Rolle
spielen.

Überalterung der Gesellschaft
Der europäische Arbeitsmarkt wird in Zukunft mit zwei Herausforderungen zugleich konfrontiert: mit
einer alternden Bevölkerung und einer geringeren Anzahl junger Menschen. Infolgedessen wird
Erwachsenen – und insbesondere älteren Arbeitnehmern – zunehmend abverlangt werden, dass sie
ihre Fertigkeiten und Kompetenzen durch kontinuierliche berufliche Weiterbildung auf dem Laufenden
halten und erweitern. Dieser erhöhte Bedarf an lebenslangem Lernen erfordert flexiblere Lehrangebote,
maßgeschneiderte Berufsbildungsangebote und ein anerkanntes Validierungssystem für nicht formales
und informelles Lernen. Das Potenzial der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) kann
zudem dazu genutzt werden, um die allgemeine und berufliche Bildung Erwachsener über
Fernunterricht zu verbessern.

Das zweifache Ziel der beruflichen Bildung
Berufliche Erstausbildung und Weiterbildung dienen dem zweifachen Ziel, einerseits die
Beschäftigungsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum zu fördern und andererseits auf größere
gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren und insbesondere den sozialen Zusammenhalt zu
unterstützen. Sie sollten Jugendlichen – ebenso wie Erwachsenen – attraktive und anspruchsvolle
Berufswege eröffnen und Frauen wie Männer, Menschen mit großem Potenzial und Menschen, die (aus
welchen Gründen auch immer) möglicherweise keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, gleichermaßen
ansprechen.

Qualität und Exzellenz
Angesichts der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der beruflichen Bildung in Europa ist
es entscheidend, ihre Nachhaltigkeit und herausragende Qualität sicherzustellen. Damit Europa sich
weiterhin als weltstärkster Exporteur von Industrieprodukten behaupten kann, benötigt es eine
berufliche Bildung von Weltrang. In der Wissensgesellschaft sind berufliche Fähigkeiten und
Kompetenzen ebenso wichtig wie akademische Fähigkeiten und Kompetenzen.
Die Vielfalt der Berufsbildungssysteme in Europa ist ein Vorteil für das Lernen voneinander. Es sind

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jedoch Transparenz und ein gemeinsames Konzept für die Qualitätssicherung erforderlich, damit
gegenseitiges Vertrauen entstehen kann, das die Mobilität und die Anerkennung von Fähigkeiten und
Kompetenzen zwischen diesen Systemen erleichtern wird. Im kommenden Jahrzehnt müssen wir der
Qualitätssicherung in der europaweiten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung eine hohe
Bedeutung einräumen.

Die Menschen stärken
Nicht nur die Arbeitsmärkte, sondern auch die Gesellschaften als Ganze ändern sich rasch. Wir müssen
die Menschen dazu befähigen, sich an neue Entwicklungen anzupassen und mit dem Wandel Schritt zu
halten. Sie müssen also dabei unterstützt werden, Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben,
die nicht rein beruflicher Natur sind. Diese umfassenderen Kompetenzen – Schlüsselkompetenzen –
sind wichtig, um im Leben erfolgreich zu sein; es sollte daher möglich sein, sie in sowohl in der
beruflichen Bildung als auch in jeder anderen Form von Bildung zu erwerben. Darüber hinaus muss die
berufliche Bildung den Lernenden – ohne Vernachlässigung beruflicher Fähigkeiten – die Chance
geben, Rückstände aufzuholen und Schlüsselkompetenzen zu ergänzen und auszubauen. IKT-
Fähigkeiten und Kompetenzen sowie insbesondere Fremdsprachenkenntnisse sind zunehmend wichtig,
um einen Arbeitsplatz zu finden und zu behalten, sowie für das alltägliche Leben.

Praxisorientiertes Lernen in Unternehmen bietet Menschen die Möglichkeit, ihr Potenzial zu entwickeln.
Die Praxisorientierung trägt nachhaltig zur Entwicklung einer beruflichen Identität bei und kann das
Selbstbewusstsein von Personen stärken, die sich andernfalls als gescheitert empfinden können. Durch
das Lernen während der Arbeitszeit können Beschäftigte ihr Potenzial entwickeln und gleichzeitig ihr
Einkommen erhalten. Eine gut funktionierende berufliche Bildung, die ein Lernen während und
außerhalb der Arbeitszeit auf Halbzeit- oder Ganztagsbasis ermöglicht, kann daher ebenfalls einen
umfassenden Beitrag zum sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaften leisten.

Die Internationalisierung der beruflichen Bildung
Als Akteure des globalen Bildungsmarkts müssen die nationalen Berufsbildungssysteme mit der übrigen
Welt verknüpft sein, um auf dem neuesten Stand und wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie müssen
verstärkt Lernende aus anderen europäischen Ländern und aus Drittstaaten anziehen, sie aus- und
weiterbilden und für eine bessere Anerkennung ihrer Fähigkeiten sorgen. Demografische
Veränderungen und internationale Migrationsbewegungen verleihen diesen Fragen noch mehr
Relevanz. Auch wenn derzeit ein europäischer Raum der allgemeinen und beruflichen Bildung in der
Entstehung begriffen ist, wurde das ursprüngliche Ziel, Mobilitätshindernisse zu beseitigen, noch nicht

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erreicht. Die Mobilität von Lernenden im Bereich der beruflichen Bildung ist weiterhin gering. Damit
unsere Berufsbildungssysteme verstärkt Lernende aus dem Ausland anziehen, müssen bessere und
gezieltere Informationen und Beratungen angeboten werden.
Eine zentrale Herausforderung für die Zukunft wird darin bestehen, die grenzübergreifende Mobilität von
Lernenden und Lehrenden im Bereich der beruflichen Bildung nachhaltig zu erhöhen und im Ausland
erworbenes Wissen bzw. erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen anzuerkennen.

Investitionen in die berufliche Bildung – eine gemeinsame Aufgabe
Die Gestaltung der beruflichen Bildung liegt in der gemeinsamen Verantwortung der nationalen
Regierungen, der Sozialpartner, Berufsbildungseinrichtungen, Lehrkräfte und Ausbilder sowie der
Lernenden selbst: Eine engere Zusammenarbeit ist im Interesse aller.
Das höhere Gewicht, das in den vergangenen Jahren der Erwachsenenbildung beigemessen wurde,
verlangt auch zusätzliche Mittel. Die Konjunkturschwäche darf nicht zu verringerten Investitionen in die
berufliche Bildung führen. Haushaltszwänge machen es erforderlich, dass wir innovative Lösungen
finden, die eine nachhaltige Finanzierung der beruflichen Bildung gewährleisten und sicherstellen, dass
die Ressourcen effizient eingesetzt und gerecht verteilt werden.

                      WICHTIGE ERGEBNISSE DES KOPENHAGEN-PROZESSES

Der Kopenhagen-Prozess hat entscheidend dazu beigetragen, das Bewusstsein für die Bedeutung der
beruflichen Bildung auf europäischer wie auf einzelstaatlicher Ebene zu schärfen. Der Fortschritt lässt
sich am besten bei dem gemeinsamen europäischen Instrumenten3, Grundsätzen und Richtlinien
ablesen, die mit dem Ziel entwickelt wurden, Qualifikationen transparenter, vergleichbarer und
übertragbarer zu machen sowie die Flexibilität und Qualität des Lernens zu verbessern. Diese haben
die Grundlage für die Einrichtung eines realen europäischen Raums der allgemeinen und beruflichen
Bildung geschaffen.
Die Auswirkungen des Kopenhagen-Prozesses auf die Berufsbildungspolitik der Länder waren
umfangreich und traten schnell zu Tage. Tiefgehende Reformen, wie z. B. die Entwicklung nationaler
Qualifikationsrahmen im Hinblick auf die Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR)

3   Folgende Instrumente wurden seit 2002 entwickelt: Europass, der Europäische
    Qualifikationsrahmen (EQR), das Europäische Leistungspunktesystem für die
    Berufsbildung (ECVET) und der europäische Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in
    der Berufsbildung (EQAVET).

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und die Verlagerung hin zum ergebnisorientierten Lernen, wurden dadurch ausgelöst. Diese Rahmen,
die für einen Perspektivenwechsel vom aufwandsorientierten zum ergebnisorientierten Lernen sorgen
und die die allgemeine und die berufliche Bildung sowie die Hochschulbildung abdecken, können dazu
beitragen, transparente, durchlässige und flexible nationale Qualifikationssysteme zu schaffen.
Kollegiales Lernen (Peer-Learning) und der Austausch bewährter Verfahren haben die Entwicklung der
Eigenverantwortung für den Prozess unterstützt und zu weiteren Maßnahmen geführt. Für die
Einbeziehung der einschlägigen Akteure (Sozialpartner, Berufsbildungseinrichtungen, Zivilgesellschaft
und Lernende) ist jedoch erforderlich, umfassender und besser zu kommunizieren.

Die Berufsbildungspolitik allein reicht jedoch nicht aus, um den sozioökonomischen Herausforderungen
zu begegnen und Mobilität sowie lebenslanges Lernen in die Realität umzusetzen. Benötigt werden
umfassende Konzepte, die die berufliche Bildung mit anderen Politikbereichen und insbesondere der
Beschäftigungs- und Sozialpolitik verknüpfen.

            DER KOPENHAGEN-PROZESS IM KONTEXT DER ALLGEMEINEN EU-POLITIK

Angesichts des sich entwickelnden politischen Kontexts im kommenden Jahrzehnt (2011-2020) und
insbesondere im Hinblick auf die Strategie Europa 2020 sollten der Kopenhagen-Erklärung aus dem
Jahr 2002 neue Impulse verliehen werden. Da der Kopenhagen-Prozess fester Bestandteil des
strategischen Rahmens „Allgemeine und berufliche Bildung 2020“ (ET 2020) ist, sollten die Ziele für den
Bereich der beruflichen Bildung mit den übergeordneten Zielen, die in diesem Rahmen festgelegt sind,
im Einklang stehen.
Die berufliche Bildung soll weiterhin dazu beitragen, dass die beiden Kernziele der Strategie Europa
2020 für den Bildungsbereich, nämlich bis 2020 die Schulabbrecherquote auf weniger als 10 % zu
reduzieren und den Anteil der 30- bis 34-Jährigen, die über einen tertiären oder vergleichbaren
Abschluss verfügen, auf mindestens 40 % zu erhöhen, erreicht werden.
In diesem Sinne wurde eine Liste mit kurzfristigen Zielen erstellt, die konkrete Maßnahmen für das
Erreichen der strategischen Ziele aufzeigt. Die in der Zukunft vorgesehenen regelmäßigen
Überprüfungen werden mit dieser Liste ebenfalls erleichtert.

Unter Berücksichtigung der Prioritäten und übergeordneten Ziele der oben genannten europäischen
Strategie und des Rahmens sowie des Subsidiaritätsgrundsatzes wird folgendes angenommen:
    • eine globale Vision für die berufliche Bildung im Jahr 2020;
    • 11 strategische Ziele für den Zeitraum 2011-2020, die auf dieser Vision aufbauen;

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    • 22 kurzfristige Ziele auf nationaler Ebene für die ersten 4 Jahre (2011-2014) unter Angabe der
           Unterstützung auf EU-Ebene;
    • allgemeine Grundsätze für Gestaltung und Eigenverantwortung im Rahmen des Kopenhagen-
           Prozesses.

    II.        EINE GLOBALE VISION FÜR DIE BERUFLICHE BILDUNG IM JAHR 2020

Im Jahr 2020 sollte die berufliche Bildung in Europa attraktiver, relevanter, stärker laufbahnbezogen,
innovativer, leichter zugänglich und flexibler sein als im Jahr 2010 und zu Spitzenleistungen und
Gerechtigkeit beim lebenslangen Lernen beitragen, indem sie Folgendes bietet:
-         eine attraktive berufliche Bildung für alle Bürgerinnen und Bürger mit hochqualifizierten
          Lehrern und Ausbildern, innovativen Lernmethoden, ausgezeichneten Infrastrukturen und
          Einrichtungen, hoher Arbeitsmarktrelevanz und anschließenden Fortbildungsmöglichkeiten;
-         eine berufliche Erstausbildung, die hohen Qualitätsansprüchen genügt und von den
          Lernenden, ihren Eltern und der Gesellschaft insgesamt als eine attraktive, der allgemeinen
          Bildung gleichwertige Option betrachtet wird. Die berufliche Erstausbildung sollte den Lernenden
          sowohl grundlegende Kompetenzen als auch konkrete berufliche Fähigkeiten vermitteln;
-         eine leicht zugängliche und laufbahnorientierte berufliche Weiterbildung, die Arbeitgebern,
          Arbeitnehmern, selbständigen Unternehmern und Arbeitslosen offensteht und sowohl die
          Erweiterung von Kompetenzen als auch eine berufliche Neuorientierung ermöglicht;
-         flexible Systeme der beruflichen Bildung, die auf einem Konzept, das die Lernergebnisse
          in den Mittelpunkt stellt, beruhen, flexible Lernwege unterstützen, für die Durchlässigkeit der
          verschiedenen Teile des gesamten Bildungssystems (Schul-, Berufs-, Hochschul- und
          Erwachsenenbildung) sorgen und die Anerkennung des nicht formalen und informellen
          Lernens, einschließlich der in der Praxis gewonnenen Kompetenzen, gewährleisten;
-         einen europäischen Raum der allgemeinen und beruflichen Bildung mit transparenten
          Qualifikationssystemen, die die Übertragung und Akkumulierung von Lernergebnissen sowie die
          Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen ermöglichen und die grenzüberschreitende
          Mobilität erhöhen;
-         erheblich mehr Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Mobilität für Auszubildende und
          Fachkräfte der beruflichen Bildung;
-         leicht zugängliche und sehr gute Informations- und Beratungsangebote während des
          gesamten Berufslebens, die ein kohärentes Netz bilden und es den europäischen Bürgerinnen

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      und Bürgern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen und sich bei der Gestaltung ihrer
      Lern- und Berufswege von überkommenen Geschlechterrollen zu lösen;

   III.      STRATEGISCHE ZIELE FÜR DEN ZEITRAUM 2011-2020 UND KURZFRISTIGE ZIELE
             FÜR 2011-2014

           VERBESSERUNG DER QUALITÄT UND EFFIZIENZ DER BERUFLICHEN BILDUNG
                   SOWIE ERHÖHUNG IHRER ATTRAKTIVITÄT UND RELEVANZ
Die berufliche Bildung sollte einen starken Bezug zum Arbeitsmarkt und zu den individuellen
Berufswegen aufweisen. Um die Attraktivität der beruflichen Bildung zu erhöhen, sollten sich die
teilnehmenden Staaten auf folgende Ziele und Maßnahmen konzentrieren:

   1. Berufliche Erstausbildung als attraktive Lernoption
      a)     Erhöhung der Qualität der beruflichen Erstausbildung (vgl. Punkt 2 unten) durch
             Verbesserung der Qualität und Kompetenzen von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern,
             durch Einführung flexibler Wege, die alle Bildungsebenen verbinden, sowie dadurch, dass
             die Möglichkeiten, die die berufliche Bildung bietet, stärker ins Bewusstsein der
             Öffentlichkeit gerückt werden. Dies gilt insbesondere für teilnehmende Länder, in denen
             die berufliche Bildung eher unterschätzt wird;
      b)     Förderung praktischer Aktivitäten sowie sehr guter Informations- und Beratungsangebote,
             mit deren Hilfe schulpflichtige Kinder und ihre Eltern verschiedene Berufsfelder und
             mögliche Laufbahnen kennenlernen können;
      c)     Integration von Schlüsselkompetenzen in die Lehrpläne für die berufliche Erstausbildung
             und Entwicklung geeigneter Evaluierungsinstrumente;
      d)     Organisation von Unterrichts- und Lernaktivitäten zur Förderung der Fähigkeit zur Planung
             der beruflichen Laufbahn im Rahmen der beruflichen Erstausbildung;
      e)     Gewährleistung, dass Lernenden in der beruflichen Erstausbildung die richtigen, dem
             neuesten Stand entsprechenden technischen Ausrüstungen, Unterrichtsmaterialien und
             Infrastrukturen zur Verfügung stehen. Einrichtungen der beruflichen Bildung sollten
             erwägen, Kosten und Ausrüstung untereinander und in Kooperation mit Unternehmen zu
             teilen. Ferner sollte praxisorientiertes Lernen in Unternehmen, die über die
             entsprechenden Infrastrukturen verfügen, gefördert werden;
      f)     Überwachung des Eintritts der Abgänger von Einrichtungen der beruflichen Bildung in den
             Arbeitsmarkt bzw. ihres Übergang in andere Einrichtungen der allgemeinen und

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              beruflichen Bildung mit Hilfe der nationalen Beobachtungssysteme.

   2. Förderung von Exzellenz, Qualität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und
          Weiterbildung

Qualitätssicherung
     a)       Hohe Qualität ist eine Voraussetzung für die Attraktivität der beruflichen Bildung. Um
              Qualitätsverbesserungen, mehr Transparenz, gegenseitiges Vertrauen und die Mobilität
              von Arbeitnehmern und Auszubildenden sowie lebenslanges Lernen zu gewährleisten,
              sollten die teilnehmenden Länder entsprechend der EQAVET-Empfehlung Rahmen für die
              Qualitätssicherung einführen;
     b)       die teilnehmenden Länder sollten – bis Ende 2015 – auf nationaler Ebene einen
              gemeinsamen Qualitätssicherungsrahmen für alle Berufsbildungseinrichtungen einführen,
              der auch für begleitende Berufspraktika gilt und mit dem EQAVET-Rahmen vereinbar ist.

Qualitätsanforderungen an Lehrer, Ausbilder und andere Fachkräfte der beruflichen Bildung
     a)       Die teilnehmenden Länder sollten die Erstausbildung und Weiterbildung für Lehrer,
              Ausbilder, Mentoren und Berater verbessern, indem sie flexible Ausbildungsmöglichkeiten
              schaffen und entsprechende Investitionen tätigen. Angesichts einer alternden Generation
              von Lehrern und Ausbildern in Europa, eines im Wandel begriffenen Arbeitsmarkts und
              -umfelds sowie der Notwendigkeit, die Personen zu gewinnen, die am besten für den
              Lehrberuf geeignet sind, ist dies wichtiger denn je. Praktika für Lehrer und Ausbilder in
              Unternehmen sollten gefördert werden;
     b)       die teilnehmenden Länder sollten gemeinsam vorbildliche Verfahrensweisen und
              Leitprinzipien für veränderliche Kompetenzen und die Profile von Lehrern und Ausbildern
              im Bereich der beruflichen Bildung ermitteln.        Dies könnte mit Unterstützung der
              Europäischen Kommission und des Europäischen Zentrums für die Förderung der
              Berufsbildung (Cedefop) – in Zusammenarbeit mit dem Cedefop-Netz von Lehrkräften und
              Ausbildern in der beruflichen Bildung – geschehen.

Arbeitsmarktbezug
     Der Arbeitsmarktbezug der beruflichen Bildung (und zwar der Erstausbildung und der
     Weiterbildung) und die Beschäftigungsfähigkeit ihrer Absolventen sollten durch verschiedene

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        Maßnahmen verbessert werden:
        a)     Die Behörden in den teilnehmenden Ländern – auf einzelstaatlicher, regionaler oder
               lokaler Ebene – sollten Möglichkeiten der verstärkten Zusammenarbeit zwischen Schulen
               und Unternehmen schaffen, damit die Lehrkräfte die Arbeitspraxis besser kennen und die
               Ausbilder wiederum über bessere allgemeine pädagogische Fähigkeiten und
               Kompetenzen verfügen;
        b)     die teilnehmenden Länder sollten Partnerschaften zwischen Sozialpartnern, Unternehmen,
               Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Arbeitsvermittlungsstellen,
               Behörden, Forschungseinrichtungen und anderen einschlägigen Akteuren fördern, damit
               Informationen über den Bedarf des Arbeitsmarkts besser verbreitet werden und sich der
               Erwerb von Wissen, Fähigkeiten und Kompetenzen stärker an diesem Bedarf orientiert.
               Arbeitgeber und Sozialpartner sollten sich bemühen, klare Vorgaben zu machen, welche
               Kompetenzen und Qualifikationen kurz- und langfristig gefragt sind, und zwar sowohl
               innerhalb einer Branche als auch branchenübergreifend. Die Arbeit an einer gemeinsamen
               Terminologie4, die als Brücke zwischen der Welt der allgemeinen und beruflichen Bildung
               einerseits und der Arbeitswelt andererseits dienen soll, muss fortgesetzt werden, wobei
               diese Terminologie mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) abgestimmt
               werden sollte;
        c)     die Lehrpläne für die berufliche Bildung sollten auf Ergebnisse ausgerichtet sein und die
               Arbeitsmarkterfordernisse stärker berücksichtigen. Modelle für die Zusammenarbeit mit
               Unternehmen oder Berufsorganisationen sollten diese Frage berücksichtigen und den
               Einrichtungen der beruflichen Bildung Rückmeldung zur Beschäftigungsfähigkeit und zu
               den Beschäftigungsquoten der Absolventen geben;
        d)     im Interesse der Qualität und Relevanz der beruflichen Bildung sollten die teilnehmenden
               Länder und insbesondere die Berufsbildungseinrichtungen Gebrauch von Rückmeldungen
               der Beratungsdienste über den Eintritt der Absolventen dieser Einrichtungen ins
               Erwerbsleben bzw. ihren Wechsel in andere Bildungseinrichtungen machen.
        e)     In Partnerschaft mit Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen durchgeführtes
               praxisorientiertes Lernen sollte in alle beruflichen Erstausbildungen integriert werden;
        f)     die teilnehmenden Länder sollten die Entwicklung von Ausbildungsgängen nach Art der
               Lehrlingsausbildung unterstützen und dafür werben.

4   2010 bemühte sich das Projekt „European skills, competences and occupations taxonomy“ (ESCO) –
Taxonomie „Europäische Fähigkeiten, Kompetenzen und Berufe“ – um eine solche sprachliche Verbindung.

                                                                                                          10
KOMMUNIQUÉ VON BRÜGGE – VERSION VOM 7. DEZEMBER 2010

                                 KURZFRISTIGE ZIELE FÜR 2011-2014

                             IM HINBLICK AUF DIE STRATEGISCHEN ZIELE 1 UND 2

Maßnahmen auf nationaler Ebene
   1. Veranstaltung von Aktivitäten zur Förderung der Attraktivität und Exzellenz der beruflichen Bildung,
      beispielsweise Kampagnen und Leistungswettbewerbe;
   2. Unterstützung von Aktivitäten, bei denen schulpflichtige Kinder Berufsfelder und mögliche
      Laufbahnen kennenlernen können;
   3. geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der EQAVET-Empfehlung und Fortschritte bei den nationalen
      Qualitätssicherungsrahmen für die berufliche Bildung;
   4. ggf. Gewährleistung, dass Schlüsselkompetenzen und Fähigkeiten zur Planung der beruflichen
      Laufbahn in den Lehrplänen für die berufliche Erstausbildung hinreichend berücksichtigt werden und
      dass sie über Schulungsangebote im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erworben werden
      können;
   5. Regierungen, Sozialpartner und Berufsbildungseinrichtungen sollten die erforderlichen Vorkehrungen
      treffen, um
           o praxisorientiertes Lernen, einschließlich Ausbildungspraktika, maximal zu fördern und damit
               dazu beizutragen, dass das Ziel, die Zahl der Auszubildenden in Europa bis 2012 zu
               steigern, erreicht wird;
           o Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Berufsbildungseinrichtungen
               und Unternehmen (mit und ohne Erwerbszweck) zu schaffen, u. a. durch Praktika für Lehrer
               in Unternehmen;
           o den Berufsbildungseinrichtungen Rückmeldung zur Beschäftigungsfähigkeit ihrer
               Absolventen zu geben;
   6. Fortsetzung der Arbeit an den Systemen zur Beobachtung der Übergänge von der Ausbildung ins
      Berufsleben.

Unterstützung auf EU-Ebene
   -   Grundlagenpapier zur Rolle der beruflichen Exzellenz für intelligentes und nachhaltiges Wachstum;
   -   Prüfung der Möglichkeit, Kampagnen zur Förderung der beruflichen Bildung, einschließlich einer
       Eurobarometer-Umfrage zur Attraktivität der beruflichen Bildung, seitens der EU zu unterstützen;
   -   Förderung von Leistungswettbewerben auf europäischer und/oder internationaler Ebene;
   -   Anleitung und technische Unterstützung bei der Einführung des EQAVET;
   -   2013 Überprüfung der Fortschritte bei der Einführung des EQAVET auf nationaler Ebene;
   -   thematische Vernetzung von Qualitätssicherungsprojekten im Rahmen des Programms Leonardo da
       Vinci;
   -   Vademekum/Studie über erfolgreiche Modelle des praxisorientierten Lernens (mit Beiträgen des
       Cedefop);
   -   Förderung der antizipierenden Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen, insbesondere durch
       Qualifikationsbedarfsprognosen (Cedefop) und die Einrichtung von europäischen Kompetenzräten;
   -   Entwicklung einer gemeinsamen Terminologie als Brücke zwischen der Welt der allgemeinen und
       beruflichen Bildung einerseits und der Arbeitswelt andererseits (ESCO), wobei diese Terminologie
       mit anderen EU-Instrumenten, wie dem EQR abgestimmt werden muss;
   -   Prüfung der Möglichkeit, auf Vorschlag der Kommission eine EU-Benchmark für
       Beschäftigungsfähigkeit anzunehmen;

                                                                                                 11
KOMMUNIQUÉ VON BRÜGGE – VERSION VOM 7. DEZEMBER 2010

   -        Erarbeitung von vorbildlichen Verfahrensweisen und Leitlinien für die sich ändernden Profile von
            Lehrern und Ausbildern im Bereich der beruflichen Bildung (gemeinsam mit Cedefop).

                       LEBENSLANGES LERNEN UND MOBILITÄT ALS REALITÄT

   3. Ermöglichung eines flexiblen Zugangs zu Ausbildung und Qualifikationen

Berufliche Weiterbildung
       Damit die berufliche Bildung stärker dazu beitragen kann, das vorgegebene Ziel eines Anteils der
       Erwachsenen von 15 % an Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2020 zu
       erreichen, sollten die teilnehmenden Länder
       a)       Einzelpersonen aktiv darin bestärken, an der beruflichen Weiterbildung teilzunehmen, und
                Berufsbildungseinrichtungen dazu anzuhalten, sich stärker darin zu engagieren, wobei
                Menschen, die Übergänge im Arbeitsmarkt zu bewältigen haben (wie etwa Arbeitnehmer,
                deren Arbeitsplatz bedroht ist, und Arbeitslose) und benachteiligten Gruppen besondere
                Aufmerksamkeit gelten sollte;
       b)       geeignete Rahmenbedingungen schaffen, die die Unternehmen veranlassen, weiterhin in
                die Entwicklung der Humanressourcen und die berufliche Weiterbildung zu investieren. Die
                Entscheidung über die richtige Mischung von Anreizen, Rechten und Verpflichtungen
                obliegt den teilnehmenden Ländern;
       c)       flexible Ausbildungsmöglichkeiten (E-Learning, Abendkurse, Ausbildungsmaßnahmen
                während der Arbeitszeit usw.) unterstützen, um den Zugang zu Bildungsangeboten in
                verschiedenen Lebenssituationen zu fördern und unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht
                zu werden. Die Weiterbildung sollte alle Lernformen umfassen, so auch firmeninterne
                Schulungen und praxisorientiertes Lernen, und für Frauen und Männer gleichermaßen
                zugänglich sein;
       d)       Berufsbildungseinrichtungen und Arbeitgeber zur Zusammenarbeit anhalten, insbesondere
                bei der Ausbildung der beträchtlichen Zahl von gering qualifizierten Arbeitnehmern, die
                bestenfalls   die    untere     Sekundarstufe     abgeschlossen     haben      und    von
                Berufsbildungskonzepten, bei denen auch Grundfertigkeiten vermittelt werden, profitieren;
       e)       spätestens 2015 damit beginnen, einzelstaatliche Verfahren für die Anerkennung und
                Validierung des nicht formalen und informellen Lernens zu entwickeln, die gegebenenfalls
                durch einzelstaatliche Qualifikationsrahmen unterstützt werden. Bei diesen Verfahren
                sollten Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen als solche im Mittelpunkt stehen,

                                                                                                       12
KOMMUNIQUÉ VON BRÜGGE – VERSION VOM 7. DEZEMBER 2010

           unabhängig davon, in welchem Zusammenhang sie erworben wurden, z. B.
           Erwachsenenbildung im weiteren Sinne, berufliche Bildung, Praktika und Freiwilligenarbeit.
           Größeres Gewicht sollte auf Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen gelegt werden, die
           nicht notwendigerweise zu umfassenden formalen Qualifikationen führen. Wichtig ist in
           diesem Zusammenhang eine enge Zusammenarbeit mit anderen Politikbereichen, etwa
           mit der Jugend-, Sport-, Kultur-, Sozial- oder Beschäftigungspolitik;
     f)    spezifische Maßnahmen ergreifen, damit die Menschen, die Übergänge im Arbeitsmarkt zu
           bewältigen haben, und die bislang in geringem Maße an Ausbildungsmaßnahmen
           beteiligten Gruppen wie Frauen, Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer in größerem
           Umfang an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Insbesondere sollten
           die teilnehmenden Länder versuchen, durch Investitionen die Zahl der Geringqualifizierten
           im Alter zwischen 25 und 64 Jahren, die an lebenslangem Lernen teilnehmen, stärker der
           durchschnittlichen Teilnehmerquote in dieser Altersgruppe anzunähern.

Berufliche Erstausbildung und Weiterbildung
     a)    sowohl für junge Menschen wie auch für Erwachsene Übergänge von der Bildung in die
           Arbeitswelt und von einem Arbeitsplatz zum anderen erleichtern, indem sie integrierte
           Orientierungsdienste (Arbeitsvermittlungsstellen und Beratungsdienste) anbieten und
           Fähigkeiten zur Planung der beruflichen Laufbahn vermitteln. Es ist entscheidend, dass die
           beteiligten Dienstanbieter leicht und objektiv in der Lage sind, Informationen
           auszutauschen und die Qualität der Orientierungsdienste weiterzuentwickeln;
     b)    die berufliche Bildung auf postsekundärem und höherem EQR-Niveau (d. h. Niveau 5 und
           höher) ausbauen oder gegebenenfalls aufrechterhalten, und dazu beitragen, dass das EU-
           Kernziel, 40 % der Personen zu einem tertiären oder vergleichbaren Abschluss zu führen,
           erreicht wird;
     c)    flexible   Übergänge     zwischen     beruflicher   Bildung,   allgemeiner   Bildung   und
           Hochschulbildung fördern und die Durchlässigkeit verbessern, indem die Verbindungen
           zwischen diesen Bereichen verstärkt werden. Zur Verwirklichung dieses Ziels und zur
           Steigerung der Teilnahme am lebenslangen Lernen sollten die teilnehmenden Länder die
           Erstellung und Umsetzung umfassender nationaler Qualifikationsrahmen auf der
           Grundlage von Lernergebnissen beschleunigen;
     d)    zusammen mit der Kommission auf eine stärkere Konvergenz der beiden europäischen
           Leistungspunktesysteme – ECVET und ECTS – hinarbeiten.

                                                                                                  13
KOMMUNIQUÉ VON BRÜGGE – VERSION VOM 7. DEZEMBER 2010

   4. Entwicklung eines strategischen Konzepts für eine internationale Dimension der
          beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung und Förderung der internationalen
          Mobilität
     a)       Die wirtschaftliche Globalisierung veranlasst Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbständige,
              ihren   Aktionsradius   über   die   Grenzen     ihres   Landes    hinaus   auszudehnen.
              Die Berufsbildungseinrichtungen sollten sie dabei unterstützen, indem sie den Lerninhalten
              eine internationale Dimension verleihen und internationale Netze mit Partnereinrichtungen
              schaffen;
     b)       die teilnehmenden Länder sollten die lokalen und regionalen Behörden und die
              Berufsbildungseinrichtungen durch Anreize, Finanzierungssysteme (einschließlich der
              Nutzung der Europäischen Strukturfonds) und die Verbreitung optimaler Praktiken dazu
              bringen, dass sie Strategien für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der
              beruflichen Bildung entwickeln, um eine größere Mobilität von Lernenden, Lehrern und
              Ausbildern sowie anderen Fachkräften der beruflichen Bildung zu fördern. Die
              teilnehmenden Länder sollten eine berufliche Bildung unterstützen, die Zeiten der Mobilität
              im Ausland, einschließlich Berufspraktika, ermöglicht, fördert und vorzugsweise sogar
              beinhaltet;
     c)       die teilnehmenden Länder sollten zugunsten der transnationalen Mobilität systematisch
              europäische Instrumente zur Verbesserung der Transparenz wie EQR, ECVET und
              Europass einsetzen und fördern;
     d)       die teilnehmenden Länder sollten im Rahmen der beruflichen Bildung Möglichkeiten zum
              Fremdsprachenerwerb für Lernende und Lehrende sowie einen Sprachunterricht, der an
              die spezifischen Erfordernissen der beruflichen Bildung angepasst ist, fördern, wobei
              besonderes Gewicht auf die Bedeutung von Fremdsprachen für die grenzüberschreitende
              Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung und für die internationale Mobilität zu legen
              ist.

                                 KURZFRISTIGE ZIELE FÜR 2011-2014

                            IM HINBLICK AUF DIE STRATEGISCHEN ZIELE 3 UND 4

Maßnahmen auf nationaler Ebene
   7. Überprüfung der Nutzung von Anreizen sowie der Rechte und Pflichten aller beteiligten Akteure
      und Einleitung geeigneter Maßnahmen, um die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung zu
      fördern, damit die berufliche Bildung einen möglichst großen Beitrag dazu leistet, dass die im

                                                                                                      14
KOMMUNIQUÉ VON BRÜGGE – VERSION VOM 7. DEZEMBER 2010

      „ET 2020“ vorgegebene Benchmark von 15 % bei der Beteiligung von Erwachsenen am
      lebenslangen Lernen erreicht wird;
   8. Umsetzung der EQR-Empfehlung:
          o Entwicklung umfassender nationaler Qualifikationsrahmen (NQR) auf der Grundlage
              des Konzepts, das die Lernergebnisse in den Mittelpunkt stellt; Nutzung der NQR als
              Katalysatoren, um eine bessere Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und
              Hochschulbildung zu erreichen, die berufliche Bildung auf postsekundärem oder
              höheren EQR-Niveau auszubauen oder aufrechtzuerhalten und flexible Bildungswege
              zu schaffen;
          o Ausrichtung der NQR-Niveaus an den EQR-Niveaus bis 2012;
   9. Entwicklung und Förderung von Verfahren zur Validierung des nicht formalen und informellen
      Lernens, unterstützt durch EQR/NQR und Beratung;

   10. Bereitstellung von integrierten Beratungsdiensten (Bildung, Ausbildung, Beschäftigung), die
       sich eng an den Arbeitsmarkterfordernissen orientieren;
   11. Fortschritte bei der Einführung des ECVET entsprechend der Empfehlung sowie Teilnahme an
       der Erprobung des ECVET im Hinblick auf die Mobilität;
   12. Maßnahmen, die geeignet sind, die Mobilität im Bereich der beruflichen Bildung zu erhöhen,
       indem u. a.
           o mehr Auszubildende und Berufsbildungsfachkräfte ermutigt werden, an der
                grenzüberschreitenden Mobilität teilzunehmen;
           o die lokalen und regionalen Behörden sowie die Berufsbildungseinrichtungen darin
                bestärkt werden, eine Kultur der Internationalisierung und entsprechende Strategien,
                einschließlich der grenzüberschreitenden Mobilität, zu entwickeln;
           o rechtliche und administrative Hindernisse für die grenzüberschreitende Mobilität von
                Auszubildenden und Praktikanten beseitigt werden;
           o Berufskammern, Berufsvereinigungen und andere einschlägige Organisationen darin
                bestärkt werden, den aufnehmenden und den entsendenden Unternehmen zu helfen,
                damit sie den Auszubildenden und Praktikanten im Rahmen der grenzüberschreitenden
                Mobilität angemessene Bedingungen bieten können;
           o der Erwerb von Fremdsprachen und interkulturellen Kompetenzen in die Lehrpläne für
                die berufliche Bildung aufgenommen wird;
           o andere EU-Instrumente (z. B. EQR, EQAVET, Europass) optimal genutzt werden, um
                die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen zu verstärken.

Unterstützung auf EU-Ebene
       -   Strategischer Leitfaden über den Zugang zu und die Teilnahme an beruflicher
           Weiterbildung;
       -   Anleitung und technische Unterstützung bei der Einführung des EQR, insbesondere im
           Hinblick auf die Anwendung des Konzepts, das die Lernergebnisse in den Mittelpunkt stellt;
       -   Aufzeichnung von Entwicklungen der NQR durch das Cedefop und die ETF;
       -   Empfehlung des Rates zur Validierung des nicht formalen und informellen Lernens (2011);
       -   Sachstandsbericht über die Entwicklung von Strategien, Systemen und Verfahren für die
           lebensbegleitende Beratung (Cedefop, ETF und Europäisches Netz für die Politik der
           lebensbegleitenden Beratung/ELGPN);
       -   Anleitung und technische Unterstützung bei der Einführung des ECVET;
       -   regelmäßige Überprüfung der Fortschritte bei der Einführung des ECVET (einschließlich
           einer Cedefop-Studie im Jahr 2011);
       -   thematische Vernetzung von ECVET-Projekten im Rahmen des Programms Leonardo da
           Vinci;

                                                                                                  15
KOMMUNIQUÉ VON BRÜGGE – VERSION VOM 7. DEZEMBER 2010

        -   Empfehlung zur Mobilität zu Lernzwecken (2011);
        -   Prüfung der Möglichkeit, auf Vorschlag der Kommission eine EU-Benchmark für die
            Mobilität im Bereich der beruflichen Bildung anzunehmen (2011);
        -   Vorschlag für einen Qualitätsrahmen für Praktika;
        -   Förderung der Mobilität von Auszubildenden, einschließlich eines Unterstützungsportals, im
            Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen und des Programms Leonardo da Vinci;
        -   Entwicklung eines europäischen Kompetenzpasses als Teil des Europasses bis 2012.

            FÖRDERUNG VON KREATIVITÄT, INNOVATION UND UNTERNEHMERGEIST

     5. Förderung von Innovation, Kreativität und Unternehmergeist sowie der Nutzung der IKT
        (sowohl in der beruflichen Erstausbildung als auch in der beruflichen Weiterbildung)

Kreativität und Innovation in der beruflichen Bildung sowie die Nutzung innovativer Lernmethoden
können die Lernenden darin bestärken, in der beruflichen Bildung zu verbleiben, bis sie eine
Qualifikation erlangt haben.
a)     Die teilnehmenden Länder sollten die Berufsbildungseinrichtungen aktiv darin bestärken, mit
       innovativen Unternehmen, Designzentren, dem Kultursektor und Hochschuleinrichtungen
       zusammenzuarbeiten, um „Wissenspartnerschaften“ zu bilden. Dies dürfte ihnen helfen, wertvolle
       Einblicke in neue Entwicklungen und Kompetenzanforderungen zu erlangen und fachliche
       Spitzenleistungen und Innovation zu entwickeln. Solche Partnerschaften dürften auch hilfreich
       sein, wenn es gilt, auf Erfahrung gestützte Lernmethoden einzuführen, zu einem experimentellen
       Vorgehen anzuregen und die Lehrpläne anzupassen;
b)     die IKT sollten eingesetzt werden, um möglichst vielen Menschen den Zugang zur beruflichen
       Bildung zu eröffnen und das aktive Lernen zu fördern und um neue Methoden für die betriebliche
       und schulische Berufsbildung zu entwickeln;
c)     die teilnehmenden Länder sollten Initiativen begünstigen, die darauf abstellen, dass sowohl bei
       der beruflichen Erstausbildung als auch bei der beruflichen Weiterbildung der Unternehmergeist
       in enger Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Berufsbildungseinrichtungen und nationalen
       Wirtschaftsförderungsstellen gefördert wird. Damit dies gelingt, sollten sie die Bereitstellung
       angemessener Finanzmittel – z. B. für Unterrichtsmaterialien, Hilfsinstrumente und die Gründung
       von Mini-Unternehmen durch die Lernenden – fördern und eine verstärkte Zusammenarbeit auf
       regionaler Ebene anstreben;
d)     die teilnehmenden Länder sollten neue und künftige Unternehmer unterstützen, indem sie die
       Absolventen der beruflichen Bildung zu Unternehmensneugründungen ermutigen und die
       Mobilität von Jungunternehmern zu Lernzwecken fördern.

                                                                                                   16
KOMMUNIQUÉ VON BRÜGGE – VERSION VOM 7. DEZEMBER 2010

                                KURZFRISTIGE ZIELE FÜR 2011-2014

                                IM HINBLICK AUF DAS STRATEGISCHE ZIEL 5

Maßnahmen auf nationaler Ebene
     13. Förderung von Partnerschaften für Kreativität und Innovation (Berufsbildungseinrichtungen,
         Hochschuleinrichtungen sowie Design-, Kunst-, Forschungs- und Innovationszentren);
     14. Förderung eines effizienten und innovativen, qualitätsgeprüften Einsatzes von Technologien in
         allen Berufsbildungseinrichtungen (unter Einschluss von Netzen und Partnerschaften zwischen
         öffentlichen und privaten Einrichtungen), wobei die erforderlichen Ausrüstungen, Infrastrukturen
         und Netzen bereitzustellen und unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklung und
         neuer pädagogischer Erkenntnisse laufend zu verbessern sind;
     15. Maßnahmen, die den Unternehmergeist wecken, z. B. Förderung des Erwerbs relevanter
         Schlüsselkompetenzen, Ermöglichung praktischer Erfahrungen in Unternehmen und
         Einbindung von Fachleuten aus Unternehmen.

Unterstützung auf EU-Ebene
     Schaffung eines Berufsbildungs- und Unternehmensforums auf EU-Ebene mit folgenden
           Schwerpunktthemen:
            o Rolle der beruflichen Bildung im Wissensdreieck;
            o Von der Berufsausbildung zum Unternehmen: Wie können Absolventen bei der
               Unternehmensgründung unterstützt werden?

FÖRDERUNG VON GERECHTIGKEIT, SOZIALEM ZUSAMMENHALT UND AKTIVEM BÜRGERSINN

     6. Berufliche Erstausbildung und Weiterbildung für alle

Die teilnehmenden Länder sollten eine berufliche Bildung anbieten, welche die Beschäftigungsfähigkeit
der Menschen (auf kurze wie auf lange Sicht) erhöht, gute Karriereaussichten bietet und ihnen erlaubt,
hinreichende Berufserfahrung zu erwerben und Selbstvertrauen sowie Berufsstolz und -ethos zu
entwickeln, und ihnen Möglichkeiten eröffnet, sich im Berufs- und im Privatleben zu entfalten. Hierzu
sollten die teilnehmenden Länder:
a)     sicherstellen, dass die Lernenden bei der beruflichen Erstausbildung sowohl spezifische
       berufliche Kompetenzen als auch breitere Schlüsselkompetenzen, einschließlich transversaler
       Kompetenzen, erwerben, die ihnen eine weiterführende allgemeine und berufliche Bildung
       (innerhalb der beruflichen Bildung oder im Hochschulbereich), die Wahl ihrer beruflichen
       Laufbahn, die Teilnahme am Arbeitsmarkt und Übergänge innerhalb des Arbeitsmarkts
       ermöglichen. Die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen, die Menschen in der beruflichen

                                                                                                      17
KOMMUNIQUÉ VON BRÜGGE – VERSION VOM 7. DEZEMBER 2010

       Bildung erwerben, sollten ihnen gestatten, ihre berufliche Laufbahn zu gestalten und eine aktive
       Rolle in der Gesellschaft zu spielen;
b)     sicherstellen, dass die Systeme der Erwachsenenbildung den Erwerb und die Weiterentwicklung
       von     Schlüsselkompetenzen            fördern.   Dies   kann      in   Zusammenarbeit      mit
       Berufsbildungseinrichtungen, lokalen Gemeinschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft usw.
       erfolgen;
c)     durch eine Kombination von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen dafür sorgen, dass die berufliche
       Bildung so viel wie möglich zur Senkung der Schulabbrecherquote auf weniger als 10 % beiträgt.
       Erreichen lässt sich dies beispielsweise durch arbeitsmarktrelevante berufliche Bildung, mehr
       praxisorientiertes Lernen und Ausbildungspraktika, flexible Bildungswege, wirkungsvolle
       Orientierung und Beratung sowie Lerninhalte und -methoden, die dem Lebensstil und den
       Interessen junger Menschen Rechnung tragen, zugleich aber ein qualitativ hohes Niveau der
       beruflichen Bildung aufrechterhalten;
d)     geeignete Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass alle Menschen gleichberechtigt Zugang
       erhalten, und zwar insbesondere ausgrenzungsbedrohte Personen und Gruppen, vor allem
       Geringqualifizierte und Unqualifizierte, Personen, die besondere Bedürfnisse haben oder
       aufgrund ihrer Herkunft benachteiligt sind, sowie ältere Arbeitnehmer. Die Beteiligung dieser
       Gruppen an der beruflichen Bildung sollte durch finanzielle oder andere Mittel und durch die
       Validierung nicht formalen und informellen Lernens sowie durch die Schaffung flexibler
       Bildungswege erleichtert und gefördert werden;
e)     im Rahmen der beruflichen Bildung einen aktiven Bürgersinn fördern, indem sie beispielsweise
       Partnerschaften zwischen Berufsbildungseinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft
       anregen oder unter Beachtung der nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten für die
       Einrichtung einer Vertretung der Lernenden in den Berufsbildungseinrichtungen eintreten. Dies
       kann zur Validierung von Qualifikationen und Kompetenzen beitragen, die durch Freiwilligenarbeit
       erworben wurden.

                                 KURZFRISTIGE ZIELE FÜR 2011-2014

                                 IM HINBLICK AUF DAS STRATEGISCHE ZIEL 6

Maßnahmen auf nationaler Ebene
     16. Präventiv- und Abhilfemaßnahmen, die dafür sorgen, dass die berufliche Bildung so viel wie
         möglich zur Senkung der Schulabbrecherquote beiträgt;
     17. Prüfung konkreter Maßnahmen für eine stärkere Beteiligung von Geringqualifizierten und
         anderen Risikogruppen an der allgemeinen und beruflichen Bildung, u. a. Entwicklung flexibler

                                                                                                    18
KOMMUNIQUÉ VON BRÜGGE – VERSION VOM 7. DEZEMBER 2010

       Wege der beruflichen Weiterbildung sowie Einsatz geeigneter Beratungs- und
       Unterstützungsdienste;
   18. Nutzung der IKT, um möglichst vielen Menschen den Zugang zur beruflichen Bildung zu
       eröffnen und das aktive Lernen zu fördern und um neue Methoden für die betriebliche und
       schulische Berufsbildung zu entwickeln, welche die Beteiligung von Risikogruppen erleichtern;
   19. Einsatz der bestehenden Beobachtungssysteme, um die Teilnahme von Risikogruppen an der
       beruflichen Bildung zu fördern: Siehe kurzfristiges Ziel Nr. 6.

Unterstützung auf EU-Ebene
          -   Vademekum bewährter Verfahren zur Inklusion von Risikogruppen durch eine Kombination
              von praxisorientiertem Lernen und Schlüsselkompetenzen;
          -   Empfehlungen des Rates zur Senkung der Schulabbrecherquote (2011).

                                       QUERSCHNITTSZIELE

   7. Stärkere Einbeziehung der Akteure der beruflichen Bildung und stärkere Hervorhebung
          der Errungenschaften der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der beruflichen
          Bildung
Eine stärkere Einbeziehung der Akteure der beruflichen Bildung setzt voraus, dass die
Errungenschaften der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der beruflichen Bildung stärker
hervorgehoben werden. Die Europäische Kommission und die teilnehmenden Länder sollten daher
Investitionen in eine klare und gezielte Kommunikation mit den verschiedenen Gruppen von Akteuren
auf nationaler und europäischer Ebene in Erwägung ziehen. Um die Nutzung der verfügbaren EU-
Instrumente zu erleichtern, sollten die Lernenden und alle Beteiligten umfangreiche und
maßgeschneiderte Informationen erhalten.

   8. Koordinierter Einsatz der europäischen und nationalen Instrumente im Bereich der
          Transparenz, der Anerkennung, der Qualitätssicherung und der Mobilität
Im Sinne der vier strategischen Ziele sollten die teilnehmenden Länder in den kommenden Jahren
größten Wert auf eine abgestimmte und komplementäre Nutzung der verschiedenen europäischen und
nationalen Instrumente im Bereich der Transparenz, der Anerkennung, der Qualitätssicherung und der
Mobilität legen. Diese Instrumente müssen im Rahmen des Kopenhagen-Prozesses koordiniert werden;
zudem muss die Synergie mit den Instrumenten und Prinzipien des Bologna-Prozesses verbessert
werden.

                                                                                                 19
KOMMUNIQUÉ VON BRÜGGE – VERSION VOM 7. DEZEMBER 2010

    9. Engere Zusammenarbeit zwischen der Berufsbildungspolitik und anderen relevanten
          Politikbereichen
Die teilnehmenden Länder und die Europäische Kommission sollten die Zusammenarbeit zwischen der
Berufsbildungspolitik und anderen relevanten Politikbereichen, wie etwa Beschäftigung, Wirtschaft,
Forschung und Innovation, Soziales, Jugend, Sport und Kultur, intensivieren, um die integrierten
Leitlinien zu „Europa 2020“ zu befolgen und die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen
voranzutreiben.

    10. Verbesserung der Qualität und der Vergleichbarkeit von Daten für die Gestaltung der
          EU-Politik im Bereich der beruflichen Bildung
Die EU-Politik im Bereich der beruflichen Bildung sollte auf vorhandenen vergleichbaren Daten beruhen.
Zu diesem Zweck sollten die Mitgliedstaaten unter Nutzung des Programms für lebenslanges Lernen
aufschlussreiche und verlässliche Daten zur beruflichen Bildung – einschließlich der Mobilität in diesem
Bereich – erheben und diese Daten Eurostat zur Verfügung stellen. Die Mitgliedstaaten und die
Kommission sollten einvernehmlich festlegen, welche Daten zuerst zur Verfügung gestellt werden
sollen.

    11. Sinnvolle Nutzung der EU-Unterstützung
Die Europäischen Strukturfonds und das Programm für lebenslanges Lernen sollten genutzt werden,
um die Verwirklichung der für die berufliche Bildung vereinbarten vorrangigen Ziele, einschließlich der
internationalen Mobilität und der von den teilnehmenden Staaten durchgeführten Reformen,
voranzutreiben.

                                KURZFRISTIGE ZIELE FÜR 2011-2014

                             IM HINBLICK AUF DIE QUERSCHNITTSZIELE 7 BIS 11

Maßnahmen auf nationaler Ebene
    20. Erarbeitung von Kommunikationsstrategien für die verschiedenen Gruppen von Akteuren,
        wobei der Schwerpunkt auf die Einführung und den Mehrwert der Instrumente (ECVET, ECTS,
        Ausrichtung der NQR am EQR, Qualitätssicherungssysteme im Einklang mit dem EQAVET)
        gelegt werden sollte;
    21. Schaffung von Mechanismen für die strukturierte Zusammenarbeit zwischen dem
        Berufsbildungssektor und den für Beschäftigung zuständigen Stellen auf allen Ebenen (Politik
        und Durchführung), einschließlich der Sozialpartner;
    22. Beitrag zur Verbesserung der auf EU-Ebene vorliegenden Daten über Auszubildende,
        einschließlich Daten über Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit.

                                                                                                     20
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