(Konsolidierter) Corporate Governance-Bericht

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(Konsolidierter)
Corporate Governance-Bericht
Die Erste Group Bank AG ist eine nach österreichischem Recht           Privatstiftung hat von diesem Entsendungsrecht bisher keinen
errichtete Aktiengesellschaft und bekennt sich seit 2003 im Sinne      Gebrauch gemacht.
einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensfüh-        _ Gemäß der C-Regel 52a ÖCGK soll die Anzahl der Mitglieder
rung dazu, die Regeln des Österreichischen Corporate Gover-            des Aufsichtsrats (ohne Arbeitnehmervertreter) höchstens zehn
nance Kodex (ÖCGK, siehe http://www.corporate-governance.at)           betragen. Im Jahr 2021 gehörten dem Aufsichtsrat der Erste
anzuwenden. Darüber hinaus hat der Vorstand im Jahr 2015 ein           Group Bank AG zwölf von der Hauptversammlung gewählte
Statement of Purpose beschlossen. Diese Erklärung präzisiert und       Mitglieder an. Neben der Größe der Erste Group und deren
bekräftigt den Zweck der Erste Group Bank AG, Wohlstand in             Marktposition in sieben Kernmärkten in Zentral- und Osteuro-
der Region, in der die Erste Group tätig ist, zu verbreiten und        pa ist der Grund für die Abweichung von der C-Regel 52a
abzusichern. Auf Basis des Statements of Purpose definiert ein         ÖCGK, dass der Aufsichtsrat eine Vielzahl von finanzmarkt-
Code of Conduct verpflichtende Regeln für das tägliche Ge-             bezogenen und aufsichtsrechtlichen Prüf- und Überwachungs-
schäftsleben. Die Erste Group achtet im Rahmen ihrer Geschäfts-        aufgaben zu erfüllen hat. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat
tätigkeit auf Verantwortung, Respekt und Nachhaltigkeit. Dabei         die Anforderungen an die Diversität hinsichtlich mehrerer un-
hilft der Code of Conduct, die Reputation der Erste Group zu           terschiedlicher Kriterien zu erfüllen.
wahren und das Vertrauen der Interessengruppen zu festigen.
                                                                    Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft
Dieser Corporate Governance-Bericht wurde gemäß §§ 243c             so zu leiten, wie es das Wohl des Unternehmens unter Berück-
sowie 267b Unternehmensgesetzbuch (UGB) und den Regeln              sichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer
60ff des ÖCGK erstellt und fasst den Corporate Governance-          sowie des öffentlichen Interesses erfordert. Der Vorstand beach-
Bericht der Erste Group Bank AG als Mutterunternehmen sowie         tet dabei die Bestimmungen der Satzung, seiner Geschäftsord-
den konsolidierten Corporate Governance-Bericht in einem Be-        nung und das Statement of Purpose.
richt zusammen. Für das Geschäftsjahr 2021 wird auch ein (kon-
solidierter) nichtfinanzieller Bericht gemäß §§ 243b sowie 267a     Auswahl und Beurteilung von Organmitgliedern
UGB vom Vorstand erstellt, der als Teil des Geschäftsberichts       Die Qualifikationsanforderungen für Organmitglieder (Vorstand
veröffentlicht wird. Seit dem Geschäftsjahr 2020 werden die         und Aufsichtsrat) der Erste Group Bank AG sind in internen Richt-
Angaben zu den Gesamtbezügen der einzelnen Vorstands- und           linien für die Auswahl und Eignungsbeurteilung von Vorstands-
Aufsichtsratsmitglieder und zu den Grundsätzen der Vergütungs-      mitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern (Suitability Policy)
politik nicht im konsolidierten Corporate Governance-Bericht,       geregelt. Diese Richtlinien definieren im Einklang mit den ein-
sondern in einem separaten Vergütungsbericht gemäß § 78e Akti-      schlägigen rechtlichen Vorschriften den internen Ordnungsrahmen
engesetz (AktG) veröffentlicht.                                     für die Auswahl und die Eignungsbeurteilung von Organmitglie-
                                                                    dern. Folgende Kriterien liegen der Beurteilung von vorgeschlage-
Im Geschäftsjahr 2021 hat die Erste Group Bank AG sämtliche         nen und bestellten Organmitgliedern zugrunde: persönliche Zuver-
L-Regeln (Legal Requirement – beruhen auf zwingendem Recht)         lässigkeit, fachliche Eignung und erforderliche Erfahrung sowie
und R-Regeln (Recommendation – Regeln mit Empfehlungscha-           mögliche Interessenkonflikte, Unabhängigkeit, zeitliche Verfüg-
rakter, eine Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu         barkeit, Gesamtzusammensetzung des Vorstands oder Aufsichts-
begründen) sowie mit zwei Ausnahmen alle C-Regeln (Comply           rats und Diversität.
or Explain – Abweichung ist zulässig, muss jedoch erklärt und
begründet werden) des ÖCGK erfüllt. Folgende zulässige Abwei-       Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen
chungen lagen vor:                                                  Um die angemessene fachliche Qualifikation und Fortbildung von
  _ Gemäß der C-Regel 2 ÖCGK gilt für die Ausgestaltung der         Organmitgliedern laufend sicherzustellen, organisiert die Erste
    Aktie das Prinzip „one share – one vote“, d.h. das Unterneh-    Group regelmäßig Veranstaltungen und Seminare für die Mitglieder
    men soll nur Aktien ausgeben, bei denen jeder Aktie ein         des Vorstands und des Aufsichtsrats und ermöglicht die Teilnahme
    Stimmrecht und keine Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat      an externen Ausbildungsveranstaltungen. Im Rahmen des internen
    gewährt werden. Der Aktionärin DIE ERSTE österreichische        Fortbildungsprogramms wurden 2021 unter anderem folgende
    Spar-Casse Privatstiftung wird durch die Satzung der Erste      Themen behandelt: Schulungen über die Aufgaben sowie die Rech-
    Group Bank AG (Punkt 15.1.) jedoch das Recht auf Entsen-        te und Pflichten eines Aufsichtsrats, insbesondere des Aufsichtsrats
    dung von bis zu einem Drittel der von der Hauptversammlung      einer Holding-Gesellschaft, zu Krypto-Währungen sowie allgemein
    zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats eingeräumt, solange   zu digitalen Währungen, zum Bankenaufsichtsrecht und über die
    sie gemäß § 92 Abs. 9 Bankwesengesetz (BWG) für alle ge-        Anwendung von für Banken relevanten Gesetzen, zu Cyber Securi-
    genwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten der Erste Group     ty und anderen IT-Themen sowie über verschiedene Vergütungs-
    Bank AG im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit haftet. Die      systeme, insbesondere zur variablen Vergütung.

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Vorstand   |   Aufsichtsrat   |   Kapitalmarkt   |   Strategie   |   Ergebnis- und Bilanzanalyse   |   Segmente   |   Nichtfinanzieller Bericht   |   Corporate Governance   |   Geprüfte finanzielle Berichterstattung

VORSTAND
Der Vorstand setzte sich 2021 aus zunächst sieben dann sechs Mitgliedern zusammen.

                                                                                                                                                                     Datum der         Ende der laufenden
Vorstandsmitglied                                                                                                                      Geburtsjahr               Erstbestellung         Funktionsperiode
Bernhard Spalt (Vorsitzender)                                                                                                                     1968               1. Juli 2019              30. Juni 2023
Ingo Bleier                                                                                                                                       1970               1. Juli 2019              30. Juni 2026
Stefan Dörfler                                                                                                                                    1971               1. Juli 2019        31. Dezember 2023
Alexandra Habeler-Drabek                                                                                                                          1970               1. Juli 2019        31. Dezember 2023
David O'Mahony                                                                                                                                    1965           1. Jänner 2020          31. Dezember 2022
Maurizio Poletto                                                                                                                                  1973           1. Jänner 2021          31. Dezember 2023
Thomas Schaufler                                                                                                                                  1970           1. Jänner 2021            31. Oktober 2021

Thomas Schaufler hat sein Mandat zum 31. Oktober 2021 zu-
rückgelegt. Am 16. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat das Vor-
standsmandat von Ingo Bleier bis 30. Juni 2026 verlängert.

Vorstandsmitglied                       Verantwortungsbereich
1. Jänner bis 31. Oktober 2021
                                        Group Human Resources, Human Resources, Group Secretariat, Group Audit, Brand Strategy & Communications, Group Investor
Bernhard Spalt (Vorsitzender)           Relations, Group Strategy, Group Board Support & Corporate Affairs, Group Sustainability Office, Social Banking Development
Ingo Bleier                             Group Corporates, Group Commercial Real Estate, Group Markets, Group Product and Business Management C. and M., Group Research
Stefan Dörfler                          Group ALM, Group Portfolio Management & Governance, Group Data Management and Reporting, Group Accounting and Group Controlling
                                        Group Compliance, Credit Risk Methods, Retail Risk Management, Credit Risk Portfolio, Group Legal, Corporate Risk Management,
Alexandra Habeler-Drabek                Enterprise wide Risk Management, Group Liquidity and Market Risk Management
David O'Mahony                          CIO Group Functions, Group Architecture, Banking Services, Group Security, Governance and Steering
Maurizio Poletto                        Innovation Hub (Erste Hub), Platform Governance
Thomas Schaufler                        Group Retail Strategy
Ab 1. November 2021
                                        Group Human Resources, Human Resources, Group Secretariat, Group Audit, Brand Strategy & Communications, Group Investor
Bernhard Spalt (Vorsitzender)           Relations, Group Strategy, Group Board Support & Corporate Affairs, Group Sustainability Office, Social Banking Development
                                        Group Corporates, Group Commercial Real Estate, Group Markets, Group Product and Business Management C. and M., Group Research,
Ingo Bleier                             Group Retail Strategy (vorübergehend)
Stefan Dörfler                          Group ALM, Group Portfolio Management & Governance, Group Data Management and Reporting, Group Accounting and Group Controlling
                                        Group Compliance, Credit Risk Methods, Retail Risk Management, Credit Risk Portfolio, Group Legal, Corporate Risk Management,
Alexandra Habeler-Drabek                Enterprise wide Risk Management, Group Liquidity and Market Risk Management
David O'Mahony                          CIO Group Functions, Group Architecture, Banking Services, Group Security, Governance and Steering
Maurizio Poletto                        Innovation Hub (Erste Hub), Platform Governance

Leitungsaufgaben bei Tochtergesellschaften                                                                   Bernhard Spalt
                                                                                                             Česká spořitelna, a.s.*, Vorsitz
Stefan Dörfler                                                                                               Banca Comercială Română S.A.*, Stv. Vorsitz
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG,
Mitglied des Vorstands (seit 1. Jänner 2022)                                                                 Ingo Bleier
                                                                                                             Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG*, Mitglied
Alexandra Habeler-Drabek                                                                                     Erste & Steiermärkische Bank d.d.* (Erste Bank Croatia), Mitglied
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG,                                                              Erste Bank a.d. Novi Sad*, Vorsitz
Mitglied des Vorstands                                                                                       Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Mitglied

Thomas Schaufler                                                                                             Stefan Dörfler
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG,                                                              Banca Comercială Română S.A.*, Mitglied
Mitglied des Vorstands (bis 31. Oktober 2021)                                                                Česká spořitelna, a.s.*, Mitglied
                                                                                                             Erste Digital GmbH*, Mitglied
Aufsichtsratsmandate und vergleichbare Funktionen                                                            Slovenská sporiteľňa, a.s.*, Vorsitz (bis 31. Dezember 2021)
Die Vorstandsmitglieder hatten zum 31. Dezember 2021 folgende                                                Sparkassen-Haftungs GmbH*, Mitglied
Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und                                                Wiener Börse AG, Mitglied
ausländischen Gesellschaften sowie in wesentlichen Tochterge-                                                Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG*, Mitglied
sellschaften der Erste Group Bank AG (Letztere sind mit * ge-                                                (bis 31. Dezember 2021)
kennzeichnet).
                                                                                                             Alexandra Habeler-Drabek
                                                                                                             Erste Bank Hungary Zrt.*, Mitglied

                                                                                                                                                                                                               103
David O’Mahony                                                                          Maurizio Poletto
Erste Digital GmbH*, Vorsitz                                                            Česká spořitelna, a.s.*, Mitglied
Erste Bank a.d. Novi Sad*, Mitglied                                                     Erste Bank Hungary Zrt.*, Mitglied
Slovenská sporiteľňa, a.s.*, Mitglied (ab 1. Februar 2022)                              Erste Digital GmbH*, Mitglied

AUFSICHTSRAT

Im Geschäftsjahr 2021 gehörten folgende Mitglieder dem Aufsichtsrat an:

                                                   Geburts-                                                                          Datum       Ende laufende
Position        Name                               jahr       Beruf                                                          Erstbestellung   Funktionsperiode
Vorsitzender      Friedrich Rödler                 1950       Wirtschaftsprüfer und Steuerberater                             4. Mai 2004           HV 2022
1. Stellvertreter Jan Homan                        1947       Generaldirektor i.R.                                            4. Mai 2004           HV 2022
2. Stellvertreter Maximilian Hardegg               1966       Unternehmer                                                    12. Mai 2015           HV 2025
Mitglied          Matthias Bulach                  1976       Head of Financial Accounting, Control and Capital              15. Mai 2019 31. Dezember 2021
Mitglied          Henrietta Egerth-Stadlhuber      1971       Geschäftsführerin                                              26. Juni 2019          HV 2022
Mitglied          Jordi Gual Solé                  1957       Chairman Board of Directors                                    17. Mai 2017 31. Dezember 2021
Mitglied          Marion Khüny                     1969       Beraterin                                                      17. Mai 2017           HV 2022
Mitglied          Elisabeth Krainer Senger-Weiss   1972       Rechtsanwältin                                                 21. Mai 2014           HV 2024
Mitglied          Friedrich Santner                1960       Geschäftsführer                                          10. November 2020            HV 2023
Mitglied          Michael Schuster                 1980       Geschäftsführer                                                19. Mai 2021           HV 2024
Mitglied          András Simor                     1954       Senior Vice President i.R.                               10. November 2020            HV 2023
Mitglied          John James Stack                 1946       CEO i.R.                                                       31. Mai 2007       19. Mai 2021
Mitglied          Michèle F. Sutter-Rüdisser       1979       Titularprofessorin                                             15. Mai 2019           HV 2022
Vom Betriebsrat entsandt:
Mitglied          Markus Haag                      1980                                                                21. November 2011        11. Jänner 2022
Mitglied          Regina Haberhauer                1965                                                                       12. Mai 2015                b.a.w.
Mitglied          Andreas Lachs                    1964                                                                     9. August 2008                b.a.w.
Mitglied          Barbara Pichler                  1969                                                                     9. August 2008                b.a.w.
Mitglied          Jozef Pinter                     1974                                                                       25. Juni 2015               b.a.w.
Mitglied          Karin Zeisel                     1961                                                                     9. August 2008                b.a.w.

Im Geschäftsjahr 2021 gab es folgende Veränderungen im Auf-                             Matthias Bulach und Jordi Gual Solé haben ihr Aufsichtsratsman-
sichtsrat: Das Aufsichtsratsmandat von John James Stack ist mit                         dat zum 31. Dezember 2021 zurückgelegt. In Folge wurde gemäß
Ende der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 ausgelaufen und                               § 110 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) die Entsendung von
wurde aufgrund der in der Satzung der Erste Group Bank AG                               Markus Haag in den Aufsichtsrat vom Betriebsrat am 11. Jänner
festgelegten Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder nicht verlän-                     2022 widerrufen.
gert. Michael Schuster wurde in der Hauptversammlung neu in den
Aufsichtsrat gewählt.

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Vorstand   |   Aufsichtsrat   |   Kapitalmarkt   |   Strategie   |   Ergebnis- und Bilanzanalyse   |   Segmente   |     Nichtfinanzieller Bericht   |   Corporate Governance    |   Geprüfte finanzielle Berichterstattung

Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats
Die Ausschüsse setzen sich wie folgt zusammen:

                   Exekutiv-                         Nominierungs-                  Prüfungs-                         Risiko-                           Vergütungs-                   IT-
                   ausschuss                         ausschuss                      ausschuss                         ausschuss                         ausschuss                     Ausschuss
Vorsitz            Friedrich Rödler                  Friedrich Rödler               Friedrich Rödler                  Maximilian Hardegg                Friedrich Rödler              Maximilian Hardegg
                                                                                    (Finanzexperte)                                                     (Vergütungsexperte)
Stv. Vorsitz       Jan Homan                         Jan Homan                      Maximilian Hardegg                Jan Homan                         Jan Homan                     Friedrich Rödler
Mitglied           Maximilian Hardegg                Maximilian Hardegg             Matthias Bulach                   Henrietta                         Jordi Gual Solé               Henrietta
                                                                                    (bis 31. Dez. 2021)               Egerth-Stadlhuber                 (bis 31. Dez. 2021)           Egerth-Stadlhuber
Mitglied           Elisabeth Krainer                 Elisabeth Krainer              Jan Homan                         Marion Khüny                      Maximilian Hardegg            Marion Khüny
                   Senger-Weiss                      Senger-Weiss
Mitglied           Barbara Pichler                   Barbara Pichler                Friedrich Santner                 Elisabeth Krainer                 András Simor                  Michael Schuster
                                                                                                                      Senger-Weiss                                                    (ab 19. Mai 2021)
Mitglied           Karin Zeisel                      Karin Zeisel                   Michèle F.                        Friedrich Rödler                  John James Stack              Andreas Lachs
                                                                                    Sutter-Rüdisser                                                     (bis 19. Mai 2021)
Mitglied                                                                            Regina Haberhauer                 Markus Haag                       Michèle F.                    Barbara Pichler
                                                                                                                      (bis 11. Jänner 2022)             Sutter-Rüdisser               (ab 19. Mai 2021)
                                                                                                                                                        (ab 19. Mai 2021)
Mitglied                                                                            Barbara Pichler                   Regina Haberhauer                 Andreas Lachs                 Karin Zeisel
                                                                                                                      (ab 11. Jänner 2022)
Mitglied                                                                            Jozef Pinter                      Andreas Lachs                     Barbara Pichler
Mitglied                                                                                                              Jozef Pinter                      Karin Zeisel
Ersatzmitglied Andreas Lachs                         Andreas Lachs                  Marion Khüny                      Regina Haberhauer                 Friedrich Santner             Elisabeth Krainer
                                                                                                                      (bis 11. Jänner 2022)                                           Senger-Weiss
Ersatzmitglied Jozef Pinter                          Jozef Pinter                   Andreas Lachs                     Barbara Pichler                   Markus Haag                   Markus Haag
                                                                                                                      (ab 11. Jänner 2022)              (bis 11. Jänner 2022)         (bis 11. Jänner 2022)
Ersatzmitglied                                                                      Karin Zeisel                      Karin Zeisel                      Regina Haberhauer             Regina Haberhauer
                                                                                                                                                        (ab 11. Jänner 2022)          (ab 11. Jänner 2022)
Ersatzmitglied                                                                                                                                          Jozef Pinter                  Jozef Pinter

Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen                                                           Henrietta Egerth-Stadlhuber
Aufsichtsratsmitglieder hatten zum Stichtag 31. Dezember 2021                                                NÖ Kulturwirtschaft GesmbH, Mitglied
folgende weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funkti-
onen in in- und ausländischen Gesellschaften. Wesentliche Toch-                                              Jordi Gual Solé
terunternehmen der Erste Group Bank AG sind mit *, börsenno-                                                 VidaCaixa S.A.U. de Seguros y Reaseguros, Vorsitz
tierte Gesellschaften sind mit ** gekennzeichnet.                                                            Telefónica S.A.**, Mitglied

Friedrich Rödler                                                                                             Marion Khüny
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG*, Vorsitz                                                     KA Finanz AG, Mitglied
Erste Bank Hungary Zrt.*, Mitglied
Sparkassen-Prüfungsverband, Vorsitz                                                                          Elisabeth Krainer Senger-Weiss
Abschlussprüferaufsichtsbehörde, Mitglied                                                                    Gebrüder Weiss Holding AG, Stv. Vorsitz
                                                                                                             Gebrüder Weiss Gesellschaft m.b.H., Stv. Vorsitz
Jan Homan                                                                                                    Banca Comercială Română S.A.*, Mitglied
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG*, Stv. Vorsitz
FRAPAG Beteiligungsholding AG, Stv. Vorsitz                                                                  Friedrich Santner
Slovenská sporiteľňa, a.s.*, Stv. Vorsitz                                                                    Steiermärkische Bank und Sparkassen AG*, Vorsitz
Loparex International Holding B.V., Mitglied                                                                 Styria Media Group AG, Vorsitz
                                                                                                             SAG Immobilien AG, Vorsitz
Maximilian Hardegg
DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung, Mitglied                                                Michèle F. Sutter-Rüdisser
Česká spořitelna, a.s.*, Mitglied                                                                            Spital Thurgau AG, Mitglied
Constantia Industries AG, Mitglied                                                                           Helsana Versicherungen AG, Mitglied
TIROLER SPARKASSE Bankaktiengesellschaft Innsbruck*,                                                         Graubündner Kantonalbank AG**, Mitglied
Mitglied
                                                                                                             Michael Schuster und András Simor hatten zum Stichtag
Matthias Bulach                                                                                              31. Dezember 2021 keine Aufsichtsratsmandate oder vergleich-
CaixaBank Payments & Consumer Finance E.F.C., S.A.U., Mitglied                                               bare Funktionen in anderen in- und ausländischen Gesellschaften.
BuildingCenter, S.A.U., Mitglied

                                                                                                                                                                                                                  105
Das nach der Hauptversammlung 2021 ausgeschiedene Mitglied              sellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft ge-
des Aufsichtsrats:                                                      wesen sein.
                                                                      _ Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem
John James Stack                                                        Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis
Ally Bank, Mitglied                                                     in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang
Ally Financial Inc.**, Mitglied                                         unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt
Česká spořitelna, a.s.*, Vorsitz (bis 26. April 2021)                   auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das
Mutual of America Capital Management, Mitglied                          Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse
                                                                        hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen
Vom Betriebsrat entsandt:                                               im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den
                                                                        Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur
Regina Haberhauer                                                       Qualifikation als nicht unabhängig.
Erste Asset Management GmbH*, Mitglied                                _ Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht
                                                                        Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Ange-
Andreas Lachs                                                           stellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein.
VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft, Mitglied                        _ Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer
                                                                        anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Ge-
Barbara Pichler                                                         sellschaft Aufsichtsratsmitglied ist.
DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung, Mitglied         _ Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Auf-
                                                                        sichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die
Markus Haag (bis 11. Jänner 2022), Jozef Pinter und Karin Zeisel        Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder
hatten keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen         die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten.
in anderen in- und ausländischen Gesellschaften.                      _ Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger
                                                                        (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern,
Einbindung der Aktionäre und der Arbeitnehmer in die                    Onkel, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstands-
Entscheidungsfindung des Aufsichtsrats                                  mitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vor-
Die Arbeitnehmervertretung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben          stehenden Punkten beschriebenen Position befinden.
und der Satzung berechtigt, in den Aufsichtsrat für je zwei von
der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder ein             Basierend auf den angeführten Kriterien haben sich bis auf Fried-
Mitglied aus ihren Reihen zu entsenden (Drittelparität). Bei unge-    rich Rödler und Jan Homan alle Aufsichtsratsmitglieder für unab-
rader Zahl der Aktionärsvertreter wird zugunsten der Arbeitneh-       hängig erklärt. Friedrich Rödler und Jan Homan gehören bereits
mervertreter aufgestockt.                                             länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat an.

Maßnahmen in Bezug auf die Vermeidung von                             Kein Mitglied des Aufsichtsrats hält direkt oder indirekt eine
Interessenkonflikten                                                  Beteiligung von mehr als 10% an der Erste Group Bank AG.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden jährlich mit den Bestimmun-        Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats (Maximilian Hardegg und
gen des ÖCGK betreffend Interessenkonflikte befasst. Weiters          Barbara Pichler) nahmen im Jahr 2021 eine Organfunktion in der
erhalten neue Mitglieder des Aufsichtsrats bei Aufnahme ihrer         DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung wahr, die
Aufsichtsratstätigkeit ausführliche Informationen in Bezug auf        über 10% der Anteile an der Erste Group Bank AG hält.
die Vermeidung von Interessenkonflikten.
                                                                      Selbstevaluierung des Aufsichtsrats
Unabhängigkeit des Aufsichtsrats                                      In den Sitzungen des Nominierungsausschusses am 20. Jänner
Gemäß der C-Regel 53 ÖCGK hat die Mehrheit der von der                2021 und 23. März 2021 wurde die Evaluierung der Tätigkeit des
Hauptversammlung gewählten oder von Aktionären aufgrund der           Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Jahr 2020 durchgeführt.
Satzung entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats von der Gesell-       Dabei wurde etwa die Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an
schaft und deren Vorstand unabhängig zu sein. Ein Aufsichts-          den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse im Jahr 2020
ratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner          erörtert, die Effizienz der Tätigkeit sowie die Organisation und
geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft        Arbeitsweise des Aufsichtsrats beurteilt und die Zusammenset-
oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkon-       zung der Ausschüsse kritisch hinterfragt. Es wurden potenzielle
flikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mit-        Interessenkonflikte der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
glieds zu beeinflussen. Der Aufsichtsrat bekennt sich bei der         diskutiert, die Vorgaben nach § 29 Z 6 und Z 7 Bankwesengesetz
Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Unabhängigkeit       (BWG) berücksichtigt sowie die Anzahl der Mandate und Neben-
zu den Leitlinien, die im Anhang 1 des ÖCGK angeführt sind:           tätigkeiten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder besprochen.
_ Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren       Der Aufsichtsrat hat anschließend unter Berücksichtigung der
   nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Ge-   Berichte aus den Sitzungen des Nominierungsausschusses in

106
Vorstand   |   Aufsichtsrat   |   Kapitalmarkt   |   Strategie   |   Ergebnis- und Bilanzanalyse   |   Segmente   |   Nichtfinanzieller Bericht   |   Corporate Governance   |   Geprüfte finanzielle Berichterstattung

seiner Sitzung am 25. März 2021 die Beiziehung eines externen                                                Kapital- und Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft, außer
Beraters zur Unterstützung seiner Evaluierung gemäß der C-Regel                                              in Fällen, die in die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses fallen.
36 ÖCGK angekündigt und in Folge die Ergebnisse aus dieser                                                   Zu den Aufgaben des Risikoausschusses gehört auch die Kennt-
externen Beratung erörtert und die Evaluierung für 2020 am                                                   nisnahme von Berichten über Rechtsstreitigkeiten sowie von
25. Juni 2021 im Zuge der Strategieklausur des Aufsichtsrats                                                 Berichten über wichtige aufsichtsbehördliche Prüfungen von
positiv abgeschlossen. In seiner Sitzung am 16. Februar 2022                                                 Tochterunternehmen. Darüber hinaus ist der Risikoausschuss für
beschäftigte sich der Nominierungsausschuss unter anderem mit                                                die Überprüfung von möglichen Stressszenarien zuständig, um zu
potenziellen Interessenkonflikten der Aufsichtsratsmitglieder und                                            bewerten, wie das Risikoprofil des Instituts bei externen und
evaluierte die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und                                              internen Ereignissen reagiert. Zudem bewertet der Risikoaus-
der Ausschüsse des Aufsichtsrats 2021. Die Selbstevaluierung des                                             schuss die Empfehlungen von internen oder externen Prüfern und
Aufsichtsrats für 2021 wird fortgesetzt und im Laufe dieses Jahres                                           verfolgt die angemessene Umsetzung der ergriffenen Maßnahmen
abgeschlossen.                                                                                               weiter, soweit diese nicht bereits in anderen Ausschüssen berichtet
                                                                                                             werden. Weiters berät und unterstützt er den Aufsichtsrat bezüg-
Zustimmungspflichtige Verträge (C-Regel 49 ÖCGK)                                                             lich der Überwachung des tatsächlichen und künftigen Risikoap-
Es wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge gemäß § 95                                                   petits sowie der Risikostrategie und unterbreitet dem Aufsichtsrat
Abs. 5 Z 12 AktG abgeschlossen.                                                                              Empfehlungen zu notwendigen Anpassungen an die Risikostrate-
                                                                                                             gie. Ferner gehört zu den Aufgaben des Risikoausschusses gemäß
AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS UND                                                                             den rechtlich nicht bindenden „Expectations for Banks“ des Ein-
DEREN ENTSCHEIDUNGSBEFUGNISSE                                                                                heitlichen Abwicklungsausschusses (Single Resolution Board,
                                                                                                             SRB) vom 1. April 2020 die Kenntnisnahme von regelmäßigen
Der Aufsichtsrat hat sechs Ausschüsse gebildet, den Risikoaus-                                               Berichten zu den Aktivitäten hinsichtlich der Abwicklungsplanung
schuss, den Exekutivausschuss, den Prüfungsausschuss, den                                                    sowie der Abwicklungsfähigkeit der Erste Group.
Nominierungsausschuss, den Vergütungsausschuss sowie den IT-
Ausschuss. Diese Ausschüsse sind zum Teil gesetzlich vorgese-                                                Exekutivausschuss
hen und dienen dem Aufsichtsrat auch zur Vorbereitung von und                                                Der Exekutivausschuss tagt ad hoc im Auftrag des Aufsichtsrats,
Stellungnahme zu allen Angelegenheiten, mit denen sich der                                                   um spezifische Themen in Sitzungen oder Umlaufbeschlüssen
Aufsichtsrat zu befassen hat. Der Aufsichtsrat ist überdies berech-                                          vorzubereiten. Der Ausschuss kann auch zur abschließenden
tigt, den Ausschüssen im Rahmen seiner gesetzlichen Möglich-                                                 endgültigen Entscheidung ermächtigt werden. Bei Gefahr im
keiten Entscheidungsbefugnisse zu übertragen oder Kompetenzen                                                Verzug und zur Abwehr eines schweren Schadens kann der Exe-
der Ausschüsse wieder an sich zu ziehen.                                                                     kutivausschuss vom Vorsitzenden einberufen werden, um auch
                                                                                                             ohne spezifisches Mandat des Aufsichtsrats im Interesse des
Risikoausschuss                                                                                              Unternehmens aktiv zu werden.
Der Risikoausschuss berät den Vorstand hinsichtlich der aktuellen
und zukünftigen Risikobereitschaft und Risikostrategie des Kredit-                                           Prüfungsausschuss
instituts und überwacht die Umsetzung dieser Risikostrategie.                                                Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung
Weiters überprüft der Ausschuss, ob die Preisgestaltung der ange-                                            des Rechnungslegungsprozesses; die Überwachung der Einfüh-
botenen Dienstleistungen und Produkte das Geschäftsmodell und                                                rung von Richtlinien für die Rechnungslegung; die Überwachung
die Risikostrategie des Kreditinstituts angemessen berücksichtigt.                                           der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revi-
Unbeschadet der Aufgaben des Vergütungsausschusses, obliegt                                                  sionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft;
ihm auch die Überprüfung, ob bei den vom internen Vergütungs-                                                die Überwachung der Abschlussprüfung und Konzernabschluss-
system angebotenen Anreizen Risiko, Kapital, Liquidität sowie                                                prüfung; die Prüfung und Überwachung der Qualifikation und der
Wahrscheinlichkeit und Zeitpunkt von realisierten Gewinnen                                                   Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers),
angemessen berücksichtigt werden. Der Risikoausschuss ist zu-                                                insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft
ständig für die Erteilung der Zustimmung in all jenen Fällen, bei                                            beziehungsweise Konzerngesellschaft erbrachten zusätzlichen
denen Kredite und Veranlagungen oder Großveranlagungen eine                                                  Leistungen; die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der
Höhe erreichen, die das Pouvoir des Vorstands gemäß Pouvoir-                                                 Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die
Regelung übersteigen. Der Zustimmung des Risikoausschusses                                                   Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung
bedarf jeder Großkredit im Sinne des § 28b BWG. Weiters obliegt                                              beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei;
ihm die Erteilung von Vorausermächtigungen, soweit gesetzlich                                                die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner
zulässig. Der Risikoausschuss ist zuständig für die Überwachung                                              Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung,
des Risikomanagements der Erste Group Bank AG. Der Aufsichts-                                                des Lageberichts, des (konsolidierten) Corporate Governance-
rat übertrug dem Risikoausschuss das Recht auf Zustimmung zur                                                Berichts und des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts und
Errichtung und Schließung von Zweigniederlassungen und zur                                                   die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den
Erteilung der Prokura oder Handlungsvollmacht für den gesamten                                               Aufsichtsrat; die Prüfung des Konzernabschlusses und -lage-
Geschäftsbetrieb. Dem Ausschuss obliegt die Überwachung der                                                  berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergeb-

                                                                                                                                                                                                               107
nisse an den Aufsichtsrat; gegebenenfalls die Auswahl des exter-      die Überwachung der Funktionsfähigkeit der internen Qualitäts-
nen Prüfers für die Prüfung des (konsolidierten) Corporate Gover-     kontrolle der Erste Group Bank AG hinsichtlich abwicklungsbe-
nance-Berichts und des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts;   zogener Informationen, inklusive von Regelungen, die die Voll-
die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprü-         ständigkeit und Richtigkeit der Daten sicherstellen, durch regel-
fers (Konzernabschlussprüfers) unter Bedachtnahme auf die An-         mäßigen Erhalt, Prüfung und Berücksichtigung von Prüfberichten
gemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für die Bestel-        zu diesem Thema. Gemäß § 92 Abs. 4a Z 3 AktG bzw. § 30g Abs.
lung des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) an den            4a Z 3 GmbHG kann der Prüfungsausschuss auch die Aufgaben
Aufsichtsrat; die Empfehlung für die Verlängerung des Mandats         und sonstigen Pflichten des Prüfungsausschusses für Tochterge-
des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) an den Aufsichts-      sellschaften übernehmen, die direkt oder indirekt zu mindestens
rat; die Kenntnisnahme des zusätzlichen Berichts des Abschluss-       75% von der Erste Group Bank AG gehalten werden.
prüfers (Bericht gemäß Art. 11 Verordnung (EU) Nr. 537/2014)
sowie die Beratung über diesen Bericht; die Kenntnisnahme zeit-       Nominierungsausschuss
naher Information über Prüfungsschwerpunkte des Abschlussprü-         Sitzungen des Nominierungsausschusses haben bei Bedarf stattzu-
fers sowie die Möglichkeit zur Erstattung von Vorschlägen für         finden (mindestens einmal jährlich) oder wenn ein Mitglied des
zusätzliche Prüfungsschwerpunkte; die Kenntnisnahme der Jah-          Ausschusses oder des Vorstands darum ersucht. Der Nominie-
resabschlüsse wesentlicher Tochtergesellschaften; die Kenntnis-       rungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Beset-
nahme des Beteiligungsberichts, die Kenntnisnahme des Revisi-         zung frei werdender Vorstandsmandate und befasst sich mit Fragen
onsplans der internen Revision der Gesellschaft; die Kenntnis-        der Nachfolgeplanung. Er beschließt über die Anstellungsverträge
nahme von Informationen über aktuelle revisionsrelevante The-         der Vorstandsmitglieder. Er behandelt und entscheidet über die
men im Konzern und über Effizienz und Effektivität der internen       Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des
Revision; die Kenntnisnahme des Berichts der internen Revision        Vorstands, ausgenommen Beschlüsse auf Bestellung oder Widerruf
über die Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen       der Bestellung eines Vorstandsmitglieds sowie auf Einräumung von
aufgrund durchgeführter Prüfungen sowie des Tätigkeitsberichts        Optionen auf Aktien der Gesellschaft. Der Nominierungsausschuss
gemäß Artikel 25 Abs. 3 in Verbindung mit Artikel 24 der dele-        unterstützt darüber hinaus den Aufsichtsrat bei der Erstellung von
gierten Verordnung (EU) Nr. 565/2017 (DelVO); bei Vor-Ort-            Vorschlägen an die Hauptversammlung für die Besetzung frei
Prüfungen von Aufsichtsbehörden die Kenntnisnahme des Prüfbe-         werdender Mandate im Aufsichtsrat. Hinsichtlich der Besetzung
richts, des Berichts über den Inhalt des Plans zur Adressierung der   frei werdender Mandate in Vorstand und Aufsichtsrat sind insbe-
getroffenen Feststellungen und/oder des Ergebnisses eines auf         sondere die persönliche und fachliche Qualifikation der Mitglieder,
Grundlage der getroffenen Feststellungen eingeleiteten Verwal-        aber auch die fachlich ausgewogene Zusammensetzung, die Aus-
tungsverfahrens; die Kenntnisnahme unverzüglicher Information         gewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten
über wesentliche Feststellungen des Abschlussprüfers, der internen    und Erfahrungen aller Mitglieder des betreffenden Organs (kollek-
Revision oder einer aufsichtsbehördlichen Prüfung; die Kenntnis-      tive Eignung) sowie Aspekte der Diversität zu berücksichtigen.
nahme unverzüglicher Informationen über Schadensfälle, soweit         Zugleich legt der Nominierungsausschuss eine Zielquote für das
sie 5% des konsolidierten Eigenkapitals oder 10% des budgetier-       unterrepräsentierte Geschlecht fest und entwickelt eine Strategie,
ten Nettoergebnisses übersteigen können; die Kenntnisnahme der        um dieses Ziel zu erreichen. Weiters beschließt der Nominie-
Berichte des Vorstands zu aktuellen Entwicklungen und Einhal-         rungsausschuss die interne Richtlinie für den Umgang mit Inte-
tung (Compliance) in den Bereichen Corporate Governance und           ressenkonflikten für Vorstand und Aufsichtsrat, achtet auf deren
Anti-Money-Laundering (Geldwäsche); die Kenntnisnahme des             Einhaltung und berichtet regelmäßig an den Aufsichtsrat über
Compliance-Tätigkeitsberichts gemäß Artikel 25 Abs. 3 in Verbin-      bestehende Interessenkonflikte und die zu deren Beherrschung
dung mit Artikel 22 DelVO. Dem Prüfungsausschuss obliegt auch         getroffenen Maßnahmen. Der Nominierungsausschuss hat darauf
die Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die          zu achten, dass die Entscheidungsfindung des Vorstands oder des
Zustimmung zum Abschluss eines wesentlichen Geschäfts gemäß           Aufsichtsrats nicht durch eine einzelne Person oder eine kleine
§ 95a Aktiengesetz (AktG) und die Überwachung seiner Ausfüh-          Gruppe von Personen dominiert wird. Der Nominierungsaus-
rung sowie die Überwachung und regelmäßige (Wieder-                   schuss hat regelmäßig eine Bewertung der Struktur, Größe, Zu-
)Bewertung dieses wesentlichen Geschäfts; die Kenntnisnahme           sammensetzung und Leistung des Vorstands und des Aufsichtsrats
von Schadensfällen in der Erste Group, welche im Rahmen signi-        durchzuführen und dem Aufsichtsrat nötigenfalls Änderungsvor-
fikanter Prüfungsfeststellungen von der internen Revision an den      schläge zu unterbreiten. Darüber hinaus hat der Nominierungs-
Prüfungsausschuss berichtet werden, sofern sie vom Prüfungsaus-       ausschuss regelmäßig eine Bewertung der Kenntnisse, Fähigkei-
schuss vorab festgelegte Meldeschwellen übersteigen; die Vorab-       ten und Erfahrung sowohl der Vorstandsmitglieder als auch der
zustimmung zur Enthebung des Leiters der internen Revision aus        einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des jeweiligen
seiner Funktion und die Einbeziehung in den Prozess für die Be-       Organs in seiner Gesamtheit durchzuführen und dem Aufsichtsrat
setzung der Position des Leiters der internen Revision. Ferner        mitzuteilen. Im Hinblick auf die Auswahl des höheren Manage-
obliegt dem Prüfungsausschuss gemäß den rechtlich nicht binden-       ments hat der Nominierungsausschuss den Kurs des Vorstands zu
den „Expectations for Banks“ des Einheitlichen Abwicklungs-           überprüfen und den Aufsichtsrat bei der Erstellung von Empfeh-
ausschusses (Single Resolution Board, SRB) vom 1. April 2020          lungen an den Vorstand zu unterstützen.

108
Vorstand   |   Aufsichtsrat   |   Kapitalmarkt   |   Strategie   |   Ergebnis- und Bilanzanalyse   |   Segmente   |   Nichtfinanzieller Bericht   |   Corporate Governance   |   Geprüfte finanzielle Berichterstattung

Vergütungsausschuss                                                                                          des Betriebskontinuitäts- und Krisenmanagements der Informati-
Der Vergütungsausschuss bereitet die Beschlüsse zum Thema                                                    onssicherheit und der Computer- und Netzsicherheit sowie die
Vergütung vor, einschließlich solcher, die sich auf Risiko und                                               Kenntnisnahme wesentlicher Änderungen der Organisationsstruk-
Risikomanagement des Kreditinstituts auswirken und vom Auf-                                                  tur und der Zuständigkeiten des IT-Ressorts.
sichtsrat zu fassen sind. Weiters genehmigt der Vergütungsaus-
schuss die allgemeinen Prinzipien der Vergütungspolitik, überprüft                                           SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS UND
sie regelmäßig und ist für ihre Umsetzung verantwortlich. Er                                                 BERICHT ÜBER
überwacht die Vergütungspolitik, Vergütungspraktiken und vergü-                                              TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
tungsbezogene Anreizstrukturen, jeweils im Zusammenhang mit
der Steuerung, Überwachung und Begrenzung von Risiken, der                                                   Im Geschäftsjahr 2021 fanden sieben Aufsichtsratssitzungen statt.
Eigenmittelausstattung und Liquidität, wobei auch die langfristi-
gen Interessen von Aktionären, Investoren und Mitarbeitern des                                               Bei den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen wurden die jeweiligen
Kreditinstituts sowie das volkswirtschaftliche Interesse an einem                                            monatlichen Entwicklungen der Bilanz und der Gewinn- und
funktionsfähigen Bankwesen und an der Finanzmarktstabilität zu                                               Verlustrechnung präsentiert, über die einzelnen Risikoarten und
berücksichtigen sind. Der Ausschuss billigt wesentliche Ausnah-                                              das Gesamtrisiko der Bank berichtet, die Lage einzelner Tochter-
men bei der Anwendung der Vergütungspolitik für einzelne Mitar-                                              banken in Zentral- und Osteuropa besprochen und quartalsweise
beiter der Gesellschaft und überwacht die Auszahlung der variab-                                             über die Prüfungsgebiete und die wesentlichen Prüfungsfeststel-
len Vergütung an Vorstandsmitglieder und Mitglieder der zweiten                                              lungen der Internen Revision gemäß § 42 Abs. 3 BWG berichtet.
Managementebene der Gesellschaft sowie an Vorstandsmitglieder                                                Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über wesentliche
wesentlicher Tochterunternehmen. Weiters überprüft er die (vari-                                             Themen, die seit der letzten Aufsichtsratssitzung in den Ausschüs-
able) Vergütung von leitenden Angestellten der Gesellschaft, die in                                          sen behandelt wurden. Wiederkehrende Themen in den Aufsichts-
unabhängigen Kontrollfunktionen wie Risikomanagement und                                                     ratssitzungen 2021 waren Berichte zur aktuellen Covid-19-
Compliance tätig sind, und von Mitarbeitern, deren Tätigkeit                                                 Situation aus Sicht der Erste Group sowie zu aktuellen regulatori-
wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil der Gesellschaft                                               schen Entwicklungen im Bankenumfeld und deren Auswirkungen
hat. Er genehmigt darüber hinaus die Klassifizierung jener Mitar-                                            auf die Erste Group. Dem Aufsichtsrat wurden regelmäßig jene
beiter, deren Tätigkeit wesentliche Auswirkungen auf das Risi-                                               Vorstandsanträge vorgelegt, die nach den gesetzlichen Vorschrif-
koprofil der Gesellschaft hat, als solche und überprüft die der                                              ten, der Satzung und den Geschäftsordnungen der Zustimmung
Entscheidung des Vorstands zugrunde gelegten Kriterien des                                                   des Aufsichtsrats bedürfen.
Verfahrens, nach dem die Entscheidungen getroffen wurden.
Ferner stellt der Ausschuss sicher, dass die den Aktionären zur                                              In der Sitzung vom 25. März 2021 wurden Jahresabschluss und
Vergütungspolitik und -praxis bereitgestellten Informationen                                                 Lagebericht 2020, Konzernabschluss und -lagebericht 2020, der
angemessen sind. Einmal pro Jahr ist dem Ausschuss ein umfas-                                                (konsolidierte) Corporate Governance-Bericht 2020 sowie der
sender Bericht zu erstatten, in dem neben dem Vergütungssystem                                               (konsolidierte) nichtfinanzielle Bericht 2020 ausführlich disku-
einschließlich der wesentlichen Leistungsindikatoren auch über                                               tiert und geprüft, die Prüfberichte der Abschlussprüfer und der
die Mitarbeiter- und Führungskräftesituation im Konzern berichtet                                            Bericht des Prüfungsausschusses gemäß § 63a Abs. 4 lit 5 BWG
wird. Der Vergütungsausschuss bereitet die Grundsätze für die                                                behandelt und der Jahresabschluss 2020 entsprechend der Emp-
Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats                                                 fehlung des Prüfungsausschusses festgestellt. Ebenfalls wurde
gemäß §§ 78a und 98a AktG (Vergütungspolitik gemäß Aktienge-                                                 beschlossen, PwC Wirtschaftsprüfung GmbH der Hauptversamm-
setz) vor. Auch obliegt dem Vergütungsausschuss die Vorbereitung                                             lung 2021 als zusätzlichen (Konzern-)Abschlussprüfer für das
der Erstellung des Vergütungsberichts für die Bezüge der Mitglie-                                            Geschäftsjahr 2022 vorzuschlagen. Der Bericht des Aufsichtsrats
der des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß §§ 78c und 98a                                                 gemäß § 96 AktG wurde ausführlich erörtert und genehmigt. Der
AktG (Vergütungsbericht gemäß Aktiengesetz), dessen Prüfung                                                  Bericht über die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risiko-
und in Folge die Erstattung des Berichts über die Prüfergebnisse                                             managements wurde dem Aufsichtsrat vom Vorsitzenden des
an den Aufsichtsrat sowie gegebenenfalls die Auswahl des exter-                                              Prüfungsausschusses präsentiert sowie die Aufstellung gemäß C-
nen Prüfers für die Prüfung des Vergütungsberichts.                                                          Regel 82a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wur-
                                                                                                             de der Jahresbericht des Aufsichtsrats über Organkredite gemäß
IT-Ausschuss                                                                                                 § 28 Abs. 4 BWG erörtert und genehmigt. Ferner hat der Auf-
Der IT-Ausschuss überprüft und überwacht IT-bezogene Angele-                                                 sichtsrat sich selbst gemäß C-Regel 36 ÖCGK evaluiert, den
genheiten und die IT-Strategie im Allgemeinen. Darüber hinaus                                                Bericht über die Evaluierung des Aufsichtsrats durch den Nomi-
obliegt ihm insbesondere die Kenntnisnahme von IT-Berichten;                                                 nierungsausschuss gemäß § 29 BWG zur Kenntnis genommen
von Berichten zur IT-Outsourcing-Strategie und zur Auslagerung                                               und die Beiziehung eines externen Beraters zur Fortsetzung der
von IT-bezogenen Funktionen; die Kenntnisnahme des Group IT-                                                 Evaluierung festgelegt. Die Geschäftsordnung des Risikoaus-
Budgets; von Berichten zum Status der IT-Support-Funktion und                                                schusses wurde geändert.
zur Entwicklung der wesentlichen IT-Initiativen und Projekte; die
Überwachung der Kapazität und Leistungsfähigkeit der Systeme,

                                                                                                                                                                                                               109
In der Sitzung vom 14. April 2021, an der auch Vertreter des Joint   Tochterbank zur Kenntnis genommen. Das Mandat von Ingo
Supervisory-Teams der Aufsichtsbehörden teilgenommen, präsen-        Bleier wurde unter Berücksichtigung der Empfehlungen des
tiert und Fragen der Aufsichtsratsmitglieder beantwortet haben,      Nominierungsausschusses als Mitglied des Vorstands verlängert.
wurden der jährliche Bericht von Group Compliance, der Bericht       Darüber hinaus wurde die Vergütungspolitik nach AktG geändert
über die kollektive Eignung des Aufsichtsrats und der jährliche      und der Kapitalplan der Erste Group für 2022 bis 2026 sowie das
Bericht über Interessenkonflikte zur Kenntnis genommen. Ferner       Budget, der Investmentplan und der Kapitalplan der Erste Group
wurden die gruppenweite Diversitätspolitik und die dafür festge-     Bank AG für 2022 bis 2026, ein Update der Beteiligungsrichtli-
legten Ziele definiert und genehmigt, Berichte der Vorstandsmit-     nien und Grundsatzbeschlüsse zur Umsetzung eines neuen Mitar-
glieder zu ihren jeweiligen Bereichen zur Kenntnis genommen          beiterbeteiligungsprogramms jeweils beschlossen. Ein Vorratsbe-
und die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung im Mai          schluss gemäß § 95 Abs. 5 Z 12 AktG sowie ein Beschluss über
2021 besprochen und genehmigt. Die variable Vergütung des            langfristige Finanzierungsaktivitäten im Geschäftsjahr 2022
Vorstands und der Vergütungsbericht nach Aktiengesetz jeweils        wurden gefasst und in der Folge Ende Dezember 2021 die Ände-
für das Geschäftsjahr 2020 sowie die Vergütungspolitik nach          rung der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses im Umlauf
Aktiengesetz wurden beschlossen.                                     genehmigt.

In der konstituierenden Sitzung vom 19. Mai 2021 im Anschluss        Am 24. und 25. Juni 2021 hat sich der Aufsichtsrat im Rahmen
an die Hauptversammlung wurden die Mitglieder des Vergü-             einer Strategieklausur ausführlich und intensiv mit Strategien für
tungsausschusses und des IT-Ausschusses des Aufsichtsrats neu        die Erste Group auseinandergesetzt, auch der Vorstand und ande-
gewählt. Die Besetzung der übrigen Ausschüsse des Aufsichtsrats      re Vortragende wurden für nähere Diskussionen eingeladen.
blieb unverändert.                                                   Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat seine Evaluierung nach C-
                                                                     Regel 36 ÖCGK unter Berücksichtigung der Empfehlungen und
In der Sitzung vom 24. Juni 2021 wurden die Berichte des Vor-        Ergebnisse der externen Berater abgeschlossen.
stands der Erste Group Bank AG zur Kenntnis genommen. Dar-
über hinaus wurde ein Bericht über den Auftritt der Erste Group      SITZUNGEN DER AUSSCHÜSSE UND
am Kapitalmarkt diskutiert. Die gruppenweite Diversitätspolitik      TÄTIGKEITSBERICHT
und die Rahmenprogramme für die Ausgabe von Zertifikaten und
Optionsscheinen wurden beschlossen.                                  Der Risikoausschuss entschied in seinen sechzehn Sitzungen im
                                                                     Jahr 2021 regelmäßig über die über dem Pouvoir des Vorstands
In der Sitzung vom 16. September 2021 hat der Aufsichtsrat die       liegenden Veranlagungen und Kredite, ließ sich über die im Pou-
Berichte des Vorstands zur Kenntnis genommen, die Strategie der      voir des Vorstands genehmigten Kredite berichten und stimmte
Erste Group und die einzelnen Fokusthemen ausführlich mit dem        der Erteilung von Prokuren zu. Es wurde regelmäßig zur Risi-
Vorstand erörtert. Ein Update zur Situation am Kapitalmarkt          kostrategie, zum Risikoappetit, zum erforderlichen Monitoring
sowie der Group Recovery Plan wurden zur Kenntnis genommen.          zur Einhaltung dieser Grenzen, zu den einzelnen Risikoarten, zur
Die Abgabe eines Angebots für den Erwerb einer Bank wurde            Risikotragfähigkeit und zu Großveranlagungen informiert. Dar-
genehmigt und das Stattfinden einer außerordentlichen Hauptver-      über hinaus gab es Berichte zu aktuellen regulatorischen Themen
sammlung der Erste Group Bank AG 2021 kommentiert. Be-               aus dem Bereich Risiko, zu Compliance-Themen des Einzelinsti-
schlüsse zur Vorgehensweise bei der externen Prüfung des (kon-       tuts und gruppenweit, zu Cyber Risk Management, zur Auswir-
solidierten) nichtfinanziellen Berichts und des Vergütungsberichts   kung von nichtfinanziellen Vorgaben auf die Kreditvergabe und
nach AktG wurden gefasst. Der Rücktritt von Thomas Schaufler         zur Situation einzelner Branchen und Industrien, darunter etwa
als Vorstandsmitglied der Erste Group Bank AG zum 31. Oktober        zur Immobilien- und Automobilindustrie, und den sich daraus
2021 wurde zur Kenntnis genommen.                                    ergebenden Auswirkungen auf die Risikostrategie. Weitere The-
                                                                     men waren Prüfungen der Aufsichtsbehörden, interne Risikomo-
In der Sitzung vom 19. Oktober 2021 hat der Aufsichtsrat nach        delle, ein Update zum Projekt Graben und verschiedene Rechts-
ausführlicher Diskussion den Vorschlag an die Hauptversammlung       streitigkeiten. Regelmäßig wurden Berichte zur Risikoentwick-
2021 für die Gewinnverwendung und deren Einberufung be-              lung in einzelnen Ländern und Tochtergesellschaften erstattet.
schlossen. Die Berichte des Vorstands, unter anderem ein Strate-     Zudem wurden die Mitglieder des Risikoausschusses unbeschadet
gie-Update, wurden zur Kenntnis genommen. Die Nachfolgepla-          der Aufgaben des Vergütungsausschusses darüber in Kenntnis
nung für den Retail-Bereich wurde erörtert. Die Geschäftsordnun-     gesetzt, inwieweit die vom internen Vergütungssystem gebotenen
gen des Prüfungsausschusses und des Vergütungsausschusses            Anreize das Risiko, das Kapital, die Liquidität und die Wahr-
wurden geändert und Beschlüsse zur Vergütung des Vorstands           scheinlichkeit und den Zeitpunkt von realisierten Gewinnen
wurden gefasst.                                                      ausreichend berücksichtigen. Ebenfalls auf der Agenda standen
                                                                     Berichte über absolvierte Stresstests. Darüber hinaus wurden die
In der Sitzung vom 16. Dezember 2021 wurden die Berichte des         Mitglieder des Risikoausschusses über Entwicklungen des Corpo-
Vorstands und zu Cyber Risk zur Kenntnis genommen, die Stra-         rate Workout-Portfolios im Allgemeinen und die bedeutendsten
tegie der Erste Group diskutiert sowie der Statusbericht zu einer    Workout-Fälle im Speziellen informiert. Besonderer Fokus wurde

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Vorstand   |   Aufsichtsrat   |   Kapitalmarkt   |   Strategie   |   Ergebnis- und Bilanzanalyse   |   Segmente   |   Nichtfinanzieller Bericht   |   Corporate Governance   |   Geprüfte finanzielle Berichterstattung

auch auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-                                                     unter anderem zulässige Nichtprüfungsleistungen des (Konzern-)
Pandemie und die Implikationen für die Erste Group gelegt.                                                   Abschlussprüfers vorab genehmigt und zum jeweils aktuellen
                                                                                                             Stand berichten lassen. Der Tätigkeitsbericht des Prüfungsaus-
Im Jahr 2021 fanden zwei Sitzungen des Exekutivausschusses                                                   schusses im Geschäftsbericht 2020 wurde diskutiert und geneh-
statt, in welchen sich der Exekutivausschuss mit dem Eintritt der                                            migt. Der Austausch zwischen Prüfungsausschuss und Abschluss-
Bedingungen für die Auszahlung der Dividende für das Ge-                                                     prüfern ohne Beisein des Vorstands gemäß C-Regel 81a ÖCGK
schäftsjahr 2019 im Sinne der Beschlussfassung der Hauptver-                                                 wurde im Dezember 2021 durchgeführt. Ferner wurde der Leiter
sammlung am 10. November 2020 beschäftigt hat bzw. der mög-                                                  der internen Revision vom Prüfungsausschuss evaluiert. Der
liche Erwerb einer Bank ausführlich erörtert wurde.                                                          jährliche Bericht von Group Regulatory Compliance wurde zur
                                                                                                             Kenntnis genommen. Laufend wurde in den Sitzungen die Aus-
Der Prüfungsausschuss tagte im Jahr 2021 siebenmal, ferner fand                                              wirkung der Covid-19-Pandemie auf die Erste Group, insbeson-
in Vorbereitung für die Sitzung zur Prüfung des (Konzern-)                                                   dere aus Sicht des Rechnungswesens, erörtert und diskutiert.
Jahresabschlusses eine informelle Sitzung des Prüfungsausschus-
ses statt. Die externen Abschlussprüfer waren bei allen Sitzungen                                            Der Nominierungsausschuss tagte im Jahr 2021 fünfmal. In einer
anwesend. Unter anderem informierten die Prüfer über die Jah-                                                Sitzung wurden die Voraussetzungen für die Vertragsverlängerung
res- und Konzernabschlussprüfung für 2020, in der Folge wurde                                                und vorzeitige Wiederbestellung von Ingo Bleier geprüft und mit
vom Prüfungsausschuss die Schlussbesprechung durchgeführt.                                                   Empfehlung an den Aufsichtsrat positiv abgeschlossen. Ferner
Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und -lage-                                                 wurde der Rücktritt von Thomas Schaufler zum 31. Oktober 2021
bericht, der (konsolidierte) Corporate Governance-Bericht sowie                                              erörtert und die hierfür notwendigen Beschlüsse gefasst. Die
der (konsolidierte) nichtfinanzielle Bericht wurden geprüft und                                              Nachfolgeplanung für den Bereich Retail diskutierte der Nominie-
dem Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses empfoh-                                              rungsausschuss ausführlich. Für die Wahlen in den Aufsichtsrat in
len. Ergänzend wurde der zusätzliche Bericht der Prüfer gemäß                                                der Hauptversammlung der Erste Group Bank AG am 19. Mai
Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zur Kenntnis ge-                                                 2021 hat der Nominierungsausschuss ferner ein Fit und Proper-
nommen. Der Leiter der internen Revision berichtete über die                                                 Assessment von Michael Schuster durchgeführt. Darüber hinaus
Prüfungsgebiete und wesentlichen Prüfungsfeststellungen des                                                  befasste sich der Nominierungsausschuss mit der Evaluierung
Prüfungsjahres 2020 sowie laufend über revisionsrelevante The-                                               gemäß C-Regel 36 ÖCGK und der Evaluierung gemäß § 29 Z 6
men im Konzern und erläuterte den Revisionsplan 2021. Es                                                     und 7 BWG des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie im Beson-
wurden unter anderem die Berichte der internen Revision gemäß                                                deren mit allfälligen Interessenkonflikten sowie der Anwesenheit
§ 42 Abs. 3 BWG, zum Qualitätssicherungsprogramm und über                                                    der Aufsichtsratsmitglieder in den Sitzungen. Auch die Feststel-
abwicklungsbezogene Prüfungsergebnisse sowie der internen                                                    lung der kollektiven Eignung des Vorstands wurde durchgeführt
Revision und Compliance gemäß Artikel 25 Abs. 3 in Verbindung                                                und allgemein der Bericht über die kollektive Eignung von Vor-
mit Artikel 24 der DelVO (EU) Nr. 565/2017 erstattet. Ferner                                                 stand und Aufsichtsrat erörtert, insbesondere unter Berücksichti-
wurde über die Prüfung der Funktionsfähigkeit des Risikomana-                                                gung der zeitlichen Verfügbarkeit von deren Mitgliedern. Der
gementsystems nach Regel 83 ÖCGK sowie über die Wirksam-                                                     Bericht zur Auswahl des höheren Managements gemäß § 28 BWG
keit des internen Kontrollsystems berichtet. Anhand dieser Be-                                               wurde zur Kenntnis genommen.
richte hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risiko-                                               Der Vergütungsausschuss tagte im Jahr 2021 fünfmal, ferner fand
managementsystems gemäß § 63a Abs. 4 Z 2 BWG überwacht.                                                      in Vorbereitung für die Beschlussfassungen zur Vergütungspolitik
Der Prüfungsausschuss diskutierte über seinen Arbeitsplan für                                                und zum Vergütungsbericht 2020, jeweils nach Aktiengesetz, eine
2022 und legte fest, welche Themen in welcher Sitzung auf der                                                informelle Sitzung des Vergütungsausschusses statt. Die Be-
Tagesordnung stehen sollen. Es wurde beschlossen, dem Auf-                                                   schlussfassung über die variable Vergütung des Vorstands im
sichtsrat die Erneuerung des Prüfungsmandats der PwC Wirt-                                                   Aufsichtsrat wurde vorbereitet und im Sinne der EZB-
schaftsprüfung GmbH als zusätzlicher (Konzern-)Abschluss-                                                    Empfehlung beschlossen. Darüber hinaus wurden verschiedene
prüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu empfehlen. Die Prüfer in-                                               Vergütungsthemen in Bezug auf die Erste Group Bank AG bespro-
formierten über die Vorprüfung des Jahres- und Konzernab-                                                    chen und genehmigt, unter anderem die Struktur der Key Perfor-
schlusses für 2021. Ferner wurden Berichte über die Entwicklung                                              mance-Indikatoren (Leistungskennzahlen), die Bonus Policy (Bo-
der Beteiligungen und über den Halbjahresbericht zum 30. Juni                                                nuspolitik) bezüglich der Voraussetzungen für eine Auszahlung
2021 erstattet und der Management Letter 2020 erörtert. Zu Vor-                                              variabler Gehaltsbestandteile und die gehaltliche Regelung für
Ort-Prüfungen von Aufsichtsbehörden wurden die Prüfberichte zur                                              Material Risk Takers, sowie auf welche Mitarbeiter diese Regelung
Kenntnis genommen, ebenso Berichte über den Inhalt des Plans                                                 zur Anwendung kommt. Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde
zur Adressierung der getroffenen Feststellungen. Der Prüfungs-                                               ebenso umfassend diskutiert und bewertet wie jene des Vorstands.
ausschuss hat laufend die Unabhängigkeit des (Konzern-)                                                      Ferner wurden die Änderung der internen Vergütungspolitik für die
Abschlussprüfers geprüft und überwacht, insbesondere im Hin-                                                 Erste Group Bank AG und die Erste Group und die Vergütungspoli-
blick auf die für die Erste Group erbrachten zusätzlichen Leistun-                                           tik nach § 78a AktG genehmigt und ein Bericht zum aktuellen
gen gemäß § 63a Abs. 4 Z 4 BWG. So hat der Prüfungsausschuss                                                 Stand bei der Erstellung des Vergütungsberichts 2021 nach § 78e

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