DIE HAUPTVERSAMMLUNG IM ZEITALTER INSTITUTIONELLER INVESTOREN - Hans-Böckler ...

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REPORT
Mitbestimmungsreport Nr. 72, 02.2022

DIE HAUPTVERSAMMLUNG IM
ZEITALTER INSTITUTIONELLER
INVESTOREN
Wolfgang Bessler und Marc Steffen Rapp

AUF EINEN BLICK
– Die Hauptversammlungspräsenz einer durch­               einen Stimmrechtsberater; dies insbesondere
  schnittlichen Prime Standard Gesellschaft lag           bei Hauptversammlungen von (i) relativ kleinen
  im Untersuchungszeitraum (2012 – 2017) bei ca.          Un­­ternehmen und (ii) Unternehmen mit hohem
  66 Prozent. Wenig überraschend ist, dass diese         „Insideranteil“. Innerhalb der Gruppe der institu­
  Zahl für Unternehmen mit Großaktionären, wel­           tionellen Investoren sind es insbesondere aus­
  che 25 und mehr Prozent der Stimmrechtsantei­           ländische Investoren, welche auf Stimmrechts­
  le auf sich vereinen, tendenziell aber höher ist.       berater zurückgreifen. Bei Unterscheidung nach
  Über die letzten Jahre zeigt sich jedoch auch           Investmentansatz zeigt sich bei deutschen (aus­
  eine Zunahme der Teilnahme bei Unternehmen              ländischen) Investoren eine zunehmende (ab­­
  ohne Großaktionär.                                      neh­mende) Bereitschaft, auf Stimmrechtsbera­
– Hinsichtlich des Abstimmungsverhaltens der              ter zurückzugreifen je „aktivistischer“ die
  besonders bedeutsamen institutionellen Inves­           Investmentphilosophie des Investors ist.
  toren zeigt sich, dass bei deutschen Investoren      – Ziehen deutsche Investoren bei den Abstim­
  die Zustimmung abnimmt je „aktivistischer“ die          mungsentscheidungen Stimmrechtsberater her­
  Investmentphilosophie des Investors ist. Grund­         an, so wird die Zustimmung zu den Entschei­
  sätzlich fällt die Zustimmung passiv agierender         dungsvorlagen des Vorstands tendenziell wahr­
  internationaler Investoren geringer aus als ver­        scheinlicher. Beim Blick auf ausländische aktive
  gleichbarer deutscher Investoren.                       und aktivistische Investoren zeigt sich ein ge­­
– Institutionelle Investoren nutzen in drei von vier      gensätzlicher Zusammenhang.
  Fällen für die Stimmenabgabe mindestens
INHALT

          Vorwort der Hans-Böckler-Stiftung ���������������������������������������������������������������������������������������3

          1     Motivation������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������4

          2     Untersuchungsdesign������������������������������������������������������������������������������������������������������5

          3     Ergebnisse ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������6
          3.1 Hauptversammlung-Präsenz����������������������������������������������������������������������������������������������������� 6
          3.2 Abstimmungsverhalten institutioneller Investoren und Stimmrechtsberater ����������������������������7

          4     Zusammenfassung und Ausblick���������������������������������������������������������������������������������� 11

          5     Kritische Einordnung der Hans-Böckler-Stiftung ���������������������������������������������������������� 12

          Glossar .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .14

          Literatur  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  15

AUTORENSCHAFT

          Prof. Dr. Wolfgang Bessler
          Universität Hamburg
          wolfgang.bessler@uni-hamburg.de

          Prof Dr. Marc Steffen Rapp
          Philipps-Universität Marburg
          msr@m-s-rapp.de
VORWORT DER HANS-BÖCKLER-STIFTUNG

Meldungen von „rebellischen Aktionären“, die auf sind und dort abstimmen. Und angesichts des
den Hauptversammlungen großer Unternehmen absehbar hohen Anteils institutioneller Investoren
gegen strategische Entscheidungen des Manage­ stellen sich Folgefragen, insbesondere hinsichtlich
ments aufbegehren und beispielsweise gegen des­ deren Abstimmungsverhalten und des Einflusses
sen Entlastung oder die vorgeschlagenen Vergü­ der von ihnen mandatierten Stimmrechtsberater
tungssysteme votieren, haben sich in der jüngeren (englisch Proxy Advisor). Gerade die hohe Markt­
Vergangenheit gehäuft. Da die Hauptversammlung konzentration sowohl auf dem Markt passiver Akti­
neben dem Aufsichtsrat und dem Vorstand das enfonds als auch der Stimmrechtsberatung für bör­
dritte zentrale Organ in der Corporate Governance sennotierte Unternehmen macht die Klärung dieser
deutscher Aktiengesellschaften darstellt, lohnt sich Fragen auch aus wirtschaftspolitischer Perspektive
aus Perspektive der Mitbestimmung ein genauer umso dringlicher.
Blick auf dieses Phänomen.                               Genau zu beobachten ist in Zukunft auch, wie
   Da die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertre­ sich das Verhalten institutioneller Investoren und
terInnen insbesondere über den Aufsichtsrat statt­ Stimmrechtsberater auf Hauptversammlungen im
findet, sind Veränderungen im Gewicht der ver­ Hinblick auf die aktuellen internationalen, europäi­
schiedenen Unternehmensorgane immer kritisch schen und nationalen Bestrebungen nach Stärkung
daraufhin zu prüfen, inwieweit Einflussmöglichkei­ des Stakeholder-Ansatzes sowie Stärkung einer
ten der Arbeitnehmerseite auf diesem Wege beein­ nachhaltigen Unternehmensführung auswirkt.
trächtigt werden. Da die Hauptversammlung ein            Mit der vorliegenden, von der Hans-Böckler-Stif­
primäres Organ der Anteilseignerseite darstellt, tung geförderten Studie soll ein Beitrag zur Beant­
muss auch immer die Frage gestellt werden, ob wortung wenigstens eines Teils dieser Fragen
ggf. eine zu einseitige Ausrichtung des Unterneh­ geleistet werden.
mensinteresses auf die Aktionäre oder konkreter,
auf bestimmte Aktionäre, droht.                       Alexander Sekanina
   Maßgebliche Bedeutung hat in diesem Zusam­ Referat Wirtschaft
menhang die Frage, wer eigentlich konkret die ent­ I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung
scheidenden Akteure auf den Hauptversammlun­
gen sind, da sich die Eigentümerstrukturen börsen­ Sebastian Sick
notierter Unternehmen durch eine beträchtliche Referat Unternehmensrecht und
Heterogenität auszeichnen. Insofern stellen sich Corporate Governance
u. a. die Fragen, wie viele und welche Aktionäre tat­ I.M.U. der Hans-Böckler-Stiftung
sächlich auf den Hauptversammlungen präsent

                                                                                           Mitbestimmungsreport Nr. 72, 02.2022 Seite 3
1 MOTIVATION                                                        den Free-Rider Problems (siehe Infobox) institutionel­
                                                                                             ler Investoren könnten Stimmrechtsberater (engl.
                         Nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG) bilden                       Proxy Advisors) angesehen werden. Diese gehen
                         drei Organe die Basis der Corporate Governance                      jedoch einher mit ganz eigenen (Anreiz-)Problemen
                         einer (börsennotierten) Aktiengesellschaft: der Vor­                (Larker et al., 2015, 2013a und 2013b). Dies zusam­
                         stand, der Aufsichtsrat und die Hauptversamm­                       men mit der mangelhaften Regulierung ihrer Ar­          ­
                         lung. In der wissenschaftlichen Literatur ist dabei                 beitsweise zog in den letzten Jahren vermehrt Kritik
                         die Bedeutung der Hauptversammlung für die Cor­                     auf sich (vgl. z. B. Sauerwald et al. 2016, Balp 2017).
                         porate Governance unbestritten.  1 Der Blick auf die                   Eine Reihe von Studien von Akademikern wie
                         öffentliche Diskussion zeigt ein recht ähnliches                    auch Praktikern weisen auf verschiedene mit die­
                         Bild. Durch sogenanntes „Shareholder Engage­                        sen Entwicklungen einhergehende Probleme für
                         ment“, die „Annual Letters to CEOs“ von Larry Fink,                 Corporate Governance-Fragen hin. Diese Studien
                         die von der DVFA veröffentlichten „Leitsätze für                    beziehen sich jedoch überwiegend auf den US-
                         den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat“  2                   amerikanischen Markt (Rose 2014; Aggarwal et al.
                         oder gesetzgeberische Initiativen, wie etwa Say-                    2015; McCahery et al. 2016), mit nur wenigen Aus­
                         on-Pay, rückt die Hauptversammlung zunehmend                        nahmen, welche sich mit dem deutschen Markt
                         in den Fokus der öffentlichen Corporate Gover­                      beschäftigen (Bessler et al. 2015, Dimeg et al. 2017).
                         nance Diskussion.                                                   Die Situation auf dem deutschen Markt, insbeson­
                            Dies alles hat Auswirkungen in der Praxis. Wur­                  dere bezüglich der Themenkreise „Passive Invest-
                         den ehemals die geringe Aktionärspräsenz und                        ment“, „Aktivistische Investoren“ und „Proxy Ad­­visors“,
                         damit einhergehende „Zufallsmehrheiten“ bzw.                        ist de-facto empirisch weitgehend unbeleuchtet.
                        „Zustimmungen in Permanenz“ bei Abstimmungen                         Ob bzw. inwiefern sich dabei die im angelsächsi­
                         auf Hauptversammlungen deutscher Gesellschaf­                       schen Raum gewonnenen Erkenntnisse auf den
                         ten kritisiert, zeigte die Hauptversammlungssaison                  deutschen Kontext übertragen lassen, ist dabei
                         2019 ein ganz anderes Bild: Neben der starken Prä­                  jedoch aufgrund vielfältiger institutioneller Unter­
                         senz haben vor allem die desaströsen Entlastungs­                   schiede keineswegs klar.
                         quoten auf den Hauptversammlungen von Bayer,                           Vor diesem Hintergrund zielt die vorliegende Stu­
                         der Deutsche Bank oder Fresenius Medical Care                       die darauf ab, ein aktuelles Bild der Entwicklung
                         gezeigt, dass die Aktionäre im deutschen Prime Stan-                und der Situation hinsichtlich der Hauptversamm­
                         dard ihre Stimmrechte wahrnehmen.                                   lung börsennotierter Gesellschaften in Deutsch­land
                            Ein Grund hierfür kann in dem Aufkommen insti­                   zu geben und insbesondere das Stimmabgabever­
                         tutioneller Investoren in deutschen Unternehmen                     halten von institutionellen Investoren zu beleuchten.
                         (vgl. z. B. Beck / Kaserer / Rapp 2015 oder Monopol­                Ausgehend von teilweise händisch gesammelten
                         kommission 2016, DIRK-Studie 2016) gesehen wer­                     und systematisch aufbereiteten Daten dokumen­
                         den. Während institutionelle Investoren vielfach als                tiert sie die Entwicklung der Hauptversammlungs­
                         Förderer einer guten Corporate Governance aus                       präsenz und das Abstimmungsverhalten institutio­
                         Sicht der Anteilseigner gesehen werden (vgl. z. B.                  neller Investoren auf Hauptversammlungen deut­
                         Bessler / Drobetz / Holler 2015, Dimeg / Asmussen /                 scher Prime Standard Unternehmen von 2012 bis
                         Mentré 2017), gibt es hier auch offensichtliche Pro­                2017. Darüber hinaus wird die Bedeutung der
                         blemfelder. So konkurrieren Vermögensverwal­                        Stimmrechtsberater sowie die Konsequenzen für
                         tungsgesellschaften in der Regel über Preise (und                   das Abstimmungsverhalten beleuchtet.
                        Tracking Errors) und haben daraus resultierend
                         wenig Anreize sich um die Corporate Governance
                         von Unternehmen zu kümmern. Verstärkt wird dies
                         dadurch, dass institutionelle Investoren bis dato in
                         vielen Ländern zur Stimmenabgabe nicht gesetz­                            Free-Rider-Problem
                         lich verpflichtet sind. Andererseits erwarten ihre
                         Kunden jedoch die Wahrnehmung der Stimmrech­                              Das Free-Rider-Problem besagt, dass
                         te und hiermit eine Einflussnahme auf das Gesche­                         die Ausübung von Stimmrechten für
                         hen in Beteiligungsunternehmen.                                           kleinere Aktionäre mit relativ hohen
                            Als eine naheliegende Lösung des mit (relativ)                         (Kontroll-) Kosten verbunden ist. Diese
                         kleinen aber zahlreichen Investments einhergehen­                         Kosten sind vielfach höher als der für
                                                                                                   sie daraus potentiell resultierende Nut­
                                                                                                   zen. Folglich ist es für derartige Aktio­
                                                                                                   näre rational auf die aktive Ausübung
                         1 So haben Easterbrook and Fischel (1991) bereits in den                  ihrer Stimmrechte zu verzichten und
                           90-er Jahren postuliert: ‘if limited liability is the most dis­         von der Ausübung der Stimmrechte
                           tinctive feature of corporate law, voting is second’.
                         2 https://www.dvfa.de/fileadmin/downloads/Verband/Gre­
                                                                                                   anderer (Groß)Aktionäre zu profitieren,
                           mien/Corporate_Governance/Leitsaetze-fuer-den-Dialog-                   das heißt als „Trittbrettfahrer“ (eng.
                           zwischen-Investor-und-Aufsichtsrat.pdf. [03.12.2021] Die                Free-Rider) zu agieren.
                           DVFA ist die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und
                           Asset Management.

Mitbestimmungsreport Nr. 72, 02.2022, Seite 4
2 UNTERSUCHUNGSDESIGN                                             norität ab  5 und lehnt sich zum anderen an die Ver­
                                                                  wendung in der bestehenden akademischen und
Grundlage der Studie bilden die im deutschen                      praktischen Literatur an (vgl. z. B. Hermann 2017;
­ rime Standard notierten und gebietsansässigen
P                                                                 Faust / Thamm 2015; Rapp / Wolff 2010; Holderness
Aktiengesellschaften. Die Liste der untersuchten                  2003; Chang / Mayers 1995). Die Bezeichnung
Unternehmen wurde dem Prime Standard Perfor­                      Kleinaktionär wird in der Studie als Gegenteil zum
mance-Index der Deutschen Börse AG entnommen.                     Großaktionär verwendet.
Die Daten für die empirische Analyse wurden aus                      Darauffolgend wird das Abstimmungsverhalten
unterschiedlichen Datenbanken (Thomson Reuters                    institutioneller Investoren sowie deren Inanspruch­
Eikon, Thomson Reuters Datastream und Proxy In­­                  nahme von Stimmrechtsberatern untersucht. Für
sight) bezogen sowie händisch gesammelt (Haupt­                   diese Analysen wurden Unternehmen aus der
versammlungsprotokolle und Hoppenstedt Aktien­                    Finanzdienstleistungsbranche entfernt, um die Ver­
führer). Die Vielzahl an Datenbanken und deren                    gleichbarkeit der Unternehmen in der Stichprobe
sich stark unterscheidender Aufbaulogik verlangt                  zu gewährleisten. Der Grund dafür liegt darin, dass
eine vielfach händische Zusammenführung der                       diese einem anderen regulatorischen Regime un­         ­
Daten zu einem Datensatz. Insbesondere haben die                  terliegen und ggf. selbst institutionellen Investoren
vierdimensionalen Proxy Insight und dreidimen­                    zugeordnet werden könnten.
sionalen Thomson Reuters Eikon Datensätze, auf­                      Wegen der Erscheinungsvielfalt von institutio­
grund verschiedener Fonds-, bzw. Investorenspezi­                 nellen Investoren wird deren weitere Klassifizie­
fikationen einen umfassenden Merging-Prozess                      rung wie folgt vorgenommen: i) Investmentphiloso­
beansprucht. Zu diesem Zweck wurden die Inves­                    phie, d. h. Unterscheidung nach der Neigung zur
toren zu „Ultimate Ownern“  3 händisch gruppiert                  aktiven Einflussnahme im Unternehmen und ii)
und auf dieser einheitlichen Basis zusammenge­                    geographische Herkunft. Bei der Investmentphilo­
führt. Darüber hinaus wurden die Tagesordnungs­                   sophie wird zwischen aktivistisch (Finanzinvesto­
punkte aller Hauptversammlungen in der Stichpro­                  rengruppe, die „pure play“ Hedge-Fonds und Anlage­
be in neuen Kategorien  4 logisch strukturiert. Die               gesellschaften, die teilweise Hedge-Fonds-Anlage­
Datenbanken erlauben die Verfolgung von Haupt­                    techniken verwenden, umfasst), aktiv  6 (Portfolio­
versammlungen und Abstimmungsergebnisse in                        verwaltung nach einem aktiven Ansatz) und passiv
dem Zeitraum von 2012 bis 2017.                                   (Portfolioverwaltung nach dem Benchmarking mit
    Im ersten Schritt wird eine systematische                     einem Index) agierenden Investoren unterschieden.
de­ skriptive Analyse der Entwicklungen in der                    Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über
Hauptversammlungspräsenz deutscher Aktienge­                      den Anteilbesitz ausländischer institutioneller In­­   ­
sellschaften vorgenommen. Dies sollte dem Ver­                    vestoren in deutschen Unternehmen werden die
ständnis der von den Aktionären wahrgenomme­                      Investoren letztlich bezüglich ihrer geographischen
nen Rolle der Hauptversammlung als Zusammen­                      Herkunft eingeteilt in Investoren aus Deutschland
kunft zwischen Investoren und Management und                      und ausländische Investoren.
ihrer Einordnung in die Corporate Governace Dis­                     Bezüglich der Stimmrechtsberater wird zwischen
kussion dienen. Um ein Gesamtbild der letzten                     institutionellen Investoren unterschieden, welche
Trends abbilden zu können, werden alle Unterneh­                  bei ihren Abstimmungsentscheidungen Empfehlun­
men des Prime Standards herangezogen. Weiter­                     gen von i) keinem, ii) einem oder iii) mehreren
hin wird neben der durchschnittlichen Hauptver­                   Stimmrechtsberater genutzt haben.
sammlungspräsenz auch der Frage nachgegangen,                        Neben den deskriptiven Analysen werden hier
wie die Präsenz in Unternehmen mit Großaktionä­                   auch multivariate Regressionsanalysen durchgeführt, mit
ren, gegenübergestellt denen im Streubesitz, aus­                 dem Ziel, sich einen tieferen Einblick in das Thema
fällt. Als Großaktionär wird dabei derjenige Ak­   ­              zu verschaffen und dessen Relevanz in der wissen­
tionär definiert, der mindestens 25 Prozent der                   schaftlichen Diskussion herauszuarbeiten. Zu die­
Stimmrechte in einem Unternehmen besitzt. Der                     sem Zweck werden Logit- und OLS-Re­­gressionen
gewählte Schwellenwert von 25 Prozent leitet sich                 durchgeführt. In jeder Regression wird auf Jahres­
zum einen von der Idee der gesetzlichen Sperrmi­                  effekte kontrolliert, um die untersuchten Effekte
                                                                  von potenziellen Jahrestrends zu entkoppeln. Darü­
                                                                  ber hinaus wird die statistische Methode sogenann­
                                                                  ter „fixed effects“ genutzt, um das Mo­­dell auf vari­
3   Beispielsweise unterscheidet die Thomson Reuters Eikon
    Datenbank zwischen Black-Rock Investment Manage­
    ment (UK) Ltd., BlackRock International Ltd., Blackrock
    Deutschland (und andere Länder), während Proxy Insight
    unterscheidet zwischen Blackrock und Blackrock Multi­         5   Im deutschen Recht reicht eine Beteiligung von mehr als
    managed. Der Ultimate Owner in beiden Datensätzen ist             25 Prozent des Grundkapitals aus, um z. B. Satzungsän­
    als Blackrock identifiziert.                                      derungen einer Aktiengesellschaft zu verhindern (§ 179
4   Diese sind: Entlastung des Aufsichtsrats, Wahl des Auf­           (2) AktG). Somit verfügen Aktionäre mit mindestens
    sichtsrats, Entlastung des Vorstandes, Profit / Dividende /       25 Prozent der Stimmrechte über eine Sperrminorität.
    Payout, Kapitalanpassungen, Business Scope, Say on Pay,       6   Diese Gruppe kann als Teilmenge betrachtet werden, d. h.
    Vergütung des Aufsichtsrates und Mittbestimmung.                  exklusive Aktivisten.

                                                                                                              Mitbestimmungsreport Nr. 72, 02.2022 Seite 5
ierende Zusammensetzungen der Hauptversamm­                                  Die Ergebnisse legen nahe, dass die mangelnde
                         lung zu kontrollieren (vgl. Powell/Rapp 2015).                            Motivation und die Apathie für die Stimmrechts­
                                                                                                   ausübung der Anteilseigner deutscher Prime Stan­
                                                                                                   dard Unternehmen, die sie über die Jahrzehnte
                                                                                                   gezeigt haben, in den letzten Jahren abgebaut wur­
                                                                                                   den. Die Bedeutung der Hauptversammlung hat
                         3 ERGEBNISSE                                                              aus Sicht der Aktionäre also im untersuchten Zeit­
                                                                                                   raum zugenommen.
                                                                                                      Vor dem Hintergrund der starken Verbreitung von
                                                                                                   Großaktionären in deutschen Unternehmen stellt
                         3.1     Hauptversammlung-Präsenz                                          sich weiterhin die Frage, ob die positive Entwick­
                                                                                                   lung der Hauptversammlungspräsenz ausschließ­
                         Um die Rolle institutioneller Investoren auf den                          lich durch diese Großakteure getrieben wird und
                         Hauptversammlungen deutscher Unternehmen und                              daher von der Eigentümerstruktur abhängig ist.
                         deren Einfluss auf die Corporate Governance sinn­                            Die ökonomische Theorie besagt, dass der Nut­
                         voll evaluieren zu können, wird zunächst die Ent­                         zen, der sich aus der Teilnahme an der Hauptver­
                         wicklungen der Hauptversammlungspräsenz deut­                             sammlung und der Ausübung der Kontrollfunktion
                         scher Aktiengesellschaften untersucht.                                    ergibt, eine Art „öffentliches Gut“ darstellt, das un­­
                            Die Ergebnisse der deskriptiven Analyse über die                       ter dem „Free-Rider-Problem“ leidet (vgl. Gross­
                         Aktionärspräsenz auf den Hauptversammlungen                               man / Hart 1980, Strickland et al. 1996, Cahn / Donald
                         vermittelt folgendes Bild: Die durchschnittliche                          2012). Infolgedessen sollte der Anreiz zu einer Teil­
                         Hauptversammlungspräsenz der im Prime Standard                            nahme an der Hauptversammlung mit dem Anteils­
                         notierten Unternehmen liegt im untersuchten Zeit­                         besitz des einzelnen Aktionärs steigen. Daher ist
                         raum (2012 – 2017) bei ca. 66 Prozent. Das be­­deutet,                    anzunehmen, dass Kleinaktionäre nur einen gerin­
                         dass ca. zwei Drittel des Kapitals bei den Hauptver­                      gen Anreiz zur Stimmrechteausübung haben. Ver­
                         sammlungen vertreten sind. Eine disaggregierte                            stärkt könnte dieses Phänomen insbesondere in
                         Betrachtung der einzelnen Jahre lässt einen positi­                       Unternehmen mit einem oder mehreren Großaktio­
                         ven Trend über den Untersuchungszeitraum erken­                           nären auftreten, da die marginale Auswirkung der
                         nen. Waren 2012 noch lediglich ca. 65 Prozent der                         Stimme eines Kleinaktionärs unbedeutend im Ver­
                         Aktionärsstimmen vertreten, so waren es 2017 be­­                         gleich zu einem Großaktionär ist. Der Absentismus
                         reits 70 Prozent. Ein besonders starker Anstieg war                       vieler Kleinaktionäre würde allerdings das Macht­
                         im Jahr 2016 zu beobachten, in dem durchschnitt­                          verhältnis und die relativen Stimmrechte von Groß­
                         lich ca. 69 Prozent der Aktionäre auf den Hauptver­                       aktionären faktisch noch größer machen als es der
                         sammlungen der Prime Standard Unternehmen ver­                            Kapitalquote entspricht.
                         treten waren. Dies entspricht einem Plus von drei                            Die Ergebnisse aus der Abbildung 2 zeichnen für
                         Prozent im Vergleich zum Jahr 2015 (vgl. Abbildung 1).                    deutsche Prime Standard Unternehmen folgendes
                                                                                                   Bild. Wie erwartet, zeigt sich eine besonders hohe
                                                                                                   Hauptversammlungspräsenz in Unternehmen mit
                                                                                     Abbildung 1   Großaktionären  7. Was die Kleinaktionäre in s­ olchen
                                                                                                   Unternehmen betrifft, ist im Durchschnitt lediglich
                                                                                                   leicht über die Hälfte der Stimmen vertreten, wenn
                         HV-Präsenz in Prime Standard Unternehmen über die Zeit                    auch eine steigende Tendenz zu beobachten ist.
                                                                                                   Betrachtet man die Prime Standard Unternehmen
                                                                                                   ohne Großaktionäre, zeigt sich über die letzten Jah­
                                                           +5,5
                                                                                                   re allerdings eine zunehmende Hauptversamm­
                                                                           69         70           lungspräsenz. Wurden 2012 nur 52 Prozent der
                                  65                  64           66
                                            62                                                     Stimmen solcher Unternehmen auf den Hauptver­
                                                                                                   sammlungen ausgeübt, lag die Präsenzquote im
                                                                                                   Jahr 2017 bereits bei 58 Prozent.
                                                                                                      Die Ergebnisse aus der Abbildung 2 lassen die
                                                                                                   Schlussfolgerung zu, dass die Hauptversammlungs­

                                2012       2013     2014          2015    2016       2017          7    Ein Großaktionär in unserer Definition ist ein Aktionär,
                                                                                                        welcher über mindestens 25 Prozent der Stimmrechte
                                                                                                        verfügt und damit potentiell einen relevanten Einfluss
                         Anmerkung: Dargestellt ist der Mittelwert über alle                            auf die Unternehmensführung ausüben kann (siehe Kapitel
                         ­Unternehmen des Anteils des auf der jeweiligen HV                            „Untersuchungsdesign“). Eine Untergruppe der Großaktionäre
                                                                                                        sind die sogenannten Ankeraktionären, welche sich –
                          ­anwesenden, stimmberechtigten Grundkapitals in %.
                                                                                                        etwa laut Duden – verlässlich (in dem Sinne von maßgeb­
                                                                                                        lich und langfristig) an einem Unternehmen beteiligen.
                         Quelle: eigene Analyse basierend auf händisch gesammelten                      Die Langfristigkeit gehaltener Anlagen ist jedoch nicht
                         HV-Protokollen                                                                 Gegenstand dieser Untersuchung.

Mitbestimmungsreport Nr. 72, 02.2022, Seite 6
Abbildung 2

Analyse der HV-Präsenz in Prime Standard Unternehmen, abhängig von der Eigentumsstruktur

                  UNTERNEHMEN MIT PAKETAKTIONÄR                                                                      UNTERNEHMEN OHNE PAKETAKTIONÄR
                           (>=25%)                                                                                              (
Abbildung 3

                          Regressionsanalyse des Abstimmungsverhaltens institutioneller Investoren in Abhängigkeit deren Investmentphilosophie und
                          geographischer Herkunft1

                                      Model: Vote= ß*Investmentphilosophie*Investorenherkunft + FE + ε
                                                                                                                                       OLS Koeffizienten

                                                                   passive Investoren                                                         +                +
                                        deutsche
                                                                   aktive Investoren                                                          –                –
                                        Investoren
                                                                   aktivistische Investoren                                                   –                –

                                                                   passive Investoren                                                         –                –
                                        ausländische
                                                                   aktive Investoren                                                          +                +
                                        Investoren
                                                                   aktivistische Investoren                                                   +                +

                                                                   Jahr-FE                                                                    ja              nein
                                        fixe Effekte
                                        (FE)
                                                                   TOP-FE; Hauptversammlung-FE                                              nein               ja

                          1 „Vote“ ist die abhängige Variable des Regressionsmodells und erhält entweder den Wert 1, wenn der Investor für eine Entscheidungsvorlage des Manage-
                            ments gestimmt hat und 0, wenn er dagegen gestimmt hat. ß ist der Regressionskoeffizient (hier wurde auf die Angabe der genauen Werte verzichtet)
                            und misst den statistischen Effekt der bestimmenden Variablen „Investmentphilosophie“ und „Investorenherkunft“ auf die abhängige Variable „Vote“. Zur
                            Vereinfachung wurden hier nur die Vorzeichen des Regressionskoeffizienten angegeben, um zu zeigen, ob ein signifikant negativer (-) oder positiver (+) Zu-
                            sammenhang besteht.

                          Quelle: eigene Analyse basierend auf Daten von Thomson Reuters und Proxy Insight

                          Unternehmen. Die zweite Frage ist, welche Inves­                                 sen Investoren sich signifikant von denjenigen
                          toren zur Nutzung von Stimmrechtsberatern ten­                                   unterscheidet, die die Abstimmungsentscheidun­
                          dieren und ob das Abstimmungsverhalten von die­                                  gen ohne Empfehlungen von Stimmrechtsberatern
                                                                                                           treffen.
                                                                                          Abbildung 4         Zunächst wird deskriptiv dargestellt, wie häufig
                                                                                                           institutionelle Investoren auf die Dienste der Stimm­
                                                                                                           rechtsberater im Durchschnitt zugreifen sowie in­    ­
Deskriptive Analyse der Nutzung von Stimmrechtsberater bei Abstimmungen                                    wieweit dieses Phänomen auf eine bestimmte
in Prime Standard Unternehmen                                                                              Gruppe institutioneller Investoren zurückzuführen
(Angaben in % der auf den Hauptversammlungen abgegebenen Stimmen)                                          ist. Die Abbildung 4 lässt erkennen, dass durch­
                                                                                                           schnittlich in drei von vier Fällen der Stimmenabga­
           100
                                                                                                           be auf den Hauptversammlungen in Prime Stan­
                                                                                                           dard Unternehmen mindestens ein Stimmrechtsbe­
                                                                       25%
                                                                                                           rater herangezogen wird. Dabei werden in etwas
            80                                                                                             mehr als 50 Prozent der Fälle einer und in etwa
                                                                                                           25 Prozent der Fälle mehrere Stimmrechtsberater
                                                                                                           verzeichnet  9.
            60                                                                                                 Der Abbildung 5a ist zu entnehmen, dass innerhalb
                                                                                                           der Gruppe der institutionellen Investoren es insbe­
                                                 51%
                                                                                                           sondere ausländische Investoren sind, welche auf
            40                                                                                             Stimmrechtsberater zurückgreifen. Der Anteil von
                                                                                                           abgegebenen Stimmen unter Inanspruchnahme von
                                                                                                           Stimmrechtsberatern liegt bei 77 Prozent, während
                                                                                                           nur ca. die Hälfte der Stimmen deutscher institutio­
            20
                                                                                                           neller Investoren unter Nutzung von Stimmrechts­
                            24%

                         ohne            mit nur einem      mit mehreren                                   9   Unterscheidet man nach den Tagesordnungspunkten
                                                                                                               (TOP) bzw. kritischen TOP Kategorien wie z. B. Say on Pay
                   Stimmrechtsberater Stimmrechtsberater Stimmrechtsberatern
                                                                                                               oder Entlastungen und Nominierungen von Vorständen
                                                                                                               und Aufsichtsräte, lassen sich keine Besonderheiten
Quelle: eigene Analyse basierend auf Daten von Proxy Insight                                                   in der Inanspruchnahme von Stimmrechtsberatern
                                                                                                               feststellen.

Mitbestimmungsreport Nr. 72, 02.2022, Seite 8
Abbildung 5a

Deskriptive Analyse der Nutzung von Stimmrechtsberater bei Abstimmungen in Prime Standard Unternehmen
abhängig von der Investorenherkunft

           deutsche institutionelle Investoren                                                  ausländische institutionelle Investoren

                                                                                                                        23%
                                     43%                      Anzahl von Stimmen ohne SRB

                57%                                           Anzahl von Stimmen mit SRB

                                                                                                          77%

Quelle: eigene Analyse basierend auf Daten von Thomson Reuters und Proxy Insight

                                                                                                                                    Abbildung 5b

Deskriptive Analyse der Nutzung von Stimmrechtsberater bei Abstimmungen in Prime Standard Unternehmen abhängig
von der Investmentphilosophie und -herkunft

                 deutsche institutionelle Investoren                                        ausländische institutionelle Investoren

                   2.514            6.272            5.205                                    35.989         86.448          74.881
     100                                                                           100
                                                       8%

      80                                                                            80

      60                             81%                                            60         74%            75%             81%
                   100%
                                                      92%
      40                                                                            40

      20                                                                            20
                                     19%                                                       26%            25%             19%
                     0

                  passive           aktive         aktivistische                              passive        aktive        aktivistische

                                                  Stimmabgabe mit SRB              Stimmabgabe ohne SRB

Quelle: eigene Analyse basierend auf Daten von Thomson Reuters und Proxy Insight

beratern abgegeben werden. Vor dem Hintergrund                              „Die Anbieter von Indexfonds und ETFs sind recht­
der aktuellen Diskussion über die Relevanz der                               lich verpflichtet, Regelungen für die Wahrneh­mung
Stimmrechtsberater insbesondere für passiv agie­                             der Stimmrechte aufzustellen und diese in den
rende institutionelle Investoren sind die Ergebnisse                         Hauptversammlungen bzw. Aktionärsversamm­       lun­
aus der Abbildung 5b relevant. Passiv agierende Inves­                       gen auszuüben, sei es durch eigene Mitarbeiter oder
toren deutscher Herkunft ziehen in der Stichprobe                            delegiert an Stimmrechts­  organisationen oder die
bei jeder Stimme mindestens einen Stimmrechtsbe-                             Depotbank. So sind beispielsweise die UCITS-An­
rater heran. Die 100 Prozent sind nicht überraschend.                        forderungen, die verlangen, dass Publikumsfonds
Siehe hierzu Bessler und Hockmann (2021), S. 375:                            ihre Stimmrechte entweder selbst oder durch Dele­

                                                                                                                             Mitbestimmungsreport Nr. 72, 02.2022 Seite 9
Abbildung 6

                         Regressionsanalyse der Nutzung von Stimmrechtsberater bei Abstimmungen in Prime Standard Unternehmen abhängig
                         von der Investmentphilosophie und -herkunft

                                     Model: SRB = ß*Investmentphilosophie*Investorenherkunft + Unternehmenseigenschaften + FE + ε
                                     SRB (Stimmrechtsberater) ist eine Dummy Variable: Ein SRB = 1, kein SRB = 0.

                                                                                                                             OLS Koeffizienten

                                                                passive Investoren                                                +              +
                                      deutsche
                                                                aktive Investoren                                                 –              –
                                      Investoren
                                                                aktivistische Investoren                                          –              –

                                                                passive Investoren                                                –              –
                                      ausländische
                                                                aktive Investoren                                                 +              +
                                      Investoren
                                                                aktivistische Investoren                                          +              +

                                                                Unternehmensgröße                                                 –              –
                                      Unternehmens-
                                      eigenschaften
                                                                Insideranteil                                                     +              0

                                                                Unternehmen-FE                                                   nein            ja
                                      fixe Effekte
                                      (FE)
                                                                Jahr-FE; Agendapunkte FE                                          ja             ja

                         Quelle: eigene Analyse basierend auf Daten von Thomson Reuters und Proxy Insight

                         gation von anderen Institutionen wahrnehmen las­                             (gemessen als natürlicher Logarithmus der Markt­
                         sen, in § 94 KAGB in deutsches Recht umgesetzt.“                             kapitalisierung) und Unternehmen mit hohem
                         Im Vergleich nutzen nur acht Prozent aktivistischer                         „Insideranteil“  11. Dies ist auch im Einklang mit der
                         Investoren deutscher Herkunft die externen Empfeh­                           ökonomischen Intuition, dass größere Unterneh­
                         lungsdienste.  10 Bei ausländischen Investoren erge­                         men ohnehin einen höheren Grad an Transparenz
                         ben sich allerdings kaum Unterschiede, wenn man                              gewährleisten, indem z. B. ihre Berichterstattung in
                         nach dem Investorenansatz differenziert. Deren In­­                          englischer Sprache erfolgt, oder durch Medien­
                         anspruchnahme von Stimmrechtsberater liegt zwi­                              präsenz und Analystenkonferenzen (Tesar / Werner
                         schen 74 Prozent (passive Investoren) und 81 Pro­                           1995).  12 Daher haben Investoren in größeren Unter­
                         zent (aktive Investoren).                                                    nehmen im Vergleich zu kleineren mehr Chancen,
                            Die Befunde deuten darauf hin, dass die relative                          ihre Stimmrechte informiert aber ohne Zuhilfenah­
                         Bedeutung der Stimmrechtsberater somit nicht un­­                            me externer Dienstleister auszuüben. In Unterneh­
                         bedingt nur auf passiv agierende Investoren zu­      ­                       men mit hohem Insideranteil besteht die Gefahr,
                         rückzuführen ist. Vielmehr scheint es sich um ein                            dass „Insider“ ihren Informationsvorsprung über
                         investorenübergreifendes Phänomen zu handeln,                                das Unternehmen auf Kosten von anderen Aktionä­
                         wenn eine höhere Informationstransparenz zu den                              ren nutzen (Fama / Jensen 1983; La Porta et al.,
                         investierten Unternehmen abverlangt wird.                                   1998; Thomsen / Pedersen 2000). Infolgedessen ist
                            Betrachtet man die Ergebnisse der multivariaten
                         Regressionsanalyse, ergibt sich das folgende Bild
                         (vgl. Abbildung 6). Institutionelle Investoren nutzen
                         Stimmrechtsberater insbesondere in Hauptver­                                 11 Insideranteil ist definiert als Aktien, die von (leitenden)
                                                                                                         Angestellten, Direktoren und ihren unmittelbaren Fa­
                         sammlungen von relativ kleineren Unternehmen                                    milienangehörigen gehalten werden sowie Aktien, die
                                                                                                         treuhänderisch oder von einer anderen Körperschaft,
                                                                                                         oder von der Pensionskasse, oder von Einzelpersonen
                                                                                                         (mit fünf Prozent oder mehr der ausstehenden Aktien im
                         10 Es ist zu betonen, dass sich die hier verwendete Defi­                       Besitz) gehalten werden (vgl. Thomson Reuters Financial
                            nition aktivistischer Investoren an der Systematik des                       2007).
                            Datenanbieters ThomsonOne orientiert und somit weiter­                    12 Unternehmen im Prime Standard müssen Quartalsberich­
                            gehender ist, als die in der Wirtschaftspresse geläufige                     te und alle Ihre Unterlagen auch in Englisch publizieren,
                            Verwendung des Begriffs, der in der Regel vornehmlich                        im General Standard dagegen ist das nicht erforderlich .
                            Hedge Fonds umfasst (Definitionen im Glossar).                               Siehe hierzu Bessler et al. (2021).

Mitbestimmungsreport Nr. 72, 02.2022, Seite 10
es anzunehmen, dass institutionelle Investoren in                            zeigt sich ein gegensätzlicher Zusammenhang. Da
solchen Unternehmen auf die Informationen von                                die Daten nur die Aussage darüber erlauben, ob
Stimmrechtsberatern eher zugreifen. Innerhalb der                            ein Investor die Abstimmungsempfehlungen von
institutionellen Investoren sind es insbesondere                             Stimmrechtberatern erhalten hat, allerdings nicht
ausländische Investoren, welche auf Stimmrechts­                             darüber, ob ein Investor bei seiner Stimmabgabe der
berater zurückgreifen. Bei Unterscheidung nach                               Empfehlung folgte, sollen die Ergebnisse aus der
der Investmentphilosophie zeigt sich bei deutschen                           Abbildung 7 mit Vorsicht interpretiert werden. Dahin­
Investoren mit zunehmenden Aktivitätsniveau eine                             gehend wäre anzunehmen, dass Stimmrechtsbera­
geringere Bereitschaft auf Stimmrechtsberater zu­­                           ter insbesondere auf die ausländischen Investoren,
rückzugreifen. Umgekehrt weisen ausländische In­­                            die mit dem deutschen Markt oft nur rudimentär
vestoren mit höherem Aktivitätsniveau auch eine                              vertraut sind, einen beträchtlichen Einfluss haben.
höhere Bereitschaft zum Einsatz von Stimmrechts­                             Dabei haben die Vorkommnisse rund um die Haupt­
beratern auf. Dies spiegelt wiederum die Ergebnis­                           versammlungen 2019 und 2020 in Unternehmen
se wider, die die deskriptive Analyse hervorbringt.                          wie Bayer oder der Deutschen Bank gezeigt, dass
   Weiterhin stellt sich die Frage, ob das Abstim­                           die Marktakteure wie ISS oder Glass Lewis zuneh­
mungsverhalten unterschiedlicher Gruppen institu­                            mend negative Empfehlungen zumindest zu den kri­
tioneller Investoren je nach Nutzung von Stimm­                              tischen TOPs abgeben.
rechtsberatern variiert. Um dieser Frage nachzuge­
hen, wird das Abstimmungsverhalten der Investo­
ren, die einen oder mehrere Stimmrechtsberater
heranziehen, dem von Investoren ohne Stimm­
rechtberater gegenübergestellt und mit Hilfe von                             4 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
multivariaten Analysen untersucht.
    Den Regressionsergebnissen aus der Abbildung 7                           Das Ziel der vorliegenden Studie war, die Situation
ist zu entnehmen, dass die Zustimmung tendenziell                            in deutschen Prime Standard Unternehmen bezüg­
wahrscheinlicher wird, wenn deutsche Investoren                              lich der Entwicklungen der Hauptversammlungs­
bei den Abstimmungsentscheidungen Stimmrechts­                               präsenz zu beleuchten und das Gesamtbild des Ver­
berater heranziehen. Dabei ergeben sich keine signi­                         haltens institutioneller Investoren bei der Ausübung
fikanten Unterschiede zwischen passiv, aktiv und                             ihrer Stimmrechte darzustellen. Der Fokus lag dabei
aktivistisch agierenden Investoren. Beim Blick auf                           auf Abstimmungsverhalten institutioneller Investo­
ausländische aktive und aktivistische Investoren                             ren und deren Inanspruchnahme von Stimmrechts­

                                                                                                                                  Abbildung 7

Regressionsanalyse des Abstimmungsverhalten institutioneller Investoren in Abhängigkeit deren Investmentphilosophie und
geographischer Herkunft und Nutzung von Stimmrechtsberater

           Sub-Sample: deutsche institutionelle Investoren/ausländische institutionelle Investoren
           Model: Vote= ß*Investmentphilosophie*SRB + FE + ε
           SRB (Stimmrechtsberater) ist eine Dummy Variable: Ein SRB = 1, kein SRB = 0.

                                                                                                OLS Koeffizienten

                                       passive Investoren                                            +               +
             deutsche
             Investoren                aktive Investoren                                             0               0
             mit SRB
                                       aktivistische Investoren                                      0               0

                                       passive Investoren                                            +               +
             ausländische
             Investoren                aktive Investoren                                             –               –
             mit SRB
                                       aktivistische Investoren                                      –               –

                                       Jahr-FE                                                       ja             nein
             fixe Effekte
             (FE)
                                       TOP-FE; Hauptversammlung-FE                                  nein             ja

Quelle: eigene Analyse basierend auf Daten von Thomson Reuters und Proxy Insight

                                                                                                                           Mitbestimmungsreport Nr. 72, 02.2022 Seite 11
beratern bei der Vorbereitung der Abstimmungs­             und somit die Unternehmen, in denen sie investiert
                         entscheidungen. Hierbei wurden die in­­stitutionellen      sind, beobachten. Außerdem ist relevant, wie stark
                         Investoren nach unterschiedlichen Gruppen diffe­           der tatsächliche Einfluss von Stimmrechtsberatern
                         renziert und einzeln untersucht. Mit Hilfe deskripti­      auf die Abstimmungsentscheidungen institutionel­
                         ver sowie multivariater Regressionsanalysen wurde          ler Investoren ist. Vor allem ist zu klären, ob die
                         den Fragen nachgegangen, wie institutionelle In­     ­    ­Auslagerung von Abstimmungsentscheidungen und
                         vestoren auf den Hauptversammlungen deutscher            -vorschlägen Unternehmenswert schafft oder ver­
                         Prime Standard Unternehmen abstimmen, wie häu­             nichtet.
                         fig sie dabei auf die Dienste der Stimmrechtsberater
                         zurückgreifen und wie ihre Abstimmungsentschei­
                         dungen unter Inanspruchnahme dieser Dienste
                         ausfallen.
                            Die Ergebnisse der deskriptiven Analysen über         5 KRITISCHE EINORDNUNG DER
                         die Aktionärspräsenz auf den Hauptversammlun­
                         gen deutscher Prime Standard Unternehmen legen
                                                                                    HANS-BÖCKLER-STIFTUNG
                         nahe, dass diese während des Untersuchungszeit­          Die vorliegende Studie hat gezeigt, dass zumindest
                         raums deutlich gestiegen ist. Allerdings weisen die      aus Perspektive der Aktionäre die Bedeutung der
                         Unternehmen mit Großaktionären nach wie vor die          Hauptversammlung im Untersuchungszeitraum
                         höchsten Aktionärspräsenzen auf.                         2012 – 2017 zugenommen hat. Dies gilt insbesonde­
                            Die Regressionsanalysen des Abstimmungsver­           re auch für die institutionellen Anleger, die in vielen
                         haltens institutioneller Investoren zeigen, dass das     Fällen auf eine direkte Vertretung im Aufsichtsrat
                         Abstimmungsverhalten sich nach der Investment­           verzichten und ihre Interessen somit vorrangig über
                         philosophie und deren Herkunft unterscheidet. Da­­       die Hauptversammlung artikulieren. Insbesondere
                         her ist in den Diskussionen über Engagement und          durch die Präsenz ausländischer institutioneller
                         Interessen institutioneller Investoren, die sie auf      Anleger, deren Bedeutung in den Eigentümerstruk­
                         den Hauptversammlungen zeigen, eine differen­            turen deutscher Unternehmen tendenziell zunimmt,
                         zierte Betrachtungsweise erforderlich.                   erlangen Stimmrechtsberater auf diesem Wege
                            Die Ergebnisse der Regressionsanalyse zeigen,         einen erheblichen Einfluss auf die Unternehmen.
                         dass Dienste von Stimmrechtsberatern insbeson­           Dies gilt nicht nur über die Beauftragung durch die
                         dere bei Hauptversammlungen von relativ kleinen          ohnehin „verdächtigen“ passiven Indexfonds, son­
                         Unternehmen und Unternehmen mit hohem Insi­              dern auch durch Investoren mit deutlich aktiveren
                         deranteil von institutionellen Investoren nachge­        oder aktivistischen Anlagestrategien.
                         fragt werden. Nimmt man unterschiedliche Grup­              Der starke Einfluss, der sich aus der Verschrän­
                         pen institutioneller Investoren unter die Lupe, sind     kung zwischen institutionellen Großanlegern und
                         es insbesondere ausländische Investoren, welche          den oligopolistischen Anbietern aus dem Markt für
                         auf Stimmrechtsberater zurückgreifen.                    Stimmrechtsberatung ergeben, erscheint bei kriti­
                            Weitere Forschung ist erforderlich, um zu analy­      scher Würdigung nicht gänzlich unproblematisch:
                         sieren, ob und inwieweit institutionelle Investoren      Unter den institutionellen Anlegern wächst – insbe­
                         von ihren Abstimmungsrechten Gebrauch machen             sondere mit Blick auf die großen Aktienindizes –

        Die Autoren

        Prof. Dr. Wolfgang Bessler ist Deutsche Börse Seniorprofessor für empirische Kapitalmarktforschung an der Uni­
        versität Hamburg, Mitglied im Center for Financial Studies an der Goethe Universität Frankfurt und forscht an der
        Universität Groningen. Zudem ist er Mitglied im „Institut für Kapitalmarktforschung“ der DekaBank und im Euro­
        pean Shadow Financial Regulatory Committee sowie Mitherausgeber mehrerer internationaler Journals. Er hat
        mehr als 130 Artikel in akademischen Journals publiziert und über 400 Vorträge auf Konferenzen gehalten. Seine
        Forschungsgebiete sind Corporate Finance, Börsen und Asset Management.
        wolfgang.bessler@uni-hamburg.de

        Prof. Dr. Marc Steffen Rapp ist Professor für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Controlling an der Philipps-
        Universität Marburg. Forschungsschwerpunkte im Bereich Unternehmensfinanzierung, -strategie und Corporate
        Governance. Wissenschaftlichen Beirat der Hans-Böckler-Stiftung, wiss. Ko-Direktor des Marburg Centre for Ins­
        titutional Economics (MACIE), affiliiert mit dem Center for Corporate Governance an der Copenhagen Business
        School (Dänemark) und Partner der Beratungsboutique „The Business and Governance Consultants“.
        msr@m-s-rapp.de

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der Anteil passiver Indexfonds, deren Markt sich                schen Corporate Governance Kodex und setzen
v. a. auf einige sehr große US-Anbieter, namentlich             seinen gesetzlich legitimierten Geltungsanspruch
BlackRock  13, Vanguard und StateStreet, konzent­               unter Druck.
riert. Das Corporate Governance Verständnis dieser                 Verschärft wird diese Problematik auch durch die
In­­vestoren, ist stark durch das US-System geprägt,            Risiken von Interessenskonflikten, die sich be­   son­
dem u. a. eine verbindliche Einbindung von Arbeit­              ders am Marktführer für Stimmrechtsberatung, ISS,
nehmerinteressen fremd ist. Andererseits konzen­                deutlich machen lassen: Einerseits ist dieses Unter­
triert sich auch der Markt für Stimmrechtsberatung              nehmen bereits seit längerer Zeit auch im Bereich
im Wesentlichen auf zwei Anbieter: Institutional                der Vergütungsberatung aktiv, berät aber zeitgleich
Shareholder Services, kurz ISS, inzwischen eine                 auch Aktionäre bei der Abstimmung über diese Sys­
Tochter der Deutschen Börse AG sowie Glass Lewis,               teme. Ferner ist ISS seit der Übernahme der deut­
die sich in den Händen zweier kanadischer Pen­                  schen Tochtergesellschaft Oekom Research auch
sionsfonds befinden.                                            einer der maßgeblichen Akteure im Geschäft mit
     Durch die Konzentrationsprozesse in den beiden             Nachhaltigkeits-Ratings (ESG) und ESG-Beratung.
Branchen sind eine kleine Zahl äußerst dominanter               Auch hier handelt es sich um ein staatlich noch wei­
Anbieter entstanden, die über die Festlegung von                testgehend unreguliertes Marktsegment, dass aber
Abstimmungsrichtlinien (voting guidelines) für die              über seinen Einfluss auf die Verteilung von Investo­
von ihnen gehaltenen oder beratenen Unterneh­                   rengeldern die künftige Ausrichtung von Unterneh­
men die Rolle von „Quasi-Gesetzgebern“ im Be­       ­           men und Wirtschaft stark prägen wird. Auch in die­
reich von Corporate Governance übernommen                       sem Bereich kann kritisch nachgefragt werden, ob
haben. Die Tatsache, dass es sich hier um privat­               die Rolle privater Oligopole als Standardsetter hier
wirtschaftliche Unternehmen handelt, die aber                   tatsächlich wünschenswert sein kann.
gleichzeitig defacto Standards für Unternehmens­                   Insgesamt sollte vor dem Hintergrund der Ergeb­
führungsprinzipien in den großen börsennotierten                nisse dieser Studie und des dargestellten Kontexts
Gesellschaften weltweit setzen, erscheint ange­                 zu einigen der Akteure auf den Märkten für Vermö­
sichts des breiten öffentlichen Interesses an diesen            gensverwaltung und Stimmrechtsberatung kritisch
Unternehmen als nicht unproblematisch. Auch tre­                hinterfragt werden, ob eine zunehmende institutio­
ten solche Guidelines in Konkurrenz zum Deut-                   nelle Stärkung des Organs Hauptversammlung
                                                                wirklich einer verbesserten Unternehmensführung
                                                                dienlich sein kann, wie dies offenbar mit Initiativen
                                                                wie „Say on Pay“ über die Vorstandsvergütung an­­
13 Siehe hierzu die Anteile von BlackRock an deutschen Un­      gestrebt wurde. Gerade die sich häufenden Be­        ­
   ternehmen in Bessler und Hockmann (2016, S. 418, und         kenntnisse zu einer nachhaltigen, Stakeholder-ori­
   2021, S. 473 ), die bei 7 Prozent bis 8 Prozent liegen. In
   den U.S.A. liegen die Anteile der drei Vermögensverwal­      entierten Wirtschaft lassen sich mit diesen Hinter­
   ter zusammen bei knapp 25 Prozent.                           gründen nur schwer überein bringen.

                                                                                                      Mitbestimmungsreport Nr. 72, 02.2022 Seite 13
GLOSSAR

                         Aktivistische Investoren: Eine Untergruppe der institutionellen   Multivariate Analysenmethoden: Multivariate Analysemetho­
                         Investoren, welche neben aktiver Aktienauswahl, reali­            den beschäftigen sich mit der Betrachtung mehrdimen­
                         siert über Long- und Shortpositionen, auch die Kommuni­           sionalen Daten (Merkmalsausprägungen). Multivariate
                         kation und Interaktion mit dem Management und weite­              oder mehrdimensional bedeutet hier, dass ein Objekt
                         rer Stakeholder des Unternehmens als Teil des operativen          durch mehr als ein Merkmal ausgeprägt ist. D. h., mit
                         Geschäftsmodels ansieht. In der empirischen Analyse               multivariaten Analysenmethoden kann ein z. B. vermute­
                         wurde diese Gruppe auf Basis der ThomsonONE Investor              ter Zusammenhang zwischen Daten (bspw. der Dauer der
                         Types and Sub-Types Klassifikation konstruiert und fasst          Arbeitslosigkeit und Ausbildungsniveau) geprüft oder gar
                         dabei „pure play“ Hedge-Fonds und Anlagegesellschaft,             erst entdeckt werden. (vgl. https://www.faes.de/Basis/
                         die sowohl „traditionelle“ als auch „alternative“ Anlage­         Basis-Lexikon/Basis-Lexikon-Multivariate/basis-lexikon-
                         techniken einsetzen, zusammen [vgl. Thomson Reuters               multivariate.html [26.09.2019])
                         Glossar, ThomsonONE Investor Types and Sub-Types].
                                                                                           Prime Standard: Das höchste Transparenzlevel für börsen­
                         Hedge Fond: Ein Hedge-Fond ist eine Verwaltungsgesell­            notierte Unternehmen, das über die gesetzlichen Min­
                         schaft, die über ihre Produkte aggressive Strategien              destanforderungen des regulierten Marktes hinausgeht.
                         anwenden darf, die für Investmentfonds nicht verfügbar            Der Prime Standard ist auf Unternehmen des regulierten
                         sind, darunter Leerverkäufe, Hebelgeschäfte, Programm­            Marktes zugeschnitten, die sich auch auf internationale
                         handel, Swaps, Arbitragegeschäfte und Derivate. Oft               Investoren ausrichten wollen. Sie müssen über das Maß
                         sind Hedge-Fonds eher intransparent, weil sie riskante            des General Standard hinaus hohe internationale Trans­
                         Anlagestile verwenden und auch hohe Nettoinvestoren               parenzanforderungen erfüllen. So müssen sie quartals­
                         einbeziehen. Da sie gesetzlich auf weniger als 100 An­            weise über ihr Geschäft berichten (Quartalsfinanzbericht
                         leger beschränkt sind, beträgt die Mindestinvestition in          oder Quartalsmitteilung), Ad-hoc-Mitteilungen auch in
                         der Regel 1 Million US-Dollar. [Thomson Reuters Glossar,          Englisch veröffentlichen und mindestens eine Analysten­
                         ThomsonONE Investor Types and Sub-Types]                          konferenz pro Jahr abhalten. Nur Unternehmen, die zum
                                                                                           Prime Standard zugelassen sind, können in die Auswah­
                         Institutionelle Investoren: Institutionelle Investoren sind als   lindizes Dax, MDax, TecDax oder SDax aufgenommen
                         Unternehmen organisierte Kapitalsammelstellen, ge­                werden. (vgl. https://boerse.ard.de/boersenwissen/boer­
                         gründet mit dem Ziel, das Kapital der Kapitalgeber ent­           senlexikon/prime-standard-100.html [26.09.2019])
                         sprechend bestimmter Regeln und Ziele zu investieren.
                         Institutionelle Investoren finden sich beispielsweise unter
                         den in § 67 Abs. 2 WpHG definierten „professionellen
                         Kunden“ von Wertpapierdienstleistungsunternehmen,
                         welche „über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und
                         Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen
                         zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemes­
                         sen beurteilen zu können“. In der empirischen Analyse
                         wurde diese Gruppe auf Basis der ThomsonONE Investor
                         Types Klassifikation konstruiert [vgl. Thomson Reuters
                         Glossar, ThomsonONE Investor Types and Sub-Types].

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