KONJUNKTUR- UND KRISENBEWÄLTIGUNGSPAKET

 
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VKU-Analyse Konjunkturpaket der Bundesregierung
04.06.2020

    KONJUNKTUR- UND KRISENBEWÄLTIGUNGSPAKET
Zur Stärkung von Konjunktur hat die Koalition folgende Maßnahmen aufgeführt:
Befristete Senkung Mehrwertsteuersatz (Ziffer 1, Seite 1)
Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz auf 16 Prozent bzw.
5 Prozent gesenkt werden. Der VKU begrüßt diese Maßnahme, rechnet jedoch da-
mit, dass diese im Versorgungsbereich zu sehr großem organisatorischen Aufwand
führen wird. Teilweise sind hier kurzfristige Preisänderungen aufgrund der gesetzli-
chen Vorgaben auch gar nicht möglich. Deswegen muss die Senkung von einer Aus-
setzung verschiedener gesetzlicher Vorgaben für Preisänderungen begleitet werden,
um den Aufwand für Versorger und Verbraucher möglichst gering zu halten.
EEG-Umlage (Ziffer 3, Seite 2)
Zur Entlastung bei den Stromkosten soll die EEG-Umlage zur Förderung von
Ökostrom-Anlagen ab 2021 durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, zusätzlich zu
Einnahmen aus dem neuen Brennstoffemissionshandel, abgesenkt werden. So soll
die EEG-Umlage im Jahr 2021 bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde und im Jahr 2022 bei
6,0 Cent pro Kilowattstunde liegen. Dafür werden 11 Mrd. Euro bereitgestellt.
Der VKU begrüßt die Deckelung der EEG-Umlage, da sie Haushalte und Wirtschaft
entlastet – die Maßnahme stellt aber keine Dauerlösung dar. Aufgrund der Beschrän-
kung bis Ende 2022 erwarten wir nur geringe Impulse für Investitionen. Hier wäre
eine umfangreichere und langfristig angelegte Entlastung nötig gewesen, um Inves-
titionen in die Sektorenkopplung anzureizen. Zudem braucht es ein robusteres Sys-
tem zur Finanzierung der Energiewende, um dauerhafte Entlastungen und Flexibili-
tät hinsichtlich wirtschaftlicher Entwicklungen zu erreichen. Feste Zielwerte der EEG-
Umlage würden die Planungssicherheit für Energievertriebe erhöhen.
Erweiterung steuerlicher Verlustrücktrag (Ziffer 5, Seite 2)
Der VKU begrüßt, dass der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021
auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) gesetzlich
erweitert wird. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittel-
bar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden
kann, z. B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Das schafft schon
heute die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten. Die Auflösung
der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022.
Degressive Abschreibung für Abnutzung (Ziffer 6, Seite 2)
Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung
(AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25 Pro-
zent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuer-
jahren 2020 und 2021 eingeführt. Das begrüßt der VKU.
Temporäre Vereinfachung des Vergaberechts (Ziffer 11, Seite 3)
Diese Maßnahme ist zu begrüßen. Die Entbürokratisierung erleichtert die Beschaf-
fung durch öffentliche Unternehmen. Wir unterstützen auch den Plan, auf europäi-

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scher Ebene ein Programm zur Entbürokratisierung, zur Beschleunigung des Pla-
nungsrechts, zur Vereinfachung des Vergaberechts und zur Reform des Wettbe-
werbsrechts anzustoßen.
Absenkung des kommunalen Eigenanteils bei Förderprogrammen der Nationalen Kli-
maschutzinitiative (Ziffer 20, Seite 5)
Aus kommunaler Sicht ist die Absenkung des kommunalen Eigenanteils in einzelnen
Programmen begrüßenswert, um den Mittelabfluss insbesondere bei finanzschwa-
chen Kommunen zu beschleunigen. Hierfür werden jeweils 50 Mio. Euro in den Jah-
ren 2020 und 2021 bereitgestellt. Kommunale Unternehmen, die Projekte mit Städ-
ten und Gemeinden umsetzen, profitieren ebenfalls. Damit wird zudem die Trans-
formation zu klimaresilienten Infrastrukturen beschleunigt. Dies kann neben die be-
stehenden und bereits geplanten neuen Förderprogramme zur Klimaanpassung tre-
ten, wie beispielsweise den vom Umweltbundesamt vorgeschlagenen Sonderfonds
Klimaanpassung.
Maßnahmen zur Stärkung des ÖPNV (Ziffer 21 f., Seite 5)
Der VKU begrüßt die gezielte Abfederung der Fahrgeldausfälle im ÖPNV, um so auch
Auswirkungen im Querverbund abzumildern.
Unterstützung Sportstätten (Ziffer 23, Seite 5)
Bei den zusätzlichen 150 Mio. Euro für Sportstätten wird sich der VKU dafür einset-
zen, dass auch die Bäder einbezogen werden.
Aufhebung der Deckelung der Kreditsumme bei „IKU – Investitionskredit Kommunale
und Soziale Unternehmen“ (Ziffer 24, Seite 5)
Die Maßnahme ist grundsätzlich zu begrüßen. Es ist aber wichtiger, dass alle Kredit-
und Unterstützungsprogramme auch kommunalen Unternehmen offenstehen.
Aufstockung der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW)
Der VKU sieht diese Maßnahmen als ein positives Signal, das wichtige Impulse für
Investitionen zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse setzen kann. Mit die-
sem Instrument sollten jetzt Zukunftsinvestitionen unterstützt werden, die die Da-
seinsvorsorge nachhaltig stärken und Lösungen für die Herausforderungen durch de-
mographische und klimatische Veränderungen beschleunigen. Das gilt insbesondere
für die Regionen, in denen eine reine Nutzerfinanzierung an ihre Grenzen stößt. Dazu
gehört auch die gezielte Förderung interkommunaler Kooperationen.

    ZUKUNFTSPAKET
Das Zukunftspaket beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen, die mit insgesamt 50
Mrd. Euro in den nächsten Jahren unterlegt werden. Relevant sind:
Projektbezogene Forschung (Ziffer 34, Seite 7)
Begrüßenswert ist die Ausweitung der projektbezogenen Forschung (u. a. SINTEG-
Programm und Reallabore der Energiewende) mit einem Fokus auf Digitalisierung

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und Sektorenkopplung. Zahlreiche Mitgliedsunternehmen, wie Stromnetz Hamburg
oder EWE sind in derartigen Modellprojekten bereits heute engagiert. Hier sind ne-
ben den wichtigen Innovationsprojekten auch eine langfristige Überführung in die
Praxis und entsprechende Anpassungen des Rechtsrahmens notwendig.
Stärkung der Mobilität (Ziffer 35, Seite 7)
Die Kfz-Steuer für Pkw wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet. Der VKU sieht
hier auch Impulse für die Elektromobilität, da auch die bereits geltende zehnjährige
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 ge-
währt und bis 31.12.2030 verlängert wird. Zudem wird über eine „Innovationsprä-
mie“ der Zuschuss zum Kauf von Elektro-Autos verdoppelt, befristet bis Ende 2021.
Für den forcierten Ausbau der Ladeinfrastruktur werden zusätzlich 2,5 Mrd. Euro in
den Ausbau der Ladeinfrastruktur nach dem Masterplan Ladeinfrastruktur investiert,
die Mittel stehen ebenfalls für F&E sowie Batteriezellfertigung zur Verfügung. Der
VKU begrüßt die Aufstockung der Mittel und setzt sich für die zügige Umsetzung kon-
kreter Unterlegungen (z. B. einheitliche Bezahlsysteme) auch im Rahmen der Natio-
nalen Plattform Zukunft der Mobilität ein.
Sehr begrüßenswert ist, dass der Vorschlag des VKU zur Umrüstung von Fuhrparken
aufgegriffen wurde: Ein neues „Bus- und LKW-Flotten-Modernisierungs-Programm“
zur Förderung alternativer Antriebe steht privaten und kommunalen Betreibern
gleichermaßen offen. Zudem wird die Förderung für E-Busse und deren Ladeinfra-
struktur bis Ende 2021 befristet aufgestockt. Das Gesamtvolumen für diese Maß-
nahme beträgt 1,2 Mrd. Euro.
Geplant ist zudem, konkrete EU-Fördermittel für ein befristetes europaweites Flot-
tenerneuerungsprogramm 2020/21 für schwere Nutzfahrzeuge zur Anschaffung von
LKW der neuesten Abgasstufe Euro VI vorzuschlagen. Auch hier sollten kommunale
Fuhrparke berücksichtigt werden.
Nationale Wasserstoffstrategie (Ziffer 36, Seite 9)
Mit 7 Mrd. Euro sollen Pläne für eine Wasserstoffstrategie vorangetrieben werden.
Der VKU hatte sich für die rasche Vorlage der Wasserstoffstrategie eingesetzt, auch
in Allianzen mit anderen Verbänden. Leider fehlen dezentrale Modelle in den vorge-
schlagenen Maßnahmen, ebenso der Wärmemarkt. Ein interessanter Ansatz hinge-
gen ist die Prüfung einer H2-ready-Förderung im KWKG. Grundsätzlich zu begrüßen
ist, dass zeitnah die regulatorischen Grundlagen für den Aufbau einer Wasserstoff-
infrastruktur geschaffen werden sollen. Hier wird es maßgeblich auf die konkrete
Ausgestaltung ankommen.
Ausbau EE (Ziffer 38, Seite 10)
Die Maßnahme beinhaltet die bekannte Einigung der Koalitionsfraktionen zu Ab-
standsregeln Wind und PV-Deckel aus dem Mai 2020 und ist weiterhin zu begrüßen.
CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Ziffer 39, Seite 10)
Die Aufstockung des Programms auf 2,5 Mrd. Euro ist positiv. Im weiteren Verfahren
wollen wir fehlende Maßnahmen für die Wärmeversorgung einbringen.

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Registermodernisierung (Ziffer 40, Seite 10)
Die Registermodernisierung ist von großer Bedeutung für die Umsetzung des Prin-
zips der nur einmaligen Erfassung von personenbezogenen Daten bei Bürgerinnen,
Bürgern und Unternehmen („Once Only“). Die Relevanz für kommunale Unterneh-
men wird der VKU intensiv prüfen. Gleiches gilt für die angekündigte finanzielle Un-
terstützung für die zügige und flächendeckende Umsetzung des Online-Zugangs-Ge-
setzes (Ziffer 41, Seite 11).
Digitalisierungsschub (Ziffer 42, Seite 11)
Der VKU begrüßt die erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten für digitale Wirt-
schaftsgüter, den Aufbau einer souveränen Infrastruktur sowie das Förderpro-
gramm zur Unterstützung des Auf- und Ausbaus von Plattformen und die Befähi-
gung von KMU zur beschleunigten digitalen Transformation. Hier muss sicherge-
stellt werden, dass auch kommunale Unternehmen als KMU gelten.
Künstliche Intelligenz (Ziffer 43, Seite 11)
Die Maßnahme siehe eine Erhöhung der Investitionen in KI auf 5 Mrd. Euro bis 2025
vor. Bei der Bereitstellung von Daten bisher nicht zugänglicher Datenpools – gege-
benenfalls in Echtzeit – darf es nicht zu einseitigen Verpflichtungen kommunaler Un-
ternehmen und damit Nachteilen im Wettbewerb führen, wie es auch bei der Um-
setzung der PSI-Richtlinie in nationales Recht notwendig ist.
Ausbau Glasfaser-Breitband und 5G (Ziffer 45 ff., Seite 12)
Mit Blick auf den Glasfaser-Breitbandausbau setzt das Papier auf die Entbürokrati-
sierung des Fördersystems. Das begrüßt der VKU. Für den Ausbau in nicht wirt-
schaftlichen Bereichen will die Bundesregierung die notwendigen Mittel bereitstel-
len. Schon jetzt sieht der Koalitionsvertrag 10 bis 12 Mrd. Euro für den Breitbandaus-
bau vor. Tatsächlich stehen bisher ungefähr 6,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Bis Ende
2019 sind 5,6 Mrd. Euro bewilligt worden. Da diese Ankündigung nicht mit einer
Summe hinterlegt ist, bleibt unklar, ob über bereits im Koalitionsvertrag vorgese-
hene Mittel hinaus weitere Gelder zur Verfügung gestellt werden sollen.
Unklar bleibt auch, wie die Pläne der Bundesregierung, die Mobilfunkinfrastruktur-
gesellschaft mit 5 Mrd. Euro auszustatten, mit der bisherigen Ausgestaltung der Mo-
bilfunkstrategie der Bundesregierung in Einklang zu bringen sind. Der VKU setzt sich
auch weiterhin für die Partizipation kommunaler Unternehmen ein.
Förderprogramm Smart City (Ziffer 48, Seite 12)
Das Programm „Smart City“ soll fortgesetzt und um 500 Mio. Euro aufgestockt wer-
den, damit auch die bisher nicht zum Zuge gekommenen Projekte in Städten und
Gemeinden eine weitere Möglichkeit zur Förderung erhalten können. Hierfür hatte
sich der VKU im Vorfeld eingesetzt. Die Umsetzung ist daher ein wichtiges Signal für
die vielen Projekte vor Ort, die von kommunalen Unternehmen maßgeblich voran-
getrieben werden – wie beispielsweise in Leipzig, Ulm, Dortmund und Bremen.
Nationale Reserve PSA (Ziffer 54, Seite 14)

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VKU-Analyse Konjunkturpaket der Bundesregierung
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Der VKU begrüßt die vorausschauende Bevorratung und den Aufbau einer nationa-
len Reserve an persönlicher Schutzausrüstung.

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