(Konsolidierter) Corporate Governance-Bericht
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(Konsolidierter) Corporate Governance-Bericht Die Erste Group Bank AG ist eine nach österreichischem Recht Privatstiftung hat von diesem Entsendungsrecht bisher keinen errichtete Aktiengesellschaft und bekennt sich seit 2003 im Sinne Gebrauch gemacht. einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensfüh- _ Gemäß der C-Regel 52a ÖCGK soll die Anzahl der Mitglieder rung dazu, die Regeln des Österreichischen Corporate Gover- des Aufsichtsrats (ohne Arbeitnehmervertreter) höchstens zehn nance Kodex (ÖCGK, siehe http://www.corporate-governance.at) betragen. Im Jahr 2021 gehörten dem Aufsichtsrat der Erste anzuwenden. Darüber hinaus hat der Vorstand im Jahr 2015 ein Group Bank AG zwölf von der Hauptversammlung gewählte Statement of Purpose beschlossen. Diese Erklärung präzisiert und Mitglieder an. Neben der Größe der Erste Group und deren bekräftigt den Zweck der Erste Group Bank AG, Wohlstand in Marktposition in sieben Kernmärkten in Zentral- und Osteuro- der Region, in der die Erste Group tätig ist, zu verbreiten und pa ist der Grund für die Abweichung von der C-Regel 52a abzusichern. Auf Basis des Statements of Purpose definiert ein ÖCGK, dass der Aufsichtsrat eine Vielzahl von finanzmarkt- Code of Conduct verpflichtende Regeln für das tägliche Ge- bezogenen und aufsichtsrechtlichen Prüf- und Überwachungs- schäftsleben. Die Erste Group achtet im Rahmen ihrer Geschäfts- aufgaben zu erfüllen hat. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat tätigkeit auf Verantwortung, Respekt und Nachhaltigkeit. Dabei die Anforderungen an die Diversität hinsichtlich mehrerer un- hilft der Code of Conduct, die Reputation der Erste Group zu terschiedlicher Kriterien zu erfüllen. wahren und das Vertrauen der Interessengruppen zu festigen. Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft Dieser Corporate Governance-Bericht wurde gemäß §§ 243c so zu leiten, wie es das Wohl des Unternehmens unter Berück- sowie 267b Unternehmensgesetzbuch (UGB) und den Regeln sichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer 60ff des ÖCGK erstellt und fasst den Corporate Governance- sowie des öffentlichen Interesses erfordert. Der Vorstand beach- Bericht der Erste Group Bank AG als Mutterunternehmen sowie tet dabei die Bestimmungen der Satzung, seiner Geschäftsord- den konsolidierten Corporate Governance-Bericht in einem Be- nung und das Statement of Purpose. richt zusammen. Für das Geschäftsjahr 2021 wird auch ein (kon- solidierter) nichtfinanzieller Bericht gemäß §§ 243b sowie 267a Auswahl und Beurteilung von Organmitgliedern UGB vom Vorstand erstellt, der als Teil des Geschäftsberichts Die Qualifikationsanforderungen für Organmitglieder (Vorstand veröffentlicht wird. Seit dem Geschäftsjahr 2020 werden die und Aufsichtsrat) der Erste Group Bank AG sind in internen Richt- Angaben zu den Gesamtbezügen der einzelnen Vorstands- und linien für die Auswahl und Eignungsbeurteilung von Vorstands- Aufsichtsratsmitglieder und zu den Grundsätzen der Vergütungs- mitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern (Suitability Policy) politik nicht im konsolidierten Corporate Governance-Bericht, geregelt. Diese Richtlinien definieren im Einklang mit den ein- sondern in einem separaten Vergütungsbericht gemäß § 78e Akti- schlägigen rechtlichen Vorschriften den internen Ordnungsrahmen engesetz (AktG) veröffentlicht. für die Auswahl und die Eignungsbeurteilung von Organmitglie- dern. Folgende Kriterien liegen der Beurteilung von vorgeschlage- Im Geschäftsjahr 2021 hat die Erste Group Bank AG sämtliche nen und bestellten Organmitgliedern zugrunde: persönliche Zuver- L-Regeln (Legal Requirement – beruhen auf zwingendem Recht) lässigkeit, fachliche Eignung und erforderliche Erfahrung sowie und R-Regeln (Recommendation – Regeln mit Empfehlungscha- mögliche Interessenkonflikte, Unabhängigkeit, zeitliche Verfüg- rakter, eine Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu barkeit, Gesamtzusammensetzung des Vorstands oder Aufsichts- begründen) sowie mit zwei Ausnahmen alle C-Regeln (Comply rats und Diversität. or Explain – Abweichung ist zulässig, muss jedoch erklärt und begründet werden) des ÖCGK erfüllt. Folgende zulässige Abwei- Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen chungen lagen vor: Um die angemessene fachliche Qualifikation und Fortbildung von _ Gemäß der C-Regel 2 ÖCGK gilt für die Ausgestaltung der Organmitgliedern laufend sicherzustellen, organisiert die Erste Aktie das Prinzip „one share – one vote“, d.h. das Unterneh- Group regelmäßig Veranstaltungen und Seminare für die Mitglieder men soll nur Aktien ausgeben, bei denen jeder Aktie ein des Vorstands und des Aufsichtsrats und ermöglicht die Teilnahme Stimmrecht und keine Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat an externen Ausbildungsveranstaltungen. Im Rahmen des internen gewährt werden. Der Aktionärin DIE ERSTE österreichische Fortbildungsprogramms wurden 2021 unter anderem folgende Spar-Casse Privatstiftung wird durch die Satzung der Erste Themen behandelt: Schulungen über die Aufgaben sowie die Rech- Group Bank AG (Punkt 15.1.) jedoch das Recht auf Entsen- te und Pflichten eines Aufsichtsrats, insbesondere des Aufsichtsrats dung von bis zu einem Drittel der von der Hauptversammlung einer Holding-Gesellschaft, zu Krypto-Währungen sowie allgemein zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats eingeräumt, solange zu digitalen Währungen, zum Bankenaufsichtsrecht und über die sie gemäß § 92 Abs. 9 Bankwesengesetz (BWG) für alle ge- Anwendung von für Banken relevanten Gesetzen, zu Cyber Securi- genwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten der Erste Group ty und anderen IT-Themen sowie über verschiedene Vergütungs- Bank AG im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit haftet. Die systeme, insbesondere zur variablen Vergütung. 102
Vorstand | Aufsichtsrat | Kapitalmarkt | Strategie | Ergebnis- und Bilanzanalyse | Segmente | Nichtfinanzieller Bericht | Corporate Governance | Geprüfte finanzielle Berichterstattung VORSTAND Der Vorstand setzte sich 2021 aus zunächst sieben dann sechs Mitgliedern zusammen. Datum der Ende der laufenden Vorstandsmitglied Geburtsjahr Erstbestellung Funktionsperiode Bernhard Spalt (Vorsitzender) 1968 1. Juli 2019 30. Juni 2023 Ingo Bleier 1970 1. Juli 2019 30. Juni 2026 Stefan Dörfler 1971 1. Juli 2019 31. Dezember 2023 Alexandra Habeler-Drabek 1970 1. Juli 2019 31. Dezember 2023 David O'Mahony 1965 1. Jänner 2020 31. Dezember 2022 Maurizio Poletto 1973 1. Jänner 2021 31. Dezember 2023 Thomas Schaufler 1970 1. Jänner 2021 31. Oktober 2021 Thomas Schaufler hat sein Mandat zum 31. Oktober 2021 zu- rückgelegt. Am 16. Dezember 2021 hat der Aufsichtsrat das Vor- standsmandat von Ingo Bleier bis 30. Juni 2026 verlängert. Vorstandsmitglied Verantwortungsbereich 1. Jänner bis 31. Oktober 2021 Group Human Resources, Human Resources, Group Secretariat, Group Audit, Brand Strategy & Communications, Group Investor Bernhard Spalt (Vorsitzender) Relations, Group Strategy, Group Board Support & Corporate Affairs, Group Sustainability Office, Social Banking Development Ingo Bleier Group Corporates, Group Commercial Real Estate, Group Markets, Group Product and Business Management C. and M., Group Research Stefan Dörfler Group ALM, Group Portfolio Management & Governance, Group Data Management and Reporting, Group Accounting and Group Controlling Group Compliance, Credit Risk Methods, Retail Risk Management, Credit Risk Portfolio, Group Legal, Corporate Risk Management, Alexandra Habeler-Drabek Enterprise wide Risk Management, Group Liquidity and Market Risk Management David O'Mahony CIO Group Functions, Group Architecture, Banking Services, Group Security, Governance and Steering Maurizio Poletto Innovation Hub (Erste Hub), Platform Governance Thomas Schaufler Group Retail Strategy Ab 1. November 2021 Group Human Resources, Human Resources, Group Secretariat, Group Audit, Brand Strategy & Communications, Group Investor Bernhard Spalt (Vorsitzender) Relations, Group Strategy, Group Board Support & Corporate Affairs, Group Sustainability Office, Social Banking Development Group Corporates, Group Commercial Real Estate, Group Markets, Group Product and Business Management C. and M., Group Research, Ingo Bleier Group Retail Strategy (vorübergehend) Stefan Dörfler Group ALM, Group Portfolio Management & Governance, Group Data Management and Reporting, Group Accounting and Group Controlling Group Compliance, Credit Risk Methods, Retail Risk Management, Credit Risk Portfolio, Group Legal, Corporate Risk Management, Alexandra Habeler-Drabek Enterprise wide Risk Management, Group Liquidity and Market Risk Management David O'Mahony CIO Group Functions, Group Architecture, Banking Services, Group Security, Governance and Steering Maurizio Poletto Innovation Hub (Erste Hub), Platform Governance Leitungsaufgaben bei Tochtergesellschaften Bernhard Spalt Česká spořitelna, a.s.*, Vorsitz Stefan Dörfler Banca Comercială Română S.A.*, Stv. Vorsitz Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Mitglied des Vorstands (seit 1. Jänner 2022) Ingo Bleier Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG*, Mitglied Alexandra Habeler-Drabek Erste & Steiermärkische Bank d.d.* (Erste Bank Croatia), Mitglied Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Erste Bank a.d. Novi Sad*, Vorsitz Mitglied des Vorstands Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Mitglied Thomas Schaufler Stefan Dörfler Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Banca Comercială Română S.A.*, Mitglied Mitglied des Vorstands (bis 31. Oktober 2021) Česká spořitelna, a.s.*, Mitglied Erste Digital GmbH*, Mitglied Aufsichtsratsmandate und vergleichbare Funktionen Slovenská sporiteľňa, a.s.*, Vorsitz (bis 31. Dezember 2021) Die Vorstandsmitglieder hatten zum 31. Dezember 2021 folgende Sparkassen-Haftungs GmbH*, Mitglied Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und Wiener Börse AG, Mitglied ausländischen Gesellschaften sowie in wesentlichen Tochterge- Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG*, Mitglied sellschaften der Erste Group Bank AG (Letztere sind mit * ge- (bis 31. Dezember 2021) kennzeichnet). Alexandra Habeler-Drabek Erste Bank Hungary Zrt.*, Mitglied 103
David O’Mahony Maurizio Poletto Erste Digital GmbH*, Vorsitz Česká spořitelna, a.s.*, Mitglied Erste Bank a.d. Novi Sad*, Mitglied Erste Bank Hungary Zrt.*, Mitglied Slovenská sporiteľňa, a.s.*, Mitglied (ab 1. Februar 2022) Erste Digital GmbH*, Mitglied AUFSICHTSRAT Im Geschäftsjahr 2021 gehörten folgende Mitglieder dem Aufsichtsrat an: Geburts- Datum Ende laufende Position Name jahr Beruf Erstbestellung Funktionsperiode Vorsitzender Friedrich Rödler 1950 Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 4. Mai 2004 HV 2022 1. Stellvertreter Jan Homan 1947 Generaldirektor i.R. 4. Mai 2004 HV 2022 2. Stellvertreter Maximilian Hardegg 1966 Unternehmer 12. Mai 2015 HV 2025 Mitglied Matthias Bulach 1976 Head of Financial Accounting, Control and Capital 15. Mai 2019 31. Dezember 2021 Mitglied Henrietta Egerth-Stadlhuber 1971 Geschäftsführerin 26. Juni 2019 HV 2022 Mitglied Jordi Gual Solé 1957 Chairman Board of Directors 17. Mai 2017 31. Dezember 2021 Mitglied Marion Khüny 1969 Beraterin 17. Mai 2017 HV 2022 Mitglied Elisabeth Krainer Senger-Weiss 1972 Rechtsanwältin 21. Mai 2014 HV 2024 Mitglied Friedrich Santner 1960 Geschäftsführer 10. November 2020 HV 2023 Mitglied Michael Schuster 1980 Geschäftsführer 19. Mai 2021 HV 2024 Mitglied András Simor 1954 Senior Vice President i.R. 10. November 2020 HV 2023 Mitglied John James Stack 1946 CEO i.R. 31. Mai 2007 19. Mai 2021 Mitglied Michèle F. Sutter-Rüdisser 1979 Titularprofessorin 15. Mai 2019 HV 2022 Vom Betriebsrat entsandt: Mitglied Markus Haag 1980 21. November 2011 11. Jänner 2022 Mitglied Regina Haberhauer 1965 12. Mai 2015 b.a.w. Mitglied Andreas Lachs 1964 9. August 2008 b.a.w. Mitglied Barbara Pichler 1969 9. August 2008 b.a.w. Mitglied Jozef Pinter 1974 25. Juni 2015 b.a.w. Mitglied Karin Zeisel 1961 9. August 2008 b.a.w. Im Geschäftsjahr 2021 gab es folgende Veränderungen im Auf- Matthias Bulach und Jordi Gual Solé haben ihr Aufsichtsratsman- sichtsrat: Das Aufsichtsratsmandat von John James Stack ist mit dat zum 31. Dezember 2021 zurückgelegt. In Folge wurde gemäß Ende der Hauptversammlung am 19. Mai 2021 ausgelaufen und § 110 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) die Entsendung von wurde aufgrund der in der Satzung der Erste Group Bank AG Markus Haag in den Aufsichtsrat vom Betriebsrat am 11. Jänner festgelegten Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder nicht verlän- 2022 widerrufen. gert. Michael Schuster wurde in der Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat gewählt. 104
Vorstand | Aufsichtsrat | Kapitalmarkt | Strategie | Ergebnis- und Bilanzanalyse | Segmente | Nichtfinanzieller Bericht | Corporate Governance | Geprüfte finanzielle Berichterstattung Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats Die Ausschüsse setzen sich wie folgt zusammen: Exekutiv- Nominierungs- Prüfungs- Risiko- Vergütungs- IT- ausschuss ausschuss ausschuss ausschuss ausschuss Ausschuss Vorsitz Friedrich Rödler Friedrich Rödler Friedrich Rödler Maximilian Hardegg Friedrich Rödler Maximilian Hardegg (Finanzexperte) (Vergütungsexperte) Stv. Vorsitz Jan Homan Jan Homan Maximilian Hardegg Jan Homan Jan Homan Friedrich Rödler Mitglied Maximilian Hardegg Maximilian Hardegg Matthias Bulach Henrietta Jordi Gual Solé Henrietta (bis 31. Dez. 2021) Egerth-Stadlhuber (bis 31. Dez. 2021) Egerth-Stadlhuber Mitglied Elisabeth Krainer Elisabeth Krainer Jan Homan Marion Khüny Maximilian Hardegg Marion Khüny Senger-Weiss Senger-Weiss Mitglied Barbara Pichler Barbara Pichler Friedrich Santner Elisabeth Krainer András Simor Michael Schuster Senger-Weiss (ab 19. Mai 2021) Mitglied Karin Zeisel Karin Zeisel Michèle F. Friedrich Rödler John James Stack Andreas Lachs Sutter-Rüdisser (bis 19. Mai 2021) Mitglied Regina Haberhauer Markus Haag Michèle F. Barbara Pichler (bis 11. Jänner 2022) Sutter-Rüdisser (ab 19. Mai 2021) (ab 19. Mai 2021) Mitglied Barbara Pichler Regina Haberhauer Andreas Lachs Karin Zeisel (ab 11. Jänner 2022) Mitglied Jozef Pinter Andreas Lachs Barbara Pichler Mitglied Jozef Pinter Karin Zeisel Ersatzmitglied Andreas Lachs Andreas Lachs Marion Khüny Regina Haberhauer Friedrich Santner Elisabeth Krainer (bis 11. Jänner 2022) Senger-Weiss Ersatzmitglied Jozef Pinter Jozef Pinter Andreas Lachs Barbara Pichler Markus Haag Markus Haag (ab 11. Jänner 2022) (bis 11. Jänner 2022) (bis 11. Jänner 2022) Ersatzmitglied Karin Zeisel Karin Zeisel Regina Haberhauer Regina Haberhauer (ab 11. Jänner 2022) (ab 11. Jänner 2022) Ersatzmitglied Jozef Pinter Jozef Pinter Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen Henrietta Egerth-Stadlhuber Aufsichtsratsmitglieder hatten zum Stichtag 31. Dezember 2021 NÖ Kulturwirtschaft GesmbH, Mitglied folgende weitere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funkti- onen in in- und ausländischen Gesellschaften. Wesentliche Toch- Jordi Gual Solé terunternehmen der Erste Group Bank AG sind mit *, börsenno- VidaCaixa S.A.U. de Seguros y Reaseguros, Vorsitz tierte Gesellschaften sind mit ** gekennzeichnet. Telefónica S.A.**, Mitglied Friedrich Rödler Marion Khüny Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG*, Vorsitz KA Finanz AG, Mitglied Erste Bank Hungary Zrt.*, Mitglied Sparkassen-Prüfungsverband, Vorsitz Elisabeth Krainer Senger-Weiss Abschlussprüferaufsichtsbehörde, Mitglied Gebrüder Weiss Holding AG, Stv. Vorsitz Gebrüder Weiss Gesellschaft m.b.H., Stv. Vorsitz Jan Homan Banca Comercială Română S.A.*, Mitglied Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG*, Stv. Vorsitz FRAPAG Beteiligungsholding AG, Stv. Vorsitz Friedrich Santner Slovenská sporiteľňa, a.s.*, Stv. Vorsitz Steiermärkische Bank und Sparkassen AG*, Vorsitz Loparex International Holding B.V., Mitglied Styria Media Group AG, Vorsitz SAG Immobilien AG, Vorsitz Maximilian Hardegg DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung, Mitglied Michèle F. Sutter-Rüdisser Česká spořitelna, a.s.*, Mitglied Spital Thurgau AG, Mitglied Constantia Industries AG, Mitglied Helsana Versicherungen AG, Mitglied TIROLER SPARKASSE Bankaktiengesellschaft Innsbruck*, Graubündner Kantonalbank AG**, Mitglied Mitglied Michael Schuster und András Simor hatten zum Stichtag Matthias Bulach 31. Dezember 2021 keine Aufsichtsratsmandate oder vergleich- CaixaBank Payments & Consumer Finance E.F.C., S.A.U., Mitglied bare Funktionen in anderen in- und ausländischen Gesellschaften. BuildingCenter, S.A.U., Mitglied 105
Das nach der Hauptversammlung 2021 ausgeschiedene Mitglied sellschaft oder eines Tochterunternehmens der Gesellschaft ge- des Aufsichtsrats: wesen sein. _ Das Aufsichtsratsmitglied soll zu der Gesellschaft oder einem John James Stack Tochterunternehmen der Gesellschaft kein Geschäftsverhältnis Ally Bank, Mitglied in einem für das Aufsichtsratsmitglied bedeutenden Umfang Ally Financial Inc.**, Mitglied unterhalten oder im letzten Jahr unterhalten haben. Dies gilt Česká spořitelna, a.s.*, Vorsitz (bis 26. April 2021) auch für Geschäftsverhältnisse mit Unternehmen, an denen das Mutual of America Capital Management, Mitglied Aufsichtsratsmitglied ein erhebliches wirtschaftliches Interesse hat, jedoch nicht für die Wahrnehmung von Organfunktionen Vom Betriebsrat entsandt: im Konzern. Die Genehmigung einzelner Geschäfte durch den Aufsichtsrat gemäß L-Regel 48 führt nicht automatisch zur Regina Haberhauer Qualifikation als nicht unabhängig. Erste Asset Management GmbH*, Mitglied _ Das Aufsichtsratsmitglied soll in den letzten drei Jahren nicht Abschlussprüfer der Gesellschaft oder Beteiligter oder Ange- Andreas Lachs stellter der prüfenden Prüfungsgesellschaft gewesen sein. VBV-Pensionskasse Aktiengesellschaft, Mitglied _ Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht Vorstandsmitglied in einer anderen Gesellschaft sein, in der ein Vorstandsmitglied der Ge- Barbara Pichler sellschaft Aufsichtsratsmitglied ist. DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung, Mitglied _ Das Aufsichtsratsmitglied soll nicht länger als 15 Jahre dem Auf- sichtsrat angehören. Dies gilt nicht für Aufsichtsratsmitglieder, die Markus Haag (bis 11. Jänner 2022), Jozef Pinter und Karin Zeisel Anteilseigner mit einer unternehmerischen Beteiligung sind oder hatten keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen die Interessen eines solchen Anteilseigners vertreten. in anderen in- und ausländischen Gesellschaften. _ Das Aufsichtsratsmitglied soll kein enger Familienangehöriger (direkte Nachkommen, Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern, Einbindung der Aktionäre und der Arbeitnehmer in die Onkel, Tanten, Geschwister, Nichten, Neffen) eines Vorstands- Entscheidungsfindung des Aufsichtsrats mitglieds oder von Personen sein, die sich in einer in den vor- Die Arbeitnehmervertretung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben stehenden Punkten beschriebenen Position befinden. und der Satzung berechtigt, in den Aufsichtsrat für je zwei von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsratsmitglieder ein Basierend auf den angeführten Kriterien haben sich bis auf Fried- Mitglied aus ihren Reihen zu entsenden (Drittelparität). Bei unge- rich Rödler und Jan Homan alle Aufsichtsratsmitglieder für unab- rader Zahl der Aktionärsvertreter wird zugunsten der Arbeitneh- hängig erklärt. Friedrich Rödler und Jan Homan gehören bereits mervertreter aufgestockt. länger als 15 Jahre dem Aufsichtsrat an. Maßnahmen in Bezug auf die Vermeidung von Kein Mitglied des Aufsichtsrats hält direkt oder indirekt eine Interessenkonflikten Beteiligung von mehr als 10% an der Erste Group Bank AG. Die Aufsichtsratsmitglieder werden jährlich mit den Bestimmun- Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats (Maximilian Hardegg und gen des ÖCGK betreffend Interessenkonflikte befasst. Weiters Barbara Pichler) nahmen im Jahr 2021 eine Organfunktion in der erhalten neue Mitglieder des Aufsichtsrats bei Aufnahme ihrer DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung wahr, die Aufsichtsratstätigkeit ausführliche Informationen in Bezug auf über 10% der Anteile an der Erste Group Bank AG hält. die Vermeidung von Interessenkonflikten. Selbstevaluierung des Aufsichtsrats Unabhängigkeit des Aufsichtsrats In den Sitzungen des Nominierungsausschusses am 20. Jänner Gemäß der C-Regel 53 ÖCGK hat die Mehrheit der von der 2021 und 23. März 2021 wurde die Evaluierung der Tätigkeit des Hauptversammlung gewählten oder von Aktionären aufgrund der Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Jahr 2020 durchgeführt. Satzung entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats von der Gesell- Dabei wurde etwa die Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder an schaft und deren Vorstand unabhängig zu sein. Ein Aufsichts- den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse im Jahr 2020 ratsmitglied ist als unabhängig anzusehen, wenn es in keiner erörtert, die Effizienz der Tätigkeit sowie die Organisation und geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft Arbeitsweise des Aufsichtsrats beurteilt und die Zusammenset- oder deren Vorstand steht, die einen materiellen Interessenkon- zung der Ausschüsse kritisch hinterfragt. Es wurden potenzielle flikt begründet und daher geeignet ist, das Verhalten des Mit- Interessenkonflikte der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder glieds zu beeinflussen. Der Aufsichtsrat bekennt sich bei der diskutiert, die Vorgaben nach § 29 Z 6 und Z 7 Bankwesengesetz Festlegung der Kriterien für die Beurteilung der Unabhängigkeit (BWG) berücksichtigt sowie die Anzahl der Mandate und Neben- zu den Leitlinien, die im Anhang 1 des ÖCGK angeführt sind: tätigkeiten der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder besprochen. _ Das Aufsichtsratsmitglied soll in den vergangenen fünf Jahren Der Aufsichtsrat hat anschließend unter Berücksichtigung der nicht Mitglied des Vorstands oder leitender Angestellter der Ge- Berichte aus den Sitzungen des Nominierungsausschusses in 106
Vorstand | Aufsichtsrat | Kapitalmarkt | Strategie | Ergebnis- und Bilanzanalyse | Segmente | Nichtfinanzieller Bericht | Corporate Governance | Geprüfte finanzielle Berichterstattung seiner Sitzung am 25. März 2021 die Beiziehung eines externen Kapital- und Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft, außer Beraters zur Unterstützung seiner Evaluierung gemäß der C-Regel in Fällen, die in die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses fallen. 36 ÖCGK angekündigt und in Folge die Ergebnisse aus dieser Zu den Aufgaben des Risikoausschusses gehört auch die Kennt- externen Beratung erörtert und die Evaluierung für 2020 am nisnahme von Berichten über Rechtsstreitigkeiten sowie von 25. Juni 2021 im Zuge der Strategieklausur des Aufsichtsrats Berichten über wichtige aufsichtsbehördliche Prüfungen von positiv abgeschlossen. In seiner Sitzung am 16. Februar 2022 Tochterunternehmen. Darüber hinaus ist der Risikoausschuss für beschäftigte sich der Nominierungsausschuss unter anderem mit die Überprüfung von möglichen Stressszenarien zuständig, um zu potenziellen Interessenkonflikten der Aufsichtsratsmitglieder und bewerten, wie das Risikoprofil des Instituts bei externen und evaluierte die Teilnahme an den Sitzungen des Aufsichtsrats und internen Ereignissen reagiert. Zudem bewertet der Risikoaus- der Ausschüsse des Aufsichtsrats 2021. Die Selbstevaluierung des schuss die Empfehlungen von internen oder externen Prüfern und Aufsichtsrats für 2021 wird fortgesetzt und im Laufe dieses Jahres verfolgt die angemessene Umsetzung der ergriffenen Maßnahmen abgeschlossen. weiter, soweit diese nicht bereits in anderen Ausschüssen berichtet werden. Weiters berät und unterstützt er den Aufsichtsrat bezüg- Zustimmungspflichtige Verträge (C-Regel 49 ÖCGK) lich der Überwachung des tatsächlichen und künftigen Risikoap- Es wurden keine zustimmungspflichtigen Verträge gemäß § 95 petits sowie der Risikostrategie und unterbreitet dem Aufsichtsrat Abs. 5 Z 12 AktG abgeschlossen. Empfehlungen zu notwendigen Anpassungen an die Risikostrate- gie. Ferner gehört zu den Aufgaben des Risikoausschusses gemäß AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS UND den rechtlich nicht bindenden „Expectations for Banks“ des Ein- DEREN ENTSCHEIDUNGSBEFUGNISSE heitlichen Abwicklungsausschusses (Single Resolution Board, SRB) vom 1. April 2020 die Kenntnisnahme von regelmäßigen Der Aufsichtsrat hat sechs Ausschüsse gebildet, den Risikoaus- Berichten zu den Aktivitäten hinsichtlich der Abwicklungsplanung schuss, den Exekutivausschuss, den Prüfungsausschuss, den sowie der Abwicklungsfähigkeit der Erste Group. Nominierungsausschuss, den Vergütungsausschuss sowie den IT- Ausschuss. Diese Ausschüsse sind zum Teil gesetzlich vorgese- Exekutivausschuss hen und dienen dem Aufsichtsrat auch zur Vorbereitung von und Der Exekutivausschuss tagt ad hoc im Auftrag des Aufsichtsrats, Stellungnahme zu allen Angelegenheiten, mit denen sich der um spezifische Themen in Sitzungen oder Umlaufbeschlüssen Aufsichtsrat zu befassen hat. Der Aufsichtsrat ist überdies berech- vorzubereiten. Der Ausschuss kann auch zur abschließenden tigt, den Ausschüssen im Rahmen seiner gesetzlichen Möglich- endgültigen Entscheidung ermächtigt werden. Bei Gefahr im keiten Entscheidungsbefugnisse zu übertragen oder Kompetenzen Verzug und zur Abwehr eines schweren Schadens kann der Exe- der Ausschüsse wieder an sich zu ziehen. kutivausschuss vom Vorsitzenden einberufen werden, um auch ohne spezifisches Mandat des Aufsichtsrats im Interesse des Risikoausschuss Unternehmens aktiv zu werden. Der Risikoausschuss berät den Vorstand hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Risikobereitschaft und Risikostrategie des Kredit- Prüfungsausschuss instituts und überwacht die Umsetzung dieser Risikostrategie. Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung Weiters überprüft der Ausschuss, ob die Preisgestaltung der ange- des Rechnungslegungsprozesses; die Überwachung der Einfüh- botenen Dienstleistungen und Produkte das Geschäftsmodell und rung von Richtlinien für die Rechnungslegung; die Überwachung die Risikostrategie des Kreditinstituts angemessen berücksichtigt. der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revi- Unbeschadet der Aufgaben des Vergütungsausschusses, obliegt sionssystems und des Risikomanagementsystems der Gesellschaft; ihm auch die Überprüfung, ob bei den vom internen Vergütungs- die Überwachung der Abschlussprüfung und Konzernabschluss- system angebotenen Anreizen Risiko, Kapital, Liquidität sowie prüfung; die Prüfung und Überwachung der Qualifikation und der Wahrscheinlichkeit und Zeitpunkt von realisierten Gewinnen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers), angemessen berücksichtigt werden. Der Risikoausschuss ist zu- insbesondere im Hinblick auf die für die geprüfte Gesellschaft ständig für die Erteilung der Zustimmung in all jenen Fällen, bei beziehungsweise Konzerngesellschaft erbrachten zusätzlichen denen Kredite und Veranlagungen oder Großveranlagungen eine Leistungen; die Erstattung des Berichts über das Ergebnis der Höhe erreichen, die das Pouvoir des Vorstands gemäß Pouvoir- Abschlussprüfung an den Aufsichtsrat und die Darlegung, wie die Regelung übersteigen. Der Zustimmung des Risikoausschusses Abschlussprüfung zur Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung bedarf jeder Großkredit im Sinne des § 28b BWG. Weiters obliegt beigetragen hat, sowie die Rolle des Prüfungsausschusses dabei; ihm die Erteilung von Vorausermächtigungen, soweit gesetzlich die Prüfung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung seiner zulässig. Der Risikoausschuss ist zuständig für die Überwachung Feststellung, die Prüfung des Vorschlags für die Gewinnverteilung, des Risikomanagements der Erste Group Bank AG. Der Aufsichts- des Lageberichts, des (konsolidierten) Corporate Governance- rat übertrug dem Risikoausschuss das Recht auf Zustimmung zur Berichts und des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts und Errichtung und Schließung von Zweigniederlassungen und zur die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergebnisse an den Erteilung der Prokura oder Handlungsvollmacht für den gesamten Aufsichtsrat; die Prüfung des Konzernabschlusses und -lage- Geschäftsbetrieb. Dem Ausschuss obliegt die Überwachung der berichts sowie die Erstattung des Berichts über die Prüfungsergeb- 107
nisse an den Aufsichtsrat; gegebenenfalls die Auswahl des exter- die Überwachung der Funktionsfähigkeit der internen Qualitäts- nen Prüfers für die Prüfung des (konsolidierten) Corporate Gover- kontrolle der Erste Group Bank AG hinsichtlich abwicklungsbe- nance-Berichts und des (konsolidierten) nichtfinanziellen Berichts; zogener Informationen, inklusive von Regelungen, die die Voll- die Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Abschlussprü- ständigkeit und Richtigkeit der Daten sicherstellen, durch regel- fers (Konzernabschlussprüfers) unter Bedachtnahme auf die An- mäßigen Erhalt, Prüfung und Berücksichtigung von Prüfberichten gemessenheit des Honorars sowie die Empfehlung für die Bestel- zu diesem Thema. Gemäß § 92 Abs. 4a Z 3 AktG bzw. § 30g Abs. lung des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) an den 4a Z 3 GmbHG kann der Prüfungsausschuss auch die Aufgaben Aufsichtsrat; die Empfehlung für die Verlängerung des Mandats und sonstigen Pflichten des Prüfungsausschusses für Tochterge- des Abschlussprüfers (Konzernabschlussprüfers) an den Aufsichts- sellschaften übernehmen, die direkt oder indirekt zu mindestens rat; die Kenntnisnahme des zusätzlichen Berichts des Abschluss- 75% von der Erste Group Bank AG gehalten werden. prüfers (Bericht gemäß Art. 11 Verordnung (EU) Nr. 537/2014) sowie die Beratung über diesen Bericht; die Kenntnisnahme zeit- Nominierungsausschuss naher Information über Prüfungsschwerpunkte des Abschlussprü- Sitzungen des Nominierungsausschusses haben bei Bedarf stattzu- fers sowie die Möglichkeit zur Erstattung von Vorschlägen für finden (mindestens einmal jährlich) oder wenn ein Mitglied des zusätzliche Prüfungsschwerpunkte; die Kenntnisnahme der Jah- Ausschusses oder des Vorstands darum ersucht. Der Nominie- resabschlüsse wesentlicher Tochtergesellschaften; die Kenntnis- rungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge zur Beset- nahme des Beteiligungsberichts, die Kenntnisnahme des Revisi- zung frei werdender Vorstandsmandate und befasst sich mit Fragen onsplans der internen Revision der Gesellschaft; die Kenntnis- der Nachfolgeplanung. Er beschließt über die Anstellungsverträge nahme von Informationen über aktuelle revisionsrelevante The- der Vorstandsmitglieder. Er behandelt und entscheidet über die men im Konzern und über Effizienz und Effektivität der internen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Revision; die Kenntnisnahme des Berichts der internen Revision Vorstands, ausgenommen Beschlüsse auf Bestellung oder Widerruf über die Prüfungsgebiete und wesentliche Prüfungsfeststellungen der Bestellung eines Vorstandsmitglieds sowie auf Einräumung von aufgrund durchgeführter Prüfungen sowie des Tätigkeitsberichts Optionen auf Aktien der Gesellschaft. Der Nominierungsausschuss gemäß Artikel 25 Abs. 3 in Verbindung mit Artikel 24 der dele- unterstützt darüber hinaus den Aufsichtsrat bei der Erstellung von gierten Verordnung (EU) Nr. 565/2017 (DelVO); bei Vor-Ort- Vorschlägen an die Hauptversammlung für die Besetzung frei Prüfungen von Aufsichtsbehörden die Kenntnisnahme des Prüfbe- werdender Mandate im Aufsichtsrat. Hinsichtlich der Besetzung richts, des Berichts über den Inhalt des Plans zur Adressierung der frei werdender Mandate in Vorstand und Aufsichtsrat sind insbe- getroffenen Feststellungen und/oder des Ergebnisses eines auf sondere die persönliche und fachliche Qualifikation der Mitglieder, Grundlage der getroffenen Feststellungen eingeleiteten Verwal- aber auch die fachlich ausgewogene Zusammensetzung, die Aus- tungsverfahrens; die Kenntnisnahme unverzüglicher Information gewogenheit und Unterschiedlichkeit der Kenntnisse, Fähigkeiten über wesentliche Feststellungen des Abschlussprüfers, der internen und Erfahrungen aller Mitglieder des betreffenden Organs (kollek- Revision oder einer aufsichtsbehördlichen Prüfung; die Kenntnis- tive Eignung) sowie Aspekte der Diversität zu berücksichtigen. nahme unverzüglicher Informationen über Schadensfälle, soweit Zugleich legt der Nominierungsausschuss eine Zielquote für das sie 5% des konsolidierten Eigenkapitals oder 10% des budgetier- unterrepräsentierte Geschlecht fest und entwickelt eine Strategie, ten Nettoergebnisses übersteigen können; die Kenntnisnahme der um dieses Ziel zu erreichen. Weiters beschließt der Nominie- Berichte des Vorstands zu aktuellen Entwicklungen und Einhal- rungsausschuss die interne Richtlinie für den Umgang mit Inte- tung (Compliance) in den Bereichen Corporate Governance und ressenkonflikten für Vorstand und Aufsichtsrat, achtet auf deren Anti-Money-Laundering (Geldwäsche); die Kenntnisnahme des Einhaltung und berichtet regelmäßig an den Aufsichtsrat über Compliance-Tätigkeitsberichts gemäß Artikel 25 Abs. 3 in Verbin- bestehende Interessenkonflikte und die zu deren Beherrschung dung mit Artikel 22 DelVO. Dem Prüfungsausschuss obliegt auch getroffenen Maßnahmen. Der Nominierungsausschuss hat darauf die Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die zu achten, dass die Entscheidungsfindung des Vorstands oder des Zustimmung zum Abschluss eines wesentlichen Geschäfts gemäß Aufsichtsrats nicht durch eine einzelne Person oder eine kleine § 95a Aktiengesetz (AktG) und die Überwachung seiner Ausfüh- Gruppe von Personen dominiert wird. Der Nominierungsaus- rung sowie die Überwachung und regelmäßige (Wieder- schuss hat regelmäßig eine Bewertung der Struktur, Größe, Zu- )Bewertung dieses wesentlichen Geschäfts; die Kenntnisnahme sammensetzung und Leistung des Vorstands und des Aufsichtsrats von Schadensfällen in der Erste Group, welche im Rahmen signi- durchzuführen und dem Aufsichtsrat nötigenfalls Änderungsvor- fikanter Prüfungsfeststellungen von der internen Revision an den schläge zu unterbreiten. Darüber hinaus hat der Nominierungs- Prüfungsausschuss berichtet werden, sofern sie vom Prüfungsaus- ausschuss regelmäßig eine Bewertung der Kenntnisse, Fähigkei- schuss vorab festgelegte Meldeschwellen übersteigen; die Vorab- ten und Erfahrung sowohl der Vorstandsmitglieder als auch der zustimmung zur Enthebung des Leiters der internen Revision aus einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats sowie des jeweiligen seiner Funktion und die Einbeziehung in den Prozess für die Be- Organs in seiner Gesamtheit durchzuführen und dem Aufsichtsrat setzung der Position des Leiters der internen Revision. Ferner mitzuteilen. Im Hinblick auf die Auswahl des höheren Manage- obliegt dem Prüfungsausschuss gemäß den rechtlich nicht binden- ments hat der Nominierungsausschuss den Kurs des Vorstands zu den „Expectations for Banks“ des Einheitlichen Abwicklungs- überprüfen und den Aufsichtsrat bei der Erstellung von Empfeh- ausschusses (Single Resolution Board, SRB) vom 1. April 2020 lungen an den Vorstand zu unterstützen. 108
Vorstand | Aufsichtsrat | Kapitalmarkt | Strategie | Ergebnis- und Bilanzanalyse | Segmente | Nichtfinanzieller Bericht | Corporate Governance | Geprüfte finanzielle Berichterstattung Vergütungsausschuss des Betriebskontinuitäts- und Krisenmanagements der Informati- Der Vergütungsausschuss bereitet die Beschlüsse zum Thema onssicherheit und der Computer- und Netzsicherheit sowie die Vergütung vor, einschließlich solcher, die sich auf Risiko und Kenntnisnahme wesentlicher Änderungen der Organisationsstruk- Risikomanagement des Kreditinstituts auswirken und vom Auf- tur und der Zuständigkeiten des IT-Ressorts. sichtsrat zu fassen sind. Weiters genehmigt der Vergütungsaus- schuss die allgemeinen Prinzipien der Vergütungspolitik, überprüft SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS UND sie regelmäßig und ist für ihre Umsetzung verantwortlich. Er BERICHT ÜBER überwacht die Vergütungspolitik, Vergütungspraktiken und vergü- TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE tungsbezogene Anreizstrukturen, jeweils im Zusammenhang mit der Steuerung, Überwachung und Begrenzung von Risiken, der Im Geschäftsjahr 2021 fanden sieben Aufsichtsratssitzungen statt. Eigenmittelausstattung und Liquidität, wobei auch die langfristi- gen Interessen von Aktionären, Investoren und Mitarbeitern des Bei den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen wurden die jeweiligen Kreditinstituts sowie das volkswirtschaftliche Interesse an einem monatlichen Entwicklungen der Bilanz und der Gewinn- und funktionsfähigen Bankwesen und an der Finanzmarktstabilität zu Verlustrechnung präsentiert, über die einzelnen Risikoarten und berücksichtigen sind. Der Ausschuss billigt wesentliche Ausnah- das Gesamtrisiko der Bank berichtet, die Lage einzelner Tochter- men bei der Anwendung der Vergütungspolitik für einzelne Mitar- banken in Zentral- und Osteuropa besprochen und quartalsweise beiter der Gesellschaft und überwacht die Auszahlung der variab- über die Prüfungsgebiete und die wesentlichen Prüfungsfeststel- len Vergütung an Vorstandsmitglieder und Mitglieder der zweiten lungen der Internen Revision gemäß § 42 Abs. 3 BWG berichtet. Managementebene der Gesellschaft sowie an Vorstandsmitglieder Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten über wesentliche wesentlicher Tochterunternehmen. Weiters überprüft er die (vari- Themen, die seit der letzten Aufsichtsratssitzung in den Ausschüs- able) Vergütung von leitenden Angestellten der Gesellschaft, die in sen behandelt wurden. Wiederkehrende Themen in den Aufsichts- unabhängigen Kontrollfunktionen wie Risikomanagement und ratssitzungen 2021 waren Berichte zur aktuellen Covid-19- Compliance tätig sind, und von Mitarbeitern, deren Tätigkeit Situation aus Sicht der Erste Group sowie zu aktuellen regulatori- wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil der Gesellschaft schen Entwicklungen im Bankenumfeld und deren Auswirkungen hat. Er genehmigt darüber hinaus die Klassifizierung jener Mitar- auf die Erste Group. Dem Aufsichtsrat wurden regelmäßig jene beiter, deren Tätigkeit wesentliche Auswirkungen auf das Risi- Vorstandsanträge vorgelegt, die nach den gesetzlichen Vorschrif- koprofil der Gesellschaft hat, als solche und überprüft die der ten, der Satzung und den Geschäftsordnungen der Zustimmung Entscheidung des Vorstands zugrunde gelegten Kriterien des des Aufsichtsrats bedürfen. Verfahrens, nach dem die Entscheidungen getroffen wurden. Ferner stellt der Ausschuss sicher, dass die den Aktionären zur In der Sitzung vom 25. März 2021 wurden Jahresabschluss und Vergütungspolitik und -praxis bereitgestellten Informationen Lagebericht 2020, Konzernabschluss und -lagebericht 2020, der angemessen sind. Einmal pro Jahr ist dem Ausschuss ein umfas- (konsolidierte) Corporate Governance-Bericht 2020 sowie der sender Bericht zu erstatten, in dem neben dem Vergütungssystem (konsolidierte) nichtfinanzielle Bericht 2020 ausführlich disku- einschließlich der wesentlichen Leistungsindikatoren auch über tiert und geprüft, die Prüfberichte der Abschlussprüfer und der die Mitarbeiter- und Führungskräftesituation im Konzern berichtet Bericht des Prüfungsausschusses gemäß § 63a Abs. 4 lit 5 BWG wird. Der Vergütungsausschuss bereitet die Grundsätze für die behandelt und der Jahresabschluss 2020 entsprechend der Emp- Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats fehlung des Prüfungsausschusses festgestellt. Ebenfalls wurde gemäß §§ 78a und 98a AktG (Vergütungspolitik gemäß Aktienge- beschlossen, PwC Wirtschaftsprüfung GmbH der Hauptversamm- setz) vor. Auch obliegt dem Vergütungsausschuss die Vorbereitung lung 2021 als zusätzlichen (Konzern-)Abschlussprüfer für das der Erstellung des Vergütungsberichts für die Bezüge der Mitglie- Geschäftsjahr 2022 vorzuschlagen. Der Bericht des Aufsichtsrats der des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß §§ 78c und 98a gemäß § 96 AktG wurde ausführlich erörtert und genehmigt. Der AktG (Vergütungsbericht gemäß Aktiengesetz), dessen Prüfung Bericht über die Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risiko- und in Folge die Erstattung des Berichts über die Prüfergebnisse managements wurde dem Aufsichtsrat vom Vorsitzenden des an den Aufsichtsrat sowie gegebenenfalls die Auswahl des exter- Prüfungsausschusses präsentiert sowie die Aufstellung gemäß C- nen Prüfers für die Prüfung des Vergütungsberichts. Regel 82a ÖCGK zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus wur- de der Jahresbericht des Aufsichtsrats über Organkredite gemäß IT-Ausschuss § 28 Abs. 4 BWG erörtert und genehmigt. Ferner hat der Auf- Der IT-Ausschuss überprüft und überwacht IT-bezogene Angele- sichtsrat sich selbst gemäß C-Regel 36 ÖCGK evaluiert, den genheiten und die IT-Strategie im Allgemeinen. Darüber hinaus Bericht über die Evaluierung des Aufsichtsrats durch den Nomi- obliegt ihm insbesondere die Kenntnisnahme von IT-Berichten; nierungsausschuss gemäß § 29 BWG zur Kenntnis genommen von Berichten zur IT-Outsourcing-Strategie und zur Auslagerung und die Beiziehung eines externen Beraters zur Fortsetzung der von IT-bezogenen Funktionen; die Kenntnisnahme des Group IT- Evaluierung festgelegt. Die Geschäftsordnung des Risikoaus- Budgets; von Berichten zum Status der IT-Support-Funktion und schusses wurde geändert. zur Entwicklung der wesentlichen IT-Initiativen und Projekte; die Überwachung der Kapazität und Leistungsfähigkeit der Systeme, 109
In der Sitzung vom 14. April 2021, an der auch Vertreter des Joint Tochterbank zur Kenntnis genommen. Das Mandat von Ingo Supervisory-Teams der Aufsichtsbehörden teilgenommen, präsen- Bleier wurde unter Berücksichtigung der Empfehlungen des tiert und Fragen der Aufsichtsratsmitglieder beantwortet haben, Nominierungsausschusses als Mitglied des Vorstands verlängert. wurden der jährliche Bericht von Group Compliance, der Bericht Darüber hinaus wurde die Vergütungspolitik nach AktG geändert über die kollektive Eignung des Aufsichtsrats und der jährliche und der Kapitalplan der Erste Group für 2022 bis 2026 sowie das Bericht über Interessenkonflikte zur Kenntnis genommen. Ferner Budget, der Investmentplan und der Kapitalplan der Erste Group wurden die gruppenweite Diversitätspolitik und die dafür festge- Bank AG für 2022 bis 2026, ein Update der Beteiligungsrichtli- legten Ziele definiert und genehmigt, Berichte der Vorstandsmit- nien und Grundsatzbeschlüsse zur Umsetzung eines neuen Mitar- glieder zu ihren jeweiligen Bereichen zur Kenntnis genommen beiterbeteiligungsprogramms jeweils beschlossen. Ein Vorratsbe- und die Beschlussvorschläge für die Hauptversammlung im Mai schluss gemäß § 95 Abs. 5 Z 12 AktG sowie ein Beschluss über 2021 besprochen und genehmigt. Die variable Vergütung des langfristige Finanzierungsaktivitäten im Geschäftsjahr 2022 Vorstands und der Vergütungsbericht nach Aktiengesetz jeweils wurden gefasst und in der Folge Ende Dezember 2021 die Ände- für das Geschäftsjahr 2020 sowie die Vergütungspolitik nach rung der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses im Umlauf Aktiengesetz wurden beschlossen. genehmigt. In der konstituierenden Sitzung vom 19. Mai 2021 im Anschluss Am 24. und 25. Juni 2021 hat sich der Aufsichtsrat im Rahmen an die Hauptversammlung wurden die Mitglieder des Vergü- einer Strategieklausur ausführlich und intensiv mit Strategien für tungsausschusses und des IT-Ausschusses des Aufsichtsrats neu die Erste Group auseinandergesetzt, auch der Vorstand und ande- gewählt. Die Besetzung der übrigen Ausschüsse des Aufsichtsrats re Vortragende wurden für nähere Diskussionen eingeladen. blieb unverändert. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat seine Evaluierung nach C- Regel 36 ÖCGK unter Berücksichtigung der Empfehlungen und In der Sitzung vom 24. Juni 2021 wurden die Berichte des Vor- Ergebnisse der externen Berater abgeschlossen. stands der Erste Group Bank AG zur Kenntnis genommen. Dar- über hinaus wurde ein Bericht über den Auftritt der Erste Group SITZUNGEN DER AUSSCHÜSSE UND am Kapitalmarkt diskutiert. Die gruppenweite Diversitätspolitik TÄTIGKEITSBERICHT und die Rahmenprogramme für die Ausgabe von Zertifikaten und Optionsscheinen wurden beschlossen. Der Risikoausschuss entschied in seinen sechzehn Sitzungen im Jahr 2021 regelmäßig über die über dem Pouvoir des Vorstands In der Sitzung vom 16. September 2021 hat der Aufsichtsrat die liegenden Veranlagungen und Kredite, ließ sich über die im Pou- Berichte des Vorstands zur Kenntnis genommen, die Strategie der voir des Vorstands genehmigten Kredite berichten und stimmte Erste Group und die einzelnen Fokusthemen ausführlich mit dem der Erteilung von Prokuren zu. Es wurde regelmäßig zur Risi- Vorstand erörtert. Ein Update zur Situation am Kapitalmarkt kostrategie, zum Risikoappetit, zum erforderlichen Monitoring sowie der Group Recovery Plan wurden zur Kenntnis genommen. zur Einhaltung dieser Grenzen, zu den einzelnen Risikoarten, zur Die Abgabe eines Angebots für den Erwerb einer Bank wurde Risikotragfähigkeit und zu Großveranlagungen informiert. Dar- genehmigt und das Stattfinden einer außerordentlichen Hauptver- über hinaus gab es Berichte zu aktuellen regulatorischen Themen sammlung der Erste Group Bank AG 2021 kommentiert. Be- aus dem Bereich Risiko, zu Compliance-Themen des Einzelinsti- schlüsse zur Vorgehensweise bei der externen Prüfung des (kon- tuts und gruppenweit, zu Cyber Risk Management, zur Auswir- solidierten) nichtfinanziellen Berichts und des Vergütungsberichts kung von nichtfinanziellen Vorgaben auf die Kreditvergabe und nach AktG wurden gefasst. Der Rücktritt von Thomas Schaufler zur Situation einzelner Branchen und Industrien, darunter etwa als Vorstandsmitglied der Erste Group Bank AG zum 31. Oktober zur Immobilien- und Automobilindustrie, und den sich daraus 2021 wurde zur Kenntnis genommen. ergebenden Auswirkungen auf die Risikostrategie. Weitere The- men waren Prüfungen der Aufsichtsbehörden, interne Risikomo- In der Sitzung vom 19. Oktober 2021 hat der Aufsichtsrat nach delle, ein Update zum Projekt Graben und verschiedene Rechts- ausführlicher Diskussion den Vorschlag an die Hauptversammlung streitigkeiten. Regelmäßig wurden Berichte zur Risikoentwick- 2021 für die Gewinnverwendung und deren Einberufung be- lung in einzelnen Ländern und Tochtergesellschaften erstattet. schlossen. Die Berichte des Vorstands, unter anderem ein Strate- Zudem wurden die Mitglieder des Risikoausschusses unbeschadet gie-Update, wurden zur Kenntnis genommen. Die Nachfolgepla- der Aufgaben des Vergütungsausschusses darüber in Kenntnis nung für den Retail-Bereich wurde erörtert. Die Geschäftsordnun- gesetzt, inwieweit die vom internen Vergütungssystem gebotenen gen des Prüfungsausschusses und des Vergütungsausschusses Anreize das Risiko, das Kapital, die Liquidität und die Wahr- wurden geändert und Beschlüsse zur Vergütung des Vorstands scheinlichkeit und den Zeitpunkt von realisierten Gewinnen wurden gefasst. ausreichend berücksichtigen. Ebenfalls auf der Agenda standen Berichte über absolvierte Stresstests. Darüber hinaus wurden die In der Sitzung vom 16. Dezember 2021 wurden die Berichte des Mitglieder des Risikoausschusses über Entwicklungen des Corpo- Vorstands und zu Cyber Risk zur Kenntnis genommen, die Stra- rate Workout-Portfolios im Allgemeinen und die bedeutendsten tegie der Erste Group diskutiert sowie der Statusbericht zu einer Workout-Fälle im Speziellen informiert. Besonderer Fokus wurde 110
Vorstand | Aufsichtsrat | Kapitalmarkt | Strategie | Ergebnis- und Bilanzanalyse | Segmente | Nichtfinanzieller Bericht | Corporate Governance | Geprüfte finanzielle Berichterstattung auch auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19- unter anderem zulässige Nichtprüfungsleistungen des (Konzern-) Pandemie und die Implikationen für die Erste Group gelegt. Abschlussprüfers vorab genehmigt und zum jeweils aktuellen Stand berichten lassen. Der Tätigkeitsbericht des Prüfungsaus- Im Jahr 2021 fanden zwei Sitzungen des Exekutivausschusses schusses im Geschäftsbericht 2020 wurde diskutiert und geneh- statt, in welchen sich der Exekutivausschuss mit dem Eintritt der migt. Der Austausch zwischen Prüfungsausschuss und Abschluss- Bedingungen für die Auszahlung der Dividende für das Ge- prüfern ohne Beisein des Vorstands gemäß C-Regel 81a ÖCGK schäftsjahr 2019 im Sinne der Beschlussfassung der Hauptver- wurde im Dezember 2021 durchgeführt. Ferner wurde der Leiter sammlung am 10. November 2020 beschäftigt hat bzw. der mög- der internen Revision vom Prüfungsausschuss evaluiert. Der liche Erwerb einer Bank ausführlich erörtert wurde. jährliche Bericht von Group Regulatory Compliance wurde zur Kenntnis genommen. Laufend wurde in den Sitzungen die Aus- Der Prüfungsausschuss tagte im Jahr 2021 siebenmal, ferner fand wirkung der Covid-19-Pandemie auf die Erste Group, insbeson- in Vorbereitung für die Sitzung zur Prüfung des (Konzern-) dere aus Sicht des Rechnungswesens, erörtert und diskutiert. Jahresabschlusses eine informelle Sitzung des Prüfungsausschus- ses statt. Die externen Abschlussprüfer waren bei allen Sitzungen Der Nominierungsausschuss tagte im Jahr 2021 fünfmal. In einer anwesend. Unter anderem informierten die Prüfer über die Jah- Sitzung wurden die Voraussetzungen für die Vertragsverlängerung res- und Konzernabschlussprüfung für 2020, in der Folge wurde und vorzeitige Wiederbestellung von Ingo Bleier geprüft und mit vom Prüfungsausschuss die Schlussbesprechung durchgeführt. Empfehlung an den Aufsichtsrat positiv abgeschlossen. Ferner Jahresabschluss und Lagebericht, Konzernabschluss und -lage- wurde der Rücktritt von Thomas Schaufler zum 31. Oktober 2021 bericht, der (konsolidierte) Corporate Governance-Bericht sowie erörtert und die hierfür notwendigen Beschlüsse gefasst. Die der (konsolidierte) nichtfinanzielle Bericht wurden geprüft und Nachfolgeplanung für den Bereich Retail diskutierte der Nominie- dem Aufsichtsrat die Feststellung des Jahresabschlusses empfoh- rungsausschuss ausführlich. Für die Wahlen in den Aufsichtsrat in len. Ergänzend wurde der zusätzliche Bericht der Prüfer gemäß der Hauptversammlung der Erste Group Bank AG am 19. Mai Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 zur Kenntnis ge- 2021 hat der Nominierungsausschuss ferner ein Fit und Proper- nommen. Der Leiter der internen Revision berichtete über die Assessment von Michael Schuster durchgeführt. Darüber hinaus Prüfungsgebiete und wesentlichen Prüfungsfeststellungen des befasste sich der Nominierungsausschuss mit der Evaluierung Prüfungsjahres 2020 sowie laufend über revisionsrelevante The- gemäß C-Regel 36 ÖCGK und der Evaluierung gemäß § 29 Z 6 men im Konzern und erläuterte den Revisionsplan 2021. Es und 7 BWG des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie im Beson- wurden unter anderem die Berichte der internen Revision gemäß deren mit allfälligen Interessenkonflikten sowie der Anwesenheit § 42 Abs. 3 BWG, zum Qualitätssicherungsprogramm und über der Aufsichtsratsmitglieder in den Sitzungen. Auch die Feststel- abwicklungsbezogene Prüfungsergebnisse sowie der internen lung der kollektiven Eignung des Vorstands wurde durchgeführt Revision und Compliance gemäß Artikel 25 Abs. 3 in Verbindung und allgemein der Bericht über die kollektive Eignung von Vor- mit Artikel 24 der DelVO (EU) Nr. 565/2017 erstattet. Ferner stand und Aufsichtsrat erörtert, insbesondere unter Berücksichti- wurde über die Prüfung der Funktionsfähigkeit des Risikomana- gung der zeitlichen Verfügbarkeit von deren Mitgliedern. Der gementsystems nach Regel 83 ÖCGK sowie über die Wirksam- Bericht zur Auswahl des höheren Managements gemäß § 28 BWG keit des internen Kontrollsystems berichtet. Anhand dieser Be- wurde zur Kenntnis genommen. richte hat der Prüfungsausschuss die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des internen Revisionssystems und des Risiko- Der Vergütungsausschuss tagte im Jahr 2021 fünfmal, ferner fand managementsystems gemäß § 63a Abs. 4 Z 2 BWG überwacht. in Vorbereitung für die Beschlussfassungen zur Vergütungspolitik Der Prüfungsausschuss diskutierte über seinen Arbeitsplan für und zum Vergütungsbericht 2020, jeweils nach Aktiengesetz, eine 2022 und legte fest, welche Themen in welcher Sitzung auf der informelle Sitzung des Vergütungsausschusses statt. Die Be- Tagesordnung stehen sollen. Es wurde beschlossen, dem Auf- schlussfassung über die variable Vergütung des Vorstands im sichtsrat die Erneuerung des Prüfungsmandats der PwC Wirt- Aufsichtsrat wurde vorbereitet und im Sinne der EZB- schaftsprüfung GmbH als zusätzlicher (Konzern-)Abschluss- Empfehlung beschlossen. Darüber hinaus wurden verschiedene prüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu empfehlen. Die Prüfer in- Vergütungsthemen in Bezug auf die Erste Group Bank AG bespro- formierten über die Vorprüfung des Jahres- und Konzernab- chen und genehmigt, unter anderem die Struktur der Key Perfor- schlusses für 2021. Ferner wurden Berichte über die Entwicklung mance-Indikatoren (Leistungskennzahlen), die Bonus Policy (Bo- der Beteiligungen und über den Halbjahresbericht zum 30. Juni nuspolitik) bezüglich der Voraussetzungen für eine Auszahlung 2021 erstattet und der Management Letter 2020 erörtert. Zu Vor- variabler Gehaltsbestandteile und die gehaltliche Regelung für Ort-Prüfungen von Aufsichtsbehörden wurden die Prüfberichte zur Material Risk Takers, sowie auf welche Mitarbeiter diese Regelung Kenntnis genommen, ebenso Berichte über den Inhalt des Plans zur Anwendung kommt. Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde zur Adressierung der getroffenen Feststellungen. Der Prüfungs- ebenso umfassend diskutiert und bewertet wie jene des Vorstands. ausschuss hat laufend die Unabhängigkeit des (Konzern-) Ferner wurden die Änderung der internen Vergütungspolitik für die Abschlussprüfers geprüft und überwacht, insbesondere im Hin- Erste Group Bank AG und die Erste Group und die Vergütungspoli- blick auf die für die Erste Group erbrachten zusätzlichen Leistun- tik nach § 78a AktG genehmigt und ein Bericht zum aktuellen gen gemäß § 63a Abs. 4 Z 4 BWG. So hat der Prüfungsausschuss Stand bei der Erstellung des Vergütungsberichts 2021 nach § 78e 111
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